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DE60111426T2 - Behältnis - Google Patents

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DE60111426T2
DE60111426T2 DE60111426T DE60111426T DE60111426T2 DE 60111426 T2 DE60111426 T2 DE 60111426T2 DE 60111426 T DE60111426 T DE 60111426T DE 60111426 T DE60111426 T DE 60111426T DE 60111426 T2 DE60111426 T2 DE 60111426T2
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DE
Germany
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container according
container
ampulla
patient
connection
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DE60111426T
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Jörgen UNO
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Sinova Safetech Innovation AB
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Sinova Safetech Innovation AB
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61FFILTERS IMPLANTABLE INTO BLOOD VESSELS; PROSTHESES; DEVICES PROVIDING PATENCY TO, OR PREVENTING COLLAPSING OF, TUBULAR STRUCTURES OF THE BODY, e.g. STENTS; ORTHOPAEDIC, NURSING OR CONTRACEPTIVE DEVICES; FOMENTATION; TREATMENT OR PROTECTION OF EYES OR EARS; BANDAGES, DRESSINGS OR ABSORBENT PADS; FIRST-AID KITS
    • A61F2/00Filters implantable into blood vessels; Prostheses, i.e. artificial substitutes or replacements for parts of the body; Appliances for connecting them with the body; Devices providing patency to, or preventing collapsing of, tubular structures of the body, e.g. stents
    • A61F2/02Prostheses implantable into the body
    • A61F2/04Hollow or tubular parts of organs, e.g. bladders, tracheae, bronchi or bile ducts
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61FFILTERS IMPLANTABLE INTO BLOOD VESSELS; PROSTHESES; DEVICES PROVIDING PATENCY TO, OR PREVENTING COLLAPSING OF, TUBULAR STRUCTURES OF THE BODY, e.g. STENTS; ORTHOPAEDIC, NURSING OR CONTRACEPTIVE DEVICES; FOMENTATION; TREATMENT OR PROTECTION OF EYES OR EARS; BANDAGES, DRESSINGS OR ABSORBENT PADS; FIRST-AID KITS
    • A61F5/00Orthopaedic methods or devices for non-surgical treatment of bones or joints; Nursing devices ; Anti-rape devices
    • A61F5/44Devices worn by the patient for reception of urine, faeces, catamenial or other discharge; Colostomy devices
    • A61F5/445Colostomy, ileostomy or urethrostomy devices

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  • Cardiology (AREA)
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Description

  • TECHNISCHES GEBIET
  • Die vorliegende Erfindung betrifft einen Behälter zum Sammeln von Exkrementen, der zur Implantation in die Bauchhöhle eines Patienten gestaltet ist, dem postoperativ der Dünndarm, der Dickdarm oder das Rektum ganz oder teilweise fehlen, welcher Behälter eine Anschlusseinrichtung zur Verbindung mit dem Darm des Patienten und eine Entleerungseinrichtung aufweist, die einen verschließbaren Durchgang durch die Bauchwand des Patienten schafft und darin fixiert ist.
  • STAND DER TECHNIK
  • Viele Darmerkrankungen führen zu einer operativen Entfernung von Teilen oder des gesamten Dünndarms und/oder des Dickdarms und ebenso des Rektums, oftmals als Folge von Krebs. Um danach die Entleerung des Darmes zu ermöglichen, wird gegenwärtig eine Kolostomie angewandt. Dabei wird das verbleibende Ende des Darmes nach dieser Operation operativ zu einer äußeren Hautoberfläche bewegt, worauf hin der Darminhalt in einem Kolostomiebeutel gesammelt wird. Dies bringt für viele Patienten größere Probleme mit sich, beispielsweise die beständige Sorge über Undichtigkeiten und Geruch, was in vielen Fällen Unannehmlichkeiten in anstrengenden öffentlichen Versammlungen, Präsentationen etc. im Arbeitsleben verursacht. Auch das Gesellschaftsleben wird eingeschränkt, beispielsweise bei Abendessen, in Bädern, Saunas, ganz zu schweigen von der sexuellen Leistungsfähigkeit. Das private Gefühl, niemals sauber zu sein, das konstante Mitführen einer kleinen Tasche gefüllt mit Kolostomiebeuteln etc. sowie das Wechseln der Kleidung stellen größere Schwierigkeiten dar. Zusätzlich bestehen medizinische Nachteile, wie z. B. Hernien, Probleme mit dem Omentum majus et minus, Hautreizungen, Ekzeme, Nekrosen etc.
