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Die vorliegende Erfindung betrifft
ein wenigstens eine Bildschicht und eine Klebschicht aufweisendes
Etikettiermaterial, bei dem die Klebschicht auf einem drucksensitiven
und/oder wärmeaktivierbaren
Kleber basiert.
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Materialien für klebende Etiketten werden gegenwärtig häufig zur
Befestigung von Etiketten auf beliebigen Oberflächen, wie beispielsweise Glas- und
Plastikflaschen, Kisten, anderen Arten von Behältern und verschiedenen Oberflächen, gebraucht. Sehr
häufig
werden diese Etiketten mittels Hochgeschwindigkeitsetikettierern
auf den Oberflächen
angebracht. Solche Hochgeschwindigkeitsettiketierer werden beispielsweise
zur Etikettierung von Flaschen genutzt. Die Etiketten werden derzeit
entweder von einer aufgerollt vorliegenden Trägerbahn, bei der die anzubringenden
Etiketten von einem rückwärtigen Bogen
von einer Rolle zur gewünschten Oberfläche gefördert werden,
oder von einem Etikettenstapel in einem Magazin verwendet. Bei in
diesen Anwendungen genutzten Etikettiermaterialien wird im allgemeinen
ein drucksensitiver oder wärmeaktivierbarer
Kleber genutzt um die Abbildung auf der Oberfläche anzubringen.
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Wichtige Erwägungen bei derartigen Hochgeschwindigkeitsaufbringungen
von Etiketten an Oberflächen
sind ein Blockieren der Etiketten und ein Aufbauen von statischer
Elektrizität,
was zu einer ungenauen Anbringung und/oder sogar zu einer Unterbrechung
des Anbringungsvorganges führt.
Ein Etikettiermaterial, welches keinen oder einen verminderten Aufbau
von statischer Elektrizität
und/oder Blockieren aufweisen würde,
wäre demzufolge
sehr wünschenswert.
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Ein anderer Punkt des Etikettierungsprozesses,
welcher manchmal derartige Probleme hervorruft, ist der Einfluß von auf
der zu etikettierenden Oberfläche
vorliegenden Wassers. Sehr oft werden Etiketten auf eine Restfeuchte
aufweisenden Oberflächen
oder unter Bedingungen angebracht, bei denen eine Kondensation von
Wasser auftreten kann. Ohne spezielle vorbeugende Maßnahmen
können derartige
Bedingungen zu einer unzureichenden Befestigung des Etiketts führen und
daher die Qualität der
Etikettierung vermindern. Aus diesem Grund wäre für die Verpackungsindustrie
ein Etikettiermaterial mit wasserabstoßenden Eigenschaften sehr nützlich.
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Es besteht ein steigender Bedarf
nach Etikettiermaterialien hoher Qualität für Etiketten der sogenannten „nur Tinte-Art", wie sie durch eine
Verwendung von bildübertragenden
Techniken, die in der WO-A 9005088 und der WO-A 9005353 beschrieben werden,
erhalten werden. Andere Ausführungsformen
von Systemen zur Bildübertragung
sind in der WO-A 9734810, WO-A 073 5292, WO-A 9735291 und WO-A 9735290
offenbart. Bei Verwendung dieser Techniken in Verbindung mit transparenten
oder halbtransparenten Etiketten besteht ein Problem oftmals darin,
daß auch
die besten klaren Klebstoffe dazu neigen, in dem angebrachten Etikett
sichtbar zu sein und einen leichten Schleier (mangelnde Klarheit)
verursachen. Des weiteren ist es üblich, daß ein Teil des Klebstoffes über die
Kanten des Etikettenaufdrucks hinausragt und auf der Oberfläche sichtbar werden
kann, wobei möglicherweise
die Qualität
des Gesamterscheinungsbildes des Etiketts vermindert wird. Das Phänomen einer
Schleierbildung kann im Falle von auf transparenten oder halbtransparenten Filmen
basierenden Etiketten ebenfalls aufgrund einer mangelnden Klarheit
des Filmes selbst oder eines Einflusses des Klebers auftreten. Folglich
besteht in diesem Bereich ein Bedarf nach einer Verbesserung.
