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DE60115270T2 - Wegwerf-sammelvorrichtung für haustierexkremente - Google Patents

Wegwerf-sammelvorrichtung für haustierexkremente Download PDF

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DE60115270T2
DE60115270T2 DE60115270T DE60115270T DE60115270T2 DE 60115270 T2 DE60115270 T2 DE 60115270T2 DE 60115270 T DE60115270 T DE 60115270T DE 60115270 T DE60115270 T DE 60115270T DE 60115270 T2 DE60115270 T2 DE 60115270T2
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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E01CONSTRUCTION OF ROADS, RAILWAYS, OR BRIDGES
    • E01HSTREET CLEANING; CLEANING OF PERMANENT WAYS; CLEANING BEACHES; DISPERSING OR PREVENTING FOG IN GENERAL CLEANING STREET OR RAILWAY FURNITURE OR TUNNEL WALLS
    • E01H1/00Removing undesirable matter from roads or like surfaces, with or without moistening of the surface
    • E01H1/12Hand implements, e.g. litter pickers
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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
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Description

  • Aufgabe der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine wegwerfbare Aufsammelvorrichtung für Haustierexkremente, deren offenkundiger Zweck darin besteht, das Aufsammeln von Exkrementen zu ermöglichen, die verschiedene Haustiere, wie beispielsweise Hunde, in Parks und an anderen Orten hinterlassen, so dass mittels der erfindungsgemäßen Aufsammelvorrichtung die Exkremente in einer einfachen, bequemen und vollständig hygienischen Weise aufgesammelt werden, ohne dass man mit diesen Exkrementen in Kontakt kommt.
  • Es ist daher eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, Personen oder Besitzern, die mit ihren Haustieren (wie beispielsweise Hunden) auf der Straße, im Park oder an anderen Orten spazieren gehen, eine Aufsammelvorrichtung zur Verfügung zu stellen, die im unbenutzten Zustand zusammengefaltet bleibt und daher nur ein minimales Volumen beansprucht, so dass sie sogar in der Jackentasche getragen werden kann, und die von Hand direkt und ohne Zusammenbauschritte in ihren Benutzungszustand auseinandergeklappt werden kann, woraufhin sie zum direkten Aufsammeln der Hinterlassenschaft des Tieres vom Boden benutzt werden kann, wobei die Aufsammelvorrichtung ebenfalls direkt geschlossen werden kann, sobald sich die Exkremente im Inneren befinden, um sie in einem Abfallbehälter zu entsorgen, wodurch eine Verschmutzung der städtischen Straßen und Parks vermieden wird, so dass es nicht zu den Problemen mit der Hygiene und der Umweltverschmutzung kommt, welche die Exkremente der Haustiere nach sich ziehen.
  • Allgemeiner Stand der Technik
  • Das Problem, das heutzutage mit Exkrementen von Tieren in den Straßen besteht, ist allgemein bekannt, wobei es zahlreiche Lösungen für das Aufsammeln der Exkremente auf hygienische und bequeme Weise gibt.
  • In diesem Sinne sind Aufsammelvorrichtungen für Exkremente bekannt, die in einem Aufsammelvorrichtungskörper enthalten sind, der einen langen Handgriff aufweist, so dass sich der Benutzer nicht bücken muss, um die Exkremente des Tieres aufzusammeln.
  • Obgleich der Gebrauch dieser Art von Aufsammelvorrichtung für den Benutzer bequem ist, ist diese Aufsammelvorrichtung übermäßig groß und eignet sich daher nicht zum Mitführen.
  • Es gibt des Weiteren wegwerfbare Aufsammelvorrichtungen, die einen Aufsammelvorrichtungskörper aufweisen, der aus einem im Wesentlichen starren laminaren Material besteht und in dessen Innerem sich ein Beutel befindet, um die Exkremente des Tieres aufzunehmen. Der Hauptnachteil dieser Art von Aufsammelvorrichtung ist, dass man einen Beutel sowie den Aufsammelvorrichtungskörper braucht, was dazu führt, dass er strukturell kompliziert und folglich teuer ist.
