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DE60131229T2 - Verbesserungen an oder in Bezug auf Kippanhänger - Google Patents

Verbesserungen an oder in Bezug auf Kippanhänger Download PDF

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DE60131229T2
DE60131229T2 DE60131229T DE60131229T DE60131229T2 DE 60131229 T2 DE60131229 T2 DE 60131229T2 DE 60131229 T DE60131229 T DE 60131229T DE 60131229 T DE60131229 T DE 60131229T DE 60131229 T2 DE60131229 T2 DE 60131229T2
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trailer body
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    • B60VEHICLES IN GENERAL
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    • B60P1/04Vehicles predominantly for transporting loads and modified to facilitate loading, consolidating the load, or unloading with a tipping movement of load-transporting element
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Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Gelenkbefestigungsbaugruppe zum Anbringen eines Kippanhängerkörpers auf einem Anhängerchassis des Typs, bei dem die Gelenkbefestigungsbaugruppe eine Schwenkachse auf dem Anhängerchassis bereitstellt, um die der Anhängerkörper durch einen Kippkolben von dem und auf das Anhängerchassis gehoben wird. Eine Baugruppe dieser Art ist aus der US 4049316 A bekannt.
  • Insbesondere betrifft die vorliegende Erfindung Kipplastwagen und Kippanhänger, die im Folgenden im allgemeinen unter dem Begriff „Kippanhänger" zusammen gefasst sind. Somit betrifft Anhängerchassis und Anhängerkörper auch einen Fahrzeugkörper und ein Fahrzeugchassis.
  • Kippanhänger werden weitverbreitet für den Transport von Materialien, wie etwa Steinen, Kies, Schotter, etc. von Ort zu Ort benutzt. Der Standard-Kipplastwagen ist ein außergewöhnlich nützliches Teil der Ausrüstung. Es ist jedoch sehr oft erforderlich, auf solchen Anhängerkörpern Maschinen zu transportieren, wie etwa Traktoren, kleine Bagger und unterschiedliche andere Kippgeräte, Gabelstapler sowie ganz allgemeine Maschinenbauausrüstungen. Zahlreiche dieser Maschinen haben Räder oder Ketten, die mit dem Boden in Kontakt gelangen. Um diese auf den Anhängerkörper zu bekommen, wird der Anhängerkörper in der horizontalen Position gehalten und Bohlen oder andere Mittel werden benutzt, um eine Rampe zwischen dem hinteren Ende des Anhängerkörpers und dem Boden zu bilden, und anschließend wird die Ausrüstung händisch über die so gebildete Rampe hinauf bewegt, um die Ausrüstung auf den Anhängerkörper zu laden. In vielen Fällen ist eine Rampe nicht ausreichend und für gewöhnlich muss der Lastwagen rückwärts gegen eine Laderampe oder ähnliches gefahren werden, was einen erhöhten Grund zur Verfügung stellt, um es zu ermöglichen, dass relativ schwere Ausrüstung auf dem Anhänger plaziert werden kann. Der Einsatz von Bohlen oder anderen Rampen ausbildenden Mitteln ist häufig nicht sicher und gefährlich, nämlich in dem Sinne, dass es zum Beispiel gefährlich wäre, einen Gabelstapler über eine solche nicht sichere Rampe hoch zu fahren. Tatsächlich wird es aber oft gemacht und das ist die Ursache für viele Unfälle. Das gleiche Problem entsteht dann wieder, wenn die Ausrüstung durch den Lastwagen am Zielort angeliefert worden ist, wobei dann die Ausrüstung vom Anhängerkörper abgeladen werden muss und die umgekehrte Prozedur ausgeführt wird.
  • Die vorliegende Erfindung ist darauf gerichtet Mittel zu schaffen, so dass ein Kippanhänger diese Probleme lösen kann.
