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GEBIET DER ERFINDUNG
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Diese
Erfindung betrifft Formulierungen mit verzögerter Freisetzung zur si cheren
und wirksamen Verabreichung von N-(2,5-disubstituierten Phenyl)-N'-(3-substituierten Phenyl)-N'-methylguanidinen,
wie beispielsweise N-Methyl-D-aspartat(NMDA)-Rezeptor-Ionenkanalblockern.
Noch genauer betrifft die Erfindung Vorrichtungen zur transdermalen
Verabreichung von N-(2,5-disubstituierten Phenyl)-N'-(3-substituierten
Phenyl)-N'-methylguanidinen
an einen Patienten durch eine Körperoberfläche oder
-membran über
einen verzögerten
Zeitraum.
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HINGERGRUND
DER ERFINDUNG
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Der
transdermale Weg der parenteralen Abgabe von Medikamenten und an
deren biologisch Wirkstoffen ("Mitteln") wurde für eine große Vielzahl von
systemisch wirkenden und lokal wirkenden Mitteln sowohl auf ratenkontrollierter
oder nicht-ratenkontrollierter Basis vorgeschlagen, und ist in zahlreichen
technischen Veröffentlichungen,
wie beispielsweise den folgenden, beschrieben: US-Patente Nrn. 3
598 122; 3 598 123; 3 731 683; 3 797 494; 4 031 894; 4 201 211;
4 286 592; 4 314 557; 4 379 454; 4 435 180; 4 559 222; 4 573 995;
4 588 580; 4 645 502; 4 698 062; 4 704 282; 4 725 272; 4 781 924;
4 788 062; 4 816 258; 4 849 226; 4 904 475; 4 908 027; 4 917 895;
4 938 759; 4 943 435; 5 004 610; 5 071 656; 5 122 382; 5 141 750;
5 284 660; 5 314 694; 5 342 623.
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Bei
der ersten genaueren Untersuchung in den späten 1960er Jahren schien der
transdermale Verabreichungsweg viele Vorteile zu bieten, insbesondere
im Hinblick auf Mittel, die kurze Halbwertszeiten hatten, und somit
eine häufige,
wiederholte Dosierung erforderten, oder einen hohen Grad von Erstdurchgangsmetabolismus
durch die Leber erlitten. Die Peaks und Täler der Blutkonzentration aufgrund
der häufigen,
periodischen Dosen von Mitteln mit kurzer Halbwertszeit könnten eliminiert
und durch eine praktisch konstante Plasmakonzentration ersetzt werden.
Dies würde
nicht nur die individuelle Befolgung verbessern, sondern auch die
alternierenden Perioden hoher Nebeneffekte und unwirksamer Blutkonzentrationen
aufgrund der periodischen Dosierung eliminieren. Die Verabreichung
des Mittels durch die Haut direkt in den Blutstrom würde auch den
Erstdurchgangsmetabolismus von oral verabreichten Mitteln eliminieren.
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Theoretisch
wurde anfänglich
angenommen, dass jedes Mittel mit kurzer Halbwertszeit und hoher Wirksamkeit
und Hautdurchlässigkeit
für die
sichere und wirksame transdermale Verabreichung geeignet wäre. Diese
Annahme hat sich jedoch als falsch erwiesen.
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Das
Versagen des transdermalen Weges, die ursprünglichen Erwartungen seines
Potenzials als ein Verabreichungsportal zu erfüllen, beruht hauptsächlich auf
der unglaublichen Vielzahl von Eigenschaften, welche die Natur der
Haut verliehen hat, damit sie ihre Funktion als primäre Barriere
erfüllen
kann, um das Eindringen fremder Substanzen in den Körper zu
verhindern. Siehe Transdermal Drug Delivery: Problems and Possibilities,
B. M. Knepp, et al., CRC Critical Reviews and Therapeutic Drug Carrier
Systems, Bd. 4, Ausgabe 1 (1987) und Transdermal Delivery Systems:
A Medical Rationale, Gary W. Cleary, Topical Drug Bioavailability,
Bioequivalence, and Penetration, Plenum Press, 1993. So wurde festgestellt,
dass der transdermale Verabreichungsweg nicht für jedes Mittel mit kurzer Halbwertszeit
und hoher Wirksamkeit und Hautdurchlässigkeit verfügbar ist,
sondern nur für
die wenigen Mittel verfügbar
ist, die die geeignete Kombination einer Vielzahl von Eigenschaften
besitzen, von denen die meisten unvorhersagbar sind, und die erforderlich
sind, um das Mittel für
die sichere und wirksame transdermale Verabreichung geeignet zu
machen.
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Die
wichtigsten dieser Eigenschaften sind die folgenden:
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1. Hautdurchlässigkeit.
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Die
Durchlässigkeit
der Haut gegenüber
dem Mittel muss ausreichend hoch sein, so dass das Mittel mit einer
therapeutisch wirksamen Rate durch eine Hautfläche verabreicht werden kann,
die nicht größer ist
als etwa 200 cm2, und vorzugsweise nicht größer als
50 cm2. Auch die Variation der Hautdurchlässigkeit
an vergleichbaren Stellen von Person zu Person sollte berücksichtigt
werden. Die US-Patente Nrn. 4 568 343; 4 746 515; 4 764 379; 4 863
738; 4 865 848; 4 888 354; 4 900 555; 5 378 730; 5 629 019; 5 641
504; 5 686 097; WO 95/09006; WO 95/01167; WO 96/37231 und WO 96/40259
betreffen verschiedene Zusammensetzungen und Verfahren zum Verstärken der
Durchlässigkeit
von Medikamenten durch die Haut.
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2. Hautbindung.
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Die
Haut unter der transdermalen Abgabevorrichtung ist in der Lage,
durch Absorbieren, Adsorbieren oder Binden einer bestimmten Menge
an Mittel ein Hautdepot des Medikaments zu bilden. Die Menge des
so gebundenen Mittels muss der Haut zugeführt werden, bevor das Mittel
mit gleichmäßigen, therapeutisch
wirksamen Raten in den Blutstrom abgegeben werden kann. Wenn große Mengen
des Mittels in der Haut gebunden werden, beobachtet man signifikante
Verzögerungen
beim Einsetzen der therapeutischen Wirkung ("Verzögerungszeit"), gleichzeitig mit
entsprechenden Verzögerungen
bei der Beendigung der Wirkung beim Abnehmen der Vorrichtung. Weiterhin
gibt es die Möglichkeit,
dass toxische Mengen wirksamer Mittel in der Haut unter der Vorrichtung
enthalten sein können.
Es gibt keine Beziehung zwischen der Hautbindung und der Hautdurchlässigkeit.
Mittel, die hochdurchlässig
sind, können auch
stark gebunden werden, was eine Verzögerungszeit hervorruft, die
ausreichend lang ist, um sie für
den beabsichtigen Zweck ungeeignet zu machen.
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3. Reizung.
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Die
Haut reagiert auf viele oberflächlich
aufgebrachte Substanzen, insbesondere solche, die unter Verschluss
gehalten werden, durch Blasenbildung oder Rötung, begleitet von unangenehmen
Empfindungen, wie Brennen, Jucken und Stechen. Um die Reizung zu
testen, werden Tiermodelle verwendet. Tiermodelle erzeugen jedoch
oft falsche positive und falsche negative Ergebnisse. Zwischen einzelnen Personen
gibt es auch eine große
Variation bei der Empfindlichkeit gegenüber Reizung. Ein Mittel darf bei
einem großen
Prozentsatz der Zielbevölkerung nur
minimal irritierend sein, um für
die sichere und wirksame transdermale Verabreichung geeignet zu sein.
Die US-Patente Nrn. 4 552 872; 4 756 710; 5 028 431; 5 130 139;
5 160 741; 5 304 379 und 5 451 407 betreffen die Überwindung
von Problemen der Hautreizung im Zusammenhang mit transdermaler Medikamentenabgabe.
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4. Sensibilisierung.
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Sensibilisierung
ist eine allergische Reaktion, die induziert wird, wenn ein Mittel
zuerst auf die Haut aufgebracht wird, und die hervorgerufen wird bei
fortdauernder Exposition, was sofort auftreten kann oder nach einem
langen Zeitraum von scheinbar harmloser Exposition.
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Die
Sensibilisierung kann lokal durch oberflächliche Exposition hervorgerufen
werden, was sich als Kontaktdermatitis, begleitet von Blasenbildung, Jucken,
Rötung
und Brennen an der Auftragungsstelle manifestiert. Noch ernster
kann die Sensibilisierung systemisch durch oberflächliche
Anwendung hervorgerufen werden, aber manifestiert sich durch mehr
allgemeine allergische Reaktionen an anderen Stellen als der Auftragungsstelle.
