DE29924410U1 - Selbstklebendes Schild - Google Patents
Selbstklebendes SchildInfo
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Description
SeUbstJdLeJbendes Schild
Die Erfindung betrifft, ein selbstklebendes Schild mit wenigstens einem Beschriftungsfeld, welches mit seiner Beschriftungsfläche gegen eine Applikationsfläche anliegend anbringbar ist.
Solche selbstklebenden Schilder finden häufig Anwendung als Frontfolien-, Typen- Jfid l|inwi§.sschilder oder als solche Schilder, die hinter ^lastien^^^^erscheiben, PKW-Front-
Scheiben oder dergleJÄien^gJklfelik ^&en. Auf solchen Schildern ist in der Regel die fertig bedruckte Beschriftungsfläche mit einem transparenten Klebstoff beschichtet, der mit einer abziehbaren silikonisierten Schutzfolie abgedeckt ist. Nach Entfernen der Schutzfolie wird das Schild mit der Beschriftungsfläche auf eine Glasscheibe oder einen nicht transparenten Untergrund geklebt. Schilder zur Applikation auf Glasscheiben sind in der Regel mit einem undurchsichtigen oder schlecht durchsichtigen Beschriftungsfeld versehen. Schilder der eingangs genannten Art zur Applikation auf undurchsichtigern Untergrund sind mit einem transparenten Beschriftungsfeld versehen und werden allgemein als Hinterdruckschilder bezeichnet. Die Beschriftung ist durch die Glasscheibe lesbar.
Die Nachbedruckung oder Nachbeschriftung eines solchen Schilds ist wegen der auf der Beschrif tungs fläche vorhandenen Klebstoffschicht naturgemäß nicht möglich. Diese Schilder werden daher bereits fertigbedruckt, beispielsweise zu Rollen- oder Bogenware konfektioniert, zur Verfügung gestellt. Es sind
jedoch vielfältige Anwendungen denkbar, bei denen eine individuelle Beschriftung oder Bedrückung des Schilds nach dessen Konfektionierung wünschenswert ist. Beispielsweise bei Typen- und Leistungschildern, die individuell mit Produktions- und Herstelldaten gekennzeichnet werden sollen oder bei Gebührenmarken für die Autobahnbenutzung oder bei hinter der Windschutzscheibe eines Kraftfahrzeugs anzubringenden Versicherungsplaketten ist es wünschenswert, diese unmittelbar vor Ausgabe an den Benutzer zu bedrucken, beispielsweise mit einem Gültigkeitsdatum oder dem Namen des Benutzers. Dies ist mit den bekannten Schildern nicht möglich.
Bekannte Schilder als Typen- und Leistungsschilder, als Gebührenmarken oder Versicherungsplaketten oder dergleichen müssen daher mit bestimmten variablen Beschriftungen beispielsweise Gültigkeitsdauer oder GültigkeitsZeitraum oder ähnlichen Angaben in bestimmten Losen vorgedruckt zur Verfügung gestellt werden, wobei in Kauf ^enoäümen wird, daß möglicherweise ein Teil der Schilder Ausschußware
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein selbstklebendes Schild der eingangs genannten Art bereitszustellen, welches gebrauchsfertig konfektioniert nachbeschriftbar oder nachbedruckbar ist.
Die Aufgabe wird gemäß der Erfindung gelöst durch ein Schild gemäß Oberbegriff von Anspruch 1, das sich dadurch auszeichnet, daß die Beschriftungsfläche des Schilds im nicht appliüierten Zustand klebstofffrei ist und daß das Schild einen Klebstoffträger aufweist, dessen Klebstoff durch Kontaktübertragung von diesem lösbar und dauerhaft auf dem Beschriftungsfeld fixierbar ist.
