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DE3402965A1 - Transportabler sammelbehaelter fuer muell - Google Patents

Transportabler sammelbehaelter fuer muell

Info

Publication number
DE3402965A1
DE3402965A1 DE19843402965 DE3402965A DE3402965A1 DE 3402965 A1 DE3402965 A1 DE 3402965A1 DE 19843402965 DE19843402965 DE 19843402965 DE 3402965 A DE3402965 A DE 3402965A DE 3402965 A1 DE3402965 A1 DE 3402965A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
container according
collection container
container
longitudinal
extendable
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE19843402965
Other languages
English (en)
Inventor
Hans 7318 Lenningen Mall
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Individual
Original Assignee
Individual
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
Priority to DE19843402965 priority Critical patent/DE3402965A1/de
Publication of DE3402965A1 publication Critical patent/DE3402965A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

Links

Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65FGATHERING OR REMOVAL OF DOMESTIC OR LIKE REFUSE
    • B65F9/00Transferring of refuse between vehicles or containers with intermediate storage or pressing

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Refuse-Collection Vehicles (AREA)
  • Refuse Collection And Transfer (AREA)

Description

  • Transportabler Sammelbehälter für Müll
  • Die Erfindung betrifft einen transportablen Sammelbehälter für Müll u. dgl., bestehend aus einem etwa rechteckigen Boden und vier Seitenwänden, von denen zumindest eine an der Schmalseite gelegene Seitenwand zu öffnen ist.
  • Derartige Behälter finden für Schüttgüter aller Art Verwendung, wie beispielsweise bei der Müll-, Schrott-, Bauschutt- und Altpapierabfuhr. An ihrer einen Schmalseite, meist der geschlossenen Schmalseite, sind spezielle Aufnahmeelemente angeschweißt, so daß die Behälter mit den üblichen Haken-, Seil- oder Kettenaufnahmesystemen der Trägerfahrzeuge harmonieren und zum Abtransport auf diese Fahrzeuge aufgebockt werden können.
  • Die vorliegende Erfindung befaßt sich mit der Verwendung derartiger Sammelbehälter für die Müllabfuhr. Dabei geht die Erfindung von der Erkenntnis aus, daß in vielen ländlichen Bereichen die Sammlung speziell von Hausmüll in sehr kostspieliger Weise durchgeführt werden muß, weil die personalintensiven und teuren Müllfahrzeuge jedesmal, wenn sie voll sind, einen mitunter ziemlich weiten Weg zur Mülldeponie zurücklegen müssen. Diese Fahrtstrecke wirkt sich bei der Nutzen-Kostenanalyse besonders nachteilig aus. Zum einen, weil die zwei bis drei Mitarbeiter, die sonst für das Ein- und Aushängen der Mülleimer benötigt werden, nichts zu tun haben. Zum anderen auch deshalb, weil ein technisch aufwendiges und entsprechend teures Fahrzeug nur zur reinen Transportfunktion herangezogen wird.
  • Um die teuren Fahrten zur Mülldeponie einzusparen, sind von der Anmelderin Versuche gemacht worden, die Müllfahrzeuge bereits am Ort der Sammlung zu entleeren, und zwar in einen transportablen Sammelbehälter etwa der eingangs beschriebenen Art. Dieser Sammelbehälter kann dann durch ein einfaches Trägerfahrzeug, das mit einer einzigen Bedienungsperson auskommt, aufgenommen und zur Deponie gefahren werden. Dieses Fahrzeug kann zusätzlich im Anhängerbetrieb einen weiteren Behälter mitaufnehmen und ist daher sowonl vom Personalaufwand wie auch von der Ladekapazität her bedeutend günstiger. Zudem ist es im Gegensatz zu Müll fahrzeugen auch für andere Transportzwecke geeignet.
  • Dabei ergab sich jedoch als Nachteil der bisher bekannten Sammelbehälter, daß sie nur dort aufgestellt werden können, wo eine Rampe zur Verfügung steht. Denn die Müllwagen müssen auf eine Rampe hochfahren, um den Müll von oben in die Sammelbehälter zu entleeren. Dadurch sind die Einsatzmöglichkeiten dieser Behälter begrenzt, insbesondere in Wohngebieten finden sich kaum geeignete Aufstellungsplätze.
  • Von dieser Erkenntnis ausgehend, liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, den eingangs beschriebenen transportablen Sammelbehälter dahingehend zu verbessern, daß er nicht mehr auf das Vorhandensein einer Rampe angewiesen ist, sondern auf jeder größeren Freifläche, insbesondere auf Parkplätzen u. dgl. aufgestellt werden kann. Gleichzeitig soll sich der erfindungsgemäße Sammelbehälter durch hohe Ladekapazität und optimale Raumausnutzung auszeichnen.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß zumindest eine der beiden Längswände des Behälters in Querrichtung auf eine das rückwärtige Einfahren des Müllfahrzeuges gestattende Breite ausfahrbar ist.
