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Die
Erfindung betrifft eine Verpackung. Insbesondere betrifft die Erfindung
eine gasdichte oder teilweise gasdurchlässige Verpackung zum Transportieren
von Waren, insbesondere von Lebensmitteln.
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Aus
der Praxis ist es bekannt, Lebensmittel in separaten, gasdichten
Verbraucherportionen zu verpacken. Diese sogenannten Modified Atmosphere (MA)
Verpackungen umfassen üblicherweise
einen Kunststoffteller zum Stützen
des Produkts und eine um den Teller mit dem Produkt gespannte Folie,
deren Ränder
gasdicht aufeinander geschweißt
sind. In einer derartigen gasdichten Verpackung kann eine für das Produkt
vorteilhafte Umgebung erzeugt werden, beispielsweise durch das teilweise
oder vollständige
Ersetzen der in der Packung enthaltenen Luft durch eine Mischung
aus anderen Gasen, wie Stickstoff oder Kohlendioxid. Somit kann
beispielsweise die Haltbarkeit oder die Frische des Produkts begünstigt werden.
Darüber
hinaus ist die Verpackung geruchsdicht, so dass das verpackte Produkt vor
dem Einfluss äußerer Gerüche geschützt ist
und umgekehrt das Produkt den Geruch und den Geschmack benachbarter
Waren nicht beeinträchtigen kann.
Daher ist eine MA-Verpackung für
das Verpacken von geruchsempfindlichen Produkten oder von Produkten,
welche selbst einen starken Geruch abgeben, wie Fleisch oder Fisch,
besonders geeignet.
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FR 2 576 874 schlägt vor,
eine MA-Transportverpackung durch das Auskleiden einer Kartonbox
mit einer Folie aus einem thermoplastischen Material herzustellen,
wobei die Folie über
den oberen Rand der Box reicht. Nachdem die Box befüllt wurde, wird
eine zweite Folie über
ihre Oberseite gespannt und anschließend außerhalb der Box auf die erste Folie
heißgesiegelt,
wobei ein Widerlager als Dichtungsbasis verwendet wird. Die derart
erhaltene Verpackung ist gasdicht und geruchsdicht und weist ferner
ausreichend Tragfähigkeit
für den
Transport größerer Warenmengen
auf. Diese bekannte Verpackung hat jedoch den Nachteil, dass sich
die Ränder, entlang
denen die beiden Folien miteinander verschweißt wurden, über die Außenseite der Box hinaus erstrecken.
Infolgedessen können
die Verpackungen nicht unmittelbar nebeneinander angeordnet werden,
noch können
sie stabil gestapelt werden. Tatsächlich sind beim Stapeln die
Ränder
einander im Weg und überlappen
teilweise die umgebenden Boxen. Ferner können derartige Ränder das
Entfernen einer in einem Stapel angeordneten Verpackung verkomplizieren,
da die Ränder
sich hinter oder zwischen benachbarten Verpackungen verfangen können, wodurch
möglicherweise
eine Beschädigung der
Verpackung verursacht werden kann. Es ist ferner möglich, dass
beim Wegziehen eines derart eingeklemmten Randes eine auf diesem
Rand platzierte Verpackung in Bewegung versetzt wird und umfällt.
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Die
Erfindung sieht eine Transportverpackung vor, bei welcher die vorgenannten
Nachteile überwunden
sind, während
ihre Vorteile bewahrt wurden. Hierzu ist eine erfindungsgemäße Verpackung durch
die Merkmale des Anspruchs 1 gekennzeichnet.
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Da
die beiden Schichten Folienmaterial, die zusammen die innere Verpackung
bilden, aufeinander gegen einen Wandteil der äußeren Verpackung, beispielsweise
den oberen Rand, angebracht sind, weist die Verpackung keine abstehenden
Ränder auf.
Derartige Verpackungen können
stabil und kompakt aufeinander und nebeneinander platziert werden.
Die relativ starre äußere Verpackung
schützt
die innere Verpackung und schafft ausreichende Tragfähigkeit
und Stapelfestigkeit. Die innere Verpackung dichtet die Produkte
gasdicht und geruchsdicht ab, so dass beispielsweise verschiedene
Waren in einer Transporteinheit, beispielsweise einem Kaltlagerungscontainer,
transportiert werden können,
ohne dass diese gegenseitig ihren jeweiligen Geschmack und/oder
Geruch beeinträchtigen.
Ferner kann bei einer solchen Verpackung die Haltbarkeit verlängert werden.
Nach dem Gebrauch kann die Verpackung einfach in eine innere und
eine äußere Verpackung getrennt
werden. Je nach dem material, aus dem sie hergestellt ist, kann
die äußere Verpackung
entweder gereinigt und wiederverwendet oder recycelt werden, wie
dies auch für
die innere Verpackung gilt.
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Nach
einem vorteilhaften Ausführungsbeispiel
ist eine erfindungsgemäße Verpackung
durch die Merkmale des Anspruchs 5 gekennzeichnet.
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Indem
zumindest für
die zweite abdeckende Folienschicht der inneren Verpackung eine
Folie verwendet wird, die in zumindest einer Richtung durchlässig ist,
kann zumindest ein einseitiger Austausch von Gasen zwischen der
inneren Verpackung und der Umgebung bewirkt werden. Dies kann beispielsweise
bei "lebenden" Produkten wie Gemüse und Obst
vorteilhaft sein, welche während
ihres Verweilens in der Verpackung Sauerstoff zu CO2 umwandeln.
