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DE60013996T2 - Verschleissfeste riemen und verfahren zu deren herstellung - Google Patents

Verschleissfeste riemen und verfahren zu deren herstellung Download PDF

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DE60013996T2
DE60013996T2 DE60013996T DE60013996T DE60013996T2 DE 60013996 T2 DE60013996 T2 DE 60013996T2 DE 60013996 T DE60013996 T DE 60013996T DE 60013996 T DE60013996 T DE 60013996T DE 60013996 T2 DE60013996 T2 DE 60013996T2
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DE
Germany
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fabric
belt
wear
resistant composite
composite material
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE60013996T
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English (en)
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DE60013996D1 (de
Inventor
Daniel Pattie Johnstonebridge Gibson
James Gordon Heathhall Mackintosh
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Gates Corp
Original Assignee
Gates Corp
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
Family has litigation
First worldwide family litigation filed litigation Critical https://patents.darts-ip.com/?family=10852001&utm_source=google_patent&utm_medium=platform_link&utm_campaign=public_patent_search&patent=DE60013996(T2) "Global patent litigation dataset” by Darts-ip is licensed under a Creative Commons Attribution 4.0 International License.
Application filed by Gates Corp filed Critical Gates Corp
Application granted granted Critical
Publication of DE60013996D1 publication Critical patent/DE60013996D1/de
Publication of DE60013996T2 publication Critical patent/DE60013996T2/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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    • B32B7/04Interconnection of layers
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    • F16GBELTS, CABLES, OR ROPES, PREDOMINANTLY USED FOR DRIVING PURPOSES; CHAINS; FITTINGS PREDOMINANTLY USED THEREFOR
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Description

  • Hintergrund der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung betrifft Endlosriemen mit Kraftübertragungsflächen, die eine hohe Verschleißfestigkeit aufweisen, und insbesondere endlose Zahnriemen mit einer verschleißfesten Gewebeabdeckung, die in enger Anlage entlang der Außenfläche der Zahn- und Stegbereiche des Riemens angeordnet ist und eine Beschichtung aufweist, die an der Außenfläche der Gewebeabdekkung haftet und vorzugsweise teilweise in diese eindringt, sowie ein Verfahren zur Herstellung derartiger Riemen. Die Beschichtung weist ein verschleißfestes Verbundmaterial auf, das dem Riemen, insbesondere beim Betrieb desselben unter hoher Belastung, eine verbesserte Verschleiß- oder Abriebfestigkeit und verbesserte Reibungseigenschaften verleiht.
  • Endlosriemen, einschließlich Keilriemen, Keilrippenriemen und flache Riemen sowie Zahnriemen wie Synchron- oder Steuerriemen und dergleichen, werden vielfältig angewandt. Beispiele für Kraftübertragungsriemen, einschließlich Zahn- oder Synchronriemen, Keilriemen und Keilrippenriemen, sind in den US-Patenten 3 138 962; 3 200 180; 4 330 287 und 4 332 576 offenbart. Beispiele für die Herstellung derartiger Riemen sind in dem vorgenannten US-Patent 3 200 180 und den US-Patenten 3 772 929 und 4 066 732 offenbart. Diese Patentschriften sind lediglich Beispiele für verschiedene Arten von Kraftübertragungsriemen und bekannten Herstellungsverfahren für diese.
  • Zahnriemen, die allgemein einen elastomeren Körperteil, ein im wesentlichen nicht dehnbares Verstärkungsteil und mehrere sich entlang der Unterseite des Riemens mit vorbestimmter Teilung erstreckende Treibzähne aufweisen, sind besonders gut in Umgebungen verwendbar, in denen hohe Temperaturen, ho he Geschwindigkeiten und/oder hohe Belastungen herrschen, wie in verschiedenen Industrie- und Automobilantriebssystemen bei Automobilanwendungen besteht ein wachsender Bedarf an Zahnriemen, die unter zunehmend hohen Belastungen und bei durchschnittlichen Betriebstemperaturen von ungefähr 120°C zufriedenstellend arbeiten. Es wird erwartet, daß die Betriebstemperaturanforderungen für derartige Anwendungen in naher Zukunft 150°C oder mehr erreichen werden.
  • Unter derart hohen Belastungen, hohen Temperaturen und/oder Hochgeschwindigkeitsbedingungen verschlechtern sich die Zähne von Endloszahnriemen gewöhnlich; die starken Scherbeanspruchungen der Zähne führen of zur Rißbildung und Zahnverlust. Ein verschleißfestes Gewebeabdeckelement wird über den Zahn- und Stegbereichen derartiger Riemen verwendet, um die elastomeren Zähne vor derartigen Beanspruchungen zu schützen. Diese Modifizierung allein hat sich jedoch bei einigen besonders anspruchsvollen Anwendungen als nicht vollständig zufriedenstellend erwiesen. Bei langfristigem Betrieb mit hoher Belastung oder hoher Geschwindigkeit verschleißen diese Gewebeabdeckungen, was zu Abmessungsveränderungen und/oder vorzeitigem Riemenausfall führt. Ferner neigt bei derartigen Konstruktionen das darunterliegende Riemenelastomer dazu, während des Härtungsvorgangs und/oder beim Betrieb durch das Gewebe der Gewebeabdeckung zu wandern und so an der Kraftübertragungsfläche des Riemens freizuliegen. Das Vorhandensein dieses Materials mit relativ hohem Reibungskoeffizienten an der Kraftübertragungsfläche des Riemens führt im Betrieb des Riemens zu starker Geräusch- und Reibungswärmeentwicklung an der Grenzfläche zwischen Riemen und Scheibe. Die Geräuschentwicklung gilt als extrem unerwünscht und die Reibungswärmeentwicklung und der Wärmestau verkürzen die Lebensdauer des Riemens.
  • Eine vorgeschlagene Lösung für die Probleme der Erzeugung von Geräuschen und/oder von Reibungswärme, die beim Betrieb herkömmlicher Riemen üblich sind, ist die Verringerung des effektiven Reibungskoeffizienten der Kraftübertragungsfläche des Riemens. Ein derartiger Ansatz umfaßt das Isolieren oder Entfernen von so viel Elastomer wie möglich von der Nähe der Oberfläche des Riemens, an den Stellen, an denen diese Fläche mit den Scheibenzähnen in Berührung kommt. Ein derartiger Ansatz ist beispielsweise in dem US-Patent 3 772 929 gewählt, bei dem die Außenfläche einer verschleißfesten Gewebeabdeckung durch Vorhandensein einer verbondeten Schicht aus elastomerundurchlässigem Material, das an dieser Außenfläche haftend angebracht ist, von Riemenelastomer freigehalten ist.
  • Ein zweiter Ansatz besteht darin, eine relativ reine Schicht aus Polytetrafluorethylen (PTFE) über dem verschleißfesten Gewebeschichtelement vorzusehen, um den effektiven Reibungskoeffizienten der Treibfläche des Riemens zu senken.
