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GEBIET DER
ERFINDUNG
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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein kontinuierliches lichtempfindliches
Gewebe bzw. Band mit einem Führungsteil.
Sie betrifft weiterhin eine lichtabschirmende Verpackung für eine Rolle
des lichtempfindlichen Gewebes bzw. Bandes.
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HINTERGRUND
DER ERFINDUNG
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Es
ist schon eine lichtabschirmende Verpackung für eine Rolle eines kontinuierlichen
lichtempfindlichen Gewebes bzw. Bandes bekannt, das auf einen Kern
aufgewickelt ist, der an jedem Ende davon eine lichtabschirmende
Flanschscheibe hat. Sie wird bereits aktuell genutzt, insbesondere
zu dem Zwecke des bei Raumlicht erfolgenden Beladens einer Kamera
oder eines anderen bilderzeugenden Geräts, in dem das lichtempfindliche
Band belichtet werden soll, mit einer Rolle des kontinuierlichen
lichtempfindlichen Bandes.
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Die
europäische
Patentanmeldung Nr. 0 181 417 A1 (veröffentlicht am 21. Mai 1986)
beschreibt eine Verpackung von Rollen von lichtempfindlichem Material,
wie Streifen eines photographischen Films oder Papiers, zum bei
Raumlicht erfolgenden Beladen. Die Verpackung umfasst ein lichtundurchlässiges Material,
das das aufgewickelte Material vor Licht schützt, während eine Führung des
aufgerollten Materials belichtet zurückbleibt. Es kann abgerissen werden,
indem es auf eine solche Führung
gezogen wird, um zu bewirken, dass das lichtempfindliche Material
die Abwicklung von der Rolle beginnt. Ein Stück des hitzeschrumpfbaren Folienmaterials
wird zusammen verwendet, um die Führung sowie einen Teil des lichtempfindlichen
Materials zu bedecken.
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Die
US-PS Nr. 4 733 777 (herausgegeben am 29. März 1988) und die EP-PS 0 230
057 B1 (herausgegeben am 16. Mai 1990) beschreiben beide eine lichtdichte
verpackte Rolle eines lichtempfindlichen Materials, umfassend eine
kreisförmige
Endabdeckung für
jede Endseite der Rolle und eine Umfangsabdeckung, gewickelt um
den Umfang der Rolle. Sie hat seitliche Ausdehnungen, die mit ihrer
inneren Oberfläche
mit der inneren Oberfläche
der radial nach außen
vorspringenden Ränder
der Endabdeckungen abgedichtet bzw. verschlossen sind.
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Die
US-PS Nr. 4 911 299 (herausgegeben am 27. März 1990) beschreibt einen Streifen
eines lichtempfindlichen Materials, die in einer Spule auf einen
Kern mit offenem Ende aufgewickelt ist, der in einem reißbaren lichtdichten
Verpackungsmaterial abgepackt ist, das das aufgerollte Band schützt, während es
ein äußeres Ende
der Spule, die von außen zugänglich ist,
verlässt.
Das lichtdichte Verpackungsmaterial ist reißbar, indem es auf dem äußeren Ende abgezogen
wird, um das Abwickeln der Spule von dem Kern zu beginnen.
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Die
europäische
Patentanmeldung 0 681 212 A1 (veröffentlicht am 8. November 1995)
und die US-PS Nr. 5 472 089 (herausgegeben am 5. Dezember 1995)
beschreiben beide eine lichtdichte Verpackung für eine Rolle eines lichtempfindlichen
Bandes mit einem flexiblen Führungsteil,
das die äußerste erste
Windung der Rolle überlappt.
Die Führung
hat drei streckbare Segmente, in denen eine Zusammenwirkung mit
den lichtabschirmenden Flanschteilen erfolgen kann, um eine lichtdichte
Abdichtung bzw. einen lichtdichten Verschluss vom Labyrinth-Typ
zu bilden.
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Die
europäischen
Patentanmeldungen
EP
1 011 021 A1 und
EP
0 971 263 A1 , die Stand der Technik gemäß Artikeln 54(3) und (4) EPÜ sind, beschreiben
nur lichtabschirmende Verpa ckungssysteme für Rollen von lichtempfindlichen
Bändern.
Obgleich die lichtabschirmenden Führungsfolien der in diesen
europäischen
Patentanmeldungen beschriebenen Ausführungsformen einen Flanschbereich
entlang jeder Seite davon haben, ist der Flanschbereich nicht getrennt
von der Grundfläche
hergestellt worden und er ist nicht auf die Grundfläche fixiert
worden.
