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Gebiet der Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Bildverarbeitungsverfahren
zum Ändern
(Ausdehnen/Reduzieren) der Größe von Bilddaten
auf eine bestimmte Sollvergrößerung und
insbesondere auf ein Verfahren zum Ändern der Größe fotografischer
Bilddaten. Die Erfindung bezieht sich auch auf eine Bildverarbeitungsvorrichtung
zur Implementierung dieses Verfahrens.
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Beschreibung des Standes der
Technik
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Bilddaten,
die von einem Bilddatenbeschaffungsgerät, wie zum Beispiel einer Digitalkamera oder
einem Scanner beschafft wurden, unterscheiden sich beträchtlich
in ihrer Größe. Zum
Reproduzieren solcher Daten in der Form einer Hardcopy, z.B. zum
Erhalten eines Drucks solcher Daten, sind allgemein sogenannte Druckgrößen definiert.
Daher ist es notwendig, eine Änderung
(Ausdehnung/Reduktion) der Größe der Bilddaten
im Voraus zu bewirken, damit sie zu einer bestimmten gewünschten Druckgröße passen.
Hierbei wird in dem Fall, dass es sich bei den Bilddaten um fotografische
Bilddaten handelt, der Größenänderungsvorgang
im Wesentlichen so durchgeführt,
dass das Aspektverhältnis
erhalten bleibt.
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Auf
dem Gebiet der Bildreduktion schlägt z.B. die japanische Patentanmeldung "Kokai" Nr. 5-48881 (Absätze [0005]
bis [0010] und 1) eine Lösung zur Vereinfachung eines
hierfür
erforderlichen Hardwareaufbaus vor Hierbei wird anstelle des Reduzierens
der Bilddaten auf eine Sollvergrößerung in
einer einzigen Stufe der Reduktionsvorgang in zwei Stufen aufgeteilt.
In der ersten Stufe werden die Bilddaten auf 1/2n (n:
eine ganze Zahl einschließlich 0)
reduziert, worauf in der zweiten Stufe diese auf 1/2n reduzierten
Bilddaten ferner auf die Sollvergrößerung α, die zwischen 1 und ½ liegt,
reduziert werden, wodurch auf (1/2n) × α reduzierte
Bilddaten erhalten werden. Das bedeutet, dass bei diesem Verfahren
im Voraus auf 1/2n reduzierte Bilddaten
nachfolgend auf die Sollvergrößerung α reduziert
werden. Auf diese Weise kann, auch wenn dieses Verfahren die scheinbar
begrenzte Vergrößerung von
1–1/2 verwendet,
durch Einstellen von (n) auf null ein Reduktionsverhältnis von
1–0,5
erhalten werden; durch Einstellen von (n) auf eins kann ein weiteres
Reduktionsverhältnis
von 0,5–0,25
erhalten werden; bzw. durch Einstellen von (n) auf 2 kann ein noch
weiteres Reduktionsverhältnis
von 0,2 bis 0,125 erhalten werden. Das heißt also, dass dieses Verfahren
einen großen
Bereich für
einen Reduktionsvorgang abdeckt. Hierbei kann ein (erstes) Größenveränderungsmittel
zum Verändern
der Größe auf die
Zwischenvergrößerung von
1/2n ganz einfach unter der Verwendung eines
Schieberegisters realisiert werden. Außerdem braucht als ein zweites
Größenveränderungsmittel
zum Ändern
der Größe der Bilddaten
auf eine letztendliche Sollvergrößerung von
1–1/2 dieses
zweite Größenveränderungsmittel
nur ein solches eingeschränktes
Reduktionsverhältnis
zu liefern und braucht lediglich drei Pixel als Referenzpixel zu
verarbeiten. Dann kann z.B. eine Koeffizientenerzeugungsschaltung
zur Durchführung
einer Koeffizientenberechnung gemäß der jeweiligen Vergrößerung ganz
einfach sein, so dass die gesamte Schaltungskonstruktion ebenfalls
einfach sein kann. Bei diesem herkömmlichen Bildreduzierungsverfahren werden
jedoch keine Mittel zum Verhindern des Auftretens eines Streifenmusters
auf dem ausgegebenen Bild, das allgemein als "Moiré" bekannt ist, in Betracht gezogen. Daher
erscheint im Fall von bestimmten Reduktionsverhältnissen ein ganz deutlicher
Moiré-Effekt,
der zu einer kritischen Bildqualitätsverschlechterung führen kann,
was insbesondere z.B. im Fall eines Fotodrucks kritisch ist.
