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DE60131287T2 - Gasdichte oder teilweise gasdurchlässige transportverpackung sowie verfahren und vorrichtung zu deren herstellung - Google Patents

Gasdichte oder teilweise gasdurchlässige transportverpackung sowie verfahren und vorrichtung zu deren herstellung Download PDF

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Publication number
DE60131287T2
DE60131287T2 DE60131287T DE60131287T DE60131287T2 DE 60131287 T2 DE60131287 T2 DE 60131287T2 DE 60131287 T DE60131287 T DE 60131287T DE 60131287 T DE60131287 T DE 60131287T DE 60131287 T2 DE60131287 T2 DE 60131287T2
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
packaging
film material
layer
upper edge
outer packaging
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Lifetime
Application number
DE60131287T
Other languages
English (en)
Other versions
DE60131287D1 (de
Inventor
Peter Paul Van Eijndhoven
Richard Vos
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Solidus Solutions Holding BV
Original Assignee
Smurfit Kappa GSF BV
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Smurfit Kappa GSF BV filed Critical Smurfit Kappa GSF BV
Publication of DE60131287D1 publication Critical patent/DE60131287D1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE60131287T2 publication Critical patent/DE60131287T2/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D5/00Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper
    • B65D5/42Details of containers or of foldable or erectable container blanks
    • B65D5/56Linings or internal coatings, e.g. pre-formed trays provided with a blow- or thermoformed layer
    • B65D5/60Loose, or loosely attached, linings

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Packages (AREA)
  • Non-Silver Salt Photosensitive Materials And Non-Silver Salt Photography (AREA)
  • Packaging For Recording Disks (AREA)
  • Auxiliary Devices For And Details Of Packaging Control (AREA)
  • Containers And Plastic Fillers For Packaging (AREA)
  • Making Paper Articles (AREA)
  • Laminated Bodies (AREA)
  • Bag Frames (AREA)

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Verpackung. Insbesondere betrifft die Erfindung eine gasdichte oder teilweise gasdurchlässige Verpackung zum Transportieren von Waren, insbesondere von Lebensmitteln.
  • Aus der Praxis ist es bekannt, Lebensmittel in separaten, gasdichten Verbraucherportionen zu verpacken. Diese sogenannten Modified Atmosphere (MA) Verpackungen umfassen üblicherweise einen Kunststoffteller zum Stützen des Produkts und eine um den Teller mit dem Produkt gespannte Folie, deren Ränder gasdicht aufeinander geschweißt sind. In einer derartigen gasdichten Verpackung kann eine für das Produkt vorteilhafte Umgebung erzeugt werden, beispielsweise durch das teilweise oder vollständige Ersetzen der in der Packung enthaltenen Luft durch eine Mischung aus anderen Gasen, wie Stickstoff oder Kohlendioxid. Somit kann beispielsweise die Haltbarkeit oder die Frische des Produkts begünstigt werden. Darüber hinaus ist die Verpackung geruchsdicht, so dass das verpackte Produkt vor dem Einfluss äußerer Gerüche geschützt ist und umgekehrt das Produkt den Geruch und den Geschmack benachbarter Waren nicht beeinträchtigen kann. Daher ist eine MA-Verpackung für das Verpacken von geruchsempfindlichen Produkten oder von Produkten, welche selbst einen starken Geruch abgeben, wie Fleisch oder Fisch, besonders geeignet.
  • FR 2 576 874 schlägt vor, eine MA-Transportverpackung durch das Auskleiden einer Kartonbox mit einer Folie aus einem thermoplastischen Material herzustellen, wobei die Folie über den oberen Rand der Box reicht. Nachdem die Box befüllt wurde, wird eine zweite Folie über ihre Oberseite gespannt und anschließend außerhalb der Box auf die erste Folie heißgesiegelt, wobei ein Widerlager als Dichtungsbasis verwendet wird. Die derart erhaltene Verpackung ist gasdicht und geruchsdicht und weist ferner ausreichend Tragfähigkeit für den Transport größerer Warenmengen auf. Diese bekannte Verpackung hat jedoch den Nachteil, dass sich die Ränder, entlang denen die beiden Folien miteinander verschweißt wurden, über die Außenseite der Box hinaus erstrecken. Infolgedessen können die Verpackungen nicht unmittelbar nebeneinander angeordnet werden, noch können sie stabil gestapelt werden. Tatsächlich sind beim Stapeln die Ränder einander im Weg und überlappen teilweise die umgebenden Boxen. Ferner können derartige Ränder das Entfernen einer in einem Stapel angeordneten Verpackung verkomplizieren, da die Ränder sich hinter oder zwischen benachbarten Verpackungen verfangen können, wodurch möglicherweise eine Beschädigung der Verpackung verursacht werden kann. Es ist ferner möglich, dass beim Wegziehen eines derart eingeklemmten Randes eine auf diesem Rand platzierte Verpackung in Bewegung versetzt wird und umfällt.
  • Die Erfindung sieht eine Transportverpackung vor, bei welcher die vorgenannten Nachteile überwunden sind, während ihre Vorteile bewahrt wurden. Hierzu ist eine erfindungsgemäße Verpackung durch die Merkmale des Anspruchs 1 gekennzeichnet.
  • Da die beiden Schichten Folienmaterial, die zusammen die innere Verpackung bilden, aufeinander gegen einen Wandteil der äußeren Verpackung, beispielsweise den oberen Rand, angebracht sind, weist die Verpackung keine abstehenden Ränder auf. Derartige Verpackungen können stabil und kompakt aufeinander und nebeneinander platziert werden. Die relativ starre äußere Verpackung schützt die innere Verpackung und schafft ausreichende Tragfähigkeit und Stapelfestigkeit. Die innere Verpackung dichtet die Produkte gasdicht und geruchsdicht ab, so dass beispielsweise verschiedene Waren in einer Transporteinheit, beispielsweise einem Kaltlagerungscontainer, transportiert werden können, ohne dass diese gegenseitig ihren jeweiligen Geschmack und/oder Geruch beeinträchtigen. Ferner kann bei einer solchen Verpackung die Haltbarkeit verlängert werden. Nach dem Gebrauch kann die Verpackung einfach in eine innere und eine äußere Verpackung getrennt werden. Je nach dem material, aus dem sie hergestellt ist, kann die äußere Verpackung entweder gereinigt und wiederverwendet oder recycelt werden, wie dies auch für die innere Verpackung gilt.
  • Nach einem vorteilhaften Ausführungsbeispiel ist eine erfindungsgemäße Verpackung durch die Merkmale des Anspruchs 5 gekennzeichnet.