Infolgedessen steigt der Gehalt an CO2 in
der Verpackung. Indem vorliegend eine halbdurchlässige Folie verwendet wird,
kann zumindest ein Teil des in der Verpackung gebildeten CO2 an die Umgebung abgegeben werden, so dass
der Gehalt in der Packung nicht zu hoch wird und die Produkte nicht
ersticken. Tests haben gezeigt, dass mit einer derartigen durchlässigen Folie
lebende Produkte derart verpackt werden können, dass sie frisch bleiben
und über
eine lange Zeit konserviert werden können, selbst wenn die innere
Verpackung zu Anfang mit normaler Luft beispielsweise anstelle eines
aktiven Gases gefüllt
ist.
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Außer einer
halbdurchlässigen
Folie kann eine in zwei Richtungen durchlässige Folie verwendet werden,
so dass nicht nur Gase aus der inneren Verpackung in die Umgebung
ausgelassen werden können,
sondern auch Gase aus dieser Umgebung in die Verpackung eindringen
können.
Vollständig
oder teilweise durchlässige
Folien können
aus einem für diesen
Zweck geeigneten und an sich bekannten Material bestehen, wie beispielsweise
Goretex. Auch kann eine durchlässige
Folie gebildet werden, indem ein inhärent undurchlässiges Material
mit Mikroperforationen versehen wird.
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Nach
einer weiteren Ausgestaltungsform ist eine erfindungsgemäße Verpackung
durch die Merkmale des Anspruchs 6 gekennzeichnet.
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Wenn
die äußere Verpackung
aus einem wärmeempfindlichen
Material, wie beispielsweise Polystyrol-Schaum oder einem thermoplastischen Kunststoff, kann
leicht verhindert werden, dass die äußere Schicht während des
Aneinandersiegelns der Folienmaterialschichten beschädigt wird,
indem eine wärmebeständige Schicht
auf den Teil der äußeren Verpackung
aufgebracht wird, an dem der Dichtrand vorgesehen wird. Wenn beispielsweise
der Dichtrand am oberen Rand der äußeren Verpackung aufgebracht
wird, kann dieser obere Rand mit einem separaten Papprand versehen
werden, welcher auf die äußere Verpackung
geklebt werden kann.
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Nach
einem vorteilhaften Ausführungsbeispiel
ist die erfindungsgemäße Verpackung
durch die Merkmale des Anspruchs 7 gekennzeichnet.
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Eine äußere Verpackung
aus Pappe kann einfach und relativ kostengünstig hergestellt werden, wobei
dennoch eine besonders starre Verpackung gebildet werden kann. Ferner
ist Pappe relativ wärmebeständig, so
dass der obere Rand keiner besonderen Anpassung bedarf. Ferner ist
Pappe recycelbar und kann in bereits bestehende Recyclingströme aufgenommen
werden.
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Nach
einer weiteren Ausgestaltung ist eine erfindungsgemäße Verpackung
durch die Merkmale des Anspruchs 9 gekennzeichnet.
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Durch
Verstärken
der äußeren Verpackung, insbesondere
ihrer Seitenwände,
nimmt die Stapelfestigkeit und die Tragfähigkeit zu. Infolgedessen ist auch
der obere Rand besser gestützt,
so dass er noch widerstandsfähiger
gegen den Druck ist, der während
des Schließens
der inneren Verpackung auf ihn aufgebracht wird. Die Seitenwände können beispielsweise
verstärkt
werden, indem sie aus zwei oder mehr Schichten Pappe gebildet werden.
Ein zusätzlicher
Vorteil ist, dass auf diese Weise die Isolierfähigkeit der Verpackung zunimmt.
Optional können zwischen
den Pappschichten Versteifungselemente beispielsweise in Form von
U-Profilen, die sich im rechten Winkel zu der Bodenplatte erstrecken,
vorgesehen werden. Die Ecken zwischen aneinandergrenzenden Seitenwänden können ebenfalls
verstärkt werden,
beispielsweise mittels rohrförmiger
Profile mit einem dreieckigen oder rechteckigen Querschnitt, die
sich im rechten Winkel zu der Bodenplatte erstrecken.
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Nach
einem zweiten vorteilhaften Ausführungsbeispiel
ist die erfindungsgemäße Verpackung durch
die Merkmale des Anspruchs 10 gekennzeichnet.
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Durch
den zweiteiligen Aufbau der äußeren Verpackung,
nämlich
als eine äußere Box
und ein Einsatzteil, kann die innere Verpackung auf noch einfachere
Weise an die äußere Verpackung
gesiegelt werden, und die äußere Verpackung,
insbesondere der obere Rand, kann weniger starr ausgebildet werden.
Dies wird erreicht, indem die innere Verpackung an den oberen Rand
des Einsatzteils gesiegelt werden kann, während dieser noch als Zuschnitt
vorliegt. In diesem Zustand kann der obere Rand einfach auf einer
flachen Basis abgestützt
sein. Nachdem die Dichtung angebracht wurde, wird das Einsatzteil durch
Falten der Schenkel nach innen aufgebaut, woraufhin es zusammen
mit der inneren Verpackung in die äußere Box geschoben wird.
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Nach
einem besonders vorteilhaften Ausführungsbeispiel ist eine erfindungsgemäße Verpackung durch
die Merkmale des Anspruchs 13 gekennzeichnet.
