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DE60100622T2 - Etikettenmaterial - Google Patents

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DE60100622T2 DE60100622T DE60100622T DE60100622T2 DE 60100622 T2 DE60100622 T2 DE 60100622T2 DE 60100622 T DE60100622 T DE 60100622T DE 60100622 T DE60100622 T DE 60100622T DE 60100622 T2 DE60100622 T2 DE 60100622T2
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adhesive
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Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein wenigstens eine Bildschicht und eine Klebschicht aufweisendes Etikettiermaterial, bei dem die Klebschicht auf einem drucksensitiven und/oder wärmeaktivierbaren Kleber basiert.
  • Materialien für klebende Etiketten werden gegenwärtig häufig zur Befestigung von Etiketten auf beliebigen Oberflächen, wie beispielsweise Glas- und Plastikflaschen, Kisten, anderen Arten von Behältern und verschiedenen Oberflächen, gebraucht. Sehr häufig werden diese Etiketten mittels Hochgeschwindigkeitsetikettierern auf den Oberflächen angebracht. Solche Hochgeschwindigkeitsettiketierer werden beispielsweise zur Etikettierung von Flaschen genutzt. Die Etiketten werden derzeit entweder von einer aufgerollt vorliegenden Trägerbahn, bei der die anzubringenden Etiketten von einem rückwärtigen Bogen von einer Rolle zur gewünschten Oberfläche gefördert werden, oder von einem Etikettenstapel in einem Magazin verwendet. Bei in diesen Anwendungen genutzten Etikettiermaterialien wird im allgemeinen ein drucksensitiver oder wärmeaktivierbarer Kleber genutzt um die Abbildung auf der Oberfläche anzubringen.
  • Wichtige Erwägungen bei derartigen Hochgeschwindigkeitsaufbringungen von Etiketten an Oberflächen sind ein Blockieren der Etiketten und ein Aufbauen von statischer Elektrizität, was zu einer ungenauen Anbringung und/oder sogar zu einer Unterbrechung des Anbringungsvorganges führt. Ein Etikettiermaterial, welches keinen oder einen verminderten Aufbau von statischer Elektrizität und/oder Blockieren aufweisen würde, wäre demzufolge sehr wünschenswert.
  • Ein anderer Punkt des Etikettierungsprozesses, welcher manchmal derartige Probleme hervorruft, ist der Einfluß von auf der zu etikettierenden Oberfläche vorliegenden Wassers. Sehr oft werden Etiketten auf eine Restfeuchte aufweisenden Oberflächen oder unter Bedingungen angebracht, bei denen eine Kondensation von Wasser auftreten kann. Ohne spezielle vorbeugende Maßnahmen können derartige Bedingungen zu einer unzureichenden Befestigung des Etiketts führen und daher die Qualität der Etikettierung vermindern. Aus diesem Grund wäre für die Verpackungsindustrie ein Etikettiermaterial mit wasserabstoßenden Eigenschaften sehr nützlich.
  • Es besteht ein steigender Bedarf nach Etikettiermaterialien hoher Qualität für Etiketten der sogenannten „nur Tinte-Art", wie sie durch eine Verwendung von bildübertragenden Techniken, die in der WO-A 9005088 und der WO-A 9005353 beschrieben werden, erhalten werden. Andere Ausführungsformen von Systemen zur Bildübertragung sind in der WO-A 9734810, WO-A 073 5292, WO-A 9735291 und WO-A 9735290 offenbart. Bei Verwendung dieser Techniken in Verbindung mit transparenten oder halbtransparenten Etiketten besteht ein Problem oftmals darin, daß auch die besten klaren Klebstoffe dazu neigen, in dem angebrachten Etikett sichtbar zu sein und einen leichten Schleier (mangelnde Klarheit) verursachen. Des weiteren ist es üblich, daß ein Teil des Klebstoffes über die Kanten des Etikettenaufdrucks hinausragt und auf der Oberfläche sichtbar werden kann, wobei möglicherweise die Qualität des Gesamterscheinungsbildes des Etiketts vermindert wird. Das Phänomen einer Schleierbildung kann im Falle von auf transparenten oder halbtransparenten Filmen basierenden Etiketten ebenfalls aufgrund einer mangelnden Klarheit des Filmes selbst oder eines Einflusses des Klebers auftreten. Folglich besteht in diesem Bereich ein Bedarf nach einer Verbesserung.