  • Die oben angesprochenen Probleme werden teilweise durch eine Art von Aufsammelvorrichtung gelöst, die aus einem laminaren Stück stanzfähigen Materials, vorzugsweise Pappe, besteht und im betriebsbereiten Zustand einen hohlen Körper mit einer Basis, einer Rückwand, einigen Seitenwänden und einer verlängerten Abdeckung bildet, und zwar über eine Falzlinie, die wiederum als Scharnier für die Rückwand fungiert, so dass diese Art von Behälter in vielen Fällen zusammengeklappt werden kann, um unter minimalem Platzverbrauch mitgeführt werden zu können, und zum Gebrauch auseinandergeklappt werden kann, wobei in diesem Fall die Abdeckung ein Mittel zum manuellen Ergreifen aufweisen kann, um nicht nur die Handhabung der Abdeckung, sondern auch der Aufsammelvorrichtung zu ermöglichen, wodurch das Auseinanderklappen, das anschließende Aufsammeln der Exkremente direkt vom Boden mittels der Basis und das anschließende Verschließen durch Herabdrücken der Abdeckung zu unterstützen, woraufhin das Ganze in einem Abfallbehälter entsorgt wird.
  • In diesem Zusammenhang kann man das französische Patent mit der Veröffentlichungsnummer 2699568 erwähnen, worin eine Aufsammelvorrichtung des erwähnten Typs offenbart ist, wobei einer der Nachteile dieser Aufsammelvorrichtung darin besteht, dass das Auseinanderklappen ein Zusammenbauen und Handhaben der Seitenwände erfordert, so dass diese an der Rückwand befestigt werden, und dass keine ausreichende Steifigkeit gewährleistet ist, da keines ihrer Teile ausreichend verstärkt ist, und dass keine manuellen Mittel zum Halten vorhanden sind, wobei es notwendig ist, die gesamte Aufsammelvorrichtung zu ihrer Handhabung zu greifen.
  • Es kann auch das europäische Patent 0891542 B1 erwähnt werden, wobei die Aufsammelvorrichtung Seitenwände mit einer Falzlinie aufweist, um ein Zusammenfalten und Auseinanderfalten zu ermöglichen. Der Nachteil, mit dem die Aufsammelvorrichtung dieses Patents behaftet ist, liegt im Verschließen der Abdeckung, wofür es erforderlich ist, seitliche Rippen in jeweiligen Nuten der Seitenwände unterzubringen, und dafür ist es erforderlich, die eigentliche Abdeckung anzufassen, was dazu führen kann, dass man Bereiche der Abdeckung berührt, die mit Exkrementen beschmutzt sind. Außerdem gibt es keine ausreichenden Mittel für eine Versteifung.
  • Im Patent USA 4,747,633 ist eine weitere Aufsammelvorrichtung offenbart, die durch zwei symmetrische Teile definiert ist, die durch eine gemeinsame Falzlinie scharnierartig angelenkt sind, dergestalt, dass beide Teile abgetrennt werden können, um die Öffnung festzulegen und das Aufsammeln der Exkremente zu gestatten, und dann geschlossen werden können, so dass ein Hohlkörper mit den darin befindlichen Exkrementen gebildet wird. Diese Aufsammelvorrichtung hat den Nachteil, dass sie einen komplexen Aufbau hat, da sie durch zwei Teile gebildet wird, obgleich sie vom selben Stück sind.
  • Und schließlich ist im europäischen Patent 0897033 A1 eine weitere Aufsammelvorrichtung des Typs beschrieben, wie sie im französischen Patent 2699568 angesprochen wird, mit den gleichen Nachteilen wie diese.
  • FR-A-2747135 offenbart eine Aufsammelvorrichtung für Exkremente im Wesentlichen gemäß dem Oberbegriff 1 dieses Patents.
  • ES-U-1044543 offenbart ein weiteres Beispiel einer Aufsammelvorrichtung für Exkremente.