  • Indem zumindest für die zweite abdeckende Folienschicht der inneren Verpackung eine Folie verwendet wird, die in zumindest einer Richtung durchlässig ist, kann zumindest ein einseitiger Austausch von Gasen zwischen der inneren Verpackung und der Umgebung bewirkt werden. Dies kann beispielsweise bei "lebenden" Produkten wie Gemüse und Obst vorteilhaft sein, welche während ihres Verweilens in der Verpackung Sauerstoff zu CO2 umwandeln. Infolgedessen steigt der Gehalt an CO2 in der Verpackung. Indem vorliegend eine halbdurchlässige Folie verwendet wird, kann zumindest ein Teil des in der Verpackung gebildeten CO2 an die Umgebung abgegeben werden, so dass der Gehalt in der Packung nicht zu hoch wird und die Produkte nicht ersticken. Tests haben gezeigt, dass mit einer derartigen durchlässigen Folie lebende Produkte derart verpackt werden können, dass sie frisch bleiben und über eine lange Zeit konserviert werden können, selbst wenn die innere Verpackung zu Anfang mit normaler Luft beispielsweise anstelle eines aktiven Gases gefüllt ist.
  • Außer einer halbdurchlässigen Folie kann eine in zwei Richtungen durchlässige Folie verwendet werden, so dass nicht nur Gase aus der inneren Verpackung in die Umgebung ausgelassen werden können, sondern auch Gase aus dieser Umgebung in die Verpackung eindringen können. Vollständig oder teilweise durchlässige Folien können aus einem für diesen Zweck geeigneten und an sich bekannten Material bestehen, wie beispielsweise Goretex. Auch kann eine durchlässige Folie gebildet werden, indem ein inhärent undurchlässiges Material mit Mikroperforationen versehen wird.
  • Nach einer weiteren Ausgestaltungsform ist eine erfindungsgemäße Verpackung durch die Merkmale des Anspruchs 6 gekennzeichnet.
  • Wenn die äußere Verpackung aus einem wärmeempfindlichen Material, wie beispielsweise Polystyrol-Schaum oder einem thermoplastischen Kunststoff, kann leicht verhindert werden, dass die äußere Schicht während des Aneinandersiegelns der Folienmaterialschichten beschädigt wird, indem eine wärmebeständige Schicht auf den Teil der äußeren Verpackung aufgebracht wird, an dem der Dichtrand vorgesehen wird. Wenn beispielsweise der Dichtrand am oberen Rand der äußeren Verpackung aufgebracht wird, kann dieser obere Rand mit einem separaten Papprand versehen werden, welcher auf die äußere Verpackung geklebt werden kann.
  • Nach einem vorteilhaften Ausführungsbeispiel ist die erfindungsgemäße Verpackung durch die Merkmale des Anspruchs 7 gekennzeichnet.
  • Eine äußere Verpackung aus Pappe kann einfach und relativ kostengünstig hergestellt werden, wobei dennoch eine besonders starre Verpackung gebildet werden kann. Ferner ist Pappe relativ wärmebeständig, so dass der obere Rand keiner besonderen Anpassung bedarf. Ferner ist Pappe recycelbar und kann in bereits bestehende Recyclingströme aufgenommen werden.
  • Nach einer weiteren Ausgestaltung ist eine erfindungsgemäße Verpackung durch die Merkmale des Anspruchs 9 gekennzeichnet.
  • Durch Verstärken der äußeren Verpackung, insbesondere ihrer Seitenwände, nimmt die Stapelfestigkeit und die Tragfähigkeit zu. Infolgedessen ist auch der obere Rand besser gestützt, so dass er noch widerstandsfähiger gegen den Druck ist, der während des Schließens der inneren Verpackung auf ihn aufgebracht wird. Die Seitenwände können beispielsweise verstärkt werden, indem sie aus zwei oder mehr Schichten Pappe gebildet werden. Ein zusätzlicher Vorteil ist, dass auf diese Weise die Isolierfähigkeit der Verpackung zunimmt. Optional können zwischen den Pappschichten Versteifungselemente beispielsweise in Form von U-Profilen, die sich im rechten Winkel zu der Bodenplatte erstrecken, vorgesehen werden. Die Ecken zwischen aneinandergrenzenden Seitenwänden können ebenfalls verstärkt werden, beispielsweise mittels rohrförmiger Profile mit einem dreieckigen oder rechteckigen Querschnitt, die sich im rechten Winkel zu der Bodenplatte erstrecken.
  • Nach einem zweiten vorteilhaften Ausführungsbeispiel ist die erfindungsgemäße Verpackung durch die Merkmale des Anspruchs 10 gekennzeichnet.
  • Durch den zweiteiligen Aufbau der äußeren Verpackung, nämlich als eine äußere Box und ein Einsatzteil, kann die innere Verpackung auf noch einfachere Weise an die äußere Verpackung gesiegelt werden, und die äußere Verpackung, insbesondere der obere Rand, kann weniger starr ausgebildet werden. Dies wird erreicht, indem die innere Verpackung an den oberen Rand des Einsatzteils gesiegelt werden kann, während dieser noch als Zuschnitt vorliegt. In diesem Zustand kann der obere Rand einfach auf einer flachen Basis abgestützt sein. Nachdem die Dichtung angebracht wurde, wird das Einsatzteil durch Falten der Schenkel nach innen aufgebaut, woraufhin es zusammen mit der inneren Verpackung in die äußere Box geschoben wird.
  • Nach einem besonders vorteilhaften Ausführungsbeispiel ist eine erfindungsgemäße Verpackung durch die Merkmale des Anspruchs 13 gekennzeichnet.
  • Durch das Unterteilen der inneren und der äußeren Verpackung mittels einer oder mehrerer Zwischenplatten in kleinere Fächer, die jeweils einzeln geöffnet werden können, können verschiedene einzelne Produkte in einer äußeren Verpackung aufgenommen werden, ohne dass sie einander beeinflussen. Dies können beispielsweise sortierte Produkte, wie ein Sortiment verschiedener Arten Fisch, oder Produkte sein, die bei der selben Temperatur gelagert werden müssen, oder Produkte, die für den selben Kunden bestimmt sind. Es ist sogar möglich, eine günstige Umgebung für das jeweilige Produkt in jedem einzelnen Fach zu erzeugen, beispielsweise durch Füllen dieses Fachs unter einem bestimmten Gasdruck oder mit einer bestimmten Gasmischung.
  • Die Verpackung ist ferner geeignet, ein Produkt in kleineren, separaten Portionen zu verpacken, auf welche unabhängig voneinander zugegriffen werden kann.
  • Die Erfindung betrifft ferner ein Verfahren zum Herstellen einer Verpackung, das durch die Merkmale des Anspruchs 14 gekennzeichnet ist.
  • Durch ein derartiges Verfahren können auf relativ einfache und effiziente Weise Transportverpackungen hergestellt werden, die aufgrund des Fehlens von abstehenden Folienrändern nahe beieinander positioniert und stabil aufeinander gestapelt werden können. Da die Verpackungen als separate Einheiten gehandhabt werden können, bietet diese Art der Verpackung ferner Freiheit hinsichtlich der Reihenfolge, in welcher die Verpackungen gefüllt und geschlossen werden. Dies ist besonders vorteilhaft, wenn die Füllzeiten pro Verpackung stark variieren. Die Verpackungen können auf einfache Weise gas- und geruchsdicht oder, umgekehrt, teilweise gasdurchlässig ausgebildet werden.
