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HINTERGRUND DER ERFINDUNG
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(1) Gebiet der Erfindung
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Diese
Erfindung bezieht sich auf einen Strahlungsdetektor des Direktumwandlungstyps,
der auf medizinischem, industriellem, nuklearem und anderen Gebieten
verwendet wird, und insbesondere auf eine Technik zur Unterdrückung von
Kriechentladungen als Folge einer an eine strahlungsempfindliche Halbleiterschicht
angelegten Vorspannung.
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(2) Beschreibung des Standes der Technik
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Zu
Strahlungsdetektoren (z.B. für
Röntgenstrahlung)
gehört
der Indirektumwandlungstyp, der zunächst Strahlung (z.B. Röntgenstrahlung)
in Licht und dann das Licht durch photoelektrische Umwandlung in
elektrische Signale umwandelt, und der Direktumwandlungstyp, welcher
einfallende Strahlung mit einer strahlungsempfindlichen Halbleiterschicht direkt
in elektrische Signale umwandelt. Letztere, die Direktumwandlungsvorrichtung,
weist eine Spannungsanlegeelektrode, die auf einer Vorderfläche der strahlungsempfindlichen
Halbleiterschicht ausgebildet ist, an welche eine bestimmte Vorspannung
angelegt wird, und Ladungsträgersammelelektroden, die
auf einer Rückfläche der
strahlungsempfindlichen Halbleiterschicht ausgebildet sind, zum
Sammeln von durch einfallende Strahlung erzeugten Ladungsträgern auf.
Die Ladungsträger
werden, als Strahlungsnachweissignale abgenommen, womit die Detektion
von Strahlung möglich
wird.
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Gewisse
der herkömmlichen
Strahlungsdetektoren des Direktumwandlungstyps verwenden eine dicke
Schicht aus einem amorphen Halbleiter, wie etwa amorphem Selen,
als strahlungsempfindliche Halb leiterschicht. Ein amorpher Halbleiter
lässt sich
einfach zu einer dicken und weiten Schicht durch Vakuumabscheidung
oder dergleichen verarbeiten, weshalb er für einen Aufbau einer zweidimensionalen
regelmäßigen Anordnung,
die eine große
dicke Schicht erfordert, geeignet ist.
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Wie
in 1 gezeigt, enthält eine Strahlungsdetektorvorrichtung
mit einer zweidimensionalen regelmäßigen Anordnung, bekannt aus
EP-A-1 009 038, welche ein Dokument nach Art. 54(3) EPÜ ist, eine
dicke amorphe Haltleiterschicht 1 zur Erzeugung von Elektron-Loch-Paaren (Ladungsträgern) ansprechend
auf einfallende Strahlung, eine Spannungsanlegeelektrode 2,
die auf der Vorderfläche
der Halbleiterschicht 1 angeordnet ist und an welche eine Vorspannung
angelegt wird, sowie eine Anzahl von Ladungsträgersammelelektroden 3,
die in Form einer zweidimensionalen Matrix auf der Rückfläche der Halbleiterschicht
sind. An jede Ladungsträgersammelelektrode 3 ist
ein Ladungsspeicherkondensator Ca und ein Ladungsleseschaltelement
(z.B. ein Dünnschichttransistor) 4,
welcher normalerweise abgeschaltet ist, angeschlossen. Ladungen,
die sich in den Kondensatoren Ca als Folge einfallender Strahlung
ansammeln, werden als Strahlungsdetektionssignale über die
eingeschalteten Schaltelemente 4 gelesen.
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Die
Strahlungsdetektionsvorrichtung, die den in 1 gezeigten
Aufbau einer zweidimensionalen regelmäßigen Anordnung aufweist, kann
in einer Röntgenvorrichtung
zur Feststellung von Röntgendurchleuchtungsbildern
verwendet werden. In diesem Fall werden Röntgenbilder beruhend auf den Strahlungsdetektionssignalen,
die von der Strahlungsdetektionsvorrichtung ausgegeben werden, gewonnen.
Die oben angegebene herkömmliche
Strahlungsdetektionsvorrichtung hat jedoch den Nachteil, dass die
an die dicke amorphe Halbleiterschicht angelegte Vorspannung die
Neigung hat, zu Kriechentladungen zu führen. Die Kriechentladungen
werden durch dielektrische Zusammenbrüche, die längs Oberflächen von Rändern 2a der Spannungsanlegeelekt rode 2 zu
Rändern 1a der
dicken amorphen Halbleiterschicht 1, bevor sie geerdet
werden, auftreten, wie diese in 1 gezeigt
sind.
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Im
Falle beispielsweise eines Röntgenbildes führen die
Kriechentladungen zu einem Rauschen in den Strahlungsdetektionssignalen,
was der Bildqualität
abträglich
ist. Die Kriechentladungen könnten durch
Verringerung der Vorspannung unterdrückt werden. Ein amorpher Halbleiter
ist jedoch einem Einkristallhalbleiter unterlegen, was die Ladungsträgertransporteigenschaften
anbelangt, und zeigt keine ausreichende Nachweisempflindlichkeit
bei niedriger Vorspannung.
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Ein ähnlicher
Aufbau wie der in EP-A-1 009 038 beschriebene, ohne Ladungsspeicherkondensatoren,
ist aus US-A-4 233 514 bekannt.
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ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
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Diese
Erfindung wurde in Hinblick auf den oben angegebenen Stand der Technik
gemacht, und ihre Aufgabe ist es, eine Strahlungsdetektorvorrichtung
zu schaffen, welche Kriechentladungen unterdrückt, die auf eine an eine strahlungsempfindliche Halbleiterschicht
angelegte Vorspannung zurückgehen.
