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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Gelenkbefestigungsbaugruppe
zum Anbringen eines Kippanhängerkörpers auf
einem Anhängerchassis des
Typs, bei dem die Gelenkbefestigungsbaugruppe eine Schwenkachse
auf dem Anhängerchassis bereitstellt,
um die der Anhängerkörper durch
einen Kippkolben von dem und auf das Anhängerchassis gehoben wird. Eine
Baugruppe dieser Art ist aus der
US 4049316 A bekannt.
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Insbesondere
betrifft die vorliegende Erfindung Kipplastwagen und Kippanhänger, die
im Folgenden im allgemeinen unter dem Begriff „Kippanhänger" zusammen gefasst sind. Somit betrifft
Anhängerchassis
und Anhängerkörper auch
einen Fahrzeugkörper
und ein Fahrzeugchassis.
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Kippanhänger werden
weitverbreitet für
den Transport von Materialien, wie etwa Steinen, Kies, Schotter,
etc. von Ort zu Ort benutzt. Der Standard-Kipplastwagen ist ein
außergewöhnlich nützliches
Teil der Ausrüstung.
Es ist jedoch sehr oft erforderlich, auf solchen Anhängerkörpern Maschinen
zu transportieren, wie etwa Traktoren, kleine Bagger und unterschiedliche
andere Kippgeräte,
Gabelstapler sowie ganz allgemeine Maschinenbauausrüstungen.
Zahlreiche dieser Maschinen haben Räder oder Ketten, die mit dem
Boden in Kontakt gelangen. Um diese auf den Anhängerkörper zu bekommen, wird der
Anhängerkörper in
der horizontalen Position gehalten und Bohlen oder andere Mittel
werden benutzt, um eine Rampe zwischen dem hinteren Ende des Anhängerkörpers und
dem Boden zu bilden, und anschließend wird die Ausrüstung händisch über die so
gebildete Rampe hinauf bewegt, um die Ausrüstung auf den Anhängerkörper zu
laden. In vielen Fällen
ist eine Rampe nicht ausreichend und für gewöhnlich muss der Lastwagen rückwärts gegen
eine Laderampe oder ähnliches
gefahren werden, was einen erhöhten
Grund zur Verfügung
stellt, um es zu ermöglichen,
dass relativ schwere Ausrüstung
auf dem Anhänger
plaziert werden kann. Der Einsatz von Bohlen oder anderen Rampen
ausbildenden Mitteln ist häufig
nicht sicher und gefährlich,
nämlich
in dem Sinne, dass es zum Beispiel gefährlich wäre, einen Gabelstapler über eine
solche nicht sichere Rampe hoch zu fahren. Tatsächlich wird es aber oft gemacht und
das ist die Ursache für
viele Unfälle.
Das gleiche Problem entsteht dann wieder, wenn die Ausrüstung durch
den Lastwagen am Zielort angeliefert worden ist, wobei dann die
Ausrüstung
vom Anhängerkörper abgeladen
werden muss und die umgekehrte Prozedur ausgeführt wird.
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Die
vorliegende Erfindung ist darauf gerichtet Mittel zu schaffen, so
dass ein Kippanhänger
diese Probleme lösen
kann.
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Erfindungsbeschreibung
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In Übereinstimmung
mit der Erfindung wird eine Gelenkbefestigungsbaugruppe geschaffen,
zum Anbringen eines Kippanhängerkörpers auf
einem Anhängerchassis
des Typs, bei dem die Gelenkbefestigungsbaugruppe eine Schwenkachse
auf dem Anhängerchassis
bereitstellt, um die der Anhängerkörper durch
einen Kippkolben von dem und auf das Anhängerchassis gehoben wird, wobei
die Baugruppe weiterhin einen länglichen
Hebelarm umfasst, der einen Chassisgelenklokalisierer zur Verbindung
mit dem Anhängerchassis
und einen beabstandeten Körpergelenklokalisierer
zur Verbindung mit dem Anhängerchassis
aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die Baugruppe weiterhin Betätigungsmittel
umfasst, zum Schwenken des Hebelarms um das Anhängerchassis, um das Überstehen
eines Teils des Anhängerkörpers beim
Anheben des Anhängerkörpers von
dem Anhängerchassis
weg und unterhalb zu bewirken. Effektiv bildet der Anhängerkörper nun seine
eigene Rampe aus, um es Ausrüstung
zu ermöglichen,
auf den und von dem Anhängerkörper gefahren
zu werden, womit die Gelenkbefestigungsbaugruppe wirksam einen auffahrbaren
Kipplastwagen schafft, zum Aufladen darauf von Ausrüstung und
von anderen Maschinen.
