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Die
Erfindung bezieht sich auf eine die Verriegelung des Deckels eines
Behälters
an der oberen Kante der Wanne des Behälters erlaubende automatische
Verriegelungs-/Entriegelungsvorrichtung per Schwerkraft. Dieser
Behälter
ist zum Entleeren durch Kippen bestimmt. Er kann insbesondere zum
Sammeln von Abfällen
eingesetzt werden.
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Die
zum Sammeln von Abfällen
bestimmten Behälter
werden zum Verbleib auf öffentlichen
Straßen
und Plätzen
verbracht, während
sie auf die vorbeifahrenden, zum Einsammeln der Abfälle bestimmten
Fahrzeuge warten.
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Diese
ohne Aufsicht gelassenen Behälter können durchwühlt werden,
was sich je nach der Art der in den Behältern enthaltenen Abfälle als
gefährlich
erweisen kann.
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Der
Deckel der Behälter
ist im Rahmen des selektiven Einsammelns der Abfälle mit einer Öffnung in
einer den Abfällen
angepassten Form und Größe versehen,
die in diesen Behältern
angeordnet werden müssen.
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Das
Fehlen einer Verriegelungsvorrichtung dieser Behälter kann ihr unerwünschtes
Füllen
durch ungeeignete Abfälle
er lauben, was ein derartiges als „selektives" Einsammeln bezeichnetes
Einsammeln unwirksam macht.
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Ein
Verriegelungssystem des Behälters
bei seinem Füllen
und ein Entriegelungssystem bei seinem Entleeren erweist sich daher
als notwendig.
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Verriegelungs-/Entriegelungssysteme
für den
Deckel des Müllbehälters sind
Gegenstand einer Reihe von Patenten.
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Beispielhaft
nennen die Patentschriften EP-A-698 567 und EP-A-704 387 ein Verriegelungssystem, das
nach dem Schließen
des Deckels in ein Trägerelement
eingreift, so dass der Deckel vor dem öffnen geschützt ist.
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Im
Falle der Patentschrift EP-A-698 567 erfolgt die Öffnung des
Deckels durch elektromagnetische Betätigung einer Vorrichtung, die
auf das Trägerelement
wirkt, in das das Verriegelungselement eingreift.
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Im
Falle der Patentschrift EP-A-704 387 erfolgt die Öffnung des
Deckels dank eines Betätigungsknopfes.
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In
diesen beiden Fällen
erfordert die Öffnung des
Deckels eine insbesondere manuelle Betätigung seitens des Operators
und kann unabhängig
von der Position des Behälters
im Raum erfolgen.
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Die
Patentschriften FR-A-2 762 306 und EP-A-872 432 beschreiben eine
Verriegelungsvorrichtung des Deckels eines Behälters mit Wanne des genannten
Behälters,
die keine manuelle Intervention des Operators erfordert, um die
Verriegelung oder die Entriegelung des Deckels zu erlauben.
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Die
in diesen Patentschriften beschriebene Verriegelungsvorrichtung
umfasst ein drehbar unter dem Deckel des Behälters angebrachtes drehbares und
mit einem Eingreiforgan eingrei fendes, sich auf der Höhe der Innenwand
der Wanne befindendes Teil.
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Wenn
ein mit einer derartigen Vorrichtung ausgerüsteter Behälter sich in der Füllposition
befindet, nimmt das drehbare Teil eine Verriegelungsposition ein,
in der es zum Eingreifen mit einem das Festhalten des Deckels in
geschlossener Position mit sich bringenden Eingreiforgan kommt.
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Wenn
derselbe Behälter
zum Beispiel durch einen KippladerLKW gekippt wird, um in den Wagenkasten
desselben entladen zu werden, geht das drehbare Teil von seiner
Verriegelungsposition in eine Entriegelungsposition über, in
der es vom Eingreiforgan unter der Wirkung der Schwerkraft befreit wird.
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Das
Kippen des Behälters
erlaubt somit die Öffnung
des Deckels des Behälters
und damit das Entleeren desselben durch Entleeren der Abfälle unter
der Wirkung der Schwerkraft.
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Angesichts
des Platzverbrauchs und des Gewichts derartiger Abfallbehälter ist
die Kippoperation praktisch ausschließlich den zu diesem Zweck bestimmten
Kipplade-LKWs vorbehalten und kann praktisch nicht durch einen Dritten
realisiert werden. Dies hat zur Folge, dass die Öffnung der Behälter durch
einen Dritten verhindert wird und somit das Füllen Behälter durch andere Abfälle als
die, für
die sie bestimmt sind, vermieden wird.
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Alle
Arten von Verriegelungs-/Entriegelungsvorrichtungen, von denen zuvor
die Rede war, weisen den erheblichen Nachteil auf, das Eingreifen
der Behälter
unmöglich
zu machen, denn der Verriegelungsmechanismus des Deckels nimmt einen
nicht zu vernachlässigenden
Platz auf der Innenwand der Wanne ein.
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Diese
Unmöglichkeit
des Eingreifens der Behälter
zum Zeitpunkt ihres Transports führt
zu einer erheblichen Erhöhung
der Transportkosten.
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Darüber hinaus
behindert das Vorhandensein einer Verriegelungs-/Entriegelungsvorrichtung
oder eines Gehäuses
auf der Höhe
der Innenwand der Wanne des Behälters,
wie in den oben genannten Dokumenten beschrieben, den Austrag der Abfälle beim
Entleeren des Behälters.
Dies hat zur Folge, dass das Anhäufen
von Abfällen
auf der Höhe der
Verriegelungs-/Entriegelungsvorrichtung oder des Gehäuses begünstigt wird
und damit die Instandhaltung und die Reinigung der Wannen kompliziert wird.
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Die
Erfindung zielt auf Lösungen
zu diesen technischen Problemen ab. Sie besteht aus einer Verriegelungs-/Entriegelungsvorrichtung
des Behälters
ohne manuelle Intervention des Operators, wobei die Wände der
Wanne glatt und einheitlich sind, was das Eingreifen der Behälter und
den einwandfreien Austrag der Abfälle erlaubt.
