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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung und ein Verfahren
zur Anbringung einer Schicht auf einem viskosen Lebensmittelprodukt
in einem Behälter
oder dergleichen, insbesondere zum Andrücken der Seitenkanten einer
Schicht zwischen dem viskosen Lebensmittelprodukt und den Seitenwänden des
Behälters,
worin das Lebensmittelprodukt angebracht worden ist.
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Es
ist bekannt, dass Lebensmittelprodukte faulen, austrocknen oder
oxidieren können,
wenn sie normalen Umgebungsbedingungen oder spezifischen Bedingungen
während
des Produktionsprozesses ausgesetzt sind.
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Um
dies zu verhindern, wird üblicherweise eine
Schicht auf dem Lebensmittelprodukt, das in einem Behälter oder
dergleichen angebracht worden ist, angebracht, diese Schicht ist
jedoch darin nachteilig, dass an den besagten Seitenkanten kein Schutz
erhalten wird.
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Zur
Verhinderung jeglicher nachteiliger Auswirkungen an den Seitenkanten
ist die oben erwähnte
Schicht bis dato von Hand angedrückt
worden, um in der Lage zu sein, die Schicht zwischen dem Lebensmittelprodukt
und den Seitenwänden
des Behälters
anzubringen.
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Es
ist jedoch schwierig, wenn nicht unmöglich, die Qualität dieser
Handlung zu kontrollieren, und sie ist nicht gerade hygienisch.
Außerdem
ist diese Handlung arbeitsintensiv und macht einen solchen Schutz
teuer.
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Eine
andere angewandte Technik besteht darin, dass ein Deckel auf dem
Behälter
oder dergleichen angebracht wird, wobei der Deckel die Schicht etwas
gegen das Lebensmittelprodukt drückt.
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Einer
der Nachteile dieser Technik ist, dass die Seitenkanten der Schicht
nicht vollständig,
oder nicht immer sehr präzise,
zwischen dem viskosen Lebensmittelprodukt und den Seitenwänden des
Behälters
angedrückt
werden können,
sodass die Schicht beim Entfernen des Deckels das Lebensmittelprodukt
nicht immer vollständig
schützt.
Demzufolge muss eine ausreichende Anzahl von Deckeln vorgesehen
werden, sodass sie auf dem Behälter
oder dergleichen verbleiben können,
solange Schutz erforderlich ist.
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Die
vorliegende Erfindung bezweckt eine Vorrichtung und ein Verfahren
zur Anbringung einer Schicht auf einem viskosen Lebensmittelprodukt
in einem Behälter
oder dergleichen als einen Gegenstand, der die oben erwähnten und
andere Nachteile ausschließt.
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Zu
diesem Zweck umfasst die Vorrichtung zur Anbringung einer Schicht
auf einem viskosen Lebensmittelprodukt in einem Behälter oder
dergleichen mindestens Mittel, die es ermöglichen, die Schicht zwischen
dem viskosen Lebensmittelprodukt und den Seitenwänden des Behälters oder
dergleichen anzudrücken.
Weiterhin verschafft die Erfindung ein Verfahren, wie in Anspruch
26 beansprucht.
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Gemäß einer
ersten bevorzugten Ausführungsform
bestehen die Mittel mindestens aus ersten und zweiten Andrückmitteln,
die mindestens teilweise unabhängig
voneinander aktiviert werden können.
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Vorzugsweise
wirken die zweiten Andrückmittel
mit der Schicht an den Rändern
des Behälters oder dergleichen
zusammen und wirken die ersten Andrückmittel mit dem daran entlang
befindlichen Teil und/oder mit demselben Teil der Schicht zusammen.