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Gemäß einem
Bildverarbeitungsverfahren, bei dem der Versuch unternommen wird,
dieses Problem zu bewältigen,
gemäß der japanischen
Patentanmeldung "Kokai" Nr. 11-298724 (Absätze [0004] bis
[0005] und 1) wird zuerst eine Vergrößerung r,
die durch ein Vergrößerungsbezeichnungsmittel bezeichnet
wird, in getrennte Elemente p–n und α umgewandelt,
wobei p eine natürliche
Zahl, n eine ganze Zahl einschließlich 0, und der Koeffizient α dann 1 ≤ α < p ist. Dann führt ein
Bildreduzierungsmittel an hier eingegebenen Bilddaten einen Reduzierungsvorgang
für die
Reduzierung auf p–n durch. Als Nächstes dehnt
ein Bildausdehnungsmittel die reduzierten Daten auf die Vergrößerung von α aus. Dieses
Verfahren basiert auf dem Konzept, dass das Auftreten des Moiré-Effekts
verhindert werden kann, wenn das Bildreduzierungsmittel eine arithmetische durchschnittbildende
Operation durchführt,
bei der alle Pixel, aus denen die Bilddaten bestehen, beteiligt sind.
Jedoch hat sich auch bei diesem Bildgrößenveränderungsverfahren herausgestellt,
dass zum Beispiel in dem Fall eines qualitativ hochwertigen Fotodrucks
der Moiré-Effekt
bei bestimmten Vergrößerungen
zu einem solchen Grad auftritt, dass die Bildqualität darunter
leidet.
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Zusammenfassung der Erfindung
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Angesichts
des oben beschriebenen Standes der Technik ist es eine Hauptaufgabe
der vorliegenden Erfindung, die in den beiliegenden Ansprüchen definiert
ist, ein verbessertes Bildgrößenveränderungsverfahren
vorzusehen, das bei dem ausgegebenen Bild in verschiedenen Vergrößerungen dazu
fähig ist,
den Moiré-Effekt im ausgegebenen Bild
zuverlässig
zu unterdrücken.
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Zur
Erfüllung
der oben genannten Aufgabe gemäß der vorliegenden
Erfindung ist ein Bildverarbeitungsverfahren nach Anspruch 1 vorgeschlagen.
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Erfindungsgemäß wird für diesen
Bildgrößenveränderungsvorgang
das lineare Interpolationsverfahren, das kubische Interpolationsverfahren
usw. angewendet. Bei der linearen Interpolation werden Pixelwerte
der ausgedehnten/reduzierten Pixel, die an vier Punkten um einen
Zielpixel herum angeordnet sind, für die Berechnung verwendet.
Bei der kubischen Interpolation werden ausgedehnte/reduzierte Pixelwerte
von ausgedehnten/reduzierten Pixeln, die an 16 Punkten um den Zielpixel
herum angeordnet sind, für
die Berechnung verwendet. In dem Fall der Durchführung einer Reduktion mit einem
hohen Verhältnis
bleiben manche Pixel bei der Interpolationsberechnung ungenutzt,
weshalb hier ein Moiré-Effekt auftreten
kann. Angesichts dieses Umstandes ist gemäß der vorliegenden Erfindung
der Bildgrößenveränderungsvorgang
in drei Schritte aufgeteilt. Hierbei wird der durchschnittbildende
Vorgang jeweils bei den Bildreduktionen beim ersten Schritt und
beim letzten Schritt der drei Schritte angewendet und wird der interpolationsbildende
Vorgang beim dazwischen liegenden Schritt für die Bilddatenausdehnung angewendet.
Hierdurch kann, auch wenn es einige Pixel gibt, die beim Interpolationsvorgang
nicht verwendet werden, weil die Schritte vor und nach diesem Vorgang
die durchschnittbildenden Operationen durchführen, bei denen alle die Bilddaten
bildenden Pixel beteiligt sind, das Auftreten des Moiré-Effektes eingeschränkt werden. Übrigens
liegt der Grund, warum jede Reduktionsoperation ein Reduktionsverhältnis verwendet,
das auch eine Vergrößerung von
100% mit einschließt,
darin, dass in bestimmten speziellen Vergrößerungen bei diesen Reduktionsschritten
vor und nach der Interpolationsoperation gerade bei einer Vergrößerung von
100%, d.h. wenn gar keine Reduktionsoperation durchgeführt wird,
gar kein Moiré-Effekt
zu beobachten ist, so dass die Interpolationsoperation für die Bildausdehnung
allein ausreicht.
