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DE60020463T2 - Einspritzdüse - Google Patents

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DE60020463T2
DE60020463T2 DE60020463T DE60020463T DE60020463T2 DE 60020463 T2 DE60020463 T2 DE 60020463T2 DE 60020463 T DE60020463 T DE 60020463T DE 60020463 T DE60020463 T DE 60020463T DE 60020463 T2 DE60020463 T2 DE 60020463T2
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Description

  • Diese Erfindung betrifft eine Einspritzdüse, die sich zum Gebrauch in einem Kraftstoffeinspritzventil eignet, das zur Abgabe von unter hohem Druck stehendem Kraftstoff an den Verbrennungsraum eines Verbrennungsmotors mit Verdichtungszündung vorgesehen ist.
  • Während des Betriebs ist eine Einspritzdüse der innerhalb des Motorzylinders oder anderen Verbrennungsraums herrschenden Temperatur ausgesetzt. Dies hat zur Folge, dass diejenigen Teile der Einspritzdüse, die solchen Temperaturen ausgesetzt sind, beispielsweise die Sitzoberfläche, solchen Temperaturen ohne eine signifikante Schädigung widerstehen müssen, die ansonsten zu einer unerwünschten Verringerung der Gesamtlebensdauer der Einspritzdüse führen würde. Außerdem wird die Ablagerung von Kraftstofflack innerhalb der Einspritzdüse dort beschleunigt, wo die Düse hohen Betriebstemperaturen ausgesetzt ist, was in unerwünschter Weise zum Beispiel die Durchflussrate von Kraftstoff durch das Einspritzventil beeinträchtigen kann.
  • In einer bekannten Anordnung wird, um eine Einspritzdüse vor einer durch die Temperatur innerhalb des Zylinders oder des Verbrennungsraums verursachten Schädigung zu schützen, ein Hitzeschild in Form eines rohrförmigen Elements vorgesehen, wobei der Hitzeschild einen Teil der Einspritzdüse umgibt und diesen Teil der Düse während des Betriebs gegenüber Verbrennungsflammen abschirmt und Hitze weg von der Einspritzdüse leitet. Obwohl eine solche Anordnung dazu führen kann, dass die Gesamtbetriebsdauer der Einspritzdüse ansteigt, hat das Vorsehen des zusätzlichen Hitzeschilds zur Folge, dass die Anordnung relativ komplex wird. Außerdem kann in manchen Anordnungen nicht genügend Raum zur Verfügung stehen, um die Anwendung eines solchen Hitzeschildes zu ermöglichen.
  • Es ist Aufgabe der Erfindung, eine Einspritzdüse bereitzustellen, in der die voranstehend beschriebenen nachteiligen Effekte verringert sind.
  • Die Patentanmeldung Nr. DE 36 23 221 A stellt eine Kraftstoffeinspritzventil-Düse bereit, in welcher ein Düsennacken eines Düsenkörpers, der eine Düsennadel führt, ein zylindrisches Gehäuse aufweist, das aus thermisch leitfähigem Material gebildet ist, welches zur Düsenspitze ausgezogen ist und diese vollständig bedeckt, wobei das abdeckende Material in dünnen Schichten elektrisch oder elektrochemisch aufgebracht wird.
  • Die Patentanmeldung Nr. WO 99/31382 A betrifft ein Einspritzventil mit einer Düse, durch die mindestens eine Kraftstoffauslassöffnung in Richtung einer Motorverbrennungskammer gebohrt ist. Eine keramische Beschichtung ist auf der äußeren Öffnung der Düse abgeschieden, vorzugsweise in einer Spalte, die mindestens rund um die Auslassöffnung und unmittelbar stromabwärts davon, relativ zur Richtung des Kraftstoffdurchtritts, eine Ausnehmung oder Vertiefung in dieser äußeren Oberfläche bildet.