Insbesondere durch die Klebstofffreiheit der Beschriftungsfläche ist gewährleistet, daß diese bei dem bereits fertig konfektionierten Schild nachbedruckbar oder nachbeschriftbar ist. Die Beschriftungsfläche wird unmittelbar vor dem Aufkleben des Schilds erst mit Klebstoff versehen. Die Beschrif-
tungsfläche ist im nicht applizierten Zustand des Schilds frei zugänglich und nicht abgedeckt. \
Hierzu kann beispielsweise vorgesehen sein, daß das Schild zweiflügelig ausgebildet ist, wobei ein erster Flügel das Beschriftungsfeld bildet und ein zweiter Flügel als Klebstoffträger ausgebildet ist, der wenigstens eine Klebstoffschicht lösbar aufnimmt, und daß die Flügel des Schilds zur Übertragung des Klebstoffs nach Entfernen einer Schutzfolie von dem Klebstoffträger entlang einer Perforationslinie oder Knicklinie zusammenlegbar sind. Der als Klebstoffträger dienende Flügel des Schilds kann dabei nach Übertragung des Klebstoffs auf das Beschriftungsfeld vollständig entfernt werden. Eine solche Ausbildung des Schilds ist besonders vorteilhaft, zumal dieses so als Rollenwaren konfektionierbar ist und fortlaufend, beispielsweise mittels Thermotransferdrucker, beschriftbar oder bedruckbar ist.
Zweckmäßigerweise besitzt-der-^Klebsi&^l an dem Klebstoffträger ein geringeres Ha ft ungs vermöge» fetls^am. dem Beschrif tungs feld, so daß ein einfacher Klebstofftransfer von dem Klebstoffträger auf das Beschriftungsfeld möglich ist.
Es kann beispielsweise vorgesehen sein, daß die Klebstoff-'25 schicht auf dem Klebstoffträger unter Zwischenlage einer nicht oder schlecht haftenden Trennschicht angeordnet ist. Der Klebstoffträger kann silikonisiert sein oder als Trennschicht kann eine Silikonschicht zwischen dem Klebstoff und dem Klebstoffträger vorgesehen sein.
Gemäß der bevorzugten Ausführungsform des Schilds ist vorgesehen, daß dessen beide Flügel einen flexiblen Träger aus Kunststoff aufweisen, dessen Flexibilität eine Konfektionierung zu Rollenware zuläßt. Der Träger kann beispielsweise eine Dicke von 0,1 bis 0,4 mm aufweisen, was noch als Folie bezeichnet werden könnte. Als Kunststoff für die Herstellung des Trägers kommt beispielsweise die Gruppe der Polyolefine in Betracht. Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform besteht der
Träger aus Polyester oder Polypropylen. Dieser kann transparent aber auch undurchsichtig ausgebildet sein. Bei der Verwendung als Schild zur Applikation auf einer Glasscheibe bietet sich eine undurchsichtige Ausbildung des Trägers an, beispielsweise weiß oder farbig. Ist das Schild als Hinterdruckschild zur Aufbringung auf undurchsichtigen Flächen vorgesehen, beispielsweise als Typenschild mit variablen Produktionsdaten, ist es zweckmäßig, wenn der Träger zumindest teilweise transparent ausgebildet ist, wobei die Beschriftung oder Bedruckung des Beschriftungsfeldes spiegelverkehrt ausgeführt sein muß.
Wenn die auf dem Klebstoffträger vorgesehene Klebstoffschicht farbig ausgebildet ist oder dort eine farbige Folie vorgesehen wird, die zwischen zwei Klebstoffschichten eingebettet ist, kann das Schild mit transparentem Träger zur Applikation auf Glasflächen oder ähnlichen transparenten Gegenständen Anwendung finden, wobei die üLarbige Kiebstoffschicht oder die farbige Folie einen Kontrakt" st_exgernden-]Hintergrund bildet, der die Lesbarkeit der Beschriftung -Verbessert. Das erfindungsgemäße Schild mit transparentem Träger ist jedenfalls sowohl auf undurchsichtigem Untergrund als auch auf Glasflächen applizierbar, wenngleich bei einer Applikation auf Glasflächen in der Regel dem Schild mit undurchsichtigem Träger der Vorzug M5 zu geben ist.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn die Beschriftungsfläche durch eine auf den Träger aufgebrachte Folie gebildet wird. Diese Folie kann als Diffraktionsfolie und/oder Hologrammfolie ausgebildet sein, so daß beispielsweise bei Verwendung des Schilds gemäß der Erfindung als Gebührenmarke für die Autobahnbenutzung gewährleistet ist, daß das Schild nicht zerstörungsfrei von der Applikationsfläche gelöst werden kann.
