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DE60016032T2 - Videoschnittarbeitsflussverfahren und -system - Google Patents

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DE60016032T2
DE60016032T2 DE60016032T DE60016032T DE60016032T2 DE 60016032 T2 DE60016032 T2 DE 60016032T2 DE 60016032 T DE60016032 T DE 60016032T DE 60016032 T DE60016032 T DE 60016032T DE 60016032 T2 DE60016032 T2 DE 60016032T2
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DE
Germany
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image
digital
edit list
resolution
video stream
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Lifetime
Application number
DE60016032T
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English (en)
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DE60016032D1 (de
Inventor
Matt Crosby
C. David WILKINS
William Mccoy
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Eastman Kodak Co
Original Assignee
Eastman Kodak Co
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
Application filed by Eastman Kodak Co filed Critical Eastman Kodak Co
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Publication of DE60016032D1 publication Critical patent/DE60016032D1/de
Publication of DE60016032T2 publication Critical patent/DE60016032T2/de
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft allgemein Digitalbildverarbeitungssysteme. In diesem Zusammenhang werden Arbeitsablaufverfahren zur Videobearbeitung sowie diesbezügliche Vorrichtungen beschrieben.
  • Wenn ein Benutzer Bildoperationen mit einem Digitalbildverarbeitungsprogramm, wie AdobePhotoshop oder PhotoDeluxeTNI durchführt, werden die Bildoperationen direkt an den rohen Pixeln des Bildes vorgenommen. Da die meisten Bildbearbeitungsanwendungen nur Bildoperationen in einer Auflösung durchführen, nämlich normalerweise der höchsten Auflösung, sind diese Operationen bisweilen auch auf den schnellsten Computern sehr langsam. Wenn eine Anwendung für Anzeigezwecke mit einer niedrigeren Auflösung arbeiten könnte, würde die Verarbeitungszeit deutlich verkürzt, wodurch sich die Produktivität des Benutzer steigerte. Zwar gibt es Anwendungen, die mit den Daten eines niedriger aufgelösten Bildes arbeiten können, aber wenn das Bild mit allen angewandten Bildoperationen gespeichert werden soll, müssen gleichzeitig die Daten des voll aufgelösten Bildes verarbeitet werden. Würde dieser Schritt nicht durchgeführt, enthielte das gespeicherte Bild nur Bilddaten in niedriger Auflösung. Dies stellt zwar eine Möglichkeit dar, allerdings keine wünschenswerte, weil es nicht möglich wäre, ein Bild mit einer höheren Auflösung zu rastern.
  • Im Allgemeinen ist eine Anwendung gezwungen, eine Auflösung (normalerweise die höchste) zu erzeugen, auch wenn Daten mit niedrigerer Auflösung verwendet werden können, weil die Ausgabe für eine Anzeigevorrichtung mit niedrigerer Auflösung und nicht für einen hoch auflösenden Drucker vorgesehen ist.
  • Doch ist der Anwendung nicht vorher bekannt, wie das Bild in Zukunft verwendet wird, daher wird normalerweise ein Bild mit hoher Auflösung erzeugt.
  • Eine wünschenswertere Lösung bestünde darin, ein Bild mit niedriger Auflösung (d.h. das resultierende Bild) auf Basis der Folge der Bildoperationen erstellen zu können, aber mit "Kenntnis" über das ursprüngliche, hoch aufgelöste Bild (d.h. das digitale Negativ), sowie über die Liste der Bildoperationen (d.h. die Bearbeitungs- oder Editierliste). Das digitale Negativ ist das originale, nicht modifizierte Bild des Benutzers, das bei der höchst möglichen Auflösung gespeichert wird. Die Editierliste ist eine Folge von Bildoperationen oder Bildtransformationen, denen das Bild unterzogen wird. Das resultierende Bild entsteht daraus, dass die für das digitale Negativ erstellte Editierliste mit einer bestimmten Auflösung angewandt wird, was einen Bezug (d.h. einen internen oder externen Verweis) auf das digitale Negativ zusammen mit der optionalen Editierliste umfasst.
  • Es gab in jüngster Zeit technische Entwicklungen, die versucht haben, dieses Problem zu lösen. Eine Bildverarbeitungsanwendung, die die von einem Konsortium verschiedener Firmen, wie u.a. der Digital Imaging Group (DIG), entwickelte FlashPixTM-Technologie unterstützt, kann Bildschirmbilder mit einer geringeren Auflösung anzeigen und bearbeiten, behält aber Zugang zu den Bilddaten mit höherer Auflösung. Die FlashPix-Datei enthält folgende Komponenten: (a) die Bilddaten mit der ursprünglichen hohen Auflösung, (b) eine sehr begrenzte Menge an Bildtransformationen, d.h. drehen, schwenken, ausschneiden, Farbumkehr, Schärfeeinstellung, Helligkeits-/Kontrasteinstellung und (c) ein optionales, resultierendes Bild.
  • Zwar scheint diese Entwicklung die zuvor genannten Probleme zu lösen, aber es gibt immer noch einige Einschränkungen.
  • Die wichtigste besteht darin, dass die ursprünglichen Bilddaten, die Bildtransformationen und das optionale, resultierende Bild gemeinsam in einer zentralen Datei gespeichert werden. Dies stellt weder eine verteilte Bildbearbeitungsarchitektur bereit, wie von der Erfindung beschrieben, noch eine schlanke Lösung, wie sie für die Übertragung von Bildern in einer Netzumgebung mit niedriger Bandbreite benötigt wird. Weitere Einschränkungen von FlashPix betreffen die Tatsache, dass das Dateiformat auf einem proprietären, komplexen Format beruht, das als COM/Structured Storage bezeichnet und in der aktuellen Form von FlashPix verwendet wird, die die der Erfindung zugrunde liegenden Ideen nicht unterstützt. Die unterstützten Bildtransformationen sind zudem auf einige wenige Operationen beschränkt.
  • Die durch die vorliegende Erfindung beschriebene Lösung sieht ein viel flexibleres Modell vor.
  • Darüber hinaus wurden weitere Versuche unternommen, das zuvor beschriebene Problem zu lösen, jedoch mit begrenztem Erfolg. Das Internet Imaging Protocol (IIP) ermöglicht einen optimierten Zugang und eine optimierte Anzeige von FlashPix-Dateien über das Netz. Bei der Verwendung von IIP lässt sich eine FlashPix-Datei, die sich auf einem Server befindet, effizient wiedergeben. Ein Client (d.h. Webbrowser) muss dazu einen ausführbaren Programmcode enthalten (etwa Java-Applet, ActiveX-Control oder Browser-Plug-in), der es ihm erlaubt, Teile der FlashPix-Datei abzurufen. Das umfasst das Herunterladen vollständig wiedergegebener Teile des Bildes mit unterschiedlichen Auflösungen. Zwar ermöglicht dies eine effiziente Anzeige einer FlashPix-Datei über eine Netzverbindung mit niedriger Bandbreite, aber es löst nicht das allgemeine Problem der Rückverknüpfung der resultierenden, niedrig aufgelösten Bilddatei mit dem hoch aufgelösten digitalen Negativ und der Editierliste. IIP ist einfach ein Verfahren zur effizienten Bereitstellung und Betrachtung großer FlashPix-Dateien über das Netz.
  • Es gibt darüber hinaus noch andere Varianten von FlashPix, z.B. die FITS-Technologie von LivePicture. Das FITS-Format ermöglicht die Durchführung der Bildoperationen an niedrig aufgelösten Bilddaten und deren Speicherung, wodurch die Notwendigkeit entfällt, eine zeitaufwändige Wiedergabe der hoch aufgelösten Bilddaten durchzuführen, wenn die Datei gespeichert wird. Die erneute Wiedergabe bei hoher Auflösung erfolgt, sobald die Ausgabeauflösung bestimmt worden ist. Allerdings ist dadurch nicht das allgemeine Problem der Verknüpfung des niedrig aufgelösten resultierenden Bildes mit dem hoch aufgelösten digitalen Negativ und der Editierliste gelöst.
  • Neben allgemeinen Verbesserungen für die Verteilung von Bildern gibt es einige webgestützte Bildverarbeitungslösungen, die durch Einbeziehung der vorliegenden Erfindung wesentlich verbessert werden, aber bislang keine vergleichbare, neuartige Funktionalität bieten konnten.
  • Eine Reihe von Firmen bietet die Erstellung und Verteilung von Online-Grußkarten (Blue Mountain Arts, Yahoo usw.) und Kalendern an. Einige bieten zudem die Möglichkeit, Karten und Kalender individuell anzupassen, indem ein persönliches Foto mit deren Inhalten zusammengestellt wird. Im Allgemeinen werden diese Dienste kostenlos bereitgestellt und verwenden Inhalte und/oder Benutzerfotos mit niedriger Auflösung. Auch wenn eine hoch aufgelöste Fotografie hoch geladen würde, würde ihre Auflösung herabgesetzt und erst dann mit der Grußkarte verbunden. Diese Verbindung wird dann in niedrig aufgelöster Form an den Empfänger der Karte oder des Kalenders versendet, ggf. über E-Mail.
  • Dies gewinnt an Bedeutung, wenn Provider mit höherwertigen Online-Inhalten (d.h. Corbis, Getty usw.) diesen Bereich erschließen. Diese Unternehmen können qualitativ viel höhere Inhalte anbieten, erwarten aber bei Verwendung ihrer Inhalte eine Vergütung. Ein Geschäftsmodell kann Benutzern ermöglichen, Grußkarten oder Kalender zu erstellen, und zwar wahlweise mit ihren eigenen Fotos, wobei aber nur die niedrig aufgelöste Aufgabe (und wahlweise mit einem Wasserzeichen) gratis erstellt und verteilt werden kann.
  • Zunehmender Beliebtheit erfreut sich das webgestützte Peer-to-Peer-File-Sharing, also der Dateiaustausch unter gleichberechtigten Partnern im Netz. Bisher sind einige Anwendungen bekannt, beispielsweise Gnutella (OpenSource-Anwendung für den Peer-to-Peer-Dateiaustausch) und Napster (für den Peer-to-Peer-Austausch von Audiodateien). Die gleiche Möglichkeit besteht für den direkten Peer-to-Peer-Austausch von Bilddateien. Bei allen diesen Anwendungen und insbesondere bei Bildern kann die Größe der Dateien einen Gebrauch fast unzumutbar machen, insbesondere bei der Übertragung von Bilddateien über Netzverbindungen mit niedriger Bandbreite. Da reine Peer-to-Peer-Techniken (kein zentraler Bildcache für die Zwischenspeicherung) eine direkte Verbindung zwischen den Computereinrichtungen von zwei oder mehr Endbenutzern voraussetzen, wird die Umsetzung dieser Idee praktisch unmöglich, wenn große Mengen von Bilddaten ausgetauscht werden müssen, auch wenn es sich um eine Verbindung mit großer Bandbreite handelt.
  • Für den Austausch von Fotos über direkte Peer-to-Peer-Verbindungen hat man heute die Wahl, Bilder mit hoher Auflösung zu übertragen und lange Übertragungszeiten hinnehmen zu müssen, oder Bilder mit niedriger Auflösung schneller, jedoch in schlechterer Qualität zu übertragen. Es gibt keinen direkten Weg, ein Bild mit niedriger Auflösung zu senden und bei Bedarf automatisch auf die Daten des hoch aufgelösten Bildes zurückzugreifen.
  • Eingebettete Bildverarbeitungseinrichtungen können zudem die vorliegende Erfindung nutzen, um eine erhöhte Funktionalität und Leistung bereitzustellen, die nach dem Stand der Technik nicht möglich ist. Heute liefern bestimmte Digitalkameras, einschließlich der Kodak DC265 und DC290 eine in die Kamera integrierte Unterstützung der Bildverarbeitungssoftware. Mit dieser Software kann ein Benutzer bestimmte Effekte oder andere Bildverarbeitungsoperationen auf ein Bild nach dessen Erfassung anwenden. Obwohl nur eine Miniaturversion des Bildes am LCD-Schirm betrachtet werden kann, muss das Bild in voller Auflösung verarbeitet und im Kameraspeicher (z.B. auf CompactFlash-Karte) gespeichert werden. Möglicherweise kann zwar ein Optimierungsschritt durchgeführt werden, der es ermöglicht, die niedrig aufgelöste Miniatur schnell am LCD-Schirm anzuzeigen, aber das hoch aufgelöste Bild muss dennoch verarbeitet und im Kameraspeicher gespeichert werden. Wenn das Originalbild auch noch aufgehoben werden soll, müssen zwei Kopien des hoch aufgelösten Bildes gespeichert werden (nämlich das Original und die Kopie mit den angewandten Bildoperationen).
  • Im Bereich der Videobildverarbeitung ermöglichen die Produkte Adobe Premiere und After-Effects eine leistungsstarke Videobearbeitung in Echtzeit. Bei diesen und verwandten Produkten bearbeiten die Benutzer niedrig aufgelöste Videosequenzen (niedrigere Bildfrequenz oder niedrigere Bildauflösung), um Schnitte, Übergänge und Spezialeffekte und andere Videobearbeitungen vorzunehmen. Die Befehle werden hierzu erfasst und dann für den Videodatenstrom oder Videostrom in einem gewünschten Format (wie QuickTime, NTSC oder PAL) mit der angegebenen Zielauflösung ausgeführt. Zwar ist hierbei die Rasterung auf Anforderungen und basierend auf der gewünschten Ausgabevorrichtung vorgesehen, jedoch in zentraler Weise. In einer Projektdatei aus Adobe Premiere oder AfterEffects sind alle Informationen über und Verknüpfungen zum notwendigen Originalvideoclip (in hoher Auflösung) erforderlich und müssen zugänglich sein.
