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DE60024745T2 - Eine herausziehbare Arbeitsplatte enthaltendes Möbelstück, insbesondere für Küchen oder andere Wohnungseinrichtungen - Google Patents

Eine herausziehbare Arbeitsplatte enthaltendes Möbelstück, insbesondere für Küchen oder andere Wohnungseinrichtungen Download PDF

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DE60024745T2
DE60024745T2 DE60024745T DE60024745T DE60024745T2 DE 60024745 T2 DE60024745 T2 DE 60024745T2 DE 60024745 T DE60024745 T DE 60024745T DE 60024745 T DE60024745 T DE 60024745T DE 60024745 T2 DE60024745 T2 DE 60024745T2
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DE
Germany
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wing
furniture
piece
horizontal
worktop
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Application number
DE60024745T
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English (en)
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DE60024745D1 (de
Inventor
Stefano Adriani
Paolo Rossi
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ELMAR Srl
ELMAR Srl BIANCADE DI RONCADE
Original Assignee
ELMAR Srl
ELMAR Srl BIANCADE DI RONCADE
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Publication of DE60024745T2 publication Critical patent/DE60024745T2/de
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47BTABLES; DESKS; OFFICE FURNITURE; CABINETS; DRAWERS; GENERAL DETAILS OF FURNITURE
    • A47B17/00Writing-tables
    • A47B17/03Writing-tables with substantially horizontally extensible or adjustable parts other than drawers, e.g. leaves
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47BTABLES; DESKS; OFFICE FURNITURE; CABINETS; DRAWERS; GENERAL DETAILS OF FURNITURE
    • A47B77/00Kitchen cabinets
    • A47B77/04Provision for particular uses of compartments or other parts ; Compartments moving up and down, revolving parts
    • A47B77/10Provision for particular uses of compartments or other parts ; Compartments moving up and down, revolving parts with members movable outwards to a position of use, e.g. tables, ironing boards

Landscapes

  • Combinations Of Kitchen Furniture (AREA)
  • Legs For Furniture In General (AREA)
  • Meat, Egg Or Seafood Products (AREA)
  • Detergent Compositions (AREA)
  • Furniture Connections (AREA)

