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DE602004005182T2 - Verfahren zur abgabe eines getränkes und vorrichtungen dafür - Google Patents

Verfahren zur abgabe eines getränkes und vorrichtungen dafür Download PDF

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DE602004005182T2
DE602004005182T2 DE200460005182 DE602004005182T DE602004005182T2 DE 602004005182 T2 DE602004005182 T2 DE 602004005182T2 DE 200460005182 DE200460005182 DE 200460005182 DE 602004005182 T DE602004005182 T DE 602004005182T DE 602004005182 T2 DE602004005182 T2 DE 602004005182T2
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DE
Germany
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container
base unit
base part
base
beverage
Prior art date
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Expired - Lifetime
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DE200460005182
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English (en)
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Inventor
Jan Noerager Rasmussen
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Carlsberg Breweries AS
Original Assignee
Carlsberg Breweries AS
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Publication date
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Publication of DE602004005182T2 publication Critical patent/DE602004005182T2/de
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • B67D2001/0828Bags in box in pressurised housing
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Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Abgeben bzw. Zapfen eines Getränks aus einem zusammendrückbaren Behälter, eine Getränkeabgabeanordnung bzw. -zapfanlage und eine Behältereinheit, die zur Verwendung in einer solchen Getränkeabgabeanordnung geeignet ist.
  • Herkömmlich werden großvolumige kohlensäurehaltige Getränke, z. B. Zapfbier, zum Ort des Verbrauchs in Metallfässern geliefert, die normalerweise ein großes Volumen von z. B. 25 Litern enthalten. Bestimmt sind solche Fässer für teure und komplizierte Zapfanlagen, zu denen Zapfbierkühler, Kohlendioxidpatronen usw. zum Kühlen und Zapfen des Getränks aus dem Behälter gehören. Solche Fässer und Zapfanlagen sind in der Technik bekannt.
  • Die Metallfässer sind schwer und somit schwierig zu handhaben und verursachen übermäßig hohe Transportkosten. Weiterhin haben Metallfässer hohe Herstellungskosten und müssen nach kompletter oder teilweiser Leerung zum Wiederbefüllen eingesammelt werden. Ein Faß wird mehrmals verwendet, bevor es verschrottet wird. Folglich legen Fässer in ihrer Lebenszeit lange Entfernungen zurück, und je schwerer sie sind, um so höher sind die Transportkosten. Außerdem ist der Zapfbierverbrauch sehr starken saisonalen Schwankungen unterworfen. Besonders in Sommerperioden ist der Verbrauch hoch, während in kälteren Perioden wenig konsumiert wird. Um daher die Nachfrage befriedigen zu können, muß eine große Anzahl von Fässern im Umlauf sein, was die Lagerung zahlreicher Leerfässer in Perioden mit geringem Verbrauch verursacht.
  • Ein weiterer Nachteil der bekannten Zapfbieranlagen ist, daß viele Teile, die mit dem Getränk in Kontakt stehen, wiederverwendet werden und daher regelmäßig gereinigt werden müssen, um die Teile hygienisch sauber zu halten und Bakterienwachstum zu verhindern. Die Reinigung ist zeitaufwendig, und es kann schwierig sein, sämtliche Teile ausreichend gründlich zu reinigen. Werden die Teile, die mit dem Getränk in Berührung stehen, nicht gründlich gereinigt, beeinflußt dies die Qualität des Getränks.
  • Zur Überwindung einiger dieser Nachteile wurden Getränkebehälter für Zapfanlagen eingeführt, die aus leichteren, flexibleren Materialien hergestellt sind. Geprüft wurden dabei Kunststoffbeutel, die durch mechanisches, pneumatisches oder hydraulisches Ausdrücken des Inhalts geleert werden, aber für die meisten praktischen Zwecke zu schwach sind.
  • Technisch bekannt ist ferner das Zapfen aus zusammendrückbaren Getränkeflaschen, die aus Kunststoffmaterialien, z. B. PET, hergestellt sind. Geleert werden diese Flaschen durch Zusammendrücken der Flaschenwand durch Ausüben von mechanischem, pneumatischem oder hydraulischem Druck, wodurch der Inhalt ausgepreßt wird. Solche Getränkeflaschen enthalten nur kleine Volumina, z. B. wenige Liter, und sind nicht direkt vergleichbar mit Metallfässern, die ein wesentlich größeres Getränkevolumen aufnehmen. Allerdings haben die zusammendrückbaren Flaschen in vielen Aspekten eine Reihe von Vorteilen gegenüber Metallfässern.
  • Kunststoffmaterialien können zermahlen werden, und das resultierende Granulat kann bei der Produktion neuer Kunststoffmaterialien zum Einsatz kommen. Das Granulat nimmt wenig Raum ein, wodurch sich die Notwendigkeit großer Lager erübrigt. Da die Flaschen leichter sind, lassen sie sich einfacher handhaben und haben geringere Transportkosten. Kunststoffflaschen können durchsichtig hergestellt werden, damit der Inhalt visuell kontrolliert werden kann, oder sie können in jeder gewünschten Farbe gefärbt werden. Nach Leerung wird die Flasche zusammengedrückt und nimmt wenig Raum beim Transport zum Recycling ein.
  • Aus der WO-A-99/11563 ist eine Zapfanlage mit einer zusammendrückbaren Getränkeflasche bekannt. Diese Vorrichtung bildet ein integriertes Zapfgerät, das ein Gehäuse mit einem Deckel, eine Abdichteinrichtung, eine Druckquelle, ein Kühlgerät und einen Zapfhahn aufweist.
  • Das Gehäuse der Anlage ist zum Aufnehmen eines zusammendrückbaren Getränkebehälters in Form einer Flasche geeignet. Diese Flasche ist mit einem Bund versehen, der am Hals- und Schulterteil der Flasche angeordnet ist, was einen Flansch bildet, der sich über das zylindrische Wandteil der Flasche hinaus in Radialrichtung an der Schulter der Flasche erstreckt. Der Flansch ist mit einer Einrichtung zum Zusammenwirken mit der Abdichteinrichtung auf einer Rosette versehen, die an der Oberseite des kastenförmigen Gehäuseteils angeordnet ist. Diese Rosette hat eine Folge von Segmenten, die in einem Kreis um den Umfang der oberen Öffnung des Gehäuses angeordnet sind. Jedes Segment ist mit einer Feder versehen, wodurch der Hahn in Radialrichtung bewegt werden kann. Ist die Flasche eingebaut, ruht der Flansch an der Flasche auf der Oberseite der Segmente der Rosette, und in dieser Phase können Manipulationen mit der Auslaßöffnung vorgenommen werden. Danach wird der Behälter nach unten gedrückt, was die Segmente der Rosette spreizt, und fällt zum Boden des Gehäuses. Die Radialausdehnung des Flansches der Flasche ist geeignet, eine Abdichtung mit der Innenwand des Gehäuses an der Unterseite der Rosette herzustellen, wodurch eine Druckkammer zwischen der Innenwand des Gehäuses, dem zylindrischen Wandteil der Flasche und dem Flansch auf der Schulter der Flasche hergestellt wird. Ist der Deckel geschlossen, wird ein Druckmedium in das Gehäuse eingeleitet. Der steigende Druck in der Druckkammer drückt die Flasche nach oben in Richtung des niedrigeren Drucks der Umgebung, bis das Oberteil des Flansches der Flasche an die Unterseite der Rosette anstößt. Jetzt steht das Getränk unter Druck und kann durch die Verkleinerung des Volumens der Flasche herausgedrückt werden, indem der Inhalt durch eine Leitung zu einem in die Vorrichtung integrierten Zapfhahn geleitet wird.
  • Allerdings hat diese Lösung eine Anzahl bedauerlicher Nachteile.
  • Die Zapfvorrichtung hat eine komplizierte Gestaltung mit einer riesigen Anzahl von Teilen, wobei die Teile selbst komplizierte, teure Geräte sind. Beispielsweise hat die Rosette eine große Anzahl zusammenwirkender Teile und Federn für jedes radial verschiebbare Segment sowie einen speziellen Lösemechanismus, um die Segmente zu spreizen, wenn die Flasche ausgetauscht werden muß.
  • Sobald die Flasche durchstochen ist, kann der Auslaß nicht verschlossen oder abgedichtet werden, um zu verhindern, daß der Inhalt vergossen wird, wenn eine nicht vollkommen leere Flasche aus dem Gehäuse entnommen wird. Zu solchen Situationen könnte es kommen, wenn die Flasche gegen eine neue Flasche ausgetauscht werden soll, oder bei Ausfall oder Wartung von Teilen der Vorrichtung. An Orten mit geringem verbrauch, z. B. Bars oder Restaurants an abgelegenen Standorten, kann es zudem nötig sein, gewisse Mengen von Getränken wegen ihrer begrenzten Haltbarkeit wegzuschütten.
  • In einer hektischen Arbeitsumgebung, z. B. einer Bar oder einem Restaurant, besteht dringender Bedarf an einer zuverlässigen Zapfvorrichtung. Wichtig ist, daß das Personal, das die Zapfanlage handhabt, voraussehen kann, wann die Flasche ersetzt werden muß. Außerdem muß man bei Problemen mit der Vorrichtung das Problem schnell identifizieren können. Die Flasche der bekannten Anlage ist in einem isolierten kastenförmigen Gehäuse plaziert, das auch zum Aufnehmen von Kühl- und Druckgeräten geeignet ist. Bei einem solchen Gehäu se ist eine Sichtkontrolle der Teile der Anlage oder des Flascheninhalts unmöglich.