Am schwerwiegendsten kann systemische Sensibilisierung durch orale
oder intravenöse
Verabreichung des Medikaments hervorgerufen werden. Wenn letzteres
passiert, wird die Person nicht in der Lage sein, das Medikament
auf irgendeinem Verabreichungsweg einzunehmen.
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Um
auf Sensibilisierung zu testen, werden Tiermodelle verwendet. Tiermodelle
erzeugen jedoch sowohl falsche positive als auch falsche negative
Ergebnisse. Es gibt auch eine große Variation der allergischen
Reaktion zwischen Personen sowie auch zwischen Geschlechtern, Rassen
und Hauttypen. Es ist offensichtlich, dass ein nützliches transdermales Mittel
bei einem großen
Prozentsatz der Zielbevölkerung
nur minimal sensibilisierend sein darf. Die US-Patente Nrn. 5 000
956; 5 049 387; 5 120 145 und 5 149 539 betreffen die Überwindung
von Sensibilisierungsproblemen bei der transdermalen Medikamentenabgabe
durch gemeinsame Verabreichung eines Corticosteroids.
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5. Pharmakokinetische
Eigenschaften.
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Die
Halbwertszeit eines Mittels ist die Zeitdauer nach Verabreichung,
in der die Hälfte
der verabreichten Menge aus dem Körper ausgeschieden wurde. Da
Blutkonzentrationen von kontinuierlich verabreichten Mitteln über ungefähr fünf Halbwertszeiten
weiter ansteigen, bevor stabile, konstante Blutkonzentrationen erzielt
werden, muss ein Mittel eine relativ kurze Halbwertszeit haben,
um für
die kontinuierliche transdermale Verabreichung geeignet zu sein.
Die transdermalen Halbwertszeiten der meisten Mittel sind nicht
bestimmt worden. Wenn man die aus intravenöser Verabreichung bestimmten Halbwertszeiten
von Mitteln mit den aus transdermaler Verabreichung bestimmten Halbwertszeiten
vergleicht, sind die transdermalen Halbwertszeiten im allgemeinen
länger,
aber es kann eine große
Variation der Halbwertszeiten zwischen Personen geben, die auf Faktoren,
wie beispielsweise Alter, Geschlecht, Gesundheit und Körpertyp
basiert.
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6. Pharmakodynamische
Eigenschaften.
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Es
kann passieren, dass konstante Blutwerte nicht die gewünschten
therapeutischen Wirkungen hervorrufen. Es kann beispielsweise sein,
dass eine therapeutische Wirkung nur bei einer Spitzenblutkonzentration
beobachtet wird, die aus einer Bolusdosis erhalten wird, wobei aber
die Spitzen-Blut- oder -Plasmakonzentration aufgrund der damit verbundenen
Nebenwirkungen nicht aufrechterhalten werden kann. Die kontinuierliche
Verabreichung vieler Mittel erzeugt auch Toleranz, die entweder
einen mittelfreien Zeitraum oder ein kontinuierliches Erhöhen der Dosen
des Mittels erforderlich machen, was eine potentiell gefährliche
Praxis ist.
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7. Wirksamkeit.
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Obgleich
ein gewisser Grad an Wirksamkeit erforderlich ist, damit ein transdermal
verabreichtes Mittel wirksam ist, ist es auch möglich, dass ein Mittel zu wirksam
ist. In dem Maße,
wie die Wirksamkeit ansteigt, sind niedrigere Blutkonzentrationen
erforderlich, und viel kleinere Mengen werden verabreicht. Aufgrund
der normalen Variationen der Hautdurchlässigkeit zwischen einzelnen
Personen und anderen Faktoren kann es sein, dass es unmöglich ist
zu kontrollieren, ob eine Person beispielsweise 1 μg/h oder 2 μg/h erhält. Bei
einem hochwirksamen Mittel kann die Verabreichung von 1 μg/h völlig unwirksam
sein, und eine Rate von 2 μg/h
kann tödlich
sein. Daher wird der therapeutische Index eines Mittels, der das Verhältnis von
toxischen Blutkonzentrationen zu therapeutischen Blutkonzentrationen
angibt, extrem wichtig werden. Ein hochwirksames Mittel sollte also ein
relativ weites therapeutisches Fenster haben, um für die transdermale
Verabreichung geeignet zu sein.
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8. Metabolismus.
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Einer
der erkannten Vorteile der transdermalen Verabreichung war es, dass
sie den "Erstdurchgangs"-Metabolismus des
Mittels durch die Leber, der mit oraler Verabreichung verbunden
ist, vermied. Man weiß jedoch
jetzt, dass auch die Haut für
einige Medikamente ein großes
metabolisierendes Organ ist. Erstdurchgangsmetabolismus, der auftritt,
nachdem ein oral verabreichtes Medikament in den Blutstrom eintritt,
kann vermieden werden. Hautmetabolismus, der auftritt, bevor das
Medikament in den Blutstrom eintritt, kann jedoch nicht vermieden
werden. Hautmetabolismus kann Metaboliten erzeugen, die unwirksam,
reizend, toxisch oder in ihrer biologischen Wirksamkeit mit der
des Mit tels vergleichbar sind. Um für die transdermale Verabreichung
geeignet zu sein, muss ein Mittel Stoffwechseleigenschaften haben,
die mit seiner therapeutischen Verwendung bei kontinuierlicher Verabreichung
konsistent sind.
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Das
oben gesagte fasst die bis heute bekannten primären Eigenschaften zusammen,
welche die Eignung eines Medikaments für die transdermale Verabreichung
beeinflussen. Ohne Zweifel gibt es andere, von denen einige noch
nicht erkannt wurden. Damit ein Mittel für die transdermale Verabreichung geeignet
ist, muss es die richtige Kombination aller dieser Eigenschaften
besitzen. Eine derartige Kombination ist sehr selten und unvorhersagbar,
was durch die sehr wenigen Medikamente verdeutlicht wird, die derzeit
für die
Verabreichung aus transdermalen Abgabevorrichtungen geeignet sind.
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Die
vorliegende Erfindung betrifft die transdermale Verabreichung von
N-(2,5-disubstituierten Phenyl)-N'-(3-substituierten
Phenyl)-N'-methylguanidinen.
Es wurde festgestellt, dass diese Verbindungen NMDA-Rezeptor-Ionenkanalblocker
sind, die vor neuropathischen Schmerzen, neuropsychologischen Defiziten
aufgrund von Herzchirurgie (CABG) und anderen neurologischen Erkrankungen
schützen.
Es ist den Erfindern nicht bekannt, dass diese Verbindung transdermal
durch passive Diffusion oder elektrisch unterstützten Transport über die
Haut verabreicht wird.
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ERLÄUTERUNG DER BEGRIFFE
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Wie
hier verwendet, bedeutet der Begriff "Guanidin" oder "Methylguanidin" eine Verbindung, die aus der Gruppe
ausgewählt
ist, die aus N-(2,5-disubstituierten Phenyl)-N'-(3-substituierten Phenyl)-N'-methylguanidinen
besteht, und er bedeutet nicht nur die Grundform der Verbindung,
sondern auch pharmazeutisch geeignete Salzformen, die R- oder S-Enantiomere,
entweder einzeln oder als razemisches Gemisch, und Gemische davon.
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Wie
hier verwendet, bedeutet der Begriff "Person" ein lebendes Säugetier, und umfasst ohne Einschränkung Menschen
und andere Säugetiere, Hof-
und Sporttiere, wie beispielsweise Rinder, Schweine und Pferde,
und Haustiere, wie beispielsweise Katzen und Hunde.
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Wie
hier verwendet, bezeichnet der Begriff "Monoglycerid" ein Monoglycerid oder ein Gemisch aus
Monoglyceriden von C8-20-Fettsäuren, und
umfasst ohne Einschränkung
Glycerinmonolaurat (GML), Glycerinmonooleat (GMO), Glycerin monocaprat
(GMC), Glycerinmonocaprylat (GMCL) und Glycerinmonolinoleat (GMLO).
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Wie
hier verwendet, bedeutet der Begriff "Permeationsverstärkung" einen Anstieg der Durchlässigkeit
der Haut gegenüber
dem Guanidin in Gegenwart eines Permeationsverstärkers im Vergleich zur Durchlässigkeit
der Haut gegenüber
dem Guanidin in Abwesenheit eines Permeationsverstärkers.
