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TECHNISCHES GEBIET
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Die
vorliegende Erfindung betrifft Sicherungen und insbesondere Blattsicherungen
für elektrische
Schaltungen, welche in Automobilen installiert sind.
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STAND DER TECHNIK
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Typischerweise
besitzen Automobile Sicherungen, welche zwischen einer Batterie
und verschiedenen elektrischen Komponenten angeordnet sind, um Schaltungen
vor einem übermäßigen Strom zu
schützen.
Eine Sicherung nach dem Stand der Technik ist zum Beispiel in dem
US-Patent Nummer 4,023,264 offenbart.
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15 stellt
eine Sicherung 50 nach dem Stand der Technik dar. Die Sicherung 50 umfasst
ein isolierendes Sicherungsgehäuse 54 und
ein Sicherungselement 53, welches eine H-ähnliche
leitende Platte ist. Das Sicherungselement 53 weist zwei
parallele flache Basisplatten 51 und einen Sicherungsschmelzabschnitt 52 auf,
welcher die zwei Basisplatten 51 verbindet. Ein Anschluss 51a ist
an dem distalen Ende jeder Basisplatte 51 ausgebildet.
Die Anschlüsse 51a erstrecken
sich von dem Sicherungsgehäuse 54,
und andere Abschnitte des Sicherungselements 53 als die
Anschlüsse 51a werden
in dem Sicherungsgehäuse 54 gehalten.
Mit anderen Worten sind die Anschlüsse 51a in der 15 Abschnitte,
welche von dem unteren Ende des Sicherungsgehäuses 54 nach unten
hervorragen.
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Wie
in 16 dargestellt ist, sind mehrere Sicherungen 50 mit
einem Sicherungskasten 55 verbunden. Mit Bezug auf 17 weist
der Sicherungskasten 55 mehrere Sammelschienen 56 auf,
welche mit den Anschlüssen 51a der
Sicherungen 50 verbunden sind. Jede dieser Sammelschienen 56 ist derart
gebogen, dass sie eine Zunge 57 definiert. Wie in 18 dargestellt
ist, ist das distale Ende jeder Zunge 57 gabelförmig, um
zwei sich gegenüberliegende
geteilte Kontaktstücke 57a auszubilden.
Wie in 18 dargestellt ist, ist der
Anschluss 51a der Sicherungen 50 zwischen den
zwei geteilten Kontaktstücken 57a aufgenommen,
so dass die Anschlüsse 51a jeweils
die entsprechenden Zungen 57 elektrisch kontaktieren. Auf
diese Weise ist die Sicherung 50 mit dem Sicherungskasten 55 verbunden.
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Der
Anstieg bei der Anzahl von elektrischen Komponenten, welche in heutigen
Fahrzeugen installiert werden, hat die Anzahl von Schutzsicherungen 50 erhöht, welche
in den Fahrzeugen verwendet werden. Der Sicherungskasten 55 muss
relativ groß sein,
um viele Sicherungen aufzubewahren. Um jedoch den Komfort eines
Fahrzeugs zu verbessern, ist es erforderlich, den Innenraum des
Fahrzeugs zu vergrößern. Die
Vergrößerung des
Fahrzeuginnenraums und das Anbringen eines großen Sicherungskastens 55 sind
sich widersprechende Konzepte und es ist schwierig, beide Anforderungen
zu erfüllen.
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Mit
Bezug auf 17 und 18 ist,
wenn die Sicherung 50 nach dem Stand der Technik mit dem
Sicherungskasten 55 verbunden ist, die Höhe (L) von
dem Niveau der Sammelschiene 56 zu dem oberen Ende der
Sicherung 50 größer als
die Summe aus der Länge
(M) der Zunge 57 und der Höhe (N) des Gehäuses 54.
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Da
die vorab genannte Höhe
(L) mit der Größe des Sicherungskastens 55 in
Relation steht, behindert die Struktur der Sicherung 50 die
Herstellung eines kleineren Sicherungskastens 55.
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Eine
Erhöhung
der Spannung einer Automobilbatterie ist heutzutage berücksichtigt.
Das Sicherungsgehäuse 54 nach
dem Stand der Technik ist aus Polyethersulfon hergestellt. Jedoch
kann bei einem solchen Sicherungsgehäuse 54 der erforderliche
Isolationswiderstand nicht erreicht werden, wenn ein standardisierter
Sicherungstest mit zum Beispiel einer 58 V-Sicherung durchgeführt wird.
