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Die
vorliegende Erfindung betrifft Material- und Abfallbeförderungen,
insbesondere eine verbesserte Routine bei der Abgabe von Zeitungsdruckpapier
und dem Entfernen von Altpapier bzw. Abfallpapier und eine Vorrichtung
zur Verwendung bei einer derartigen Routine und anderen Situationen.
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Ein
Transport von Waren auf der Straße wird normalerweise durchgeführt unter
Nutzung großer Lastwagen
bzw. Sattelschlepper mit einem Anhänger, der durch eine Zugeinheit
geschleppt wird. Typischerweise nach Ablieferung seiner Ladung,
kehrt der Lastwagen leer zu seinem Heimatdepot zurück. Dies
ist eine Verschwendung der Zeit des Fahrers und des Fahrzeugs, sozusagen
eine Zeitspanne mit Null Produktivität und ebenso eine Verschwendung an
Treibstoff, was Umweltprobleme entstehen läßt. Die Regierung ist daran
interessiert, Schlepperunternehmer zu ermutigen, volle Anhänger auf
dem Rückweg
jeder Reise zu verwenden. Während
dies ein bewundernswertes Ziel ist, ist es jedoch in der Praxis aus
verschiedensten Gründen
schwer zu erreichen. Produkte, die hergestellt wurden unter Berücksichtigung
dessen, an wen sie geliefert werden, erübrigen oftmals eine Beförderung
dessen eigener Güter
hin zu dem Heimatdepot des Lastwagens. Des weiteren können Anhänger speziell
ausgestaltet sein für
die Beförderung
eines gewissen Typs von Produkt und sind nicht leicht anpaßbar zum
Befördern
anderer Waren.
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Im
Bereich der Tageszeitungsindustrie werden typischerweise Rollen
an Zeitungsdruckpapier auf einem Anhänger zu Druckwerken befördert, wobei
seitliche Vorhänge
aus Stoff auf einem Strahlrahmen getragen werden, der typischerweise
bekannt ist als "Tautliner". Druckwerke erzeugen
eine große Menge
an Abfallpapier. Typischerweise komprimiert auf einer kontinuierlichen
Basis, wie bei ihrer Herstellung, eine Kompaktiereinheit Abfallpapier
in einen 6,1 m (20 Fuß)
langen Behälter.
Typischerweise werden zwei Behälter
zum Zwecke der Entsorgung oder des Recyclings auf einem einzelnen
Anhänger
befördert. Der
Anhänger
wird unterschiedlich sein zu dem Anhänger, der zur Anförderung
des Zeitungsdruckpapiers verwendet wird. Typischerweise werden etwa sechs
dieser Behälter
erforderlich, um den Abfall aufzunehmen, der erzeugt wird bei einer
Zeitungsdruckerei im Rahmen der Bearbeitung des Zeitungsdruckpapiers
bei der Einzelabgabe eines typischen 13 Meter Anhängers. Jeder
Behälter
wiederum muß auf
dem Anhänger
montiert und von diesem wieder demontiert werden unter Verwendung
Hebefahrzeugs mit Haken, bevor die Inhalte entsorgt werden können. Das
System ist im allgemeinen ähnlich
demjenigen in unserer ebenfalls anhängigen Anmeldung
GB 2 307 895 A . Dieser Vorgang
ist über
die Maßen zeitaufwendig
und umfaßt
viele Bewegungen der Behälter.
Dies erzeugt zusätzlich
einen beachtlichen Lärm.
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Unter
Berücksichtigung
dieser Probleme und insbesondere unter Bezugnahme auf die Zeitungsdruckindustrie,
wurde die vorliegende Erfindung angedacht.
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Unsere
Anmeldung
EP 1 061 012 widmet sich
schon diesem Problem und beschreibt ein Materialzufuhr- und Abfallsammelsystem
für ein
Gebäude; das
System umfaßt
(i) das Vorsehen von wenigstens zwei bereiften, geschlossenen, länglichen
Materialtransportcontainern, von denen jeder einen Boden, Wände, ein
Dach und eine Zugangstür
hat, die innerhalb eines Rahmens an der Rückseite des Containers montiert
ist; (ii) Versehen des Gebäudes
mit einer Lieferstation zum Befördern
der Materialien von der Rückseite
eines ersten Containers in das Gebäude; und (iii) Versehen des
Gebäudes
mit wenigstens einer Abfallsammelstation; wobei die Abfallsammelstation
eine Kompaktiereinheit aufweist, die eine Eingangsstelle hat, die
ausgelegt ist zur Aufnahme von Abfallmaterial und eine Ausgangsstelle
für den
Ausstoß an
Abfallmaterial; das System miteinander zusammenwirkende Verbindungsmittel
umfaßt,
die auf den Kompaktiereinheiten vorgesehen sind und an der Rückseite
des zweiten Containers; die Verbindungsmittel eine im wesentlichen
feste Verbindung vorsehen zwischen der Ausgangsstelle der Kompaktiereinheit
und dem Container. Vorzugsweise hat der bereifte Container die Form
eines Anhängers
eines Lastwagens bzw. Sattelschleppers.