  • Erfindungsgemäß wird also die bisherige Entladung des Müllfahrzeuges über eine Rampe ersetzt durch das unmittelbare Einfahren des Fahrzeuges in den Behälter selbst.
  • Durch das Ausfahren einer oder beider Längswände ist eine saubere und schnelle Umladung möglich, wobei das Müllfahrzeug während des HerausdrUckens des Mülls langsam nach vorn fährt, so daß der Behälter von hinten nach vorn gleichmäßig beladen wird.
  • Zugleich gestattet die beschriebene Konstruktion eine optimale Ausnutzung des zulässigen Platzbedarfes. Gemäß der Straßenverkehrsordnung dürfen Fahrzeuge eine Gesamtbreite von höchstens 2500 mm aufweisen. Diese Breite wird üblicherweise von den Müllfahrzeugen ausgenützt. Durch die Ausfahrbarkeit einer oder beider Längswände wird der Behälter zumindest an seinem einen Ende so breit, daß dqs Müllfahrzeug bequem rückwärts hineinfahren kann und zugleich ein sauberes Umladen ohne seitlich herausfallenden Müll sichergestellt ist. Nach dem Beladen werden die Längswände des Behälters wieder auf die von der Straßenverkehrsordnung zulässige Höchstbreite von 2,5 m zusammengefahren. Dadurch kann die erfindungsgemäße Umladestation ohne zusätzliche bauliche Maßnahme an beliebigen Plätzen, also auch an wechselnden Standorten, aufgestellt werden.
  • Ihr Abtransport erfolgt kostengünstig über Abrollkipper od. dgl., die in der Anschaffung und im Unterhalt billiger als ein Müllsammelfahrzeug sind und nur mit einem Mann besetzt werden müssen.
  • Für die konstruktive Ausgestaltung der aus fahrbaren Längswand bieten sich verschiedene Möglichkeiten. So kann beispielsweise die Längswand parallel verfahrbar zum Behälter an dessen Boden geführt sein, wobei sie zweckmäßig zumindest zwei Winkelprofile trägt, deren horizontaler Schenkel in entsprechenden Führungen des Bodens läuft. Oder die Längswand ist an ihrem der zu öffnenden Schmalseite abgewandten Ende längs einer Vertikalachse schwenkbar gelagert, so daß sie eine bogenförmige Bewegung durchführt.
  • Selbstverständlich braucht die Ausfahrbarkeit nicht auf eine Längswand beschränkt zu werden, sondern kann an den beiden gegenüberliegenden Längswänden nacheinander oder zweckmäßigerweise gleichzeitig vorgenommen werden. Man erhält dann mit einem geringeren Ausfahrhub pro Seitenwand die erforderliche Öffnungsweite für das Einfahren des Müllfahrzeuges.
  • Zweckmäßig erfolgt das Ausfahren der Seitenwand oder der Seitenwände durch eine Antriebseinheit, die unter dem Boden des Behälters montiert ist. Diese Antriebseinheit kann aus einem doppelseitig beaufschlagbaren Zylinder-Kolben-Aggregat bestehen und einen eigenen elektrohydraulischen Antrieb aufweisen oder an den Hydraulikkreislauf des Müllfahrzeuges oder des Trägerfahrzeuges anschließbar sein. Auf diese Weise erfolgt sowohl das Auseinanderfahren wie auch das Zusammenfahren automatisch durch Knopfdruck.
  • Um ein dichtes Schließen der ausfahrbaren Längswände und der daran angelenkten, zu'öffnenden Seitenwand an der Schmalseite sicherzustellen, können die Längswände nach dem Zurückfahren durch eine Winde od. dgl. verspannt werden.
  • Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung zweier Ausführungsbeispiele anhand der Zeichnung; dabei zeigt: Fig. 1 eine Schrägansicht des Behälters; Fig. 2 eine Ansicht auf die zu öffnende Schmalseite bei ausgefahrener Längswand; Fig. 3 ein Scbrägbild eines Behälters mit verschwenkbaren Längswänden und Fig. 4 eine Draufsicht auf den Behälter von oben bei einer abgeschwenkten Längswand.
  • In beiden Ausführungsbeispielen besteht der Behälter aus einem etwa rechteckigen Bodenblech 1, zwei vertikalen Längswänden 2 und 3 und zwei vertikalen Querwänden 4 und 5. Die eine Querwand 4 ist durch zwei Türen 4a und 4b gebildet, die an Scharnieren der angrenzenden Längswände 2 und 3 gelagert sind, so daß sie entsprechend den strichpunktierten Linien in Fig. 1 geöffnet werden können. Uber diese Türen wird der Behälter im allgemeinen entleert.
  • Der Boden und die Längswände sind über Stahlprofile 6 ausgesteift und untereinander verbunden. An der Bodenunterseite befinden sich zwei in Längsrichtung laufende Schienen 7, die als Standfüße und als Gleitbahn beim Hochziehen des Behälters auf das Trägerwerkzeug dienen.
  • Zusätzlich können an dem Boden noch Gleitrollen montiert sein.
  • Oben ist der Behälter durch eine zweigeteilte Abdeckung verschließbar. Es handelt sich dabei um zwei Deckel 8a und 8b, die über Scharniere an ihren angrenzenden Längswänden 2 bzw. 3 montiert sind. Ihre Öffnungsbewegung ist durch die Pfeilbogen in Fig. 1 gezeigt.
