DE69500053T2 - Verpackung zum Verpacken und Konservieren von Frischwaren - Google Patents
Verpackung zum Verpacken und Konservieren von FrischwarenInfo
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Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft eine neue Vorrichtung für die Aufbewahrung und die Konservierung von frischen Lebensmitteln, die insbesondere für Fleischerzeugnisse, Meereserzeugnisse und dergleichen vorgesehen sind, die dazu neigen, Flüssigkeiten abzusondern, die die Vermehrung von bakterieller Flora innerhalb eines lichtdurchlässigen Films, der die Gesamtheit Lebensmittel/Verpackung umgibt und gegenüber der äußeren Umgebung isoliert, begünstigt.
- Es sind seit langer Zeit solche Verpackungsvorrichtungen bekannt, die aus einem Behälter aus Kunststoff wie etwa Polystyrol aufgebaut sind, in dem das darzubietende Produkt angeordnet wird, wobei die Gesamtheit von einem undurchlässigen, durchsichtigen Film, etwa Polyethylen, umhüllt ist.
- Das Erscheinungsbild dieser Vorrichtungen ist an die Darbietung in Supermärkten angepaßt, die mit Frischprodukt-Regalen zur Selbstbedienung ausgestattet sind. Die aktuelle Tendenz, die auf dem wachsenden Aufschwung der Versorgung beruht, besteht darin, die auf diesem Weg angebotenen Produkte zu vermehren, was den Vorteil aufweist, daß für den Verbraucher Warteschlangen vor den Ständen für Fleisch- oder Meeresprodukte vermieden werden, was zu Stoßzeiten oftmals günstig ist.
- Diese Verpackungstechnik stößt jedoch bei ihrer Entwicklung auf ein doppeltes Problem.
- So ist erstens bekannt, daß die so dargebotenen Frischprodukte, d. h. die Fleischerei-, Kaldaunen-, Wurst- und Fischprodukte und dergleichen oftmals den Ruf haben, weniger frisch als die am Stand verkauften Produkte zu sein, so daß sich die Käufer nicht immer auf die auf den Verpackungen erscheinenden Verkaufs- und Verbrauchs- Grenzdaten verlassen.
- Dieser Ruf steht wenigstens zum Teil mit dem Aussehen in Verbindung, das diese Produkte durch die durchsichtige Haut hindurch besitzen, welche das einzige Schutzmittel für das im Behälter dargebotene Produkt bildet, wobei es z. B. zutrifft, daß die Ansicht eines Fleischstücks, das in einen Behälter gelegt ist, der mit Blut befleckt ist oder dessen Boden mit Absonderungen verschmutzt ist, das Erscheinungsbild des Produkts für den Verbraucher wenig anziehend macht.
- Dieser Nachteil ist noch deutlicher bei einem Behälter, der ein Fischfilet enthält, das auf seinen Absonderungen ruht, was besonders wenig appetitanregend ist.
- Es sind bereits verschiedene Lösungen für die Beseitigung dieser Schwierigkeit vorgeschlagen worden.
- So beschreibt die Patentanmeldung PCT-WO-86 07036 einen Aufnahmebehälter dieser Art, in der das absondernde Produkt, beispielsweise ein Fleischstück, auf ein erstes Element oder einen doppelten Boden gelegt ist, der öffnungen enthält und direkt mit den parallelen geradlinigen Rippen eines zweiten Elements oder Bodens verschweißt ist, so daß das abgesonderte Produkt, beispielsweise Blut, durch diese Öffnungen läuft, um in einem Zwischenraum zwischen den zwei Elementen gesammelt zu werden, um das Blut für den Käufer unsichtbar zu machen und somit den obenerwähnten Nachteil zu beseitigen.
- Diese parallelen, geradlinigen Rippen definieren zwischen den zwei Elementen zueinander parallele Fächer, was bedeutet, daß sich in ihnen das abgesonderte Produkt, obwohl es in den Fächern bleiben muß, wenn der Aufnahmebehälter durch Kippen um eine zu den Rippen parallele Achse geneigt wird, an einer der zwei anderen senkrechten Seiten des Aufnahmebehälters beliebig ansammeln kann, wenn der Behälter um eine zu den Rippen senkrechte Achse geneigt wird.
- Daraus folgt, daß, obwohl die Absonderungen den Blicken des Verbrauchers entzogen sind, dennoch deren Gefahren und Nachteile fortbestehen.
- Eine andere Lösung besteht darin, das betrachtete Produkt mit einem Material in Kontakt zu bringen, das absorbierende Eigenschaften besitzt. Es wäre jedoch nicht sinnvoll, hierzu einen Behälter zu verwenden, dessen Boden absorbierend ist, weil er einerseits ein Erscheinungsbild wie oben angegeben besitzen würde und weil die Feuchtigkeit des Materials, das ständig mit dem Produkt in Kontakt ist, das Problem der Konservierung verstärken würde und die Gefahr einer Verschlechterung des Trägermaterials wegen des Drucks des überzogenen Produkts auf den Behälter zur Folge hätte.
- Es sind daher in diesem Fall Behälter mit nichtabsorbierendem Boden vorgeschlagen worden, um jedoch die Absonderungen abzuleiten, weist ein das Produkt aufnehmender doppelter Boden in regelmäßigen Abständen Öffnungen mit kleinen Abmessungen auf, die in ein absorbierendes Material, beispielsweise des Schwammtyps, münden, das unter dem doppelten Boden angeordnet ist. Der Schwamm ruht seinerseits auf dem Boden des Behälters auf, so daß drei aufeinanderfolgende Schichten vorhanden sind, die zusammen mit der umgebenden Folie die Verpackungsvorrichtung bilden.
- Dies ist beispielsweise die in der Patentanmeldung PCT-WO-92 08610 beschriebene Lösung, die darin besteht, eine Verpackung ausgehend von drei Folien zu bilden, wovon jede ihr eigentümliche Eigenschaften besitzt:
- - eine obere Platte, die dazu vorgesehen ist, mit dem Produkt in Kontakt zu gelangen, und mit Öffnungen durchsetzt ist, die in zwei Reihen regelmäßig beabstandet sind,
- - eine Zwischenplatte, die die Flüssigkeiten absorbiert, und
- - eine Platte, die die äußere Hülle bildet, von der gleichen Art wie die erste Platte ist und dazu vorgesehen ist, die Folienhülle zu unterstützen.
- Eine solche Verpackung weist indessen noch immer Nachteile auf, wovon der wichtigste darin besteht, daß die Zwischenschicht keinen verbleibenden Raum vorsieht, der sich aufblähen kann, falls sich das Flüssigkeitsvolumen, das sich durch die Öffnungen ergießt als groß erweist.
- Außerdem ist, da die drei Schichten aufeinandergelegt sind, keinerlei Luftvolumen zwischen der Trägerschicht und der äußeren Hülle vorhanden, das eine sofortige Erneuerung der Luft ermöglichen würde, die durch die bakterielle Flora verunreinigt ist, die in der absorbierenden Schicht nach einer bestimmten Befeuchtungsdauer auftritt. Deshalb bewirkt die das eingehüllte Produkt umgebende Luft den ständigen Austausch mit dem durchtränkten Puffer, so daß sie sich selbst zunehmend verschlechtert.