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Wenn
die bestimmte Sollvergrößerung M
in die Kombination des Ausdehnungsverhältnisses zur Verwendung bei
der Bildausdehnungsoperation unter der Verwendung der Interpolationsoperation
und die Reduktionsverhältnisse
zur Verwendung in den Bildreduktionsoperationen unter der Verwendung
der durchschnittbildenden Operation gemäß einer bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung umgerechnet wird, so ist dieses erste
Reduktionsverhältnis
1/N1 (N1 ist eine natürliche
Zahl), ist das zweite Reduktionsverhältnis 1/N2 (N2 ist eine natürliche Zahl)
und ist dieses Ausdehnungsverhältnis
R = M × N1 × N2; und
in diesem Fall, bei dem die Vergrößerung M 1,2 oder mehr ist,
wird N2 auf 1 gesetzt; bzw. in dem Fall, wo die Vergrößerung M
unter 1,2 liegt, wird N2 auf 2 gesetzt. Dies beruht darauf, dass
die vorliegenden Erfinder festgestellt haben, dass, wenn die Vergrößerung M
1,2 oder mehr ist, selbst wenn die Reduktionsoperation beim letzten
Schritt bei einer Vergrößerung von
100% durchgeführt
wird, das heißt,
selbst wenn diese Reduktionsoperation ganz ausgelassen wird, der
Moiré-Effekt
nicht so auffällig auftritt,
dass dadurch eine merkliche Bildqualitätsverschlechterung verursacht
würde.
Wenn andererseits die Vergrößerung M
unter 1,2 liegt, so wird die Bildreduktionsoperation mit dem Reduktionsverhältnis 1/2, was
die einfachste mögliche
Reduktionsoperation ist, zum Reduzieren der Bilddaten ausgeführt, wobei
alle Pixel beteiligt sind, um dadurch ein Auftreten des Moiré-Effekts
wirksam einzuschränken.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform der
vorliegenden Erfindung sind die Werte des ersten Reduktionsverhältnisses,
des Ausdehnungsverhältnisses
und des zweiten Reduktionsverhältnisses,
die aus der bestimmten Sollvergrößerung umgerechnet sind,
im Voraus tabellarisiert. Mit diesem zusätzlichen Merkmal werden nach
der Festlegung der Vergrößerung die
entsprechenden Werte des ersten Reduktionsverhältnisses, des Ausdehnungsverhältnisses
und des zweiten Reduktionsverhältnisses
aus einer sogenannten Referenztabelle abgerufen. Auf diese Weise
kann die Umrechnungsoperation der Vergrößerung vereinfacht werden.
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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auch auf ein Programm zur Veranlassung
eines Computers, das oben beschriebene Bildgrößenveränderungsverfahren auszuführen, sowie
auch auf ein Medium, auf dem ein solches Programm gespeichert ist.
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Gemäß noch weiteren
Aspekten der vorliegenden Erfindung sind eine Bildverarbeitungsvorrichtung
und ein Fotodrucksystem vorgesehen, die beide das oben beschriebene
Verfahren verwenden. Insbesondere weist das erfindungsgemäße Fotodrucksystem
einen Bilddateneingabeabschnitt zum Eingeben fotografischer Bilddaten
und einen Druckausgabeabschnitt zum Ausgeben eines Fotodruckbilds
auf der Grundlage der eingegebenen fotografischen Bilddaten in der
Form eines Fotodrucks einer ausgewählten Druckgröße auf.
Ferner umfasst das Fotodrucksystem zur Realisierung der erfindungsgemäßen Bildgrößenveränderungsfunktion
die in Anspruch 6 angegebenen Merkmale.
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Es
versteht sich von selbst, dass mit dem oben beschriebenen Fotodrucksystem
mit der Bildgrößenveränderungsfunktion
auch alle vorteilhaften Funktionen und Auswirkungen, die durch das
oben beschriebene Bildgrößenveränderungsverfahren
erzielt werden können,
ebenfalls erzielt werden können.
Ferner können,
wenn das vorliegende System das zusätzliche Merkmal anwendet, dass
das erste Reduktionsverhältnis
1/N1 (N1 ist eine natürliche Zahl),
das zweite Reduktionsverhältnis
1/N2 (N2 ist eine natürliche
Zahl) und das Ausdehnungsverhältnis R
= M × N1 × N2 ist;
und in dem Fall, in dem die Vergrößerung M 1,2 oder mehr ist,
N2 auf 1 gesetzt wird; in dem Fall, in dem die Vergrößerung M
unter 1,2 liegt, N2 auf 2 gesetzt wird, wie oben beschrieben, trotz
der einfachen Konstruktion hinsichtlich der Bildgrößenveränderungsfunktion
Bildgrößenveränderungsoperationen
mit diesen Vergrößerungen,
wie sie oft bei der Herstellung von Fotodrucken angewendet werden,
durchgeführt
werden, ohne dass der Moiré-Effekt
zu einer Bildqualitätsverschlechterung führt.
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Weitere
und andere Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden
nach der Lektüre der
folgenden detaillierten Beschreibung der bevorzugten Ausführungsformen
anhand der beiliegenden Zeichnungen ersichtlich.
