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Aufgabe der
Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine wegwerfbare Aufsammelvorrichtung
für Haustierexkremente,
deren offenkundiger Zweck darin besteht, das Aufsammeln von Exkrementen
zu ermöglichen,
die verschiedene Haustiere, wie beispielsweise Hunde, in Parks und
an anderen Orten hinterlassen, so dass mittels der erfindungsgemäßen Aufsammelvorrichtung
die Exkremente in einer einfachen, bequemen und vollständig hygienischen
Weise aufgesammelt werden, ohne dass man mit diesen Exkrementen
in Kontakt kommt.
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Es
ist daher eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, Personen oder
Besitzern, die mit ihren Haustieren (wie beispielsweise Hunden)
auf der Straße,
im Park oder an anderen Orten spazieren gehen, eine Aufsammelvorrichtung
zur Verfügung
zu stellen, die im unbenutzten Zustand zusammengefaltet bleibt und
daher nur ein minimales Volumen beansprucht, so dass sie sogar in
der Jackentasche getragen werden kann, und die von Hand direkt und
ohne Zusammenbauschritte in ihren Benutzungszustand auseinandergeklappt
werden kann, woraufhin sie zum direkten Aufsammeln der Hinterlassenschaft
des Tieres vom Boden benutzt werden kann, wobei die Aufsammelvorrichtung
ebenfalls direkt geschlossen werden kann, sobald sich die Exkremente
im Inneren befinden, um sie in einem Abfallbehälter zu entsorgen, wodurch
eine Verschmutzung der städtischen
Straßen
und Parks vermieden wird, so dass es nicht zu den Problemen mit
der Hygiene und der Umweltverschmutzung kommt, welche die Exkremente
der Haustiere nach sich ziehen.
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Allgemeiner
Stand der Technik
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Das
Problem, das heutzutage mit Exkrementen von Tieren in den Straßen besteht,
ist allgemein bekannt, wobei es zahlreiche Lösungen für das Aufsammeln der Exkremente
auf hygienische und bequeme Weise gibt.
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In
diesem Sinne sind Aufsammelvorrichtungen für Exkremente bekannt, die in
einem Aufsammelvorrichtungskörper
enthalten sind, der einen langen Handgriff aufweist, so dass sich
der Benutzer nicht bücken
muss, um die Exkremente des Tieres aufzusammeln.
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Obgleich
der Gebrauch dieser Art von Aufsammelvorrichtung für den Benutzer
bequem ist, ist diese Aufsammelvorrichtung übermäßig groß und eignet sich daher nicht
zum Mitführen.
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Es
gibt des Weiteren wegwerfbare Aufsammelvorrichtungen, die einen
Aufsammelvorrichtungskörper
aufweisen, der aus einem im Wesentlichen starren laminaren Material
besteht und in dessen Innerem sich ein Beutel befindet, um die Exkremente des
Tieres aufzunehmen. Der Hauptnachteil dieser Art von Aufsammelvorrichtung
ist, dass man einen Beutel sowie den Aufsammelvorrichtungskörper braucht,
was dazu führt,
dass er strukturell kompliziert und folglich teuer ist.
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Die
oben angesprochenen Probleme werden teilweise durch eine Art von
Aufsammelvorrichtung gelöst,
die aus einem laminaren Stück
stanzfähigen Materials,
vorzugsweise Pappe, besteht und im betriebsbereiten Zustand einen
hohlen Körper
mit einer Basis, einer Rückwand,
einigen Seitenwänden
und einer verlängerten
Abdeckung bildet, und zwar über eine
Falzlinie, die wiederum als Scharnier für die Rückwand fungiert, so dass diese
Art von Behälter
in vielen Fällen
zusammengeklappt werden kann, um unter minimalem Platzverbrauch
mitgeführt
werden zu können,
und zum Gebrauch auseinandergeklappt werden kann, wobei in diesem
Fall die Abdeckung ein Mittel zum manuellen Ergreifen aufweisen
kann, um nicht nur die Handhabung der Abdeckung, sondern auch der
Aufsammelvorrichtung zu ermöglichen,
wodurch das Auseinanderklappen, das anschließende Aufsammeln der Exkremente
direkt vom Boden mittels der Basis und das anschließende Verschließen durch
Herabdrücken
der Abdeckung zu unterstützen,
woraufhin das Ganze in einem Abfallbehälter entsorgt wird.