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Möbelstück mit einer ausziehbaren Arbeitsplatte, insbesondere für Küchen oder anderes Mobiliar.
  • Während derzeit die einer Person in den unterschiedlichsten Disziplinen zur Verfügung stehenden Bequemlichkeiten und Anwendungen zunehmen, muss auch der Platz graduell zunehmen, den ein Möbelstück bietet.
  • Die Möbelindustrie hat daher bekannte Lösungen, beispielsweise mit Schubladen, Böden und Fächern zunehmend verfeinert, um den in einem vorgegebenen Raum vorhandenen Platz bestmöglich zu nutzen.
  • Insbesondere im Bereich der Küchenmöbel kann man feststellen, dass der gesamte Platz vom Fußboden bis zur Decke mit einer Vielzahl von Lösungen genutzt wird, die geeignet sind, dem Nutzer ein größeres Platzangebot zu machen.
  • Soweit es sich um Platz für das Arbeiten handelt, stellt man fest, dass der Platz und die Flächen, die üblicherweise vorgesehen sind, meistens zum Aufbewahren und Sammeln von Gegenständen geeignet sind, während sogenannte Arbeitsplatten bzw. -flächen weitestgehend unverändert geblieben und im Wesentlichen von einem Tisch oder durch eine feste Arbeitsplatte im Kochbereich gebildet sind.
  • Die derzeitige Situation stellt eine große Beschränkung dar, und zwar insbesondere mit Blick auf den zunehmend häufigeren Gebrauch neuerer Technologien und elektrischer Haushaltsgeräte, wie beispielsweise im Kochbereich die Mikrowellenherde, Nahrungsmittelverarbeitungsgeräte, Kaffeemaschinen, Entsafter u.a. neben den konventionellen Kochgeräten. Analysiert man die typische Zubereitung einer Mahlzeit, kann man sehen, dass mehrere Pfannen und Töpfe, und zwar mindestens einer pro Gang nötig sind, dass Gegenstände mit unterschiedlichen Temperaturen getrennt von einander abgestellt werden müssen, und dass einige Flächen, beispielsweise der Tisch, für andere Verwendungen vorgesehen sind (das Essen der Mahlzeit, falls ein Esszimmer nicht zur Verfügung steht), und zwar genau dann, wenn sie am meisten benötigt werden.
  • In der US-A-5,947,035 ist eine Vorrichtung zum Verbinden eines Hilfstisches mit einem Haupttisch beschrieben mit Merkmalen, die im Oberbegriff des anhängenden Anspruchs 1 aufgeführt sind.
  • Ziel der vorliegenden Erfindung ist es die angesprochenen Probleme zu überwinden und die Nachteile des Standes der Technik mit Hilfe eines Möbelstückes zu beseitigen, mit dem auf Wunsch die verfügbare Arbeitsfläche vergrößert werden kann, ohne dadurch dauerhaft Platz zu benutzen, der aus anderen Gründen benötigt wird.
  • Im Rahmen dieses Zieles ist es auch Aufgabe der Erfindung ein Möbelstück vorzuschlagen, welches dem Benutzer diese zusätzliche Fläche dort bietet, wo sie am meisten benötigt wird, natürlich also in dem Raum, in dem das Möbelstück steht.
  • Weiter gehört es zu den Zielen der Erfindung den Benutzer von einem Teil der Last manueller Arbeit zu entlasten, die von einem Teil seiner Pflichten gefordert wird, in dem das Möbelstück benutzt werden kann, um schweres oder auf andere Weise schwieriges Material von einer ersten zu einer zweiten Stelle des Raumes zu bewegen.
  • Des Weiteren soll durch die Erfindung ein Möbelstück geschaffen werden, welches strukturell einfach ist und zu niedrigen Kosten hergestellt werden kann.
  • Dies und weitere Ziele werden, wie nachstehend deutlicher wird, durch ein Möbelstück mit ausziehbarer Arbeitsplatte gemäß den anhängenden Ansprüchen erreicht.
  • Weitere Eigenschaften und Vorzüge der vorliegenden Erfindung werden von der folgenden, detaillierten Beschreibung einer speziellen Ausführungsform der Erfindung deutlicher, die ohne die Erfindung beschränken, zu wollen in den nachstehenden Zeichnungen dargestellt ist. Dort zeigen:
  • 1 und 2 eine Perspektivansicht und eine Draufsicht auf die ausziehbare Arbeitsplatte und die feste Horizontalfläche eines erfindungsgemäßen Möbelstückes;
  • 3 eine Stirnansicht der ausziehbaren Arbeitsplatte und des Möbelstückes, entlang dessen die Arbeitsplatte verschiebbar ist;
  • 4 und 5 jeweils eine Seiten- und eine Stirnansicht der ausziehbaren Arbeitsplatte;
  • 6 einen Schnitt entlang einer Querebene durch ein System zum Verschieben und Befestigen der Arbeitsplatte entlang einer Horizontalführung, die fest mit dem Möbelstück verbunden ist;
  • 7 einen Querschnitt durch das Verschiebe- und Befestigungssystem für eine ausziehbare Arbeitsplatte entsprechend einer zweiten Ausführungsform.
  • In 1 ist mit dem Bezugszeichen 1 eine feste horizontale Fläche bezeichnet, die unter einem rechten Winkel von einem Möbelstück 2 absteht.
  • Die feste Horizontalfläche 1 steht mit Hilfe einer Seitenblende 3 an ihrem einen Ende fest auf dem Boden und ist am anderen Ende fest mit dem Möbelstück 2 verbunden.
  • Mit dem Bezugszeichen 4 ist eine ausziehbare Arbeitsplatte bezeichnet, deren Höhe über dem Boden geringer ist als die entsprechende Höhe der festen Horizontalfläche 1. Der Arbeitsfläche ist eine verschiebbare Halterung 20 (siehe 6) zugeordnet, sodass die Arbeitsplatte parallel zu und unter die feste Horizontalfläche geschoben werden kann, und zwar dank des Vorhandenseins einer Horizontalführung 5, welche unterhalb der Horizontalfläche 1 fest mit dem Möbelstück 2 verbunden ist und einen im Wesentlichen C-förmigen Querschnitt hat.