  • Beschreibung der Erfindung
  • Die Erfindung umfasst eine Vorrichtung nach Anspruch 1. Die Ansprüche 2 und 3 definieren bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung.
  • Die erfindungsgemäße Aufsammelvorrichtung bietet eine Reihe von Neuerungen, aus denen Vorteile erwachsen, nämlich einfacher Aufbau, Wirtschaftlichkeit, leichte Handhabung und Verwendung, funktionale Effektivität und Hygiene.
  • Genauer gesagt, ist die erfindungsgemäße Aufsammelvorrichtung von der Art, die aus einem Bogen eines stanzfähigen Materials, wie beispielsweise Pappe, besteht und eine Basis, zusammenklappbare Seitenwände und eine zusammenklappbare Abdeckung aufweist, wobei eines der kennzeichnenden innovativen Merkmale die Tatsache ist, dass die Abdeckung einen ausgestanzten Teil aufweist, der zu einer Zunge mit einer speziellen Form führt, auf die zwei Finger einer Hand gelegt werden können, was dem Benutzer eine einfache und komfortable Handhabung sowohl der Abdeckung als auch der Aufsammelvorrichtung gestattet, ohne dass die Gefahr besteht, dass die Hand mit der Innenfläche in Berührung kommt, wodurch die Möglichkeit vermeiden wird, dass man mit den Exkrementen in Berührung kommt, die die Innenwände beschmutzen könnten, wenn die Exkremente aufgesammelt werden und die Abdeckung geschlossen wird.
  • Bei einer bevorzugten Ausführungsform hat der ausgestanzte Teil und damit die erwähnte Zunge eine Napfform, das heißt, sie hat eine Kontur, wobei zwei gerade Abschnitte, die der Basis entsprechen, definiert werden, wobei die Zunge über den schmaleren Abschnitt mit der Abdeckung verbunden ist, da sowohl der andere gerade Abschnitt als auch die zwei, die zwischen den vorherigen eingeführt werden, frei sind, so dass jene zwei Seitenabschnitte konkave Ränder bilden, dergestalt, dass der Benutzer den Zeige- und den Mittelfinger durch sie hindurchschieben kann, damit er die Abdeckung öffnen und schließen kann, während er gleichzeitig in dieser Position die Seitenwände mit dem Daumen und dem kleinen Finger hält, wodurch der Umgang oder die Handhabung der Aufsammelvorrichtung erleichtert werden.
  • Ein weiteres innovatives Merkmal besteht darin, dass die freie Kante der Abdeckung durch einen Rand in Sägezahnform definiert sein kann, der in einen Presssitz an der Innenfläche der Basis gedrückt wird, wenn die Vorrichtung verschlossen wird, sowie darin, dass es ein Paar Endrippen gibt, die in Nuten aufgenommen werden, die zu diesem Zweck in der Basis vorhanden sind, wobei keinerlei Handhabung erforderlich ist, um eine Eingriffnahme dieser Rippen herzustellen, da das Schieben der Kante der Abdeckung über die Basis bedeutet, dass die Rippen die Nuten der Basis erreichen und darin angeordnet werden, ohne dass irgend eine weitere Art der Handhabung erforderlich wäre.
  • Ein weiteres innovatives Merkmal besteht darin, dass die Abdeckung Verstärkungen enthält, die an seine Innenfläche stoßen und durch Streifen gebildet werden, die breiter oder schmaler sein können und sogar die gesamte Breite der Abdeckung einnehmen können, die in zahnartigen Verlängerungen über ihren Rand oder ihr Innenende hinaus verlängert sind und ein elastisches Medium bilden, das als Feder für die Abdeckung fungiert und die Abdeckung in eine Öffnungsrichtung vorspannt.
  • Die Verstärkungsstreifen versteifen nicht nur die Abdeckung, sondern fungieren auch als ein Mittel, das daran mitwirkt, aufgrund der Steifigkeit, die sie verleihen, den Verschlusszustand beizubehalten, wodurch bewirkt wird, dass die Endrippen der Abdeckungskante in der Nut der Basis verbleiben, wenn der entsprechende Schließvorgang ausgeführt wird.