  • Infolge von z. B. staatlichen Vorschriften, Umweltgründen und Materialkosten ist erwünscht, die Flasche nach ihrer Leerung dem Recycling zuzuführen. Oft geschieht dies durch Einsammeln und Zermahlen der Kunststoffmaterialflaschen. Indes wäre dieses Verfahren kompliziert, wenn der Behälter einen Restinhalt hat. Entweder muß ein solcher Rest entfernt, ausgewaschen werden, oder die Flasche muß dauerhaft entsorgt werden. Da zusammendrückbare Kunststoffflaschen zusammengedrückt sind, ist es schwierig oder unmöglich, sie von etwaigen Inhaltsresten zu säubern. Daher sollte der Restinhalt in der zusammengedrückten Flasche minimiert sein. Natürlich stellt ein Restinhalt auch eine enorme Vergeudung und damit einen Verlust für den Benutzer der Vorrichtung dar. Wird in der bekannten Zapfvorrichtung die Flasche recht stark zusammengedrückt, bleiben große Getränkemengen in Taschen eingeschlossen, die durch die Falten der zusammengedrückten Flasche abgeschnitten sind.
  • Der Boden der zusammendrückbaren Getränkeflasche der bekannten Zapfanlage muß geeignet sein, als Standfläche für die Flasche bei Handhabung und im Gehäuse der Zapfanlage zu dienen. Folglich muß der Boden auf eine Weise geformt und/oder verstärkt sein, die optimales Zusammendrücken des Bodenteils der Flasche verhindert, wodurch sich abgetrennte Taschen in der zusammengedrückten Flasche bilden können, in denen Getränkereste eingefangen sein können.
  • In der bekannten Vorrichtung muß das Getränk vom Boden der Getränkeflasche zum Auslaß an der Oberseite der Flasche angehoben werden, um über den Zapfhahn gezapft zu werden. Dies erfordert einen hohen Druck. Je größer der notwendige Druck ist, um so höher sind die Anforderungen an die Druckquelle und um so höher werden die Kosten für die Druckquelle.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zum Abgeben bzw. Zapfen eines Getränks, eine Abgabeanordnung bzw. Zapfanlage und einen Behälter zur Verwendung in einer solchen Abgabeanordnung bzw. Zapfanlage bereitzustellen, die in Volumen und Anwendbarkeit mit jenen vergleichbar sind, die auf großvolumige Metallfässer zutreffen, und die die Nachteile der bekannten Getränkezapfvorrichtung überwinden, die eine zusammendrückbare Flasche verwendet.
  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Abgeben bzw. Zapfen eines Getränks aus einem zusammendrückbaren Behälter, wobei das Verfahren die folgenden Schritte aufweist:
    • – Anbringen des zusammendrückbaren Behälters, der mit einer Basiseinheit versehen ist, die einen Auslaß des zusammendrückbaren Behälters abdichtet, auf einem im wesentlichen flachen Basisteil einer Abgabeanordnung bzw. Zapfanlage, wobei der Auslaß des Behälters nach unten weist und die Basiseinheit und das Basisteil mit einer Abdichteinrichtung zum hermetischen Abdichten der Basiseinheit am Basisteil versehen sind;
    • – Anordnen eines freien Endes einer Abgabeanordnung bzw. eines Zapfschlauchs an einem geschlossenen Abgabehahn bzw. Zapfhahn, der sich außerhalb der Abgabeanordnung bzw. Zapfanlage befindet, wobei die Abgaberöhre bzw. der Zapfschlauch mit einem Hohldorn verbunden ist, der mit dem abgedichteten Auslaß des zusammendrückbaren Behälters ausgerichtet ist;
    • – hermetisch dichtes Anbringen einer Abdeckung auf dem Basisteil, um eine Druckkammer zwischen dem zusammendrückbaren Behälter, der Basiseinheit, dem Basisteil und der Abdeckung zu bilden;
    • – Durchstechen des abgedichteten Auslasses des zusammendrückbaren Behälters mittels des Hohldorns, der zwischen dem abgedichteten Auslaß und dem Basisteil angeordnet ist, wodurch das Getränk im zusammendrückbaren Behälter mit der Abgaberöhre bzw. dem Zapfschlauch in Verbindung gebracht wird;
    • – Bereitstellen eines erhöhten Drucks in der Druckkammer;
    • – Öffnen des Zapfhahns, um mindestens einen Teil des Getränks durch die Abgaberöhre bzw. den Zapfschlauch an die Umgebung durch Druckbeaufschlagung des zusammendrückbaren Behälters abzugeben und dadurch dessen Volumen zu verkleinern.
  • Durch Bereitstellen des Verfahrens zum Zapfen eines Getränks aus einem zusammendrückbaren Behälter auf diese Weise werden einige der Probleme im Zusammenhang mit dem Stand der Technik überwunden. Insbesondere wird durch Plazieren des zusammendrückbaren Behälters in der Druckkammer mit dem nach unten weisenden Auslaß des Behälters eine Anzahl von Vorteilen erreicht.
  • Die auf dem Kopf stehende Anordnung des zusammendrückbaren Behälters unterstützt das Leeren des Behälters in der Druckkammer. Keinerlei Taschen mit eingeschlossenem Getränk treten auf, wenn der Behälter zusammengedrückt wird. Lediglich Tröpfchen können im Behälter bleiben, weshalb er als völlig geleert betrachtet werden kann.
  • Das Anbringen der Behältereinheit auf einem im wesentlichen flachen Basisteil vereinfacht den Einbauvorgang erheblich, da der Behälter nicht über die Wände der Zapfanlage wie bei den bekannten Anlagen manövriert werden muß. Dadurch ermöglicht die Struktur eine leichte Plazierung auch großer Getränkebehälter.
  • Eine weitere Folge der auf dem Kopf stehenden Orientierung des Behälters ist, daß der zum Leeren des zusammendrückbaren Behälters erforderliche Druck reduziert ist, wodurch sich leichtere Materialien für die Bestandteile der Zapfanlage auswählen lassen. Weiterhin kann man die Zapfanlage mit Hilfe einer einfachen, billigen, kapazitätsarmen Luftpumpe oder sogar mit Wasser aus einem gewöhnlichen Haushalts- oder Gartenhahn unter Druck setzen.
  • Ein allgemeines Problem mit dem Anbringen von Behältern mit nach unten weisendem Auslaßende ist, daß das Öffnen und Schließen des Behälters schwierig ist, ohne zu riskieren, daß der Inhalt verschüttet wird. Mit dem erfindungsgemäßen Verfahren werden diese Schwierigkeiten überwunden, da die Zapfanlage einen Hohldorn aufweist, der mit einem Zapfschlauch verbunden ist. Dadurch kann der Zapfschlauch mit einem Zapfhahn auch dann verbunden sein, wenn der Behälter mit dem Auslaß nach unten weisend orientiert ist, solange der Hohldorn noch nicht den abgedichteten Auslaß des Behälters durchstochen hat.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform wird der mit der Basiseinheit versehene Behälter mittels einer elastischen Einrichtung vorübergehend vom Basisteil getrennt gehalten, bis eine erhöhte Abwärtskraft auf den Behälter ausgeübt wird, wodurch sich der Behälter nach unten bewegt, was bewirkt, daß der Dorn den abgedichteten Auslaß durchsticht. Damit hat man Zeit, die Abdeckung über dem Behälter zu plazieren, bevor der Auslaß des Behälters durchstochen wird. Möglich sind dadurch auch der Zugang zum Auslaß und die Zeit zum Plazieren des Zapfschlauchs am geschlossenen Zapfhahn, wenn die Behältereinheit auf dem Basisteil plaziert ist, wenn dies nicht schon erfolgte, bevor der Behälter mit der Basiseinheit auf dem Basisteil angebracht wurde. Anschließend kann der Behälter durch den Dorn geöffnet werden, der die Abdichtung am Auslaß des Behälters durchsticht, indem der Behälter nach unten gedrückt wird, wobei die Elastizität der elastischen Stützeinrichtung überwunden wird. Ausgeübt werden kann die erhöhte Abwärtskraft manuell oder durch Steigern des Drucks in der Druckkammer.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform wird das freie Ende des Zapfschlauchs zum Zapfhahn außerhalb der Zapfanlage durch eine Öffnung im Basisteil manövriert, bevor der Dorn den abgedichteten Auslaß durchsticht. Dadurch wird erreicht, daß der Zapfschlauch nicht unter Druck steht und seine Handhabung erleichtert ist.
  • Vorzugsweise ist die Basiseinheit mit einer Abdichtung versehen, die den abgedichteten Auslaß aseptisch abdichtet, und diese Abdichtung wird entfernt, bevor der mit der Basiseinheit versehene Behälter auf dem Basisteil angebracht wird. Indem die Basiseinheit mit einer Abdichtung versehen ist, gewährleistet man, daß alle Teile in der Basiseinheit bis zum Einbau des Behälters in die Zapfanlage aseptisch sauber bleiben.
  • Ferner betrifft die Erfindung eine zur Durchführung des Verfahrens zum Abgeben bzw. Zapfen eines Getränks aus einem zusammendrückbaren Getränkebehälter geeignete Getränkeabgabeanordnung bzw. Getränkezapfanlage, die aufweist:
    • – einen zusammendrückbaren Getränkebehälter mit
    • – einem allgemein zylindrischen, zusammendrückbaren Wandteil,
    • – einem Auslaßende,
    • – einem Halsteil am Auslaßende,
    • – eine Druckbeaufschlagungseinheit mit
    • – einer Einrichtung zum Verbinden der Druckbeaufschlagungseinheit mit einer Druckmedienquelle,
    • – einem im wesentlichen flachen Basisteil,
    • – einer Abdeckung, wobei das Basisteil und die Abdeckung abdichtend miteinander verbindbar sind;
    • – eine Basiseinheit mit
    • – einem Gehäuse,
    • – einem durchstechbaren Verschluß zum Abdichten des zusammendrückbaren Behälters,
    • – einer Arretiereinrichtung zum untrennbaren und hermetischen Verbinden der Basiseinheit mit dem Halsteil des zusammendrückbaren Behälters,
    • – einer Abdichteinrichtung zum hermetischen Abdichten des zusammendrückbaren Behälters am Basisteil;
    • – einen Hohldorn, der zum Durchstechen des durchstechbaren Verschlusses geeignet ist;
    • – einer verschließbaren Abgaberöhre bzw. einem verschließbaren Zapfschlauch, die/der mit dem Hohldorn verbunden ist; wobei die Basiseinheit und das Halsteil an einem unteren Ende des Behälters vorgesehen sind und wobei das Gehäuse der Basiseinheit eine Außenwand hat, die sich über das Halsteil hinaus in Abwärtsrichtung im wesentlichen in Verlängerung der Wand des zusammendrückbaren Behälters axial erstreckt, und wobei das Basisteil eine Oberfläche hat, die zum Abstützen der Außenwandverlängerung geeignet ist.