  • An seiner der Horizontalführung 5 gegenüberliegenden Seite ruht die ausziehbare Arbeitsplatte 4 mittels eines Träges 6 auf dem Boden. Der Träger 6 hat im Wesentlichen die Form eines Parallelepipeds und ist an seinem unteren Ende mit sieben festen Rädern 7 versehen.
  • 6 ist ein Schnitt durch die verschiebbare Halterung 20, mit deren Hilfe die ausziehbare Arbeitsplatte 4 fest an das Möbelstück 2 angekoppelt ist.
  • Man erkennt, dass die Horizontalführung 5, die Teil der Halterung ist, innerhalb einer Umlaufblende 8 des Möbelstücks 2 liegt. Die Umlaufkante ist fest mit der horizontalen Tragfläche 9 des Möbelstücks 2 verbunden.
  • Zwei oder mehr Rollenpaare 11 sind innerhalb der Horizontalführung 5 verschiebbar, die ihrerseits im oberen Bereich an einen Distanzhalter 10 angeschlossen ist, welcher seinerseits fest mit der Unterseite der Tragfläche 9 verbunden ist.
  • Das Rollenpaar 11 ist über ihre mit einem Gewindestutzen 22 versehene Narbe 21 mit einem darunter befindlichen Schenkel eines im Wesentlichen S-förmigen Metallprofils 12 verbunden, und zwar vorteilhafterweise mittels einer oder mehrerer Muttern 13.
  • Das Metallprofil 12 ist an seinem anderen Ende querverlaufend und unterhalb der ausziehbaren Arbeitsplatte 4 befestigt.
  • Der Betriebsablauf sieht folgendermaßen aus: Die ausziehbare Arbeitsplatte 4 kann in zwei Richtungen entlang der Achse der Horizontalführung 5 verschoben werden und bewegt sich dadurch entlang einer Seite des Möbelstücks 2.
  • Die Möglichkeit zur Ausführung der Querbewegung ergibt sich einerseits durch die unten am Träger 6 befestigten Räder und andererseits durch die Rollenpaare 11, welche an der gegenüberliegenden Seite der ausziehbaren Arbeitsplatte innerhalb der Horizontalführung 5 verfahrbar sind.
  • Hierdurch ergibt sich ein vielfältiger Gebrauch der ausziehbaren Arbeitsplatte 4, der von den Bedürfnissen des Benutzers abhängt: Die ausziehbare Arbeitsplatte kann unterhalb der Horizontalfläche 1 gestaut werden, wenn beispielsweise ein Bedarf für mehr Platz in dem Raum besteht oder wenn der Raum für Reinigungszwecke so ordentlich wie möglich sein soll; andererseits kann die Arbeitsplatte an jede gewünschte Stelle entlang des Möbelstücks 2 verfahren werden, um eine zusätzliche Fläche zu gewinnen, wo sie am nützlichsten ist oder wird.
  • Zu bemerken ist, dass die Horizontalführung 5 durch die Aufblende 8, welche gleichzeitig eine äsethische Funktion hat, wirksam vor Stößen und Schmutz geschützt ist.
  • Aus dem Vorstehenden ergibt sich, dass die angestrebten Ziele und Aufgaben erreicht bzw. gelöst werden und eine Erfindung offenbart wurde, durch die die Arbeitsfläche in einer Küche oder bei einem anderen Möbelstück vorteilhaft vergrößert werden kann ohne dauerhaft einen wesentlichen Platz in dem betrachteten Raum einzunehmen.
  • In 7 ist eine Ausführungsform gezeigt, in der das Bezugszeichen 101 eine feste Horizontalfläche bezeichnet, welche unter einem rechten Winkel von einem Möbelstück absteht und an ihrem einen Ende mittels einer Seitenblende 3 auf dem Boden steht und an ihrem gegenüberliegenden Ende fest mit dem Möbelstück verbunden ist.
  • Das Bezugszeichen 104 kennzeichnet eine ausziehbare Arbeitsplatte, deren Höhe über dem Boden kleiner ist als die Höhe der festen Horizontalfläche 101. Die Arbeitsplatte ist mit einer verschiebbaren Halterung 120 versehen, sodass sie parallel zu und unterhalb der festen Horizontalfläche verschiebbar ist, und zwar dank der Anwesenheit einer Horizontalführung 105, welche fest innerhalb des Möbelstückes und unterhalb von dessen Tragfläche 109 befestigt ist. Die Horizontalführung hat einen im Wesentlichen C-förmigen Querschnitt, von dessen Basis ein erster S-förmiger Flügel 130 zur besseren Verbindung mit dem übrigen Teil des Möbelstückes absteht; dieses Möbelstück kann einen Unterschrank 131 mit einer zu öffnenden Tür 132 aufweisen, wie sie schematisch in der offenen Stellung in 7 gezeigt ist.
  • An der dem ersten Flügel 130 gegenüberliegenden Seite der Basis der Horinontalführung steht ein zweiter T-förmiger Flügel 133 ab und weist einen Schenkel 134 auf, der sich in Richtung der Tragfläche 109 erstreckt.
  • Von dem Flügel der Horizontalführung, der auf die Arbeitsplatte 104 zuweist, steht ein dritter Flügel 135 in derselben Ebene und auf der dem zweiten Flügel 133 gegenüberliegenden Seite ab und verläuft senkrecht zur Tragfläche 109. Zusammen mit dem angrenzenden, senkrechtverlaufenden Flügel der flachen Horizontalführung 105 bilden der zweite und der dritte Flügel die Umlaufblende des Möbelstücks.
  • Zwei oder mehr Rollenpaare 111 sind innerhalb der Horizontalführung 105 verfahrbar und sind an ihren Narben an ein Metallprofil 112 angeschlossen, welches im Wesentlichen L-förmig ausgebildet ist und von dem ein Ende 136 senkrecht zu und unterhalb des angrenzenden Endes der zugeordneten ausziehbaren Arbeitsplatte 104 verläuft.
  • Die verwendeten Materialien und Dimensionen, die sich auf die einzelnen Komponenten der Erfindung beziehen, können natürlich speziellen Anforderungen angepasst werden.
  • Soweit technische Merkmale in den Ansprüchen mit einem Bezugszeichen versehen sind, wurden diese Bezugszeichen aus dem alleinigen Zweck der Erhöhung der Verständlichkeit der Ansprüche eingefügt. Dem gemäß haben diese Bezugszeichen keinerlei beschränkende Wirkung bei der Interpretation von Elementen, die beispielhaft durch Bezugszeichen identifiziert wurden.

