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TECHNISCHES
GEBIET
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Die
vorliegende Erfindung betrifft einen geträgerten Katalysator wie im unabhängigen Anspruch
definiert, auf Basisvon Metallen der VIII. Gruppe, die voneinander
verschiedensind, und mindestens zwei Halogene umfassend. Außerdem betrifft
die Erfindung die Verwendung dieses Katalysators in einem Verfahren
zum Hydrotreating von kohlenwasserstoffhaltigem Einsatzgut mit einem
geringen Schwefelgehalt und insbesondere die Hydrierung von aromatischen
Verbindungen, die in dem Einsatzgut enthalten sind.
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Die
Hydrotreating-Verfahren werden häufig
bei der Raffination von Erdölfraktionen
angewendet, um die Eigenschaften der Endprodukte im Hinblick auf
Spezifikationen zu verbessern, die erforderlich sind, um die Qualität der Produkte
zu erzielen und die Verschmutzungsnormen zu erfüllen.
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Gegenwärtig enthalten
die Gasölfraktionen,
ob sie nun aus der Destillation hervorgehen oder ob sie aus einem
Konversionsverfahren wie etwa einem katalytischen Cracken stammen,
nicht vernachlässigbare Mengen
von aromatischen, stickstoffhaltigen und schwefelhaltigen Verbindungen.
Im Rahmen der gültigen
Gesetze der meisten industrialisierten Länder darf der Kraftstoff zur
Verwendung in Motoren nur einen Schwefelgehalt haben, der niedriger
als 500 Teile pro Million (ppm), bezogen auf das Gewicht, ist. Demnächst wird
für die
Mitgliedsländer
der Europäischen
Gemeinschaft diese Höchstmenge
auf 350 ppm, geplant für
2000, dann auf 50 ppm, geplant für
2005, herabgesetzt. Was den Gehalt an polyaromatischen Verbindungen
in Dieselkraftstoffen betrifft, so könnte es sein, dass dieser Gehalt
ab 2005 auf einen sehr niedrigen Wert (in der Größenordnung von 1 bis 2%) gesenkt
wird. In diesem Rahmen hat folglich die Hydrierung der Polyaromate,
die in den Gasölfraktionen
enthalten sind, wegen der neuen Normen zu Schwefel und aromatischen
Verbindungen bei dieser Art von Kraftstoffen eine ganz besondere Bedeutung.
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Die
Entschwefelung erfolgt im Allgemeinen unter Bedingungen und über Katalysatoren,
die nicht gleichzeitig die Hydrierung von aromatischen Verbindungen
sicherstellen können.
Es ist erforderlich, dann eine erste Behandlung der Fraktion vorzunehmen,
um den Schwefelgehalt zu verringern, gefolgt von einer zweiten Behandlung,
um die in dieser Fraktion enthaltenen aromatischen Verbindungen
zu hydrieren. Dieser zweite Schritt wird im Allgemeinen verwirklicht,
indem die Fraktion in Gegenwart von Wasserstoff mit einem Katalysator,
im Allgemeinen auf Edelmetallbasis, in Kontakt gebracht wird. Da
das Entschwefelungsverfahren niemals ermöglicht, die schwefel- und stickstoffhaltigen
Verbindungen vollständig
zu entfernen, müssen
jedoch die verwendeten Katalysatoren in Gegenwart dieser Verbindungen
wirken können
und folglich aktive Phasen aufweisen, die eine gute Widerstandsfähigkeit
gegen den Ersatz von Sauerstoffatomen durch Schwefelatome haben.
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Die
vorliegende Erfindung hat zur Aufgabe, einen neuartigen Katalysator
zur Entschwefelung von Erdölfraktionen
und zur Hydrierung von Aromaten und Polyaromaten, die in diesen
Fraktionen vorliegen, zu schaffen.
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STAND DER
TECHNIK
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Die
Katalysatoren auf Edelmetallbasis sind für ihre Leistungsfähigkeit
bei der Hydrierung von aromatischen Kohlenwasserstoffen bekannt.
Sie reagieren jedoch höchst
empfindlich auf die Gegenwart von Schwefel, der ein starker Inhibitor
der Aktivität
der Edelmetalle ist. Es scheint günstig zu sein, zur Vermeidung
der Vergiftung durch Schwefel aus der Hydrierungsphase die Metalle
auf einen sauren Träger
wie Tonerde oder Tonerde-Kieselerde abzulagern.