  • Ein dritter Ansatz, der ferner auf die Verbesserung der Verschleißfestigkeit gerichtet ist, sieht das Beschichten der Bewegungsübertragungsflächen eines Riemens mit einer Polymermatrix vor, die einen fluorhaltigen Kunststoff umfaßt. In der Europäischen Patentveröffentlichung 0662571A1 ist ein verfahren zum Herstellen der Riemen offenbart, welches die Schritte des Aufbringens einer derartigen Matrix auf die Bewegungsübertragungsflächen des Riemens und des anschließenden Trocknens der Matrix umfaßt, derart daß diese einem Vernetzungsvorgang unterzogen wird, um sich mit dem elastomeren Riemenelement zu verbonden.
  • Keiner dieser Ansätze zur Lösung der Probleme des Abriebs, der Entstehung von Geräuschen und/oder Reibungswärme bei Endlosriemenkonstruktionen gilt als vollständig zufriedenstellend, insbesondere bei Anwendungen mit hohen Belastungen. Wenn die Riemenoberfläche frei von Riemenelastomer bleibt, indem eine relativ wenig verschleißfeste oder Niedertemperatur-Laminatbeschichtung auf der Außenseite eines Gewebeadeckungselements verwendet wird, führt ein Betrieb unter hoher Belastung oder hohen Temperaturen allgemein zum Abblättern oder Schmelzen der Beschichtung. Mit dem Abblättern oder Schmelzen eines wenig temperaturbeständigen, wenig abriebfesten Laminats vom Riemen im fortgesetzten Betrieb verringert sich im all gemeinen der Abstand zwischen der Mitte der Lastaufnahmeteile des Riemens und der Unterseite der Stegbereiche zwischen benachbarten in Längsrichtung beabstandeten Zähnen. Diese Abmessungsänderung beeinflußt den Teilungsliniendurchmesser des Riemens und führt zu einer schlechten Passung von Zahn und Rad und somit zu stärkeren Riemengeräuschen. Mit der Abnahme der Beschichtungsschicht wird die Gewebeabdeckung gegenüber dem Rad freigelegt, was letztlich zur Verschlechterung der Schicht und zum Freilegen des Riemenelastomers führt.
  • Eine im wesentlichen reine PTFE Schicht auf der Oberfläche eines verschleißfesten Gewebeabdeckungselements erzeugt zwar einen geringeren Reibungskoeffizienten an der Treibfläche, weist jedoch eine sehr geringe Verschleißfestigkeit auf und führt daher wahrscheinlich zu einem Verschleiß des Riemens im Gebrauch, wobei erneut die verschleißfeste Gewebeschicht freiliegt und die beschriebenen einhergehenden Probleme auftreten.
  • Das Vorsehen einer Beschichtung auf einem verschleißfesten Abdeckungselement, die eine mit dem Riemenkörper vernetzbare Matrix enthält und einen fluorhaltigen Kunststoff aufweist, gilt als ähnlich inadäquat. Das Aufbringen einer derartigen Beschichtung auf eine Gewebefläche gemäß der lehre dieser Offenbarung führte zur Ablagerung einer nur dünnen Schicht auf der Riemenoberfläche, die eine schlechte Verschleißfestigkeit zeigt. Es wird angenommen, daß bei dem in der Schrift vorgeschlagenen Aufbau ein relativ großer Teil der gesamten Gewebeabdeckungsdicke frei von Beschichtungsmaterial bleibt, so daß Faser-Faser-Verschleiß in dem Gewebe während des Betriebs des Riemens auftritt. Dies führt zu einem Verschleiß von Teilen des Gewebes selbst und somit zu einer verkürzten Betriebsdauer.
  • US-A-4464153 beschreibt Keilriemen mit einer Abdeckung aus einem Metallfilm oder aus fein verteilten Metallpartikeln in einer Elastomermatrix. Die Abdeckung verleiht dem Riemen einen niedrigeren Reibungskoeffizienten.
  • Bekannte Endlosriemenkonstruktionen oder Verfahren zu deren Herstellung haben die kombinierten Probleme der Riemengeräusche, Reibungswärmeerzeugung und mangelnder Maßhaltigkeit nicht effektiv gelöst.
  • Es besteht daher die Notwendigkeit, einen Endlosriemen, einschließlich eines Endloszahnriemens zur Verwendung in dynamischen Hochtemperaturanwendungen, herzustellen, der eine verbesserte Verschleißfestigkeit, weniger Geräusche im Betrieb, keine wesentliche Reibungwärmeerzeugung und über einen zufriedenstellenden, vorhersehbaren Betriebszeitraum Maßhaltigkeit aufweist.
  • Überblick über die Erfindung
  • Es ist daher die Hauptaufgabe der Erfindung, einen Endlosriemen zu schaffen, der die Nachteile bekannter Konstruktionen überwindet und bei dem der Riemen eine verringerte Geräuschentwicklung, eine verringerte Wärmeerzeugung, eine verbesserte Verschleißfestigkeit und Maßhaltigkeit aufweist, und dies alles über einen großzügig bemessenen vorhersehbaren Betriebszeitraum.
  • Es ist eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein verfahren zur Herstellung von Riemen des genannten Typs zu schaffen.
  • Es ist eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen derartigen Riemen zu schaffen, der im wesentlichen über die gesamte Lebensdauer eine außergewöhnlich Haftung zwischen der Gewebeabdeckung und der verschleißfesten Beschichtung einerseits und den darunterliegenden elastomeren Riemenelementen andererseits aufweist.
  • Zur Lösung der genannten und weiterer Aufgaben und entsprechend dem hier ausgeführten und ausführlich beschriebenen Zweck der vorliegenden Erfindung schafft die vorliegende Erfindung ein Verfahren zur Herstellung eines Kraftübertragungsriemens mit einem Gewebeabdeckungselement, das in enger Anlage entlang mindestens einem Bereich der Außenfläche eines elastomeren Riemenkörpers angeordnet ist, wobei das Gewebeabdeckungselement eine im wesentlichen abwechselnde Anordnung von Garnen und Freiräumen aufweist, wobei das Verfahren dadurch gekennzeichnet ist, daß
    • a) das Gewebeabdeckungselement mit einem Gewebebehandlungsmaterial behandelt ist, das mindestens einen vernetzbaren Bestandteil enthält, so daß mindestens ein Bereich der Freiräume zumindest teilweise von dem Gewebebehandlungsmaterial frei bleibt;
    • b) ein verschleißfestes Verbundmaterial mit wenigstens einem Bindemittelbestandteil und wenigstens einem Reibung modifizierenden Bestandteil auf wenigstens eine erste Fläche des Gewebeabdeckungselements zur Bildung einer Kraftübertragungsfläche des Riemens aufgebracht wird;
    • c) das Eindringen wenigstens eines Teils des verschleißfesten Verbundmaterials in wenigstens einen Teil der Gesamtdicke des Gewebeabdeckelements bewirkt wird, so daß sich wenigstens ein Teil des die Reibung modifizierenden Bestandteils in einem oder mehreren der Freiräume im Gewebeabdeckungselement befindet; und
    • d) mindestens ein Teil des verschleißfesten Verbundmaterials polymerisiert wird
  • Die vorliegende Erfindung schafft ferner einen Kraftübertragungsriemen mit einem Gewebeabdeckungselement, das in enger Anlage entlang mindestens einem Bereich der Außenfläche eines elastomeren Riemenkörpers angeordnet ist, wobei das Gewebeabdeckungselement eine im wesentlichen abwechselnde Anordnung von Garnen und Freiräumen aufweist, und mit einer verschleißfesten Zusammensetzung mit mindestens einem Bindemittelbestandteil und mindestens einem die Reibung modifizierenden Bestandteil, die zur Bildung einer Kraftübertragungsfläche des Riemens mit wenigstens einer ersten Fläche des Gewebeabdeckungselements verbondet ist, und dadurch gekennzeichnet, daß mindestens ein Teil des verschleißfesten Verbundmaterials in wenigstens einem Teil der Gesamtdicke des Gewebeabdeckelements vorhanden ist, so daß sich wenigstens ein Teil des die Reibung modifizierenden Bestandteils in einem oder mehreren der Freiräume im Gewebeabdeckungselement befindet und von wenigstens einem Teil des Bindemittelbestandteils durch eine Grenze getrennt ist; und mindestens ein Teil des verschleißfesten Verbundmaterials polymerisiert ist und mindestens ein Teil des verschleißfesten Verbundmaterials von dem Körperteil getrennt ist.