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Durch
das Unterteilen der inneren und der äußeren Verpackung mittels einer
oder mehrerer Zwischenplatten in kleinere Fächer, die jeweils einzeln geöffnet werden
können,
können
verschiedene einzelne Produkte in einer äußeren Verpackung aufgenommen
werden, ohne dass sie einander beeinflussen. Dies können beispielsweise
sortierte Produkte, wie ein Sortiment verschiedener Arten Fisch, oder
Produkte sein, die bei der selben Temperatur gelagert werden müssen, oder
Produkte, die für
den selben Kunden bestimmt sind. Es ist sogar möglich, eine günstige Umgebung
für das
jeweilige Produkt in jedem einzelnen Fach zu erzeugen, beispielsweise durch
Füllen
dieses Fachs unter einem bestimmten Gasdruck oder mit einer bestimmten
Gasmischung.
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Die
Verpackung ist ferner geeignet, ein Produkt in kleineren, separaten
Portionen zu verpacken, auf welche unabhängig voneinander zugegriffen
werden kann.
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Die
Erfindung betrifft ferner ein Verfahren zum Herstellen einer Verpackung,
das durch die Merkmale des Anspruchs 14 gekennzeichnet ist.
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Durch
ein derartiges Verfahren können
auf relativ einfache und effiziente Weise Transportverpackungen
hergestellt werden, die aufgrund des Fehlens von abstehenden Folienrändern nahe
beieinander positioniert und stabil aufeinander gestapelt werden
können.
Da die Verpackungen als separate Einheiten gehandhabt werden können, bietet
diese Art der Verpackung ferner Freiheit hinsichtlich der Reihenfolge,
in welcher die Verpackungen gefüllt
und geschlossen werden. Dies ist besonders vorteilhaft, wenn die
Füllzeiten
pro Verpackung stark variieren. Die Verpackungen können auf
einfache Weise gas- und geruchsdicht oder, umgekehrt, teilweise
gasdurchlässig
ausgebildet werden.
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Nach
einer weiteren Ausgestaltung ist das erfindungsgemäße Verfahren
durch die Merkmale des Anspruchs 17 gekennzeichnet.
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Beim
Transport, insbesondere beim Lufttransport, können Verpackungen einem verringerten Umgebungsdruck
ausgesetzt sein. Dem kann im voraus Rechnung getragen werden, indem
in der inneren Verpackung ein geringfügig niedrigerer Druck vorgesehen
wird, der beispielsweise ungefähr
dem erwarteten niedrigsten oder dem durchschnittlichen Umgebungsdruck
entspricht. Dies verhindert, dass die innere Verpackung, wenn sie
einem geringeren Umgebungsdruck ausgesetzt ist, sich mehr als zulässig ausdehnt
und infolgedessen aufreißt.
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Die
Erfindung betrifft ferner eine Vorrichtung zum Zusammensiegeln zweier
Schichten von Folienmaterial, die durch die Merkmale des Anspruchs
20 gekennzeichnet ist.
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An
der Stelle von Unregelmäßigkeiten
in der Dichtungsbasis bilden die aneinander zu siegelnden Schichten
von Folienmaterial aufgrund ihrer eigenen Steifigkeit und durch
den Spanneffekt der Druckeinrichtung eine Brücke mit einer sanfteren Form
als die darunter befindlichen Unregelmäßigkeiten. Da die Druckeinrichtungen
flexibel sind, können
sie den Übergängen, die
durch das Folienmaterial etwas geglättet sind, gut folgen. Es hat
sich überraschenderweise
gezeigt, dass infolgedessen die Druckeinrichtung einen Anpressdruck
auf das Heizelement und die Folienschichten aufbringen kann, der
ausreicht, um das Folienmaterial an den Stellen der Unregelmäßigkeiten
in gasdichter Weise aneinander zu siegeln. Es ist keine Erhöhung des
Drucks wie bei bekannten Vorrichtungen erforderlich. Infolgedessen
ist die erfindungsgemäße Vorrichtung
geeignet, eine gasdichte Siegelung auf einer relativ unregelmäßigen Basis mit
einem relativ niedrigen Druck herzustellen, wobei diese Unregelmäßigkeiten
mindestens die Dicke des Zuschnitts aufweisen können.
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Nach
einem vorteilhaften Ausführungsbeispiel
ist die erfindungsgemäße Vorrichtung
ferner durch die Merkmale des Anspruchs 21 gekennzeichnet.
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Ein
flexibles Heizelement, beispielsweise in Form eines Schweißdrahts,
kann sich entlang möglicher
Unregelmäßigkeiten
der Dichtungsbasis biegen. Somit werden Spitzenspannungen in dem
Heizelement vermieden oder zumindest reduziert, so dass eine Beschädigung des
Heizelements weniger wahrscheinlich ist.
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In
den weiteren Unteransprüchen
sind weitere vorteilhafte Ausführungsbeispiele
einer Verpackung, eines Verfahrens zu deren Herstellung und einer
Vorrichtung zum Anbringen einer gasdichten Dichtung beschrieben.
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Zur
Erläuterung
der Erfindung werden ein exemplarisches Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Transportverpackung
sowie ein Verfahren und eine Vorrichtung zu deren Herstellung unter
Bezugnahme auf die Zeichnungen beschrieben. Es zeigen:
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1 einen
Querschnitt durch eine erfindungsgemäße Verpackung;
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2 eine
perspektivische Darstellung einer Ecke einer erfindungsgemäßen äußeren Verpackung;
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3 einen
Zuschnitt einer äußeren Verpackung
nach 2;
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4 eine
schematische Querschnittsdarstellung einer Siegelvorrichtung zum
Siegeln einer inneren Verpackung in Vorderansicht;
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5 eine perspektivische Ansicht eines zweiten
Ausführungsbeispiels
einer erfindungsgemäßen Verpackung,
bei welcher die äußere Verpackung aus
zwei Teilen besteht; und
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6 eine
perspektivische Ansicht eines dritten Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Verpackung,
bei welcher die äußere und
die innere Verpackung in Fächer
unterteilt sind.
