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DE60124974T2 - Elektrodenkatalysator und elektrochemische Vorrichtungen - Google Patents

Elektrodenkatalysator und elektrochemische Vorrichtungen Download PDF

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DE60124974T2
DE60124974T2 DE60124974T DE60124974T DE60124974T2 DE 60124974 T2 DE60124974 T2 DE 60124974T2 DE 60124974 T DE60124974 T DE 60124974T DE 60124974 T DE60124974 T DE 60124974T DE 60124974 T2 DE60124974 T2 DE 60124974T2
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DE
Germany
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platinum
mass
occupied
electrode
catalyst
Prior art date
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DE60124974T
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Takashi Ichikawa-shi Ito
Masashi Ichikawa-shi Endou
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NE Chemcat Corp
Original Assignee
NE Chemcat Corp
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Description

  • HINTERGRUND DER ERFINDUNG
  • 1. Gebiet der Erfindung
  • Diese Erfindung betrifft einen Elektrodenkatalysator für elektrochemische Vorrichtungen, wie beispielsweise Brennstoffzellen, und seine Verwendung.
  • 2. Beschreibung des Stands der Technik
  • Polymer-Festelektrolytbrennstoffzellen können eine hohe Stromdichte bei geringer Temperatur bereitstellen, und deshalb sind sie als Stromquellen für Automobile und auch als Stromquellen bei der Kraft-Wärme-Kopplung zur allgemeinen Verwendung in Entwicklung.
  • In den Polymer-Festelektrolytbrennstoffzellen werden Katalysatoren verwendet, um die Elektrodenreaktionen an der Anode und an der Kathode zu beschleunigen, wo es wichtig ist, ihre Aktivität pro Masseeinheit katalytischen Metalls zu verbessern, um die Effizienz und die Ausgangsleistung der Zellen zu verbessern und Zellen mit geringen Kosten herzustellen.
  • Anfänglich wurde überlegt, dass bei Polymer-Festelektrolytbrennstoffzellen nur ein Katalysator, welcher an der Verbindungsstelle zu einer Elektrolytionentauschmembran vorliegt, an der Elektrodenreaktion teilnimmt. Dementsprechend wurde Platinschwarz als der Katalysator verwendet, um viele Aktivstellen pro Flächeneinheit der Verbindungsstelle zu gewährleisten. Unter Verwendung dieses Platinschwarz wurde eine Ionentauschmembran-Elektroden-Einheit gebildet, bei der die Anoden- und die Kathodenelektrode, die ein Gasdiffusionselektrodensubstrat umfassen, von dem eine Oberfläche mit dem Platinschwarz beschichtet ist, jeweils so verbunden ist, dass die Katalysatorseite jeder Elektrode mit der Ionentauschmembran in Kontakt kommt. Diese Membran-Elektroden-Einheit verwendete Platin in einer Menge von 4 bis 10 mg/cm2 pro Flächeneinheit der Verbindungsstelle.
  • Danach wurde ein Verfahren entwickelt, bei dem ein Katalysator, der Platin oder eine Platin-Legierung umfasst, die auf leitfähigem Kohlenstoff belegt sind, und mit einem Ionentauscherharz imprägniert ist, in einer Elektrode verwendet wird, und diese Elektrode ist durch Heißpressen mit einer Ionentauschmembran verbunden. Folglich wurde es möglich, die ganze Katalysatorschicht mit einer spezifizierten Dicke an der Elektrodenreaktion teilnehmen zu lassen. Das Platin oder die Platin-Legierung, die diese Membran-Elektroden-Einheit pro Flächeneinheit der Verbindungsstelle verwendet, wurde auf eine Menge von 0,1 bis 1,0 mg/cm2 reduziert, was eine Verbesserung der Verwendungseffizienz des Platins zur Folge hatte.
  • Um ein nötiges Leistungsvermögen bei derartigen Elektrodenkatalysatoren zu erreichen, muss die Metallkomponente, wie beispielsweise Platin oder Platin-Legierungen, in einer Menge von 20 bis 70 Massen-% auf der Grundlage der Masse des Katalysators belegt sein. Bei herkömmlichen Prozessen zum Herstellen von Elektrodenkatalysatoren kann die Metallkomponente jedoch agglomerieren, wenn das Platin oder die Platin-Legierung in einer Menge von 20 Massen-% oder mehr belegt ist, so dass der Kristallitdurchmesser der Metallkomponente anwachsen kann. Deshalb kann das Leistungsvermögen für die Metallkomponente, die in einer großen Quantität belegt ist, nicht so stark verbessert werden, und es ist kein befriedigendes Leistungsvermögen erzielbar.
  • In den vergangenen Jahren wurde als ein Elektrodenkatalysator für Polymer-Festelektrolytbrennstoffzellen berichtet, dass hinsichtlich Katalysatoren, die Platin umfassen, das auf leitfähigem Kohlenstoff Vulcan XC-72R (Handelsname; erhältlich von Cabot Corp.) jeweils in einer Menge von 10, 20, 40, 50 oder 60 Massen-% belegt war, das Platin Kristallitdurchmesser von 19, 21, 35, 40 bzw. 55 Å (Ångström) aufweist, wie durch Röntgendiffraktometrie nach dem Pulververfahren gemessen (J. Electrochem. Soc., Bd. 144, Nr. 11, Seiten 3845 bis 3857, 1997).
  • Es wurde auch offenbart, dass als ein Prozess zum Herstellen eines Katalysators, der für den gleichen Zweck verwendet wird, ein Prozess, bei dem Platin durch Hinzufügen von Natriumthiosulfat zu einer wässrigen Chloroplatinsäure-Lösung mit darin suspendiertem, leitfähigem Kohlenstoff reduziert wird, worauf eine Behandlung bei 400°C in einer Stickstoff-Atmosphäre folgt, die 50 Volumen-% Wasserstoff enthält, Platin mit einem Kristallitdurchmesser von 35 Å bilden kann, wobei das Platin dasjenige eines Katalysators ist, der 30 Massen-% Platin umfasst, das auf leitfähigem Kohlenstoff mit einer spezifischen Oberfläche von 300 m2/g belegt ist (japanische Offenlegungsschrift (Kokai) Nr. 8-117598).
  • Im Allgemeinen gilt, dass, je höher die spezifische Oberfläche des leitfähigen Kohlenstoffs ist, desto höher ist der Grad des Dispersionsvermögens des Platins bei gleichem Belegungsprozentsatz (das Platin weist einen kleineren Kristallitdurchmesser auf). Mit einer Erhöhung der spezifischen Oberfläche neigt jedoch der leitfähige Kohlenstoff dazu, eine elektrochemische, oxidative Korrosion zu verursachen. Es ist bekannt, leitfähigen Kohlenstoff zu graphitieren, um ein Auftreten einer derartigen oxidativen Korrosion zu kontrollieren. Die Graphitierung des leitfähigen Kohlenstoffs, die die Reduktion der spezifischen Oberfläche des resultierenden Kohlenstoffs bewirkt, bezieht jedoch einen Nachteil ein, dass der Platin-Kristallitdurchmesser mit einer Erhöhung der Menge des belegten Platins anwächst.