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Obige
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine
Strahlungsdetektorvorrichtung gelöst, wie sie in Anspruch 1 beansprucht
ist.
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Bei
der Vorrichtung gemäß der Erfindung wird
festzustellende Strahlung emittiert, während eine Vorspannung an die
auf der Vorderfläche
der strahlungsempfindlichen amorphen Halbleiterschicht ausgebildete
Spannungsanlegeelektrode angelegt wird. Dann sammeln sich Ladungen
in den mit den Ladungsträgersammelelektroden
verbundenen Ladungsspeicherkondensatoren in einer Menge an, die den
durch einfallende Strahlung in der amorphen Halbleiterschicht erzeugten
Ladungsträgern
entspricht. Wenn die Ladungsleseschaltelemente eingeschaltet werden,
werden die Ladungen, die sich angesammelt haben, als Strahlungsdetektionssignale über die
Schaltelemente gelesen.
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Wenn
Strahlung festgestellt wird, blockiert also die Ladungsträgerselektivität des ladungsträgerselektiven
Hochwiderstandsfilms eine Injektion dieser Ladungsträger (Elektronen
oder Löcher),
die nicht zur Detektion von Strahlung beitragen, sondern Dunkelströme werden,
womit Dunkelströme
unterdrückt
werden. Eine Injektion der Ladungsträger, die zur Detektion von
Strahlung beitragen, wird nicht blockiert, wodurch die Signalansprechcharakteristik
beibehalten wird.
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Die
Oberfläche
der amorphen Halbleiterschicht ist vollständig mit dem ladungsträgerselektiven
Hochwiderstandsfilm abgedeckt. Dieser Aufbau verhindert Kristallisation
der amorphen Halbleiterschicht als Folge von Feuchtigkeit und dergleichen, womit
eine Verminderung des Oberflächenwiderstands
vermieden wird. Außerdem
ist der elektrodenlose Bereich über
den gesamten Umfang zwischen Rändern
der Spannungsanlegeelektrode und Rändern der amorphen Halbleiterschicht
ausgebildet. Die Spannungsanlegeelektrode ist von dem ladungsträgerselektiven
Hochwiderstandsfilm mit hohem Oberflächenwiderstand umgeben. Da
eine ausreichende Oberflächenspannungsfestigkeit
zwischen der Spannungsanlegeelektrode und der Masseseite vorgesehen
ist, werden Kriechentladungen aus der strahlungsempfindlichen amorphen
Halbleiterschicht, die auf die Vorspannung zurückgehen, unterdrückt. Folglich
wird eine ausreichende Nachweisempfindlichkeit durch Anlegen einer
hohen Vorspannung sichergestellt.
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Bei
der Vorrichtung gemäß der Erfindung können die
Ladungsträgersammelelektroden
in großer
Anzahl und angeordnet in einer zweidimensionalen Matrix ausgebildet
sein, wobei jede der Ladungsträgersammelelektroden
jeweils einen der Ladungsspeicherkondensatoren und eines der Ladungsleseschaltelemente
enthält,
womit ein Aufbau einer zweidimensionalen regelmäßigen Anordnung gebildet wird.
Dann ist je de Strahlungsdetektionseinheit in der Lage, lokal Strahlung
festzustellen, womit die Messung einer zweidimensionalen Verteilung
von Strahlungsintensität
möglich
wird.
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Wo
der ladungsträgerselektive
Hochwiderstandsfilm ein p-leitender Film ist, wird eine negative Vorspannung
an die Spannungsanlegeelektrode angelegt. Dies verhindert eine Injektion
von Elektronen, die nicht zur Strahlungsdetektion beitragen, sondern Dunkelströme werden.
Eine Injektion von Löchern, die
zur Detektion von Strahlung beitragen, ist zugelassen, womit Strahlung
zuverlässig
festgestellt wird.
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Wo
der strahlungsselektive Hochwiderstandsfilm ein n-leitender Film
ist, verhindern eine positive Vorspannung und der ladungsträgerselektive Hochwiderstandsfilm
vom n-Typ eine Injektion von Löchern,
die nicht zur Detektion von Strahlung beitragen, sondern Dunkelströme werden,
wobei eine Injektion von Elektronen, die zum Nachweis von Strahlung
beitragen, zugelassen ist. Strahlung kann also zuverlässig detektiert
werden.
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Ferner
hat der elektrodenlose Bereich vorzugsweise eine Breite, wie sie
in Anspruch 4 definiert ist. Mit der auf den oben bevorzugten Bereich
eingestellten Breite des elektrodenlosen Bereichs ist eine ausreichende
Oberflächenspannungsfestigkeit
zur Verhinderung von Kriechentladungen, die auf die Vorspannung
zurückgehen,
zuverlässig
sichergestellt. Der obige Bereich reduziert den empfindlichen Bereich
(d.h., die Größe des Nachweisbereichs)
der amorphen Halbleiterschicht nicht wesentlich. Kriechentladungen,
die auf die Vorspannung zurückgehen
werden also unterdrückt,
wobei gleichzeitig von der amorphen Halbleiterschicht, die einer
Realisierung eines vergrößerten Bereichs
angepasst ist, voll Gebrauch gemacht wird.
