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DE60113882T2 - Anhänger für einen Lastkraftwagen zur Anwendung in einem System zum Zuführen von Material und zum Sammeln von Abfällen - Google Patents

Anhänger für einen Lastkraftwagen zur Anwendung in einem System zum Zuführen von Material und zum Sammeln von Abfällen Download PDF

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DE60113882T2
DE60113882T2 DE60113882T DE60113882T DE60113882T2 DE 60113882 T2 DE60113882 T2 DE 60113882T2 DE 60113882 T DE60113882 T DE 60113882T DE 60113882 T DE60113882 T DE 60113882T DE 60113882 T2 DE60113882 T2 DE 60113882T2
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  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Transportation (AREA)
  • Refuse Collection And Transfer (AREA)
  • Processing Of Solid Wastes (AREA)

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft Material- und Abfallbeförderungen, insbesondere eine verbesserte Routine bei der Abgabe von Zeitungsdruckpapier und dem Entfernen von Altpapier bzw. Abfallpapier und eine Vorrichtung zur Verwendung bei einer derartigen Routine und anderen Situationen.
  • Ein Transport von Waren auf der Straße wird normalerweise durchgeführt unter Nutzung großer Lastwagen bzw. Sattelschlepper mit einem Anhänger, der durch eine Zugeinheit geschleppt wird. Typischerweise nach Ablieferung seiner Ladung, kehrt der Lastwagen leer zu seinem Heimatdepot zurück. Dies ist eine Verschwendung der Zeit des Fahrers und des Fahrzeugs, sozusagen eine Zeitspanne mit Null Produktivität und ebenso eine Verschwendung an Treibstoff, was Umweltprobleme entstehen läßt. Die Regierung ist daran interessiert, Schlepperunternehmer zu ermutigen, volle Anhänger auf dem Rückweg jeder Reise zu verwenden. Während dies ein bewundernswertes Ziel ist, ist es jedoch in der Praxis aus verschiedensten Gründen schwer zu erreichen. Produkte, die hergestellt wurden unter Berücksichtigung dessen, an wen sie geliefert werden, erübrigen oftmals eine Beförderung dessen eigener Güter hin zu dem Heimatdepot des Lastwagens. Des weiteren können Anhänger speziell ausgestaltet sein für die Beförderung eines gewissen Typs von Produkt und sind nicht leicht anpaßbar zum Befördern anderer Waren.
  • Im Bereich der Tageszeitungsindustrie werden typischerweise Rollen an Zeitungsdruckpapier auf einem Anhänger zu Druckwerken befördert, wobei seitliche Vorhänge aus Stoff auf einem Strahlrahmen getragen werden, der typischerweise bekannt ist als "Tautliner". Druckwerke erzeugen eine große Menge an Abfallpapier. Typischerweise komprimiert auf einer kontinuierlichen Basis, wie bei ihrer Herstellung, eine Kompaktiereinheit Abfallpapier in einen 6,1 m (20 Fuß) langen Behälter. Typischerweise werden zwei Behälter zum Zwecke der Entsorgung oder des Recyclings auf einem einzelnen Anhänger befördert. Der Anhänger wird unterschiedlich sein zu dem Anhänger, der zur Anförderung des Zeitungsdruckpapiers verwendet wird. Typischerweise werden etwa sechs dieser Behälter erforderlich, um den Abfall aufzunehmen, der erzeugt wird bei einer Zeitungsdruckerei im Rahmen der Bearbeitung des Zeitungsdruckpapiers bei der Einzelabgabe eines typischen 13 Meter Anhängers. Jeder Behälter wiederum muß auf dem Anhänger montiert und von diesem wieder demontiert werden unter Verwendung Hebefahrzeugs mit Haken, bevor die Inhalte entsorgt werden können. Das System ist im allgemeinen ähnlich demjenigen in unserer ebenfalls anhängigen Anmeldung GB 2 307 895 A . Dieser Vorgang ist über die Maßen zeitaufwendig und umfaßt viele Bewegungen der Behälter. Dies erzeugt zusätzlich einen beachtlichen Lärm.
  • Unter Berücksichtigung dieser Probleme und insbesondere unter Bezugnahme auf die Zeitungsdruckindustrie, wurde die vorliegende Erfindung angedacht.