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Darüber hinaus
beschreibt die Patentschrift DE-U-295 11 098 eine für einen
Behälter
für Abfälle bestimmte
Verriegelungs/Entriegelungsvorrichtung mit einer Wanne und einem
der Wanne zugeordneten Deckel, der zwischen einer geschlossenen
Position und einer geöffneten
Position gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 1 verschoben werden kann. Die Vorrichtung umfasst
ein drehbares Teil, das seinerseits Folgendes umfasst:
- – einen
ersten Arm, dessen erster Außenteil
zur gelenkigen Befestigung auf der Innenseite des Deckels des Behälters bestimmt
ist und dessen zweiter Endteil als zum Eingreifen in ein in die Wanne
praktiziertes Loch geeigneter Haken angepasst ist;
- – einen
zweiten, deutlich senkrecht aus dem ersten Arm hervorstehenden,
wobei der freie Endteil des zweiten Arms einen Steigtrichter umfasst.
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Beim
Kippen des Behälters – und damit
der Vorrichtung – gemäß einem
bestimmten Winkel wird der Steigtrichter durch die Wirkung der Schwerkraft verschoben
und zieht das Schwenken des drehbaren Teils nach sich. Infolgedessen
wird der Haken aus dem Loch der Wanne gelöst, was zur Entriegelung des
Deckels führt.
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Diese
Vorrichtung ist jedoch nicht vollkommen zufrieden stellend. Insbesondere
erlaubt diese Vorrichtung keine sehr sichere Verriegelung des Deckels
auf dem Container.
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Wenn
ein Benutzer nämlich
den Deckel manuell anhebt, kann er das Schwenken des drehbaren Teils
provozieren und damit die Entriegelung des Hakens aus dem Lock der
Wanne heraus. Darüber
hinaus kann ein vertikaler Aufprall auf der Oberseite des Deckels
ebenfalls das Schwenken des drehbaren Teils nach sich ziehen.
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Aufgabe
der Erfindung ist die Lieferung einer Verriegelungs/Entriegelungsvorrichtung
für einen
Abfallsammelbehälter,
der nicht die Nachteile des Standes der Technik aufweist.
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Die
Vorrichtung ist zur Montage auf der Innenseite des Deckels bestimmt
und kann entweder in Verriegelungsposition sein – so dass die Verriegelung
des Deckels des Behälters
auf der Außenseite der
Wanne zugelassen wird, wenn der Behälter sich in der Füllposition
befindet – oder
in Entriegelungsposition – so
dass die Entriegelung des Deckels des Behälters erlaubt wird, wenn der
Behälter
sich in der Entleerungsposition befindet.
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Erfindungsgemäß wird die
Vorrichtung dadurch gekennzeichnet, dass sie darüber hinaus Folgendes umfasst:
- – ein
gebogenes, gemäß einer
Drehachse ausschwenkbares Teil parallel zur Drehachse des drehbaren
Teils, wobei Tei Folgendes umfasst:
- – einen
Verriegelungsbügel;
- – einen
Haken, der sich auf der freien Außenseite des Verriegelungsbügels befindet
und in der Lage ist, in eine Außenseite
des Armes einzugreifen, die sich auf der gegenüberliegenden Seite des Zwischenteils
des drehbaren Teils befindet;
- – einen
Mitnahmebügel;
- – ein
Anschlag zur Blockierung des Mitnahmebügels des gebogenen Teils, wenn
die Vorrichtung sich in der Verriegelungsposition befindet;
- – angeordnete
Mittel, um, wenn die Vorrichtung gemäß einem bestimmten Winkel,
ausgegangen von ihrer Verriegelungsposition, gekippt ist, das Schwenken
des gebogenen Teils durch die Wirkung der Schwerkraft und das Schwenken
des Arms und des Hebels durch die Wirkung der Schwerkraft in die
Entriegelungsposition zu bewirken.
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Gemäß weiteren
Merkmalen befindet sich der Schwerpunkt des gebogenen Teils in einer
derartigen Situation, dass es, wenn der Behälter sich in der Füllposition
befindet, den Mitnahmebügel
des gebogenen Teils aufliegend auf dem Anschlag und dem Haken des
gebogenen Teils eingreifend mit dem Endteil des Arms des drehbaren
Teils festhält,
wobei der Schwerpunkt der Struktur den drehbaren Teil umfasst und
der Haken sich in einer derartigen Situation befindet, dass er den
versenkbaren Haken des Hebels in Eingreifposition im Loch der Außenseite
der Wanne hält
und den Endteil des Arms eingreifend mit dem Haken des gebogenen
Teils. Das Kippen des Behälters
in einem bestimmten Winkel im Verhältnis zur Vertikalen bei seinem
Entleeren führt
zu einer Verschiebung der genannten Schwerpunkte, was ein Schwenken
des gebogenen Teils nach sich zieht, was den Haken des gebogenen
Teils des Endteils des Arms des drehbaren Teils löst, was
das Schwenken des Arms und des Hebels bewirkt und schließlich zum
Lösen des
versenkbaren Hakens aus dem Loch der Wanne und damit zur Öffnung des
Deckels der Wanne führt.
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Gemäß weiteren
Merkmalen ist der versenkbare Haken des Hebels gemäß einer
deutlich parallelen Achse zur Drehachse des drehbaren Teils artikuliert,
was beim Schließen
des Deckels auf der Außenseite
der Wanne ein Gleiten des versenkbaren Hakens entlang der Innenwand
des Behälters
bis zum Einführen
des versenkbaren Hakens in das Loch oder die Vertiefung auf der
Höhe der
Außenseite
der Wanne erlaubt.
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Das
Schwenken des Arms um die Drehachse des drehbaren Teils und das
Schwenken des gebogenen Teils um seine Drehachse in entgegen gesetzter
Richtung zur Innenseite des Deckels des Behälters werden jeweils durch
einen Anschlag begrenzt.
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Der
Endteil des Arms gegenüber
dem Zwischenteil des drehbaren Teils und/oder der freie Endteil
des Mitnahmebügels
umfasst/umfassen einen Steigtrichter.
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Gemäß einem
ersten Ausführungsmodus weist
das gebogene Teil die Form eines Vs auf, deren beide Schenkel einen
Winkel in der Größenordnung von
35 bis 55 Grad, insbesondere von ungefähr 45 Grad bilden.
