-
Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Möbelstück mit einer ausziehbaren Arbeitsplatte,
insbesondere für
Küchen
oder anderes Mobiliar.
-
Während derzeit
die einer Person in den unterschiedlichsten Disziplinen zur Verfügung stehenden
Bequemlichkeiten und Anwendungen zunehmen, muss auch der Platz graduell
zunehmen, den ein Möbelstück bietet.
-
Die
Möbelindustrie
hat daher bekannte Lösungen,
beispielsweise mit Schubladen, Böden
und Fächern
zunehmend verfeinert, um den in einem vorgegebenen Raum vorhandenen
Platz bestmöglich
zu nutzen.
-
Insbesondere
im Bereich der Küchenmöbel kann
man feststellen, dass der gesamte Platz vom Fußboden bis zur Decke mit einer
Vielzahl von Lösungen
genutzt wird, die geeignet sind, dem Nutzer ein größeres Platzangebot
zu machen.
-
Soweit
es sich um Platz für
das Arbeiten handelt, stellt man fest, dass der Platz und die Flächen, die üblicherweise
vorgesehen sind, meistens zum Aufbewahren und Sammeln von Gegenständen geeignet
sind, während
sogenannte Arbeitsplatten bzw. -flächen weitestgehend unverändert geblieben
und im Wesentlichen von einem Tisch oder durch eine feste Arbeitsplatte
im Kochbereich gebildet sind.
-
Die
derzeitige Situation stellt eine große Beschränkung dar, und zwar insbesondere
mit Blick auf den zunehmend häufigeren
Gebrauch neuerer Technologien und elektrischer Haushaltsgeräte, wie
beispielsweise im Kochbereich die Mikrowellenherde, Nahrungsmittelverarbeitungsgeräte, Kaffeemaschinen,
Entsafter u.a. neben den konventionellen Kochgeräten. Analysiert man die typische
Zubereitung einer Mahlzeit, kann man sehen, dass mehrere Pfannen
und Töpfe,
und zwar mindestens einer pro Gang nötig sind, dass Gegenstände mit
unterschiedlichen Temperaturen getrennt von einander abgestellt
werden müssen,
und dass einige Flächen,
beispielsweise der Tisch, für
andere Verwendungen vorgesehen sind (das Essen der Mahlzeit, falls
ein Esszimmer nicht zur Verfügung
steht), und zwar genau dann, wenn sie am meisten benötigt werden.
-
In
der US-A-5,947,035 ist eine Vorrichtung zum Verbinden eines Hilfstisches
mit einem Haupttisch beschrieben mit Merkmalen, die im Oberbegriff des
anhängenden
Anspruchs 1 aufgeführt
sind.
-
Ziel
der vorliegenden Erfindung ist es die angesprochenen Probleme zu überwinden
und die Nachteile des Standes der Technik mit Hilfe eines Möbelstückes zu
beseitigen, mit dem auf Wunsch die verfügbare Arbeitsfläche vergrößert werden
kann, ohne dadurch dauerhaft Platz zu benutzen, der aus anderen
Gründen
benötigt
wird.
-
Im
Rahmen dieses Zieles ist es auch Aufgabe der Erfindung ein Möbelstück vorzuschlagen,
welches dem Benutzer diese zusätzliche
Fläche
dort bietet, wo sie am meisten benötigt wird, natürlich also
in dem Raum, in dem das Möbelstück steht.
-
Weiter
gehört
es zu den Zielen der Erfindung den Benutzer von einem Teil der Last
manueller Arbeit zu entlasten, die von einem Teil seiner Pflichten gefordert
wird, in dem das Möbelstück benutzt
werden kann, um schweres oder auf andere Weise schwieriges Material
von einer ersten zu einer zweiten Stelle des Raumes zu bewegen.
-
Des
Weiteren soll durch die Erfindung ein Möbelstück geschaffen werden, welches
strukturell einfach ist und zu niedrigen Kosten hergestellt werden
kann.
-
Dies
und weitere Ziele werden, wie nachstehend deutlicher wird, durch
ein Möbelstück mit ausziehbarer
Arbeitsplatte gemäß den anhängenden
Ansprüchen
erreicht.