  • Nach einer weiteren Ausgestaltung ist das erfindungsgemäße Verfahren durch die Merkmale des Anspruchs 17 gekennzeichnet.
  • Beim Transport, insbesondere beim Lufttransport, können Verpackungen einem verringerten Umgebungsdruck ausgesetzt sein. Dem kann im voraus Rechnung getragen werden, indem in der inneren Verpackung ein geringfügig niedrigerer Druck vorgesehen wird, der beispielsweise ungefähr dem erwarteten niedrigsten oder dem durchschnittlichen Umgebungsdruck entspricht. Dies verhindert, dass die innere Verpackung, wenn sie einem geringeren Umgebungsdruck ausgesetzt ist, sich mehr als zulässig ausdehnt und infolgedessen aufreißt.
  • Die Erfindung betrifft ferner eine Vorrichtung zum Zusammensiegeln zweier Schichten von Folienmaterial, die durch die Merkmale des Anspruchs 20 gekennzeichnet ist.
  • An der Stelle von Unregelmäßigkeiten in der Dichtungsbasis bilden die aneinander zu siegelnden Schichten von Folienmaterial aufgrund ihrer eigenen Steifigkeit und durch den Spanneffekt der Druckeinrichtung eine Brücke mit einer sanfteren Form als die darunter befindlichen Unregelmäßigkeiten. Da die Druckeinrichtungen flexibel sind, können sie den Übergängen, die durch das Folienmaterial etwas geglättet sind, gut folgen. Es hat sich überraschenderweise gezeigt, dass infolgedessen die Druckeinrichtung einen Anpressdruck auf das Heizelement und die Folienschichten aufbringen kann, der ausreicht, um das Folienmaterial an den Stellen der Unregelmäßigkeiten in gasdichter Weise aneinander zu siegeln. Es ist keine Erhöhung des Drucks wie bei bekannten Vorrichtungen erforderlich. Infolgedessen ist die erfindungsgemäße Vorrichtung geeignet, eine gasdichte Siegelung auf einer relativ unregelmäßigen Basis mit einem relativ niedrigen Druck herzustellen, wobei diese Unregelmäßigkeiten mindestens die Dicke des Zuschnitts aufweisen können.
  • Nach einem vorteilhaften Ausführungsbeispiel ist die erfindungsgemäße Vorrichtung ferner durch die Merkmale des Anspruchs 21 gekennzeichnet.
  • Ein flexibles Heizelement, beispielsweise in Form eines Schweißdrahts, kann sich entlang möglicher Unregelmäßigkeiten der Dichtungsbasis biegen. Somit werden Spitzenspannungen in dem Heizelement vermieden oder zumindest reduziert, so dass eine Beschädigung des Heizelements weniger wahrscheinlich ist.
  • In den weiteren Unteransprüchen sind weitere vorteilhafte Ausführungsbeispiele einer Verpackung, eines Verfahrens zu deren Herstellung und einer Vorrichtung zum Anbringen einer gasdichten Dichtung beschrieben.
  • Zur Erläuterung der Erfindung werden ein exemplarisches Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Transportverpackung sowie ein Verfahren und eine Vorrichtung zu deren Herstellung unter Bezugnahme auf die Zeichnungen beschrieben. Es zeigen:
  • 1 einen Querschnitt durch eine erfindungsgemäße Verpackung;
  • 2 eine perspektivische Darstellung einer Ecke einer erfindungsgemäßen äußeren Verpackung;
  • 3 einen Zuschnitt einer äußeren Verpackung nach 2;
  • 4 eine schematische Querschnittsdarstellung einer Siegelvorrichtung zum Siegeln einer inneren Verpackung in Vorderansicht;
  • 5 eine perspektivische Ansicht eines zweiten Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Verpackung, bei welcher die äußere Verpackung aus zwei Teilen besteht; und
  • 6 eine perspektivische Ansicht eines dritten Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Verpackung, bei welcher die äußere und die innere Verpackung in Fächer unterteilt sind.
  • 1 zeigt eine erfindungsgemäße Verpackung 1 mit einer relativ starren, schachtelförmigen äußeren Verpackung 3 und einer inneren Verpackung 4 aus Folienmaterial, welche sich im wesentlichen in der äußeren Verpackung 3 erstreckt. Die innere Verpackung 4 umfasst eine erste und eine zweite Schicht aus Folienmaterial 6, 7, zwischen welchen ein gasdichter Raum 9 durch Heißsiegeln (im folgenden mit dem Begriff "Siegeln" bezeichnet) der Schichten 6, 7 aufeinander entlang ihres Umfangs 8 gebildet ist. In diesem Raum 9 können Waren gasdicht und geruchsdicht gegenüber der Umgebung abgedichtet werden. Infolgedessen ist eine derartige innere Verpackung 4 unter anderem geeignet, um entweder Produkte mit starkem Eigengeruch, beispielsweise Fleisch oder Fisch, oder Produkte zu verpacken, die für den Geruch anderer Produkte empfänglich sind, wie Obst und Gemüse. Aufgrund des gasdichten Verschlusses können diese verschiedenen Arten von Waren nahe beieinander gelagert und/oder transportiert werden, ohne dass diese gegenseitig den jeweiligen Geruch oder Geschmack beeinflussen. Ferner kann in einer derartigen gasdichten Verpackung 1 eine Atmosphäre erzeugt werden, die für das Produkt günstig ist, so dass beispielsweise das Produkt frisch bleibt oder länger gelagert werden kann. Darüber hinaus kann die zweite, abdeckende Folienschicht 7 aus einem Material, insbesondere Kunststoff, hergestellt werden, das in mindes tens eine Richtung gasdurchlässig ist. Derartige Materialien sind aus der Praxis bekannt. Wenn die Folienschicht in eine Richtung durchlässig ist, können in der Verpackung erzeugte Gase, wie beispielsweise CO2, an die Umgebung ausgegeben werden, so dass die in der Verpackung herrschende Konzentration nicht unerwünscht hoch wird, während, umgekehrt, Gase aus der Umgebung nicht in die innere Verpackung eindringen können. Ferner kann jedoch auch eine Folie verwendet werden, die in zwei Richtungen permeabel ist, beispielsweise durch in der Folie vorgesehene Mikroperforationen. In diesem Fall kann ein tatsächlicher Austausch von Gasen zwischen der inneren Verpackung und der Umgebung stattfinden. Das Ausmaß, in dem dies erfolgen kann, hängt natürlich von beispielsweise der Fläche und möglicherweise der Form der Perforationen, zumindest mit der gesamten permeablen Fläche oder der Durchlässigkeit der Folie für die jeweiligen Gase zusammen. Ferner kann die innere Verpackung mit Ventileinrichtungen versehen sein, mittels welcher beispielsweise ein bestimmter Druck in der inneren Verpackung aufrechterhalten werden kann, oder mittels welcher, umgekehrt, der in der inneren Verpackung herrschende Druck und der Umgebungsdruck vergleichmäßigt werden können. Ferner kann über derartige Ventileinrichtungen beispielsweise Feuchtigkeit aus der inneren Verpackung abgegeben werden.
