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Die
vorliegende Erfindung betrifft allgemein Digitalbildverarbeitungssysteme.
In diesem Zusammenhang werden Arbeitsablaufverfahren zur Videobearbeitung
sowie diesbezügliche
Vorrichtungen beschrieben.
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Wenn
ein Benutzer Bildoperationen mit einem Digitalbildverarbeitungsprogramm,
wie AdobePhotoshop oder PhotoDeluxeTNI durchführt, werden die Bildoperationen
direkt an den rohen Pixeln des Bildes vorgenommen. Da die meisten
Bildbearbeitungsanwendungen nur Bildoperationen in einer Auflösung durchführen, nämlich normalerweise
der höchsten
Auflösung,
sind diese Operationen bisweilen auch auf den schnellsten Computern
sehr langsam. Wenn eine Anwendung für Anzeigezwecke mit einer niedrigeren
Auflösung
arbeiten könnte,
würde die
Verarbeitungszeit deutlich verkürzt,
wodurch sich die Produktivität
des Benutzer steigerte. Zwar gibt es Anwendungen, die mit den Daten
eines niedriger aufgelösten
Bildes arbeiten können,
aber wenn das Bild mit allen angewandten Bildoperationen gespeichert
werden soll, müssen
gleichzeitig die Daten des voll aufgelösten Bildes verarbeitet werden.
Würde dieser
Schritt nicht durchgeführt,
enthielte das gespeicherte Bild nur Bilddaten in niedriger Auflösung. Dies
stellt zwar eine Möglichkeit
dar, allerdings keine wünschenswerte,
weil es nicht möglich
wäre, ein
Bild mit einer höheren
Auflösung
zu rastern.
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Im
Allgemeinen ist eine Anwendung gezwungen, eine Auflösung (normalerweise
die höchste)
zu erzeugen, auch wenn Daten mit niedrigerer Auflösung verwendet
werden können,
weil die Ausgabe für
eine Anzeigevorrichtung mit niedrigerer Auflösung und nicht für einen
hoch auflösenden
Drucker vorgesehen ist.
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Doch
ist der Anwendung nicht vorher bekannt, wie das Bild in Zukunft
verwendet wird, daher wird normalerweise ein Bild mit hoher Auflösung erzeugt.
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Eine
wünschenswertere
Lösung
bestünde
darin, ein Bild mit niedriger Auflösung (d.h. das resultierende
Bild) auf Basis der Folge der Bildoperationen erstellen zu können, aber
mit "Kenntnis" über das ursprüngliche,
hoch aufgelöste
Bild (d.h. das digitale Negativ), sowie über die Liste der Bildoperationen
(d.h. die Bearbeitungs- oder Editierliste). Das digitale Negativ
ist das originale, nicht modifizierte Bild des Benutzers, das bei der
höchst
möglichen
Auflösung
gespeichert wird. Die Editierliste ist eine Folge von Bildoperationen
oder Bildtransformationen, denen das Bild unterzogen wird. Das resultierende
Bild entsteht daraus, dass die für
das digitale Negativ erstellte Editierliste mit einer bestimmten
Auflösung
angewandt wird, was einen Bezug (d.h. einen internen oder externen
Verweis) auf das digitale Negativ zusammen mit der optionalen Editierliste
umfasst.
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Es
gab in jüngster
Zeit technische Entwicklungen, die versucht haben, dieses Problem
zu lösen.
Eine Bildverarbeitungsanwendung, die die von einem Konsortium verschiedener
Firmen, wie u.a. der Digital Imaging Group (DIG), entwickelte FlashPixTM-Technologie unterstützt, kann Bildschirmbilder
mit einer geringeren Auflösung
anzeigen und bearbeiten, behält
aber Zugang zu den Bilddaten mit höherer Auflösung. Die FlashPix-Datei enthält folgende
Komponenten: (a) die Bilddaten mit der ursprünglichen hohen Auflösung, (b)
eine sehr begrenzte Menge an Bildtransformationen, d.h. drehen,
schwenken, ausschneiden, Farbumkehr, Schärfeeinstellung, Helligkeits-/Kontrasteinstellung
und (c) ein optionales, resultierendes Bild.
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Zwar
scheint diese Entwicklung die zuvor genannten Probleme zu lösen, aber
es gibt immer noch einige Einschränkungen.
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Die
wichtigste besteht darin, dass die ursprünglichen Bilddaten, die Bildtransformationen
und das optionale, resultierende Bild gemeinsam in einer zentralen
Datei gespeichert werden. Dies stellt weder eine verteilte Bildbearbeitungsarchitektur
bereit, wie von der Erfindung beschrieben, noch eine schlanke Lösung, wie sie
für die Übertragung
von Bildern in einer Netzumgebung mit niedriger Bandbreite benötigt wird.
Weitere Einschränkungen
von FlashPix betreffen die Tatsache, dass das Dateiformat auf einem
proprietären,
komplexen Format beruht, das als COM/Structured Storage bezeichnet
und in der aktuellen Form von FlashPix verwendet wird, die die der
Erfindung zugrunde liegenden Ideen nicht unterstützt. Die unterstützten Bildtransformationen sind
zudem auf einige wenige Operationen beschränkt.
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Die
durch die vorliegende Erfindung beschriebene Lösung sieht ein viel flexibleres
Modell vor.
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Darüber hinaus
wurden weitere Versuche unternommen, das zuvor beschriebene Problem
zu lösen, jedoch
mit begrenztem Erfolg. Das Internet Imaging Protocol (IIP) ermöglicht einen
optimierten Zugang und eine optimierte Anzeige von FlashPix-Dateien über das
Netz. Bei der Verwendung von IIP lässt sich eine FlashPix-Datei,
die sich auf einem Server befindet, effizient wiedergeben. Ein Client
(d.h. Webbrowser) muss dazu einen ausführbaren Programmcode enthalten
(etwa Java-Applet, ActiveX-Control oder Browser-Plug-in), der es
ihm erlaubt, Teile der FlashPix-Datei abzurufen. Das umfasst das
Herunterladen vollständig
wiedergegebener Teile des Bildes mit unterschiedlichen Auflösungen.
Zwar ermöglicht
dies eine effiziente Anzeige einer FlashPix-Datei über eine
Netzverbindung mit niedriger Bandbreite, aber es löst nicht
das allgemeine Problem der Rückverknüpfung der
resultierenden, niedrig aufgelösten
Bilddatei mit dem hoch aufgelösten
digitalen Negativ und der Editierliste. IIP ist einfach ein Verfahren
zur effizienten Bereitstellung und Betrachtung großer FlashPix-Dateien über das
Netz.
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Es
gibt darüber
hinaus noch andere Varianten von FlashPix, z.B. die FITS-Technologie
von LivePicture. Das FITS-Format ermöglicht die Durchführung der
Bildoperationen an niedrig aufgelösten Bilddaten und deren Speicherung,
wodurch die Notwendigkeit entfällt,
eine zeitaufwändige
Wiedergabe der hoch aufgelösten Bilddaten
durchzuführen,
wenn die Datei gespeichert wird. Die erneute Wiedergabe bei hoher
Auflösung
erfolgt, sobald die Ausgabeauflösung
bestimmt worden ist. Allerdings ist dadurch nicht das allgemeine
Problem der Verknüpfung
des niedrig aufgelösten
resultierenden Bildes mit dem hoch aufgelösten digitalen Negativ und der
Editierliste gelöst.
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Neben
allgemeinen Verbesserungen für
die Verteilung von Bildern gibt es einige webgestützte Bildverarbeitungslösungen,
die durch Einbeziehung der vorliegenden Erfindung wesentlich verbessert
werden, aber bislang keine vergleichbare, neuartige Funktionalität bieten
konnten.
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Eine
Reihe von Firmen bietet die Erstellung und Verteilung von Online-Grußkarten
(Blue Mountain Arts, Yahoo usw.) und Kalendern an. Einige bieten
zudem die Möglichkeit,
Karten und Kalender individuell anzupassen, indem ein persönliches
Foto mit deren Inhalten zusammengestellt wird. Im Allgemeinen werden
diese Dienste kostenlos bereitgestellt und verwenden Inhalte und/oder
Benutzerfotos mit niedriger Auflösung. Auch
wenn eine hoch aufgelöste
Fotografie hoch geladen würde,
würde ihre
Auflösung
herabgesetzt und erst dann mit der Grußkarte verbunden. Diese Verbindung
wird dann in niedrig aufgelöster
Form an den Empfänger der
Karte oder des Kalenders versendet, ggf. über E-Mail.
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Dies
gewinnt an Bedeutung, wenn Provider mit höherwertigen Online-Inhalten
(d.h. Corbis, Getty usw.) diesen Bereich erschließen. Diese
Unternehmen können
qualitativ viel höhere
Inhalte anbieten, erwarten aber bei Verwendung ihrer Inhalte eine
Vergütung.
Ein Geschäftsmodell
kann Benutzern ermöglichen,
Grußkarten
oder Kalender zu erstellen, und zwar wahlweise mit ihren eigenen
Fotos, wobei aber nur die niedrig aufgelöste Aufgabe (und wahlweise
mit einem Wasserzeichen) gratis erstellt und verteilt werden kann.
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Zunehmender
Beliebtheit erfreut sich das webgestützte Peer-to-Peer-File-Sharing,
also der Dateiaustausch unter gleichberechtigten Partnern im Netz.
Bisher sind einige Anwendungen bekannt, beispielsweise Gnutella
(OpenSource-Anwendung für
den Peer-to-Peer-Dateiaustausch) und Napster (für den Peer-to-Peer-Austausch
von Audiodateien). Die gleiche Möglichkeit
besteht für
den direkten Peer-to-Peer-Austausch von Bilddateien. Bei allen diesen
Anwendungen und insbesondere bei Bildern kann die Größe der Dateien
einen Gebrauch fast unzumutbar machen, insbesondere bei der Übertragung
von Bilddateien über
Netzverbindungen mit niedriger Bandbreite. Da reine Peer-to-Peer-Techniken
(kein zentraler Bildcache für
die Zwischenspeicherung) eine direkte Verbindung zwischen den Computereinrichtungen
von zwei oder mehr Endbenutzern voraussetzen, wird die Umsetzung
dieser Idee praktisch unmöglich,
wenn große Mengen
von Bilddaten ausgetauscht werden müssen, auch wenn es sich um
eine Verbindung mit großer
Bandbreite handelt.
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Für den Austausch
von Fotos über
direkte Peer-to-Peer-Verbindungen hat man heute die Wahl, Bilder mit
hoher Auflösung
zu übertragen
und lange Übertragungszeiten
hinnehmen zu müssen,
oder Bilder mit niedriger Auflösung
schneller, jedoch in schlechterer Qualität zu übertragen. Es gibt keinen direkten
Weg, ein Bild mit niedriger Auflösung
zu senden und bei Bedarf automatisch auf die Daten des hoch aufgelösten Bildes
zurückzugreifen.
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Eingebettete
Bildverarbeitungseinrichtungen können
zudem die vorliegende Erfindung nutzen, um eine erhöhte Funktionalität und Leistung
bereitzustellen, die nach dem Stand der Technik nicht möglich ist. Heute
liefern bestimmte Digitalkameras, einschließlich der Kodak DC265 und DC290
eine in die Kamera integrierte Unterstützung der Bildverarbeitungssoftware.
Mit dieser Software kann ein Benutzer bestimmte Effekte oder andere
Bildverarbeitungsoperationen auf ein Bild nach dessen Erfassung
anwenden. Obwohl nur eine Miniaturversion des Bildes am LCD-Schirm
betrachtet werden kann, muss das Bild in voller Auflösung verarbeitet und
im Kameraspeicher (z.B. auf CompactFlash-Karte) gespeichert werden.
Möglicherweise
kann zwar ein Optimierungsschritt durchgeführt werden, der es ermöglicht,
die niedrig aufgelöste
Miniatur schnell am LCD-Schirm anzuzeigen, aber das hoch aufgelöste Bild
muss dennoch verarbeitet und im Kameraspeicher gespeichert werden.
Wenn das Originalbild auch noch aufgehoben werden soll, müssen zwei
Kopien des hoch aufgelösten
Bildes gespeichert werden (nämlich
das Original und die Kopie mit den angewandten Bildoperationen).
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Im
Bereich der Videobildverarbeitung ermöglichen die Produkte Adobe
Premiere und After-Effects eine
leistungsstarke Videobearbeitung in Echtzeit. Bei diesen und verwandten
Produkten bearbeiten die Benutzer niedrig aufgelöste Videosequenzen (niedrigere
Bildfrequenz oder niedrigere Bildauflösung), um Schnitte, Übergänge und
Spezialeffekte und andere Videobearbeitungen vorzunehmen. Die Befehle
werden hierzu erfasst und dann für
den Videodatenstrom oder Videostrom in einem gewünschten Format (wie QuickTime, NTSC
oder PAL) mit der angegebenen Zielauflösung ausgeführt. Zwar ist hierbei die Rasterung
auf Anforderungen und basierend auf der gewünschten Ausgabevorrichtung
vorgesehen, jedoch in zentraler Weise. In einer Projektdatei aus
Adobe Premiere oder AfterEffects sind alle Informationen über und
Verknüpfungen
zum notwendigen Originalvideoclip (in hoher Auflösung) erforderlich und müssen zugänglich sein.