  • PROBLEMSTRUKTUR
  • Es ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, den durch das Einführen verinnerlichten Behälter in der Weise zu gestalten, dass die bei der Technologie und den Verfahren nach dem Stand der Technik auftretenden Probleme vermieden werden.
  • Die die Grundlage der vorliegenden Erfindung bildende Aufgabe wird gelöst, wenn der durch Einführen verinnerlichte Behälter mit den in dem beigefügten Patentanspruch 1 dargelegten kennzeichnenden Merkmalen versehen ist.
  • KURZBESCHREIBUNG DER BEILIEGENDEN ZEICHNUNGEN
  • Die vorliegende Erfindung wird nachfolgend im Detail unter Bezug auf die beiliegenden Zeichnungen beschrieben.
  • 1 ist eine gerade Seitenansicht des in einen Patienten implantierten Gegenstands der vorliegenden Erfindung;
  • 2 ist eine 1 entsprechende Ansicht, jedoch gerade von vorne gesehen;
  • 3 zeigt den Behälter gemäß vorliegender Erfindung in separater Ansicht;
  • 4 zeigt die Einrichtungen, durch welche der Gegenstand der vorliegenden Erfindung in der Bauchhöhle des Patienten befestigt wird;
  • 5 zeigt eine in dem Gegenstand der vorliegenden Erfindung eingeschlossene Entleerungseinrichtung;
  • 6 ist eine weitere Ansicht der Entleerungseinrichtung gemäß 5;
  • 7 zeigt die Entleerungseinrichtung gemäß 5 und 6 und einen Entleerungsschlauch mit darin enthaltenem Filter;
  • 8 zeigt die Entleerungseinrichtung in dem permanent betätigten Zustand in einer ersten Ausführungsform;
  • 9 ist eine 8 entsprechende Ansicht einer alternativen Ausführungsform;
  • 10 zeigt eine Anschlusseinrichtung, die in dem Gegenstand der vorliegenden Erfindung enthalten ist;
  • 11 zeigt einen Verbindungsschlauch mit dem Inneren der Bauchhöhle, der in der Entleerungseinrichtung gemäß 5 enthalten ist;
  • 12 zeigt einen Katheter, der zum Entleeren des Behälters gestaltet ist;
  • 13 ist eine gerade Vorderansicht, die das Entleeren des Gegenstands der vorliegenden Erfindung zeigt; und
  • 14 zeigt den Katheter gemäß 12 und 13 mit seiner Verpackung.
  • BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORM
  • Aus 1 ist offensichtlich, dass der Behälter gemäß vorliegender Erfindung operativ in den unteren Teil der Bauchhöhle des Patienten innerhalb der Bauchwand 14 eingebracht wird. Der Behälter besteht aus zwei Hauptbestandteilen, einem inneren Behälter oder Ampulla 4 aus einem gas- und flüssigkeitsdichten Material, das flexibel oder möglicherweise in gewissem Ausmaß elastisch ist, und einer äußeren Umhüllung bzw. einem Gehäuse 3, das aus einem flexiblen, jedoch im wesentlichen nicht dehnbaren Material hergestellt ist. Als ein Beispiel eines geeigneten Materials für die Ampulla 4 sei ein Siliconmaterial erwähnt und für das äußere Gehäuse Titan oder eine Titanlegierung. An dem hinteren/oberen Ende des Behälters ist eine Anschlusseinrichtung angeordnet, die unter anderem ein Zwischenelement 9 enthält, das das Innere des Behälters in Verbindung mit dem Darm 10 setzt.
  • In dem vorderen unteren Ende des Behälters ist eine Entleerungseinrichtung vorgesehen, die unter anderem eine äußere Befestigungsplatte 17, eine innere Befestigungsplatte 23 und einen Deckel 15 enthält. Eine detailliertere Beschreibung der Entleerungseinrichtung und der Anschlusseinrichtung erfolgt weiter unten.