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Bei
der erfindungsgemäßen Vorrichtung
hat die amorphe Halbleiterschicht vorzugsweise eine Dicke im Bereich
von 0,5 mm bis 1 mm. Mit der auf den obigen bevorzugten Bereich
eingestellten Dicke der a morphen Halbleiterschicht wird Strahlung
durch die Halbleiterschicht ausreichend absorbiert, ohne dass sie
durchgeht. Die dicke amorphe Halbleiterschicht ist vorzugsweise
aus amorphen Selen (a-Se) ausgebildet. Die dicke amorphe Selenschicht
ist zur Realisierung eines vergrößerten Detektionsbereichs
besonders geeignet.
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Der
ladungsträgerselektive
Hochwiderstandsfilm hat vorzugsweise einen Oberflächenwiderstand
von wenigsten 108 Ω/☐. Mit dem auf den obigen
bevorzugten Wert eingestellten Oberflächenwiderstand des ladungsträgerselektiven
Hochwiderstandsfilms werden Kriechentladungen durch den hohen Oberflächenwiderstand
unterdrückt.
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Der
ladungsträgerselektive
Hochwiderstandsfilm hat vorzugsweise eine Dicke im Bereich von 0,01 μm bis 10 μm. Mit der
auf den obigen bevorzugten Bereich eingestellten Dicke des ladungsträgerselektiven
Hochwiderstandsfilms ist eine Injektion von unerwünschten
Ladungsträgern
verhindert, während
eine Injektion von benötigen
Ladungsträgern ausreichend
zugelassen ist.
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KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
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Zum
Zwecke der Veranschaulichung der Erfindung sind in den Zeichnungen
mehrere gegenwärtig
bevorzugte Ausführungsformen
gezeigt, wobei sich jedoch versteht, dass die Erfindung nicht auf
die exakte Anordnung und Mittel, wie sie gezeigt sind, beschränkt ist.
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1 ist
eine schematische Schnittansicht, die einen Hauptabschnitt einer
herkömmlichen
Strahlungsdetektionsvorrichtung zeigt;
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2 ist
eine schematische Schnittansicht, welche einen Strahlungssensor
in einer ersten Ausführungsform
der Erfindung zeigt;
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3 ist
eine Draufsicht des Strahlungssensors in der ersten Ausführungsform;
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4 ist
eine Erläuterungsdarstellung,
welche einen Nachweisvorgang einer Strahlungsdetektionseinheit in
der ersten Ausführungsform
zeigt;
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5 ist
eine Blockdiagramm, welches eine Gesamtvorrichtung in der ersten
Ausführungsform zeigt;
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6 ist
ein Graph, der zeitabhängige Änderungen
der Nachweisausgabe einer zum Testen verwendeten Strahlungsdetektionsvorrichtung
zeigt;
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7 ist
ein Graph, der zeitabhängige Änderungen
der Strahlungsdetektionsausgabe einer zum Vergleich verwendeten
Strahlungsdetektionsvorrichtung zeigt;
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8 ist
eine schematische Schnittansicht, die einen Strahlungssensor in
einer zweiten Ausführungsform
der Erfindung zeigt;
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9 ist
eine Draufsicht eines Strahlungssensors in der zweiten Ausführungsform;
und
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10 ist
eine Erläuterungsdarstellung,
die einen Nachweisvorgang einer Strahlungsdetektionseinheit in der
zweiten Ausführungsform
zeigt.
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BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN
AUSFÜHRUNGSFORMEN
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Bevorzugte
Ausführungsformen
der Erfindung werden nachstehend im Einzelnen unter Bezug auf die
Zeichnungen beschrieben.
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Erste Ausführungsform
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2 ist
eine schematische Schnittansicht, welche einen Strahlungssensor
eines Strahlungsdetektors in einer ersten Ausführungsform zeigt. 3 ist
eine Draufsicht des Strahlungssensors in der ersten Ausführungsform. 4 ist
eine Erläuterungsdarstellung,
welche einen Nachweisvorgang einer Strahlungsdetektionseinheit in
der ersten Ausführungsform
zeigt. 5 ist ein Blockdiagramm, welches die Gesamtvorrichtung
in der ersten Ausführungsform
zeigt.
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Wie
in 2 gezeigt, enthält der Strahlungsdetektor in
der ersten Ausführungsform
einen Strahlungssensor mit einer dicken, strahlungsempfindlichen
amorphen Halbleiterschicht 1 zur Erzeugung von Ladungsträgern ansprechend
auf einfallende Strahlung (z.B. Röntgenstrahlung), eine Spannungsanlegeelektrode 2,
die auf einer Vorderfläche,
d.h., einer Strahlungseinfallsseite, der Halbleiterschicht 1 angeordnet
ist, Ladungsträgersammelektroden 3,
die auf einer Rückfläche, d.h.,
einer Strahlungs-Nichteinfallsseite (entgegengesetzt zur Strahlungseinfallsseite)
der Halbleiterschicht 1 angeordnet ist, Ladungsspeicherkondensatoren
Ca zur Speicherung von durch die Ladungsträgersammelelektroden 3 gesammelten
Ladungsträger
und als Schaltelemente wirkende Dünnschichttransistoren (TFT),
die normalerweise ausgeschaltet (nicht leitend) sind, zum Abnehmen
von in den Kondensatoren Ca gespeicherten Ladungen. Die Vorrichtung
in der ersten Ausführungsform
enthält
ferner eine Vorspannungsversorgung (Spannungsquelle) Ve zum Anlegen
einer negativen Vorspannung –VA an die Spannungsanlegeelektrode 2.
Die durch einfallende Strahlung erzeugten Ladungsträger werden
bei an die Spannungsanlegeelektrode 2 angelegter Vorspannung
aus den Ladungsträgersammelelektroden 3 auf
die Kondensatoren Ca übertragen
und in ihnen gesammelt. Beim Lesen werden die Schaltelemente 4 eingeschaltet (verbunden),
wodurch die Ladungen als Strahlungsdetektionssignale gelesen werden.