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Die
WO 97/04358 beschreibt eine Verbundscheibe, die für das lichtbeständige Abdichten
bzw. Verschließen
von beispielsweise der Seiten einer Rolle, bestehend aus einem Gewebe
eines photographischen Materials, das um einen hohlen Kern herum aufgewickelt
ist, vorgesehen ist. Die Scheibe besteht aus zwei Teilen: einer
rückwärtigen,
großen
Scheibe, hergestellt aus einem Blättchen eines steifen, lichtundurchlässigen Materials
vom gewünschten
Durchmesser, und einer vorderseitig angeordneten, kleinen Scheibe
mit einem kleineren Durchmesser, die konzentrisch an der ersten
Scheibe befestigt ist. Die kleine Scheibe ist aus einem anderen
Material wie die erste, große
Scheibe hergestellt. Die erste, große Scheibe ist aus einem Kunststoff
hergestellt und die zweite, kleinere Scheibe ist aus Papier oder
Pappe hergestellt. Die Scheibe kann aus drei Scheiben bestehen,
die in der Vorderseite nacheinander angeordnet sind, wobei die erste
oder die innere Scheibe aus einem lichtundurchlässigen synthetischen Material, bestehend
aus 5% Polyethylen hoher Dichte, 5% Ruß, 0 bis 5% Polybutylen und
zum Rest auf 100 aus Polyethylen niedriger Dichte besteht.
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Die
EP 0 488 738 A1 beschreibt
eine rollenförmige
Verpackung für
ein lichtempfindliches Material, herumgewickelt um einen Kern mit
einem Paar von Flanschen, umfassend das lichtempfindliche Material,
das mit einer lichtbeständigen
Führung
an einem Ende des lichtempfindlichen aufgewickelten Materials vorgesehen
ist, wobei eine Breite der Führung größer ist
als diejenige des lichtempfindlichen Mate rials und wobei eine Nachbarschaft
eines Randteils der Führung
aus einem flexiblen Material hergestellt ist.
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Daher
wird zum Zwecke einer zufrieden stellenden lichtdichten Abdichtung
bzw. eines zufrieden stellenden lichtdichten Verschlusses eine bekannte Verpackung
für ein
lichtempfindliches Gewebe bzw. Band eine gesamte lichtabschirmende
Abdichtung bzw. einen lichtabschirmenden Verschluss verwendet, die
reißbar
ist oder vom Flansch abtrennbar ist, wenn die Führung abgezogen wird, um das
Abwickeln des lichtempfindlichen Bandes zu beginnen oder ein strukturelles
Abdichten bzw. Verschließen, wie
ein Abdichten bzw. Verschließen
vom Labyrinth-Typ, durchzuführen.
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ZUSAMMENFASSUNG
DER ERFINDUNG
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es, ein neues lichtabschirmendes
Verpackungssystem für
eine Rolle eines kontinuierlichen lichtempfindlichen Gewebes, aufgewickelt
auf einen Kern, zur Verfügung
zu stellen, der an seinen beiden Enden eine lichtabschirmende Flanschscheibe
hat.
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Es
ist eine weitere Aufgabe der Erfindung, ein kontinuierliches lichtempfindliches
Gewebe bzw. Band zur Verfügung
zu stellen, das eine lichtabschirmende Führungsfolie bzw. -schicht hat,
die in günstiger
Weise für
das neue lichtabschirmende Verpackungssystem verwendbar ist.
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Es
ist eine weitere Aufgabe der Erfindung, ein kontinuierliches lichtempfindliches
Gewebe bzw. Band zur Verfügung
zu stellen, das eine lichtabschirmende Führung hat, die eine hohe Dimensionsstabilität bei Umgebungstemperaturen
hat, denen das lichtempfindliche Gewebe bzw. Band manchmal ausgesetzt
ist.
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Gegenstand
der Erfindung ist ein kontinuierliches lichtempfindliches Gewebe
bzw. Band, das an mindestens einem Ende davon eine lichtabschirmende
Führungsfolie,
umfassend eine longitudinale lichtabschirmende Basisfolie und ein
Paar hitzeschrumpfbare lichtabschirmende Streifen, aufweist, wobei
jeder der hitzeschrumpfbaren lichtabschirmenden Streifen eine Reißfestigkeit
nach Elmendorf im Bereich von 0,1 N bis 0,5 N in Längsrichtung
und ein Hitzeschrumpfungsverhältnis
bei 100°C
im Bereich von 5% bis 30% in Längsrichtung
hat und ein Hitzeschrumpfungsverhältnis bei 100°C in seiner
Breitenrichtung hat, das um 1% oder mehr kleiner ist als das Hitzeschrumpfungsverhältnis in
Längsrichtung,
und vorwiegend in seiner Längsrichtung
reißbar
ist und auf einer Oberfläche
jeder Seite der lichtabschirmenden Basisfolie unter den Bedingungen
fixiert ist, dass der lichtabschirmende Streifen parallel zu der
Seite der longitudinalen Basisfolie ausgerichtet ist, um einen Teil
davon von der Seite der Basisfolie hervorspringen zu lassen.
