DE19951014A1 - Brennstoffeinspritzventil - Google Patents
BrennstoffeinspritzventilInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein Brennstoffeinspritzventil (5), insbesondere ein direkt in einen Brennraum einer Brennkraftmaschine ragendes Brennstoffeinspritzventil, mit einem Brennstoffeinlass (7), mit einem erregbaren Betätigungselement (10, 11, 19), durch das ein Ventilschließglied (28) bewegbar ist, mit einem festen Ventilsitz (27), mit dem das Ventilschließglied (28) zum Öffnen und Schließen des Ventils zusammenwirkt, und mit einem in einem strobabwärtigen Ventilende (8) ausgebildeten Brennstoffauslass, wobei der Brennstoffauslass von wenigstens einer stromabwärts des Ventilsitzes (27) angeordneten Austrittsöffnung (32) gebildet ist. Das wenigstens eine Austrittsöffnung (32) aufweisende Ventilsitzelement (26) weist zumindest im Mündungsbereich (55) der Austrittsöffnung (32) an seiner stromabwärtigen Stirnfläche (54) eine Beschichtung auf, die Verkokungen in diesem Bereich verhindert.
Description
Die Erfindung geht aus von einem Brennstoffeinspritzventil
nach der Gattung des Hauptanspruchs.
Bei motorischem Betrieb tritt allgemein bei der
Direkteinspritzung eines Brennstoffs in den Brennraum einer
Brennkraftmaschine, insbesondere bei der
Benzindirekteinspritzung bzw. der Einspritzung von Diesel-
Kraftstoff, das Problem auf, dass die in den Brennraum
ragende stromabwärtige Spitze des Einspritzventils durch
Brennstoffablagerungen verkokt bzw. sich in der Flammenfront
gebildete Rußpartikel an der Ventilspitze anlagern. Bei
bisher bekannten in den Brennraum ragenden Einspritzventilen
besteht deshalb über ihre Lebensdauer die Gefahr einer
negativen Beeinflussung der Sprayparameter (z. B. statische
Strömungsmenge, Strahlwinkel, Tröpfchengröße, Strähnigkeit),
die zu Laufstörungen der Brennkraftmaschine bzw. bis zu
einem Ausfall des Einspritzventils führen kann.
Das erfindungsgemäße Brennstoffeinspritzventil mit den
kennzeichnenden Merkmalen des Hauptanspruchs hat den
Vorteil, dass diese vorgenannten negativen Effekte der
Verkokung (Rußablagerung) an der in den Brennraum ragenden
Ventilspitze eingeschränkt bzw. beseitigt sind. Durch das
erfindungsgemäße Aufbringen von Beschichtungen am
stromabwärtigen Ventilende, vor allen Dingen rund um die
Mündungsbereiche der Austrittsöffnungen, werden die die
Sprayparameter und die Ventilfunktion im allgemeinen negativ
beeinflussende Verkokung bzw. Belagbildung (Ruß) am
Ventilende reduziert bzw. unterbunden.
Durch die in den Unteransprüchen aufgeführten Maßnahmen sind
vorteilhafte Weiterbildungen und Verbesserungen des im
Hauptanspruch angegebenen Brennstoffeinspritzventils
möglich.
Von Vorteil ist es, am Ventilende Schichten aufzubringen,
durch die entweder eine katalytische Umwandlung
(Verbrennung) der Ablagerungen erfolgt oder die
Oberflächenenergie und/oder die Oberflächenrauhigkeit des zu
beschichtenden Bauteils herabgesetzt wird, wodurch eine
Änderung des Benetzungsverhaltens erreicht wird, oder die
Bildung einer Reaktionsschicht verhindert wird.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung
vereinfacht dargestellt und in der nachfolgenden
Beschreibung näher erläutert. Es zeigen Fig. 1 ein in eine
Aufnahmebohrung eines Zylinderkopfes eingesetztes
Brennstoffeinspritzventil, Fig. 2 ein
Brennstoffeinspritzventil in einem Längsschnitt, Fig. 3 ein
erstes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäß
beschichteten Ventilendes, Fig. 4 ein zweites
Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäß beschichteten
Ventilendes, Fig. 5 einen alternativen Führungs- und
Sitzbereich am abspritzseitigen Ventilende, Fig. 6 einen
Längsschnitt eines Brennstoffeinspritzventils für
selbstzündende Brennkraftmaschinen und Fig. 7 das
brennraumseitige Endes des Brennstoffeinspritzventils gemäß
Fig. 6.