  • Zusätzlich zu dem Platin werden auch Platin-Legierungen als aktive Metallkomponenten von Elektrodenkatalysatoren verwendet. Im Fall von Brennstoffzellen für reformiertes Gas, die durch Zuführen eines reformierten Gases an die Anode Elektrizität erzeugen, das durch Reformieren sauerstoffhaltiger Kohlenwasserstoffe oder anderer Kohlenwasserstoffe erhalten wird, werden die Platin-Legierungen als Metallkomponenten verwendet, um das Platin vor einer Vergiftung durch Kohlenmonoxid zu schützen, das unvermeidlich in einem reformierten Gas enthalten ist. Im Fall von Direktmethanol-Brennstoffzellen, die durch Zuführen einer Mischung von Methanol und Wasser an die Anode Elektrizität erzeugen, werden die Platin-Legierungen als Metallkomponenten zum Verbessern der elektrochemischen Oxidationsaktivität gegenüber Methanol verwendet. Es wurde auch behauptet, dass es in dem Fall, bei dem Platin allein verwendet wird, eine Grenze der Verbesserung der Sauerstoff-Reduktionsaktivität in der Kathode sogar dann gibt, wenn das Platin mit einem Kristallitdurchmesser angefertigt wird, der so klein wie möglich ist. Dementsprechend wurde untersucht, auch in der Kathode eine Platin-Legierung als eine Metallkomponente zu verwenden.
  • Wenn die Platin-Legierung auf einem Träger belegt wird, sind Verfahren verfügbar, bei denen das Platin und die Gegenmetallkomponente, die die Legierung ausmachen, gleichzeitig belegt werden oder bei denen sie nacheinander belegt werden. Um die Menge des belegten Platins genau zu steuern, kann ein Verfahren verwendet werden, bei dem zuerst Platin belegt wird und dann die Gegenmetallkomponente belegt wird und diese danach legiert werden. Wenn das Platin, das bei diesem Verfahren zuerst belegt wird, in einer Menge von mehr als 20 Massen-% belegt wird, neigt der Platin-Kristallitdurchmesser zum Anwachsen, und deshalb kann nicht vermieden werden, dass die Kristallite der Platin-Legierung, die durch nachfolgendes Legieren gebildet werden, einen noch größeren Durchmesser aufweisen, was eine unzureichende Aktivitätsverbesserung zur Folge hat.
  • Folglich kann bei herkömmlichen, mit Platin belegten Elektrodenkatalysatoren für Polymer-Festelektrolytbrennstoffzellen der Platin-Kristallitdurchmesser in dem Fall, bei dem das Platin in einer Menge von mehr als 20 Massen-% belegt wird, mit einer Erhöhung der Menge des belegten Platins stark anwachsen. Im Ergebnis kann die Aktivität für das Platin, das in einer großen Quantität belegt ist, nicht so stark verbessert werden, was besonders für die Sauerstoff-Reduktionsaktivität in der Kathode unbefriedigende Ergebnisse zur Folge hat.
  • Bei herkömmlichen, mit Platin-Legierung belegten Elektrodenkatalysatoren gibt es auch ein Problem, dass ein Erhöhen der Menge des belegten Platins den Kristallitdurchmesser der Platin-Legierung stark anwachsen lassen kann und keine ausreichende Aktivität erreicht werden kann.
  • EP-A-0 549 543 (Beispiel 1) offenbart einen Elektrodenkatalysator, der einen leitfähigen Kohlenstoff und Platin umfasst, das auf dem leitfähigen Kohlenstoff belegt ist. Der Platin-Kristallit weist eine durchschnittliche Teilchengröße von 17 Å auf, und das Platin trägt 20 Massen-% des Katalysators bei. Der Katalysator wird durch einen Prozess hergestellt, der sich von der vorliegenden Anmeldung unterscheidet, und umfasst keinen Sauerstoff, der chemisch an den leitfähigen Kohlenstoff gebunden ist.
  • KURZFASSUNG DER ERFINDUNG
  • Die vorliegende Erfindung wurde gemacht, um die oben stehenden Probleme zu lösen. Dementsprechend ist es eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen Elektrodenkatalysator für elektrochemische Vorrichtungen, wie beispielsweise für Polymer-Festelektrolytbrennstoffzellen, bereitzustellen, der in der Lage ist, eine hohe Aktivität zu erlangen, weil der Platin-Kristallitdurchmesser sogar dann klein gehalten wird, wenn das Platin in einer großen Quantität mit einer Menge von mehr als 20 Massen-% belegt wird.
  • Eine andere Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Vorstufe zur Herstellung eines Elektrodenkatalysators für elektrochemische Vorrichtungen, z.B. für Polymer-Festelektrolytbrennstoffzellen, bereitzustellen, wobei der Elektrodenkatalysator eine Platin-Legierung als eine Metallkomponente umfasst, deren Kristallitdurchmesser klein gehalten wird.
  • Um die oben stehend beschriebenen Aufgaben zu lösen, stellt die vorliegende Erfindung einen Elektrodenkatalysator bereit, der einen leitfähigen Kohlenstoff, Platin, das auf dem leitfähigen Kohlenstoff in einer Menge von 20 Massen-% bis 70 Massen-% auf der Grundlage der Masse des Katalysators belegt ist, und Sauerstoff umfasst, der chemisch an den leitfähigen Kohlenstoff gebunden ist und in einem Atomverhältnis zu dem Platin im Bereich von 0,7 bis 3 vorliegt.
  • Die vorliegende Erfindung stellt auch eine Vorstufe für mit Platin-Legierung belegte Elektrodenkatalysatoren für elektrochemische Vorrichtungen, beispielsweise für Polymer-Festelektrolytbrennstoffzellen, bereit, wobei die Vorstufe einen leitfähigen Kohlenstoff, Platin, das auf dem leitfähigen Kohlenstoff in einer Menge von 20 Massen-% bis 70 Massen-% auf der Grundlage der Masse der Vorstufe belegt ist, und Sauerstoff umfasst, der chemisch an den leitfähigen Kohlenstoff gebunden ist und in einem Atomverhältnis zu dem Platin im Bereich von 0,7 bis 3 vorliegt.
  • BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORMEN
  • Der Elektrodenkatalysator der vorliegenden Erfindung ist ein mit Platin belegter Elektrodenkatalysator für elektrochemische Vorrichtungen, z.B. für Polymer-Festelektrolytbrennstoffzellen, und besteht im Wesentlichen aus leitfähigem Kohlenstoff, aus Platin, das in einer spezifischen Quantität auf dem leitfähigen Kohlenstoff belegt ist, und aus Sauerstoff, der chemisch an den leitfähigen Kohlenstoff gebunden ist und in einem spezifischen Verhältnis vorliegt.