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Ein
weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist eine lichtabschirmende
Verpackung für eine
Rolle eines kontinuierlichen lichtempfindlichen Gewebes bzw. Bandes,
das auf einen Kern aufgewickelt ist, der an jedem Ende davon eine
lichtabschirmende Flanschscheibe hat, die an einem führenden Ende
davon eine lichtabschirmende Führungsfolie aufweist,
die eine longitudinale lichtabschirmende Basisfolie und ein Paar
hitzeschrumpfbare lichtabschirmende Streifen umfasst, wobei jeder
der lichtabschirmenden Streifen eine Reißfestigkeit nach Elmendorf
im Bereich von 0,1 N bis 0,5 N in Längsrichtung und ein Hitzeschrumpfungsverhältnis bei
100°C im
Bereich von 5% bis 30% in Längsrichtung
hat und ein Hitzeschrumpfungsverhältnis bei 100°C in seiner Breitenrichtung
hat, das um 1% oder mehr kleiner ist als das Hitzeschrumpfungsverhältnis in
Längsrichtung,
und vorwiegend in seiner Längsrichtung
reißbar ist
und auf einer Oberfläche
jeder Seite der lichtabschirmenden Basisfolie unter den Bedingungen
fixiert ist, dass der lichtabschirmende Streifen parallel zu der
Seite der longitudinalen Basisfolie ausgerichtet ist, um einen Teil
davon von der Seite der Basisfolie hervorspringen zu lassen, wobei
die genannte Führungsfolie
eine Länge,
die größer als
die Länge der äußersten
Windung der Rolle ist, und eine Breite, die größer als der Abstand zwischen
der äußeren Seite
einer Flanschscheibe und der äußeren Seite
einer weiteren Flanschscheibe ist, hat, und wobei jeder Streifen,
der an die Führungsfolie
angeheftet ist, auf dem Wege über
eine Hitzeschrumpfung und Fusion davon lichtdicht auf die äußere Seite
der Flanschscheibe an mindestens einem Teil fixiert ist, der an den
Umfang der Flanschscheibe angrenzt.
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KURZE BESCHREIBUNG
DER ZEICHNUNGEN
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Die 1 zeigt
eine Rolle eines kontinuierlichen lichtempfindlichen Gewebes bzw.
Bandes mit einer lichtabschirmenden Führungsfolie an ihrem Führungsende
gemäß der vorliegenden
Erfindung, die auf einen Kern aufgewickelt ist, der an seinen beiden
Enden eine lichtabschirmende Flanschscheibe hat.
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Die 2 zeigt
die Stufen einer lichtdichten Verpackung eines kontinuierlichen
lichtempfindlichen Gewebes bzw. Bandes, ausgestattet mit einer lichtabschirmenden
Führungsfolie.
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Die 3 stellt
einen Abschnitt eines Beispiels der Abdichtungs- bzw. Verschlussstruktur,
die in der erfindungsgemäßen lichtabschirmenden
Verpackung gebildet worden ist.
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Die 4 zeigt
die Stufen des Abwickelns eines verpackten bzw. abgepackten kontinuierlichen lichtempfindlichen
Gewebes bzw. Bandes unter Verwendung einer lichtabschirmenden Führungsfolie, die
an das Ende des lichtempfindlichen Gewebes bzw. Bandes angeheftet
ist.
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DETAILLIERTE
BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
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Das
kontinuierliche lichtempfindliche Gewebe bzw. Band und die lichtabschirmende
Verpackung gemäß der Erfindung
werden nachstehend genauer unter Bezugnahme auf die angefügten Zeichnungen beschrieben.
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Die 1 zeigt
eine Rolle 1 eines kontinuierlichen lichtempfindlichen
Gewebes bzw. Bandes 3 mit einer hitzeschrumpfbaren und
lichtabschirmenden Führungsfolie 5 an
ihrem führenden
Ende gemäß der Erfindung,
aufgewickelt auf einen Kern 2, der an seinen beiden Enden
eine lichtabschirmende Flanschscheibe 4 hat. Das führende Ende
der Führungsfolie 5 hat
Klebstoffbänder 8a für die zeitweilige Fixierung
des führenden
Endes auf der vorherigen Windung der Führungsfolie 5. Das
lichtempfindliche Gewebe bzw. Band 3 und die Führungsfolie 5 sind unter
Verwendung eines Klebstoffbandes 8b miteinander kombiniert.
Der Flansch 9 besteht aus einer Kappe 4a und einem
Ringelement 4b.