  • Die Basis kann an ihrer Innenfläche umfänglich verlaufende Verstärkungsbänder aufweisen, wobei die der Vorderkante eine Stufe bilden, auf die die Nuten folgen, in die die Endrippen der Abdeckung exakt hineinpassen, um den Behälter geschlossen zu halten.
  • Beschreibung der Zeichnungen
  • Um die hier erfolgende Beschreibung zu vervollständigen, und mit dem Ziel eines besseren Verständnisses der Kennzeichen der Erfindung gemäß einem bevorzugten Beispiel einer praktischen Ausführungsform der Erfindung, ist als ein integraler Bestandteil dieser Beschreibung ein Satz Zeichnungen beigefügt, wo zur Veranschaulichung und nicht im einschränkenden Sinn Folgendes dargestellt ist:
  • 1 zeigt eine Draufsicht im zusammengeklappten Zustand des Behälters gemäß der vorliegenden Erfindung.
  • 2 zeigt eine perspektivische Darstellung des Behälters aus der vorherigen Figur in geöffnetem Zustand.
  • 3 zeigt schließlich eine perspektivische Ansicht einer geschlossenen Position des eigentlichen Behälters, wobei auch die Art und Weise gezeigt ist, in der der Benutzer die Aufsammelvorrichtung zum Zweck ihrer Handhabung hält.
  • Bevorzugte Ausführungsform der Erfindung
  • Wie in den genannten Figuren zu sehen ist, besteht die erfindungsgemäße Aufsammelvorrichtung für Exkremente aus einem Bogen (1) aus stanzbarem Material, wie beispielsweise Pappe oder einem anderen ähnlichen Material, so dass es, wenn es richtig mit den Schnitt- und Falzlinien versehen ist, das Zusammenfügen der eigentlichen Aufsammelvorrichtung erleichtert, wobei die Aufsammelvorrichtung Folgendes aufweist: eine Basis (2) zum Aufnehmen der aufzusammelnden Exkremente, Seitenwände (3) mit einer Falzlinie (7), die das Zusammenklappen ermöglicht, wie weiter unten beschrieben, und eine Rückwand (4), die in der Verlängerung in eine Abdeckung (5) mündet, die relativ zur Rückwand (4) mittels einer Falzlinie (6) gefaltet werden kann, die als Scharnier zwischen der Rückwand (4) und der Abdeckung (5) fungiert.
  • Die Falzlinien (7) der Seitenwände (3) gestatten ein Falten der Seitenwände durch scharnierartiges Anlenken über jeweilige Falzlinien (8) und (9), im ersten Fall relativ zur Basis (2) und im zweiten Fall relativ zur Rückwand (4), so dass die Aufsammelvorrichtung nur einen minimalen Platz beansprucht, soweit es die Dicke betrifft, da diese durch das Überdecken der Basis (2), der Seitenwände (3), der Rückwand (4) und der Abdeckung (5) bestimmt wird, so dass der Behälter in der Jackentasche mitgeführt werden kann und in dem Moment, wo er gebraucht wird, auseinandergeklappt werden kann, wie weiter unten noch erklärt wird.
  • Auf der Basis dieser kennzeichnenden Merkmale besteht eine der Neuerungen der Aufsammelvorrichtung darin, dass die Rückwand (4) in ihrem mittigen Bereich und in Entsprechung zur Falz- oder Scharnierlinie (6) zwischen der Rückwand (4) und der Abdeckung (5) einen ausgestanzten Teil mit einer speziellen Konfiguration aufweist, die zu einer Zunge (10) führt, deren Kontur zwei gerade und einander gegenüberliegende Abschnitte (11) und (12) und zwei Seitenabschnitte (13) bildet, so dass die Zunge (10), die durch das angesprochene Ausstanzen entsteht, mit der Rückwand (4) über den geraden Abschnitt (11) verbunden ist, der eine geringere Breite hat als der gegenüberliegende Abschnitt (12). Wie zu erkennen ist, bildet die Zunge (10), die durch das Ausstanzen entsteht, ein Fenster (14) in der eigentlichen Rückwand (4) der Aufsammelvorrichtung.