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Es
wird berichtet (Patent US-A-3,943,053), dass es im Falle der Verwendung
eines Trägers
vom Aluminiumoxidtyp erforderlich ist, die Metallgehalte sowie die
Bedingungen der präparativen
Darstellung genau zu überwachen.
Diese Beschränkung
hat offensichtliche Nachteile hinsichtlich der Flexibilität bei der
großtechnischen
Extrapolation dieser Formulierungen zur Folge. Es ist außerdem die
Verwendung von Trägern
auf Basis von Tonerde-Kieselerde berichtet worden. Zum Beispiel
können
die Patente US-A-4,960,505, 5,308,814 und 5,151,172 genannt werden.
Diese verschiedenen Dokumente lehren, dass der Zeolith-Typ, der
ermöglicht, die
angestrebten Eigenschaften zu erzielen, sehr spezifisch ist. Andererseits
weist die Verwendung derartiger Träger mehrere große Nachteile
auf, darunter ihre präparative
Darstellung, die einen Formungsschritt einschließt, der die Verwendung von
mineralischen Bindern wie etwa Tonerden erfordert. Die Verfahren
zur präparativen
Darstellung müssen
folglich selektive Edelmetallablagerungen auf dem Zeolith-Material im Verhältnis zur
Ablagerung auf dem Binder ermöglichen,
was eine zusätzliche
Eigentümlichkeit
darstellt, die mit diesem Katalysatorentyp verbunden ist.
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Um
die Säurestärke von
Katalysatoren vom Platin/Aluminiumoxid-Typ zu erhöhen, haben
J. P. Franck u.a. (CR Acad. Sci. Paris, Reihe C, t284 (1977) 297)
und J. Cosyns u.a. (CR Acad. Sci. Paris, Reihe C, t284 (1978) 85)
der katalytischen Zusammensetzung eine begrenzte Menge Halogen und
insbesondere Fluor zugesetzt.
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Mehrere
Patente beschreiben Verfahren zum Hydrieren von aromatischen Verbindungen
mit Hilfe von Katalysatoren, deren Zusammensetzung ein Halogen umfasst.
Im Besonderen beschreibt die Patentanmeldung
EP 0 751 204 ein Verfahren zum Hydrieren
von aromatischen Kohlenwasserstoffen bei einem Einpressen von Chlor über einem
Katalysator auf Basis eines Edelmetalls, der mindestens 1% eines
Halogens enthält,
um die Hydrier-Aktivität
des Katalysators zu erhöhen.
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Das
US-Patent 3,943,053 betrifft ein Verfahren zum Hydrieren von aromatischen
Verbindungen mit Hilfe eines Katalysators, der zwei Edelmetalle,
und zwar Platin und Palladium, und eine Chlormenge im Bereich zwischen
1,2 und 2,5 Gew.-% enthält.
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Das
Patent FR-A-2 413 127 beschreibt einen Katalysator für die Hydrierung
von aromatischen Kohlenwasserstoffen, der Metalle der VIII. Gruppe
enthält,
wodurch er eine bessere Widerstandsfähigkeit gegen Schwefel aufweist.
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Die
Patentanmeldung
EP 0 955 090 offenbart
einen Katalysator, der zwei Edelmetalle (Pt und Pd), Fluor und Chlor
enthält.
Die katalytische Zusammensetzung ist derart, dass der Gehalt an
Fluor im Bereich zwischen 0,5 und 1,5 Gew.-% und der Gehalt an Chlor
zwischen 0,3 und 2 Gew.-% enthalten ist.
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BEDEUTUNG
DER ERFINDUNG
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Der
Anmelder hat herausgefunden, dass ein Katalysator, wie im Anspruch
1 definiert, der in den Hydrotreating-Verfahren und insbesondere
bei der Hydrierung von aromatischen Verbindungen verwendet wird und
mindestens zwei verschiedene Metalle der VIII. Gruppe des Periodensystems
der Elemente, Chlor und Fluor und mindestens eine amorphe Oxidmatrix
enthält,
wobei die katalytische Zusammensetzung derart ist, dass die Fluormenge
im Bereich zwischen 1,8 und 15 Gew.-%, bezogen auf die Gesamtmasse
des Katalysators, enthalten ist, zu einer höheren Leistungsfähigkeit
hinsichtlich des Hydrierungsgrades der aromatischen Verbindungen
als die Katalysatoren des Standes der Technik führt, die entweder ein einziges
Metall der VIII. Gruppe oder aber eine geringe Halogenmenge enthalten.
