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DE60030081T2 - Licht abschirmendes Verpackungssystem für photoempfindliches Rollenmaterial - Google Patents

Licht abschirmendes Verpackungssystem für photoempfindliches Rollenmaterial Download PDF

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DE60030081T2
DE60030081T2 DE60030081T DE60030081T DE60030081T2 DE 60030081 T2 DE60030081 T2 DE 60030081T2 DE 60030081 T DE60030081 T DE 60030081T DE 60030081 T DE60030081 T DE 60030081T DE 60030081 T2 DE60030081 T2 DE 60030081T2
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DE
Germany
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light
shielding
heat
shrinkable
strip
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE60030081T
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English (en)
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DE60030081D1 (de
Inventor
Ltd. Masafumi c/o Fuji Photo Film Co. Fukugawa
c/o Fuji Photo Film Co. Akihisa Inoue
c/o Fuji Photo Film Co. Norihiro Kadota
c/o Fuji Photo Film Co. Koichi Nakatogawa
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Fujifilm Corp
Original Assignee
Fuji Photo Film Co Ltd
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Publication date
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Application filed by Fuji Photo Film Co Ltd filed Critical Fuji Photo Film Co Ltd
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Publication of DE60030081T2 publication Critical patent/DE60030081T2/de
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
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    • B65D85/67Containers, packaging elements or packages, specially adapted for particular articles or materials for web or tape-like material
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    • G03PHOTOGRAPHY; CINEMATOGRAPHY; ANALOGOUS TECHNIQUES USING WAVES OTHER THAN OPTICAL WAVES; ELECTROGRAPHY; HOLOGRAPHY
    • G03CPHOTOSENSITIVE MATERIALS FOR PHOTOGRAPHIC PURPOSES; PHOTOGRAPHIC PROCESSES, e.g. CINE, X-RAY, COLOUR, STEREO-PHOTOGRAPHIC PROCESSES; AUXILIARY PROCESSES IN PHOTOGRAPHY
    • G03C3/00Packages of films for inserting into cameras, e.g. roll-films, film-packs; Wrapping materials for light-sensitive plates, films or papers, e.g. materials characterised by the use of special dyes, printing inks, adhesives

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  • General Physics & Mathematics (AREA)
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Description

  • GEBIET DER ERFINDUNG
  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein kontinuierliches lichtempfindliches Gewebe bzw. Band mit einem Führungsteil. Sie betrifft weiterhin eine lichtabschirmende Verpackung für eine Rolle des lichtempfindlichen Gewebes bzw. Bandes.
  • HINTERGRUND DER ERFINDUNG
  • Es ist schon eine lichtabschirmende Verpackung für eine Rolle eines kontinuierlichen lichtempfindlichen Gewebes bzw. Bandes bekannt, das auf einen Kern aufgewickelt ist, der an jedem Ende davon eine lichtabschirmende Flanschscheibe hat. Sie wird bereits aktuell genutzt, insbesondere zu dem Zwecke des bei Raumlicht erfolgenden Beladens einer Kamera oder eines anderen bilderzeugenden Geräts, in dem das lichtempfindliche Band belichtet werden soll, mit einer Rolle des kontinuierlichen lichtempfindlichen Bandes.
  • Die europäische Patentanmeldung Nr. 0 181 417 A1 (veröffentlicht am 21. Mai 1986) beschreibt eine Verpackung von Rollen von lichtempfindlichem Material, wie Streifen eines photographischen Films oder Papiers, zum bei Raumlicht erfolgenden Beladen. Die Verpackung umfasst ein lichtundurchlässiges Material, das das aufgewickelte Material vor Licht schützt, während eine Führung des aufgerollten Materials belichtet zurückbleibt. Es kann abgerissen werden, indem es auf eine solche Führung gezogen wird, um zu bewirken, dass das lichtempfindliche Material die Abwicklung von der Rolle beginnt. Ein Stück des hitzeschrumpfbaren Folienmaterials wird zusammen verwendet, um die Führung sowie einen Teil des lichtempfindlichen Materials zu bedecken.
  • Die US-PS Nr. 4 733 777 (herausgegeben am 29. März 1988) und die EP-PS 0 230 057 B1 (herausgegeben am 16. Mai 1990) beschreiben beide eine lichtdichte verpackte Rolle eines lichtempfindlichen Materials, umfassend eine kreisförmige Endabdeckung für jede Endseite der Rolle und eine Umfangsabdeckung, gewickelt um den Umfang der Rolle. Sie hat seitliche Ausdehnungen, die mit ihrer inneren Oberfläche mit der inneren Oberfläche der radial nach außen vorspringenden Ränder der Endabdeckungen abgedichtet bzw. verschlossen sind.
  • Die US-PS Nr. 4 911 299 (herausgegeben am 27. März 1990) beschreibt einen Streifen eines lichtempfindlichen Materials, die in einer Spule auf einen Kern mit offenem Ende aufgewickelt ist, der in einem reißbaren lichtdichten Verpackungsmaterial abgepackt ist, das das aufgerollte Band schützt, während es ein äußeres Ende der Spule, die von außen zugänglich ist, verlässt. Das lichtdichte Verpackungsmaterial ist reißbar, indem es auf dem äußeren Ende abgezogen wird, um das Abwickeln der Spule von dem Kern zu beginnen.