  • Riemen, die vorteilhaft gemäß der vorliegenden Erfindung hergestellt werden können, sind unter anderem Keilriemen, Keilrippenriemen, flache Riemen oder Zahnriemen wie Synchron- oder Steuerriemen.
  • Die verschleißfeste, die Reibung modifizierende Zusammensetzung beschichtet die Außenseite der Gesamtdicke des Gewebeabdeckungselements und dringt in Teile desselben ein, jedoch durchdringt sie nicht dessen gesamte Dicke.
  • Bei diesem Ausführungsbeispiel kann der Endlosriemen jede herkömmliche Form haben, wobei ein verschleißfestes Gewebe entlang zumindest den Zahn- und Stegbereichen des Riemens, beispielsweise des Synchron- oder Steuerriemens oder des doppelseitigen Zahnriemens, angeordnet ist.
  • Kurzbeschreibung der Zeichnungen
  • Die beigefügte Zeichnung, die von der Beschreibung umfaßt ist und einen Teil derselben bildet, zeigt ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung und dient zusammen mit der Beschreibung der Erläuterung der Prinzipien der Erfindung. In der Zeichnung zeigt
  • 1 eine fragmentarische perspektivische Darstellung eines nach einem Ausführungsbeispiel der Erfindung aufgebauten Synchronriemens.
  • Detaillierte Beschreibung
  • 1 ist eine allgemeine Darstellung eines endlosen synchronen Kraftübertragungsriemens 10. Der Riemen weist einen Körper mit einem Übercordbereich 12, der aus einem geeigneten Elastomermaterial gebildet ist, und eine Reihe von beabstandeten Ansätzen oder Zähnen 16 auf, die ebenfalls ein geeignetes Elastomermaterial 14 aufweisen. Das in dem Übercordbereich 12 und den Zähnen 16 verwendete Elastomermaterial oder die verwendeten Elastomermaterialien sollten miteinander kompatibel sein und können von dem gleichen oder von verschiedenen Elastomertypen sein. Jedes geeignete gießfähige oder nicht gießfähige Elastomer kann als das Übercord- oder Riemenkörperelastomer und/oder für die Zahnbereiche in diesem Ausführungsbeispiel der Erfindung verwendet werden, jedoch sind in einem bevorzugten Ausführungsbeispiel zumindest entweder der Übercordbereich 12 oder die Zähne 16 des Riemens 10, und vorzugsweise beide, aus einer geeigneten hydrogenierten Acrylnitrilbutadien-Gummizusammensetzung (HNBR) gebildet.
  • Der Elastomer-Übercordbereich 12 ist vorzugsweise mit einer verstärkenden Zugschicht oder mehreren Zugteilen versehen, von denen zahlreiche auf diesem Gebiet bekannt sind, wie beispielsweise die dargestellten sich in Längsrichtung erstreckenden und beabstandeten Zugcords 18. Diese Zugteile können aus einem oder mehreren Strängen eines geeigneten beständigen Materials bestehen, einschließlich, jedoch nicht darauf beschränkt, Polyamidcord, Aramidcord, Glasfasercord, Kohlenstoffcord, Polyestercord oder Drahtfadencord, die üblicherweise als ein oder mehrere eingebettete schraubenlinienförmig gewundene Cords angeordnet sind. Die Zugteile können, falls gewünscht, vorbelastet oder mit einem geeigneten Material imprägniert sein, wie auf diesem Gebiet bekannt. Der elastomere Riemenkörper kann, wie auf diesem Gebiet bekannt, vorzugsweise mit nicht kontinuierlichen Fasern bestückt werden, indem Verstärkungsmaterialien aus Stapelfasern, Pulp-Fasern oder zerkleinerte Fasern eingeschlossen werden. Geeignete Materialien für die Faserbestükkung sind beispielsweise Aramide, einschließlich Meta- und Para-Aramide, wie die von DuPont Chemical Co. unter dem Warenzeichen KEVLAR erhältlichen, Nylon, Polyester und Baumwolle. Die Faserbestückung kann jeden Grad aufweisen, der für die Anwendung geeignet ist, und kann das Orientieren wenigstens einer erheblichen Zahl von Fasern in eine zur Bewegungsrichtung des Riemens senkrechte Richtung umfassen. Eine oder mehrere derartige Fasern können ferner aus dem Elastomermaterial ragen, wie allgemein bekannt.
  • Eine verschleißfeste Gewebeschicht 22 oder ein verstärkendes Gewebeabdekkungselement befindet sich wie dargestellt in enger Anlage entlang zumindest den abwechselnden Zahnbereichen 16 und den abwechselnden Stegbereichen 24 des Riemens 10, um eine Flächenabdeckung derselben zu bilden. Dieses Gewebe kann jede geeignete Ausbildung haben, wie beispielsweise ein aus unter beliebigen Winkeln zueinander verlaufenden Kett- und Schußfäden bestehendes Gewebe, oder eine gestrickte oder geflochtene oder dergleichen Form haben. Es kann, falls gewünscht, mehr als eine Gewebelage verwendet werden, das Gewebe kann mit Vorspannung geschnitten werden, so daß die Stränge einen Winkel mit der Bewegungsrichtung des Riemens bilden. Es können herkömmliche Gewebe verwendet werden, die Materialien wie Baumwolle, Polyester, Polyamid, aromatisches Polyamid, Hanf, Jute, Glasfaser und verschiedene andere natürliche und synthetische Fasern verwenden. In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung weist die Gewebeschicht 22 ein dehnbares, verschleißfestes 3×3-Twillgewebe auf, bei dem zumindest entweder der Kett- oder der Schußfaden aus Nylon 6,6 besteht. Der Kett- und/oder der Schußfaden kann ferner wie auf diesem Gebiet bekannt texturiert, verdrillt und/oder auf andere Weise bearbeitet sein.