  • Wesentlich an beiden Ausführungsbeispielen ist das Merkmal, daß die beiden Längswände 2 und 3 jeweils nach außen verfahren werden können. Bei der Bauform gemäß den Fig. 1 und 2 sind die Längswände parallel verfahrbar unterhalb des Bodens 1 geführt. Sie weisen hierzu jeweils zwei Winkeleisen 9 und 10 auf, die mit ihrem horizontalen Schenkel in einem entsprechenden Hohlprofil 11 unterhalb des Bodens 1 horizontal verschiebbar geführt sind.
  • Damit beim Auseinanderfahren der Längswände am Boden keinen Spalt frei wird, sind sie jeweils mit einem Bodenteil 2a bzw. 3a versehen, das zweckmäßig oberhalb des Bodens 1 an diesem entlanggleitet. Die Breite der Bodenteile ist etwas größer als die maximale Ausfahrbewegung gewählt.
  • Des weiteren zeigt die Bauform gemäß den Fig. 1 und 2 die Möglichkeit, das Aufklappen der beiden Deckel 8a und 8b automatisch herbeizuführen, wenn die beiden Längswände 2 und 3 auseinandergefahren werden. Hierzu sind an den beiden Deckeln Gelenkzüge 12 und 13 befestigt, die mit ihren unteren Enden jeweils im Bodenbereich festgelegt sind. Jeder Gelenkzug besteht aus einem Seil, das zwischen einem oberen und einem unteren Schwenkhebel verläuft. Der obere Schwenkhebel 12a bzw. 13a ist mit dem Deckel 8a bzw. 8b verbunden und nahe dessen Schwenkachse angeordnet. Der untere Schwenkhebel 12b bzw. 13b ist am unteren Ende der ausfahrbaren Längswand gelagert und über eine Zugfeder 12c bzw. 13c mit dem Boden verbunden. Wird nun die Längswand aus der in Fig. 2 rechts dargestellten Position nach außen gefahren, wie im linken Teil dargestellt, so verschwenkt die Zugfeder 12c den Hebel 12b entgegen dem Uhrzeigersinn und zieht das Seil 12 nach unten. Dementsprechend wird auch der Hebel 12a im Uhrzeigersinn verschwenkt und mit ihm der Deckel 8a.
  • Selbstverständlich kann die Betätigung der beiden Deckel auch auf andere Weise, insbesondere über Bowdenzüge oder andere Hebelgestänge r--folgn.
  • Das Verfahrerl(ler beiden L.ingswirlde ;? und 3 erfolgt jeweis durch ein Paar unterhalb des Bodens 1 angeordnete Zylinder-Kolben-Aggregate 14 und 15. Diese Zylinder-Kolben-Aggregate können an den Druckmitelkreislauf des Müllfahrzeuges oder des Trägerfahrzeuges angeschlossen werden.
  • Das bedeutet, daß die Bedienungsperson zum Füllen des Behälters lediglich noch die beiden Türen 4a und 4b zu öffnen hat. Alles Andere, das Auseinanderfahren der Seitenwände 2 und 3 ud das Öffnen der Deckel 8a und 8b erfolgt automatisch. Sodann fährt das Müllfahrzeug rückwärts ein Stück in den offenen Behälter hinein und lädt den Müll unter allmählichem Vorfahren in den Behälter um. Nach dem Entleeren und vollständigen Herfahren des Müllfahrzeuges werden die Längswände 2 und 3 durch die Zylinder-Kolben-Einheiten 14 und 15 wieder zurückgefahren, die Türen 4a und 4b sowie die beiden Deckel 8a und 8b verschlossen. Der Behälter hat dann wieder die von der Straßenverkehrsordnung vorgeschriebene Höchstbreite und kann mit kostengünstigen Haken-, Seil- oder Kettenlift-Fahrzeugen zur Deponie gefahren werden. Zugleich ergibt sich beim Zusammenfahren der Längswände 2 und 3 eine erwünschte Verdichtung des Mülls.
  • Die Bauform gemäß den Fig. 3 und 4 unterscheidet sich nur insofern, als hier die Längswände 2 und 3 nicht parallel verfahrbar, sondern schwenkbar am Behälter geführt sind. Zu diesem Zweck sind sie ähnlich wie die Türen 4a und 4b an der diesen Türen abgewandten Vertikalkante über Scharniere 16 und 17 am Behälter gelagert.
  • Ihr Antrieb erfolgt ebenfalls über Zylinder-Kolben-Aggregate, die jedoch in diesem Fall schwenkbar unter dem Boden angeordnet sind. Die beiden Längswände 2 und 3 werden dadurch an der zu öffnenden Stirnseite des Behälters scherenförmig auseinandergefahren.
  • Aufgrund der Schwenkbewegung der beiden Längsseiten 2 und 3 brauchen hier die angeschlossenen Bodenteile 2a und 3a nicht rechteckig, sondern nur dreieckig ausgebildet zu sein.
  • Die beiden Deckel ea und Sb können auch in diesem Fall zwangsweise über den Verschiebemechani smus der Längsseiten gesteuert werden.
  • Zusammenfassend zeichnet sich die erfindungsgemäße Umladestation dadurch aus, daß sie keine spezielle Zufahrtsrampe erfordert, daher nicht ortsgebunden ist und an beliebigen öffentlichen Plätzen aufgestellt werden kann und daß durch das Hereinfahren des Müllwagens in den Behälter ein problemloses, sauberes Umfüllen möglich ist.
  • Schließlich kann der erfindungsgemäße Behälter durch kostengünstige Trägerfahrzeuge zur Deponie gefahren werden, während das Müllsammelfahrzeug für die Entleerung der Mülltonnen verfügbar bleibt.