  • Diese Struktur der Basiseinheit, die zum Zusammenwirken mit dem Basisteil geeignet ist, ermöglicht der Behältereinheit die den Behälter und die Basiseinheit umfasst aufrecht zu stehen, wobei der Auslaß des Behälters nach unten weist. Die Basiseinheit ermöglicht der Behältereinheit, auf dem Basisteil sowie auf jeder anderen Oberfläche ohne jedes Risiko einer Beschädigung am Auslaß des Behälters zu stehen, da sich die Außenwand der Basiseinheit über das Halsteil des Behälters hinaus erstreckt. Zudem läßt sich dadurch das obere Ende des allgemein zylindrischen zusammendrückbaren Behälters, das gegenüber dem Auslaßende liegt, so formen, daß seine Leistung beim Zusammendrücken optimal ist.
  • Das im wesentlichen flache Basisteil vereinfacht den Einbau des Behälters erheblich, da der Behälter nicht über die Wände der Zapfanlage wie bei den bekannten Anlagen manövriert werden muß. Dadurch ermöglicht die Struktur eine leichte Plazierung selbst großer Getränkebehälter.
  • In der Getränkezapfanlage der vorliegenden Erfindung erstreckt sich die Abdeckung senkrecht vom im wesentlichen flachen Basisteil über den zusammendrückbaren Behälter, was im Gegensatz zu bekannten Zapfanlagen steht, bei denen eine Druckkammer in einem kastenförmigen Gehäuse mit einem Deckel vorgesehen ist. Die Abdeckung der vorliegenden Erfindung kann aus einem leichten Material hergestellt sein, z. B. Kunststoff, der billig und leicht zu handhaben ist. Weiterhin kann dadurch die Abdeckung zur Sichtkontrolle des Behälterinhalts durchsichtig hergestellt werden, sofern der Behälter auch durchsichtig ist.
  • Da die Basiseinheit mit einer Einrichtung zum abdichtenden Verbinden des Behälters mit der Basiseinheit am Basisteil versehen ist, wird eine Druckkammer einfach dadurch erzeugt, daß die Behältereinheit auf dem Basisteil platziert und die Abdeckung über der Behältereinheit platziert und am Basisteil abgedichtet wird. Die Behältereinheit ist leicht zu demontieren, indem man den Vorgang einfach umkehrt.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform ist die Abdichteinrichtung zum hermetischen Abdichten der zusammendrückbaren Behältereinheit am Basisteil zwischen einem Bund an der Basiseinheit und dem Basisteil vorgesehen, wobei sich der Bund vom Halsteil des Behälters und im wesentlichen in dessen axialer Verlängerung nach unten erstreckt. So kann die Druckkammer einfach dadurch gebildet werden, daß die Behältereinheit auf dem Basisteil plaziert und die Abdeckung geschlossen wird. In einer alternativen Ausführungsform oder zusätzlich ist die Abdichteinrichtung zum hermetischen Abdichten des zusammendrückbaren Behälters am Basisteil zwischen der Außenwand der Basiseinheit und dem Basisteil vorgesehen.
  • In einer weiteren Ausführungsform ist die Zapfanlage mit einer elastischen Stützeinrichtung zum vorübergehenden Herstellen eines Abstands zwischen dem Behälter und der Basiseinheit vom Basisteil versehen. Damit wird verhindert, daß der Behälter durch den Dorn geöffnet wird, bis ein Abwärtsdruck auf die Behältereinheit ausgeübt wird. Auf diese Weise wird unbeabsichtigtes Öffnen des Behälters verhindert. Zudem ermöglicht dies Zeit zum Manipulieren des Auslaßendes des Behälters, sollte dies notwendig sein, z. B. zum Plazieren eines Zapfschlauchs. In einer bevorzugten Ausführungsform ist die elastische Stützeinrichtung in der Basiseinheit so vorgesehen, daß sie sich davon axial nach unten erstreckt, aber die elastische Stützeinrichtung könnte auch auf dem Basisteil vorgesehen sein.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform ist der Hohldorn, der zwischen der Basiseinheit und dem Basisteil angeordnet und zum abgedichteten Auslaß des zusammendrückbaren Behälters ausgerichtet ist, in der Basiseinheit vorgesehen. Auf diese Weise kann der Dorn vor unbeabsichtigten Stößen geschützt werden, die z. B. beim Anbringen der Behältereinheit auf dem Basisteil auftreten könnten. Den Dorn in der Basiseinheit anzuordnen bedeutet auch, daß ein neuer Dorn mit jeder neuen Behältereinheit als deren Bestandteil geliefert wird, um die Anzahl wiederverwendbarer Teile zu minimieren oder eventuell zu beseitigen, die vor Gebrauch gereinigt werden müssen.
  • Vorzugsweise hat der Hohldorn eine Einrichtung zum Anstoßen am Basisteil, während das Basisteil eine entsprechende Anstoßeinrichtung hat. Dadurch kann der Dorn den Behälter öffnen, indem er den abgedichteten Auslaß automatisch durchsticht, wenn die Behältereinheit zum Basisteil nach unten gedrückt wird, da das Anstoßen am Basisteil den Dorn zwingt, sich relativ zur Basiseinheit zu bewegen. Dadurch vermeidet man, den Behälter manuell öffnen zu müssen, bevor die Behältereinheit in der Zapfanlage plaziert wird.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform ist eine elastische Einrichtung zwischen dem Hohldorn und der Basiseinheit vorgesehen, wobei die elastische Einrichtung eine Einrichtung zum Verschließen des Behälters bildet, wenn der Behälter vom Basisteil entfernt werden muß. Dadurch kann der Dorn als Ventil fungieren, das den Behälter automatisch verschließt, wenn die Behältereinheit vom Basisteil abgenommen wird. Somit läßt sich die Behältereinheit vorübergehend oder dauerhaft entfernen, ohne vollständig geleert zu sein, z. B. bei Reparatur oder Einstellung der Zapfanlage.
  • In einer weiteren Ausführungsform ist der zum abgedichteten Auslaß des zusammendrückbaren Behälters ausgerichtete Hohldorn auf dem Basisteil vorgesehen.
  • In einer weiteren Ausführungsform der Getränkezapfanlage weist die Basiseinheit ein elastisches becherförmiges Teil auf, wobei das becherförmige Teil eine Seitenwand, einen Boden, der zum Zusammenwirken mit einer mittigen Erhöhung auf dem Basisteil geeignet ist, und einen Hohldorn aufweist, wobei die Basiseinheit ferner einen Verschluß aufweist, der auf einem oberen Rand des becherförmigen Teils gebildet ist.
  • In einer weiteren Ausführungsform ist der Dorn bezogen auf eine Mittelachse durch die Basiseinheit asymmetrisch angeordnet.
  • In noch einer weiteren Ausführungsform hat die Basiseinheit einen ringförmigen Raum zum Unterbringen des Zapfschlauchs. Dadurch kann ein neuer aseptischer Zapfschlauch zum Verbinden der Behältereinheit mit dem Zapfhahn mit jeder Behältereinheit geliefert werden, was eine minimale Anzahl wiederverwendbarer Teile gewährleistet und dadurch die Verunreinigungsgefahr minimiert. Vorzugsweise ist das freie Ende des Zapfschlauchs auch mit einem Zapfventil versehen. Dieses Zapfventil kann für einen Zapfhahn geeignet sein. Auf diese Weise brauchen keinerlei wiederverwendbare Teile der Zapfanlage mit dem Getränk in Berührung stehen. Somit sind alle Teile, die Kontakt mit dem Getränk haben, nur zum einmaligen Gebrauch bestimmt.
  • Außerdem betrifft die Erfindung eine Behältereinheit mit einem zusammendrückbaren Behälter und einer Basiseinheit, die für eine Abgabeanordnung bzw. Zapfanlage gemäß der vorstehenden Darstellung geeignet ist, wobei die Basiseinheit ein nach unten weisendes Halsteil mit einem Auslaß des zusammendrück baren Behälters abdichtet, die Basiseinheit eine Außenwand aufweist, die sich über das Halsteil hinaus in Abwärtsrichtung im wesentlichen in Verlängerung der Wand des zusammendrückbaren Behälters axial erstreckt, und wobei eine den Auslaß abdeckende entfernbare aseptische Abdichtung vorgesehen ist. Die aseptische Abdichtung schützt den Auslaß der Behältereinheit vor Verunreinigung beim Transport und ist zum Entfernen bestimmt, bevor die Behältereinheit auf dem Basisteil angebracht wird.
  • Vorzugsweise ist die entfernbare aseptische Abdichtung mit der Außenwand am Boden der Basiseinheit verbunden. Auf diese Weise verschließt die entfernbare aseptische Abdichtung den o. g. ringförmigen Raum, der im Bodenteil der Behältereinheit vorgesehen ist, was für einen aseptischen Raum sorgt, in dem aseptische Teile für die Zapfanlage, z. B. der Hohldorn und der Zapfschlauch, beim Transport der Behältereinheit gelagert werden können. Dadurch kann ein kompletter aseptischer Satz geliefert werden, der gegen unbefugte Eingriffe gesichert und zum Zapfen eines Getränks nötig ist, wobei der Satz alle Teile aufweist, die mit dem Getränk in Berührung stehen müssen.