  • Bei einem stärker bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung, das im folgenden näher beschrieben wird, weist das Gewebe Nylon 6,6 Garne mit einer Zugfestigkeit von mindestens 6,0 g/decitex im Ausgangszustand sowohl in Kett-, als auch in Schußrichtung auf. Zumindest eines der Kett- oder Schußgarne ist vorzugsweise texturiert oder wollig verarbeitet, um ein Gewebe mit einer Streckung von zumindest 80% bei einer Last von 2 kg zu erreichen, gemessen mit einem Streifen von 25 mm. Nach diesem bevorzugten Ausführungsbeispiel beträgt das Endgewicht des Gewebes vorzugsweise mindestens 385 g/m2, wobei wenigstens 90% des Gewichts sich vorzugsweise in der wollig bearbeiteten Richtung erstrecken, d.h. in der Laufrichtung des Riemens.
  • Eine verschleißfeste, die Reibung modifizierende Zusammensetzung 20 ist entlang wenigstens eines Teils der Außenfläche des Gewebeabdeckungselements 22 vorgesehen. Die Zusammensetzung 20 wird derart aufgebracht und/oder die Gewebeabdeckung 22 wird derart behandelt, daß bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel die Beschichtung zumindest in einen erheblichen Teil der gesamten Dicke der verschleißfesten Gewebeschicht 22 eindringt. Bei einem stärker bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung dringt die verschleißfeste, die Reibung modifizierende Zusammensetzung 20 in weniger als die gesamte Dicke der Gewebeschicht 22 ein.
  • Bei einem zusätzlichen bevorzugten Ausführungsbeispiel kann ein zweites (nicht dargestelltes) Gewebeabdeckungselement auf der Außenseite des Übercordbereichs 12 des Kraftübertragungsriemens 10 gegenüber den Zahn- 16 und Stegbereichen 18 verwendet werden. Dieses zweite Gewebeabdeckungselement kann die gleichen oder andere als den genannten Materialien und Konstruktionen aufweisen und kann vorzugsweise des weiteren eine verschleißfeste Zusammensetzung aufweisen, wie zuvor und im folgenden näher beschrieben, oder jede Art von geeigneter Beschichtung aufweisen. Wie allgemein auf diesem Gebiet bekannt, erhöht das Vorsehen eines derartigen zusätzlichen Gewebeabdeckungselements auf einer von der Kraftübertragungsfläche abgewandeten Fläche die Randverschleißfestigkeit des Riemens, wodurch potentiell die zu erwartende Nutzdauer verlängert wird.
  • Die neuartige Verwendung einer verschleißfesten Zusammensetzungsschicht nach einem Ausführungsbeispiel der Erfindung als Beschichtung auf und unter Eindringen in eine verschleißfeste Zahn- und Steg-Gewebeabdeckung eines Endloszahnriemens überwindet die Nachteile des Standes der Technik, indem ein fertiger Endloszahnriemen geschaffen wird, der minimale Geräusche entwickelt, der über die Lebenszeit des Riemens im wesentlichen maßhaltig ist, der verbesserte Verschleiß- oder Abriebfestigkeitseigenschaften hat, und der die Entstehung von Reibungswärme während des Betriebs des Riemens minimiert. Die neuartige Verwendung einer derartigen verschleißfesten und die Reibung modifizierenden Zusammensetzung, die in einen erheblichen Teil, jedoch nicht die gesamte Dicke, einer Gewebeabdeckung eindringt, überwindet die Nachteile des Standes der Technik, indem ein Endloszahnriemen geschaffen wird, der eine verbesserte Haftung zwischen der Gewebeschicht und der verschleißfesten Zusammensetzung einerseits und dem Riemenelastomer andererseits schafft. Erfindungsgemäß dringt die verschleißfeste Beschichtung mit niedrigem Reibungskoeffizienten zumindest in einen Teil der Faserbündel und Zwischenräume zwischen einzelnen Garnen ein, um den Faser-Faser-Abrieb in dem Gewebe zu verringern, wodurch diese potentielle Quelle des Gewebeverschleißes verringert wird. Der gegenwärtige Aufbau bildet ferner ein zufriedenstellendes Reservoir an reibungsverringerndem Material in dem Gewebeabdeckungselement und schmiert im wesentlichen stetig die Fasern an der Grenzfläche zwischen Zahn und Rad über im wesentlichen die gesamte, unverkürzte Lebensdauer des Riemens.
  • Die verschleißfeste, die Reibung modifizierende Zusammensetzung, die bei der praktischen Ausführung der Erfindung nützlich ist, weist vorzugsweise ausreichende Flexibilität auf, um erfolgreich in Riemen verwendet zu werden, welche um die allgemein in Automobilmotorräumen anzutreffenden Räder und/oder Scheiben, die einen zunehmend kleineren Radius aufweisen. Die Zusammensetzung weist vorzugsweise einen Reibungsmodifikator, welcher der Zusammensetzung einen verringerten Reibungskoeffizienten verleiht, und ein Harz oder ein anderes geeignetes Bindemittel auf, das zu den Verschleißfestigkeitseigenschaften des Materials beiträgt. Um das Aufbringen der Zusammensetzung im Riemenaufbauvorgang zu vereinfachen, kann die Zusammensetzung vorzugsweise in einer Trägerlösung, beispielsweise Wasser oder einem organischen Lösemittel, enthalten sein, das sich vorzugsweise beim Aufbringen der Zusammensetzung auf das jeweilige Werkstück verflüchtigt.
  • Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel weist die für die Erfindung geeignete verschleißfeste Zusammensetzung eine Dispersion aus einer oder mehre ren die Reibung modifizierenden Komponenten in Form von Fluorpolymeren in einem Träger oder Bindemittel auf. Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel umfassen die Fluorpolymere, ohne darauf beschränkt zu sein, Polytetrafluorethylenpolymere (PTFE), Polytrifluormononchlorethylenpolymere (PTFCE), PolyvinylidenfluoridPolymere (PVDF), fluorierte Ethylenpolymere (FEP) und Perfluoralkoxypolymere (PFA). Weitere die Reibung modifizierende Materialien, welche vorteilhaft in dieser Hinsicht verwendet werden können, sind beispielsweise Molybdendisulfid und Graphit.
  • Die verschleißfeste Zusammensetzung weist ferner vorzugsweise ein oder mehrere Bindeharze zum Vereinfachen des Beschichtungsvorgangs und zum Unterstützen der Leistung der fertigen Beschichtung auf. Das Harz oder die Harze können jedes geeignete Material oder Mischungen derselben sein, in dem der Reibungsmodifikator dispergiert oder suspendiert werden kann, und das durch Vernetzen oder Kettenerweiterung mit sich selbst und/oder den darunterliegenden Riemenmaterialien polymerisierbar ist, jedoch vorzugsweise zumindest teilweise polymerisierbar ist, d.h. vernetzbar oder kettenerweiterbar ist, um die Verbondung der Beschichtung in dem Riemenaufbau zu verbessern. Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel bildet das Zusammensetzungsbindemittel eine Matrix, in der der die Reibung modifizierende Bestandteil in der fertigen Beschichtung dispergiert ist. Nach diesem bevorzugten Ausführungsbeispiel ist zumindest ein Teil des die Reibung modifizierenden Bestandteils, der als in der Matrix dispergierte einzelne Partikel oder Gruppen derartiger Partikel vorliegen kann, zumindest teilweise durch Zwischenräume oder Grenzen von dem Bindemittel getrennt. Zwar ist keine Festlegung durch eine bestimmte Theorie beabsichtigt, jedoch wird gegenwärtig davon ausgegangen, daß diese Trennung zumindest eines Teils des die Reibung modifizierenden Bestandteils vom Material der Bindematrix, in der dieser dispergiert ist, einen vorteilhaften Effekt auf den fertigen Riemen hat, ohne die Haftung zwischen dem Reibungsmodifikator- und dem Bindemittelbestandteil oder zwischen der verschleißfesten Zusammensetzung und dem Gewebeabdeckungselement nachteilig zu beeinflussen. Es wird gegenwärtig angenommen, daß die Zwischenräume oder Grenzen zwischen Teilen der Reibungsmodifikatorpartikel und der umgebenden Bindematrix eine gewisse Bewegungsfreiheit der Partikel in der Matrix ermöglichen. Ferner wird angenommen, diese Eigenschaft trage zum ständigen Schmieren der einzelnen Gewebeabdeckungselementfasern bei, um deren Verschleiß zu verringern, und um eine im wesentlichen stetige Quelle zusätzlichen Reibungsmodifikatormaterials an der Grenzfläche zwischen Riemen und Rad oder Scheibe zu bilden.