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Dieser
Ansatz ist zwar im Bereich der Videobearbeitung üblich, aber er setzt eine erhebliche
Speicherkapazität
und Verarbeitungsleistung zur Erzeugung einer hochwertigen Videoausgabe
in voller Auflösung
voraus. Sogar mit einem Hochleistungssystem kann ein erheblicher
Zeitaufwand anfallen (10 Minuten bis mehrere Stunden), um den vollständigen Videoclip
in voller Auflösung
zu erzeugen. Diese Lösung
ist für
eine Videobearbeitungsvorrichtung im Amateurbereich nicht tragbar.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen alternativen
Ansatz zur Schaffung eines Arbeitsablaufverfahrens zur Videobearbeitung
für Endbenutzer
bereitzustellen, das viel weniger Verarbeitungsleistung benötigt.
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Die
vorliegende Erfindung betrifft verbesserte Arbeitsablaufverfahren
zur Videobearbeitung sowie diesbezügliche Vorrichtungen.
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In
einem Ausführungsbeispiel übergibt
ein Benutzer das analoge oder digitale Videoband einem Händler, der
die Videobearbeitungsdienste anbietet. Das Videoband kann zu einem
hoch oder niedrig aufgelösten Videostrom
verarbeitet (und, falls notwendig, digitalisiert) werden. Der niedrig
aufgelöste
Videostrom könnte dem
Kunden entweder in Form einer CD/DVD bereitgestellt oder im Internet
zum Herunterladen zugänglich gemacht
werden. Der Benutzer könnte
die Bearbeitungen und Schnitte an dem niedrig aufgelösten Videostrom zu
Hause an einem PC oder einer Amateur-Videoschnittvorrichtung vornehmen.
Die Bearbeitungsmaßnahmen
an dem Videostrom, die sehr geringfügig sind, können dann an den Videoverarbeitungsdienst
gesendet und auf den hoch aufgelösten
Videostrom angewandt werden. In diesem Fall könnte das resultierende Bild
ggf. überhaupt
keine Videodaten enthalten, sondern lediglich das "Wissen", wie der hoch aufgelöste Videostrom erzeugt
wird.
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Das
resultierende Bild enthält
einen Rückbezug
auf den hoch aufgelösten
Videostrom und die Editierliste der Bildoperationen, die auf den
Videostrom angewandt worden sind. Zwar wird ggf. weiterhin viel
Zeit zur vollständigen
Wiedergabe des hoch aufgelösten
Videostroms benötigt,
aber der Vorgang kann offline im Stapelbetrieb erfolgen. Nach Abschluss
der Verarbeitung kann der voll bearbeitete, hoch aufgelöste Videostrom auf
einem Standardmedium an den Endbenutzer übergeben werden (als CD, DVD
oder Band).
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Die
Erfindung wird im folgenden anhand in der Zeichnung dargestellter
Ausführungsbeispiele
näher erläutert.
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Es
zeigen
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1 ein
Ablaufdiagramm eines Digitalbildverarbeitungssystems, das einem
Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung entspricht.
-
2 eine
konkrete Implementierung der in 1 gezeigten
Bildverarbeitungsmaschine.
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3A und 3B Beispiele
resultierender Proxy-Bilddateien und zugehöriger Editierlistendateien gemäß einem
Ausführungsbeispiel
der Erfindung.
-
4 ein
verteiltes System gemäß einem
Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung.
-
5 ein
Digitalkamerasystem gemäß einem
Ausfuhrungsbeispiel der vorliegenden Erfindung.
-
6 ein
Ablaufdiagramm zur detaillierten Darstellung eines durch die in 1 gezeigten
Digitalbildverarbeitungsmaschine durchgeführten Verfahrens.
-
7 ein
Ablaufdiagramm eines Verfahrens, worin ein Benutzer eine intelligente "e-Card" gemäß einem
Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung erstellt.
-
8 ein
Verfahren zur Durchführung
einer effizienten Videobearbeitung in einer verteilten Umgebung gemäß einem
Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung.
-
9 ein
Computersystem oder eine bildverarbeitungsfähige Vorrichtung, die zur Implementierung der
vorliegenden Erfindung Verwendung findet.
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Allgemein
gesagt, betrifft die vorliegende Erfindung einen neuartigen Ansatz
und eine Vorrichtung, die einem niedrig aufgelösten, digitalen Grußkartenbild
oder einem digitalen Kalenderbild die Einbringung eines Verweises
auf ein zugehöriges
originales digitales Negativ und eine Editierliste ermöglicht.
Im Unterschied zu herkömmlichen
Ansätzen
der Bildbearbeitung oder Bildeditierung sieht der verteilte Charakter
der Erfindung eine wesentlich verbesserte Flexibilität vor. Das
gesamte hoch aufgelöste
Bild braucht nicht ständig
gerastert oder verteilt zu werden, da es aufgrund der Erfindung
möglich
ist, einen Zugang zum digitalen Negativ und zur Editierliste der
Operationen zu erhalten, wodurch zusätzliche Auflösungen auf
Anforderung erzeugbar sind, wie von einer Anwendung oder Ausgabevorrichtung
benötigt.
In einem verteilten System, das beispielsweise das Web, CD-Medien
oder die direkte Ausgabe einer Digitalkamera oder eine Bebilderungseinrichtung
verwendet, sieht die vorliegende Erfindung zudem vor, dass sich
das digitale Negativ an einer beliebigen Stelle dieses verteilten
Systems befinden kann. In diesem Fall kann ein niedrig aufgelöstes Bildobjekt
verteilt werden, das ein sehr schnelles Herunterladen und eine sehr
schnelle Anzeige ermöglicht,
da dieses im Vergleich mit dem originalen, hoch aufgelösten Bild
viel kleiner ist.
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Das
Bildobjekt kann ein Proxy-Rasterbild oder ein resultierendes Bild
seines Inhalts in einem Industriestandardformat enthalten (wie JPEG,
TIFF, PNG usw.), vorausgesetzt, eine Rasterisierung auf Abruf ist nicht
verfügbar.
Das Proxy-Rasterbild kann ein voll erzeugtes Bild des digitalen
Negativs mit den durch die Editierliste bei einer bestimmten Auflösung angewandten
Bildoperationen sein. Das ermöglicht
ein sehr schnelles Herunterladen und sofortiges Anzeigen des Bildes,
da es höchstwahrscheinlich
eine niedrigere Auflösung
mit möglicherweise
höherem
Komprimierungsverhältnis
aufweist. In dem beschriebenen Ausführungsbeispiel könnte ein
niedrig aufgelöstes
(d.h. resultierendes) Bild auf der Folge der Bildoperationen erzeugt
werden, jedoch mit der "Kenntnis" um das ursprüngliche,
hoch aufgelöste
Bild (d.h. das digitale Negativ) sowie der Liste der Bildoperationen
(d.h. der Editierliste). Das digitale Negativ ist das originale,
nicht modifizierte Bild des Benutzers, das bei der höchst möglichen
Auflösung
gespeichert wird. Die Editierliste ist eine Folge von Bildoperationen
oder Bildtransformationen, denen das Bild unterzogen wird. Das resultierende
Bild entsteht daraus, dass die für
das digitale Negativ erstellte Editierliste mit einer bestimmten
Auflösung
angewandt wird, was einen Bezug (d.h. einen internen oder externen
Verweis) auf das digitale Negativ zusammen mit der optionalen Editierliste
umfasst.
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In
einem bevorzugten Ausführungsbeispiel
handelt es sich um ein Format nach dem Industriestandard, was die
Anzeige in den meisten Anwendungen und Webbrowsern ermöglicht.
Wenn das dem Proxybild zugeordnete digitale Negativ oder die Editierliste
nicht verfügbar
sind, bleibt dem Benutzer weiterhin eine Vorabansicht dessen, wie
die Bildkomposition aussehen sollte. Dies ermöglicht dem Benutzer die Betrachtung des
Proxybildes (oder der Bildkomposition) in einer gegebenen Auflösung mit
einer Standardanwendung, wobei jedoch die Möglichkeit erhalten bleibt,
das Bild später
mit einer höheren
Auflösung
zu erzeugen, je nach der Anforderung der Anwendung oder der Vorrichtung.
Es sei darauf hingewiesen, dass die vorliegende Erfindung im Rahmen
vorhandener Industriestandards funktioniert, was es einer Anwendung
ermöglicht,
das Proxybild anzuzeigen, wenn die Anwendung die durch die vorliegende
Erfindung vorgesehene Architektur nicht unterstützt.
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Es
sei darauf hingewiesen, dass das Proxybild der Auflösung der
Ausgabevorrichtung möglicherweise nicht
entspricht, wenn eine Anwendung das resultierende Proxybild anzeigt,
weil das Originalbild nicht neu gerastert werden kann oder die Anwendung
die sofortige Anzeige des resultierenden Proxybildes erfordert.
Wenn dies der Fall ist, kann das resultierende Proxybild einfach
neu auf die Auflösung
der Ausgabevorrichtung abgetastet werden, was nach dem Stand der
Technik ein übliches
Verfahren darstellt.
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Dies
ist insbesondere bei der Betrachtung von Bildern über ein
Netz vorteilhaft. Wenn zwei Endbenutzercomputer in einem Peer-to-Peer-Netz
derart konfiguriert sind, dass die gemeinsame Nutzung von Fotos und
anderen Multimedia-Objekten möglich
ist, erzeugt die vorliegende Erfindung eine sehr viel angenehmere Benutzererfahrung,
weil nur die niedrig aufgelösten
Fotos übertragen
zu werden brauchen. Nur wenn ein Benutzer Zugang zu höher aufgelösten Bilddaten
benötigt,
beispielsweise für
das Drucken oder für
eine Ausschnittsvergrößerung des
Bildes, wird ein Zugriff auf die höher aufgelösten Daten benötigt. Sogar
dann, wenn ein Benutzer Fotos über
einen zentralen Fotodienst in einem Netz betrachtet, wie z.B. Zing.com
oder PhotoNet von Kodak, ermöglicht
die vorliegende Erfindung dem Benutzer den schnellen Zugang zu den
niedrig aufgelösten
Bilddaten, ohne die Möglichkeit
zu verlieren, auf die höher
aufgelösten
Bilddaten zugreifen zu können.
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Es
sei darauf hingewiesen, dass ein zusätzlicher Vorteil der vorliegenden
Erfindung darin besteht, dass das resultierende Proxybild sehr klein
und von einer bestimmten Vorrichtung abhängig sein kann. Das resultierende
Proxybild, das von einem Satz von Bearbeitungsoperationen abgeleitet
wurde, die von einer Digitalkamera mit einem kleinen LCD-Schirm
angewandt wurden, kann durchaus eine Miniaturdarstellung in niedriger
Auflösung
sein. Auf diese Weise wird das resultierende Proxybild einwandfrei
angezeigt und für
den LCD-Schirm an der Kamera optimiert. Durch Verwendung einer verknüpften Editierliste
können
die Editiervorgänge
zu einem späteren
Zeitpunkt auf die voll aufgelöste
Version des originalen, hoch aufgelösten Bildes angewandt werden
(d.h. das digitale Negativ), wenn ein höher aufgelöstes, resultierendes Bild erforderlich
ist. Dieser Ansatz weist die beiden Vorteile auf, dass die Bildverarbeitungsschritte
sehr schnell sind, da nur die Pixel, die bei einer gegebenen Auflösung von
den Editierschritten bezeichneten Pixel verarbeitet werden, wodurch
ein kleineres resultierendes Proxybild entsteht, und wodurch die
Speicherkapazität
der Kamera geschont wird.
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Je
nach Editierschritt kann die Softwareanwendung eine viel kleinere
Anzahl von Pixeln des digitalen Negativs benötigen, wenn der Editierschritt
unabhängig
von der Auflösung
durchführbar
ist. Das ermöglicht eine
viel effizientere CPU-Nutzung für
die Verarbeitungsschritte. Wenn die tatsächlichen Bilddaten des digitalen
Negativs in einer verteilten Umgebung angefordert werden, ist eine
höhere
Netznutzung möglich,
da niedriger aufgelöste
Bilddaten zwischen zwei Computereinrichtungen übertragen werden können, vorausgesetzt, die
Ausgabevorrichtung weist eine niedrigere Auflösung als das originale, digitale
Negativ auf.
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In
den Fällen,
in denen der Editierschritt nicht unabhängig von der Auflösung ist,
kann die Software, die die Bearbeitung durchführt, auf mehr Pixel aus dem
digitalen Negativ zur Editierung zugreifen, aber das Ausgabebild
nach Durchführung
der Editierschritte neu abtasten (die Anzahl der Pixel reduzieren),
wodurch ein kleineres resultierendes Proxybild entsteht.