  • Die Patentanmeldung Nr. JP 62020672 richtet sich auf ein Kraftstoffventil mit verbesserter Dauerhaftigkeit durch Anwenden einer Oberflächenbehandlung zu dem Zweck, Korrosionsbeständigkeit zu verleihen.
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung wird eine Einspritzdüse zur Verwendung bei der Abgabe von Kraftstoff an einen Verbrennungsraum bereitgestellt, wobei die Einspritzdüse einen Düsenkörper umfasst, wobei der Düsenkörper einen Spitzenbereich aufweist, der sich von einem Motorzylinderkopf, innerhalb dessen die Einspritzdüse während des Gebrauchs aufgenommen ist, in den Verbrennungsraum erstreckt, wobei der Spitzenbereich mit einer oder mehreren Auslassöffnungen versehen ist und worin mindestens ein Teil des Düsenkörpers mit einer ersten Beschichtung versehen ist, die aus einem Material gebildet ist, das eine höhere thermische Leitfähigkeit besitzt als die thermische Leitfähigkeit des Düsenkörpers, wobei die erste Beschichtung über mindestens demjenigen Teil des Äußeren des Düsenkörpers vorhanden ist, der während des Betriebs der Temperatur im Verbrennungsraum ausgesetzt ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Düsenkörper zumindest teilweise außerdem mit einer zweiten Beschichtung beschichtet ist, die aus einem Material gebildet ist, das eine niedrigere thermische Leitfähigkeit besitzt als die thermische Leitfähigkeit des Düsenkörpers, und dass beide Beschichtungen, die erste und die zweite, so ausgebildet oder angeordnet sind, dass während des Betriebs die Temperatur mindestens eines Teils des Düsenkörpers gesenkt wird.
  • Das Vorsehen solcher Beschichtungen verringert demzufolge das Risiko einer Schädigung und der Ablagerung von Kraftstofflack und erhöht die Gesamtlebensdauer der Einspritzdüse.
  • Typischerweise besitzt die erste Beschichtung eine Dicke von bis zu 1 mm. In günstiger Weise kann die thermisch isolierende Beschichtung (d.h. die zweite Beschichtung) ein keramisches Material sein.
  • Das Vorsehen einer Beschichtung mit einer höheren thermischen Leitfähigkeit als der thermischen Leitfähigkeit des Düsenkörpers erhöht die Rate des Wärmeübergangs vom Düsenkörper zum Zylinderkopf, in dem der Düsenkörper aufgenommen ist. Deshalb wird Hitze in höherem Maße weg von der einen oder den mehreren im Düsenkörper vorhandenen Auslassöffnungen verbracht, verglichen mit Anordnungen, in denen der Düsenkörper unbeschichtet ist oder in denen der Düsenkörper insgesamt mit einem Material beschichtet ist, das eine niedrigere thermische Leitfähigkeit als der Düsenkörper besitzt.
  • In günstiger Weise kann der Düsenkörper aus Stahl gebildet sein. Die erste Beschichtung ist vorzugsweise aus einem der Materialien Aluminiumnitrid, Aluminium, Kupfer, Silber oder Gold gebildet.
  • Mindestens ein Teil der Spitzenregion des Düsenkörpers kann unbeschichtet bleiben. Dies hat die Wirkung einer weiteren Verbesserung des Hitzetransports weg von der oder den Auslassöffnungen.
  • Wie voranstehend erwähnt, ist mindestens eine Teil des Spitzenbereichs mit einer zweiten Beschichtung beschichtet, die aus einem Material gebildet ist, das eine geringere thermische Leitfähigkeit als die thermische Leitfähigkeit des Düsenkörpers besitzt. Dies hat die Wirkung, dass der Wärmetransport zum Spitzenbereich verringert ist, während die Beschichtung mit höherer thermischer Leitfähigkeit den Wärmetransport weg vom Spitzenbereich steigert. Deshalb erreicht/erreichen die Auslassöffnung(en) bei gegebenen Betriebsbedingungen eine geringere Betriebstemperatur.