Jede Komponente wird nachstehend besonders beschrieben.
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Bei
der Vorrichtung in der ersten Ausführungsform ist die dicke amorphe
Halbleiterschicht 1 eine hochreine amorphe Selen-(a-Se-)
Schicht mit einem hohen spezifischen Widerstand von 109 Ωcm oder
mehr (vorzugsweise 1011 Ωcm oder mehr) und einer Dicke
von 0,5 mm bis 1 mm. Die dicke amorphe Selenschicht 1 ist
zur Verwirklichung eines vergrößerten Nachweisbereichs
besonders geeignet. Die amorphe Halbleiterschicht hat die erhebliche
Dicke vorzugsweise von 0,5 mm bis 1 mm, da Strahlung durch eine
dünne Schicht
einfach hindurchgehen würde,
ohne dass sie darin ausreichend absorbiert würde.
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Die
Spannungsanlegeelektrode 2 und die Ladungsträgersammelelektroden 3 können aus
einem Metall, ausgewählt
aus Au, Pt, Ni, In und dergleichen, oder ITO gebildet sein. Natürlich sind
der amorphe Halbleiter und die Elektroden nicht auf die oben angegebenen
Materialien beschränkt.
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Wie
in 2 gezeigt, enthält die Vorrichtung in der ersten
Ausführungsform
als charakteristisches Merkmal derselben einen ladungsträgerselektiven Hochwiderstandsfilm 1A vom
p-Typ, der zwischen der amorphen Halbleiterschicht 1 und
der Spannungsanlegeelektrode 2 so ausgebildet ist, dass
er die gesamte Oberfläche
der amorphen Halbleiterschicht abdeckt. Wie in 3 gezeigt,
erstreckt sich ein elektrodenloser Bereich 2A über den
gesamten Umfang mit einer gleichförmigen Breite d zwischen den
Rändern
der Spannungsanlegeelektrode 2 und den Rändern der
amorphen Halbleiterschicht 1.
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Der
ladungsträgerselektive
Hochwiderstandsfilm 1A vom p-Typ hat vorzugsweise einen Oberflächenwiderstand
(Flächenwiderstand)
von 108Ω/☐ oder
mehr und eine Filmdicke von 0,01 μm bis
10 μm (üblicherweise
in der Größenordnung
von 0,1 μm).
Der Film 1A kann geeigneterweise aus Sb2S3, SbTe, ZnTe, CdTe oder AsSe ausgebildet
oder ein organischer Film sein. Eine Filmdicke von weniger als 0,01 μm würde es schwierig
machen, eine Injektion von unerwünschten
Ladungsträgern
zu verhindern. Eine 10 μm überschreitende
Filmdicke hätte die
Neigung, eine Injektion von benötigten
Ladungsträgern
zu behindern. Es ist bevorzugt, dass der ladungsträgerselektive
Hochwiderstandsfilm 1A die amorphe Halbleiterschicht 1 gänzlich (zu
100 %) ab deckt. Zur bequemeren Herstellung oder dergleichen können jedoch
schmale Randabschnitte der Halbleiterschicht 1 unbedeckt
bleiben.
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Gemäß einer
von den Erfindern über
Experimente gemachten Bestätigung
ist die Breite d des elektrodenlosen Bereichs vorzugsweise im Bereich
B mm bis 3B mm. In obigem Bereich ist B ein nummerischer Wert, wenn
der Absolutwert der mit der Vorspannungsquelle Ve angelegten
Vorspannung in kV (Kilovolt) ausgedrückt ist. Wo beispielsweise
der ladungsträgerselektive
Hochwiderstandsfilm 1A 500 mm lang und 500mm breit ist,
wird die Vorspannung üblicherweise
bei –10000
V (= –10
kV) angelegt. In diesem Fall ist, da der Absolutwert von „–10" 10 ist, B gleich
10 und damit die Breite d des elektrodenlosen Bereichs im Bereich
vom 10 mm bis 30 mm.
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Wie
in 2 gezeigt, enthält der Strahlungssensor der
Vorrichtung in der ersten Ausführungsform
Dünnschichttransistoren
(des FET-Typs),
die als die Schaltelemente 4 wirken, und die Ladungsspeicherkondensatoren
Ca außer
der amorphen Halbleiterschicht 1 und den Elektroden 2 und 3,
alle auf einem einzigen isolierenden Substrat 6 ausgebildet.
Die Kondensatoren Ca sind in der Form von SiO2 Schichten
oder dergleichen. Das isolierende Substrat 6 ist in der
Form des Glassubstrats oder dergleichen.
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Ferner
hat der Strahlungssensor der Vorrichtung in der ersten Ausführungsform,
wie in 2 und 5 gezeigt, zahlreiche Ladungsträgersammelelektroden 3,
die in einer zweidimensionalen Matrix angeordnet sind. Jede Ladungsträgersammelelektrode 3 weist
einen Ladungsspeicherkondensator Ca und ein Ladungsleseschaltelement 4 auf
und bildet so ein Strahlungsdetektionselement DU, das als Strahlungsdetektionseinheit
wirkt. Zahlreiche solche Strahlungsdetektionselemente sind längs der
X- und der Y-Richtung angeordnet (z.B. 1024×1024) und bilden einen Platten-Strahlungssensor
(Bereichssensor) mit einem Aufbau einer zweidimensionalen regelmäßigen Anordnung.