  • Wie aus 1 und 2 zusammen deutlich wird, ist der Behälter länglich und hat eine Länge, die annähernd doppelt so groß wie sein Durchmesser bzw. seine Abmessung in Querrichtung ist. Die Konfiguration ist annähernd ein Ellipsoid, kann jedoch auch von dieser grundsätzlichen Konfiguration abweichen. Der Behälter hat eine Längsachse, die in der Sagittalebene annähernd 35 bis 45° zu der Horizontalen geneigt ist. Wie weiter unten im Detail beschrieben wird, ist der Behälter beispielsweise im Omentun majus et minus oder alternativ in der Muskelstruktur der hinteren Bauchwand fixiert. Diese Fixierung ist jedoch nicht absolut, sondern muss eine gewisse Bewegungsmöglichkeit in der Größenordnung von 3–4° in allen Richtungen erlauben. Ferner ist das vordere/untere Ende der Ampulla in der Bauchwand durch die Befestigungsplatten 17 und 23 befestigt.
  • In 2 bezieht sich Bezugszeichen 1 auf die vordere Öffnung des Behälters, durch die der Darminhalt aus dem Behälter in die Umgebung außerhalb der Bauchwand 14 treten kann. Bezugszeichen 2 bezieht sich auf eine vordere Anschlusseinrichtung an den Behälter, durch welche Anschlusseinrichtung der Behälter mit der Entleerungseinrichtung verbunden wird.
  • In 3 ist der Behälter separat und annähernd in der Ausrichtung dargestellt, die er nach dem operativen Einsetzen in die Bauchhöhle des Patienten einnimmt (siehe 2). Wie vorstehend erwähnt enthält der Behälter einen inneren Behälter oder eine Ampulla 4, die aus einem leicht flexiblen, idealerweise in gewissem Ausmaß elastischen Siliconmaterial hergestellt ist, sodass sich dadurch die Konfiguration des inneren Behälters ansprechend auf sein Füllungsniveau verändern kann. Das äußere Gehäuse 3 besteht aus einem Netz aus Titanfäden, die so dünn sind, dass sie relativ leicht flexibel sind, jedoch natürlicherweise nur in einem äußerst eingeschränkten Ausmaß dehnbar sind. Dies impliziert, dass das äußere Gehäuse 3 einen festen oberen Grenzwert hat, bis zu dem die Ampulla 4 ungeachtet des Innendrucks in ihr gefüllt werden kann. Der innere Behälter 4 und das äußere Gehäuse 3 sind frei voneinander und abgesehen von den Bereichen der Anschlusseinrichtung und der Entleerungseinrichtung relativ zueinander bewegbar. In 3 ist die Situation dargestellt, in der der Behälter in seinem oberen/hinteren Ende eine hintere Verbindung 6 hat, die dazu dient, den inneren Behälter bzw. die Ampulla 4 und das äußere Gehäuse 3 miteinander zu verbinden. Die hintere Verbindung 6 hat eine hintere Öffnung 5, durch die der Darminhalt in den Behälter tritt. Entsprechend hat der Behälter an seinem vorderen/unteren Ende eine vordere Verbindung 2 mit einer vorderen Öffnung 1. Die vordere Verbindung 2 dient auch zum Anschluss bzw. zur Verbindung zwischen dem inneren Behälter bzw. der Ampulla 4 und dem äußeren Gehäuse 3. Die untere oder vordere Verbindung 2 hat eine durchgehende Öffnung, durch die der Darminhalt aus dem Behälter über die Entleerungseinrichtung nach außen in die Umgebung tritt.
  • 4 zeigt, wie der Behälter abgesehen von der Entleerungseinrichtung in der Bauchhöhle des Patienten intern befestigt ist. Wie sowohl aus 3 als auch 4 deutlich wird, hat das äußere Gehäuse 3 eine Anzahl von Verbindungsringen 7, die in geeigneter Weise zwei einander kreuzende Titanfäden des äußeren Gehäuses umschließen. Die Verbindungsringe dienen dazu, Verankerungsfäden oder Verankerungsschleifen 8 zu befestigen, die wie vorstehend beschrieben Verankerungen 11 innerhalb der Bauchhöhle des Patienten haben. Bezugszeichen 12 betrifft Diaphragmen und Bezugszeichen 13 ein Bauchwandsystem, das einen zu öffnenden und verschließbaren Durchgang durch die Bauchwand 14 verwirklicht und das den größeren Teil der Entleerungseinrichtung umschließt.