- Schließlich verlängert die absorbierende Schicht naturge mäß die feuchte Zone auf die gesamte mögliche Oberfläche je nach dem Volumen der durch die Öffnungen sich bewegenden Flüssigkeit und der Absorptionskraft des Puffers/Schwamms. Dieser letztere ist folglich bestrebt, die Ursache des Problems der Konservierung, das in solchen Verpackungen angetroffen wird, zu fördern.
- Es muß daher gesehen werden, daß dieses letztere Problem noch nicht zufriedenstellend gelöst worden ist.
- Das zweite Problem in Verbindung mit der betrachteten Verpackungstechnik ist von mechanischer Art.
- In zahlreichen Fällen ist nämlich die lichtdurchlässige Haut von der Art eines wärmeschrumpfbaren Films, die folglich die Eigenschaft besitzt, bei Erwärmung ihre Größe zu verringern, indem sie sich an den Umfang des von ihr umgebenen Volumens anschmiegt. Diese Technik wird für die Verpackung zahlreicher Produkte weithin verwendet und weist den Vorteil auf, ein Produkt auf seinem Träger unbeweglich zu machen und vor allem einen großen Teil der im Film vor der Erwärmung eingeschlossenen Luft zu entfernen und somit ein Lebensmittel der Wirkung des Sauerstoffs zu entziehen.
- Dieses Zusammenziehen hat jedoch zur Folge, daß das umhüllte Produkt - und somit faktisch der Behälter - einer starken Umfangsbeanspruchung unterworfen ist, die bestrebt ist, den Behälter zu verformen, insbesondere durch Knicken längs seiner langen Seite. Diese Neigung wird um so stärker betont, wenn der Boden des Behälters aus einem Material verwirklicht ist, das sowohl wegen der Gewichtsersparnis für den Behälter als auch aus wirtschaftlichen Gründen so dünn wie möglich ist.
- Anstelle dieser Technik wird außerdem für die Befestigung der Haut ein Verschweißen der Haut am Umfang des oberen Randes des Behälters verwendet, wobei die Haut in diesem Fall im allgemeinen gespannt ist, was ein ähnliches Phänomen wie vorher erzeugt.
- Auf jeden Fall und selbst ohne diese Umfangsbeanspruchung ist das Gewicht des im Behälter enthaltenen Produkts bestrebt, seine Verformung hervorzurufen, insbesondere in dem Fall, in dem dieses Produkt verhältnismäßig große Abmessungen besitzt, beispielsweise dann, wenn es sich um einen Plattfisch handelt.
- Die einzigen Lösungen, die für dieses Problem vorgeschlagen worden sind, bestehen darin, den Boden durch Rillen zu verstärken, die sich durch Formung ergeben.
- So beschreibt das australische Patent Nr. 631 520 eine Verpackung für Fleisch, dessen Elemente, d. h. ein Boden und ein doppelter Boden, jeweils Verstärkungsrippen aufweisen. Diese Rippen dienen bei einem Stoß dazu, zu vermeiden, daß absorbierendes Material, das in Säcken enthalten ist, die sich in einem zwischen den zwei Elementen befindlichen Raum befinden, durch Zerreißen dieser Säcke nicht freigegeben wird. Darüber hinaus wird angegeben, daß die Rippen des doppelten Bodens und die Rippen des Bodens zueinander senkrecht sind, tatsächlich sind jedoch die zwei Gruppen von Rippen übereinandergelegt, wobei ihre Aufgabe einzig darin besteht, den Boden und den doppelten Boden getrennt zu versteifen und zu verstärken, und dies in einer einzigen Richtung.
- Das bereits erwähnte Dokument PCT-WC-8607036 enthält ebenfalls nur Rippen in einer einzigen Richtung, die dazu beitragen, eine Versteifung vorzugsweise in Längsrichtung des Produkts sicherzustellen.
- Das Dokument US-A-3 563 445 beschreibt einen Behälter, der mit Rippen in Zickzackform versehen ist, wobei die Zickzackform Schenkel enthält, die in bezug auf den Behälter diagonal orientiert sind. An den Enden verbinden Teilstücke, die zu den Seiten senkrecht sind, die Zickzackform mit den äußeren Rändern. Diese Konfiguration stellt im wesentlichen eine diagonale Versteifung in zwei Hauptrichtungen sicher, die zur Längsachse und zur Querachse des Behälters nicht parallel sind. Zweitens findet auf Höhe der seitlichen Ränder eine Vorversteifung statt. Es handelt sich stets um eine Versteifung, die als diskret bezeichnet werden könnte, mit einer reduzierten Anzahl von Richtungen.
- Das Dokument US-A-3 671 272 beschreibt einen mit konzentrischen Rinnen versehenen Behälter, die im Prinzip eine nicht diskrete Versteifung bilden, die jedoch zufällig längs beliebiger Kurven von konzentrischen Rippen verlaufen. Die Rippen sind jedoch nicht zu Versteifungszwecken vorgesehen, sondern um ein Stück von in Scheiben geschnittenem Fleisch zu unterstützen und um die von den Scheiben austretenden Absonderungen aufzusammeln. Zweitens wird festgestellt, daß die Rinnen die Versteifung des Behälters unterstützen können.
- Keines der vorangehenden Dokumente betrachtet systematisch und streng das doppelte Problem, das weiter oben angegeben worden ist, und keines trägt zu einer wirklich zufriedenstellenden Lösung für deren gleichzeitige Beseitigung bei. Umgekehrt bietet die Erfindung, die den Gegenstand dieses Dokuments bildet, eine Annäherung, die diese Probleme umfassend in Betracht zieht.
- Die vorliegende Erfindung zielt auf eine neue Vorrichtung, in der Mittel vorgesehen sind, um gemeinsam und gleichzeitig die zwei obengenannten Probleme zu lösen, d. h. die Wirkungen jeglicher Absonderungen zu unterdrükken, die von einem in einem Behälter des obenerwähnten Typs verpackten Produkt freigegeben werden, und den Behälter ungeachtet der Beanspruchungen, die insbesondere durch die Haut erzeugt werden, die das Produkt im Behälter einschließt, unverformbar zu machen.
- Hierzu besteht die Erfindung bei einer Vorrichtung für die Verpackung und die Konservierung von frischen Lebensmitteln wie etwa Fleischerzeugnissen, Meereserzeugnissen und dergleichen, die dazu neigen, Flüssigkeiten abzusondem, die die Vermehrung von bakterieller Flora begünstigen, welche dadurch die zulässige Verbrauchsdauer begrenzen, des Typs, der einen Aufnahmebehälter für das zu verpackende Erzeugnis und einen wärmeschrumpfbaren Kunststoffilm, der das Erzeugnis im Aufnahmebehälter umschließt, umfaßt und aufgebaut ist aus den folgenden ineinander geschachtelten Elementen:
- - aus einem Boden, der undurchlässig und verhältnismäßig starr ist, und
- - aus einem Zwischenboden, auf dem das Produkt aufhegen soll und der Öffnungen für die Flüssigkeiten enthält,
- wobei der Zwischenboden auf Reliefs des Bodens aufliegt, wodurch eine bestimmte Anzahl von geschlossenen Fächern definiert ist, darin, daß im Hinblick auf die gleichzeitige Sicherstellung einer isostatischen Versteifung des Bodens und der kontrollierten Abführung der in den Fächern abgesonderten Flüssigkeiten die Reliefs in wenigstens einem Netz von Rippen verteilt sind, die im wesentlichen zueinander parallel sind, wobei sich jede der Rippen längs wenigstens zweier Richtungen in der Weise erstreckt, daß sie einerseits an jedem Punkt eine Orientierung besitzt, in der sie einer entsprechenden Komponente einer Umfangsbeanspruchung widersteht, die durch die wärmegeschrumpfte Haut erzeugt wird, und andererseits ein Ende einer Rippe zu einer Seite des Bodens senkrecht ist und das andere Ende zu einer angrenzenden Seite senkrecht ist.
