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DE60122492T2 - Verfahren und Vorrichtung zum Aufnehmen von Material - Google Patents

Verfahren und Vorrichtung zum Aufnehmen von Material Download PDF

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DE60122492T2
DE60122492T2 DE60122492T DE60122492T DE60122492T2 DE 60122492 T2 DE60122492 T2 DE 60122492T2 DE 60122492 T DE60122492 T DE 60122492T DE 60122492 T DE60122492 T DE 60122492T DE 60122492 T2 DE60122492 T2 DE 60122492T2
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DE
Germany
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adhesive
web material
receiving element
elements
cutting
Prior art date
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Application number
DE60122492T
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Pietro Pelagatti
Giancarlo Casuscelli
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Fameccanica Data SpA
Original Assignee
Fameccanica Data SpA
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    • B65H19/00Changing the web roll
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Landscapes

  • Replacement Of Web Rolls (AREA)
  • Winding, Rewinding, Material Storage Devices (AREA)

Description

  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf Verfahren zum Aufnehmen von Materialien, nämlich Verfahren, die es ermöglichen, dass ein Material durch Einwirkung auf eine ihrer Oberflächen aufgenommen, d.h. ergriffen, wird.
  • Die Erfindung wurde unter besonderer Berücksichtigung auf ihre mögliche Anwendung auf das Aufnehmen von Bahnmaterial entwickelt, das in Spulen aufgewickelt ist, vor allem in Anlagen und Systemen für die Herstellung von Hygiene- und Sanitärprodukten, wie zum Beispiel Windeln, Inkontinenzeinlagen, Hygienebinden usw. Die Bezugnahme auf dieses spezifische Gebiet der Anwendung soll jedoch nicht in irgendeiner Weise als den Umfang der Erfindung einschränkend verstanden werden, der ganz allgemein ist und sich zum Beispiel in besonders vorteilhafter Weise auf Anlagen und Systeme zum automatischen Verpacken erstrecken kann.
  • Bei den oben genannten Anwendungszusammenhängen besteht allgemein die Notwendigkeit zum Aufnehmen von Bahnmaterialien aus Spulen, von denen die Materialien abgespult werden.
  • Die entsprechenden Systeme werden zum Betrieb mit immer höheren Betriebsgeschwindigkeiten konstruiert, weshalb folglich die Geschwindigkeit des Abspulens des Bahnmaterials tendenziell immer höher wird. Um einen kontinuierlichen Betrieb sicherzustellen, besteht daher die Notwendigkeit, den Wechselvorgang so schnell und so effizient wie möglich durchzuführen, worunter man den Vorgang versteht, bei dem der hintere Teil oder das hintere Ende einer Bahn, die von einer Spule abgespult wird, die gerade ausläuft, mit einem Kopfteil bzw. einem freien führenden Ende einer "neuen" Bahn verbunden wird, die auf einer eingewechselten Rolle zur Verfügung steht. Der genannte Vorgang muss so schnell wie möglich und in einer solchen Weise durchgeführt werden, dass er von den Vorrichtungen stromabwärts in der Praxis nicht bemerkt wird.
  • Die beim Eingehen auf die oben genannte Notwendigkeit angetroffenen Probleme fallen grundsätzlich in zwei Hauptkategorien.
  • Eine erste Kategorie bezieht sich auf die Konstruktion der eigentlichen Zusammenfügungs- bzw. Spleißvorrichtungen, die im allgemeinen als "Spleißer" bezeichnet werden.
  • Eine weitere Kategorie, die mit der vorhergehenden eng zusammenhängt, bezieht sich auf die Konstruktion von Ansammlungsvorrichtungen, die eine bestimmte Bahnmenge auf sich aufwickeln können, die dann den stromabwärts angeordneten Verarbeitungsvorrichtungen zugeführt werden, während der Spleißvorgang in statischen Bedingungen oder unter Bedingungen einer merklichen Verzögerung der Bewegung des Bahntransports vorgenommen wird.
  • Der entsprechende Stand der Technik ist beträchtlich, wie durch die riesige Anzahl der Literaturstellen einschließlich Patentliteratur dokumentiert, die sich mit diesem Thema befassen. Lediglich als Referenz kann die Druckschrift EP-A-1 013 585 zitiert werden, die im Einzelnen eine Ansammlungsvorrichtung des oben genannten Typs veranschaulicht.
  • Spezifischer bezieht sich die vorliegende Erfindung auf ein Verfahren und ein System gemäß den Oberbegriffen der Ansprüche 1 und 13, die zum Beispiel aus der DE-A-4236691 und der US-A-5 322 230 bekannt sind.
  • Die Erfindung löst insbesondere in einer Weise ein Problem, das zu dem vorher dargestellten Problem sozusagen komplementär ist, nämlich das des Aufnehmens, d.h. des Ergreifens, eines Bahnmaterials in einer sicheren und zuverlässigen Weise, wobei die Zielsetzung zum Beispiel darin besteht, auf einer Spule von Bahnmaterial die Ausbildung eines freien Endes der Bahn zu ermöglichen, das für den genannten Spleißvorgang (den sogenannten "fliegenden Wechsel") im oben beschriebenen Zusammenhang verwendet werden kann.
  • Bei der Lösung des oben erwähnten Problems müssen zahlreiche Faktoren berücksichtigt werden.
  • Erstens können sich die Charakteristiken der Materialien, die zu ergreifen sind, stark unterscheiden. Selbst wenn wir unsere Überlegungen auf den Sektor der Hygiene- und Sanitärartikel beschränken, ist die Palette der Materialien extrem groß:
    Von Kunststoffmaterialien, die häufig eine große Anzahl von Löchern oder Öffnungen aufweisen (zum Beispiel der perforierte Film der üblicherweise zur Herstellung der sogenannten "Deckschichten" von Hygienebinden oder Windeln verwendet wird), bis zum im Wesentlichen durchgehenden Typen von Filmen mit Oberflächen, die entweder ganz glatt oder mit einem bestimmten Grad der Oberflächenrauheit oder Mikrorauheit sein können (z.B. die Filmtypen, die zur Herstellung der Rückseiten der oben genannten Artikel verwendet werden), oder auch bis hin zu Materialien, die eine intrinsisch poröse Qualität haben (wie zum Beispiel bestimmte Vliesstoffe oder absorbierende Materialien in Bahnen), und schließlich bis hin zu noch anderen Materialien. Ebenfalls muss berücksichtigt werden, dass dies oft Materialien sind, die insgesamt empfindlich sind und daher keinen großen Zugbelastungen ausgesetzt werden können.
  • Bei in Spulen aufgewickelten Materialien ist es wichtig, Faktoren zu berücksichtigen, die mit den Eigenschaften der Spule zusammenhängen:
    Durchmesser, Länge, gemessen in der Axialrichtung, mögliche Exzentrizität sowohl hinsichtlich des Wickelweges um den Kern der Spule als auch hinsichtlich einer möglichen Verwerfung am Umfang der Spule, wenn die letztere um ihre eigene Achse in Drehung versetzt wird.
  • Außerdem tritt das spezifische Problem dahingehend auf, wie das freie Ende oder die Lasche der Bahn am Spulenkörper befestigt ist, d.h. ob mit einem Stück Klebeband, das möglicherweise von Hand in einer Position angebracht ist, die nicht schwierig vorherzusehen ist, oder durch lokales Verbinden, Schweißen usw. Die Palette von möglichen Situationen ist hier wohl sehr groß.