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1 zeigt
eine erfindungsgemäße Verpackung 1 mit
einer relativ starren, schachtelförmigen äußeren Verpackung 3 und
einer inneren Verpackung 4 aus Folienmaterial, welche sich
im wesentlichen in der äußeren Verpackung 3 erstreckt.
Die innere Verpackung 4 umfasst eine erste und eine zweite
Schicht aus Folienmaterial 6, 7, zwischen welchen ein
gasdichter Raum 9 durch Heißsiegeln (im folgenden mit
dem Begriff "Siegeln" bezeichnet) der Schichten 6, 7 aufeinander
entlang ihres Umfangs 8 gebildet ist. In diesem Raum 9 können Waren
gasdicht und geruchsdicht gegenüber
der Umgebung abgedichtet werden. Infolgedessen ist eine derartige innere
Verpackung 4 unter anderem geeignet, um entweder Produkte
mit starkem Eigengeruch, beispielsweise Fleisch oder Fisch, oder
Produkte zu verpacken, die für
den Geruch anderer Produkte empfänglich
sind, wie Obst und Gemüse.
Aufgrund des gasdichten Verschlusses können diese verschiedenen Arten
von Waren nahe beieinander gelagert und/oder transportiert werden,
ohne dass diese gegenseitig den jeweiligen Geruch oder Geschmack beeinflussen.
Ferner kann in einer derartigen gasdichten Verpackung 1 eine
Atmosphäre
erzeugt werden, die für
das Produkt günstig
ist, so dass beispielsweise das Produkt frisch bleibt oder länger gelagert
werden kann. Darüber
hinaus kann die zweite, abdeckende Folienschicht 7 aus
einem Material, insbesondere Kunststoff, hergestellt werden, das
in mindes tens eine Richtung gasdurchlässig ist. Derartige Materialien
sind aus der Praxis bekannt. Wenn die Folienschicht in eine Richtung
durchlässig
ist, können
in der Verpackung erzeugte Gase, wie beispielsweise CO2,
an die Umgebung ausgegeben werden, so dass die in der Verpackung
herrschende Konzentration nicht unerwünscht hoch wird, während, umgekehrt,
Gase aus der Umgebung nicht in die innere Verpackung eindringen
können.
Ferner kann jedoch auch eine Folie verwendet werden, die in zwei
Richtungen permeabel ist, beispielsweise durch in der Folie vorgesehene
Mikroperforationen. In diesem Fall kann ein tatsächlicher Austausch von Gasen
zwischen der inneren Verpackung und der Umgebung stattfinden. Das
Ausmaß,
in dem dies erfolgen kann, hängt
natürlich
von beispielsweise der Fläche
und möglicherweise
der Form der Perforationen, zumindest mit der gesamten permeablen
Fläche
oder der Durchlässigkeit
der Folie für
die jeweiligen Gase zusammen. Ferner kann die innere Verpackung
mit Ventileinrichtungen versehen sein, mittels welcher beispielsweise
ein bestimmter Druck in der inneren Verpackung aufrechterhalten
werden kann, oder mittels welcher, umgekehrt, der in der inneren
Verpackung herrschende Druck und der Umgebungsdruck vergleichmäßigt werden
können.
Ferner kann über derartige
Ventileinrichtungen beispielsweise Feuchtigkeit aus der inneren
Verpackung abgegeben werden.
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Die äußere Verpackung 3 schützt die
innere Verpackung 4 vor äußeren Kräften und stellt die erforderliche
Steifigkeit und Festigkeit, um, unter anderem, die mit Waren gefüllte innere
Verpackung 4 bewegen, stützen und stapeln zu können. Darüber hinaus
bietet die äußere Verpackung 3 Widerstand
gegen Dehnkräfte
der inneren Verpackung 4, welche infolge eines geringeren
Umgebungsdrucks, beispielsweise während eines Lufttransports,
auftreten können.
Mit der erfindungsgemäßen Verpackung
können,
in Abhängigkeit
von den gewählten
Materialien und dem Aufbau, auf einfache Weise hohe Stapelfestigkeiten
erreicht werden, so dass beispielsweise mehr als 500 kg auf einer
derartigen Box abgestützt werden
können.
Selbst Stapelfestigkeiten von 750 kg oder 1000 kg sind durchaus
möglich.
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2 zeigt
zumindest einen Eckbereich einer möglichen äußeren Verpackung 3.
Diese äußere Verpackung 3 besteht
aus Pappe und kann aus einem Zuschnitt 10 gemäß 3 gefaltet
werden. Bei diesem Zuschnitt 10 sind die der äußeren Verpackung 3 der 2 entsprechenden
Teile mit den gleichen Bezugszeichen versehen. Die äußere Verpackung 3 umfasst
eine rechteckige Bodenplatte 12, die entlang ihrer langen
und kurzen Seiten mit einem ersten und einem zweiten Paar von paarweise
parallel aufragenden Seitenwänden 13, 14 versehen
ist. Diese Seitenwände 13, 14 sind
auf der von der Bodenplatte 12 entfernten Seite mit einem
oberen Rand 15 versehen, der sich im wesentlichen parallel
zu der Bodenplatte 12 erstreckt. Dieser obere Rand 15 dient einerseits
dem Aufeinanderstapeln von Verpackungen während des Transports und andererseits
als Basis, auf welche die innere Verpackung 4 auf noch zu
beschreibende Weise gesiegelt werden kann. Um die Steifigkeit und
die Festigkeit der äußeren Pappverpackung 3,
insbesondere des oberen Randes 15, zu erhöhen, sind
die ersten Seitenwände 13 auf
den langen Seiten der Bodenplatte 12 doppelwandig ausgebildet.