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In
diesem Zusammenhang kann man das französische Patent mit der Veröffentlichungsnummer
2699568 erwähnen,
worin eine Aufsammelvorrichtung des erwähnten Typs offenbart ist, wobei
einer der Nachteile dieser Aufsammelvorrichtung darin besteht, dass
das Auseinanderklappen ein Zusammenbauen und Handhaben der Seitenwände erfordert,
so dass diese an der Rückwand
befestigt werden, und dass keine ausreichende Steifigkeit gewährleistet
ist, da keines ihrer Teile ausreichend verstärkt ist, und dass keine manuellen
Mittel zum Halten vorhanden sind, wobei es notwendig ist, die gesamte
Aufsammelvorrichtung zu ihrer Handhabung zu greifen.
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Es
kann auch das europäische
Patent 0891542 B1 erwähnt
werden, wobei die Aufsammelvorrichtung Seitenwände mit einer Falzlinie aufweist, um
ein Zusammenfalten und Auseinanderfalten zu ermöglichen. Der Nachteil, mit
dem die Aufsammelvorrichtung dieses Patents behaftet ist, liegt
im Verschließen
der Abdeckung, wofür
es erforderlich ist, seitliche Rippen in jeweiligen Nuten der Seitenwände unterzubringen,
und dafür
ist es erforderlich, die eigentliche Abdeckung anzufassen, was dazu
führen kann, dass
man Bereiche der Abdeckung berührt,
die mit Exkrementen beschmutzt sind. Außerdem gibt es keine ausreichenden
Mittel für
eine Versteifung.
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Im
Patent USA 4,747,633 ist eine weitere Aufsammelvorrichtung offenbart,
die durch zwei symmetrische Teile definiert ist, die durch eine
gemeinsame Falzlinie scharnierartig angelenkt sind, dergestalt,
dass beide Teile abgetrennt werden können, um die Öffnung festzulegen
und das Aufsammeln der Exkremente zu gestatten, und dann geschlossen
werden können,
so dass ein Hohlkörper
mit den darin befindlichen Exkrementen gebildet wird. Diese Aufsammelvorrichtung
hat den Nachteil, dass sie einen komplexen Aufbau hat, da sie durch
zwei Teile gebildet wird, obgleich sie vom selben Stück sind.
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Und
schließlich
ist im europäischen
Patent 0897033 A1 eine weitere Aufsammelvorrichtung des Typs beschrieben,
wie sie im französischen
Patent 2699568 angesprochen wird, mit den gleichen Nachteilen wie
diese.
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FR-A-2747135
offenbart eine Aufsammelvorrichtung für Exkremente im Wesentlichen
gemäß dem Oberbegriff 1 dieses
Patents.
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ES-U-1044543
offenbart ein weiteres Beispiel einer Aufsammelvorrichtung für Exkremente.
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Beschreibung
der Erfindung
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Die
Erfindung umfasst eine Vorrichtung nach Anspruch 1. Die Ansprüche 2 und
3 definieren bevorzugte Ausführungsformen
der Erfindung.
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Die
erfindungsgemäße Aufsammelvorrichtung
bietet eine Reihe von Neuerungen, aus denen Vorteile erwachsen,
nämlich
einfacher Aufbau, Wirtschaftlichkeit, leichte Handhabung und Verwendung, funktionale
Effektivität
und Hygiene.