Es ist für den Fachmann selbstverständlich, daß, wenn keine besonderen Anforderungen an die Originalität oder Fälschungssicherheit des Schildes zu stellen sind, der Träger selbst die Beschriftungsfläche bilden kann. Insbesondere bei Verwendung
des Schilds als Typenschild mit transparentem Träger, der unmittelbar beschriftet bzw. bedrückt sein kann, bietet das Schild gemäß der Erfindung den Vorzug, daß ein sonst gesondert aufzubringendes Schutzlaminat, welches über eine zusätzliche Klebstoffschicht fixiert wird, entfällt. Hierdurch wird die Gesamtdicke des Schilds reduziert, so daß letztendlich die Gefahr der Unterwanderung des Schilds, beispielsweise bei Behandlung mit Reinigungs- oder Lösungsmitteln oder mit einem Hochdruckreiniger reduziert wird.
Alternativ zur Defraktionsfolie als Fälschungssicherung oder Originalitätssicherung kann vorgesehen sein, daß der Träger zerstörbar ausgebildet ist, d. h., daß dieser beispielsweise mit Sicherheitsstanzlinien versehen ist, die eine Zerlegung des Trägers bewirken, wenn versucht wird, diesen wieder von der Applikationsfläche zu entfernen.
Besonders zweckmäßig ist es, wenn das Schild gemäß der Erfinde ·>*·■%";;,
dung für vorstehend genannte Zwec&e\ejmen Transponder umfaßt, beispielsweise zwecks-ErfassTang^uiid Auswertung gebührenpflichtiger Benutzungsvorgänge. Solche Transponder lassen sich mittlerweile so klein fertigen, daß sie in 0,05 bis 2 mm starken Kunststoff- oder Klebstoffschichten eingebettet werden können.
Beispielsweise kann der Transponder in eine oder zwischen zwei Klebstoffschichten auf dem Klebstoffträger eingebettet sein.
Alternativ kann vorgesehen sein, daß der Transponder auf dem das Beschriftungsfeld des Schilds tragenden Flügel angeordnet ist. Der Transponder kann beispielsweise bei dieser Variante auf der von dem Beschriftungsfeld abgewandten Seite des Schilds auf dem Träger angeordnet sein.
Bei einer bevorzugten Variante des Schilds gemäß der Erfindung ist vorgesehen, daß dieses Griffflügel aufweist, von denen wenigstens einer über eine Perforation abtrennbar ist. So ist die Handhabung beim Aufkleben des Schilds wesentlich vereinfachen, insbesondere werden haftungsvermindernde Fingerkontak-
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te mit der Klebstofffläche bzw. Klebstoffschicht vermieden. Nach Applikation des Schilds kann der an dem Beschriftungsfeld vorgesehene Griffflügel vollständig abgetrennt werden.
Die Erfindung wird nachstehend anhand eines in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispiels erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 eine schematische Schnittansicht des Schilds gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel der Erfindung,
Fig. 2 eine schematische Schnittansicht eines Schilds nach
einem zweiten Ausführungsbeispiel und
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Fig. 3 eine Draufsicht auf ein Schild gemäß der Erfindung von der bedruckten bzw. bedruckbaren Seite.
Das mit 1 bezeichnete Schild 'nach dent ersten in Fig. 1 dargestellten Ausführungsbeispiel ist als Hinterdruckschild zur Anbringung auf einer undurchsichtigen Fläche mit einem Träger 2 aus transparenter Polypropylen-Folie mit einer Stärke von ca. 0,2 mm ausgebildet. Es ist für den Fachmann selbstverständlich, daß dieses Schild auch auf transparentem Untergrund aufgebracht werden kann. Der Träger 2 ist zweiflügelig ausgebildet, wobei ein erster Flügel 3 ein Beschriftungsfeld bildet und ein zweiter Flügel 4 als Klebstoffträger dient. Die beiden Flügel 3, 4 sind durch eine Perforationslinie 5 bzw. Stanzlinie unterteilt, um welche die Flügel 3, 4 zusammenfaltbar sind. Beide Flügel 3, 4 sind aufgeklappt in einer Ebene nebeneinanderliegend angeordnet. Nachdem der erste Flügel 3 seine Funktion, die nachstehend noch beschrieben wird, erfüllt hat, kann dieser entlang der Perforationslinie 5 abgetrennt werden.
Es sei noch erwähnt, daß die in den Figuren dargestellten Schilder 1 im fertig konfektionierten und nicht aufgeklebten Zustand dargestellt sind.