  • In typischer Weise besitzt die zweite Beschichtung eine Dicke von bis zu 1 mm.
  • Vorzugsweise können die erste oder die zweite Beschichtung mit Hilfe eines zusätzlichen Substratmaterials an den Düsenkörper gebondet sein.
  • Die Erfindung wird nachstehend beispielhaft unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen beschrieben, worin:
  • 1 eine schematische Schnittansicht einer Einspritzdüse ist; und
  • 2 und 3 schematische Schnittansichten alternativer Einspritzdüsen sind.
  • Die in den beigefügten Zeichnungen dargestellte Einspritzdüse umfasst einen Düsenkörper 10 mit einer darin ausgebildeten geschlossenendigen Bohrung 11, wobei die geschlossenendige Bohrung von einer geeigneten Quelle her, beispielsweise der gemeinsamen Druckleitung eines "common rail"-Kraftstoffsystems, mit unter Druck stehendem Kraftstoff versorgt wird. Die geschlossenendige Bohrung 11 ist so gestaltet, dass sie in Nachbarschaft zu ihrem geschlossenen Ende eine Sitzfläche 12 bildet. Während des Betriebs ist eine Ventilnadel 17 innerhalb der Bohrung 11 verschieblich. Die Ventilnadel 17 ist so ausgeformt, dass sie mit der Sitzfläche zur Anlage gelangen kann, um die Verbindung zwischen einer Abgabekammer, die zwischen der Bohrung 11 und der Ventilnadel 17 stromaufwärts der Anlagelinie zwischen der Ventilnadel 17 und der Sitzfläche 12 ausgebildet ist, und mindestens einer Auslassöffnung 13 zu steuern, die stromabwärts der Sitzfläche 12 mit der Bohrung 11 in Verbindung steht. Es sollte klar sein, dass dann, wenn die Ventilnadel 17 an der Sitzfläche 12 anliegt, kein Kraftstoff von der Abgabekammer zu der/den Auslassöffnung(en) 13 fließen kann, und demzufolge findet keine Kraftstoffeinspritzung statt. Auf eine Bewegung der Ventilnadel 17 weg von der Sitzfläche 12 hin kann Kraftstoff aus der Abgabekammer an der Sitzfläche vorbei zu der/den Auslassöffnung(en) 13 fließen, und die Einspritzung von Kraftstoff findet statt.
  • Die von der Ventilnadel 17 eingenommene Stellung wird durch eine beliebige Technik gesteuert, beispielsweise durch Steuerung des Kraftstoffdrucks innerhalb einer Steuerkammer, die teilweise von einer mit der Ventilnadel in Verbindung stehenden Oberfläche gebildet wird, um die Größe einer Kraft zu steuern, die auf die Ventilnadel aufgebracht wird, um die Ventilnadel in Richtung ihres Sitzes zu drücken.
  • Obwohl die voranstehend gegebene Beschreibung diejenige eines Kraftstoffeinspritzventils ist, das für die Verwendung in einem Kraftstoffsystem vom "common rail"-Typ vorgesehen ist, sollte klar sein, dass die Erfindung nicht auf Einspritzventile dieser Art beschränkt ist und dass die Erfindung auf alle Arten von Kraftstoffeinspritzventilen anwendbar ist, unabhängig davon, wie diese gesteuert werden.