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Diese
Ausführungsform
bietet den Vorteil, dass sie mehr Flexibilität einbringt, sodass die Schicht
beispielsweise zuerst von ersten Andrückmitteln angedrückt werden
kann und dass anschließend die
zweiten Andrückmittel
die Schicht zwischen dem viskosen Lebensmittelprodukt und den Seitenwänden des
Behälters
oder dergleichen andrücken. Wenn
die zweiten Andrückmittel
entfernt werden, stellen die ersten Andrückmittel sicher, dass die Schicht
nicht entfernt wird. Schließlich
können
die ersten Andrückmittel
entfernt werden.
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Die
ersten Andrückmittel
und die zweiten Andrückmittel
können
in Bezug zueinander auf verschiedene Arten positioniert sein. Somit
können
die ersten Andrückmittel
zentral positioniert und von den zweiten Andrückmitteln umgeben sein, jedoch
kann die Position der ersten Andrückmittel ebensogut der Position
der zweiten Andrückmittel
entsprechen, oder die ersten und zweiten Andrückmittel können sich beispielsweise nebeneinander
befinden.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform bestehen
die ersten Andrückmittel
mindestens aus einem einzigen Stempel und bestehen auch die zweiten
Andrückmittel
mindestens aus einem einzigen Stempel oder aus zu der Schicht gerichteten
Ausgängen,
die an einen Gasdruckkreislauf angeschlossen sind.
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Gemäß einer
anderen bevorzugten Ausführungsform
bestehen die Mittel, die es ermöglichen, die
Schicht zwischen dem Lebensmittelprodukt und den Seitenwänden des
Behälters
oder dergleichen anzudrücken,
aus mindestens einem auf einem Bewegungsmechanismus angebrachten
Stempel, welcher Bewegungsmechanismus mit einer Basis verbunden
ist, welcher Stempel unten mit mindestens einem schmalen Umfangsrand
versehen ist, dessen Form und Abmessungen maximal denen des oberen Rands
des Behälters
oder dergleichen entsprechen.
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Diese
Ausführungsform
bietet den Vorteil, dass der Stempel, mit Hilfe des Bewegungsmechanismus,
stets auf dieselbe Weise mit der auf dem viskosen Lebensmittelprodukt
angebrachten Schicht zusammenwirkt, entweder manuell oder automatisch.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform umfasst
der Bewegungsmechanismus Führungen, entlang
denen der Stempel bewegt werden kann.
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Diese
Ausführungsform
bietet den Vorteil, dass der Stempel, ungeachtet des Ausmaßes, bis
zu dem der Behälter
oder dergleichen gefüllt
wird, stets quer zur Oberfläche
des viskosen Lebensmittelprodukts gerichtet ist.
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Gemäß einer
speziellen bevorzugten Ausführungsform
bestehen die Führungen
aus Stäben und
besteht der Stempel im Wesentlichen aus einer Platte, die mit einem
Vorsprung versehen ist, dessen Unterseite auf konkave Weise ausgehöhlt ist
und einen schmalen Umfangsrand aufweist.
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Eine
Vorrichtung gemäß dieser
bevorzugten Ausführungsform
bietet den Vorteil, dass sie auf einfache Weise hergestellt werden
kann.
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Gemäß einer
praktischen Ausführungsform ist
die erfindungsgemäße Vorrichtung
mit mehreren Stempeln versehen, die eventuell teleskopartig zusammenwirken,
wodurch ein besser gesteuertes Andrücken der Schicht erhalten wird.
Insbesondere werden mehrere zusammenwirkende Stempel verwendet,
die es ermöglichen,
den Seitenrand der Schicht auf kontrollierte Weise bis zwischen
dem viskosen Lebensmittelprodukt und den Seitenwänden des Behälters oder
dergleichen anzubringen, sodass die Schicht besser an ihrem Platz
bleibt, auch nach dem Entfernen der Stempel.
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Gemäß einer
anderen speziellen Ausführungsform
ist die Vorrichtung mit einem Stempel mit einem scharfen Umfangsrand
versehen, womit die Seitenränder
der Schicht abgeschnitten werden können.