  • Aus 5 und 6 zusammen wird deutlich, dass das Bauchwandsystem/die Entleerungseinrichtung 13 einen rohrförmigen, mit Außengewinde 25 versehenen Teil eines Fäkal-Entleerungskanals 24 enthält. Der rohrförmige Teil ist durch eine Gewindeverbindung mit der vorderen Anschlusseinrichtung 2 des Behälters verbunden und erstreckt sich durch die innere Befestigungsplatte 23 und steht ebenfalls im Gewindeeingriff mit dieser. Wenn man die innere Befestigungsplatte 23 auf die Anschlusseinrichtung 2 zu schraubt, wird mittels einer Dichtungsmembran 26, die zwischen der Anschlusseinrichtung und der Befestigungsplatte platziert ist, eine Abdichtung verwirklicht.
  • Die äußere Befestigungsplatte 17 hat eine zentrale, durchgehende Öffnung, durch welche eine Befestigungsmutter 20 in Eingriff mit einem äußeren Endabschnitt des Entleerungskanals 24 und seinem Außengewindeabschnitt 25 geführt werden kann. Die Befestigungsmutter 20 hat ein konisches äußeres Endelement, das mit einem korrespondierenden konischen Loch in der äußeren Befestigungsplatte 17 zusammenwirkt. Um das Verdrehen der Befestigungsmutter 20 und der äußeren Befestigungsplatte 17 gegeneinander zu verhindern, hat diese zwei Löcher 19, durch welche die Rotation hemmende Mittel in Zusammenwirkung mit der Befestigungsmutter 20 eingeführt werden können.
  • In ihrem äußeren, nach außen weisenden Ende hat die Befestigungsmutter 20 Eingriffsmittel zum festen Befestigen eines Entleerungsdeckels 15, der eine Verriegelungseinrichtung 16 aufweist.
  • Durch die beiden Befestigungsplatten 17 und 23 verlaufen einerseits ein Entleerungsschlauch 21 und andererseits ein Verbindungsschlauch 22. Der Entleerungsschlauch 21 öffnet sich mit seinem einen, äußeren Ende an der Außenseite der äußeren Befestigungsplatte 17 und mit seinem gegenüberliegenden, inneren Ende in das Innere der Ampulla 4 bei Bezugszeichen 28. Der Verbindungsschlauch 22 öffnet sich mit seinem äußeren Ende in einer Öffnung an der Außenseite der äußeren Befestigungsplatte 17 und mit seinem entgegengesetzten inneren Ende an der Innenseite der inneren Befestigungsplatte 23, d. h. direkt in die Bauchhöhle des Patienten. Die Austrittsöffnungen für den Entleerungsschlauch 21 und den Verbindungsschlauch 22 an der Außenseite der äußeren Befestigungsplatte 17 sind in 9 mit Bezugszeichen 40 bzw. 41 bezeichnet. Weitere Details im Hinblick auf den Entleerungsschlauch 21 und den Verbindungsschlauch 22 werden weiter unten erläutert.
  • 10 zeigt die Verbindungseinrichtung mit der hinteren Verbindung 6 des inneren Behälters bzw. der Ampulla 4 und einer Kupplung 42, die fest darin angebracht ist und ferner eine durchgehende hintere Öffnung 5 hat. Die Kupplung 42 ist für den Anschluss an eine entsprechende Kupplung bzw. einen Verankerungsring 43 gedacht, der an dem vorderen/unteren Ende des Zwischenelements 9 angeordnet ist, das an seinem oberen, hinteren Ende durch Nähte 44 mit dem vorderen unteren Ende des Darms 10 verbunden ist. Das Zwischenelement 9 kann in geeigneter Weise aus einem faserigen oder porösen Material, wie z. B. Dacron® oder Gore Tex® der gestellt sein. Der Darm 10 erstreckt sich in das Zwischenelement 9, das eine Länge in der Größenordnung von 5–8 cm haben kann. Um das Wachstum des Darmepithels in das Zwischenelement 9 zu erleichtern und dadurch die Verbindung zu verbessern, ist die Innenseite des Zwischenelements mit einer dünnen Matrix vorbereitet, die ein Stroma für das Wachstum von Darmepithel bilden soll. Diese Matrix besteht aus einer Schicht aus Kollagen und/oder Fibrinonektrin. Wachstumsfaktoren können ebenfalls in der Matrix vorbereitet sein, die das Wachstum des Darmepithels stimulieren. Auf diese Weise wird Darmepithel in das Zwischenelement 9 einwachsen und eine sichere und zuverlässige Verbindung mit diesem bilden.