  • Im folgenden wird die Erfindung anhand der Zeichnungen näher beschrieben. Es zeigen:
  • 1 schematisch eine Schnittansicht einer erfindungsgemäßen Getränkezapfanlage, die einen zusammendrückbaren Getränkebehälter mit einer Basiseinheit aufweist, die in einer Druckkammer angebracht sind;
  • 2a bis 2c Schnittansichten von Einzelheiten einer ersten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Getränkezapfanlage;
  • 3 eine Schnittansicht von Einzelheiten einer zweiten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Getränkezapfanlage;
  • 4 eine Schnittansicht von Einzelheiten einer dritten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Getränkezapfanlage;
  • 5a und 5b Schnittansichten von Einzelheiten einer vierten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Getränkezapfanlage;
  • 6a und 6b Schnittansichten von Einzelheiten einer fünften Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Getränkezapfanlage;
  • 7a und 7b ein Zapfventil für die erfindungsgemäße Zapfanlage; und
  • 8a bis 8d Einzelheiten einer alternativen Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Getränkezapfanlage, wobei 8a eine Basiseinheit in Perspektivansicht zeigt, 8b und 8c Teilschnittansichten an unterschiedlichen Schnitten von 8a zeigen und 8d eine Schnittansicht durch ein Basisteil zeigt, das zum Zusammenwirken mit der Basiseinheit gemäß 8a bis 8c geeignet ist.
  • In 1 ist eine Abgabeanordnung bzw. Zapfanlage 1 zum Zapfen eines Getränks aus einem zusammendrückbaren Behälter 2 gezeigt. Die Zapfanlage 1 verfügt über einen zusammendrückbaren Getränkebehälter 2 mit einer Basiseinheit 3, die in einer Druckbeaufschlagungseinheit der Zapfanlage 1 zum Zapfen des Inhalts des Behälters zum Verbrauch durch einen schematisch gezeigten Zapfhahn 4 plaziert sind. Die Druckbeaufschlagungseinheit verfügt über ein Basisteil 5, eine Abdeckung 6 und einen Druckfluideinlaß 7 in Kommunikation mit der Druckkammer 8, die durch den Raum zwischen dem Basisteil 5, der Abdeckung 6, dem Behälter 2 und der Basiseinheit 3 gebildet ist. Der Druckfluideinlaß 7, der sich durch eine Seitenwand, d. h. ein Umfangsteil 13, des Basisteils 5 erstreckt, kommuniziert mit einer Druckquelle (nicht gezeigt), z. B. der Kohlendioxidpatrone einer herkömmlichen Faßbier-Zapfanlage, einer kleinen Luftpumpe oder einfach Leitungswasser. So kann das Druck beaufschlagungsfluid eine Flüssigkeit oder ein Gas sein, je nach dem, was zur Verfügung steht.
  • Zum Einbau wird die Abdeckung 6 vom Basisteil 5 getrennt, und der zusammendrückbare Getränkebehälter 2 mit einer Basiseinheit 3 wird auf dem Basisteil 5 angebracht, wobei der Auslaß 9 des Behälters 2 im wesentlichen nach unten zeigt und mindestens zum Basisteil 5 weist. Das freie Ende eines Zapfschlauchs 10, der mit einem Dorn 11 verbunden ist, der zum Auslaß 9 ausgerichtet ist, wird mit dem Zapfhahn 4 verbunden. Wurde der Behälter 2 auf dem Basisteil 5 angebracht, wird die Abdeckung 6 mit dem Basisteil 5 in luftdichter Verbindung gekoppelt, was den zusammendrückbaren Behälter 2 einschließt, und Druck wird durch den Druckfluideinlaß 7 ausgeübt. Das untere Ende der Abdeckung 6 ist mit einem Flansch 12 versehen, der sich um ein sich aufwärts erstreckendes Umfangsteil 13 des Basisteils 5 aufpaßt, und die Abdeckung 6 und das Basisteil 5 werden mit Hilfe eines ring- und U-förmigen Arretierrings 14 aneinander befestigt. Alternativ kann eine andere Koppeleinrichtung, z. B. eine Bajonettkupplung oder Gewindeteile, zum Befestigen der Abdeckung 6 am Basisteil 5 genutzt werden. Eine Abdichteinrichtung, z. B. ein O-Ring 15, der mit dem Flansch 12 zusammenwirkt, ist zwischen dem Umfangsteil 13 des Basisteils 5 und dem Flansch 12 vorgesehen, um eine luftdichte gegenseitige Verbindung zwischen den beiden Teilen zu gewährleisten.
  • 1 zeigt die Getränkezapfanlage 1 im einsatzbereiten Zustand, d. h. in einem Zustand, in dem der Auslaß 9 des Behälters 2 durchstochen wurde und das Getränk über den Zapfschlauch 10 mit dem Zapfhahn 4 in Verbindung steht. In dieser Situation hat der Druck in der Druckkammer 8 einen gewünschten hohen Wert, und beim Öffnen des Zapfhahns wird das Getränk durch den Zapfschlauch 10 gedrückt, während der Behälter 2 zusammenfällt (nicht gezeigt). Ist der Behälter leer und daher vollständig zusammengefallen, wird der Arretierring 14 gelöst, und die Abdeckung 6 kann vom Basisteil 5 abgenommen werden. Danach kann der zusammengefallene Behälter 2 gegen einen neuen vollen Behälter 2 ausgetauscht werden.
  • Im folgenden wird das Einbauverfahren anhand von 2a bis 2c näher beschrieben, die eine erste Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Getränkezapfanlage zeigen.
  • 2a zeigt die Situation, in der der Behälter 2 auf dem Basisteil 5 plaziert wurde und die Abdeckung 6 angebracht und mit Hilfe des Arretierrings 14 wie zuvor beschrieben am Basisteil befestigt ist. Auf die Druckkammer 8 wurde noch kein Druck ausgeübt. In dieser Situation steht die Außenwand 16 der Basiseinheit 3 in gegenseitiger Abdichtverbindung mit dem Umfangsteil 13 des Basisteils 5, z. B. mit Hilfe eines O-Rings 17 oder einer anderen geeigneten Abdichteinrichtung, die zwischen dem Basisteil 5 und der Basiseinheit 3 angeordnet ist.
  • Die Basiseinheit 3 kann mit einer elastischen Einrichtung in Form von drei oder mehr Zapfen oder Stollen 18 versehen sein, die sich in der Basiseinheit 3 nach unten erstrecken. Die Stollen 18 stoßen an eine erhöhte ringförmige Plattform 19 im Basisteil 5 an und sind ausreichend fest, um einen vollen Behälter 2 abzustützen, solange keine wesentliche, nach unten gerichtete Kraft auf den Behälter 2 ausgeübt wird. Wird aber der Druck in der Druckkammer 8 erhöht, erfährt der Behälter 2 mit der Basiseinheit 3 eine nach unten gerichtete Kraft infolge der unterschiedlichen Drücke, die innerhalb und außerhalb der Druckkammer 8 vorherrschen. Erreicht die Druckdifferenz einen bestimmten Wert, können die Stollen 18 nicht mehr der nach unten gerichteten Kraft widerstehen, und sie biegen sich oder brechen, wodurch sich der Behälter 2 und die Basiseinheit 3 nach unten bewegen.
  • Eine Zwischenposition ist in 2b gezeigt, in der sich der Behälter 2 und die Basiseinheit 3 um eine Strecke nach unten bewegt haben. Die Außenwand 16 steht noch in Ab dichtkontakt mit dem Umfangsteil 13 des Basisteils 5. In der dargestellten Position stößt der Dorn 11, der später näher beschrieben wird und der zum Auslaß 9 des Behälters ausgerichtet ist und in gleitfähiger Beziehung zu einer Stützwand 20 der Basiseinheit steht, an eine mittige Erhebung 21 des Basisteils 5 an.
  • In der letzten Position gemäß 2c hat der Dorn 11 den Verschluß 22 des Auslasses 9 des Behälters 2 durchstochen. Somit erfolgt das Durchstechen des Behälterverschlusses 22 automatisch, wenn Druck auf die Druckkammer 8 ausgeübt wird.
  • In dieser Position ist eine weitere Abwärtsbewegung der Basiseinheit 3 und des zusammendrückbaren Behälters 2 durch den unteren Umfang der Außenwand 16 des Gehäuses der Basiseinheit 3 verhindert, der auf einer Oberfläche 28 am Basisteil 5 anstößt. Somit ist der zusammendrückbare Behälter 2 mit der Basiseinheit 3 auf dem Basisteil 5 abgestützt.
  • 2c zeigt, daß die Außenwand 16 nicht mehr in Abdichtkontakt mit dem Umfangsteil 13 des Basisteils 5 steht. Begrenzt ist die Druckkammer 8 nunmehr durch eine Abdichtung zwischen dem Basisteil 5 und der Basiseinheit 3 an einem Bund 23 an der Basiseinheit, der sich von einem Halsteil des Behälters 2 und im wesentlichen dessen in axialer Verlängerung nach unten erstreckt, und einer nach innen weisenden Oberfläche der erhöhten ringförmigen Plattform 19. Eine Abdichteinrichtung, z. B. ein O-Ring 24, ist so angeordnet, daß sie den hermetischen Abdichteingriff zwischen dem Basisteil 5 und der Basiseinheit 3 gewährleistet.
  • In der Ausführungsform von 2a bis 2c ist der Dorn 11 als integrierter Bestandteil der Basiseinheit 3 hergestellt. Der Dorn 11 ist mit einem Bund 25 versehen, der sich vom unteren Anstoßteil zum zusammendrückbaren Getränkebehälter 2 auf der Außenseite der Stützwand 20 erstreckt. Der Bund 25 ist mit einem oder mehreren Schlitzen (nicht gezeigt) ver sehen und ist vorzugsweise aus dem gleichen Material wie die anderen Teile des Dorns 11 hergestellt. Die Schlitze des Bunds 25 verleihen dem Bund 25 Elastizität und bewirken, daß sich der Bund 25 nach außen biegt, wenn der Dorn 11 zum Behälter 2 gedrückt wird, um den Verschluß 22 an einem schwachen Teilstück gemäß 2c zu durchstechen.
  • Der elastische Bund 25 bewirkt, daß sich der Dorn 11 zurück in seine Ausgangsposition bewegt und dadurch den zusammendrückbaren Getränkebehälter 2 verschließt, wenn der Behälter 2 vom Basisteil 5 abgehoben wird. In dieser Ausführungsform fungiert der Dorn 11 als selbstschließendes Ventil. Dies ist dann von Vorteil, wenn der Behälter entfernt werden muß, bevor er vollkommen geleert ist. Infolge des selbstschließenden Mechanismus braucht der Behälter 2 vor dem Entfernen nicht über den Zapfhahn 4 vollständig geleert zu werden, was der Fall wäre, wenn kein Mechanismus vorgesehen wäre.