-
Weitere
Eigenschaften und Vorzüge
der vorliegenden Erfindung werden von der folgenden, detaillierten
Beschreibung einer speziellen Ausführungsform der Erfindung deutlicher,
die ohne die Erfindung beschränken,
zu wollen in den nachstehenden Zeichnungen dargestellt ist. Dort
zeigen:
-
1 und 2 eine
Perspektivansicht und eine Draufsicht auf die ausziehbare Arbeitsplatte
und die feste Horizontalfläche
eines erfindungsgemäßen Möbelstückes;
-
3 eine
Stirnansicht der ausziehbaren Arbeitsplatte und des Möbelstückes, entlang
dessen die Arbeitsplatte verschiebbar ist;
-
4 und 5 jeweils
eine Seiten- und eine Stirnansicht der ausziehbaren Arbeitsplatte;
-
6 einen
Schnitt entlang einer Querebene durch ein System zum Verschieben
und Befestigen der Arbeitsplatte entlang einer Horizontalführung, die
fest mit dem Möbelstück verbunden
ist;
-
7 einen
Querschnitt durch das Verschiebe- und Befestigungssystem für eine ausziehbare
Arbeitsplatte entsprechend einer zweiten Ausführungsform.
-
In 1 ist
mit dem Bezugszeichen 1 eine feste horizontale Fläche bezeichnet,
die unter einem rechten Winkel von einem Möbelstück 2 absteht.
-
Die
feste Horizontalfläche 1 steht
mit Hilfe einer Seitenblende 3 an ihrem einen Ende fest
auf dem Boden und ist am anderen Ende fest mit dem Möbelstück 2 verbunden.
-
Mit
dem Bezugszeichen 4 ist eine ausziehbare Arbeitsplatte
bezeichnet, deren Höhe über dem Boden
geringer ist als die entsprechende Höhe der festen Horizontalfläche 1.
Der Arbeitsfläche
ist eine verschiebbare Halterung 20 (siehe 6)
zugeordnet, sodass die Arbeitsplatte parallel zu und unter die feste
Horizontalfläche
geschoben werden kann, und zwar dank des Vorhandenseins einer Horizontalführung 5,
welche unterhalb der Horizontalfläche 1 fest mit dem
Möbelstück 2 verbunden
ist und einen im Wesentlichen C-förmigen Querschnitt hat.
-
An
seiner der Horizontalführung 5 gegenüberliegenden
Seite ruht die ausziehbare Arbeitsplatte 4 mittels eines
Träges 6 auf
dem Boden. Der Träger 6 hat
im Wesentlichen die Form eines Parallelepipeds und ist an seinem
unteren Ende mit sieben festen Rädern 7 versehen.
-
6 ist
ein Schnitt durch die verschiebbare Halterung 20, mit deren
Hilfe die ausziehbare Arbeitsplatte 4 fest an das Möbelstück 2 angekoppelt ist.
-
Man
erkennt, dass die Horizontalführung 5, die
Teil der Halterung ist, innerhalb einer Umlaufblende 8 des
Möbelstücks 2 liegt.
Die Umlaufkante ist fest mit der horizontalen Tragfläche 9 des
Möbelstücks 2 verbunden.
-
Zwei
oder mehr Rollenpaare 11 sind innerhalb der Horizontalführung 5 verschiebbar,
die ihrerseits im oberen Bereich an einen Distanzhalter 10 angeschlossen
ist, welcher seinerseits fest mit der Unterseite der Tragfläche 9 verbunden
ist.
-
Das
Rollenpaar 11 ist über
ihre mit einem Gewindestutzen 22 versehene Narbe 21 mit
einem darunter befindlichen Schenkel eines im Wesentlichen S-förmigen Metallprofils 12 verbunden,
und zwar vorteilhafterweise mittels einer oder mehrerer Muttern 13.
-
Das
Metallprofil 12 ist an seinem anderen Ende querverlaufend
und unterhalb der ausziehbaren Arbeitsplatte 4 befestigt.
-
Der
Betriebsablauf sieht folgendermaßen aus: Die ausziehbare Arbeitsplatte 4 kann
in zwei Richtungen entlang der Achse der Horizontalführung 5 verschoben
werden und bewegt sich dadurch entlang einer Seite des Möbelstücks 2.
-
Die
Möglichkeit
zur Ausführung
der Querbewegung ergibt sich einerseits durch die unten am Träger 6 befestigten
Räder und
andererseits durch die Rollenpaare 11, welche an der gegenüberliegenden Seite
der ausziehbaren Arbeitsplatte innerhalb der Horizontalführung 5 verfahrbar
sind.