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Das
charakteristische Merkmal der Erfindung liegt in der Zusammensetzung
der Führungsfolie,
die aus einer longitudinalen lichtabschirmenden Basisfolie und einem
Paar hitzeschrumpfbarer lichtabschirmender Streifen zusammengesetzt
ist. Jeder der hitzeschrumpfbaren lichtabschirmenden Streifen ist
vorwiegend in seiner Längsrichtung
reißbar
und auf einer Oberfläche
jeder Seite der lichtabschirmenden Basisfolie unter solchen Bedingungen
befestigt, dass der lichtabschirmende Streifen parallel mit der Seite
der longitudinalen Basisfolie angeordnet ist, um teilweise von der
Seite der Basisfolie hervorzuspringen.
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Die
Führungsfolie 5 (oder
die longitudinale Basisfolie 6) hat eine Länge, die
größer ist
als die Länge
der äußersten
Windung der Rolle 1, vorzugsweise zweimal so groß oder weniger.
Die Breite der Basisfolie 6 ist größer als der Abstand zwischen
der äußeren Seite
der einen Flanschscheibe 4 und der äußeren Seite der weiteren Flanschscheibe.
Jeder Seitenteil der Führungsfolie
ist an den hitzeschrumpfbaren lichtabschirmenden Streifen 7 angeheftet,
der lichtdicht durch seine Hitzeschrumpfung und Fusion auf der äußeren Seite
der Flanschscheibe 4 (Ringelement 4b) an mindestens
einem Teil fixiert werden soll, der an die Peripherie der Flanschscheibe 4 angrenzt.
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Die
lichtabschirmende Basisfolie 6 hat vorzugsweise im Wesentlichen
keine hitzeschrumpfbaren Eigenschaften und sie kann eine der bekannten lichtabschirmenden
Führungsfolien
für kontinuierliche
lichtempfindliche Gewebe bzw. Bänder
sein. Ein Beispiel für
die Basisfolie umfasst einen Film aus Polyethylen mit niedriger
Dichte, der ein gefärbtes
Pigment, wie Ruß,
enthält.
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Der
hitzeschrumpfbare lichtabschirmende Streifen 7 hat vorzugsweise
eine Länge,
die größer ist
als die Länge
der äußersten
Windung der Rolle 1 und vorzugsweise zweimal so groß oder kleiner
ist. Der lichtabschirmende Streifen 7 ist vorzugsweise
an die Oberfläche
der Basisfolie 6 auf der Seite angeheftet, die dem lichtempfindlichen
Gewebe bzw. Band nicht gegenüber
angeordnet ist.
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Der
hitzeschrumpfbare lichtabschirmende Streifen hat vorzugsweise eine
Reißfestigkeit
nach Elmendorf (oder Kraft) im Bereich von 0,1 N bis 0,5 N in Längsrichtung
und ein Hitzeschrumpfungsverhältnis
bei 100°C
im Bereich von 5% bis 30% in seiner Längsrichtung und ein Hitzeschrumpfungsverhältnis bei
100°C in
seiner Breitenrichtung, das um 1% (vorzugsweise 5%) oder mehr kleiner
ist als das Hitzeschrumpfungsverhältnis in Längsrichtung. Die Reißfestigkeit
nach Elmendorf wird gemäß der JIS-Norm K
7128-2:1998 (Tear Strength Measurement Test for Plastic Film or
Sheet, Second Part) bestimmt.
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Der
hitzeschrumpfbare lichtabschirmende Streifen umfasst vorzugsweise
einen hitzeschrumpfbaren Film, angeordnet zwischen einem Paar von lichtabschirmenden
thermoplastischen Filmen. Die lichtabschirmenden thermoplastischen
Filme sind vorzugsweise im Wesentlichen nicht hitzeschrumpfbar.
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Der
hitzeschrumpfbare lichtabschirmende Streifen ist vorzugsweise entlang
der Seite der Basisfolie oder entlang einer sich nach außen erstreckenden
Kurve reißbar,
die an einem Punkt beginnt, bei der das führende Ende des Streifens sich
in Kontakt mit der Seite der Basisfolie befindet.
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Das
Hitzeschrumpfungsverhältnis
kann in auf 100°C
erhitztem Silikonöl
bei den Bedingungen bestimmt werden, die in der JIS-Norm Z 1709-1976 definiert
sind.
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Der
hitzeschrumpfbare lichtabschirmende Streifen gemäß der Erfindung zeigt ein Hitzeschrumpfungsverhältnis bei
50°C von
weniger als 1%, vorzugsweise weniger als 0,5%, sowohl in Längs- als
auch in Breitenrichtungen, und ein Hitzeschrumpfungsverhältnis bei
100°C im
Bereich von 5% bis 30%, vorzugsweise 10 bis 30%, mehr bevorzugt
15 bis 30%, in Längsrichtung
und ein Hitzeschrumpfungsverhältnis
bei 100°C
in Breitenrichtung, das um 1% oder mehr kleiner ist als das Hitzeschrumpfungsverhältnis in
Längsrichtung.