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Im
Allgemeinen ist die "Editierliste" normalerweise mit
einem resultierenden Bild derart verbunden, dass das resultierende
Bild bei einer gewünschten
Auflösung
nach Bedarf neu erstellt werden kann. Diese "Editierliste" enthält alle notwendigen Informationen über die
Durchführung
dieser Neuerstellung. Sie enthält die
Bezüge
auf die digitalen Negative und weitere zusätzliche Multimedia-Ressourcen,
die für
diese Neuerstellung erforderlich sind. Es sei darauf hingewiesen,
dass mehrere Multimediaressourcen (einschließlich mehrerer digitaler Negative,
wie Standbilder, Videobilder, Vektorgrafiken, Test usw.) für diese
Neuerstellung erforderlich sein können. Das ist darauf zurückzuführen, dass
das resultierende Bild ein Verbund aus mehr als einer Multimediaressource
sein kann.
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Sie
enthält
zudem eine optionale Liste von Editierschritten, die durchzuführen sind.
Diese "Editierliste" kann man sich als
den "roten Faden" vorstellen, der
alle digitalen Negative und alle anderen Multimediaressourcen zusammenhält, die
zur Neuerstellung des resultierenden Bildes erforderlich sind, sowie
das "Skript", wie die digitalen
Negative und andere Multimediaressourcen erzeugt werden, damit das
resultierende Bild erstellt werden kann, und zwar mit der aktuellen
Auflösung
des resultierenden Bildes oder mit einer anderen Auflösung.
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Es
sei darauf hingewiesen, dass eine "Editierliste" die Form verschiedener Ausführungsbeispiele
annehmen kann, von denen drei nachfolgend beschrieben werden. Hierbei
handelt es sich um verschiedene Varianten einer Editierliste, also
nicht um eine umfassende Aufstellung.
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Das
erste Ausführungsbeispiel
ist eine Liste, die einen Satz einzelner Operationen beschreibt,
die für ein
gegebenes Foto ausgeführt
werden sollen. Diese Editierschritte können auf ein Foto angewandt
werden, um das resultierende Bild mit der gewünschten Ausgabeauflösung zu
erstellen. Diese Struktur hat den Vorteil, dass neue Editierschritte
zum Ende der Liste hinzugefügt
oder am Ende der Liste durch einen "undo"-Schritt (Rückgängig machen)
entfernt werden können.
Das folgende, erste Muster eines XML-Codes dient der Veranschaulichung:
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In
einem alternativen Ausführungsbeispiel
dient die Liste als Statusbeschreibung für jeden auf das Foto anzuwendenden
Editierschritt, wobei bestimmte Schritte ein- oder ausgeschaltet
werden können.
Jeder Schritt kann zudem mit einer optionalen Parameterliste versehen
sein, die dem Befehl zugeordnet ist, wobei der eigentliche Schritt
jedoch nur einen "Zustand" kennt. Hierbei handelt
es sich entweder um "ein" oder "aus"; im Zustand "ein" kann dem Schritt
ein Parameter zugeordnet sein. Diese Struktur hat den Vorteil, dass
die Schritte und die Interaktion zwischen den Schritten durch die
Struktur klar definiert ist, womit durchgängige Ergebnisse geliefert
werden, und zwar unabhängig
von der Reihenfolge, in der der Benutzer die Schritte angewandt
hat. Entweder die XML-Syntax kann die Reihenfolge definieren, in
der die Schritte durchgeführt
werden, also ähnlich
wie beim ersten Ausführungsbeispiel,
oder die Anwendung kann dies definieren, und zwar unabhängig von
der Reihenfolge, in der diese in der XML-Datei erscheinen. Der entscheidende
Punkt ist, dass jeder Schritt entweder "ein" oder "aus" ist und somit normalerweise
nicht mehr als einmal in der Editierliste erscheint. Ein zweites
Muster eines XML-Codes dient zur weiteren Veranschaulichung:
-
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Ein
drittes Ausführungsbeispiel
kombiniert die Vorteile der beiden ersten Ausführungsbeispiele. Die Editierliste
stellt nicht nur die Zustandsbeschreibung der Operationen dar, sondern
umfasst auch die Möglichkeit,
dass ein oder mehrere Schritte, die Bestandteil der Zustands beschreibung
sind, Teil einer Liste einzelner Schritte sind, die auf das Foto
anzuwenden sind, womit die beiden Verfahren zusammengeführt werden.
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Es
sei darauf hingewiesen, dass diese Architektur einer Anwendung den
Zugang zu mehreren Auflösungen
eines digitalen Negativs aus einer einzelnen Datei ermöglicht.
Beispielsweise könnten
mehrere Auflösungen
desselben Bildes (bei verschiedenen Auflösungen) extern über die "Editierliste" verknüpft werden,
die den Querverweis zwischen den verschiedenen, verteilten Bilddateien
beschreibt. In diesem Fall ist die "Editierliste" der "rote Faden", der die Struktur bezeichnet, mit der
die jeweiligen Dateien in Beziehung zueinander stehen, aber nicht
notwendigerweise das "Skript", das zusätzliche
Editierschritte beschreibt; hier ist der "Skript-Teil" der Editierliste leer oder null. In
einer Implementierung umfasst die Editierliste einen Zeiger, der auf
eine entfernte Bilddatei verweist, die eine höhere (oder niedrigere) Auflösung als
das digitale Negativ hat, oder in einigen Fällen auf ein resultierendes
Proxybild.
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Die
Möglichkeit,
eine Editierliste aus einem niedrig aufgelösten, resultierenden Proxybild
zu verknüpfen,
bietet für
e-Commerce-Anwendungen wesentliche Vorteile. Beispielsweise können Anbieter
von Fotoinhalten niedrig aufgelöste
Bilder gratis über
das Web oder eine CD anbieten, die Rückbezüge auf die originalen, hoch
aufgelösten,
digitalen Negative enthalten, die sich entweder auf einer Website,
einem CD-Medium oder einem Wechselmedium befinden. Seiten im Photo
Web können
die vorliegende Erfindung ebenfalls verwenden, um den Benutzern
die Verknüpfung
von Fotos oder Fotogrußkarten
(und anderen Kompositionen, wie mehrseitigen Fotoalben) mit den
hoch aufgelösten
Bilddaten zu ermöglichen,
sowie die Verwendung eines optionalen "Skripts" in der Editierliste, um das Foto (oder
die Karte oder das Album) mit einer höheren Auflösung wiederzugeben.
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Auch
könnte
ein zusätzliches
Sicherheitsmerkmal vorgesehen werden, das die Sperrung des hoch aufgelösten Bildes
mit einem Schlüssel
ermöglicht,
um den unbefugten Zugang zu unterbinden, soweit ein Kunde nicht
das Recht für
das gegebene Foto erworben hat. Die vorliegende Erfindung hat den
Vorteil, dass der "Schlüssel" dafür, wie auf
das hoch aufgelöste,
digitale Foto zugegriffen wird, in der Editierliste des niedrig aufgelösten Proxybildes
angegeben ist (entweder eingebettet oder verknüpft). Ein weiterer Vorteil
ist die Tatsache, dass diese Metadaten auch Bestellinformationen,
wie Preise, Einschränkungen
usw. enthalten können.
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Es
sei darauf hingewiesen, dass eine "Editierliste" einer Multimediaressource, wie ein
Digitalbild, viele Formen annehmen kann, wie beispielsweise eine
einzelne Datei, die für
ein digitales Negativ steht, und eine separate XML-Datei, die der
Editierliste für
ein gegebenes, resultierendes Bild zugeordnet ist. In anderen Fällen kann
die Editierliste Teil einer Datei sein, die als eine Katalogdatei
bezeichnet wird und mehrere unterschiedliche "Editierlisten" umfasst, von denen jede einer anderen
Multimediaressource zugeordnet ist. In einer Implementierung kann
eine Katalogdatei mehrere digitale Negative umfassen (und deren
entsprechende resultierende Bilder) sowie eine einzelne XML-Datei,
die mehrere verschiedene XML-Editierlisten enthält, und zwar eine für jedes
resultierende Bild. Die Katalogdatei ist somit ein effizienter Ansatz
zur Pflege von Editierlisten für
eine Anzahl von Bildern in einer einzelnen Datei.
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Das
Proxybild kann auch ausgeblendet oder derart "markiert" werden, dass es für das Drucken oder die Verteilung
unbrauchbar wird, während
es seine Fähigkeit
beibehält,
auf das Originalbild zuzugreifen, wenn der Benutzer die entsprechenden
Rechte erwirbt. Das Proxybild könnte
zudem entweder ein sichtbares oder ein unsichtbares Wasserzeichen
enthalten, womit eine zusätzliche
Form der Identifikation und des Schutzes des Bildes vorgesehen wäre.
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Es
sei darauf hingewiesen, dass das digitale Negativ und das resultierende
Proxybild in einem beliebigen Industriestandardbildformat (d.h.
JPEG, PNG, GIF usw.) vorliegen kann oder sogar in einem proprietären Dateiformat
(allerdings nicht in dem bevorzugten Ausführungsbeispiel), da die Editierliste
und die Verknüpfungen
zwischen den Bildern als private Metadaten codiert sein können, die
in den Bilddaten eingebettet oder extern mit diesen verknüpft sind.
Auf diese Weise ist jede Anwendung unabhängig davon, ob ihr die vorliegende
Erfindung bekannt ist oder nicht, in der Lage, ein Bild zu öffnen und
zu betrachten, das die privaten Metadaten enthält, da das resultierende Bild
eine gerasterte Version des Bildes enthält, allerdings möglicherweise mit
einer niedrigeren Auflösung.
Anwendungen, die die Erfindung kennen und unterstützen, haben
allerdings die Möglichkeit,
das Bild bei Bedarf neu zu erzeugen, um ein beliebiges, gewünschtes
Ergebnis zu erzielen.
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Die
vorliegende Erfindung sieht die Möglichkeit vor, niedriger aufgelöste Bilder
aus dem Web herunterzuladen, bewahrt aber die Fähigkeit, die Bilder mit einer
höheren
Auflösung entweder
lokal oder entfernt zu einem späteren
Zeitpunkt und bei Bedarf zu rastern, wodurch die Bandbreite nicht
eingeengt wird.
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Ein
Ausführungsbeispiel
ermöglicht
es einem Benutzer, ein niedrig aufgelöstes, resultierendes Bild in einem
Industriestandardformat (wie JPEG, PNG, TIFF oder andere) schnell
herunterzuladen, behält
aber die Kenntnis darüber
bei, wie ein höher
aufgelöstes
Bild erzeugt werden kann. In diesem Fall ist dem niedrig aufgelösten, resultierenden
Bild eine Editierliste der Schritte zugeordnet, die auf das digitale
Negativ anzuwenden sind. Dies ermöglicht ein schnelles Betrachten
und hält
die Option offen, ein höher
aufgelöstes
Bild bei Bedarf zu erhalten.
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Es
sei darauf hingewiesen, dass die vorliegende Erfindung verwendbar
ist, um die Übertragung
von Bilddaten unabhängig
von der Umgebung oder dem Transportmedium zu verbessern, beispielsweise
um Bilder von einer zentralen Website herunterzuladen (wie Zing.com,
PhotoNet. und anderen Online-Photocommunities/Providern). Die vorliegende
Erfindung kann zudem eine sehr viel bessere Übertragung von Dateien über ein
Netz bewirken, in dem die Computer von zwei Endbenutzern in direkter
Peer-to-Peer-Verbindung stehen. Weiterhin ist die vorliegende Erfindung
verwendbar, um Bilder über
eine drahtlose Netzverbindung zu übertragen.
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In
einem anderen Ausführungsbeispiel
kann ein Benutzer eine niedrig aufgelöste "Intelligente eCard" von einer Website als JPEG-Standarddatei
herunterladen, die die gerasterte Komposition aus Fotos, Karten, Text
und anderen Multimediaressourcen enthält. Das JPEG-Proxybild kann
zwar für
die Bildschirmbetrachtung oder einen Entwurfsausdruck geeignet sein,
aber es enthält
das Wissen über
den Zugang zu den hoch aufgelösten
Grafiken/Fotos sowie deren Zusammensetzung und liefert der Anwendung
die nötigen
Informationen für die
Rasterung bei höherer
Auflösung.
Der Vorteil besteht darin, dass ein sehr kleines Proxybild (im Industrieformat
JPEG, PNG, TIFF usw.) zunächst
zur sehr schnellen Betrachtung herunter geladen werden kann, und dass
zu einem späteren
Zeitpunkt auf die höher
aufgelösten
Daten zugegriffen werden kann.