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Wie
hier verwendet, bedeutet der Begriff "Permeationsverstärker" eine Verbindung oder ein Gemisch von
Verbindungen, die so wirken, dass sie die Durchlässigkeit der Haut gegenüber einem
Guanidin erhöhen.
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Wie
hier verwendet, bedeutet der Begriff "permeationsverstärkende Menge" eine Menge eines Permeationsverstärkers, der über einen
wesentlichen Teil des Verabreichungszeitraums eine Permeationsverstärkung zur
Verfügung
stellt.
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Wie
hier verwendet, bedeutet der Ausdruck "vorbestimmte Hautfläche" eine definierte Fläche von intaktem, unverletztem
Haut- oder Schleimhautgewebe. Diese Fläche liegt üblicherweise im Bereich von
etwa 5 cm2 bis etwa 100 cm2.
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Wie
hier verwendet, bedeutet der Ausdruck "Salz" pharmazeutisch
geeignete oder anorganische Salze, ist aber nicht darauf eingeschränkt. Typische anorganische
Salze umfassen Hydrohalogenide, wie beispielsweise Hydrochloride,
Carbonate, Phosphate, Sulfate, Hydrogensulfate, Hydrobromide, Nitrate und
Sulfide. Organische Salze umfassen, sind aber nicht eingeschränkt auf
Säureadditionssalze,
einschließlich
Salze von Monocarbonsäuren
und Polycarbonsäuren,
wie beispielsweise Essigsäure, Äpfelsäure, Maleinsäure, Propionsäure, Bernsteinsäure, Fumarsäure, Zitronensäure, Benzoesäure, Zimtsäure, Weinsäure und ähnlichen.
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Wie
hier verwendet, bedeutet der Ausdruck "verzögerter
Zeitraum" oder "Verabreichungszeitraum" einen Zeitraum von
mindestens etwa 8 Stunden, und bedeutet normalerweise einen Zeitraum von
etwa einem bis etwa sieben Tagen.
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Wie
hier verwendet, bedeutet der Begriff "therapeutisch wirksame Menge" die Dosis von N-(2,5-disubstituierten
Phenyl)-N'-(3-substituierten Phenyl)-N'-methylguanidinen
und/oder deren aktiven Metaboliten, die eine wirksame Therapie zur
Behandlung von unter anderem neuropathischen Schmerzen, neuropsychologischen
Defiziten aufgrund von Herzchirurgie (CABG) und anderen neurologischen
Erkrankungen zur Verfügung
stellt. Im Falle von erwachsenen oder jugendlichen Menschen liegt
der Dosisbereich bei etwa 0,1-10 mg/Tag.
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Wie
hier verwendet, bedeutet der Begriff "therapeutisch wirksame Rate" eine Abgaberate
von N-(2,5-disubstituierten Phenyl)-N'-(3-substituierten Phenyl)-N'-methylguanidinen und/oder deren aktiven Metaboliten,
die wirksam ist, um therapeutische Blut- oder Plasmagehalte in einer
Person während
des Verabreichungszeitraums zu erzeugen, und sie liegt normalerweise
im Bereich von 1-420 μg/h.
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Wie
hier verwendet, bedeutet der Begriff "therapeutischer Blut- oder Plasmagehalt" den Gehalt an N-(2,5-disubstituierten
Phenyl)-N'-(3-substituierten
Phenyl)-N'-methylguanidinen
und/oder deren aktiven Metaboliten im Blut oder Plasma, der eine therapeutische
Wirkung zur gewünschten
Therapie erzielt.
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Wie
hier verwendet, bedeutet der Begriff "transdermal" sowohl perkutane als auch transmukosale
Verabreichung, d.h. den Durchgang von Guanidin durch eine Körperoberfläche oder
-membran, wie beispielsweise intaktes, unverletztes Haut- oder Schleimhautgewebe,
in den Körperkreislauf.
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ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
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Diese
Erfindung stellt Abgabesysteme zur Erzielung von transdermaler Abgabe
eines Guanidins und/oder dessen aktiven Metaboliten zur Verfügung, die
für die
kontinuierliche transdermale Verabreichung der Verbindungen durch
eine Körperoberfläche oder
-membran mit einer therapeutisch wirksamen Rate geeignet sind, um
therapeutische Blut- oder Plasmagehalte in einer Person zu erzielen
und aufrechtzuerhalten.
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Gemäss dieser
Erfindung wurde festgestellt, dass Guanidine mit einer therapeutisch
wirksamen Rate sicher und wirksam transdermal verabreicht werden
können,
um neben anderen Dingen neuropathischen Schmerzen, neuropsychologischen
Defiziten aufgrund von Herzchirurgie (CABG) und anderen neurologischen
Erkrankungen vorzubeugen. Die Herstellung der Verbindungen zur transdermalen Verabreichung
gemäss
dieser Erfindung ist beschrieben in Lain-Yen Hu et al. "Synthesis and Pharmacological
Evaluation of N-(2,5-disubstituted phenyl)-N'-(3-substituted
phenyl)-N'-methylguanidines as
N-Methyl-D-Aspartate Receptor Ion-Channel Blockers", J. Med. Chem. Bd.
40, S. 4281-4289 (1997). Pharmazeutische Zusammensetzungen, die N-(2-Chlor-5-methylthiophenyl)-N'-(3-methylsulfinylphenyl)-N'-methylguanidin oder
dessen pharmazeutisch geeignete Salze umfassen, sind aus WO 99/18962
bekannt. Somit umfasst die Verbindung den folgenden Aspekt.
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Eine
Vorrichtung zur transdermalen Verabreichung einer Guanidinverbindung
mit einer therapeutisch wirksamen Rate gemäss dieser Erfindung umfasst:
- (a) ein Reservoir, umfassend ein Guanidin und wahlweise
eine permeationsverstärkende
Menge eines Permeationsverstärkers;
- (b) eine Stützschicht
hinter der zum Körperkontakt distalen
Fläche
des Reservoirs; und
- (c) eine Möglichkeit
zum Halten des Reservoirs in medikamentenübertragender Beziehung mit
einer Körperoberfläche oder
-membran, worin eine therapeutisch wirksame Menge eines Guanidins
mit einer therapeutisch wirksamen Rate über einen Verabreichungszeitraum
abgegeben wird, um therapeutische Blut- oder Plasmagehalte über einen
wesentlichen Teil des Verabreichungszeitraums zu erzielen und beizubehalten.
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Der
Permeationsverstärker
kann irgendein aus dem Stand der Technik bekannter Permeationsverstärker sein,
um die Durchlässigkeit
von Medikamenten durch Haut zu erhöhen, und umfasst diejenigen,
die in den oben zitierten Patenten veröffentlicht sind, ist aber nicht
darauf eingeschränkt.
Vorzugsweise umfasst der Permeationsverstärker eine permeationsverstärkende Menge
eines Permeationsverstärkers,
einschließlich,
aber nicht eingeschränkt
auf Pyroglutaminsäureester,
wie beispielsweise Laurylpyroglutamat, Monoglyceride, C10-C20-Fettsäureester,
einschließlich
Ethylpalmitat und Isopropylmyristat; Acyllactylate, wie beispielsweise
Caproyllactylsäure
und Lauroyllactylsäure;
Dimethyllauramid; Dodecyl(lauryl)acetat; Lactatester, wie beispielsweise Lauryllactat
und Myristyllactat; Monoalkylether von Polyethylenglycol und deren
Alkyl- oder Arylcarbonsäureester
und Carboxymethylether, wie beispielsweise Polyethylenglycol-4-laurylether
(Laureth-4) und Polyethylenglycol-2-laurylether (Laureth-2); Myreth-3,
Myristylsarcosin und Methyllaurat.
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Diese
und andere Aspekte der vorliegenden Erfindung werden aus der Beschreibung
und den nachfolgenden anhängigen
Figuren leicht offensichtlich.
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KURZE BESCHREIBUNG DER
FIGUREN
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1 ist
ein Querschnitt durch eine schematische, perspektivische Ansicht
einer Ausführungsform
eines transdermalen therapeutischen Systems gemäss dieser Erfindung.
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2 ist
eine Querschnittsansicht durch eine andere Ausführungsform dieser Erfindung
vor Anwendung auf der Haut.
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3 ist
eine Querschnittsansicht durch eine andere Ausführungsform dieser Erfindung
vor Anwendung auf der Haut.
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4 ist
eine Querschnittsansicht durch eine andere Ausführungsform dieser Erfindung
vor Anwendung auf der Haut.