- Um ihre Funktion einer isostatischen Versteifung vollständig zu erfüllen, sind daher die Rippen vorteilhaft in der Weise verteilt, daß die Orientierung jeder Rippe an jedem ihrer Enden zu den zwei entsprechenden angrenzenden Seiten des Bodens im wesentlichen senkrecht ist.
- Im allgemeinen können die Rippen jede geometrische Form annehmen. Zum Beispiel können sie einen polygonförmigen Verlauf besitzen, wobei sie in diesem Fall in der einfachsten Verwirklichung aus zwei miteinander verbundenen Schenkeln, die einen stumpfen Winkel einschließen, gebildet sein können.
- Gemäß einer möglichen Variante enthält nur ein Abschnitt des Bodens Rippen, während der andere eine ununterbrochene erhöhte Zone mit gleicher Höhe wie die Rippen bildet, wobei diese Zone einen beliebigen Anteil der Oberfläche des Bodens darstellen kann.
- Indessen besitzen in einer bevorzugten Ausführungsform diese Rippen eine abgerundete Form, genauer besitzen sie die allgemeine Form von Ellipsenbögen, die in vier Gruppen verteilt sind, die den vier rechtwinkligen Zonen des durch seine zwei Symmetrieachsen definierten Bodens entsprechen, wobei jeder dieser Ellipsenbögen eine langgestreckte Form besitzt, wobei eines seiner Enden längs einer Seite des Bodens oder in der Umgebung angeordnet und zu dieser Seite im wesentlichen senkrecht ist und das andere Ende längs einer angrenzenden Seite angeordnet und zu dieser Seite im wesentlichen senkrecht ist, wobei die Fächer eine entsprechende abgerundete, langgestreckte Form besitzen.
- Erfindungsgemäß ergibt sich aus dieser Konfiguration der Reliefs einerseits, daß der Boden selbst unter der Wirkung von Umfangsbeanspruchungen, die durch die Wärmeschrumpfung des Films erzeugt werden, im wesentlichen unverformbar gemacht wird, und daß andererseits die Gesamtheit der Fächer ein Netz bildet, wobei in jede der Maschen wenigstens eine der Öffnungen mündet, um hier den Anteil der Flüssigkeiten, der den doppelten Boden durch die Öffnungen durchquert hat, in ebenso viele einzelne Bruchteile zu kanalisieren, zu isolieren und unbeweglich zu machen, indem den Bruchteilen verboten ist, sich im gesamten Volumen zu bewegen, indem sie sich in einer oder einer anderen Zone ansammeln, wo sie das Erzeugnis verunreinigen könnten.
- Diese doppelte Konsequenz der obengenannten Konfiguration der Reliefs schafft daher zugleich eine Lösung für die beiden obenerwähnten Probleme.
- In der Praxis können die Reliefs oder Rippen verschiedene Erscheinungsformen annehmen, da an jedem Punkt von einem ihrer Enden bis zum anderen kraft ihrer Krümmung jede Rippe zur Widerständigkeit gegenüber einem Knicken des Bodens in der entsprechenden Richtung am Ort dieses Punkts beiträgt.
- So können die Rippen zur Außenseite der Oberfläche des Bodens konkav oder konvex sein. Sie können jeweils einzeln vorgesehen oder zwei- oder vierfach verbunden sein. In jedem Fall ist das zwischen zwei aufeinanderfolgenden Rippen erzeugte Fach einfach langgestreckt mit im allgemeinem elliptischer Form von einem Rand des Bodens bis zum angrenzenden Rand, oder es besitzt die Form eines gekrümmten V oder eine rechtwinklige Form oder die Form eines gekrümmten Quadrats, wobei gemäß der Erfindung selbstverständlich jedem Fach wenigstens eine Öffnung des doppelten Bodens entsprechen muß.
- Da darüber hinaus jede Öffnung nach unten durch einen kegelstumpfförmigen Auslauf verlängert ist, ist erfindungsgemäß zum Beginnen des Auslaufens durch Kapillarwirkung vorgesehen, in der oberen Oberfläche des doppelten Bodens eine geneigte Abflußrinne auszubilden, die in die obere Ausflußmündung jeder Öffnung mündet, wobei die Tiefe dieser Abflußrinne zunimmt, um am Ort der Öffnung im wesentlichen die Höhe des Auslaufs zu erreichen.
- Die Erfindung stellt daher die Abführung der vom verpackten Produkt ausgehenden Absonderungen und deren Unterteilung in kleine unbewegliche Volumina zwischen dem Boden und dem doppelten Boden ohne Kontakt mit dem Produkt sicher. In dem Maß, in dem bestimmte dieser kleinen Fächer aufgrund geometrischer Überlegungen eine bestimmte Länge beibehalten können, auf der noch ein kleiner Bruchteil der Absonderungen fließen könnte, folgt aus der abgerundeten Form, die dieser Weg nehmen würde, daß sich dieser Bruchteil längs der abgerundeten Wand dieses Fachs verteilen und an dieser haften würde, ohne daß die Gefahr besteht, daß er sich an irgendeinem Punkt des zwischen dem Boden und dem doppelten Boden befindlichen Volumens ansammelt.
- Um das Volumen der aus den Fächern austretenden Absonderungen weiter zu verringern, ist es auch möglich, zum Aufnahmebehälter zwischen dem doppelten Boden und dem oberen Abschnitt der diesen doppelten Boden unterstützenden Rippen einen Zwischenpuffer hinzuzufügen, der die wenigstens teilweise Verwendung dieser Zone sowohl zu Absorptionszwecken als auch für eine bessere Konservierung durch Gasaustausch mit dieser Zone ermöglicht.
- Ein solcher Puffer kann außer wasseraufnehmenden Substanzen andere antibakterielle und/oder mit Wasser reagierende Substanzen enthalten, die die Atmosphäre wiederherstellen und zur Konservierung der Produkte nach der Verpackung beitragen.
- Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung gehen aus der folgenden Beschreibung hervor, die den beigefügten Zeichnungen entspricht, in denen:
- - Fig. 1 eine perspektivische Ansicht einer bevorzugten Ausführungsform der Vorrichtung gemäß der Erfindung ist, die keinerlei Produkt enthält,
- - Fig. 2 eine perspektivische Ansicht lediglich des Bodens ist,
- - Fig. 3 eine perspektivische Ansicht lediglich des doppelten Bodens ist,
- - Fig. 3a eine vergrößerte Schnittansicht einer Öffnung des doppelten Bodens ist,
- die Fig. 4 und 5 vertikale Schnitte von Fig. 1 längs zweier Symmetrieebenen der Vorrichtungen bei zwischen dem doppelten Boden und der Oberseite der Rippen eingesetztem absorbierenden Puffer,
- - Fig. 4a eine vergrößerte Teilansicht von Fig. 4 ist, die die relative Anordnung des doppelten Bodens mit seinen Öffnungen und des absorbierenden Puffers veranschaulicht,
- - Fig. 6 eine Draufsicht des Bodens des Behälters ist, wobei der Ort der Löcher des doppelten Bodens und die Orientierung der Abflußrinnen, die ihnen zugeordnet sind, angegeben sind,
- - und Fig. 7 eine Variante von Fig. 6 gemäß einer anderen Ausführungsform ist.
- In sämtlichen Figuren bezeichnen die gleichen Bezugszeichen die gleichen konstitutiven Elemente der Vorrichtung gemäß der Erfindung.
- Wie somit in Fig. 1 ersichtlich ist, ist die Vorrichtung gemäß der Erfindung in bekannter Weise aus einem undurchlässigen, starren Boden 1 und aus einem doppelten Boden 2 aufgebaut, der Durchlochungen 3 aufweist, wobei der Boden 1 und der doppelte Boden 2 längs ihres Umfangs 6 durch Verschweißen oder Einpassung in der Weise miteinander verbunden sind, daß zwischen ihnen ein dichter Zwischenraum 7 ausgebildet wird, der in den Fig. 4 und 5 veranschaulicht ist.
- Gemäß der Erfindung und wie insbesondere aus den Fig. 2 und 6 hervorgeht, enthält der Boden 1 durch Formung gebildete Rippen, die in einem der Quadranten des Bodens von außen (Ecke C&sub1;) zur Mitte mit 8a bis 8h bezeichnet sind. In den drei anderen Quadranten sind die gleichen Rippen symmetrisch vorgesehen.
- Um die Dichtigkeit des Raums 7 sicherzustellen, kann der doppelte Boden gleichzeitig an seinem Umfang und oberhalb jeder Rippe verschweißt sein. Diese Rippen besitzen jeglichen im allgemeinen elliptischen Verlauf, sie nehmen jedoch je nach ihrem Ort auf der Oberfläche des Bodens unterschiedliche Erscheinungsformen an.
- - So treffen die Rippen 8a, 8b bei 9 mit einem ihrer Enden auf einen der Ränder 10 des Bodens 1, während ihre gegenüberliegenden Enden 11a, 11b in Richtung zum angrenzenden Rand 12 des Bodens 1 versetzt sind.
- - Ebenso treffen die Rippen 8c, 8d bei 13 mit einem ihrer Enden auf den Rand 10, während ihre gegenüberliegenden Enden 14a, 14b in Richtung zum Rand 12 versetzt sind.
- - Dagegen trifft die Rippe 8e auf die symmetrische Rippe 8e des der Ecke C&sub2; entsprechenden symmetrischen Quadranten an einem am Rand 10 befindlichen Punkt 15, während sich ihr anderes Ende 16 am Rand 12 befindet.
- - Ebenso trifft eines der Enden der Rippe 8f bei 17 auf die symmetrische Rippe 8f des Quadranten C&sub2;, während ihr anderes Ende bei 18 auf die symmetrische Rippe 8f' des dritten Quadranten C&sub3; trifft.
- - Ebenso treffen die Rippen 8g und 8g' bei 19 auf ein Ende, während die Rippen 8g und 8g" bei 20 vereinigt sind und die Rippen 8h, 8h' und 8h" bei 21 und 22 vereinigt sind, wobei die Treffpunkte 17, 19, 21 zur Seite 10 orientiert sind, jedoch innerhalb der Oberfläche des Bodens 1, und die Treffpunkte 18, 20, 22 zur Seite 12 orientiert sind, jedoch ebenfalls innerhalb des Bodens.
- Gemäß diesen verschiedenen Aspekten definieren die Rippen 8a-8h zwischen sich und dem Boden 1 und dem doppelten Boden 2 voneinander isolierte Fächer, die entweder eine langgestreckte Form vom Rand 10 zum Rand 12, etwa das Fach 23, das sich zwischen den Rippen 8d und 8e befindet, und das Fach 24, das sich zwischen den Rippen 8b und 8c befindet, oder eine nur auf der Seite 12 offene Form, etwa das Fach 25, das sich zwischen 8 und 8d öffnet, oder aber eine V-Form, etwa 26 zwischen den Seiten 12 und 27, die sich bei 28 zwischen 8e, 8f, 8e, und 8f' schließt, oder aber ein Fach in Form eines geschlossenen, gekrümmten Quadrats 29 besitzen, das zwischen den vier Rippen 8g, 8g', 8g", 8g"' definiert ist.
- die gleichen Konfigurationen finden sich symmetrisch an den vier Quadranten wieder, die den vier Ecken C&sub1;, C&sub2;, C&sub3;, C&sub4; entsprechen.
- Die wesentliche Besonderheit dieser Konfigurationen ist, daß die durch die elliptischen Rippen zwischen dem Boden 1 und dem doppelten Boden 2 definierten Fächer
- - vollständig geschlossen,
- - klein und
- - abgerundet
- sind.
- Daraus folgt, daß die geringe Menge von Absonderungen, die in jedem Fach ausgehend von den Öffnungen 3 des doppelten Bodens 2 gesammelt werden kann, ihrerseits sehr gering ist, von einem anderen Fach vollständig isoliert ist und unbeweglich ist, und daß sie sich bei einer Handhabung des Behälters nur längs der langgestreckten und abgerundeten Bahnen bewegen kann, entlang derer sie sich nicht ansammeln kann, sondern sich im Gegenteil in noch kleinere Bruchteile verteilt. Es ist infolgedessen völlig unmöglich, daß sich die Absonderungen in einer beliebigen Zone des Bodens ansammeln, selbst nicht bei einer starken Kippung dieses letzteren, und mit dem auf dem doppelten Boden angeordneten Produkt in Kontakt gelangen.
- In den Schnitten der Fig. 4, 4a und 5 ist dennoch ein zusätzlicher absorbierender Puffer 30 dargestellt worden, der unter dem doppelten Boden 2 angeordnet ist und der die Menge der Absonderungen, die durch die Öffnungen 3 in die obigen Fächer eindringen, noch weiter reduziert.
- Wie die vergrößerte Ansicht von Fig. 4a zeigt, ist in diesem Fall der absorbierende Puffer 30 durchlocht, um die Öffnungen 3, die sich wegen ihrer kegelstumpfförmigen Form dort eindrücken, durchzulassen.
- Um die Absonderungen zu den Öffnungen 3 zu leiten, ist gemäß der Erfindung wenigstens eine Abflußrinne oder ein Ablauf 31 vorgesehen, der in den Fig. 3, 3a und 6 gezeigt ist.