  • Mit Platin belegter Elektrodenkatalysator
  • Leitfähiger Kohlenstoff:
  • Der leitfähige Kohlenstoff (leitfähiges Kohlenstoff-Pulver), der ein Träger des Katalysators der vorliegenden Erfindung ist, kann z.B. leitfähiges Ofenschwarz, Acetylenschwarz und Graphit-Pulver umfassen. Diese leitfähigen Kohlenstoffe, können gewöhnlich eine spezifische Oberfläche nach BET von 60 bis 1.500 m2/g und vorzugsweise von 80 bis 1.300 m2/g aufweisen. Unter diesen leitfähigen Kohlenstoffen kann das Graphit-Pulver gewöhnlich Kristallitdurchmesser von 8 bis 100 Å und vorzugsweise von 10 bis 50 Å aufweisen. Der bei der vorliegenden Erfindung genannte Kristallitdurchmesser bezeichnet einen Durchmesser, der gemäß der Scherrer-Gleichung gemessen wurde.
  • Diese leitfähigen Kohlenstoffe können auch einen Sauerstoff-Gehalt von gewöhnlich weniger als 1 Massen-% aufweisen. Sauerstoff, der aus Wasser entsteht, das auf den leitfähigen Kohlenstoff-Partikeln adsorbiert ist, ist in diesem Wert nicht eingeschlossen.
  • Im Handel erhältliches, leitfähiges Ofenschwarz umfasst Vulcan XC-72R und Black Pear 12000 (beide von Cabot Corp. erhältlich) sowie Conductex (von Columbian Chemical Corp. erhältlich). Im Handel erhältliches Acetylenschwarz umfasst Denka Acetylene Black, Denka Acetylene Black AB-12 und Denka Acetylene Black AB-7 (alle von Denki Kagku Kogyo Kabushiki Kaisha erhältlich) und Ketjen Black EC und Ketjen Black EC-DJ600 (beide von Mitsubishi Chemical Corp. erhältlich). Im Handel erhältliches Graphit-Pulver umfasst Graphite HS300-M6 (von Ronza Co. erhältlich). Es sind auch solche verwendbar, die durch Aussetzen dieser im Handel erhältlichen, leitfähigen Kohlenstoffe einer geeigneten Behandlung stärker graphitiert sind.
  • Bei dem Katalysator der vorliegenden Erfindung wird Platin (Pt) in einer Menge von 20 bis 70 Massen-% auf der Grundlage der Masse des Katalysators auf dem leitfähigen Kohlenstoff belegt. Er kann vorzugsweise in einer Menge von 30 bis 60 Massen-% belegt werden. Falls er in einer Menge von weniger als 20 Massen-% belegt ist, ist die resultierende Aktivität pro Masseeinheit des Katalysators unzureichend. Falls er in einer Menge von mehr als 70 Massen-% belegt ist, kann der Platin-Kristallitdurchmesser anwachsen, um ein Absinken der Aktivität pro Masseeinheit Platin zu verursachen.
  • Platin:
  • Bei dem Katalysator der vorliegenden Erfindung wird das Platin im Metallzustand auf dem leitfähigen Kohlenstoff belegt. Sein Vorliegen im Metallzustand wird durch Vermessen des Katalysators der vorliegenden Erfindung mit Röntgendiffraktometrie nach dem Pulververfahren und mit Photoelektronenspektroskopie ermittelt. Gemäß der Röntgendiffraktometrie nach dem Pulververfahren wird Platin nur im Metallzustand erkannt, während andere Beugungsmaxima, welche auf Platin im Verbindungszustand zurückgehen, wie beispielsweise Platinhydroxid oder Platinoxide, nicht erkannt werden. Gemäß der Photoelektronenspektroskopie werden hinsichtlich des Platins nur Maxima erkannt, welche auf Platin mit einer Wertigkeit von null zurückgehen. Indessen wird hinsichtlich des Sauerstoffs kein Sauerstoff erkannt, der an Platin gebunden ist, jedoch wird das Vorliegen von Sauerstoff ermittelt, der an den leitfähigen Kohlenstoff gebunden ist.
  • Das Platin kann vorzugsweise einen Kristallitdurchmesser aufweisen, welcher den folgenden Ausdruck (1) erfüllt: D ≤ (W – 20)/2] + 20 (1)wobei D den Kristallitdurchmesser (Å) darstellt und W die Menge des belegten Platins darstellt (in Massen-%).
  • Spezifischer gesagt, ist es auch möglich, den Kristallitdurchmesser auf z.B. 35 Å oder kleiner, in manchen Fällen auf 30 Å oder kleiner und sogar auf 25 Å oder kleiner zu steuern.
  • Falls der Platin-Kristallitdurchmesser den Ausdruck (1) nicht erfüllt, kann eine ausreichende Aktivität pro Masseneinheit des Katalysators schwer erreicht werden.
  • Sauerstoff:
  • Der Katalysator der vorliegenden Erfindung kann vorzugsweise Sauerstoff in einem Atomverhältnis von 0,7 bis 3 zum Platin enthalten und kann besonders bevorzugt Sauerstoff in einem Atomverhältnis von 1,0 bis 2,5 zum Platin enthalten. Der Sauerstoff liegt in dem Zustand vor, bei dem er chemisch an den leitfähigen Kohlenstoffträger gebunden ist.
  • Der Grund, warum in dem Elektrodenkatalysator gemäß der vorliegenden Erfindung der Platin-Kristallitdurchmesser klein gehalten werden kann, obwohl das Platin in einer Menge von bis zu 20 bis 70 Massen-% belegt ist, ist nicht bekannt, jedoch wird vermutet, dass der Sauerstoff, der chemisch an den leitfähigen Kohlenstoff gebunden ist, den Platin-Kristallitdurchmesser vom Anwachsen abhält.
  • Falls der Sauerstoff in einer zu geringen Quantität gebunden ist, kann er weniger wirksam den Platin-Kristallitdurchmesser vom Anwachsen abhalten, und falls er in einer zu großen Quantität gebunden ist, kann der leitfähige Kohlenstoff unerwünschterweise übermäßig oxydiert werden.
  • Folglich wird das Platin bei dem Katalysator der vorliegenden Erfindung auf dem leitfähigen Kohlenstoff in dem Zustand belegt, bei dem sein Kristallitdurchmesser klein gehalten wird, obwohl das Platin in einer Menge von bis zu 20 bis 70 Massen-% belegt wird. Deshalb kann eine Elektrode mit einer großen elektrochemischen Metalloberfläche erhalten werden, und folglich kann eine Elektrode mit einer hohen Aktivität unter Verwendung von Platin in einer kleinen Quantität erhalten werden.
  • Herstellung des Elektrodenkatalysators:
  • Der Katalysator der vorliegenden Erfindung wird durch Zugeben einer Lösung der Platin-Verbindung(en) zu einer Aufschlämmung, die einen leitfähigen Kohlenstoff enthält, dann durch Gestatten, dass die Platin-Verbindung mit einem Alkali, einer Säure oder einem anderen Reagenz reagiert, um feine Kolloidpartikel aus Tetrahydroxoplatinat(II), Hexahydroxoplatinat(IV) oder einer Mischung von diesen zu bilden (hier nachfolgend werden diese Platinate und eine Mischung aus zwei oder mehr von diesen generisch „Hydroxoplatinat" genannt), durch Gestatten, dass sich die feinen Kolloidpartikel auf der Oberfläche des leitfähigen Kohlenstoffs ablagern, und dann durch nasses Reduzieren des Hydroxoplatinats in der Aufschlämmung durch die Verwendung eines Reduktionsmittels erhalten.