-
Wenn
eine "e-Card" mit höherer Auflösung erzeugt
werden soll, erlaubt es die vorliegende Erfindung, die Daten mit
höherer
Auflösung
entweder an der Client-Computereinrichtung oder an einer entfernten
Computereinrichtung (wie einem Servercomputer) zu erzeugen. Für den Fall,
dass die Daten an der Client-Computereinrichtung erzeugt werden
sollen, werden höher
aufgelöste
Bilddaten von den digitalen Negativen geladen, und die Editierlisten
werden zur Erzeugung einer höher
aufgelösten "E-Card" verarbeitet. Alternativ
hierzu könnte
die Client-Computereinrichtung darum bitten, die Daten entfernt
zu erzeugen (beispielsweise an einem Hochleistungsserver), worauf
die mit höherer
Auflösung
erzeugte "e-Card" anschließend an
den Client-Computer in ihrer endgültigen Form übertragen
wird. Es sei darauf hingewiesen, dass diese Architektur auch derart konfiguriert
werden kann, dass sie die Anforderungen vieler unterschiedlicher,
kommerzieller Websites erfüllt. Die
niedrig aufgelöste, "intelligente e-Card" könnte mit
einem Wasserzeichen versehen werden, um den Benutzer zum Kauf einer
höher aufgelösten Darstellung
zu animieren. Da das niedrig aufgelöste, resultierende Bild das
Wissen darüber
besitzt, wie eine höher
aufgelöste
Version erzeugbar ist, können
die e-Commerce-Website den Benutzer beim Zugriff auf die hoch aufgelösten Daten
auffordern, die Rechte für
den Zugriff und die Verwendung der hoch aufgelösten Daten zu erwerben.
-
Weiter
sei darauf hingewiesen, dass dies nicht auf Grußkarten beschränkt ist,
sondern auch auf die Erstellung und Verteilung von Alben, Kalendern
und praktisch alle anderen Exponate anwendbar ist, die die Einbeziehung
von Fotografien oder anderen Bilddaten in eine Komposition umfassen.
-
Zudem
sei darauf hingewiesen, dass in allen diesen Ausführungsbeispielen
mehrere Leistungsoptimierungen einfach zu erzielen sind. Wenn ein
Foto oder eine Komposition (wie eine Karte, ein Kalender oder ein
Album) über
einen entfernten Ort gedruckt wird, braucht der Kunde (Endbenutzer)
noch nicht einmal viele Daten aus seiner lokalen Computereinrichtung
zu übertragen.
Obwohl der Kunde möglicherweise
nur einen direkten (lokalen) Zugang zu einem niedrig aufgelösten Proxybild
hat, wird die Auflösung,
die am besten zur Ausgabevorrichtung passt (beispielsweise ein hoch
auflösender
Drucker), basierend auf dem originalen digitalen Negativ gerastert
und die Editierliste mit dem Proxybild gespeichert. Wenn sich das
hoch aufgelöste
Bild im Web befindet (wie bei Zing.com oder PhotoNet) und die Ausgabe
an eine entfernte Vorrichtung gerichtet ist (wie an einen Drucker
bei Kinkos), wird sehr wenig Client-Bandbreite von der Computereinrichtung
des lokalen Benutzers benötigt.
Da dem resultierenden Bild die Editierliste und Referenzen auf das
digitale Negativ zugeordnet sind, muss nur eine kleine Menge an
Informationen von der Computereinrichtung des lokalen Benutzers zur
entfernten Vorrichtung (z.B. einem Druckdienst) übertragen werden.
-
In
einem bestimmten, videogestützten
und nachfolgend beschriebenen Ausführungsbeispiel ist der Benutzer
in der Lage, einen digitalen Videostrom aus dem Web herunterzuladen
und zu bearbeiten. Die Videobearbeitungs- oder Schnittbefehle können dann
an den Server zur weiteren Verarbeitung des Videostroms mit voller
Auflösung übergeben
werden. Die Befehle sind mit dem niedrig aufgelösten digitalen Videostrom verbunden,
der einen Rückbezug
zu dem hoch aufgelösten
Videostrom auf dem Server enthält.
Zu einem späteren
Zeitpunkt können
die Editierbefehle auf den hochaufgelösten Videostrom angewandt und
entfernt verarbeitet werden. Dazu braucht nur eine minimale Datenmenge
(nur die Editierbefehle) übertragen
zu werden, was auf der Client-Seite geringere Anforderung an Bandbreite
und Prozessor stellt.
-
Auf
diese Weise erzeugt die vorliegende Erfindung ein sehr leistungsstarkes
Modell mit mehreren Auflösungen,
bei dem die Originaldatei nicht zerstört wird. Zudem ist es von der
Plattform, dem Betriebssystem und der Vorrichtung unabhängig. Zudem
ist das Modell äußerst schlank
und mit vielen anderen Standards kompatibel. Es gibt viele weitere
Alleinstellungsmerkmale der vorliegenden Erfindung, die nach weiterer
Prüfung
deutlich werden. Die verteilte Eigenschaft der vorliegenden Erfindung
ist ein solches Alleinstellungsmerkmal, das eine wahre Flexibilität und Leistungsstärke vorsieht,
die derzeit in keiner Anwendung und in keinem System zu finden ist.
Die Erfindung wurde zwar ursprünglich
für elektronische
Amateureinrichtungen für
die digitale Bebilderung (Standbild und Video) entwickelt, aber
ihre Anwendbarkeit erstreckt sich auf jede Computereinrichtung,
die Bearbeitungsschritte an Multimediainhalten durchführt.
-
1 zeigt
ein Ablaufdiagramm eines Digitalbildverarbeitungssystems 200,
das einem Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung entspricht. Das Digitalbildverarbeitungssystem 200 umfasst
eine Bildquelle 202, die derart angeordnet ist, dass sie
eine Zahl digitaler oder analoger Bildeingabesignale zur Verarbeitung erzeugt.
Die Bildquelle 202 kann einen Digitalbildstrom erzeugen,
der die Form eines Standbildes (ein Format, wie JPEG oder TIFF)
oder eines Videostroms annehmen kann, beispielsweise digitales Fernsehen
(DTV), DVD, CD, Set Top Box (mit Satelliten-DSS oder Kabelsignal),
Internet (auch als WEB bezeichnet) usw. Auf diese Weise kann eine
Digitalbildquelle 204 eine beliebige Anzahl und Art bekannter
Formate bereitstellen, wie z.B. JPEG, BMP, TIFF, BNC Composite,
Serial Digital, Parallel Digital, RGB oder Consumer Digital Video. Wenn
es sich bei der Digitalbildquelle 204 um ein digitales
Fernsehen handelt, ist das Eingabesignal ein digitales Videosignal
mit einer beliebigen Anzahl und Art bekannter digitaler Formate,
wie SMPTE274M-1995 (Auflösung
1920 × 1080,
progressive oder interlaced Abtastung), SMPTE296M-1997 (Auflösung 1280 × 720, progressive
Abtastung), sowie die übliche
480er progressive Abtastung. Alternativ dazu stellt eine analoge
Bildquelle 206 analoge Signale bereit, die beispielsweise
von einem analogen Fernsehen, einer Standbildkamera, einem analogen
Videorecorder, einem DVD-Abspieler, einem Camcorder, einem Laser-Disk-Abspieler,
einem TV-Tuner, einem Scanner, einer Set Top Box (mit Satelliten-DSS
oder Kabelsignal), Spielekonsolen, Bebilderungsboxen und dem WEB
usw. stammen können.
-
Um
das von der analogen Bildquelle 206 bereitgestellte analoge
Signal in ein entsprechendes digitales Signal umzuwandeln, setzt
ein Analog-/Digitalwandler (A/D-Wandler) 208, der mit der
analogen Bildquelle 206 verbunden ist, eine analoge Spannung
oder ein Stromsignal in eine diskrete Reihe digital codierter Signale
um. Auf diese Weise wird ein für
die digitale Verarbeitung geeignetes digitales Bilddatenwort erzeugt.
Es ist eine große
Vielzahl von A/D-Wandlern
verwendbar, beispielsweise die von Philips, Texas Instrument, Analog
Devices, Brooktree und anderen.
-
In
dem beschriebenen Ausführungsbeispiel
wählt eine
Auswahleinheit 209 den digitalen Bildstrom entweder aus
der Digitalbildquelle 204 oder vom Analog-/Digitalwandler 208,
um einen Digitalbildstrom 210 zur Eingabe in die Digitalbild-Verarbeitungsmaschine 212 zu
erstellen. Eine derartige Maschine ist, wie detailliert unter Bezug
auf 4–6 beschrieben,
implementierbar. In einigen Fällen
ist in dem Digitalbildstrom 210 ein Digitalbild in Form
eines digitalen Negativs eingebettet, das auch als Referenz dient.
In anderen Fällen kann
das in den Digitalbildstrom 210 eingebettete Digitalbild
die Form eines resultierenden Proxybildes 300 annehmen
(d.h. modifizierte Bilddatei), in der entweder eine Editierlistendatei 302 eingebettet
ist, wie in 3A gezeigt, oder in der sich
ein Zeiger befindet, der auf eine externe Editierliste 304 verweist,
wie in 3B gezeigt. In beiden Fällen stellen
die Editierlistendateien 302 und 304 einen Satz
von pixelweisen Bildverarbeitungsanweisungen dar, die auf entsprechende
Pixel in dem zugehörigen
digitalen Negativ anzuwenden sind.
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In
dem beschriebenen Ausführungsbeispiel
stellt eine externe Editierlistenquelle 213 der Digitalbild-Verarbeitungsmaschine 212 externe
Editierlistendaten bereit. Die externe Editierlistenquelle 213 kann jede
Anzahl und An von Vorrichtungen darstellen, die in geeigneter Weise
angeordnet sind, um entsprechend konfigurierte Editierlistendaten
bereitzustellen, die zur Modifikation eines zugehörigen Digitalbildes
dienen.
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Derartige
Vorrichtungen umfassen, ohne darauf beschränkt zu sein, Steuereinheiten
für Benutzeroberflächen (UI),
einen Generator für
ein resultierendes Proxybild (wie eine digitale Standbildkamera
mit eingebauten Bildverarbeitungsfunktionen), Befehle für eine Server-Computereinrichtung
von einer Client-Computereinrichtung, Drucker und andere Peripheriegeräte, die
Systembefehle erzeugen (z.B. Neurasterung eines bestimmten Digitalbildes
für einen
bestimmten Druckbedarf) und andere in der Technik bekannte Vorrichtungen. In
dem bevorzugten Ausführungsbeispiel
ist ein offener Standard, wie XML, wünschenswert. Jedes andere Format,
ob offen oder proprietär,
ist jedoch auch zur Darstellung der "Editierliste" verwendbar.
-
Die
Digitalbild-Verarbeitungsmaschine 212 verarbeitet das in
dem eingehenden Digitalbildstrom 210 eingebettete Digitalbild
teilweise anhand der begleitenden Editierlistendaten, soweit vorhanden.
Wenn das im eingehenden Digitalbildstrom 210 eingebettete
Digitalbild ein digitales Negativ ist (d.h. ein Referenzbild), dann sind
dem eingehenden digitalen Negativ im Allgemeinen keine Editierlistendaten
zugeordnet (da es sich definitionsgemäß um ein Bild handelt, das
als Referenz dient). Dies ist typischerweise der Fall, wenn die
Digitalbild-Verarbeitungsmaschine 212 erkennt, dass dem
eingehenden Digitalbild keine Editierlistendaten zugeordnet sind.
In diesem Fall behandelt die Digitalbild-Verarbeitungsmaschine 212 das
eingehende Digitalbild als digitales Referenzbild und reicht es
ohne weitere Verarbeitung an eine Ausgabeeinheit 216 weiter.
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Wenn
die Digitalbild-Verarbeitungsmaschine 212 erkennt, dass
das eingehende Bild ein resultierendes Proxybild ist (d.h. ein modifiziertes
Bild), ermittelt die Digitalbild-Verarbeitungsmaschine 212 die
Art der Zuordnung (d.h. ob die zugehörigen Editierlistendaten in
der eingehenden Bilddatei als eine Editierliste eingebettet sind
(wie in 3A gezeigt), ob die Bilddatei
auf die entsprechende Editierlistendatei verweist (wie in 3B gezeigt),
oder ob diese durch eine externe Quelle erzeugt worden ist (beispielsweise
eine UI-Steuereinheit, einen Drucker oder eine andere Bildverarbeitungsvorrichtung))
und dem resultierenden Bild nicht in irgendeiner Weise zugeordnet
ist.
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Die
dem resultierenden Bild zugeordneten Editierlistendaten werden identifiziert
und weisen das jeweilige Format auf, das der Digitalbild-Verarbeitungsmaschine 212 bekannt
ist. Selbstverständlich
ist es möglich, dass
ein digitales Negativ oder das resultierende Bild andere Daten enthalten
kann, die von einer Anwendung benötigt werden, und die von der
Digitalbild-Verarbeitungsmaschine 212 ignoriert
werden können,
falls diese nicht relevant erscheinen. Dies kann der Fall sein,
wenn Dateiformate entwickelt werden, die andere Datentypen in die
Editierliste einbetten, und zwar in ihrem bevorzugten Ausführungsbeispiel
als XML-Format.
-
Von
besonderem Vorteil ist die Tatsache, dass eine Editierliste (Befehle
für die
jeweiligen Bildverarbeitungsschritte) für Bearbeitungsschritte, die
auf ein gegebenes Foto angewandt werden, in der jeweiligen Editierlistendatei
enthalten sind und mit dem resultierenden Bild gespeichert werden
können.