  • Das Basisteil 5 ist mit einer Öffnung 26 versehen, durch die der Zapfschlauch 10 (siehe 1) manövriert werden kann, bevor der Behälter 2 mit der Basiseinheit auf dem Basisteil 5 positioniert wird.
  • 3 zeigt eine Schnittansicht von Einzelheiten einer zweiten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Getränkezapfanlage. Zur leichten Bezugnahme dienen die gleichen Bezugszahlen zur Bezeichnung der gleichen Teile wie in 1 bis 2c, obwohl kleine Unterschiede auftreten können.
  • Die zweite Ausführungsform gemäß 3 unterscheidet sich von der ersten Ausführungsform gemäß 1 bis 2c darin, daß die Abdichtung zwischen der Außenwand 16 der Basiseinheit 3 und dem sich nach oben erstreckenden Umfangsteil 13 des Basisteils 5 entfällt. Die Stollen 18 zum anfänglichen Abstützen des Behälters 2 mit der Basiseinheit 3 auf dem Basisteil 5 sind noch vorhanden, und infolge des fehlenden Abdichteingriffs zwischen der Basiseinheit 3 und dem Basisteil 5 kann anfangs keine Druckkammer erzeugt werden. Daher ist es notwendig, eine abwärts gerichtete Kraft auf den Behälter 2 mit der Basiseinheit 3 manuell auszuüben, bis die Position gemäß 3 mit einem Abdichtkontakt zwischen der Basiseinheit 3 und dem Basisteil 5 z. B. mit Hilfe des O-Rings 24 erreicht ist.
  • In Schnittansicht zeigt 4 Einzelheiten einer dritten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Getränkezapfanlage. Wiederum werden die gleichen Bezugszahlen für die gleichen Teile wie in 1 bis 2c verwendet, obwohl kleine Unterschiede auftreten können.
  • In dieser dritten Ausführungsform ist der Abdichteingriff zwischen dem Basisteil 5 und der Basiseinheit 3 nur zwischen der Außenwand 16 der Basiseinheit und dem sich nach oben erstreckenden Umfangsteil 13 des Basisteils 5 vorgesehen. Dementsprechend sind die Konfigurationen der Basiseinheit 3 und des Basisteils 5 abgewandelt.
  • 5a und 5b zeigen in Schnittansichten Einzelheiten einer vierten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Getränkezapfanlage. Erneut werden die gleichen Bezugszahlen für die gleichen Teile wie in 1 bis 2c verwendet, wenngleich kleine Unterschiede auftreten können.
  • Diese vierte Ausführungsform entspricht im wesentlichen der dritten Ausführungsform gemäß 4 mit Ausnahme der Struktur des Dorns 11, der nicht mit einem elastischen Bund versehen ist. Somit ist der Dorn 11 dieser vierten Ausführungsform ein einfacher zum einmaligen Gebrauch bestimmter Dorn, der nicht den Auslaß des Behälters 2 verschließen kann, wenn der Verschluß 22 einmal durchstochen ist.
  • 6a und 6b sind Schnittansichten von Einzelheiten einer fünften Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Getränkezapfanlage. Wieder werden die gleichen Bezugszahlen für die gleichen Teile wie in 1 bis 2c verwendet, obschon kleine Unterschiede auftreten können.
  • Wiederum ist der Dorn 11 mit einem elastischen Bund 25 versehen, der wie in der vorstehenden Beschreibung anhand von 2a bis 2c arbeitet. Allerdings wurde in dieser fünften Ausführungsform die Verbindung zwischen dem Dorn 11 und dem Zapfschlauch 10 abgeändert. Der Auslaß des Dorns 11 ist zu einem Verbindungsstück 27 ausgerichtet, das im Basisteil 5 plaziert ist, wobei der Zapfschlauch 10 mit dem Boden des Anstoßteils des Basisteils 5 verbunden ist. In dieser Ausführungsform ist anfangs kein Zapfschlauch mit dem Dorn 11 verbunden, und das Basisteil 5 ist mit einem permanenten Zapfschlauch 10 in Verbindung mit dem Zapfhahn versehen. Alternativ kann ein separater austauschbarer Zapfschlauch mit dem Verbindungsstück 27 verbunden sein. Dadurch wird die Verbindung zwischen dem Inneren des zusammendrückbaren Getränkebehälters 2 und dem Zapfhahn automatisch hergestellt, wenn der Behälter 2 mit der Basiseinheit 3 zum Basisteil 5 gedrückt wird.
  • Die Struktur des Dorns 11 in der vierten und fünften Ausführungsform ist mit jeder Abdichteinrichtung zwischen der Basiseinheit 3 und dem Basisteil 5 anwendbar. So kann eine Abdichteinrichtung an der Außenwand 16 der Basiseinheit und/oder am Halsteil des Behälters, d. h. am Bund 23, vorgesehen sein, wenngleich nur die Außenabdichtung dargestellt ist. Alternativ kann in der fünften Ausführungsform der Erfindung die Abdichteinrichtung zwischen einem sich vom Bund 23 nach unten erstreckenden Flansch 45 und der mittigen Erhebung 21 oder einem Teil davon vorgesehen sein.
  • 7a und 7b zeigen schematisch ein Zapfventil 30 für die erfindungsgemäße Zapfanlage. Optional kann das Zapfventil 30 am freien Ende des Zapfschlauchs 10 vorgesehen sein.
  • Das Zapfventil weist auf:
    • – ein zylindrisches Rohr 31 mit einem Einlaßende, das zur reibschlüssigen Verbindung mit einem Zapfschlauch (nicht gezeigt) geeignet ist;
    • – einen ersten Bund 32 am Rohr 31, wobei der Bund 32 mit einem Auslaßende des Rohrs in dessen axialer Verlängerung und mit einem größeren Durchmesser verbunden ist;
    • – einem becher- und rohrförmigen Teil 33, das mit dem zylindrischen Rohr 31 verbunden ist und sich im wesentlichen in dessen axialer Verlängerung erstreckt;
    • – Stollen 34, die das rohr- und becherförmige Teil 33 und das zylindrische Rohr 31 mit einem rohrförmigen Raum verbinden, der zwischen dem ersten Bund 32 und dem becherförmigen Teil 33 angeordnet ist;
    • – einen zweiten Bund 35 in reibschlüssigem und gleitfähigem Eingriff mit dem ersten Bund 32;
    • – ein Innenanstoßteil 36 im zweiten Bund 35 zum Verschließen des Auslaßendes des Zapfventils 30.
  • Ist die Basiseinheit 3 mit einem Zapfschlauch 10 versehen, kann das Zapfventil 30 am freien Ende des Zapfschlauchs 10 vorgesehen sein und anfangs in der Basiseinheit 3 als integrierte aseptische Einheit liegen.
  • Das Zapfventil 30 ist zur Plazierung in einem Zapfhahn geeignet, der zum Öffnen und Schließen des Zapfventils 30 durch eine geeignete Einrichtung (nicht gezeigt) im Eingriff mit den Bunden 32, 35 des Zapfventils 30 geeignet ist.
  • Ein Vorteil des Zapfventils 30 besteht darin, daß es leicht und aus billigen Materialien hergestellt werden kann, wodurch sich das Zapfventil als Einmalteil verwenden läßt, das mit dem Getränkebehälter und dem Zapfschlauch geliefert wird. Ein weiterer Vorteil dessen ist also, daß bei beschreibungsgemäßer Plazierung des Zapfventils in einem Zapfhahn der Getränkeinhalt des Behälters nicht mit wiederverwendbaren Teilen in Kontakt zu kommen braucht, die gereinigt werden müssen und das Getränk verderben können.
  • Das zuvor beschriebene Zapfventil 30 kann auch in Kombination mit anderen Arten von Getränkezapfsystemen verwendet werden, z. B. traditionellen Faßbiervorrichtungen oder Zapf systemen, die auf alkoholfreie Getränke spezialisiert sind, unabhängig vom genauen Zapfsystem.
  • Wie zuvor beschrieben und in den Zeichnungen dargestellt ist, wird der Behälter 2 in einer aufrechten Position mit dem Auslaß 9 nach unten weisend, d. h. zum Schwerpunkt, plaziert. So kann der Behälter 2 vollkommen geleert werden. Die Schwerkraft hilft beim Leeren des Behälters 2, weshalb die Zapfanlage 1 weniger Druck zum vollständigen Leeren des Behälters 2 als andere in der Technik bekannte Zapfanlagen benötigt.
  • Die Basiseinheit 3 verfügt über eine Außenwand 16, eine Einrichtung zum untrennbaren Verbinden der Basiseinheit 3 mit dem zusammendrückbaren Getränkebehälter 2, eine Verschlußeinrichtung 22 zum Abdichten des Behälters 2 und einen Dorn 11 zum Durchstechen des Verschlusses 22, um Zugang zum Inhalt des Behälters 2 zu erlangen. Vorgesehen ist ein ringförmiger Raum, der vorzugsweise den Zapfschlauch zum Verbinden des Auslasses 9 des Behälters 2 mit dem Zapfhahn 4 enthält. Vorzugsweise weist die Basiseinheit 3 ferner eine Abdichtung (nicht gezeigt) auf, die an der Unterkante der Außenwand 16 befestigt ist. Bevor die Basiseinheit 3 mit einem Behälter verbunden wird, weist sie zusätzlich eine Abdichtung (nicht gezeigt) auf, die an der Oberkante der Außenwand 16 befestigt ist. Diese Abdichtungen werden bei der Herstellung der Basiseinheit 3 angebracht, um eine aseptische Einheit bereitzustellen, die mit einem Behälter 2 in einem späteren Stadium verbunden werden kann. Die aseptische Einheit ist nach Entfernen der Abdichtungen einsatzbereit.