  • Unsere Anmeldung EP 1 061 012 widmet sich schon diesem Problem und beschreibt ein Materialzufuhr- und Abfallsammelsystem für ein Gebäude; das System umfaßt (i) das Vorsehen von wenigstens zwei bereiften, geschlossenen, länglichen Materialtransportcontainern, von denen jeder einen Boden, Wände, ein Dach und eine Zugangstür hat, die innerhalb eines Rahmens an der Rückseite des Containers montiert ist; (ii) Versehen des Gebäudes mit einer Lieferstation zum Befördern der Materialien von der Rückseite eines ersten Containers in das Gebäude; und (iii) Versehen des Gebäudes mit wenigstens einer Abfallsammelstation; wobei die Abfallsammelstation eine Kompaktiereinheit aufweist, die eine Eingangsstelle hat, die ausgelegt ist zur Aufnahme von Abfallmaterial und eine Ausgangsstelle für den Ausstoß an Abfallmaterial; das System miteinander zusammenwirkende Verbindungsmittel umfaßt, die auf den Kompaktiereinheiten vorgesehen sind und an der Rückseite des zweiten Containers; die Verbindungsmittel eine im wesentlichen feste Verbindung vorsehen zwischen der Ausgangsstelle der Kompaktiereinheit und dem Container. Vorzugsweise hat der bereifte Container die Form eines Anhängers eines Lastwagens bzw. Sattelschleppers.
  • Unsere Anmeldung EP 1 061 012 beschreibt auch einen Anhänger für einen Lastwagen bzw. Sattelschlepper, der ausgelegt ist zur Verwendung in dem oben beschriebenen System. Der Anhänger umfaßt einen geschlossenen, länglichen Materialtransportcontainer mit einem Boden, Wänden, einem Dach und einer Zugangstür, die innerhalb eines Rahmens an der Rückseite des Anhängers montiert ist, wobei die Innenflächen der Wände und des Dachs im wesentlichen eben und ununterbrochen sind und der Boden mehrere länglich verlaufende Führungsbahnen bzw. -schienen aufweist; wobei des weiteren die Rückseite des Anhängers zusammenwirkende Mittel umfaßt, mit denen der Anhänger mit der Ausgangsstelle einer Kompaktiereinheit verbunden werden kann. Der Anhänger umfaßt des weiteren Mittel zur Abgabe von Abfallmaterial vom Inneren des Containers aus. Typischerweise ist der Container an der Rückseite des Anhängers auf einem Chassis montiert, um diesbezüglich eine Schwenkbewegung durchführen zu können. Alternativ kann der Container einen Kippstößel aufweisen, um den Anhänger zu kippen und dabei den Inhalt abzugeben. Vorzugsweise ist die Zugangstüre eine vertikal verschiebbare Türe und der Rahmen selbst hat die Form einer sich nach außen öffnenden Türe.
  • Die weitere Entwicklungsarbeit hat zu der vorliegenden Erfindung geführt, in der erkannt wurde, daß das System und der Anhänger weiter modifiziert werden können, um das Erfordernis von Gebäuden, Kompaktiereinheiten zu haben, zu vermeiden.
  • Die US 3 514 902 beschreibt ein Müllfahrzeug in Übereinstimmung mit dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Die EP 0 081 695 beschreibt einen Anhänger mit einem bewegbaren Kopfteil zum Ausstoß von Material von innerhalb des Hohlraums des Anhängers.
  • Die FR 2572371 beschreibt ein Abfallmaterialfördersystem mit einer Abfallmaterialstation zum Empfang von Abfallmaterial von verschiedenen, unterschiedlichen Fahrzeugen. Die Abfallmaterialstation weist mehrere Kompaktierer auf, um das Abfallmaterial zu verschiedenen Fahrzeugen für einen Weitertransport zu befördern, beispielsweise zur Landentsorgung.
  • Gemäß einem ersten Aspekt sieht die vorliegende Erfindung einen Anhänger vor, wie er in Anspruch 1 definiert ist.
  • Vorzugsweise ist die Tür in dem Dach des Fahrzeugs horizontal verschiebbar.
  • Vorzugsweise umfaßt das Transportmittel einen Hub- bzw. Förderboden.