Diese Anordnung ermöglicht
es, die Schritte, die von der Editierliste bezeichnet werden, auf
das digitale Negativ bei Bedarf erneut anzuwenden. Darüber hinaus
steht damit ein Weg zur Verfügung,
um bestimmte Operationen "rückgängig" zu machen oder zu "deaktivieren" oder in anderer
Weise bestimmte Operationen auszuschalten, die auf das Foto angewandt
worden sind. In diesem Zusammenhang ermöglicht dieser Mechanismus die
erneute Anwendung dieser Schritte auf jede Auflösung, damit höherwertige
Ergebnisse erzielbar sind.
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In
einigen Fällen
erkennt die Digitalbild-Verarbeitungsmaschine 212 aber
nur Editierlistendaten, die beispielsweise von einem Drucker bereitgestellt
werden. In diesen Fällen
vermag die Digitalbild-Verarbeitungsmaschine 212 die externe
Editierlistendatendatei zu verwenden, um eine gewählte Bilddatei
anhand der externen Editierlistendaten zu verarbeiten. Wenn beispielsweise
ein bestimmter Druckauftrag voraussetzt, dass ein gedrucktes Bild
gegenüber
dem Original vergrößert wird,
dann kann die zugehörige
Editierliste Anweisungen zur erneuten Rasterung enthalten, die bewirken,
dass das Originalbild auf eine beliebige, geeignete Größe skaliert
wird. In dem beschriebenen Ausführungsbeispiel
verarbeitet die Digitalbild-Verarbeitungsmaschine 212 das
empfangene Digitalbild nach den Anweisungen (soweit vorhanden),
die in einer Editierliste enthalten sind (eingebettet oder als Verweis),
die der eingehenden Bilddatei zugeordnet ist. Wenn die Digitalbild-Verarbeitungsmaschine 212 ein
einge hendes Digitalbild anhand der Editierlistendaten modifiziert,
kann das modifizierte Bild entweder ein modifiziertes, resultierendes
Proxybild mit einer eingebetteten Editierliste sein, oder es kann
ein modifiziertes, resultierendes Proxybild sein, das auf eine Editierliste
verweist, die die entsprechenden Editierlistendaten beispielsweise
in Form einer Editierliste enthält.
-
Wenn
es sich um eine von einem Drucker erzeugte Editierliste handelt
und die eingehende Bilddatei ein digitales Negativ ist, führt die
Bildverarbeitungsmaschine die Bildverarbeitungsschritte aus der
Editierliste (beispielsweise Vergrößerung des Bildes) für das eingehende
digitale Negativ durch und übergibt
diese dann an den Ausgabewähler 214.
Wenn die eingehende resultierende Bilddatei über eine eigene Editierliste
verfügt, und
zwar entweder als eingebettete Liste oder als Verweis, dann führt die
Digitalbild-Verarbeitungsmaschine 212 die Bildverarbeitungsschritte
nur für
die Pixel in dem eingehenden Digitalbild durch, die durch die entsprechenden
Editierlistendaten in der Editierliste bezeichnet werden, die dem
resultierenden Bild zugeordnet ist, sowie anhand der von dem Drucker
erzeugten Editierbefehle (wie z.B. die Vergrößerung des Originals). In beiden
Fällen
bräuchte
ein physisches "resultierendes
Bild" nicht gespeichert
zu werden, sondern könnte
zur Ausgabe an den Druckerport 220 übergeben werden.
-
Die
Verwendung einer extern erzeugten Editierliste könnte auch anderen Zwecken dienen.
Beispielsweise könnte
es eine Anwendung oder eine Vorrichtung (wie z.B. ein Drucker) einem
Benutzer ermöglichen, zwischen
Anzeige-/Ausgabezuständen
umzuschalten. Es sei beispielsweise angenommen, dass für jedes
angezeigte Ausgabebild ein Bildbearbeitungsschritt angewandt werden
soll (wie beispielsweise eine Farbeinstellung für die Desaturierung vor Anzeige
an einem NTSC-Fernsehgerät).
Diese Befehle könnten
als Eingabe zur Editierlistenquelle 213 verwendet und automatisch
für alle
verarbeiteten Fotos angewandt werden. In den Fällen, in denen die Bilder nicht
gespeichert, sondern gedruckt (oder nur angezeigt) werden, könnte ein
resultierendes physisches Bild nicht dauerhaft vorhanden sein (abgesehen
von den temporären
Bild-/Dateidaten, die an den Drucker oder an den Bildschirm gesendet
werden).
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Auf ähnliche
Weise könnte
die externe Editierlistenquelle 213 durch eine Anwendung
oder Vorrichtung angesteuert werden, um Stapeloperationen zu ermöglichen.
Wenn beispielsweise Bilder erstmals zu einer Website hochgeladen
werden, könnte
jedes Foto automatisch beim Hochladen verarbeitet werden (z.B. über die
AutoFix-Bildverarbeitung optimiert werden). In diesem Fall könnte aber
das originale digitale Negativ erhalten bleiben, allerdings in Verbindung
mit einem modifizierten, resultierenden Bild, das eine Editierliste
von Bearbeitungsschritten (wie AutoFix) enthält und den Rückverweis
auf das originale, digitale Negativ.
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In
jedem Fall werden alle Ausgabebildströme an den Ausgabewähler 214 ausgegeben,
und anhand der benutzerseitig mitgelieferten Auswahlkriterien wird
einer der Ausgabebildströme
ausgewählt,
um einen Ausgabebildstrom 215 zu erzeugen. In dem beschriebenen
Ausführungsbeispiel
bildet der Ausgabebildstrom 215 eine Eingabe für die mit
einer externen Schaltung gekoppelten Ausgabeeinheit 216,
die eine Bildanzeigeeinheit 218 umfassen kann, die das
von der Ausgabeeinheit 216 bereitgestellte Bild anzuzeigen
vermag. In anderen Fällen
kann die Ausgabeeinheit 216 mit einem Ausgabeport 220 gekoppelt
sein, der wiederum an eine andere (nicht gezeigte) externe Schaltung
ankoppelbar ist, beispielsweise an einen Computer, der wiederum eine
entsprechende Anzeigevorrichtung bereitstellt. In dem beschriebenen
Ausführungsbeispiel
umfasst der Ausgabeport 220 E/A-Ports, wie etwa einen parallelen
Port, einen seriellen Port, einen Systembus, einen USB-Port, 1394,
SCSI, einen TV-Signal-Ausgabeport,
einen PCMCIA-Port, einen Netz-Port (Anschluss an das Internet) sowie
ein Modem. Der Ausgabeport 220 kann zudem so angeordnet
sein, dass er das von der Ausgabeeinheit 216 bereitgestellte
Bild (beispielsweise im RGB-, JPEG-, TIFF-, PostScript-, einem proprietären Format
usw.) an ein angeschlossenes Computernetz überträgt (beispielsweise das Internet).
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Auf
diese Weise können
angeschlossene Computer genutzt werden, um beispielsweise das in
den Bildstrom 215 eingebettete Bild zu betrachten, womit
einer beliebigen Zahl von Endbenutzern die Gelegenheit eröffnet wird,
das eingebettete Bild zu sehen.
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Das
erfindungsgemäße Digitalbildverarbeitungssystem 200 weist
den besonderen Vorteil auf, dass das Bild bei jeder Auflösung verarbeitet
(erzeugt) wird, die von einer bestimmten Ausgabevorrichtung gewünscht wird
(d.h. Bildschirm, Drucker usw.). Für den Zugriff auf und die Erzeugung
des Bildes in der gewünschten
Auflösung
dient ein Codiermechanismus, der das digitale Negativ und die Editierliste
der angewandten Schritte mit dem resultierenden Proxybild verknüpft. Der
Benutzer kann somit eine viel kleinere Proxybilddatei betrachten
(und verarbeiten) als erforderlich, hat aber die Möglichkeit,
auf das originale digitale Negativ zuzugreifen und dieses mit einer
beliebigen Auflösung
zu rastern. Das Proxybild (falls es in einem JPEG-Format oder ggf.
einem alternativen Format gespeichert ist) kann sowohl als Container
dienen, der die Referenzen auf das digitale Negativ und die Editierliste
enthält,
sowie als Standardbilddatei, die mit einer herkömmlichen Anwendung betrachtet
werden kann.
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2 zeigt
eine konkrete Implementierung der Digitalbild-Verarbeitungsmaschine 212 gemäß einem Ausführungsbeispiel
der Erfindung. In dieser Implementierung umfasst die Digitalbild-Verarbeitungsmaschine 212 eine
Eingabesteuerung 250, die mit einem Bildprozessor 252 und
einem Editierlistenprozessor 254 verbunden ist. Im Betrieb
legt die Eingabesteuerung 250 fest, ob ein empfangenes
Eingabesignal ein resultierendes Proxybild, ein Referenzbild oder
eine externe Editierlistendatendatei ist. Wenn das Eingabesignal
ein Referenzbild (digitales Negativ) ist und keine externe Editierlistendaten
bereitgestellt werden, gibt die Eingabesteuerung 250 die
Referenz direkt an die Ausgabeeinheit 216 ohne weitere
Bildverarbeitung weiter.
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Für den Fall,
dass das Eingangssignal ein Referenzbild ist (digitales Negativ)
und externe Editierlistendaten bereitgestellt werden (z.B. von einem
Drucker), übergibt
die Eingabesteuerung 250 die entsprechenden Editierlistendaten
an den Editierlistenprozessor 254. Wenn Editierlistendaten
bereitgestellt werden, fordert der Editierlistenprozessor 254 die
Eingabesteuerung auf, die nötigen
Dateien (andere referenzierte Editierlisten) anzufordern. Sobald
die Eingabesteuerung die benötigten
Dateien erhalten hat, werden diese an den Bildprozessor 252 übergeben.
Der Bildprozessor 252 benutzt dann die von dem Editierlistenprozessor
bereitgestellten Bildverarbeitungsschritte, wie anhand der eingebetteten
Editierlistendaten definiert, um das originale, digitale Negativbild
zu modifizieren und in dem einen Fall ein resultierendes Proxybild
mit eingebetteten Editierlistendaten zu erzeugen oder um in dem
anderen Fall ein resultierendes Proxybild zu erzeugen, das auf eine
externe Editierlistendatendatei verweist, die von dem Editierlistenprozessor 254 bereitgestellt
wird.
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Wenn
das Eingangssignal ein resultierendes Proxybild mit eingebetteten
Editierlistendaten ist, übergibt
die Eingabesteuerung 250 die entsprechenden Editierlistendaten
an den Editierlistenprozessor 254. Wenn Editierlistendaten
geliefert werden, ermittelt der Editierlistenprozessor 254 aus
den Editierlistendaten, wie der Zugang auf das originale, digitale
Negativ erfolgen soll und fordert die Eingabesteuerung auf, die
benötigten Dateien
anzufordern. Sobald die Eingabesteuerung die benötigten Dateien erhalten hat,
werden diese an den Bildprozessor 252 übergeben. Der Bildprozessor 252 benutzt
dann die von dem Editierlistenprozessor bereitgestellten Bildverarbeitungsschritte,
wie anhand der eingebetteten Editierlistendaten definiert, um das
originale, digitale Negativbild zu modifizieren und in dem einen
Fall ein resultierendes Proxybild mit eingebetteten Editierlistendaten
zu erzeugen oder um in dem anderen Fall ein resultierendes Proxybild
zu erzeugen, das auf eine externe Editierlistendatendatei verweist,
die von dem Editierlistenprozessor 254 bereitgestellt wird.
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Wenn
der Editierlistenprozessor 254 mehrere verschiedene Editierlisten
verarbeiten muss (wie beispielsweise eine, auf die sich das resultierende
Bild bezieht oder ggf. mehrere mit rekursiven Bezügen) oder von
einer externen Vorrichtung (wie einem Drucker), muss der Editierlistenprozessor
eine kumulierte Editierliste erzeugen, die die Summe aller Editierschritte
darstellt. In dem bevorzugten Ausführungsbeispiel wird XML verwendet,
aber es sind auch andere Formate gültig. Wenn Konflikte zwischen
den verschiedenen Editierlisten bestehen, muss die Anwendung diese
Differenzen ausgleichen und die Editierliste nach Erfordernis verarbeiten.
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In
den Fällen,
in denen das resultierende Proxybild auf eine Editierliste verweist,
oder wenn die Editierlistendaten in Form einer externen Editierlistendatei
vorliegen, verwendet die Digitalbild-Verarbeitungsmaschine 212 den
Verweis zur Erzeugung eines Bezugs oder einer Referenz (wie einer
URL-Adresse), um die entsprechenden Editierlistendateien zu orten
und herunterzuladen. Die abgerufenen Editierlistendaten werden dann
von dem Bildprozessor 252 benutzt, um das resultierende
Proxybild entsprechend zu erzeugen.
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Wenn
die Eingabesteuerung 250 nicht auf die originalen digitalen
Negative, auf andere Multimedia-Ressourcen oder auf andere Teile,
wie in der Editierliste beschrieben, zuzugreifen vermag, kann der
Bildprozessor 252 auf Anweisung der steuernden Anwendung
das originale, eingegebene Proxybild direkt ausgeben. Auf diese
Weise kann der Benutzer weiterhin eine Version des Ausgabebildes
sehen, auch wenn dieses nicht erneut verarbeitet worden ist.