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Gemäß einem
zweiten Ausführungsmodus weist
das gebogene Teil die Forme eines Vs auf, dessen beide Schenkel
einen zwischen 90 und 180 Grad inbegriffenen Winkel bilden.
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Gemäß einem
dritten Ausführungsmodus umfasst
die Verriegelungs-/Entriegelungsvorrichtung einen in Rotation beweglichen
Ausleger um eine mit dem Deckel des Behälter verbundene und deutlich zur
Drehachse des gebogenen Teils parallelen Achse, wobei der Ausleger
zwischen einer Verriegelungsposition, in der der Ausleger einen
sich dem Schwenken des gebogenen Teils zur Innenseite des Deckels
entgegensetzenden Anschlag bildet und einer Entriegelungsposition,
in der der Ausleger sich dem genannten Schwenken des gebogenen Teils nicht
entgegensetzt, mobil ist, wobei die Rotation des Auslegers zwischen
den genannten Verriegelungs- und Entriegelungspositionen beim Kippen
des Behälters
gemäß einem
bestimmten Winkel durch die Wirkung der Schwerkraft erreicht wird.
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In
einer Variante des dritten Ausführungsmodus
weist der Ausleger die Form eines kreisförmigen Ausschnitts auf, wobei
sich die Drehachse des Auslegers zur Spitze des genannten kreisförmigen Ausschnitts
befindet und die freie Außenkante
des Auslegers den Mitnahmebügel
des gebogenen Teils kontaktiert, wenn der Ausleger sich in Verriegelungsposition
befindet.
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Die
beiden Schenkel des gekrümmten
Teils können
im Verhältnis
zueinander um die Drehachse des gebogenen Teils in Rotation mobil
sein, wobei der Mitnahmebügel
des gekrümmten
Teils zu seinem Endteil hin einen Steigtrichter umfasst, so dass
beim Kippen des Gefäßes gemäß einem
bestimmten Winkel, da der Verriegelungsbügel des gebogenen Teils noch
in den Arm eingreift, der Mitnahmebügel des gebogenen Teils durch
die Wirkung der Schwerkraft um seine Achse schwenken kann und dann
auf den Haken derart aufstoßen,
dass er aus dem Arm ausgerückt
wird.
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In
einer Ausführungsvariante
umfasst der Mitnahmebügel
des gebogenen Teils zu seinem Endteil hin einen zum Aufstoßen auf
den Haken beim Kippen des Behälters
gemäß einem
bestimm ten Winkel bestimmten Vorsprung, so dass Ersterer vom Arm
gelöst
wird.
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Die
erfindungsgemäße Verriegelungs-/Entriegelungsvorrichtung
kann darüber
hinaus ein auf dem Deckel des Behälters befestigtes und zum Betätigen durch
ein Antriebsorgan bestimmtes Entsperrungssystem umfassen, um den
Deckel des Gefäßes zu entriegeln,
wenn das Gefäß sich in
der Füllposition befindet.
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Die
Verriegelungs-/Entriegelungsvorrichtung wird durch ein auf der Innenseite
des Deckels befestigtes und eine Öffnung aufweisendes Gehäuse geschützt, aus
der der versenkbare Haken des Hebels hervorsteht, wobei das Gehäuse einen
Anschlag für
das gebogene Teil bilden und somit seine Verschiebung in die der
Innenseite des Deckels gegenüberliegende
Richtung begrenzen kann.
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Die
Verriegelungs-/Entriegelungsvorrichtunq umfasst ebenfalls vorzugsweise
eine an der Wanne des Behälters
befestigte Schutzvorrichtung des versenkbaren Hakens.
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Gemäß einem
zweiten Aspekt ist Gegenstand der Erfindung ein Behälter für das Sammeln von
Abfällen
mit einer Verriegelungs-/Entriegelungsvorrichtung gemäß der voran
stehenden Beschreibung.
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Weitere
Besonderheiten und Vorteile der Erfindung werden auch in der nachfolgenden
Beschreibung unter Bezugnahme auf die beigefügten Figuren deutlich, in denen:
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1 eine
eine Verriegelungs-/Entriegelungsvorrichtung in Verriegelunsposition
gemäß einem
ersten Ausführungsmodus
der Erfindung darstellende teilweise Ansicht im Längsschnitt
eines Gefäßes in Füllposition
ist:
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2 eine
Schnittansicht gemäß der Linie II-II
der 1 ist;
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die 3 und 4 die
Funktion der Vorrichtung bei ihrem Entriegeln darstellende teilweise Schnittperspektiven
in Längsrichtung
des Behälters der 1 in
Entleerungsposition sind;
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5 eine
eine Verriegelungs-/Entriegelungsvorrichtung in Verriegelungsposition
darstellende teilweise Schnittperspektive eines Behälters in Füllposition
in Längsrichtung
gemäß einem
zweiten Ausführungsmodus
der Erfindung ist;
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6 eine
explodierte perspektivische Ansicht einer Verriegelungs-/Entriegelungsvorrichtung gemäß einem
dritten Ausführungsmodus
der Erfindung ist;
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7 eine
Schnittperspektive in Längsrichtung
der Vorrichtung der 6 in Vrriegelungsposition ist;
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die 8 bis 10 die
Vorrichtung bei ihrem Entriegeln darstellende Schnittperspektiven
in Längsrichtung
der Vorrichtung der 6 sind;
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11 eine
teilweise perspektivische Ansicht des Entsperrungssystems der Verrieglungs-/Entriegelungsvorrichtung
der 6 ist, wobei das Entsperrungssystem sich in inaktiver
Position befindet;
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12 eine
den in einer Schutzvorrichtung eingreifenden versenkbaren Haken
darstellende teilweise Schnittperspektive eines Gefäßes in Füllposition
ist;
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13 eine
perspektivische Ansicht der Schutzvorrichtung der 12 ist;
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14 eine
Ansicht der Schutzvorrichtung gemäß dem Pfeil Y der 13 ist,
wobei der versenkbare Haken nicht in der Schutzvorrichtung eingreift.
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Ein
Müllsammelbehälter 1 umfasst
typischerweise eine Wanne 4 und einen an der Wanne 4,
zum Beispiel mittels Scharnieren artikulierten Deckel 2.