  • Vorzugsweise ist eine Bahn, typischerweise aus Tuch, an dem Bodenrand bzw. der -kante des Kopfteils befestigt. Der Anhänger umfaßt des weiteren Mittel zur Abgabe von Abfallmaterial aus dem Inneren des Behälters. Typischerweise umfassen derartige Mittel das Montieren des Containers zwecks Schwenkbewegung um eine Achse, die an den Vordertüren des Anhängers angrenzt und umfaßt Mittel zum Anheben des hinteren Endes des Containers, um dabei den Container zu kippen.
  • Gemäß einem anderen Aspekt ist ein Materialzufuhr- und Abfallsammelsystem für ein Gebäude vorgesehen; das System umfaßt: (i) das Vorsehen von wenigstens zwei Anhängern des oben definierten Typs; (ii) das Versehen des Gebäudes mit einer Lieferstation zum Befördern der Materialien von einem ersten derartigen Container in das Gebäude; und (iii) das Versehen des Gebäudes mit wenigstens einer Abfallsammelstation, wobei die Abfallsammelstation eine Ausgangsstelle bzw. Ausgabestelle aufweist zum Ausstoß des Abfallmaterials in einen zweiten derartigen Container.
  • Der Begriff Hubboden bzw. Laufboden bedeutet jeweils hier bei seinem Gebrauch einen Boden mit mehreren parallelen, länglichen Bodenelementen oder Latten, die derart angeordnet sind, daß sie sich hin- und herbewegen, um einen Bewegungs- bzw. gehenden Effekt zu erzeugen, wobei ein auf dem Boden angeordneter Gegenstand dazu veranlaßt wird, sich in einer gewählten Richtung vorwärts zu bewegen. Derartige Anordnungen sind im Bereich von Anhängern sehr wohl bekannt. Ein Fahrzeug mit einem derartigen Hubboden ist in der US 5551824 beschrieben, auf die weiters Bezug genommen wird. Der Begriff soll auch andere Anordnungen abdecken, die diesen Effekt erzeugen. Beispiele alternativer Anordnungen sind in der EP 0081695 , der US 3998343 und der US 4747747 gezeigt, auf die weiters Bezug genommen werden soll. Diese Veröffentlichungen beschreiben auch die Verwendung beweglicher Wände oder Kopfteile.
  • Die obigen und andere Aspekte der vorliegenden Erfindung werden nun detaillierter lediglich beispielhaft beschrieben unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen, in denen:
  • 1 eine Rückansicht eines Anhängers in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung ist;
  • 2 eine Seitenansicht eines Ausführungsbeispiels eines Anhängers in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung ist;
  • 3 eine Seitenansicht eines anderen Ausführungsbeispiels eines Anhängers in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung ist;
  • 4 eine teilweise weggeschnittene Seitenansicht des Ausführungsbeispiels der 3 ist;
  • 5 eine detaillierte perspektivische Ansicht der Montageanordnung für die Dachluke des Anhängers der 3 ist;
  • 6 eine Seitenansicht der Lukenmontageschienen des Anhängers der 5 ist;
  • 7 eine teilweise weggeschnittene Draufsicht auf den Anhänger der 3 ist;
  • 8 eine schematische Draufsicht ist in Darstellung des Verfahrens der vorliegenden Erfindung; und
  • 9 in sechs Seitenansichten die Anwendung des Verfahrens der vorliegenden Erfindung in Bezug auf den Anhänger der vorliegenden Erfindung zeigt.
  • Bezugnehmend auf die 1 bis 7, wird der allgemein mit 11 gezeigte Anhänger für eine Lastwagenzugeinheit 10 (8) erläutert. Zunächst wird es hilfreich sein, festzuhalten, daß im Zusammenhang mit Anhängern die Begriffe "vorne" und "hinten" sich auf die herkömmlichen Zugangstüren 12 beziehen, die an der Vorderseite des Anhängers vorzufinden sind. Der Anhänger 11 umfaßt einen Container 13, der durch zwei Seitenwände 14, einen Boden 15, ein Dach 16, eine Rückwand 17 und die Vordertüren 12 definiert ist.