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Wenn
der Bildprozessor 252 die von dem Editierlistenprozessor 254 genannten
Befehle aus irgendeinem Grund nicht ausführen kann, kann der Bildprozessor 252 auf
Anweisung der steuernden Anwendung das originale, eingegebene Proxybild
direkt ausgeben. Auf diese Weise kann der Benutzer weiterhin eine
Version des Ausgabebildes sehen, auch wenn dieses nicht erneut verarbeitet
worden ist.
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Die
Editierlistendaten, die einem Referenz-Proxybild zugeordnet sind,
können
auf mehrere digitale Negative und andere Multimedia-Inhalte verweisen,
die bei der Erstellung des Referenz-Proxybildes verwendet werden.
Dies kann Vektorbilder umfassen (wie PostScript, EPS, oder PDF),
Rasterbilder (wie JPEG, TIFF oder PNG), Textstrings, Video, Ton
usw.
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4 zeigt
ein verteiltes System 400 gemäß einem Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung. In dem verteilten System 400 ist
die Digitalbild-Verarbeitungsmaschine 212 mit einem Hostcomputer 402-1 über den
Ausgabeport 220 verbunden. Der Hostcomputer 402-1 kann
seinerseits über
ein Netz 406 oder andere Computer 402-2 bis 402-n oder
mit einem Servercomputer 404 oder einer Bebilderungseinrichtung 403-1 bis 403-n verbunden
sein. Es ist auch möglich,
dass eine Bebilderungseinrichtung 403-1 (wie eine digitale Standbild-
oder Videokamera, eine Set-Top-Box, eine Spielekonsole oder eine
Fotoeinrichtung), in der eine Digitalbild-Verarbeitungsmaschine 212 eingebettet
ist, mit einem Servercomputer 404 über ein Netz 406 oder
andere Hostcomputer 402-1 bis 402-n oder anderen
Bebilderungseinrichtungen 403-2 bis 403-n verbunden
ist.
-
Weiterhin
ist es möglich,
dass die Digitalbild-Verarbeitungsmaschine 212 direkt mit
dem Netz 406 und unabhängig
vom Hostcomputer 402-1 bis 402-n verbunden ist.
-
Das
Netz 406 kann die Form eines verteilten Netzes untereinander
verbundener Computer annehmen, wie dies im Internet der Fall ist,
oder es kann ein kleines Intranet-System sein, wie es beispielsweise
in Firmen usw. anzutreffen ist. In dem beschriebenen Ausführungsbeispiel
kann der Servercomputer 404 eine Serverbildverarbeitungseinheit 408 umfassen,
die zur Hochleistungsbildverarbeitung anhand von Editierlistendaten ausgelegt
ist, wie sie beispielsweise in einer Editierliste zu finden sind,
die einer bestimmten Bilddatei zugeordnet sind. Die Serverbildverarbeitungseinheit 408 ist
derart ausgelegt, dass sie die Bildverarbeitungsschritte durchführt, die
entweder zu zeitaufwändig
oder zu ressourcenintensiv sind, um von dem Hostcomputer 402-1 oder
der Bebilderungseinrichtung 403-1 ausgeführt werden
zu können.
-
Ein
derartiger Fall tritt ein, wenn ein hoch aufgelöst erzeugtes Bild mit allen
ausgeführten
Bearbeitungsschritten (und Bebilderungsalgorithmen in maximaler
Qualität)
in der resultierenden Standarddatei (d.h. JPEG) gespeichert wird.
Dieser JPEG-Datei (entweder eingebettet oder extern verknüpft) ist
die Editierliste (Befehle für
bestimmte Bildverarbeitungsoperationen) sowie die Referenz auf das
Originalnegativ zugeordnet. Mit dieser Anordnung kann eine konventionell
konfigurierte Anwendung die Editierliste und den Bezug auf das digitale
Negativ ignorieren und einfach das resultierende Bild anzeigen.
Ein Vorteil der vorliegenden Erfindung besteht darin, dass die Erfindung
einer Anwendung oder einer anderen Vorrichtung, die das beschriebene
System nicht implementiert, weiterhin die Fähigkeit verleiht, das resultierende
Proxybild anzuzeigen (unabhängig davon,
bei welcher Auflösung
dieses gespeichert worden ist). Die Anwendung oder eine andere Vorrichtung, die
das beschriebene System nicht implementiert, kann allerdings nicht
alle anderen Vorteile der vorliegenden Erfindung wahrnehmen.
-
In
dem beschriebenen Ausführungsbeispiel
kann die Digitalbild-Verarbeitungsmaschine 212 eine beliebige
Zahl von Bebilderungseinrichtungen 403-1 enthalten, wie
beispielsweise eine digitale Standbild- oder Videokamera, eine Set-Top-Box,
eine Spielekonsole, eine Fotoeinrichtung usw. Auf das Beispiel einer
digitalen Standbildkamera bezogen, kann die Anwendung entscheiden,
nur das niedrig aufgelöste
Bild anstelle des hoch aufgelösten,
resultierenden Bildes zu speichern. Für eine auf einer Digitalkamera
basierenden Anwendung kann diese Lösung unter Berücksichtigung
der Einschränkungen
in Bezug auf Speicher und Prozessorleistung des eingebetteten Systems
wünschenswert
sein. Für
diesen Fall kann der Benutzer weiterhin die Bildoperationen aus
der Editierliste wählen,
wobei allerdings nur ein niedrig aufgelöstes resultierendes Bild erzeugt
und lokal gespeichert wird, und zwar zusätzlich zu dem originalen, digitalen
Negativ.
-
In
einigen Fällen,
wenn die Digitalbild-Verarbeitungsmaschine 212 Teil einer
Set-Top-Box mit eingeschränktem
oder gar keinem lokalen Speicherplatz ist, können digitale Negative und
das niedrig aufgelöste, resultierende
Bild mit der zugehörigen
Editierliste entfernt vom Netz gespeichert sein.
-
Dies
hat einige Vorteile. Erstens wird der Bedarf an Verarbeitungsleistung
(und internen Speicheranforderungen) der lokalen Computereinrichtung
oder der entfernten Computereinrichtung (je nachdem, wo die Bildverarbeitung
stattfindet) reduziert, da viel weniger Pixel verarbeitet werden
müssen.
Außerdem
ist die resultierende Bilddatei viel kleiner, da nur eine niedrig
aufgelöste
Version (oder Miniatur) des Bildes vorgehalten wird. Vor allem aber
bleibt das originale, digitale Negativ erhalten, und zwar zusammen
mit dem kleineren, resultierenden Bild. Dies ist wichtig, weil die
Speicherkapazität
der Digitalkamera eingeschränkt
ist. In diesem Fall wird das originale, digitale Negativ gespeichert,
und ein niedriger aufgelöstes
(und viel kleineres) resultierendes Bild mit der zugehörigen Editierliste
wird in der digitalen Standbildkamera gespeichert.
-
Sobald
das Bild verarbeitet worden ist, kann das niedrig aufgelöste resultierende
Bild über
das Netz 406 an eine beliebige Zahl anderer Hostcomputer 402-1 bis 402-n oder
an Bebilderungseinrichtungen 403-1 bis 403-n zur
Betrachtung an den jeweiligen Anzeigen gesendet werden.
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Das
hat den Vorteil, dass nur eine begrenzte Bandbreite für die Übertragung
des niedriger aufgelösten Miniaturbildes über eine
Verbindung mit niedriger Bandbreite verbracht wird. Auf Anforderung
der Anwendung könnte
auf das originale, digitale Negativ jedoch derart zugegriffen werden,
dass die Editierschritte noch einmal angewandt werden, um ein höher aufgelöstes, resultierendes
Proxybild zu erzeugen.
-
Je
nach den Fähigkeiten
des Hostcomputers oder der Bebilderungsvorrichtung könnte diese
Verarbeitung entweder an dem Hostcomputer 402-1 oder einer
Bebilderungseinrichtung 403-1 erfolgen
oder an einem der Systeme, die über
das Netz 406 mit dem Hostcomputer verbunden sind, wie beispielsweise
die Serverbildverarbeitungseinheit 408, die Teil des Servercomputers 404 ist.
-
Es
sei darauf hingewiesen, dass für
die oben beschriebenen Fälle
die Datei, die die Editierliste enthält, mehrere Formen annehmen
kann. Es kann wünschenswert
sein, eine JPEG-Datei zu erzeugen, die das resultierende Bild enthält und in
die die Editierliste sowie der Bezug auf das digitale Negativ eingebettet
sind. Dies hat den Vorteil, dass der Benutzer nur eine gekapselte
Datei zu verwalten hat. Nach einem anderen Ansatz wird eine Editierlistendatei
erzeugt, die die Editierliste, den Bezug auf das digitale Negativ
und einen Bezug auf das resultierende Bild enthält (möglicherweise eine JPEG-Datei,
die ggf. Metadaten über
die Editierliste und/oder einen Bezug auf das digitale Negativ enthält). Ein
dritter Ansatz würde
die vollständige
Kapselung nicht nur des resultierenden Bildes und der Editierliste
umfassen, sondern auch eines digitalen Negativs. Dies könnte auch
in Form einer Bilddatei (JPEG, TIFF usw.) oder einer allgemeinen "Sammeldatei" geschehen (wie eine
komprimierte ZIP- oder JAR-Datei
(Java Archiv). Als Verteilungsmechanismus kann das wünschenswert sein,
wobei die Eigenschaften der Erfindung beibehalten werden. Je nachdem,
wie in der Anwendung vorgesehen, können mit jeder dieser Varianten
außerdem
mehrere Auflösungen
gespeichert werden (eingebettet oder verknüpft).
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Wenn
ein Benutzer ein Foto bearbeitet, das sich im Web befindet, muss
mit herkömmlichen
Web-Bearbeitungstechniken das gesamte Bild heruntergeladen und vor
Ort verarbeitet werden. Dagegen ermöglicht die vorliegende Erfindung
einen viel effizienteren, alternativen Ansatz, bei dem ein niedrig
aufgelöstes
Bild von der entfernten Computereinrichtung (z.B. vom Servercomputer 404)
heruntergeladen und von der lokalen Computereinrichtung (z.B. dem
Hostcomputer 402-1 oder der Bebilderungseinrichtung 403-1)
verarbeitet wird. Die höher
aufgelösten
Bilddaten würden
nur von der lokalen Computereinrichtung benötigt und bei Bedarf von der
entfernten Computereinrichtung heruntergeladen. Wie in 4 gezeigt,
kann ein Benutzer, der an einer lokalen Computereinrichtung (wie
einer Bebilderungseinrichtung 403-1 ohne Zugang zu einem
lokalen Speicher) arbeitet, Änderungen
effizient auf dem Servercomputer 404 über das Netz 406 auch
dann speichern, wenn das Netz 406 ein Netz mit niedriger
Bandbreite ist, wie beispielsweise ein Modem. Dadurch wird viel
weniger Bandbreite benötigt,
vorausgesetzt, es wird nur ein resultierendes Bild mit niedriger
Auflösung
mit der Editierliste und anderen Metadaten zur entfernten Computereinrichtung übertragen
(wie dem Servercomputer 404). Alternativ hierzu kann der
Benutzer sich entscheiden, das resultierende Bild lokal mit der
Editierliste beispielsweise auf dem Hostcomputer 402-1 zu
speichern, und zwar mit einer Verknüpfung zu dem originalen, digitalen
Negativ, auf die jeder Knoten in dem Netz 406 Zugriff hat.
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Ein
weiterer Vorteil der verteilten Struktur der vorliegenden Erfindung
betrifft die Tatsache, dass die tatsächlichen Bildbearbeitungsschritte
entweder lokal in einer der lokalen Computervorrichtungen (wie dem
Hostcomputer 402-1 oder der Bebilderungseinrichtung 403-1)
oder einer entfernten Computervorrichtung (wie dem Servercomputer 404)
verarbeitet werden können,
je nach Anforderung der Anwendung. Es ist zudem möglich, ein
Modell im gemischten Modus zu erstellen, in dem das niedrig aufgelöste Bild
lokal verarbeitet wird (anhand der Befehle in der Editierliste),
während
ein hoch aufgelöstes
Bild mit der gleichen Editierliste entfernt vom Servercomputer 404 verarbeitet
wird.
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Die
Erfindung wird nachfolgend in Bezug auf eine digitale Einrichtung
beschrieben, wie beispielsweise einer Digitalkamera, mit relativ
kleinen LCD-Schirmen zur Anzeige und Betrachtung. Da die LCD-Schirme
sehr klein sind und nur ein niedrig aufgelöstes Bild benötigen, erfolgt
die Verarbeitung nur anhand einer Miniatur oder eines niedrig aufgelösten Bildes,
während
das digitale Negativ auf der Speicherkarte der Kamera gespeichert
wird.