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Unsere
Anmeldung
EP 1 061 012 beschreibt auch
einen Anhänger
für einen
Lastwagen bzw. Sattelschlepper, der ausgelegt ist zur Verwendung
in dem oben beschriebenen System. Der Anhänger umfaßt einen geschlossenen, länglichen
Materialtransportcontainer mit einem Boden, Wänden, einem Dach und einer
Zugangstür,
die innerhalb eines Rahmens an der Rückseite des Anhängers montiert
ist, wobei die Innenflächen
der Wände
und des Dachs im wesentlichen eben und ununterbrochen sind und der Boden
mehrere länglich
verlaufende Führungsbahnen
bzw. -schienen aufweist; wobei des weiteren die Rückseite
des Anhängers
zusammenwirkende Mittel umfaßt,
mit denen der Anhänger
mit der Ausgangsstelle einer Kompaktiereinheit verbunden werden kann.
Der Anhänger
umfaßt
des weiteren Mittel zur Abgabe von Abfallmaterial vom Inneren des
Containers aus. Typischerweise ist der Container an der Rückseite
des Anhängers
auf einem Chassis montiert, um diesbezüglich eine Schwenkbewegung durchführen zu
können.
Alternativ kann der Container einen Kippstößel aufweisen, um den Anhänger zu
kippen und dabei den Inhalt abzugeben. Vorzugsweise ist die Zugangstüre eine
vertikal verschiebbare Türe
und der Rahmen selbst hat die Form einer sich nach außen öffnenden
Türe.
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Die
weitere Entwicklungsarbeit hat zu der vorliegenden Erfindung geführt, in
der erkannt wurde, daß das
System und der Anhänger
weiter modifiziert werden können,
um das Erfordernis von Gebäuden, Kompaktiereinheiten
zu haben, zu vermeiden.
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Die
US 3 514 902 beschreibt
ein Müllfahrzeug
in Übereinstimmung
mit dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
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Die
EP 0 081 695 beschreibt
einen Anhänger mit
einem bewegbaren Kopfteil zum Ausstoß von Material von innerhalb
des Hohlraums des Anhängers.
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Die
FR 2572371 beschreibt ein
Abfallmaterialfördersystem
mit einer Abfallmaterialstation zum Empfang von Abfallmaterial von
verschiedenen, unterschiedlichen Fahrzeugen. Die Abfallmaterialstation
weist mehrere Kompaktierer auf, um das Abfallmaterial zu verschiedenen
Fahrzeugen für
einen Weitertransport zu befördern,
beispielsweise zur Landentsorgung.
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Gemäß einem
ersten Aspekt sieht die vorliegende Erfindung einen Anhänger vor,
wie er in Anspruch 1 definiert ist.
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Vorzugsweise
ist die Tür
in dem Dach des Fahrzeugs horizontal verschiebbar.
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Vorzugsweise
umfaßt
das Transportmittel einen Hub- bzw. Förderboden.
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Vorzugsweise
ist eine Bahn, typischerweise aus Tuch, an dem Bodenrand bzw. der
-kante des Kopfteils befestigt. Der Anhänger umfaßt des weiteren Mittel zur
Abgabe von Abfallmaterial aus dem Inneren des Behälters. Typischerweise
umfassen derartige Mittel das Montieren des Containers zwecks Schwenkbewegung
um eine Achse, die an den Vordertüren des Anhängers angrenzt und umfaßt Mittel zum
Anheben des hinteren Endes des Containers, um dabei den Container
zu kippen.