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Der
Behälter 1 kann
sich in einer Füllposition befinden,
in der er deutlich vertikal auf dem Hoden ruht und in der er durch
einen Benutzer befüllt
werden kann, oder in einer Entleerungsposition, in der der Behälter 1 in
einem bestimmten Winkel – größer als
90° – im Verhältnis zur
Vertikalen gekippt wurde, wobei der Behälter 1 dann seines
Inhaltes entleert werden kann.
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Die
Wanne 4 umfasst einen deutlich ebenen, sich gegenüber dem
Erdboden befindenden Boden, wenn der Behälter 1 sich in Füllposition
befindet, und sich vier Wände
deutlich vertikal zum Boden erstrecken, und deutlich senkrecht untereinander
jeweils zu zweit, so dass ein Parallelflach gebildet wird, wobei
die freien Außenränder der
genannten Wände eine Öffnung begrenzen,
durch die die Abfälle
in die Wanne 4 eingeführt
werden können.
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Die
Wanne 4 kann ebenfalls auf dem Boden angebrachte und auf
dem Erdboden ruhende Räder umfassen,
wenn der Behälter 1 sich
in Füllposition befindet,
wobei die Räder
dazu bestimmt sind, die Verschiebung des Behälters 1 durch einen
Benutzer zu erleichtern.
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Der
Deckel 2 umfasst eine deutlich ebene, zum Abdecken der Öffnung der
Wanne 4 bestimmte Wand sowie aus der ebenen Wand hervorstehende Ränder. Im
Rahmen des selektiven Einsammelns der Abfälle kann der Deckel 2 des
Behälters 1 eine
(nicht dargestellte) Öffnung
umfassen, deren Größe und Form
an die Gegenstände
angepasst sind, zum Beispiel Zeitungen oder Flaschen, die in dem
Behälter aufgenommen
werden müssen.
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Der
Deckel 2 ist der Wanne 4 in Drehung zugeordnet.
Zu diesem Zweck sind Scharniere zur freien Außenseite einer der Wände der
Wanne 4 vorgesehen, wobei diese Wand als „hintere" Wand bezeichnet
wird. Die zur hinteren Wand parallele Wand der Wanne wird in der
gesamten Beschreibung als „vordere" Wand 4c bezeichnet.
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Der
Deckel 2 kann somit – insbesondere
manuell – zwischen
einer geschlossenen Position des Behälters 1, in der er
auf den freien Außenkanten
der Wände
der Wanne 4 ruht und somit die Öffnung der Wanne 4 versperrt,
und einer geöffneten
Position, in der die deutlich ebene Wand des Deckels 2 von
den freien Außenkanten
der Wände
der Wanne 4 entfernt ist, verschoben werden, wobei die
extreme geöffneten
Position des Deckels 2 dem Fall entspricht, in dem die
deutlich ebene Wand des Deckels 2 deutlich parallel zur
hinteren Wand der Wanne 4 ist.
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Es
ist daher verständlich,
dass das Kippen des Behälters 1 in
seine Entleerungsposition deutlich in einer zu den hinteren und
vorderen Wänden
senkrechten Ebene erfolgen muss, so dass die Öffnung des Deckels 2 erlaubt
wird und somit die Freisetzung der Öffnung der Wanne 4 das
Entleeren der Wanne 4 ermöglicht.
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Der
Deckel 2 weist einerseits eine Innenseite 2a auf,
die zur Innenseite der Wanne 4 gerichtet ist, wenn der
Deckel 2 sich in der geschlossenen Position befindet, und
andererseits eine Außenseite 2b, die
zur Außenseite
der genannten Wanne gerichtet ist.
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Die
Wanne 4 kann aus aus einem Stück geformtem Plastikmaterial
sein, ebenso wie der Deckel 2.
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Die
Wanne 4 umfasst darüber
hinaus zu den freien Außenseiten
ihrer Wände
hin einen sich zur Außenseite
der Wanne 4 erstreckenden und eine Auskehlung 6,
deren Öffnung
zum Baden gerichtet ist (siehe 1) definierenden
Rand 5. Die Auskehlung 6 ist zur Aufnahme der
entsprechenden, das Anheben und das Kippen des Behälters 1 erlaubenden Greifmittel
bestimmt, zum Beispiel durch ein Fahrzeug zum Einsammeln. Im Innern
der Auskehlung 6 kann sich eine Bienenwabe 14 befinden,
so dass der Rand 5 verstärkt wird.
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Nunmehr
wird die erfindungsgemäße Verriegelungs-/Entriegelungsvorrichtung
beschrieben.
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Die
Verriegelungs-/Entriegelungsvorrichtung erlaubt das Verriegeln des
Deckels 2 in geschlossener Position auf dem Behälter 1,
wenn der Behälter 1 sich
in Füllposition
befindet, wie insbesondere in 1 dargestellt.
Sie erlaubt ebenfalls die automatische Entriegelung des Deckels 2 (siehe
insbesondere die 3 und 4), wenn
der Behälter 1 von
der Füllposition,
wobei der Deckel 2 sich in der geschlossenen Position befindet,
in die Entleerungsposition gekippt wird.
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Nunmehr
wird zunächst
auf die 1 bis 4 Bezug
genommen, die einen ersten Ausführungsmodus
der Erfindung darstellen.
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Eine
Verriegelungs-/Entriegelungsposition wird auf der Innenseite 2a des
Deckels 2 des Behälters 1 angebracht.
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Diese
Vorrichtung umfasst mehrere miteinander zusammenwirkende Teile,
um die Verriegelung oder die Entriegelung des Deckels 2 des
Behälters 1 zu
erlauben, und insbesondere ein gebogenes Teil 7, ein drehbares
Teil 8 und einen versenkbaren Haken 9.
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Diese
Teile können
metallisch oder aus jedem anderen Material sein, das ihnen insbesondere Festigkeit
und Widerstandsfähigkeit
gegen einen Aufprall und Abnutzung verleihen kann.
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Diese
Teile sind jeweils um eine Achse artikuliert, und zwar: Drehachse
A des gebogenen Teils 7, Drehachse B des drehbaren Teils 8 und
Drehachse C des versenkbaren Hakens 9. Diese Achsen sind untereinander
deutlich parallel.