  • Somit kann die Basiseinheit 3 als aseptische Einheit an einem zentralen Standort leicht hergestellt und sogar zu abgelegenen Getränkelieferanten, z. B. Brauereien oder Weinkellereien, transportiert werden. Die Getränkebehälter 2 lassen sich zur Abfüllstelle getrennt transportieren. Gewöhnlich werden solche Getränkebehälter 2 auf ihre volle Größe erst unmittelbar vor ihrem Befüllen mit Getränken aufgeblasen. Am Produktionsstandort werden die Getränkebehälter 2 auf ihre volle Größe aufgeblasen, wobei der Behälter 2 ein Körperteil mit einer allgemein zylindrischen Wand, ein Schulterteil und ein Halsteil hat, das einen Ein- und Auslaß 9 bildet. Nach Aufblasen des Behälters 2 auf seine Form wird der Behälter 2 mit dem gewünschten Getränk befällt und durch Aufpressen der Basiseinheit 3 über dem Hals verschlossen, nachdem die obere Abdichtung entfernt wurde. Die Abdichtung am Boden der Basiseinheit bleibt an Ort und Stelle.
  • Vorzugsweise ist der Behälter 2 aus Kunststoffen hergestellt, insbesondere aus einem solchen Polymer wie PEN oder PET. So kann der Behälter 2 als dünnwandige, selbsttragende Struktur ausgebildet sein, die zum Zusammendrücken geeignet ist, wenn ein Außendruck in einer Zapfanlage 1 ausgeübt wird. Der Behälter 2 kann als Mehrschichtaufbau hergestellt sein, der eine Sauerstoffsperre zum Konservieren des Getränkeinhalts des Behälters aufweist. Weiterhin kann der Behälter 2 getönt oder gefärbt sein, um eine Lichtsperre zu erzeugen, wenn die Getränkequalität lichtempfindlich ist. Eine solche Lichtsperre könnte in der Sauerstoffsperre plaziert sein. Andere geeignete Verfahren sind das Beschichten des Behälters 2, z. B. Plasmabeschichten der Innenfläche und/oder Epoxidbeschichten der Außenfläche.
  • Vorzugsweise ist die Verbindung zwischen der Basiseinheit 3 und dem Behälter 2 so beschaffen, daß sobald die Basiseinheit 3 am Behälter 2 befestigt wurde, sie nicht entfernt werden kann, ohne den Behälter 2 und/oder die Basiseinheit 3 zu beschädigen, was eine gegen unbefugten Eingriff gesicherte Behältereinheit bildet, die ein Getränk enthält, das fertig zur Lieferung zum Ort des Verbrauchs ist. Eine solche untrennbare Verbindung läßt sich auf vielfältige Weise erhalten. Vorzugsweise erhält man die Verbindung durch Aufpressen der Basiseinheit über dem Hals des Behälters 2, wobei der Hals und die Basiseinheit 3 mit zusammenwirkenden Arretier einrichtungen versehen sind, z. B. in Form von Stollen/Widerhaken und Aussparungen/Bunden gemäß der Darstellung in den Zeichnungen oder jeder anderen Art von Schnappmechanismus. Alternativ kann die Basiseinheit 3 mit dem Hals des Behälters 2 verklebt oder verschweißt sein, oder die Basiseinheit 3 könnte auf den Hals des Behälters 2 aufgeschraubt sein, sofern das Gewinde mit einer Einrichtung zum Verhindern des Lösens der Basiseinheit 3 versehen ist.
  • Vorzugsweise ist die aufgepreßte Verbindung der Basiseinheit 3 mit dem Hals des Behälters 2 mit einer dünnen Abdichtung in Form einer ring- oder kreisförmigen Membran ausgekleidet, um für eine hermetische Verbindung zwischen der Basiseinheit 3 und dem Behälter 2 zu sorgen. Die Membran ist vorzugsweise von der Art, die zum Auskleiden der Innenseite eines metallischen Kronkorkens einer traditionellen Bierglasflasche verwendet wird.
  • Vorzugsweise weist die Basiseinheit auf:
    • – eine vorzugsweise zylindrische Außenwand 16;
    • – eine Einrichtung zum Anliegen an der Schulter des zusammendrückbaren Getränkebehälters 2 in Form einer Wand;
    • – eine Einrichtung zum Anliegen am Hals des zusammendrückbaren Getränkebehälters 2 in Form einer Wand;
    • – eine Einrichtung zum Gewährleisten einer untrennbaren Verbindung der auf den zusammendrückbaren Getränkebehälter 2 aufgepreßten Basiseinheit 3 in Form von drei oder mehr ringförmigen Erhebungen, die mit einer ringförmigen Erhebung am Hals des Behälters 2 zusammenwirken. Die ringförmige Erhebung kann durch entsprechende, über den Umfang angeordnete Aussparungen, Stollen oder Widerhaken ersetzt sein;
    • – eine Einrichtung zum Aufnehmen eines Zapfschlauchs 10 unter sterilen Bedingungen während des Transports in Form eines Raums, wobei der Zapfschlauch aufgerollt sein kann (nicht gezeigt);
    • – einen Verschluß 22 zum Abdichten des Auslasses 9 des zusammendrückbaren Getränkebehälters 2 in Form einer Wand;
    • – eine in der Wand gebildete Einkerbung, die einen Teil der Wand schwächt, um sie durch Ausübung einer vorbestimmten Kraft durchstechen zu können;
    • – eine Einrichtung in Form eines Bundes oder von Ständern zum Anstoßen an einer Erhebung des Basisteils zum zeitweiligen Verhindern, daß die Basiseinheit 3 in das Basisteil 5 mit daraus folgender Beschädigung des Dorns 11 gedrückt wird;
    • – eine Einrichtung zum Herstellen einer luftdichten Verbindung mit dem Basisteil 5;
    • – eine Einrichtung zum Halten des Dorns 11, vorzugsweise in Form einer zylindrischen Stützwand;
    • – einen Dorn 11, der in gleitfähiger Beziehung zu einer Stützwand entlang der Achse der zylindrischen Stützwand gehalten wird; und
    • – eine Schutzeinrichtung zum Schützen des Dorns 11 und zum Abstützen der Abdichtung im Mittelbereich der Basiseinheit 3 in Form einer Wand oder eines Satzes aus Wänden, die den Dorn 11 umgeben, um den Dorn 11 vor unbeabsichtigten Stößen auf die Basiseinheit 3 bei der Handhabung zu schützen.
  • In allen Ausführungsformen sind die Teile der Basiseinheit 3 vorzugsweise aus einem solchen Kunststoffmaterial wie PET oder PE hergestellt. Dadurch können Kosten des Aufbaus niedrig sein, und zudem können die Teile zermahlen und dem Recycling für neue Kunststoffprodukte zugeführt werden, z. B. neue Basiseinheiten 3. Die Abdichtungen können mit der Basiseinheit 3 verklebt sein. Das Material für diese Abdichtungen kann z. B. ein Kunststoff, ein kunststoffbeschichtetes Papier, Papier, Aluminiumfolie sein.
  • Soll das Getränk vor dem Zapfen gekühlt werden, kann dies auf vielfältige Weise geschehen. Mit der Erfindung kann die Druckbeaufschlagungseinheit mit der Basiseinheit 3 und dem zusammendrückbaren Getränkebehälter 2 mit bekannten Zapfanlagen für Faßbier und alkoholfreie Getränke genutzt werden, bei denen das Getränk auf seinem Weg vom Getränkebehälter zum Zapfhahn in einer Kühleinheit gekühlt wird. Weiterhin besteht die Möglichkeit, die gesamte Druckbeaufschlagungseinheit in einer gekühlten Umgebung zu plazieren, z. B. in einem Kühlschrank. Eine weitere Möglichkeit ist, ein kaltes Druckbeaufschlagungsfluid anzuwenden.
  • 8a zeigt eine Perspektivansicht einer alternativen Basiseinheit 3 für eine Getränkezapfanlage und ein Verfahren zum Zapfen eines Getränks aus einem zusammendrückbaren Behälter gemäß der Erfindung. 8b und 8c sowie 8d zeigen Schnitte durch die alternative Basiseinheit 3 bzw. ein entsprechendes alternatives Basisteil 5. Allgemein werden die gleichen Bezugszahlen für die gleichen Teile wie in 1 bis 6b verwendet, obgleich kleine Unterschiede auftreten können. Allgemeine Merkmale der Basiseinheit 3 und des Basisteils 5 in dieser Ausführungsform ähneln den zuvor beschriebenen Ausführungsformen. So verfügt die Basiseinheit 3 über ein Gehäuse mit einer Außenwand 16, eine Einrichtung zum Anbringen am Auslaßende 9 eines zusammendrückbaren Behälters 2 und eine Einrichtung zum Zusammenwirken mit einem Basisteil 5. Das Basisteil 5 verfügt über eine Einrichtung zum Aufnehmen und Abstützen der Basiseinheit 3 und einen Druckfluideinlaß 7 zur Druckbeaufschlagung einer Druckkammer 8, die zwischen einem zusammendrückbaren Behälter 2, der Basiseinheit 3, dem Basisteil 5 und einer Abdeckung 6 der Zapfeinheit vorgesehen ist.