  • Wie in 1 gezeigt, ist das Äußere des Düsenkörpers 10 mit einer Beschichtung 14 aus keramischem Material versehen, wobei die Beschichtung 14 widerstandsfähig gegenüber Hitze und relativ thermisch isolierend ist. Obwohl in 1 die keramische Beschichtung über einen großen Teil des Äußeren des Düsenkörpers 10 aufgebracht ist, muss dies nicht der Fall sein, und die Beschichtung 14 könnte auf Wunsch auch nur auf den Teil des Düsenkörpers 10 rechts der gestrichelten Linie 15 aufgebracht sein, denn dies ist derjenige Teil des Düsenkörpers 10, der während des Betriebs in den Zylinder oder einen anderen Verbrennungsraum eines Motors hineinragt, und es ist derjenige Teil, der die Sitzfläche 12 umfasst, und damit derjenige Teil des Düsenkörpers, an dem das Risiko einer Schädigung am größten ist, und auch der Bereich, in dem die Ablagerung von Kraftstofflack am problematischsten ist. Man nimmt an, dass es zum Erreichen des gewünschten Ausmaßes an Hitzeschutz für die Einspritzdüse wünschenswert sein kann, eine Beschichtung mit einer Dicke von bis zu 1 mm vorzusehen, obwohl klar sein sollte, dass die Erfindung nicht auf diese bestimmte Materialdicke beschränkt ist und dass die Dicke der Beschichtung in der Praxis bis zu einem gewissen Ausmaß von den thermischen Eigenschaften des Beschichtungsmaterials und der Fähigkeit des Materials des Düsenkörpers abhängt, einer Schädigung zu widerstehen, die eine Folge der Exposition gegenüber hohen Temperaturen ist. Es sollte klar sein, dass andere Materialien als ein keramisches Material mit ähnlichen hitzeabweisenden Eigenschaften für die Beschichtung 14 eingesetzt werden können.
  • Da man annimmt, dass die Bildung einer keramischen Beschichtung mit einer Dicke von bis zu 1 mm einschließlich von Öffnungen, die mit den Auslassöffnungen 13 fluchten, schwierig zu erreichen sein kann, ist es ins Auge gefasst, die Beschichtung des Düsenkörpers 10 aufzubringen, bevor die Auslassöffnung(en) gebohrt werden, und dass die Auslassöffnung(en) 13 in ein und demselben Arbeitsgang durch die Beschichtung aus keramischem Material und den Düsenkörper 10 gebohrt werden können. Alternativ kann der Düsenkörper 10 während des Beschichtungsprozesses in den Bereichen der Auslassöffnung(en) abgeschirmt sein, um zu verhindern, dass die Auslassöffnungen beschichtet werden. Die Beschichtung kann auf Wunsch vor der Hitzebehandlung des Düsenkörpers 10 zusätzlich oder alternativ an geeigneten Orten auf dem Düsenkörper 10 angebracht werden, wodurch der Düsenkörper 10 abgeschirmt und die Bildung einer kohlenstoffreichen Schicht an solchen Orten vermieden wird, wo dies unerwünscht ist.
  • 2 zeigt ein Kraftstoffeinspritzventil, in welchem solche Teile, die den in 1 gezeigten vergleichbar sind, mit den gleichen Bezugszeichen bezeichnet sind. In 2 ist der Düsenkörper 10 auf übliche Weise in einem Motorzylinderkopf 20 angeordnet, wobei der Düsenkörper 10 innerhalb einer Überwurfmutter 22 aufgenommen ist, die in einer weiteren, im Zylinderkopf 20 vorhandenen Bohrung aufgenommen ist. Der Düsenkörper 10 ist mit einem ringförmigen Dichtelement 24 ausgestattet, das angeordnet ist, um eine Dichtung zwischen dem zugeordneten Motorzylinder, an den Kraftstoff abgegeben wird, und den oberen Teilen der Einspritzdüse und des Zylinderkopfs 20 zur Verfügung zu stellen. Ein Teil der Länge des Düsenkörper 10 ist in der vom Zylinderkopf 20 gebildeten weiteren Bohrung aufgenommen, wobei der Düsenkörper mit einem Spitzenbereich 26 versehen ist, der sich durch das offene Ende der weiteren Bohrung in den zugeordneten Motorzylinder oder anderen Verbrennungsraum erstreckt. Der Spitzenbereich 26 des Düsenkörpers 10 ist derjenige Teil des Düsenkörpers 10, der die Sitzfläche 12 und die Auslassöffnungen 13 enthält, und er ist deshalb derjenige Teil des Düsenkörpers 10, wo das größte Risiko einer Schädigung auftritt, und der Bereich, in dem die Ablagerung von Kraftstofflack am problematischsten ist.