  • Aus diesem Grund werden, auch wenn die Vorgänge des Spleißens und des Ansammelns, die zuvor beschrieben wurden, heutzutage meisten Teils unter Heranziehung automatischer Vorrichtungen durchgeführt werden, der Vorgang des Lokalisierens der freien Lasche der "neuen" Spule, die für einen Spleißvorgang zu verwenden ist, sowie die Vorgänge des Vorbereitens der Lasche angesichts des Spleißvorgangs von einer Bedienperson manuell durchgeführt. Die entsprechenden Eingriffe stellen sich sowohl hinsichtlich der Häufigkeit, mit der sie erforderlich sind (Spleißvorgänge zwischen aufeinanderfolgenden Bahnen haben tatsächlich die Tendenz, in immer kürzeren Abständen aufeinander zu folgen, da die Betriebsgeschwindigkeit der Vorrichtungen höher wird), als auch wegen der möglichen Konsequenzen von Fehlern oder mangelnder Präzision (eine Verzögerung beim Vorbereiten der freien Lasche auf den Spleißvorgang oder ein Fehler bei der Vorbereitung der Lasche führt tatsächlich fast unweigerlich dazu, dass die Vorrichtung gestoppt werden muss) als kritisch heraus.
  • Folglich ist es eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Lösung zu finden, die es ermöglichen kann, dass der Vorgang des Aufnehmens und des Erfassens des freien Endes in einer vollständig automatischen Weise erfolgt.
  • Allgemeiner ausgedrückt löst die vorliegende Erfindung das Problem zum Vorsehen eines Ergreifens eines Materials, wie zum Beispiel eines Bahn- oder Blattmaterials, in einer sicheren und zuverlässigen Art und Weise, wenn die Oberflächeneigenschaften des Materials (zum Beispiel die Tatsache, dass es sich um ein perforiertes oder poröses Material handelt, oder dass auch eine Oberflächenrauheit vorhanden ist) bei der Verwendung einer Vorrichtung, die mit einer Saugwirkung, d.h. mit einem Druckwert, der unter dem Atmosphärendruck liegt, arbeitet, ein präzises und definiertes Ergreifen des Materials erschweren.
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung wird die oben genannte Aufgabe mit einem Verfahren gelöst, das die spezifisch in den Ansprüchen 1 und 13 angeführten Merkmale aufweist.
  • Es folgt eine Beschreibung der Erfindung lediglich als nicht einschränkendes Beispiel anhand der beiliegenden Zeichnungen. Es zeigt:
  • 1 einen allgemeinen Aufriss eines erfindungsgemäßen Geräts von vorne;
  • Die 2 bis 13 unter spezifischer Bezugnahme auf den Teil von 1, der durch den Pfeil II angegeben ist, die Betriebsarten der erfindungsgemäßen Lösung; und
  • 14 einen weiteren Aufriss der erfindungsgemäßen Vorrichtung von vorne, die am Ende eines Betriebszyklus gezeigt ist.
  • In den 1 und 14 der beiliegenden Zeichnungen bezeichnet das Bezugszeichen 1 insgesamt eine Maschine, die zum Liefern einer durchgehenden Versorgung mit Bahnmaterial konstruiert ist. Lediglich als Beispiel und gleichzeitig ohne Beabsichtigung einer Einschränkung des Umfangs der Erfindung in irgendeiner Weise, kann das Bahnmaterial eines sein, das zur Herstellung von Hygiene- und Sanitärprodukten eingesetzt wird.
  • Das genannte Bahnmaterial wird insgesamt mit W bezeichnet.
  • Der Aufbau der Vorrichtung 1 wird durch einen robusten Rahmen 2 definiert, der zum Abstützen aller mechanischen, elektrischen und pneumatischen Elemente konstruiert ist, die einen Teil der Vorrichtung 1 bilden und deren Transport, Installation und Trieb ermöglichen.
  • Im selben Rahmen sind auch die Elemente zur Verbindung mit anderen Modulen der Anlage untergebracht, von der die Vorrichtung 1 einen Teil bildet.
  • Insbesondere weist die genannte Anlage eine Steuerungseinheit K auf, die nur in 1 schematisch dargestellt ist.
  • Die Steuerungseinheit K kann zum Beispiel aus einem sogenannten programmierbaren Logikcontroller (PLC), einem PC oder einer gleichwertigen Verarbeitungsvorrichtung bestehen, die zum Überwachen des Betriebs der Vorrichtung 1 nach den im Folgenden beschriebenen Modalitäten gemäß Kriterien, die an sich bekannt sind, fähig ist.
  • Auf dem Rahmen 2 ist eine turmartige Abspuleinheit 3 angebracht. Diese Abspuleinheit trägt in einer Richtung, die zur Vorderseite der Vorrichtung 1 (der Seite, die in den Zeichnungen direkt sichtbar ist) zeigt, eine Rad- oder Karussellstruktur 4, die um eine entsprechende Hauptachse X4 gedreht werden kann, die in der waagrechten Richtung ausgerichtet ist. Die Struktur 4 trägt in Positionen, die einander diametral entgegenliegen, zwei Spindeln 5, auf denen das Bahnmaterial W enthaltende Spulen konstruktionsgemäß anzubringen sind.
  • Unter Bezugnahme auf die Relativpositionen, die in 1 gezeigt sind, bezeichnet B1 die "alte" Spule, von der das Bahnmaterial W, das im Moment der es verwendenden Vorrichtung zugeführt wird (der in den Zeichnungen nicht gezeigten Vorrichtung) abgespult wird, während B2 die "neue" Spule bezeichnet, auf der die Bahn W angeordnet ist, deren freie Lasche zum Spleißen mit dem hinteren Ende der Bahn vorbereitet werden muss, die auf der Spule B1 angeordnet ist, wenn diese Spule B1 ausläuft.
  • Der Vorgang des Spleißens des hinteren Endes der alten Bahn (Spule B1) mit dem freien Ende der neuen Bahn (Spule B2) wird in einer Spleißvorrichtung (einem Spleißer) durchgeführt, der insgesamt mit 6 bezeichnet ist. Der Vorrichtung 6 ist eine Einheit zum Ansammeln der Bahn zugeordnet, wobei diese Einheit insgesamt mit 7 bezeichnet ist. Der Zweck der Ansammlungseinheit besteht darin, den Vorgang des Spleißens der Bahn unter stationären Bedingungen oder jedenfalls unter Bedingungen einer Verlangsamung der Bewegung des Transports des Bahnmaterials zu ermöglichen, ohne dass das von den Stationen bemerkt wird, welche das Material stromabwärts der Vorrichtung verwenden.
  • Sowohl der Spleißer 6 als auch die Ansammlungsvorrichtung 7 sind gemäß bekannter Kriterien aufgebaut, weshalb hier keine detaillierte Beschreibung vonnöten ist, auch weil die spezifischen Charakteristiken dieser Vorrichtungen zum Zweck des Verständnisses oder der Anwendung der vorliegenden Erfindung nicht wichtig sind. In diesem Zusammenhang wird erneut auf die Druckschrift EP-A-1 013 585 hingewiesen, die oben schon zitiert wurde.
  • 1 betont noch einmal die Tatsache, dass bei der derzeit bevorzugten Ausführungsform der Erfindung die turmartige Abspulanordnung 3 auf dem Rahmen 2 mit der Möglichkeit angebracht ist, dass eine Verschiebung auf einem Satz waagrechter Führungen möglich ist, die insgesamt mit 8 bezeichnet sind.
  • Die genannte Möglichkeit der Verschiebung, die durch den Doppelpfeil in 1 oben angedeutet ist, soll es der Abspulanordnung ermöglichen, zwischen einer Position der maximalen Annäherung (die in 1 mit einer durchgehenden Linie dargestellt ist) und einer Position der maximalen Zurückziehung (die in 1 gestrichelt dargestellt ist) bezüglich der Ansammlungseinheit 7 bewegt zu werden.
  • Diese Möglichkeit der Verschiebung ist dazu konstruiert, die Gesamtabmessungen der Vorrichtung (in der Breitenrichtung gemessen, gesehen aus dem Gesichtspunkt von 1) zu minimieren, wobei die gleiche Größe der Spulen B1 und B2, die in der Vorrichtung 1 geladen, bewegt und abgespult werden, vorausgesetzt wird.