  • Dieser Ansatz ist zwar im Bereich der Videobearbeitung üblich, aber er setzt eine erhebliche Speicherkapazität und Verarbeitungsleistung zur Erzeugung einer hochwertigen Videoausgabe in voller Auflösung voraus. Sogar mit einem Hochleistungssystem kann ein erheblicher Zeitaufwand anfallen (10 Minuten bis mehrere Stunden), um den vollständigen Videoclip in voller Auflösung zu erzeugen. Diese Lösung ist für eine Videobearbeitungsvorrichtung im Amateurbereich nicht tragbar.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen alternativen Ansatz zur Schaffung eines Arbeitsablaufverfahrens zur Videobearbeitung für Endbenutzer bereitzustellen, das viel weniger Verarbeitungsleistung benötigt.
  • Die vorliegende Erfindung betrifft verbesserte Arbeitsablaufverfahren zur Videobearbeitung sowie diesbezügliche Vorrichtungen.
  • In einem Ausführungsbeispiel übergibt ein Benutzer das analoge oder digitale Videoband einem Händler, der die Videobearbeitungsdienste anbietet. Das Videoband kann zu einem hoch oder niedrig aufgelösten Videostrom verarbeitet (und, falls notwendig, digitalisiert) werden. Der niedrig aufgelöste Videostrom könnte dem Kunden entweder in Form einer CD/DVD bereitgestellt oder im Internet zum Herunterladen zugänglich gemacht werden. Der Benutzer könnte die Bearbeitungen und Schnitte an dem niedrig aufgelösten Videostrom zu Hause an einem PC oder einer Amateur-Videoschnittvorrichtung vornehmen. Die Bearbeitungsmaßnahmen an dem Videostrom, die sehr geringfügig sind, können dann an den Videoverarbeitungsdienst gesendet und auf den hoch aufgelösten Videostrom angewandt werden. In diesem Fall könnte das resultierende Bild ggf. überhaupt keine Videodaten enthalten, sondern lediglich das "Wissen", wie der hoch aufgelöste Videostrom erzeugt wird.
  • Das resultierende Bild enthält einen Rückbezug auf den hoch aufgelösten Videostrom und die Editierliste der Bildoperationen, die auf den Videostrom angewandt worden sind. Zwar wird ggf. weiterhin viel Zeit zur vollständigen Wiedergabe des hoch aufgelösten Videostroms benötigt, aber der Vorgang kann offline im Stapelbetrieb erfolgen. Nach Abschluss der Verarbeitung kann der voll bearbeitete, hoch aufgelöste Videostrom auf einem Standardmedium an den Endbenutzer übergeben werden (als CD, DVD oder Band).
  • Die Erfindung wird im folgenden anhand in der Zeichnung dargestellter Ausführungsbeispiele näher erläutert.
  • Es zeigen
  • 1 ein Ablaufdiagramm eines Digitalbildverarbeitungssystems, das einem Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung entspricht.
  • 2 eine konkrete Implementierung der in 1 gezeigten Bildverarbeitungsmaschine.
  • 3A und 3B Beispiele resultierender Proxy-Bilddateien und zugehöriger Editierlistendateien gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung.
  • 4 ein verteiltes System gemäß einem Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung.
  • 5 ein Digitalkamerasystem gemäß einem Ausfuhrungsbeispiel der vorliegenden Erfindung.
  • 6 ein Ablaufdiagramm zur detaillierten Darstellung eines durch die in 1 gezeigten Digitalbildverarbeitungsmaschine durchgeführten Verfahrens.
  • 7 ein Ablaufdiagramm eines Verfahrens, worin ein Benutzer eine intelligente "e-Card" gemäß einem Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung erstellt.
  • 8 ein Verfahren zur Durchführung einer effizienten Videobearbeitung in einer verteilten Umgebung gemäß einem Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung.
  • 9 ein Computersystem oder eine bildverarbeitungsfähige Vorrichtung, die zur Implementierung der vorliegenden Erfindung Verwendung findet.
  • Allgemein gesagt, betrifft die vorliegende Erfindung einen neuartigen Ansatz und eine Vorrichtung, die einem niedrig aufgelösten, digitalen Grußkartenbild oder einem digitalen Kalenderbild die Einbringung eines Verweises auf ein zugehöriges originales digitales Negativ und eine Editierliste ermöglicht. Im Unterschied zu herkömmlichen Ansätzen der Bildbearbeitung oder Bildeditierung sieht der verteilte Charakter der Erfindung eine wesentlich verbesserte Flexibilität vor. Das gesamte hoch aufgelöste Bild braucht nicht ständig gerastert oder verteilt zu werden, da es aufgrund der Erfindung möglich ist, einen Zugang zum digitalen Negativ und zur Editierliste der Operationen zu erhalten, wodurch zusätzliche Auflösungen auf Anforderung erzeugbar sind, wie von einer Anwendung oder Ausgabevorrichtung benötigt. In einem verteilten System, das beispielsweise das Web, CD-Medien oder die direkte Ausgabe einer Digitalkamera oder eine Bebilderungseinrichtung verwendet, sieht die vorliegende Erfindung zudem vor, dass sich das digitale Negativ an einer beliebigen Stelle dieses verteilten Systems befinden kann. In diesem Fall kann ein niedrig aufgelöstes Bildobjekt verteilt werden, das ein sehr schnelles Herunterladen und eine sehr schnelle Anzeige ermöglicht, da dieses im Vergleich mit dem originalen, hoch aufgelösten Bild viel kleiner ist.
  • Das Bildobjekt kann ein Proxy-Rasterbild oder ein resultierendes Bild seines Inhalts in einem Industriestandardformat enthalten (wie JPEG, TIFF, PNG usw.), vorausgesetzt, eine Rasterisierung auf Abruf ist nicht verfügbar. Das Proxy-Rasterbild kann ein voll erzeugtes Bild des digitalen Negativs mit den durch die Editierliste bei einer bestimmten Auflösung angewandten Bildoperationen sein. Das ermöglicht ein sehr schnelles Herunterladen und sofortiges Anzeigen des Bildes, da es höchstwahrscheinlich eine niedrigere Auflösung mit möglicherweise höherem Komprimierungsverhältnis aufweist. In dem beschriebenen Ausführungsbeispiel könnte ein niedrig aufgelöstes (d.h. resultierendes) Bild auf der Folge der Bildoperationen erzeugt werden, jedoch mit der "Kenntnis" um das ursprüngliche, hoch aufgelöste Bild (d.h. das digitale Negativ) sowie der Liste der Bildoperationen (d.h. der Editierliste). Das digitale Negativ ist das originale, nicht modifizierte Bild des Benutzers, das bei der höchst möglichen Auflösung gespeichert wird. Die Editierliste ist eine Folge von Bildoperationen oder Bildtransformationen, denen das Bild unterzogen wird. Das resultierende Bild entsteht daraus, dass die für das digitale Negativ erstellte Editierliste mit einer bestimmten Auflösung angewandt wird, was einen Bezug (d.h. einen internen oder externen Verweis) auf das digitale Negativ zusammen mit der optionalen Editierliste umfasst.
  • In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel handelt es sich um ein Format nach dem Industriestandard, was die Anzeige in den meisten Anwendungen und Webbrowsern ermöglicht. Wenn das dem Proxybild zugeordnete digitale Negativ oder die Editierliste nicht verfügbar sind, bleibt dem Benutzer weiterhin eine Vorabansicht dessen, wie die Bildkomposition aussehen sollte. Dies ermöglicht dem Benutzer die Betrachtung des Proxybildes (oder der Bildkomposition) in einer gegebenen Auflösung mit einer Standardanwendung, wobei jedoch die Möglichkeit erhalten bleibt, das Bild später mit einer höheren Auflösung zu erzeugen, je nach der Anforderung der Anwendung oder der Vorrichtung. Es sei darauf hingewiesen, dass die vorliegende Erfindung im Rahmen vorhandener Industriestandards funktioniert, was es einer Anwendung ermöglicht, das Proxybild anzuzeigen, wenn die Anwendung die durch die vorliegende Erfindung vorgesehene Architektur nicht unterstützt.
  • Es sei darauf hingewiesen, dass das Proxybild der Auflösung der Ausgabevorrichtung möglicherweise nicht entspricht, wenn eine Anwendung das resultierende Proxybild anzeigt, weil das Originalbild nicht neu gerastert werden kann oder die Anwendung die sofortige Anzeige des resultierenden Proxybildes erfordert. Wenn dies der Fall ist, kann das resultierende Proxybild einfach neu auf die Auflösung der Ausgabevorrichtung abgetastet werden, was nach dem Stand der Technik ein übliches Verfahren darstellt.
  • Dies ist insbesondere bei der Betrachtung von Bildern über ein Netz vorteilhaft. Wenn zwei Endbenutzercomputer in einem Peer-to-Peer-Netz derart konfiguriert sind, dass die gemeinsame Nutzung von Fotos und anderen Multimedia-Objekten möglich ist, erzeugt die vorliegende Erfindung eine sehr viel angenehmere Benutzererfahrung, weil nur die niedrig aufgelösten Fotos übertragen zu werden brauchen. Nur wenn ein Benutzer Zugang zu höher aufgelösten Bilddaten benötigt, beispielsweise für das Drucken oder für eine Ausschnittsvergrößerung des Bildes, wird ein Zugriff auf die höher aufgelösten Daten benötigt. Sogar dann, wenn ein Benutzer Fotos über einen zentralen Fotodienst in einem Netz betrachtet, wie z.B. Zing.com oder PhotoNet von Kodak, ermöglicht die vorliegende Erfindung dem Benutzer den schnellen Zugang zu den niedrig aufgelösten Bilddaten, ohne die Möglichkeit zu verlieren, auf die höher aufgelösten Bilddaten zugreifen zu können.
  • Es sei darauf hingewiesen, dass ein zusätzlicher Vorteil der vorliegenden Erfindung darin besteht, dass das resultierende Proxybild sehr klein und von einer bestimmten Vorrichtung abhängig sein kann. Das resultierende Proxybild, das von einem Satz von Bearbeitungsoperationen abgeleitet wurde, die von einer Digitalkamera mit einem kleinen LCD-Schirm angewandt wurden, kann durchaus eine Miniaturdarstellung in niedriger Auflösung sein. Auf diese Weise wird das resultierende Proxybild einwandfrei angezeigt und für den LCD-Schirm an der Kamera optimiert. Durch Verwendung einer verknüpften Editierliste können die Editiervorgänge zu einem späteren Zeitpunkt auf die voll aufgelöste Version des originalen, hoch aufgelösten Bildes angewandt werden (d.h. das digitale Negativ), wenn ein höher aufgelöstes, resultierendes Bild erforderlich ist. Dieser Ansatz weist die beiden Vorteile auf, dass die Bildverarbeitungsschritte sehr schnell sind, da nur die Pixel, die bei einer gegebenen Auflösung von den Editierschritten bezeichneten Pixel verarbeitet werden, wodurch ein kleineres resultierendes Proxybild entsteht, und wodurch die Speicherkapazität der Kamera geschont wird.
  • Je nach Editierschritt kann die Softwareanwendung eine viel kleinere Anzahl von Pixeln des digitalen Negativs benötigen, wenn der Editierschritt unabhängig von der Auflösung durchführbar ist. Das ermöglicht eine viel effizientere CPU-Nutzung für die Verarbeitungsschritte. Wenn die tatsächlichen Bilddaten des digitalen Negativs in einer verteilten Umgebung angefordert werden, ist eine höhere Netznutzung möglich, da niedriger aufgelöste Bilddaten zwischen zwei Computereinrichtungen übertragen werden können, vorausgesetzt, die Ausgabevorrichtung weist eine niedrigere Auflösung als das originale, digitale Negativ auf.
  • In den Fällen, in denen der Editierschritt nicht unabhängig von der Auflösung ist, kann die Software, die die Bearbeitung durchführt, auf mehr Pixel aus dem digitalen Negativ zur Editierung zugreifen, aber das Ausgabebild nach Durchführung der Editierschritte neu abtasten (die Anzahl der Pixel reduzieren), wodurch ein kleineres resultierendes Proxybild entsteht.
  • Im Allgemeinen ist die "Editierliste" normalerweise mit einem resultierenden Bild derart verbunden, dass das resultierende Bild bei einer gewünschten Auflösung nach Bedarf neu erstellt werden kann. Diese "Editierliste" enthält alle notwendigen Informationen über die Durchführung dieser Neuerstellung. Sie enthält die Bezüge auf die digitalen Negative und weitere zusätzliche Multimedia-Ressourcen, die für diese Neuerstellung erforderlich sind. Es sei darauf hingewiesen, dass mehrere Multimediaressourcen (einschließlich mehrerer digitaler Negative, wie Standbilder, Videobilder, Vektorgrafiken, Test usw.) für diese Neuerstellung erforderlich sein können. Das ist darauf zurückzuführen, dass das resultierende Bild ein Verbund aus mehr als einer Multimediaressource sein kann.