  • In der Aufschlämmung, die den leitfähigen Kohlenstoff enthält, kann der Kohlenstoff vorzugsweise in einer Konzentration von 15 g/l oder geringer und besonders bevorzugt zwischen 4 bis 10 g/l vorliegen.
  • Die verwendete Platin-Verbindung kann ohne jede bestimmte Einschränkung irgendeine Verbindung sein, solange sie in der Lage ist, die feinen Kolloidpartikel aus Hydroxoplatinat durch die Reaktion mit einem Alkali, einer Säure oder einem anderen Reagenz in der leitfähigen Kohlenstoff enthaltenden Aufschlämmung zu bilden. Die Platin-Verbindung kann z.B. Platin(II)-chlorid, Platin(IV)-chlorid, Hexafluoroplatinat(IV), Tetrachloroplatinat(II), Hexachloroplatinat(IV), Hexabromoplatinat(IV), Hexaiodoplatinat(IV), Ammoniumhexachloroplatinat(IV), Natriumtetrachloroplatinat(II), Natriumhexachloroplatinat(IV), Kaliumtetrachloroplatinat(II), Kaliumhexachloroplatinat(IV), Platin(II)-hydroxid, Platin(IV)-hydroxid, Hexahydroxoplatinat(IV) und Natriumhexahydroxoplatinat(IV) umfassen.
  • Zur Verwendung können eine oder mehrere der Platin-Verbindungen in einem geeigneten Lösemittel gelöst werden. Gewöhnlich wird Wasser als das Lösemittel verwendet. In Abhängigkeit von dem Typ der Platin-Verbindung kann aus der Gruppe, die aus Alkoholen, Aminen, Ethern, Ketonen und Carbonsäuren besteht, ein Stoff allein oder als ein daraus gemischtes Lösemittel mit Wasser oder einem anderen Lösemittel verwendet werden.
  • In der Aufschlämmung, die den leitfähigen Kohlenstoff enthält, kann die Platin-Verbindung vorzugsweise in einer Konzentration von 15 g/l oder weniger und besonders bevorzugt zwischen 4 bis 10 g/l auf Pt bezogen vorliegen.
  • Die feinen Kolloidpartikel aus Hydroxoplatinat können, wenn z.B. Hexachloroplatinat(IV) als die Platin-Verbindung verwendet wird, durch Zugeben dieser Verbindung zu der Aufschlämmung, die den leitfähigen Kohlenstoff enthält, danach durch Zugeben einer Natriumhydroxid-Lösung im Überschuss zu der resultierenden Aufschlämmung und durch Erwärmen der resultierenden Mischung für 30 Minuten bis 3 Stunden bei 90 bis 100°C, gefolgt durch Zugabe einer schwachen Säure gebildet werden, wie beispielsweise einer Carbonsäure, um den pH neutral bis schwach sauer einzustellen. Die Kolloidpartikel werden auf der Oberfläche des leitfähigen Kohlenstoffs abgelagert.
  • Als das Nassreduktionsmittel, das verwendet wird, wenn das Hydroxoplatinat reduziert wird, kann jedes Agens ohne jede bestimmte Einschränkung verwendet werden, solange es ein lösliches Agens mit reduktivem Wasserstoff im Molekül ist. Beispiele dazu umfassen Hydrazinhydrat, Hydrazinhydrochlorid, Formalin, Ameisensäure und Hydrochinon.
  • Zum Reduzieren des Hydroxoplatinats zu dem metallischen Platin kann das Reduktionsmittel vorzugsweise in einer Menge von 0,2 bis 1,0 Äquivalentmassen und besonders bevorzugt zwischen 0,3 und 0,9 Äquivalentmassen pro Äquivalentmasse Hydroxoplatinat verwendet werden. Der Grund, warum die Reduktion des Platins sogar auch bei Verwendung des Reduktionsmittels in einer kleineren Quantität als die Reduktionsäquivalentmasse erfolgt, ist unbekannt. Es wird vermutet, dass sich der Sauerstoff, der an das Platin gebunden ist, an den leitfähigen Kohlenstoff umlagert.
  • Zum Zeitpunkt der Reduktion kann die Temperatur der leitfähigen Kohlenstoff enthaltenden Aufschlämmung gemäß dem zu verwendenden Reduktionsmittel passend ausgewählt werden. Die Reduktion kann über eine gewisse Zeitspanne ausgeführt werden, bis das zugegebene Reduktionsmittel vollständig verbraucht ist.
  • Nachdem die Reduktion beendet ist, kann die Aufschlämmung durch herkömmliche Verfahren filtriert, gewaschen und dann getrocknet werden; dadurch wird der Katalysator der vorliegenden Erfindung erhalten.
  • Verwendung des mit Platin belegten Elektrodenkatalysators:
  • Der Katalysator der vorliegenden Erfindung kann zur Herstellung einer Elektrode, entweder einer Anode oder einer Kathode, zur Verwendung in irgendeiner elektrochemischen Vorrichtung verwendet werden, die eine Elektrode verwendet, beispielsweise in einer Brennstoffzelle, eines Elektrolysers oder eines Sensors. Dementsprechend stellt die vorliegende Erfindung auch eine Elektrode bereit, die einen Katalysator der vorliegenden Erfindung umfasst. Die vorliegende Erfindung stellt weiterhin die Verwendung einer Elektrode der Erfindung in einer elektrochemischen Vorrichtung bereit.
  • Der Katalysator der vorliegenden Erfindung kann sowohl in dem Anoden- als auch in dem Kathodenkatalysator der Polymer-Festelektrolytbrennstoffzelle oder in beiden Elektroden verwendet werden.
  • Im Fall von Luft/Wasserstoff-Brennstoffzellen, bei denen der Kathode Luft zugeführt wird und der Anode Wasserstoff zugeführt wird, kann der Katalysator der vorliegenden Erfindung sowohl in der Kathode als auch in der Anode verwendet werden, so dass eine hohe Sauerstoff-Reduktionsaktivität und eine hohe Wasserstoff-Oxidationsaktivität in der Kathode bzw. in der Anode erreicht werden kann.
  • Im Fall von Brennstoffzellen für reformiertes Gas und von Direktmethanol-Brennstoffzellen kann der Katalysator der vorliegenden Erfindung vorzugsweise in der Kathode verwendet werden.
  • Mit Platin-Legierung belegte Elektrodenkatalysatorvorstufe
  • Der Elektrodenkatalysator der vorliegenden Erfindung umfasst das Platin, das auf leitfähigen Kohlenstoff belegt ist. Das Platin kann mit einer anderen Metallkomponente bzw. mit anderen Metallkomponenten legiert werden, so dass es verwendet werden kann, um einen mit Platin-Legierung belegten Elektrodenkatalysator herzustellen. Insbesondere kann der oben beschriebene, mit Platin belegte Elektrodenkatalysator als eine Vorstufe zur Herstellung der mit Platin-Legierung belegten Elektrodenkatalysatoren für Polymer-Festelektrolytbrennstoffzellen verwendet werden.