Zu diesem Zweck werden nacheinander eine Außenseitenplatte 18,
welche mit der Bodenplatte 12 verbunden ist, ein Oberrandteil 15A und eine
Innenseitenplatte 19 um 90° entlang jeweiliger Faltlinien 50, 51, 52 wie
in 2 gezeigt nach innen gefaltet, woraufhin die Innenseitenplatte 19 mittels
eines ersten damit verbundenen Befestigungsstreifens 20 mit
der Bodenplatte 12 verbunden wird. Die Steifigkeit der
ersten Seitenwand 13 ist durch lose Versteifungselemente 21 weiter
erhöht,
die zwischen der Innen- und der Außenseitenplatte 18, 19 angeordnet sind
und sich im rechten Winkel zu der Bodenplatte 12 erstrecken
sowie in dem dargestellten Beispiel ein U-förmiges Profil aufweisen. Das
Oberrandteil 15B an der Stirnseite der äußeren Verpackung 3 ist
ebenfalls verstärkt.
Dies wurde mittels einer Stützplatte 22 erreicht,
welche sich an diesen oberen Rand 15B anschließt und entlang
der Faltlinie 53 über
mehr als 90 Grad gegenüber
dem oberen Rand 15b einwärts gefaltet sowie mit einem
zweiten Befestigungsstreifen 23 an der Innenseite der zweiten
Seitenwand 14 befestigt wird, wie in 2 dargestellt.
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Ferner
sind die von den ersten und zweiten Seitenwänden
13,
14 eingeschlossenen
Ecken
16 mittels einer ersten und einer zweiten Eckverstärkungsplatte
26,
27,
die mit der zweiten Seitenwand
14 verbunden sind, und eines
dritten Befestigungsstreifens
28 verstärkt. Die Platten
26,
27 und
der Streifen
28 werden entlang den jeweiligen Faltlinien
54,
55,
56 zu
einem sich vertikal erstreckenden dreieckigen Rohrprofil gefaltet,
wie in
2 dargestellt, wobei die erste Eckverstärkungsplatte
26 an
der Innenseitenplatte
19 anliegt und der dritte Befestigungsstreifen
28 an
der Innenseite der zweiten Seitenwand
14 angebracht ist.
An der Oberseite ist das dreieckige rohrförmige Profil
25 durch
eine dreieckige Verlängerung
15C des
Oberrandteils
15B abgeschlossen, wobei die Verlängerung
15C an
der Außenseitenplatte
18 mittels
eines damit verbundenen Befestigungsstreifens
29 befestigt
wird. Die Verlängerung
15C und
der Oberrandteil
15 grenzen vorzugsweise nahtlos und im
wesentlichen ohne Höhenunterschied
aneinander an, so dass ein flacher durchgehender oberer Rand
15 erhalten
wird, dessen Wichtigkeit im folgenden dargelegt wird. Bezüglich einer
ausführlichen
Beschreibung einer vergleichbaren Eckverstärkung wird auf die Patentanmeldung
EP 0 967 152 verwiesen,
welche Eigentum der Anmelderin ist und durch Bezugnahme Teil des Gegenstandes
der vorliegenden Anmeldung ist.
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Die
zuvor beschriebene Box ist lediglich ein mögliches Ausführungsbeispiel
einer äußeren Verpackung
3.
Innerhalb des Anwendungsbereichs der Erfindung sind zahlreiche verschiedene
Ausführungsbeispiele
möglich.
Beispielsweise ist in der Europäischen
Patentanmeldung
EP 0 731 032 der
Anmelderin eine Verpackung beschrieben, die aufgrund ihres festen
Aufbaus und des flachen oberen Randes auch als äußere Verpackung
3 der
vorliegenden Erfindung geeignet ist. Auch diese Anmeldung gilt als
durch Bezugnahme zum Gegenstand der vorliegenden Anmeldung gehörig. Darüber hinaus
kann die äußere Verpackung
anstatt aus Pappe beispielsweise aus Holz, Kunststoff oder Polystyrol-Schaum
hergestellt sein. Ferner kann die Verpackung
3, insbesondere die
Bodenplatte
12 eine andere als die dargestellte rechteckige
Form aufweisen, beispielsweise eine runde oder polygonale Form.
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Eine
erfindungsgemäße Verpackung 1 wird wie
folgt gebildet. Eine zuvor beschriebene äußere Verpackung 3 wird
entlang der Innenseite und des oberen Randes 15 mit einer
Schicht aus thermoplastischem folienförmigem Material 6 ausgekleidet.
Um die Faltenbildung des folienförmigen
Materials 6 insbesondere am oberen Rand 15 zu
minimieren, wird das Folienmaterial 6 in gewissem Maß während des Aufbringens
straff gezogen. Das Folienmaterial 6 kann in der äußeren Verpackung 3 lose
angeordnet werden, wird jedoch vorzugsweise daran befestigt, beispielsweise
durch Kleben oder Schmelzverbinden. Daraufhin wird die derart ausgekleidete äußere Verpackung 3 mit
den zu transportierenden Gütern und
möglichen
Zugaben, wie Eis oder Gas in einer zur Verbesserung der Haltbarkeit
gewünschten
Zusammensetzung, befüllt.