  • In 8a bis 8c ist die Basiseinheit 3 ohne den angebrachten zusammendrückbaren Behälter 2 gezeigt, damit die Innenteile der Basiseinheit 3 besser zu sehen sind. In dieser alternativen Ausführungsform weist die Basiseinheit 3 ein flexibles becherförmiges Teil 40 auf, das den Auslaßabschnitt 9 des Behälters 2 und in dessen Verlängerung abdeckt. Das be cherförmige Teil 40 ist vorzugsweise innerhalb des Bunds 23 wie in den zuvor beschriebenen Ausführungsformen angeordnet. Das becherförmige Teil 40 weist einen Boden 42, eine Seitenwand 43 und einen länglichen Hohldorn 11 auf, der im Boden 42 des becherförmigen Teils 40 gebildet ist. Der sich nach unten erstreckende Teil des Dorns 11 ist vorzugsweise mit einem Ende einer Länge eines Zapfschlauchs 10 verbunden. Vorzugsweise ist dieser Schlauch 10 an seinem anderen, freien Ende mit einem Zapfventil 30, z. B. gemäß der vorstehenden Beschreibung, zur Anbringung an einem Zapfhahn 4 ausgestattet. Das sich nach oben erstreckende Ende des Dorns 11 ist geeignet, einen Verschluß 22 zu durchstechen, der im Gehäuse der Basiseinheit 3 vorgesehen ist. In dieser Ausführungsform verfügt der Verschluß 22 vorzugsweise über eine gesonderte Abdichtung, die auf und an einem oberen Rand 41 des vorzugsweise ring- und becherförmigen Teils 40 abdichtend angeordnet ist. Diese Abdichtung/Verschluß-Kombination 22 ist vorzugsweise durch eine Luft- und fluiddichte Metall- oder Polymerfolie gebildet, die mit der Basiseinheit 3 verschweißt, verklebt oder anderweitig daran abgedichtet sein kann. Das becherförmige Teil 40 ist so ausgebildet, daß es eine Eigenelastizität oder elastische Zonen hat, vorzugsweise indem die Seitenwand 43 mit einer geringeren Materialdicke als die umliegenden Teile des Basisteils 3 ausgebildet ist.
  • In 8d ist ein Basisteil 5 gezeigt, das der Basiseinheit 3 in 8a entspricht. Das Basisteil 5 weist eine Stoßfläche in Form einer nach oben weisenden Oberfläche auf einer mittigen Erhebung 21 auf, die im Basisteil 5 vorgesehen ist, wobei die Stoßfläche zum Zusammenwirken mit dem Bodenteil 42 des becherförmigen Teils 40 geeignet ist.
  • Durch Drücken des Bodenteils 42 des becherförmigen Teils 40 gegen die Stoßfläche auf der mittigen Erhebung 21 gibt die Wand 42 nach und verbiegt sich infolge ihrer Eigenelastizität, wodurch sich der Boden 42 relativ zu den anderen Teilen der Basiseinheit 3 in Richtung zum Behälter 2 bewegt, was den Dorn 11 an und durch den Verschluß 22 drückt, wodurch der Verschluß 22 durchstochen und für Fluidzugang zum Inhalt des Behälters 2 gesorgt wird.
  • In dieser Ausführungsform kann die Elastizität des becherförmigen Teils 40 auf die gleiche Weise wie die Stollen 18 genutzt werden, die mit den zuvor beschriebenen Ausführungsformen erwähnt wurden. Die Stollen 18 und/oder das becherförmige Teil 40 stützen den zusammendrückbaren Getränkebehälter 2 vor dem Durchstechen des Verschlusses 22 ab, und die Eigenelastizität dieser Stollen 18 und/oder des becherförmigen Teils 40 kann das Entfernen des Behälters 2 mit der Basiseinheit 3 dadurch unterstützen, daß die Elastizität den Behälter 2 nach oben schiebt, wenn der Druck in der Druckkammer 8 abgebaut ist. Somit kann die Elastizität des becherförmigen Teils 40 so angepaßt sein, daß das becherförmige Teil 40 anstelle der Stollen 18 oder in Kombination mit ihnen verwendet werden kann.
  • In dieser Ausführungsform weist das Basisteil 5 eine Abdichteinrichtung auf, z. B. in Form eines O-Rings 24 zwischen einer erhöhten ringförmigen Plattform 19 und dem Bund 23. Alternativ kann die Abdichtung zwischen der erhöhten ringförmigen Plattform 19 und der Seitenwand 42 des becherförmigen Teils 40 vorgesehen sein.
  • In allen Ausführungsformen kann der Flansch 45 geeignet sein, die Außenwand 16 beim Abstützen des zusammendrückbaren Behälters 2 mit der Basiseinheit 3 auf dem Basisteil 5 beim Gebrauch/Zapfen zu unterstützen.
  • Wie bei den zuvor anhand von 2 bis 5b beschriebenen Ausführungsformen kann der Flansch 45, der sich vom Bund 23 nach unten erstreckt und das becherförmige Teil 40 schützt, mit einem oder mehreren Durchgängen versehen sein, durch die ein Zapfschlauch (nicht gezeigt) geführt werden kann. In je dem Fall bezweckt dieser Flansch 45, den Dorn 11 vor unbeabsichtigten Stößen bei der Handhabung zu schützen.
  • Obwohl in 8d nicht gezeigt, weist das Basisteil 5 eine Öffnung 26 zum Durchführen des Zapfschlauchs 10 zum Zapfhahn 4 wie in den zuvor beschriebenen Ausführungsformen auf.
  • Vorzugsweise ist der Dorn 11 in dieser Ausführungsform asymmetrisch in Bezug auf eine Mittelachse durch die Basiseinheit 3 und das Basisteil 3 positioniert, was aus 8c hervorgeht. Dadurch ist mehr Spielraum zum Manövrieren des Zapfschlauchs 10 in dem Raum möglich, der durch den o. g. Flansch 45 gebildet ist. Außerdem ermöglicht die asymmetrische Position des Dorns 11 Raum für die mittige Erhebung 21 auf dem Basisteil 5, so daß es zum Anstoßen zwischen der mittigen Erhebung 21 und dem Bodenteil 42 des becherförmigen Teils 40 kommen kann.
  • Alternativ kann die Erhebung 21 im Gegensatz zu mittig asymmetrisch positioniert sein, und der Dorn 11 kann dann mittig positioniert sein. Die asymmetrisch positionierte Erhebung 21 oder der asymmetrisch positionierte Dorn 11 kann auch mit den zuvor beschriebenen Ausführungsformen zur Anwendung kommen.
  • Eine zusätzliche, ringförmige Wand 46 kann im Inneren des Basisteils vorgesehen sein. Dadurch ergibt sich ein Innenraum 47. Dieser Raum 47 läßt sich vorteilhaft zum Aufnehmen eines Zapfschlauchs 10 und z. B. eines Zapfventils 30 gemäß der vorstehenden Beschreibung nutzen.
  • In dieser Ausführungsform sind das becherförmige Teil 40, der Dorn 11 und die ringförmige Wand 46 vorzugsweise in einem Stück mit den übrigen Teilen der Basiseinheit 3 und aus den gleichen Materialien wie diese mit Ausnahme der durchstechbaren Abdichtung/Verschluß-Kombination 22 z. B. in einem Formgebungsverfahren hergestellt. Die Basiseinheit kann mit Abdichtungen auf dem oberen und/oder unteren Umfang der Außenwand 16 wie zuvor beschrieben ausgerüstet sein.
  • 8b und 8c bzw. 8d zeigen auch eine alternative Außenabdichtung zwischen der Basiseinheit 3 und dem Basisteil 5. Zusätzlich zu der zwischen der erhöhten ringförmigen Plattform 19 und dem Bund 23 vorgesehenen Abdichtung 24 kann eine Außenabdichteinrichtung z. B. in Form eines O-Rings 17 vorgesehen sein, der auf einer nach außen weisenden Seitenwand einer zusätzlichen Erhebung 50 des Basisteils 5 angeordnet ist. Diese Abdichteinrichtung 17 wirkt mit der nach innen weisenden Oberfläche des unteren Teils der Außenwand 16 der Basiseinheit 3 zusammen, um für eine hermetische Abdichtung wie in der vorstehenden Beschreibung für die Ausführungsformen gemäß 2 bis 5b zu sorgen. Allerdings war in diesen Ausführungsformen die Abdichteinrichtung 17 auf der Innenfläche der sich nach oben erstreckenden Umfangswand 13 des Basisteils 5 vorgesehen und geeignet, mit der Außenfläche des unteren Teils der Außenwand 16 der Basiseinheit 3 zusammenzuwirken.
  • Durch einen Aufbau mit der zusätzlichen Abdichteinrichtung 17 auf einer zusätzlichen Erhebung 50 kann der untere Umfang der Wand 16 der Basiseinheit 3 verstärkt sein, z. B. mit einem Satz sich radial erstreckender Rippen 48. Dadurch ist die Abdichtung 17 vor Verformungen der Wand 16 geschützt, die durch unbeabsichtigte Stöße gegen die Basiseinheit 3 verursacht werden, die bei der Handhabung des zusammendrückbaren Behälters auftreten könnten.
  • Ferner ist dadurch mehr Raum in der sich nach oben erstreckenden Umfangswand 13 des Basisteils 5 zur Bildung eines Druckfluideinlasses 7 für die Druckkammer 8 vorgesehen. In 8d ist der Druckfluideinlaß 7 nicht gezeigt. Offensichtlich ist, daß dieses Abdichtmerkmal auch auf die zuvor beschriebene erste bis fünfte Ausführungsform Anwendung finden würde.
  • In Kombination mit dieser Außenabdichtung 17 zwischen dem Inneren der Wand 16 und dem Äußeren der Erhebung 50 können ein oder mehrere Umgehungskanäle 49 in der Innenfläche der Außenwand 16 der Basiseinheit 3 vorteilhaft gebildet sein. Durch solche Umgehungskanäle 49 können das Basisteil 5 und die Basiseinheit 3 gemäß dieser Ausführungsform der Erfindung wie in der vorstehenden Beschreibung für die Ausführungsform gemäß 2a bis 2c verwendet werden. So wird die Außenabdichtung 17 nur beim Zusammendrücken des becherförmigen Teils 40 zum Durchstechen des Verschlusses 22 genutzt. Nach dem Durchstechen ist die Druckkammer 8 nunmehr durch die Abdichtung 24 zwischen dem Bund 23 und der erhöhten ringförmigen Plattform 19 begrenzt.
  • Besonders wichtig ist dies, wenn der Druck in der Druckkammer 8 hoch ist. Der Behälter könnte für längere Zeiträume, z. B. zwei Wochen, zum Zapfen plaziert sein. Ein kontinuierlicher hoher Druck auf den Aufbau, insbesondere die Außenwand 16, könnte den Aufbau schwächen. Vermieden wird dies durch Verschieben der Kräfte auf die Abdichtung 24 zwischen dem Bund 23 und der Erhebung 19 durch Nutzung der Umgehungskanäle 49. Dadurch kann die Basiseinheit aus einem dünneren, schwächeren und/oder billigeren Material geformt sein.