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Nach
einer Ausführungsform
der Erfindung sind die voneinander beabstandeten Gelenklokalisierer
so angeordnet, dass der Körpergelenklokalisierer sich
im Gebrauch näher
zu dem Kippkolben als der Chassisgelenklokalisierer befindet. Damit
ist es dem Anhängerkörper ermöglicht zuerst
nach oben gehoben zu werden, weg von dem Chassis und nach hinten
zu schwenken, bevor er nach unten verschwenkt wird. Damit wird wirksam
das Vorsehen einer relativ leichten Steigung ermöglicht, welche die aufzuladende
Ausrüstung
erklimmen muss.
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Nach
einer Ausführungsform
ist der Körpergelenklokalisierer
im Gebrauch, mit einem auf das Anhängerchassis abgesenkten Anhängerkörper, oberhalb
des Chassisgelenklokalisierer angeordnet.
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Nach
einer anderen Ausführungsform
der Erfindung ist ein Grundrahmen zur Verbindung mit dem Anhängerchassis
vorgesehen, sowie der Chassisgelenklokalisierer verschwenkbar mit
dem Grundrahmen verbunden ist. Auf diese Art kann eine später anzupassende
Gelenkbefestigungsbaugruppe vorgesehen werden, die einfach an einem
existierenden Lastwagen anmontiert werden kann. Wenn ein Lastwagen
aufgebaut wird, so kann offensichtlich das Chassis von Anfang an
so modifiziert werden, dass es die Gelenkbefestigungsbaugruppe nach
der Erfindung aufnimmt, aber für
viele existierende Lastwagen kann idealerweise die Gelenkbefestigungsbaugruppe
als eine Zusatzbaueinheit vorgesehen werden, die einfach an ein
existierendes Chassis entweder eines Anhängers oder eines Fahrzeuges
fest angebracht werden kann.
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Idealerweise
umfasst die Gelenkbefestigungsbaugruppe eine Anhängerkörpereingriffsabstützung für den Anhängerkörper, wenn
der Anhängerkörper über das
Anhängerchassis
nach hinten und nach unterhalb übersteht.
Damit wird eine weitere Abstützung
des Anhängerkörpers vorgesehen, wenn
dieser Beladen oder Entladen wird.
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Idealerweise
wird der Abstand zwischen den Gelenklokalisierern so gewählt, dass
der Anhängerkörper auf
dem Boden ruhen kann.
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Idealerweise
sind die Betätigungsmittel
ein Kolben, und der Kolben hat einen Gelenkverbinder zur Anbringung
an dem Anhängerkörper und
einen Gelenkverbinder zur Anbringung an dem Fahrzeugchassis.
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Weiterhin
umfasst die Erfindung einen Kippanhänger, der eine Gelenkbefestigungsbaugruppe, wie
oben beschrieben, inkorporiert hat. Es ist anzumerken, dass ein
solcher Kippanhänger
insbesondere vorteilhaft im Gebrauch ist, so wie es nun ein auffahrbarer
Kipplastwagen ist.