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5 zeigt
den passiven transdermalen Fluss von CNS 5161 aus mehreren Matrixvorrichtungen.
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6 zeigt
den transdermalen Fluss von CNS 5161 durch Elektrotransport.
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GENAUE BESCHREIBUNG DER
ERFINDUNG
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Gemäss dieser
Erfindung wurde festgestellt, dass die Guanidinverbindungen dieser
Erfindung sicher und wirksam transdermal mit einer therapeutisch
wirksamen Rate verabreicht werden können, um unter anderem eine
Behandlung von neuropathischen Schmerzen, neuropsychologischen Defiziten aufgrund
von Herzchirurgie (CABG) und anderen neurologischen Erkrankungen
bereitzustellen. Die vorliegende Erfindung stellt Vorrichtungen
zur Guanidintherapie mit verbesserter Patientenbefolgung für eine Person
zur Verfügung,
die eine solche Therapie benötigt.
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Gemäss dieser
Erfindung beträgt
die therapeutische Zieldosis etwa 0,1-10 mg/Tag, vorzugsweise 0,1-2
mg/Tag, und am bevorzugtesten 0,25-1 mg/Tag. Therapeutische Blut-
oder Plasmagehalte können
aus transdermalen Verabreichungsraten im Bereich von 1-420 μg/h, vorzugsweise
etwa 4-100 μg/h,
und am bevorzugtesten 10-50 μg/h
erhalten werden. Repräsentative
gleichmäßige in
vitro-Flüsse des
Guanidins durch menschliche Haut durch passive Diffusion liegen
im Bereich von etwa 0,1-2 μg/cm2h, in Abhängigkeit von der Medikamentenform,
dem Permeationsverstärker
und dem Klebstoff. Elektrisch unterstützter Transport des Guanidins durch
Haut führte
zu einem mittleren gleichmäßigen, transdermalen
Fluss von etwa 50-60 μg/cm2h bei einem Strom von 0,2 mA und einer Stromdichte
von 0,1 mA/cm2.
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Diese
Erfindung ist besonders nützlich
bei der Verabreichung von Guanidinen durch die Haut. Sie ist jedoch
auch verwendbar bei der Verabreichung der Verbindungen durch Schleimhaut.
Gemäss
dieser Erfindung wird das Guanidin in eine Guanidin-übertragende
Beziehung mit einer geeigneten Körperoberfläche gebracht,
vorzugsweise in einem pharmazeutisch geeigneten Träger, und über den
gewünschten
Verabreichungszeitraum am Ort gehalten.
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Die
N-(2,5-disubstituierten Phenyl)-N'-(3-substituierten Phenyl)-N'-methylguanidine,
die zur Verwendung gemäss
dieser Erfindung geeignet sind, und ihre Synthese sind im oben aufgeführten Artikel
von Hu et al. veröffentlicht.
Bevorzugte Guanidine gemäss
dieser Erfindung umfassen N-(2-Chlor-5-(methylthio)phenyl)-N'-(3-(methylthio)phenyl)-N'-methylguanidin und N-(2-Brom-5-(methylthio)phenyl)-N'-(3-(methylthio)phenyl)-N'-methylguanidin.
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Ein
Guanidin gemäss
dieser Erfindung wird aus einer transdermalen Abga bevorrichtung
verabreicht, die nachstehend noch genauer beschrieben wird. Beispiele
für geeignete
transdermale Abgabevorrichtungen sind in den 1-4 veranschaulicht.
In den Figuren werden gleiche Bezugszahlen in allen verschiedenen
Figuren verwendet, um gleiche oder ähnliche Komponenten zu kennzeichnen.
Die Figuren sind nicht maßstabsgetreu
gezeichnet.
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Im
Hinblick auf 1 umfasst eine Ausführungsform
eines transdermalen therapeutischen Systems gemäss dieser Erfindung eine transdermale
Abgabevorrichtung 10, umfassend ein Reservoir 12, vorzugsweise
in Form einer Matrix, die das Guanidin enthält, und wahlweise einen darin
dispergierten Permeationsverstärker.
Das Reservoir 12 ist eingeschoben zwischen einer Stützschicht 14 und
einer In-line-Kontaktklebeschicht 16. Die Vorrichtung 10 haftet
an der Hautoberfläche 18 mittels
der Klebstoffschicht 16. Die Klebstoffschicht 16 kann
wahlweise den Permeationsverstärker
und/oder das Guanidin enthalten. Ein entfernbarer Abziehstreifen
(in 1 nicht gezeigt) wird normalerweise auf der exponierten
Oberfläche
der Klebstoffschicht 16 zur Verfügung gestellt, und wird vor
Anwendung der Vorrichtung 10 auf der Haut 18 abgezogen.
Wahlweise kann eine ratenkontrollierende Membran (nicht gezeigt)
zwischen dem Reservoir 12 und der Klebstoffschicht 16 vorhanden
sein. Zusätzlich
kann eine nicht ratenkontrollierende Verbindungsschichtmembran,
wie im US-Patent Nr. 5 635 203 veröffentlicht, zwischen dem Reservoir 12 und
dem Klebstoff 16 in allen in den 1-4 gezeigten
Ausführungsformen
vorhanden sein.
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Obgleich
die gezeigten Ausführungsformen dieser
Erfindung einen In-line-Klebstoff,
wie in 1 gezeigt, verwenden, können andere Möglichkeiten zum
Halten des Systems auf der Haut verwendet werden. Solche Möglichkeiten
umfassen einen peripheren Klebstoffring außerhalb des Weges des Medikaments aus
dem System zur Haut, oder die Verwendung anderer Befestigungsmöglichkeiten,
wie beispielsweise Schnallen, Gürtel
und elastische Armbänder.
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Gemäss einer
bevorzugten Ausführungsform
hat das Reservoir 12 die Form einer Matrix, die ein Guanidin
und wahlweise einen Permeationsverstärker enthält, der in einem geeigneten
Klebstoff, vorzugsweise einem druckempfindlichen Klebstoff, dispergiert
ist. Solche druckempfindlichen Klebstoffe umfassen, sind aber nicht
eingeschränkt
auf Polysiloxane, Polyacrylate, Polyurethane, Acrylklebstoffe, einschließlich vernetzten
und nicht-vernetzten Acrylcopolymeren, Vinylacetatklebstoffen, Ethylen-Vinylacetat-Copolymeren
und natürlichen
oder synthetischen Kautschuken, einschließlich Polybutadienen, Polyisoprenen
und Polyisobutylenklebstoffen, sowie deren Gemischen und Pfropfcopolymeren.
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Die
Matrixformulierungen gemäss
dieser Ausführungsform
umfassen den Klebstoff, der das Guanidin und, falls vorhanden, den
Permeationsverstärker
enthält,
auf einer Fläche
auf die Stützschicht laminiert
und auf der anderen auf den Abziehstreifen. Zusätzlich zum Guanidin und Permeationsverstärker können die
Matrix oder der Träger
auch Farbstoffe, Pigmente, inerte Füllstoffe, reizlindernde Mittel,
Trägersubstanzen,
Konservierungsstoffe (beispielsweise Antioxidationsmittel) und andere
aus dem Stand der Technik bekannte herkömmliche Komponenten von pharmazeutischen
Produkten oder transdermalen Vorrichtungen enthalten. Beispielsweise
kann die Matrix auch mit hydrophilen, wasserabsorbierenden und wasserlöslichen
Polymeren ausgestattet sein, die aus dem Stand der Technik bekannt
sind, wie beispielsweise Polyvinylalkohol und Polyvinylpyrrolidon, entweder
einzeln oder in Kombination. Andere geeignete wasserlösliche und
wasserabsorbierende Polymere sind im Stand der Technik bekannt,
wie beispielsweise diejenigen, die im US-Patent Nr. 5 176 916 veröffentlicht
sind.
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Wie
in 2 gezeigt, kann die transdermale therapeutische
Vorrichtung 20 alternativ mittels einer Klebstoffdeckschicht 22 an
der Haut oder Schleimhaut eines Patienten befestigt werden. Die
Vorrichtung 20 besteht aus dem Reservoir 12, vorzugsweise in
Form einer Matrix, die das Guanidin und wahlweise einen darin aufgelösten und/oder
dispergierten Permeationsverstärker
enthält.
Angrenzend an eine Oberfläche
des Reservoirs 12 wird eine Stützschicht 14 bereitgestellt.