  • Viele Merkmale des Anhängers 11 sind weitgehend üblich und müssen nicht in näherem Detail beschrieben werden. In der Tat ist dies ein spezieller Vorteil des vorliegenden Systems und Anhängers. Zum Zwecke einer Schwenkbewegung um eine axiale Horizontalachse 20, ist der Container 13 auf einem Chassis 21 montiert. Das Chassis 21 weist zusätzliche, herkömmliche Anhängerbauteile auf, wie beispielsweise drei Paare Fahrzeugräder 22 und vordere 23 und hintere 24 Tragbeine, die dann verwendet werden, wenn der Anhänger nicht an eine Zugeinheit gekoppelt ist. Eine Schwenkbewegung wird mit Hilfe eines pneumatischen oder hydraulischen Kolbens 25 ausgelöst, der im allgemeinen vertikal montiert ist, jedoch ausgelegt ist, wäh rend seines Ausfahrens zu schwenken und dadurch den Container 13 zu schwenken.
  • Ein Ausführungsbeispiel eines Containers 13 ist in 2 gezeigt und ist typischerweise aus einer 5 mm Aluminiumlegierungsplatte gebildet und weist Verstärkungselemente 30 auf, die in etwa 400 mm Zentren beabstandet sind. Das in 3 gezeigte Ausführungsbeispiel ist identisch, mit Ausnahme dessen, daß aus ästhetischen und stromlinienförmigen Gründen, der Container äußerlich mit einem geeigneten Bahnenmaterial 31 bezogen ist. Die Verwendung von Aluminium bedeutet, daß der Container gleichermaßen geeignet ist für die Beförderung von Korn/Getreide. In der Tat findet das erfindungsgemäße System Anwendung bei der Beförderung von Produkten beispielsweise zu Supermärkten. Supermärkte produzieren große Mengen an Papier- und Pappeabfällen, die gegenwärtig in kleinen Containern kompaktiert werden, und zwar in gleicher Weise wie Abfälle in der Zeitungsdruckindustrie. In dieser Hinsicht ist erkennbar, daß der Anhänger auch gekühlt werden kann.
  • Typischerweise ist der Container 13 etwa 13 m lang, 2,55 m breit und 2,5 m hoch.
  • Wie am klarsten in 4 und 5 erkennbar ist, hat der Anhänger eine Luke bzw. Ausnehmung mit einer Öffnung 40, die abdeckbar ist über eine horizontal verschiebbare Abdeckung 41. Die Abdeckung 41 bildet eine wasserdichte Dichtung um die Öffnung 40. Der Durchschnittsfachmann ist leicht dazu fähig, geeignete wasserdichte Anordnungen vorzusehen. In dem gezeigten Ausführungsbeispiel ist eine komprimierbare Gummidichtung 42 (6) um den Umfang der Öffnung 40 vorgesehen. Die Abdeckung 41 ist derart angeordnet, daß sie in Position über die Öffnung 40 gleitet und dann nach unten, um die Dichtung 42 mit Hilfe einer Anordnung zusammenzudrücken, wie dies nun unter Bezugnahme auf die 5 und 6 beschrieben wird.
  • Die Abdeckung 41 ist an jeder Seite mit einer aufrecht stehenden Lippe 43 versehen. Jede Lippe trägt eine auswärts vor stehende Achse 44 in Richtung jedes ihrer Enden. Jede Achse trägt ein Rad 45.
  • Eine Kanalanordnung 50 ist auf dem Dach 16 des Anhängers montiert und über Abstandshalter 51 davon beabstandet. Die Kanalanordnung 50 weist zwei separat einwärts gerichtete, koaxiale Kanäle 52, 53 auf. Jeder Kanal 52, 53 weist einen horizontalen Bereich 52a, 53a auf, der an seinem Ende an der Vorderseite des Anhängers, in einem schrägen Bereich 52b, 53b endend, angrenzt. Die 5 und 6 zeigen die Kanalanordnung 50 linkerhand (gesehen in Richtung der Türen 12 des Anhängers). Die Anordnung 50 rechter Hand ist spiegelbildlich.
  • Jeder Kanal 52, 53 steht in Verbindung mit einem jeweiligen Rad 45 der Abdeckung 41. Wie erkennbar, wird die Abdeckung 42 verschlossen durch horizontales Rollen entlang der Kanäle 52a, 53a, bevor eine Vorspannung erfolgt mit Hilfe der schrägen Bereiche 52b, 53b nach unten und gegen die Gummidichtung 42 um die Öffnung 40. Ein Öffnen erfolgt durch den umgekehrten Vorgang.