  • Die europäische Patentanmeldung 0 681 212 A1 (veröffentlicht am 8. November 1995) und die US-PS Nr. 5 472 089 (herausgegeben am 5. Dezember 1995) beschreiben beide eine lichtdichte Verpackung für eine Rolle eines lichtempfindlichen Bandes mit einem flexiblen Führungsteil, das die äußerste erste Windung der Rolle überlappt. Die Führung hat drei streckbare Segmente, in denen eine Zusammenwirkung mit den lichtabschirmenden Flanschteilen erfolgen kann, um eine lichtdichte Abdichtung bzw. einen lichtdichten Verschluss vom Labyrinth-Typ zu bilden.
  • Die europäischen Patentanmeldungen EP 1 011 021 A1 und EP 0 971 263 A1 , die Stand der Technik gemäß Artikeln 54(3) und (4) EPÜ sind, beschreiben nur lichtabschirmende Verpa ckungssysteme für Rollen von lichtempfindlichen Bändern. Obgleich die lichtabschirmenden Führungsfolien der in diesen europäischen Patentanmeldungen beschriebenen Ausführungsformen einen Flanschbereich entlang jeder Seite davon haben, ist der Flanschbereich nicht getrennt von der Grundfläche hergestellt worden und er ist nicht auf die Grundfläche fixiert worden.
  • Die WO 97/04358 beschreibt eine Verbundscheibe, die für das lichtbeständige Abdichten bzw. Verschließen von beispielsweise der Seiten einer Rolle, bestehend aus einem Gewebe eines photographischen Materials, das um einen hohlen Kern herum aufgewickelt ist, vorgesehen ist. Die Scheibe besteht aus zwei Teilen: einer rückwärtigen, großen Scheibe, hergestellt aus einem Blättchen eines steifen, lichtundurchlässigen Materials vom gewünschten Durchmesser, und einer vorderseitig angeordneten, kleinen Scheibe mit einem kleineren Durchmesser, die konzentrisch an der ersten Scheibe befestigt ist. Die kleine Scheibe ist aus einem anderen Material wie die erste, große Scheibe hergestellt. Die erste, große Scheibe ist aus einem Kunststoff hergestellt und die zweite, kleinere Scheibe ist aus Papier oder Pappe hergestellt. Die Scheibe kann aus drei Scheiben bestehen, die in der Vorderseite nacheinander angeordnet sind, wobei die erste oder die innere Scheibe aus einem lichtundurchlässigen synthetischen Material, bestehend aus 5% Polyethylen hoher Dichte, 5% Ruß, 0 bis 5% Polybutylen und zum Rest auf 100 aus Polyethylen niedriger Dichte besteht.
  • Die EP 0 488 738 A1 beschreibt eine rollenförmige Verpackung für ein lichtempfindliches Material, herumgewickelt um einen Kern mit einem Paar von Flanschen, umfassend das lichtempfindliche Material, das mit einer lichtbeständigen Führung an einem Ende des lichtempfindlichen aufgewickelten Materials vorgesehen ist, wobei eine Breite der Führung größer ist als diejenige des lichtempfindlichen Mate rials und wobei eine Nachbarschaft eines Randteils der Führung aus einem flexiblen Material hergestellt ist.
  • Daher wird zum Zwecke einer zufrieden stellenden lichtdichten Abdichtung bzw. eines zufrieden stellenden lichtdichten Verschlusses eine bekannte Verpackung für ein lichtempfindliches Gewebe bzw. Band eine gesamte lichtabschirmende Abdichtung bzw. einen lichtabschirmenden Verschluss verwendet, die reißbar ist oder vom Flansch abtrennbar ist, wenn die Führung abgezogen wird, um das Abwickeln des lichtempfindlichen Bandes zu beginnen oder ein strukturelles Abdichten bzw. Verschließen, wie ein Abdichten bzw. Verschließen vom Labyrinth-Typ, durchzuführen.
  • ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein neues lichtabschirmendes Verpackungssystem für eine Rolle eines kontinuierlichen lichtempfindlichen Gewebes, aufgewickelt auf einen Kern, zur Verfügung zu stellen, der an seinen beiden Enden eine lichtabschirmende Flanschscheibe hat.
  • Es ist eine weitere Aufgabe der Erfindung, ein kontinuierliches lichtempfindliches Gewebe bzw. Band zur Verfügung zu stellen, das eine lichtabschirmende Führungsfolie bzw. -schicht hat, die in günstiger Weise für das neue lichtabschirmende Verpackungssystem verwendbar ist.
  • Es ist eine weitere Aufgabe der Erfindung, ein kontinuierliches lichtempfindliches Gewebe bzw. Band zur Verfügung zu stellen, das eine lichtabschirmende Führung hat, die eine hohe Dimensionsstabilität bei Umgebungstemperaturen hat, denen das lichtempfindliche Gewebe bzw. Band manchmal ausgesetzt ist.
  • Gegenstand der Erfindung ist ein kontinuierliches lichtempfindliches Gewebe bzw. Band, das an mindestens einem Ende davon eine lichtabschirmende Führungsfolie, umfassend eine longitudinale lichtabschirmende Basisfolie und ein Paar hitzeschrumpfbare lichtabschirmende Streifen, aufweist, wobei jeder der hitzeschrumpfbaren lichtabschirmenden Streifen eine Reißfestigkeit nach Elmendorf im Bereich von 0,1 N bis 0,5 N in Längsrichtung und ein Hitzeschrumpfungsverhältnis bei 100°C im Bereich von 5% bis 30% in Längsrichtung hat und ein Hitzeschrumpfungsverhältnis bei 100°C in seiner Breitenrichtung hat, das um 1% oder mehr kleiner ist als das Hitzeschrumpfungsverhältnis in Längsrichtung, und vorwiegend in seiner Längsrichtung reißbar ist und auf einer Oberfläche jeder Seite der lichtabschirmenden Basisfolie unter den Bedingungen fixiert ist, dass der lichtabschirmende Streifen parallel zu der Seite der longitudinalen Basisfolie ausgerichtet ist, um einen Teil davon von der Seite der Basisfolie hervorspringen zu lassen.