Der Klebstoffüberzug 22 hält die Vorrichtung
auf der Haut und kann zusammen mit den übrigen Elementen der Vorrichtung
hergestellt oder getrennt davon bereitgestellt werden. Bei bestimmten
Formulierungen kann der Klebstoffüberzug 22 dem In-line-Kontaktkleber 16 vorzuziehen
sein, wie in 1 gezeigt. Die Stützschicht 14 ist
vorzugsweise etwas größer als
das Reservoir 12 und hindert auf diese Weise die Materialien
im Reservoir 12 daran, nachteilig mit dem Klebstoff im Überzug 22 wechselzuwirken.
Wahlweise kann eine ratenkontrollierende Membran (in 2 nicht
gezeigt) auf der der Haut zugewandten Seite des Reservoirs 12 zur
Verfügung gestellt
werden. Mit der Vorrichtung 20 wird auch ein entfernbarer
Abziehstreifen 24 bereitgestellt und direkt vor der Anwendung
der Vorrichtung 20 auf der Haut abgezogen.
-
In 3 umfasst
die transdermale Abgabevorrichtung 30 ein Guanidin- und
Permeationsverstärkerreservoir
(Guanidinreservoir) 12, im wesentlichen wie in Bezug auf 1 beschrieben.
Das Permeationsverstärkerreservoir
(Verstärkerreservoir) 26 umfasst
den Permeationsverstärker überall dispergiert
und enthält
ein Guanidin bei oder unterhalb Sättigung, wenn es im Gleichgewicht
steht mit dem Guanidinreservoir 12. Das Verstärkerreservoir 26 wird vorzugsweise
im wesentlichen aus der gleichen Matrix hergestellt, wie sie zur
Herstellung des Guanidinreservoirs 12 verwendet wird. Eine
ratenkontrollierende Membran 28 zum Kontrollieren der Freisetzungsrate
des Permeationsverstärkers
vom Verstärkerreservoir 26 zum
Guanidinreservoir 12 ist zwischen den zwei Reservoirs angeordnet.
Eine ratenkontrollierende Membran (in 3 nicht
gezeigt) zum Kontrollieren der Freisetzungsrate des Verstärkers und/oder
Guanidins vom Guanidinreservoir 12 zur Haut kann auch wahlweise
verwendet werden, und würde
sich zwischen der Klebstoffschicht 16 und dem Reservoir 12 befinden.
-
Die
ratenkontrollierende Membran kann aus permeablen, semipermeablen
oder mikroporösen Materialien
hergestellt werden, die aus dem Stand der Technik bekannt sind,
um die Rate von Mitteln in und aus Abgabevorrichtungen zu kontrollieren,
und hat eine Permeabilität
gegenüber
dem Permeationsverstärker,
die niedriger ist als die des Medikamentenreservoirs 12.
Geeignete Materialien umfassen, sind aber nicht eingeschränkt auf
Polyethylen, Polyvinylacetat, Ethylen-n-butylacetat- und Ethylen-Vinylacetat-Copolymeren.
-
Über dem
Permeationsverstärkerreservoir 26 der
Vorrichtung 30 befindet sich eine Stützschicht 14. Auf
der der Haut zugewandten Seite des Reservoirs 12 befinden
sich eine Klebstoffschicht 16 und ein abziehbarer Streifen 24,
der vor Anwendung der Vorrichtung 30 auf der Haut entfernt
würde.
-
In
den Ausführungsformen
der 1, 2 und 3 hat das
Träger-
oder Matrixreservoir des Materials eine ausreichende. Viskosität, um seine Form
ohne Quellen oder Fließen
beizubehalten. Wenn jedoch die Matrix oder der Träger ein
fließfähiges Material
mit niedriger Viskosität
ist, wie beispielsweise eine Flüssigkeit
oder ein Gel, kann die Zusammensetzung vollständig in einem Beutel oder in
einer Tasche eingeschlossen sein, wie beispielsweise im Stand der
Technik aus dem US-Patent Nr. 4 379 454 (oben erwähnt) bekannt
und in 4 veranschaulicht ist.
-
Die
in 4 gezeigte Vorrichtung 40 umfasst ein
Stützelement 14,
das als Schutzhülle
für die
Vorrichtung dient, die ihr strukturellen Halt verleiht und die Komponenten
in der Vorrichtung 40 im wesentlichen daran hindert, aus
der Vorrichtung auszulaufen. Die Vorrichtung 40 umfasst
auch ein Reservoir 12, das das Guanidin und den Permeationsverstärker enthält, und
sie trägt
auf der vom Stützelement 14 abgewandten
Fläche
eine ratenkontrollierende Membran 28 zum Kontrollieren
der Freisetzung von Guanidin und/oder Permeationsverstärker aus
der Vorrichtung 40. Die Außenkanten des Stützelements 14 überlagern
die Kanten des Reservoirs 12 und sind über dem Umfang mit den Außenkanten
der ratenkontrollierenden Membran 28 in flüssigkeitsdichter Anordnung
verbunden. Dieses versiegelte Reservoir kann erhalten werden durch
Druck, Verschmelzen, Verkleben, Aufbringen eines Klebstoffs auf
die Kanten oder andere Verfahren, die aus dem Stand der Technik
bekannt sind. Auf diese Weise ist das Reservoir 12 ganz
zwischen dem Stützelement 14 und
der ratenkontrollierenden Membran 28 enthalten. Auf der der
Haut zugewandten Seite der ratenkontrollierenden Membran 28 befinden
sich eine Klebstoffschicht 16 und ein abziehbarer Streifen 24,
der vor Anwendung der Vorrichtung 40 auf der Haut abgezogen würde.
-
In
einer alternativen Ausführungsform
der Vorrichtung 40 aus 4 enthält das Reservoir 12 den
Permeationsverstärker
und Guanidin bei oder unterhalb der Sättigung. In der Klebstoffschicht 16, die
als separates Reservoir wirkt, sind das Guanidin und eine weitere
Menge Permeationsverstärker
vorhanden.
-
Das
Guanidin kann an menschliche Haut oder Schleimhaut durch direktes
Auftragen auf die Haut oder Schleimhaut in Form beispielsweise einer Salbe,
eines Gels, einer Creme oder Lotion verabreicht werden, wird aber
vorzugsweise aus einem Hautpflaster oder einer anderen transdermalen
Abgabevorrichtung verabreicht, die eine gesättigte oder untersättigte Formulierung
des Guanidins und wahlweise einen Verstärker enthält. Die Formulierung kann wässrig oder
nichtwässrig
sein. Die Formulierung sollte so beschaffen sein, dass sie das Guanidin und
irgendein Mittel gegen Hautreizung und/oder einen Verstärker mit
den notwendigen Flüssen
abgibt. Wässrige
Formulierungen umfassen üblicherweise Wasser
oder Wasser/Ethanol und etwa 1-5 Gew.-% eines Geliermittels, beispielsweise
ein hydrophiles Polymer, wie Hydroxyethylcellulose oder Hydroxypropylcellulose.
Typische nicht-wässrige
Gele umfassen Siliconflüssigkeit
oder Mineralöl.
Mineralöl-basierte
Gele umfassen üblicherweise
auch 1-2 Gew.-% eines Geliermittels, wie beispielsweise kolloidales
Siliciumdioxid. Die Eignung eines speziellen Gels hängt von
der Kompatibilität
seiner Bestandteile mit dem Guanidin, mit dem Mittel gegen Hautreizung und
dem Permeationsverstärker
sowie irgendwelchen anderen Komponenten in der Formulierung ab. Die
Reservoirmatrix sollte mit dem Guanidin, dem Permeationsverstärker und
irgendeinem Träger
kompatibel sein. Der Begriff "Matrix", wie hier verwendet, bezeichnet
eine gut gemischte Zusammensetzung der Bestandteile. Bei Verwendung
einer wässrigen Formulierung
ist die Reservoirmatrix vorzugsweise ein hydrophiles Polymer, z.B.
ein Hydrogel.
-
Bei
Verwendung einer nicht-wässrigen
Formulierung besteht die Reservoirmatrix vorzugsweise aus einem
hydrophoben Polymer. Geeignete Polymermatrizes sind aus dem Stand
der Technik der transdermalen Medikamentenabgabe gut bekannt, und
Beispiele umfassen Polyurethane, sowie die in den oben genannten
Patenten aufgeführten
Materialien.