  • Des Weiteren ist vorgesehen, dass die freie Kante oder das freie Ende der Abdeckung (5) einen gezahnten Teil (15) aufweist, und an den Endteilen dieses gezahnten Teils (15) sind Rippen (16) vorgesehen, die beim Schließen der Abdeckung (5) auf die Basis (2) in Fenstern (17) aufgenommen werden, die in der Nähe der Vorderkante (18) der Basis (2) angeordnet sind, so dass diese Rippen (17) die Abdeckung (5) auf der Basis (2) im geschlossenen Zustand halten, sobald die Exkremente aufgesammelt sind und sich im Inneren befinden, weil sich die Exkremente auf dem Boden befinden, der die Basis (2) bildet, und wird durch die Seitenwände (3) und durch die Abdeckung (5) gehalten und logischerweise auch mit der Rückwand (4) in ihrer geschlossenen Position.
  • Des Weiteren ist die Innenfläche der Abdeckung (5) mit Streifen (19) versehen, die aneinander stoßen und fest mit Klebstoff oder mit einem sonstigen herkömmlichen System der Innenfläche der Abdeckung (5) befestigt sind, wobei diese Streifen (19) die gesamte Breite einnehmen können und Verstärkungen zum Versteifen der betreffenden Abdeckung (5) bilden, wobei das innere Ende der Streifen (19) jeweils eine gezahnte Verlängerung (20) aufweist, die als eine Feder wirkt, welche aufgrund des Drucks der gezahnten Verlängerungen (20) gegen die Innenfläche der Rückwand (4) der Aufsammelvorrichtung eine in Öffnungsrichtung wirkende Vorspannung an die Abdeckung (5) anlegt.
  • Der Boden oder die Innenfläche der Basis (2) weist umfänglich verlaufende Verstärkungsstreifen (21) auf, die in Entsprechung zur Vorderkante (18) in kleine Verlängerungen (21') münden, hinter deren Hinterkanten Fenster (17) angeordnet sind, wodurch das Schließen der Abdeckung (5) mittels des Vorgangs des Schiebens der Rippen (16) durch die Verlängerungen (21') hindurch erfolgt, wodurch eine Stufe relativ zur Basis (2) gebildet wird, so dass sich die Rippen (16), nachdem sie über die Verlängerungen (21') geschoben wurden, in den Fenstern (17) befinden, wodurch die Abdeckung (5) auf diese Weise perfekt in ihrer geschlossenen Position gehalten wird.
  • In 3 ist die Art und Weise der Verwendung der Aufsammelvorrichtung gezeigt, wobei in dieser Figur die geschlossene Position zu sehen ist, so dass es in der aufgeklappten oder offenen Position, wie in 2 zu sehen, genügt, den Zeigefinger (22) und den Mittelfinger (23) auf die konkaven Abschnitte (13) der Zunge (10) zu legen, während gleichzeitig der Daumen (24) und der kleine Finger (25) an der Außenseite der Seitenwände (3) anliegen, wodurch nicht nur die Handhabung der Aufsammelvorrichtung möglich ist, sondern auch das Schließen der Abdeckung (5) durch bloßes Drücken und Schieben der Abdeckung (5), dergestalt, dass die untere gezahnte Kante (15) die Vorderkante (18) der Basis (2) erreicht und durch weiteres Drücken über die Verlängerung (21') geschoben wird und die Rippen (16) in die Nuten (17) einrasten. Freilich kann der Benutzer die Aufsammelvorrichtung in der in 3 gezeigten Position auch völlig problemlos öffnen.