Dementsprechend wird eine Sicherung gefordert, welche für einen
Anstieg der Batteriespannung in der Zukunft geeignet ist.
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Das
Dokument
US-4344060 offenbart
eine Vorrichtung gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 1.
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OFFENBARUNG DER ERFINDUNG
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Es
ist eine erste Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine kompakte
Sicherung für
Automobile bereitzustellen. Es ist eine zweite Aufgabe der vorliegenden
Erfindung, eine Sicherung für
Automobile bereitzustellen, welche einfach zu montieren ist. Es
ist eine dritte Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Sicherung
für Automobile
bereitzustellen, welche für eine
höhere
Spannung geeignet ist.
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Um
die vorab stehenden Aufgaben zu lösen, wird erfindungsgemäß eine Blattsicherung
nach Anspruch 1 bereitgestellt.
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Die
Basisplatte umfasst eine erste Oberfläche und eine zweite Oberfläche, welche
parallel zu der Ebene sind, und eine äußere Endoberfläche, welche
zwischen der ersten Oberfläche
und der zweiten Oberfläche
definiert ist, und insbesondere wird zumindest ein Teil der ersten
Oberfläche
und der zweiten Oberfläche
und der äußeren Endoberfläche von dem
Gehäuse
freigelegt und ist beschichtet.
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Gemäß einer
Ausführungsform
ist das Isolationsmaterial ein lichtdurchlässiges Harz. Es wird bevorzugt,
dass das Gehäuse
ein Teil ist, welches ganzheitlich aus einem oberen Abschnitt ausgebildet
ist, welches aufweist zwei Montageabschnitte, welche jeweils ein
Ende der Basisplatten aufnehmen, eine Schmelzabschnittabdeckung,
welche den hohlen Abschnitt definiert, und eine Befestigungsoberfläche, welche
einen ausgeschnittenen Abschnitt aufweist, um einen Teil von jeder
Basisplatte freizulegen, und welche sich kontinuierlich von der
Schmelzabschnittabdeckung derart erstreckt, dass die Basisplatte
befestigt ist.
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Gemäß einer
Ausführungsform
umfasst der ausgeschnittene Abschnitt der Befestigungsoberfläche einen
Schlitz, welcher entlang der Längsrichtung der
Basisplatte ausgebildet ist.
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Gemäß einer
Ausführungsform
umfasst das Gehäuse
einen ausgeschnittenen Abschnitt, welcher die äußere Endoberfläche der
Basisplatte freilegt.
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Das
Isolationsmaterial ist vorzugsweise aus einem verstärkten Polyamidharz
ausgebildet, welches ausgebildet wird, indem ein Gemisch, welches aus
0,2 bis 20 Gewichtsteilen aus Fluorglimmermineralien und zu 100
Gewichtsteilen aus einem Monomer besteht, polymerisiert wird, um
ein Polyamidharz auszubilden.
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KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
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1 ist
eine Vorderansicht, welche eine Sicherung gemäß einer ersten erfindungsgemäßen Ausführungsform
darstellt.
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2 ist
eine Darstellung von unten, welche die Sicherung der 1 darstellt.
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3 ist
eine Querschnittsdarstellung, welche die Sicherung der 1 darstellt.
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4(a) ist eine Querschnittsdarstellung
der Sicherung entlang einer Linie 4a-4a in 3.
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4(b) ist eine Querschnittsdarstellung
der Sicherung entlang einer Linie 4b-4b in 3.
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5 ist
eine teilweise perspektivische Darstellung, welche ein Sicherungsmaterial
darstellt.
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6 ist
eine Seitenansicht, welche die Sicherung der 1 darstellt.
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7 ist
eine schematische Darstellung, welche ein Herstellungsverfahren
der Sicherung gemäß der ersten
erfindungsgemäßen Ausführungsform
darstellt.
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8(a) bis 8(d) sind
Querschnittsdarstellungen, welche einen eine Abdeckung biegenden Prozess
darstellen.
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9 ist
eine Vorderansicht, welche die Sicherung der 1 darstellt,
die mit einer Sammelschiene verbunden ist.
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10 ist
eine Seitenansicht, welche die Sicherung der 1 darstellt,
die mit der Sammelschiene verbunden ist.
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11 ist
eine Vorderansicht, welche eine Sicherung gemäß einer zweiten erfindungsgemäßen Ausführungsform
darstellt.
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12 ist
eine Darstellung von unten, welche die Sicherung der 11 darstellt.