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Gemäß einem
anderen Aspekt ist ein Materialzufuhr- und Abfallsammelsystem für ein Gebäude vorgesehen;
das System umfaßt:
(i) das Vorsehen von wenigstens zwei Anhängern des oben definierten
Typs; (ii) das Versehen des Gebäudes
mit einer Lieferstation zum Befördern
der Materialien von einem ersten derartigen Container in das Gebäude; und
(iii) das Versehen des Gebäudes
mit wenigstens einer Abfallsammelstation, wobei die Abfallsammelstation
eine Ausgangsstelle bzw. Ausgabestelle aufweist zum Ausstoß des Abfallmaterials
in einen zweiten derartigen Container.
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Der
Begriff Hubboden bzw. Laufboden bedeutet jeweils hier bei seinem
Gebrauch einen Boden mit mehreren parallelen, länglichen Bodenelementen oder
Latten, die derart angeordnet sind, daß sie sich hin- und herbewegen,
um einen Bewegungs- bzw. gehenden
Effekt zu erzeugen, wobei ein auf dem Boden angeordneter Gegenstand
dazu veranlaßt
wird, sich in einer gewählten
Richtung vorwärts
zu bewegen. Derartige Anordnungen sind im Bereich von Anhängern sehr
wohl bekannt. Ein Fahrzeug mit einem derartigen Hubboden ist in
der
US 5551824 beschrieben,
auf die weiters Bezug genommen wird. Der Begriff soll auch andere
Anordnungen abdecken, die diesen Effekt erzeugen. Beispiele alternativer
Anordnungen sind in der
EP 0081695 ,
der
US 3998343 und der
US 4747747 gezeigt, auf
die weiters Bezug genommen werden soll. Diese Veröffentlichungen
beschreiben auch die Verwendung beweglicher Wände oder Kopfteile.
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Die
obigen und andere Aspekte der vorliegenden Erfindung werden nun
detaillierter lediglich beispielhaft beschrieben unter Bezugnahme
auf die beigefügten
Zeichnungen, in denen:
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1 eine
Rückansicht
eines Anhängers
in Übereinstimmung
mit der vorliegenden Erfindung ist;
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2 eine
Seitenansicht eines Ausführungsbeispiels
eines Anhängers
in Übereinstimmung mit
der vorliegenden Erfindung ist;
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3 eine
Seitenansicht eines anderen Ausführungsbeispiels
eines Anhängers
in Übereinstimmung
mit der vorliegenden Erfindung ist;
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4 eine
teilweise weggeschnittene Seitenansicht des Ausführungsbeispiels der 3 ist;
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5 eine
detaillierte perspektivische Ansicht der Montageanordnung für die Dachluke
des Anhängers
der 3 ist;
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6 eine
Seitenansicht der Lukenmontageschienen des Anhängers der 5 ist;
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7 eine
teilweise weggeschnittene Draufsicht auf den Anhänger der 3 ist;
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8 eine
schematische Draufsicht ist in Darstellung des Verfahrens der vorliegenden
Erfindung; und
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9 in sechs Seitenansichten die Anwendung
des Verfahrens der vorliegenden Erfindung in Bezug auf den Anhänger der
vorliegenden Erfindung zeigt.
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Bezugnehmend
auf die 1 bis 7, wird der
allgemein mit 11 gezeigte Anhänger für eine Lastwagenzugeinheit 10 (8)
erläutert.
Zunächst
wird es hilfreich sein, festzuhalten, daß im Zusammenhang mit Anhängern die
Begriffe "vorne" und "hinten" sich auf die herkömmlichen
Zugangstüren 12 beziehen,
die an der Vorderseite des Anhängers
vorzufinden sind. Der Anhänger 11 umfaßt einen
Container 13, der durch zwei Seitenwände 14, einen Boden 15, ein
Dach 16, eine Rückwand 17 und
die Vordertüren 12 definiert
ist.
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Viele
Merkmale des Anhängers 11 sind
weitgehend üblich
und müssen
nicht in näherem
Detail beschrieben werden. In der Tat ist dies ein spezieller Vorteil
des vorliegenden Systems und Anhängers. Zum
Zwecke einer Schwenkbewegung um eine axiale Horizontalachse 20,
ist der Container 13 auf einem Chassis 21 montiert.
Das Chassis 21 weist zusätzliche, herkömmliche
Anhängerbauteile
auf, wie beispielsweise drei Paare Fahrzeugräder 22 und vordere 23 und
hintere 24 Tragbeine, die dann verwendet werden, wenn der
Anhänger
nicht an eine Zugeinheit gekoppelt ist. Eine Schwenkbewegung wird
mit Hilfe eines pneumatischen oder hydraulischen Kolbens 25 ausgelöst, der
im allgemeinen vertikal montiert ist, jedoch ausgelegt ist, wäh rend seines
Ausfahrens zu schwenken und dadurch den Container 13 zu schwenken.