  • Die Verwendung des vorstehend beschriebenen Zwischenelements 9 bringt zwei Vorteile mit sich. Erstens absorbiert es die Darmperistaltik, d. h. die vom Darm ausgeführten Bewegungen zum Transport des Darminhalts zu dem Behälter hin. Zweitens ermöglicht es die Verwendung des Zwischenelements 9, dass nur ein einziger operativer Eingriff durchgeführt werden muss, da der Darm 10 direkt mit dem Zwischenelement 9 vernäht wird. Dies führt zu einer direkten Verbindung, die unmittelbar genutzt werden kann.
  • 9 zeigt die Entleerungseinrichtung in zusammengebautem und montiertem Zustand, und es wird deutlich, dass der Entleerungsschlauch 21 eine Austrittsöffnung 40 in der äußeren Befestigungsplatte 17 hat, während der Verbindungsschlauch 22 eine entsprechende Öffnung 41 hat. An dem inneren Ende des Entleerungsschlauchs ist ein Sensor angeordnet, der in der Ampulla 4 untergebracht ist und in direktem Kontakt mit ihrem Inhalt steht. Der Sensor wird verwendet, um Veränderungen des Innendrucks in der Ampulla zu registrieren, und gibt ein Signal ab, wenn der Druck einen bestimmten kritischen Pegel erreicht, was entweder bedeutet, dass das Abführen von Gasen aus der Ampulla durchgeführt werden muss, oder dass die Ampulla entleert werden muss. In diesem Zustand gibt der Sensor 28 ein Warnsignal an den Patienten ab.
  • In der Ausführungsform gemäß 8 ist ein Sensor 37 höher und weiter hinten in der Ampulla 4 sowie in ihrem Inneren platziert. Dieser Sensor 37 ist über einen Leiter 38 mit der Außenseite der äußeren Befestigungsplatte 17 verbunden, wo eine Batteriegehäuses 39 zur Stromversorgung einerseits für den Sensor 37 und andererseits für die Signaleinrichtung angeordnet ist, die den Patienten warnt, wenn beispielsweise die Ampulla des Behälters zur annähernd 90% gefüllt ist.
  • Sowohl 8 als auch 9 zeigen an der Außenseite der äußeren Befestigungsplatte 17 Verankerungsöffnungen 36 für den Entleerungskatheter, der bei dem Entleeren der Ampulla verwendet wird. Zusätzlich zeigt 8 ein Ventil 35, das zum Verschließen des durchgehenden Entleerungskanals 24 vorgesehen ist, wenn keine Entleerung stattfindet. Das Ventil 35 kann nach dem gleichen Prinzip wie ein so genanntes Irisblendenventil aufgebaut sein und wird durch den Entleerungskatheter durch die Verankerungsöffnungen 36 betätigt.
  • Bei dem Freisetzen von Gasen aus dem Inneren der Ampulla 4 ohne die gleichzeitige Entleerung des darin befindlichen Darminhalts wird der Entleerungsschlauch 21 verwendet.
  • Gemäß 7 ist der Entleerungsschlauch 21 an der Innenseite mit einem Filter versehen, der an der Außenseite der äußeren Befestigungsplatte 17 neben dem Entleerungsventil 35 zugänglich ist. Der Austausch des Filters kann auch durch die äußere Öffnung 40 (9) des Schlauches 21 durchgeführt werden. Durch die gleiche Öffnung kann auch der Austausch des Sensors vollzogen werden, der an dem inneren Ende des Schlauches 21 platziert ist.
  • In einer alternativen Ausführungsform ist der Filter in einem Einsatzschlauch 29 platziert, der in den Entleerungsschlauch 21 einsetzbar und aus diesem entfernbar ist. Der Einsatzschlauch 29 hat einen inneren Absatz 31, der das übermäßige weitere Einführen des Einsatzschlauchs 29 verhindert. Im Inneren ist der Einsatzschlauch mit einem Filter 32 gefüllt und hat Ausnehmungen 33 für ein Greifwerkzeug 30, durch welches der Einsatzschlauch in den Entleerungsschlauch 21 eingesetzt und aus diesem entfernt werden kann.