  • Dementsprechend stellt die vorliegende Erfindung auch eine Vorstufe für mit Platin-Legierung belegte Elektrodenkatalysatoren für elektrochemische Vorrichtungen, beispielsweise für Polymer-Festelektrolytbrennstoffzellen, bereit, wobei die Vorstufe einen leitfähigen Kohlenstoff, Platin, das auf dem leitfähigen Kohlenstoff in einer Menge von 20 Massen-% bis 70 Massen-% auf der Grundlage der Masse der Vorstufe belegt ist, und Sauerstoff umfasst, der chemisch an den leitfähigen Kohlenstoff gebunden ist und in einem Atomverhältnis zu dem Platin im Bereich von 0,5 bis 3 vorliegt.
  • Um den Kristallitdurchmesser der Platin-Legierung bei dem Verfahren, bei dem das Platin zuerst belegt wird und dann eine andere Metallkomponente bzw. andere Metallkomponenten damit legiert werden, so gering wie möglich zu halten, ist es wichtig, dass das Platin, das zuerst belegt wurde, vor dem Legieren einen so geringen Kristallitdurchmesser wie möglich aufweist. Die Vorstufe der vorliegenden Erfindung weist den Kristallitdurchmesser auf, der den oben beschriebenen Ausdruck (1) erfüllt, und deshalb kann die Platin-Legierung, die nach dem Legieren gebildet wird, so angefertigt werden, dass sie einen Kristallitdurchmesser aufweist, der gering gehalten wird, z.B. 60 Å oder kleiner. Folglich kann ein mit Platin-Legierung belegter Elektrodenkatalysator mit einer hohen Aktivität erhalten werden.
  • Die andere Metallkomponente zum Erhalten der Platin-Legierung kann z.B. mindestens ein Metall, das aus Edelmetallen ausgewählt ist, wie beispielsweise Ruthenium, Osmium, Rhodium, Iridium, Palladium, Gold und Silber, und Grundmetalle aufweisen, wie beispielsweise Molybdän, Zinn, Wolfram, Chrom, Mangan, Eisen, Kobalt, Nickel, Kupfer, Yttrium, Lanthan, Cer, Aluminium und Gallium.
  • Die Platin-Legierung, die auf dem leitfähigen Kohlenstoff belegt ist, kann gewöhnlich eine Menge von 20 bis 80 Massen-% auf der Grundlage der Masse des resultierenden, mit Platin-Legierung belegten Katalysators betragen.
  • Der mit Platin-Legierung belegte Elektrodenkatalysator wird z.B. auf die folgende Weise hergestellt. Die Vorstufe, die das Platin umfasst, das auf dem leitfähigen Kohlenstoff in einer Menge von 20 bis 70 Massen-% und vorzugsweise von 20 bis 60 Massen-% belegt ist, wird zuerst hergestellt. Selbstverständlich kann diese Vorstufe durch den gleichen Prozess hergestellt werden, wie der Prozess zum Herstellen des oben stehend beschriebenen, mit Platin belegten Elektrodenkatalysators. Als Nächstes wird die andere Metallkomponente, die mit dem belegten Platin eine Legierung bildet, so belegt, dass sie eine Menge von z.B. 0,5 bis 60 Massen-% und vorzugsweise von 5 bis 40 Massen-% auf der Grundlage der Masse des zu erhaltenen, mit Platin-Legierung belegten Katalysators beträgt, worauf eine Reduktionsbehandlung zu ihrem Legieren folgt. Die Reduktionsbehandlung kann gewöhnlich dadurch bewirkt werden, dass eine Wärmebehandlung in einer reduzierenden Atmosphäre oder in einem Inertgas ausgeführt wird. Folglich wird der mit Platin-Legierung belegte Elektrodenkatalysator erhalten.
  • Die Art und das Verhältnis der anderen Metallkomponente, die mit Platin eine Legierung bildet, können gemäß den erforderlichen Eigenschaften des Elektrodenkatalysators passend gewählt werden. Diese Metallkomponenten können legiert werden, indem eine Wärmebehandlung in einer reduzierenden Atmosphäre oder in einem Inertgas, z.B, in einem Strom eines Gases der Gruppe, die aus Wasserstoff, Stickstoff, Argon und Helium oder einem Mischgas aus zwei oder mehreren von ihnen besteht, gewöhnlich bei 200 bis 1.000°C und vorzugsweise bei 300 bis 900°C ausgeführt wird.
  • Der mit Platin-Legierung belegte Elektrodenkatalysator, der unter Verwendung der Vorstufe der vorliegenden Erfindung erhalten wird, kann als der Anodenkatalysator für Brennstoffzellen für reformiertes Gas und für Direktmethanol-Brennstoffzellen und als der Kathodenkatalysator für Luft/Wasserstoff-Brennstoffzellen, Brennstoffzellen für reformiertes Gas und Direktmethanol-Brennstoffzellen verwendet werden.
  • BEISPIELE
  • Die vorliegende Erfindung wird nachfolgend unter Bezugnahme auf Beispiele ausführlicher beschrieben. Die vorliegende Erfindung wird durch diese Beispiele in keiner Weise eingeschränkt. In den folgenden Beispielen und Vergleichsbeispielen bezeichnet „%", außer es wird anderslautend angegeben, „Massen-%".
  • Beispiel 1
  • In 2,8 l (Liter) entionisiertes Wasser wurde Ofenschwarz mit einer spezifischen Oberfläche nach BET von 240 m2/g (Vulcan XC-72R, erhältlich von Cabot Corp.; Sauerstoff-Gehalt: 0,92%) in einer Menge von 20 g auf Trockenmasse bezogen gegeben, um eine Aufschlämmung zu bilden. Zu dieser Aufschlämmung wurde 360 ml einer wässrigen Hexachloroplatinat(IV)-Lösung zugegeben, die 23,6 g Pt enthielt, und dann wurde die resultierende Mischung unter Rühren erwärmt, und das Rühren wurde für 20 Minuten bei 90°C fortgesetzt. Die so behandelte Aufschlämmung wurde auf Raumtemperatur abgekühlt, und danach wurde 400 ml einer wässrigen Lösung aus 32,0 g Natriumhydroxid über eine Zeitdauer von 30 Minuten tropfenweise zugegeben. Nach ihrer Zugabe, wurde die Aufschlämmung über eine Zeitdauer von 40 Minuten unter Rühren auf 98°C erwärmt, und dann wurde das Rühren für eine Stunde bei 98°C fortgesetzt. Die resultierende Aufschlämmung wurde auf Raumtemperatur abgekühlt, und danach wurde der pH der Aufschlämmung durch tropfenweise Zugabe einer wässrigen, 5%igen Essigsäure-Lösung auf 6,5 bis 7,0 eingestellt.