- Diese Abflußrinnen sind dreieckig und besitzen eine zunehmende Tiefe, derart, daß sie auf der Höhe 31' der Unterseite der Öffnung 3 einmünden. Diese geneigten Abflußrinnen sind in einer Anzahl vorgesehen und so angeordnet, daß sie jegliche Absonderungen sammeln und zu den Öffnungen 3 führen, die, wie in Fig. 6 gezeigt ist, über sämtliche Fächer 23, 24, 25, 26, 29 und dergleichen verteilt sind, die durch die Rippen des Bodens definiert sind. Darüber hinaus sind die Abflußrinnen 31, wie ebenfalls aus Fig. 6 hervorgeht, für jede Öffnung 3 parallel zur Richtung des entsprechenden Fachs orientiert, um durch Kapillarwirkung das Ausfließen der Absonderungen in dieses Fach einzuleiten.
- Umgekehrt hat diese Konfiguration der Öffnungen und der Abflußrinnen die Wirkung, daß diese Absonderungen in den dichten Raum 7 selbst in einer sehr geneigten Stellung des der Kundschaft dargebotenen Behälters ausfließen, während, da jeder Ablauf einer Öffnung 3 kegelstumpfförmig ist, wie am besten in Fig. 3a ersichtlich ist, die Absonderungen, die somit im Raum 7 gesammelt worden sind, nicht zu dem auf dem doppelten Boden 2 aufliegenden Produkt zurückkehren können, selbst wenn der Behälter vollständig umgedreht ist.
- Diese Unterteilung der Absonderungen in kleine isolierte Volumen ist aus mehreren Gründen sehr wichtig:
- - in jedem Fach sind die Absonderungen vom doppelten Boden oder vom absorbierenden Puffer durch eine Luftschicht getrennt, die eine Art Frischluftbehälter bildet, der die Konservierung verbessert;
- - die Verpackungen gemäß der Erfindung sind oftmals bei ihrer Darbietung auf den Regalen von Supermärkten geneigt. Wenn sich wie in den bekannten Systemen sämtliche Absonderungen vermischen könnten, träfen sie in einer unteren Zone zusammen, wo sie erneut mit dem doppelten Boden oder dem Puffer in Kontakt gelangten, was ein Trocknen verhindern und eine Vermehrung der Bakterien begünstigen würde. Nun ruht aber das Produkt auf dem doppelten Boden auf, wobei der Puffer, sofern vorhanden, seinerseits ebenfalls über die Durchgangsöffnungen mit dem zu schützenden Produkt in Kontakt ist. Diese letzteren lassen selbstverständlich den Durchgang in den zwei Richtungen zu, so daß in diesen bekannten Systemen bei einer Sättigung des Puffers in der seitlichen Zone ein Durchgang von Flüssigkeit zum Produkt erfolgen könnte; dies wird gemäß der Erfindung unmöglich gemacht;
- - die Luftvolumina der Fächer können mit den in der Zwischenschicht enthaltenen Substanzen zusammenwirken, sofern diese vorgesehen ist, beispielsweise mit einem Wasseraufnehmer, der eine vom Produkt erzeugte bakterielle Flora verhindert. Der Puffer, der sich zwischen zwei Luftreservoiren befindet, die sich auf seinen beiden Seiten befinden, reagiert anders als jener, der nur mit einem das Produkt umgebenden Luftvolumen in Kontakt ist.
- Es ist anzumerken, daß bestimmte Verpackungsvorgänge unter einer modifizierten Atmosphäre erfolgen und daß der Puffer dann mit Wasser reagierende Wirkstoffe enthalten kann, die die anfänglich eingeleitete Atmosphäre wiederherstellen können. Es ist dann notwendig, die Atmosphäre sowohl um das Produkt als auch in den hohlen Zonen des Bodens zu behandeln.
- Da die Wichtigkeit der Rippen bei der Erzeugung der Fächer, die die Unterteilung der Absonderungen in isolierte und unbewegliche Anteile mit sehr kleinem Volumen sicherstellen, somit gezeigt worden ist, empfiehlt es sich anzumerken, daß die gleichen Rippen außerdem eine ebenso wichtige Rolle bei der mechanischen Festigkeit der erfindungsgemäßen Verpackung spielen.
- Um der bequemen Beschreibung willen wird im folgenden diese Nützlichkeit der Rippen auf der mechanischen Ebene im Fall der Verwendung einer wärmeschrumpfbaren Haut im einzelnen dargelegt, selbstverständlich erfüllen sie jedoch diese Rolle auch dann, wenn der Behälter durch Verschweißen des Umfangs seines oberen Randes mit einer nicht schrumpfbaren, jedoch gespannten Haut verschlossen ist, die beispielsweise aus Polyethylen, PVC, Polyethylen-Terephtalat (PET) oder dergleichen, die Sperreigenschaften (flüssigkeits- und gasdicht) besitzen oder nicht besitzen.
- Wie oben erwähnt worden ist, ist die Polyethylenhaut, durch die das verpackte Produkt mit Unterdruck auf dem doppelten Boden der Verpackung eingeschlossen wird, im allgemeinen vom wärmeschrumpfbaren Typ, d. h., daß nach der Umhüllung der Gesamtheit mit dieser Haut diese letztere durch Schicken in eine erwärmte Zone versiegelt wird, was die Schrumpfung der Haut hervorruft, die sich eng an jede äußere Oberfläche des Behälters und seines Inhalts anschmiegt, wobei sie im wesentlichen die gesamte Luft ausstößt. Die Haut wird somit unter Spannung angeschmiegt, was neben der Erzeugung des Unterdrucks und des Schutzes gegenüber der äußeren Umgebung die Wirkung hat, daß auf sämtliche Punkte der Oberfläche eine große Kontraktionsbeanspruchung ausgeübt wird.
- Diese Beanspruchung beeinflußt das verpackte Produkt nicht, sondern unterwirft den Behälter einer Kraft, die von seinem gesamten Umfang zur Mitte ausgeübt wird. Nun ist der Behälter aus naheliegenden wirtschaftlichen Gründen aus einer verhältnismäßig sehr dünnen Polystyrolplatte durch Wärmeformung verwirklicht, so daß sein Boden verhältnismäßig biegsam ist. Parallele geradlinige Rippen des bekannten Typs können diesen Boden nur in einer einzige Richtung versteifen, was zur Folge hat, daß sich der Boden in allen anderen Richtungen unter der Wirkung der durch die geschrumpfte Haut auf den Umfang ausgeübten Spannung vollkommen umbiegen oder verwinden kann.
- Im Gegensatz dazu stellen die Rippen gemäß der Erfindung dieser Wirkung einen Widerstand entgegen, der an jedem Punkt in die Richtung der auf diesen Punkt ausgeübten Beanspruchungen orientiert ist. Somit sind die Rippen in den Zonen, die den beiden Symmetrieachsen des Bodens benachbart sind, genau parallel zu diesen Achsen in Längsrichtung in der Umgebung des Randes 10 und des gegenüberliegenden Randes bzw. in Querrichtung in der Umgebung des Randes 12 und des gegenüberliegenden Randes orientiert. Mit anderen Worten, die Form der Rippen steht dem Knicken des Behälters 1 in einer Längsrichtung unter der Wirkung von Beanspruchungen, die auf die zwei kurzen Seiten ausgeübt werden, und in Querrichtung unter der Wirkung von Beanspruchungen, die auf die zwei langen Seiten ausgeübt werden, entgegen. An jedem Zwischenpunkt steht jede Rippe der Verwindung des Bodens der Beanspruchung entgegen, die auf diesen Punkt tangential zu dieser Rippe ausgeübt wird.