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Der
erfindungsgemäße hitzeschrumpfbare lichtabschirmende
Streifen umfasst ein Harzmaterial und ein Farbmittel und er kann
ein einschichtiger Streifen oder ein Doppelschicht- oder Dreifachschichtstreifen
sein. Bevorzugte Strukturen der hitzeschrumpfbaren lichtabschirmenden
Streifen sind eine Struktur, umfassend einen hitzeschrumpfbaren Film,
angeordnet zwischen einem Paar von lichtabschirmenden Filmen, und
eine Struktur, umfassend einen lichtabschirmenden Film, der zwischen
einem Paar von hitzeschrumpfbaren Filmen angeordnet ist. Es kann
auch ein Film verwendet werden, der vier oder mehr Schichten umfasst.
Mindestens eine Schicht des Streifens ist hitzeschrumpfbar und mindestens
eine Schicht enthält
ein Farbmittel, vorzugsweise Ruß,
in einer Menge von beispielsweise 1 bis 5 Gew.-%, vorzugsweise 2
bis 4 Gew.-%, die ausreichend ist, dass dem Streifen lichtabschirmende
Eigenschaften verliehen werden. Die Ruß-enthaltende Schicht kann
dadurch hergestellt werden, dass ein hitzeschrumpfbarer Kunststofffilm
mit einem Ruß-enthaltenden
Anstrichmittel beschichtet wird oder dass ein unabhängig hergestellter
Ruß-enthaltender
Film auf einem hitzeschrumpfbaren Kunststofffilm auf dem Wege über einen
Klebstoff platziert wird. Die Farbmittel-enthaltende Schicht ist
vorzugsweise im Wesentlichen nicht hitzeschrumpfbar.
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Das
Harzmaterial des Streifens kann Polyethylen, Polypropylen, Polyvinylchlorid,
Polystyrol, Styrol-Butadien-Copolymer,
Polyvinylidenchlorid, Polyester oder ein Gemisch dieser Harzmaterialien mit
amorphem Polyolefin sein. Das amorphe Polyolefin kann in das Harzmaterial
in einer Menge von 5 bis 90 Gew.-%, vorzugsweise 60 bis 90 Gew.-%,
mehr bevorzugt 70 bis 80 Gew.-%, eingearbeitet werden. Die Einarbeitung
des amorphen Olefins in das Harzmaterial zur Herstellung der Führungsfolie
ist wirksam, um dem Streifen ein hohes Hitzeschrumpfungsverhältnis zu
verleihen. Das amorphe Polyolefin ist vorzugsweise ein cyclisches
Olefin-Copolymeres und
es zeigt vorzugsweise eine Glasübergangstemperatur
(Tg) im Bereich von 60 bis 120°C,
mehr bevorzugt 60 bis 100°C.
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Das
Harzmaterial des hitzeschrumpfbaren Streifens ist vorzugsweise unter
Verwendung eines Gemisches aus einem Polyethylenharz und amorphem
Polyolefin hergestellt worden. Bevorzugte Beispiele für Polyethylenharze
schließen
Polyethylen mit niedriger Dichte (LDPE), Polyethylen mit line arer niedriger
Dichte (LLDPE) und Polyethylen mit hoher Dichte (HDPE) ein. Diese
Polyethylenharze können in
Kombinationen zum Einsatz kommen.
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Der
erfindungsgemäße hitzeschrumpfbare lichtabschirmende
Streifen wird vorzugsweise durch Schmelzextrudieren, insbesondere
durch das bekannte Blasverfahren, hergestellt. Wenn der erfindungsgemäße Streifen
durch das Blasverfahren hergestellt wird, dann liegt das Aufblasverhältnis (oder das
Blasverhältnis)
vorzugsweise im Bereich von 0,5 bis 1,5.
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Wie
oben bereits beschrieben wurde, kann der hitzeschrumpfbare lichtabschirmende
Streifen gemäß der Erfindung
einen hitzeschrumpfbaren Film und einen lichtabschirmenden Film
umfassen. Der hitzeschrumpfbare Film hat im Allgemeinen eine Dicke
von 10 bis 100 μm,
vorzugsweise 12 bis 60 μm, mehr
bevorzugt 30 bis 50 μm,
und der lichtabschirmende Film (mit ähnlichen, kleineren oder keinen
Hitzeschrumpfungseigenschaften) hat im Allgemeinen eine Dicke von
20 bis 100 μm,
vorzugsweise 20 bis 50 μm,
mehr bevorzugt 23 bis 40 μm.