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O?. 11· ti &ngr;
Auf dem Träger 2 des in Fig. 3 rechts dargestellten ersten Flügels ist eine im wesentlichen transparente Diffraktionsfolie 6 aufgebracht. Diese für sich genommen bekannte Diffraktionsfolie ist dauerhaft mit dem Träger 2 verbunden. Wenn diese mittels Klebstoff an einer Auf- oder Unterlage befestigt wird, ist ein zerstörungsfreies Lösen der Diffraktionsfolie 6 von der Unter- oder Auflage ausgeschlossen.
Das von dem ersten Flügel 3 gebildete Beschriftungsfeld ist jedoch in dem dargestellten unbenutzten Zustand des Schilds 1 klebstofffrei. Der zweite Flügel 4 des Schilds 1, der als Klebstoffträger ausgebildet ist, ist mit zwei Klebstoffschichten 8 versehen, die zwischen sich eine Farbfolie 9 aufnehmen. Die in der Figur zu unterst dargestellte Klebstoffschicht 8 ist unter Zwischenlage einer Silikonschicht 10 auf dem Träger 2, des zweiten Flügels 4 angeordnet. Da der Träger 2 bei dem in Fig. 1 dargestellten Ausführungsbeispiel als transparente Folie ausgebildet ist, ftat die Farbfolie 9 die Funktion, einen Hintergrund bzw. Kontrast zu -der auf der Diffraktions folie 6 vorzusehenden Bedrückung -zu bilde«."" Diese Bedruckung kann beispielsweise mittels Thermotransferdrucker erfolgen. Diese Farbfolie 9 hat eine Stärke von ca. 0,01 mm.
Schließlich ist auf der in Fig. 1 zuoberst dargestellten Klebstoffschicht 8 eine abziehbare Schutzabdeckung 11 angeordnet, die beispielsweise aus silikonisiertem Papier bestehen kann.
Mit 12a und 12b sind Griffflügel bezeichnet, von denen der in den Figuren rechts dargestellte Griffflügel 12b entlang der Stanzlinie 13 abtrennbar ist. Aufgrund des laminaren Aufbaus des Schilds 1 sind die Griffflügel 12a, 12b entsprechend aufgebaut, wobei der Griff flügel 12a auf der in den Figuren links dargestellten Seite des Schilds nicht durchgestanzt ist.
Nach Aufbringung einer Beschriftung oder Bedruckung auf der in Fig. 3 rechten, dem Betrachter zugewandten Fläche des Schilds 1, d. h. auf der auf dem ersten Flügel 3 vorgesehenen Diffraktionsfolie 6 wird die Schutzabdeckung 11 auf dem zweiten
Flügel 4 des Schilds entfernt, die beiden Flügel 3 und 4 werden entlang der Perforationslinie 5 zusammengefaltet und aufeinandergepreßt, und zwar so, daß die Klebstoffschicht 8 auf der Diffraktionsfolie 6 aufliegt. Da der Klebstoff auf dem Träger 2 des zweiten Flügels 4 unter Zwischenlage einer Silikonschicht 10 angebracht ist, wird bei einem anschließenden Aufklappen der Flügel 3, 4 der Klebstoff an der Diffraktionsfolie 6 stärker haften als an der Silikonschicht 10, die klebstoff abweisend ist, so daß auf diese Art und Weise die Klebstoffschichten 8 mit der dazwischen eingebetteten Farbfolie 9 von dem zweiten Flügel 4 auf den ersten Flügel 3 übertragen wurden. Der zweite Flügel 4 läßt sich nun entlang der Perforationslinie 5 vollständig abtrennen, bevor das Beschriftungsfeld des Schilds 1 mit seiner Beschriftungs fläche 14 gegen eine Auflage bzw. Unterlage aufgeklebt wird. Der an dem ersten Flügel 3 des Schilds 1 befindliche Griffflügel 12b wird dann ebenfalls entlang der Stanzlinie 13 abgetrennt. Der Griffflügel 12b erleichtert|l|LnsI§esori§lere die Positionierung des Schilds 1 vor dem AufJjjgbe^^Dll: fpsilffflügel 12a soll eine
berührungsfreie HandhÄ>uraf> tfe'i*· fwelfefn Flügels 4 des Schilds 1 gewährleisten, damit die Haftkraft der Klebstoffschicht 8 nicht beeinträchtigt wird.