  • Die äußere Verpackung 3 schützt die innere Verpackung 4 vor äußeren Kräften und stellt die erforderliche Steifigkeit und Festigkeit, um, unter anderem, die mit Waren gefüllte innere Verpackung 4 bewegen, stützen und stapeln zu können. Darüber hinaus bietet die äußere Verpackung 3 Widerstand gegen Dehnkräfte der inneren Verpackung 4, welche infolge eines geringeren Umgebungsdrucks, beispielsweise während eines Lufttransports, auftreten können. Mit der erfindungsgemäßen Verpackung können, in Abhängigkeit von den gewählten Materialien und dem Aufbau, auf einfache Weise hohe Stapelfestigkeiten erreicht werden, so dass beispielsweise mehr als 500 kg auf einer derartigen Box abgestützt werden können. Selbst Stapelfestigkeiten von 750 kg oder 1000 kg sind durchaus möglich.
  • 2 zeigt zumindest einen Eckbereich einer möglichen äußeren Verpackung 3. Diese äußere Verpackung 3 besteht aus Pappe und kann aus einem Zuschnitt 10 gemäß 3 gefaltet werden. Bei diesem Zuschnitt 10 sind die der äußeren Verpackung 3 der 2 entsprechenden Teile mit den gleichen Bezugszeichen versehen. Die äußere Verpackung 3 umfasst eine rechteckige Bodenplatte 12, die entlang ihrer langen und kurzen Seiten mit einem ersten und einem zweiten Paar von paarweise parallel aufragenden Seitenwänden 13, 14 versehen ist. Diese Seitenwände 13, 14 sind auf der von der Bodenplatte 12 entfernten Seite mit einem oberen Rand 15 versehen, der sich im wesentlichen parallel zu der Bodenplatte 12 erstreckt. Dieser obere Rand 15 dient einerseits dem Aufeinanderstapeln von Verpackungen während des Transports und andererseits als Basis, auf welche die innere Verpackung 4 auf noch zu beschreibende Weise gesiegelt werden kann. Um die Steifigkeit und die Festigkeit der äußeren Pappverpackung 3, insbesondere des oberen Randes 15, zu erhöhen, sind die ersten Seitenwände 13 auf den langen Seiten der Bodenplatte 12 doppelwandig ausgebildet. Zu diesem Zweck werden nacheinander eine Außenseitenplatte 18, welche mit der Bodenplatte 12 verbunden ist, ein Oberrandteil 15A und eine Innenseitenplatte 19 um 90° entlang jeweiliger Faltlinien 50, 51, 52 wie in 2 gezeigt nach innen gefaltet, woraufhin die Innenseitenplatte 19 mittels eines ersten damit verbundenen Befestigungsstreifens 20 mit der Bodenplatte 12 verbunden wird. Die Steifigkeit der ersten Seitenwand 13 ist durch lose Versteifungselemente 21 weiter erhöht, die zwischen der Innen- und der Außenseitenplatte 18, 19 angeordnet sind und sich im rechten Winkel zu der Bodenplatte 12 erstrecken sowie in dem dargestellten Beispiel ein U-förmiges Profil aufweisen. Das Oberrandteil 15B an der Stirnseite der äußeren Verpackung 3 ist ebenfalls verstärkt. Dies wurde mittels einer Stützplatte 22 erreicht, welche sich an diesen oberen Rand 15B anschließt und entlang der Faltlinie 53 über mehr als 90 Grad gegenüber dem oberen Rand 15b einwärts gefaltet sowie mit einem zweiten Befestigungsstreifen 23 an der Innenseite der zweiten Seitenwand 14 befestigt wird, wie in 2 dargestellt.
  • Ferner sind die von den ersten und zweiten Seitenwänden 13, 14 eingeschlossenen Ecken 16 mittels einer ersten und einer zweiten Eckverstärkungsplatte 26, 27, die mit der zweiten Seitenwand 14 verbunden sind, und eines dritten Befestigungsstreifens 28 verstärkt. Die Platten 26, 27 und der Streifen 28 werden entlang den jeweiligen Faltlinien 54, 55, 56 zu einem sich vertikal erstreckenden dreieckigen Rohrprofil gefaltet, wie in 2 dargestellt, wobei die erste Eckverstärkungsplatte 26 an der Innenseitenplatte 19 anliegt und der dritte Befestigungsstreifen 28 an der Innenseite der zweiten Seitenwand 14 angebracht ist. An der Oberseite ist das dreieckige rohrförmige Profil 25 durch eine dreieckige Verlängerung 15C des Oberrandteils 15B abgeschlossen, wobei die Verlängerung 15C an der Außenseitenplatte 18 mittels eines damit verbundenen Befestigungsstreifens 29 befestigt wird. Die Verlängerung 15C und der Oberrandteil 15 grenzen vorzugsweise nahtlos und im wesentlichen ohne Höhenunterschied aneinander an, so dass ein flacher durchgehender oberer Rand 15 erhalten wird, dessen Wichtigkeit im folgenden dargelegt wird. Bezüglich einer ausführlichen Beschreibung einer vergleichbaren Eckverstärkung wird auf die Patentanmeldung EP 0 967 152 verwiesen, welche Eigentum der Anmelderin ist und durch Bezugnahme Teil des Gegenstandes der vorliegenden Anmeldung ist.
  • Die zuvor beschriebene Box ist lediglich ein mögliches Ausführungsbeispiel einer äußeren Verpackung 3. Innerhalb des Anwendungsbereichs der Erfindung sind zahlreiche verschiedene Ausführungsbeispiele möglich. Beispielsweise ist in der Europäischen Patentanmeldung EP 0 731 032 der Anmelderin eine Verpackung beschrieben, die aufgrund ihres festen Aufbaus und des flachen oberen Randes auch als äußere Verpackung 3 der vorliegenden Erfindung geeignet ist. Auch diese Anmeldung gilt als durch Bezugnahme zum Gegenstand der vorliegenden Anmeldung gehörig. Darüber hinaus kann die äußere Verpackung anstatt aus Pappe beispielsweise aus Holz, Kunststoff oder Polystyrol-Schaum hergestellt sein. Ferner kann die Verpackung 3, insbesondere die Bodenplatte 12 eine andere als die dargestellte rechteckige Form aufweisen, beispielsweise eine runde oder polygonale Form.