Der lichtabschirmende Film kann ein Harzmaterial und ein Farbmittel,
wie Ruß,
umfassen. Beispiele für
die Harzmaterialien sind die gleichen Materialien wie oben im Zusammenhang
mit dem Harzmaterial für
die Führungsfolie
beschrieben.
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Der
hitzeschrumpfbare Film, der im Allgemeinen transparent ist, hat
vorzugsweise ein Hitzeschrumpfungsverhältnis bei 50°C von weniger
als 2% sowohl in Längs-
als auch in Breitenrichtung, während
das Hitzeschrumpfungsverhältnis
bei 100°C
im Bereich von 15% bis 30% in Längsrichtung
liegt und das Hitzeschrumpfungsverhältnis bei 100°C kleiner als
50% als dasjenige in Breitenrichtung ist. Es sind verschiedene hitzeschrumpfbare
Filme, die solche Hitzeschrumpfungseigenschaften zeigen, im Handel erhältlich,
wie beispielsweise die Produkte mit den Bezeichnungen Lan dy Five,
Sorten HS, VP-B, Rc, SE und VP-3B (erhältlich von der Firma Ookura
Industries, Co., Ltd.) und den Bezeichnungen Fancy Wrap, Sorten
THS, TNS, TAS, TBS und TRS (erhältlich
von der Firma Gunze Co., Ltd.).
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In
jedem Fall ist ein Kunststofffilm des Streifens, der an die äußere Oberfläche des
Flansches angeheftet werden soll, vorzugsweise ein thermoplastischer
Film, so dass eine Fusion auf dem Flansch bewirkt wird, wodurch
der Streifen gut auf der Flanschoberfläche fixiert wird.
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Der
hitzeschrumpfbare lichtabschirmende Streifen (und auch die lichtabschirmende
Basisfolie) können
dadurch hergestellt werden, dass eine kontinuierliche gestreckte
oder nicht-gestreckte Folie oder ein Film in ihrer bzw. in seiner
Breiten(Quer)-Richtung zerschnitten wird.
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Der
erfindungsgemäße hitzeschrumpfbare lichtabschirmende
Streifen hat vorzugsweise eine Zugfestigkeit im Bereich von 1 bis
3 kg/mm2 in einer Richtung entlang der Längsrichtung
des lichtempfindlichen Gewebes bzw. Bandes (oder des Streifens)
und die im Bereich von 1,5 bis 3,5 kg/mm2 in Breitenrichtung
liegt. Die Zugfestigkeit wird nach der in der JIS-Norm K 7127 beschriebenen
Verfahrensweise gemessen. Der erfindungsgemäße Streifen hat vorzugsweise
eine Zugdehnung von 300 bis 600 in beiden Richtungen. Die Zugdehnung
wird ebenfalls gemäß der in
der JIS-Norm K 7127 beschriebenen Verfahrensweise gemessen. Der
erfindungsgemäße Streifen
hat vorzugsweise einen Anfangsmodul von 5000 bis 8000 kg/cm2 in einer Richtung entlang der Längsrichtung
des lichtempfindlichen Gewebes bzw. Bandes und einen solchen von
6000 bis 9000 kg/cm2 in Breitenrichtung.
Der Anfangsmodul wird ebenfalls gemäß der in der JIS-Norm K 7127
beschriebenen Verfahrensweise gemessen. Weiterhin hat der erfindungsgemäße hitzeschrumpfbare
Streifen vorzugsweise eine Permeabilität für Feuchtigkeit von 1,5 bis
2,5 g/m2·24 h, gemessen gemäß der in der
JIS-Norm Z 0208 beschriebenen Verfahrensweise.
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Der
Streifen hat vorzugsweise eine Durchlässigkeitsrate für Wasserdampf
von weniger als 10 g/m2·24 h, so dass das lichtempfindliche
Gewebe bzw. Band von einer Verschlechterung bzw. Zerstörung freigehalten
wird, die durch einen Kontakt mit Wasserdampf hervorgerufen wird,
der in der Umgebungsatmosphäre
enthalten ist.
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Die
lichtabschirmende Flanschscheibe für das kontinuierliche lichtabschirmende
lichtempfindliche Gewebe bzw. Band ist gut bekannt. Es sind alle bekannten
lichtabschirmenden Flanschscheiben für die erfindungsgemäße lichtabschirmende
Verpackung verwendbar. Die Flanschscheibe hat vorzugsweise einen
Kernteil, der in dem Kern eingesetzt ist, auf den das lichtempfindliche
Gewebe bzw. Band aufgewickelt ist. Die lichtabschirmende Flanschscheibe
umfasst ein Harzmaterial und ein Farbmittel, wie Ruß. Das Harzmaterial
kann Polystyrol, Polypropylen, Polyethylen, Polycarbonat oder Polyacetal, ABS-Harz,
sein. Der bevorzugte Gehalt von Ruß variiert entsprechend der
Dicke der Flanschscheibe. So enthält beispielsweise eine Flanschscheibe
mit einer Dicke von 1 mm im Allgemeinen 1 bis 15 Gew.-%, vorzugsweise
2 bis 10 Gew.-%, mehr bevorzugt 3 bis 7 Gew.-%, Ruß. Die Dicke
der Flanschscheibe liegt im Allgemeinen im Bereich von 1 bis 3,5
mm, vorzugsweise 1,5 bis 3 mm.