In Fig. 1 ist ein Zylinderkopf 1 einer Brennkraftmaschine,
insbesondere einer gemischverdichtenden fremdgezündeten
Brennkraftmaschine, in einem Ausschnitt geschnitten
dargestellt. In dem Zylinderkopf 1 ist eine gestufte
Aufnahmebohrung 2 ausgebildet, die sich bis zu einem
Brennraum 3 symmetrisch entlang einer Längsachse 4
erstreckt. In die Aufnahmebohrung 2 des Zylinderkopfes 1 ist
ein erfindungsgemäßes Brennstoffeinspritzventil 5
eingesetzt. Das Brennstoffeinspritzventil 5 dient dem
direkten Einspritzen von Brennstoff, insbesondere Benzin,
aber auch z. B. Diesel, wie anhand der Fig. 6 und 7
gezeigt wird, in den Brennraum 3 der Brennkraftmaschine.
Betätigbar ist das Brennstoffeinspritzventil 5 vorzugsweise
über ein elektrisches Verbindungskabel 6 elektromagnetisch.
Der Brennstoff wird dem Brennstoffeinspritzventil 5 über
einen Einlassstutzen 7 zugeführt. Bei dem Fig. 1
dargestellten Brennstoffeinspritzventil 5 handelt es sich um
ein sogenanntes Top-Feed-Einspritzventil, bei dem der
Brennstoff vom Einlassstutzen 7 aus durch das gesamte
Einspritzventil 5 in axialer Richtung geleitet wird, wobei
er an dem dem zulaufseitigen Ende gegenüberliegenden
abspritzseitigen Ende 8 in den Brennraum 3 abgespritzt wird.
Um das Brennstoffeinspritzventil 5 nahe des Brennraums 3
gegen eine Überhitzung zu schützen, ist das Einspritzventil
5 z. B. mit einer ebenfalls in der Aufnahmebohrung 2
eingebrachten Wärmeschutzhülse 9 wenigstens teilweise
umgeben, auf die jedoch auch verzichtet werden kann.
In Fig. 2 ist ein Ausführungsbeispiel eines
erfindungsgemäßen Brennstoffeinspritzventils 5 in einer
Schnittdarstellung gezeigt. Dabei handelt es sich um ein
elektromagnetisch betätigbares Ventil, das einen von einer
Magnetspule 10 zumindest teilweise umgebenen, als Innenpol
eines Magnetkreises dienenden, rohrförmigen, weitgehend
hohlzylindrischen Kern 11 hat. Ein beispielsweise gestufter
Spulenkörper 13 aus Kunststoff nimmt eine Bewicklung der
Magnetspule 10 auf und ermöglicht in Verbindung mit dem Kern
11 und einem nichtmagnetischen, von der Magnetspule 1
teilweise umgebenen Zwischenteil 14 einen besonders
kompakten und kurzen Aufbau des Einspritzventils im Bereich
der Magnetspule 1. Anstelle des elektromagnetischen
Betätigungselements kann das Brennstoffeinspritzventil 5
auch piezoelektrisch oder magnetostriktiv betätigt werden.