  • Erfindungsbeschreibung
  • In Übereinstimmung mit der Erfindung wird eine Gelenkbefestigungsbaugruppe geschaffen, zum Anbringen eines Kippanhängerkörpers auf einem Anhängerchassis des Typs, bei dem die Gelenkbefestigungsbaugruppe eine Schwenkachse auf dem Anhängerchassis bereitstellt, um die der Anhängerkörper durch einen Kippkolben von dem und auf das Anhängerchassis gehoben wird, wobei die Baugruppe weiterhin einen länglichen Hebelarm umfasst, der einen Chassisgelenklokalisierer zur Verbindung mit dem Anhängerchassis und einen beabstandeten Körpergelenklokalisierer zur Verbindung mit dem Anhängerchassis aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die Baugruppe weiterhin Betätigungsmittel umfasst, zum Schwenken des Hebelarms um das Anhängerchassis, um das Überstehen eines Teils des Anhängerkörpers beim Anheben des Anhängerkörpers von dem Anhängerchassis weg und unterhalb zu bewirken. Effektiv bildet der Anhängerkörper nun seine eigene Rampe aus, um es Ausrüstung zu ermöglichen, auf den und von dem Anhängerkörper gefahren zu werden, womit die Gelenkbefestigungsbaugruppe wirksam einen auffahrbaren Kipplastwagen schafft, zum Aufladen darauf von Ausrüstung und von anderen Maschinen.
  • Nach einer Ausführungsform der Erfindung sind die voneinander beabstandeten Gelenklokalisierer so angeordnet, dass der Körpergelenklokalisierer sich im Gebrauch näher zu dem Kippkolben als der Chassisgelenklokalisierer befindet. Damit ist es dem Anhängerkörper ermöglicht zuerst nach oben gehoben zu werden, weg von dem Chassis und nach hinten zu schwenken, bevor er nach unten verschwenkt wird. Damit wird wirksam das Vorsehen einer relativ leichten Steigung ermöglicht, welche die aufzuladende Ausrüstung erklimmen muss.
  • Nach einer Ausführungsform ist der Körpergelenklokalisierer im Gebrauch, mit einem auf das Anhängerchassis abgesenkten Anhängerkörper, oberhalb des Chassisgelenklokalisierer angeordnet.
  • Nach einer anderen Ausführungsform der Erfindung ist ein Grundrahmen zur Verbindung mit dem Anhängerchassis vorgesehen, sowie der Chassisgelenklokalisierer verschwenkbar mit dem Grundrahmen verbunden ist. Auf diese Art kann eine später anzupassende Gelenkbefestigungsbaugruppe vorgesehen werden, die einfach an einem existierenden Lastwagen anmontiert werden kann. Wenn ein Lastwagen aufgebaut wird, so kann offensichtlich das Chassis von Anfang an so modifiziert werden, dass es die Gelenkbefestigungsbaugruppe nach der Erfindung aufnimmt, aber für viele existierende Lastwagen kann idealerweise die Gelenkbefestigungsbaugruppe als eine Zusatzbaueinheit vorgesehen werden, die einfach an ein existierendes Chassis entweder eines Anhängers oder eines Fahrzeuges fest angebracht werden kann.
  • Idealerweise umfasst die Gelenkbefestigungsbaugruppe eine Anhängerkörpereingriffsabstützung für den Anhängerkörper, wenn der Anhängerkörper über das Anhängerchassis nach hinten und nach unterhalb übersteht. Damit wird eine weitere Abstützung des Anhängerkörpers vorgesehen, wenn dieser Beladen oder Entladen wird.
  • Idealerweise wird der Abstand zwischen den Gelenklokalisierern so gewählt, dass der Anhängerkörper auf dem Boden ruhen kann.
  • Idealerweise sind die Betätigungsmittel ein Kolben, und der Kolben hat einen Gelenkverbinder zur Anbringung an dem Anhängerkörper und einen Gelenkverbinder zur Anbringung an dem Fahrzeugchassis.
  • Weiterhin umfasst die Erfindung einen Kippanhänger, der eine Gelenkbefestigungsbaugruppe, wie oben beschrieben, inkorporiert hat. Es ist anzumerken, dass ein solcher Kippanhänger insbesondere vorteilhaft im Gebrauch ist, so wie es nun ein auffahrbarer Kipplastwagen ist.