  • Eine erfindungsgemäße Verpackung 1 wird wie folgt gebildet. Eine zuvor beschriebene äußere Verpackung 3 wird entlang der Innenseite und des oberen Randes 15 mit einer Schicht aus thermoplastischem folienförmigem Material 6 ausgekleidet. Um die Faltenbildung des folienförmigen Materials 6 insbesondere am oberen Rand 15 zu minimieren, wird das Folienmaterial 6 in gewissem Maß während des Aufbringens straff gezogen. Das Folienmaterial 6 kann in der äußeren Verpackung 3 lose angeordnet werden, wird jedoch vorzugsweise daran befestigt, beispielsweise durch Kleben oder Schmelzverbinden. Daraufhin wird die derart ausgekleidete äußere Verpackung 3 mit den zu transportierenden Gütern und möglichen Zugaben, wie Eis oder Gas in einer zur Verbesserung der Haltbarkeit gewünschten Zusammensetzung, befüllt. Anschließend werden die Waren gasdicht gesiegelt, indem eine zweite Schicht von thermoplastischem Folienmaterial 7 über den oberen Rand 15 der äußeren Verpackung 3 gespannt und mittels einer schematisch in 4 dargestellten und im folgenden näher beschriebenen Siegelvorrichtung an die erste Folienmaterialschicht 6 gesiegelt wird. Nachdem die beiden Folienschichten 6, 7 aneinander angebracht wurden, wird jegliches Folienmaterial, das über den oberen Rand 15 ragt, abgeschnitten, wonach die Verpackung 1 für den Transport bereit ist und wegbewegt werden kann. Die derart erhaltene Verpackung hat keine vorstehenden oder gekrümmten Folienränder und kann aus diesem Grund problemlos neben und auf anderen Verpackungen gestapelt werden, um eine stabile Anordnung zu bilden. Zur Verbesserung der Handhabbarkeit können an, vorzugsweise in, den Seitenwänden der äußeren Verpackung Griffe vorgesehen werden. Darüber hinaus ist die Verpackung relativ leicht und dennoch sehr robust und ferner nach dem Gebrauch leicht in zwei teile zu trennen, nämlich eine innere und eine äußere Verpackung, die jeweils separat ordnungsgemäß recycelbar sind. Ein weiterer Vorteil dieser Art der Verpackung liegt darin, dass die Verpackungen einzeln gehandhabt werden können. Infolgedessen können die mit einer ersten Folienschicht ausgekleideten äußeren Verpackungen unterschiedlichen Befüllungslinien zugeführt werden, welche unterschiedliche Durchlaufzeiten haben, die unter anderem von der Größe der zu befüllenden Verpackung, dem Grad der Befüllung und der Art des verpackten Produkts abhängt. Im Anschluss an die Befüllungslinien werden die Verpackungen einer zentralen Siegeleinheit zugeführt, in der die zweite Folienschicht auf die erste Folienschicht gesiegelt wird, um die Verpackung zu schließen. Da die Verpackungen einzeln gehandhabt werden können, besteht keine Beschränkung auf eine regelmäßige Füllreihenfolge oder Siegelreihenfolge, und die verschiedenen Füllzeiten der Verpackungen verursachen deshalb keine unnötige Verzögerung.
  • 4 ist ein schematischer Querschnitt durch eine Siegelvorrichtung 32, die zum Anbringen einer gasdichten Dichtung 8 zwischen zwei Schichten thermoplastischen Folienmaterials 6, 7 an einem oberen Rand 15 einer äußeren Verpackung 3 geeignet ist. Zu diesem Zweck weist die Siegelvorrichtung 32 ein Heizelement 36 auf, das mittels der Druckeinrichtung 34 auf die Folienmaterialschichten 6, 7 gedrückt wird, so dass die beiden Folienschichten 6, 7 unter dem Einfluss von Wärme und Druck miteinander verschmelzen, wodurch eine gasdichte Verbindung gebildet wird. Damit diese Verbindung tatsächlich gasdicht ist, werden die Schichten 6, 7 in den bekannten Siegelvorrichtungen während des Siegelns mit großer Kraft gegen einen für diesen Zweck geeigneten Amboss gedrückt, der nahe der Verpackung angeordnet wird und mit einer sehr glatten Stützfläche versehen ist. Jegliche Unregelmäßigkeiten in den aufeinander anzubringenden Folien 6, 7 werden unter dem Einfluss hohen Drucks ausgeglichen. Die vorliegende Erfindung unterscheidet sich von der bekannten Vorrichtung dahingehend, dass die verwendete Dichtungsbasis, der obere Rand 15, weniger fest ist als die normalerweise verwendeten Ambosse und daher keine hohen Betriebsdrücke erlaubt. Ferner kann der obere Rand, insbesondere im Vergleich mit dem genannten Amboss, eine unregelmäßige Oberfläche aufweisen. Dennoch kann überraschenderweise eine gasdichte Dichtung an dem oberen Rand ausgebildet werden. Der erfindungsgemäßen Siegelvorrichtung 32 gelingt dies erfolgreich, indem sie flexible Druckeinrichtungen 34 beispielsweise in Form eines aus Gummi hergestellten Andruckprofils verwendet. Darüber hinaus führt die inhärente Steifigkeit des Folienmaterials dazu, dass das Folienmaterial einem Übergang in der Dichtungsbasis nicht genau folgt, sondern diesen in einer mehr oder weniger glatten Linie überbrückt. Die flexible Druckeinrichtung kann diesen Übergängen durch das Folienmaterial etwas geglättet gut folgen. Infolgedessen kann an der Stelle der Unregelmäßigkeiten die Kontaktkraft zwischen dem Heizelement 36 und der Folie 7 ungefähr konstant gehalten werden, und eine gasdichte Dichtung kann ohne die übermäßige Druckerhöhung erreicht werden, mit welcher die bekannten Siegelvorrichtungen die Unregelmäßigkeiten eliminieren. Der erforderliche Druck beträgt ungefähr zwischen 0,5 und 2,5 N/mm, insbesondere zwischen 1,0 und 1,5, je nach den verwendeten Materialien.
  • Das Heizelement 36 ist ebenfalls vorzugsweise leicht flexibel, beispielsweise in Form eines Schweißdrahts, so dass es sich den Unregelmäßigkeiten in dem oberen Rand 15 folgend biegen kann. Infolgedessen werden Spitzenspannungen in und einhergehende Schäden an dem Heizelement 36 vermieden. Um das Haften des Heizelements 36 an der zweiten Folienschicht 7 oder der Druckeinrichtung 34 zu vermeiden, ist ferner zwischen den erwähnten Teilen eine erste bzw. eine zweite Zwischenschicht 37, 39 aus beispielsweise Teflon vorgesehen. Die erste Zwischenschicht 37 ist vorzugsweise so dünn wie möglich, so dass keine Wärme oder nur ein Minimum an Wärme durch diese verloren geht. Die zweite Zwischenschicht 38 hingegen ist vorzugsweise dicker, so dass sie die Druckeinrichtung 34 vor der von dem Heizelement 36 erzeugten Wärme schützt. Anstelle zweier separater Zwischenschichten 37, 38 kann das Heizelement 36 selbst natürlich auf allen Seiten mit einer Antihaftschicht versehen sein.