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Kurze Beschreibung der Zeichnungen
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Es
zeigt:
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1 ein äußeres Erscheinungsbild
eines Fotodrucksystems, in dem das Größenveränderungsverfahren gemäß der vorliegenden
Erfindung angewendet wird,
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2 schematisch
eine Konstruktion einer Druckstation des Fotodrucksystems,
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3 ein
Funktionsblockdiagramm zur Veranschaulichung von Funktionsblöcken oder
Abschnitten, die in einer Steuerung des Fotodrucksystems vorgesehen
sind,
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4 ein
Blockdiagramm, das Funktionsblöcke
eines Bildgrößenveränderungsmittels
zeigt,
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5 ein
Fließdiagramm,
das einen Bildgrößenveränderungsvorgang
veranschaulicht,
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6 eine
beispielhafte Darstellung einer Referenztabelle, in der Sätze von
Vergrößerungen registriert
sind, und
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7 eine
erläuternde
Darstellung, in der schematisch eine Reduktionsoperation unter der
Verwendung einer durchschnittbildenden Operation veranschaulicht
ist.
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Beschreibung der bevorzugten
Ausführungsformen
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Es
folgt eine Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen der vorliegenden
Erfindung im Einzelnen anhand der beiliegenden Zeichnungen.
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1 zeigt
ein äußeres Erscheinungsbild
eines Fotodrucksystems, in dem das erfindungsgemäße Bildgrößenveränderungsverfahren eingesetzt wird.
Wie gezeigt, besteht dieses Drucksystem hauptsächlich aus einer Druckstation 1B als
einem Fotodrucker zum Ausführen
einer Belichtung und Entwicklung auf einem Druckpapier P und einer
Verarbeitungsstation 1A zum Verarbeiten von Fotobildern,
die von einem entwickelten fotografischen Film 2a oder
verschiedenen Bildeingabemedien, wie zum Beispiel einer Speicherkarte 2b für eine Digitalkamera,
kommen, und zum Durchführen
einer Produktion/Übertragung
von Bilddaten, die in der Druckstation 1B zu verwenden
sind.
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Dieses
Fotodrucksystem ist auch als ein "Digitales Mini-Labo" bekannt. Wie am besten anhand von 2 verständlich,
wird in der Druckstation 1B ein Druckpapier P, das in der
Form einer Rolle in einem der beiden Druckpapiermagazine 11 aufbewahrt wird,
herausgezogen und durch einen Blattschneider 12 auf einen
Streifen mit der Größe eines
Fotobilds zugeschnitten. Auf diesem Druckpapier P (bzw. dem Streifen
mit der Größe eines
Fotodrucks) druckt eine Rückdruckeinheit 13 auf
der Rückseite
Farbkorrekturinformation und verschiedene Druckverarbeitungsinformationen,
wie zum Beispiel eine Bildnummer; und eine Druckbelichtungseinheit 14 belichtet
eine Vorderseite eines jeden Papiers P mit einem fotografisch aufgezeichneten
Bild. Dann werden mehrere solcher belichteter Druckpapiere P in
eine Entwicklungstankeinheit 15 geführt, die mehrere Entwicklungslösungstanks
für ihre
Entwicklung aufweist. Nachdem sie getrocknet wurden, werden die
entwickelten Druckpapiere P durch eine Querfördereinrichtung 16 zu
einem Sortierer 17 transportiert, durch den die Papiere
P gemäß der jeweiligen
Kundenbestellung sortiert und in mehreren Ablagefächern gestapelt
(siehe 1) werden.
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Zum
Transportieren der Druckpapiere P mit einer Geschwindigkeit, die
auf die oben beschriebenen verschiedenen Operationen eingeht bzw.
an diese angepasst ist, ist ein Druckpapiertransportmechanismus 18 vorgesehen.
Dieser Druckpapiertransportmechanismus 18 weist mehrere
Transportklemmwalzenpaare, einschließlich Druckpapiertransporteinheiten 18a des
Einspanntyps, auf, die vor und nach der Druckbelichtungseinheit 14 relativ
zur Druckpapiertransportrichtung angeordnet sind.
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Die
Druckbelichtungseinheit 14 hat Zeilenbelichtungsköpfe zur
Durchführung
einer Bestrahlung mit Laserstrahlen der drei Primärfarben
R (rot), G (grün)
und B (blau), entlang einer Hauptabtastrichtung des Druckpapiers
P, das in einer Unterabtastrichtung transportiert wird, auf der
Grundlage von Druckdaten, die von der Bearbeitungsstation 1A gesendet
werden. Die Entwicklungslösungstankeinheit 15 weist
einen Farbentwicklungslösungstank 15a,
in dem eine Farbentwicklungslösung
enthalten ist, einen Bleich-Fixierungslösungstank 15b, in
dem eine Bleich/Fixierungslösung
enthalten ist, und Stabilisierungslösungstanks 15c auf,
in denen Stabilisierungslösungen
enthalten sind.