  • Ein weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist eine lichtabschirmende Verpackung für eine Rolle eines kontinuierlichen lichtempfindlichen Gewebes bzw. Bandes, das auf einen Kern aufgewickelt ist, der an jedem Ende davon eine lichtabschirmende Flanschscheibe hat, die an einem führenden Ende davon eine lichtabschirmende Führungsfolie aufweist, die eine longitudinale lichtabschirmende Basisfolie und ein Paar hitzeschrumpfbare lichtabschirmende Streifen umfasst, wobei jeder der lichtabschirmenden Streifen eine Reißfestigkeit nach Elmendorf im Bereich von 0,1 N bis 0,5 N in Längsrichtung und ein Hitzeschrumpfungsverhältnis bei 100°C im Bereich von 5% bis 30% in Längsrichtung hat und ein Hitzeschrumpfungsverhältnis bei 100°C in seiner Breitenrichtung hat, das um 1% oder mehr kleiner ist als das Hitzeschrumpfungsverhältnis in Längsrichtung, und vorwiegend in seiner Längsrichtung reißbar ist und auf einer Oberfläche jeder Seite der lichtabschirmenden Basisfolie unter den Bedingungen fixiert ist, dass der lichtabschirmende Streifen parallel zu der Seite der longitudinalen Basisfolie ausgerichtet ist, um einen Teil davon von der Seite der Basisfolie hervorspringen zu lassen, wobei die genannte Führungsfolie eine Länge, die größer als die Länge der äußersten Windung der Rolle ist, und eine Breite, die größer als der Abstand zwischen der äußeren Seite einer Flanschscheibe und der äußeren Seite einer weiteren Flanschscheibe ist, hat, und wobei jeder Streifen, der an die Führungsfolie angeheftet ist, auf dem Wege über eine Hitzeschrumpfung und Fusion davon lichtdicht auf die äußere Seite der Flanschscheibe an mindestens einem Teil fixiert ist, der an den Umfang der Flanschscheibe angrenzt.
  • KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • Die 1 zeigt eine Rolle eines kontinuierlichen lichtempfindlichen Gewebes bzw. Bandes mit einer lichtabschirmenden Führungsfolie an ihrem Führungsende gemäß der vorliegenden Erfindung, die auf einen Kern aufgewickelt ist, der an seinen beiden Enden eine lichtabschirmende Flanschscheibe hat.
  • Die 2 zeigt die Stufen einer lichtdichten Verpackung eines kontinuierlichen lichtempfindlichen Gewebes bzw. Bandes, ausgestattet mit einer lichtabschirmenden Führungsfolie.
  • Die 3 stellt einen Abschnitt eines Beispiels der Abdichtungs- bzw. Verschlussstruktur, die in der erfindungsgemäßen lichtabschirmenden Verpackung gebildet worden ist.
  • Die 4 zeigt die Stufen des Abwickelns eines verpackten bzw. abgepackten kontinuierlichen lichtempfindlichen Gewebes bzw. Bandes unter Verwendung einer lichtabschirmenden Führungsfolie, die an das Ende des lichtempfindlichen Gewebes bzw. Bandes angeheftet ist.
  • DETAILLIERTE BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
  • Das kontinuierliche lichtempfindliche Gewebe bzw. Band und die lichtabschirmende Verpackung gemäß der Erfindung werden nachstehend genauer unter Bezugnahme auf die angefügten Zeichnungen beschrieben.
  • Die 1 zeigt eine Rolle 1 eines kontinuierlichen lichtempfindlichen Gewebes bzw. Bandes 3 mit einer hitzeschrumpfbaren und lichtabschirmenden Führungsfolie 5 an ihrem führenden Ende gemäß der Erfindung, aufgewickelt auf einen Kern 2, der an seinen beiden Enden eine lichtabschirmende Flanschscheibe 4 hat. Das führende Ende der Führungsfolie 5 hat Klebstoffbänder 8a für die zeitweilige Fixierung des führenden Endes auf der vorherigen Windung der Führungsfolie 5. Das lichtempfindliche Gewebe bzw. Band 3 und die Führungsfolie 5 sind unter Verwendung eines Klebstoffbandes 8b miteinander kombiniert. Der Flansch 9 besteht aus einer Kappe 4a und einem Ringelement 4b.
  • Das charakteristische Merkmal der Erfindung liegt in der Zusammensetzung der Führungsfolie, die aus einer longitudinalen lichtabschirmenden Basisfolie und einem Paar hitzeschrumpfbarer lichtabschirmender Streifen zusammengesetzt ist. Jeder der hitzeschrumpfbaren lichtabschirmenden Streifen ist vorwiegend in seiner Längsrichtung reißbar und auf einer Oberfläche jeder Seite der lichtabschirmenden Basisfolie unter solchen Bedingungen befestigt, dass der lichtabschirmende Streifen parallel mit der Seite der longitudinalen Basisfolie angeordnet ist, um teilweise von der Seite der Basisfolie hervorzuspringen.