Der hohe Grad der Umwandlung von aromatischen Verbindungen in entsprechende
gesättigte
Verbindungen, der mit dem Katalysator der vorliegenden Erfindung erzielt
wird, steht im Zusammenhang mit überraschenden Synergieeffekten
der Zusammenlagerung von Metallen einerseits und der Verbindung
von Halogenen, die in Gehalten vorliegen, die höher als jene des Standes der
Technik sind, andererseits. Aus diesem hohen Hydrierungsgrad folgt,
dass der Katalysator eine sehr gute Widerstandsfähigkeit gegen Schwefel hat.
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Der
Katalysator gemäß der Erfindung
ermöglicht
eine vorteilhafte Durchführung
der Hydrodesulfurierung und der Hydrierung der aromatischen Verbindungen,
die in kohlenwasserstoffhaltigem Einsatzgut vorhanden sind, das
schwefelhaltige Verbindungen enthält. Insbesondere handelt es
sich bei dem kohlenwasserstoffhaltigen Einsatzgut, das aufbereitet
werden kann, um Gasölfraktionen,
die aus der Destillation des Rohöls
und aus verschiedenen Konversionsverfahren stammen, wie etwa die
Fraktionen der sogenannten "Kreislauföle" (engl. cycle oils),
die aus katalytischen Crackverfahren hervorgehen. Das Einsatzgut,
das man mit dem Verfahren unter Verwendung des Katalysators der
Erfindung behandeln kann, weist Schwefelgehalte von weniger als
2000 ppm, bezogen auf das Gewicht, vorzugsweise von 0,01 bis 500
ppm, bezogen auf das Gewicht, auf. Dieser Katalysator kann außerdem für jedes
Verfahren angebracht sein, das darauf abzielt, die aromatischen Verbindungen
eines Einsatzguts, das Spuren von schwefelhaltigen Verbindungen
aufweist, vollständig
oder teilweise zu hydrieren, wie zum Beispiel die Hydrierung von
aromatischen Kohlenwasserstoffen in Speiseölen und in Lösungsmitteln.
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BESCHREIBUNG
DER ERFINDUNG
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Der
Katalysator gemäß der Erfindung
ist im Wortlaut des Anspruchs 1 definiert und enthält mindestens zwei
Metalle der VIII. Gruppe des Periodensystems der Elemente, die verschieden
sind, mindestens eine amorphe Oxidmatrix, Chlor und Fluor, wobei
die Fluormenge im Bereich zwischen 1,8 und 15 Gew.-%, bezogen auf
die Gesamtmasse des Katalysators, enthalten ist.
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Im
Folgenden wird unter „amorpher
Matrix" eine Matrix
verstanden, die keine im katalytischen Sinne aktiven Elemente in
ihrer Struktur enthält.
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Der
Katalysator lagert mindestens ein Metall M1 der VIII. Gruppe, das
aus der Gruppe bestehend aus Palladium, Rhodium, Nickel und Kobalt
gewählt
ist, mit einem Metall M2 der VIII. Gruppe, das aus der Gruppe bestehend
aus Platin, Iridium, Osmium und Ruthenium gewählt ist, zusammen. Das Atomverhältnis M1/M2
ist vorzugsweise im Bereich zwischen 0,1/1 und 10/1 enthalten. Der
Katalysator der vorliegenden Erfindung enthält bezogen auf seine Gesamtmasse
- – 78
bis 98,3 Gew.-% mindestens einer amorphen Oxidmatrix,
- – 0,1
bis 10 Gew.-% mindestens zweier Metalle der VIII. Gruppe des Periodensystems
der Elemente, wie etwa mindestens eines ersten Metalls M1, das vorzugsweise
aus der Gruppe bestehend aus Palladium, Rhodium, Nickel und Kobalt
gewählt
sein sollte, und mindestens eines zweiten Metall M2, das vorzugsweise
aus der Gruppe bestehend aus Platin, Iridium, Osmium und Ruthenium
gewählt
sein sollte, wobei das Atomverhältnis
M1/M2 vorteilhaft im Bereich zwischen 0,1/1 und 10/1 ist,
- – Fluor
in einer Menge im Bereich zwischen 1,8 und 15 Gew.-% und vorzugsweise
zwischen 2 und 10 Gew.-%,
- – 0,1
bis 10 Gew.-% Chlor.
