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Transportabler Sammelbehälter für Müll
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Die Erfindung betrifft einen transportablen Sammelbehälter für Müll
u. dgl., bestehend aus einem etwa rechteckigen Boden und vier Seitenwänden, von
denen zumindest eine an der Schmalseite gelegene Seitenwand zu öffnen ist.
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Derartige Behälter finden für Schüttgüter aller Art Verwendung, wie
beispielsweise bei der Müll-, Schrott-, Bauschutt- und Altpapierabfuhr. An ihrer
einen Schmalseite, meist der geschlossenen Schmalseite, sind spezielle Aufnahmeelemente
angeschweißt, so daß die Behälter mit den üblichen Haken-, Seil- oder Kettenaufnahmesystemen
der Trägerfahrzeuge harmonieren und zum Abtransport auf diese Fahrzeuge aufgebockt
werden können.
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Die vorliegende Erfindung befaßt sich mit der Verwendung derartiger
Sammelbehälter für die Müllabfuhr. Dabei geht die Erfindung von der Erkenntnis aus,
daß in vielen ländlichen Bereichen die Sammlung speziell von Hausmüll in sehr kostspieliger
Weise durchgeführt werden muß, weil die personalintensiven und teuren Müllfahrzeuge
jedesmal, wenn sie voll sind, einen mitunter ziemlich weiten Weg zur Mülldeponie
zurücklegen müssen. Diese Fahrtstrecke wirkt sich bei der Nutzen-Kostenanalyse besonders
nachteilig aus. Zum einen, weil die zwei bis drei Mitarbeiter, die sonst für das
Ein- und Aushängen der Mülleimer benötigt werden, nichts zu tun haben. Zum anderen
auch deshalb, weil ein technisch aufwendiges und entsprechend teures Fahrzeug nur
zur reinen Transportfunktion herangezogen wird.
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Um die teuren Fahrten zur Mülldeponie einzusparen, sind von der Anmelderin
Versuche gemacht worden, die Müllfahrzeuge bereits am Ort der Sammlung zu entleeren,
und zwar in einen transportablen Sammelbehälter etwa der eingangs beschriebenen
Art. Dieser Sammelbehälter kann dann durch ein einfaches Trägerfahrzeug, das mit
einer einzigen Bedienungsperson auskommt, aufgenommen und zur Deponie gefahren werden.
Dieses Fahrzeug kann zusätzlich im Anhängerbetrieb einen weiteren Behälter mitaufnehmen
und ist daher sowonl vom Personalaufwand wie auch von der Ladekapazität her bedeutend
günstiger. Zudem ist es im Gegensatz zu Müll fahrzeugen auch für andere Transportzwecke
geeignet.
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Dabei ergab sich jedoch als Nachteil der bisher bekannten Sammelbehälter,
daß sie nur dort aufgestellt werden können, wo eine Rampe zur Verfügung steht. Denn
die Müllwagen müssen auf eine Rampe hochfahren, um den Müll von oben in die Sammelbehälter
zu entleeren. Dadurch sind die Einsatzmöglichkeiten dieser Behälter begrenzt, insbesondere
in Wohngebieten finden sich kaum geeignete Aufstellungsplätze.
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Von dieser Erkenntnis ausgehend, liegt der vorliegenden Erfindung
die Aufgabe zugrunde, den eingangs beschriebenen transportablen Sammelbehälter dahingehend
zu verbessern, daß er nicht mehr auf das Vorhandensein einer Rampe angewiesen ist,
sondern auf jeder größeren Freifläche, insbesondere auf Parkplätzen u. dgl. aufgestellt
werden kann. Gleichzeitig soll sich der erfindungsgemäße Sammelbehälter durch hohe
Ladekapazität und optimale Raumausnutzung auszeichnen.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß zumindest eine
der beiden Längswände des Behälters in Querrichtung auf eine das rückwärtige Einfahren
des Müllfahrzeuges gestattende Breite ausfahrbar ist.
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Erfindungsgemäß wird also die bisherige Entladung des Müllfahrzeuges
über eine Rampe ersetzt durch das unmittelbare Einfahren des Fahrzeuges in den Behälter
selbst.
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Durch das Ausfahren einer oder beider Längswände ist eine
saubere
und schnelle Umladung möglich, wobei das Müllfahrzeug während des HerausdrUckens
des Mülls langsam nach vorn fährt, so daß der Behälter von hinten nach vorn gleichmäßig
beladen wird.
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Zugleich gestattet die beschriebene Konstruktion eine optimale Ausnutzung
des zulässigen Platzbedarfes. Gemäß der Straßenverkehrsordnung dürfen Fahrzeuge
eine Gesamtbreite von höchstens 2500 mm aufweisen. Diese Breite wird üblicherweise
von den Müllfahrzeugen ausgenützt. Durch die Ausfahrbarkeit einer oder beider Längswände
wird der Behälter zumindest an seinem einen Ende so breit, daß dqs Müllfahrzeug
bequem rückwärts hineinfahren kann und zugleich ein sauberes Umladen ohne seitlich
herausfallenden Müll sichergestellt ist. Nach dem Beladen werden die Längswände
des Behälters wieder auf die von der Straßenverkehrsordnung zulässige Höchstbreite
von 2,5 m zusammengefahren. Dadurch kann die erfindungsgemäße Umladestation ohne
zusätzliche bauliche Maßnahme an beliebigen Plätzen, also auch an wechselnden Standorten,
aufgestellt werden.