  • Diese hochgradig verschleißfeste Zusammensetzung bleibt auf der Riemenoberfläche über die Nutzungsdauer des Riemens im wesentlichen intakt und schmilzt vorzugsweise im allgemeinen nicht bei den heute üblichen hohen Temperaturen in Motorräumen. Die verschleißfeste Zusammensetzung weist eine hohe Abrieb- oder Verschleißfestigkeit auf und neigt daher nicht zum schnellen Abblättern oder Abnutzen von dem verschleißfesten Gewebeabdekkungselement des Endlosriemens während der Lebensdauer des Riemens. Die Zusammensetzung weist einen effektiven Reibungskoeffizienten, der vorzugsweise geringer ist als der Reibungskoeffizient des Riemenkörperelastomers, wodurch die Gesamteffizienz des Riemens verbessert ist. Bevorzugte Zusammensetzungen zur Verwendung in der praktischen Durchführung der vorliegenden Erfindung sind allgemein im Handel erhältlich und können vorzugsweise eine Mischung aus Bindeharzen, Pigmenten und Fluorpolymerharzen in industriellen organischen Lösemitteln enthalten. Das Beschichtungsmaterial weist vorzugsweise Flexibilität bis zu oder über eine Dehnung von 100% hinaus auf. Die bei der praktischen Durchführung der Erfindung gegenwärtig höchst bevorzugten Materialien für die verschleißfeste Zusammensetzung sind von Whitford Plastics Limited unter der Marke XYLAN erhältlich und enthalten Mischungen aus Bindeharzen, Pigmenten und Fluorpolymerharzen in einem oder mehreren industriellen organischen Lösemitteln.
  • Die erfindungsgemäße verschleißfeste Zusammensetzung ist von dem Vorsehen einer im wesentlichen reinen PTFE Schicht über der Gewebeschicht von Endloszahnriemen unterscheidbar. Wie zuvor erwähnt, weist eine im wesentlichen reine PTFE Schicht eine relativ schlechte Verschleißfestigkeit auf und nutzt sich daher im Gebrauch von der Riemenoberfläche ab. Zwar ist keine Beschränkung auf eine bestimmte Theorie beabsichtigt, jedoch wird gegenwärtig angenommen, daß bei der vorliegenden Erfindung, bei der ein fluoriertes Polymer wie PTFE als Reibungsmodifikator in einer hoch-verschleißfesten Zusammensetzungsmatrix verwendet wird, sich das PTFE nicht im Gebrauch abnutzt, sondern über die beabsichtigte Lebensdauer des Riemens auf dessen Treib- oder Kraftübertragungsfläche bleibt.
  • Es ist beabsichtigt, daß die durch die vorliegende Erfindung bewirkte Verbesserung erhebliche Vorteile bei sämtlichen Endlosriemenanwendungen bietet. Bei derartigen Anwendungen bildet die verschleißfeste Zusammensetzung eine Beschichtung, die zumindest in einen Teil der Gesamtdicke des Gewebeabdeckelements eindringt. Es können sowohl gießbare als auch nicht gießbare Elastomere für den elastomeren Riemenbereich in diesem Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung verwendet werden. Beispiele für geeignete gießbare Elastomere umfassen, ohne darauf beschränkt zu sein, gießbare Polyurethane (einschließlich Polyurethane, Polyurethan/Urea und Polyurea), Plastisole, Organosole, flüssige Chloroprene, flüssige Polysulfide, flüssige Gummis, Silikone, Urethane, auf Polyester basierende Harze, auf Polyether basierende Harze und dergleichen, sowie Verschnitte und Mischungen derselben. Polyurethanelastomere werden gegenüber anderen Arten von gießbaren Elastomeren wegen ihrer günstigen Zugfestigkeit und Abriebfestigkeit sowie ihres zufriedenstellenden Modulus und ihrer Elastizität gegenwärtig allgemein bevorzugt. Diese Polyurethane können auf jede herkömmliche Weise hergestellt sein, beispielsweise durch Mischen eines Polyurethanpräpolymers mit einem kettenerweiterungsmittel und optional einer Menge an Weichmacher oder einem anderen Inhaltsstoff, falls gewünscht. Auf diesem Gebiet bekannte herkömmliche Kettenerweiterungsmittel können verwendet werden.
  • Nicht gießbare Elastomere, die für den Riemenkörperteil derartiger Riemen, welche die von der Erfindung bereitgestellten Vorteile aufweisen, geeignet sind, umfassen beispielsweise Chloroprengummi (CR), Acrylnitrilbutadiengummi (NBR), hydrogeniertes NBR (HNBR), Styrolbutadiengummi (SBR), alkyliertes chlorsulfoniertes Polyethylen (ACSM), Epichlorhydrin, Butadiengummi (BR), Kautschuk (NR) und Ethylen-Propylen-Dien-Terpolymer-Elastomer (EPDM) sowie verschnitte und Mischungen derselben. Die meisten thermoplastischen Elastomere sind in diesem Zusammenhang mit einbezogen. Egal ob ein gießbares oder ein nicht gießbares Elastomer in der Zusammensetzung, welche den Elastomerbereich des Riemens bildet, verwendet wird, können derartige Zusammensetzungen allgemein auch herkömmliche Zusätze in Mengen aufweisen, die generell für den beabsichtigten Zweck geeignet sind. Eine derartige Zusammensetzung kann beispielsweise ein verstärkendes, teilweise verstärkendes oder nicht verstärkendes Füllmittel in Mengen zwischen ungefähr 0 Teile pro hundert Gewichtsteilen Gummi (phr) bis ungefähr 500 phr, einen oder mehrere Weichmacher in Mengen von ungefähr 0 phr bis ungefähr 30 phr, ein oder mehrere Vulkanisiermittel oder Härtner, einschließlich Schwefel, freie Radikale erzeugende Materialien wie Peroxid und ionisierende Strahlung, etc. in Mengen zwischen ungefähr 0 phr bis ungefähr 100 phr; und ein oder mehrere Antidegradationsmittel in Mengen von ungefähr 0 phr bis ungefähr 15 phr, etc. verwendet werden. Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung ist der Elastomerübercordbereich und/oder der Elastomerzahnbereich aus einer geeigneten HNBR Elastomerzusammensetzung gebildet.