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Gemäß einer
speziellen Ausführungsform
ist der Stempel mit auf die Schicht gerichteten Ausgängen versehen,
die an einen Gasdruckkreislauf angeschlossen sind.
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Diese
Ausführungsform
bietet den Vorteil, dass die Schicht exakt gegen das viskose Lebensmittelprodukt
angedrückt
wird und dass, wenn die Ausgänge
an der Unterseite des Stempels angebracht sind, die Schicht leichter
von dem Stempel gelöst werden
kann.
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Gemäß einer
speziellen Ausführungsform
ist die Vorrichtung mit Mitteln versehen, die einen Unterdruck an
der Unterseite eines Stempels erzeugen.
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Dies
gestattet es dem Stempel, die Schicht anzuheben und sie über das
Produkt zu bringen.
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Zur
besseren Erläuterung
der Merkmale der Erfindung sind die folgenden bevorzugten Ausführungsbeispiele,
nur als Beispiel, ohne in irgendeiner Weise einschränkend zu
sein, unter Verweis auf die begleitenden Zeichnungen beschrieben,
worin:
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1 schematisch
einen Querschnitt einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Anbringung
einer Schicht auf einem viskosen Lebensmittelprodukt in einem Behälter oder
dergleichen darstellt;
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2 eine
zweite Position der Vorrichtung gemäß 1 darstellt;
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3 den
Teil, wie durch F3 in 2 angedeutet, auf einem größeren Maßstab darstellt;
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4 eine
praktische Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Vorrichtung,
im Querschnitt gesehen, darstellt; die
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5, 6 und 7 drei
charakteristische Positionen der Vorrichtung gemäß 4 darstellen;
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8 den
in 7 durch F8 angedeuteten Teil in einem größeren Maßstab darstellt.
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1 stellt
eine erfindungsgemäße Vorrichtung
dar, die sich im Wesentlichen zusammensetzt aus einer Basis 1,
bevorzugt aus Edelstahl hergestellt, worauf zwei vertikale Führungen 2,
spezieller in Form von Stäben,
festgesetzt sind. Zu diesem Zweck sind die Führungen 2 unten mit
mit Gewinde versehenen Teilen 3 versehen, die mit den den
mit Gewinde versehenen Löchern 4 in
der Basis 1 zusammenwirken.
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Über den
Führungen 2 sind
Abstandhalterhülsen 5 angebracht,
die auf der Basis 1 aufstehen und eine Anschlagfläche 6 bilden.
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An
den vorgenannten Führungen 2 ist
ein Stempel 7 angebracht, der aus einer Platte 8 gebildet ist,
die unten mit einem Vorsprung 9 versehen ist, dessen Unterseite 10 auf
konkave Weise ausgehöhlt ist,
sodass ein schmaler Außenrand 11 erhalten
wird, der allmählich
breiter wird.
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In
der vorgenannten Platte 8 sind zwei Öffnungen 12 angebracht,
entlang denen der Stempel 7 über den Führungen 2 angebracht
wird.
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Die
Führungen 2 sind
mittels einer Platte 13 oben miteinander verbunden, mittels
Bolzen 14, die durch Öffnungen 15 in
der Platte 13 ragen und die mit mit Gewinde versehenen
Löchern 16 zusammenwirken,
die in den äußeren Enden
der Führungen 2 angebracht
sind.
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Mit
der Platte 13 ist beispielsweise ein pneumatisches Antriebsmittel 17 verbunden,
mittels Bolzen 18, die durch Öffnungen in der Platte 13 ragen und
die mit Muttern 19 zusammenwirken.
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Das
freie Ende der Kolbenstange 20 des Antriebsmittels 17 ist
frei scharnierbar an der Platte 8 des Stempels 7 montiert,
in diesem Fall mittels eines Zapfens 21, der durch eine Öffnung 22 in
einem Vorsprung 23 angebracht ist, der mit der vorgenannten Platte 8 und
einer Öse 24 an
der Kolbenstange 20 verbunden ist.