  • Sie enthält zudem eine optionale Liste von Editierschritten, die durchzuführen sind. Diese "Editierliste" kann man sich als den "roten Faden" vorstellen, der alle digitalen Negative und alle anderen Multimediaressourcen zusammenhält, die zur Neuerstellung des resultierenden Bildes erforderlich sind, sowie das "Skript", wie die digitalen Negative und andere Multimediaressourcen erzeugt werden, damit das resultierende Bild erstellt werden kann, und zwar mit der aktuellen Auflösung des resultierenden Bildes oder mit einer anderen Auflösung.
  • Es sei darauf hingewiesen, dass eine "Editierliste" die Form verschiedener Ausführungsbeispiele annehmen kann, von denen drei nachfolgend beschrieben werden. Hierbei handelt es sich um verschiedene Varianten einer Editierliste, also nicht um eine umfassende Aufstellung.
  • Das erste Ausführungsbeispiel ist eine Liste, die einen Satz einzelner Operationen beschreibt, die für ein gegebenes Foto ausgeführt werden sollen. Diese Editierschritte können auf ein Foto angewandt werden, um das resultierende Bild mit der gewünschten Ausgabeauflösung zu erstellen. Diese Struktur hat den Vorteil, dass neue Editierschritte zum Ende der Liste hinzugefügt oder am Ende der Liste durch einen "undo"-Schritt (Rückgängig machen) entfernt werden können. Das folgende, erste Muster eines XML-Codes dient der Veranschaulichung:
  • Figure 00110001
  • In einem alternativen Ausführungsbeispiel dient die Liste als Statusbeschreibung für jeden auf das Foto anzuwendenden Editierschritt, wobei bestimmte Schritte ein- oder ausgeschaltet werden können. Jeder Schritt kann zudem mit einer optionalen Parameterliste versehen sein, die dem Befehl zugeordnet ist, wobei der eigentliche Schritt jedoch nur einen "Zustand" kennt. Hierbei handelt es sich entweder um "ein" oder "aus"; im Zustand "ein" kann dem Schritt ein Parameter zugeordnet sein. Diese Struktur hat den Vorteil, dass die Schritte und die Interaktion zwischen den Schritten durch die Struktur klar definiert ist, womit durchgängige Ergebnisse geliefert werden, und zwar unabhängig von der Reihenfolge, in der der Benutzer die Schritte angewandt hat. Entweder die XML-Syntax kann die Reihenfolge definieren, in der die Schritte durchgeführt werden, also ähnlich wie beim ersten Ausführungsbeispiel, oder die Anwendung kann dies definieren, und zwar unabhängig von der Reihenfolge, in der diese in der XML-Datei erscheinen. Der entscheidende Punkt ist, dass jeder Schritt entweder "ein" oder "aus" ist und somit normalerweise nicht mehr als einmal in der Editierliste erscheint. Ein zweites Muster eines XML-Codes dient zur weiteren Veranschaulichung:
  • Figure 00120001
  • Ein drittes Ausführungsbeispiel kombiniert die Vorteile der beiden ersten Ausführungsbeispiele. Die Editierliste stellt nicht nur die Zustandsbeschreibung der Operationen dar, sondern umfasst auch die Möglichkeit, dass ein oder mehrere Schritte, die Bestandteil der Zustands beschreibung sind, Teil einer Liste einzelner Schritte sind, die auf das Foto anzuwenden sind, womit die beiden Verfahren zusammengeführt werden.
  • Es sei darauf hingewiesen, dass diese Architektur einer Anwendung den Zugang zu mehreren Auflösungen eines digitalen Negativs aus einer einzelnen Datei ermöglicht. Beispielsweise könnten mehrere Auflösungen desselben Bildes (bei verschiedenen Auflösungen) extern über die "Editierliste" verknüpft werden, die den Querverweis zwischen den verschiedenen, verteilten Bilddateien beschreibt. In diesem Fall ist die "Editierliste" der "rote Faden", der die Struktur bezeichnet, mit der die jeweiligen Dateien in Beziehung zueinander stehen, aber nicht notwendigerweise das "Skript", das zusätzliche Editierschritte beschreibt; hier ist der "Skript-Teil" der Editierliste leer oder null. In einer Implementierung umfasst die Editierliste einen Zeiger, der auf eine entfernte Bilddatei verweist, die eine höhere (oder niedrigere) Auflösung als das digitale Negativ hat, oder in einigen Fällen auf ein resultierendes Proxybild.
  • Die Möglichkeit, eine Editierliste aus einem niedrig aufgelösten, resultierenden Proxybild zu verknüpfen, bietet für e-Commerce-Anwendungen wesentliche Vorteile. Beispielsweise können Anbieter von Fotoinhalten niedrig aufgelöste Bilder gratis über das Web oder eine CD anbieten, die Rückbezüge auf die originalen, hoch aufgelösten, digitalen Negative enthalten, die sich entweder auf einer Website, einem CD-Medium oder einem Wechselmedium befinden. Seiten im Photo Web können die vorliegende Erfindung ebenfalls verwenden, um den Benutzern die Verknüpfung von Fotos oder Fotogrußkarten (und anderen Kompositionen, wie mehrseitigen Fotoalben) mit den hoch aufgelösten Bilddaten zu ermöglichen, sowie die Verwendung eines optionalen "Skripts" in der Editierliste, um das Foto (oder die Karte oder das Album) mit einer höheren Auflösung wiederzugeben.
  • Auch könnte ein zusätzliches Sicherheitsmerkmal vorgesehen werden, das die Sperrung des hoch aufgelösten Bildes mit einem Schlüssel ermöglicht, um den unbefugten Zugang zu unterbinden, soweit ein Kunde nicht das Recht für das gegebene Foto erworben hat. Die vorliegende Erfindung hat den Vorteil, dass der "Schlüssel" dafür, wie auf das hoch aufgelöste, digitale Foto zugegriffen wird, in der Editierliste des niedrig aufgelösten Proxybildes angegeben ist (entweder eingebettet oder verknüpft). Ein weiterer Vorteil ist die Tatsache, dass diese Metadaten auch Bestellinformationen, wie Preise, Einschränkungen usw. enthalten können.
  • Es sei darauf hingewiesen, dass eine "Editierliste" einer Multimediaressource, wie ein Digitalbild, viele Formen annehmen kann, wie beispielsweise eine einzelne Datei, die für ein digitales Negativ steht, und eine separate XML-Datei, die der Editierliste für ein gegebenes, resultierendes Bild zugeordnet ist. In anderen Fällen kann die Editierliste Teil einer Datei sein, die als eine Katalogdatei bezeichnet wird und mehrere unterschiedliche "Editierlisten" umfasst, von denen jede einer anderen Multimediaressource zugeordnet ist. In einer Implementierung kann eine Katalogdatei mehrere digitale Negative umfassen (und deren entsprechende resultierende Bilder) sowie eine einzelne XML-Datei, die mehrere verschiedene XML-Editierlisten enthält, und zwar eine für jedes resultierende Bild. Die Katalogdatei ist somit ein effizienter Ansatz zur Pflege von Editierlisten für eine Anzahl von Bildern in einer einzelnen Datei.
  • Das Proxybild kann auch ausgeblendet oder derart "markiert" werden, dass es für das Drucken oder die Verteilung unbrauchbar wird, während es seine Fähigkeit beibehält, auf das Originalbild zuzugreifen, wenn der Benutzer die entsprechenden Rechte erwirbt. Das Proxybild könnte zudem entweder ein sichtbares oder ein unsichtbares Wasserzeichen enthalten, womit eine zusätzliche Form der Identifikation und des Schutzes des Bildes vorgesehen wäre.
  • Es sei darauf hingewiesen, dass das digitale Negativ und das resultierende Proxybild in einem beliebigen Industriestandardbildformat (d.h. JPEG, PNG, GIF usw.) vorliegen kann oder sogar in einem proprietären Dateiformat (allerdings nicht in dem bevorzugten Ausführungsbeispiel), da die Editierliste und die Verknüpfungen zwischen den Bildern als private Metadaten codiert sein können, die in den Bilddaten eingebettet oder extern mit diesen verknüpft sind. Auf diese Weise ist jede Anwendung unabhängig davon, ob ihr die vorliegende Erfindung bekannt ist oder nicht, in der Lage, ein Bild zu öffnen und zu betrachten, das die privaten Metadaten enthält, da das resultierende Bild eine gerasterte Version des Bildes enthält, allerdings möglicherweise mit einer niedrigeren Auflösung. Anwendungen, die die Erfindung kennen und unterstützen, haben allerdings die Möglichkeit, das Bild bei Bedarf neu zu erzeugen, um ein beliebiges, gewünschtes Ergebnis zu erzielen.
  • Die vorliegende Erfindung sieht die Möglichkeit vor, niedriger aufgelöste Bilder aus dem Web herunterzuladen, bewahrt aber die Fähigkeit, die Bilder mit einer höheren Auflösung entweder lokal oder entfernt zu einem späteren Zeitpunkt und bei Bedarf zu rastern, wodurch die Bandbreite nicht eingeengt wird.
  • Ein Ausführungsbeispiel ermöglicht es einem Benutzer, ein niedrig aufgelöstes, resultierendes Bild in einem Industriestandardformat (wie JPEG, PNG, TIFF oder andere) schnell herunterzuladen, behält aber die Kenntnis darüber bei, wie ein höher aufgelöstes Bild erzeugt werden kann. In diesem Fall ist dem niedrig aufgelösten, resultierenden Bild eine Editierliste der Schritte zugeordnet, die auf das digitale Negativ anzuwenden sind. Dies ermöglicht ein schnelles Betrachten und hält die Option offen, ein höher aufgelöstes Bild bei Bedarf zu erhalten.
  • Es sei darauf hingewiesen, dass die vorliegende Erfindung verwendbar ist, um die Übertragung von Bilddaten unabhängig von der Umgebung oder dem Transportmedium zu verbessern, beispielsweise um Bilder von einer zentralen Website herunterzuladen (wie Zing.com, PhotoNet. und anderen Online-Photocommunities/Providern). Die vorliegende Erfindung kann zudem eine sehr viel bessere Übertragung von Dateien über ein Netz bewirken, in dem die Computer von zwei Endbenutzern in direkter Peer-to-Peer-Verbindung stehen. Weiterhin ist die vorliegende Erfindung verwendbar, um Bilder über eine drahtlose Netzverbindung zu übertragen.
  • In einem anderen Ausführungsbeispiel kann ein Benutzer eine niedrig aufgelöste "Intelligente eCard" von einer Website als JPEG-Standarddatei herunterladen, die die gerasterte Komposition aus Fotos, Karten, Text und anderen Multimediaressourcen enthält. Das JPEG-Proxybild kann zwar für die Bildschirmbetrachtung oder einen Entwurfsausdruck geeignet sein, aber es enthält das Wissen über den Zugang zu den hoch aufgelösten Grafiken/Fotos sowie deren Zusammensetzung und liefert der Anwendung die nötigen Informationen für die Rasterung bei höherer Auflösung. Der Vorteil besteht darin, dass ein sehr kleines Proxybild (im Industrieformat JPEG, PNG, TIFF usw.) zunächst zur sehr schnellen Betrachtung herunter geladen werden kann, und dass zu einem späteren Zeitpunkt auf die höher aufgelösten Daten zugegriffen werden kann.
  • Wenn eine "e-Card" mit höherer Auflösung erzeugt werden soll, erlaubt es die vorliegende Erfindung, die Daten mit höherer Auflösung entweder an der Client-Computereinrichtung oder an einer entfernten Computereinrichtung (wie einem Servercomputer) zu erzeugen. Für den Fall, dass die Daten an der Client-Computereinrichtung erzeugt werden sollen, werden höher aufgelöste Bilddaten von den digitalen Negativen geladen, und die Editierlisten werden zur Erzeugung einer höher aufgelösten "E-Card" verarbeitet. Alternativ hierzu könnte die Client-Computereinrichtung darum bitten, die Daten entfernt zu erzeugen (beispielsweise an einem Hochleistungsserver), worauf die mit höherer Auflösung erzeugte "e-Card" anschließend an den Client-Computer in ihrer endgültigen Form übertragen wird. Es sei darauf hingewiesen, dass diese Architektur auch derart konfiguriert werden kann, dass sie die Anforderungen vieler unterschiedlicher, kommerzieller Websites erfüllt. Die niedrig aufgelöste, "intelligente e-Card" könnte mit einem Wasserzeichen versehen werden, um den Benutzer zum Kauf einer höher aufgelösten Darstellung zu animieren. Da das niedrig aufgelöste, resultierende Bild das Wissen darüber besitzt, wie eine höher aufgelöste Version erzeugbar ist, können die e-Commerce-Website den Benutzer beim Zugriff auf die hoch aufgelösten Daten auffordern, die Rechte für den Zugriff und die Verwendung der hoch aufgelösten Daten zu erwerben.
  • Weiter sei darauf hingewiesen, dass dies nicht auf Grußkarten beschränkt ist, sondern auch auf die Erstellung und Verteilung von Alben, Kalendern und praktisch alle anderen Exponate anwendbar ist, die die Einbeziehung von Fotografien oder anderen Bilddaten in eine Komposition umfassen.