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Detaillierte Beschreibung
der Erfindung
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Die
Erfindung kann aus der folgenden Beschreibung einer Ausführungsform
davon besser verstanden werden, die lediglich als Beispiel angegeben ist,
sowie unter Bezugnahme auf die zugehörigen Zeichnungen, in denen:
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1 eine
Seitenansicht eines Kipplasters nach der vorliegenden Erfindung
zeigt,
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2 eine
Seitenansicht zeigt, in der der Kipplaster in einer normalen Materialabgabeposition dargestellt
ist,
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3 den
Kipplaster in einer Kippposition zeigt, in der die Erfindung eingesetzt
wird,
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4 den
Kipplaster gekippt zeigt, so dass das hintere Ende des Aufliegers
auf dem Boden aufliegt,
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5 einen
Radlader zeigt, der an den Auflieger heran gebracht ist,
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6 den
Radlader zeigt, der sich auf dem Auflieger befindet,
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7 den
Radlager zeigt, wobei der Auflieger in seine Ruheposition kippt,
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8 ein
weiteres Kippen des Aufliegers zeigt,
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9 den
Auflieger bzw. Anhänger
in der gleichen Position wie in der 1 zeigt, wobei
der aufgeladene Radlader nun sicher auf dem Auflieger aufgeladen
ist,
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10 eine
Seitenansicht eines Abschnitts einer anderen Konstruktion des Kippaufliegers
nach der Erfindung,
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11 eine
Seitenansicht des Kippaufliegers nach der 10 in
der normalen Kippposition zum Abladen von Material,
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12 eine
Seitenansicht des Kippaufliegers nach der 10 in
der Maschinenladeposition, und
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13 eine
Draufsicht auf das Anhängerchassis,
wobei der Körper,
die Räder
und die Federn weggelassen sind.
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Unter
Bezugnahme auf die Zeichnungen und anfänglich die 1 bis 9 ist
dort ein Kipplaster dargestellt, der im allgemeinen durch die Bezugsziffer 1 bezeichnet
ist und der ein herkömmliches
Fahrzeugchassis hat, nämlich
ein Anhängerchassis 2 und einen
Anhänger-
bzw. Aufliegerkörper 3,
mit einem doppelt wirkenden Kippkolben 4 und mit Rädern 5, die
mit dem Boden in Eingriff gelangen und sich dort abstützen, wobei
der Boden mit dem Bezugszeichen 6 versehen ist. Das alles
ist bekannt, mit der Ausnahme, dass anstatt einer herkömmlichen
Gelenkbefestigung am hinteren Ende des Anhängerchassis 2 eine Gelenkbefestigungsbaugruppe
vorgesehen ist, die im allgemeinen mit dem Bezugszeichen 10 versehen ist.
Es gibt zwei Gelenkbefestigungsbaugruppen, ein auf jeder Seite des
Anhängerchassis 2.
Die Baugruppe 10 umfasst einen länglichen bogenförmigen Hebelarm 11,
der einen Chassisgelenklokalisierer 12 zum Verbinden mit
dem Anhängerchassis 2 sowie
einen davon beabstandeten Körpergelenklokalisierer 13 zum
Verbinden mit dem Anhängerkörper 3.
Weiterhin sind Betätigungsmittel
vorgesehen, bei der vorliegenden Ausführungsform ein hydraulischer
Zylinder bzw. Kolben 15. Der Kolben 15 ist mittels
eines Gelenkverbinders 16 an dem Anhängerkörper 3 und mittels
eines Gelenkverbinders 17 an dem Fahrzeugchassis 2 montiert.
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Unter
Bezugnahme auf die 2 kann der Kipplaster 1 auf
herkömmliche
Art betrieben werden, um eine Beladung abzuladen, wobei der Kippkolben 4 auf
normale Weise betrieben wird, so dass der Anhängerkörper 3 bis auf etwa
45° angehoben
wird. Der Kolben 15 wird in diesem Fall nicht eingesetzt.
Die Gelenkbefestigungsbaugruppe 10 wird als herkömmliches
Gelenk betrieben.
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Falls
es jedoch erwünscht
ist, zum Beispiel einen Radlader auf den Anhängerkörper 3 aufzuladen,
so werden der Kippkolben 4 und der Kolben 15 betätigt, so
dass der Hebelarm 11 anfängt nach oben zu verschwenken
und dann rund herum, in der Richtung des Pfeils A (siehe 3),
bis der Anhänger- bzw.
Aufliegerkörper 3 auf
dem Boden 6 aufliegt (siehe 4). Dann
kann, wie es in der 5 zu sehen ist, der Radlader,
der durch das Bezugszeichen 20 identifiziert ist, an und
auf den Anhängerkörper 3 gefahren
werden (siehe 6). Der Kippkolben 4 und der
Kolben 15 werden eingesetzt, um den Anhängerkörper 3 zu verschwenken,
der den Radlader 20 trägt,
zuerst nach oben, weg vom Boden und dann quer über das Anhängerchassis 2 (siehe 8)
in die Transportposition (siehe 9). Die
Kolben 4 und 15 können nacheinander oder gleichzeitig
betätigt
werden.