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Das
heißt,
die Spannungsanlegeelektrode 2 ist durchgängig als
gemeinsame Elektrode für
alle Detektionselemente DU ausgebildet. Die Ladungsträgersammelelektroden 2 sind
in einer zweidimensionalen Matrix als individuelle Elektroden für die betreffenden
Nachweiselemente DU angeordnet. Jede Ladungsträgersammelelektrode 3 weist
jeweils einen Ladungsspeicherkondensator Ca und jeweils ein Ladungsleseschaltelement 4,
die mit ihre verbunden sind, auf. Jede Strahlungsdetektionseinheit
ist also in der Lage, lokal Strahlung festzustellen, womit die Messung
einer zweidimensionalen Verteilung von Strahlungsintensität ermöglicht wird.
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Bei
dem Strahlungssensor in der ersten Ausführungsform weisen, wie in 2 und 5 gezeigt,
die Dünnschichttransistoren,
die die Schaltelemente von Detektionselementen DU bilden, Drains auf,
die mit in der horizontalen (X-)Richtung angeordneten Abfühlleitungen 7 verbunden
sind, sowie Gates, die mit in der vertikalen (Y-)Richtung angeordneten
Abfühlleitungen 8 verbunden
sind. Abfühlleitungen 7 sind über eine
Gruppe von Ladungs-Spannungs-Wandlern (Gruppe von Vorverstärkern) 9 mit einem
Multiplexer 10 verbunden sind. Die Abfühlleitungen 8 sind
mit einem Gate-Treiber 11 verbunden. In der Ladungs-Spannungs-Wandler Gruppe 9 ist
jeweils ein Ladungs-Spannungs-Wandler 5, wie in 4 gezeigt,
mit einer Abfühlleitung 7 verbunden.
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Bei
dem Strahlungssensor in der ersten Ausführungsform werden Abtastsignale
zum Auslesen von Signalen dem Multiplexer 10 und dem Gate-Treiber 11 eingegeben.
Die Detektionselemente DU des Strahlungssensors werden mittels Adressen
(z.B. 0 bis 1023), die sequentiell den Detektionselementen DU längs der
X- und der Y-Richtung zugeordnet sind, identifiziert. Die auslesenden
Abtastsignale dienen also als Signale, die die Adressen in der X-Richtung oder
Y-Richtung bezeichnen.
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Ansprechend
auf Abtastsignale für
die Y-Richtung gibt der Gate-Treiber 11 eine
Auslesespannung auf die in der Y-Richtung angeordne ten Abfühlleitungen 8.
Detektionselemente DU werden dann auf einer Spalte-für-Spalte-Basis
ausgewählt. Wenn
der Multiplexer 10 durch Abtastsignale für die X-Richtung
geschaltet wird, werden die in den Kondensatoren Ca der Detektionselemente
DU in den ausgewählten
Spalten gespeicherten Ladungen über die
Ladungs-Spannungs-Wandlergruppe 9 und den Multiplexer 10 nacheinander
ausgegeben.
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Wo
der Strahlungsdetektor in der ersten Ausführungsform beispielsweise als
Röntgenstrahlungsdetektor
eines Röntgengeräts verwendet
wird, werden Detektionssignale der Detektionselemente DU, wie sie
gestrichelt in 5 gezeigt sind, nacheinander
aus dem Multiplexer 10 als Pixelsignale abgenommen. Ein
Bildprozessor DT führt
dann eine notwendige Signalverarbeitung, darin eingeschlossen eine
Rauschsignalverarbeitung, durch, und eine Bildanzeige MT zeigt ein
zweidimensionales Bild (Röntgenbild)
an.
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Der
Detektionssignalauslesemodus des Strahlungssensors der ersten Ausführungsform
kann also grob ähnlich
zu den von gewöhnlichen
Abbildungsvorrichtungen, wie etwa TV-Kameras, angesehen werden.
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In
der ersten Ausführungsform
kann der Strahlungssensor nach Bedarf einen (nicht gezeigten) Analog-Digital-Wandler
zusätzlich
zu Ladungs-Spannungs-Wandlergruppe 9, Multiplexer 10 und
Gate-Treiber 11 aufweisen, um einen integrierten Aufbau
zu fördern.
Die Ladungs-Spannungs-Wandlergruppe 9,
der Multiplexer 10, der Gate-Treiber 11 und der
Analog-Digital-Wandler können
ganz oder teilweise getrennt angebracht sein.
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Beim
Herstellen des Strahlungssensors in der ersten Ausführungsform
werden die Dünnschichttransistoren
für die
Schaltelemente 4, Kondensatoren Ca, Ladungsträgersammelelektroden 3, amorphe
Halbleiterschicht 1, ladungsträgerselektiver Hochwiderstandsfilm 1A und
Spannungsanlegeelektrode 2 nacheinander auf einer Oberfläche des
isolierenden Substrats 6 unter Verwendung der Dünnschichtausbildungs technik
beruhend auf einer oder verschiedenen Vakuumabscheidemethoden oder
der Musterausbildungstechnik beruhend auf einer fotolithographischen
Methode aufgeschichtet.
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Als
Nächstes
wird unter Bezug auf 4 ein Strahlungsdetektionsvorgang
der Strahlungsdetektionsvorrichtung in der ersten Ausführungsform
beschrieben. Zur Feststellung von Strahlung mit der Vorrichtung
in der ersten Ausführungsform,
wie in 4 gezeigt, wird festzustellende Strahlung emittiert,
während
eine negative (minus) Vorspannung (–VA)
angelegt wird. Diese Vorspannung hat eine Polarität, dass
Löcher
h unter den durch die einfallende Strahlung erzeugten Ladungsträgern zur
Spannungsanlegeelektrode 2 auf der Vorderseite der amorphen
Halbleiterschicht 1 bewegt werden.