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Auf
den lichtabschirmenden Flanschen können eine oder mehrere Markierungen
für die
Aufzeichnungen von Informationen, betreffend das lichtempfindliche
Gewebe bzw. Band aufgebracht werden. Die Information kann auch die
Empfindlichkeit des lichtempfindlichen Gewebes bzw. Bandes, die Chargennummer,
die Größe, das
Herstellungsdatum oder dergleichen sein. Eine derartige Information kann
auch direkt auf den Flansch aufgedruckt werden. Die Markierung kann auch
auf andere Elemente, wie den Kern, aufgebracht werden.
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Das
erfindungsgemäße lichtabschirmende Verpackungsmaterial
wird in der Weise hergestellt, dass die Hitzeschrumpfung an dem
Seitenteil der Führungsfolie
bewirkt wird, indem Heißluft
oder eine Heizeinrichtung auf den Seitenteil einwirken gelassen
wird, nachdem die Führungsfolie
aufgewickelt ist, um den Umfang der Flanschscheibe zu bedecken.
Die Erhitzungstemperatur wird so ausgewählt, dass sie ungefähr mit einer
Temperatur im Bereich von 60 bis 140°C in Übereinstimmung steht und bei der
die Führungsfolie
ein Hitzeschrumpfungsverhältnis
im Bereich von 5 bis 30% in Längsrichtung
des Gewebes bzw. Bandes bei einer Temperatur im Bereich von 60 bis
140°C, insbesondere
bei etwa 100°C,
zeigt. Das Hitzeschrumpfungsverhältnis
in Breitenrichtung bei 100°C
ist kleiner als dasjenige in Längsrichtung.
Die Hitzeschrumpfung, die in den Seitenteilen der lichtabschirmenden
Führungsfolie
in einer Richtung entlang der Längsrichtung
des kontinuierlichen lichtempfindlichen Gewebes bzw. Bandes durch
die Hitzebehandlung auftritt, bewirkt, dass der Seitenteil der Führungsfolie
dicht an der Peripherie des lichtabschirmenden Flansches haftet,
so dass eine zufrieden stellende Lichtabschirmung erhalten wird.
Das Anhaften wird im Verlauf der Lagerung und des Transports der
Rolle von dem abgepackten lichtempfindlichen Gewebe bzw. Band gut
aufrechterhalten.
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Die 2 illustriert
die Stufen der Herstellung des aufgewickelten kontinuierlichen lichtempfindlichen
Gewebes bzw. Bandes 1, das mit einer longitudinalen lichtabschirmenden
Folie 5 ausgestattet ist.
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In
Stufe 1 wird das teilweise aufgewickelte lichtempfindliche
Gewebe bzw. Band 1 gemäß einem herkömmlichen
Verfahren hergestellt.
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In
Stufe 2 wird die longitudinale lichtabschirmende Folie 5 auf
die Rolle 1 des lichtempfindlichen Gewebes bzw. Bandes
aufgewickelt, wobei der hitzeschrumpfbare Streifen 7 nach
innen auf der äußeren Oberfläche des
Flansches 4 gefaltet wird.
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In
Stufe 3 wird die lichtabschirmende Führungsfolie 5 vollständig über die
Rolle des lichtempfindlichen Gewebes bzw. Bandes gewickelt. Das
führende
Ende der lichtabschirmenden Führungsfolie 5 wird
auf der vorhergegangenen Windung der Rolle unter Verwendung eines
Paar von Klebstoffbändern 8a fixiert.
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In
Stufe 4 wird der nach innen gefaltete Streifen 7,
der temporär
an den Flansch 4 angeheftet ist, durch eine Ringerhitzungsvorrichtung 9 so
verpresst, dass der Streifen auf der äußeren Oberfläche des Flansches
durch eine teilweise Fusion fixiert wird.
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Alternativ
kann die Stufe 2 in der Weise durchgeführt werden, dass Heißluft auf
den Streifen auf der Flanschoberfläche aufgebracht wird, um den Streifen 7 auf
der Flanschoberfläche
zu schmelzen. Die 3 ist ein Abschnitt eines Beispiels
der Rolle 1, die abgedichtet zwischen der Flanschscheibe 4 (bestehend
aus einer Kappe 4a und einem Ringelement 4b) und
der lichtabschirmenden Führungsfolie 5 (bestehend
aus der Basisfolie 6 und dem hitzegeschrumpften Streifen 7)
angeordnet ist, um zu verhindern, dass das lichtempfindliche Gewebe
bzw. Band belichtet wird.