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Die vorliegende Erfindung ermöglicht Verbesserungen
der oben erwähnten
Problemstellungen. Insbesondere schafft die vorliegende Erfindung Etikettiermaterialien,
bei welchen ein Blockieren und/oder ein Aufbauen von statischer
Elektrizität
nur vermindert oder gar nicht auftritt und welche Wasser abweisende
Eigenschaften aufweisen, wodurch die Klarheit der Etiketten ebenfalls
tendenziell verbessert werden kann. Des weiteren weisen die Etiketten
beim Anbringen auf der Oberfläche
eines Artikels eine bessere Härte
auf, was zu verbesserten Eigenschaften der Kratzbeständigkeit
führt,
und zeigen bessere Klebeigenschaften.
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Die vorliegende Erfindung basiert
auf der überraschenden
Erkenntnis, daß diese
Ziele durch den Gebrauch eines in Verbindung mit der klebenden Schicht
des Etikettes genutzten Materials erreicht werden können, welches
eine verbesserte Klarheit und ein reduziertes Aufbauen von statischer
Elektrizität
und von Blockadeproblemen verursacht und welches während Hochgeschwindigkeitsetikettiervorgängen von
Behältern
durch oberflächliche Feuchtigkeit
hervorgerufene Probleme überkommt.
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Die Erfindung betrifft folglich ein
Etikettiermaterial, welches wenigstens eine Bildschicht und eine Klebschicht
aufweist, wobei die Klebschicht mit wenigstens einem Material anorganischer
Partikel versehen ist, dessen Partikelgröße 50 μm nicht überschreitet und das einen
Brechungsindex zwischen 1,4 und 1,6 aufweist.
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Obwohl ebenfalls andere Materialien
einen ähnlichen
Brechungsindex ermöglichen,
machen die kombiniert in einem Material vorliegenden Eigenschaften
der Klarheit des Etiketts (Brechungsindex), der Trennfähigkeit
und der wasserabstoßenden
Eigenschaften dieses ideal zur Anwendung in zahlreichen Hochgeschwindigkeitsetikettieranwendungen.
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Die Erfindung ermöglicht Etiketten, welche auf
dem Träger
angebracht eine wenigstens gleiche oder bessere Klarheit (definiert
in Trübeeinheiten (NTU))
aufweisen, als ein Material ohne die Partikel des anorganischen
Materials.
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Gemäß der Erfindung liegt das anorganische Material
auf der Klebschicht oder in diese eingemischt vor. Es ist möglich, daß das Material
in einer homogenen Mischung mit dem Klebstoff vorliegt. Dieses kann
erreicht werden, indem das anorganische Material mit dem geschmolzen
und/oder flüssigen
Klebstoff vor dem Aufbringen des Klebstoffes auf den Etikettenträger oder
das Trägergewebe
gemischt wird. Es ist ebenfalls möglich, daß das Material nur auf der
Oberfläche des
Klebstoffes oder nur auf der Seite der Klebschicht, welche mit der
Oberfläche
des zu etikettierenden Artikels verbunden wird, konzentriert vorliegt.
Dieses kann erreicht werden, indem das anorganische Material auf
die äußere Oberfläche des Klebers
beispielsweise durch Aufdampfen, Vakuumabscheidung, elektrostatische
Abscheidung oder ähnliche
andere Techniken aufgebracht wird.
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In einer alternativen Ausführungsform
kann eine separate dünne
Lage des Klebers, welcher das anorganische Material homogen eingemischt
aufweist, auf die kein anorganisches Material enthaltenden Klebschicht
aufgebracht werden. Auf diese Weise wird das anorganische Material
auf der mit der Oberfläche
des gewünschten
Artikels verbundenen Seite des Etikettiermaterials konzentriert.