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Das
gebogene Teil 7 hat die Form eines Vs mit:
- – einem
ersten, an seinem freien Endteil einen Haken 7c umfassenden,
als „Verriegelungsbügel" bezeichneten Schenkel 7d,
- – einen
zweiten, an seinem freien Endteil einen Steigtrichter 7a umfassenden,
als „Mitnahmebügel" bezeichneten Schenkel 7e
- – einen
die beiden Schenkel 7d, 7e des gebogenen Teils 7 miteinander
verbindenden Zwischenteil 7b, in dem die Drehachse A des
genannten gebogenen Teils 7 hindurch tritt. Das Zwischenteil 7c kann
eine abgerundete Form haben.
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Die
Drehachse A des gebogenen Teils ist mit dem Deckel 2 verbunden
und, wenn der Deckel 2 sich in der geschlossenen Position
befindet, deutlich parallel zum Hoden und zur vorderen Wand 4c der Wanne 4 gerichtet
ist. Darüber
hinaus ist die Drehachse A deutlich senkrecht zur mittleren Ebene
des gebogenen Teils 7.
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Wenn
der Behälter 1 sich
in Füllposition
befindet, wobei der Deckel 2 geschlossen ist, ist der Verrieglungsbügel 7d deutlich
vertikal, wobei der Haken 7c sich oberhalb der Drehachse
A befindet.
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In
diesem ersten Ausführungsmodus
sind die beiden Schenkel 7d, 7e des gebogenen
Teils 7 steift miteinander verbunden, wobei der Winkel
unter ihnen in der Größenordnung
von 35 bis 55° liegt,
insbesondere ungefähr
bei 45°.
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Das
drehbare Teil 8 umfasst:
- – einen
sich deutlich vertikal erstreckenden Hebel 8d, wenn der
Behälter 1 sich
in der Füllposition befindet
und der Deckel 2 geschlossen ist;
- – einen
den Hebel 8d verlängernden
und sich, wenn der Behälter 1 sich
in der Füllposition
befindet und der Deckel 2 geschlossen ist, deutlich senkrecht
zur vorderen Wand 4c der Wanne 4 erstreckenden
Arm 8b;
- – ein
Zwischenteil 8c, auf dem der Hebel 8d und der
Arm 8b durch eines ihrer Enden fest befestigt sind. In
diesem Zwischenteil 8c tritt die Drehachse B des drehbaren
Teils 8 durch. Das Zwischenteil 8c kann eine abgerundete
Form haben.
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Die
Drehachse B des gebogenen Teils ist mit dem Deckel 2 verbunden
und ist deutlich parallel zur Achse A des gebogenen Teils 7 und
deutlich senkrecht zur mittleren Ebene des drehbaren Teils 8.
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Der
Endteil 8e des Arms 8b gegenüber dem Zwischenteil 8c umfasst
einen Steigtrichter 8a.
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Darüber hinaus
umfasst das drehbare Teil 8 einen drehbar um eine Achse
C zum Endteil des Hebels 8b gegenüber dem Zwischenteil 8c angebrachten,
versenkbaren Haken 9, wobei die Achse C deutlich parallel
zur Achse A des gebogenen Teils 7 ist.
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Der
versenkbare Haken 9 umfasst eine deutlich ebene Wand 9b mit
sich gegenüber
dem Gelenkpunkt des genannten versenkba ren Hakens 9 mit dem
Hebel 8d befindender freier Außenseite 9a, wobei
die genannte Wand 9b deutlich parallel zum Boden der Wanne 4 angeordnet
ist, wenn die Verriegelungs-/Entriegelungsvorrichtung sich in der
Verriegelungsposition befindet.
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Der
versenkbare Haken 9 umfasst ebenfalls eine das Ende 9a des
versenkbaren Hakens 9 am Verbindungspunkt des genannten
Hakens 9 mit dem genannten Hebel 8d verbindende
Rippung 9c. Die Funktion der Rippung 9c besteht
einerseits in der Festigung des versenkbaren Hakens 9 und
andererseits darin, eine bessere Führung des Hakens 9 zu erlauben.
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Der
versenkbare Haken 9 umfasst schließlich eine sich zur Drehachse
C des versenkbaren Hakens 9 befindende und zum Anschlagen
gegen den Hebel 8d bestimmten Protuberanz 9d,
um das Schwenken des versenkbaren Hebels 9 um seine Drehachse
C zu begrenzen.
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Der
versenkbare Haken 9 ist dazu bestimmt, die feste Befestigung
des Deckels 2 an der Wanne 4 auf der Höhe der vorderen
Wand 4c der Wanne 4 hervorzurufen, wenn der Deckel 2 sich
in geschlossener Position befindet, wobei der Behälter 1 sich
in der Füllposition
befindet.
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Es
wird die Verriegelungs-/Entriegelungsvorrichtung in der Verriegelungsposition
beschrieben, wobei der Behälter 1 sich
in der Füllposition
befindet, wobei der Deckel 2 geschlossen ist. Die Teile 7, 8 befinden
sich in den zuvor beschriebenen Positionen.
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Die
Verriegelungs-/Entriegelungsposition ist derart am Deckel befestigt,
dass, wenn der Deckel 2 geschlossen ist, das Ende 9a des
Hakens 9 zur vorderen Wand 4c der Wanne 4 gerichtet
ist und in ein Loch 13 oder eine Vertiefung der vorderen
Wand 4c eingreift, das/die sich zur Außenseite 3 der genannten
vorderen Wand 4c gegenüber
dem Boden der Wanne 4 befindet, wobei das genannte Loch 13 in der
Auskehlung 6 einmündet.
Das Loch 13 wird durch Kanten 10 begrenzt.
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Die
Vertiefung kann eine hohle Aushöhlung in
der vorderen Wand 4c der Wanne 4 auf der Höhe der Innenseite 4a der
genannten vorderen Wand 4 sein.
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In
dieser Konfiguration wird das Schwenken des versenkbaren Hakens 9 entgegen
dem Uhrzeigersinn (unter Bezugnahme auf 1) durch
die Protuberanz 9b begrenzt.
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Aufgrund
des Vorhandenseins der Steigtrichter 7a, 8a tendieren
das gebogene Teil 7 und das drehbare Teil 8 zum
Schwenken im Uhrzeigersinn (unter Bezugnahme auf 1).