  • In dem gezeigten Ausführungsbeispiel wird die Abdeckung 41 manuell betätigt und in entweder der offenen oder geschlossenen Stellung mit Hilfe von einem auf der Abdeckung 41 montierten Bolzen 60 sicher gehalten, der in Eingriff steht mit entsprechenden vorderen 61 und hinteren 62 Ausnehmungen, die in der Kanalanordnung 50 ausgebildet sind. In den bevorzugten Ausführungsbeispielen jedoch, wird die Abdeckung 41 fernbedient, wie beispielsweise mit Hilfe eines hydraulischen oder pneumatischen Stößels, der mit der Abdeckung gekoppelt ist oder mit Hilfe eines Elektromotors. In derartigen Fällen ist der Einschluß eines Bolzens nicht notwendig.
  • Innerhalb des Anhängers befindet sich die transversale Wand bzw. Querwand oder das Kopfteil bzw. die Stirnplatte 70 (4 und 7), das mit Hilfe geeigneter Mittel derart angeordnet ist, daß es vorwärts bewegbar ist in Richtung der Rückwand 17 des Anhängers in der durch den Pfeil in 4 gezeigten Richtung. Das Kopfteil 70 unterteilt den Container 13 zwecks Ausbildung eines Hohlraums mit dem Vorderen des Anhängers (nämlich mit den Türen 12). An dem unteren Rand des Kopfteils 70 ist eine feste Tuchbahn 72 befestigt. Die Tuchbahn 72 ist derart bemessen, daß, wenn sich das Kopfteil in seiner anfänglichen Position unmittelbar rückwärtig der Öffnung 40 befindet (wie in 4 gezeigt), sich das Tuch von dem Kopfteil zu den Türen 12 des Anhängers erstreckt. Dadurch entspricht der Bereich der Tuchbahn 72 dem ursprünglichen Bodenbereich des Hohlraums 71.
  • Der Boden des Anhängers ist mit einem Hubboden bzw. Laufboden 73 des oben beschriebenen Typs versehen. Der Hubboden umfaßt eine Reihe paralleler länglicher Latten 74. Die Latten 74 sind derart angeordnet, daß sie sich mit einer Hin- und Herbewegung rückwärts und vorwärts bewegen, wobei sich abwechselnde Latten 74 in entgegengesetzte Richtungen bewegen. Derartige Böden sind im Stand der Technik wohl bekannt und werden nicht in weiterem Detail beschrieben.
  • Speziell bezugnehmend auf die 8 und 9, wird nun das Verfahren nach der vorliegenden Erfindung erläutert. Ein Lastwagen aus einer Zugeinheit 10 und einem ersten Anhänger 11A, der Zeitungsdruckpapierrollen 80 trägt, fährt rückwärts hoch zu einer Ladestation 81 eines Druckwerks 82, woraufhin die Rollen mit Hilfe des Hubbodens durch die Türen 12 entladen werden. Zeitungspapierabfall wird aus dem Druckprozeß entfernt und entlang einer Abgabebahn 83 (die lediglich schematisch dargestellt ist) zu einem Trichter 84 befördert. Der Trichter 84 führt in einen zweiten Anhänger 11B identischer Ausgestaltung zu dem ersten Anhänger 11A, der unterhalb des Trichters 84 positioniert ist, über eine offene Öffnung 40 der Luke in dem Dach 16 des Anhängers 11B ab. Der zweite Anhänger 11B verbleibt an Ort und Stelle bei dem Druckwerk während der Abgabeprozeß vor sich geht.
  • Das Verfahren läuft wie folgt ab. Ein voll beladener Lastwagen kommt an und gibt seine Ladung ab. Er fährt dann zu dem Abfallabgabebereich des Werks bzw. der Fabrik 82, wo die Zugeinheit den nun leeren Anhänger unter dem Trichter 84 zum Empfang des Abfallmaterials abstellt und nimmt dann wieder den gefüllten Anhänger auf, den sie dann zum Zwecke der Entsorgung zu ihrem Heimdepot oder woanders hin zurückführt. Das Verfahren wird bei jedem darauffolgenden Besuch wiederholt.
  • Bei einer typischen Anordnung jedoch hat das Druckwerk 82 mehrere Trichter 84 mit dazugehörigen Abgabebahnen 83.