  • Als Nächstes wurde 400 ml einer wässrigen Formalin-Lösung, die 6,5 g Formaldehyd enthielt, tropfenweise zu der Aufschlämmung zugegeben. Dann wurde die so behandelte Aufschlämmung über eine Zeitdauer von 1 Stunde unter Rühren auf 95°C erwärmt, und dann wurde das Rühren für 30 Minuten bei 95°C fortgesetzt. Danach wurde die Aufschlämmung auf Raumtemperatur abgekühlt und dann filtriert, und der Feststoff wurde mit entionisiertem Wasser gewaschen, bis das Filtrat eine elektrische Leitfähigkeit von 10 μS/cm oder geringer aufwies. Der erhaltene Kuchen wurde für 16 Stunden bei 95°C mittels eines Vakuumtrockners getrocknet, gefolgt von einer Pulverisierung, um 44,8 g mit Platin belegtes Kohlenstoff-Pulver (A-1) zu erhalten.
  • Das Pulver wurde analysiert, um zu zeigen, dass Platin mit einem Gehalt von 50,1% und Sauerstoff mit 8,8% vorlag. Auch zeigte das Platin bei einer Röntgendiffraktometrie nach dem Pulververfahren nur Maxima aufgrund metallischen Platins, es wurden jedoch keine Maxima erkannt, die auf Platinoxide und Platinhydroxid zurückgehen. Es wurde aus einem Pt-(111)-Maximum mit der Mitte bei ungefähr 2θ = 39,6° auch der Platin-Kristallitdurchmesser als 18 Å gemessen. Nur die drei Elemente Platin, Sauerstoff und Kohlenstoff wurden durch eine qualitative Analyse erkannt, die durch Photoelektronenspektroskopie ausgeführt wurde. Chemische Verschiebungen von 4f7/2 und 4f5/2 des Platins zeigten nur das Vorliegen von Platin mit einer Wertigkeit von 0 (null), und 1s-Spektren des Sauerstoffs zeigten nur das Vorliegen der Bindungen O-H, O-C und O=C. Es wurde kein Vorliegen einer Bindung Pt-O erkannt.
  • Beispiel 2
  • Die Verfahrensweise des Beispiels 1 wurde wiederholt, außer dass das Ofenschwarz durch Acetylenschwarz mit einer spezifischen Oberfläche nach BET von 70 m2/g (Denka Acetylene Black, erhältlich von Denki Kagaku Kogyo; Sauerstoff-Gehalt: 0,52%) ersetzt wurde, um 44,2 g mit Platin belegtes Kohlenstoff-Pulver (A-2) zu erhalten.
  • In dem Pulver lag Platin mit einem Gehalt von 49,6% und Sauerstoff mit 7,3% vor. Das Platin lag im Metallzustand vor, und sein Kristallitdurchmesser betrug 20 Å.
  • Beispiel 3
  • Die Verfahrensweise des Beispiels 1 wurde wiederholt, außer dass das Ofenschwarz durch Acetylenschwarz mit einer spezifischen Oberfläche nach BET von 1.300 m2/g (Ketjen Black EC-DJ600, erhältlich von Mitsubishi Chemical Corporation; Sauerstoff-Gehalt: 0,59%) ersetzt wurde, um 45,0 g mit Platin belegtes Kohlenstoff-Pulver (A-3) zu erhalten.
  • In dem Pulver lag Platin mit einem Gehalt von 50,3% und Sauerstoff mit 6,5% vor. Das Platin lag im Metallzustand vor, und sein Kristallitdurchmesser betrug 18 Å.
  • Beispiel 4
  • Die Verfahrensweise des Beispiels 1 wurde wiederholt, außer dass die Menge des Ofenschwarz auf 28 g, die Menge der wässrigen Hexachloroplatinat(IV)-Lösung auf 195 ml, die 12,8 g Pt enthielt, und die Menge der wässrigen Formalin-Lösung auf 215 ml, die 3,5 g Formaldehyd enthielt, verändert wurde, um 44,7 g mit Platin belegtes Kohlenstoff-Pulver (A-4) zu erhalten.
  • In dem Pulver lag Platin mit einem Gehalt von 30,1% und Sauerstoff mit 5,7% vor. Das Platin lag im Metallzustand vor, und sein Kristallitdurchmesser betrug 16 Å.
  • Beispiel 5
  • Die Verfahrensweise des Beispiels 1 wurde wiederholt, außer dass die Menge des Ofenschwarz auf 24 g, die Menge der wässrigen Hexachloroplatinat(IV)-Lösung auf 268 ml, die 17,6 g Pt enthielt, und die Menge der wässrigen Formalin-Lösung auf 295 ml, die 4,8 g Formaldehyd enthielt, verändert wurde, um 44,9 g mit Platin belegtes Kohlenstoff-Pulver (A-5) zu erhalten.
  • In dem Pulver lag Platin mit einem Gehalt von 39,8% und Sauerstoff mit 7,1% vor. Das Platin lag im Metallzustand vor, und sein Kristallitdurchmesser betrug 16 Å.
  • Beispiel 6
  • Die Verfahrensweise des Beispiels 1 wurde wiederholt, außer dass die Menge des Ofenschwarz auf 16 g, die Menge der wässrigen Hexachloroplatinat(IV)-Lösung auf 439 ml, die 28,8 g Pt enthielt, und die Menge der wässrigen Formalin-Lösung auf 486 ml, die 7,9 g Formaldehyd enthielt, verändert wurde, um 45,2 g mit Platin belegtes Kohlenstoff-Pulver (A-6) zu erhalten.
  • In dem Pulver lag Platin mit einem Gehalt von 60,4% und Sauerstoff mit 8,9% vor. Das Platin lag im Metallzustand vor, und sein Kristallitdurchmesser betrug 20 Å.
  • Vergleichsbeispiel 1
  • Mit Platin belegtes Kohlenstoff-Pulver wurde gemäß Beispiel 2 hergestellt, das in der japanischen Offenlegungsschrift (Kokai) Nr. 8-117598 beschrieben ist.
  • 20 g Acetylenschwarz mit einer spezifischen Oberfläche nach BET von 1.300 m2/g (Ketjen Black EC-DJ600, erhältlich von Mitsubishi Chemical Corporation; Sauerstoff-Gehalt: 0,59%) und 2.860 ml einer wässrigen Chloroplatinsäure-Lösung, die 20 g Platin enthielt (Pt-Konzentration: 7 g/l), wurden vermischt, um eine Aufschlämmung zu bilden. Diese Aufschlämmung wurde auf 85 bis 90°C erwärmt und für 30 Minuten bei dieser Temperatur gerührt, worauf Abkühlen auf Raumtemperatur folgte. von 205 ml einer wässrigen Lösung, die 32,4 g Natriumthiosulfat enthielt, wurde zu einem Zeitpunkt zunächst 27 ml zu der Aufschlämmung zugegeben und 10 Minuten danach wurden die restlichen 178 ml davon über eine Zeitdauer von 20 Minuten zugegeben. Als Nächstes wurde die resultierende Aufschlämmung mittels eines Ultraschall-Homogenisators heftig gerührt, wurde danach filtriert, und der Feststoff wurde mit entionisiertem Wasser gewaschen, bis das Filtrat eine elektrische Leitfähigkeit von 10 μS/cm oder geringer aufwies. Der erhaltene Kuchen wurde für 16 Stunden bei 95°C mittels eines Vakuumtrockners getrocknet, worauf für eine Stunde eine Wärmebehandlung bei 400°C in einem Stickstoff-Strom folgte, der 10 Volumen-% Wasserstoff enthielt, um 39,6 g mit Platin belegtes Kohlenstoff-Pulver (B-1) zu erhalten.