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Andererseits
blockiert die Ladungsträgerselektivität des ladungsträgerselektiven
Hochwiderstandsfilms 1A vom p-Typ die Injektion von Elektronen
e, die nicht zum Nachweis von Strahlung beitragen, sondern Dunkelströme werden,
womit Dunkelströme
unterdrückt
werden. Die Injektion von Löchern
h, die zum Nachweis von Strahlung beitragen, wird nicht blockiert,
wodurch die Signalantwortcharakteristik aufrechterhalten wird. Die
dicke amorphe Halbleiterschicht 1 mit dem hohen spezifischen
Widerstand unterdrückt
auch auf Löcher
h zurückgehende
Dunkelströme,
womit die Gesamtdunkelströme
auf ein sehr niedriges Niveau unterdrückt werden.
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Andererseits
werden Löcher
h, die zum Nachweis von Strahlung beitragen (und keine Dunkelströme bewirken) über die
Ladungsträgersammelelektrode 3 in
großer
Menge entsprechend den durch einfallende Strahlung erzeugten Ladungsträgern injiziert,
womit eine ausreichende Nachweisempfindlichkeit sichergestellt ist.
Mit der Erzeugung und Injektion von Löchern h sammeln sich Ladungen
in den mit den Ladungsträgerelektroden 3 verbundenen
Ladungsspeicherkondensatoren Ca an. Wenn die Ladungsleseschaltelemente 4 eingeschaltet
werden, werden die Ladungen, die sich angesammelt haben, als Strahlungsdetektionssignale über die
Schaltelemente 4 gelesen und dann durch die Ladungs-Spannungs-Wandler 5 in
Spannungssignale umgewandelt.
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Ferner
ist bei der Strahlungsdetektionsvorrichtung der ersten Ausführungsform,
wie in 3 gezeigt, die Oberfläche der amorphen Halbleiterschicht 1 vollständig mit
dem ladungsträgerselektiven
Hochwiderstandsfilm 1A abgedeckt. Dieser Aufbau verhindert
eine Kristallisation der amorphen Halbleiterschicht 1 durch
Feuchtigkeit und dergleichen und vermeidet so eine Verminderung
des Oberflächenwiderstands.
Außerdem
ist der elektrodenlose Bereich 2A über den gesamten Umfang hinweg zwischen
den Rändern
der Spannungsanlegeelektrode 2 und den Rändern der
amorphen Halbleiterschicht 1 ausgebildet. Die Spannungsanlegeelektrode 2 ist
von dem ladungsträgerselektiven
Hochwiderstandsfilm 1A mit einem hohen Oberflächenwiderstand
umgeben. Da eine ausreichende Oberflächenspannungsfestigkeit zwischen
der Spannungsanlegeelektrode 2 und der Masseseite vorgesehen
ist, werden auf die Vorspannung (–VA)
zurückgehende Kriechentladungen
unterdrückt.
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Wie
oben ausgeführt,
liegt die Breite d des elektrodenlosen Bereichs vorzugsweise im
Bereich B mm bis 3B mm. Dieser Bereich vermindert den empfindlichen
Bereich (d.h. die Größe des Nachweisbereichs)
der amorphen Halbleiterschicht 1 nicht wesentlich, während er
die Oberflächenspannungsfestigkeit
zur Verhinderung von Kriechentladungen zuverlässig sicherstellt. Auf die
Vorspannung zurückgehende
Kriechentladungen werden also unterdrückt, wobei gleichzeitig die
amorphe Halbleiterschicht 1, die zur Verwirklichung eines
vergrößerten Bereichs geeignet
ist, voll genutzt wird. Das heißt,
eine Breite d des elektrodenlosen Bereichs von weniger als B mm
würde die
Länge des
ladungsträgerselektiven Hochwiderstandsfilms 1A mit
seinem hohen Oberflächenwiderstand
und die Spannungsanlegeelektrode 2 umgebend vermindern,
was es schwierig machen würde,
eine ausreichende Isolati onsspannungsfestigkeit sicherzustellen.
Umgekehrt hat, wo die Breite d des den Strahlungsfeststellungsbereich
begrenzenden elektrodenlosen Bereichs 3B mm übersteigt, die amorphe Halbleiterschicht 1 einen
verminderten empfindlichen Bereich (d.h., verminderte Größe des Nachweisbereichs).
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Zur
Bestätigung,
dass Kriechentladungen bei der Vorrichtung der ersten Ausführungsform
tatsächlich
unterdrückt
sind, wurde eine Strahlungsdetektionsvorrichtung ähnlich der
Strahlungsdetektionsvorrichtung der ersten Ausführungsform zu Testzwecken gebaut.
Im Einzelnen wurde die Testvorrichtung unter Verwendung einer a-Se-Schicht
mit einer Dicke von 500 μm
als die amorphe Halbleiterschicht 1, eines Sb2S3-Films
mit einer Dicke in der Größenordnung
von 0,1 μm
als ladungsträgerselektiver Hochwiderstandsfilm 1A aufgebaut,
wobei die Spannungsanlegeelektrode 2 auf der Vorderfläche der amorphen
Halbleiterschicht 1 unter Belassen des elektrodenlosen
Bereichs mit einer Breite d von 5 mm ausgebildet ist und die Ladungsträgersammelelektroden 3 auf
der Rückfläche der
amorphen Halbleiterschicht 1 ausgebildet sind. Ferner wurde
eine Strahlungsdetektionsvorrichtung zu Vergleichszwecken aufgebaut,
welche ähnlich
der Teststrahlungsdetektionsvorrichtung war, mit Ausnahme, dass
der ladungsträgerselektive
Hochwiderstandsfilm 1A nicht ausgebildet war.