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Bei
einer oberen Position einer tischartigen Konsole der Bearbeitungsstation 1A ist
ein Filmscanner 20 zum Beschaffen fotografischer Bilddaten
(hiernach einfach "Bilddaten") von den entsprechenden fotografisch
belichteten Bildern des Fotofilms 2a angeordnet. Gleichzeitig
ist ein Medienlesegerät 21 zum
Beschaffen von Bilddaten von verschiedenen Typen von Halbleiterspeichern,
CD-R oder dergleichen in einem Allzweck-PC integriert, der als eine Steuerung 3 für dieses
Fotodrucksystem fungiert. Der Allzweck-PC ist auch mit einem Bildschirm 23 zum
Anzeigen verschiedener Arten von Informationen sowie einer Tastatur 24 und
einer Maus 25 verbunden, die als Bedieneingabevorrichtungen
(Zeigervorrichtungen) dienen, die als ein Befehlseingabeabschnitt
verwendet werden, wenn verschiedene Einstellungen vorgenommen werden
sollen.
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Die
Steuerung 3 für
das Fotodrucksystem weist als eine Kernkomponente eine CPU sowie
auch verschiedene andere Funktionsblöcke oder -abschnitte zur Durchführung verschiedener
Operationen des Fotodrucksystems auf, die in der Form von Hardware
und/oder Software implementiert sind. Von diesen Funktionsabschnitten,
wie sie in 3 gezeigt sind, sind die folgenden
Abschnitte für
die vorliegende Erfindung von besonderer Relevanz. Ein Bildeingabeabschnitt 31 ist
zum Eingeben der vom Scanner 20 oder dem Medienlesegerät 21 gelesenen Bilddaten
und zur Durchführung
gegebenenfalls benötigter
Vorbereitungsoperationen für
einen nachfolgenden Prozess vorgesehen. Ein GUI-Abschnitt 33 stellt
eine grafische Benutzerschnittstelle (d.h. eine GUI) dar, die zum
Erstellen eines grafisch unterstützten
Bedienungsbildschirms mit verschiedenen Fenstern, verschiedenen
Schaltflächen
oder dergleichen sowie zum Generieren von Steuerbefehlen aus den Bedieneingaben
des Benutzers (über
die Tastatur 24, die Maus 25 oder dergleichen),
welche durch den grafischen Bedienungsbildschirm ausgeführt werden,
konfiguriert ist. Ein Druckverwaltungsabschnitt 32 führt z.B.
einen Bildverarbeitungsvorgang an Bilddaten durch, die vom Bildeingabeabschnitt 31 an
einen Speicher 30 übertragen
wurden, um gemäß einem
vom GUI-Abschnitt 33 gesendeten Steuerbefehl oder einem
direkt über
z.B. die Tastatur 24 eingegebenen Betätigungsbefehl gewünschte Druckdaten
zu erzeugen. Ein Videosteuerungsabschnitt 35 erzeugt Videodaten,
um den Bildschirm 23 dazu zu veranlassen, ein Druckquellbild
oder ein simuliertes Bild als ein zu erwartendes fertiges Druckbild
während
eines Vorabbeurteilungsvorgangs z.B. zur Farbkorrektur anzuzeigen
und auch um die vom GUI-Abschnitt 33 gesendeten grafischen
Daten anzuzeigen. Ein Druckdatenerzeugungsabschnitt 36 erzeugt
Druckdaten, die für
die Druckbelichtungseinheit 14 geeignet sind, die in der
Druckstation 1B angebracht ist, auf der Grundlage endgültiger Bilddaten,
deren Bildverarbeitung abgeschlossen ist. Ein Formatierungsabschnitt 37 formatiert
Rohbilddaten oder die letztendlich verarbeiteten Bilddaten gemäß einem
Kundenwunsch in ein Format, das z.B. in einer CD-R schreibbar ist.
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Insbesondere
unter Bezugnahme auf den Bildeingabeabschnit 31 für den Fall,
dass das Fotobildaufzeichnungsmedium ein Film 2a ist, überträgt der Bildeingabeabschnitt 31 Scanndaten,
die in einem Vorscannmodus und in einem Hauptscannmodus eingescannt
wurden, getrennt an den Speicher 30, um einen Vorbereitungsvorgang
durchzuführen, der
für den
jeweiligen Zweck geeignet ist. In dem Fall, dass das Fotobildaufzeichnungsmedium
eine Speicherkarte 2b ist, sendet, wenn die eingegebenen Bilddaten
Thumbnail-Bilddaten (Daten mit niedriger Auflösung) enthalten, der Abschnitt 31 diese
Thumbnail-Daten an den Speicher 30 getrennt von den Hauptdaten
(den Daten mit hoher Auflösung)
des Fotobilds, so dass die Thumbnail-Daten z.B. für eine Listenanzeige
(Zusammenfassung) auf dem Bildschirm 23 verwendet werden
können.
Wenn andererseits keine Thumbnail-Daten enthalten sind, erzeugt der
Bildeingabeabschnitt 31 aus den Hauptdaten reduzierte Bilder
und sendet diese als Thumbnail-Daten an den Speicher 30.