  • Die Führungsfolie 5 (oder die longitudinale Basisfolie 6) hat eine Länge, die größer ist als die Länge der äußersten Windung der Rolle 1, vorzugsweise zweimal so groß oder weniger. Die Breite der Basisfolie 6 ist größer als der Abstand zwischen der äußeren Seite der einen Flanschscheibe 4 und der äußeren Seite der weiteren Flanschscheibe. Jeder Seitenteil der Führungsfolie ist an den hitzeschrumpfbaren lichtabschirmenden Streifen 7 angeheftet, der lichtdicht durch seine Hitzeschrumpfung und Fusion auf der äußeren Seite der Flanschscheibe 4 (Ringelement 4b) an mindestens einem Teil fixiert werden soll, der an die Peripherie der Flanschscheibe 4 angrenzt.
  • Die lichtabschirmende Basisfolie 6 hat vorzugsweise im Wesentlichen keine hitzeschrumpfbaren Eigenschaften und sie kann eine der bekannten lichtabschirmenden Führungsfolien für kontinuierliche lichtempfindliche Gewebe bzw. Bänder sein. Ein Beispiel für die Basisfolie umfasst einen Film aus Polyethylen mit niedriger Dichte, der ein gefärbtes Pigment, wie Ruß, enthält.
  • Der hitzeschrumpfbare lichtabschirmende Streifen 7 hat vorzugsweise eine Länge, die größer ist als die Länge der äußersten Windung der Rolle 1 und vorzugsweise zweimal so groß oder kleiner ist. Der lichtabschirmende Streifen 7 ist vorzugsweise an die Oberfläche der Basisfolie 6 auf der Seite angeheftet, die dem lichtempfindlichen Gewebe bzw. Band nicht gegenüber angeordnet ist.
  • Der hitzeschrumpfbare lichtabschirmende Streifen hat vorzugsweise eine Reißfestigkeit nach Elmendorf (oder Kraft) im Bereich von 0,1 N bis 0,5 N in Längsrichtung und ein Hitzeschrumpfungsverhältnis bei 100°C im Bereich von 5% bis 30% in seiner Längsrichtung und ein Hitzeschrumpfungsverhältnis bei 100°C in seiner Breitenrichtung, das um 1% (vorzugsweise 5%) oder mehr kleiner ist als das Hitzeschrumpfungsverhältnis in Längsrichtung. Die Reißfestigkeit nach Elmendorf wird gemäß der JIS-Norm K 7128-2:1998 (Tear Strength Measurement Test for Plastic Film or Sheet, Second Part) bestimmt.
  • Der hitzeschrumpfbare lichtabschirmende Streifen umfasst vorzugsweise einen hitzeschrumpfbaren Film, angeordnet zwischen einem Paar von lichtabschirmenden thermoplastischen Filmen. Die lichtabschirmenden thermoplastischen Filme sind vorzugsweise im Wesentlichen nicht hitzeschrumpfbar.
  • Der hitzeschrumpfbare lichtabschirmende Streifen ist vorzugsweise entlang der Seite der Basisfolie oder entlang einer sich nach außen erstreckenden Kurve reißbar, die an einem Punkt beginnt, bei der das führende Ende des Streifens sich in Kontakt mit der Seite der Basisfolie befindet.
  • Das Hitzeschrumpfungsverhältnis kann in auf 100°C erhitztem Silikonöl bei den Bedingungen bestimmt werden, die in der JIS-Norm Z 1709-1976 definiert sind.
  • Der hitzeschrumpfbare lichtabschirmende Streifen gemäß der Erfindung zeigt ein Hitzeschrumpfungsverhältnis bei 50°C von weniger als 1%, vorzugsweise weniger als 0,5%, sowohl in Längs- als auch in Breitenrichtungen, und ein Hitzeschrumpfungsverhältnis bei 100°C im Bereich von 5% bis 30%, vorzugsweise 10 bis 30%, mehr bevorzugt 15 bis 30%, in Längsrichtung und ein Hitzeschrumpfungsverhältnis bei 100°C in Breitenrichtung, das um 1% oder mehr kleiner ist als das Hitzeschrumpfungsverhältnis in Längsrichtung.
  • Der erfindungsgemäße hitzeschrumpfbare lichtabschirmende Streifen umfasst ein Harzmaterial und ein Farbmittel und er kann ein einschichtiger Streifen oder ein Doppelschicht- oder Dreifachschichtstreifen sein. Bevorzugte Strukturen der hitzeschrumpfbaren lichtabschirmenden Streifen sind eine Struktur, umfassend einen hitzeschrumpfbaren Film, angeordnet zwischen einem Paar von lichtabschirmenden Filmen, und eine Struktur, umfassend einen lichtabschirmenden Film, der zwischen einem Paar von hitzeschrumpfbaren Filmen angeordnet ist. Es kann auch ein Film verwendet werden, der vier oder mehr Schichten umfasst. Mindestens eine Schicht des Streifens ist hitzeschrumpfbar und mindestens eine Schicht enthält ein Farbmittel, vorzugsweise Ruß, in einer Menge von beispielsweise 1 bis 5 Gew.-%, vorzugsweise 2 bis 4 Gew.-%, die ausreichend ist, dass dem Streifen lichtabschirmende Eigenschaften verliehen werden. Die Ruß-enthaltende Schicht kann dadurch hergestellt werden, dass ein hitzeschrumpfbarer Kunststofffilm mit einem Ruß-enthaltenden Anstrichmittel beschichtet wird oder dass ein unabhängig hergestellter Ruß-enthaltender Film auf einem hitzeschrumpfbaren Kunststofffilm auf dem Wege über einen Klebstoff platziert wird. Die Farbmittel-enthaltende Schicht ist vorzugsweise im Wesentlichen nicht hitzeschrumpfbar.