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Eine
negative Vorspannung von 1 kV wurde an die Spannungsanlegeelektrode 2 von
sowohl der Test- als auch der Vergleichs-Strahlungsdetektionsvorrichtung angelegt,
wobei Detektionsausgaben (Stromwerte) der Ladungsträgersammelelektroden 3 gemessen
wurden, während
eine Emission von Strahlung (Röntgenstrahlung)
von 60 Sekunden bis 120 Sekunden nach dem Beginn eines Anlegens
von Vorspannung fortgesetzt wurde. 6 zeigt
Messergebnisse der Test-Strahlungsdetektionsvorrichtung. 7 zeigt
Messergebnisse der Vergleichs-Strahlungsdetektionsvorrichtung. Als
Nächstes
wurde eine ähnli che
Messung unter Erhöhen
der Vorspannung in Schritten von 1 kV wiederholt. Die Messung wurde
für die
Test-Strahlungsdetektionsvorrichtung mit Vorspannungen bis zu 6
kV und für
die Vergleichs-Strahlungsdetektionsvorrichtung mit Vorspannungen
bis zu 5 kV ausgeführt.
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Bei
der Test-Strahlungsdetektionsvorrichtung erscheinen, wie in 6 gezeigt,
Kriechentladungen als ein büschelartiger
Impulsstrom das erste Mal, wenn eine Vorspannung von –6 kV angelegt wird.
Bei der Vergleichs-Strahlungsdetektionsvorrichtung erscheinen, wie
in 7 gezeigt, Kriechentladungen häufig als ein scharfer büschelartiger
Impulsstrom bereits, wenn eine Vorspannung von –3 kV angelegt wird.
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Diese
Ergebnisse zeigen, dass Kriechentladungen ausreichend verhindert
werden können,
indem die Oberfläche
einer amorphen Halbleiterschicht 1 mit dem strahlungsselektiven
Hochwiderstandsfilm 1A, wie bei der Strahlungsdetektionsvorrichtung
in der ersten Ausführungsform
abgedeckt wird.
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In 6 erscheinen
Kriechentladungen bei der Vorspannung von 5 kV noch nicht. Man sieht, dass,
wo der Absolutwert der Vorspannung B kV (z.B. 5 kV) ist, Kriechentladungen
zuverlässig
verhindert werden können,
indem die Breite d des elektrodenlosen Bereichs auf B mm (z.B. 5
mm) oder mehr eingestellt wird. Ferner sind die Nachweisausgaben
auch bei Erhöhungen
der Vorspannung zu Zeiten einer Nicht-Einstrahlung nahezu null, was klar anzeigt, dass
Dunkelströme
ausreichend unterdrückt
werden. Die Nachweisausgaben nehmen in einer entsprechenden Beziehung
zu der Vorspannung zu, was angibt, dass eine ausreichende Nachweisempfindlichkeit
durch Anlegen einer hohen Vorspannung sichergestellt wird.
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Zweite Ausführungsform
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8 ist
eine schematische Schnittansicht, welche einen Strahlungssensor
einer Strahlungsdetektionsvorrichtung in einer zweiten Ausführungsform zeigt. 9 ist
eine Draufsicht des Strahlungssensors in der zweiten Ausführungsform. 10 ist
eine Erläuterungsdarstellung,
welche einen Nachweisvorgang einer Strahlungsdetektionseinheit in
der zweiten Ausführungsform
zeigt.
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Wie
in den 8 bis 10 gezeigt, enthält die Strahlungsdetektionsvorrichtung
in der zweiten Ausführungsform
zwischen der amorphen Halbleiterschicht 1 und der Spannungsanlegeelektrode 2 einen ladungsträgerselektiven
Hochwiderstandsfilm 1b vom n-Typ, welches der zum p-Typ
der ersten Ausführungsform
entgegengesetzte Leitungstyp ist. Wie in 8 gezeigt,
wird eine positive Vorspannung VA an die
Spannungsanlegeelektrode 2 angelegt. In den anderen Aspekten
ist die Vorrichtung dieser Ausführungsform
die gleiche wie die Vorrichtung der ersten Ausführungsform. Nur die unterschiedlichen
Aspekte werden nachstehend beschrieben. Der ladungsträgerselektive
Hochwiderstandsfilm 1B vom n-Typ hat vorzugsweise einen
Oberflächenwiderstand
(Flächenwiderstand)
von 108 Ω/☐ oder
mehr und eine Filmdicke von 0,01 μm
(üblicherweise
in der Größenordnung
von 0,1 μm).
Der Film 1B kann geeignet aus CdS oder CeO2 ausgebildet
sein.
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Zur
Strahlungsdetektion mit der Vorrichtung in der zweiten Ausführungsform,
wie sie in 10 gezeigt ist, wird nachzuweisende
Strahlung emittiert, während
eine positive (plus) Vorspannung (+VA) angelegt
wird. Diese Vorspannung hat eine Polarität zur Bewegung von Elektronen
e unter den durch einfallende Strahlung erzeugten Ladungsträgern zu
der Spannungsanlegeelektrode 2 auf der Vorderfläche der
amorphen Halbleiterschicht 1.