  • Die vorliegende Erfindung ermöglicht Verbesserungen der oben erwähnten Problemstellungen. Insbesondere schafft die vorliegende Erfindung Etikettiermaterialien, bei welchen ein Blockieren und/oder ein Aufbauen von statischer Elektrizität nur vermindert oder gar nicht auftritt und welche Wasser abweisende Eigenschaften aufweisen, wodurch die Klarheit der Etiketten ebenfalls tendenziell verbessert werden kann. Des weiteren weisen die Etiketten beim Anbringen auf der Oberfläche eines Artikels eine bessere Härte auf, was zu verbesserten Eigenschaften der Kratzbeständigkeit führt, und zeigen bessere Klebeigenschaften.
  • Die vorliegende Erfindung basiert auf der überraschenden Erkenntnis, daß diese Ziele durch den Gebrauch eines in Verbindung mit der klebenden Schicht des Etikettes genutzten Materials erreicht werden können, welches eine verbesserte Klarheit und ein reduziertes Aufbauen von statischer Elektrizität und von Blockadeproblemen verursacht und welches während Hochgeschwindigkeitsetikettiervorgängen von Behältern durch oberflächliche Feuchtigkeit hervorgerufene Probleme überkommt.
  • Die Erfindung betrifft folglich ein Etikettiermaterial, welches wenigstens eine Bildschicht und eine Klebschicht aufweist, wobei die Klebschicht mit wenigstens einem Material anorganischer Partikel versehen ist, dessen Partikelgröße 50 μm nicht überschreitet und das einen Brechungsindex zwischen 1,4 und 1,6 aufweist.
  • Obwohl ebenfalls andere Materialien einen ähnlichen Brechungsindex ermöglichen, machen die kombiniert in einem Material vorliegenden Eigenschaften der Klarheit des Etiketts (Brechungsindex), der Trennfähigkeit und der wasserabstoßenden Eigenschaften dieses ideal zur Anwendung in zahlreichen Hochgeschwindigkeitsetikettieranwendungen.
  • Die Erfindung ermöglicht Etiketten, welche auf dem Träger angebracht eine wenigstens gleiche oder bessere Klarheit (definiert in Trübeeinheiten (NTU)) aufweisen, als ein Material ohne die Partikel des anorganischen Materials.
  • Gemäß der Erfindung liegt das anorganische Material auf der Klebschicht oder in diese eingemischt vor. Es ist möglich, daß das Material in einer homogenen Mischung mit dem Klebstoff vorliegt. Dieses kann erreicht werden, indem das anorganische Material mit dem geschmolzen und/oder flüssigen Klebstoff vor dem Aufbringen des Klebstoffes auf den Etikettenträger oder das Trägergewebe gemischt wird. Es ist ebenfalls möglich, daß das Material nur auf der Oberfläche des Klebstoffes oder nur auf der Seite der Klebschicht, welche mit der Oberfläche des zu etikettierenden Artikels verbunden wird, konzentriert vorliegt. Dieses kann erreicht werden, indem das anorganische Material auf die äußere Oberfläche des Klebers beispielsweise durch Aufdampfen, Vakuumabscheidung, elektrostatische Abscheidung oder ähnliche andere Techniken aufgebracht wird.
  • In einer alternativen Ausführungsform kann eine separate dünne Lage des Klebers, welcher das anorganische Material homogen eingemischt aufweist, auf die kein anorganisches Material enthaltenden Klebschicht aufgebracht werden. Auf diese Weise wird das anorganische Material auf der mit der Oberfläche des gewünschten Artikels verbundenen Seite des Etikettiermaterials konzentriert.
  • Das erfindungsgemäße Etikettiermaterial kann in einer herkömmlichen Art und Weise auf einer Oberfläche angebracht werden, allerdings sollten die wasserabweisenden Eigenschaften des Etiketts beachtet werden, was zu weniger beschränkenden Maßnahmen bezüglich der Trocknung und/oder des Verhinderns von Kondensation führen wird. Dieses ist in Bezug auf die Etikettierung von Glasflaschen, welche üblicherweise in der Abfüllfabrik nach dem Reinigen und Befüllen der Flaschen durchgeführt wird, von wesentlicher Wichtigkeit, da aus diesem Grund dort im allgemeinen ein gewisses Maß an Restfeuchte auf der Oberfläche der Behälter vorliegt. Des weiteren besteht in der Abfüllstraße im allgemeinen eine Neigung zu relativ feuchten Bedingungen.