  • Das Harzmaterial des Streifens kann Polyethylen, Polypropylen, Polyvinylchlorid, Polystyrol, Styrol-Butadien-Copolymer, Polyvinylidenchlorid, Polyester oder ein Gemisch dieser Harzmaterialien mit amorphem Polyolefin sein. Das amorphe Polyolefin kann in das Harzmaterial in einer Menge von 5 bis 90 Gew.-%, vorzugsweise 60 bis 90 Gew.-%, mehr bevorzugt 70 bis 80 Gew.-%, eingearbeitet werden. Die Einarbeitung des amorphen Olefins in das Harzmaterial zur Herstellung der Führungsfolie ist wirksam, um dem Streifen ein hohes Hitzeschrumpfungsverhältnis zu verleihen. Das amorphe Polyolefin ist vorzugsweise ein cyclisches Olefin-Copolymeres und es zeigt vorzugsweise eine Glasübergangstemperatur (Tg) im Bereich von 60 bis 120°C, mehr bevorzugt 60 bis 100°C.
  • Das Harzmaterial des hitzeschrumpfbaren Streifens ist vorzugsweise unter Verwendung eines Gemisches aus einem Polyethylenharz und amorphem Polyolefin hergestellt worden. Bevorzugte Beispiele für Polyethylenharze schließen Polyethylen mit niedriger Dichte (LDPE), Polyethylen mit line arer niedriger Dichte (LLDPE) und Polyethylen mit hoher Dichte (HDPE) ein. Diese Polyethylenharze können in Kombinationen zum Einsatz kommen.
  • Der erfindungsgemäße hitzeschrumpfbare lichtabschirmende Streifen wird vorzugsweise durch Schmelzextrudieren, insbesondere durch das bekannte Blasverfahren, hergestellt. Wenn der erfindungsgemäße Streifen durch das Blasverfahren hergestellt wird, dann liegt das Aufblasverhältnis (oder das Blasverhältnis) vorzugsweise im Bereich von 0,5 bis 1,5.
  • Wie oben bereits beschrieben wurde, kann der hitzeschrumpfbare lichtabschirmende Streifen gemäß der Erfindung einen hitzeschrumpfbaren Film und einen lichtabschirmenden Film umfassen. Der hitzeschrumpfbare Film hat im Allgemeinen eine Dicke von 10 bis 100 μm, vorzugsweise 12 bis 60 μm, mehr bevorzugt 30 bis 50 μm, und der lichtabschirmende Film (mit ähnlichen, kleineren oder keinen Hitzeschrumpfungseigenschaften) hat im Allgemeinen eine Dicke von 20 bis 100 μm, vorzugsweise 20 bis 50 μm, mehr bevorzugt 23 bis 40 μm. Der lichtabschirmende Film kann ein Harzmaterial und ein Farbmittel, wie Ruß, umfassen. Beispiele für die Harzmaterialien sind die gleichen Materialien wie oben im Zusammenhang mit dem Harzmaterial für die Führungsfolie beschrieben.
  • Der hitzeschrumpfbare Film, der im Allgemeinen transparent ist, hat vorzugsweise ein Hitzeschrumpfungsverhältnis bei 50°C von weniger als 2% sowohl in Längs- als auch in Breitenrichtung, während das Hitzeschrumpfungsverhältnis bei 100°C im Bereich von 15% bis 30% in Längsrichtung liegt und das Hitzeschrumpfungsverhältnis bei 100°C kleiner als 50% als dasjenige in Breitenrichtung ist. Es sind verschiedene hitzeschrumpfbare Filme, die solche Hitzeschrumpfungseigenschaften zeigen, im Handel erhältlich, wie beispielsweise die Produkte mit den Bezeichnungen Lan dy Five, Sorten HS, VP-B, Rc, SE und VP-3B (erhältlich von der Firma Ookura Industries, Co., Ltd.) und den Bezeichnungen Fancy Wrap, Sorten THS, TNS, TAS, TBS und TRS (erhältlich von der Firma Gunze Co., Ltd.).
  • In jedem Fall ist ein Kunststofffilm des Streifens, der an die äußere Oberfläche des Flansches angeheftet werden soll, vorzugsweise ein thermoplastischer Film, so dass eine Fusion auf dem Flansch bewirkt wird, wodurch der Streifen gut auf der Flanschoberfläche fixiert wird.
  • Der hitzeschrumpfbare lichtabschirmende Streifen (und auch die lichtabschirmende Basisfolie) können dadurch hergestellt werden, dass eine kontinuierliche gestreckte oder nicht-gestreckte Folie oder ein Film in ihrer bzw. in seiner Breiten(Quer)-Richtung zerschnitten wird.
  • Der erfindungsgemäße hitzeschrumpfbare lichtabschirmende Streifen hat vorzugsweise eine Zugfestigkeit im Bereich von 1 bis 3 kg/mm2 in einer Richtung entlang der Längsrichtung des lichtempfindlichen Gewebes bzw. Bandes (oder des Streifens) und die im Bereich von 1,5 bis 3,5 kg/mm2 in Breitenrichtung liegt. Die Zugfestigkeit wird nach der in der JIS-Norm K 7127 beschriebenen Verfahrensweise gemessen. Der erfindungsgemäße Streifen hat vorzugsweise eine Zugdehnung von 300 bis 600 in beiden Richtungen. Die Zugdehnung wird ebenfalls gemäß der in der JIS-Norm K 7127 beschriebenen Verfahrensweise gemessen. Der erfindungsgemäße Streifen hat vorzugsweise einen Anfangsmodul von 5000 bis 8000 kg/cm2 in einer Richtung entlang der Längsrichtung des lichtempfindlichen Gewebes bzw. Bandes und einen solchen von 6000 bis 9000 kg/cm2 in Breitenrichtung. Der Anfangsmodul wird ebenfalls gemäß der in der JIS-Norm K 7127 beschriebenen Verfahrensweise gemessen. Weiterhin hat der erfindungsgemäße hitzeschrumpfbare Streifen vorzugsweise eine Permeabilität für Feuchtigkeit von 1,5 bis 2,5 g/m2·24 h, gemessen gemäß der in der JIS-Norm Z 0208 beschriebenen Verfahrensweise.