  • Wenn die äußere Verpackung 3 aus einem wärmeempfindlichen Material, beispielsweise einem thermoplastischen Kunststoff oder Polystyrol-Schaum, besteht, kann der obere Rand 15 vor dem Anbringen der inneren Verpackung 4 mit einer wärmebeständigen Schicht versehen werden, beispielsweise einem Rand aus Pappe, der an den oberen Rand geklebt wird. Auf diese Weise wird verhindert, dass während des Befestigens und Siegelns der beiden Folienschichten 6, 7 der obere Rand 15 unter der Einwirkung der zugeführten Wärme beschädigt wird. Das gleiche Ergebnis kann erzielt werden, indem der obere Rand während des Anbringens der Dichtung vorübergehend mit einer wärmeisolierenden Schicht abgedeckt wird, die nach der Fertigstellung der Abdich tung entfernt werden kann. Ferner kann die erste Folienschicht 6 aus mehreren Schichten aufgebaut sein, wobei die dem oberen Rand nächstgelegene Schicht wärmeisolierend ist.
  • 5 zeigt ein zweites Ausführungsbeispiel einer Transportverpackung 101, deren äußere Verpackung 103 aus zwei Teilen besteht, d. h. einer im wesentlichen schachtelförmigen äußeren Box 102 und einem Einsatzteil 105. Die äußere Box 102 umfasst eine Bodenplatte 112, welche von aufragenden Seitenwänden 113, 114 umgeben ist. Die äußere Box 102 kann in der zuvor beschriebenen Weise mittels doppelwandig ausgebildeter Seitenwände, Versteifungselementen und/oder Eckverstärkungsprofilen verstärkt sein, welche aus Gründen der Übersichtlichkeit in der 5 nicht dargestellt sind. Die Basis für das Einsatzteil 105 ist ein Zuschnitt, wie er in 5a gezeigt ist. Der Zuschnitt 111 weist eine Mittelfläche 117 auf, deren Form im wesentlichen der Bodenplatte 112 der äußeren Box 102 entspricht. Die Mittelfläche 117 ist mit einer Öffnung 124 versehen, welche von einem oberen Rand 115 umgeben ist. ferner sind vier Schenkel 131 entlang vier Faltlinien 133 schwenkbar mit der Mittelfläche 117 verbunden. Vor dem Aufstellen des Zuschnitts 111 zur Bildung des Einsatzteils 105 wird die innere Verpackung 104 auf den oberen Rand 115 des Zuschnitts gesiegelt, wobei zumindest dieser obere Rand 115 des Zuschnitts auf einer flachen Basis abgestützt ist. Optional kann in dieser Basis eine Ausnehmung zum Aufnehmen und Stützen der inneren Verpackung 104 ausgebildet sein. Nach dem Anbringen, Füllen und Siegeln der inneren Verpackung 104 auf die zuvor beschriebene Weise, wird der Zuschnitt 111 zur Bildung des Einsatzteils 105 aufgestellt, wobei die Schenkel 131 entlang den Faltlinien 133 in einem Winkel von 90° in Richtung der Mittelfläche 117 gefaltet werden. Anschließend wird das Einsatzteil 105 zusammen mit der inneren Verpackung 104 in die äußere Box 102 geschoben, wie in 5b dargestellt, wobei die Schenkel 131 zumindest teilweise die Mittelfläche 117 und die innere Verpackung 104 stützen. Da der obere Rand 115 während des Siegelns der inneren Verpackung 104 abgestützt werden kann, muss der obere Rand 115 selbst nicht sehr steif sein und die äußere Verpackung kann insgesamt relativ einfach ausgebildet sein.
  • 6 zeigt ein drittes Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Transportverpackung 1, wobei die äußere Packung 3 durch eine vertikale Zwischenplatte 45 in zwei Fächer 41, 42 unterteilt ist. Diese Zwischenwand 45 erstreckt sich von der Bodenplatte 12 zur Oberseite der Verpackung und ist am oberen Rand 15 mit einem flachen Zwischenrand 15D versehen, der vorzugsweise nahtlos, zumindest ohne Höhenunterschied, an den genannten oberen Rand 15 angrenzt. Die äußere Verpackung 3 wird auf die gleiche Weise wie zuvor beschrieben mit einer ersten Schicht aus Folienmaterial 6 ausgekleidet, welche an dem oberen Rand 15 und vorzugsweise auch dem Zwischenrand 15C angebracht wird. Anschließend werden die beiden Fächer 41, 42 jeweils mit einem zu transportierenden Produkt gefüllt und mit einer zweiten Folienmaterialschicht 7 bedeckt. Letztere wird um jedes Fach herum gesiegelt, was in 5 durch gestrichelte Linien angegeben ist, so dass zwei innere Verpackungsteile gebildet werden, die einzeln geöffnet werden können. Anstelle zweier separater Dichtungen an der Stelle des Zwischenrandes 15C kann auch eine gemeinsame Dichtung ausreichen. Ferner ist es möglich, die Zwischenplatte 45 doppelwandig auszubilden, und den Zwischenrand 15C mit einer (nicht dargestellten) Trennlinie zu versehen, entlang welcher die äußere Verpackung 3 in zwei separate geschlossene Unterverpackungen getrennt werden kann. Die in 5 dargestellte Transportverpackung 1 ist unter anderem für sortierte Produkte geeignet, beispielsweise verschiedene Sorten Fisch, die nicht in dem selben Raum verpackt werden können, da sie in diesem Fall gegenseitig ihren Geschmack beeinflussen könnten. Darüber hinaus bietet eine derartige unterteilte Verpackung den Vorteil, dass, da die Fächer einzeln geöffnet werden können, der Verbraucher die Produkte in relativ kleinen Portionen aus der Verpackung entnehmen kann, welche den Bedürfnissen besser angepasst sind. Es ist selbstverständlich, dass die Anzahl der Fächer nach Bedarf erhöht werden kann, indem die äußere Verpackung mit mehreren Zwischenplatten versehen wird.
  • Die Erfindung ist in keiner Weise auf die in der Beschreibung ausgeführten und in den Zeichnungen dargestellten exemplarischen Ausführungsbeispiele be grenzt. Zahlreiche Variationen derselben sind innerhalb des durch die Ansprüche angegebenen Rahmens der Erfindung möglich.