  • In 2 ist das Äußere des Düsenkörpers 10 mit der Beschichtung 14a versehen, die aus einem Material gebildet ist, welches eine höhere thermische Leitfähigkeit besitzt als das Material, aus welchem der Düsenkörper 10 gebildet ist, anstatt dass sie aus einem Material mit einer geringeren thermischen Leitfähigkeit gebildet wäre. Üblicherweise wird der Düsenkörper 10 aus einer Stahllegierung mit einer thermischen Leitfähigkeit im Bereich von 50 W/mK geformt. Demzufolge umfassen geeignete Materialien, aus denen die Beschichtung 14a hergestellt werden kann, Aluminiumnitrid (mit einer thermischen Leitfähigkeit von 200 W/mK), Aluminium (mit einer thermischen Leitfähigkeit von 204 W/mK), Kupfer (mit einer thermischen Leitfähigkeit von 384 W/mK), Silber (mit einer thermischen Leitfähigkeit von 407 W/mK) oder Gold (mit einer thermischen Leitfähigkeit von 310 W/mK). Es sollte jedoch klar sein, dass andere Materialien mit thermischen Eigenschaften, die denjenigen der vorgenannten Materialien vergleichbar sind, ebenfalls für die Beschichtung 14a eingesetzt werden könnten.
  • Da die auf den Düsenkörper 10 aufgebrachte Beschichtung 14a eine höhere thermische Leitfähigkeit als der Düsenkörper selbst besitzt, ist das Ausmaß des Wärmetransports zum Düsenkörper 10 geringfügig höher als für den Fall, in dem keine Beschichtung aufgebracht wäre oder in dem eine Beschichtung 10 mit geringerer thermischer Leitfähigkeit als der des Düsenkörpers 10 aufgebracht wäre, wie voranstehend beschrieben. In 2 wird die Wärme vom Spitzenbereich 26 einschließlich des Bereiches, in dem die Auslassöffnungen 13 ausgebildet sind, in gesteigertem Ausmaß auf den Zylinderkopf 20 und das Dichtungselement 24 übertragen. Der resultierende Effekt der Bereitstellung der Beschichtung 14a mit relativ höherer thermischer Leitfähigkeit liegt deshalb darin, dass das Ausmaß an Wärmetransport weg vom Bereich des Düsenkörpers 10, wo die Ablagerung von Kraftstofflack am problematischsten ist, gesteigert ist. Demzufolge ist die Betriebstemperatur desjenigen Teils des Spitzenbereichs 26, der die Auslassöffnungen 13 enthält, verringert.
  • Wie in 2 gezeigt, wird die Beschichtung 14a auf denjenigen Teil des Düsenkörper 10, der sich von der Hutmutter 22 ausgehend erstreckt, und auf einen Bereich des Düsenkörpers 10 mit vergrößertem Durchmesser, der sich innerhalb der Hutmutter 22 befindet, aufgebracht. Durch das Aufbringen der Beschichtung auf den Bereich des Düsenkörpers mit vergrößertem Durchmesser wird Wärme effektiver auf die Hutmutter 22 übergeleitet.