  • Wenn die Vorrichtung 1 beladen wird, dann haben die betreffenden Spulen Abmessungen, die im Wesentlichen denjenigen der (wieder in 1) dargestellten Spule B2 entsprechen. Das Laden der entsprechenden Spindel 5 erfolgt präzise in der Position, die in der 1 mit Bezug auf die Spule B2 dargestellt ist. Im Verlauf des Betriebs der Vorrichtung besteht das Ziel darin, die Karussellstruktur 4 allmählich so in Drehung zu versetzen, dass die Spule, die in diesem Moment das Bahnmaterial W liefert, in die Position gebracht wird, die in 1 anhand der Spule B1 dargestellt ist, wobei der Zweck darin besteht, die andere Spindel 5, auf der der Rest der zuvor verwendeten Spule angeordnet ist, zum Entladen des Restes (siehe auch 14) zur Verfügung zu stellen und eine neue Spule zu laden.
  • Wie aus 1 unmittelbar hervorgeht, könnte sich die beschriebene Bewegung der Spule des abgewickelt werdenden Materials, die sich nach unten bewegt, mit der Ansammlungsvorrichtung 7 stören. Der mögliche Zustand der Störung kann indessen vermieden werden, indem selektiv veranlasst wird, dass sich die Abwicklungsanordnung 3 rückwärts zu der in 1 mit einer gestrichelten Linie angegebenen Position bewegt, und sie dann wieder in die durch die durchgehende Linie angegebene Position zurückgebracht wird, nachdem aufgrund des verringerten Durchmessers der Spule jegliche Gefahr eines Zusammenstoßens ausgeschlossen ist.
  • Die genanten Bewegungen werden durch entsprechende Motorantriebe eines bekannten Typs, die von der Steuerungseinheit K gesteuert werden, gesteuert.
  • Wie zuvor erwähnt, hängen die wichtigsten Merkmale der erfindungsgemäßen Lösung hauptsächlich mit der Menge von Elementen zusammen, die durch den Pfeil II von 1 angegeben ist. Im Grunde genommen bilden diese zusammen eine Menge von Elementen, die insgesamt mit 10 bezeichnet ist und im Wesentlichen zur Ausfüllung von zwei Hauptfunktionen konstruiert sind;
    • – die Ausbildung im Bahnmaterial W der neuen Spule (d.h. unter Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen der Spule B2) eines freien Endes oder einer Lasche, ausgehend von der die genannte Bahn abgewickelt werden kann; und
    • – Vorbereitung der freien Lasche auf den Vorgang (der mittels der Vorrichtung 6 durchgeführt wird) des Spleißens zum Ende der Bahn, die von der Spule abgewickelt wird, die ausläuft (in den beiliegenden Zeichnungen, der Spule B1).
  • Die Menge von Teilen, aus denen die Vorrichtung 10 besteht, umfasst als ein Hauptelement einen mobilen Kopf 11, der in der derzeit bevorzugten Ausführungsform der Erfindung in der Form einer Trommel ausgebildet ist, die um ihre Hauptachse X11 rotieren kann. Natürlich könnte der mobile Kopf 11 auch eine andere Form, zum Beispiel eine vieleckige Prismenform, haben. Beim Beispiel der hier veranschaulichten Ausführungsform, die, wie gesagt, nicht mehr als ein Beispiel ist, ist die Achse X11 in der waagrechten Richtung ausgerichtet und identifiziert die Achse Z eines kartesischen XYZ-Referenzsystems, das in 2 dargestellt ist.
  • Die Modalitäten der Bewegung der Trommel 11 nehmen im Grunde genommen zwei unterschiedliche Formen an:
    • – Drehung der Trommel 11 um ihre eigene Hauptachse X11; und
    • – Verfahrbewegung der Trommel 11 sowohl in der waagrechten Richtung als auch in der senkrechten Richtung bezüglich des Rahmens 2 der Vorrichtung 1. Diese Bewegungsrichtungen entsprechen den Achsen X und Y des XYZ-Referenzsystems, das in 2 gezeigt ist.
  • Die genannten Bewegungen der Trommel 11 finden unter der Betätigung von Motormitteln (eines an sich bekannten Typs) unter der Steuerung (die ebenfalls gemäß an sich bekannter Kriterien vorgesehen wird) der Steuereinheit K statt. Aus diesem Grund sind die genannten Motormittel in den beiliegenden Zeichnungen nicht weiter dargestellt. In gleicher Weise brauchen die Kriterien, die mittels einer entsprechenden Programmierung der Steuereinheit K sowohl eine Rotation der Trommel 11 um die Achse X11 als auch eine allgemeine Verschiebung in der durch die Achsen X und Y definierten. Ebene (auch als eine Kombination von Verschiebungen entlang der genannten Achsen) ermöglichen, hier nicht weiter beschrieben zu werden.
  • Mindestens ein Teil des Umfangs der Trommel 11 ist in der Form eines Negativdruckkopfs 12 ausgebildet, an den ein subatmosphärischer Druck aus einer Leitung angelegt wird, die sich durch die Trommel 11 und insbesondere in der Nabe der Trommel erstreckt, welche sich um die Achse X11 dreht.
  • Auf diese Weise kann die Außenoberfläche des Teils 12, das allgemein eine dachziegelartige Ausformung hat und in der allgemeinen Richtung der Mantellinien der äußeren zylindrischen Oberfläche der Trommel 11 ausgerichtet ist, selektiv als ein Aufnahmeelement eingesetzt werden, um ein blattartiges Element, wie zum Beispiel in dem spezifischen Fall und gemäß den Modalitäten, die im Folgenden im Einzelnen veranschaulicht sind, eine Länge eines Klebebandes T1, T2 anzuziehen und auf sich festzuhalten.
  • Die Verwendung von Aufnahme- und Rückhaltelementen des Saugtyps sowie die Konstruktion der entsprechenden Leitungen zum Liefern eines subatmosphärischen Drucks ist auf dem Gebiet der Verarbeitung von Blattmaterialien, zum Beispiel bei automatischen Verpackungsanlagen, ein weit verbreitetes und jedenfalls herkömmliches Verfahren. Die strukturellen Einzelheiten des Aufnahmeteils 12 und der entsprechenden Leitung zum Liefern eines subatmosphärischen Drucks werden daher als einem Fachmann auf diesem Gebiet allgemein bekannt angesehen, so dass sie hier keine weitere detaillierte Beschreibung erforderlich machen.
  • Die genannten Längen von Klebeband T1, T2 werden durch eine Zufuhreinheit 13, ebenfalls eines konventionellen Typs, geliefert, die auf einer Seite der Trommel 11 (nämlich im Beispiel der gezeigten Ausführungsform auf der linken Seite) angeordnet und so ausgelegt ist, dass sie sich in der Richtung der Z-Achse bewegt, um so eine entsprechende Länge Klebeband auf dem Aufnahmeteil 12 der Trommel 11 anzubringen.
  • Die Bewegung der Lieferung und des Anbringens des Klebebands wird als ein Ergebnis einer relativen Verschiebung der Anbringungsanordnung 13 in der Richtung der Z-Achse (d.h. in einer Richtung parallel zur Achse X11 der Trommel 11) erreicht.
  • Die Länge des angebrachten Klebebandstücks hängt natürlich von der Erstreckung dieser relativen Verschiebung ab, die vorzugsweise dadurch erhalten wird, dass die Trommel 11 stationär gehalten wird und die Anbringungsanordnung 13 dazu veranlasst wird, sich in der Richtung der Z-Achse zu bewegen.
  • Das Anbringen des Klebebands T1, T2, das von einer entsprechenden Spule B3 abgespult wird, die auf der Anbringungsanordnung 13 angebracht ist, findet so statt, dass die Klebeschicht des Bands bezüglich der Trommel 11 nach außen zeigt.
  • Die erfindungsgemäße Lösung nutzt daher die Tatsache, dass die Greifwirkung, die vom Unterdruckaufnahmekopf, wie zum Beispiel dem Kopf 12, ausgeübt wird, zwar stark von den Eigenschaften des Materials abhängt, das der Greifwirkung ausgesetzt wird (je nachdem, ob z.B. das Material ein durchgängiges Material oder ein Material mit Öffnungen oder Löchern oder auch ein Material mit einer merklichen Oberflächenrauheit ist), doch hängt die Greifwirkung, die von einer Klebeschicht ausgeübt werden kann, zu einem viel kleineren Grad von den Charakteristiken des Materials ab, das der sozusagen klebenden Greifwirkung ausgesetzt wird, mit dem zusätzlichen Vorteil, dass ein Klebeband stattdessen (insbesondere auf seiner Seite ohne Kleber) die Eigenschaften der Durchgängigkeit bietet, die es ganz besonders für eine Unterdruckgreifwirkung geeignet machen.