Anschließend
werden die Waren gasdicht gesiegelt, indem eine zweite Schicht von
thermoplastischem Folienmaterial 7 über den oberen Rand 15 der äußeren Verpackung 3 gespannt und
mittels einer schematisch in 4 dargestellten und
im folgenden näher
beschriebenen Siegelvorrichtung an die erste Folienmaterialschicht 6 gesiegelt
wird. Nachdem die beiden Folienschichten 6, 7 aneinander
angebracht wurden, wird jegliches Folienmaterial, das über den
oberen Rand 15 ragt, abgeschnitten, wonach die Verpackung 1 für den Transport
bereit ist und wegbewegt werden kann. Die derart erhaltene Verpackung
hat keine vorstehenden oder gekrümmten
Folienränder
und kann aus diesem Grund problemlos neben und auf anderen Verpackungen
gestapelt werden, um eine stabile Anordnung zu bilden. Zur Verbesserung
der Handhabbarkeit können
an, vorzugsweise in, den Seitenwänden der äußeren Verpackung
Griffe vorgesehen werden. Darüber
hinaus ist die Verpackung relativ leicht und dennoch sehr robust
und ferner nach dem Gebrauch leicht in zwei teile zu trennen, nämlich eine
innere und eine äußere Verpackung,
die jeweils separat ordnungsgemäß recycelbar
sind. Ein weiterer Vorteil dieser Art der Verpackung liegt darin,
dass die Verpackungen einzeln gehandhabt werden können. Infolgedessen
können
die mit einer ersten Folienschicht ausgekleideten äußeren Verpackungen
unterschiedlichen Befüllungslinien
zugeführt
werden, welche unterschiedliche Durchlaufzeiten haben, die unter
anderem von der Größe der zu
befüllenden
Verpackung, dem Grad der Befüllung
und der Art des verpackten Produkts abhängt. Im Anschluss an die Befüllungslinien
werden die Verpackungen einer zentralen Siegeleinheit zugeführt, in
der die zweite Folienschicht auf die erste Folienschicht gesiegelt
wird, um die Verpackung zu schließen. Da die Verpackungen einzeln
gehandhabt werden können,
besteht keine Beschränkung
auf eine regelmäßige Füllreihenfolge oder
Siegelreihenfolge, und die verschiedenen Füllzeiten der Verpackungen verursachen
deshalb keine unnötige
Verzögerung.
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4 ist
ein schematischer Querschnitt durch eine Siegelvorrichtung 32,
die zum Anbringen einer gasdichten Dichtung 8 zwischen
zwei Schichten thermoplastischen Folienmaterials 6, 7 an
einem oberen Rand 15 einer äußeren Verpackung 3 geeignet
ist. Zu diesem Zweck weist die Siegelvorrichtung 32 ein
Heizelement 36 auf, das mittels der Druckeinrichtung 34 auf
die Folienmaterialschichten 6, 7 gedrückt wird,
so dass die beiden Folienschichten 6, 7 unter
dem Einfluss von Wärme
und Druck miteinander verschmelzen, wodurch eine gasdichte Verbindung
gebildet wird. Damit diese Verbindung tatsächlich gasdicht ist, werden
die Schichten 6, 7 in den bekannten Siegelvorrichtungen
während
des Siegelns mit großer
Kraft gegen einen für
diesen Zweck geeigneten Amboss gedrückt, der nahe der Verpackung angeordnet
wird und mit einer sehr glatten Stützfläche versehen ist. Jegliche
Unregelmäßigkeiten
in den aufeinander anzubringenden Folien 6, 7 werden unter
dem Einfluss hohen Drucks ausgeglichen. Die vorliegende Erfindung
unterscheidet sich von der bekannten Vorrichtung dahingehend, dass
die verwendete Dichtungsbasis, der obere Rand 15, weniger fest
ist als die normalerweise verwendeten Ambosse und daher keine hohen
Betriebsdrücke
erlaubt. Ferner kann der obere Rand, insbesondere im Vergleich mit
dem genannten Amboss, eine unregelmäßige Oberfläche aufweisen. Dennoch kann überraschenderweise
eine gasdichte Dichtung an dem oberen Rand ausgebildet werden. Der
erfindungsgemäßen Siegelvorrichtung 32 gelingt
dies erfolgreich, indem sie flexible Druckeinrichtungen 34 beispielsweise
in Form eines aus Gummi hergestellten Andruckprofils verwendet.
Darüber
hinaus führt
die inhärente
Steifigkeit des Folienmaterials dazu, dass das Folienmaterial einem Übergang
in der Dichtungsbasis nicht genau folgt, sondern diesen in einer
mehr oder weniger glatten Linie überbrückt. Die
flexible Druckeinrichtung kann diesen Übergängen durch das Folienmaterial etwas
geglättet
gut folgen. Infolgedessen kann an der Stelle der Unregelmäßigkeiten
die Kontaktkraft zwischen dem Heizelement 36 und der Folie 7 ungefähr konstant
gehalten werden, und eine gasdichte Dichtung kann ohne die übermäßige Druckerhöhung erreicht
werden, mit welcher die bekannten Siegelvorrichtungen die Unregelmäßigkeiten
eliminieren. Der erforderliche Druck beträgt ungefähr zwischen 0,5 und 2,5 N/mm,
insbesondere zwischen 1,0 und 1,5, je nach den verwendeten Materialien.