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Schließlich ist
ein Behälter
oder dergleichen 25 vorgesehen, worin ein viskoses Lebensmittelprodukt 26 angebracht
ist, und wobei, an der Oberseite 27 des Lebensmittelprodukts 26 und
mindestens bis gegen die Seitenwände 28 des
Behälters
oder dergleichen 25, eine Schicht 29 angebracht
ist.
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Die
Verwendung der vorangehend beschriebenen erfindungsgemäßen Vorrichtung
ist sehr einfach und wie folgt.
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Der
mit einem viskosen Lebensmittelprodukt 26, worauf eine
lose Schicht 29 angebracht ist, gefüllte Behälter oder dergleichen 25 wird
auf der Basis 1 und unter dem Stempel 7 plaziert.
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Anschließend wird
der Stempel 7 abwärtsbewegt,
insbesondere durch Betätigen
des pneumatischen Antriebsmittels 17, wodurch der schmale
Umfangsrand 11 des Stempels 7 mit der losen Schicht 29 in
Kontakt kommt, wonach die Schicht 29, durch weiteres Abwärtsbewegen
des Stempels 7, zwischen die Seitenwand 28 des
Behälters
oder dergleichen 25 und das viskose Lebensmittelprodukt 26 angedrückt wird,
wie in 2 dargestellt.
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Der
Stempel 7 wird abwärtsbewegt,
bis die Unterseite der Platte 8 mit den Anschlagflächen 6 der Abstandhalterhülsen 5 in
Kontakt kommt, wodurch erhalten wird, dass die Schicht 29 stets
bis auf dieselbe Höhe
zwischen das viskose Lebensmittelprodukt und die Seitenwand 28 des
Behälters
oder dergleichen 25 gedrückt wird.
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Wenn
anschließend
der Stempel 7 aufwärtsbewegt
wird, wird das viskose Lebensmittelprodukt 26 sich wieder
ausdehnen und damit die Schicht 29 bis gegen die Seitenwand 28 des
Behälters
oder dergleichen 25 drücken.
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In
der Variante der Ausführungsform
gemäß der Erfindung,
wie in 4 dargestellt, ist die Basis 1 mit einem
Hohlraum 30 versehen, dessen Form und Abmessungen den Außenabmessungen
und der Form des Behälters
oder dergleichen 25 entsprechen oder etwas größer als
diese sind.
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Auch
in dieser Ausführungsform
sind zwei vertikale Führungen 2 an
der Basis 1 befestigt.
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Über den
Führungen 2 sind
ebenfalls Abstandhalterhülsen 5 befestigt,
die auf der Basis 1 aufliegen und die auf gleichartige
Weise wie für
die Ausführungsform
gemäß 1 eine
Anschlagfläche 6 bilden. Über den
Führungen 2 und über den
Abstandhalterhülsen 5 sind
in diesem Fall Druckfedern 31 angebracht.
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Auch
in dieser Ausführungsform
ist ein Stempel 7 an den vorgenannten Führungen 2 vorgesehen, der
von einer Platte 8 gebildet wird, die unten mit einem Vorsprung 9 versehen
ist, dessen Unterseite 10 auf konkave Weise ausgehöhlt ist,
sodass ein Umfangsrand 32 erhalten wird.
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Entlang
der Außenwand
des Vorsprungs 9 ist in der Ausführungsform gemäß 4 ein
zweiter Stempel 33 angebracht, der von einer Platte 34 gebildet
wird, worin eine Öffnung 35 angebracht
ist, durch die der Vorsprung 9 des Stempels 7 angebracht
wird. An der Unterseite der vorgenannten Platte 34, mit dem
Rand der Öffnung 35 verbunden,
ist eine Hülse 36 befestigt,
deren Innenwand verschieblich mit der Außenwand des Vorsprungs 9 zusammenwirkt
und deren unten befindliches freies Ende einen Umfangsrand 37 bildet,
der in der Aufwärtsposition
nicht unter den Umfangsrand 32 des Vorsprungs 9 reicht.