Diese Bewegung wird jeweils durch einen Anschlag 15 und
einen Anschlag 16 verhindert, wobei die genannten Anschläge 15 und 16 fest
mit dem Deckel 2 verbunden sind.
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Die
Verriegelungs-/Entriegelungsvorrichtung wird vorzugsweise an einem
Gehäuse 12 befestigt,
das seinerseits an der Innenseite 2a des Deckels 2 befestigt
ist, so dass die genannte Vorrichtung vor dem Inhalt der Wanne 4 geschützt wird.
Wie in 2 dargestellt, werden die Drehachsen A, B sowie
die Anschläge
am Gehäuse 12 befestigt.
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Das
Gehäuse 12 umfasst
eine zum Zusammenwirken mit dem Loch 13 oder der Vertiefung
der vorderen Wand 4c der Wanne 4 bestimmte Öffnung 11,
um den Durchgang des versenkbaren Hakens 9 zu erlauben.
Das Loch 11 des Gehäuses 12 muss ausreichend
sein, um die Bewegung des versenkbaren Hakens 9 beim Verschließen und Öffnen des
Deckels 2 zu erlauben.
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Nunmehr
wird unter Bezugnahme auf die 3 und 4 die
Funktionsweise der erfindungsgemäßen Verriegelungs-/Entriegelungsvorrichtung beschrieben.
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Wenn
der Behälter 1 von
seiner Füllposition (1)
in seine Entleerungsposition (3 und 4) übergeht,
geht der Deckel 2 von einer geschlossenen Position in eine
geöffnete
Position über und
erlaubt damit das Entleeren des Inhaltes der Wanne 4.
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Der
Behälter 1 wird
im Verhältnis
zur Vertikalen und in einer zu den hinteren und vorderen Wänden 4c deutlich
senkrechten Ebene in einem bestimmten Winkel gekippt (3 und 4).
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Aufgrund
des Vorhandenseins des Steigtrichters 7a des gebogenen
Teils 7, verschiebt sich das ursprünglich im Anschlag auf dem
Anschlag 15 befindende gebogene Teil 7 durch die
Wirkung der Schwerkraft in Richtung auf die Innenseite 2a des Deckels 2 gemäß dem Pfeil
F1.
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Der
Haken 7c des gebogenen Teils 7 setzt dann den
Endteil 7e des Arms 8b frei.
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Infolgedessen
wird der sich ursprünglich
am Anschlag auf dem Anschlag 16 befindende Arm 8b aufgrund
des Vorhandenseins des Steigtrichters 8a frei, um sich
durch die Wirkung der Schwerkraft G' in Richtung zur Innenseite 2a des
Deckels 2 gemäß dem Pfeil
F2 zu verschieben und in seiner Drehbewegung den Hebel 8b und
den versenkbaren Haken 9 mitzunehmen.
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Die
Drehung des Hebels 8d gemäß dem Pfeil F3 – und damit
dem versenkbaren Haken 9 – um die Drehachse B des drehbaren
Teils 8 zieht das Ausrücken
des versenkbaren Hakens 9 aus dem Loch 13 oder
der Vertiefung der Wanne 4 nach sich, wobei der Haken dann
um die Achse C schwenken kann.
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Die
Drehung des versenkbaren Hakens 9 um die Achse C ist in
dieser Richtung durch die deutlich ebene Wand 9b begrenzt,
die auf dem Hebel 8d zum Anschlag kommt.
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Da
der Deckel 2 aufgrund des Kippens des Behälters 1 und
der Wirkung der Schwerkraft nicht mehr fest am Behälter 1 befestigt
ist, öffnet
sich der Deckel 2 durch Schwenken um die Drehachse seiner Scharniere
und erlaubt somit das Entleeren der Wanne 4.
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Wenn
der Behälter 1 wieder
in seiner Füllposition
platziert ist und beim Übergang
des Deckels 2 von seiner geöffneten Position in seine geschlossene Position,
führt die
auf den Steigtrichter 8a des drehbaren Teils ausgeübte Schwerkraft
zum Schwenken des Arms 8b von der Innenseite 2a des
Deckels 2, gegen die er sich zum Anschlag hin befand, der
die Verschiebung des genannten Arms 8b stoppt.
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Gleichzeitig
verschiebt sich der versenkbare Haken 9 entlang der Innenseite 4a der
Wanne 4 in Richtung des Bodens der Wanne 4, bis
er in das Loch 13 oder die Vertiefung der vorderen Wand 4c der Wanne 4 eingreift.
Diese Verschiebungen des versenkbaren Hakens 9 werden durch
die Artikulation des genannten Hakens 9 um seine Drehachse
C möglich
gemacht.
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Die
Wirkung der Schwerkraft auf den Steigtrichter 7a führt anschließend zum
Schwenken des gebogenen Teils 7 ausgehend von der Innenseite 2a des
Deckels 2 zum Anschlag 15, der die Drehbewegung
des genannten gebogenen Teils 7 stoppt.
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Der
sich am freien Endteil des Verriegelungsbügels 7d des gebogenen
Teils 7 befindende Haken 7c kommt dann mit dem
Endteil 8e des Arms 8b des drehbaren Teils 7 zum
Eingreifen und verhindert die Verschiebung des Letzteren.
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Die
Vorrichtung befindet sich damit in der Verriegelungsposition und
der Behälter 1 in
der Füllposition,
wobei sein Deckel 2 in geschlossener Position ist.
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Die
Verriegelungs-/Entriegelungsposition kann ebenfalls ein auf der
deutlich ebenen Wand des Deckels 2 des Behälters 1 befestigtes
und zur Betätigung
durch ein Antriebsorgan, wie zum Beispiel einem (nicht dargestellten)
Schlüssel
bestimmtes Entsperrungssystem 17 umfassen, wobei das genannte Entsperrungssystem 17 die
Entriegelung des Deckels 2 des Behälters 1 erlaubt, wenn
der Behälter 1 sich
in der Füllposition
befindet, ohne dass ein Schwenken des genannten Behälters 1 notwendig ist.
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Nunmehr
wird auf 5 Bezug genommen, die einen
zweiten Ausführungsmodus
der Erfindung darstellt.
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Der
Unterschied zu dem ersten Ausführungsmodus
in seiner soeben beschriebenen Form besteht in dem Winkel zwischen
den beiden Schenkeln 7d, 7e des gebogenen Teils 7.