In dem Kern 11 ist eine durchgängige Längsöffnung 15
vorgesehen, die sich entlang einer Ventillängsachse, die mit
der Längsachse 4 der Aufnahmebohrung 2 zusammenfällt,
erstreckt. Der Kern 11 des Magnetkreises dient auch als
Einlassstutzen 7. Mit dem Kern 11 oberhalb der Magnetspule 1
fest verbunden ist ein äußeres metallenes (z. B.
ferritisches) Gehäuseteil 16, das als Außenpol bzw. äußeres
Leitelement den Magnetkreis schließt und die Magnetspule 1
zumindest in Umfangsrichtung vollständig umgibt. In der
Längsöffnung 15 des Kerns 11 ist zulaufseitig ein
Brennstoffilter 17 vorgesehen, der für die Herausfiltrierung
solcher Brennstoffbestandteile sorgt, die aufgrund ihrer
Größe im Einspritzventil Verstopfungen oder Beschädigungen
verursachen könnten.
An das obere Gehäuseteil 16 schließt sich dicht und fest ein
unteres rohrförmiges Gehäuseteil 18 an, das z. B. ein axial
bewegliches Ventilteil bestehend aus einem Anker 19 und
einer stangenförmigen Ventilnadel 20 bzw. einen
langgestreckten Ventilsitzträger 21 umschließt bzw.
aufnimmt. Die beiden Gehäuseteile 16 und 18 sind z. B. mit
einer umlaufenden Schweißnaht fest miteinander verbunden.
Die Abdichtung zwischen dem Gehäuseteil 18 und dem
Ventilsitzträger 21 erfolgt z. B. mittels eines Dichtrings
22. Der Ventilsitzträger 21 besitzt über seine gesamte
axiale Ausdehnung eine innere Durchgangsöffnung 24, die
konzentrisch zu der Ventillängsachse verläuft.
Mit seinem unteren Ende, das auch zugleich den
stromabwärtigen Abschluss des gesamten
Brennstoffeinspritzventils 5 darstellt, umgibt der
Ventilsitzträger 21 ein in der Durchgangsöffnung 24
eingepasstes scheibenförmiges Ventilsitzelement 26 mit einer
sich stromabwärts kegelstumpfförmig verjüngenden
Ventilsitzfläche 27. In der Durchgangsöffnung 24 ist die
Ventilnadel 20 angeordnet, die an ihrem stromabwärtigen Ende
einen Ventilschließabschnitt 28 aufweist. Dieser
beispielsweise kugelig, teilweise kugelförmig bzw. sich
keglig verjüngende Ventilschließabschnitt 28 wirkt in
bekannter Weise mit der im Ventilsitzelement 26 vorgesehenen
Ventilsitzfläche 27 zusammen. Stromabwärts der
Ventilsitzfläche 27 ist im Ventilsitzelement 26 wenigstens
eine Austrittsöffnung 32 für den Brennstoff eingebracht.
Zur Führung der Ventilnadel 20 während ihrer Axialbewegung
mit dem Anker 19 entlang der Ventillängsachse dient
einerseits eine im Ventilsitzträger 21 am dem Anker 19
zugewandten Ende vorgesehene Führungsöffnung 34 und
andererseits ein stromaufwärts des Ventilsitzelements 26
angeordnetes scheibenförmiges Führungselement 35 mit einer
maßgenauen Führungsöffnung 36.
Der Hub der Ventilnadel 20 wird durch die Einbaulage des
Ventilsitzelements 26 vorgegeben. Eine Endstellung der
Ventilnadel 20 ist bei nicht erregter Magnetspule 1 durch
die Anlage des Ventilschließabschnitts 28 an der
Ventilsitzfläche 27 des Ventilsitzelements 26 festgelegt,
während sich die andere Endstellung der Ventilnadel 20 bei
erregter Magnetspule 1 durch die Anlage des Ankers 19 an der
stromabwärtigen Stirnseite des Kerns 11 ergibt. Die
Oberflächen der Bauteile im letztgenannten Anschlagbereich
sind beispielsweise verchromt.