  • Detaillierte Beschreibung der Erfindung
  • Die Erfindung kann aus der folgenden Beschreibung einer Ausführungsform davon besser verstanden werden, die lediglich als Beispiel angegeben ist, sowie unter Bezugnahme auf die zugehörigen Zeichnungen, in denen:
  • 1 eine Seitenansicht eines Kipplasters nach der vorliegenden Erfindung zeigt,
  • 2 eine Seitenansicht zeigt, in der der Kipplaster in einer normalen Materialabgabeposition dargestellt ist,
  • 3 den Kipplaster in einer Kippposition zeigt, in der die Erfindung eingesetzt wird,
  • 4 den Kipplaster gekippt zeigt, so dass das hintere Ende des Aufliegers auf dem Boden aufliegt,
  • 5 einen Radlader zeigt, der an den Auflieger heran gebracht ist,
  • 6 den Radlader zeigt, der sich auf dem Auflieger befindet,
  • 7 den Radlager zeigt, wobei der Auflieger in seine Ruheposition kippt,
  • 8 ein weiteres Kippen des Aufliegers zeigt,
  • 9 den Auflieger bzw. Anhänger in der gleichen Position wie in der 1 zeigt, wobei der aufgeladene Radlader nun sicher auf dem Auflieger aufgeladen ist,
  • 10 eine Seitenansicht eines Abschnitts einer anderen Konstruktion des Kippaufliegers nach der Erfindung,
  • 11 eine Seitenansicht des Kippaufliegers nach der 10 in der normalen Kippposition zum Abladen von Material,
  • 12 eine Seitenansicht des Kippaufliegers nach der 10 in der Maschinenladeposition, und
  • 13 eine Draufsicht auf das Anhängerchassis, wobei der Körper, die Räder und die Federn weggelassen sind.
  • Unter Bezugnahme auf die Zeichnungen und anfänglich die 1 bis 9 ist dort ein Kipplaster dargestellt, der im allgemeinen durch die Bezugsziffer 1 bezeichnet ist und der ein herkömmliches Fahrzeugchassis hat, nämlich ein Anhängerchassis 2 und einen Anhänger- bzw. Aufliegerkörper 3, mit einem doppelt wirkenden Kippkolben 4 und mit Rädern 5, die mit dem Boden in Eingriff gelangen und sich dort abstützen, wobei der Boden mit dem Bezugszeichen 6 versehen ist. Das alles ist bekannt, mit der Ausnahme, dass anstatt einer herkömmlichen Gelenkbefestigung am hinteren Ende des Anhängerchassis 2 eine Gelenkbefestigungsbaugruppe vorgesehen ist, die im allgemeinen mit dem Bezugszeichen 10 versehen ist. Es gibt zwei Gelenkbefestigungsbaugruppen, ein auf jeder Seite des Anhängerchassis 2. Die Baugruppe 10 umfasst einen länglichen bogenförmigen Hebelarm 11, der einen Chassisgelenklokalisierer 12 zum Verbinden mit dem Anhängerchassis 2 sowie einen davon beabstandeten Körpergelenklokalisierer 13 zum Verbinden mit dem Anhängerkörper 3. Weiterhin sind Betätigungsmittel vorgesehen, bei der vorliegenden Ausführungsform ein hydraulischer Zylinder bzw. Kolben 15. Der Kolben 15 ist mittels eines Gelenkverbinders 16 an dem Anhängerkörper 3 und mittels eines Gelenkverbinders 17 an dem Fahrzeugchassis 2 montiert.
  • Unter Bezugnahme auf die 2 kann der Kipplaster 1 auf herkömmliche Art betrieben werden, um eine Beladung abzuladen, wobei der Kippkolben 4 auf normale Weise betrieben wird, so dass der Anhängerkörper 3 bis auf etwa 45° angehoben wird. Der Kolben 15 wird in diesem Fall nicht eingesetzt. Die Gelenkbefestigungsbaugruppe 10 wird als herkömmliches Gelenk betrieben.