  • Die vorliegende Erfindung umfaßt ein Verfahren zur Herstellung der zuvor beschriebenen Riemen. Es ist dadurch gekennzeichnet, daß ein Gewebeabdekkungselement zuerst behandelt wird, vorzugsweise durch Eintauchen in ein geeignetes vernetzbares Material, das mit den elastomeren Bereichen des Riemens kompatibel ist, optional in Kombination mit einem Harz wie Resorcinol-Formaldehyd. Diese erste Behandlung wird derart durchgeführt, daß zumindest ein Teil der Leer- oder Zwischenräume zwischen den einzelnen Fasern und Garnen des Gewebeabdeckungselements zumindest teilweise frei von dem Behandlungsmaterial bleiben. Dies ermöglicht ein Eindringen einer erheblichen Menge an verschleißfester Zusammensetzung, die in einem nachfolgenden Schritt aufgebracht wird, in zumindest einen Bereich der Gesamtdicke des Gewebes, und das Eindringen in und das Verbleiben in diesen Leer- und Zwischenräumen. Die Aufnahmerate eines derartigen Gewebebehandlungsmateri als liegt vorzugsweise zwischen ungefähr 1% und ungefähr 50%, stärker bevorzugt zwischen 5% und weniger als 30%, noch stärker bevorzugt zwischen 7% und 25% und höchst bevorzugt zwischen 10% und 20% basierend auf dem jeweiligen verwendeten Gewebegewicht. Zwar ist dies eine relativ geringe Aufnahmerate, jedoch hat sich überraschenderweise gezeigt, daß ihr Effekt beim Durchlassen der verschleißfesten Zusammensetzung durch zumindest einen Teil des Gewebes und beim Eindringen in die Zwischenräume zwischen zumindest einem erheblichen Bereich der Garne des Gewebes recht drastisch ist.
  • Es ist nicht ungewöhnlich, daß Gewebe, die als Gewebeabdeckungselemente verwendet werden sollen, durch eine Behandlung mit einem vernetzbaren Material gummiert werden. Typische Aufnahmeraten zur Behandlung von Gewebeabdeckungselementen zum Gummieren derselben liegen im allgemeinen zwischen ungefähr 30% und ungefähr 40% und mehr. Erfindungsgemäß hat sich jedoch herausgestellt, daß das Aufbringen des Gewebebehandlungsmaterials in den beanspruchten Mengen die Fasern und Garne des Gewebeabdekkungselements ausreichend bedeckt, während ausreichend Leerräume in dem Gewebe belassen werden, in welche die verschleißfeste Zusammensetzung Zusammensetzung eindringen und sich festsetzen kann. Ein Erhöhen der Menge des Gewebebehandlungsmaterials in diesem Behandlungsschritt verringert die Menge der verschleißfesten, die Reibung modifizierenden Beschichtung, welche das Gewebeabdeckungselement durchdringen kann. Während eine relativ geringe Menge an Gewebeabdeckungsbehandlungsmaterial dazu dient, der Beschichtung ein Eindringen in zumindest einen Teil der Gesamtdicke des Gewebes zu ermöglichen, hat sich gezeigt, daß ein Erhöhen der Menge dieser Behandlung tatsächlich eine negative Auswirkung auf die Leistung des fertigen Riemens hat. Die durch die Erfindung bewirkte Verbesserung der Verschleißfestigkeit, wie in den im folgenden beschriebenen Vergleichstests dargelegt, ist dramatisch.
  • In einem zweiten Schritt wird die verschleißfeste, die Reibung modifizierende Zusammensetzung auf mindestens, jedoch vorzugsweise nur eine Seite des derart behandelten oder teilweise gummierten Gewebes aufgebracht. Das Aufbringen der Zusammensetzung kann durch jedes geeignete Verfahren erfolgen, einschließlich Sprühen, Rakelbeschichtung, etc., erfolgt jedoch vorzugsweise durch Rakelbeschichten mit einer Aufnahmerate vorzugsweise zwischen 5% und 80%, stärker bevorzugt zwischen 20% und 50% und höchst bevorzugt zwischen 25% und 35% basierend auf dem Gewebetrockengewicht.
  • Als optionaler, jedoch bevorzugter dritter Schritt erfolgt ein zweites Aufbringen wenigstens eines vernetzbaren Materials, vorzugsweise in einem harzartigen Träger, wie in einem Resorcinol-Formaldehyd-Latex, auf einer zweiten Seite des Gewebes, d.h. auf der Fläche des Gewebes gegenüber der verschleißfesten Beschichtung. Dieses Aufbringen trägt zusätzliche Haftfestigkeit zur Verbindung zwischen der Gewebeschicht und dem darunterliegenden Elastomer bei, und unterstützt die Bildung einer Sperre oder Grenze zwischen der Gewebeabdeckung und der verschleißfesten Beschichtung einerseits und den darunterliegenden elastomeren Riementeilen andererseits. Dieses Material kann das gleiche wie das zuvor beschriebene Gewebebehandlungsmaterial oder ein anderes Material sein, jedoch ist es vorzugsweise mit den meisten Riemenkomponenten kompatibel. Das Aufbringen dieses Materials kann durch ein geeignetes Verfahren erfolgen, einschließlich Sprühen und Rakelbeschichtung, erfolgt jedoch vorzugsweise durch Rakelbeschichten mit einer Aufnahmerate zwischen ungefähr 2,5% und ungefähr 55%, stärker bevorzugt zwischen ungefähr 15% und ungefähr 50% und höchst bevorzugt zwischen ungefähr 20% und ungefähr 35% basierend auf dem Gewebetrockengewicht.
  • Eine Kleberbehandlung kann sodann optional, jedoch bevorzugt, an der selben zweiten Seite des Gewebes durchgeführt werden, d.h. der Seite des Gewebes gegenüber derjenigen der verschleißfesten Zusammensetzung. Diese Kleberbehandlung kann vorzugsweise in Form einer geeigneten und/oder herkömmlichen Gummikleberzusammensetzung erfolgen, die zur Verwendung mit den meisten der Riemenkomponenten geeignet ist und von denen zahlreiche auf diesem Gebiet bekannt sind, einschließlich, jedoch nicht darauf beschränkt, der von Compounding Ingredients Ltd. unter der Marke CILBOND 80 erhältli chen und ähnlicher Kleber, die von The Lord Corporation erhältlich sind. Das Anwenden dieser Kleberbehandlung kann mit einem geeigneten Verfahren erfolgen, einschließlich Sprühen und Rakelbeschichtung, erfolgt jedoch vorzugsweise durch Rakelbeschichten mit einer Aufnahmerate zwischen ungefähr 0% und ungefähr 70%, stärker bevorzugt zwischen ungefähr 1% und ungefähr 40% und höchst bevorzugt zwischen ungefähr 10% und ungefähr 25% basierend auf dem Gewebetrockengewicht.