- Das Muster der auf dem Boden 1 in vier elliptischen Quadranten verteilten Rippen bildet daher das ideale physikalische Modell, das jeglicher Verformung dieses Bodens unter der Wirkung der auf diesen Boden ausgeübten Umfangsbeanspruchung entgegensteht.
- Die Rippen erfüllen daher mit ihrer Form und mit ihrer Verteilung eine doppelte Funktion, die die Lösung für das oben angegebene doppelte Problem schafft.
- Sie erfüllen außerdem zusätzlich weitere Funktionen.
- Wenn daher die Struktur betrachtet wird, die in der PCT-WO-86 07036 beschrieben ist, die den obenerwähnten Stand der Technik repräsentiert, muß gesehen werden, daß die Gruppe von verhältnismäßig weit voneinander entfernten parallelen, geradlinigen Rippen, die hier beschrieben wird, nicht nur keine kleinen Volumina erzeugt, die kleinste Anteile der Absonderungen in allen Richtungen isolieren und unbeweglich machen können, sondern darüber hinaus keine Abstützung beiderseits der in dem doppelten Boden ausgebildeten Ausflußöffnungen sicherstellt, die ausreicht, um zu verhindern, daß sich dieser doppelte Boden zwischen zwei benachbarten Rippen verformt. Im Gegensatz dazu stellt das Muster der Rippen gemäß der Erfindung, die einander angenähert und abgerundet sind, eine solche Abstützung sicher, was gleichermaßen die Unverformbarkeit des doppelten Bodens unter dem Gewicht des verpackten Produkts garantiert.
- Außerdem, wie insbesondere in Fig. 2 ersichtlich ist, enden die im Boden 1 ausgebildeten Rippen in einem bestimmten Abstand von der oberen Kante dieses Bodens. Dies ermöglicht eine bequeme Stapelung und einen verringerten Platzbedarf der Behälter, wovon jeder auf den Enden der Rippen des unter ihm befindlichen Behälters aufruht, was ihre Verklemmung verhindert und ihre Trennung erleichtert.
- Schließlich wird angemerkt, daß die genaue Form der Rippen gemäß der Erfindung nicht kritisch ist, obwohl die vorangehende Beschreibung sich auf elliptische Rippen bezieht, die in Richtung zu den vier Ecken des Bodens konkav sind, wobei dieselben Rippen die gleiche Form haben könnten, jedoch mit umgekehrter Konkavität, d. h. konvex in Richtung zu den vier Ecken, oder aber von einer mathematisch vollkommen elliptischen Form abweichen könnten. Die einzige globale Forderung, die die Rippen gemäß der Erfindung berücksichtigen müssen, ist,
- - daß sie sich von einem Rand des Bodens bis zum angrenzenden Rand erstrecken und dabei zu den Rändern, von denen sie ausgehen und bei denen sie ankommen, im wesentlichen senkrecht sind, indem sie einer an den Abmessungen der Ränder angepaßten Kurve folgen: deshalb ist diese Kurve vorzugsweise eine Viertelellipse vom Rand eines Rechtecks bis zum angrenzenden Rand,
- - daß sie ausreichend einander angenähert sind, um zwischen sich und dem Boden und dem doppelten Boden Volumina mit ausreichend kleinen Abmessungen erzeugen, um sehr kleine Anteile der Absonderungen in der Größenordnung von beispielsweise 1-1,5 cm³ zu isolieren und unbeweglich zu machen.
- Es ist in dieser Hinsicht wichtig anzumerken, daß das Volumen der Absonderungen je nach verpacktem Produkt veränderlich ist.
- So kann es in einem sehr angenäherten Beispiel 1 % des Gewichts einer Rindfleischscheibe, 3 % einer Scheibe eines Kaldaunenstücks, beispielsweise Leber, und bis zu 5 % eines frischen Fisches ausmachen, wobei jedes dieser Gewichte ein mit der Dichte der betrachteten Absonderung, z. B. Blut oder Salzwasser, in Beziehung steht.
- Wenn bei einem Fisch sehr grob angenommen wird, daß seine Absonderung angenähert Salzwasser ist und daß die Dichte von Salzwasser bis auf geringe Abweichungen gleich 1 ist, sondert ein Fisch von 100 g ungefähr 5 g Salzwasser ab, die ungefähr 5 cm³ ausmachen, was ein insgesamt betrachtet erhebliches proportionales Volumen darstellt.
- Ein Fisch (oder Fischfilets), der größer ist (z. B. 300 oder 400 g), sondert eine proportional größere Menge an Absonderungen ab, diese Gesamtmenge wird jedoch in eine größere Anzahl einzelner kleinerer Volumina unterteilt, weil der Behälter selbst größer ist.
- Deswegen beruht das Prinzip der Vorrichtung gemäß der Erfindung auf einer Unterteilung dieses globalen Volumens in eine große Anzahl einzelner Volumina, die voneinander isoliert sind und proportional kleiner sind, was im Gegensatz zu den großen Volumina der Vorrichtungen, wie etwa jener der obenerwähnten PCT Nr. 86 07036, steht.
- Damit gemäß der Erfindung eine Absonderung, die sich unvermeidlich von einem Erzeugnis wie etwa Fleisch, Kaldaunen, Fischwaren oder dergleichen absondert, keine Vergiftungsgefahr für dieses Produkt oder höchstens eine minimale Gefahr darstellt, muß das globale Volumen dieser Absonderung in isolierte einzelne Volumina unterteilt sein, wovon jedes maximal ungefähr 1,5 cm³ nicht übersteigt und vorzugsweise wesentlich kleiner ist.
- Wie ebenfalls angegeben, kann der doppelte Boden an den Boden durch jeden Prozeß angepaßt werden, der die Dichtigkeit der Verbindung gewährleistet: Verschweißen, Einrasten und dergleichen, vorzugsweise ist die Zusammenfügung von der Art, daß der gemeinsame Rand 6 bei 32 nach innen orientiert wird, um die Handhabung der Behälter bequemer zu machen als wenn dieser Rand spitzig ist und nach außen orientiert ist.
- Darüber hinaus verringert das Fehlen einer spitzen Kante aufgrund der Zurückbiegung 32 nach innen die Gefahren eines Zerschneidens des lichtdurchlässigen Films, so daß die Verwendung eines dünneren Films ermöglicht wird. Diese Zurückbiegung liegt vorzugsweise in der Größenordnung von ungefähr 45º.
- Es wird angemerkt, daß in der gesamten vorangehenden Beschreibung die Betonung auf die Konfiguration des geometrischen Musters gelegt worden ist, das durch die Rippen in bezug auf die Oberfläche des Bodens gebildet wird. Ein wesentlicher Aspekt der Erfindung besteht nämlich in der Orientierung der Rippen in bezug auf den Umfang des Bodens. Wenn es sich daher um elliptische Bögen handelt, ist klar, daß das Verhältnis zwischen der großen Achse und der kleinen Achse solcher Ellipsen um so höher ist, je größer die Länge des Bodens in bezug auf seine Breite ist.