  • Wie vorstehend angeführt (siehe 9) hat der Verbindungsschlauch 22 eine Austrittsöffnung 41 in der äußeren Befestigungsplatte 17. Das entgegengesetzte Ende des Schlauches öffnet sich in das Innere der Bauchhöhle des Patienten. Aus 11 ist ersichtlich, dass der Verbindungsschlauch 22 eine äußere Oberfläche 45 hat und dass er mit einem Einsatzschlauch 46 versehen ist, der eine äußere Oberfläche 47 hat, die sich mit der inneren Oberfläche in dem Verbindungsschlauch verbindet. Der Einsatzschlauch 46 ist in den Verbindungsschlauch einführbar und aus diesem entnehmbar und hat zu diesem Zweck Eingriffspunkte 50, in die eine Zange 56 eingreifen kann.
  • Der Einsatzschlauch 46 hat einen zentralen, durchgehenden Injektionskanal 48, der am äußeren Ende mit einem konischen Zentriertrichter 49 verbunden ist, der ist erleichtert, beispielsweise eine Injektionsspritze für den Durchgang in den Injektionskanal 48 zu zentrieren.
  • Am äußeren Ende ist der Einsatzschlauch 46 durch eine Membran 54 bedeckt, die in ihrer Mitte eine Zentrierzone 55 hat. Das äußere Ende des Einsatzschlauches ist ferner mit Verankerungsvertiefungen 51 zur Befestigung eines Deckels 52 versehen, der an seiner Innenseite Eingriffsklauen aufweist, die in die vorstehend genannten Vertiefungen 51 passen und in diese eingreifen.
  • Wenn größere Instrumente durch den Verbindungsschlauch 22 in das Innere der Bauchhöhle geführt werden sollen, beispielsweise Endoskope für kleinere operative Eingriffe, wird der Einsatzschlauch 46 vollständig entfernt.
  • 12 zeigt einen Entleerungskatheter 57, der im Prinzip aus einem sehr flexiblen Kunststoffschlauch mit geringer Wandstärke besteht. Das obere Ende des Katheters ist in einer Verankerung 58 befestigt, die eine Zentrierplatte 59 mit Eingriffsklauen 60 zur Zusammenwirkung mit den Verankerungsöffnungen 36 an der äußeren Befestigungsplatte 17 hat. Durch die Zusammenwirkung der Eingriffsklauen 60 und der vorstehend genannten Verankerungsöffnungen 36 ist es einerseits möglich, den Katheter mit der äußeren Befestigungsplatte zu verbinden, und andererseits das an der Befestigungsplatte angeordnete Ventil 35 zu öffnen und zu schließen.
  • 13 zeigt, wie der Entleerungskatheter mit seiner Verankerung 58 an der äußeren Befestigungsplatte 17 an der Bauchhaut des Patienten befestigt wurde. Die Figur zeigt ferner, wie der Katheter nach unten in eine Toilettenschüssel verläuft.
  • Aus 14 ist ersichtlich, dass der Katheter 57 und eine hautfarbenes Pflaster 61 in geeigneter Weise in einer Wegwerfverpackung 62 zur einmaligen Verwendung verpackt sein können. Zur Benutzung wird die Verpackung geöffnet und der Katheter wird entnommen und benutzt, worauf hin das Pflaster über der Befestigungsplatte platziert wird. Anschließend kann der benutzte Katheter erneut in die Verpackung 61 gepackt und die gesamte Einheit in einem geeigneten Abfalleimer 63 entsorgt werden.
  • In den vorstehenden Ausführungen wurde die Gestaltung der beiden Befestigungsplatten 17 und 23 betrachtet. Diese Platten und auch der Entleerungskanal 25, der Entleerungsschlauch 21 und der Verbindungsschlauch 22 werden in geeigneter Weise aus Titan hergestellt. Um eine Nekrose in der Bauchwand zu verhindern, sind die beiden Befestigungsplatten perforiert und haben wie vorstehend beschrieben die Möglichkeit der Einstellung ihres Abstands voneinander, sodass der Anliegedruck gegen die Bauchwand 14 dadurch modifiziert werden kann.