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Ein
Ausführungsbeispiel
eines Containers 13 ist in 2 gezeigt
und ist typischerweise aus einer 5 mm Aluminiumlegierungsplatte
gebildet und weist Verstärkungselemente 30 auf,
die in etwa 400 mm Zentren beabstandet sind. Das in 3 gezeigte Ausführungsbeispiel
ist identisch, mit Ausnahme dessen, daß aus ästhetischen und stromlinienförmigen Gründen, der
Container äußerlich
mit einem geeigneten Bahnenmaterial 31 bezogen ist. Die
Verwendung von Aluminium bedeutet, daß der Container gleichermaßen geeignet
ist für
die Beförderung von
Korn/Getreide. In der Tat findet das erfindungsgemäße System
Anwendung bei der Beförderung von
Produkten beispielsweise zu Supermärkten. Supermärkte produzieren
große
Mengen an Papier- und Pappeabfällen,
die gegenwärtig
in kleinen Containern kompaktiert werden, und zwar in gleicher Weise
wie Abfälle
in der Zeitungsdruckindustrie. In dieser Hinsicht ist erkennbar,
daß der
Anhänger
auch gekühlt
werden kann.
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Typischerweise
ist der Container 13 etwa 13 m lang, 2,55 m breit und 2,5
m hoch.
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Wie
am klarsten in 4 und 5 erkennbar
ist, hat der Anhänger
eine Luke bzw. Ausnehmung mit einer Öffnung 40, die abdeckbar
ist über eine
horizontal verschiebbare Abdeckung 41. Die Abdeckung 41 bildet
eine wasserdichte Dichtung um die Öffnung 40. Der Durchschnittsfachmann
ist leicht dazu fähig,
geeignete wasserdichte Anordnungen vorzusehen. In dem gezeigten
Ausführungsbeispiel ist
eine komprimierbare Gummidichtung 42 (6) um
den Umfang der Öffnung 40 vorgesehen.
Die Abdeckung 41 ist derart angeordnet, daß sie in
Position über
die Öffnung 40 gleitet
und dann nach unten, um die Dichtung 42 mit Hilfe einer
Anordnung zusammenzudrücken,
wie dies nun unter Bezugnahme auf die 5 und 6 beschrieben
wird.
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Die
Abdeckung 41 ist an jeder Seite mit einer aufrecht stehenden
Lippe 43 versehen. Jede Lippe trägt eine auswärts vor stehende
Achse 44 in Richtung jedes ihrer Enden. Jede Achse trägt ein Rad 45.
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Eine
Kanalanordnung 50 ist auf dem Dach 16 des Anhängers montiert
und über
Abstandshalter 51 davon beabstandet. Die Kanalanordnung 50 weist zwei
separat einwärts
gerichtete, koaxiale Kanäle 52, 53 auf.
Jeder Kanal 52, 53 weist einen horizontalen Bereich 52a, 53a auf,
der an seinem Ende an der Vorderseite des Anhängers, in einem schrägen Bereich 52b, 53b endend,
angrenzt. Die 5 und 6 zeigen
die Kanalanordnung 50 linkerhand (gesehen in Richtung der
Türen 12 des
Anhängers).
Die Anordnung 50 rechter Hand ist spiegelbildlich.
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Jeder
Kanal 52, 53 steht in Verbindung mit einem jeweiligen
Rad 45 der Abdeckung 41. Wie erkennbar, wird die
Abdeckung 42 verschlossen durch horizontales Rollen entlang
der Kanäle 52a, 53a,
bevor eine Vorspannung erfolgt mit Hilfe der schrägen Bereiche 52b, 53b nach
unten und gegen die Gummidichtung 42 um die Öffnung 40.
Ein Öffnen
erfolgt durch den umgekehrten Vorgang.
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In
dem gezeigten Ausführungsbeispiel
wird die Abdeckung 41 manuell betätigt und in entweder der offenen
oder geschlossenen Stellung mit Hilfe von einem auf der Abdeckung 41 montierten
Bolzen 60 sicher gehalten, der in Eingriff steht mit entsprechenden
vorderen 61 und hinteren 62 Ausnehmungen, die
in der Kanalanordnung 50 ausgebildet sind. In den bevorzugten
Ausführungsbeispielen
jedoch, wird die Abdeckung 41 fernbedient, wie beispielsweise
mit Hilfe eines hydraulischen oder pneumatischen Stößels, der
mit der Abdeckung gekoppelt ist oder mit Hilfe eines Elektromotors.