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Genauer
gesagt, ist die erfindungsgemäße Aufsammelvorrichtung
von der Art, die aus einem Bogen eines stanzfähigen Materials, wie beispielsweise Pappe,
besteht und eine Basis, zusammenklappbare Seitenwände und
eine zusammenklappbare Abdeckung aufweist, wobei eines der kennzeichnenden innovativen
Merkmale die Tatsache ist, dass die Abdeckung einen ausgestanzten
Teil aufweist, der zu einer Zunge mit einer speziellen Form führt, auf
die zwei Finger einer Hand gelegt werden können, was dem Benutzer eine
einfache und komfortable Handhabung sowohl der Abdeckung als auch
der Aufsammelvorrichtung gestattet, ohne dass die Gefahr besteht,
dass die Hand mit der Innenfläche
in Berührung
kommt, wodurch die Möglichkeit
vermeiden wird, dass man mit den Exkrementen in Berührung kommt,
die die Innenwände
beschmutzen könnten, wenn
die Exkremente aufgesammelt werden und die Abdeckung geschlossen
wird.
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Bei
einer bevorzugten Ausführungsform
hat der ausgestanzte Teil und damit die erwähnte Zunge eine Napfform, das
heißt,
sie hat eine Kontur, wobei zwei gerade Abschnitte, die der Basis
entsprechen, definiert werden, wobei die Zunge über den schmaleren Abschnitt
mit der Abdeckung verbunden ist, da sowohl der andere gerade Abschnitt
als auch die zwei, die zwischen den vorherigen eingeführt werden,
frei sind, so dass jene zwei Seitenabschnitte konkave Ränder bilden,
dergestalt, dass der Benutzer den Zeige- und den Mittelfinger durch
sie hindurchschieben kann, damit er die Abdeckung öffnen und
schließen
kann, während
er gleichzeitig in dieser Position die Seitenwände mit dem Daumen und dem kleinen
Finger hält,
wodurch der Umgang oder die Handhabung der Aufsammelvorrichtung
erleichtert werden.
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Ein
weiteres innovatives Merkmal besteht darin, dass die freie Kante
der Abdeckung durch einen Rand in Sägezahnform definiert sein kann,
der in einen Presssitz an der Innenfläche der Basis gedrückt wird,
wenn die Vorrichtung verschlossen wird, sowie darin, dass es ein
Paar Endrippen gibt, die in Nuten aufgenommen werden, die zu diesem
Zweck in der Basis vorhanden sind, wobei keinerlei Handhabung erforderlich
ist, um eine Eingriffnahme dieser Rippen herzustellen, da das Schieben
der Kante der Abdeckung über
die Basis bedeutet, dass die Rippen die Nuten der Basis erreichen
und darin angeordnet werden, ohne dass irgend eine weitere Art der
Handhabung erforderlich wäre.
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Ein
weiteres innovatives Merkmal besteht darin, dass die Abdeckung Verstärkungen
enthält, die
an seine Innenfläche
stoßen
und durch Streifen gebildet werden, die breiter oder schmaler sein
können
und sogar die gesamte Breite der Abdeckung einnehmen können, die
in zahnartigen Verlängerungen über ihren
Rand oder ihr Innenende hinaus verlängert sind und ein elastisches
Medium bilden, das als Feder für
die Abdeckung fungiert und die Abdeckung in eine Öffnungsrichtung
vorspannt.
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Die
Verstärkungsstreifen
versteifen nicht nur die Abdeckung, sondern fungieren auch als ein
Mittel, das daran mitwirkt, aufgrund der Steifigkeit, die sie verleihen,
den Verschlusszustand beizubehalten, wodurch bewirkt wird, dass
die Endrippen der Abdeckungskante in der Nut der Basis verbleiben,
wenn der entsprechende Schließvorgang
ausgeführt
wird.
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Die
Basis kann an ihrer Innenfläche
umfänglich
verlaufende Verstärkungsbänder aufweisen,
wobei die der Vorderkante eine Stufe bilden, auf die die Nuten folgen,
in die die Endrippen der Abdeckung exakt hineinpassen, um den Behälter geschlossen
zu halten.