  • In einer Position, die allgemein tiefer als diejenige der Trommel 11 und der Anbringungsanordnung 13 liegt, ist ein Aufnahmeschacht bzw. eine Auswerfeinheit 14 angeordnet, die, wie im Folgenden klarer hervorgeht, auch mit einer entsprechenden Druckleitung verbunden ist, so dass sie als ein Saugeinlass für den Abschnitt wirken kann.
  • Der Schacht 14 hat einen Einlass 14a, der unmittelbar unter der Trommel 11 in enger Nachbarschaft zu dieser liegt.
  • Außerdem ist in einer Position, die dem Saugeinlass 14a entspricht, eine Walze 15 angeordnet, die so angebracht ist, dass ihre Achse – die ebenfalls in der waagrechten Richtung und daher parallel zur Achse X11 ausgerichtet ist – selektiv an die Trommel 11 heran oder von ihr wegbewegt werden kann. Die Walze 15 kann daher als eine Gegenwalze wirken, die mit der Trommel 11 zusammenwirkt.
  • Das Bezugszeichen 16 bezeichnet eine erste Schneidvorrichtung, die der Trommel 11 zugeordnet ist. Die Schneidvorrichtung 16 (die der Trommel 11 in den Verfahrbewegungen in der X-Y-Ebene folgen kann) ist in einer Position angeordnet, die dem oberen Ende der Trommel 11 entspricht, und so konstruiert, dass sie hauptsächlich mit dem Bahnmaterial W zusammenarbeitet, das von der Spule B2 aufgenommen wird.
  • Bei der derzeit bevorzugten Ausführungsform der Erfindung umfasst die Schneidvorrichtung 16 vorzugsweise einen vorstehenden Finger, der zum Eindringen unter die Schleife konstruiert ist, die, wie besser aus dem Folgenden hervorgeht, im Bahnmaterial W der Spule B2 als ein Ergebnis der Wirkung der Trommel 11 ausgebildet wird. Mit dem genannten Finger zusammenarbeitend ist eine rotierende Klinge vorgesehen, die sich in einer Richtung dreht, so dass sie das Bahnmaterial W während des Schneidvorgangs auf sich aufzieht. Die Klinge führt ihren Schneidvorgang an der Bahn W durch eine Querbewegung bezüglich der Bahn aus und daher, indem sie sich in der Richtung der Z-Achse von 2 bewegt.
  • Zu diesem Zweck ist die Vorrichtung 16 auf einem Bewegungsschlitten 16a angebracht, der, wenn die Schneidvorrichtung 16 nicht aktiv ist, in einer Position angeordnet ist, die einem Ende der Trommel 11 entspricht, und zwar in einem Zustand, der bezüglich der Trommel 11 und der Bahn W, die möglicherweise mit der Trommel 11 zusammenarbeitet, außer Eingriff ist. Wenn der Schneidvorgang benötigt wird, wird der Wagen 16a dadurch aktiviert, dass veranlasst wird, dass er sich in der Weise in der Richtung der Z-Achse bewegt, das seine rotierende Klinge eine Bewegung quer über die Bahn W vollführt, um sie so fortschreitend in der Richtung ihrer Breite (der Z-Achse) durchzuschneiden.
  • Die oben genannte Anordnung hat sich sowohl hinsichtlich der Effizienz als auch der Präzision des Schneidvorgangs als besonders vorteilhaft herausgestellt, auch weil sie es ermöglicht, mit Bahnmaterialien W zu arbeiten, die eine beliebige mögliche Breite haben, in dem der Aktionsbereich der Vorrichtung 16 entsprechend variiert wird. Dieses Ergebnis kann tatsächlich ganz einfach dadurch erzielt werden, dass die Steuereinheit K in einer solchen Weise programmiert wird, dass der Verfahrbereich der Schneidvorrichtung 16 nach Bedarf modifiziert wird.
  • Schließlich bezeichnet das Bezugszeichen 17 eine weitere Klingenschneidvorrichtung eines herkömmlichen Typs, die lediglich in den 10 und 11 explizit dargestellt ist, die sich präzise auf die Betriebsschritte beziehen, bei denen diese Vorrichtung aktiv wird.
  • Dabei handelt es sich vorzugsweise – im Fall der Schneidvorrichtung 17 – um ein Schneidelement des Klingentyps, dessen Schneidkante 17a sich in der Richtung der Mantellinien der äußeren Oberfläche der Trommel 11 erstreckt. Die Vorrichtung 17 ist in einer Position allgemein tiefer als diejenige der Trommel 11 in der Weise angeordnet, dass sie ihren Schneidvorgang durchführen kann, der gleichzeitig über die ganze Breite des Bahnmaterials W in einem Bereich durchgeführt wird, der sich ungefähr auf den Bereich bezieht, in dem der Saugeinlass 14a des Schachts 14 und die Gegenwalze 15 angeordnet sind.
  • Es folgt eine Beschreibung des Betriebs der Vorrichtung 10 anhand der in den 2 bis 13 dargestellten Abfolge.
  • Es wird daher davon ausgegangen, dass der Startbetriebszustand derjenige von 1 ist, der hinsichtlich des Betriebszyklus der Vorrichtung 1 ungefähr den Bedingungen entspricht, bei denen:
    • – die Vorrichtung 1 die stromabwärts gelegenen Verarbeitungsstationen, (hier nicht weiter gezeigt) mit dem Bahnmaterial W beliefert, das von der Spule B1 (1) abgewickelt wird; und
    • – die Spule B2 (zum Beispiel mittels eines speziellen Handhabungsroboters, der nicht gezeigt, aber eines bekannten Typs ist) in die Vorrichtung geladen und für den Wechselvorgang vorbereitet werden muss, der auszuführen ist, wenn die Spule B1 allmählich ausläuft; gleichzeitig wird ein freies Ende bzw. eine freie Lasche, die an den Spleißer 6 zu liefern ist, im auf der Spule B1 vorhandenen Bahnmaterial ausgebildet.
  • In dem in 2 dargestellten Betriebszustand ist die Trommel 11 so positioniert, dass sie mit ihrer Außenoberfläche und insbesondere mit ihrem Unterdruckgreifteil 12 in einer Position zu liegen kommt, die der Anbringungsanordnung bzw. Zufuhreinheit 13 zum Zuführen des Klebebands entspricht. Die Zufuhreinheit 13 wird in der Weise aktiviert, dass sie (als ein Ergebnis ihrer Relativbewegung in der Richtung der Z-Achse bezüglich der Trommel 11) eine entsprechende Länge Klebeband T1 auf den Greifteil 12 abwickelt.
  • Da dieser Teil 12 mit einer Saugwirkung arbeitet, wird die Länge des Bandes "eingefangen" und auf der Oberfläche der Trommel 11 festgehalten. Am Ende der Zufuhrbewegung des Bands wird die entsprechende Länge T1 des Klebebands (wobei die Klebeschicht bezüglich der Trommel 11 nach außen zeigt) durch eine der Einheit 13 zugeordnete Schneidvorrichtung bei einer vorgegebenen Länge abgeschnitten. Diese Schneidvorrichtung ist eines bekannten Typs und kann zum Beispiel eine Schneidvorrichtung mit erhitztem Draht sein, die lediglich in 2 insgesamt durch das Bezugszeichen 13a bezeichnet ist.
  • An diesem Punkt bewegt sich die Trommel 11 von der Bandzufuhreinheit 13 weg und dreht (im Beispiel der veranschaulichten Ausführungsform im Uhrzeigersinn) in einer solchen Weise, dass der Sauggreifteil 12 und die Länge des Bands T1, die auf dem letzteren vorhanden ist, nach oben und daher zur Spule B2 zeigt. Der auf diese Weise erreichte Zustand ist derjenige, der in 3 gezeigt ist.