-
Ein
typisches laminiertes System besteht im wesentlichen aus einer polymeren
Membran und/oder Matrix, wie beispielsweise Ethylen-Vinylacetat
(EVA)-Copolymeren,
wie beispielsweise denen, die im US-Patent Nr. 4 144 317 beschrieben
sind, vorzugsweise mit einem Vinylacetat (VA)-Gehalt im Bereich
von etwa 9% bis zu etwa 60%, und noch bevorzugter etwa 9% bis 40%
VA. Polyisobutylen/Öl-Polymere,
die 4-25% Polyisobutylen mit hoher Molmasse und 20-81 Polyisobutylen
mit niedriger Molmasse enthalten, wobei der Rest ein Öl ist, wie beispielsweise
Mineralöl
oder Polybuten, können auch
als Matrixmaterial verwendet werden. Gemäss der bevorzugten Ausführungsform
umfasst die Polymermatrix einen druckempfindlichen Klebstoff, wie oben
angegeben.
-
Die
Menge des Guanidins, die in der therapeutischen Vorrichtung vorliegt
und erforderlich ist, um ein effektives therapeutisches Ergebnis
zu erzielen, hängt von
vielen Faktoren ab, wie beispielsweise der erforderlichen Minimaldosis
des Guanidins für eine
spezielle Indikation, die behandelt werden soll; der Löslichkeit
und Permeabilität
der Matrix, wobei man die Gegenwart eines Permeationsverstärkers, der
Klebstoffschicht und der ratenkontrollierenden Membran berücksichtigen
muss, falls diese vorhanden sind; und dem Zeitraum, über den
die Vorrichtung an der Haut befestigt ist. Die minimale Menge an Guanidin
wird durch das Erfordernis bestimmt, dass ausreichende Mengen Guanidin
in der Vorrichtung vorhanden sein müssen, um die gewünschte Freisetzungsrate über den
vorgegebenen Anwendungszeitraum aufrechtzuerhalten. Aus Sicherheitsgründen ist die
maximale Menge durch das Erfordernis bestimmt, dass die Menge des
vorhandenen Guanidins nicht für
eine Freisetzungsrate ausreichen darf, die toxische Werte erreicht.
-
Das
Guanidin kann in der Matrix oder dem Träger in einer Konzentration
bei oder unterhalb der Sättigung
vorliegen. Eine Überschussmenge
des Guanidins überhalb
der Sättigung
kann in der Matrix oder dem Träger
vorhanden sein, wobei die Überschussmenge
eine Funktion der gewünschten
Länge des
Abgabezeitraums des Systems ist. Das Guanidin kann in einem Gehalt
unterhalb der Sättigung
vorliegen, ohne von dieser Erfindung abzuweichen, solange es kontinuierlich
mit einer therapeutischen Rate und über einen Zeitraum an die Haut-
oder Schleimhautstelle abgegeben wird, der ausreichend ist, um eine
therapeutisch wirksame Menge an Guanidin abzugeben, die das gewünschte therapeutische
Ergebnis liefert.
-
Der
Permeationsverstärker,
der in der vorliegenden Erfindung verwendbar ist, wird ausgewählt aus
den Verbindungen, die mit der Guanidinverbindung kompatibel sind
und erhöhte
Hautpermeation des Medikaments bereitstellen, wenn sie zusammen mit
dem Medikament an die Haut eines Anwenders verabreicht werden. Darüber hinaus
darf der Permeationsverstärker
nicht nachteilig mit dem Klebstoff der In-line-Kontaktklebeschicht
wechselwirken, wenn eine solche vorhanden ist. Beispiele für Permeationsverstärker sind
in den oben zitierten Patenten veröffentlicht und können, ohne
darauf eingeschränkt
zu sein, ausgewählt
werden aus Laurylpyroglutamat, Fettsäuren, Monoglyceriden von Fettsäuren, wie
beispielsweise Glycerinmonolaurat, Glycerinmonooleat, Glycerinmonocaprat,
Glycerinmonocaprylat oder Glycerinmonolinoleat; Lactatestern von
Fettsäuren, wie
beispielsweise Lauryllactat, Cetyllactat und Myristyllactat; Acyllactaten,
wie beispielsweise Caproyllactylsäure; Estern von Fettsäuren mit
etwa 10 bis 20 Kohlenstoffatomen, einschließlich, aber nicht eingeschränkt auf
Isopropylmyristat und Ethylpalmitat; Alkyllauraten, wie beispielsweise
Methyllaurat; Dimethyllauramid; Laurylacetat; Monoalkylethern von
Polyethylenglycol und deren Alkyl- oder Arylcarbonsäureestern
und Carboxymethylethern, wie beispielsweise Polyethylenglycol-4-laurylether
(Laureth-4) und Polyethylenglycol-2-laurylether (Laureth-2); Polyethylenglycolmonolaurat;
Myristylsarcosin; Myreth-3; und niederen C1- 4-Alkoholen, wie beispielsweise Isopropanol
und Ethanol, allein oder in Kombinationen mit einem oder mehreren
davon. Ein bevorzugter Permeationsverstärker gemäss dieser Erfindung umfasst
Laurylpyroglutamat.
-
Das
permeationsverstärkende
Gemisch wird in der Matrix oder dem Träger gelöst und/oder dispergiert, vorzugsweise
mit einer Konzentration, die ausreicht, um permeationsverstärkende Mengen
des Verstärkers über den
beabsichtigten Verabreichungszeitraum im Reservoir bereitzustellen.
Wenn es zusätzlich
eine separate Permeationsverstärker-Matrixschicht
gibt, wie in den 3 und 4, liegt
der Permeationsverstärker
normalerweise im separaten Reservoir im Überschuss der Sättigung vor.
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Die
Vorrichtungen gemäss
dieser Erfindung können
auch ein Mittel gegen Hautreizung enthalten, das in der Matrix oder
dem Träger
dispergiert ist, vorzugsweise bei einer Konzentration, die ausreicht,
um das Mittel gegen Hautreizung in einer Menge an die Haut abzugeben,
die die Hautreizung über
den beabsichtigten Verabreichungszeitraum wirksam reduziert. Das
Mittel gegen Hautreizung liegt vorzugsweise im Überschuss der Sättigung
vor, um sicherzustellen, dass das Mittel gegen Hautreizung kontinuierlich mit
dem Guanidin verabreicht wird, und solange weiter vorhanden ist,
wie Guanidin in der Epidermis vorhanden ist. Geeignete Mittel gegen
Hautreizung umfassen, sind aber nicht eingeschränkt auf Methylnicotinat, wie
im US-Patent Nr. 5 451 407 beschrieben, Corticosteroide und Puffermittel,
einschließlich
Ascorbinsäure
und Essigsäure.
Solche Mittel gegen Hautreizung sind aus dem Stand der Technik bekannt,
wie aus den oben zitierten Patenten ersichtlich ist.
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Wegen
der großen
Variation der Hautdurchlässigkeit
von Person zu Person und von Stelle zu Stelle auf demselben Körper kann
es bevorzugt sein, dass das Guanidin, das Mittel gegen Hautreizung und/oder
der Permeationsverstärker
aus einer ratenkontrollierten transdermalen Abgabevorrichtung verabreicht
werden.
-
Ratenkontrolle
kann entweder durch eine ratenkontrollierende Membran erzielt werden,
wie im oben genannten US-Patent Nr. 3 797 494 beschrieben, oder
durch einen Klebstoff oder beides, sowie auch auf andere, aus dem
Stand der Technik bekannte Arten.
-
Eine
bestimmte Menge des Guanidins kann reversibel an die Haut binden,
und es ist daher bevorzugt, dass die Schicht der Vorrichtung, die
mit der Haut in Kontakt steht, diese Menge an Guanidin als Beladungsdosis
enthält.
-
Die
Oberfläche
der Vorrichtung dieser Erfindung kann von etwa 1-200 cm2 variieren.
Eine typische Vorrichtung hat jedoch eine Oberfläche im Bereich von 5-60 cm2,
vorzugsweise weniger als etwa 20 cm2.
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Die
Vorrichtungen dieser Erfindung können so
konstruiert sein, dass sie das Guanidin effektiv über einen
verlängerten
Zeitraum von mehreren Stunden bis zu 7 Tagen oder länger abgeben.
Sieben Tage sind im allgemeinen das maximale Zeitlimit für die Anwendung
einer einzelnen Vorrichtung, da nachteilige Okklusionseffekte einer
Hautstelle mit der Zeit zunehmen, und der normale Zyklus vom Ablösen der
Haut und Erneuerung der Hautzellen in etwa 7 Tagen abläuft.