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Das
Heizelement 36 ist ebenfalls vorzugsweise leicht flexibel,
beispielsweise in Form eines Schweißdrahts, so dass es sich den
Unregelmäßigkeiten
in dem oberen Rand 15 folgend biegen kann. Infolgedessen
werden Spitzenspannungen in und einhergehende Schäden an dem
Heizelement 36 vermieden. Um das Haften des Heizelements 36 an der
zweiten Folienschicht 7 oder der Druckeinrichtung 34 zu
vermeiden, ist ferner zwischen den erwähnten Teilen eine erste bzw.
eine zweite Zwischenschicht 37, 39 aus beispielsweise
Teflon vorgesehen. Die erste Zwischenschicht 37 ist vorzugsweise
so dünn
wie möglich,
so dass keine Wärme
oder nur ein Minimum an Wärme
durch diese verloren geht. Die zweite Zwischenschicht 38 hingegen
ist vorzugsweise dicker, so dass sie die Druckeinrichtung 34 vor
der von dem Heizelement 36 erzeugten Wärme schützt. Anstelle zweier separater
Zwischenschichten 37, 38 kann das Heizelement 36 selbst
natürlich
auf allen Seiten mit einer Antihaftschicht versehen sein.
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Wenn
die äußere Verpackung 3 aus
einem wärmeempfindlichen
Material, beispielsweise einem thermoplastischen Kunststoff oder
Polystyrol-Schaum, besteht, kann der obere Rand 15 vor dem
Anbringen der inneren Verpackung 4 mit einer wärmebeständigen Schicht
versehen werden, beispielsweise einem Rand aus Pappe, der an den
oberen Rand geklebt wird. Auf diese Weise wird verhindert, dass
während
des Befestigens und Siegelns der beiden Folienschichten 6, 7 der
obere Rand 15 unter der Einwirkung der zugeführten Wärme beschädigt wird.
Das gleiche Ergebnis kann erzielt werden, indem der obere Rand während des
Anbringens der Dichtung vorübergehend
mit einer wärmeisolierenden
Schicht abgedeckt wird, die nach der Fertigstellung der Abdich tung
entfernt werden kann. Ferner kann die erste Folienschicht 6 aus
mehreren Schichten aufgebaut sein, wobei die dem oberen Rand nächstgelegene
Schicht wärmeisolierend
ist.
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5 zeigt ein zweites Ausführungsbeispiel einer
Transportverpackung 101, deren äußere Verpackung 103 aus
zwei Teilen besteht, d. h. einer im wesentlichen schachtelförmigen äußeren Box 102 und
einem Einsatzteil 105. Die äußere Box 102 umfasst
eine Bodenplatte 112, welche von aufragenden Seitenwänden 113, 114 umgeben
ist. Die äußere Box 102 kann
in der zuvor beschriebenen Weise mittels doppelwandig ausgebildeter
Seitenwände,
Versteifungselementen und/oder Eckverstärkungsprofilen verstärkt sein,
welche aus Gründen
der Übersichtlichkeit
in der 5 nicht dargestellt sind. Die
Basis für
das Einsatzteil 105 ist ein Zuschnitt, wie er in 5a gezeigt
ist. Der Zuschnitt 111 weist eine Mittelfläche 117 auf,
deren Form im wesentlichen der Bodenplatte 112 der äußeren Box 102 entspricht.
Die Mittelfläche 117 ist
mit einer Öffnung 124 versehen, welche
von einem oberen Rand 115 umgeben ist. ferner sind vier
Schenkel 131 entlang vier Faltlinien 133 schwenkbar
mit der Mittelfläche 117 verbunden.
Vor dem Aufstellen des Zuschnitts 111 zur Bildung des Einsatzteils 105 wird
die innere Verpackung 104 auf den oberen Rand 115 des
Zuschnitts gesiegelt, wobei zumindest dieser obere Rand 115 des
Zuschnitts auf einer flachen Basis abgestützt ist. Optional kann in dieser
Basis eine Ausnehmung zum Aufnehmen und Stützen der inneren Verpackung 104 ausgebildet sein.
Nach dem Anbringen, Füllen
und Siegeln der inneren Verpackung 104 auf die zuvor beschriebene Weise,
wird der Zuschnitt 111 zur Bildung des Einsatzteils 105 aufgestellt,
wobei die Schenkel 131 entlang den Faltlinien 133 in
einem Winkel von 90° in Richtung
der Mittelfläche 117 gefaltet
werden. Anschließend
wird das Einsatzteil 105 zusammen mit der inneren Verpackung 104 in
die äußere Box 102 geschoben,
wie in 5b dargestellt, wobei die Schenkel 131 zumindest
teilweise die Mittelfläche 117 und
die innere Verpackung 104 stützen. Da der obere Rand 115 während des
Siegelns der inneren Verpackung 104 abgestützt werden
kann, muss der obere Rand 115 selbst nicht sehr steif sein
und die äußere Verpackung
kann insgesamt relativ einfach ausgebildet sein.