Die elektrische Kontaktierung der Magnetspule 1 und damit
deren Erregung erfolgt über Kontaktelemente 43, die
außerhalb des Spulenkörpers 13 mit einer
Kunststoffumspritzung 44 versehen sind. Die
Kunststoffumspritzung 44 kann sich auch über weitere
Bauteile (z. B. Gehäuseteile 16 und 18) des
Brennstoffeinspritzventils 5 erstrecken. Aus der
Kunststoffumspritzung 44 heraus verläuft das elektrische
Verbindungskabel 6, über das die Bestromung der Magnetspule
1 erfolgt.
Der im abspritzseitigen Ende des Ventilsitzträgers 21 in
dessen Durchgangsöffnung 24 vorgesehene Führungs- und
Sitzbereich wird durch drei axial aufeinanderfolgende,
scheibenförmige, funktionsgetrennte Elemente gebildet. In
stromabwärtiger Richtung folgen nacheinander das
Führungselement 35, ein Drallelement 47 und das
Ventilsitzelement 26. Eine die Ventilnadel 20 umhüllende
Druckfeder 50 verspannt die drei Elemente 35, 47 und 26 im
Ventilsitzträger 21. Das Drallelement 47 kann kostengünstig
beispielsweise mittels Stanzen, Drahterodieren,
Laserschneiden, Ätzen oder anderen bekannten Verfahren aus
einem Blech oder durch galvanische Abscheidung hergestellt
werden. In dem Drallelement 47 sind eine innere Drallkammer
und eine Vielzahl von in die Drallkammer mündenden
Drallkanälen vorgesehen. Auf diese Weise wird dem
abzuspritzenden Brennstoff vor dem Ventilsitz 27 eine
Drallkomponente aufgeprägt, so dass die Strömung
drallbehaftet in die Austrittsöffnung 32 eintritt und ein
feinverwirbeltes und gut zerstäubtes Spray in den Brennraum
3 abgegeben wird.
Bei motorischem Betrieb tritt allgemein bei der
Direkteinspritzung eines Brennstoffs in den Brennraum einer
Brennkraftmaschine das Problem auf, dass die in den
Brennraum ragende stromabwärtige Spitze des Einspritzventils
durch Brennstoffablagerungen verkokt bzw. sich in der
Flammenfront gebildete Rußpartikel an der Ventilspitze
anlagern. Bei bisher bekannten in den Brennraum ragenden
Einspritzventilen besteht deshalb über ihre Lebensdauer die
Gefahr einer negativen Beeinflussung der Sprayparameter
(z. B. statische Strömungsmenge, Strahlwinkel,
Tröpfchengröße, Strähnigkeit), die zu Laufstörungen der
Brennkraftmaschine bzw. bis zu einem Ausfall des
Einspritzventils führen kann.
Erfindungsgemäß werden durch das Aufbringen von
Beschichtungen am Ventilende 8 diese vorgenannten Probleme
eingeschränkt bzw. beseitigt. Dabei werden mit verschiedenen
Beschichtungen unterschiedliche Wirkungen an der Oberfläche 54
des zu beschichtenden Bauteils, beispielsweise an dem aus
Cr-Stahl bestehenden Ventilsitzelement 26, erzielt, wobei
jedoch letztlich alle Maßnahmen darauf abzielen, die die
Sprayparameter und die Ventilfunktion im allgemeinen negativ
beeinflussende Verkokung bzw. Belagbildung (Ruß) am
Ventilende 8 zu reduzieren bzw. zu unterbinden. Im folgenden
werden einzelne Beschichtungsmöglichkeiten näher
beschrieben.
Eine erste Gruppe von Beschichtungen stellen die katalytisch
wirkenden Schichten dar. Die elektrolytisch aufgebrachten
Schichten sorgen für eine katalytische Umwandlung
(Verbrennung) der abgelagerten Rußpartikel bzw. verhindern
von vornherein die Ablagerung von Kohlenstoffteilchen.