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Beschreibung
der Zeichnungen
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Um
die hier erfolgende Beschreibung zu vervollständigen, und mit dem Ziel eines
besseren Verständnisses
der Kennzeichen der Erfindung gemäß einem bevorzugten Beispiel
einer praktischen Ausführungsform
der Erfindung, ist als ein integraler Bestandteil dieser Beschreibung
ein Satz Zeichnungen beigefügt,
wo zur Veranschaulichung und nicht im einschränkenden Sinn Folgendes dargestellt
ist:
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1 zeigt
eine Draufsicht im zusammengeklappten Zustand des Behälters gemäß der vorliegenden
Erfindung.
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2 zeigt
eine perspektivische Darstellung des Behälters aus der vorherigen Figur
in geöffnetem Zustand.
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3 zeigt
schließlich
eine perspektivische Ansicht einer geschlossenen Position des eigentlichen
Behälters,
wobei auch die Art und Weise gezeigt ist, in der der Benutzer die
Aufsammelvorrichtung zum Zweck ihrer Handhabung hält.
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Bevorzugte
Ausführungsform
der Erfindung
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Wie
in den genannten Figuren zu sehen ist, besteht die erfindungsgemäße Aufsammelvorrichtung
für Exkremente
aus einem Bogen (1) aus stanzbarem Material, wie beispielsweise
Pappe oder einem anderen ähnlichen Material,
so dass es, wenn es richtig mit den Schnitt- und Falzlinien versehen
ist, das Zusammenfügen
der eigentlichen Aufsammelvorrichtung erleichtert, wobei die Aufsammelvorrichtung
Folgendes aufweist: eine Basis (2) zum Aufnehmen der aufzusammelnden
Exkremente, Seitenwände
(3) mit einer Falzlinie (7), die das Zusammenklappen
ermöglicht,
wie weiter unten beschrieben, und eine Rückwand (4), die in
der Verlängerung
in eine Abdeckung (5) mündet,
die relativ zur Rückwand
(4) mittels einer Falzlinie (6) gefaltet werden
kann, die als Scharnier zwischen der Rückwand (4) und der Abdeckung
(5) fungiert.
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Die
Falzlinien (7) der Seitenwände (3) gestatten
ein Falten der Seitenwände
durch scharnierartiges Anlenken über
jeweilige Falzlinien (8) und (9), im ersten Fall
relativ zur Basis (2) und im zweiten Fall relativ zur Rückwand (4),
so dass die Aufsammelvorrichtung nur einen minimalen Platz beansprucht,
soweit es die Dicke betrifft, da diese durch das Überdecken
der Basis (2), der Seitenwände (3), der Rückwand (4)
und der Abdeckung (5) bestimmt wird, so dass der Behälter in
der Jackentasche mitgeführt werden
kann und in dem Moment, wo er gebraucht wird, auseinandergeklappt
werden kann, wie weiter unten noch erklärt wird.
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Auf
der Basis dieser kennzeichnenden Merkmale besteht eine der Neuerungen
der Aufsammelvorrichtung darin, dass die Rückwand (4) in ihrem mittigen
Bereich und in Entsprechung zur Falz- oder Scharnierlinie (6)
zwischen der Rückwand
(4) und der Abdeckung (5) einen ausgestanzten
Teil mit einer speziellen Konfiguration aufweist, die zu einer Zunge (10)
führt,
deren Kontur zwei gerade und einander gegenüberliegende Abschnitte (11)
und (12) und zwei Seitenabschnitte (13) bildet,
so dass die Zunge (10), die durch das angesprochene Ausstanzen
entsteht, mit der Rückwand
(4) über
den geraden Abschnitt (11) verbunden ist, der eine geringere
Breite hat als der gegenüberliegende
Abschnitt (12). Wie zu erkennen ist, bildet die Zunge (10),
die durch das Ausstanzen entsteht, ein Fenster (14) in
der eigentlichen Rückwand
(4) der Aufsammelvorrichtung.