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In
der Oberseite der Platte 34 sind zwei vertikale Stäbe 38 befestigt,
spezieller mittels Schraubengewinde 39, das mit mit Gewinde
versehenen Löchern
in der Platte 34 zusammenwirkt.
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In
der Platte 8 des ersten Stempels 7 sind zwei Öffnungen 40 angebracht,
durch welche die Stäbe 38 angebracht
sind. Die Stäbe 38 sind
oben miteinander verbunden, mittels einer Platte 41, mittels
Bolzen 42, die durch Öffnungen 43 in
der Platte 41 ragen und die mit den in den äußeren Enden
der Stäbe 38 angebrachten,
mit Gewinde versehenen Löchern
zusammenwirken.
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Entlang
der Außenwand
der Hülse 36 ist
ein dritter Stempel 44 angebracht, der von einer Platte 45 gebildet
wird, die mit ihrer Oberseite mit der Unterseite der Platte 34 des
zweiten Stempels 33 verbunden ist, und worin eine Öffnung 46 angebracht
ist, durch die die Hülse 36 angebracht
wird. An der Unterseite der vorgenannten Platte 45, mit
dem Rand der Öffnung 46 verbunden,
ist eine dünnwandige
Hülse 47 befestigt,
deren Innenwand verschieblich mit der Außenwand der Hülse 36 zusammenwirkt
und deren unten befindliches freies Ende einen schmalen Umfangsrand 11 bildet,
der nicht unter den Umfangsrand 37 der Hülse 36 reicht.
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An
der Oberseite der Platte 45 sind zwei vertikale Stäbe 48 befestigt,
insbesondere mittels Schraubengewinde 49, die mit den mit
Gewinde versehenen Löchern 50 in
der Platte 45 zusammenwirken.
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Die
vertikalen Stäbe 48 reichen über die
vorgenannte Platte 41, zu welchem Zweck geeignete Öffnungen 51, 52 beziehungsweise 53 in
den Zwischenplatten 34, 8 und 41 angebracht
sind, durch welche die Stäbe 48 angebracht
sind.
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Über den
Stäben 48,
zwischen den Platten 34 und 8, sind Abstandhalterhülsen 54 angebracht, während zwischen
den Platten 8 und 41 Abstandhalterhülsen 55 angebracht
sind, um die herum Druckfedern 56 angebracht sind, und
an der Platte 41 sind Abstandhalterhülsen 57 angebracht,
um die herum Druckfedern 58 angebracht sind.
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Die
Stäbe 48 sind
oben mittels einer Platte 59 miteinander verbunden, mittels
Bolzen 60, die durch Öffnungen 61 in
der Platte 59 ragen, und die mit den in den äußeren Enden
der Stäbe 48 angebrachten,
mit Gewinde versehenen Löchern 62 zusammenwirken.
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Mit
der Platte 59 ist eine Kolbenstange 20 eines Antriebsmittels 17 auf
gleichartige Weise wie in der oben beschriebenen Ausführungsform
verbunden.
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Schließlich ist
hier auch ein Behälter
oder dergleichen 25 angebracht, worin ein viskoses Lebensmittelprodukt 26 angebracht
ist, und wobei, an der Oberseite 27 des Lebensmittelprodukts 26 und mindestens
bis gegen die Seitenwände 28 des
Behälters
oder dergleichen 25, eine Schicht 29 angebracht
ist.
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Die
Funktionsweise der erfindungsgemäßen Vorrichtung,
wie in 4 dargestellt, ist wie folgt.
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Der
Behälter
oder dergleichen 25, welcher mit einem viskosen Lebensmittelprodukt 26 gefüllt ist,
worauf eine lose Schicht 29 angebracht ist, wird in dem
Hohlraum 30 der Basis 1 plaziert, wodurch erhalten
wird, dass der Behälter
oder dergleichen 25 stets exakt gegenüber den Stempeln 7, 33 und 44 positioniert
ist.