  • In dem Pulver lag Platin mit einem Gehalt von 51,2% und Sauerstoff mit 0,97% vor. Das Platin lag im Metallzustand vor, und sein Kristallitdurchmesser betrug 46 Å.
  • Vergleichsbeispiele 2 bis 5
  • Die Verfahrensweise des Vergleichsbeispiels 1 wurde wiederholt, außer dass das Ketjen Black durch das gleiche Ofenschwarz ersetzt wurde, wie in Beispiel 1 verwendet, und das Ofenschwarz und Pt in Mengen von 28 g bzw. 12 g (Vergleichsbeispiel 2), 24 g bzw. 16 g (Vergleichsbeispiel 3), 20 g bzw. 20 g (Vergleichsbeispiel 4), 16 g bzw. 24 g (Vergleichsbeispiel 5) verwendet wurden, um mit Platin belegte Kohlenstoff-Pulver mit Eigenschaften zu erhalten, die nachfolgend (Tabelle 1) gezeigt werden.
  • Beispiel 7
  • 40 g des mit Platin belegten Kohlenstoff-Pulvers (A-1), das in Beispiel 1 erhalten wurde, wurde in 2,0 l entionisiertes Wasser eingebracht, um eine Aufschlämmung zu bilden. Unter Rühren dieser Aufschlämmung wurde 200 ml einer wässrigen Iridiumchlorid-Lösung, welche 5,0 g Ir enthielt, über eine Zeitdauer von 15 Minuten tropfenweise zugegeben. Als Nächstes wurde zu der resultierenden Aufschlämmung eine wässrige 2%ige Natriumhydroxid-Lösung über eine Zeitdauer von 1 Stunde tropfenweise zugegeben, um den pH der Aufschlämmung auf 7 einzustellen, und dann wurde die Aufschlämmung auf 50°C erwärmt und für 30 Minuten bei 50°C gehalten. Danach wurde die resultierende Aufschlämmung auf Raumtemperatur abgekühlt, worauf Filtration und Waschen folgte. Der erhaltene Kuchen wurde für 16 Stunden bei 95°C getrocknet, worauf für eine Stunde eine Wärmebehandlung bei 400°C in einem Strom von 5 Volumen-% Wasserstoff (der Rest: Stickstoff) folgte, um 42,3 g mit Platin-Iridium-Legierung belegtes Kohlenstoff-Pulver (A-7) zu erhalten.
  • In dem Pulver lag Platin mit einem Gehalt von 48,0% und Iridium mit 12,0% vor. Der Kristallitdurchmesser der Platin-Iridium-Legierung betrug 57 Å.
  • Vergleichsbeispiel 6
  • Die Verfahrensweise des Beispiels 7 wurde wiederholt, außer dass das mit Platin belegte Kohlenstoff-Pulver (B-4) verwendet wurde, das in Vergleichsbeispiel 4 erhalten wurde, um 44,3 g mit Platin-Iridium-Legierung belegtes Kohlenstoff-Pulver (B-6) zu erhalten.
  • In dem Pulver lag Platin mit einem Gehalt von 45,7% und Iridium mit 11,3% vor. Der Kristallitdurchmesser der Platin-Iridium-Legierung betrug 89 Å.
  • Die Eigenschaftswerte des mit Platin belegten Kohlenstoff-Pulvers der Beispiele 1 bis 6 und der Vergleichsbeispiele 1 bis 5 werden in Tabelle 1 gezeigt, und die Eigenschaftswerte des mit Platin-Iridium-Legierung belegten Kohlenstoff-Pulvers des Beispiels 7 und des Vergleichsbeispiels 6 werden in Tabelle 2 gezeigt. Tabelle 1
    Figure 00210001
    Tabelle 2
    Figure 00210002
  • Beurteilungsprüfung des Leistungsvermögens:
  • Poröses Carbonpapier (TGP-H-060, erhältlich von Toray Industries, Inc.) mit den Maßen 60 mm × 60 mm und einer Dicke von 60 μm, das mit PTFE (Polytetrafluorethylen, Teflon 30J, erhältlich von Mitsui Fluorochemicals Inc.) wasserabweisend behandelt wurde, wurde als ein Elektrodensubstrat vorbereitet. Die mit Platin belegten Kohlenstoff-Pulver, die bei den Beispielen 1 bis 6 und den Vergleichsbeispielen 1 bis 5 erhalten wurden, und das mit Platin-Iridium-Legierung belegte Kohlenstoff-Pulver des Beispiels 7 und des Vergleichsbeispiels 6 wurden jeweils durch Vermischen des Pulvers und einer wässrigen PTFE-Dispersion in einem Verhältnis von Pulver/PTFE = 7/3 auf Trockenmasse bezogen zu einer Paste verarbeitet. Diese Paste wurde gleichmäßig auf der ganzen Oberfläche einer Seite des oben stehend beschriebenen, porösen Carbonpapiers beschichtet, worauf Trocknen und Einbrennen folgte, um eine Pulver/PTFE-Mischschicht zu bilden. Hier wurde diese Schicht so gebildet, dass das Platin oder die Platin-Iridium-Legierung mit einer Beschichtungsmasse von 0,5 mg/cm2 pro Flächeneinheit des porösen Carbonpapiers vorlag. Als Nächstes wurde eine 5%ige Nafion-Lösung (erhältlich von Aldrich Chemical Co., Inc.) in einer Quantität entsprechend dem Pulver/Nafion-Verhältnis = 7/3 auf Trockenmasse bezogen (Nafion ist der Handelsname von Perfluorkohlenstoffsulfonat, das von Du Pont produziert wird) gleichmäßig auf der Pulver/PTFE-Mischschicht beschichtet, die wie oben stehend beschrieben gebildet wurde, worauf Trocknen folgte. Folglich wurden elf Arten Elektroden erhalten, die die mit Platin belegten Kohlenstoff-Pulver der Beispiele und Vergleichsbeispiele verwenden.
  • Als Nächstes wurden die beiden Elektroden, die unter Verwendung des mit Platin belegten Kohlenstoff-Pulvers des Beispiels 1 erhalten wurden, auf beiden Seiten einer Perfluorsulfonat-Elektrolytmembran (erhältlich von Du Pont; Handelsname: Nafion 112) auf eine derartige Weise überlagert, dass die Schicht, die das mit Platin belegte Kohlenstoff-Pulver der Elektrode enthält, mit der Elektrolytmembran in Kontakt kam, und diese wurden mittels einer Heißpresse kontaktverklebt, um eine Membran-Elektroden-Einheit (MEA-1) zu erhalten.