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Das erfindungsgemäße Etikettiermaterial kann
in einer herkömmlichen
Art und Weise auf einer Oberfläche
angebracht werden, allerdings sollten die wasserabweisenden Eigenschaften
des Etiketts beachtet werden, was zu weniger beschränkenden Maßnahmen
bezüglich
der Trocknung und/oder des Verhinderns von Kondensation führen wird.
Dieses ist in Bezug auf die Etikettierung von Glasflaschen, welche üblicherweise
in der Abfüllfabrik
nach dem Reinigen und Befüllen
der Flaschen durchgeführt wird,
von wesentlicher Wichtigkeit, da aus diesem Grund dort im allgemeinen
ein gewisses Maß an Restfeuchte
auf der Oberfläche
der Behälter
vorliegt. Des weiteren besteht in der Abfüllstraße im allgemeinen eine Neigung
zu relativ feuchten Bedingungen.
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Der Art der Etikettiervorrichtung
wird von der Art des Etikettes abhängen, im wesentlichen von den Eigenschaften
des Klebstoffs (drucksensitiv oder wärmeaktivierbar) und der Gestalt
des genutzten Etikettiersystems (Magazinzuführung oder von der Rolle).
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Das anorganische Material, welches
natürlichen
oder synthetischen Ursprungs sein kann, muß eine mittlere Partikelgröße und einen
mittleren Brechungsindex aufweisen, da anderenfalls die Ziele nicht
oder nur teilweise erreicht werden. Die mittlere Partikelgröße kann
durch den Gebrauch herkömmlicher
Techniken, wie eines Lasermessers oder Coulterzählers bestimmt werden. Der
Brechungsindex wird bei 20°C
unter Verwendung von Sodium-D-Licht bestimmt, wobei ein herkömmliches
Refraktometer, wie beispielsweise ein Abbe-Refraktometer genutzt wird.
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Es ist zusätzlich bevorzugt, daß das Material auf
Silikondioxid und/oder Silikat enthaltenden Materialien basiert.
Beispiele dafür
sind Kieselsäure
(optional modifiziert) und Silikate, wie Zeolit oder natürliche und
synthetische Töne.
Am meisten wird Material aus Kieselgurerden bevorzugt, wie es beispielsweise unter
dem Handelsnamen Celit gehandelt wird.
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Die Partikelgröße des Materials liegt vorzugsweise
zwischen 0,5 μm
und 25 μm,
wobei die Menge des Materials in dem Klebstoff vorzugsweise zwischen
0,00001 g(inch)–2 bis 1 g(inch)–2 variiert.
In diesem Bezug muß festgestellt
werden, daß die
Menge ebenfalls davon abhängt,
wie das Material in oder über
der Klebschicht verteilt ist. In dem Fall, daß das Material homogen durch
den Klebstoff gemischt ist, wird die Menge größer sein als in dem Fall, daß der Klebstoff
nur in der äußeren Lage
vorliegt, wobei in dem Fall, daß das
Material ausschließlich
auf der Oberfläche
vorliegt, die Menge am geringsten sein wird. Genauer ausgeführt werden
die homogen gemischten Mengen vorzugsweise zwischen 0,001 g(inch)–2 und
0,005 g(inch)–2 liegen,
wohingegen die ausschließlich
auf der Oberfläche
angewendete Menge vorzugsweise zwischen 0,0001 g(inch)–2 und 0,0025
g(inch)–2 liegen
wird.
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Das Etikettiermaterial gemäß der Erfindung basiert
vorzugsweise auf Bildübertragungs-
und/oder nicht labelartigen Systemen.