Im zweiten Ausführungsmodus
ist dieser Winkel nämlich
zwischen 90° und
180° inbegriffen,
insbesondere ungefähr
bei 90°.
Der Mitnahmebügel 7e des
gebogenen Teils 7 ist somit deutlich horizontal, wenn der
Behälter 1 sich
in der Füllposition
befindet, wobei der Deckel 2 geschlossen ist. Der Anschlag 15 des
ersten Ausführungsmodus
ist dann nicht mehr notwendig, wobei das Gehäuse 12 für den Mitnahmebügel 7e des
gebogenen Teils 7 einen Anschlag bildet.
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Der
Vorteil dieses zweiten Ausführungsmodus
ist die Stabilität
der Vorrichtung in der Verriegelungsposition. Im Gegensatz zum ersten
Ausführungsmodus
befindet sich der Steigtrichter 7a nämlich auf demselben Niveau
wie die Drehachse A des gebogenen Teils 7 oder darunter,
wenn der Behälter 1 sich
in der Füllposition
befindet und der Deckel 2 geschlossen ist.
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Somit
wird ein gegen die vordere Wand 4c der Wanne 4 ausgeübter Aufprall
nicht dazu führen, die
Vorrichtung zu entriegeln, im Gegensatz zu der Vorrichtung gemäß dem ersten
Ausführungsmodus, in
der der Steigtrichter 7a dazu tendierte, sich im Anschluss
an einen derartigen Aufprall zur Innensei te 2a des Deckels 2 zu
verschieben und damit die Vorrichtung zu entriegeln.
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Nunmehr
wird auf die 6 bis 10 Bezug
genommen, die einen dritten Ausführungsmodus der
Erfindung darstellen.
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Die
Verriegelungs-/Entriegelungsvorrichtunq umfasst, wie zuvor beschrieben,
Folgendes:
- – ein gebogenes Teil 7 mit
einem Verriegelungsbügel 7d,
dessen freies Ende die Form eines Hakens 7c aufweist, einen
Mitnahmebügel 7e,
dessen freier Endteil einen Steigtrichter 7a trägt, und ein
die Drehachse A des genannten gebogenen Teils 7 bildenden
Zwischenteil 7b;
- – ein
drehbarer Teil 8 mit einem Hebel 8d, einen Arm 8b,
dessen freier Endteil einen Steigtrichter 8a trägt, einen
die Drehachse B des genannten drehbaren Teils 8 bildenden
Zwischenteil 8c und einen um eine Achse C schwenkenden
versenkbaren Haken 9.
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In
diesem dritten Ausführungsmodus
sind die beiden Schenkel 7d, 7e des gebogenen
Teils 7 nicht steif miteinander verbunden, können jedoch
im Verhältnis
zueinander um die Achse A schwenken.
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Die
Verriegelungs-/Entriegelungsvorrichtung umfasst ebenfalls einen
Ausleger 18 in Form eines kreisförmigen Ausschnittes, in Rotation
mobil um eine mit dem Deckel 2 verbundene Achse D und deutlich
parallel um die Drehachsen A, B, C.
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Die
Drehachse des Auslegers 18 befindet sich zur Spitze 18a des
Auslegers 18 gegenüber
der freien Endkante 18b des genannten Auslegers 18.
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Wenn
der Behälter 1 sich
in der Füllposition befindet,
wobei der Deckel 2 geschlossen ist, ist die Vorrichtung
verriegelt, wie in 7 dargestellt.
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Die
freie Endkante 18b des Auslegers 18 wird dann
zum Boden der Wanne 4 gerichtet und liegt auf einer lateralen
Wand 71 des sich zum Steigtrichter 7a befindenden
gebogenen Teils 7 am freien Endteil des Mitnahmebügels 7e auf.
Somit ist das Schwenken des gebogenen Teils 7 um seine
Achse A in den beiden Richtungen einerseits durch das Gehäuse 12 und
andererseits durch den Ausleger 18 begrenzt.
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Das
Vorhandensein des Auslegers 18 erlaubt die Verhinderung
der ungewollten Entriegelung der Vorrichtung im Anschluss an einen
vertikalen, auf den Behälter 1 ausgeübten Aufprall,
wobei der Ausleger 18 die Rolle eines mobilen Anschlags
spielt.
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Wenn
der Behälter 1 gekippt
wird (8 bis 10), wird die Vorrichtung auf
folgende Weise entriegelt:
- – durch Wirkung der Schwerkraft,
der Ausleger 18 schwenkt um seine Drehachse D (8),
dies wird durch die Tatsache begünstigt,
dass der Ausleger einen vollen Teil und einen hohlen Teil umfasst;
- – durch
den Steigtrichter 7a und da der Ausleger 18 keinen
Anschlag mehr auf der Wand 71 bildet, schwenkt der Mitnahmebügel 7e des
gebogenen Teils 7 um die Achse A zur Innenseite 2a des
Deckels 2, wobei der Verriegelungsbügel 7d durch den Haken 7c am
drehbaren Teil 8 angehakt bleibt;
- – der
Endteil des Mitnahmebügels 7e schlägt auf den
Endteil des Verriegelungsbügels 7d auf
und setzt damit den Haken 7c vom drehbaren Teil 8 frei.
Die Wirkung des Aufpralls, die dazu bestimmt ist, zur Wirkung der
Schwerkraft für
eine erleichterte Entriegelung der Vorrichtung hinzugefügt zu wer den,
wird durch das Vorhandensein eines Vorsprungs 19 am Ende
des Mitnahmebügels 7e verstärkt, das
zum Aufstoßen
auf einem auf dem Haken 7c vorhandenen Vorsprung 20 bestimmt
ist;
- – der
damit freigesetzte drehbare Teil 8 schwenkt ebenso wie
der versenkbare Haken 9 und entriegelt damit den Deckel
(10).
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Nunmehr
wird das Entsperrungssystem 17 der Verriegelungs-/Entriegelungsvorrichtung
unter Bezugnahme insbesondere auf die 6 und 11 beschrieben.