- Da ein anderer wesentlicher Aspekt der Erfindung in der Erzeugung von geschlossenen Volumina zwischen dem Boden und dem doppelten Boden, die durch die aufeinanderfolgenden Rippen begrenzt sind, besteht, ist klar, daß je nach Höhe der Rippen in bezug auf den Boden solche Volumina bei gleichem Abstand zwischen den Rippen mehr oder weniger groß sind. Da diese Höhe wegen der anderen Wirkung der Rippen, d.h. ihrer Wirkung der Versteifung des Bodens, berücksichtigt werden muß, empfiehlt es sich, in jeder praktischen Verwirklichung einen Kompromiß zwischen den linearen Abmessungen des Bodens und der Rippen und der Höhe der Rippen sowie gegebenenfalls der eigentlichen Breite, die zum Sitz des doppelten Bodens beiträgt, wegen des Flüssigkeitsvolumens, dessen Absonderung von jedem verpackten Produkt erwartet wird, zu suchen. Beispielsweise stellt eine solche Absonderung ein größeres Volumen dar, wenn sie von einem Fisch stammt als wenn sie von einer Rindfleischscheibe stammt, wobei die Rippen höher sein müssen, um die Versteifung eines Bodens mit größeren Abmessungen sicherzustellen, der beispielsweise dazu vorgesehen ist, anstelle einer Lendenscheibe von 20 x 10 cm einen Plattfisch wie etwa einem Steinbutt von 30 x 15 cm aufzunehmen.
- Es ist daher selbstverständlich, daß, da die Erfindung im wesentlichen auf die Konfiguration der Rippen zielt, jede Veränderung oder Abwandlung der Abmessungen der Rippen im Rahmen der Erfindung bleibt. Gleiches gilt für die Form des Querschnitts der Rippen, die sich außerdem je nach allgemeiner Konfiguration von einer Rippe zur nächsten verändern kann. Gleiches gilt für die effektive Anzahl der auf einem bestimmten Boden ausgebildeten Rippen, wobei ein Abschnitt dieses Bodens Rippen gemäß der Erfindung tragen kann und ein anderer eine ununterbrochene erhöhte Zone mit gleicher Höhe wie die Rippen bilden kann, wobei diese Zone sowohl im Mittelabschnitt als auch am Umfang einen beliebigen Bruchteil der Oberfläche des Bodens ausmachen kann.
- Schließlich kann im gleichen Sinn gemäß einer anderen Ausführungsform in Betracht gezogen werden, daß jeder der "Ellipsenbögen" wie oben erwähnt im wesentlichen aus zwei im wesentlichen geradlinigen Abschnitten gebildet ist, die in einem stumpfen Winkel aufeinandertreffen, wie in Fig. 7 sehr schematisch gezeigt ist, welche sich von Fig. 6 nur durch den geradlinigen relativen Verlauf der Segmente 40, 40', 41, 41', 42, 42', ... unterscheidet, den jede dieser Rippen besitzt, wobei die Orientierung und die Konfiguration dieser Segmente zu denen der einzelnen Ellipsenbögen nach Anspruch 1 äquivalent sind, wobei die Verbindungswinkel 43, 44, 45 der Segmente, die einer Orientierung der Segmente 40, 41, 42, die senkrecht zu den Seiten 10 sind, und einer Orientierung der Segmente 40', 41', 42', die senkrecht zur Seite 12 sind, entsprechen, was im Hinblick auf die Versteifung des Bodens 1 im wesentlichen äquivalent ist. Die auf die Abmessungsbeziehungen der Ellipsenbögen 8 bezogenen Bemerkungen sind selbstverständlich auch für die Segmente 40 gültig.
- Ebenso wie die Schutzhaut kann der Behälter mit jeder Technik und aus sämtlichen Materialien verwirklicht sein, etwa aus Polystyrol, Polyethylen, PVC, PET, die eine Sperrwirkung besitzen oder nicht besitzen.
Claims (18)
1. Vorrichtung für die Verpackung und die
Konservierung von Lebensmitteln, insbesondere frischen
Lebensmitteln wie etwa Fleischerzeugnissen, Meereserzeugnissen und
dergleichen, die dazu neigen, Flüssigkeiten abzusondern,
die die Vermehrung von bakterieller Flora begünstigen,
welche dadurch die zulässige Verbrauchsdauer begrenzen,
des Typs, der einen Aufnahmebehälter für das zu
verpakkende Erzeugnis und einen wärmeschrumpfbaren
Kunststoffilm, der das Erzeugnis im Aufnahmebehälter umschließt,
umfaßt und aufgebaut ist aus den folgenden ineinander
geschachtelten Elementen:
- einem Boden (1), der undurchlässig und
verhältnismäßig starr ist, und
- einem Zwischenboden (2), auf dem das Produkt
aufhegen soll und der Öffnungen (3) für die Flüssigkeiten
enthält,
wobei der Zwischenboden (2) auf Reliefs (8) des Bodens
aufliegt, wodurch eine bestimmte Anzahl von geschlossenen
Fächern definiert ist,
dadurch gekennzeichnet, daß im Hinblick auf die
gleichzeitige Sicherstellung einer isostatischen Versteifung
des Bodens (1) und der kontrollierten Abführung der in
die Fächer abgesonderten Flüssigkeiten die Reliefs (8) in
wenigstens einem Netz von Rippen (8a bis 8h, 8a' bis 8h',
8a" bis 8h", ...) verteilt sind, die im wesentlichen
zueinander parallel sind, wobei sich jede der Rippen (8a
bis 8h, 8a' bis 8h', 8a" bis 8h", ...) längs wenigstens
zweier Richtungen in der Weise erstreckt, daß sie
einerseits an jedem Punkt eine Orientierung besitzt, in der
sie einer entsprechenden Komponente einer
Umfangsbeanspruchung
widersteht, die durch die wärmegeschrumpfte
Haut erzeugt wird, und andererseits ein Ende einer Rippe
(8) zu einer Seite des Bodens (10) senkrecht ist und das
andere Ende zu einer angrenzenden Seite (12) senkrecht
ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß die Rippen (40, 40', 41, 41', 42, 42', ...) eine
Polygonform besitzen, beispielsweise zwei über einen
stumpfen Winkel vereinigte Schenkel.
3 Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß die Rippen (8a bis 8h, 8a' bis 8h', 8a" bis 8h",
...) eine gekrümmte Form besitzen.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die Rippen (8a bis 8h, 8a' bis 8h', 8a" bis 8h",
...) die allgemeine Form von Ellipsenbögen besitzen, die
in vier Gruppen verteilt sind, die den vier
rechtwinkligen Zonen (C1, C2, C3, C4) des Bodens entsprechen, die
durch seine zwei Symmetrieachsen definiert sind, wobei
jeder dieser Ellipsenbögen eine längliche Form besitzt,
wovon eines seiner Enden sich längs eines Seitenrands des
Bodens (10) oder in deren Umgebung befindet und das
andere Ende sich längs des angrenzenden Seitenrands(12)
befindet, wobei die Fächer eine entsprechende,
abgerundete langgestreckte Form besitzen.