Geeignete Materialien für eine solche Beschichtung zur
Vermeidung von Verkokungen sind Kobalt- und Nickeloxide und
Oxide von Legierungen der genannten Metalle. Katalytische
Wirksamkeit zeigen auch die Edelmetalle Ru, Rh, Pd, Os, Ir
und Pt bzw. Legierungen dieser Metalle untereinander oder
mit anderen Metallen. Die gewünschten Schichten werden z. B.
durch elektrochemische oder außenstromlose Metallabscheidung
erzeugt. Im Falle von Ni, Co oder deren Legierungen kann
auch die Oxidbildung an Luft oder ein zusätzlicher
Oxidationsschritt (nasschemisch, Plasma) angewendet werden.
Eine zweite große Gruppe bilden die Beschichtungen, mit
denen das Benetzungsverhalten an der entsprechenden
Oberfläche 54 verändert wird. Dabei wird durch die
Beschichtungen erreicht, dass die Oberflächenenergie
und/oder die Oberflächenrauhigkeit der kritischen Bereiche
am Ventilende 8 herabgesetzt wird. Die Grenzflächenenergie
zwischen der Oberfläche 54 und dem Brennstoff wird dadurch
erhöht, wodurch sich die Benetzung verschlechtert. Auf diese
Weise können die Brennstofftröpfchen an den erfindungsgemäß
beschichteten Bereichen abperlen und von der umgebenden
Strömung am Ventilende 8 mitgerissen werden. Eine permanente
Benetzung des Ventilendes 8 findet nicht mehr statt. Als
derartige Schichten bieten sich Keramikschichten,
Kohlenstoffschichten, die metallhaltig oder metallfrei sein
können, oder fluorhaltige Schichten an. Bei den
fluorhaltigen Schichten handelt es sich z. B. um
thermoresistente PTFE-ähnliche Schichten oder insbesondere
um organische keramische Schichten bzw. sogenannte
Ormocer®-Schichten aus Fluorsilikat (FAS). Solche
fluorhaltigen Schichten werden beispielsweise durch Spritzen
oder Tauchen aufgebracht. Denkbar sind auch Saphirschichten.
Ein dritte Gruppe bilden die Beschichtungen, mit denen eine
Reaktionsschicht verhindert werden kann. Dazu zählen z. B.
Nitritschichten (TiN, CrN) oder Oxidschichten (Tantaloxid,
Titanoxid). Ähnlich dem Sputtern werden bei diesen Schichten
in einem Vakuumofen abgedampfte Partikel an den zu
beschichtenden Oberflächen 54 angelagert.
Am Ventilende 8 sind besonders die Bereiche zu beschichten,
die unmittelbar die wenigstens eine Austrittsöffnung 32 in
ihrem Mündungsbereich 55 unmittelbar umgeben. Eine
Anlagerung von Rußpartikeln in der Austrittsöffnung 32 bzw.
an deren unmittelbarer Begrenzungskante führt nämlich
besonders zu der oben erwähnten nachteiligen Beeinflussung
der Sprayparameter (z. B. statische Strömungsmenge,
Strahlwinkel, Tröpfchengröße, Strähnigkeit). Eine
Beschichtung sollte also auf jeden Fall am stromabwärtigen
Ende (Mündungsbereich 55) jeder einzelnen Austrittsöffnung
32 vorgenommen werden, unabhängig davon, an welchem Bauteil
des Brennstoffeinspritzventils 5 die Austrittsöffnungen 32
ausgebildet sind.