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Ihr Abtransport erfolgt kostengünstig über Abrollkipper od. dgl.,
die in der Anschaffung und im Unterhalt billiger als ein Müllsammelfahrzeug sind
und nur mit einem Mann besetzt werden müssen.
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Für die konstruktive Ausgestaltung der aus fahrbaren Längswand bieten
sich verschiedene Möglichkeiten. So kann beispielsweise die Längswand parallel verfahrbar
zum Behälter an dessen Boden geführt sein, wobei sie zweckmäßig
zumindest
zwei Winkelprofile trägt, deren horizontaler Schenkel in entsprechenden Führungen
des Bodens läuft. Oder die Längswand ist an ihrem der zu öffnenden Schmalseite abgewandten
Ende längs einer Vertikalachse schwenkbar gelagert, so daß sie eine bogenförmige
Bewegung durchführt.
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Selbstverständlich braucht die Ausfahrbarkeit nicht auf eine Längswand
beschränkt zu werden, sondern kann an den beiden gegenüberliegenden Längswänden
nacheinander oder zweckmäßigerweise gleichzeitig vorgenommen werden. Man erhält
dann mit einem geringeren Ausfahrhub pro Seitenwand die erforderliche Öffnungsweite
für das Einfahren des Müllfahrzeuges.
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Zweckmäßig erfolgt das Ausfahren der Seitenwand oder der Seitenwände
durch eine Antriebseinheit, die unter dem Boden des Behälters montiert ist. Diese
Antriebseinheit kann aus einem doppelseitig beaufschlagbaren Zylinder-Kolben-Aggregat
bestehen und einen eigenen elektrohydraulischen Antrieb aufweisen oder an den Hydraulikkreislauf
des Müllfahrzeuges oder des Trägerfahrzeuges anschließbar sein. Auf diese Weise
erfolgt sowohl das Auseinanderfahren wie auch das Zusammenfahren automatisch durch
Knopfdruck.
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Um ein dichtes Schließen der ausfahrbaren Längswände und der daran
angelenkten, zu'öffnenden Seitenwand an der Schmalseite sicherzustellen, können
die Längswände nach
dem Zurückfahren durch eine Winde od. dgl.
verspannt werden.
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Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden
Beschreibung zweier Ausführungsbeispiele anhand der Zeichnung; dabei zeigt: Fig.
1 eine Schrägansicht des Behälters; Fig. 2 eine Ansicht auf die zu öffnende Schmalseite
bei ausgefahrener Längswand; Fig. 3 ein Scbrägbild eines Behälters mit verschwenkbaren
Längswänden und Fig. 4 eine Draufsicht auf den Behälter von oben bei einer abgeschwenkten
Längswand.
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In beiden Ausführungsbeispielen besteht der Behälter aus einem etwa
rechteckigen Bodenblech 1, zwei vertikalen Längswänden 2 und 3 und zwei vertikalen
Querwänden 4 und 5. Die eine Querwand 4 ist durch zwei Türen 4a und 4b gebildet,
die an Scharnieren der angrenzenden Längswände 2 und 3 gelagert sind, so daß sie
entsprechend den strichpunktierten Linien in Fig. 1 geöffnet werden können. Uber
diese Türen wird der Behälter im allgemeinen entleert.
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Der Boden und die Längswände sind über Stahlprofile 6 ausgesteift
und untereinander verbunden. An der Bodenunterseite befinden sich zwei in Längsrichtung
laufende
Schienen 7, die als Standfüße und als Gleitbahn beim Hochziehen
des Behälters auf das Trägerwerkzeug dienen.
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Zusätzlich können an dem Boden noch Gleitrollen montiert sein.
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Oben ist der Behälter durch eine zweigeteilte Abdeckung verschließbar.
Es handelt sich dabei um zwei Deckel 8a und 8b, die über Scharniere an ihren angrenzenden
Längswänden 2 bzw. 3 montiert sind. Ihre Öffnungsbewegung ist durch die Pfeilbogen
in Fig. 1 gezeigt.
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Wesentlich an beiden Ausführungsbeispielen ist das Merkmal, daß die
beiden Längswände 2 und 3 jeweils nach außen verfahren werden können. Bei der Bauform
gemäß den Fig. 1 und 2 sind die Längswände parallel verfahrbar unterhalb des Bodens
1 geführt. Sie weisen hierzu jeweils zwei Winkeleisen 9 und 10 auf, die mit ihrem
horizontalen Schenkel in einem entsprechenden Hohlprofil 11 unterhalb des Bodens
1 horizontal verschiebbar geführt sind.