  • Zudem sei darauf hingewiesen, dass in allen diesen Ausführungsbeispielen mehrere Leistungsoptimierungen einfach zu erzielen sind. Wenn ein Foto oder eine Komposition (wie eine Karte, ein Kalender oder ein Album) über einen entfernten Ort gedruckt wird, braucht der Kunde (Endbenutzer) noch nicht einmal viele Daten aus seiner lokalen Computereinrichtung zu übertragen. Obwohl der Kunde möglicherweise nur einen direkten (lokalen) Zugang zu einem niedrig aufgelösten Proxybild hat, wird die Auflösung, die am besten zur Ausgabevorrichtung passt (beispielsweise ein hoch auflösender Drucker), basierend auf dem originalen digitalen Negativ gerastert und die Editierliste mit dem Proxybild gespeichert. Wenn sich das hoch aufgelöste Bild im Web befindet (wie bei Zing.com oder PhotoNet) und die Ausgabe an eine entfernte Vorrichtung gerichtet ist (wie an einen Drucker bei Kinkos), wird sehr wenig Client-Bandbreite von der Computereinrichtung des lokalen Benutzers benötigt. Da dem resultierenden Bild die Editierliste und Referenzen auf das digitale Negativ zugeordnet sind, muss nur eine kleine Menge an Informationen von der Computereinrichtung des lokalen Benutzers zur entfernten Vorrichtung (z.B. einem Druckdienst) übertragen werden.
  • In einem bestimmten, videogestützten und nachfolgend beschriebenen Ausführungsbeispiel ist der Benutzer in der Lage, einen digitalen Videostrom aus dem Web herunterzuladen und zu bearbeiten. Die Videobearbeitungs- oder Schnittbefehle können dann an den Server zur weiteren Verarbeitung des Videostroms mit voller Auflösung übergeben werden. Die Befehle sind mit dem niedrig aufgelösten digitalen Videostrom verbunden, der einen Rückbezug zu dem hoch aufgelösten Videostrom auf dem Server enthält. Zu einem späteren Zeitpunkt können die Editierbefehle auf den hochaufgelösten Videostrom angewandt und entfernt verarbeitet werden. Dazu braucht nur eine minimale Datenmenge (nur die Editierbefehle) übertragen zu werden, was auf der Client-Seite geringere Anforderung an Bandbreite und Prozessor stellt.
  • Auf diese Weise erzeugt die vorliegende Erfindung ein sehr leistungsstarkes Modell mit mehreren Auflösungen, bei dem die Originaldatei nicht zerstört wird. Zudem ist es von der Plattform, dem Betriebssystem und der Vorrichtung unabhängig. Zudem ist das Modell äußerst schlank und mit vielen anderen Standards kompatibel. Es gibt viele weitere Alleinstellungsmerkmale der vorliegenden Erfindung, die nach weiterer Prüfung deutlich werden. Die verteilte Eigenschaft der vorliegenden Erfindung ist ein solches Alleinstellungsmerkmal, das eine wahre Flexibilität und Leistungsstärke vorsieht, die derzeit in keiner Anwendung und in keinem System zu finden ist. Die Erfindung wurde zwar ursprünglich für elektronische Amateureinrichtungen für die digitale Bebilderung (Standbild und Video) entwickelt, aber ihre Anwendbarkeit erstreckt sich auf jede Computereinrichtung, die Bearbeitungsschritte an Multimediainhalten durchführt.
  • 1 zeigt ein Ablaufdiagramm eines Digitalbildverarbeitungssystems 200, das einem Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung entspricht. Das Digitalbildverarbeitungssystem 200 umfasst eine Bildquelle 202, die derart angeordnet ist, dass sie eine Zahl digitaler oder analoger Bildeingabesignale zur Verarbeitung erzeugt. Die Bildquelle 202 kann einen Digitalbildstrom erzeugen, der die Form eines Standbildes (ein Format, wie JPEG oder TIFF) oder eines Videostroms annehmen kann, beispielsweise digitales Fernsehen (DTV), DVD, CD, Set Top Box (mit Satelliten-DSS oder Kabelsignal), Internet (auch als WEB bezeichnet) usw. Auf diese Weise kann eine Digitalbildquelle 204 eine beliebige Anzahl und Art bekannter Formate bereitstellen, wie z.B. JPEG, BMP, TIFF, BNC Composite, Serial Digital, Parallel Digital, RGB oder Consumer Digital Video. Wenn es sich bei der Digitalbildquelle 204 um ein digitales Fernsehen handelt, ist das Eingabesignal ein digitales Videosignal mit einer beliebigen Anzahl und Art bekannter digitaler Formate, wie SMPTE274M-1995 (Auflösung 1920 × 1080, progressive oder interlaced Abtastung), SMPTE296M-1997 (Auflösung 1280 × 720, progressive Abtastung), sowie die übliche 480er progressive Abtastung. Alternativ dazu stellt eine analoge Bildquelle 206 analoge Signale bereit, die beispielsweise von einem analogen Fernsehen, einer Standbildkamera, einem analogen Videorecorder, einem DVD-Abspieler, einem Camcorder, einem Laser-Disk-Abspieler, einem TV-Tuner, einem Scanner, einer Set Top Box (mit Satelliten-DSS oder Kabelsignal), Spielekonsolen, Bebilderungsboxen und dem WEB usw. stammen können.
  • Um das von der analogen Bildquelle 206 bereitgestellte analoge Signal in ein entsprechendes digitales Signal umzuwandeln, setzt ein Analog-/Digitalwandler (A/D-Wandler) 208, der mit der analogen Bildquelle 206 verbunden ist, eine analoge Spannung oder ein Stromsignal in eine diskrete Reihe digital codierter Signale um. Auf diese Weise wird ein für die digitale Verarbeitung geeignetes digitales Bilddatenwort erzeugt. Es ist eine große Vielzahl von A/D-Wandlern verwendbar, beispielsweise die von Philips, Texas Instrument, Analog Devices, Brooktree und anderen.
  • In dem beschriebenen Ausführungsbeispiel wählt eine Auswahleinheit 209 den digitalen Bildstrom entweder aus der Digitalbildquelle 204 oder vom Analog-/Digitalwandler 208, um einen Digitalbildstrom 210 zur Eingabe in die Digitalbild-Verarbeitungsmaschine 212 zu erstellen. Eine derartige Maschine ist, wie detailliert unter Bezug auf 46 beschrieben, implementierbar. In einigen Fällen ist in dem Digitalbildstrom 210 ein Digitalbild in Form eines digitalen Negativs eingebettet, das auch als Referenz dient. In anderen Fällen kann das in den Digitalbildstrom 210 eingebettete Digitalbild die Form eines resultierenden Proxybildes 300 annehmen (d.h. modifizierte Bilddatei), in der entweder eine Editierlistendatei 302 eingebettet ist, wie in 3A gezeigt, oder in der sich ein Zeiger befindet, der auf eine externe Editierliste 304 verweist, wie in 3B gezeigt. In beiden Fällen stellen die Editierlistendateien 302 und 304 einen Satz von pixelweisen Bildverarbeitungsanweisungen dar, die auf entsprechende Pixel in dem zugehörigen digitalen Negativ anzuwenden sind.
  • In dem beschriebenen Ausführungsbeispiel stellt eine externe Editierlistenquelle 213 der Digitalbild-Verarbeitungsmaschine 212 externe Editierlistendaten bereit. Die externe Editierlistenquelle 213 kann jede Anzahl und An von Vorrichtungen darstellen, die in geeigneter Weise angeordnet sind, um entsprechend konfigurierte Editierlistendaten bereitzustellen, die zur Modifikation eines zugehörigen Digitalbildes dienen.
  • Derartige Vorrichtungen umfassen, ohne darauf beschränkt zu sein, Steuereinheiten für Benutzeroberflächen (UI), einen Generator für ein resultierendes Proxybild (wie eine digitale Standbildkamera mit eingebauten Bildverarbeitungsfunktionen), Befehle für eine Server-Computereinrichtung von einer Client-Computereinrichtung, Drucker und andere Peripheriegeräte, die Systembefehle erzeugen (z.B. Neurasterung eines bestimmten Digitalbildes für einen bestimmten Druckbedarf) und andere in der Technik bekannte Vorrichtungen. In dem bevorzugten Ausführungsbeispiel ist ein offener Standard, wie XML, wünschenswert. Jedes andere Format, ob offen oder proprietär, ist jedoch auch zur Darstellung der "Editierliste" verwendbar.
  • Die Digitalbild-Verarbeitungsmaschine 212 verarbeitet das in dem eingehenden Digitalbildstrom 210 eingebettete Digitalbild teilweise anhand der begleitenden Editierlistendaten, soweit vorhanden. Wenn das im eingehenden Digitalbildstrom 210 eingebettete Digitalbild ein digitales Negativ ist (d.h. ein Referenzbild), dann sind dem eingehenden digitalen Negativ im Allgemeinen keine Editierlistendaten zugeordnet (da es sich definitionsgemäß um ein Bild handelt, das als Referenz dient). Dies ist typischerweise der Fall, wenn die Digitalbild-Verarbeitungsmaschine 212 erkennt, dass dem eingehenden Digitalbild keine Editierlistendaten zugeordnet sind. In diesem Fall behandelt die Digitalbild-Verarbeitungsmaschine 212 das eingehende Digitalbild als digitales Referenzbild und reicht es ohne weitere Verarbeitung an eine Ausgabeeinheit 216 weiter.
  • Wenn die Digitalbild-Verarbeitungsmaschine 212 erkennt, dass das eingehende Bild ein resultierendes Proxybild ist (d.h. ein modifiziertes Bild), ermittelt die Digitalbild-Verarbeitungsmaschine 212 die Art der Zuordnung (d.h. ob die zugehörigen Editierlistendaten in der eingehenden Bilddatei als eine Editierliste eingebettet sind (wie in 3A gezeigt), ob die Bilddatei auf die entsprechende Editierlistendatei verweist (wie in 3B gezeigt), oder ob diese durch eine externe Quelle erzeugt worden ist (beispielsweise eine UI-Steuereinheit, einen Drucker oder eine andere Bildverarbeitungsvorrichtung)) und dem resultierenden Bild nicht in irgendeiner Weise zugeordnet ist.
  • Die dem resultierenden Bild zugeordneten Editierlistendaten werden identifiziert und weisen das jeweilige Format auf, das der Digitalbild-Verarbeitungsmaschine 212 bekannt ist. Selbstverständlich ist es möglich, dass ein digitales Negativ oder das resultierende Bild andere Daten enthalten kann, die von einer Anwendung benötigt werden, und die von der Digitalbild-Verarbeitungsmaschine 212 ignoriert werden können, falls diese nicht relevant erscheinen. Dies kann der Fall sein, wenn Dateiformate entwickelt werden, die andere Datentypen in die Editierliste einbetten, und zwar in ihrem bevorzugten Ausführungsbeispiel als XML-Format.
  • Von besonderem Vorteil ist die Tatsache, dass eine Editierliste (Befehle für die jeweiligen Bildverarbeitungsschritte) für Bearbeitungsschritte, die auf ein gegebenes Foto angewandt werden, in der jeweiligen Editierlistendatei enthalten sind und mit dem resultierenden Bild gespeichert werden können. Diese Anordnung ermöglicht es, die Schritte, die von der Editierliste bezeichnet werden, auf das digitale Negativ bei Bedarf erneut anzuwenden. Darüber hinaus steht damit ein Weg zur Verfügung, um bestimmte Operationen "rückgängig" zu machen oder zu "deaktivieren" oder in anderer Weise bestimmte Operationen auszuschalten, die auf das Foto angewandt worden sind. In diesem Zusammenhang ermöglicht dieser Mechanismus die erneute Anwendung dieser Schritte auf jede Auflösung, damit höherwertige Ergebnisse erzielbar sind.
  • In einigen Fällen erkennt die Digitalbild-Verarbeitungsmaschine 212 aber nur Editierlistendaten, die beispielsweise von einem Drucker bereitgestellt werden. In diesen Fällen vermag die Digitalbild-Verarbeitungsmaschine 212 die externe Editierlistendatendatei zu verwenden, um eine gewählte Bilddatei anhand der externen Editierlistendaten zu verarbeiten. Wenn beispielsweise ein bestimmter Druckauftrag voraussetzt, dass ein gedrucktes Bild gegenüber dem Original vergrößert wird, dann kann die zugehörige Editierliste Anweisungen zur erneuten Rasterung enthalten, die bewirken, dass das Originalbild auf eine beliebige, geeignete Größe skaliert wird. In dem beschriebenen Ausführungsbeispiel verarbeitet die Digitalbild-Verarbeitungsmaschine 212 das empfangene Digitalbild nach den Anweisungen (soweit vorhanden), die in einer Editierliste enthalten sind (eingebettet oder als Verweis), die der eingehenden Bilddatei zugeordnet ist. Wenn die Digitalbild-Verarbeitungsmaschine 212 ein einge hendes Digitalbild anhand der Editierlistendaten modifiziert, kann das modifizierte Bild entweder ein modifiziertes, resultierendes Proxybild mit einer eingebetteten Editierliste sein, oder es kann ein modifiziertes, resultierendes Proxybild sein, das auf eine Editierliste verweist, die die entsprechenden Editierlistendaten beispielsweise in Form einer Editierliste enthält.