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Unter
Bezugnahme auf die 10 bis 13 ist
dort eine alternative Konstruktion des Anhängers gezeigt. Da diese jedoch
im wesentlichen identisch zu der vorher beschriebenen Konstruktion mit
Bezug zu den 1 bis 9 ist, werden
Teile, die denen ähnlich
sind, die mit Bezug zu den 1 bis 9 beschrieben
worden sind, mit den gleichen Bezugszeichen identifiziert. Bei dieser
Ausführungsform
trägt der
Hebelarm 7 ein Auflager 25, mit dem der Kolben 15 verbunden
ist. Bei dieser Ausführungsform
ist der Hebelarm 7 an einem Grundrahmen 26 montiert,
der mit dem Anhängerchassis 2 verbunden ist.
Der Grundrahmen 26 kann als eine Erweiterung des Anhängerchassis 2 ausgebildet
sein, wenn das Anhängerchassis 2 original
konstruiert wird, aber er kann auch für eine spätere Anpassung offensichtlich als
ein getrennter Grundrahmen oder eine getrennte Grundplatte vorgesehen
werden, der oder die dann mit dem Fahrzeugchassis 2 verschweißt oder
verschraubt wird. Bei dieser Ausführungsform sind auch die Blattfedern 27 dargestellt,
die von Anhängerkörperstützen 28 getragen
sind, gegen welche der Anhängerkörper 3 in
der Ladeposition ruht, die in der 12 gezeigt
ist.
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Es
ist beabsichtigt, dass auch andere als die beschriebenen Hebelarme
vorgesehen werden können
und es ist nicht notwendig, wenn auch ganz allgemein erwünscht, dass
die Gelenklokalisierer derart angeordnet sind, dass der Körpergelenklokalisierer im
Gebrauch näher
an dem Kippkolben ist als der Chassisgelenklokalisierer, da damit
eine größere Verschwenkbewegung
des Hebelarms ermöglicht
ist, aber das ist nicht das wesentliche hier. Es ist tatsächlich nicht
wesentlich, aber erwünscht,
dass, wenn der Abstand zwischen den Gelenklokalisierern gewählt wird,
dieser derart ausgewählt
wird, dass es ermöglicht
ist, dass der Anhängerkörper in
allen Situationen auf dem Boden ruhen kann und dass weiterhin der Gelenklokalisierer
im Gebrauch mit dem Anhängerkörper auf
das Anhängerchassis
abgesenkt wird, und oberhalb des Chassisgelenklokalisierers liegt,
aber dass ist wiederum nicht essentiell. Es ist auch wichtig, dass
in vielen Fällen
der Hebelarm nicht derart montiert ist, dass er in der Transportposition
niedriger ist als die untersten Teile des Fahrzeuges oder des Anhängerchassis,
was für
gewöhnlich
das Getriebe oder die Achse des Fahrzeuges ist.
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Ganz
allgemein gesprochen, ist es mit der Erfindung auch möglich, eine
Neigung am Anhängerkörper beim
Laden zu haben, die in der Größenordnung
von 18° oder
weniger liegt, wodurch ein sicheres Be- und Entladen sicher gestellt
ist.
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Auch
wenn die Betätigungsmittel
Kippkolben sind, wie oben beschrieben, so ist es doch möglich andere
Formen von Betätigungsgliedern
einzusetzen. Ganz allgemein gesprochen, werden jedoch Kippanhänger für gewöhnlich durch
Kippkolben betätigt,
wobei ein hydraulisch oder pneumatisch betätigter Kolben das am meisten
benutzte Betätigungsglied
ist.
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In
der Beschreibung werden die Begriffe „umfassen, umfasst, umfasste
und umfassend" oder jede
Variation davon sowie die Begriffe „aufweisen, aufweist, aufweiste
und aufweisend" oder
jede Variation davon als vollständig
austauschbar betrachtet und diesen Begriffen sollten alle in der
am weitest möglichen
Auslegung angenommen werden.
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Die
Erfindung ist nicht auf die Ausführungsformen
beschränkt,
wie vorstehend beschrieben, sondern kann sowohl in der Konstruktion
als auch im Detail variiert werden.