  • Der Streifen hat vorzugsweise eine Durchlässigkeitsrate für Wasserdampf von weniger als 10 g/m2·24 h, so dass das lichtempfindliche Gewebe bzw. Band von einer Verschlechterung bzw. Zerstörung freigehalten wird, die durch einen Kontakt mit Wasserdampf hervorgerufen wird, der in der Umgebungsatmosphäre enthalten ist.
  • Die lichtabschirmende Flanschscheibe für das kontinuierliche lichtabschirmende lichtempfindliche Gewebe bzw. Band ist gut bekannt. Es sind alle bekannten lichtabschirmenden Flanschscheiben für die erfindungsgemäße lichtabschirmende Verpackung verwendbar. Die Flanschscheibe hat vorzugsweise einen Kernteil, der in dem Kern eingesetzt ist, auf den das lichtempfindliche Gewebe bzw. Band aufgewickelt ist. Die lichtabschirmende Flanschscheibe umfasst ein Harzmaterial und ein Farbmittel, wie Ruß. Das Harzmaterial kann Polystyrol, Polypropylen, Polyethylen, Polycarbonat oder Polyacetal, ABS-Harz, sein. Der bevorzugte Gehalt von Ruß variiert entsprechend der Dicke der Flanschscheibe. So enthält beispielsweise eine Flanschscheibe mit einer Dicke von 1 mm im Allgemeinen 1 bis 15 Gew.-%, vorzugsweise 2 bis 10 Gew.-%, mehr bevorzugt 3 bis 7 Gew.-%, Ruß. Die Dicke der Flanschscheibe liegt im Allgemeinen im Bereich von 1 bis 3,5 mm, vorzugsweise 1,5 bis 3 mm.
  • Auf den lichtabschirmenden Flanschen können eine oder mehrere Markierungen für die Aufzeichnungen von Informationen, betreffend das lichtempfindliche Gewebe bzw. Band aufgebracht werden. Die Information kann auch die Empfindlichkeit des lichtempfindlichen Gewebes bzw. Bandes, die Chargennummer, die Größe, das Herstellungsdatum oder dergleichen sein. Eine derartige Information kann auch direkt auf den Flansch aufgedruckt werden. Die Markierung kann auch auf andere Elemente, wie den Kern, aufgebracht werden.
  • Das erfindungsgemäße lichtabschirmende Verpackungsmaterial wird in der Weise hergestellt, dass die Hitzeschrumpfung an dem Seitenteil der Führungsfolie bewirkt wird, indem Heißluft oder eine Heizeinrichtung auf den Seitenteil einwirken gelassen wird, nachdem die Führungsfolie aufgewickelt ist, um den Umfang der Flanschscheibe zu bedecken. Die Erhitzungstemperatur wird so ausgewählt, dass sie ungefähr mit einer Temperatur im Bereich von 60 bis 140°C in Übereinstimmung steht und bei der die Führungsfolie ein Hitzeschrumpfungsverhältnis im Bereich von 5 bis 30% in Längsrichtung des Gewebes bzw. Bandes bei einer Temperatur im Bereich von 60 bis 140°C, insbesondere bei etwa 100°C, zeigt. Das Hitzeschrumpfungsverhältnis in Breitenrichtung bei 100°C ist kleiner als dasjenige in Längsrichtung. Die Hitzeschrumpfung, die in den Seitenteilen der lichtabschirmenden Führungsfolie in einer Richtung entlang der Längsrichtung des kontinuierlichen lichtempfindlichen Gewebes bzw. Bandes durch die Hitzebehandlung auftritt, bewirkt, dass der Seitenteil der Führungsfolie dicht an der Peripherie des lichtabschirmenden Flansches haftet, so dass eine zufrieden stellende Lichtabschirmung erhalten wird. Das Anhaften wird im Verlauf der Lagerung und des Transports der Rolle von dem abgepackten lichtempfindlichen Gewebe bzw. Band gut aufrechterhalten.
  • Die 2 illustriert die Stufen der Herstellung des aufgewickelten kontinuierlichen lichtempfindlichen Gewebes bzw. Bandes 1, das mit einer longitudinalen lichtabschirmenden Folie 5 ausgestattet ist.
  • In Stufe 1 wird das teilweise aufgewickelte lichtempfindliche Gewebe bzw. Band 1 gemäß einem herkömmlichen Verfahren hergestellt.
  • In Stufe 2 wird die longitudinale lichtabschirmende Folie 5 auf die Rolle 1 des lichtempfindlichen Gewebes bzw. Bandes aufgewickelt, wobei der hitzeschrumpfbare Streifen 7 nach innen auf der äußeren Oberfläche des Flansches 4 gefaltet wird.
  • In Stufe 3 wird die lichtabschirmende Führungsfolie 5 vollständig über die Rolle des lichtempfindlichen Gewebes bzw. Bandes gewickelt. Das führende Ende der lichtabschirmenden Führungsfolie 5 wird auf der vorhergegangenen Windung der Rolle unter Verwendung eines Paar von Klebstoffbändern 8a fixiert.