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Die
amorphe Oxidmatrix, die dem Katalysator als Träger dient, ist aus den Übergangstonerden,
den Kieselerden und den Tonerden-Kieselerden und Mischungen davon
gewählt.
Dieser Trägertyp
weist eine spezifische Oberfläche
auf, die nach den Techniken bestimmt, die dem Fachmann bekannt sind,
im Bereich zwischen 100 und 600 m2/g, vorzugsweise
zwischen 150 und 500 m2/g enthalten ist.
Die amorphe Oxidmatrix kann in Pulverform oder vorgeformt in Perlenform
oder als Extrudat verwendet werden.
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Der
geträgerte
Katalysator der vorliegenden Erfindung kann gemäß allen dem Fachmann wohlbekannten
Verfahren hergestellt werden.
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Vorzugsweise
wird der Katalysator durch das Ablagern von Chlor und Metallen der
VIII. Gruppe auf einen die amorphe Oxidmatrix und Fluor enthaltenden
Träger,
nachstehend als fluorierter Träger
bezeichnet, erzielt. Der fluorierte Träger wird vorzugsweise durch
das Einbringen von Fluor in Form von Flusssäure, Ammoniumfluorid, Ammoniumhydrogenfluorid
oder auch von Organofluorverbindungen bei der Formung der amorphen
Oxidmatrix erhalten. Der erhaltene fluorierte Träger weist im Allgemeinen eine
spezifische Oberfläche
auf, die nach dem Fachmann bekannten Techniken bestimmt im Bereich
zwischen 100 und 500 m2/g, vorzugsweise
zwischen 150 und 420 m2/g enthalten ist.
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Anschließend können die
anderen Bestandteile des Katalysators separat in aufeinanderfolgenden
Zugabeschritten, wobei Lösungen
von einem Element oder mehreren Elementen verwendet werden, oder
gleichzeitig, wobei eine gemeinsame Lösung der Elemente verwendet
wird, in den Katalysator eingebracht werden. Man kann sich mehrerer
Imprägnierschritte
bedienen, um den Katalysator zu erhalten. Es ist dann vorteilhaft, nach
jedem Imprägnierschritt
Trocknungs- und/oder Aktivierungsschritte (Kalzinierung oder Reduktion)
auszuführen.
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Gemäß einer
besonderen Ausführungsform
der Erfindung wird die amorphe Oxidmatrix mit der fluorhaltigen
Verbindung in Kontakt gebracht, um einen Träger zu bilden, der mindestens
1,5 Gew.-% Fluor enthält, dann
wird die chlorhaltige Verbindung entweder separat oder gleichzeitig
zum Imprägnieren
mit den Metallen in den fluorierten Träger eingebracht.
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Die
präparative
Darstellung des Katalysators endet im Allgemeinen mit einem Schritt
der Wärmebehandlung
unter Luft (Kalzinierung). Vor seiner Verwendung wird der Katalysator
eventuell reduziert, indem ein Wasserstoff enthaltendes Gasgemisch über den
Katalysator strömen
gelassen wird, der auf eine Temperatur gebracht worden ist, die
im Allgemeinen im Bereich zwischen 50°C und 600°C enthalten ist.
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Die
halogenierten Verbindungen, die für die präparative Darstellung des Katalysators
verwendet werden, werden vorzugsweise mit Hilfe einer wässrigen
Lösung,
die aus entsprechenden anorganischen Säuren bereitet ist, beispielsweise
aus Flusssäure
HF oder Salzsäure
HCl, hinzugefügt.
Der Abbau einer Organofluor- und/oder Organochlorverbindung auf
dem Katalysator ist ein Verfahren, das auch für die präparative Darstellung des Katalysators
gemäß der Erfindung
geeignet sein kann. Dieses Verfahren ist im Falle von Fluor besonders
vorteilhaft, denn es ermöglicht,
bei der präparativen
Darstellung des Katalysators die Verwendung von Flusssäurelösungen,
die nun reglementiert ist, zu vermeiden. Die Organochlorverbindung
ist beispielsweise Dichlormethan, Trichlormethan, Dichlorethan,
Trichlorethan, Tetrachlorethen, Hexachlorethan, Chloroform.