  • Wenn es sich um eine von einem Drucker erzeugte Editierliste handelt und die eingehende Bilddatei ein digitales Negativ ist, führt die Bildverarbeitungsmaschine die Bildverarbeitungsschritte aus der Editierliste (beispielsweise Vergrößerung des Bildes) für das eingehende digitale Negativ durch und übergibt diese dann an den Ausgabewähler 214. Wenn die eingehende resultierende Bilddatei über eine eigene Editierliste verfügt, und zwar entweder als eingebettete Liste oder als Verweis, dann führt die Digitalbild-Verarbeitungsmaschine 212 die Bildverarbeitungsschritte nur für die Pixel in dem eingehenden Digitalbild durch, die durch die entsprechenden Editierlistendaten in der Editierliste bezeichnet werden, die dem resultierenden Bild zugeordnet ist, sowie anhand der von dem Drucker erzeugten Editierbefehle (wie z.B. die Vergrößerung des Originals). In beiden Fällen bräuchte ein physisches "resultierendes Bild" nicht gespeichert zu werden, sondern könnte zur Ausgabe an den Druckerport 220 übergeben werden.
  • Die Verwendung einer extern erzeugten Editierliste könnte auch anderen Zwecken dienen. Beispielsweise könnte es eine Anwendung oder eine Vorrichtung (wie z.B. ein Drucker) einem Benutzer ermöglichen, zwischen Anzeige-/Ausgabezuständen umzuschalten. Es sei beispielsweise angenommen, dass für jedes angezeigte Ausgabebild ein Bildbearbeitungsschritt angewandt werden soll (wie beispielsweise eine Farbeinstellung für die Desaturierung vor Anzeige an einem NTSC-Fernsehgerät). Diese Befehle könnten als Eingabe zur Editierlistenquelle 213 verwendet und automatisch für alle verarbeiteten Fotos angewandt werden. In den Fällen, in denen die Bilder nicht gespeichert, sondern gedruckt (oder nur angezeigt) werden, könnte ein resultierendes physisches Bild nicht dauerhaft vorhanden sein (abgesehen von den temporären Bild-/Dateidaten, die an den Drucker oder an den Bildschirm gesendet werden).
  • Auf ähnliche Weise könnte die externe Editierlistenquelle 213 durch eine Anwendung oder Vorrichtung angesteuert werden, um Stapeloperationen zu ermöglichen. Wenn beispielsweise Bilder erstmals zu einer Website hochgeladen werden, könnte jedes Foto automatisch beim Hochladen verarbeitet werden (z.B. über die AutoFix-Bildverarbeitung optimiert werden). In diesem Fall könnte aber das originale digitale Negativ erhalten bleiben, allerdings in Verbindung mit einem modifizierten, resultierenden Bild, das eine Editierliste von Bearbeitungsschritten (wie AutoFix) enthält und den Rückverweis auf das originale, digitale Negativ.
  • In jedem Fall werden alle Ausgabebildströme an den Ausgabewähler 214 ausgegeben, und anhand der benutzerseitig mitgelieferten Auswahlkriterien wird einer der Ausgabebildströme ausgewählt, um einen Ausgabebildstrom 215 zu erzeugen. In dem beschriebenen Ausführungsbeispiel bildet der Ausgabebildstrom 215 eine Eingabe für die mit einer externen Schaltung gekoppelten Ausgabeeinheit 216, die eine Bildanzeigeeinheit 218 umfassen kann, die das von der Ausgabeeinheit 216 bereitgestellte Bild anzuzeigen vermag. In anderen Fällen kann die Ausgabeeinheit 216 mit einem Ausgabeport 220 gekoppelt sein, der wiederum an eine andere (nicht gezeigte) externe Schaltung ankoppelbar ist, beispielsweise an einen Computer, der wiederum eine entsprechende Anzeigevorrichtung bereitstellt. In dem beschriebenen Ausführungsbeispiel umfasst der Ausgabeport 220 E/A-Ports, wie etwa einen parallelen Port, einen seriellen Port, einen Systembus, einen USB-Port, 1394, SCSI, einen TV-Signal-Ausgabeport, einen PCMCIA-Port, einen Netz-Port (Anschluss an das Internet) sowie ein Modem. Der Ausgabeport 220 kann zudem so angeordnet sein, dass er das von der Ausgabeeinheit 216 bereitgestellte Bild (beispielsweise im RGB-, JPEG-, TIFF-, PostScript-, einem proprietären Format usw.) an ein angeschlossenes Computernetz überträgt (beispielsweise das Internet).
  • Auf diese Weise können angeschlossene Computer genutzt werden, um beispielsweise das in den Bildstrom 215 eingebettete Bild zu betrachten, womit einer beliebigen Zahl von Endbenutzern die Gelegenheit eröffnet wird, das eingebettete Bild zu sehen.
  • Das erfindungsgemäße Digitalbildverarbeitungssystem 200 weist den besonderen Vorteil auf, dass das Bild bei jeder Auflösung verarbeitet (erzeugt) wird, die von einer bestimmten Ausgabevorrichtung gewünscht wird (d.h. Bildschirm, Drucker usw.). Für den Zugriff auf und die Erzeugung des Bildes in der gewünschten Auflösung dient ein Codiermechanismus, der das digitale Negativ und die Editierliste der angewandten Schritte mit dem resultierenden Proxybild verknüpft. Der Benutzer kann somit eine viel kleinere Proxybilddatei betrachten (und verarbeiten) als erforderlich, hat aber die Möglichkeit, auf das originale digitale Negativ zuzugreifen und dieses mit einer beliebigen Auflösung zu rastern. Das Proxybild (falls es in einem JPEG-Format oder ggf. einem alternativen Format gespeichert ist) kann sowohl als Container dienen, der die Referenzen auf das digitale Negativ und die Editierliste enthält, sowie als Standardbilddatei, die mit einer herkömmlichen Anwendung betrachtet werden kann.
  • 2 zeigt eine konkrete Implementierung der Digitalbild-Verarbeitungsmaschine 212 gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung. In dieser Implementierung umfasst die Digitalbild-Verarbeitungsmaschine 212 eine Eingabesteuerung 250, die mit einem Bildprozessor 252 und einem Editierlistenprozessor 254 verbunden ist. Im Betrieb legt die Eingabesteuerung 250 fest, ob ein empfangenes Eingabesignal ein resultierendes Proxybild, ein Referenzbild oder eine externe Editierlistendatendatei ist. Wenn das Eingabesignal ein Referenzbild (digitales Negativ) ist und keine externe Editierlistendaten bereitgestellt werden, gibt die Eingabesteuerung 250 die Referenz direkt an die Ausgabeeinheit 216 ohne weitere Bildverarbeitung weiter.
  • Für den Fall, dass das Eingangssignal ein Referenzbild ist (digitales Negativ) und externe Editierlistendaten bereitgestellt werden (z.B. von einem Drucker), übergibt die Eingabesteuerung 250 die entsprechenden Editierlistendaten an den Editierlistenprozessor 254. Wenn Editierlistendaten bereitgestellt werden, fordert der Editierlistenprozessor 254 die Eingabesteuerung auf, die nötigen Dateien (andere referenzierte Editierlisten) anzufordern. Sobald die Eingabesteuerung die benötigten Dateien erhalten hat, werden diese an den Bildprozessor 252 übergeben. Der Bildprozessor 252 benutzt dann die von dem Editierlistenprozessor bereitgestellten Bildverarbeitungsschritte, wie anhand der eingebetteten Editierlistendaten definiert, um das originale, digitale Negativbild zu modifizieren und in dem einen Fall ein resultierendes Proxybild mit eingebetteten Editierlistendaten zu erzeugen oder um in dem anderen Fall ein resultierendes Proxybild zu erzeugen, das auf eine externe Editierlistendatendatei verweist, die von dem Editierlistenprozessor 254 bereitgestellt wird.
  • Wenn das Eingangssignal ein resultierendes Proxybild mit eingebetteten Editierlistendaten ist, übergibt die Eingabesteuerung 250 die entsprechenden Editierlistendaten an den Editierlistenprozessor 254. Wenn Editierlistendaten geliefert werden, ermittelt der Editierlistenprozessor 254 aus den Editierlistendaten, wie der Zugang auf das originale, digitale Negativ erfolgen soll und fordert die Eingabesteuerung auf, die benötigten Dateien anzufordern. Sobald die Eingabesteuerung die benötigten Dateien erhalten hat, werden diese an den Bildprozessor 252 übergeben. Der Bildprozessor 252 benutzt dann die von dem Editierlistenprozessor bereitgestellten Bildverarbeitungsschritte, wie anhand der eingebetteten Editierlistendaten definiert, um das originale, digitale Negativbild zu modifizieren und in dem einen Fall ein resultierendes Proxybild mit eingebetteten Editierlistendaten zu erzeugen oder um in dem anderen Fall ein resultierendes Proxybild zu erzeugen, das auf eine externe Editierlistendatendatei verweist, die von dem Editierlistenprozessor 254 bereitgestellt wird.
  • Wenn der Editierlistenprozessor 254 mehrere verschiedene Editierlisten verarbeiten muss (wie beispielsweise eine, auf die sich das resultierende Bild bezieht oder ggf. mehrere mit rekursiven Bezügen) oder von einer externen Vorrichtung (wie einem Drucker), muss der Editierlistenprozessor eine kumulierte Editierliste erzeugen, die die Summe aller Editierschritte darstellt. In dem bevorzugten Ausführungsbeispiel wird XML verwendet, aber es sind auch andere Formate gültig. Wenn Konflikte zwischen den verschiedenen Editierlisten bestehen, muss die Anwendung diese Differenzen ausgleichen und die Editierliste nach Erfordernis verarbeiten.
  • In den Fällen, in denen das resultierende Proxybild auf eine Editierliste verweist, oder wenn die Editierlistendaten in Form einer externen Editierlistendatei vorliegen, verwendet die Digitalbild-Verarbeitungsmaschine 212 den Verweis zur Erzeugung eines Bezugs oder einer Referenz (wie einer URL-Adresse), um die entsprechenden Editierlistendateien zu orten und herunterzuladen. Die abgerufenen Editierlistendaten werden dann von dem Bildprozessor 252 benutzt, um das resultierende Proxybild entsprechend zu erzeugen.
  • Wenn die Eingabesteuerung 250 nicht auf die originalen digitalen Negative, auf andere Multimedia-Ressourcen oder auf andere Teile, wie in der Editierliste beschrieben, zuzugreifen vermag, kann der Bildprozessor 252 auf Anweisung der steuernden Anwendung das originale, eingegebene Proxybild direkt ausgeben. Auf diese Weise kann der Benutzer weiterhin eine Version des Ausgabebildes sehen, auch wenn dieses nicht erneut verarbeitet worden ist.
  • Wenn der Bildprozessor 252 die von dem Editierlistenprozessor 254 genannten Befehle aus irgendeinem Grund nicht ausführen kann, kann der Bildprozessor 252 auf Anweisung der steuernden Anwendung das originale, eingegebene Proxybild direkt ausgeben. Auf diese Weise kann der Benutzer weiterhin eine Version des Ausgabebildes sehen, auch wenn dieses nicht erneut verarbeitet worden ist.
  • Die Editierlistendaten, die einem Referenz-Proxybild zugeordnet sind, können auf mehrere digitale Negative und andere Multimedia-Inhalte verweisen, die bei der Erstellung des Referenz-Proxybildes verwendet werden. Dies kann Vektorbilder umfassen (wie PostScript, EPS, oder PDF), Rasterbilder (wie JPEG, TIFF oder PNG), Textstrings, Video, Ton usw.
  • 4 zeigt ein verteiltes System 400 gemäß einem Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung. In dem verteilten System 400 ist die Digitalbild-Verarbeitungsmaschine 212 mit einem Hostcomputer 402-1 über den Ausgabeport 220 verbunden. Der Hostcomputer 402-1 kann seinerseits über ein Netz 406 oder andere Computer 402-2 bis 402-n oder mit einem Servercomputer 404 oder einer Bebilderungseinrichtung 403-1 bis 403-n verbunden sein. Es ist auch möglich, dass eine Bebilderungseinrichtung 403-1 (wie eine digitale Standbild- oder Videokamera, eine Set-Top-Box, eine Spielekonsole oder eine Fotoeinrichtung), in der eine Digitalbild-Verarbeitungsmaschine 212 eingebettet ist, mit einem Servercomputer 404 über ein Netz 406 oder andere Hostcomputer 402-1 bis 402-n oder anderen Bebilderungseinrichtungen 403-2 bis 403-n verbunden ist.
  • Weiterhin ist es möglich, dass die Digitalbild-Verarbeitungsmaschine 212 direkt mit dem Netz 406 und unabhängig vom Hostcomputer 402-1 bis 402-n verbunden ist.
  • Das Netz 406 kann die Form eines verteilten Netzes untereinander verbundener Computer annehmen, wie dies im Internet der Fall ist, oder es kann ein kleines Intranet-System sein, wie es beispielsweise in Firmen usw. anzutreffen ist. In dem beschriebenen Ausführungsbeispiel kann der Servercomputer 404 eine Serverbildverarbeitungseinheit 408 umfassen, die zur Hochleistungsbildverarbeitung anhand von Editierlistendaten ausgelegt ist, wie sie beispielsweise in einer Editierliste zu finden sind, die einer bestimmten Bilddatei zugeordnet sind. Die Serverbildverarbeitungseinheit 408 ist derart ausgelegt, dass sie die Bildverarbeitungsschritte durchführt, die entweder zu zeitaufwändig oder zu ressourcenintensiv sind, um von dem Hostcomputer 402-1 oder der Bebilderungseinrichtung 403-1 ausgeführt werden zu können.