  • In Stufe 4 wird der nach innen gefaltete Streifen 7, der temporär an den Flansch 4 angeheftet ist, durch eine Ringerhitzungsvorrichtung 9 so verpresst, dass der Streifen auf der äußeren Oberfläche des Flansches durch eine teilweise Fusion fixiert wird.
  • Alternativ kann die Stufe 2 in der Weise durchgeführt werden, dass Heißluft auf den Streifen auf der Flanschoberfläche aufgebracht wird, um den Streifen 7 auf der Flanschoberfläche zu schmelzen. Die 3 ist ein Abschnitt eines Beispiels der Rolle 1, die abgedichtet zwischen der Flanschscheibe 4 (bestehend aus einer Kappe 4a und einem Ringelement 4b) und der lichtabschirmenden Führungsfolie 5 (bestehend aus der Basisfolie 6 und dem hitzegeschrumpften Streifen 7) angeordnet ist, um zu verhindern, dass das lichtempfindliche Gewebe bzw. Band belichtet wird.
  • Die 4 illustriert Stufen des Abwickelns des verpackten kontinuierlichen lichtempfindlichen Gewebes bzw. Bandes unter Verwendung einer lichtabschirmenden Führungsfolie, die an das Ende des lichtempfindlichen Gewebes bzw. Bandes angeheftet ist.
  • In der Stufe (a) werden die Klebstoffbänder 8a und 8b von der Windung abgetrennt und das führende Ende der Führungsfolie 5 wird zum Abwickeln der Rolle abgezogen. Im Verlauf der Abwicklungsprozedur wird der Streifen 7, der auf der äußeren Oberfläche des Flansches 4 fixiert ist, von dem Teil abgezogen, der sich nahe an dem führenden Ende befindet.
  • Der Streifen 7 wird weiterhin abgerissen, wenn das Abwickeln voranschreitet, wie es in Stufe (b) illustriert wird. Weiterhin wird der Streifen 7 vollständig abgerissen und dann wird die Führungsfolie 7 vollständig von dem Flansch 4 abgetrennt.
  • Die vorliegende Erfindung wird anhand der folgenden Beispiele weiter beschrieben.
  • Beispiel 1
  • (1) Herstellung der lichtabschirmenden Führungsfolie
  • Auf jede Seite eines hitzeschrumpfbaren Films (Produkt mit der Bezeichnung TNS, erhältlich von der Firma Gunze Co., Ltd., Dicke: 30 μm) wurde ein Film aus Polyethylen mit niedriger Dichte (Dicke: 30 μm, enthaltend 5 Gew.-% Ruß) laminiert, um einen hitzeschrumpfbaren lichtabschirmenden Streifen mit einem Hitzeschrumpfungsverhältnis (bei 100°C) von 13,3% in seiner Längsrichtung und von 11,9% in Breitenrichtung sowie einer Reißfestigkeit nach Elmendorf (Kraft) von 0,43 N zu erhalten.
  • Auf jede Oberflächenseite einer lichtabschirmenden Polyethylenterephthalatfolie (Dicke: 100 μm, enthaltend 5 Gew.-% Ruß) wurde der oben genannte hitzeschrumpfbare lichtabschirmende Streifen in der wie in 1 gezeigten Art und Weise fixiert, wodurch eine lichtabschirmende Führungsfolie hergestellt wurde.
  • (2) Herstellung der Rolle des verpackten lichtempfindlichen Gewebes bzw. Bandes
  • Die in Stufe (1) hergestellte lichtabschirmende Führungsfolie wurde zu einer Rolle von lichtempfindlichem Gewebe bzw. Band unter Verwendung eines Klebstoffbandes kombiniert. Weiterhin wurde ein Paar von lichtabschirmenden Flanschen an die Seiten der Rolle des Gewebes bzw. Bandes angeheftet. Die so hergestellte Rolle von lichtempfindlichem Gewebe bzw. Band wurde in der in 2 gezeigten Art und Weise mit der Ausnahme aufgewickelt, dass der nach innen gefaltete Streifen geschrumpft wurde und mit dem Flansch durch Anwenden von Heißluft (auf 270°C erhitzt) auf den gefalteten Teil des Streifens verbunden wurde. Schließlich wurde eine Ringheizvorrichtung (auf 130°C erhitzt) auf den geschrumpften und geschmolzenen Teil des gefalteten Streifens aufgepresst, um den geschrumpften und geschmolzenen Teil des gefalteten Streifens vollständig zu fixieren, um eine abgepackte Rolle von lichtempfindlichem Gewebe bzw. Band herzustellen.
  • (3) Beurteilung
  • Die gemäß (2) hergestellte verpackte Rolle von lichtempfindlichem Gewebe bzw. Band wurde eine Stunde lang mit Licht von 1000 Lux belichtet. Danach wurde das lichtempfindliche Gewebe bzw. Band aus der verpackten Rolle herausgenommen, indem die Führungsfolie durch Anlegen einer Kraft von 26 N abgezogen wurde. Der Streifen, dessen äußerer Teil geschmolzen war und auf dem Flansch fixiert worden war, war entlang des Seitenrandes der Grundfolie und auf dem Umfangsrand des Flansches gut gerissen.
  • Das lichtempfindliche Gewebe bzw. Band als solches wurde dem Licht ausgesetzt und es wurde keine Verringerung der Lichtempfindlichkeit beobachtet.