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Die
Vorläufer
der Metalle der VIII. Gruppe, die verwendet werden, sind herkömmliche
Vorläufer,
die dem Fachmann wohlbekannt sind. Vorteilhaft werden für die Nichtedelmetalle
Nitrate, Sulfate, Phosphate, Halogenide wie zum Beispiel Chloride,
Bromide und Fluoride, Carboxylate wie zum Beispiel Acetate und Carbonate
verwendet. Für
die Edelmetalle verwendet man vorzugsweise die Nitrate, wenn sie
existieren, die Halogenide wie beispielsweise die Chloride, die
Säuren
wie Hexachloroplatin(IV)-säure,
Chloroiridat, die Chlorometallate der Alkalimetalle, die Chloro-
oder Hydroxo-Amminkomplexe, die Oxidchloride wie etwa ammoniakalisches
Rutheniumoxidchlorid. Man kann auch in organi schen Lösungsmitteln
lösliche
Koordinationskomplexe einsetzen, wie beispielsweise die Acetylacetonat-Komplexe.
Außerdem
können
auch die Carbonylkomplexe eingesetzt werden.
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Der
erfindungsgemäße Katalysator
kann zur Behandlung von kohlenwasserstoffhaltigen Fraktionen verwendet
werden. Insbesondere ist er in einem Verfahren zum Hydrieren von
aromatischen Verbindungen, die in schwefelhaltige Verbindungen enthaltendem
Einsatzgut vorliegen, verwendbar. Vorzugsweise weist das mit dem
Verfahren unter Verwendung des erfindungsgemäßen Katalysators zu behandelnde
Einsatzgut Schwefelgehalte unter 2000 ppm, bezogen auf das Gewicht,
vorzugsweise zwischen 0,01 und 500 ppm, bezogen auf das Gewicht,
auf.
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Außerdem kann
es abhängig
vom Schwefelgehalt des zu behandelnden Einsatzguts vorteilhaft sein, das
Einsatzgut mit herkömmlichen
Hydrotreating-Verfahren vorzubehandeln, um seinen Gehalt an Schwefel zu
verringern.
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Ein
Vorteil des Katalysators der Erfindung ist, dass er eine gute Widerstandsfähigkeit
gegen einen Ersatz von Sauerstoffatomen durch Schwefelatome aufweist,
sodass niedrige Restschwefelgehalte die Aktivität des Katalysators nicht beeinträchtigen.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren
zum Hydrieren von aromatischen Kohlenwasserstoffen wird im Allgemeinen
bei Temperaturen von 100 bis 400°C,
vorzugsweise von 150 bis 380°C
ausgeführt.
Der Betriebsdruck beträgt
im Allgemeinen 0,1 bis 30 MPa, vorzugsweise 1 bis 20 MPa. Die Volumengeschwindigkeit,
ausgedrückt
in Volumen behandelten flüssigen
Einsatzguts pro Katalysatorvolumen und pro Stunde, ist im Allgemeinen
zwischen 0,1 und 20 h–1. Das Verhältnis Wasserstoff/verwendetes
Einsatzgut, ausgedrückt
in Wasserstoffvolumen, gemessen unter Normalbedingungen, pro Volumen flüssigen Einsatzguts,
ist im Allgemeinen zwischen 50/1 und 2000/1.
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Die
folgenden Beispiele veranschaulichen die Erfindung, ohne ihren Anwendungsbereich
einzuschränken.
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Beispiel Nr. 1: Präparative
Darstellung eines Aluminiumoxidträgers
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Es
ist ein Träger
auf Aluminiumoxidbasis in einer großen Menge hergestellt worden,
um die nachstehend beschriebenen Katalysatoren ausgehend vom gleichen
geformten Träger
darstellen zu können.