-
Vorzugsweise
umfasst eine Vorrichtung zur transdermalen Verabreichung eines Guanidins
mit einer therapeutisch wirksamen Rate:
- (a)
ein Reservoir, umfassend:
(i) 1-30 Gew.-% Guanidin,
(ii)
0-50 Gew.% eines Permeationsverstärkers,
(iii) 30 bis 90
Gew.-% eines polymeren Trägers;
- (b) eine Stützschicht
hinter der der Haut abgewandten Oberfläche des Reservoirs; und
- (c) eine Möglichkeit
zum Halten des Reservoirs in einer Guanidin-übertragenden Beziehung mit
der Haut.
-
Noch
bevorzugter umfasst eine Vorrichtung zur transdermalen Verabreichung
eines Guanidins mit einer therapeutisch wirksamen Rate:
- (a) ein Reservoir, umfassend:
(i) 1-25 Gew.-% Guanidin,
(ii)
1-30 Gew.-% eines Permeationsverstärkers,
(iii) 30-90 Gew.-%
eines polymeren Trägers;
- (b) eine Stützschicht
hinter der der Haut abgewandten Seite des Reservoirs; und
- (c) eine Möglichkeit
zum Halten des Reservoirs in Guanidin-übertragender Beziehung mit
der Haut.
-
Am
bevorzugtesten umfasst eine Vorrichtung zur transdermalen Verabreichung
eines Guanidins mit einer therapeutisch wirksamen Rate ein Matrixsystem,
umfassend:
- (a) ein Reservoir, umfassend:
(i)
1-15 Gew.% N-(2-Chlor-5-(methylthio)phenyl)-N'-(3-(methylthio)phenyl)-N'-methylguanidin
(ii)
4-20 Gew.-% Laurylpyroglutamat
(iii) 30-90 Gew.-% eines polymeren
Trägers;
- (b) eine Stützschicht
hinter der der Haut abgewandten Seite des Reservoirs; und
- (c) eine Möglichkeit
zum Halten des Reservoirs in Guanidin-übertragender Beziehung mit
der Haut.
-
Die
Stützschicht
kann flexibel oder nicht-flexibel sein, und kann ein atmungsaktives
oder verschließendes
Material sein. Geeignete Materialien umfassen ohne Einschränkung Polyethylen,
Polyurethan, Polyester, Ethylen-Vinylacetat, Acrylnitril, Cellophan,
Celluloseacetat, Cellulosematerialien, Ethylcellulose, Ethylen-Vinylalkohol,
weichgemachte Vinylacetat-Vinylchlorid-Copolymere, Polyethylenterephthalat,
Nylon, Rayon, Polypropylen, Polyvinylalkohol, Polyvinylchlorid,
metallisierte Polyesterfilme, Polyvinylidenchlorid, Polycarbonat,
Polystyrol und Aluminiumfolie. Die Stützschicht kann ein Multilaminatfilm
sein.
-
Die
Möglichkeit
zum Halten des Reservoirs in Medikamenten- und Permeationsverstärker-übertragender
Beziehung mit der Haut ist vorzugsweise ein druckempfindlicher Klebstoff,
einschließlich,
aber nicht eingeschränkt
auf Polyisobutylenklebstoffe, Silikonklebstoffe und Acrylatklebstoffe,
die aus dem Stand der Technik bekannt sind, einschließlich Copolymeren
und Pfropfcopolymeren davon. Eine weitere Ausführungsform der Erfindung betrifft
das Einbringen eines kleinen Prozentsatzes, z.B. etwa 1 bis 5 Gew.-%,
Guanidin in den Klebstoff, um eine geeignete Anfangsfreisetzungsrate
zu gewährleisten.
Die Möglichkeit
zum Halten kann auch das Reservoir verdoppeln, wodurch eine monolithische
Medikament-in-Klebstoff-Formulierung
zur Verfügung
gestellt wird.
-
Etwa
0,1-10 mg/Tag, vorzugsweise 0,1-2 mg/Tag, und am bevorzugtesten
0,25-1 mg/Tag des Guanidins werden täglich mit Hilfe der oben beschriebenen Vorrichtungen
abgegeben. Um dieses Ergebnis zu erzielen, wird das Guanidin mit
einer therapeutischen Rate im Bereich von etwa 1-420 μg/h, vorzugsweise
etwa 4-100 μg/h, und
am bevorzugtesten 10-50 μg/h über den
Behandlungszeitraum, normalerweise etwa 12 Stunden bis 5 Tage, vorzugsweise 24-72
Stunden, aus einer vernünftig
bemessenen transdermalen Abgabevorrichtung abgegeben, die eine Oberfläche von
weniger als etwa 60 cm2, und vorzugsweise
weniger als etwa 20 cm2 hat.
-
Der
Zeitraum des Vorliegens von Guanidin und die Gesamtmenge an Guanidin
im Plasma kann unter Befolgung der Lehren dieser Erfindung verändert werden,
um unterschiedliche Behandlungspläne bereitzustellen. Sie können somit
durch die Zeitdauer, während
der exogenes Guanidin transdermal an eine Person oder ein Tier abgegeben
wird, und die Rate, mit der es verabreicht wird, kontrolliert werden.
-
Nachdem
unsere Erfindung allgemein beschrieben wurde, beschreiben die folgenden
genauen Beispiele bevorzugte Ausführungsformen davon.
-
BEISPIEL 1
-
Herstellung von transdermalen
Klebstoffmatrixsystemen
-
Unter
Einwirkung von Ultraschall wurden 2,75 g N-(2-Chlor-5-(methylthio)phenyl)-N'-(3-methylthio)phenyl-N'-methylguanidinhydrochlorid
(CNS 5161A HCl, erhältlich
von Cambridge Neuroscience, Cambridge (MA)) in Milli-Q-Wasser bei 11 mg/ml
gelöst.
Die Lösung
wurde mit Ammoniumhydroxid titriert, um 100% Umwandlung zu erzielen (End-pH-Wert
von 9,2 nach Zugabe von 1,9 Äquivalenten
Ammoniumhydroxid). Die Medikamentenbase wurde in einem Scheidetrichter
in Chlorform extrahiert. Zwei Aliquots der Chloroformphase wurden
mit Stickstoffgas getrocknet, in eine mobile Phase überführt, und
der Medikamentengehalt wurde mittels HPLC bestimmt. Die Ausbeute
an Medikamentenbase betrug 98,2% des theoretischen Werts. Abgemessene
Volumina der Chloroformschicht wurden in Röhrchen gegeben und unter einem
Strom von warmem Stickstoffgas getrocknet. Die Medikamentenbase,
ein hellbraunes Gel, wurde weiter unter Vakuum 6,5 Stunden lang
getrocknet. Die Röhrchen
wurden fest verschlossen, vor Licht geschützt und bei 4°C gelagert.
-
Die
nachfolgenden sechs Formulierungen, wobei drei die Base und drei
das HCl-Salz enthielten, wurden zur Bestimmung der transdermalen
Permeation her gestellt. NS 87-2287 ist ein Polyacrylatklebstoff,
erhältlich
von National Starch and Chemical Company.
- 1)
Formulierung A: 6% CNS 5161 (freie Base), NS 87-2287 Polyacrylatklebstoff
- 2) Formulierung B: 6% CNS 5161 (freie Base), 12% Permeationsverstärker Laurylpyroglutamat, NS
87-2287 Polyacrylatklebstoff
- 3) Formulierung C: 6% 5161 (freie Base), 3% Glycerinmonolaurat,
NS 87-2287 Polyacrylatklebstoff
- 4) Formulierung D: 6% CNS 5161A (HCl-Salz), NS 87-2287 Polyacrylatklebstoff
- 5) Formulierung E: 6% CNS 5161A (HCl-Salz), 12% Laurylpyroglutamat,
NS 87-2287 Polyacrylatklebstoff
- 6) Formulierung F: 6% CNS 5161A (HCl-Salz), 3% Glycerinmonolaurat,
NS 87-2287 Polyacrylatklebstoff.
-
Für Formulierungen,
die die Medikamentenbase enthielten, wurde die Base in Ethylacetat
gelöst. Die
erhaltene Lösung
einer bekannten Medikamentenkonzentration wurde in geeigneten Mengen
in der Formulierung verwendet. Das Pulver des Medikament-HCl-Salzes
wurde direkt ausgewogen. Die Formulierungsgemische, die Medikamentenbase/Salz, Klebstoff,
Permeationsverstärker
und Ethylacetat umfassten, wurden dann gründlich vermischt.