In den Fig. 3 und 4 sind zwei Ausführungsbeispiele von
erfindungsgemäß beschichteten Ventilenden 8 in
Unteransichten dargestellt, die sich dadurch unterscheiden,
dass einmal die gesamte stromabwärtige Bauteiloberfläche 54
des die Austrittsöffnung 32 aufweisenden Bauteils, hier des
Ventilsitzelements 26, beschichtet ist (Fig. 3) und im
anderen Fall nur ein ringförmiger Teilbereich der
stromabwärtigen Bauteiloberfläche 54 rund um die wenigstens
eine Austrittsöffnung 32 beschichtet ist (Fig. 4). Die
punktierten Flächen sollen dabei die beschichteten Bereiche
verdeutlichen. Die Mündungsbereiche 55 der
Austrittsöffnungen 32 liegen in den Fig. 3 und 4 in der
Zeichenebene. Es soll betont werden, dass die Beschichtungen
auch in die Austrittsöffnung 32 geringfügig hineinreichen
können.
In den dargestellten Ausführungsbeispielen ist jeweils das
Ventilsitzelement 26 das Bauteil des
Brennstoffeinspritzventils 5, das das stromabwärtige Ende 8
bildet und die Austrittsöffnung 32 aufweist, so dass die
Beschichtung an der stromabwärtigen Stirnfläche 54 des
Ventilsitzelements 26 vorzunehmen ist. Das erfindungsgemäße
Aufbringen einer Beschichtung ist jedoch nicht auf ein
Ventilsitzelement beschränkt, vielmehr können auch andere
Ventilbauteile, die das stromabwärtige Ventilende 5 bilden
und somit in den Brennraum 3 ragen, eine derartige
Beschichtung aufweisen. Auch für solche stromabwärts des
Ventilsitzes 27 angeordneten Bauteile (siehe Abspritzkörper
67 in Fig. 5) gilt, dass zumindest die Bereiche unmittelbar
an den Austrittsöffnungen 32 zu beschichten sind, so dass
der eigentliche Abspritzbereich vor Verkokungen geschützt
ist.
Fig. 5 zeigt einen alternativen Führungs- und Sitzbereich
am abspritzseitigen Ventilende 8, um zu verdeutlichen, dass
die Aussagen zur erfindungsgemäßen Beschichtung auch auf
konstruktiv abweichende Ventilausgestaltungen zutreffen. Bei
diesem Ausführungsbeispiel ist stromabwärts des
Ventilsitzelements 26 ein weiterer scheibenförmiger
Abspritzkörper 67 angeordnet. In diesem Fall weist der
Abspritzkörper 67 die Austrittsöffnung 32 auf. Die
Austrittsöffnung 32 ist schräg geneigt zur Ventillängsachse
eingebracht, wobei sie stromabwärtig in einem konvex
ausgewölbten Abspritzbereich 66 endet. Der Abspritzkörper 67
und das Ventilsitzelement 26 sind z. B. über eine mittels
Laserschweißen erzielte Schweißnaht 68 fest miteinander
verbunden, wobei die Verschweißung in einer ringförmig
umlaufenden Vertiefung 69 vorgenommen ist. Der
Abspritzkörper 67 ist außerdem durch eine Schweißnaht 61
fest mit dem Ventilsitzträger 21 verbunden. Die Beschichtung
erfolgt beispielsweise entweder über den gesamten gewölbten
Abspritzbereich 66 oder unmittelbar ringförmig um den
Mündungsbereich 55 der Austrittsöffnung 32 herum, so dass
bezüglich der Ventillängsachse eine außermittige
Beschichtung an einer gewölbten Oberfläche 54 vorliegt.