  • Bei der chirurgischen Implantation der Entleerungseinrichtung in ihrer Position wird die äußere Befestigungsplatte 17 in der Position an der Haut der Bauchwand vernäht. Ferner wird die innere Befestigungsplatte 23 in ihrer Position an der inneren Oberfläche der Bauchwand 14 vernäht.

Claims (15)

  1. Behälter zum Sammeln von Darminhalt, der zur chirurgischen Implantation in die Bauchhöhle eines Patienten gestaltet ist, dem postoperativ der Dünndarm, der Dickdarm oder das Rektum ganz oder teilweise fehlen, enthaltend eine Anschlusseinrichtung zur Verbindung mit dem Darm des Patienten und eine Entleerungseinrichtung, die einen verschließbaren Durchgang durch die Bauchwand des Patienten schafft und darin fixiert ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Behälter einen inneren Behälter (4) oder Ampulla aus einem gas- und flüssigkeitsdichten Material, der flexibel und möglicherweise in gewissem Ausmaß elastisch ist, und ein äußeres Gehäuse (3) aus einem flexiblen, jedoch im wesentlichen nicht dehnbaren Material enthält.
  2. Behälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Ampulla (4) und das äußere Gehäuse (3) an der Anschlusseinrichtung und der Entleerungseinrichtung miteinander vereint sind.
  3. Behälter nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das äußere Gehäuse (3) eine Netzkonfiguration hat und aus Metall besteht.
  4. Behälter nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Metall Titan ist.
  5. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Ampulla (4) aus einem Siliconmaterial besteht.
  6. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das äußere Gehäuse (3) zusätzlich zu der an der Bauchwand (14) befestigten Entleerungseinrichtung Verankerungseinrichtungen (18, 11) zur Fixierung der Position des Behälters in der Bauchhöhle des Patienten aufweist.
  7. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Anschlusseinrichtung auf ihrer Seite der Verbindung (6) der Ampulla und des äußeren Gehäuses (3), die von der Ampulla (4) wegweist, ein Verbindungselement oder ein Zwischenelement (9) aufweist, das zur Unterbringung eines Endbereichs des Darmes (10) und zur Befestigung desselben mittels Nähten gestaltet ist.
  8. Behälter nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Zwischenelement (9) an seiner Innenseite ein Material zum Erleichtern des Wachstums des Darmes (10) an der Position in dem Zwischenelement hat.
  9. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Ampulla (4) und das äußere Gehäuse (3) abgesehen von ihren Verbindungen (2, 6) an der Entleerungseinrichtung bzw. an der Anschlusseinrichtung frei voneinander sind.
  10. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Entleerungseinrichtung eine äußere Befestigungsplatte (17), die an der Haut der Bauchwand (14) des Patienten anliegt, und eine innere Befestigungsplatte (23), die an der Innenseite der Bauchwand des Patienten anliegt, sowie einen rohrförmigen Durchgangsabschnitt (24, 25) aufweist, der durch die Befestigungsplatten verläuft und an seinem inneren Ende mit dem Inneren der Ampulla (4) in Verbindung steht und der an seinem äußeren Ende ein zu öffnendes und zu schließendes Ventil (15) aufweist.
  11. Behälter nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die gegenseitige Beabstandung der Befestigungsplatten (17, 23) mittels einer Gewindeanordnung (25) einstellbar ist.
  12. Behälter nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungsplatten (17, 23) perforiert sind.
  13. Behälter nach einem der Ansprüche 10 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass durch die Befestigungsplatten (17, 23) ein Entleerungsschlauch (21) für Gase angeordnet ist, welcher Entleerungsschlauch mit seinem inneren Ende mit dem Inneren der Ampulla (4) in Verbindung steht und an seinem äußeren Ende (40) eine Verschlusseinrichtung hat, die geöffnet werden kann.
  14. Behälter nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass ein gaspermeabler, austauschbarer Filter (32) in dem Entleerungsschlauch (21) angeordnet ist.
  15. Behälter nach einem der Ansprüche 10 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass durch die Befestigungsplatten (17, 23) ein Verbindungsschlauch (22) angeordnet ist, der mit seinem inneren Ende mit der Bauchhöhle in Verbindung steht und der an seinem äußeren Ende (41) eine Verschlusseinrichtung hat, die geöffnet werden kann.
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