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Im Zusammenhang mit der vorliegenden
Erfindung wird der Ausdruck Bildübertragung
für eine Ausführungsform
eines Etikettiersystems genutzt, bei dem eine entfernbare hintere
Schicht umgekehrt mit einer geeigneten Tinte gedruckt wird und nachfolgend
mit dem Kleber überdruckt
wird. Eine allgemeine Offenbarung dieser Technik findet man beispielsweise
in der WO-A 9005088 und in der WO-A 9005353. Andere Ausführungsformen
des bildübertragenden
Systems werden in der WO-A 9734810, WO-A 0735292, WO-A 9735291 und
WO-A 9735290 offenbart, auf den Inhalt aller sechs Anwendungen wird
sich im nachfolgenden bezogen.
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Der Ausdruck „nicht labelartige" bezieht sich auf „angebrachte
drucksensitive Etiketten" (APL) und/oder
wärmeaktivierte
filmübertragende
Systeme wie in der WO-A 9005088 offenbart.
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Ausführliche
Beschreibung der Erfindung
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Die Erfindung wird nun genauer auf
Basis der Zeichnungen beschrieben. Es ist klar, daß diese Zeichnungen
dem Zwecke der Verdeutlichung dienen und daß Fachleute erkennen werden,
daß Änderungen,
Zusätze
und Variationen innerhalb des Bereiches dieser Verdeutlichung möglich sind,
ohne den Bereich der Erfindung zu verlassen.
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Die bevorzugte Ausführungsform
des Etiketts und der Anbringung gemäß der vorliegenden Erfindung
werden zunächst
mit Bezug auf die Zeichnungen beschrieben werden. In den Zeichnungen zeigt 1 eine erste Ausführungsform
der Erfindung, wobei ein kontinuierlicher Film (3) umgekehrt auf
einer der Oberflächen
eines Labels (2) mittels einer Nur-Tintenübertragung
gedruckt wurde.
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2 zeigt
ein Filmetikett (1), welches aus einer rückwärtigen Lage
(4) und einem Tintenbild (7) als ein Übertragungsetikett
besteht, wobei die rückwärtige Lage
(4) dieselbe Größe oder
eine wenig größere Größe als das
Bild (7) aufweist.
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In 1 ist
das Etikett auf einem Filmträger (3)
gedruckt, welcher ein beliebiger dünner Film- oder Papierträger sein
kann, vorzugsweise ein orientiertes Polypropylän (OPP) oder ein vergleichbarer
Polyester oder ein Polyesterbehandeltes Papier. Die Bezugsnummer
(6) bezeichnet eine schützende
Beschichtung, welche abhängig
von der Art des Etikettes wahlweise vorgesehen sein und eine bindende Schicht
beispielsweise mit loslösenden
Eigenschaften ausbilden kann. Bezugsnummer (5) ist ein
ablösendes
Material, welches den Film beschichtet. Ablösende Lagen aus Silikon sind
bekannt und allgemein in Gebrauch. Die ablösende Lage wird üblicherweise nach
der Herstellung des Films angebracht. Die Bezugsnummer (7)
repräsentiert
das gesamte mit Tinte bedruckte Material, welches möglicherweise
in vielen Schichten vorliegt. Abhängig von den Graphiken des Etikettes
und den Erfordernissen der Deckkraft können die Tintenmaterialien
acht verschiedene Farben in einer oder mehreren Schichten ausbilden,
von denen einige einander überlagern
können.
Die Bezugsnummer (8) repräsentiert den Kleber, welcher
abhängig
von der Einheitlichkeit der etikettierten Oberfläche, dem Dyne-Niveau und der
Festigkeit des etikettierten Artikels mehr als eine Lage umfassen
kann. Es ist möglich
nur eine klebende Schicht zu verwenden. Die klebende Schicht enthält durchmischt
in dem Material oder auf deren Oberfläche konzentriert das anorganische
Material (9).
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Bei der Anbringung werden die gesamten gedruckten
Materialien (2) von dem abziehbar beschichteten Filmträger (3) übertragen.