5. Vorrichtung nach irgendeinem der Ansprüche 1 bis
4, dadurch gekennzeichnet, daß dann, wenn der Boden (1)
unter der Wirkung der Umfangsbeanspruchungen, die durch
die Wärmeschrumpfung des Films erzeugt werden, kraft der
Reliefs (8) unverformbar ist, die Gesamtheit der Fächer,
die durch die Reliefs (8) erzeugt werden, ein Netz
bildet, wobei in jede seiner Maschen wenigstens eine der
Öffnungen (3) mündet, um hier den Anteil der
Flüssigkeiten,
die den Zwischenboden (2) durch die Öffnungen (3)
durchquert haben, in ebenso viele Bruchteile zu
kanalisieren, zu isolieren und unbeweglich zu machen, indem
verhindert wird, daß die Bruchteile sich im gesamten
Volumen des Bodens (1) bewegen können, indem sie sich in
einer oder einer anderen Zone ansammeln können, wo sie
das Erzeugnis verunreinigen könnten.
6. Vorrichtung nach irgendeinem der Ansprüche 1 bis
5, dadurch gekennzeichnet, daß jedes der Reliefs (8) sich
von der Umgebung eines ersten Randes (10) des Bodens (1)
bis in die Umgebung eines zweiten angrenzenden Randes
(12) erstreckt, wobei es zum ersten Rand (10), von dem es
ausgeht, und zum zweiten Rand (12), wo es ankommt, im
wesentlichen senkrecht ist, in dem es einer Kurve folgt,
die an die Abmessungsbeziehung zwischen den zwei Kanten
(10, 12) angepaßt ist, wobei die Reliefs (8) ausreichend
einander angenähert sind, um zwischen zwei benachbarten
Reliefs ein Hohlvolumen zu erzeugen, dessen Abmessungen
ausreichend klein sind, um die Anteile der Absonderung in
der Größenordnung von 1-1,5 cm³ zu isolieren und
unbeweglich zu machen.
7. Vorrichtung nach irgendeinem der Ansprüche 1 bis
6, dadurch gekennzeichnet, daß jedem Fach wenigstens eine
Öffnung (3) des Zwischenbodens (2) entspricht und jede
Öffnung (3) nach unten durch einen kegelstumpfförmigen
Auslauf verlängert ist, wobei, um das Auslaufen zu
bewirken, vorgesehen ist, in der oberen Oberfläche des
Zwischenbodens (2) wenigstens eine geneigte Abflußrinne (31)
auszubilden, die in die Ausflußmündung jeder öffnung (3)
mündet, wobei die Tiefe dieser Abflußrinne zunimmt, um am
Ort (31') der Öffnung im wesentlichen die Höhe des
Auslaufs zu erreichen.
8. Vorrichtung nach irgendeinem der Ansprüche 1 bis
71 dadurch gekennzeichnet, daß zwischen dem Zwischenboden
(2) und der oberen Oberfläche der Reliefs (8) ein
Zwischendämpfer (30) angeordnet ist, der ermöglicht, die
zwischen dem Boden (1) und dem Zwischenboden (2)
befindliche Zone wenigstens teilweise sowohl zu
Absorptionszwecken als auch für eine bessere Konservierung mittels
Gasaustausches mit der Zone zu verwenden.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch
gekennzeichnet, daß der kegelstumpfförmige Auslauf jeder Öffnung (3)
in die Dicke des hierzu durchlochten Zwischendämpfers
(30) eindringt.
10. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch
gekennzeichnet, daß der Dämpfer (30) außer wasserbindenden
Substanzen zum Zurückhalten der Absonderung andere
antibakterielle und/oder hydroreaktive Substanzen
enthält, die die Atmosphäre wiederherstellen und zur
Konservierung der Erzeugnisse nach ihrem Verpacken beitragen.
11. Vorrichtung nach irgendeinem der Ansprüche 1 bis
10, dadurch gekennzeichnet, daß dann, wenn der Boden (1)
durch seine zwei Syrnmetrieachsen in vier Quadranten (C1,
C2, C3, C4) unterteilt ist, die Reliefs (8) in vier
entsprechende Gruppen (8a bis 8h, 8a' bis 8h', 8a" bis
8h", ... aufgeteilt sind, bei denen die Konkavität der
Krümmungen zur entsprechenden Ecke jedes entsprechenden
Quadranten gerichtet ist.
12. Vorrichtung nach irgendeinem der Ansprüche 1 bis
10, dadurch gekennzeichnet, daß dann, wenn der Boden (1)
durch seine Symmetrieachsen in vier Quadranten (C1, C2,
C3, C4) unterteilt ist, die Reliefs (8) in vier
entsprechende Gruppen (8a bis 8h, 8a' bis 8h', 8a" bis 8h", ...)
aufgeteilt sind, bei denen die Konkavität der Krümmungen
der Reliefs (8) zum Zentrum gerichtet ist.
13 Vorrichtung nach irgendeinem der Ansprüche 1 bis
12, dadurch gekennzeichnet, daß die Rippen (8) in einem
bestimmten Abstand vom oberen Rand des Bodens enden,
wodurch es möglich ist, eine Stapelung mit reduziertem
Platzbedarf zu erhalten und die Entnahme der Behälter vom
Stapel zu erleichtern.
14. Vorrichtung nach irgendeinem der Ansprüche 1 bis
13, dadurch gekennzeichnet, daß nur ein Teil des Bodens
(1) Rippen (8) enthält und ein anderer Teil eine
ununterbrochene erhöhte Zone bildet, die die gleiche Höhe wie
die Rippen (8) besitzt, wobei diese Zone einen beliebigen
Anteil der Fläche des Bodens (1) bilden kann.
Vorrichtung nach irgendeinem der Ansprüche 1 bis
14, dadurch gekennzeichnet, daß der Zwischenboden (2) und
der Boden (1) durch jegliches Mittel zusammengefügt sind,
das die Dichtigkeit der Bauemheit gewährleistet, wobei
der umgebogene Rand der Bauemheit vorzugsweise um
ungefähr 45º nach innen gewendet ist.
16. Vorrichtung nach irgendeinem der Ansprüche 1 bis
15, dadurch gekennzeichnet, daß der Boden (1) des
Behälters durch jegliche bekannte Technik aus
thermoplastischem Werkstoff wie etwa Polystyrol, Polyethylen, PVC,
Polyethylen-Terephtalat und dergleichen, die eine Sperre
bilden oder nicht, hergestellt ist.
17. Vorrichtung nach irgendeinem der Ansprüche 1 bis
16, dadurch gekennzeichnet, daß die lichtdurchlässige
Haut aus einer Polyehtylenhaut, einer wärmeschrumpfbaren
Polyethylenhaut, aus PVC, aus PET oder dergleichen, die
eine Sperre bildet oder nicht, besteht.
18. Vorrichtung nach Anspruch 17, dadurch
gekennzeichnet, daß die lichtdurchlässige Haut auf dem
bestückten Behälter durch Wärmeschrumpfung oder Verschweißen
entweder im gespannten oder im nicht gespannten Zustand
angebracht wird.
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