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6 zeigt
ein drittes Ausführungsbeispiel einer
erfindungsgemäßen Transportverpackung 1, wobei
die äußere Packung 3 durch
eine vertikale Zwischenplatte 45 in zwei Fächer 41, 42 unterteilt
ist. Diese Zwischenwand 45 erstreckt sich von der Bodenplatte 12 zur
Oberseite der Verpackung und ist am oberen Rand 15 mit
einem flachen Zwischenrand 15D versehen, der vorzugsweise
nahtlos, zumindest ohne Höhenunterschied,
an den genannten oberen Rand 15 angrenzt. Die äußere Verpackung 3 wird
auf die gleiche Weise wie zuvor beschrieben mit einer ersten Schicht
aus Folienmaterial 6 ausgekleidet, welche an dem oberen
Rand 15 und vorzugsweise auch dem Zwischenrand 15C angebracht
wird. Anschließend
werden die beiden Fächer 41, 42 jeweils mit
einem zu transportierenden Produkt gefüllt und mit einer zweiten Folienmaterialschicht 7 bedeckt. Letztere
wird um jedes Fach herum gesiegelt, was in 5 durch
gestrichelte Linien angegeben ist, so dass zwei innere Verpackungsteile
gebildet werden, die einzeln geöffnet
werden können.
Anstelle zweier separater Dichtungen an der Stelle des Zwischenrandes 15C kann
auch eine gemeinsame Dichtung ausreichen. Ferner ist es möglich, die
Zwischenplatte 45 doppelwandig auszubilden, und den Zwischenrand 15C mit
einer (nicht dargestellten) Trennlinie zu versehen, entlang welcher
die äußere Verpackung 3 in zwei
separate geschlossene Unterverpackungen getrennt werden kann. Die
in 5 dargestellte Transportverpackung 1 ist
unter anderem für
sortierte Produkte geeignet, beispielsweise verschiedene Sorten Fisch,
die nicht in dem selben Raum verpackt werden können, da sie in diesem Fall
gegenseitig ihren Geschmack beeinflussen könnten. Darüber hinaus bietet eine derartige
unterteilte Verpackung den Vorteil, dass, da die Fächer einzeln
geöffnet
werden können, der
Verbraucher die Produkte in relativ kleinen Portionen aus der Verpackung
entnehmen kann, welche den Bedürfnissen
besser angepasst sind. Es ist selbstverständlich, dass die Anzahl der
Fächer
nach Bedarf erhöht
werden kann, indem die äußere Verpackung
mit mehreren Zwischenplatten versehen wird.
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Die
Erfindung ist in keiner Weise auf die in der Beschreibung ausgeführten und
in den Zeichnungen dargestellten exemplarischen Ausführungsbeispiele
be grenzt. Zahlreiche Variationen derselben sind innerhalb des durch
die Ansprüche
angegebenen Rahmens der Erfindung möglich.
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So
können
die beiden Folienmaterialschichten an den Seitenwänden der äußeren Verpackung entweder
auf der Innenseite oder der Außenseite
aneinander gesiegelt werden. Zu diesem Zweck bieten die Seitenwände ausreichend
Platz und können
ferner einfach lokal verstärkt
werden, um den Drücken zu
widerstehen, die während
des Siegelns auftreten. Ferner ist eine Kombination möglich, bei
der das Folienmaterial an den beiden einander gegenüberliegenden
oberen Randteilen und an zwei einander gegenüberliegenden Seitenwänden angebracht
ist, wobei sich diese Seitenwände
zwischen den beiden genannten oberen Randteilen erstrecken. Auf
diese Weise kann die Bildung von Falten in dem Folienmaterial nahe
den Ecken der äußeren Verpackung
vermieden werden. Ferner muss in diesem Fall die äußere Verpackung
nur auf zwei gegenüberliegenden Seiten
mit einem flachen oberen Rand versehen werden. Ferner können die
Folienschichten auf den noch ungefalteten Zuschnitt der äußeren Verpackung
gesiegelt werden, woraufhin der Zuschnitt um die innere Verpackung
gefaltet wird, um eine umschließende äußere Verpackung
zu bilden. Diese Umkehr der Abfolge bietet den Vorteil, dass der
obere Rand weniger steif sein kann. Tatsache ist, dass während des
Auftretens der stärksten
Kräfte,
d. h. während
des Aneinandersiegelns der Folienmaterialschichten, der obere Rand
in dem Zuschnitt einfach auf einer flachen Basis abgestützt werden
kann. Sobald er sich im gefalteten Zustand befindet, muss der obere
Rand lediglich ausreichende Stapelfestigkeit aufweisen, die meist
geringer als die Festigkeit ist, die erforderlich ist, um gegen
die genannten Siegelkräfte
zu widerstehen. Eine andere Möglichkeit,
durch welche ein weniger starrer oberer Rand ausreichen kann, sieht
vor, den oberen Rand während
des Siegelns der Folienschichten mittels eines als Amboss dienenden
Stützelements
vorübergehend
abzustützen.
Zu diesem Zweck können
beispielsweise die Seitenwände
der Verpackung hohl ausgebildet werden, so dass das Stützelement
von einer offenen Unterseite her eingeschoben werden kann. Die äußere Verpackung kann
ferner mit einer wasserabweisenden Schicht versehen sein. Die äußere Verpackung
kann mit einer Abdeckung zum Schutz der zweiten Folienschicht aus gestattet
sein. Anstatt aus einem flexiblen Material hergestellt zu sein,
kann die Druckeinrichtung in der Siegelvorrichtung flexibel mittels
einer Feder und/oder eines Dämpfers
gelagert sein. Selbstverständlich
ist auch eine Kombination der beiden möglich.
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Diese
und zahlreiche andere Variationen fallen in den durch die Ansprüche angegebenen
Rahmen der Erfindung.