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Die 4 illustriert
Stufen des Abwickelns des verpackten kontinuierlichen lichtempfindlichen Gewebes
bzw. Bandes unter Verwendung einer lichtabschirmenden Führungsfolie,
die an das Ende des lichtempfindlichen Gewebes bzw. Bandes angeheftet ist.
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In
der Stufe (a) werden die Klebstoffbänder 8a und 8b von
der Windung abgetrennt und das führende
Ende der Führungsfolie 5 wird
zum Abwickeln der Rolle abgezogen. Im Verlauf der Abwicklungsprozedur
wird der Streifen 7, der auf der äußeren Oberfläche des
Flansches 4 fixiert ist, von dem Teil abgezogen, der sich
nahe an dem führenden
Ende befindet.
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Der
Streifen 7 wird weiterhin abgerissen, wenn das Abwickeln
voranschreitet, wie es in Stufe (b) illustriert wird. Weiterhin
wird der Streifen 7 vollständig abgerissen und dann wird
die Führungsfolie 7 vollständig von
dem Flansch 4 abgetrennt.
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Die
vorliegende Erfindung wird anhand der folgenden Beispiele weiter
beschrieben.
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Beispiel 1
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(1) Herstellung der lichtabschirmenden
Führungsfolie
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Auf
jede Seite eines hitzeschrumpfbaren Films (Produkt mit der Bezeichnung
TNS, erhältlich von
der Firma Gunze Co., Ltd., Dicke: 30 μm) wurde ein Film aus Polyethylen
mit niedriger Dichte (Dicke: 30 μm,
enthaltend 5 Gew.-% Ruß)
laminiert, um einen hitzeschrumpfbaren lichtabschirmenden Streifen mit
einem Hitzeschrumpfungsverhältnis
(bei 100°C) von
13,3% in seiner Längsrichtung
und von 11,9% in Breitenrichtung sowie einer Reißfestigkeit nach Elmendorf
(Kraft) von 0,43 N zu erhalten.
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Auf
jede Oberflächenseite
einer lichtabschirmenden Polyethylenterephthalatfolie (Dicke: 100 μm, enthaltend
5 Gew.-% Ruß)
wurde der oben genannte hitzeschrumpfbare lichtabschirmende Streifen
in der wie in 1 gezeigten Art und Weise fixiert,
wodurch eine lichtabschirmende Führungsfolie
hergestellt wurde.
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(2) Herstellung der Rolle
des verpackten lichtempfindlichen Gewebes bzw. Bandes
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Die
in Stufe (1) hergestellte lichtabschirmende Führungsfolie wurde zu einer
Rolle von lichtempfindlichem Gewebe bzw. Band unter Verwendung eines
Klebstoffbandes kombiniert. Weiterhin wurde ein Paar von lichtabschirmenden
Flanschen an die Seiten der Rolle des Gewebes bzw. Bandes angeheftet. Die
so hergestellte Rolle von lichtempfindlichem Gewebe bzw. Band wurde
in der in 2 gezeigten Art und Weise mit
der Ausnahme aufgewickelt, dass der nach innen gefaltete Streifen
geschrumpft wurde und mit dem Flansch durch Anwenden von Heißluft (auf 270°C erhitzt)
auf den gefalteten Teil des Streifens verbunden wurde. Schließlich wurde
eine Ringheizvorrichtung (auf 130°C
erhitzt) auf den geschrumpften und geschmolzenen Teil des gefalteten
Streifens aufgepresst, um den geschrumpften und geschmolzenen Teil
des gefalteten Streifens vollständig
zu fixieren, um eine abgepackte Rolle von lichtempfindlichem Gewebe
bzw. Band herzustellen.
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(3) Beurteilung
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Die
gemäß (2) hergestellte
verpackte Rolle von lichtempfindlichem Gewebe bzw. Band wurde eine
Stunde lang mit Licht von 1000 Lux belichtet. Danach wurde das lichtempfindliche
Gewebe bzw. Band aus der verpackten Rolle herausgenommen, indem
die Führungsfolie
durch Anlegen einer Kraft von 26 N abgezogen wurde. Der Streifen,
dessen äußerer Teil
geschmolzen war und auf dem Flansch fixiert worden war, war entlang
des Seitenrandes der Grundfolie und auf dem Umfangsrand des Flansches gut
gerissen.
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Das
lichtempfindliche Gewebe bzw. Band als solches wurde dem Licht ausgesetzt
und es wurde keine Verringerung der Lichtempfindlichkeit beobachtet.