-
Hierdurch
ergibt sich ein vielfältiger
Gebrauch der ausziehbaren Arbeitsplatte 4, der von den Bedürfnissen
des Benutzers abhängt:
Die ausziehbare Arbeitsplatte kann unterhalb der Horizontalfläche 1 gestaut
werden, wenn beispielsweise ein Bedarf für mehr Platz in dem Raum besteht
oder wenn der Raum für
Reinigungszwecke so ordentlich wie möglich sein soll; andererseits
kann die Arbeitsplatte an jede gewünschte Stelle entlang des Möbelstücks 2 verfahren
werden, um eine zusätzliche
Fläche
zu gewinnen, wo sie am nützlichsten
ist oder wird.
-
Zu
bemerken ist, dass die Horizontalführung 5 durch die
Aufblende 8, welche gleichzeitig eine äsethische Funktion hat, wirksam
vor Stößen und Schmutz
geschützt
ist.
-
Aus
dem Vorstehenden ergibt sich, dass die angestrebten Ziele und Aufgaben
erreicht bzw. gelöst werden
und eine Erfindung offenbart wurde, durch die die Arbeitsfläche in einer
Küche oder
bei einem anderen Möbelstück vorteilhaft
vergrößert werden kann
ohne dauerhaft einen wesentlichen Platz in dem betrachteten Raum
einzunehmen.
-
In 7 ist
eine Ausführungsform
gezeigt, in der das Bezugszeichen 101 eine feste Horizontalfläche bezeichnet,
welche unter einem rechten Winkel von einem Möbelstück absteht und an ihrem einen Ende
mittels einer Seitenblende 3 auf dem Boden steht und an
ihrem gegenüberliegenden
Ende fest mit dem Möbelstück verbunden
ist.
-
Das
Bezugszeichen 104 kennzeichnet eine ausziehbare Arbeitsplatte,
deren Höhe über dem
Boden kleiner ist als die Höhe
der festen Horizontalfläche 101.
Die Arbeitsplatte ist mit einer verschiebbaren Halterung 120 versehen,
sodass sie parallel zu und unterhalb der festen Horizontalfläche verschiebbar
ist, und zwar dank der Anwesenheit einer Horizontalführung 105,
welche fest innerhalb des Möbelstückes und
unterhalb von dessen Tragfläche 109 befestigt
ist. Die Horizontalführung
hat einen im Wesentlichen C-förmigen
Querschnitt, von dessen Basis ein erster S-förmiger Flügel 130 zur besseren
Verbindung mit dem übrigen
Teil des Möbelstückes absteht; dieses
Möbelstück kann
einen Unterschrank 131 mit einer zu öffnenden Tür 132 aufweisen, wie
sie schematisch in der offenen Stellung in 7 gezeigt
ist.
-
An
der dem ersten Flügel 130 gegenüberliegenden
Seite der Basis der Horinontalführung
steht ein zweiter T-förmiger
Flügel 133 ab
und weist einen Schenkel 134 auf, der sich in Richtung
der Tragfläche 109 erstreckt.
-
Von
dem Flügel
der Horizontalführung,
der auf die Arbeitsplatte 104 zuweist, steht ein dritter
Flügel 135 in
derselben Ebene und auf der dem zweiten Flügel 133 gegenüberliegenden
Seite ab und verläuft senkrecht
zur Tragfläche 109.
Zusammen mit dem angrenzenden, senkrechtverlaufenden Flügel der
flachen Horizontalführung 105 bilden
der zweite und der dritte Flügel
die Umlaufblende des Möbelstücks.
-
Zwei
oder mehr Rollenpaare 111 sind innerhalb der Horizontalführung 105 verfahrbar
und sind an ihren Narben an ein Metallprofil 112 angeschlossen,
welches im Wesentlichen L-förmig
ausgebildet ist und von dem ein Ende 136 senkrecht zu und
unterhalb des angrenzenden Endes der zugeordneten ausziehbaren Arbeitsplatte 104 verläuft.
-
Die
verwendeten Materialien und Dimensionen, die sich auf die einzelnen
Komponenten der Erfindung beziehen, können natürlich speziellen Anforderungen
angepasst werden.
-
Soweit
technische Merkmale in den Ansprüchen
mit einem Bezugszeichen versehen sind, wurden diese Bezugszeichen
aus dem alleinigen Zweck der Erhöhung
der Verständlichkeit
der Ansprüche eingefügt. Dem
gemäß haben
diese Bezugszeichen keinerlei beschränkende Wirkung bei der Interpretation
von Elementen, die beispielhaft durch Bezugszeichen identifiziert
wurden.