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Andererseits
blockiert die Ladungsträgerselektivität des ladungsträgerselektiven
Hochwiderstandsfilms 1B die Injektion von Löchern h,
die nicht zum Nachweis von Strahlung beitragen, sondern Dunkelströme werden,
womit Dunkelströme
unterdrückt
werden. Die Injektion von Elektronen e, die zum Strahlungsnachweis
beitragen, ist nicht blockiert, wodurch die Signalantwortcharakteristik
aufrecht erhalten wird. Die dicke amorphe Halbleiterschicht 1 mit
dem hohen spezifischen Widerstand unterdrückt auch die auf Elektronen
e zurückgehenden Dunkelströme, wodurch
die gesamten Dunkelströme unterdrückt werden.
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Andererseits
werden Elektronen e, die zum Strahlungsnachweis beitragen (und keine
Dunkelströme
bewirken), über
die Ladungsträgersammelelektrode 3 in
einer großen
Menge entsprechend den durch die einfallende Strahlung erzeugten
Ladungsträgern
injiziert, um eine ausreichende Detektionsempfindlichkeit sicherzustellen.
Mit der Erzeugung und Injektion von Elektronen e sammeln sich Ladungen
in den mit den Ladungsträgersammelelektroden 3 verbundenen
Ladungsspeicherkondensatoren Ca an. Wenn die Ladungslese-Schaltelemente 4 eingeschaltet
werden, werden die Ladungen, die sich angesammelt haben, als Strahlungsdetektionssignale über die
Schaltelemente 4 ausgelesen und dann in Spannungssignale
durch die Ladungs-Spannungs-Wandler 5 umgewandelt.
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Bei
der Strahlungsdetektionsvorrichtung der zweiten Ausführungsform
ist auch, wie in 9 gezeigt, die Oberfläche der
amorphen Halbleiterschicht 1 vollständig mit dem ladungsträgerselektiven
Hochwiderstandsfilm 1B abgedeckt. Dieser Aufbau verhindert
eine auf Feuchtigkeit und dergleichen zurückgehende Kristallisation der
amorphen Halbleiterschicht 1 und vermeidet ein Absinken
des Oberflächenwiderstands.
Außerdem
wird ein elektrodenloser Bereich 2A über den gesamten Umfang hinweg
zwischen den Rändern
der Spannungsanlegeelektrode 2 und den Rändern der
amorphen Halbleiterschicht 1 ausgebildet. Die Spannungsanlegeelektrode 2 ist
von dem ladungsträgerselektiven
Hochwiderstandsfilm 1B mit einem hohen Oberflächenwiderstand
umgeben. Da eine ausreichende Oberflächenspannungsfestigkeit zwischen
der Span nungsanlegeelektrode 2 und der Masseseite vorgesehen
ist, werden Kriechentladungen, die auf die Vorspannung (VA) zurückgehen,
unterdrückt.
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Die
Erfindung beschränkt
sich nicht auf die oben beschriebenen Ausführungsformen, sondern kann
folgendermaßen
modifiziert werden:
- (1) Bei den vorstehenden
Ausführungsformen
ist die dicke amorphe Halbleiterschicht eine dicke hochreine a-Se-Schicht.
Die dicke amorphe Halbleiterschicht gemäß der Erfindung kann aber auch eine
dicke a-Se-Schicht sein, die mit As oder Te, die Kristallisationsverhinderungswirkung
haben, dotiert ist, oder eine dicke amorphe Halbleiterschicht aus
einer Se-Verbindung.
- (2) In den vorstehenden Ausführungsformen
sind Sb2S3, SbTe,
ZnTe, CdTe und AsSe als Beispiele für Materialien zur Ausbildung
des ladungsträgerselektiven
Hochwiderstandsfilms 1A vom p-Typ und CdS und CeO2 als Beispiele zur Ausbildung des ladungsträgerselektiven
Hochwiderstandsfilms 1B vom n-Typ aufgeführt. Die
obigen Kombinationen sind nicht einschränkend, da diese Hochwiderstandsfilme
oft umgekehrt leitende Typen, abhängig vom Ausbildungsverfahren,
werden. Beispielsweise kann Sb2S3 auch als ladungsträgerselektiver Hochwiderstandsfilm 1B des n-Typs
verwendet werden.
- (3) In den vorstehenden Ausführungsformen
hat der zwischen den Rändern
der Spannungsanlegeelektrode und den Rändern der amorphen Halbleiterschicht
ausgebildete elektrodenlose Bereich über den gesamten Umfang hinweg
eine gleichförmige
Breite. Die Breite des elektrodenlosen Bereichs braucht aber nicht über den
gesamten Umfang hinweg die gleiche zu sein, sondern kann sich an
gewissen Stellen ändern.
Wo jedoch der elektrodenlose Bereich unterschiedliche Breiten hat,
wird die Oberflächenspannungsfestigkeit der
Vorrichtung als ganzer durch eine Oberflächenspannungsfestigkeit an
einem Ort bestimmt, an dem die Breite des elektrodenlosen Bereichs klein
ist.
- (4) Die vorstehenden Ausführungsformen
sind als einen zweidimensionalen regelmäßigen Anordnungsaufbau, der
zahlreiche in Matrixform angeordnete Detektionselemente DU enthält, vorstehend
beschrieben worden. Dieser Aufbau kann zu einem Liniensensor mit
einer Anzahl von Detektionselementen DU, die nur in einer Spalte
oder Zeile angeordnet sind, oder einem Aufbau mit einem einzigen
Detektionselement Du modifiziert sein.
- (5) Die mit der Strahlungsdetektionsvorrichtung der Erfindung
detektierbare Strahlung ist nicht auf Röntgenstrahlung beschränkt, sondern
kann jede Art von Strahlung sein.