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13a ist eine Vorderansicht, welche die Sicherung
gemäß einer
dritten erfindungsgemäßen Ausführungsform
darstellt.
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13b ist eine Seitendarstellung, welche die Sicherung
der 13a darstellt.
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14 ist
eine Darstellung von unten, welche die Sicherung der 13a darstellt.
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15 ist
eine Querschnittsdarstellung, welche eine Sicherung nach dem Stand
der Technik darstellt.
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16 ist
eine Perspektivdarstellung, welche Sicherungen nach dem Stand der
Technik darstellt, die mit einem Sicherungskasten nach dem Stand
der Technik verbunden sind.
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17 ist
eine Vorderansicht, welche eine Sicherung nach dem Stand der Technik
darstellt, die mit Sammelschienen verbunden ist.
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18 ist
eine Seitenansicht, welche die Sicherung der 17 darstellt.
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BESTE AUSFÜHRUNGSFORM ZUR AUSFÜHRUNG DER
ERFINDUNG
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Eine
Sicherung 1 gemäß einer
ersten erfindungsgemäßen Ausführungsform
wird nun mit Bezug auf die Zeichnungen beschrieben. Mit Bezug auf 1 bis 4 umfasst die Sicherung 1 ein
Sicherungselement 2 und ein Gehäuse 3, welches aus
einem Isolationsmaterial ausgebildet ist.
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Das
Sicherungselement 2 umfasst zwei Basisplatten 4,
welche entlang einer gemeinsamen Ebene angeordnet sind, einen Schmelzabschnitt 5, welcher
die zwei Basisplatten 4 verbindet, zwei gegenüberliegende
Aussparungen 4c, welche in jeder der zwei Basisplatten 4 ausgebildet
sind, und einen Abdeckungshalteabschnitt, welcher zwei dreieckige Vorsprünge 12 umfasst,
welche sich kontinuierlich von jeder der Aussparungen 4c erstrecken.
Der Schmelzabschnitt 5 wird von dem Gehäuse 3 überdeckt,
und die Basisplatten 4 sind an dem Gehäuse 3 befestigt.
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Mit
Bezug auf 7 ist die Länge der Basisplatte 4 im
Wesentlichen gleich der Summe der Länge (A) des Schmelzabschnitts 5 in
der Längsrichtung der
Basisplatte 4, der Länge
(B) der Aussparung 4c in der Längsrichtung der Basisplatte 4 und
der Länge (C)
des Abdeckungshalteabschnitts in der Längsrichtung der Basisplatte 4.
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Das
Gehäuse 3 ist
ein flaches integrales Harzprodukt, welches einen hohlen Abschnitt,
welcher den Schmelzabschnitt 5 aufnimmt, und eine Abdeckung
(Klappe) 11, welche gebogen wird, um den hohlen Abschnitt
zu verschließen,
aufweist. Vorzugsweise ist das Gehäuse 3 aus einem lichtdurchlässigen Harzmaterial
ausgebildet, welches hitzebeständig
und isolierend ist. Montageabschnitte 3a, welche das obere
Ende von jeder Basisplatte 4 aufnehmen und befestigen,
sind in der Oberseite des Gehäuses 3 definiert.
Schmelzabschnittabdeckungen 3b sind an dem seitlich mittleren
Abschnitt des Gehäuses 3 definiert.
Die Schmelzabschnittabdeckungen 3b, welche einander gegenüberliegen,
definieren den hohlen Abschnitt, welcher den Schmelzabschnitt 5 aufnimmt.
Befestigungsoberflächen 3c sind
auf den zwei Schmelzabschnittabdeckungen 3b definiert,
um die Basisplatten zu befestigen. Der Abstand zwischen den zwei
Schmelzabschnittabdeckungen 3b ist größer als der Abstand zwischen
den zwei gegenüberliegenden
Befestigungsoberflächen 3c.
Die Abmessung der Oberseite des Gehäuses 3 in der seitlichen
Richtung ist etwas größer als
die Breite des Sicherungselements 2 in der seitlichen Richtung.
Ein Teil der Basisplatten 4 wird durch einen ausgeschnittenen
Abschnitt 8 freigelegt, welcher in den Befestigungsoberflächen 3c definiert
ist. Die Abdeckung 11 ist an dem unteren Ende des Gehäuses 3 angebracht.
Die Abdeckung 11, welche gebogen wird, ist zwischen den
zwei Aussparungen 4c der Basisplatte 4 angeordnet.