Dazu wurde eine Matrix aus extrem feinem, tafeligem Böhmit oder
Tonerde-Gel, das von der Firma Condéa Chemie GmbH unter dem Namen
SB3 vermarktet wird, verwendet. Dieses Gel ist einer 66% Salpetersäure (7 Gew.-% Säure pro
Gramm trockenes Gel) enthaltenden wässrigen Lösung zugemischt worden, anschließend 15
Minuten lang durch Kneten gemischt worden. Nach diesem Mischen wird
die erhaltene breiige Masse durch eine Düse mit zylindrischen Öffnungen
geschickt, deren Durchmesser 1,3 mm betragen. Die Extrudate werden
anschließend
eine Nacht lang bei 120°C
getrocknet, dann zwei Stunden lang bei 550°C unter feuchter Luft, die 7,5
Vol.-% Wasser enthält,
kalziniert. Auf diese Weise werden zylindrische Extrudate mit einem
Durchmesser von 1,2 mm erhalten, die eine spezifische Oberfläche von
243 m2/g, ein Porenvolumen von 0,61 cm3/g und eine monomodale Verteilung der Porengröße, die
um 10 nm zentriert ist, haben. Die Röntgenbeugungsanalyse der Matrix
offenbart, dass diese nur aus kubischem Gamma-Aluminiumoxid niedriger
Kristallinität
besteht.
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Beispiel Nr. 2: Präparative
Darstellung eines fluorierten Trägers
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Es
ist ein Träger
auf Aluminiumoxidbasis hergestellt worden, der Fluor enthält. Dazu
wurde eine Matrix aus extrem feinem, tafeligem Böhmit oder Tonerde-Gel, das
von der Firma Condéa
Chemie GmbH unter dem Namen SB3 vermarktet wird, verwendet. Dieses
Gel ist einer 66% Salpetersäure
(7 Gew.-% Säure
pro Gramm trockenes Gel) enthaltenden wässrigen Lösung zugemischt worden, anschließend 15
Minuten lang durch Kneten in einem Doppelarm-Z-Mischer gemischt
worden. Anschließend
wird das Fluor in Form von Ammoniumfluorid auf die Weise eingebracht,
dass 4 Masseprozent Fluor eingebracht werden und noch 10 Minuten
lang durch Kneten gemischt wird. Nach diesem Mischen wird die erhaltene
breiige Masse durch eine Düse
mit zylindrischen Öffnungen
geschickt, deren Durchmesser 1,3 mm betragen. Die Extrudate werden
anschließend eine
Nacht lang bei 120°C
getrocknet, dann zwei Stunden lang bei 550°C unter feuchter Luft, die 7,5
Vol.-% Wasser enthält,
kalziniert. Auf diese Weise werden zylindrische Extrudate mit einem
Durchmesser von 1,2 mm erhalten, die eine spezifische Oberfläche von
223 m2/g und ein Porenvolumen von 0,66 cm3/g haben, wobei sie 3,76% Fluor enthalten.
Die Röntgenbeugungsanalyse
der Matrix offenbart, dass diese nur aus kubischem Gamma-Aluminiumoxid
niedriger Kristallinität
besteht.
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Beispiel Nr. 3: Präparative
Darstellung eines Katalysators A: Pt-Pd/Aluminiumoxid + Cl + F (nicht
gemäß der Erfindung)
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Das
angewendete Verfahren besteht darin, nacheinander die Elemente einzubringen,
indem ein Lösungsüberschuss
verwendet wird, wobei von dem Träger
des Beispiels 1 ausgegangen wird. Zuerst bringt man das Chlor, dann
das Fluor und anschließend
das Platin ein. Der Träger
wird aufeinanderfolgend mit einer Salzsäurelösung mit 2% Chlor 30 Minuten
lang behandelt, um die angestrebte Chlormenge auf dem Träger zu erzielen.
Nach dem Entfernen der Lösung
wird eine Flusssäurelösung 1 h
30 min lang mit dem chlorhaltigen Träger zusammengebracht. Der Träger wird
dann gespült,
und das Imprägnieren
mit Platin erfolgt mit Hilfe von Platinchlorwasserstoffsäure. Nach
12 Stunden Austausch wird der Kata lysator 2 Stunden lang bei 530°C unter trockener
Luft getrocknet. Nach einer Desoxidation dieses Katalysators wird
das Palladium unter neutraler Atmosphäre durch Imprägnieren
bei Überschuss
einer genauen Menge Palladium-bis(acetylacetonat)
abgelagert. Der Katalysator wird getrocknet, dann 2 Stunden lang
bei 350°C
kalziniert. Der erzielte Katalysator (A) enthält dann:
- – 0,15 Gew.-%
Platin,
- – 0,55
Gew.-% Palladium,
- – 0,95
Gew.-% Chlor,
- – 0,52
Gew.-% Fluor.