Außerdem
ist dieser Bildeingabeabschnitt 31 auch mit einem Gerät verbunden, das
allgemein als eine Fotodruckauftragsannahmevorrichtung zum automatischen
Annehmen einer Kundenbestellung für Drucke verbunden ist. Wenn dann
der Bildeingabeabschnitt 31 Druckbestellungsdaten bezüglich einer
Druckgröße, einer
Anzahl herzustellender Drucke usw., Bildattributdaten, die sich auf
den Fotozustand und Bilddaten beziehen, dann sendet der Bildeingabeabschnitt 31 die
Bilddaten an den Speicher 30 und sendet die Druckbestelldaten und
die Bildattributdaten in entsprechender Weise an den Druckverwaltungsabschnitt 32.
Für den
Fall, dass es sich um die Bestellung von Standardfotos handelt,
werden die Druckbestelldaten, die sich z.B. auf eine Druckgröße, die
Anzahl usw. beziehen, in Reaktion auf den Eingabevorgang einer Bedienperson
hierfür
z.B. über
die Tastatur 24 an den Druckverwaltungsabschnitt 32 gesendet.
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Der
Druckverwaltungsabschnitt 32 enthält eine Druckbestellungsverarbeitungseinheit 60 zum Verwalten
der Druckgröße, der
Anzahl von Bildern usw., einen Vergrößerungsfeststellungsabschnitt 70 zum
Feststellen einer Vergrößerung auf
der Grundlage der Bildgröße der eingegebenen
Fotobilddaten und der Druckgröße, sowie
eine Bildverarbeitungseinheit 80 zum Durchführen von
Fotoretuschevorgängen,
wie zum Beispiel Farbkorrektur, Filterung (zur weicheren Farbeinstellung
oder zur Schärfeeinstellung)
an den in den Speicher 30 abgebildeten Bilddaten. Die Bildverarbeitungseinheit 80 enthält ein Bildgrößenveränderungsmittel 90,
das das von der vorliegenden Erfindung vorgeschlagene Verfahren anwendet.
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Das
Bildgrößenveränderungsmittel 90,
das in 4 gezeigt ist, enthält einen Vergrößerungsumrechnungsabschnitt 91 zum
Umrechnen der festgestellten Sollvergrößerung, die vom Vergrößerungsfeststellungsabschnitt 70 festgestellt
wurde, in eine Kombination eines ersten Reduktionsverhältnisses, das
eine Vergrößerung von
100% enthält,
ein Ausdehnungsverhältnis
sowie ein zweites Reduktionsverhältnis,
das die Vergrößerung von
100% enthält, einen
ersten Bildreduzierungsabschnitt 93 zum Reduzieren der
Bilddaten um ein erstes Reduktionsverhältnis unter der Verwendung
einer durchschnittbildenden Operation, einen Bildausdehnungsabschnitt 94 zum
Ausdehnen der resultierenden reduzierten Bilddaten um das Ausdehnungsverhältnis unter
der Verwendung einer Interpolationsoperation, einen zweiten Bildreduzierungsabschnitt 95 zum
Reduzieren der resultierenden ausgedehnten Bilddaten um das zweite
Reduktionsverhältnis
unter der Verwendung einer durchschnittbildenden Operation, sowie eine
Referenztabelle 92, in der in Form einer Tabelle verschiedene
Kombinationen (Sätze)
des ersten Reduktionsverhältnisses,
des Ausdehnungsverhältnisses
und des zweiten Reduktionsverhältnisses
in Korrelation mit verschiedenen Vergrößerungen gespeichert sind.
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Es
folgt eine Erläuterung
des Vorgangs der Bildgrößenveränderungsoperation
des Bildgrößenveränderungsmittels 90 mit
der oben beschriebenen Konstruktion im Einzelnen anhand des Fließdiagramms
von 5.
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Zuerst
legt der Vergrößerungsfestlegungsabschnitt 70 auf
der Grundlage der Bildgröße der durch
den Bildeingabeabschnitt 31 im Speicher 30 abgebildeten
Bilddaten und der von der Druckbestellungsverarbeitungseinheit 60 eingestellten
Druckgröße eine
Vergrößerung für diese
Bilddaten fest (ein Reduktionsverhältnis im Fall einer Bildreduktion
oder ein Ausdehnungsverhältnis
im Fall einer Bildausdehnung) (Schritt Nr. 01). Nach dieser Festlegung
der Vergrößerung M
greift der Vergrößerungsumrechnungsabschnitt 91 auf
die Referenztabelle 92 zu, um daraus einen bestimmten Satz
einer Vergrößerung (Reduktions-
und Ausdehnungsverhältnisse)
abzurufen, der mit dieser Vergrößerung M
korreliert (Schritt Nr. 02). Insbesondere ist in dieser Referenztabelle 92,
wie in 6 gezeigt, für
jede bestimmte Vergrößerung M
eine Kombination (ein Satz) eines ersten Reduktionsverhältnisses
1/N1, eines Ausdehnungsverhältnisses
R und eines zweiten Reduktionsverhältnisses 1/N2 registriert.