-
Verfahren
zum Gießen
von Klebstoff-Matrixsystemen per Hand
-
Mit
Isopropylalkohol gereinigte Glasplatten wurden als Träger verwendet,
um die Formulierungen per Hand zu gießen. Geeignete Abschnitte eines silikonisierten
Abziehstreifens (Abziehseite oben) wurden auf den Platten glattgestrichen
und befestigt. Eine Schicht des Formulierungsgemisches wurde auf einem
Ende des Streifens ausgebreitet und mit einem Gießmesser
glatt über
die Länge
des Streifens gezogen. Nach Trocknen in einem Abzug über Nacht wurden
die Güsse
weiter mindestens 1 Stunde lang in einem Ofen bei 65°C getrocknet.
Die getrockneten Matrizes wurden mit silikonisiertem Abziehstreifen (Abziehseite
unten) abgedeckt und auf eine erforderliche Dicke von 0,05 mm (2
mils) kalandriert. Nach Abziehen eines der Streifen wurde ein Stützfilm per Hand
auf jeden Guss laminiert. Einzelne Systeme geeigneter Flächen wurden
vor der Verwendung aus den Güssen
ausgestanzt.
-
Heiß abgelöste menschliche
Epidermis von verschiedenen Hautspendern und anatomischen Stellen
wurde für
die in vitro-Permeationsuntersuchungen verwendet. Die Epidermis
wurde nach 60 Sekunden langem Eintauchen in Wasser von 60°C von der
Dermis getrennt. Vor der Verwendung wurde die Epidermis auf Defekte
untersucht.
-
Ein
2 cm2-System wurde zentriert und auf der epidermalen
Seite eines 4,5 cm2-Stücks Epidermis befestigt. Zwei
Schichten doppelseitiger Klebstoffringe wurden auf der Haut befestigt.
Die Epidermis mit dem daran befestigten System wurde über der Öffnung der
Rezeptorkammer zentriert, und die Haut wurde mit den doppelseitigen
Klebstoffringen an der Zelle befestigt. Ein Schaumpolster und ein
Delrin-Endstück
wurden aufgelegt und gesichert.
-
Zell-
und Schlauchmaterialien wurden auf der Basis der Medikamentenkompatibilität ausgewählt. Die
ausgewählte
Rezeptorlösung
(Citrat (10 mM)-gepufferte Kochsalzlösung (150 mM), pH 5,25) und
die Permeationszellen wurden auf 32°C gehalten.
-
Probenentnahmeverfahren
-
Das
gesamte Rezeptorvolumen der Permeationszelle wurde automatisch gesammelt
und über insgesamt
72 Stunden alle 2 Stunden aufgefüllt.
Die Proben wurden in tarierten Teströhrchen gesammelt, die erneut
gewogen wurden, um das Probenvolumen zu bestimmen. Der Medikamentengehalt
ausgewählter
Rezeptorproben wurde mittels HPLC bestimmt. Üblicherweise wurden alle Proben,
die während
der ersten 24 Stunden gesammelt wurden, und alternierende Proben
danach mittels HPLC analysiert.
-
Berechnung
des transdermalen Flusses
-
Der
Fluss wurde berechnet aus dem Rezeptorprobenvolumen, multipliziert
mit der Probenkonzentration und geteilt durch das Probenintervall
(üblicherweise
2 Stunden) und die Hautkontaktfläche
(üblicherweise
2 cm2). Der transdermale Fluss (μg/cm2h) wurde gegen die Zeit aufgetragen, um
ein Flussprofil zu erhalten. Mittlere Flusswerte im stationären Zustand
wurden üblicherweise
von Proben, die zwischen 12 und 72 Stunden bei Formulierungen mit
der Medikamentenbase sowie 20 bis 72 Stunden bei Formulierungen
mit dem Medikamentensalz gesammelt wurden, berechnet.
-
Medikamentenanalyse mittels
HPLC
-
Lösungsmittel
A umfasste 5/95/0,1, ACN/Wasser/TFA, während Lösungsmittel B 95/5/0,1 ACN/Wasser/TFA
war. Der Gradient betrug 100% A bis 100% B bei einer Flussrate von
1,0 ml/min und einer Aufzeichnungsextinktion von 220 nm unter Verwendung
einer Beckman-Ultrasphere C-18-Säule
(5 μm, 4,6 × 250 mm)
mit einer 25 μl-Injektion
bei Raumtemperatur.
-
Ein
isokratischer Assay auf der Basis der Elutionsbedingungen des Gradientenassays
wurde entwickelt, um eine schnelle Analyse der Rezeptorproben, die
bei den Flussexperimenten erhalten wurden, zu erleichtern. Lösungsbedingungen
waren 50% Lösungsmittel
B. Alle anderen Bedingungen waren die gleichen wie oben. Die Laufzeit
betrug 8 Minuten, und die Trennungen zeigten 5700 theoretische Böden bei
100 μg freien
Baseäquivalenten (FBE)/ml
und 9770 theoretischen Böden
bei 16 μg FBE/ml.
-
Medikamentenfreisetzungsraten
-
Die
Matrixsysteme A-F (2 cm2 Fläche) wurden
in 15 ml-Polypropylenflaschen gegeben, die jeweils 12 ml Rezeptorlösung enthielten
(10 mM Citrat-gepufferte Kochsalzlösung, die 150 mM NaCl bei pH
5,25 enthielt).
-
Die
Flaschen wurden auf einem Lateralschüttler bei Raumtemperatur inkubiert.
Aliquots der Rezeptorlösung
wurden von Zeit zu Zeit gesammelt und mittels HPLC auf das Medikament
analysiert. Die kumulative Medikamentenfreisetzung (als μg/cm2) aus jedem System in die Citrat-gepufferte
Kochsalzlösung über 24 Stunden
wurde bestimmt.
-
In vitro-transdermaler,
passiver Medikamentenfluss
-
5 zeigt
ein typisches Profil des transdermalen Flusses gegen die Zeit, erhalten
mit menschlicher Epidermis aus Bauchhaut eines speziellen Hautspenders
für alle
sechs Klebstoffmatrixsysteme. Systeme mit Formulierungen, die das
Medikament als Base enthielten, zeigten einen höheren Medikamentenfluss als
diejenigen mit dem HCl-Salz. Weiterhin zeigten Systeme mit Formulierungen,
die Laurylpyroglutamat enthielten, einen konsistent höheren Medikamentenfluss
als Formulierungen mit Glycerinmonolaurat, sowohl bei Formulierungen
mit der Medikamentenbase als auch dem Salz.
-
BEISPIEL 2
-
Automatisierte
Permeationszellen, die für
die Untersuchungen der passiven Permeation verwendet wurden, wurden
auch für
die Bestimmung des Elektrotransport-Medikamentenflusses verwendet. Die
Donorkammer enthielt die Silberanode, während die Rezeptorkammer die
Silberchloridkathode enthielt. Die Elektroden wurden mit einer Maccor-Stromquelle
verbunden. Es wurde eine wässrige
Donorlösung
verwendet, die etwa 15 mg/ml des Medikament-HCl-Salzes ent hielt.
Die Rezeptorlösung
war Dulbecco's Phosphat-gepufferte
Kochsalzlösung (0,015
M NaCl) bei pH 7,4. Die ersten 16 Stunden dienten als Nullstrom-Passivphase
nach Anschalten der Stromquelle. Die Elektrotransportphase, während der
ein Strom von 0,2 mA angelegt wurde (was zu einer Stromdichte von
0,1 mA/cm2 führte) dauerte 24 Stunden. Die
Rezeptorlösung
wurde alle 4 Stunden während
der passiven Phase und stündlich
während
der Elektrotransportphase automatisch gesammelt und mittels HPLC
auf das Medikament analysiert. Der Fluss wurde als μg/cm2h berechnet, ebenso wie der mittlere Fluss
im stationären
Zustand, einschließlich
der Datenpunkte, wo die Abgabe einen nahezu konstanten Wert erreicht
hatte.
-
6 zeigt
das in diesem Experiment erhaltene Flussprofil. Während der
anfänglichen
16 Stunden der passiven Nullstromphase wurde ein Flusswert erhalten,
der im Mittel bei etwa 0,02 μg/cm2h lag. Das Einschalten des Elektrotransports
(Strom 0,2 mA und Stromdichte 0,1 mA/cm2)
führte
zu einer raschen Verstärkung
des Medikamentenflusses, der einen mittleren Wert im stationären Zustand
von 53 ± 2,5 μg/cm2h erreichte. Das schnelle Erreichen der CNS
5161-Abgabe mittels
Elektrotransport legt nahe, dass eine patientenkontrollierte, bedarfsgerechte
Dosierung dieser Verbindung möglich
ist.