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Beispiel Nr. 4: Präparative
Darstellung eines Katalysators B: Pt-Pd/fluoriertes Aluminiumoxid
(gemäß der Erfindung)
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Das
angewendete Verfahren besteht darin, nacheinander die Elemente einzubringen,
indem ein Lösungsüberschuss
verwendet wird, wobei von dem fluorierten Träger des Beispiels 2 ausgegangen
wird. Man bringt das Platin mit dem Chlor und anschließend das
Palladium ein. Das Imprägnieren
mit Platin wird mit Hilfe von Platinchlorwasserstoffsäure, gelöst in einer
2% Chlor enthaltenden Salzsäurelösung, bewerkstelligt.
Nach 12 Stunden Austausch wird der Katalysator 2 Stunden lang unter
trockener Luft bei 530°C
getrocknet. Nach einer Desoxidation dieses Katalysators wird das
Palladium unter neutraler Atmosphäre durch Imprägnieren
bei Überschuss
einer genauen Menge Palladium-bis(acetylacetonat)
abgelagert. Der Katalysator wird getrocknet, dann 2 Stunden lang
bei 350°C
kalziniert. Der erzielte Katalysator (B) enthält dann:
- – 0,15 Gew.-%
Platin,
- – 0,54
Gew.-% Palladium,
- – 0,76
Gew.-% Chlor,
- – 3,44
Gew.-% Fluor.
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Beispiel Nr. 5: Hydrierende
Konversion bei einem Einsatzgut vom Typ LCO (Light Cyc1e Oil (engl.))
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In
diesem Beispiel werden die Katalysatoren, die wie in den vorhergehenden
Beispielen beschrieben erhalten wurden, mit Hilfe eines katalytischen
Tests bewertet, dessen allgemeine Betriebsbedingungen wie folgt
sind:
- – Gesamtdruck:
60 Bar
- – Einsatzgut:
LCO nach Hydrotreating
- – Reaktor:
mit Aufwärtsstrom
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Vor
seiner Verwendung wird der Katalysator einem 2 Stunden dauernden
Schritt der Aktivierung unter einem Wasserstoffstrom auf 450°C unterzogen.
Diese Reduktion kann entweder in dem Reaktor des katalytischen Tests
(in situ-Bedingungen) oder aber in einer angeschlossenen Reduktionszelle
(ex situ-Bedingungen) geschehen.
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Die
Eigenschaften des Einsatzguts vom Typ LCO nach Hydrotreating sind
in die folgende Tabelle 2 übertragen
worden. Tabelle
2
- (*)CA = aromatisch
gebundener Kohlenstoff, gemessen mittels magnetischer Kernresonanz
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Die
katalytische Leistungsfähigkeit
der Katalysatoren, deren Beschreibung anhand der vorhergehenden
Beispiele vorgenommen wurde, ist dann in einem katalytischen Test
mit den folgenden Betriebsbedingungen bewertet worden:
- – Gesamtdruck:
60 Bar
- – Volumengeschwindigkeit:
1 Liter Einsatzgut/Liter Katalysator/Stunde
- – Temperatur:
280°C
- – Verhältnis H2/Einsatzgut: 450 Nl/Nl Einsatzgut
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In
der folgenden Tabelle 3 ist die Konversion der aromatischen Kohlenwasserstoffe,
die mit den Katalysatoren A und B erzielt wird, angegeben. Das Einsatzgut
LCO, das verwendet wird, enthält,
bezogen auf das Gewicht, 128 ppm S. Tabelle
3
- (*)CA = aromatisch gebundener Kohlenstoff,
gemessen mittels magnetischer Kernresonanz
- (**)HDCA = Hydrierungsgrad des aromatisch gebundenen Kohlenstoffs
-
Es
ist festzustellen, dass sich der Katalysator B infolge seines hohen
Fluorgehaltes bezüglich
der Konversion und folglich der Widerstandsfähigkeit gegen Schwefel als
dem Katalysator A überlegen
erweist. Ein hoher Fluorgehalt erweist sich also als positiv für die Aktivität einer
Zusammenlagerung von zwei Metallen der VIII. Gruppe. Dieser Katalysatortyp
ermöglicht
folglich die Behandlung von Einsatzgut, das verhältnismäßig große Mengen Schwefel enthält, wobei
er einen höheren
Hydrieraktivitätsgrad
aufweist.