  • Der Art der Etikettiervorrichtung wird von der Art des Etikettes abhängen, im wesentlichen von den Eigenschaften des Klebstoffs (drucksensitiv oder wärmeaktivierbar) und der Gestalt des genutzten Etikettiersystems (Magazinzuführung oder von der Rolle).
  • Das anorganische Material, welches natürlichen oder synthetischen Ursprungs sein kann, muß eine mittlere Partikelgröße und einen mittleren Brechungsindex aufweisen, da anderenfalls die Ziele nicht oder nur teilweise erreicht werden. Die mittlere Partikelgröße kann durch den Gebrauch herkömmlicher Techniken, wie eines Lasermessers oder Coulterzählers bestimmt werden. Der Brechungsindex wird bei 20°C unter Verwendung von Sodium-D-Licht bestimmt, wobei ein herkömmliches Refraktometer, wie beispielsweise ein Abbe-Refraktometer genutzt wird.
  • Es ist zusätzlich bevorzugt, daß das Material auf Silikondioxid und/oder Silikat enthaltenden Materialien basiert. Beispiele dafür sind Kieselsäure (optional modifiziert) und Silikate, wie Zeolit oder natürliche und synthetische Töne. Am meisten wird Material aus Kieselgurerden bevorzugt, wie es beispielsweise unter dem Handelsnamen Celit gehandelt wird.
  • Die Partikelgröße des Materials liegt vorzugsweise zwischen 0,5 μm und 25 μm, wobei die Menge des Materials in dem Klebstoff vorzugsweise zwischen 0,00001 g(inch)–2 bis 1 g(inch)–2 variiert. In diesem Bezug muß festgestellt werden, daß die Menge ebenfalls davon abhängt, wie das Material in oder über der Klebschicht verteilt ist. In dem Fall, daß das Material homogen durch den Klebstoff gemischt ist, wird die Menge größer sein als in dem Fall, daß der Klebstoff nur in der äußeren Lage vorliegt, wobei in dem Fall, daß das Material ausschließlich auf der Oberfläche vorliegt, die Menge am geringsten sein wird. Genauer ausgeführt werden die homogen gemischten Mengen vorzugsweise zwischen 0,001 g(inch)–2 und 0,005 g(inch)–2 liegen, wohingegen die ausschließlich auf der Oberfläche angewendete Menge vorzugsweise zwischen 0,0001 g(inch)–2 und 0,0025 g(inch)–2 liegen wird.
  • Das Etikettiermaterial gemäß der Erfindung basiert vorzugsweise auf Bildübertragungs- und/oder nicht labelartigen Systemen.
  • Im Zusammenhang mit der vorliegenden Erfindung wird der Ausdruck Bildübertragung für eine Ausführungsform eines Etikettiersystems genutzt, bei dem eine entfernbare hintere Schicht umgekehrt mit einer geeigneten Tinte gedruckt wird und nachfolgend mit dem Kleber überdruckt wird. Eine allgemeine Offenbarung dieser Technik findet man beispielsweise in der WO-A 9005088 und in der WO-A 9005353. Andere Ausführungsformen des bildübertragenden Systems werden in der WO-A 9734810, WO-A 0735292, WO-A 9735291 und WO-A 9735290 offenbart, auf den Inhalt aller sechs Anwendungen wird sich im nachfolgenden bezogen.
  • Der Ausdruck „nicht labelartige" bezieht sich auf „angebrachte drucksensitive Etiketten" (APL) und/oder wärmeaktivierte filmübertragende Systeme wie in der WO-A 9005088 offenbart.
  • Ausführliche Beschreibung der Erfindung
  • Die Erfindung wird nun genauer auf Basis der Zeichnungen beschrieben. Es ist klar, daß diese Zeichnungen dem Zwecke der Verdeutlichung dienen und daß Fachleute erkennen werden, daß Änderungen, Zusätze und Variationen innerhalb des Bereiches dieser Verdeutlichung möglich sind, ohne den Bereich der Erfindung zu verlassen.