Zum Beispiel ist einer Vergrößerung M
= 1,199 ein erstes Reduktionsverhältnis 1/N1 = 1/1, ein Ausdehnungsverhältnis R
= 2,398 und ein zweites Reduktionsverhältnis 1/N2 = 1/2 zugewiesen.
Der Vergrößerung M
= 0,449 ist ein erstes Reduktionsverhältnis 1/N1 = 1/2, ein Ausdehnungsverhältnis R
= 1,796 und ein zweites Reduktionsverhältnis 1/N2 = 1/2 zugewiesen.
Die Größen der
eingegebenen Bilddaten werden allgemein festgelegt, da die Spezifikationen
des Filmscanners 20 und der Digitalkameras zu einem gewissen
Grad standardisiert sind. Außerdem
sind auch die Auflösungen
des Druckbelichtungsabschnitts 14 auf dem Gebiet des Fotodrucks
vorbestimmt. Aus diesem Grund sind hier verwendbare Vergrößerungen
fast vorhersagbar, so dass verschiedene Sätze der Vergrößerung (erstes Reduktionsverhältnis 1/N1,
Ausdehnungsverhältnis R
und zweites Reduktionsverhältnis
1/N2) im Voraus registriert werden können. Es versteht sich von selbst,
dass im Fall einer unregistrierten Vergrößerung eine registrierte Vergrößerung,
die ihr ähnlich ist,
verwendet wird, wobei lediglich das Ausdehnungsverhältnis in
diesem Satz verändert
wird. Auf diese Weise sind das erste Reduktionsverhältnis 1/N und
das zweite Reduktionsverhältnis
1/N2 immer auf die Reziprokwerte von natürlichen Zahlen eingestellt, wodurch
es den Bildreduktionsoperationen ermöglicht wird, die durchschnittbildende
Operation zu verwenden.
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7 ist
eine Darstellung, in der die Reduktionsoperation veranschaulicht
ist, welche die arithmetische durchschnittbildende Operation einsetzt. Wie
gezeigt, führt
der Prozess an allen Pixelwerten (Dichtewerten) einer Vielzahl von
Pixeln (wobei in der Figur vier Pixel ein Quadrat bilden), welche
die Originalbilddaten bilden, eine durchschnittbildende Operation
aus, wodurch ein Durchschnittswert erhalten wird. Dann wird dieser
erhaltene Durchschnittswert als ein Pixelwert eines Pixels in den
neuen Bilddaten, d.h. den durch das Reduktionsverhältnis 1/2
bis 1/4 in diesem Bereich reduzierten Bilddaten gesetzt. Bei diesem
Reduktionsvorgang, welcher die durchschnittbildende Operation unter
der Verwendung eines Reziprokwertes einer natürlichen Zahl anwendet, werden
alle Pixel der Originalbilddaten zum Erzeugen neuer Bilddaten verwendet.
Daher kann die Entstehung eines Moiré-Effektes eingeschränkt werden.
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Übrigens
werden bei den in der Referenztabelle 92 registrierten
Vergrößerungssätzen lediglich bei
Auftreten eines Spezialfalles, bei dem die Vergrößerung M 1,2 übersteigt,
das erste Reduktionsverhältnis
und das zweite Reduktionsverhältnis
beide auf eine Vergrößerung von
100% gesetzt, was bedeutet, dass in diesem Fall keine Reduktionsoperationen
durchgeführt
werden. Dies deshalb, weil die Beobachtung gemacht wurde, dass bei
derartigen Vergrößerungen
kein deutlicher Moiré-Effekt
auftritt. Außerdem
kann auf dem Gebiet des Fotodrucks die Durchführung eines Fotodrucks durch
das Ausdehnen der Originalbilddaten als eine Ausnahmeoperation angesehen
werden. Ferner wird das erste Reduktionsverhältnis 1/N1 eine Vergrößerung von
100%, wenn die Vergrößerung M
0,5 übersteigt.
Dies deshalb, weil beobachtet wurde, dass durch die Ausführung einer
Reduktionsoperation mittels einer durchschnittbildenden Operation
nach der Vergrößerung durch
eine reelle Zahl unter der Verwendung des Interpolationsverfahrens
kein deutlicher Moiré-Effekt auftritt.
Daher besteht der Hauptzweck der Reduktionsoperation unter der Verwendung
des ersten Reduktionsverhältnisses
darin, das bei der nachfolgenden Ausdehnungsoperation verwendete
Ausdehnungsverhältnis
nicht beträchtlich
zu vergrößern. Ein solches
großes
Ausdehnungsverhältnis
würde nämlich zu
einer nachteiligen Erhöhung
des Rechenaufwandes bei der Ausdehnungsoperation, welche das Interpolationsverfahren
verwendet, führen.