  • Falls es jedoch erwünscht ist, zum Beispiel einen Radlader auf den Anhängerkörper 3 aufzuladen, so werden der Kippkolben 4 und der Kolben 15 betätigt, so dass der Hebelarm 11 anfängt nach oben zu verschwenken und dann rund herum, in der Richtung des Pfeils A (siehe 3), bis der Anhänger- bzw. Aufliegerkörper 3 auf dem Boden 6 aufliegt (siehe 4). Dann kann, wie es in der 5 zu sehen ist, der Radlader, der durch das Bezugszeichen 20 identifiziert ist, an und auf den Anhängerkörper 3 gefahren werden (siehe 6). Der Kippkolben 4 und der Kolben 15 werden eingesetzt, um den Anhängerkörper 3 zu verschwenken, der den Radlader 20 trägt, zuerst nach oben, weg vom Boden und dann quer über das Anhängerchassis 2 (siehe 8) in die Transportposition (siehe 9). Die Kolben 4 und 15 können nacheinander oder gleichzeitig betätigt werden.
  • Unter Bezugnahme auf die 10 bis 13 ist dort eine alternative Konstruktion des Anhängers gezeigt. Da diese jedoch im wesentlichen identisch zu der vorher beschriebenen Konstruktion mit Bezug zu den 1 bis 9 ist, werden Teile, die denen ähnlich sind, die mit Bezug zu den 1 bis 9 beschrieben worden sind, mit den gleichen Bezugszeichen identifiziert. Bei dieser Ausführungsform trägt der Hebelarm 7 ein Auflager 25, mit dem der Kolben 15 verbunden ist. Bei dieser Ausführungsform ist der Hebelarm 7 an einem Grundrahmen 26 montiert, der mit dem Anhängerchassis 2 verbunden ist. Der Grundrahmen 26 kann als eine Erweiterung des Anhängerchassis 2 ausgebildet sein, wenn das Anhängerchassis 2 original konstruiert wird, aber er kann auch für eine spätere Anpassung offensichtlich als ein getrennter Grundrahmen oder eine getrennte Grundplatte vorgesehen werden, der oder die dann mit dem Fahrzeugchassis 2 verschweißt oder verschraubt wird. Bei dieser Ausführungsform sind auch die Blattfedern 27 dargestellt, die von Anhängerkörperstützen 28 getragen sind, gegen welche der Anhängerkörper 3 in der Ladeposition ruht, die in der 12 gezeigt ist.
  • Es ist beabsichtigt, dass auch andere als die beschriebenen Hebelarme vorgesehen werden können und es ist nicht notwendig, wenn auch ganz allgemein erwünscht, dass die Gelenklokalisierer derart angeordnet sind, dass der Körpergelenklokalisierer im Gebrauch näher an dem Kippkolben ist als der Chassisgelenklokalisierer, da damit eine größere Verschwenkbewegung des Hebelarms ermöglicht ist, aber das ist nicht das wesentliche hier. Es ist tatsächlich nicht wesentlich, aber erwünscht, dass, wenn der Abstand zwischen den Gelenklokalisierern gewählt wird, dieser derart ausgewählt wird, dass es ermöglicht ist, dass der Anhängerkörper in allen Situationen auf dem Boden ruhen kann und dass weiterhin der Gelenklokalisierer im Gebrauch mit dem Anhängerkörper auf das Anhängerchassis abgesenkt wird, und oberhalb des Chassisgelenklokalisierers liegt, aber dass ist wiederum nicht essentiell. Es ist auch wichtig, dass in vielen Fällen der Hebelarm nicht derart montiert ist, dass er in der Transportposition niedriger ist als die untersten Teile des Fahrzeuges oder des Anhängerchassis, was für gewöhnlich das Getriebe oder die Achse des Fahrzeuges ist.
  • Ganz allgemein gesprochen, ist es mit der Erfindung auch möglich, eine Neigung am Anhängerkörper beim Laden zu haben, die in der Größenordnung von 18° oder weniger liegt, wodurch ein sicheres Be- und Entladen sicher gestellt ist.