  • Als ein zusätzlicher optionaler, jedoch bevorzugter Schritt kann eine zusätzliche Kleberbehandlung auf die zweite Seite des behandelten Gewebes aufgebracht werden. Jedes geeignete und/oder herkömmliche Klebermaterial, das mit den umgebenden Riemenmaterialien kompatibel ist, kann in dieser Hinsicht in Mengen verwendet werden, die üblicherweise für diesen Zweck eingesetzt werden. Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel wird hier zumindest ein vernetzbares Material verwendet, das mit dem Riemenkörperelastomer kompatibel ist, und zwar vorzugsweise in einem geeigneten Lösemittel suspendiert oder dispergiert, das beim Aufbringen der Kleberzusammensetzung verfliegt. Das Aufbringen eines derartigen zweiten Kleberbehandlungsmaterials, das zur Haftverbindung zwischen der Gewebeschicht und dem Riemenkörperelastomer beitragen soll, kann durch ein beliebiges Verfahren erfolgen, einschließlich Sprühen und Rakelbeschichtung. Die Aufnahmerate dieses Materials in das Gewebeabdeckungselement liegt zwischen ungefähr 3% und ungefähr 110%, vorzugsweise zwischen ungefähr 25% und ungefähr 80% und stärker bevorzugt zwischen ungefähr 40% und ungefähr 70% basierend auf dem Gewebetrockengewicht.
  • Wie für den Fachmann auf diesem Gebiet leicht ersichtlich, sollte das Gewebe vorzugsweise zwischen jedem Aufbringen der Behandlungsmaterialien trocknen. Insbesondere beim Aufbringen der verschleißfesten, die Reibung modifizierenden Zusammensetzung auf die Gewebeabdeckungselementfläche, bei der, wie in einem bevorzugten Ausführungsbeispiel, das Bindemittel zum Härten, Vernetzen oder Kettenerweitern oder einem anderen Polymerisieren in der Lage ist, sollte der Trockenvorgang ausreichend Zeit, Temperatur und/oder andere Bedingungen vorsehen, um ein solches Trocknen zu ermöglichen.
  • Wie auf diesem Gebiet bekannt, weisen Fluorpolymere, einschließlich PTFE, praktische keine Haftung an den meisten Substraten auf. Daher ist es im vorliegenden Fall höchst erwünscht, daß die verschleißfeste Zusammensetzungsmatrix, welche derartige Fluorpolymere enthält, von der Grenzfläche zwischen Riemenelastomer und Gewebe fern bleibt. Es wird angenommen, daß zusätzlich zum besseren Eindringen der verschleißfesten Zusammensetzung in einen größeren Teil der Gesamtgewebedicke als bei anderen Verfahren oder Konstruktionen möglich, die Gewebebehandlung und/oder die nachfolgende Behandlung oder Behandlungen, wie zuvor beschrieben, ferner zumindest eine teilweise Sperr- oder Grenzschicht zwischen der verschleißfesten Zusammensetzung und dem Gewebeabdeckungselement einerseits und dem Riemenkörperelastomer andererseits bildet. Die Haftung zwischen der Gewebeschicht und dem darunterliegenden Riemenelastomer kann so durch herkömmlichere oder praktische Einrichtungen, beispielsweise die bereits beschriebenen Kleberzusammensetzungen, oder ein anderes geeignetes und/oder herkömmliches Klebersystem erreicht werden. Da ferner die verschleißfeste Zusammensetzung vorzugsweise in großem Maß in einen erheblichen Teil der Gewebeabdeckung eindringt, einschließlich Faserbündel und Gewebezwischenräume, widersteht sie selbst unter hoher mechanischer Beanspruchung einem Abscheren.
  • In einem stärker bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung wird ein Gewebe zur Verwendung als das Gewebeabdeckungselement gewählt, das eine Webart, einen Kett- und Schußgartyp und eine Garnmenge aufweist, die zusammen eine spezifische Porosität bilden, die dadurch gekennzeichnet ist, daß sie eine erhebliches Vordringen der verschleißfesten Zusammensetzung auf die Seite des Gewebes verhindert, welche dem darunterliegenden Riemenelastomer zugewandt ist und in enger Anlage entlang diesem angeordnet ist. Dies unterscheidet sich von den Konstruktionen, bei denen ein Gewebeaufbau gewählt wird, um ein Vordringen des Riemenkörper- oder Zahnelastomers auf die äußere Rad- oder Scheibeneingriffsfläche des Riemens zu verhindern. Im letzteren Fall kann das Vordringen des Riemenelastomers durch Gewebezwischenräume durch eine relativ lockere Webart oder ein stark poröses Gewebe verringert oder verhindert werden, wobei diese Materialien üblicherweise selbst bei relativ niedrigen Temperaturen eine relativ hohe Viskosität haben. Im ersteren Fall hingegen macht die typischerweise sehr geringe Viskosität von Beschichtungsmaterialien die Verringerung oder das Verhindern ihres Vordringens durch das Gewebe in Richtung des Riemenkörpers wesentlich schwieriger. Bei diesem bevorzugten Ausführungsbeispiel besteht ein bevorzugtes Gewebe aus im wesentlichen reinem Nylon 6,6 und weist Garne auf, die eine Zugfestigkeit von nicht weniger als 6,0 g/decitex im Ausgangszustand sowohl in Kett-, als auch in Schußrichtung aufweisen. Eine Richtung wird vorzugsweise wollig (texturiert) bearbeitet, wodurch das Gewebe nicht weniger als 80% Streckung bei einer Belastung von 2 kg, gemessen mit einem 25 mm Streifen, aufweist. Das Gewebe ist vorzugsweise so aufgebaut, daß es ein Endgewicht von mindestens 385 g/m2 aufweist, wobei mindestens 90% des Gewichts vorzugsweise in der wollig bearbeiteten Richtung, d.h. in Richtung der Riemenbewegung, liegen. Nach diesem bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung wird angenommen, daß die verschleißfeste Zusammensetzung stark gehindert oder im wesentlichen daran gehindert ist, in Kontakt mit der inneren Riemenelastomerkontaktfläche des Gewebeabdeckungselements zu gelangen. Zwar bilden zumindest die Gewebeadeckungsementbehandlung, die zweite Behandlung und die Kleberbehandlung, wie zuvor beschrieben, zusätzlich zu dem Eindringenlassen der verschleißfesten Zusammensetzung durch zumindest einen Teil des Gewebes, eine erhebliche Sperre oder Grenze zwischen der Gewebeschicht und dem darunterliegenden Riemenelastomer, jedoch wird angenommen, daß das verwenden eines Gewebes mit derart geringer Porosität diesen Aspekt der Erfindung weiter verbessert. Wo keine derartige Grenzschicht zwischen dem Gewebe und der Beschichtungsschicht einerseits und dem Riemenkörperelastomer andererseits existiert, wird angenommen, daß bei langfristigem Gebrauch insbesondere unter hohen Belastungen ein Delaminieren und eine eingeschränkte Betriebsfähigkeit wahrscheinlich auftreten.