Claims (9)

  1. Möbelstück (2; 131, 132) mit einer ausziehbaren Arbeitsplatte (4; 104), die sich in einem Bereich unterhalb einer festen Horizontalfläche (1; 101) des Möbelstückes befindet, bei dem die ausziehbare Arbeitsplatte auf deren einer Seite einen mit Rädern versehenen Träger (6) und auf ihrer anderen Seite Mittel (20; 120) zum Verfahren und zum Befestigen an dem Möbelstück oder an einer Wand aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die feste Horizontalfläche (1; 101) unter einem rechten Winkel zu einer horizontalen und ebenfalls festliegenden Tragfläche (9; 109) verläuft, und dass die Verfahr- und Halterungsmittel (20; 120) innerhalb einer Umlaufblende (8; 133, 135) der horizontalen Tragfläche (9; 109) des Möbelstückes angeordnet sind, wodurch die ausziehbare Arbeitsplatte (4; 104) zu einer gewählten Stelle entlang der Umlaufblende (8; 133, 135) der horizontalen Tragfläche (9; 109) bewegbar ist.
  2. Möbelstück nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Verfahr- und Halterungsmittel (20; 120) von einer Führung (5; 105) gebildet sind, welche eine C-förmigen Querschnitt hat.
  3. Möbelstück nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Führung (5) mit Vorteil in einem oberen Bereich fest an einen Distanzhalter (10) angeschlossen ist, welcher seinerseits fest unter der horizontalen Tragfläche (9) des Möbelstückes (2) sitzt.
  4. Möbelstück nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der ausziehbaren Arbeitsplatte (4) mindestens zwei Paar Rollen (11) zugeordnet sind und jede Rolle an eine Nabe (21) angeschlossen ist, wodurch die Rollen innerhalb der Führung (5) verfahrbar sind.
  5. Möbelstück nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Nabe mit einem Gewindestutzen (22) versehen ist, der durch einen darunter liegenden ersten Flügel eines S-förmigen Metallprofils (12) hindurchgeführt ist, um das Befestigen von mindestens zwei Paaren von Rollen (11) an dem Metallprofil zu ermöglichen, und zwar mittels einer Verbindung, die vorteilhaft von komplementären Gewindemuttern (13) gebildet wird.
  6. Möbelstück nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Metallprofil (12) mittels eines zweiten Flügels quer verlaufend und unten fest an die ausziehbare Arbeitsplatte (4) angekoppelt ist.
  7. Möbelstück nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Verfahr- und Haltemittel (120) eine Horizontalführung (105) aufweisen, welche unterhalb der horizontalen Tragfläche (109) innen fest mit dem Möbelstück verbunden ist; und dass die Horizontalführung einen umgekehrt C-förmigen Querschnitt hat, von deren Basis ein erster S-förmiger Flügel (130) zur Befestigung an dem verbleibenden Teil des Möbelstückes vorsteht, welches seinerseits ein unteres Modul (131, 132) mit einer zu öffnenden Tür aufweist.
  8. Möbelstück nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass ein zweiter T-förmiger Flügel (133) von der Basis der Horizontalführung (105) entgegen der Richtung des ersten Flügels (130) absteht und einen Schenkel (134) aufweist, der in der Richtung der horizontalen Tragfläche (109) verläuft, und dass in derselben Ebene und auf der dem zweiten Flügel gegenüberliegenden Seite ein dritter Flügel (135) von dem Flügel der Horizontalführung absteht, welcher in Richtung auf die ausziehbare Arbeitsplatte (104) verläuft und von denen der dritte Flügel senkrecht zu der horizontalen Tragfläche ausgerichtet ist, wodurch der zweite und der dritte Flügel (133, 135) gemeinsam mit dem angrenzenden senkrechtverlaufenden Flügel der Horizontalführung eine umlaufende Kante des Möbelstückes bilden.
  9. Möbelstück nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden oder mehr Paare von Rollen (111) mittels ihrer jeweiligen Naben drehbar einem L-förmig ausgebildeten Metallprofil zugeordnet sind, dessen eines Ende (136) seinerseits L-förmig gestaltet ist, so dass es senkrecht zu und unterhalb des angrenzenden Endes der zugeordneten ausziehbaren Arbeitsplatte (104) verläuft.
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