  • Ein derartiger Fall tritt ein, wenn ein hoch aufgelöst erzeugtes Bild mit allen ausgeführten Bearbeitungsschritten (und Bebilderungsalgorithmen in maximaler Qualität) in der resultierenden Standarddatei (d.h. JPEG) gespeichert wird. Dieser JPEG-Datei (entweder eingebettet oder extern verknüpft) ist die Editierliste (Befehle für bestimmte Bildverarbeitungsoperationen) sowie die Referenz auf das Originalnegativ zugeordnet. Mit dieser Anordnung kann eine konventionell konfigurierte Anwendung die Editierliste und den Bezug auf das digitale Negativ ignorieren und einfach das resultierende Bild anzeigen. Ein Vorteil der vorliegenden Erfindung besteht darin, dass die Erfindung einer Anwendung oder einer anderen Vorrichtung, die das beschriebene System nicht implementiert, weiterhin die Fähigkeit verleiht, das resultierende Proxybild anzuzeigen (unabhängig davon, bei welcher Auflösung dieses gespeichert worden ist). Die Anwendung oder eine andere Vorrichtung, die das beschriebene System nicht implementiert, kann allerdings nicht alle anderen Vorteile der vorliegenden Erfindung wahrnehmen.
  • In dem beschriebenen Ausführungsbeispiel kann die Digitalbild-Verarbeitungsmaschine 212 eine beliebige Zahl von Bebilderungseinrichtungen 403-1 enthalten, wie beispielsweise eine digitale Standbild- oder Videokamera, eine Set-Top-Box, eine Spielekonsole, eine Fotoeinrichtung usw. Auf das Beispiel einer digitalen Standbildkamera bezogen, kann die Anwendung entscheiden, nur das niedrig aufgelöste Bild anstelle des hoch aufgelösten, resultierenden Bildes zu speichern. Für eine auf einer Digitalkamera basierenden Anwendung kann diese Lösung unter Berücksichtigung der Einschränkungen in Bezug auf Speicher und Prozessorleistung des eingebetteten Systems wünschenswert sein. Für diesen Fall kann der Benutzer weiterhin die Bildoperationen aus der Editierliste wählen, wobei allerdings nur ein niedrig aufgelöstes resultierendes Bild erzeugt und lokal gespeichert wird, und zwar zusätzlich zu dem originalen, digitalen Negativ.
  • In einigen Fällen, wenn die Digitalbild-Verarbeitungsmaschine 212 Teil einer Set-Top-Box mit eingeschränktem oder gar keinem lokalen Speicherplatz ist, können digitale Negative und das niedrig aufgelöste, resultierende Bild mit der zugehörigen Editierliste entfernt vom Netz gespeichert sein.
  • Dies hat einige Vorteile. Erstens wird der Bedarf an Verarbeitungsleistung (und internen Speicheranforderungen) der lokalen Computereinrichtung oder der entfernten Computereinrichtung (je nachdem, wo die Bildverarbeitung stattfindet) reduziert, da viel weniger Pixel verarbeitet werden müssen. Außerdem ist die resultierende Bilddatei viel kleiner, da nur eine niedrig aufgelöste Version (oder Miniatur) des Bildes vorgehalten wird. Vor allem aber bleibt das originale, digitale Negativ erhalten, und zwar zusammen mit dem kleineren, resultierenden Bild. Dies ist wichtig, weil die Speicherkapazität der Digitalkamera eingeschränkt ist. In diesem Fall wird das originale, digitale Negativ gespeichert, und ein niedriger aufgelöstes (und viel kleineres) resultierendes Bild mit der zugehörigen Editierliste wird in der digitalen Standbildkamera gespeichert.
  • Sobald das Bild verarbeitet worden ist, kann das niedrig aufgelöste resultierende Bild über das Netz 406 an eine beliebige Zahl anderer Hostcomputer 402-1 bis 402-n oder an Bebilderungseinrichtungen 403-1 bis 403-n zur Betrachtung an den jeweiligen Anzeigen gesendet werden.
  • Das hat den Vorteil, dass nur eine begrenzte Bandbreite für die Übertragung des niedriger aufgelösten Miniaturbildes über eine Verbindung mit niedriger Bandbreite verbracht wird. Auf Anforderung der Anwendung könnte auf das originale, digitale Negativ jedoch derart zugegriffen werden, dass die Editierschritte noch einmal angewandt werden, um ein höher aufgelöstes, resultierendes Proxybild zu erzeugen.
  • Je nach den Fähigkeiten des Hostcomputers oder der Bebilderungsvorrichtung könnte diese Verarbeitung entweder an dem Hostcomputer 402-1 oder einer Bebilderungseinrichtung 403-1 erfolgen oder an einem der Systeme, die über das Netz 406 mit dem Hostcomputer verbunden sind, wie beispielsweise die Serverbildverarbeitungseinheit 408, die Teil des Servercomputers 404 ist.
  • Es sei darauf hingewiesen, dass für die oben beschriebenen Fälle die Datei, die die Editierliste enthält, mehrere Formen annehmen kann. Es kann wünschenswert sein, eine JPEG-Datei zu erzeugen, die das resultierende Bild enthält und in die die Editierliste sowie der Bezug auf das digitale Negativ eingebettet sind. Dies hat den Vorteil, dass der Benutzer nur eine gekapselte Datei zu verwalten hat. Nach einem anderen Ansatz wird eine Editierlistendatei erzeugt, die die Editierliste, den Bezug auf das digitale Negativ und einen Bezug auf das resultierende Bild enthält (möglicherweise eine JPEG-Datei, die ggf. Metadaten über die Editierliste und/oder einen Bezug auf das digitale Negativ enthält). Ein dritter Ansatz würde die vollständige Kapselung nicht nur des resultierenden Bildes und der Editierliste umfassen, sondern auch eines digitalen Negativs. Dies könnte auch in Form einer Bilddatei (JPEG, TIFF usw.) oder einer allgemeinen "Sammeldatei" geschehen (wie eine komprimierte ZIP- oder JAR-Datei (Java Archiv). Als Verteilungsmechanismus kann das wünschenswert sein, wobei die Eigenschaften der Erfindung beibehalten werden. Je nachdem, wie in der Anwendung vorgesehen, können mit jeder dieser Varianten außerdem mehrere Auflösungen gespeichert werden (eingebettet oder verknüpft).
  • Wenn ein Benutzer ein Foto bearbeitet, das sich im Web befindet, muss mit herkömmlichen Web-Bearbeitungstechniken das gesamte Bild heruntergeladen und vor Ort verarbeitet werden. Dagegen ermöglicht die vorliegende Erfindung einen viel effizienteren, alternativen Ansatz, bei dem ein niedrig aufgelöstes Bild von der entfernten Computereinrichtung (z.B. vom Servercomputer 404) heruntergeladen und von der lokalen Computereinrichtung (z.B. dem Hostcomputer 402-1 oder der Bebilderungseinrichtung 403-1) verarbeitet wird. Die höher aufgelösten Bilddaten würden nur von der lokalen Computereinrichtung benötigt und bei Bedarf von der entfernten Computereinrichtung heruntergeladen. Wie in 4 gezeigt, kann ein Benutzer, der an einer lokalen Computereinrichtung (wie einer Bebilderungseinrichtung 403-1 ohne Zugang zu einem lokalen Speicher) arbeitet, Änderungen effizient auf dem Servercomputer 404 über das Netz 406 auch dann speichern, wenn das Netz 406 ein Netz mit niedriger Bandbreite ist, wie beispielsweise ein Modem. Dadurch wird viel weniger Bandbreite benötigt, vorausgesetzt, es wird nur ein resultierendes Bild mit niedriger Auflösung mit der Editierliste und anderen Metadaten zur entfernten Computereinrichtung übertragen (wie dem Servercomputer 404). Alternativ hierzu kann der Benutzer sich entscheiden, das resultierende Bild lokal mit der Editierliste beispielsweise auf dem Hostcomputer 402-1 zu speichern, und zwar mit einer Verknüpfung zu dem originalen, digitalen Negativ, auf die jeder Knoten in dem Netz 406 Zugriff hat.
  • Ein weiterer Vorteil der verteilten Struktur der vorliegenden Erfindung betrifft die Tatsache, dass die tatsächlichen Bildbearbeitungsschritte entweder lokal in einer der lokalen Computervorrichtungen (wie dem Hostcomputer 402-1 oder der Bebilderungseinrichtung 403-1) oder einer entfernten Computervorrichtung (wie dem Servercomputer 404) verarbeitet werden können, je nach Anforderung der Anwendung. Es ist zudem möglich, ein Modell im gemischten Modus zu erstellen, in dem das niedrig aufgelöste Bild lokal verarbeitet wird (anhand der Befehle in der Editierliste), während ein hoch aufgelöstes Bild mit der gleichen Editierliste entfernt vom Servercomputer 404 verarbeitet wird.
  • Die Erfindung wird nachfolgend in Bezug auf eine digitale Einrichtung beschrieben, wie beispielsweise einer Digitalkamera, mit relativ kleinen LCD-Schirmen zur Anzeige und Betrachtung. Da die LCD-Schirme sehr klein sind und nur ein niedrig aufgelöstes Bild benötigen, erfolgt die Verarbeitung nur anhand einer Miniatur oder eines niedrig aufgelösten Bildes, während das digitale Negativ auf der Speicherkarte der Kamera gespeichert wird.
  • 5 zeigt ein Digitalkamerasystem 500 gemäß einem Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung. In diesem Beispiel vermag das Digitalkamerasystem 500 Farbkorrekturen an Digitalbildern entweder auf Anhieb oder nach Aufforderung durchzuführen. In einigen Fällen kann es vorteilhaft sein, eine Editierliste zu erstellen, die die Farbkorrektur beschreibt, beispielsweise ein ICC-Profil, das in Verbindung mit einem unkorrigierten Referenzbild benötigt wird, wodurch das originale, digitale Negativ erhalten bleibt. Ein resultierendes Bild wird ebenfalls gespeichert, das höchstwahrscheinlich ein niedrig aufgelöstes Miniaturbild ist, auf das die Farbkorrektur derart angewandt worden ist, dass dies am LCD-Schirm der Kamera angezeigt werden kann. Das unkorrigierte Referenzbild (das digitale Negativ) kann zusammen mit der Editierliste entweder auf die lokale Hostcomputer-Einrichtung heruntergeladen oder an eine entfernte Computereinrichtung zur weiteren Bildverarbeitung gesendet werden. Alternativ hierzu, und wenn die Übertragung des digitalen Negativs nicht möglich ist, kann das resultierende Proxybild zusammen mit der Editierliste übertragen und an der lokalen Hostcomputer-Einrichtung oder an der entfernten Computereinrichtung angezeigt werden. Zu einem späteren Zeitpunkt kann die Editierliste, die dem resultierenden Proxybild zugeordnet ist, verarbeitet und auf das digitale Negativ angewandt werden, auf das sich die Editierliste bezieht.
  • Typischerweise umfasst das Digitalkamerasystem 500 die Bildquelle 202, die eine optische Linse 502 zur Fokussierung von Lichtstrahlen auf eine Bilderfassungseinheit 504 umfasst. Die Bilderfassungseinheit 504 beruht üblicherweise auf einer Anordnung lichtempfindlicher Fotozellen 506, die die von der optischen Linse 502 in Form von Photonen empfangenen Lichtstrahlen in repräsentative Analogsignale umzuwandeln vermögen. Üblicherweise handelt es sich bei den Fotozellen um ladungsgekoppelte Vorrichtungen (CCD/Charge Coupled Device), obwohl auch andere CMOS-Empfangselemente verwendbar sind.
  • Wie in der Technik bekannt ist, ist jedem CCD-Array 506 ein entsprechendes Farbfilter-Array (CFA) 508 zugeordnet. In den meisten Anwendungen ist das Farbfilter-Array 508 ein empirisch abgeleitetes Muster einzelner Farbfilter, denen jeweils eine bestimmte CCD-Zelle im CCD-Array zugeordnet ist. Wenn die Analogsignale, die das erfasste Bild darstellen, von der Bilderfassungseinheit 504 ausgegeben werden, werden sie zunächst an einen Analog-/Digital-Wandler (A/D-Wandler) 208 gesendet, der die repräsentativen Analogsignale in die das Bild darstellenden Digitalsignale umwandelt. Die Digitalsignale werden dann an einen Digitalsignalprozessor (DSP) 518 übergeben, wo sie in ein geeignetes, digitales Format umgewandelt werden.
  • In einigen Ausführungsbeispielen der Erfindung empfangen sowohl eine Bildkomprimierungsschaltung 520 sowie ein Speicher 522 die entsprechend formatierten Digitalsignale. Die Bildkomprimierungsschaltung 520 komprimiert die empfangenen Digitalbilder digital, um die Menge an Ressourcen zu verringern, die zur Verarbeitung der Digitalsignale erforderlich sind. Ein als JPEG bezeichnetes Formatierungsschema wird häufig verwendet, obwohl es eine große Zahl geeigneter Bildformate gibt.