  • In 3 sind entsprechende Bezugszeichen verwendet, um Teile zu bezeichnen, die den in den 1 und 2 gezeigten vergleichbar sind. In dieser Figur ist die Beschichtung 14a , die eine höhere thermische Leitfähigkeit besitzt als die thermische Leitfähigkeit des Düsenkörpers 10, nur entlang eines Teils des Äußeren des Düsenkörpers 10 aufgebracht, einschließlich desjenigen Teils des Äußeren des Düsenkörpers 10, der im Zylinderkopf 20 aufgenommen ist, so dass mindestens ein Teil des Spitzenbereichs 26 unbeschichtet bleibt. Dies steigert weiter dasjenige Ausmaß an Wärmetransport weg von dem Bereich des Düsenkörpers 10, der mit den Auslassöffnungen 13 versehen ist, hin zum Dichtungselement 24 und zu dem Zylinderkopf 20, was die Betriebstemperatur dieses Bereichs des Düsenkörpers 10 weiter verringert. Es sollte klar sein, dass mehr oder weniger des Äußeren des Düsenkörpers 10 beschichtet sein kann, so dass mehr oder weniger des Spitzenbereichs 26 im Vergleich zu demjenigen, der in 3 dargestellt ist, unbeschichtet bleibt.
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung ist derjenige Teil des Spitzenbereichs 26, der gemäß 3 unbeschichtet bleibt, mit einem Material beschichtet, das eine geringere thermische Leitfähigkeit besitzt als die thermische Leitfähigkeit des Düsenkörpers 10. Beispielsweise kann mindestens ein Teil des Spitzenbereichs 26 mit einem keramischen Material beschichtet sein. Dies ergibt den weiteren Vorteil, dass das Ausmaß des Wärmetransports zu dem mit der Keramik beschichteten Teil des Spitzenbereichs 26 verringert ist, während die Beschichtung 14a mit höherer thermischer Leitfähigkeit das Ausmaß steigert, mit dem Wärme weg von dem Spitzenbereich 26 transportiert wird. Deshalb wird die Betriebstemperatur des Teils des Spitzenbereichs 26, der mit den Auslassöffnungen 13 ausgestattet ist, weiter verringert.
  • Um das gewünschte Ausmaß an Hitzetransport weg vom Düsenkörper 10 zu erreichen, kann es wünschenswert sein, eine Beschichtung 14a mit einer Dicke von bis zu 1 mm vorzusehen.
  • Der Düsenkörper 10 kann mit einer mehrlagigen Beschichtung versehen sein, wobei eine erste Beschichtung mit einer niedrigeren thermischen Leitfähigkeit als der thermischen Leitfähigkeit des Düsenkörpers 10 auf den Düsenkörper 10 (wie in 1 gezeigt) aufgebracht wird und eine weitere Beschichtung mit einer höheren thermischen Leitfähigkeit als der thermischen Leitfähigkeit des Düsenkörpers 10 auf die erste Beschichtung aufgebracht wird. Typischerweise kann die weitere Beschichtung aus einem Material gebildet sein, das Eigenschaften besitzt, die denen der Beschichtung 14a vergleichbar sind, wie voranstehend unter Bezugnahme auf die 2 und 3 beschrieben. Wie zuvor beschrieben, dient die erste Beschichtung dazu, den Düsenkörper 10 zu isolieren, während die weitere Beschichtung die Leitung von Wärme weg vom Düsenkörper 10 unterstützt. Alternativ kann die Reihenfolge, in der die Beschichtungslagen aufgebracht werden, umgedreht werden, so dass eine erste Beschichtung mit einer relativ hohen thermischen Leitfähigkeit auf den Düsenkörper 10 aufgebracht wird und eine weitere Beschichtung mit einer relativ geringen thermischen Leitfähigkeit auf die erste Beschichtung aufgebracht wird. Typischerweise kann die zusätzliche Beschichtung aus einem Material gebildet sein, das Eigenschaften besitzt, die denjenigen der Beschichtung 14 wie voranstehend unter Bezugnahme auf die 1 beschrieben vergleichbar sind. Dies ist besonders vorteilhaft, wenn die zusätzliche Beschichtung (das heißt die äußerste Schicht), die eine relativ geringe thermische Leitfähigkeit besitzt, nur auf einen unteren Bereich des Düsenkörpers 10 aufgebracht ist, vorzugsweise nur auf denjenigen Bereich, der sich vom Zylinderkopf 20 ausgehend erstreckt und Temperaturen innerhalb des Verbrennungsraums ausgesetzt ist.