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Das
Sicherungselement 2 ist aus einer länglichen Schicht einer Sicherungsmaterialplatte 6,
welche in 5 dargestellt ist, ausgebildet.
Die Sicherungsmaterialplatte 6 ist vorzugsweise aus einer
leitenden Platte einer Zink(Zn)-Legierung ausgebildet.
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Die
Sicherung 1 wird hergestellt, wie es im Folgenden beschrieben
ist.
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Zuerst
wird der seitliche mittlere Abschnitt der Sicherungsmaterialplatte 6 geschnitten,
um einen dünnen
Abschnitt 6a mit einer vorbestimmten Breite in der Längsrichtung
auszubilden.
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Mit
Bezug auf 7 wird eine Einheit, welche
mehrere Sicherungselemente 2 aufweist, ausgestanzt, während die
Sicherungsmaterialplatte 6 mit Unterbrechungen bewegt wird.
Genauer werden die Schmelzabschnitte 5, welche der Sicherungsstromkapazität der Sicherung
entsprechen, aus dem Innenabschnitt 6a ausgestanzt und
die zwei Basisplatten 4 werden auf jeder Seite der Schmelzabschnitte 5 ausgestanzt.
Jede der Basisplatten 4 weist die Aussparung 4c,
den Abdeckungshalteabschnitt, welcher die dreieckige Vorsprünge 12 aufweist,
welche sich kontinuierlich von den Aussparungen 4c erstrecken, und
ein Befestigungsloch 4a, welches zum Crimpen eingesetzt
wird, auf.
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Jedes
Sicherungselement 2 der Einheit weist eine Länge auf,
welche mit der Summe der Länge
(A) des Schmelzabschnitts 5, der Länge (B) der Aussparung 4c,
der Länge
(C) des Abdeckungshalteabschnitts und der Länge (D) eines Verbindungsabschnitts,
welcher zwischen benachbarten Sicherungselementen 2 für eine kontinuierliche
Produktion angeordnet ist, übereinstimmt.
Die Länge
des Sicherungselements 2 ist daher derart, dass das Sicherungselement 2 einfach
einzusetzen ist, eine hohe Produktivität aufweist und die minimale
Länge aufweist,
welche erforderlich ist, um die erwünschte Struktur auszubilden.
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Anschließend wird
ein Sicherungselement 2 an dem distalen Ende der Einheit
an dem Gehäuse 3 angebracht.
Genauer werden das obere Ende des Sicherungselements 2 und
der mittlere Abschnitt der Basisplatte 4 in der Längsrichtung
in das Gehäuse 3 eingeführt. Mit
Bezug auf 4b werden die Basisplatten 4 in
den Zwischenraum zwischen den gegenüberliegenden Befestigungsoberflächen 3c gedrückt. Dies
bringt Eingriffsvorsprünge 3d mit
den Befestigungslöchern 4a derart
in Eingriff, dass das Sicherungselement 2 an dem Gehäuse 3 befestigt
ist.
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Ein
Teil der Basisplatte 4 wird durch die ausgeschnittenen
Abschnitte 8 freigelegt und ist in dem Gehäuse 3 angeordnet,
um in einen Kontakt mit Kontaktanschlüssen zu kommen, welche in einem
Sicherungskasten (nicht dargestellt) angeordnet sind.
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11 und 12 stellen
eine Sicherung 1 einer zweiten Ausführungsform dar, und 13(a), 13(b) und 14 stellen
eine Sicherung 1 einer dritten Ausführungsform dar. Die Sicherung 1 der
zweiten Ausführungsform
ist geeignet, wenn der entsprechende Kontaktanschluss gabelförmig ist
und schlitzähnliche
ausgeschnittene Abschnitte 8, welche Öffnungen der Basisplatte 4 definieren,
in dem Gehäuse 3 ausgebildet
sind. Bei der Sicherung 1 der dritten Ausführungsform
sind Öffnungen
der Basisplatten 4 auf zwei Seitenoberflächen des
Sicherungselements 2 ausgebildet und die Sicherung 1 ist
geeignet, wenn ein Kontaktanschluss ein zungenähnlicher Anschluss ist, welcher
in einen Kontakt mit den zwei Seitenoberflächen des Sicherungselements 2 kommt.
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Die
Basisplatte 4 ist vorzugsweise derart beschichtet, dass
sie für
eine befriedigende elektrische Verbindung mit dem Kontaktanschluss 9 sorgt.
Vorzugsweise sind zumindest Oberflächen der Basisplatte, welche
in einen Kontakt mit dem Kontaktanschluss 9 kommen, beschichtet.