  • Die Trommel 11 bewegt sich dann in einer solchen Weise nach oben (4), dass veranlasst wird, dass die Länge des Klebebands T1 auf der Oberfläche der äußersten Windung der Spule B2 zu kleben kommt.
  • Hierbei versteht es sich (auch aus dem Folgenden), dass der genannte Vorgang an einem beliebigen Punkt auf dem Außenumfang der Spule B2 durchgeführt werden kann. Die erfindungsgemäß Vorrichtung braucht daher der Spule B2 bei deren Laden in die Vorrichtung 1 bezüglich der Winkelposition keinen bestimmten Zustand aufzuerlegen.
  • Nachdem die Länge Klebeband T1 auf der Außenoberfläche der Spule B2 angebracht wurde, so dass sie auf dem Bahnmaterial W klebt, wird die Trommel 11 mindestens geringfügig in ihrer Rotation weiterbewegt und/oder geringfügig von der Oberfläche der Spule B2 wegbewegt, wie in 5 dargestellt.
  • Da die Klebeschicht der Länge des Bandes T1 durch Klebewirkung das Bahnmaterial W der Spule B2 ergriffen hat und seinerseits auf der Oberfläche der Trommel 11 durch die vom Teil 12 ausgeübte Greifwirkung festgehalten wird, wird durch die genannte Bewegung der Drehung und/oder Zurückziehung bewirkt, dass sich die Länge des Bahnmaterials W, die vom Klebeband T1 festgehalten wird, lokal vom Körper der Spule B2 entfernt, wodurch eine Schleife aus Bahnmaterial gebildet wird, wobei die Schleife vom Klebeelement T1 festgehalten wird und über eine bestimmte Entfernung von der Spule B2 wegbewegt wird. Am Bahnmaterial W kann daher der Vorgang der Schneidvorrichtung 16 durchgeführt werden, die an dieser Schleife des Bahnmaterials arbeitet, indem sie unmittelbar stromaufwärts des vom Klebeband T1 ergriffenen Teils schneidet.
  • Nachdem der (auch in 5 dargestellte) Schneidvorgang abgeschlossen ist, stellt die Länge von Klebeband T1 eine Greifausformung dar, die zum Erhalten eines Abwickelns von Bahnmaterial W von der Spule B2 verwendet werden kann. Insbesondere kann die Trommel 11 mit ihrer Drehung (mit Bezug auf das Beispiel der veranschaulichten Ausführungsform im Uhrzeigersinn) in der Weise fortfahren, dass sie eine entsprechende Länge des Bahnmaterials W (siehe 6) auf sich aufzieht, bis sie die Länge des Klebebands T1 in eine Position bringt, in der dieses der Gegenwalze bzw. Kontrastwalze 15 gegenüberliegt. Die letztere hebt das Bahnmaterial W gegen die Oberfläche der Trommel 11 an und blockiert sie dort, während der Teil 12 vorübergehend mit Luft mit einem Druck höher als atmosphärischer Druck versorgt wird. Es wird daher ein Luftstrom erzeugt, um so die Länge des Klebestreifens T1 und das mit ihm verbundene Bahnmaterial W in den Saugeinlass 14a des Schachts 14 hinein abzulenken. Dieser Betriebszustand ist in 7 dargestellt. Die Drehbewegung der Trommel 11 kann über eine bestimmte Anzahl von Umdrehungen so aufrechterhalten werden, dass von der Spule B die anfänglichen Windungen des Bahnmaterials W, die auf der Spule aufgewickelt sind, aufgenommen werden. Das entsprechende Material, das verworfen werden soll, wird durch den Schacht 14 ausgestoßen.
  • Bei einem Betrieb auf diese Weise wird auf jeden Fall die mögliche "tote" Strecke von Bahnmaterial W beseitigt, die zwischen der freien Lasche bzw. dem Ende der Windung, die ursprünglich auf der Spule B2 vorhanden ist, und dem Punkt gebildet, bei dem der Schneidevorgang von der Vorrichtung 16 durchgeführt wurde.
  • Nachdem der in 7 dargestellte Betriebszustand über einen bestimmten Zeitraum fortgeführt wurde, wird (wieder als ein Ergebnis einer von der Steuereinheit K durchgeführten entsprechenden Steuerungshandlung) der in 8 dargestellte Zustand erreicht.
  • Bei diesen Zuständen wird das aus der Spule B2 kommende Bahnmaterial W auf die Seite der Trommel 11 gegenüber der Bandzufuhrvorrichtung 13 aufgewickelt und dann in den Einlass 14a des Schachts 14 eingeführt, wobei sie über die Oberfläche der Walze 15 gelangt, die nun in einem geringen Abstand von der Trommel 11 entfernt gehalten wird.
  • Die Trommel 11 wird dann wieder in den Zustand zurückversetzt, in dem der Unterdruckgreifteil 12 gegenüber der Bandzufuhrvorrichtung 13 eingestellt wird.
  • Gemäß Modalitäten, die den vorher anhand der Zufuhr der Länge des Bands T1 Beschriebenen gänzlich ähnlich sind, liefert die Bandzufuhrvorrichtung 13 eine neue Länge Klebeband T2 und legt sie auf dem Teil 12 der Trommel 11 ab. Außerdem wird in diesem Fall auch die Klebeschicht der Länge Klebeband T2 so angeordnet, dass sie von der Trommel 11 aus nach außen zeigt, während als ein Ergebnis der Unterdruckgreifwirkung, die vom Saugteil 12 ausgeübt wird, die Länge Klebeband T2 auf der Oberfläche der Trommel 11 gehalten wird.
  • An diesem Punkt, wobei wir zum in 9 dargestellten Betriebszustand weitergehen, wird die Trommel 11 (diesmal gegen den Uhrzeigersinn) in einer solchen Weise gedreht, dass der Sauggreifteil 12 und die Länge Klebeband T2, die darauf angebracht ist, in eine Position gebracht wird, dass sie in einer Position unmittelbar über der Walze 15 nach unten zeigen. Die letztere wird angehoben, um so die Strecke Bahnmaterial W, die auf ihr ruht, auf die Klebeschicht der Länge Klebeband T2 aufzukleben.
  • In diesem Fall erstreckt sich die Klebeverbindung jedoch nicht über die ganze Breite des Bands T2, sondern nur ungefähr über eine Hälfte davon.
  • Mit anderen Worten wird das Bahnmaterial W nur an einem Anfangsteil auf das Band T2 geklebt, der bezüglich der Abrollung des Bahnmaterials W, das auf der Spule B2 gesammelt ist, proximal ist. Die andere Hälfte der Klebeoberfläche des Stücks Klebeband T2, die bezüglich der Abrollung der Bahn distal ist, verbleibt dagegen unbedeckt und vom Bahnmaterial W getrennt.
  • Zu diesem Punkt (siehe 10) tritt die Klingenschneidvorrichtung 17 in Aktion. Die Einsatzposition und der Einsatzbereich der Vorrichtung 17 werden so eingestellt, dass das Bahnmaterial W in enger Nachbarschaft zu dem Bereich geschnitten wird, in dem das Bahnmaterial W im Schacht 14 nach unten fällt und sich von der Oberfläche der Trommel 11 und daher von der Klebefläche des Stücks Klebeband T2 entfernt. Mit anderen Worten wirkt die Vorrichtung 17 in einer Position zwischen dem ersten Teil und dem zweiten Teil, die proximal bzw. distal von der Länge Klebeband T2 sind.
  • Die Strecke der Bahn W, die als ein Ergebnis des Betriebs der Schneidvorrichtung 17 von der Spule B2 abgetrennt ist, wird durch den Schacht 14 verworfen.
  • Auf diese Weise wird bei dem Bahnmaterial W, das auf der Spule B gesammelt ist, ein freies Ende bzw. eine Lasche gebildet, auf der das Stück Klebeband T2 angebracht wird, das mit einem ersten Teil, der proximal ist, mit dem freien Ende verbunden ist, und mit einem zweiten Teil, der distal ist, mit seiner Klebeschicht der anderen Oberfläche der Trommel 11 gegenüber angeordnet wird.