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Damit beim Auseinanderfahren der Längswände am Boden keinen Spalt
frei wird, sind sie jeweils mit einem Bodenteil 2a bzw. 3a versehen, das zweckmäßig
oberhalb des Bodens 1 an diesem entlanggleitet. Die Breite der Bodenteile ist etwas
größer als die maximale Ausfahrbewegung gewählt.
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Des weiteren zeigt die Bauform gemäß den Fig. 1 und 2 die Möglichkeit,
das Aufklappen der beiden Deckel 8a und 8b automatisch herbeizuführen, wenn die
beiden Längswände 2 und 3 auseinandergefahren werden. Hierzu sind an den beiden
Deckeln Gelenkzüge 12 und 13 befestigt, die mit ihren unteren Enden jeweils im Bodenbereich
festgelegt sind. Jeder Gelenkzug besteht aus einem Seil, das zwischen einem oberen
und einem unteren Schwenkhebel verläuft. Der obere Schwenkhebel 12a bzw. 13a ist
mit dem Deckel 8a bzw. 8b verbunden und nahe dessen Schwenkachse angeordnet. Der
untere Schwenkhebel 12b bzw. 13b ist am unteren Ende der ausfahrbaren Längswand
gelagert und über eine Zugfeder 12c bzw. 13c mit dem Boden verbunden. Wird nun die
Längswand aus der in Fig. 2 rechts dargestellten Position nach außen gefahren, wie
im linken Teil dargestellt, so verschwenkt die Zugfeder 12c den Hebel 12b entgegen
dem Uhrzeigersinn und zieht das Seil 12 nach unten. Dementsprechend wird auch der
Hebel 12a im Uhrzeigersinn verschwenkt und mit ihm der Deckel 8a.
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Selbstverständlich kann die Betätigung der beiden Deckel auch auf
andere Weise, insbesondere über Bowdenzüge oder andere Hebelgestänge r--folgn.
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Das Verfahrerl(ler beiden L.ingswirlde ;? und 3 erfolgt jeweis durch
ein Paar unterhalb des Bodens 1 angeordnete
Zylinder-Kolben-Aggregate
14 und 15. Diese Zylinder-Kolben-Aggregate können an den Druckmitelkreislauf des
Müllfahrzeuges oder des Trägerfahrzeuges angeschlossen werden.
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Das bedeutet, daß die Bedienungsperson zum Füllen des Behälters lediglich
noch die beiden Türen 4a und 4b zu öffnen hat. Alles Andere, das Auseinanderfahren
der Seitenwände 2 und 3 ud das Öffnen der Deckel 8a und 8b erfolgt automatisch.
Sodann fährt das Müllfahrzeug rückwärts ein Stück in den offenen Behälter hinein
und lädt den Müll unter allmählichem Vorfahren in den Behälter um. Nach dem Entleeren
und vollständigen Herfahren des Müllfahrzeuges werden die Längswände 2 und 3 durch
die Zylinder-Kolben-Einheiten 14 und 15 wieder zurückgefahren, die Türen 4a und
4b sowie die beiden Deckel 8a und 8b verschlossen. Der Behälter hat dann wieder
die von der Straßenverkehrsordnung vorgeschriebene Höchstbreite und kann mit kostengünstigen
Haken-, Seil- oder Kettenlift-Fahrzeugen zur Deponie gefahren werden. Zugleich ergibt
sich beim Zusammenfahren der Längswände 2 und 3 eine erwünschte Verdichtung des
Mülls.
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Die Bauform gemäß den Fig. 3 und 4 unterscheidet sich nur insofern,
als hier die Längswände 2 und 3 nicht parallel verfahrbar, sondern schwenkbar am
Behälter geführt sind. Zu diesem Zweck sind sie ähnlich wie die Türen 4a und 4b
an der diesen Türen abgewandten Vertikalkante über Scharniere 16 und 17 am Behälter
gelagert.
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Ihr Antrieb erfolgt ebenfalls über Zylinder-Kolben-Aggregate, die
jedoch in diesem Fall schwenkbar unter dem Boden angeordnet sind. Die beiden Längswände
2 und 3 werden dadurch an der zu öffnenden Stirnseite des Behälters scherenförmig
auseinandergefahren.
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Aufgrund der Schwenkbewegung der beiden Längsseiten 2 und 3 brauchen
hier die angeschlossenen Bodenteile 2a und 3a nicht rechteckig, sondern nur dreieckig
ausgebildet zu sein.
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Die beiden Deckel ea und Sb können auch in diesem Fall zwangsweise
über den Verschiebemechani smus der Längsseiten gesteuert werden.
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Zusammenfassend zeichnet sich die erfindungsgemäße Umladestation dadurch
aus, daß sie keine spezielle Zufahrtsrampe erfordert, daher nicht ortsgebunden ist
und an beliebigen öffentlichen Plätzen aufgestellt werden kann und daß durch das
Hereinfahren des Müllwagens in den Behälter ein problemloses, sauberes Umfüllen
möglich ist.
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Schließlich kann der erfindungsgemäße Behälter durch kostengünstige
Trägerfahrzeuge zur Deponie gefahren werden, während das Müllsammelfahrzeug für
die Entleerung der Mülltonnen verfügbar bleibt.