Claims (10)

  1. Patentansprüche 1. Transportabler Sammelbehälter für Müll u. dgl., bestehend aus einem etwa rechteckigen Boden und vier Seitenwänden, von denen zumindest eine an der Schmalseite gelegene Seitenwand zu öffnen ist, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest eine der beiden Längswände (2, 3) in Querrichtung auf eine das rückwärtige Einfahren des Müllfahrzeuges gestattende Breite ausfahrbar ist.
  2. 2. Sammelbehälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die ausfahrbare Längswand (2, 3) ein Bodenteil (2a, 3a) trägt, dessen Breite zumindest dem Ausfahrmaß entspricht.
  3. 3. Sammelbehalter nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenwand (2, 3) parallel verfahrbar zum Behälter an dessen Boden (1) geführt ist.
  4. 4. Sammelbehälter nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Längswand (2, 3) zumindest zwei Winkelprofile (9, 10) trägt, deren horizontaler Schenkel in entsprechenden Führungen (11) des Bodens (1) läuft.
  5. 5. Sammelbehälter nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Längswand (2, 3) an ihrem der zu öffnenden Schmalseite abgewandten Ende längs einer Vertikalachse schwenkbar gelagert ist.
  6. 6. Sammelbehälter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest eine unter dem Boden (1) montierte Antriebseinheit (14, 15) mit der verfahrbaren Längswand (2, 3) verbunden ist.
  7. 7. Sammelbehälter nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Antriebseinheit aus einem doppelseitig beaufschlagbaren Zylinder-Kolben-Aggregat (14, 15) besteht.
  8. 8. Sammelbehälter nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Antriebseinheit (14, 15) an den Hydraulikkreislauf des Müllfahrzeuges oder des Trägerfahrzeuges anschließbar ist.
  9. 9. Sammelbehälter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die ausfahrbare Längswand (2, 3) nach dem Zurückfahren mit der anderen, ggf. ebenfalls ausfahrbaren Seitenwand verspannbar ist.
  10. 10. Sammelbehälter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß er zwei an den Längswänden (2, 3) angelenk-te, aufktlappbare Deckel (8a, 8b) aufweist, die über Zug- und/oder Druck-Glieder mit dem Boden (1) oder der Antriebseinheit für die verfahrbaren Längswände in Verbindung stehen.
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