  • Anfänglich wird sich das transversale Kopfteil 70 bei einer in den 4, 7 und 9a angegebenen Position befinden. Der Trichter 84 gibt Abfallpapier 85 durch die offene Öffnung 40 in den Hohlraum 71 des Anhängers ab, von wo aus es auf die Tuchbahn 72 fällt. Durch Anbringung an dem Unterbau des Kopfteils 70, wirkt das Gewicht des auf die Tuchbahn 72 fallenden Abfalls 85 so, daß es das Kopfteil daran hindert, in Richtung der Rückseite des Anhängers geschoben zu werden, wenn sich die Masse an Abfall 85 vergrößert.
  • Wird der Hohlraum 71 voll, so lösen einer oder mehrere Sensoren (nicht gezeigt), die um die Öffnung 40 angeordnet sind, einen Steuermechanismus aus, der den Hubboden 73 für eine vorbestimmte Zeitspanne betätigt, um den Inhalt des Hohlraums 71 in Richtung der Rückwand 17 zu bewegen und dabei den Hohlraum 71 zu vergrößern (9b). Es wurde herausgefunden, daß bei dem Abfallpapier eines Zeitungspapierdruckwerks das Gewicht des Papiers ausreichend ist, um die Masse an Abfall 85 derart zu kompaktieren, daß bei Vorwärtsbewegung der Masse in Richtung der Rückseite des Containers 13, die Masse ihre im allgemeinen Kubusform beibehält (siehe 9c). Die Vorderfläche der Masse 85 kollabiert nicht, wenn sie einmal außer Kontakt mit den Türen 12 des Anhängers bewegt wurde.
  • Der Prozeß wird wiederholt (9a–e), wobei sich das Kopfteil 70 indexmäßig rückwärts bewegt, in Richtung der Rückwand 17 des Anhängers, bis der Container 13 im wesentlichen voll ist (9f). Typischerweise wird dies 5 oder 6 Indexierschritte erfordern, wobei dies jedoch von den Abmessungen des Anhängers abhängt.
  • Die Luke wird dann verschlossen und der Anhänger ist dann fertig, um mitgenommen zu werden, beim nächsten Besuch des Lastwagens, der Zeitungsdruckpapier liefert. An dem Ort, wo das Abfallpapier abgegeben werden soll, beispielsweise bei einem Landauffüllort oder einer Wiederverwertungsanlage, gibt der Anhänger den Abfall mit Hilfe des Hubbodens ab, der in umgekehrter Richtung betrieben wird oder durch Kippen des Containers um den Schwenkpunkt 20 mit Hilfe des Stößels 25. Während der Abgabe, wirkt der an dem unteren Rand des Kopfteils 70 angebrachte Tuchbogen 72 so, daß er das Kopfteil 70 in Richtung der Vorderseite des Anhängers bei Abgabe des Abfalls zieht.
  • Während der Anbringung an der Zugeinheit 10 können der Hubboden und die Abdeckungs 51 -verschlußanordnung über die Zugeinheit mit Energie versorgt werden. Sind sie jedoch von der Zugeinheit 10 gelöst, so werden diese Komponenten über eine an Ort und Stelle befindliche Energieversorgung bei den Werken 82 mit Energie versorgt.
  • Die vorliegende Erfindung reduziert die Menge der an Ort und Stelle erforderlichen Vorgänge, vermeidet die Notwendigkeit für ein Anheben und Absenken schwerer, mit Abfallmaterialien beladener Container und erlaubt ein Entfernen von Abfall in einer geradlinigen, schnellen, effizienten und kosteneffektiven Weise. Auch reduziert die vorliegende Erfindung die Straßenbenutzung beachtlich, in Idealfällen um 50%. Zudem wird bei dem bevorzugten Ausführungsbeispiel die Sicherheit der Lieferung über die Straße verbessert durch die Metallkonstruktion des Anhängers. Des weiteren kann die vorliegende Erfindung zu Kosteneinsparungen führen, indem die Notwendigkeit von Kompaktiermitteln am Produktionsort und ihr ständiges Laufen wie auch ihre Wartungskosten vermieden werden.