Claims (11)

  1. Kontinuierliches lichtempfindliches Gewebe bzw. Band, das an mindestens einem Ende davon eine lichtabschirmende Führungsfolie, umfassend eine longitudinale lichtabschirmende Basisfolie und ein Paar hitzeschrumpfbare lichtabschirmende Streifen, aufweist, wobei jeder der hitzeschrumpfbaren lichtabschirmenden Streifen eine Reißfestigkeit nach Elmendorf im Bereich von 0,1 N bis 0,5 N in Längsrichtung und ein Hitzeschrumpfungsverhältnis bei 100°C im Bereich von 5% bis 30% in Längsrichtung hat und ein Hitzeschrumpfungsverhältnis bei 100°C in seiner Breitenrichtung hat, das um 1% oder mehr kleiner ist als das Hitzeschrumpfungsverhältnis in Längsrichtung, und vorwiegend in seiner Längsrichtung reißbar ist und auf einer Oberfläche jeder Seite der lichtabschirmenden Basisfolie unter den Bedingungen fixiert ist, dass der lichtabschirmende Streifen parallel zu der Seite der longitudinalen Basisfolie ausgerichtet ist, um einen Teil davon von der Seite der Basisfolie hervorspringen zu lassen.
  2. Lichtempfindliches Gewebe bzw. Band nach Anspruch 1, wobei die lichtabschirmende Basisfolie im Wesentlichen keine Hitzeschrumpfungseigenschaften hat.
  3. Lichtempfindliches Gewebe bzw. Band nach Anspruch 1, wobei der hitzeschrumpfbare lichtabschirmende Streifen in Breitenrichtung ein Hitzeschrumpfungsverhältnis bei 100°C hat, das um 5% oder mehr kleiner ist als das Hitzeschrumpfungsverhältnis in Längsrichtung.
  4. Lichtempfindliches Gewebe bzw. Band nach Anspruch 1, wobei der hitzeschrumpfbare lichtabschirmende Streifen einen hitzeschrumpfbaren Film umfasst, der zwischen einem Paar von lichtabschirmenden thermoplastischen Filmen angeordnet ist.
  5. Lichtempfindliches Gewebe bzw. Band nach Anspruch 4, wobei die lichtabschirmenden thermoplastischen Filme im Wesentlichen nicht hitzeschrumpfbar sind.
  6. Lichtabschirmende Verpackung für eine Rolle eines kontinuierlichen lichtempfindlichen Gewebes bzw. Bands, das auf einen Kern aufgewickelt worden ist, der an jedem Ende davon eine lichtabschirmende Flanschscheibe hat, die an einem führenden Ende davon eine lichtabschirmende Führungsfolie aufweist, die eine longitudinale lichtabschirmende Basisfolie und ein Paar hitzeschrumpfbare lichtabschirmende Streifen umfasst, wobei jeder der hitzeschrumpfbaren lichtabschirmenden Streifen eine Reißfestigkeit nach Elmendorf im Bereich von 0,1 N bis 0,5 N in Längsrichtung und ein Hitzeschrumpfungsverhältnis bei 100°C im Bereich von 5% bis 30% in Längsrichtung hat und ein Hitzeschrumpfungsverhältnis bei 100°C in seiner Breitenrichtung hat, das um 1% oder mehr kleiner ist als das Hitzeschrumpfungsverhältnis in Längsrichtung, und vorwiegend in seiner Längsrichtung reißbar ist und auf einer Oberfläche jeder Seite der lichtabschirmenden Basisfolie unter den Bedingungen fixiert ist, dass der lichtabschirmende Streifen parallel zu der Seite der longitudinalen Basisfolie ausgerichtet ist, um einen Teil davon von der Seite der Basisfolie hervorspringen zu lassen, wobei die genannte Führungsfolie eine Länge, die größer als die Länge der äußersten Windung der Rolle ist, und eine Breite, die größer als der Abstand zwischen der äußeren Seite einer Flanschscheibe und der äußeren Seite einer weiteren Flanschscheibe ist, hat, und wobei jeder Streifen, der an die Führungsfolie angeheftet ist, auf dem Wege über eine Hitzeschrumpfung und Fusion davon lichtdicht auf die äußere Seite der Flanschscheibe an mindestens einem Teil fixiert ist, der an den Umfang der Flanschscheibe angrenzt.
  7. Lichtabschirmende Verpackung nach Anspruch 6, wobei die lichtabschirmende Basisfolie im Wesentlichen keine hitzeschrumpfbaren Eigenschaften hat.
  8. Lichtabschirmende Verpackung nach Anspruch 6, wobei der hitzeschrumpfbare lichtabschirmende Streifen in Breitenrichtung ein Hitzeschrumpfungsverhältnis bei 100°C hat, das um 5% oder mehr kleiner ist als das Hitzeschrumpfungsverhältnis in Längsrichtung.
  9. Lichtabschirmende Verpackung nach Anspruch 6, wobei der hitzeschrumpfbare lichtabschirmende Streifen einen hitzeschrumpfbaren Film umfasst, der zwischen einem Paar von lichtabschirmenden thermoplastischen Filmen angeordnet ist.
  10. Lichtabschirmende Verpackung nach Anspruch 9, wobei die lichtabschirmenden thermoplastischen Filme im Wesentlichen nicht hitzeschrumpfbar sind.
  11. Lichtabschirmende Verpackung nach Anspruch 6, wobei jeder der hitzeschrumpfbaren lichtabschirmenden Streifen entlang der Seite der Basisfolie oder entlang einer sich nach außen erstreckenden Kurve reißbar ist, die von einem Punkt beginnt, bei dem ein führendes Ende des Streifens sich in Kontakt mit der Seite der Basisfolie befindet.
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