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Als
nächstes
wird das Antriebsmittel 17 betätigt, wodurch die Stempel 7, 33 und 44 abwärtsbewegt
werden.
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Die
Steifigkeit der Federn 33 ist erheblich niedriger als die
der Federn 56 und 58, sodass, wenn das Antriebsmittel 17 betätigt wird,
die Federn 31 zuerst zusammengedrückt werden, wodurch die Gesamtheit
von Stempeln 7, 33 und 44, teleskopisch
zusammenwirkend, abwärtsbewegt
wird, ohne eine erhebliche Bewegung in Bezug zueinander.
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Da
der Umfangsrand 32 des Vorsprungs 9 sich niedriger
befindet als die Umfangsränder 37 und 11 der
Hülsen 36 beziehungsweise 47,
die teleskopisch zusammenwirken, wird während besagter Bewegung erhalten,
dass der Umfangsrand 32 des Stempels 7 auf die
Schicht 29 drückt
und sie festsetzt.
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Die
Stempel 7, 33 und 44 werden abwärtsbewegt,
bis die Unterseite der Platte 8 mit den Anschlagflächen 6 der
Abstandhalterhülsen 5 in
Kontakt kommt.
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Da
die Federn 56 wesentlich weniger steif sind als die Federn 58,
werden zweitens, während das
Antriebsmittel 17 kontinuierlich betätigt wird, die Stempel 33 und 44 abwärtsbewegt,
ohne eine erhebliche Bewegung in Bezug zueinander.
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Da
der Umfangsrand 37 der Hülse 36 sich niedriger
befindet als der schmale Umfangsrand 11 der Hülse 47,
wird während
besagter Bewegung erhalten, dass die Schicht 29, die mindestens
bis gegen, und eventuell über
die Seitenwand 28 des Behälters oder dergleichen 25 angebracht
ist, in den Behälter
oder dergleichen 25 gedrückt wird und in einem Abstand
zur Seitenwand 28 teilweise in das viskose Lebensmittelprodukt
gebracht wird.
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Die
Stempel 33 und 44 werden abwärtsbewegt, bis die Unterseite
der Platte 41 mit den Abstandhalterhülsen 55 in Kontakt
kommt.
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Wenn
das Antriebsmittel 17 kontinuierlich betätigt wird,
werden die Druckfedern 58 schließlich zusammengedrückt, wodurch
der Stempel 44 letztendlich abwärtsbewegt wird.
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Während dieser
Bewegung drückt
der schmale Umfangsrand 11 denjenigen Teil der Schicht 29,
der sich zwischen der Seitenwand 28 des Behälters oder
dergleichen 25 und der Hülse 36 befindet, bis
zwischen das viskose Lebensmittelprodukt 26 und die Seitenwand 28 des
Behälters
oder dergleichen 25.
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Der
Stempel 44 wird abwärtsbewegt,
bis die Unterseite der Platte 59 mit den Abstandhalterhülsen 57 in
Kontakt kommt, wodurch erhalten wird, dass die Schicht 29 stets
bis auf dieselbe Höhe
zwischen das viskose Lebensmittelprodukt 26 und die Seitenwand 28 des
Behälters
oder dergleichen 25 gedrückt wird.
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Indem
anschließend
die Betätigung
allmählich
zurückgenommen
wird, werden die Stempel 7, 33 und 44 in
umgekehrter Reihenfolge aufwärtsbewegt.
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Während der
Stempel 44 angehoben wird, halten die Stempel 7 und 33 die
Schicht 29 an ihrem Platz und erzeugen gleichzeitig einen
leichten Überdruck
in dem viskosen Lebensmittelprodukt 26, wodurch das viskose
Lebensmittelprodukt 26 die Schicht 29 bis gegen
die Seitenwand des Behälters oder
dergleichen 25 drückt.