Bei der Sicherung 1 der 1 sind zum
Beispiel eine vordere Oberfläche (eine
erste Oberfläche),
eine hintere Oberfläche
(eine zweite Oberfläche),
eine rechte Endoberfläche und
eine linke Endoberfläche
des Sicherungselements 2, welche von den ausgeschnittenen
Abschnitten 8 freigelegt sind, beschichtet. Bei der Sicherung 1 der 11 sind
die Öffnungen 10,
welche von den schlitzähnlichen
ausgeschnittenen Abschnitten 8 freigelegt sind, beschichtet.
Bei der Sicherung 1 der 13 sind
eine rechte Endoberfläche
und eine linke Endoberfläche
des Sicherungselements 2 beschichtet. Bei der erfindungsgemäßen Sicherung 1 dient
die Basisplatte 4, welche nach dem Stand der Technik nicht
als ein Anschluss eingesetzt wird, als ein Kontaktanschluss. Daher
ist ein Beschichten der Basisplatte 4, z.B. eine Beschichtung
mit Zinn, notwendig. Obwohl die Basisplatten 4 bei den
vorliegenden Ausführungsformen
mit einer Zinnbeschichtung beschichtet sind, können die Basisplatten mit einer
Kupferbeschichtung oder Silberbeschichtung beschichtet sein.
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Neuere
Fahrzeuge verwenden mehr elektrische Komponenten und größere elektrische
Komponenten. Dies hat den Umfang einer Leistung erhöht, welche
von dem gesamten Fahrzeug verwendet wird. Dementsprechend sind Forschungen
durchgeführt
worden, um die Fahrzeugspannung zu erhöhen. Zum Beispiel sind bei
einem 42 V-System 58 V als die Übergangsspannung
(Stoßspannung)
erforderlich. Wenn die Sicherung durch die Übergangsspannung zum Schmelzen
gebracht wird, wird ein großer Lichtbogen
erzeugt. Daher wird es bevorzugt, dass das Gehäuse 3 aus einem verstärkten Polyamidharz ausgebildet
ist, welches eine ausreichende elektrische Isolierung aufweist und
verhindert, dass die inneren Oberflächen des Gehäuses 3 durch
einen Lichtbogen beschädigt
werden. Vorzugsweise wird das verstärkte Polyamidharz ausgebildet,
indem ein Gemisch, welches aus 0,2 bis 20 Gewichtsteilen aus Fluorglimmermineralien
und zu 100 Gewichtsteilen aus einem Monomer besteht, polymerisiert
wird, um ein Polyamidharz auszubilden. Vorzugsweise ist das Gehäuse 3 ganzheitlich
aus solch einem verstärkten Polyamidharz
ausgebildet.
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Nachdem
das Sicherungselement 2 eingeführt ist, wird die Abdeckung 11 gebogen,
um den hohlen Abschnitt zu schließen.
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Das
Biegeverfahren für
die Abdeckung 11 wird nun diskutiert.
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Die
Abdeckung 11 wird gebogen, wenn das Sicherungselement 2 in
das Gehäuse 3 eingeführt ist.
Genauer wird, wie es in 8(a) bis 8(d) dargestellt ist, wenn das Sicherungselement 2 in
das Gehäuse 3 eingeführt ist,
ein Biegewerkzeug 13 betätigt, nachdem das distale Ende
der Abdeckung 11 das distale Ende des Schmelzabschnitts 5 passiert hat
und bevor das distale Ende der Abdeckung 11 die dreieckigen
Vorsprünge 12 erreicht
hat. Das Biegewerkzeug 13 gleitet in einen Zwischenraum,
welcher durch die dreieckigen Vorsprünge 12 und den Schmelzabschnitt 5 definiert
wird, so dass die Abdeckung 11 zwischen den Aussparungen 4c angeordnet
ist. Die Vorsprünge 12 dienen
dazu, ein Öffnen der
Abdeckung 11 zu verhindern. Auf diese Weise wird die Abdeckung 11 gebogen,
um den hohlen Abschnitt des Gehäuses 3 zu
verschließen.
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Wenn
das Sicherungselement 2 vollständig in das Gehäuse 3 eingeführt ist,
befinden sich Eingriffsvorsprünge 3d des
Gehäuses 3 in
Eingriff mit Befestigungslöchern 4a und äußere Oberflächen des Gehäuses 3 werden
kalt gecrimpt. Auf diese Weise wird das Sicherungselement 2 an
dem Gehäuse 3 befestigt.