  • Die bevorzugte Ausführungsform des Etiketts und der Anbringung gemäß der vorliegenden Erfindung werden zunächst mit Bezug auf die Zeichnungen beschrieben werden. In den Zeichnungen zeigt 1 eine erste Ausführungsform der Erfindung, wobei ein kontinuierlicher Film (3) umgekehrt auf einer der Oberflächen eines Labels (2) mittels einer Nur-Tintenübertragung gedruckt wurde.
  • 2 zeigt ein Filmetikett (1), welches aus einer rückwärtigen Lage (4) und einem Tintenbild (7) als ein Übertragungsetikett besteht, wobei die rückwärtige Lage (4) dieselbe Größe oder eine wenig größere Größe als das Bild (7) aufweist.
  • In 1 ist das Etikett auf einem Filmträger (3) gedruckt, welcher ein beliebiger dünner Film- oder Papierträger sein kann, vorzugsweise ein orientiertes Polypropylän (OPP) oder ein vergleichbarer Polyester oder ein Polyesterbehandeltes Papier. Die Bezugsnummer (6) bezeichnet eine schützende Beschichtung, welche abhängig von der Art des Etikettes wahlweise vorgesehen sein und eine bindende Schicht beispielsweise mit loslösenden Eigenschaften ausbilden kann. Bezugsnummer (5) ist ein ablösendes Material, welches den Film beschichtet. Ablösende Lagen aus Silikon sind bekannt und allgemein in Gebrauch. Die ablösende Lage wird üblicherweise nach der Herstellung des Films angebracht. Die Bezugsnummer (7) repräsentiert das gesamte mit Tinte bedruckte Material, welches möglicherweise in vielen Schichten vorliegt. Abhängig von den Graphiken des Etikettes und den Erfordernissen der Deckkraft können die Tintenmaterialien acht verschiedene Farben in einer oder mehreren Schichten ausbilden, von denen einige einander überlagern können. Die Bezugsnummer (8) repräsentiert den Kleber, welcher abhängig von der Einheitlichkeit der etikettierten Oberfläche, dem Dyne-Niveau und der Festigkeit des etikettierten Artikels mehr als eine Lage umfassen kann. Es ist möglich nur eine klebende Schicht zu verwenden. Die klebende Schicht enthält durchmischt in dem Material oder auf deren Oberfläche konzentriert das anorganische Material (9).
  • Bei der Anbringung werden die gesamten gedruckten Materialien (2) von dem abziehbar beschichteten Filmträger (3) übertragen. Die bedruckten Tintenmaterialien können Vinyl, Acryl, Urethan, Polyester basierte Harze oder deren Kombination sein und können mit Pigmenten oder Farben koloriert sein. Der bedruckte Kleber kann ein Urethan modifiziertes Acryl, wärmeaktivierbarer Kleber oder ein beliebiger anderer geeigneter wärmeaktivierbarer Kleber sein. Es ist ebenfalls möglich drucksensitive Kleber zu verwenden.
  • Das Verfahren der Etikettierung, bei welchem die mit Tinte bedruckten Materialien von dem Filmträger auf die Artikeloberfläche übertragen werden, nutzt die einstellbaren Eigenschaften der wärmeaktivierten oder drucksensitiven Kleber, um die Bindung zwischen der Tintenschicht (7) oder der schützenden gebundenen Schicht (6) zu dem Film (4) oder der darauf befindlichen Abziehschicht (5) zu überwinden.
  • Der Schutz der Tinte gegen Zerkratzen aufgrund zufälliger Handlungen sowie ebenfalls deren Wetterbeständigkeit bei Außenlagerung kann, wenn notwendig, durch Anbringen einer Beschichtung, beispielsweise einer auf Acryl basierenden Wachs-Wasser-Emulsion, einer klaren Acrylschicht, einer klaren Polyurethanschicht oder einer Kombination daraus erreicht werden. Diese wird durch eine Rollanwendung, Sprüh- oder Tauchbehandlung angebracht. In dem Fall, daß eine Rollanwendung genutzt wird, wird die Übertragungsoberfläche durch eine nasse Rolle mit einer festgesetzten Anzahl von Beschichtungen versehen. Die Steuerung wird über ein Abstreifmesser erreicht. Die Beschichtung kann deutlich über die Kanten der Tintenvorlage hinausragen und dichtet die Kanten vor eindringender Feuchtigkeit ab.