In derartigen Fällen
ist der Einschluß eines
Bolzens nicht notwendig.
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Innerhalb
des Anhängers
befindet sich die transversale Wand bzw. Querwand oder das Kopfteil bzw.
die Stirnplatte 70 (4 und 7),
das mit Hilfe geeigneter Mittel derart angeordnet ist, daß es vorwärts bewegbar
ist in Richtung der Rückwand 17 des Anhängers in
der durch den Pfeil in 4 gezeigten Richtung. Das Kopfteil 70 unterteilt
den Container 13 zwecks Ausbildung eines Hohlraums mit
dem Vorderen des Anhängers
(nämlich
mit den Türen 12).
An dem unteren Rand des Kopfteils 70 ist eine feste Tuchbahn 72 befestigt.
Die Tuchbahn 72 ist derart bemessen, daß, wenn sich das Kopfteil in
seiner anfänglichen
Position unmittelbar rückwärtig der Öffnung 40 befindet
(wie in 4 gezeigt), sich das Tuch von
dem Kopfteil zu den Türen 12 des
Anhängers
erstreckt. Dadurch entspricht der Bereich der Tuchbahn 72 dem
ursprünglichen
Bodenbereich des Hohlraums 71.
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Der
Boden des Anhängers
ist mit einem Hubboden bzw. Laufboden 73 des oben beschriebenen Typs
versehen. Der Hubboden umfaßt
eine Reihe paralleler länglicher
Latten 74. Die Latten 74 sind derart angeordnet,
daß sie
sich mit einer Hin- und Herbewegung rückwärts und vorwärts bewegen,
wobei sich abwechselnde Latten 74 in entgegengesetzte Richtungen
bewegen. Derartige Böden
sind im Stand der Technik wohl bekannt und werden nicht in weiterem Detail
beschrieben.
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Speziell
bezugnehmend auf die 8 und 9, wird
nun das Verfahren nach der vorliegenden Erfindung erläutert. Ein
Lastwagen aus einer Zugeinheit 10 und einem ersten Anhänger 11A,
der Zeitungsdruckpapierrollen 80 trägt, fährt rückwärts hoch zu einer Ladestation 81 eines
Druckwerks 82, woraufhin die Rollen mit Hilfe des Hubbodens
durch die Türen 12 entladen
werden. Zeitungspapierabfall wird aus dem Druckprozeß entfernt
und entlang einer Abgabebahn 83 (die lediglich schematisch
dargestellt ist) zu einem Trichter 84 befördert. Der
Trichter 84 führt in
einen zweiten Anhänger 11B identischer
Ausgestaltung zu dem ersten Anhänger 11A,
der unterhalb des Trichters 84 positioniert ist, über eine
offene Öffnung 40 der
Luke in dem Dach 16 des Anhängers 11B ab. Der
zweite Anhänger 11B verbleibt
an Ort und Stelle bei dem Druckwerk während der Abgabeprozeß vor sich
geht.
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Das
Verfahren läuft
wie folgt ab. Ein voll beladener Lastwagen kommt an und gibt seine
Ladung ab. Er fährt
dann zu dem Abfallabgabebereich des Werks bzw. der Fabrik 82,
wo die Zugeinheit den nun leeren Anhänger unter dem Trichter 84 zum
Empfang des Abfallmaterials abstellt und nimmt dann wieder den gefüllten Anhänger auf,
den sie dann zum Zwecke der Entsorgung zu ihrem Heimdepot oder woanders
hin zurückführt. Das
Verfahren wird bei jedem darauffolgenden Besuch wiederholt.
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Bei
einer typischen Anordnung jedoch hat das Druckwerk 82 mehrere
Trichter 84 mit dazugehörigen
Abgabebahnen 83.
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Anfänglich wird
sich das transversale Kopfteil 70 bei einer in den 4, 7 und 9a angegebenen Position befinden. Der Trichter 84 gibt
Abfallpapier 85 durch die offene Öffnung 40 in den Hohlraum 71 des
Anhängers
ab, von wo aus es auf die Tuchbahn 72 fällt. Durch Anbringung an dem
Unterbau des Kopfteils 70, wirkt das Gewicht des auf die Tuchbahn 72 fallenden
Abfalls 85 so, daß es
das Kopfteil daran hindert, in Richtung der Rückseite des Anhängers geschoben
zu werden, wenn sich die Masse an Abfall 85 vergrößert.