  • Unter diesen Bedingungen kann die Trommel 11 selbst gegen den Uhrzeigersinn in Drehung versetzt werden, so dass der in 11 gezeigte Zustand erreicht wird, bei dem das genannte freie Ende des Bahnmaterials, einschließlich der Strecke mit Kleber, die dem Stück Klebeband T2 entspricht, dem Spleißer 6 gegenüber angeordnet wird. Da das freie Ende des Bahnmaterials W natürlich der Trommel 11 in der genannten Bewegung folgt, sind Mittel zum Verhindern der unerwünschten Ausbildung von losen Schleifen im Bahnmaterial vorgesehen. Dieses Ergebnis kann zum Beispiel dadurch erreicht werden, dass auf den Antrieb der Spindel 5 eingewirkt wird, welche die Spule B2 trägt, um so eine leichte Rückkehr des Bahnmaterials W auf die Spule zu einem Grad zu verursachen, der zum Erhalten der Spannung für die Strecke der Bahn ausreicht, die sich von der Spule B2 zur Trommel 11 erstreckt.
  • An diesem Punkt ist das Bahnmaterial der Spule B2 bereit für den Spleißvorgang.
  • Dieser wird gemäß Kriterien durchgeführt, die insgesamt bekannt sind.
  • Insbesondere überwacht die Steuereinheit K (über an sich bekannte Sensoreinrichtungen) das allmähliche Abwickeln der Spule B1 (1) in einer solchen Weise, dass der Schritt erkannt wird, bei dem der Vorgang des fliegenden Wechsels durchzuführen ist, d.h. der Vorgang durchzuführen ist, bei dem das freie führende Ende der Spule B2 mit dem hinteren Ende der Spule B1, die gerade ausläuft, verbunden wird.
  • Beim Herannahen des Zeitpunkts des Wechsels gibt die Steuereinheit K einen Befehl aus, damit die Ansammelvorrichtung 7 in einer solchen Weise in Aktion tritt, dass auf der letzteren eine Ansammlung oder ein Vorrat von Bahnmaterial W gebildet wird, der während des Wechselvorgangs eine weitere Beschickung der stromabwärts gelegenen Vorrichtungen sicherstellt.
  • Nachdem die Vorrichtung 1 auf diese Weise eingerichtet wurde, steuert die Steuereinheit K beim Starten des Wechselvorgangs die Ansammlungsvorrichtung 7 in einer solchen Weise, dass die letztere mit dem Ausliefern des darauf angesammelten Materials beginnt, während die Spule B1 verlangsamt und praktisch angehalten wird.
  • An diesem Punkt führt eine Walze 61 der Spleißvorrichtung 6 (siehe 12) die "alte" Bahn, die mit W' bezeichnet ist und von der Spule B1 kommt, die gerade ausläuft, zum Spleißbereich. Gleichzeitig wird die Trommel 11 an den Spleißbereich herangeführt, wie wieder in 12 schematisch dargestellt ist. Die Heranführbewegung der Trommel 11 führt dazu, dass das Stück Klebeband T2 auf der Oberfläche des Bahnmaterials W' anhaftet, wodurch eine Verbindung zwischen der "alten" Bahn W', die von der Spule B1 abgewickelt wird, und der "neuen" Bahn W, die von der Spule B2 aufgenommen wird, erzielt wird. Die Kopplungswalze 61 verstärkt die Spleißverbindung zwischen den beiden Längen des Bahnmaterials, während die Trommel 11 geringfügig in einer solchen Weise rotiert, dass eine perfekte Anhaftung des Klebebands erzielt wird und gleichzeitig die alte Bahn W' (siehe 13) in den Arbeitsbereich der Schneidvorrichtung 16 gebracht wird, die sie nun endgültig abschneidet.
  • Eine Bewegung der Bahn in die der Spule B2 entsprechende Position wird nun allmählich wieder aufgenommen, während die Menge Bahnmaterial, die von der Ansammlungsvorrichtung 7 geliefert wird, allmählich verringert wird. Diese Situation hält an, bis die genannte Versorgung aufhört und die Vorrichtungen stromabwärts wieder vollständig mit dem Bahnmaterial W versorgt werden, das von der Spule B2 aufgenommen wird. Wie schon erwähnt, wird ein Wiederaufnehmen des Vorgangs der Versorgung von Bahn von der Spule B2 allmählich und in einer Weise durchgeführt, die mit dem Abschluss der Phase des Eingriffs der Ansammlungsvorrichtung 7 koordiniert ist, so dass übergroße Zugkräfte auf das Bahnmaterial vermieden werden.
  • Wenn es in dieser Phase der Durchmesser der Spule B2 erforderlich macht, wird die Abwickeleinheit 3 waagrecht auf den Führungen 8 in einer solchen Weise verschoben, dass während der Rotation des Rads 4, das dazu konstruiert ist, die Spule B2 allmählich nach oben zu bringen und den verbleibenden Rest der Spule B1 nach unten zu bewegen, die seitlichen Abmessungen der Vorrichtung 1 (d.h. seine Maße über alles) nicht überschritten werden.
  • Auf diese Weise wird die in 14 dargestellte Position erreicht, bei der die Spule B2 in die Position gelangt ist, die vorher von der Spule B1 eingenommen wurde, während der Rest der Spule B1 aus der Vorrichtung 1 entfernt werden kann, was zum Beispiel als Ergebnis einer Bewegung eines automatischen Auswurfs geschieht, der von der Spindel 5 selbst durchgeführt wird.
  • An diesem Punkt kann eine neue Spule auf die Spindel 5 geladen werden, wodurch ein neuer Wechselzyklus gemäß dem zuvor veranschaulichten Vorgang eingeleitet wird.
  • Natürlich können ohne Einschränkung der Prinzipien der vorliegenden Erfindung die Einzelheiten der Konstruktion und der Ausführungsformen hinsichtlich demjenigen, was zuvor beschrieben und veranschaulicht wurde, stark variieren, ohne dass dadurch vom Umfang der vorliegenden Erfindung, wie er in den nachfolgenden Ansprüchen definiert ist, abgewichen wird. Zum Beispiel kann zusätzlich oder alternativ zur dachziegelartigen Greifausformung 12, die in den beiliegenden Zeichnungen veranschaulicht ist, das Trommelelement 11 auch mit Saugnapfgreifelementen ausgerüstet werden, die eine besonders starke Greifwirkung auf das Klebematerial T1 ausüben. Diese können zum Beispiel Greifausformungen des Saugtyps sein, die zum Ergreifen des Klebeelements T1 in einer solchen Weise verwendbar sind, dass die Bildung einer Schleife in dem Band gefördert wird, das von der Spule getrennt wird, nachdem das Klebeelement T1 selbst auf der Oberfläche der Spule abgelegt wurde, auf der das aufzunehmende Material angesammelt ist. Diese mögliche abweichende Ausführungsform wird für diejenigen Anwendungen bevorzugt, bei denen das Bahnmaterial W etwas steifer ist und/oder etwas fester auf der entsprechenden Spule aufgewickelt ist.