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5 zeigt
ein Digitalkamerasystem 500 gemäß einem Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung. In diesem Beispiel vermag das Digitalkamerasystem 500 Farbkorrekturen
an Digitalbildern entweder auf Anhieb oder nach Aufforderung durchzuführen. In
einigen Fällen
kann es vorteilhaft sein, eine Editierliste zu erstellen, die die
Farbkorrektur beschreibt, beispielsweise ein ICC-Profil, das in
Verbindung mit einem unkorrigierten Referenzbild benötigt wird,
wodurch das originale, digitale Negativ erhalten bleibt. Ein resultierendes Bild
wird ebenfalls gespeichert, das höchstwahrscheinlich ein niedrig
aufgelöstes
Miniaturbild ist, auf das die Farbkorrektur derart angewandt worden
ist, dass dies am LCD-Schirm der Kamera angezeigt werden kann. Das
unkorrigierte Referenzbild (das digitale Negativ) kann zusammen
mit der Editierliste entweder auf die lokale Hostcomputer-Einrichtung
heruntergeladen oder an eine entfernte Computereinrichtung zur weiteren
Bildverarbeitung gesendet werden. Alternativ hierzu, und wenn die Übertragung
des digitalen Negativs nicht möglich
ist, kann das resultierende Proxybild zusammen mit der Editierliste übertragen
und an der lokalen Hostcomputer-Einrichtung oder an der entfernten
Computereinrichtung angezeigt werden. Zu einem späteren Zeitpunkt
kann die Editierliste, die dem resultierenden Proxybild zugeordnet
ist, verarbeitet und auf das digitale Negativ angewandt werden,
auf das sich die Editierliste bezieht.
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Typischerweise
umfasst das Digitalkamerasystem 500 die Bildquelle 202,
die eine optische Linse 502 zur Fokussierung von Lichtstrahlen
auf eine Bilderfassungseinheit 504 umfasst. Die Bilderfassungseinheit 504 beruht üblicherweise
auf einer Anordnung lichtempfindlicher Fotozellen 506,
die die von der optischen Linse 502 in Form von Photonen
empfangenen Lichtstrahlen in repräsentative Analogsignale umzuwandeln
vermögen. Üblicherweise
handelt es sich bei den Fotozellen um ladungsgekoppelte Vorrichtungen
(CCD/Charge Coupled Device), obwohl auch andere CMOS-Empfangselemente
verwendbar sind.
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Wie
in der Technik bekannt ist, ist jedem CCD-Array 506 ein
entsprechendes Farbfilter-Array (CFA) 508 zugeordnet. In
den meisten Anwendungen ist das Farbfilter-Array 508 ein
empirisch abgeleitetes Muster einzelner Farbfilter, denen jeweils
eine bestimmte CCD-Zelle im CCD-Array zugeordnet ist. Wenn die Analogsignale,
die das erfasste Bild darstellen, von der Bilderfassungseinheit 504 ausgegeben
werden, werden sie zunächst
an einen Analog-/Digital-Wandler
(A/D-Wandler) 208 gesendet, der die repräsentativen
Analogsignale in die das Bild darstellenden Digitalsignale umwandelt.
Die Digitalsignale werden dann an einen Digitalsignalprozessor (DSP) 518 übergeben,
wo sie in ein geeignetes, digitales Format umgewandelt werden.
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In
einigen Ausführungsbeispielen
der Erfindung empfangen sowohl eine Bildkomprimierungsschaltung 520 sowie
ein Speicher 522 die entsprechend formatierten Digitalsignale.
Die Bildkomprimierungsschaltung 520 komprimiert die empfangenen
Digitalbilder digital, um die Menge an Ressourcen zu verringern,
die zur Verarbeitung der Digitalsignale erforderlich sind. Ein als
JPEG bezeichnetes Formatierungsschema wird häufig verwendet, obwohl es eine
große
Zahl geeigneter Bildformate gibt.
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In
einem Ausführungsbeispiel
kann das im Speicher 522 gespeicherte Digitalbild über eine
(nicht gezeigte) Speicherschnittstelle an einen Speicherplatz 524 gesendet
werden, der eine zur Speicherung der verarbeiteten Digitalsignale
geeignete Speicherkarte aufzunehmen vermag. Derartige Speicherkarten
sind u.a. "Disketten", Flash-EPROM-Karten,
R/W Compact Disc (CD), SmartMedia, CompactFlash, Sony MemoryStick, DVD,DAT
usw. Alternativ hierzu kann das im Speicher 522 gespeicherte
Digitalbild über
den Ausgabeport 220 zur Betrachtung oder zur zusätzlichen
Verarbeitung an eine externe Schaltung gesendet werden, wie beispielsweise
einen Computer. Wenn zahlreiche Bilder in dem Speicher 522 gespeichert
sind, kann ein Benutzer eine beliebige Zahl von Bildern für die weitere
Verarbeitung vorab auswählen,
indem er die Bilder (üblicherweise
als Miniaturen) mit einer Betrachtungseinrichtung, wie einem Sucher 526,
ansieht.
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Wen
das zu verarbeitende Digitalbild von einem externen Computer verarbeitet
werden soll, erzeugt beispielsweise ein Editierlistengenerator 523 eine
Editierliste, die mit denjenigen Farbkorrekturen übereinstimmt,
die zum Ausgleichen der Umgebungslichtbedingungen erforderlich sind.
Der Editierlistengenerator 523 kann dann entweder die Editierliste
in das Referenzbild einbetten oder eine separate Editierliste erstellen,
die mit dem digitalen Referenzbild beispielsweise über einen
Zeiger in Beziehung gesetzt wird.
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Falls
festgestellt wird, dass das Digitalbild nicht von der Digitalbild-Verarbeitungsmaschine 212 verarbeitet
werden soll, kann das im Speicher 522 gespeicherte Bild über den
Ausgabeport 220 direkt entweder an die Anzeigeeinheit 526 gesendet
werden, an eine mit dem Speicherplatz 524 gekoppelte Einrichtung
oder an eine externe Schaltung, wie beispielsweise einen Computer.
In diesem Fall kann der externe Computer tatsächlich die Farbkorrektur durchführen, wie
in der durch den Editierlistengenerator 523 erstellten
Editierliste angewiesen.
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Wenn
die Ausgabevorrichtung einen Drucker umfasst, kann der Benutzer
die mit dem Digitalkamerasystem 500 erfassten Fotos ausdrucken.
Wenn der Benutzer ein digitales Negativ ausdruckt, können diese
Fotos direkt nach den Benutzervorgaben ausgedruckt werden. Wenn
der Benutzer allerdings Fotos ausdruckt, die modifiziert worden
sind und nur eine niedrig aufgelöste
Miniatur enthalten, kann die vorhandene Auflösung möglicherweise nicht hoch genug
sein, um die Anforderungen des Druckers zu erfüllen. Für diesen Fall kann der Drucker
das Bild neu rastern, indem er die Editierliste auf das originale
digitale Negativ anwendet, um eine bedarfsgerechte, hoch aufgelöste Ausgabe
zu erzeugen.
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Die
vorliegende Erfindung stellt zudem ein sehr effizientes Mittel zur
Beschreibung von Druckaufträgen bereit,
die eine Rasterung in dem Drucker ermöglichen. Eine Anwendung (oder
ein Druckertreiber) rastert ein Bild (oder eine Zusammenstellung
von Bildern) für
die vor Ort am Client vorhandene Druckauflösung, die dann auf dem Drucker
ausgegeben wird. Während
dieser Ansatz für
das lokale, clientseitige Drucken akzeptabel ist, ist er für das entfernte,
serverseitige Drucken eindeutig ineffizient.
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Bei
einem alternativen Ansatz werden die Editierliste und die Bezüge auf die
digitalen Negative (deren Inhalte dem resultierenden Bild zugeordnet
sind) zur Verarbeitung an den Server gesendet. Diese Operationen können dann
erneut an das digitale Negativ angewandt werden, um die gewünschte Druckauflösung am
Server zu erzeugen. Dieser Ansatz schont die Bandbreite, weil nicht
das vollständig
gerasterte Bild an den Druckerserver gesendet werden muss. Dies
ist besonders wichtig, falls der Druckauftrag eine vektorgestützte Grafik
umfasst, die eine hoch komprimierte Beschreibung eines Seitenlayouts
enthält.
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Die
Erfindung eignet sich zudem sehr gut für den "Verpackungsdruck". Wie in der Technik bekannt, handelt
es sich bei Verpackungsdrucken um Drucke, bei denen ein Foto auf
eine Mehrzahl unterschiedlicher Druckvorlagen (d.h. eine 5×7 und zwei
3×4) gedruckt
wird. Wenn nur ein Foto gedruckt wird, allerdings in verschiedenen
Ausrichtungen und Größen, braucht
nur eine Kopie des Fotos übertragen
zu werden. Was ebenfalls wichtig ist, ist die Tatsache, dass sich
die auf der Client-Seite benötigte
Verarbeitungsleistung reduziert, da die Rasterung dem Server überlassen
werden kann.
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6 zeigt
ein Ablaufdiagramm für
einen Prozess 600, in dem ein Digitalbild durch eine digitale
Bildverarbeitungsmaschine gemäß einem
Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung verarbeitet wird. Der Prozess 600 beginnt
bei Schritt 602, wo ein bestimmtes Digitalbild von der
Bildverarbeitungsmaschine geöffnet wird.
In Schritt 603 wird festgestellt, ob das Bild ohne weitere
Verarbeitung direkt angezeigt werden soll, in welchem Fall die Steuerung
an 630 übergeben
wird, wo das Bild zur Anzeige (oder zum Drucken oder Speichern) an
die Ausgabevorrichtung übergeben
wird. Dies könnte
unter mehreren Umständen
der Fall sein. Wenn der Anwendung die vorliegende Erfindung nicht
bekannt ist, zeigt sie einfach nur das Bild an. Wenn die Anwendung
Kenntnis von der vorliegenden Erfindung hat, den Inhalt des Bildes
jedoch schnell anzeigen möchte, gleichgültig, ob
es sich um ein resultierendes Proxybild oder um das digitale Negativ
handelt (ein Bild ohne zugehörige
Editierliste), kann sie jede weitere Verarbeitung umgehen und das
Bild einfach anzeigen.
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Wenn
das Bild nicht direkt angezeigt werden soll, dann wird in Schritt 604 und 606 ermittelt,
ob in der geöffneten
Bilddatei eine Editierliste eingebettet ist, oder ob daraus auf
eine externe Editierliste Bezug genommen wird. Wenn dabei festgestellt
wird, dass in dem zugehörigen
Bild keine Editierliste eingebettet ist und auch kein Bezug auf
eine externe Editierliste vorhanden ist, wird die Steuerung an Schritt 630 übergeben,
wo das Bild zur Anzeige (oder zum Drucken oder Speichern) an die
Ausgabevorrichtung übergeben
wird.
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Falls
festgestellt worden ist, dass in dem zugehörigen Digitalbild eine Editierliste
eingebettet ist oder dass Bezug auf eine externe Editierliste genommen
wird, dann wird in Schritt 610 ermittelt, welche Ausgabeauflösung gewünscht wird.
Sobald dies bekannt ist, wird in Schritt 612 das erste
Editierlistenelement verarbeitet, und die benötigten, digitalen Negative
werden gemäß dem in
Schritt 610 ermittelten Wert mit der entsprechenden Auflösung geladen.
In Schritt 614 wird festgestellt, ob zusätzliche
Editierlistenelemente oder weitere digitale Negative geladen werden
müssen;
wenn dies der Fall ist, wird die Steuerung zurück an Schritt 612 übergeben.
Andernfalls wird die Steuerung an Schritt 616 übergeben,
wo die Editierlistenelemente und die digitalen Negative verarbeitet
werden, und zwar anhand der in Schritt 610 ermittelten,
gewünschten
Auflösung, wodurch
ein neues Ausgabebild entsteht.
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In
Schritt 618 wird ermittelt, ob die dem in Schritt 616 erzeugten,
resultierenden Ausgabebild zugeordneten Editierlistendaten ebenfalls
erzeugt werden sollen. In vielen Fällen wird es sich dabei einfach
um die in Schritt 612 verarbeitete, originale Editierliste
handeln. Wenn keine Editierlistendaten erzeugt werden sollen, wird
das in Schritt 616 erzeugte Bild an Schritt 630 übergeben,
wo das Bild zur Anzeige (oder zum Drucken oder Speichern) an die
Ausgabevorrichtung übergeben
wird.
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Wenn
eine Editierliste erstellt werden muss, wird in Schritt 620 festgestellt,
ob diese in die Bilddatei eingebettet oder als externe, separate
Datei angelegt werden soll. Wenn die Editierlistendaten eingebettet
werden sollen, werden die Editierlistendaten in Schritt 622 in
dem resultierenden Proxybild eingebettet, ansonsten werden die Editierlistendaten
in einer zugehörigen
Editierlistendatei gespeichert, beispielsweise in Schritt 624. Unabhängig davon
wird die Steuerung an Schritt 630 übergeben, wo das Bild zur Anzeige
(oder zum Drucken oder Speichern) an die Ausgabevorrichtung übergeben
wird.