  • In einem Ausführungsbeispiel kann das im Speicher 522 gespeicherte Digitalbild über eine (nicht gezeigte) Speicherschnittstelle an einen Speicherplatz 524 gesendet werden, der eine zur Speicherung der verarbeiteten Digitalsignale geeignete Speicherkarte aufzunehmen vermag. Derartige Speicherkarten sind u.a. "Disketten", Flash-EPROM-Karten, R/W Compact Disc (CD), SmartMedia, CompactFlash, Sony MemoryStick, DVD,DAT usw. Alternativ hierzu kann das im Speicher 522 gespeicherte Digitalbild über den Ausgabeport 220 zur Betrachtung oder zur zusätzlichen Verarbeitung an eine externe Schaltung gesendet werden, wie beispielsweise einen Computer. Wenn zahlreiche Bilder in dem Speicher 522 gespeichert sind, kann ein Benutzer eine beliebige Zahl von Bildern für die weitere Verarbeitung vorab auswählen, indem er die Bilder (üblicherweise als Miniaturen) mit einer Betrachtungseinrichtung, wie einem Sucher 526, ansieht.
  • Wen das zu verarbeitende Digitalbild von einem externen Computer verarbeitet werden soll, erzeugt beispielsweise ein Editierlistengenerator 523 eine Editierliste, die mit denjenigen Farbkorrekturen übereinstimmt, die zum Ausgleichen der Umgebungslichtbedingungen erforderlich sind. Der Editierlistengenerator 523 kann dann entweder die Editierliste in das Referenzbild einbetten oder eine separate Editierliste erstellen, die mit dem digitalen Referenzbild beispielsweise über einen Zeiger in Beziehung gesetzt wird.
  • Falls festgestellt wird, dass das Digitalbild nicht von der Digitalbild-Verarbeitungsmaschine 212 verarbeitet werden soll, kann das im Speicher 522 gespeicherte Bild über den Ausgabeport 220 direkt entweder an die Anzeigeeinheit 526 gesendet werden, an eine mit dem Speicherplatz 524 gekoppelte Einrichtung oder an eine externe Schaltung, wie beispielsweise einen Computer. In diesem Fall kann der externe Computer tatsächlich die Farbkorrektur durchführen, wie in der durch den Editierlistengenerator 523 erstellten Editierliste angewiesen.
  • Wenn die Ausgabevorrichtung einen Drucker umfasst, kann der Benutzer die mit dem Digitalkamerasystem 500 erfassten Fotos ausdrucken. Wenn der Benutzer ein digitales Negativ ausdruckt, können diese Fotos direkt nach den Benutzervorgaben ausgedruckt werden. Wenn der Benutzer allerdings Fotos ausdruckt, die modifiziert worden sind und nur eine niedrig aufgelöste Miniatur enthalten, kann die vorhandene Auflösung möglicherweise nicht hoch genug sein, um die Anforderungen des Druckers zu erfüllen. Für diesen Fall kann der Drucker das Bild neu rastern, indem er die Editierliste auf das originale digitale Negativ anwendet, um eine bedarfsgerechte, hoch aufgelöste Ausgabe zu erzeugen.
  • Die vorliegende Erfindung stellt zudem ein sehr effizientes Mittel zur Beschreibung von Druckaufträgen bereit, die eine Rasterung in dem Drucker ermöglichen. Eine Anwendung (oder ein Druckertreiber) rastert ein Bild (oder eine Zusammenstellung von Bildern) für die vor Ort am Client vorhandene Druckauflösung, die dann auf dem Drucker ausgegeben wird. Während dieser Ansatz für das lokale, clientseitige Drucken akzeptabel ist, ist er für das entfernte, serverseitige Drucken eindeutig ineffizient.
  • Bei einem alternativen Ansatz werden die Editierliste und die Bezüge auf die digitalen Negative (deren Inhalte dem resultierenden Bild zugeordnet sind) zur Verarbeitung an den Server gesendet. Diese Operationen können dann erneut an das digitale Negativ angewandt werden, um die gewünschte Druckauflösung am Server zu erzeugen. Dieser Ansatz schont die Bandbreite, weil nicht das vollständig gerasterte Bild an den Druckerserver gesendet werden muss. Dies ist besonders wichtig, falls der Druckauftrag eine vektorgestützte Grafik umfasst, die eine hoch komprimierte Beschreibung eines Seitenlayouts enthält.
  • Die Erfindung eignet sich zudem sehr gut für den "Verpackungsdruck". Wie in der Technik bekannt, handelt es sich bei Verpackungsdrucken um Drucke, bei denen ein Foto auf eine Mehrzahl unterschiedlicher Druckvorlagen (d.h. eine 5×7 und zwei 3×4) gedruckt wird. Wenn nur ein Foto gedruckt wird, allerdings in verschiedenen Ausrichtungen und Größen, braucht nur eine Kopie des Fotos übertragen zu werden. Was ebenfalls wichtig ist, ist die Tatsache, dass sich die auf der Client-Seite benötigte Verarbeitungsleistung reduziert, da die Rasterung dem Server überlassen werden kann.
  • 6 zeigt ein Ablaufdiagramm für einen Prozess 600, in dem ein Digitalbild durch eine digitale Bildverarbeitungsmaschine gemäß einem Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung verarbeitet wird. Der Prozess 600 beginnt bei Schritt 602, wo ein bestimmtes Digitalbild von der Bildverarbeitungsmaschine geöffnet wird. In Schritt 603 wird festgestellt, ob das Bild ohne weitere Verarbeitung direkt angezeigt werden soll, in welchem Fall die Steuerung an 630 übergeben wird, wo das Bild zur Anzeige (oder zum Drucken oder Speichern) an die Ausgabevorrichtung übergeben wird. Dies könnte unter mehreren Umständen der Fall sein. Wenn der Anwendung die vorliegende Erfindung nicht bekannt ist, zeigt sie einfach nur das Bild an. Wenn die Anwendung Kenntnis von der vorliegenden Erfindung hat, den Inhalt des Bildes jedoch schnell anzeigen möchte, gleichgültig, ob es sich um ein resultierendes Proxybild oder um das digitale Negativ handelt (ein Bild ohne zugehörige Editierliste), kann sie jede weitere Verarbeitung umgehen und das Bild einfach anzeigen.
  • Wenn das Bild nicht direkt angezeigt werden soll, dann wird in Schritt 604 und 606 ermittelt, ob in der geöffneten Bilddatei eine Editierliste eingebettet ist, oder ob daraus auf eine externe Editierliste Bezug genommen wird. Wenn dabei festgestellt wird, dass in dem zugehörigen Bild keine Editierliste eingebettet ist und auch kein Bezug auf eine externe Editierliste vorhanden ist, wird die Steuerung an Schritt 630 übergeben, wo das Bild zur Anzeige (oder zum Drucken oder Speichern) an die Ausgabevorrichtung übergeben wird.
  • Falls festgestellt worden ist, dass in dem zugehörigen Digitalbild eine Editierliste eingebettet ist oder dass Bezug auf eine externe Editierliste genommen wird, dann wird in Schritt 610 ermittelt, welche Ausgabeauflösung gewünscht wird. Sobald dies bekannt ist, wird in Schritt 612 das erste Editierlistenelement verarbeitet, und die benötigten, digitalen Negative werden gemäß dem in Schritt 610 ermittelten Wert mit der entsprechenden Auflösung geladen. In Schritt 614 wird festgestellt, ob zusätzliche Editierlistenelemente oder weitere digitale Negative geladen werden müssen; wenn dies der Fall ist, wird die Steuerung zurück an Schritt 612 übergeben. Andernfalls wird die Steuerung an Schritt 616 übergeben, wo die Editierlistenelemente und die digitalen Negative verarbeitet werden, und zwar anhand der in Schritt 610 ermittelten, gewünschten Auflösung, wodurch ein neues Ausgabebild entsteht.
  • In Schritt 618 wird ermittelt, ob die dem in Schritt 616 erzeugten, resultierenden Ausgabebild zugeordneten Editierlistendaten ebenfalls erzeugt werden sollen. In vielen Fällen wird es sich dabei einfach um die in Schritt 612 verarbeitete, originale Editierliste handeln. Wenn keine Editierlistendaten erzeugt werden sollen, wird das in Schritt 616 erzeugte Bild an Schritt 630 übergeben, wo das Bild zur Anzeige (oder zum Drucken oder Speichern) an die Ausgabevorrichtung übergeben wird.
  • Wenn eine Editierliste erstellt werden muss, wird in Schritt 620 festgestellt, ob diese in die Bilddatei eingebettet oder als externe, separate Datei angelegt werden soll. Wenn die Editierlistendaten eingebettet werden sollen, werden die Editierlistendaten in Schritt 622 in dem resultierenden Proxybild eingebettet, ansonsten werden die Editierlistendaten in einer zugehörigen Editierlistendatei gespeichert, beispielsweise in Schritt 624. Unabhängig davon wird die Steuerung an Schritt 630 übergeben, wo das Bild zur Anzeige (oder zum Drucken oder Speichern) an die Ausgabevorrichtung übergeben wird.
  • Wenn die erzeugte (und in Schritt 610 angeforderte) Auflösung nicht genau der Ausgabevorrichtung entspricht, kann es notwendig sein, das Ausgabebild erneut derart abzutasten, dass es der Ausgabevorrichtung entspricht. Zwar werden die genauesten Ergebnisse erzielt, wenn das Bild, basierend auf der Editierliste und den digitalen Negativen, neu gerastert wird, aber dies braucht nicht immer der Fall zu sein. Wenn der Benutzer ein Bild mit dem Zoom-Werkzeug vergrößert oder verkleinert, kann es beispielsweise wünschenswert sein, das Bild schnell neu abzutasten, um die gewünschte Auflösung nach Bedarf zu erzeugen.
  • In einem bestimmten Szenario erzeugt ein Benutzer eine intelligente "e-Card", wie in 7 anhand eines Prozesses 700 gemäß einem Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung beschrieben. Dieser Prozess 700 kann in einer geeigneten digitalen Einrichtung ausgeführt werden, beispielsweise der digitalen Set-Top-Vorrichtung 500, wie zuvor mit Bezug auf 4 in Verbindung mit dem verteilten Netz 400 beschrieben.
  • Ein Benutzer wählt demnach beispielsweise eine Ansichtskarte in Schritt 702 und in Schritt 704 das Foto, das in die Ansichtskarte integriert werden soll. Nach erfolgter Wahl positioniert der Benutzer in Schritt 706 die Fotobilder in der gewählten Postkarte, was das Zoomen und Schwenken des Fotos innerhalb der Zusammensetzung umfassen kann. Wenn das Ergebnis zufriedenstellend ist, wird die Zusammenstellung als ein einzelnes Bild in Schritt 708 mit einer niedrigen Auflösung gespeichert. Zusätzlich zu Schritt 708 wird auch die Editierliste gespeichert, und zwar entweder eingebettet in dem resultierenden Proxybild oder mit einem Verweis darauf. Sobald diese gespeichert ist, kann der Benutzer in Schritt 710 das Bild per E-Mail an den oder die Empfänger übertragen. Die Steuerung wird dann an Schritt 602 übergeben, wo das Bild geöffnet werden kann.
  • 8 zeigt ein Verfahren zur Durchführung einer effizienten Videobearbeitung in einer verteilten Umgebung gemäß einem Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung. In Schritt 802 gibt ein Benutzer ein Videoband (im digitalen oder analogen Format) bei einem Videoprozessor oder einem Händler ab, der dieses Verfahren unterstützt. In Schritt 804 wird ermittelt, ob das Videoband im analogen oder digitalen Format vorliegt. Falls es im analogen Format vorliegt, wird das Band in Schritt 806 in ein digitales Format umgewandelt. In beiden Fällen geht die Steuerung an Schritt 808 über, wo ein niedrig aufgelöster, digitaler Videostrom erstellt wird, und wobei in Schritt 810 festgestellt wird, ob ein höher aufgelöster Videostrom erzeugt werden muss. Wenn ein höher aufgelöster Videostrom erzeugt werden soll, wird dieser in Schritt 812 erzeugt, andernfalls wird in Schritt 814 der niedrig aufgelöste Videostrom entweder auf einer CD, DVD oder einem anderen digitalen Medium abgelegt (oder im Netz hochgeladen, wo er dann für den Zugriff bereitgestellt wird). In Schritt 816 greift der Benutzer auf den niedrig aufgelösten, digitalen Videostrom zu und führt die notwendigen Bearbeitungen durch (in der Regel an einer Videoeinrichtung oder an einem Gerät der Unterhaltungselektronik zu Hause oder in einer Kabine oder einem Ladenlokal).
  • In Schritt 818 werden diese Bearbeitungsschritte in einer Editierliste im geeigneten Format gespeichert (beispielsweise als XML-Format oder in einem anderen kompakten, offenen Format), so dass sie einem Videoprozessor bereitgestellt werden können. In Schritt 820 greift der Videoprozessor auf die in Schritt 818 erzeugte Editierliste zu, und zwar entweder über das Netz oder ein anderes, vom Kunden bereitgestelltes, beschreibbares und lesbares Medium. In Schritt 822 wird festgestellt, ob ein höher aufgelöster Videostrom zur Verfügung steht (d.h. in Schritt 812 bereitgestellt wird), oder ob er in einer anderen als der momentan verfügbaren Auflösung benötigt wird. Wenn ein Videostrom mit höherer Auflösung derzeit nicht verfügbar ist oder eine andere Auflösung benötigt wird, dann wird in Schritt 824 der Videostrom mit höherer oder anderer Auflösung erzeugt. In jedem Fall wird der höher aufgelöste Videostrom in Schritt 826 abgerufen und in Schritt 828 wird die Editierliste auf den höher aufgelösten Videostrom angewandt (d.h. Rasterung des Videostroms gemäß der Editierliste in der entsprechenden Auflösung). In Schritt 830 gibt der Händler das Ergebnis der editierlistengemäßen Rasterung mit der gewünschten Auflösung auf einem entsprechenden Ausgabemedium aus, beispielsweise einer DVD, einer CD oder einem digitalen oder analogen Band, so dass der Benutzer die durchgeführten Bearbeitungen anhand des niedrig aufgelösten Videostroms betrachten kann, während diese bei einer viel höheren Auflösung erzeugt werden.