  • Das in 1 dargestellte System wird in einem Rolle-zu-Rolle-Anbringungsverfahren genutzt, wobei eine Rolle einer Rücklage mit darauf aufgedruckten Etiketten entlang des Anbringungskopfes der Etikettierungsvorrichtung zugeführt wird, wie in 3 mittels eines Beispiels dargestellt. In dieser Zeichnung ist die Behälteretikettiervorrichtung schematisch dargestellt. Von einer geeigneten Produktions- oder Reinigungsstation werden die Behälter über einen nicht dargestellten Bandförderer erhalten. Mit Hilfe bekannter Mittel werden die Flaschen zu einem rotierenden Revolvertisch 101 gefördert. Dieser Tisch bewegt die Behälter zur Etikettenübertragungsstation 102. Während dieses Fördervorganges können die Flaschen orientiert werden und nötigenfalls weiteren Behandlungen unterzogen werden. Die Etiketten werden kontinuierlich oder unterbrochen von der Rolle 103 an die Etikettübertragungsstation geliefert. Ein rückwärtiger Film wird unter einer geeigneten Spannung gehalten und von der Rolle 103 über die Übertragungsstation 102 zu einer leeren Netzrolle 105 bewegt. An der einen Seite des Films liegen die Etikettenbilder 104 vor. In der Etikettübertragungsstation werden die Etikettenbilder in hoher Geschwindigkeit von dem Film auf die Behälter übertragen. Nach der Übertragung werden die Behälter des weiteren durch den Revolvertisch zu einem anderen nicht gezeigten Bandförderer transportiert, wo sie durch geeignete Mittel von dem Tisch heruntergenommen werden und an einen weiteren Ort transportiert werden (Nachhärten, wenn verwendbar), Lagerung, Pasteurisieren etc.).
  • Es muß verstanden werden, daß diese schematische Beschreibung der Etikettierung ausschließlich dem besseren Verständnis deren Prinzipien dient. Abhängig von der Art der Etiketten, des Klebers, etc., werden im Prozeß unterschiedliche Einstellungen, wie beispielsweise Filmspannung, Heizung, Druckaufbringung und dergleichen, verwendet. Bezüglich dieser Details wird auf die Standardliteratur zur Etikettierung und auf die spezifischen Patente, auf die in dieser Beschreibung Bezug genommen wird, verwiesen. Auf die Inhalte dieser Patente und Patentanmeldungen wird hiermit Bezug genommen. Des weiteren muß festgestellt werden, daß die oben angeführte Beschreibung auf einer Etikettierung von Flaschen basiert. Es wird klar sein, daß andere Oberflächen in einer auf denselben Prinzipien basierenden Weise etikettiert werden können.
  • Das Vorhandensein des anorganischen Materials auf dem Kleber stellt sicher, daß das Übertragungsetikett aufgrund eines Blockierens vor der Übertragung oder eines Aufbaues von statischer Elektrizität während des Schneidens oder Austanzens der Rolle beim Drucken oder Abwickeln nicht durch die Verwendung der bei gegenwärtig in Brauereien zur Anbringung von Etiketten an Bierflaschen genutzten Etikettierermaschinen erforderlichen hohen Geschwindigkeiten beschädigt wird.
  • Das in 2 dargestellte Etikettiermaterial wird in einem System genutzt, welches auf aus einem Magazin zugeführten Etiketten beruht, wobei ein Stapel von (ausgestanzten) Etiketten, welche üblicherweise auf wärmeaktivierbaren oder drucksensitiven Klebern basieren, unter Druck von einem Magazin zum Anbringungskopf geführt werden. In diesem System spielen sowohl der Effekt des Blockierens als auch der des Aufbauens statischer Elektrizität eine Rolle, was zu einem ungleichen Zuführen der Etiketten zur Anbringungsvorrichtung führen kann.
  • In beiden Systemen verhindert die Einführung des anorganischen Materials Probleme, die durch ein Vorliegen von Wasser auf der zu etikettierenden Oberfläche hervorgerufen werden und ermöglichen eine verbesserte Klarheit des Etiketts.
  • Die Erfindung wird nun anhand von Beispielen, die den Bereich der Erfindung in keiner Weise beschränken sollen, erläutert.