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Wenn
die erzeugte (und in Schritt 610 angeforderte) Auflösung nicht
genau der Ausgabevorrichtung entspricht, kann es notwendig sein,
das Ausgabebild erneut derart abzutasten, dass es der Ausgabevorrichtung
entspricht. Zwar werden die genauesten Ergebnisse erzielt, wenn
das Bild, basierend auf der Editierliste und den digitalen Negativen,
neu gerastert wird, aber dies braucht nicht immer der Fall zu sein.
Wenn der Benutzer ein Bild mit dem Zoom-Werkzeug vergrößert oder
verkleinert, kann es beispielsweise wünschenswert sein, das Bild
schnell neu abzutasten, um die gewünschte Auflösung nach Bedarf zu erzeugen.
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In
einem bestimmten Szenario erzeugt ein Benutzer eine intelligente "e-Card", wie in 7 anhand eines
Prozesses 700 gemäß einem
Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung beschrieben. Dieser Prozess 700 kann
in einer geeigneten digitalen Einrichtung ausgeführt werden, beispielsweise
der digitalen Set-Top-Vorrichtung 500, wie zuvor mit Bezug
auf 4 in Verbindung mit dem verteilten Netz 400 beschrieben.
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Ein
Benutzer wählt
demnach beispielsweise eine Ansichtskarte in Schritt 702 und
in Schritt 704 das Foto, das in die Ansichtskarte integriert
werden soll. Nach erfolgter Wahl positioniert der Benutzer in Schritt 706 die
Fotobilder in der gewählten
Postkarte, was das Zoomen und Schwenken des Fotos innerhalb der
Zusammensetzung umfassen kann. Wenn das Ergebnis zufriedenstellend
ist, wird die Zusammenstellung als ein einzelnes Bild in Schritt 708 mit
einer niedrigen Auflösung
gespeichert. Zusätzlich
zu Schritt 708 wird auch die Editierliste gespeichert,
und zwar entweder eingebettet in dem resultierenden Proxybild oder
mit einem Verweis darauf. Sobald diese gespeichert ist, kann der
Benutzer in Schritt 710 das Bild per E-Mail an den oder die Empfänger übertragen.
Die Steuerung wird dann an Schritt 602 übergeben, wo das Bild geöffnet werden
kann.
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8 zeigt
ein Verfahren zur Durchführung
einer effizienten Videobearbeitung in einer verteilten Umgebung
gemäß einem
Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung. In Schritt 802 gibt ein Benutzer
ein Videoband (im digitalen oder analogen Format) bei einem Videoprozessor
oder einem Händler
ab, der dieses Verfahren unterstützt.
In Schritt 804 wird ermittelt, ob das Videoband im analogen
oder digitalen Format vorliegt. Falls es im analogen Format vorliegt,
wird das Band in Schritt 806 in ein digitales Format umgewandelt. In
beiden Fällen
geht die Steuerung an Schritt 808 über, wo ein niedrig aufgelöster, digitaler
Videostrom erstellt wird, und wobei in Schritt 810 festgestellt
wird, ob ein höher
aufgelöster
Videostrom erzeugt werden muss. Wenn ein höher aufgelöster Videostrom erzeugt werden
soll, wird dieser in Schritt 812 erzeugt, andernfalls wird in
Schritt 814 der niedrig aufgelöste Videostrom entweder auf
einer CD, DVD oder einem anderen digitalen Medium abgelegt (oder
im Netz hochgeladen, wo er dann für den Zugriff bereitgestellt
wird). In Schritt 816 greift der Benutzer auf den niedrig
aufgelösten,
digitalen Videostrom zu und führt
die notwendigen Bearbeitungen durch (in der Regel an einer Videoeinrichtung
oder an einem Gerät
der Unterhaltungselektronik zu Hause oder in einer Kabine oder einem
Ladenlokal).
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In
Schritt 818 werden diese Bearbeitungsschritte in einer
Editierliste im geeigneten Format gespeichert (beispielsweise als
XML-Format oder in einem anderen kompakten, offenen Format), so
dass sie einem Videoprozessor bereitgestellt werden können. In
Schritt 820 greift der Videoprozessor auf die in Schritt 818 erzeugte
Editierliste zu, und zwar entweder über das Netz oder ein anderes,
vom Kunden bereitgestelltes, beschreibbares und lesbares Medium.
In Schritt 822 wird festgestellt, ob ein höher aufgelöster Videostrom
zur Verfügung steht
(d.h. in Schritt 812 bereitgestellt wird), oder ob er in
einer anderen als der momentan verfügbaren Auflösung benötigt wird. Wenn ein Videostrom
mit höherer
Auflösung
derzeit nicht verfügbar
ist oder eine andere Auflösung
benötigt
wird, dann wird in Schritt 824 der Videostrom mit höherer oder
anderer Auflösung
erzeugt. In jedem Fall wird der höher aufgelöste Videostrom in Schritt 826 abgerufen
und in Schritt 828 wird die Editierliste auf den höher aufgelösten Videostrom
angewandt (d.h. Rasterung des Videostroms gemäß der Editierliste in der entsprechenden
Auflösung).
In Schritt 830 gibt der Händler das Ergebnis der editierlistengemäßen Rasterung
mit der gewünschten
Auflösung
auf einem entsprechenden Ausgabemedium aus, beispielsweise einer DVD,
einer CD oder einem digitalen oder analogen Band, so dass der Benutzer
die durchgeführten
Bearbeitungen anhand des niedrig aufgelösten Videostroms betrachten
kann, während
diese bei einer viel höheren Auflösung erzeugt
werden.
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9 zeigt
ein Computersystem oder eine bildverarbeitungsfähige Vorrichtung 900,
die zur Implementierung der vorliegenden Erfindung Verwendung findet.
Das Computersystem 900 oder konkret die CPUs 902 können derart
angeordnet sein, dass sie eine virtuelle Maschine unterstützen, wie
einschlägigen
Technikern klar sein wird. Wie in der Technik bekannt ist, dient
ein ROM-Speicher zur Übertragung
von Daten und Anweisungen in einer Richtung zu den CPUs 902,
während
ein RAM-Speicher üblicherweise
zur Übertragung
von Daten und Anweisungen in beiden Richtungen dient. Die CPUs 902 können im
Allgemeinen jede beliebige Zahl von Prozessoren umfassen. Beide
primären
Speichereinrichtungen 904, 906 können geeignete,
computerlesbare Medien enthalten. Eine sekundäre Speichervorrichtung 908,
die typischerweise eine Massenspeichereinrichtung ist, ist bidirektional
mit den CPUs 902 verbunden und stellt eine zusätzliche
Datenspeicherkapazität dar.
Diese Massenspeichervorrichtung 908 ist ein computerlesbares
Medium, das zur Speicherung von Programmen dienen kann, einschließlich Computercode,
Daten usw. Üblicherweise
ist die Massenspeichervorrichtung 908 ein Speichermedium,
wie eine Festplatte oder ein Band, das im Allgemeinen langsamer
als die primären
Speichervorrichtungen 904, 906 ist. Die Massenspeichervorrich tung 908 kann
in Form eines Magnetbandes oder eines Papierstreifenlesers oder
anderer bekannter Vorrichtungen ausgebildet sein. Die in der Massenspeichervorrichtung 908 enthaltenen
Informationen können
in entsprechenden Fällen
selbstverständlich
auch in üblicher
Weise als virtueller Speicher Teil des RAM-Speichers sein. Eine
bestimmte, primäre
Speichervorrichtung 904, wie eine CD-ROM, kann Daten unidirektional,
also in einer Richtung, an die CPUs 902 übertragen.
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Die
CPUs 902 sind zudem mit einer oder mehreren Ein-/Ausgabevorrichtungen 910 verbunden,
beispielsweise, aber nicht abschließend, Videomonitoren, Track-Balls,
Mäusen,
Scannern, PC-Kartenlesern, Digitalkameras, Digitalvideo, Fernbedienungen
für Fernsehgeräte usw.
Videorecordern, DVD-Abspielgeräten usw.,
Tastaturen, Mikrofonen, berührungsempfindlichen
Bildschirmen, Wandlern, Kartenlesegeräten, Magnet- oder Papierstreifenlesegeräten, Tabletts,
Zeichenstiften, Sprach- oder Handschrifterkennungsgeräten oder
anderen bekannten Eingabevorrichtungen sowie selbstverständlich auch
anderen Computern. Die CPUs 902 können wahlweise mit einem Computer-
oder Telekommunikationsnetz verbunden sein, z.B. einem Internet oder
einem Intranet, und zwar unter Verwendung einer Netzkommunikation,
wie allgemein in 912 gezeigt. Mit einer derartigen Netzverbindung
ist vorgesehen, dass die CPUs 902 Informationen über das
Netz empfangen oder Informationen über das Netz ausgeben, während sie
die zuvor beschriebenen Verfahrensschritte ausführen. Derartige Informationen,
die oft als Folge von Anweisungen dargestellt sind, die mithilfe
von CPUs 902 ausgeführt
werden, können
von dem Netz empfangen oder zu diesem ausgegeben werden, beispielsweise
als Computerdatensignal in Form einer Trägerwelle. Die zuvor beschriebenen
Vorrichtungen und Materialien sind Fachleuten aus dem Bereich der
Computerhardware- und Softwaretechnik bekannt.
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Die
Beschreibung der vorliegenden Erfindung bezieht sich zwar auf die
Verwendung eines Digitalbild- oder Videosystems, aber selbstverständlich ist
die vorliegende Erfindung auch allgemein auf jedem geeigneten digitalen
Bildsystem implementierbar. Zudem ist die vorliegende Erfindung
nicht auf Digitalbilder beschränkt,
sondern erstreckt sich auch auf Bildarten, bei denen sich ein hoch
aufgelöstes
Datenobjekt mit einem niedriger aufgelösten Proxybild näherungsweise
darstellen lässt,
und zwar einschließlich
Videobebilderung- und Audiosystemen.
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Das
digitale Negativ selbst könnte
auch ein Standardbilddateityp (JPEG, TIFF, PNG usw.) oder ein proprietäres Bildformat
sein. Alternativ hierzu könnte
das digitale Negativ ein rekursives, resultierendes Bild sein, das
auf mehrere digitale Negative und die zugehörige Editierliste verweist.
Auf diese Weise wird ein leistungsstarker Mechanismus bereitgestellt,
in dem ein niedrig aufgelöstes
Proxybild nachfolgend editiert und/oder in einem Druckauftrag, auf
einem Verpackungsdruck, in einer Karte oder in einem digitalen Album
platziert werden könnte.
Eine Anwendung oder eine Serveranwendung, die die vorliegende Erfindung
unterstützt,
wäre dann
in der Lage, alle Bearbeitungsoperationen rekursiv anzuwenden, um
das Bild mit der höchsten
Ausgabequalität
zu erzeugen, wie von der Ausgabevorrichtung benötigt. Anwendungen, die die
vorliegende Erfindung nicht unterstützen, können das oberste resultierende
Bild drucken, das die Zusammenstellung von allen rekursiv hinzugefügten inneren
Bildern ist.
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Das
resultierende Proxybild kann auch ein Standardbilddateityp (JPEG,
TIFF, PNG usw.) oder ein proprietäres Bildformat sein, wobei
die Auflösung
von der Anwendung festgelegt wird, die das resultierende Proxybild
erzeugt. Es kann in einigen Fällen
sein, dass ein resultierendes Proxybild noch nicht einmal vorhanden ist
(oder "leer" und ohne physische
Pixeldarstellung ist). Wie zuvor dargelegt, beschreibt die Editierliste
der Bearbeitungschritte eine Drucklayoutvorlage mit den zugehörigen digitalen
Negativen (und eine mögliche
Editierliste der Bearbeitungsoperationen) sowie weiterer Multimediaressourcen.
In diesem Fall braucht das resultierende Bild nicht erstellt zu
werden, da der Druckerservice die Editierliste verarbeitet sowie
die zugehörigen
digitalen Negative sowie andere Ressourcen verarbeitet und die gewünschte Ausgabe
erzeugt. Dies könnte praktischerweise
in Form einer leeren JPEG-Datei dargestellt werden, worin die Editierliste
eingebettet oder als externe Liste verknüpft ist.
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Weiterhin
sei darauf hingewiesen, dass die Editierliste auch in vielen anderen
Mechanismen implementierbar ist. Das bevorzugte Ausführungsbeispiel
verwendet XML (eXtensible Markup Language), doch auch andere Formate,
und zwar Standardformate sowie proprietäre Formate, sind zur Implementierung
der vorliegenden Erfindung verwendbar. Diese Editierliste kann entweder
in das resultierende Bild eingebettet oder mit diesem über eine
separate Datei verknüpft
sein.
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Die
in dem vorausgehenden rekursiven Beispiel beschriebene verteilte
Eigenschaft sieht zudem einen leistungsstarken und flexiblen Workflow
vor, so dass separate Designer an unterschiedlichen Teilen dieser
rekursiven Struktur arbeiten können,
ohne einander zu beeinträchtigen.
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Obwohl
die Erfindung mit besonderem Bezug auf bevorzugte Ausführungsbeispiele
beschrieben wurde, ist die Erfindung nicht darauf beschränkt, sondern
kann innerhalb des Geltungsbereichs Änderungen und Abwandlungen
unterzogen werden.