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Während der
Stempel 33 angehoben wird, hindert der Stempel 7 die
Schicht 29 daran, gleichzeitig mit aufwärtsbewegt zu werden.
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Schließlich wird
der letztgenannte Stempel 7 aufwärtsbewegt, wobei, in Anbetracht
der großen Oberfläche der
konkaven Unterseite 10 des Stempels 7, die Schicht
daran gehindert wird, gleichzeitig mit aufwärtsbewegt zu werden.
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Auf
diese Weise wird nicht nur ein Teil in Nähe der Außenkante der Schicht, sondern
auch die Außenkante
selbst zwischen das viskose Lebensmittelprodukt und die Seitenwände des
Behälters
oder dergleichen gebracht, wodurch die Schicht besser an ihrem Platz
bleibt, auch nachdem die Stempel entfernt worden sind.
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Es
ist deutlich, dass die Stempel 7, 33 und 44 und
andere Komponenten aus Edelstahl oder aus anderen in der Lebensmittelindustrie üblichen
Materialien hergestellt sein können.
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Somit
können
Teile der Stempel 7, 33 und 44 aus einem
Material hergestellt sein, dass sich auf elastische Weise umformt,
während
es angedrückt wird,
um jede Beschädigung
des Behälters
oder dergleichen 25 zu verhindern.
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In
einer besonderen Anwendung der erfindungsgemäßen Vorrichtung wird die Schicht 29 aus einer
Schicht Schinkenspeck gebildet und wird das viskose Lebensmittelprodukt 26 eine
Pate sein.
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Es
ist deutlich, dass in einer anderen Ausführungsform ein Stempel mit
einer scharfen Unterkante versehen sein kann, die wie ein Messer
wirkt und die Seitenkanten einer Schicht 29 abschneidet,
beispielsweise gerade außerhalb
des Behälters
oder dergleichen 25, wobei die scharfe Unterkante mit der Oberseite
der Basis 1 zusammenwirkt.
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Es
ist deutlich, dass die Vorrichtung auch auf andere Weise und an
anderen Teilen mit einem Messer versehen sein kann.
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Es
ist deutlich, dass die Vorrichtung mit einer Verbindung zu einem
Gasdruckkreislauf versehen sein kann und dass zu der Schicht 29 hin
gerichtete Ausgänge
vorgesehen sind, die an den Gasdruckkreislauf angeschlossen sind,
beispielsweise an der Unterseite 10 eines Stempels 7, 33 und/oder 44.
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Ein
Gasstrom kann die Schicht 29 auf geeignete Weise gegen
das viskose Lebensmittelprodukt 26 pressen, sodass Lufteinschlüsse zwischen
der Schicht 29 und dem viskosen Lebensmittelprodukt 26 weggedrückt werden.
Außerdem
kann ein Gasstrom zum Lösen
der Schicht 29 von dem Stempel 7, 33 und/oder 44 verwendet
werden.
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Die
Vorrichtung ist eventuell mit Mitteln versehen, die einen Unterdruck
an der Unterseite 10 eines Stempels erzeugen können.
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Dies
gestattet es dem betreffenden Stempel, die Schicht 29 anzuheben,
beispielsweise, um die Schicht 29 oben auf dem Lebensmittelprodukt 26 anzubringen.
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Schließlich ist
deutlich, dass die Verbindung der Stempel 7, 33 und 44 untereinander
und die Reihenfolge der Betätigung
der erörterten
Ausführungsformen
abweichend sein kann.
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Die
Erfindung ist keineswegs auf die als Beispiel angeführten und
in den begleitenden Zeichnungen dargestellten, vorangehend beschriebenen
Ausführungsformen
begrenzt; vielmehr kann eine solche Vorrichtung zur Anbringung einer
Schicht auf einem viskosen Lebensmittelprodukt in einem Behälter oder dergleichen
in allen Arten von Formen und Abmessungen hergestellt werden, ohne
den Rahmen der Erfindung zu verlassen.