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Wie
bei den ersten und zweiten Ausführungsmodi
ist das Entsperrungssystem 17 dazu bestimmt, von einem
Antriebsorgan, wie zum Beispiel einem (nicht dargestellten) Schlüssel betätigt zu
werden und erlaubt die Entriegelung des Deckels 2 des Behälters 1,
wenn der Behälter 1 sich
in der Füllposition
befindet, ohne dass ein Kippen des genannten Behälters 1 notwendig
ist.
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Das
Entsperrungssystem 17 umfasst eine zum Zusammenwirken mit
dem Antriebsorgan bestimmte und am Gehäuse 12 befestigte Öffnung 21, so
dass, wenn der Deckel 2 geschlossen ist, die genannte Öffnung 21 durch
einen Benutzer durch die vordere Seite des Deckels zugänglich ist.
Die Tatsache, dass die Öffnung 21 nicht
auf der Oberseite des Deckels 2 platziert ist, erlaubt
die Vermeidung der auf Frost zurückzuführenden
Beschädigungen.
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Das
Entsperrungssystem 17 umfasst darüber hinaus einen Zapfen 22,
der dank des Antriebsorgans zwischen einer inaktiven Position, in
der er nicht auf die Verriegelungs-/Entriegelungsvorrichtung einwirkt,
und einer aktiven Position, in der die genannte Vorrichtung entriegelt
wird, verschoben werden kann.
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Zu
diesem Zweck umfasst der versenkbare Haken 9 eine sich
deutlich senkrecht zu ihrer ebenen Wand 9b erstreckende
und schräg
im Verhältnis
zum freien Ende 9a des genannten versenkbaren Hakens 9 angeordnete
Steigung.
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In
der inaktiven Position steht der Zapfen 22 in Kontakt mit
der Außenseite 24 der
sich weiter vom freien Ende 9a des versenkbaren Hakens 9 entfernten
Steigung 23 und übt
keinerlei Belastung auf die Steigung 23 aus. Der versenkbare
Haken 9 greift dann in das Loch 13 oder die Vertiefung
der Wanne 4 ein.
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Wenn
ein Benutzer, der das Antriebsorgan in der Öffnung 21 hat eingreifen
lassen, eine Belastung in Rotation auf dem Entsperrungssystem 17 ausübt, verschiebt
er den Zapfen 22 in Rotation, wobei der Zapfen 22 dadurch
eine Belastung auf die Steigung 23 ausübt, was das Gleiten des Zapfens 22 entlang der
Steigung 23 – zu
einer sich so nah wie möglich am
freien Ende 9a des versenkbaren Hakens 9 befindenden
Außenseite 25 der
Steigung 23 – und
das Schwenken des versenkbaren Hakens 9 um seine Drehachse
C hervorruft.
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In
der aktiven Position steht der Zapfen 22 daher mit der
Außenseite 25 der
Steigung 23 in Kontakt und übt eine Belastung auf diese
aus, wobei der versenkbare Haken 9 aus dem Loch 13 oder
der Vertiefung der Wanne 4 ausgerückt ist.
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Dementsprechend
führt der
Wegfall der durch den Benutzer auf das Entsperrungssystem 17 ausgeübten Belastung
zur Rückkehr
in die inaktive Position, in der die Vorrichtung verriegelt ist.
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Darüber hinaus
kann das Loch 13 von der Außenseite des Behälters 1 durch
die Auskehlung 6 zugänglich
sein, wobei eine unbefugte Person daher den versenkbaren Haken 9 aus
der Öffnung 13 schieben
kann, so dass der Deckel 2 entriegelt wird.
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Um
diesem Problem abzuhelfen kann die Verriegelungs-/Entriegelungsvorrichtunq
eine Schutzvorrichtung 26 umfassen, die nunmehr unter Bezugnahme
auf die 12 bis 14 beschrieben wird.
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Die
Schutzvorrichtung 26 hat ebenfalls die Funktion, die Abnutzung
des versenkbaren Hakens 9 durch Reduzieren der Reibungen
des genannten Hakens 9 gegen die Kanten 10 des
Lochs der Wanne 4 zu begrenzen und das Versperren desselben
beim Entleeren zu verhindern.
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Die
Schutzvorrichtung 26 weist die Form eines in das Loch 13 der
Wanne 4 einmündenden
und zur Außenseite
der Wanne 4 in die Auskehlung 6 hervorstehenden
Kanals, zum Beispiel eines Parallelflachs auf. Die Schutzvorrichtung 26 umfasst
eine erste, in die Innenseite der Wanne 4 einmündende Öffnung 27 und
eine zweite, in die Auskehlung 6 einmündende Öffnung 28, so dass
die genannte Vorrichtung 26 mit der Öffnung 13 der Wanne 4 zusammenwirkt
und dass der versenkbare Haken 9 in den genannten Kanal
eingreifen kann.
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Das
Ende 29 des genannten, in die Auskehlung 6 einmündenden
Kanals befindet sich außerhalb des
Endes 9a des versenkbaren Hakens 9, wenn der Behälter 1 sich
in der Füllposition
befindet und der Deckel 2 geschlossen ist, wodurch damit
der Zugang zum Haken 9 durch die Finger eines Benutzers
verhindert wird.
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Die
Schutzvorrichtung 26 umfasst seine Blockierung im Loch 13 der
vorderen Wand 4c der Wanne 4 erlaubende Clips 30 (siehe 13).
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Darüber hinaus
umfasst die Schutzvorrichtung 26 ein zur Verhinderung der
Sperrung des Lochs 13 bestimmtes mobiles Schutzelement 31.
Das Schutzelement 31 wird aus auf einer deutlich ebenen Oberfläche übereinander
gelagerten Haaren 32 gebildet, wobei das genannte Schutzelement 31 zu
einem Rand 33 der Öffnung 27 des
ins Innere der Wanne 4 einmündenden Kanals hin befestigt
ist.
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Wenn
die Verriegelungs-/Entriegelungsvorrichtung entriegelt ist, greift
der Haken 9 nicht in die Öffnung 27 der Schutzvorrichtung 26 ein
und die Haare 32 versperren die Öffnung 27.
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Wenn
die Verriegelungs-/Entriegelungsvorrichtung verriegelt ist, greift
der Haken 9 in die Öffnung 27 der
Schutzvorrichtung 26 ein und die Haare 32 werden
durch den Haken 9 zur Außenseite der Wanne 4 umgeschlagen.