In Fig. 6 ist ein Längsschnitt durch ein
Brennstoffeinspritzventil für selbstzündende
Brennkraftmaschinen, insbesondere Diesel-Motoren,
dargestellt, wobei nur der brennraumzugewandte Teil gezeigt
ist. Eine Vergrößerung des brennraumseitigen Endes des in
Fig. 6 dargestellten Brennstoffeinspritzventils 5 ist in
Fig. 7 dargestellt. Ein als Ventilkörper 72 ausgebildetes
Bauteil ist mit einer Spannmutter 75 gegen einen
Ventilhaltekörper 73 verspannt. Im Ventilkörper 72 ist eine
Bohrung 84 ausgebildet, in der die kolbenförmige, entgegen
einer Schließkraft axial bewegliche Ventilnadel 20
angeordnet ist. Die Bohrung 84 ist als Sackbohrung
ausgeführt, wobei das dem Brennraum 3 zugewandte,
geschlossene Ende eine Ventilsitzfläche 27 bildet, die im
wesentlichen kegelstumpfförmig ausgebildet ist. Durch eine
Ausbuchtung des brennraumseitigen Endes der Ventilsitzfläche 27
ist ein Sackloch 92 ausgebildet, in dessen Wand
wenigstens eine, das Sackloch 92 mit dem Brennraum 3
verbindende Austrittsöffnung 90 angeordnet ist.
Die Ventilnadel 20 unterteilt sich in einen im Durchmesser
größeren, dem Brennraum 3 abgewandten Abschnitt, der in der
Bohrung 84 geführt ist, und einen im Durchmesser kleineren
Abschnitt, zwischen dem und der Wand der Bohrung 84 ein
Druckraum 86 ausgebildet ist, der über einen im
Ventilhaltekörper 73 und im Ventilkörper 72 ausgebildeten
Zulaufkanal 80 mit Kraftstoff unter hohem Druck befüllbar
ist. Durch die Stufung des Außendurchmessers der Ventilnadel
20 ist an dieser eine Druckschulter 82 ausgebildet, die
innerhalb des Druckraums 86 angeordnet ist. Der
Kraftstoffdruck im Druckraum 86 erzeugt eine Kraft auf die
Druckschulter 82, deren in axialer Richtung wirkende
Komponente der auf die Ventilnadel 20 wirkenden Schließkraft
entgegengerichtet ist und so bei entsprechendem
Kraftstoffdruck die Ventilnadel 20 gegen die Schließkraft
bewegen kann.
Am brennraumseitigen Ende ist an der Ventilnadel 20 eine den
Ventilschließabschnitt 28 bildende Ventildichtfläche 88
ausgebildet, die so mit der Ventilsitzfläche 27
zusammenwirkt, dass die wenigstens eine Austrittsöffnung 90
durch die Anlage der Ventildichtfläche 88 an der
Ventilsitzfläche 27 gegen den Druckraum 86 abgedichtet wird.
Durch die nach innen, vom Brennraum 3 weg gerichtete
Öffnungshubbewegung hebt die Ventildichtfläche 88 von der
Ventilsitzfläche 27 ab und verbindet den Druckraum 86 mit
der Austrittsöffnung 90.
Die katalytisch wirksame Beschichtung erfolgt beispielsweise
über die gesamte, dem Brennraum 3 zugewandte Stirnfläche des
Ventilkörpers 72. Es kann auch vorgesehen sein, dass nur die
gewölbte Außenfläche 96 der das Sackloch 92 begrenzenden
Sacklochwand 93, in der die wenigstens eine Austrittsöffnung
90 ausgebildet ist, mit einer Beschichtung versehen wird.
Weiter kann es vorgesehen sein, dass sich die Beschichtung
bis in die Austrittsöffnung 90 hinein fortsetzt.
Claims (14)
1. Brennstoffeinspritzventil (5), insbesondere direkt in
einen Brennraum (3) einer Brennkraftmaschine ragendes
Brennstoffeinspritzventil (5), mit einem Brennstoffeinlass
(7), mit einem bewegbaren Ventilschließglied (28), mit einem
festen Ventilsitz (27), mit dem das Ventilschließglied (28)
zum Öffnen und Schließen des Ventils zusammenwirkt, und mit
einem in einem stromabwärtigen Ventilende (8) ausgebildeten
Brennstoffauslass, wobei der Brennstoffauslass von
wenigstens einer stromabwärts des Ventilsitzes (27)
angeordneten Austrittsöffnung (32, 90) gebildet ist, dadurch
gekennzeichnet, dass das die wenigstens eine
Austrittsöffnung (32, 90) aufweisende Bauteil (26, 67, 72)
zumindest im Mündungsbereich (55) der Austrittsöffnung (32,
90) um diese herum eine Beschichtung aufweist.