  • Beispiel Ein Übertragungsetikett wurde durch einen Rotogravurdruck von Etiketten mit der folgenden Abfolge auf einem doppelseitig silikonisierten Film aus OPP vorbereitet:
    • 1. Schützende Schicht, welche eine transparente acrylische Tinte aufweist
    • 2. Eine oder mehrere (bis zu 8) Tintenbildschichten, welche geeignete pigmentierte Tinten aufweisen
    • 3. Erste Schicht, welche weißes Pigment in einem acrylischen Binder enthält
    • 4. Bindeschicht, welche ein Kleben zwischen der weißen Schicht und dem Kleber ermöglicht
    • 5. Schicht aus wärmeaktivierbarem Kleber
  • In einem ersten Beispiel enthielt der Kleber eine Menge von 0,002 g/inch Silikatkalk, homogen durch den Kleber gemischt.
  • In einem zweiten (vergleichenden) Beispiel erhielt der Kleber kein Silikatkalk.
  • Nach dem Anbringen von zwei unterschiedlichen Etiketten wurde festgestellt, daß das Etikett des ersten Beispiels eine deutlich bessere Klarheit zeigte als das Etikett des vergleichenden Beispiels. Ebenfalls wurden keine Schäden aufgrund des Vorliegens von Wasser während der Anbringung des Etikettes des ersten Beispiels bemerkt, wohingegen das Etikett des vergleichenden Beispiels einige sichtbare Defekte zeigte.

Claims (16)

  1. Etikettiermaterial zumindest aufweisend eine Bildschicht und eine Klebeschicht, wobei die Klebeschicht versehen ist zumindest mit einem inorganischen Partikelmaterial, welches eine Partikelgröße aufweist, die 50 μm nicht übersteigt und einen Brechungsindex zwischen 1,4 und 1,6 aufweist.
  2. Etikettiermaterial nach Anspruch 1, wobei das Material des weiteren eine Grundschicht mit einem Transferetikett aufweist, auf der zumindest die Bildschicht und die Klebeschicht darauf lösbar befestigt ist.
  3. Etikettiermaterial nach Anspruch 2, wobei die Grundschicht in Form eines separaten Materialteils ausgeführt ist, wobei jedes davon ein Transferetikett in Form einer Rolle aufweist.
  4. Etikettiermaterial nach einem der Ansprüche 1 bis 3, wobei der Kleber einen drucksensitiven Kleber aufweist.
  5. Etikettiermaterial nach einem der Ansprüche 1 bis 4, wobei der Kleber einen wärmeaktivierbaren Kleber aufweist.
  6. Etikettiermaterial nach Anspruch 5, wobei die Kleberkombination aus wärmeaktivierbarem Kleber und drucksensitivem Kleber besteht.
  7. Etikettiermaterial nach einem der Ansprüche 1 bis 6, wobei das inorganische Material im wesentlichen auf der Seite der Klebeschicht vorhanden ist, die auf die Oberfläche des zu etikettierenden Artikels angebracht wird.
  8. Etikettiermaterial nach einem der Ansprüche 1 bis 7, wobei das inorganische Material entweder von synthetischem oder natürlichem Ursprung ist.
  9. Etikettiermaterial nach Anspruch 8, wobei das inorganische Material aus einer Gruppe von Silikondioxid und/oder Silikat aufweisenden Materialien ausgewählt wird.
  10. Etikettiermaterial nach Anspruch 9, wobei das Material von der Gruppe ausgewählt, die aus Diatomit, Talk, Kaolin oder Hydrotalcit besteht.
  11. Etikettiermaterial nach einem der Ansprüche 1 bis 10, wobei die Partikelgröße kleiner als 25 μm ist.
  12. Etikettiermaterial nach einem der Ansprüche 1 bis 11, wobei die Partikelgröße des inorganischen Materials größer als 0,5 μm ist.
  13. Etikettiermaterial nach einem der Ansprüche 1 bis 12, wobei die Menge des inorganischen Materials zwischen 0,00001 und 1 g(inch)–2 ist.
  14. Artikel wie einem Container versehen mit einem Etikett, das das Material nach einem der Ansprüche 1 bis 13 aufweist.
  15. Verwendung von zumindest einem inorganischen Partikelmaterial, das eine Partikelgröße nicht größer als 50 μm und einen Brechungsindex zwischen 1,4 und 1,6 aufweist, in einem Etikettiermaterial, mit zumindest einer Bildschicht und einer Klebeschicht zur Verbesserung verschiedener Eigenschaften davon.
  16. Verwendung gemäß Anspruch 15 zur Verbesserung der sichtbaren Klarheit des Etikettiermaterials.
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