Bei dem in Fig. 2 dargestellten Ausführungsbeispiel ist auf dem Träger 2 des zweiten Flügels 4 nur eine Klebstoffschicht 8 vorgesehen, der Träger 2 ist aus undurchsichtigem Material ausgebildet. Zusätzlich ist an dem ersten Flügel 3 auf der der Beschriftungsfläche 14 abgewandten Seite ein in eine Klebätoffschicht eingebetteter Transponder 15 bestehend aus einer Antenne und einem Chip als Informationsträger vorgesehen. Mit 16 ist eine unlösbar mit dem Transponder 15 bzw. diesen umgebenden Klebstoffschicht verbundene Abdeckung bezeichnet.
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ÜPPERT, STACHOW, SCHMIDT & PARTNER
Kölner Straße 8 · D-42651 Solingen Telefon +49 (O) 2 12.2 22 13-0 Telefex +49(0)212.103 22 Ki/go 25. November 2002
ELTEX Industriekennzeichnung GmbH
42659 Solingen
Selbstklebendes Schild
I Schild 2 Träger
3 erster Flügel
4 zweiter Flügel
5 Perforationslinie
6 Diffraktionsfolie 8 Klebstoffschicht
9 Farbfolie
10 Silikonschicht
II Sc hut &zgr; abdec kung 12a Griffflügel
12b Griffflügel
13 Stanzlinien
14 Beschriftungsfläche
15 Transponder
16 Abdeckung
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Claims (9)
1. Selbstklebendes Schild mit wenigstens einem Beschriftungsfeld, welches mit seiner Beschriftungsfläche gegen eine Applikationsfläche anliegend anbringbar ist, wobei die Beschriftungsfläche (14) des Schildes im nicht applizierten Zustand klebstofffrei ist und dass das Schild einen Klebstoffträger aufweist, dessen Klebstoff durch Kontaktübertragung von diesem lösbar und dauerhaft auf dem Beschriftungsfeld (14) fixierbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass es zweiflügelig ausgebildet ist, wobei ein erster Flügel (3) das Beschriftungsfeld (14) bildet und ein zweiter Flügel (4) als Klebstoffträger ausgebildet ist, der wenigstens eine Klebstoffschicht (8) lösbar aufnimmt, und dass die Flügel (3, 4) des Schildes zur Übertragung des Klebstoffs nach Entfernen einer Schutzfolie von dem Klebstoffträger entlang einer Perforationslinie (5) zusammenlegbar sind.
2. Selbstklebendes Schild nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Klebstoff and dem Klebstoffträger ein geringeres Haftungsvermögen besitzt als an dem Beschriftungsfeld (14).
3. Selbstklebendes Schild nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Klebstoffschicht (8) auf dem Klebstoffträger unter Zwischenlage einer nicht oder schlecht haftenden Trennschicht angeordnet ist.
4. Selbstklebendes Schild nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass beide Flügel (3, 4) einen flexiblen Träger (2) aus Kunststoff aufweisen, dessen Flexibilität eine Konfektionierung zu Rollenware zulässt.
5. Selbstklebendes Schild nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Beschriftungsfläche (14) durch eine auf den Träger (2) aufgebrachte Folie gebildet wird, vorzugsweise als Diffraktionsfolie (6) und/oder Hologrammfolie.
6. Selbstklebendes Schild nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass es einen Transponder (15) umfasst.
7. Selbstklebendes Schild nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Transponder (15) in eine oder zwischen zwei Klebstoffschichten (8) auf dem Klebstoffträger eingebettet ist.
8. Selbstklebendes Schild nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Transponder (15) auf dem das Beschriftungsfeld (14) des Schildes tragenden Flügel (3) angeordnet ist.
9. Selbstklebendes Schild nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass es Griffflügel (12a, 12b) aufweist, von denen wenigstens einer über eine Perforation abtrennbar ist.
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Publications (1)
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Country Status (1)
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1999
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
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Effective date: 20030410 |
|
| R150 | Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years |
Effective date: 20030306 |
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| R151 | Utility model maintained after payment of second maintenance fee after six years |
Effective date: 20051205 |
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| R152 | Utility model maintained after payment of third maintenance fee after eight years |
Effective date: 20071106 |
|
| R071 | Expiry of right |