Die bedruckten Tintenmaterialien können Vinyl, Acryl, Urethan, Polyester
basierte Harze oder deren Kombination sein und können mit Pigmenten oder Farben
koloriert sein. Der bedruckte Kleber kann ein Urethan modifiziertes
Acryl, wärmeaktivierbarer
Kleber oder ein beliebiger anderer geeigneter wärmeaktivierbarer Kleber sein.
Es ist ebenfalls möglich
drucksensitive Kleber zu verwenden.
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Das Verfahren der Etikettierung,
bei welchem die mit Tinte bedruckten Materialien von dem Filmträger auf
die Artikeloberfläche übertragen
werden, nutzt die einstellbaren Eigenschaften der wärmeaktivierten
oder drucksensitiven Kleber, um die Bindung zwischen der Tintenschicht
(7) oder der schützenden
gebundenen Schicht (6) zu dem Film (4) oder der
darauf befindlichen Abziehschicht (5) zu überwinden.
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Der Schutz der Tinte gegen Zerkratzen
aufgrund zufälliger
Handlungen sowie ebenfalls deren Wetterbeständigkeit bei Außenlagerung
kann, wenn notwendig, durch Anbringen einer Beschichtung, beispielsweise
einer auf Acryl basierenden Wachs-Wasser-Emulsion, einer klaren
Acrylschicht, einer klaren Polyurethanschicht oder einer Kombination
daraus erreicht werden. Diese wird durch eine Rollanwendung, Sprüh- oder
Tauchbehandlung angebracht. In dem Fall, daß eine Rollanwendung genutzt
wird, wird die Übertragungsoberfläche durch
eine nasse Rolle mit einer festgesetzten Anzahl von Beschichtungen versehen.
Die Steuerung wird über
ein Abstreifmesser erreicht. Die Beschichtung kann deutlich über die Kanten
der Tintenvorlage hinausragen und dichtet die Kanten vor eindringender
Feuchtigkeit ab.
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Das in 1 dargestellte
System wird in einem Rolle-zu-Rolle-Anbringungsverfahren genutzt, wobei
eine Rolle einer Rücklage
mit darauf aufgedruckten Etiketten entlang des Anbringungskopfes der
Etikettierungsvorrichtung zugeführt
wird, wie in 3 mittels
eines Beispiels dargestellt. In dieser Zeichnung ist die Behälteretikettiervorrichtung
schematisch dargestellt. Von einer geeigneten Produktions- oder
Reinigungsstation werden die Behälter über einen
nicht dargestellten Bandförderer
erhalten. Mit Hilfe bekannter Mittel werden die Flaschen zu einem
rotierenden Revolvertisch 101 gefördert. Dieser Tisch bewegt
die Behälter
zur Etikettenübertragungsstation 102.
Während
dieses Fördervorganges
können
die Flaschen orientiert werden und nötigenfalls weiteren Behandlungen
unterzogen werden. Die Etiketten werden kontinuierlich oder unterbrochen
von der Rolle 103 an die Etikettübertragungsstation geliefert.
Ein rückwärtiger Film
wird unter einer geeigneten Spannung gehalten und von der Rolle 103 über die Übertragungsstation 102 zu
einer leeren Netzrolle 105 bewegt. An der einen Seite des
Films liegen die Etikettenbilder 104 vor. In der Etikettübertragungsstation
werden die Etikettenbilder in hoher Geschwindigkeit von dem Film
auf die Behälter übertragen. Nach
der Übertragung
werden die Behälter
des weiteren durch den Revolvertisch zu einem anderen nicht gezeigten
Bandförderer
transportiert, wo sie durch geeignete Mittel von dem Tisch heruntergenommen
werden und an einen weiteren Ort transportiert werden (Nachhärten, wenn
verwendbar), Lagerung, Pasteurisieren etc.).