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Die
erfindungsgemäße Sicherung 1 bietet die
folgenden Vorteile.
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Bei
der vorliegenden Erfindung wird das Sicherungselement 2,
welches die zwei Basisplatten 4 und den Schmelzabschnitt 5 aufweist,
ausgestanzt, indem eine Schicht der länglichen Sicherungsmaterialplatte 6,
welche den dünnen
Abschnitt 6a mit einer vorbestimmten Breite aufweist, mit
Unterbrechungen bewegt wird. Dementsprechend wird die Sicherung 1 effizient
gefertigt.
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Die
erfindungsgemäße Sicherung 1 unterscheidet
sich von Sicherungen nach dem Stand der Technik darin, dass die Öffnung 10,
welche im Wesentlichen dieselbe Größe wie diejenige des Gehäuses aufweist,
als ein Kontaktanschluss dient, ohne von dem Gehäuse nach unten hervorzuragen.
Dies verringert die Höhe
der Sicherung 1 im Vergleich mit einer Sicherung 50 nach
dem Stand der Technik.
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Da
die Sicherung 1 kleiner ist, ist die Höhe eines Sicherungskastens,
in welchem die Sicherungen montiert werden, geringer.
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Bei
der erfindungsgemäßen Sicherung 1 ist das
Gehäuse 3 aus
einem lichtdurchlässigen
Polyamidharzmaterial ausgebildet. Dies garantiert eine ausreichende
Isolierung, sogar nachdem der Schmelzabschnitt 5 zum Schmelzen
gebracht worden ist. Daher kann die erfindungsgemäße Sicherung 1 zusätzlich zu
dem herkömmli chen
System mit 14 V erzeugter Spannung (12 V Speicherung) bei einem
Hochspannungssystem, wie z.B. einem 42 V-System, eingesetzt werden.
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Da
das Sicherungselement 2 relativ klein ist und das Gehäuse 3 aus
einem einzigen Teil ausgebildet ist, werden die Materialkosten der
Sicherung 1 verringert. Darüber hinaus wird ein Vorgang
zur Montage von abgetrennten Gehäuseteilen
eingespart. Daher werden die Montagekosten und die Montagezeit verringert.
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Bei
der erfindungsgemäßen Sicherung 1 ragt das
meiste des Anschlusses nicht von dem unteren Teil des Gehäuses 3 hervor
und die Höhe
des Elements, welches in dem Gehäuse 3 aufgenommen
ist, ist minimiert. Dementsprechend ist die Höhe der Sicherung 1 minimiert.
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Der
Schmelzabschnitt 5 ist in dem hohlen Abschnitt des Gehäuses 3 aufgenommen,
welches aus einem isolierenden Harz ausgebildet ist. Dies verhindert,
dass der Schmelzabschnitt 5, welcher zum Schmelzen gebracht
wird, diffundiert.
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Bei
der erfindungsgemäßen Sicherung 1 wird
die Öffnung
(der Anschluss) 10, welcher durch den ausgeschnittenen
Abschnitt 8 des Gehäuses 3 freigelegt
ist, mit Zinn beschichtet. Dementsprechend kommt die Sicherung 1 mit
dem Kontaktanschluss 9 in einer zufriedenstellenden Weise
in Kontakt.
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Das
Gehäuse 3 ist
im Allgemeinen ein flaches kastenähnliches lichtdurchlässiges aus
Harz ausgebildetes Produkt und weist auf seiner unteren Oberfläche eine
Einführungsöffnung auf,
welche das Element 2 aufnimmt. Darüber hinaus wird die Abdeckung 11 gebogen,
um den hohlen Abschnitt zu verschließen. Die Schmelzabschnittabdeckung 3b,
welche dem Schmelzabschnitt 5 gegenüberliegt, wird nach außen gekrümmt, um
den Zwischenraum des hohlen Abschnitts zu vergrößern. Dies absorbiert effizient
Energie, wenn der Schmelzabschnitt 5 zum Schmelzen gebracht
wird.
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Der
ausgeschnittene Abschnitt 8 des Gehäuses 3 garantiert,
dass ein Teil der Basisplatte den Kontaktanschluss 9 berührt.
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INDUSTRIELLE EINSETZBARKEIT
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Die
vorliegende Erfindung stellt eine Fahrzeugversicherung bereit, welche
kompakt ist, einfach zu montieren ist, und für höhere Spannungen geeignet ist.