  • In jeder der Ausführungsformen der Erfindung und sowohl für ein keramisches als auch für anderes Material kann ein zusätzliches Substratmaterial auf dem Düsenkörper 10 aufgebracht werden, auf welches eine Beschichtung 14, 14a aufzubringen ist, um eine zufriedenstellende Verbindung zwischen der bzw. den Beschichtung(en) und dem Düsenkörper sicherzustellen. Außerdem bildet in jeder der Ausführungsformen der Erfindung der Düsenkörper 10 vorzugsweise eine reibschlüssige Verbindung (einen Presssitz) mit bzw. am Zylinderkopf 20, weil dies die Wirksamkeit der Beschichtung 14, 14a verbessert. Die Wirkung der Beschichtung(en) wird auch dann verbessert, wenn der Düsenkörper 10 eine reibschlüssige Verbindung (einen Presssitz) mit bzw. an der Hutmutter 22 bildet.
  • Wie voranstehend erwähnt, ist die Erfindung nicht auf den speziellen Typus von Einspritzventilen, der hier voranstehend beschrieben wurde, oder auf Einspritzventile beschränkt, die sich für die Verwendung zusammen mit Kraftstoffsystemen vom "common rail"-Typ eignen. Um ein Beispiel zu geben, ist die Erfindung auch auf durch Kraftstoffdruck betätigbare Einspritzventile, die sich für den Einsatz zusammen mit Kreiselverteilerpumpen eignen, auf Einspritzventile vom sich nach außen öffnenden Typ und auf Einspritzventile anwendbar, die mehr als einen Satz von Auslassöffnungen besitzen und eine Ventilnadel aufweisen, die zwischen einer ersten und einer zweiten Anhebestufe betrieben werden können.

Claims (3)

  1. Einspritzdüse zur Verwendung bei der Abgabe von Kraftstoff an einen Verbrennungsraum, wobei die Einspritzdüse einen Düsenkörper (10) umfasst, wobei der Düsenkörper (10) einen Spitzenbereich aufweist, der sich von einem Motorzylinderkopf, innerhalb dessen die Einspritzdüse während des Gebrauchs aufgenommen ist, in den Verbrennungsraum erstreckt, wobei der Spitzenbereich mit einer oder mehreren Auslassöffnungen (13) ausgestattet ist und worin mindestens ein Teil des Düsenkörpers (10) mit einer ersten Beschichtung (14; 14a) versehen ist, die aus einem Material gebildet ist, das eine höhere thermische Leitfähigkeit besitzt als die thermische Leitfähigkeit des Düsenkörpers (10), wobei die erste Beschichtung (14; 14a) über mindestens dem Teil des Äußeren des Düsenkörpers (10) vorhanden ist, der während des Betriebs der Temperatur im Verbrennungsraum ausgesetzt ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Düsenkörper (10) zumindest teilweise ebenfalls, und zwar mit einer zweiten Beschichtung, beschichtet ist, die aus einem Material gebildet ist, das eine niedrigere thermische Leitfähigkeit besitzt als die thermische Leitfähigkeit des Düsenkörpers (10), und dass beide Beschichtungen, die erste und die zweite, so ausgebildet sind, dass während des Betriebs die Temperatur mindestens eines Teils des Düsenkörpers (10) gesenkt wird.
  2. Einspritzdüse wie in Anspruch 1 beansprucht, worin die zweite Beschichtung aus einem keramischen Material gebildet ist.
  3. Einspritzdüse wie in Anspruch 1 oder Anspruch 2 beansprucht, umfassend ein zusätzliches Substratmaterial, das auf dem Düsenkörper (10) aufgebracht ist, wobei die erste Beschichtung mit Hilfe des zusätzlichen Substratmaterials mit dem Düsenkörper (10) verbunden ist.
DE60020463T 1999-09-03 2000-09-01 Einspritzdüse Expired - Lifetime DE60020463T2 (de)

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