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Wird
der Hohlraum 71 voll, so lösen einer oder mehrere Sensoren
(nicht gezeigt), die um die Öffnung 40 angeordnet
sind, einen Steuermechanismus aus, der den Hubboden 73 für eine vorbestimmte
Zeitspanne betätigt,
um den Inhalt des Hohlraums 71 in Richtung der Rückwand 17 zu
bewegen und dabei den Hohlraum 71 zu vergrößern (9b). Es wurde herausgefunden, daß bei dem
Abfallpapier eines Zeitungspapierdruckwerks das Gewicht des Papiers
ausreichend ist, um die Masse an Abfall 85 derart zu kompaktieren,
daß bei
Vorwärtsbewegung
der Masse in Richtung der Rückseite
des Containers 13, die Masse ihre im allgemeinen Kubusform
beibehält (siehe 9c). Die Vorderfläche der Masse 85 kollabiert
nicht, wenn sie einmal außer
Kontakt mit den Türen 12 des
Anhängers
bewegt wurde.
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Der
Prozeß wird
wiederholt (9a–e), wobei sich das Kopfteil 70 indexmäßig rückwärts bewegt,
in Richtung der Rückwand 17 des
Anhängers, bis
der Container 13 im wesentlichen voll ist (9f). Typischerweise
wird dies 5 oder 6 Indexierschritte erfordern, wobei dies jedoch
von den Abmessungen des Anhängers
abhängt.
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Die
Luke wird dann verschlossen und der Anhänger ist dann fertig, um mitgenommen
zu werden, beim nächsten
Besuch des Lastwagens, der Zeitungsdruckpapier liefert. An dem Ort,
wo das Abfallpapier abgegeben werden soll, beispielsweise bei einem
Landauffüllort
oder einer Wiederverwertungsanlage, gibt der Anhänger den Abfall mit Hilfe des Hubbodens
ab, der in umgekehrter Richtung betrieben wird oder durch Kippen
des Containers um den Schwenkpunkt 20 mit Hilfe des Stößels 25.
Während der
Abgabe, wirkt der an dem unteren Rand des Kopfteils 70 angebrachte
Tuchbogen 72 so, daß er das
Kopfteil 70 in Richtung der Vorderseite des Anhängers bei
Abgabe des Abfalls zieht.
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Während der
Anbringung an der Zugeinheit 10 können der Hubboden und die Abdeckungs 51 -verschlußanordnung über die
Zugeinheit mit Energie versorgt werden. Sind sie jedoch von der
Zugeinheit 10 gelöst,
so werden diese Komponenten über eine
an Ort und Stelle befindliche Energieversorgung bei den Werken 82 mit
Energie versorgt.
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Die
vorliegende Erfindung reduziert die Menge der an Ort und Stelle
erforderlichen Vorgänge, vermeidet
die Notwendigkeit für
ein Anheben und Absenken schwerer, mit Abfallmaterialien beladener Container
und erlaubt ein Entfernen von Abfall in einer geradlinigen, schnellen,
effizienten und kosteneffektiven Weise. Auch reduziert die vorliegende
Erfindung die Straßenbenutzung
beachtlich, in Idealfällen um
50%. Zudem wird bei dem bevorzugten Ausführungsbeispiel die Sicherheit
der Lieferung über
die Straße
verbessert durch die Metallkonstruktion des Anhängers. Des weiteren kann die
vorliegende Erfindung zu Kosteneinsparungen führen, indem die Notwendigkeit
von Kompaktiermitteln am Produktionsort und ihr ständiges Laufen
wie auch ihre Wartungskosten vermieden werden.
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Während sie
unter Bezugnahme auf die Papierindustrie beschrieben wurden, ist
erkennbar, daß die
Aspekte der vorliegenden Erfindung im Rahmen der Verwendung in anderen
Industriezweigen gleichermaßen
geeignet sind, beispielsweise bei der Entfernung klinischen Abfalls.
Da während
des Gebrauchs ein Zugang zu dem Container nur über die Luke in dem Dach möglich ist,
liefert die vorliegende Erfindung eine verbesserte Abschirmung gegenüber Gefahren
und Sicherheit.