2. Brennstoffeinspritzventil nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, dass das Brennstoffeinspritzventil in den
Brennraum (3) einer fremdgezündeten Brennkraftmaschine ragt.
3. Brennstoffeinspritzventil nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, dass das Brennstoffeinspritzventil in den
Brennraum (3) einer selbstzündenden Brennkraftmaschine ragt.
4. Brennstoffeinspritzventil nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Beschichtung
ringförmig um die Austrittsöffnung (32, 90) der
stromabwärtigen Oberfläche (54, 96) des Bauteils (26, 67,
72) vorgesehen ist.
5. Brennstoffeinspritzventil nach einem der Ansprüche 1 bis
3, dadurch gekennzeichnet, dass die Beschichtung ganzflächig
an der stromabwärtigen Oberfläche (54, 96) des Bauteils (26,
67, 72) vorgesehen ist.
6. Brennstoffeinspritzventil nach einem der Ansprüche 4 oder
5, dadurch gekennzeichnet, dass die Beschichtung auch
zusätzlich zur Beschichtung der Oberfläche (54, 96) des
Bauteils (26, 67, 72) noch in die Austrittsöffnung (32, 90)
hineinreicht.
7. Brennstoffeinspritzventil nach einem der Ansprüche 1 bis
6, dadurch gekennzeichnet, dass die Beschichtung in Form
einer katalytisch wirksamen Schicht aus Co oder Ni oder
Kobalt- oder Nickeloxiden oder Oxiden von Co- oder Ni-
Legierungen oder Ru oder Rh oder Pd oder Os oder Ir oder Pt
oder Legierungen dieser Metalle untereinander bzw. mit
anderen Metallen vorgenommen ist.
8. Brennstoffeinspritzventil nach Anspruch 7, dadurch
gekennzeichnet, dass die Schicht durch elektrochemische oder
außenstromlose Metallabscheidung erzeugbar ist.
9. Brennstoffeinspritzventil nach einem der Ansprüche 1 bis
6, dadurch gekennzeichnet, dass die Beschichtung als
metallhaltige oder metallfreie Kohlenstoffschicht
vorgenommen ist.
10. Brennstoffeinspritzventil nach einem der Ansprüche 1 bis
6, dadurch gekennzeichnet, dass die Beschichtung als
fluorhaltige Schicht vorgenommen ist.
11. Brennstoffeinspritzventil nach Anspruch 10, dadurch
gekennzeichnet, dass es sich bei der fluorhaltigen Schicht
um eine Schicht aus Fluorsilikat (FAS) handelt.
12. Brennstoffeinspritzventil nach einem der Ansprüche 1 bis
6, dadurch gekennzeichnet, dass die Beschichtung als
Nitritschicht (TiN, CrN) vorgenommen ist.
13. Brennstoffeinspritzventil nach einem der Ansprüche 1 bis
6, dadurch gekennzeichnet, dass die Beschichtung als
Tantaloxidschicht oder Titanoxidschicht vorgenommen ist.
14. Brennstoffeinspritzventil nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das die wenigstens
eine Austrittsöffnung (32, 90) aufweisende Bauteil ein auch
den Ventilsitz (27) aufweisendes Ventilsitzelement (26, 72)
ist.
15. Brennstoffeinspritzventil nach Anspruch 14, dadurch
gekennzeichnet, dass das Ventilsitzelement (26) eine
stromaufwärtige Stirnfläche hat, an der die Ventilsitzfläche
(27) ausgebildet ist, und eine der stromaufwärtigen
Stirnfläche gegenüberliegende stromabwärtige Stirnfläche
(54) hat, an der die Beschichtung aufgebracht ist.
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