  • So können die beiden Folienmaterialschichten an den Seitenwänden der äußeren Verpackung entweder auf der Innenseite oder der Außenseite aneinander gesiegelt werden. Zu diesem Zweck bieten die Seitenwände ausreichend Platz und können ferner einfach lokal verstärkt werden, um den Drücken zu widerstehen, die während des Siegelns auftreten. Ferner ist eine Kombination möglich, bei der das Folienmaterial an den beiden einander gegenüberliegenden oberen Randteilen und an zwei einander gegenüberliegenden Seitenwänden angebracht ist, wobei sich diese Seitenwände zwischen den beiden genannten oberen Randteilen erstrecken. Auf diese Weise kann die Bildung von Falten in dem Folienmaterial nahe den Ecken der äußeren Verpackung vermieden werden. Ferner muss in diesem Fall die äußere Verpackung nur auf zwei gegenüberliegenden Seiten mit einem flachen oberen Rand versehen werden. Ferner können die Folienschichten auf den noch ungefalteten Zuschnitt der äußeren Verpackung gesiegelt werden, woraufhin der Zuschnitt um die innere Verpackung gefaltet wird, um eine umschließende äußere Verpackung zu bilden. Diese Umkehr der Abfolge bietet den Vorteil, dass der obere Rand weniger steif sein kann. Tatsache ist, dass während des Auftretens der stärksten Kräfte, d. h. während des Aneinandersiegelns der Folienmaterialschichten, der obere Rand in dem Zuschnitt einfach auf einer flachen Basis abgestützt werden kann. Sobald er sich im gefalteten Zustand befindet, muss der obere Rand lediglich ausreichende Stapelfestigkeit aufweisen, die meist geringer als die Festigkeit ist, die erforderlich ist, um gegen die genannten Siegelkräfte zu widerstehen. Eine andere Möglichkeit, durch welche ein weniger starrer oberer Rand ausreichen kann, sieht vor, den oberen Rand während des Siegelns der Folienschichten mittels eines als Amboss dienenden Stützelements vorübergehend abzustützen. Zu diesem Zweck können beispielsweise die Seitenwände der Verpackung hohl ausgebildet werden, so dass das Stützelement von einer offenen Unterseite her eingeschoben werden kann. Die äußere Verpackung kann ferner mit einer wasserabweisenden Schicht versehen sein. Die äußere Verpackung kann mit einer Abdeckung zum Schutz der zweiten Folienschicht aus gestattet sein. Anstatt aus einem flexiblen Material hergestellt zu sein, kann die Druckeinrichtung in der Siegelvorrichtung flexibel mittels einer Feder und/oder eines Dämpfers gelagert sein. Selbstverständlich ist auch eine Kombination der beiden möglich.
  • Diese und zahlreiche andere Variationen fallen in den durch die Ansprüche angegebenen Rahmen der Erfindung.

Claims (22)

  1. Verpackung mit einer äußeren Verpackung (3), die aus einem relativ starren Material gebildet ist, und einer inneren Verpackung (4), die aus mindestens zwei Schichten Folienmaterial (6, 7) gebildet ist, wobei die beiden Schichten Folienmaterial (6, 7) nahe ihres Umfangsrandes gasdicht miteinander durch einen inhärent geschlossenen Dichtrand (8) verbunden sind, welcher durch Warmschweißen der Schichten aufeinander an einem Wandteil der äußeren Verpackung (4) gebildet ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Wandteil derart verstärkt ist, dass er als Dichtungsbasis für die Bildung des Dichtrandes (8) dienen kann, so dass der Dichtrand an einer Außenfläche des Wandteils gebildet werden kann, und zwar im wesentlichen ohne sich über die Außenfläche der Verpackung hinaus zu erstrecken, welche durch Seitenwände, Bodenwände und Oberwände der Verpackung begrenzt ist, so dass eine Anzahl derartiger Verpackungen unmittelbar nebeneinander positioniert und stabil gestapelt werden können.
  2. Verpackung nach Anspruch 1, bei der die äußere Verpackung (3) eine Bodenplatte (12) umfasst, welche auf allen Seiten mit aufragenden Seitenwänden (13, 14) versehen ist, wobei die Seitenwände (13, 14) an der von der Bodenplatte (12) entfernten Seite mit einem im wesentlichen flachen oberen Rand (15) versehen sind, wobei sich eine erste Schicht Folienmaterial (6) von dem oberen Rand (15) entlang der Innenseite der äußeren Verpackung (3) erstreckt, und eine zweite Schicht Folienmaterial (7) auf die erste Schicht (6) an der Position des oberen Randes (15) gesiegelt wird, um die innere Verpackung (4) zu schließen.
  3. Verpackung nach Anspruch 1 oder 2, bei welcher der obere Rand (15) im wesentlichen parallel zu der Bodenplatte (12) verläuft.
  4. Verpackung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der die innere Verpackung (4) aus Kunststoff, insbesondere einem thermoplastischen Kunststoff, besteht.
  5. Verpackung nach einem der Ansprüche 2–4, bei der die innere Verpackung, das heißt, zumindest die zweite Schicht Folienmaterial (7), in mindestens einer Richtung gasdurchlässig ist.
  6. Verpackung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der zumindest der als Basis zur Bildung des Dichtrandes (8) dienende Wandteil der äußeren Verpackung (3) aus einem wärmebeständigen Material, insbesondere Pappe, hergestellt ist.
  7. Verpackung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der die äußere Verpackung (3) aus Pappe, vorzugsweise massiver Pappe, hergestellt ist.
  8. Verpackung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der die äußere Verpackung (3) aus einem Zuschnitt (10) gefaltet ist.
  9. Verpackung nach Anspruch 7 oder 8, bei der die äußere Verpackung (3) nahe den Seitenwänden (13, 14) Versteifungselemente (21, 25) aufweist, die sich von der Bodenplatte (12) bis zum oberen Rand (15) erstrecken, um den oberen Rand (15) zu stützen.
  10. Verpackung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der die äußere Verpackung (103) aus zumindest einer Umverpackung (102) und einem Einsatzteil (105) aufgebaut ist, wobei das Einsatzteil (105) aus einem im wesentlichen flachen Zuschnitt (111) gefaltet ist, der mit einer Mittelfläche (117) und einer Anzahl von Schenkeln (131) versehen ist, die mit der Mittelfläche schwenkbar verbunden sind, wobei in der Mittelfläche (117) eine von einem oberen Rand (115) umgebene Öffnung (124) zum Aufnehmen der inneren Verpackung (104) vorgesehen ist, wobei das Einsatzteil (105) im gefalteten Zustand passend in der Umverpackung (102) aufgenommen ist und die Mittelfläche (117) mit der inneren Verpackung (104) zumindest teilweise in der Umverpackung (102) von den Schenkeln (131) getragen ist, und wobei der Dichtrand (108) auf dem oberen Rand (115) ausgebildet ist.
  11. Verpackung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der die äußere Verpackung (3) auf den oberen Rand (15) einer zweiten äußeren Verpackung (3) stapelbar ist und die auftretenden Stapelkräfte im wesentlichen von der äußeren Verpackung (3) absorbiert werden.
  12. Verpackung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der die äußere Verpackung (3) eine Stapelfestigkeit von mindestens 5000 N, vorzugsweise ungefähr 7500 N, aufweist.
  13. Verpackung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der die äußere Verpackung (3) durch mindestens eine Querplatte (45) in Fächer (41, 42) unterteilt ist, wobei die mindestens eine Querplatte (45) auf der von der Bodenplatte (12) abgewandten Seite mit einem im wesentlichen flachen Rand (15D) versehen ist, auf welchen Rand (15D) die zweite Schicht Folienmaterial (7) auf die erste Schicht Folienmaterial (6) gesiegelt werden kann, wobei die Anordnung derart ausgebildet ist, dass die Fächer (41, 42) der inneren Verpackung separat geöffnet werden können.