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Es muß verstanden werden, daß diese
schematische Beschreibung der Etikettierung ausschließlich dem
besseren Verständnis
deren Prinzipien dient. Abhängig
von der Art der Etiketten, des Klebers, etc., werden im Prozeß unterschiedliche
Einstellungen, wie beispielsweise Filmspannung, Heizung, Druckaufbringung
und dergleichen, verwendet. Bezüglich
dieser Details wird auf die Standardliteratur zur Etikettierung
und auf die spezifischen Patente, auf die in dieser Beschreibung
Bezug genommen wird, verwiesen. Auf die Inhalte dieser Patente und Patentanmeldungen
wird hiermit Bezug genommen. Des weiteren muß festgestellt werden, daß die oben angeführte Beschreibung
auf einer Etikettierung von Flaschen basiert. Es wird klar sein,
daß andere
Oberflächen
in einer auf denselben Prinzipien basierenden Weise etikettiert
werden können.
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Das Vorhandensein des anorganischen
Materials auf dem Kleber stellt sicher, daß das Übertragungsetikett aufgrund
eines Blockierens vor der Übertragung
oder eines Aufbaues von statischer Elektrizität während des Schneidens oder Austanzens
der Rolle beim Drucken oder Abwickeln nicht durch die Verwendung
der bei gegenwärtig
in Brauereien zur Anbringung von Etiketten an Bierflaschen genutzten
Etikettierermaschinen erforderlichen hohen Geschwindigkeiten beschädigt wird.
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Das in 2 dargestellte
Etikettiermaterial wird in einem System genutzt, welches auf aus
einem Magazin zugeführten
Etiketten beruht, wobei ein Stapel von (ausgestanzten) Etiketten,
welche üblicherweise
auf wärmeaktivierbaren
oder drucksensitiven Klebern basieren, unter Druck von einem Magazin zum
Anbringungskopf geführt
werden. In diesem System spielen sowohl der Effekt des Blockierens
als auch der des Aufbauens statischer Elektrizität eine Rolle, was zu einem
ungleichen Zuführen
der Etiketten zur Anbringungsvorrichtung führen kann.
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In beiden Systemen verhindert die
Einführung
des anorganischen Materials Probleme, die durch ein Vorliegen von
Wasser auf der zu etikettierenden Oberfläche hervorgerufen werden und
ermöglichen
eine verbesserte Klarheit des Etiketts.
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Die Erfindung wird nun anhand von
Beispielen, die den Bereich der Erfindung in keiner Weise beschränken sollen,
erläutert.
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Beispiel Ein Übertragungsetikett wurde durch
einen Rotogravurdruck von Etiketten mit der folgenden Abfolge auf
einem doppelseitig silikonisierten Film aus OPP vorbereitet:
- 1. Schützende
Schicht, welche eine transparente acrylische Tinte aufweist
- 2. Eine oder mehrere (bis zu 8) Tintenbildschichten, welche
geeignete pigmentierte Tinten aufweisen
- 3. Erste Schicht, welche weißes Pigment in einem acrylischen
Binder enthält
- 4. Bindeschicht, welche ein Kleben zwischen der weißen Schicht
und dem Kleber ermöglicht
- 5. Schicht aus wärmeaktivierbarem
Kleber
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In einem ersten Beispiel enthielt
der Kleber eine Menge von 0,002 g/inch Silikatkalk, homogen durch
den Kleber gemischt.
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In einem zweiten (vergleichenden)
Beispiel erhielt der Kleber kein Silikatkalk.
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Nach dem Anbringen von zwei unterschiedlichen
Etiketten wurde festgestellt, daß das Etikett des ersten Beispiels
eine deutlich bessere Klarheit zeigte als das Etikett des vergleichenden
Beispiels. Ebenfalls wurden keine Schäden aufgrund des Vorliegens von
Wasser während
der Anbringung des Etikettes des ersten Beispiels bemerkt, wohingegen
das Etikett des vergleichenden Beispiels einige sichtbare Defekte
zeigte.