Claims (42)

  1. Verfahren zum Aufnehmen eines Materials (W) durch Einwirkung auf eine seiner Oberflächen, mit den folgenden Schritten: – Vorsehen eines Klebeelements (T1); – Anbringen des Klebeelements (T1) auf der Oberfläche des Materials (W), so dass eine Klebeverbindung mit dem Material (W) selbst hergestellt wird; und – Aufnehmen des Materials durch Einwirkung auf das Klebeelement (T1), – Versehen des Klebeelements (T1) mit einer im Wesentlichen durchgehenden Oberfläche; dadurch gekennzeichnet, dass es die folgenden Schritte aufweist: – Durchführen des Aufnahmevorgangs mit einem Unterdruck-Aufnahmeelement (12), das auf einen Punkt wirkt, der der im Wesentlichen durchgehenden Oberfläche des Klebeelements (T1) entspricht.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass es die folgenden Schritte aufweist: – Vorsehen des Klebeelements (T1) in der Form eines Schichtelements, das eine Klebeoberfläche und eine entgegengesetzte Oberfläche ohne Kleber aufweist, die die im Wesentlichen durchgehende Oberfläche bildet; – Aufbringen der Klebeoberfläche des Klebeelements (T1) auf die Oberfläche des Materials (W), so dass die Klebeverbindung hergestellt wird; und – Aufnehmen des Materials durch Einwirken mit dem Unterdruck-Aufnahmeelement (12) auf die keinen Kleber aufweisende Oberfläche des Schichtelements.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder Anspruch 2, angewendet auf das Aufnehmen eines Bahnmaterials (W), das auf eine Spule (B2) gewickelt ist, dadurch gekennzeichnet, dass es die folgenden Schritte aufweist: – Anbringen des Klebeelements (T1) auf der Außenoberfläche der Spule (B2) derart, dass eine Klebeverbindung mit dem Material (W) selbst hergestellt wird; – Erzeugen einer Relativbewegung zwischen dem Klebeelement (T1) und der Spule (B2) derart, dass die Bildung einer Schleife aus Bahnmaterial (W) bewirkt wird, die durch das Klebeelement (T1) in einem Abstand von der Spule (B2) gehalten wird; und – Schneiden (16) des Bahnmaterials (W) an einem Punkt, der der Schleife entspricht, so dass das Klebeelement (T1) als eine Aufnahmeanordnung verwendet werden kann, um ein Abwickeln des Bahnmaterials (W) von der Spule (2) zu bewirken.
  4. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Relativbewegung eine Drehbewegung des Klebeelements (T1) bezüglich der Spule (B2) beinhaltet.
  5. Verfahren nach Anspruch 3 oder Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Relativbewegung eine Bewegung einer relativen Zurückziehung zwischen dem Klebeelement (T1) und der Spule (B2) beinhaltet.
  6. Verfahren nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass es die folgenden Schritte aufweist: – Abwickeln (11) einer bestimmten Länge des Bahnmaterials (W) von der Spule (B2) unter der Verwendung des Klebeelements (T1) als eine Aufnahmeanordnung; – Verwerfen (14) mindestens eines Teils des Bahnmaterials (W), auf dem das Klebeelement (T1) angebracht ist; – Anbringen eines weiteren Klebeelements (T2) auf dem Bahnmaterial (W), wodurch verursacht wird, dass das weitere Klebeelement (T2) aufweist: – einen ersten Teil, der in der Richtung des Abwickelns des Bahnmaterials (W) von der Spule (B2) proximal und mit dem Bahnmaterial (W) klebend verbunden ist; und – einen zweiten Teil, der in der Richtung des Abwickelns des Bahnmaterials (2) von der Spule distal und vom Bahnmaterial (W) getrennt ist; und – Schneiden des Bahnmaterials (W) zwischen dem ersten Teil und dem zweiten Teil des weiteren Klebeelements (T2), so dass der zweite Teil des weiteren Klebeelements (T2) eine Klebeanordnung zur Verbindung des Bahnmaterials (W) mit einem gleichartigen Bahnmaterial (W') darstellt.
  7. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass es den Schritt des Verbindens des Bahnmaterials (W) mit einem gleichartigen Bahnmaterial (W') unter der Verwendung des zweiten Teils des weiteren Klebeelements (T2) aufweist.
  8. Verfahren nach einem der Ansprüche 3 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass es den Schritt des Schneidens des Bahnmaterials (W) an einem Punkt, der der Schleife entspricht, mit einem Schneidevorgang (16) beinhaltet, der fortschreitend in der Richtung der Breite des Bahnmaterials (W) ausgeführt wird.
  9. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass es den Schritt des Schneidens des Bahnmaterials (W) zwischen dem ersten Teil und dem zweiten Teil des weiteren Klebeelements (T2) mit einem Schneidevorgang (17) beinhaltet, der über die Breite des Bahnmaterials (W) gleichzeitig ausgeführt wird.
  10. Verfahren nach einem der Ansprüche 3 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass es die Schritte des Bildens des Klebeelements (T1) und des weiteren Klebeelements (T2) durch Abwickeln einer Spule (B3) eines Klebebands in der Richtung quer zum Bahnmaterial (W) beinhaltet.
  11. Verfahren nach einem der Ansprüche 3 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass es den Schritt des Festhaltens des Klebeelements (T1) mittels der Wirkung einer Unterdruckfesthaltung (12) beinhaltet.
  12. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass es den Schritt des Festhaltens des weiteren Klebeelements (T2) mittels der Wirkung einer Unterdruckfesthaltung (12) beinhaltet.
  13. Vorrichtung zum Aufnehmen eines Materials (W) durch Einwirken auf eine seiner Oberflächen, mit: – einer Quelle (13) zum Liefern von Klebeelementen (T1); und – einem Aufnahmeelement (11) zum Empfangen der Klebeelemente (T) von der Quelle (13) und zum Anbringen der Klebeelemente (T1) auf der Oberfläche des Materials (W), um so eine Klebeverbindung zum Material (W) selbst herzustellen, wobei das Aufnahmeelement (11) auf diese Weise ein Aufnehmen des Materials durch Wirken auf die Klebeelemente (T1) durchführt, wobei – die Quelle (13) Klebeelemente (T1) mit einer im Wesentlichen durchgehenden Oberfläche liefert; dadurch gekennzeichnet, dass – das Aufnahmeelement (11) eine Unterdruck-Aufnahmeanordnung (12) aufweist, die auf die im Wesentlichen durchgehende Oberfläche der Klebeelemente (T1) wirken kann.
  14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass: – die Quelle (13) die Klebeelemente (T1) in der Form von Schichtelementen liefert, die eine Klebeoberfläche und eine entgegengesetzte nicht klebende Oberfläche aufweisen, welche die im Wesentlichen durchgehende Oberfläche bildet; und – das Aufnahmeelement (11) die Klebeoberfläche der Klebeelemente (T1) auf der Oberfläche des Materials (W) anbringt, um so die Klebeverbindung herzustellen, und das Material dadurch aufnimmt, dass es über die Unterdruckaufnahmeanordnung (12) auf die nicht klebende Oberfläche des Schichtelements einwirkt.
  15. Vorrichtung nach Anspruch 13 oder 14, zum Aufnehmen auf Spulen (B2) aufgewickelten Bahnmaterials (W), dadurch gekennzeichnet, dass sie aufweist: – eine Tragstruktur (3 bis 5) zum Tragen der Spulen (B2) bezüglich denen das Aufnahmeelement (11) eine relative Verschiebung ausführen kann, um so in der Verwendung mit den auf der Tragstruktur (3 bis 5) montierten Spulen (32) die Ausbildung einer Schleife aus Bahnmaterial (W) zu ermöglichen, die durch eines der Klebeelemente (T1) festgehalten wird und in einem Abstand zur entsprechenden Spule (B2) gehalten wird; und – ein Schneideelement (16) zum Schneiden des Bahnmaterials (W) an einem Punkt, der der Schleife entspricht, so dass das Klebeelement (T1) als eine Aufnahmeanordnung verwendet werden kann, um so ein Abspulen des Gewebes (W) von der Spule (B2) zu ermöglichen.
  16. Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass das Aufnahmeelement (11) ein Drehelement (11) ist, so dass die relative Verschiebung eine Drehbewegung des Aufnahmeelements (11) beinhaltet.
  17. Vorrichtung nach Anspruch 15 oder Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass das Aufnahmeelement (11) dazu fähig ist, eine Rückzugsbewegung bezüglich der Struktur (3 bis 5) durchzuführen, um die Spulen zu tragen, um so die Relativbewegung durchzuführen.