  • Als Nächstes wurden jeweils Membran-Elektroden-Einheiten MEA-2 bis MEA-7 und MEA-8 bis MEA-13 auf die gleiche Weise hergestellt, wie die Herstellung der oben stehend beschriebenen MEA-1, außer dass die Elektrode, die unter Verwendung des mit Platin belegten Kohlenstoff-Pulvers des Beispiels 1 erhalten wurde, auf einer Seite der Elektrolytmembran verwendet wurde und auf ihrer anderen Seite die Elektrode verwendet wurde, die unter Verwendung des mit Platin belegten Kohlenstoff-Pulvers oder des mit Platin-Iridium-Legierung belegten Kohlenstoff-Pulvers eines der Beispiele 2 bis 7 oder der Vergleichsbeispiele 1 bis 6 erhalten wurde.
  • Als Nächstes wurde jede der oben stehend beschriebenen Membran-Elektroden-Einheiten auf ihren beiden Seiten zwischen gefurchte Gasverteilerplatten eingelegt, die aus Graphit angefertigt waren, und weiterhin auf ihren Außenseiten zwischen Edelstahlplatten eingelegt. Folglich wurden Einzelzellen für Brennstoffzellen gebildet. Hinsichtlich MEA-2 bis MEA-13 wurde die Elektrode, die unter Verwendung des mit Platin belegten Kohlenstoff-Pulvers des Beispiels 1 angefertigt wurde, in der Anode verwendet, und die andere Elektrode wurde als die Kathode eingesetzt.
  • Wasserstoff, der mit gesättigtem Dampf von 80°C angefeuchtet war, und Luft, die genauso angefeuchtet war, wurden der Anode bzw. der Kathode bei Flussraten von 200 ml/Minute bzw. 600 ml/Minute, bezogen auf einen trockenen Zustand, zugeführt, und jede Zelleneinheit wurde betrieben. Eine Klemmenspannung wurde in einem stationären Zustand mit einer Zellbetriebstemperatur von 80°C und einer Stromdichte von 500 mA/cm2 gemessen. Die erhaltenen Ergebnisse werden in Tabelle 3 gezeigt. Tabelle 3
    Figure 00240001
  • Wie aus Tabelle 3 ersichtlich ist, zeigten die Einzelzellen, die die Membran-Elektroden-Einheiten (MEA-1 bis MEA-6) verwendeten, die unter Verwendung der Katalysatoren der Beispiele 1 bis 6 hergestellt wurden, hohe Klemmenspannungen von 642 mV oder höher, während andererseits die Einzelzellen, die die Membran-Elektroden-Einheiten (MEA-8 bis MEA-12) verwendeten, die unter Verwendung der Katalysatoren der Vergleichsbeispiele 1 bis 5 hergestellt wurden, geringe Klemmenspannungen von 624 mV oder niedriger zeigten.
  • Wie aus Tabelle 3 auch ersichtlich ist, zeigte die Zelleinheit, die die Membran-Elektroden-Einheit (MEA-7) verwendete, die aus dem mit Platin-Iridium-Legierung belegten Kohlenstoff-Pulverkatalysator (A-7) erhalten wurde, der unter Verwendung des mit Platin belegten Kohlenstoff-Pulvers (A-1) als eine Vorstufe hergestellt wurde, eine hohe Klemmenspannung von 665 mV, während die Zelleinheit, die die Membran-Elektroden- Einheit (MEA-13) verwendete, die unter Verwendung des mit Platin-Iridium-Legierung belegten Kohlenstoff-Pulverkatalysators (B-6) des Vergleichsbeispiels 6 erhalten wurde, eine niedrige Klemmenspannung von 612 mV zeigte.
  • Wie oben stehend beschrieben, weist der Katalysator der vorliegenden Erfindung als der Elektrodenkatalysator für elektrochemische Vorrichtungen eine hohe Aktivität auf, weil, trotz der Belegung des Platins in einer Menge von bis zu 20 bis 70 Massen-%, das Anwachsen des Platin-Kristallitdurchmessers sogar dann klein gehalten wird, z.B. auf einem Kristallitdurchmesser von 35 Å oder kleiner, wenn die Menge des belegten Platins auf innerhalb dieses Bereichs liegend vergrößert wird.
  • Die Vorstufe zur Herstellung des mit Platin-Legierung belegten Elektrodenkatalysators gemäß der vorliegenden Erfindung kann auch den mit Platin-Legierung belegten Elektrodenkatalysator mit einer hohen Aktivität bereitstellen. Weil, trotz der Belegung des Platins in einer Menge von bis zu 20 bis 70 Massen-%, der Kristallitdurchmesser der Platin-Legierung in dem mit Platin-Legierung belegten Elektrodenkatalysator, der unter Verwendung dieser Vorstufe erhalten wird, klein gehalten wird, z.B. auf einem Kristallitdurchmesser von 60 Å oder kleiner, da der Platin-Kristallitdurchmesser in der Vorstufe sogar dann vom Anwachsen abgehalten wird, wenn die Menge des belegten Platins innerhalb dieses Bereichs vergrößert wird.

Claims (10)

  1. Elektrodenkatalysator, umfassend einen leitfähigen Kohlenstoff, Platin, das auf dem leitfähigen Kohlenstoff in einer Menge von 20 Masse-% bis 70 Masse-% auf der Grundlage der Masse des Katalysators belegt ist, und Sauerstoff, der chemisch an den leitfähigen Kohlenstoff gebunden ist und zu dem Platin in einem Atomverhältnis im Bereich von 0,7 bis 3 vorliegt.
  2. Elektrodenkatalysator nach Anspruch 1, wobei das Platin in einer Menge von 30 Masse-% bis 60 Masse-% auf der Grundlage der Masse des Katalysators auf dem leitfähigen Kohlenstoff belegt ist.
  3. Elektrodenkatalysator nach Anspruch 1 oder 2, wobei das Platin einen Kristallitdurchmesser aufweist, der den folgenden Ausdruck (1) erfüllt: D ≤ [(W – 20)/2] + 20 (1)wobei D den Kristallitdurchmesser (Å) darstellt und W die Menge des belegten Platins darstellt.
  4. Verfahren zum Herstellen eines mit Platin-Legierung belegten Elektrodenkatalysators, umfassend Ablagern einer Metallkomponente, die in der Lage ist, mit dem Platin in dem Elektrodenkatalysator nach einem der Ansprüche 1 bis 3 zu legieren, das auf dem Elektrodenkatalysator belegt wurde, gefolgt von einer Reduktionsbehandlung, um die Legierung zu bilden.
  5. Verfahren nach Anspruch 4, wobei die Metallkomponente mit einer Menge von 0,5 Masse-% bis 60 Masse-% auf der Grundlage der Masse des resultierenden, mit Platin-Legierung belegten Elektrodenkatalysators belegt wird.
  6. Elektrode, umfassend einen Elektrodenkatalysator nach Anspruch 1.
  7. Membran-Elektroden-Einheit, umfassend eine Elektrode nach Anspruch 6.
  8. Elektrochemische Vorrichtung, umfassend eine Elektrode nach Anspruch 6.
  9. Elektrochemische Vorrichtung nach Anspruch 8, die eine Brennstoffzelle, ein Elektrolyser oder ein Sensor ist.
  10. Elektrochemische Vorrichtung nach Anspruch 8, die eine Polymer-Festelektrolytbrennstoffzelle ist.
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