  • Auch wenn die Betätigungsmittel Kippkolben sind, wie oben beschrieben, so ist es doch möglich andere Formen von Betätigungsgliedern einzusetzen. Ganz allgemein gesprochen, werden jedoch Kippanhänger für gewöhnlich durch Kippkolben betätigt, wobei ein hydraulisch oder pneumatisch betätigter Kolben das am meisten benutzte Betätigungsglied ist.
  • In der Beschreibung werden die Begriffe „umfassen, umfasst, umfasste und umfassend" oder jede Variation davon sowie die Begriffe „aufweisen, aufweist, aufweiste und aufweisend" oder jede Variation davon als vollständig austauschbar betrachtet und diesen Begriffen sollten alle in der am weitest möglichen Auslegung angenommen werden.
  • Die Erfindung ist nicht auf die Ausführungsformen beschränkt, wie vorstehend beschrieben, sondern kann sowohl in der Konstruktion als auch im Detail variiert werden.

Claims (8)

  1. Gelenkbefestigungsbaugruppe (10) zum Anbringen eines Kippanhängerkörpers (3) auf einem Anhängerchassis (2) des Typs, bei dem die Gelenkbefestigungsbaugruppe (10) eine Schwenkachse auf dem Anhängerchassis (2) bereitstellt, um die der Anhängerkörper (3) durch einen Kippkolben von dem und auf das Anhängerchassis (2) gehoben wird, wodurch die Baugruppe weiter einen länglichen Hebelarm (11) mit einem Chassisgelenklokalisierer (12) zur Verbindung mit dem Anhängerchassis (2) und einen beabstandeten Körpergelenklokalisierer (13) zur Verbindung mit dem Anhängerkörper (3) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die Baugruppe weiter Betätigungsmittel zum Schwenken des Hebelarms (11) um das Anhängerchassis (2) aufweist, um Vorstehen eines Teils des Anhängerkörpers (3) beim Anheben des Anhängerkörpers (3) von dem Anhängerchassis (2) weg und unter dasselbe zu bewirken.
  2. Gelenkbefestigungsbaugruppe (10) nach Anspruch 1, bei der die voneinander beabstandeten Gelenklokalisierer (12, 13) so angeordnet sind, dass der Körpergelenklokalisierer (13) sich in Gebrauch näher zu dem Kippkolben (4) als der Chassisgelenklokalisierer (12) befindet.
  3. Gelenkbefestigungsbaugruppe (10) nach Anspruch 1 oder 2, bei der der Körpergelenklokalisierer (13) sich in Gebrauch, wenn der Anhängerkörper (3) auf das Anhängerchassis (2) abgesenkt ist, über dem Chassisgelenklokalisierer (12) befindet.
  4. Gelenkbefestigungsbaugruppe (10) nach einem vorhergehenden Anspruch, bei der ein Grundrahmen (26) zur Verbindung mit dem Anhängerchassis (2) vorgesehen ist, und bei der der Chassisgelenklokalisierer (12) schwenkbar mit dem Grundrahmen (26) verbunden ist.
  5. Gelenkbefestigungsbaugruppe (10) nach einem vorhergehenden Anspruch, die eine den Anhängerkörper ergreifende Abstützung (28) für den Anhängerkörper (3) aufweist, wenn der Anhängerkörper (3) über das Anhängerchassis (2) hinaus und unter dasselbe vorsteht.
  6. Gelenkbefestigungsbaugruppe (10) nach einem vorhergehenden Anspruch, bei der der Abstand zwischen den Gelenklokalisierern (12, 13) gewählt wird, um Ruhen des Anhängerkörpers (3) auf dem Boden zuzulassen.
  7. Gelenkbefestigungsbaugruppe (10) nach einem vorhergehenden Anspruch, bei der das Betätigungsmittel ein Kolben (15) ist, und der Kolben (15) einen Gelenkverbinder (16) zur Anbringung an dem Anhängerkörper (3) und einen Gelenkverbinder (17) zur Anbringung an dem Fahrzeugchassis (2) aufweist.
  8. Kippanhänger, der eine Gelenkbefestigung nach einem vorhergehenden Anspruch aufweist.
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