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Nach
dem Abrufen eines Vergrößerungssatzes
für eine
vorbestimmte Vergrößerung stellt
der Vergrößerungsumrechnungsabschnitt 91 das
erste Reduktionsverhältnis
1/N1 beim ersten Bildreduktionsabschnitt 93 (Schritt Nr.
03), das Ausdehnungsverhältnis
R beim Bildausdehnungsabschnitt 94 (Schritt Nr. 04) und
das zweite Reduktionsverhältnis 1/N2
beim zweiten Bildreduktionsabschnitt 95 (Schritt Nr. 05).
Die tatsächliche
Bildgrößenveränderungsoperation
an den im Speicher 30 abgebildeten Bilddaten wird in der
Reihenfolge Reduktionsoperation beim ersten Bildreduktionsabschnitt 93,
Ausdehnungsoperation beim Bildausdehnungsabschnitt 94 und
Reduktionsoperation beim zweiten Bildreduktionsabschnitt 93 ausgeführt. Bei
diesem Prozess enthalten die Reduktionsoperationen eine Vergrößerung von
100%, d.h. keine Reduktionsoperation. Deshalb überprüft der Prozess dies vor jeder
Reduktionsoperation. Der Prozess prüft nämlich, ob das erste Reduktionsverhältnis 1/N1
hier 1 ist oder nicht (Schritt Nr. 06). Wenn es nicht 1 ist, dann
wird die oben beschriebene Bildreduktion unter Ausführung der
arithmetischen durchschnittbildenden Operation unter der Verwendung
des ersten Reduktionsverhältnisses 1/N1
beim ersten Bildreduktionsabschnitt 93 durchgeführt (Schritt
Nr. 07), während,
wenn es 1 ist, diese Bildreduktion durch den ersten Bildreduktionsabschnitt 93 ausgelassen
wird.
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Als
Nächstes
führt der
Bildausdehnungsabschnitt 94 die Bildausdehnung unter Ausführung des Interpolationsverfahrens
unter der Verwendung des Ausdehnungsverhältnisses R durch (Schritt Nr.
08). Die Bildausdehnungsoperation unter Ausführung des Interpolationsverfahrens
ist auf diesem Gebiet wohl bekannt. Deshalb wird nicht näher auf
die Einzelheiten eingegangen. Spezifische hauptsächlich verwendete Verfahren
sind zum Beispiel das lineare (bilineare) Interpolationsverfahren,
das kubische (bikubische) Interpolationsverfahren. Bei der vorliegenden Ausführungsform
kann eines dieser Interpolationsverfahren gezielt verwendet werden.
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Nach
Abschluss der Bildausdehnungsoperation prüft der Prozess, ob das zweite
Reduktionsverhältnis
1/N2 hier 1 ist oder nicht (Schritt Nr. 09). Wenn es nicht 1 ist,
dann führt
der zweite Bildreduktionsabschnitt 95 die Bildreduktion
unter Ausführung
der durchschnittbildenden Operation unter der Verwendung des zweiten
Reduktionsverhältnisses
1/N2 durch (Schritt Nr. 10), während,
wenn es 1 ist, diese Reduktionsoperation durch den zweiten Bildreduktionsabschnitt 95 weggelassen
wird.
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Auf
diese Weise werden die Bilddaten, an denen die Bildgrößenveränderungsoperation
durchgeführt
wurde, der notwendigen Bildverarbeitung unterzogen und in Druckdaten
umgewandelt, die an die Druckbelichtungseinheit 14 gesendet
werden, welche dann ein Druckpapier P auf der Grundlage dieser Druckdaten
belichtet, wodurch schließlich
ein fertiges Fotobild entsteht.
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Bei
der vorhergehenden Ausführungsform wird
das sogenannte Silbersalzfotodruck eingesetzt, bei dem die Druckstation 1B eine
Belichtung des Druckpapiers P mit einem Fotobild an der Druckbelichtungseinheit 14 durchführt, welche über die
Belichtungsmaschine verfügt
und dann mehrere Entwicklungsoperationen an diesem belichteten Druckpapier
P durchführt.
Es versteht sich von selbst, dass bei der vorliegenden Erfindung
die Druckstation 1B nicht auf diesen Typ eingeschränkt ist.
Statt dessen können
auch verschiedene andere Fotodrucksysteme, wie zum Beispiel ein
Tintenstrahldrucker zum Ausbilden eines Bildes durch Abstrahlen
von Tinte auf einen Film oder ein Papier, ein Wärmetransferdruckverfahren unter
der Verwendung eines wärmeempfindlichen
Blattes usw. eingesetzt werden.