  14. Verfahren zur Bildung einer Verpackung mit den folgenden Schritten: Aufbringen einer ersten Schicht Folienmaterial (6) in eine im wesentlichen schachtelförmige äußere Verpackung (3), Füllen der auf der Innenseite mit der ersten Schicht Folienmaterial (6) ausgekleideten äußeren Verpackung (3) mit einem zu verpackenden Produkt, und Bilden einer geschlossenen inneren Verpackung (4) durch Heißsiegeln einer zweiten Schicht Folienmaterial (7) auf die erste Schicht Folienmaterial (6) und an eine Außenfläche eines verstärkten Wandteils der äußeren Verpackung (3), insbesondere an einen oberen Rand (15), wobei sich der Wandteil in Draufsicht nicht über die durch die Seitenwände der Verpackung begrenzte Außenfläche der Verpackung erstreckt, so dass eine Anzahl derartiger Verpackungen unmittelbar nebeneinander angeordnet und stabil gestapelt werden können.
  15. Verfahren nach Anspruch 14, bei dem die erste Schicht Folienmaterial (6) vor dem Siegeln thermisch gestreckt wird, um Falten zu entfernen.
  16. Verfahren nach Anspruch 14 oder 15, bei dem vor dem Siegeln die erste Folienschicht vorzugsweise durch Erwärmen an dem oberen Rand (15) der äußeren Verpackung (3) angebracht wird.
  17. Verfahren nach einem der Ansprüche 14–16, bei dem die innere Verpackung (4) unter einem Gasdruck gefüllt wird, der gleich oder niedriger als der Umgebungsdruck ist und vorzugsweise ungefähr 0,8 bar beträgt.
  18. Verfahren nach einem der Ansprüche 14–17, bei dem die Schichten aus Folienmaterial (6, 7) unter Einwirkung eines relativ niedrigen Schließdrucks aufeinander gesiegelt werden, der zwischen ungefähr 0,5 und 2,5 N/mm, insbesondere zwischen 1,0 und 1,5 N/mm liegt.
  19. Verfahren nach einem der Ansprüche 14–18, bei dem das sich über den äußeren Rand (15) der äußeren Verpackung (3) erstreckende Folienmaterial (6, 7) abgeschnitten wird.
  20. Vorrichtung zum Siegeln einer ersten und einer zweiten Schicht Folienmaterial (6, 7) aufeinander, mit einem Heizelement (36) und einer Druckeinrichtung (34) zum Pressen des Heizelements (36) auf das Folienmaterials (6, 7), dadurch gekennzeichnet, dass die Druckeinrichtung (34) derart flexibel ist, dass mit dieser eine gasdichte Dichtung zwischen den Schichten von Folienmaterial (6, 7) an einem Wandteil der Verpackung gebildet werden kann.
  21. Vorrichtung nach Anspruch 20, bei der das Heizelement (36) flexibel ist.
  22. Vorrichtung nach Anspruch 20 oder 21, bei dem das Heizelement (36) auf einer dem Folienmaterial (6, 7) im Gebrauch zugewandten Seite und auf einer der Druckeinrichtung (34) zugewandten Seite mit einer Antihaftbeschichtung versehen ist, die vorzugsweise aus Teflon hergestellt ist.
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Families Citing this family (8)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
USPP16020P3 (en) 2002-06-28 2005-10-04 Vletter & Den Haan Beheer B..V. Lily plant named ‘Manissa’
US7185760B2 (en) 2003-06-11 2007-03-06 Applied Materials, Inc. Non-contact protective packaging for surface-sensitive articles
US9027825B2 (en) * 2012-06-12 2015-05-12 Conagra Foods Rdm, Inc. Container assembly and foldable container system
FI127609B (fi) * 2016-03-15 2018-10-15 Jospak Oy Tuotepakkaus ja menetelmä sen valmistamiseksi
WO2017158239A1 (en) 2016-03-15 2017-09-21 Jospak Oy Product package and a method for producing the package
FR3062376B1 (fr) * 2017-02-02 2020-10-23 Savencia Sa Decoupe plane pliable en carton et emballage pour fromage a la coupe realise par pliage de ladite decoupe
EP3851387A1 (de) * 2020-01-16 2021-07-21 Packable B.V. Verfahren zum oberseitigen versiegeln einer mit kunststofffolie ausgekleideten pappschale und pappschale dafür
CN119460441B (zh) * 2025-01-14 2025-04-11 运城市农业展览工作站(运城市农业农村社会化服务中心) 一种蔬菜保鲜运输装置

Family Cites Families (11)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
US1576088A (en) * 1925-04-10 1926-03-09 Charles J Bunz Container
US2019870A (en) * 1933-01-20 1935-11-05 Colonial Cake Company Inc Box
US3195425A (en) * 1962-06-06 1965-07-20 American Can Co Leakproof carton and method of making same
SE361640B (de) 1971-06-30 1973-11-12 Christenssons Maskiner
FR2404567A1 (fr) * 1977-10-03 1979-04-27 Impression Cartonnage Ste Pari Emballage en carton revetu de matiere synthetique
US4555381A (en) * 1980-11-07 1985-11-26 Societe Parisienne D'impression Et De Cartonnage Process of making folded cardboard container covered by a layer of synthetic material and provided with a peripheral frame
FR2511342A1 (fr) * 1981-08-17 1983-02-18 Impression Cartonnage Ste Pari Contenant en carton revetu interieurement d'une feuille en matiere synthetique comprenant des reliefs crees par des fentes du carton dont les bords sont decales
FR2576874B1 (fr) 1985-02-04 1987-10-02 Socar Conditionnement porteur etanche a l'humidite et aux gaz et obturable par un film de matiere plastique
FR2644138B1 (fr) * 1989-03-09 1991-11-15 Socar Plateau d'emballage a revetement interieur thermoforme
EP0731032B1 (de) * 1995-03-07 1999-02-03 Gsf Verpakkingen B.V. Faltschachtel und Zuschnitt dafür
US6112890A (en) * 1998-10-29 2000-09-05 Tres Fresh. Llc Packaging system for preserving perishable items

Also Published As

Publication number Publication date
US7331481B2 (en) 2008-02-19
WO2002020359A3 (en) 2002-08-08
US20040094611A1 (en) 2004-05-20
NL1016099C2 (nl) 2002-03-07
EP1318945A2 (de) 2003-06-18
NO20031002L (no) 2003-05-05
DE60131287D1 (de) 2007-12-20
ATE377559T1 (de) 2007-11-15
ZA200301614B (en) 2003-09-05
AU2001294383A1 (en) 2002-03-22
NO20031002D0 (no) 2003-03-04
EP1318945B1 (de) 2007-11-07
NO327121B1 (no) 2009-04-27
WO2002020359A2 (en) 2002-03-14

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