  • Wie bei den vorherigen Ausführungsformen läßt sich das Durchstechen ohne die Außenabdichtung 17 erreichen, indem z. B. manueller Abwärtsdruck auf den Behälter ausgeübt wird, oder allein durch die Innendichtung 24 zwischen dem Bund 23 und der Erhebung 19.
  • Die Verstärkungsrippen 48 auf dem unteren Außenumfang der Wand 16 sorgen auch für einen stabilen Stand des Getränkebehälters. Vorzugsweise werden solche Rippen 48 in einem Stück mit dem Basisteil 3 in einem Formgebungsverfahren geformt.

Claims (21)

  1. Verfahren zum Abgeben eines Getränks aus einem zusammendrückbaren Behälter (2), wobei das Verfahren die Schritte aufweist: – Anbringen des zusammendrückbaren Behälters (2), der mit einer Basiseinheit (3) versehen ist, die einen Auslaß (9) des zusammendrückbaren Behälters abdichtet, auf einem im wesentlichen flachen Basisteil (5) einer Abgabeanordnung (1), wobei der Auslaß (9) des Behälters nach unten zeigt, die Basiseinheit und das Basisteil mit einer Abdichteinrichtung zum hermetischen Abdichten der Basiseinheit zum Basisteil versehen ist; – Anordnen eines freien Endes einer Abgaberöhre (10) an einem geschlossenen Abgabehahn (4), der sich außerhalb der Abgabeanordnung (1) befindet, wobei die Abgaberöhre mit einem Hohldorn (11) verbunden ist, der mit dem abgedichteten Auslaß (9) des zusammendrückbaren Behälters (2) ausgerichtet ist; – hermetisch dichtes Anbringen einer Abdeckung (6) auf dem Basisteil (5), um eine Druckkammer (8) zwischen dem zusammendrückbaren Behälter (2), der Basiseinheit (3), dem Basisteil und der Abdeckung zu bilden; – Durchstechen des abgedichteten Auslasses (9) des zusammendrückbaren Behälters (2) mittels des Hohldorns (11), der zwischen dem abgedichteten Auslaß und dem Basisteil (5) angeordnet ist, wodurch das Getränk in dem zusammendrückbaren Behälter in Kommunikation mit der Abgaberöhre (10) gebracht wird; – Bereistellen eines erhöhten Drucks in der Druckkammer (8); – Öffnen des Abgabehahns (4), um zumindest einen Teil des Getränks durch die Abgaberöhre (10) durch Druckbe aufschlagung des zusammendrückbaren Behälters (2) an die Umgebung abzugeben und dadurch dessen Volumen zu reduzieren.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, wobei der mit der Basiseinheit (3) versehene Behälter (2) mittels einer elastischen Einrichtung (18, 40) vorübergehend vom Basisteil (5) getrennt gehalten wird, bis eine zunehmende nach unten gerichtete Kraft auf den Behälter ausgeübt wird, wodurch sich der Behälter nach unten bewegt, wobei bewirkt wird, daß der Dorn (11) den abgedichteten Auslaß (9) durchsticht.
  3. Verfahren nach Anspruch 2, wobei die zunehmende nach unten gerichtete Kraft manuell ausgeübt wird.
  4. Verfahren nach Anspruch 2, wobei die zunehmende nach unten gerichtete Kraft durch den zunehmenden Druck in der Druckkammer (8) ausgeübt wird.
  5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, wobei das freie Ende der Abgaberöhre (10) außerhalb der Abgabeanordnung (1) durch eine Öffnung (26) im Basisteil (5) zum Abgabehahn (4) geführt wird, bevor der Dorn (11) den abgedichteten Auslaß (9) durchsticht.
  6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, wobei eine Dichtung, die den abgedichteten Auslaß aseptisch abdichtet, entfernt wird, bevor der mit der Basiseinheit (3) versehene Behälter (2) auf dem Basisteil (5) angebracht wird.
  7. Getränkeabgabeanordnung (1) mit: – einem zusammendrückbaren Getränkebehälter (2) mit: – einem im allgemeinen zylindrischen zusammendrückbaren Wandteil, – einem Auslaßende, – einem Halsteil am Auslaßende; – einer Druckbeaufschlagungseinheit mit: – einer Einrichtung zum Verbinden der Druckbeaufschlagungseinheit mit einer Druckmediumquelle, – einem im wesentlichen flachen Basisteil (5), – einer Abdeckung (6), wobei das Basisteil und die Abdeckung dicht miteinander verbindbar sind; – einer Basiseinheit (3) mit: – einem Gehäuse, – einer durchstechbaren Verschlußeinrichtung (22) zum Abdichten des zusammendrückbaren Behälters (2), – einer Arretiereinrichtung zum untrennbaren und hermetischen Verbinden der Basiseinheit (3) mit dem Halsteil des zusammendrückbaren Behälters (2), – einer Abdichteinrichtung zum hermetischen Abdichten des zusammendrückbaren Behälters (2) zum Basisteil (5); – einem Hohldorn (11), der zum Durchstechen der durchstechbaren Verschlußeinrichtung (22) angepaßt ist; – einer schließbaren Abgaberöhre (10), die mit dem Hohldorn (11) verbunden ist; dadurch gekennzeichnet, daß die Basiseinheit (3) und der Halsteil an einem unteren Ende des Behälters (2) vorgesehen sind und daß das Gehäuse der Basiseinheit (3) eine Außenwand (16) hat, die sich axial über den Halsteil hinaus in einer Abwärtsrichtung im wesentlichen in Verlängerung der Wand des zusammendrückbaren Behälters erstreckt, und daß das Basisteil (5) eine Oberfläche hat, die zum Tragen der Außenwandverlängerung geeignet ist.
  8. Getränkeabgabeanordnung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdichteinrichtung zum hermetischen Abdichten des zusammendrückbaren Behälters (2) zum Basisteil (5) zwischen einem Bund (23) an der Basiseinheit (3) und dem Basisteil (5) vorgesehen ist, wobei sich der Bund (23) vom Halsteil des Behälters nach unten und im wesentlichen in axialer Verlängerung desselben erstreckt.
  9. Getränkeabgabeanordnung nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdichteinrichtung zum hermetischen Abdichten des zusammendrückbaren Behälters (2) zum Basisteil (5) zwischen der Außenwand (16) der Basiseinheit (3) und dem Basisteil (5) vorgesehen ist.
  10. Getränkeabgabeanordnung nach einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß eine elastische Stutzeinrichtung (18) zum vorübergehenden Beabstanden des Behälters (2) und der Basiseinheit (3) vom Basisteil (5) vorgesehen ist.
  11. Getränkeabgabeanordnung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die elastische Stützeinrichtung (18) in der Basiseinheit (3) sich von dieser axial nach unten erstreckend vorgesehen ist.
  12. Getränkeabgabeanordnung nach einem der Ansprüche 7 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Hohldorn (11), der mit dem abgedichteten Auslaß (9) des zusammendrückbaren Behälters (2) ausgerichtet ist, in der Basiseinheit (3) vorgesehen ist.
  13. Getränkeabgabeanordnung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Hohldorn (11) eine Einrichtung zum Anschlagen am Basisteil (5) hat, wobei das Basisteil eine entsprechende Anschlageinrichtung (21) hat.
  14. Getränkeabgabeanordnung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß eine elastische Einrichtung (25) zwischen dem Hohldorn (11) und der Basiseinheit (3) vorgesehen ist, wobei die elastische Einrichtung eine Einrichtung zum Schließen des Behälters (2) bereitstellt, wenn der Behälter vom Basisteil (5) entfernt werden muß.
  15. Getränkeabgabeanordnung nach einem der Ansprüche 7 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Hohldorn (11), der mit dem abgedichteten Auslaß (9) des zusammendrückbaren Behälters (2) ausgerichtet ist, auf dem Basisteil (5) vorgesehen ist.
  16. Getränkeabgabeanordnung nach einem der Ansprüche 7 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Basiseinheit (3) aufweist: – ein elastisches becherförmiges Teil (40), wobei das becherförmige Teil (40) aufweist: eine Seitenwand (43); einen Boden (42), der für ein Zusammenwirken mit einer mittigen Erhöhung (21) auf dem Basisteil (5) angepaßt ist; und einen Hohldorn (11); und – eine Verschlußeinrichtung (22), die auf einem oberen Rand (41) des becherförmigen Teils (40) ausgebildet ist.
  17. Getränkeabgabeanordnung nach einem der Ansprüche 7 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß der Dorn (11) in Bezug auf eine Mittelachse durch die Basiseinheit (3) asymmetrisch angeordnet ist.
  18. Getränkeabgabeanordnung nach einem der Ansprüche 7 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Basiseinheit (3) einen ringförmigen Raum zur Aufnahme der Abgaberöhre (10) hat.
  19. Getränkeabgabeanordnung nach einem der Ansprüche 7 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß ein freies Ende der Abgaberöhre (10) mit einem Abgabeventil (30) versehen ist.
  20. Behältereinheit, die an eine Abgabeanordnung nach einem der Ansprüche 7 bis 19 angepaßt ist, wobei die Behältereinheit einen zusammendrückbaren Behälter (2) und eine Basiseinheit (3) aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß die Basiseinheit (3) einen nach unten gerichteten Halsteil abdichtet, der einen Auslaß (9) des zusammendrückbaren Behälters (2) aufweist, wobei die Basiseinheit eine Außenwand (16) aufweist, die sich axial über den Halsteil hinaus in einer Abwärtsrichtung im wesentlichen in Verlängerung der Wand des zusammendrückbaren Behälters (2) erstreckt, und daß eine entfernbare aseptische Abdichtung vorgesehen ist, die den Auslaß (9) überdeckt.
  21. Behältereinheit nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß die entfernbare aseptische Abdichtung mit der Außenwand (16) am Boden der Basiseinheit (3) verbunden ist.
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