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Des
Weiteren ist vorgesehen, dass die freie Kante oder das freie Ende
der Abdeckung (5) einen gezahnten Teil (15) aufweist,
und an den Endteilen dieses gezahnten Teils (15) sind Rippen
(16) vorgesehen, die beim Schließen der Abdeckung (5)
auf die Basis (2) in Fenstern (17) aufgenommen
werden, die in der Nähe
der Vorderkante (18) der Basis (2) angeordnet
sind, so dass diese Rippen (17) die Abdeckung (5)
auf der Basis (2) im geschlossenen Zustand halten, sobald
die Exkremente aufgesammelt sind und sich im Inneren befinden, weil
sich die Exkremente auf dem Boden befinden, der die Basis (2) bildet,
und wird durch die Seitenwände
(3) und durch die Abdeckung (5) gehalten und logischerweise
auch mit der Rückwand
(4) in ihrer geschlossenen Position.
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Des
Weiteren ist die Innenfläche
der Abdeckung (5) mit Streifen (19) versehen,
die aneinander stoßen
und fest mit Klebstoff oder mit einem sonstigen herkömmlichen
System der Innenfläche
der Abdeckung (5) befestigt sind, wobei diese Streifen
(19) die gesamte Breite einnehmen können und Verstärkungen
zum Versteifen der betreffenden Abdeckung (5) bilden, wobei
das innere Ende der Streifen (19) jeweils eine gezahnte
Verlängerung
(20) aufweist, die als eine Feder wirkt, welche aufgrund
des Drucks der gezahnten Verlängerungen
(20) gegen die Innenfläche
der Rückwand
(4) der Aufsammelvorrichtung eine in Öffnungsrichtung wirkende Vorspannung
an die Abdeckung (5) anlegt.
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Der
Boden oder die Innenfläche
der Basis (2) weist umfänglich
verlaufende Verstärkungsstreifen (21)
auf, die in Entsprechung zur Vorderkante (18) in kleine
Verlängerungen
(21') münden, hinter
deren Hinterkanten Fenster (17) angeordnet sind, wodurch das
Schließen
der Abdeckung (5) mittels des Vorgangs des Schiebens der
Rippen (16) durch die Verlängerungen (21') hindurch erfolgt,
wodurch eine Stufe relativ zur Basis (2) gebildet wird,
so dass sich die Rippen (16), nachdem sie über die
Verlängerungen (21') geschoben
wurden, in den Fenstern (17) befinden, wodurch die Abdeckung
(5) auf diese Weise perfekt in ihrer geschlossenen Position
gehalten wird.
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In 3 ist
die Art und Weise der Verwendung der Aufsammelvorrichtung gezeigt,
wobei in dieser Figur die geschlossene Position zu sehen ist, so
dass es in der aufgeklappten oder offenen Position, wie in 2 zu
sehen, genügt,
den Zeigefinger (22) und den Mittelfinger (23)
auf die konkaven Abschnitte (13) der Zunge (10)
zu legen, während gleichzeitig
der Daumen (24) und der kleine Finger (25) an
der Außenseite
der Seitenwände
(3) anliegen, wodurch nicht nur die Handhabung der Aufsammelvorrichtung
möglich
ist, sondern auch das Schließen
der Abdeckung (5) durch bloßes Drücken und Schieben der Abdeckung
(5), dergestalt, dass die untere gezahnte Kante (15)
die Vorderkante (18) der Basis (2) erreicht und
durch weiteres Drücken über die
Verlängerung
(21') geschoben
wird und die Rippen (16) in die Nuten (17) einrasten.
Freilich kann der Benutzer die Aufsammelvorrichtung in der in 3 gezeigten
Position auch völlig
problemlos öffnen.