Claims (3)

  1. Wegwerfbare Aufsammelvorrichtung für Haustierexkremente, wobei die Aufsammelvorrichtung aus einem laminaren Teil (1) aus stanzbarem Material, wie beispielsweise Pappe, besteht, der so angeordnet ist, dass er einen offenen Körper bildet, der Folgendes aufweist: eine Basis (2) zur Aufnahme der aufzusammelnden Exkremente, eine Rückwand (4), ein Paar Seitenwände (3), von denen jede eine erste Faltlinie (7) aufweist, um ein Zu- und Aufklappen zu gestatten, wobei der Körper mit einer Abdeckung (5) versehen ist, wobei die Abdeckung (5) eine Verlängerung der Rückwand (4) ist, wobei die Abdeckung (5) an einer Oberkante der Rückwand (4) mittels einer zweiten Faltlinie (6) angelenkt ist, wobei die zweite Faltlinie (6) ein Hochklappen der Abdeckung und ein entsprechendes Öffnen der Aufsammelvorrichtung unterstützt, um das direkte Aufsammeln der Exkremente, die von Hunden oder anderen Arten von Haustieren hinterlassen werden, zu gestatten, und wobei die zweite Faltlinie (6) des Weiteren das Zuklappen der Abdeckung (5) zum Schließen der Öffnung, die zwischen den beiden Seitenwänden (3) und der Basis (2) gebildet wird, unterstützt, um die aufgesammelten Exkremente im Inneren der Aufsammelvorrichtung zu verschließen, wodurch die gesamte Vorrichtung in einem Müllbehälter entsorgt werden kann, wobei die Aufsammelvorrichtung des Weiteren einen ausgestanzten Teil umfasst, der eine Zunge (10) definiert, die so angeordnet ist, dass die Zunge in einer herausgezogenen Position eine Konfiguration aufweist, in die der Zeigefinger (22) und der Mittelfinger (23) der Hand eines Benutzers hineinpasst, wobei gleichzeitig durch die Unterstützung der äußeren Finger (24) und (25) der Hand an den Seitenwänden (3) die Abdeckung (5) und der Körper der Aufsammelvorrichtung gehandhabt werden können; dadurch gekennzeichnet, dass der ausgestanzte Teil, der die Zunge (10) definiert, in einem oberen Bereich der Rückwand (4) angeordnet ist, wobei der ausgestanzte Teil dergestalt angeordnet ist, dass er nach seinem Herausziehen relativ zur Rückwand (4) über einen seiner Abschnitte an der Rückwand (4) befestigt wird, wobei er zwei freie Abschnitte aufweist; und dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckung (5) eine Innenfläche aufweist, die mit Verstärkungsstreifen (19) versehen ist, wobei jeder Verstärkungsstreifen an seinem inneren Ende in Form eines gezahnten Fortsatzes (20) verlängert ist, der so angeordnet ist, dass er als eine Feder wirkt, die das Bestreben hat, die Abdeckung (5) in ihre offene Stellung zu drücken.
  2. Wegwerfbare Aufsammelvorrichtung für Exkremente nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die freie Kante der Abdeckung (5) gezahnt ist und in der geschlossenen Stellung mit der Basis (2) in Kontakt bleibt, wobei die Enden des gezahnten Teils dieser freien Kante (15) zwei Endrippen (16) aufweisen, die über die Zahnung selbst hinausstehen, wobei die Endrippen (16) in der geschlossen Stellung in jeweilige Nuten (17) passen, wobei die Nuten zu diesem Zweck in der Basis (2) ausgebildet sind.
  3. Wegwerfbare Aufsammelvorrichtung für Exkremente nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der ausgestanzte Teil, der die Zunge (10) bildet, um die Abdeckung (5) und die eigentliche Aufsammelvorrichtung handhaben zu können, zwei gerade und einander gegenüberliegende Abschnitte (11) und (12) von unterschiedlicher Breite sowie zwei konkav gekrümmte Seitenabschnitte (13) aufweist, wobei die Zunge (10) mit der eigentlichen Rückwand (4) über den Abschnitt (11) von geringerer Breite verbunden ist, während die konkaven Abschnitte (13) dafür zur Verfügung stehen, den Zeigefinger (22) und den Mittelfinger (23) der Hand eines Benutzers daran abzustützen.
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