  • Während sie unter Bezugnahme auf die Papierindustrie beschrieben wurden, ist erkennbar, daß die Aspekte der vorliegenden Erfindung im Rahmen der Verwendung in anderen Industriezweigen gleichermaßen geeignet sind, beispielsweise bei der Entfernung klinischen Abfalls. Da während des Gebrauchs ein Zugang zu dem Container nur über die Luke in dem Dach möglich ist, liefert die vorliegende Erfindung eine verbesserte Abschirmung gegenüber Gefahren und Sicherheit.

Claims (7)

  1. Sattelschlepperanhänger (11) mit einem geschlossenen länglichen Materialtransportcontainer (13), der von einem Chassis (21) mit mehreren Straßenrädern (22) getragen ist, wobei der Container (13) einen Boden (15), eine Rückwand (17) und zwei Seitenwände (14), ein Dach (16) und eine Vorderseite mit einer Zugangstür (12) in dieser aufweist, wobei die Innenflächen des Containers (13) im wesentlichen eben sind; wobei das Innere des Containers (13) eine bewegbare Querwand oder ein Kopfteil (70) aufweist, welche einen Hohlraum (71) zwischen der Wand oder dem Kopfteil (70) und der Zugangstür (12) begrenzt, wobei die bewegbare Wand oder das Kopfteil (70) zwischen einer ersten Position nahe der Zugangstür (12), in der die Kapazität des Hohlraums (71) minimal ist, und einer von der Zugangstür (12) entfernten zweiten Position bewegbar ist, in der die Kapazität des Hohlraums (71) maximal ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Container (13) ferner Transporteinrichtungen für den längsgerichteten Transport von in den Hohlraum (71) plaziertem Material aufweist, und daß in dem Dach (16) des Containers (13) eine Öffnung (40) nahe der Zugangstür (12) vorgesehen ist und eine zwischen einer ersten, die Öffnung (40) abdeckenden Position und einer zweiten, die Öffnung (40) freigebenden Position bewegbare Abdeckung (41) vorgesehen ist.
  2. Anhänger nach Anspruch 1, bei dem die Transporteinrichtung einen Hubboden aufweist.
  3. Anhänger nach Anspruch 1 oder Anspruch 2, bei dem eine Bahn (72), vorzugsweise aus Leinwand, am unteren Rand der bewegbaren Wand oder des Kopfteils (70) angebracht ist.
  4. Anhänger nach einem der Ansprüche 1 bis 3, bei dem die Abdeckung (4i) zwei Räder (45) aufweist, die sich von jedem Seitenrand (43) der Abdeckung (41) in Querrichtung nach außen erstrecken, wobei jedes Rad (45) in einen jeweiligen horizontalen längslaufenden Kanal (52, 53) eingreift, der in jeweiligen Kanalanordnungen (50) ausgebildet ist, welche auf dem Dach (16) des Containers (13) zu beiden Seiten der Öffnung (40) angebracht sind.
  5. Anhänger nach Anspruch 4, bei dem jeder Kanal (52, 53) jeder Kanalanordnung (50) einen im wesentlichen horizontalen Bereich (52a, 53a) und einen schrägen Bereich (52b, 53b) aufweist, wobei der schräge Bereich (52b, 53b) sich an demjenigen Ende jedes Kanals (52, 53) befindet, das der Öffnung (40) am nächsten ist, und er in Bezug auf den horizontalen Bereich (52a, 53a) abwärts gerichtet ist.
  6. Anhänger nach einem der Ansprüche 1 bis 5, bei dem das Bewegen der Abdeckung zwischen der ersten und der zweiten Position mittels hydraulischer oder pneumatischer Stößel oder Kolben fernbetätigt erfolgt.
  7. Materialliefer- und Abfallsammelsystem für ein Gebäude (82), wobei das System aufweist: (i) Vorsehen mindestens zweier Anhänger nach einem der Ansprüche 1 bis 6; (ii) Versehen des Gebäudes (82) mit einer Lieferstation (81) für den Transfer von Materialien (80) von einem ersten derartigen Anhänger (11A) in das Gebäude (82); und (iii) Versehen des Gebäudes (82) mit mindestens einer Abfallsammelstation, wobei die Abfallsammelstation eine Ausgabe (84) für das Ausgeben von Abfallmaterial in einen zweiten derartigen Anhänger (11B) durch die Öffnung (40) im Dach (16) desselben aufweist.
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