  18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 15 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass das Aufnahmeelement (11) dazu fähig ist, in einer Beziehung des Anlegens einer Zugkraft an die Klebeelemente (T) zu agieren, die auf dem Bahnmaterial (W) angebracht sind, um ein Abwickeln des Bahnmaterials (W) von der entsprechenden Spule (B2) über eine bestimmte Länge zu bewirken, und dadurch, dass: – eine Einheit (14) zum selektiven Verwerfen mindestens eines Teils des Bahnmaterials (W) vorgesehen ist, auf dem das Klebeelement (T1) angebracht wurde; – wobei die Lieferquelle (13) dazu ausgelegt ist, weitere Klebeelemente (T2) zu liefern; – wobei das Aufnahmeelement (11) dazu ausgelegt ist, die weiteren Klebeelemente (T2) entgegenzunehmen und sie auf dem Bahnmaterial anzubringen, wodurch verursacht wird, dass die weiteren Klebeelemente (T2) einen ersten Teil, der in der Richtung des Abwickelns des Bahnmaterials (W) von den Spulen (B2) proximal und klebend auf dem Bahnmaterial (W) befestigt ist, und einen zweiten Teil haben, der in der Richtung des Abwickelns des Bahnmaterials (W) von den Spulen (B2) distal und vom Bahnmaterial (W) getrennt ist; und – ein weiteres Schneideelement (17) zum Schneiden des Bahnmaterials (W) zwischen dem ersten Teil und dem zweiten Teil der weiteren Klebeelemente (T2) vorgesehen ist, so dass der zweite Teil der weiteren Klebeelemente (T2) eine Klebeanordnung zum klebenden Verbinden des Bahnmaterials (W) mit einem gleichartigen Bahnmaterial darstellt.
  19. Vorrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass sie außerdem eine Spleißvorrichtung (6) zum klebenden Verbinden des Bahnmaterials (W) mit einem gleichartigen Bahnmaterial (W') unter der Verwendung der weiteren Klebeelemente (T2) aufweist.
  20. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 15 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass das Schneideelement (16) eine Klinge aufweist, die zum Ausführen einer fortschreitenden Schneidbewegung in der Richtung der Breite des Bahnmaterials (W) fähig ist.
  21. Vorrichtung nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass das Schneideelement eine rotierende Klinge umfasst.
  22. Vorrichtung nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass die rotierende Klinge in einer Richtung rotiert, so dass sie das Bahnmaterial (W) auf sich zieht.
  23. Vorrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass das weitere Schneideelement (17) eine Klinge umfasst, die zum Ausführen einer Schneideaktion fähig ist, bei der das Bahnmaterial (W) über seine gesamte Breite auf einmal erfasst wird.
  24. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 15 bis 23, dadurch gekennzeichnet, dass die Quelle (13) zum Liefern von Klebeelementen eine Vorrichtung (B3) zum Liefern von Klebeelementen umfasst, die eine Relativbewegung bezüglich des Aufnahmeelements (11) durchführen kann, um so Abschnitte von Klebeband einer selektiv bestimmten Länge auf dem Aufnahmeelement (11) abzulegen.
  25. Vorrichtung nach Anspruch 15 oder Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, dass die Quelle (13) eine Band liefert, auf dessen einer Oberfläche ein Klebstoff ist, und dadurch, dass die weiteren Klebeelemente (T2) auf dem Aufnahmeelement (11) so entgegengenommen werden, dass die klebende Fläche bei dem Aufnahmeelement (11) selbst nach außen zeigt.
  26. Vorrichtung nach Anspruch 15 oder Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, dass die Quelle (13) ein Band liefert, auf dessen einer Oberfläche ein Klebstoff ist, und dadurch, dass die weiteren Klebeelemente (T2) auf dem Aufnahmeelement (11) so entgegengenommen werden, dass die klebende Fläche bei dem Aufnahmeelement (11) selbst nach außen zeigt.
  27. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 15 bis 26, dadurch gekennzeichnet, dass das Aufnahmeelement (11) eine Trommel umfasst, die sich um eine entsprechende Achse (X11) dreht.
  28. Vorrichtung nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, dass das Aufnahmeelement (11) dazu fähig ist, Verfahrbewegungen in einer Ebene (X, Y) zu vollführen, die allgemein senkrecht zur Rotationsachse (X11) ist.
  29. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche 15 bis 28, dadurch gekennzeichnet, dass die Struktur (3 bis 5) zum Tragen der Spulen (B2) in einer Position angeordnet ist, die allgemein höher als das Aufnahmeelement (11) ist.
  30. Vorrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass die Verwerfeinheit (14) in einer Position angeordnet ist, die allgemein tiefer als das Aufnahmeelement (11) ist.
  31. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 18 oder 30, dadurch gekennzeichnet, dass die Verwerfeinheit (14) einen Fördereinlass (14a) hat, der in der Nachbarschaft des Aufnahmeelements (11) angeordnet ist.
  32. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 18, 30 oder 31, dadurch gekennzeichnet, dass die Verwerfeinheit (14) eine Verwerfeinheit mit einer Saugwirkung ist.
  33. Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Quelle (13) zum Liefern von Klebeelementen (T1) in einer seitlichen Position bezüglich des Aufnahmeelements (11) angeordnet ist.
  34. Vorrichtung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass die Spleißvorrichtung (6) in einer seitlichen Position bezüglich des Aufnahmeelements (11) angeordnet ist.
  35. Vorrichtung nach Anspruch 34, dadurch gekennzeichnet, dass das Aufnahmeelement (11) zu einer allgemeinen Bewegung einer relativen Annäherung an die Spleißvorrichtung (6) fähig ist.
  36. Vorrichtung nach Anspruch 33 und entweder Anspruch 34 oder Anspruch 35, dadurch gekennzeichnet, dass die Lieferquelle (13) und die Spleißvorrichtung (6) auf entgegengesetzten Seiten des Aufnahmeelements (11) angeordnet sind.
  37. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 15 bis 36, dadurch gekennzeichnet, dass das Aufnahmeelement (11) einen Oberflächenteil (12) aufweist, der auf ein subatmosphärisches Druckniveau gebracht werden kann, um so eine Unterdruckfesthaltewirkung auf die Klebeelemente (T1) und/oder die weiteren Klebeelemente (T2) anzuwenden.
  38. Vorrichtung nach Anspruch 37, dadurch gekennzeichnet, dass der Teil (12) allgemein eine dachziegelförmige Ausformung hat.
  39. Vorrichtung nach Anspruch 38, dadurch gekennzeichnet, dass das Aufnahmeelement (11) eine allgemein zylindrische Konfiguration hat und dass sich der Teil (12) allgemein in der Richtung der Mantellinien der zylindrischen Oberfläche erstreckt.
  40. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 15 bis 39, dadurch gekennzeichnet, dass sie einen Rahmen (2) aufweist, der ein Volumen vorbestimmter Gesamtabmessungen aufweist, und dass die Struktur (3 bis 5) zum Tragen der Spulen auf dem Rahmen mit einer allgemeinen Bewegungsfähigkeit montiert ist, wobei die Anordnung so ist, dass die Spulen (B1, B2) beständig im Volumen der durch den Rahmen (2) definierten Gesamtabmessungen gehalten werden können.
  41. Vorrichtung nach Anspruch 15 oder Anspruch 40, dadurch gekennzeichnet, dass die Tragstruktur (3 bis 5) umfasst: – einen Karussellteil (4), der mit getrennten Tragelementen (5) für mindestens zwei der Spulen (B1, B2) ausgerüstet ist, wobei die Anordnung so ist, dass die eine (B2) der Spulen (B1) einer Einwirkung durch das Aufnahmeelement (11) ausgesetzt werden kann, während die andere (B1) der Spulen (B1) eine Belieferung mit dem Bahnmaterial (W) sicherstellt.
  42. Vorrichtung nach Anspruch 15 und Anspruch 40 oder Anspruch 41, dadurch gekennzeichnet, dass die Tragstruktur (3 bis 5) dazu ausgelegt ist, einen automatischen Auswurf dessen zu ermöglichen, was von den Spulen (B1, B2) verbleibt, nachdem sie aufgrund dessen, dass alles Bahnmaterial (W) geliefert wurde, abgelaufen sind.
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