  • 9 zeigt ein Computersystem oder eine bildverarbeitungsfähige Vorrichtung 900, die zur Implementierung der vorliegenden Erfindung Verwendung findet. Das Computersystem 900 oder konkret die CPUs 902 können derart angeordnet sein, dass sie eine virtuelle Maschine unterstützen, wie einschlägigen Technikern klar sein wird. Wie in der Technik bekannt ist, dient ein ROM-Speicher zur Übertragung von Daten und Anweisungen in einer Richtung zu den CPUs 902, während ein RAM-Speicher üblicherweise zur Übertragung von Daten und Anweisungen in beiden Richtungen dient. Die CPUs 902 können im Allgemeinen jede beliebige Zahl von Prozessoren umfassen. Beide primären Speichereinrichtungen 904, 906 können geeignete, computerlesbare Medien enthalten. Eine sekundäre Speichervorrichtung 908, die typischerweise eine Massenspeichereinrichtung ist, ist bidirektional mit den CPUs 902 verbunden und stellt eine zusätzliche Datenspeicherkapazität dar. Diese Massenspeichervorrichtung 908 ist ein computerlesbares Medium, das zur Speicherung von Programmen dienen kann, einschließlich Computercode, Daten usw. Üblicherweise ist die Massenspeichervorrichtung 908 ein Speichermedium, wie eine Festplatte oder ein Band, das im Allgemeinen langsamer als die primären Speichervorrichtungen 904, 906 ist. Die Massenspeichervorrich tung 908 kann in Form eines Magnetbandes oder eines Papierstreifenlesers oder anderer bekannter Vorrichtungen ausgebildet sein. Die in der Massenspeichervorrichtung 908 enthaltenen Informationen können in entsprechenden Fällen selbstverständlich auch in üblicher Weise als virtueller Speicher Teil des RAM-Speichers sein. Eine bestimmte, primäre Speichervorrichtung 904, wie eine CD-ROM, kann Daten unidirektional, also in einer Richtung, an die CPUs 902 übertragen.
  • Die CPUs 902 sind zudem mit einer oder mehreren Ein-/Ausgabevorrichtungen 910 verbunden, beispielsweise, aber nicht abschließend, Videomonitoren, Track-Balls, Mäusen, Scannern, PC-Kartenlesern, Digitalkameras, Digitalvideo, Fernbedienungen für Fernsehgeräte usw. Videorecordern, DVD-Abspielgeräten usw., Tastaturen, Mikrofonen, berührungsempfindlichen Bildschirmen, Wandlern, Kartenlesegeräten, Magnet- oder Papierstreifenlesegeräten, Tabletts, Zeichenstiften, Sprach- oder Handschrifterkennungsgeräten oder anderen bekannten Eingabevorrichtungen sowie selbstverständlich auch anderen Computern. Die CPUs 902 können wahlweise mit einem Computer- oder Telekommunikationsnetz verbunden sein, z.B. einem Internet oder einem Intranet, und zwar unter Verwendung einer Netzkommunikation, wie allgemein in 912 gezeigt. Mit einer derartigen Netzverbindung ist vorgesehen, dass die CPUs 902 Informationen über das Netz empfangen oder Informationen über das Netz ausgeben, während sie die zuvor beschriebenen Verfahrensschritte ausführen. Derartige Informationen, die oft als Folge von Anweisungen dargestellt sind, die mithilfe von CPUs 902 ausgeführt werden, können von dem Netz empfangen oder zu diesem ausgegeben werden, beispielsweise als Computerdatensignal in Form einer Trägerwelle. Die zuvor beschriebenen Vorrichtungen und Materialien sind Fachleuten aus dem Bereich der Computerhardware- und Softwaretechnik bekannt.
  • Die Beschreibung der vorliegenden Erfindung bezieht sich zwar auf die Verwendung eines Digitalbild- oder Videosystems, aber selbstverständlich ist die vorliegende Erfindung auch allgemein auf jedem geeigneten digitalen Bildsystem implementierbar. Zudem ist die vorliegende Erfindung nicht auf Digitalbilder beschränkt, sondern erstreckt sich auch auf Bildarten, bei denen sich ein hoch aufgelöstes Datenobjekt mit einem niedriger aufgelösten Proxybild näherungsweise darstellen lässt, und zwar einschließlich Videobebilderung- und Audiosystemen.
  • Das digitale Negativ selbst könnte auch ein Standardbilddateityp (JPEG, TIFF, PNG usw.) oder ein proprietäres Bildformat sein. Alternativ hierzu könnte das digitale Negativ ein rekursives, resultierendes Bild sein, das auf mehrere digitale Negative und die zugehörige Editierliste verweist. Auf diese Weise wird ein leistungsstarker Mechanismus bereitgestellt, in dem ein niedrig aufgelöstes Proxybild nachfolgend editiert und/oder in einem Druckauftrag, auf einem Verpackungsdruck, in einer Karte oder in einem digitalen Album platziert werden könnte. Eine Anwendung oder eine Serveranwendung, die die vorliegende Erfindung unterstützt, wäre dann in der Lage, alle Bearbeitungsoperationen rekursiv anzuwenden, um das Bild mit der höchsten Ausgabequalität zu erzeugen, wie von der Ausgabevorrichtung benötigt. Anwendungen, die die vorliegende Erfindung nicht unterstützen, können das oberste resultierende Bild drucken, das die Zusammenstellung von allen rekursiv hinzugefügten inneren Bildern ist.
  • Das resultierende Proxybild kann auch ein Standardbilddateityp (JPEG, TIFF, PNG usw.) oder ein proprietäres Bildformat sein, wobei die Auflösung von der Anwendung festgelegt wird, die das resultierende Proxybild erzeugt. Es kann in einigen Fällen sein, dass ein resultierendes Proxybild noch nicht einmal vorhanden ist (oder "leer" und ohne physische Pixeldarstellung ist). Wie zuvor dargelegt, beschreibt die Editierliste der Bearbeitungschritte eine Drucklayoutvorlage mit den zugehörigen digitalen Negativen (und eine mögliche Editierliste der Bearbeitungsoperationen) sowie weiterer Multimediaressourcen. In diesem Fall braucht das resultierende Bild nicht erstellt zu werden, da der Druckerservice die Editierliste verarbeitet sowie die zugehörigen digitalen Negative sowie andere Ressourcen verarbeitet und die gewünschte Ausgabe erzeugt. Dies könnte praktischerweise in Form einer leeren JPEG-Datei dargestellt werden, worin die Editierliste eingebettet oder als externe Liste verknüpft ist.
  • Weiterhin sei darauf hingewiesen, dass die Editierliste auch in vielen anderen Mechanismen implementierbar ist. Das bevorzugte Ausführungsbeispiel verwendet XML (eXtensible Markup Language), doch auch andere Formate, und zwar Standardformate sowie proprietäre Formate, sind zur Implementierung der vorliegenden Erfindung verwendbar. Diese Editierliste kann entweder in das resultierende Bild eingebettet oder mit diesem über eine separate Datei verknüpft sein.
  • Die in dem vorausgehenden rekursiven Beispiel beschriebene verteilte Eigenschaft sieht zudem einen leistungsstarken und flexiblen Workflow vor, so dass separate Designer an unterschiedlichen Teilen dieser rekursiven Struktur arbeiten können, ohne einander zu beeinträchtigen.
  • Obwohl die Erfindung mit besonderem Bezug auf bevorzugte Ausführungsbeispiele beschrieben wurde, ist die Erfindung nicht darauf beschränkt, sondern kann innerhalb des Geltungsbereichs Änderungen und Abwandlungen unterzogen werden.

Claims (16)

  1. Verfahren zum Verarbeiten eines gespeicherten Videostroms, mit den Schritten: a) Bestimmen, ob der gespeicherte Videostrom ein digitaler Videostrom ist; b) Erzeugen eines digitalen Videostroms von geringer Auflösung auf der Grundlage des gespeicherten digitalen Videostroms; c) Speichern des digitalen Videostroms von geringer Auflösung auf einem digitalen Speichermedium; d) Bearbeiten des digitalen Videostroms von geringer Auflösung; e) Erzeugen eines entsprechenden digitalen Videostroms und einer diesem zugeordneten Editierliste auf der Grundlage der Editierung; f) Zugreifen auf die Editierliste mittels eines Videoprozessors; g) Erzeugen eines Videostroms von hoher Auflösung mittels des Videoprozessors auf der Grundlage der Editierliste; und h) Speichern des entsprechenden Videostroms von hoher Auflösung auf einem ausgewählten Speichermedium.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, mit dem Schritt: i) Umwandeln des gespeicherten anlogen Videostroms in den digitalen Videostrom, wenn feststeht, dass der gespeicherte digitale Videostrom ein analoger Videostrom ist.
  3. Verfahren nach Anspruch 1, wobei das digitale Speichermedium auswählbar ist aus einer aus einer DVD, einer CD, einem digitalen Videoband, einer Flash-Speichereinrichtung und einer Festplatte bestehenden Gruppe.
  4. Verfahren nach Anspruch 2, wobei die Schritte a) – c) und i) bei einem ersten Verknüpfungspunkt durchgeführt werden.
  5. Verfahren nach Anspruch 4, wobei der Videostrom von geringer Auflösung vom ersten Verknüpfungspunkt zu einem zweiten, damit verbundenen Verknüpfungspunkt übertragen wird.
  6. Verfahren nach Anspruch 5, wobei die Schritte d) und e) am zweiten Verknüpfungspunkt durchgeführt werden.
  7. Verfahren nach Anspruch 5, mit dem Schritt: j) Übertragen der Editierliste zum ersten Verknüpfungspunkt.
  8. Verfahren nach Anspruch 7, wobei die Schritte f) – h) am ersten Verknüpfungspunkt durchgeführt werden.
  9. Verfahren nach Anspruch 1, wobei das ausgewählte Speichermedium auswählbar ist aus einer aus einer DVD, einer CD, einem digitalen Videoband, einer Flash-Speichereinrichtung, einer Festplatte, einem analogen Videoband und einem VCR Band bestehenden Gruppe.
  10. System zum Verarbeiten eines gespeicherten Videostroms, mit einem ersten Mittel zum Bestimmen, ob der gespeicherte Videostrom ein digitaler Videostrom ist; einem mit dem ersten Mittel verbundenen zweiten Mittel zum Erzeugen eines digitalen Videostroms von geringer Auflösung auf der Grundlage des gespeicherten digitalen Videostroms; einem mit dem zweiten Mittel verbundenen dritten Mittel zum Speichern des digitalen Videostroms von geringer Auflösung auf einem digitalen Speichermedium; einem mit dem dritten Mittel verbundenen vierten Mittel zum Editieren des gespeicherten digitalen Videostroms von geringer Auflösung; einem mit dem vierten Mittel verbundenen fünften Mittel zum Erzeugen eines entsprechenden digitalen Videostroms und einer diesem zugeordneten Editierliste auf der Grundlage der Editierung; einem mit dem fünften Mittel verbundenen sechsten Mittel zum Zugreifen auf die Editierliste mittels eines Videoprozessors; einem mit dem sechsten Mittel verbundenen siebten Mittel zum Erzeugen eines Videostroms von hoher Auflösung mittels des Videoprozessors auf der Grundlage der Editierliste; und einem mit dem siebten Mittel verbundenen achten Mittel zum Speichern des entsprechenden Videostroms von hoher Auflösung auf einem ausgewählten Speichermedium.
  11. System nach Anspruch 10, wobei das erste, zweite und dritte Mittel mit einem ersten Verknüpfungspunkt direkt verbunden sind.
  12. System nach Anspruch 11, wobei ein Mittel vorgesehen ist zum Übertragen des Videostroms von geringer Auflösung vom ersten Verknüpfungspunkt zu einem zweiten, mit ihm verbundenen Verknüpfungspunkt.
  13. System nach Anspruch 12, wobei das vierte und fünfte Mittel mit dem zweiten Verknüpfungspunkt verbunden sind.
  14. System nach Anspruch 13, wobei ein Mittel vorgesehen ist zum Übertragen der Editierliste vom zweiten zum ersten Verknüpfungspunkt.
  15. System nach Anspruch 14, wobei das sechste, siebte und achte Mittel mit dem ersten Verknüpfungspunkt verbunden sind.
  16. System nach Anspruch 10, wobei das Speichermedium auswählbar ist aus einer aus einer DVD, einer CD, einem digitalen Videoband, einer Flash-Speichereinrichtung, einer Festplatte, einem analogen Videoband und einem VCR Band bestehenden Gruppe.
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