  • Jedes geeignete und/oder herkömmliche Verfahren kann bei der Durchführung der meisten der zur Herstellung der erfindungsgemäßen Kraftübertragungsriemen verwendet werden. Wenn beispielsweise gießbare Riemenelemente bei der Zahnriemenherstellung verwendet werden, können die Herstellungsschritte ferner das Wickeln des die Zusammensetzung tragenden verschleißfesten Gewebes um die Oberfläche eines gekerbten Formbereichs umfassen, derart daß die mit der Zusammensetzung beschichtete Fläche des Gewebeabdeckungselements sich nahe dem gekerbten Formbereich befindet; das Aufbringen einer Zugschicht um das verschleißfeste Gewebe, beispielsweise durch schraubenlinienförmiges Wickeln eines oder mehrerer Zugcords um das Gewebe; Einleiten eines im wesentlichen flüssigen Elastomermaterials in den Formhohlraum; und Polymerisieren des derart gebildeten Produkts. Wenn nicht gießbare Riemenelastomere verwendet werden, beispielsweise mahlbare Gummis, entweder mit oder ohne Faserfüllung, können die verbleibenden Riemenbildungsschritte die folgenden Schritte aufweisen: das Positionieren des mit der Zusammensetzung beschichteten Gewebeabdeckungselements wie beschrieben in einem entsprechend ausgebildeten Formhohlraum mit Kerbenbereichen zur Bildung von Zähnen; das Anordnen eines Zugteils an der zweiten Fläche des Gewebeabdeckungselements, beispielsweise durch schraubenlinienförmiges Wickeln eines oder mehrerer Zugcords um das Gewebe; das Anordnen von Elastomermaterial an dem Zugteil; das Anordnen zusätzlicher alternierender Anordnungen von Zugteilen und/oder elastomerem Material an dem Zugteil, wie für einen jeweiligen Aufbau erforderlich; Aufbringen von ausreichend Temperatur und Druck zum Härten oder Vulkanisieren der Elastomermaterialien; und Entnehmen der Anordnung aus dem Formhohlraum. Die Zahnbereiche derartiger Riemen können ferner jede geeignete Form haben, einschließlich gebogener, trapezförmiger und anderer Formen.
  • In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung werden die Behandlungen mit der verschleißfesten Zusammensetzung und die verschiedenen Gewebe- und Kleberbehandlungen durchgeführt und das derart behandelte Gewebeabdeckungselement an den Riemen angebracht, bevor die elastomeren Riemenelemente vulkanisiert oder gehärtet werden. Anschließend kann die Anordnung vulkanisiert oder gehärtet werden, wie es für die Komponenten geeignet ist.
  • Verschleiß und die mit dem Verschleiß einhergehenden Abmessungsveränderungen sind Hauptquellen für Riemenschlupfgeräusche, Stoßgeräusche und vorzeitigen Ausfall bei Endloszahnriemen. Um die Maßhaltigkeit und die Verschleißeigenschaften eines erfindungsgemäß hergestellten Riemens mit anderen weniger erstrebenswerten Konstruktionen zu vergleichen, von denen sich einige im Stand der Technik finden, wurden mehrere Riemen wie im folgenden in Tabelle 1 beschrieben hergestellt und einer Verschleißfestigkeitsanalyse bei Raumtemperatur unterzogen. Die Testvorrichtung bestand aus einer Antriebsanordnung mit zwei Riemenscheiben, von denen jede 19 Rillen und ein RU Profil hatte. Die Riemen wurden mit einer Drehzahl von 6300 U/min, gemessen an der Riemenscheibe, bei einer Spannung zwischen den Riemenscheiben von 530 N und einer Riementeilung von 0,375 Inch (9,525 mm) betrieben. Der Test wurde bei 25°C +/– 5°C durchgeführt.
  • Tabelle 1 Riemenkonstruktionen für die Verschleißfestigkeitsanalyse
    Figure 00220001
  • Figure 00230001
  • In dem vorgenannten Beispiel und den Vergleichsbeispielen, mit Ausnahme der in Tabelle 1 genannten, waren die Riemen im allgemeinen entsprechend der Beschreibung in Zusammenhang mit 1 aufgebaut. Die Riemen waren jeweils 15 mm breit und hatten 97 in Längsrichtung beabstandete Zähne von gleicher Abmessung mit einer Teilung von 9,525 mm. Der Riemenübercordbereich und der Zahnbereich weisen jeweils eine HNBR Zusammensetzung mit ungefähr 60 Teilen pro hundert Gewichtsteilen Elastomer (phr) an Ruß, ungefähr 15 phr Weichmacher, ungefähr 3,5 phr Zinkoxid, ungefähr 2 phr Schwefel und ein Dithiocarbamat-Härtungsmittel auf. Die Gewebeabdeckung umfaßte jeweils Nylon 6,6 Garne in einer 2×2-Twill-Webart, wobei das Kettgarn falsch verdrillt texturiert war. Das Gewebeabdeckungsbehandlungsmaterial wies in allen Fällen eine Mischung aus Resoorcinal-Formaldehyd-Latex und Elastomer auf, die mit dem HNBR Riemenkörperelastomer kompatibel war. Die verschleißfeste Zusammensetzung bestand in jedem Fall aus einer Fluorkohlenstoffbeschichtung mit einer Mischung aus 50:50 Gewichtsanteilen, erhältlich von Whitford Plastics Ltd. unter der Marke XYLAN (Mischung aus XYLAN 1642-A-1429 und 1642-B-1452). Jeder Riemen wies ferner einen Gummiverbondungskleber auf Harzbasis auf, der von Compounding Ingredients Ltd. unter der Marke CILBOND 80 hergestellt wird, der mit einer Rate von 16% basierend auf dem Gewebetrockengewicht aufgenommen wurde, sowie einen zusätzli chen Kleber, der eine HNBR Zusammensetzung enthielt, die in Methylethylketon mit einer Konzentration von ungefähr 28% gelöst war, und einer Aufnahmerate von ungefähr 55% basierend auf dem Gewebetrockengewicht aufwies.
  • Für den Vergleich wurden die Riemen zunächst gewogen und anschließend auf der Testvorrichtung angebracht und nach 150 Teststunden erneut gewogen, um Gewichtsverluste der verschiedenen Konstruktionen zu vergleichen. Der Riemen 1 zeigte einen Gewichtsverlust von 0,26 g; der Riemen A zeigte einen Gewichtsverlust von 0,45 g; der Riemen B zeigte einen Gewichtsverlust von 0,6 g; der Vergleichriemen C zeigte einen Gewichtsverlust von ungefähr 1,6 g. Zwar wies jedes der Vergleichsbeispiele, welche die verschleißfeste Zusammensetzungsschicht oder -beschichtung aufwiesen, theoretisch den gleichen effektiven Reibungskoeffizienten auf wie der Riemen 1 der Erfindung, jedoch zeigte dieser eine erheblich verbesserte Verschleißfestigkeit gegenüber jedem der Vergleichsbeispiele. Die Ergebnisse dieser Analyse zeigen, daß die erfindungsgemäßen Riemen mit der verschleißfesten Zusammensetzung als den Kraftübertragungsflächengrenzbereichen eine erheblich verbesserte Maßhaltigkeit und Verschleißfestigkeitseigenschaften im Vergleich mit Riemen aufweisen, die keine Beschichtung aus verschleißfester Zusammensetzung aufweisen, sowie auch im Vergleich mit den Riemen, die eine auf andere Weise oder nach einem anderen Verfahren aufgebrachte ähnliche Zusammensetzung aufweisen. Die erfindungsgemäßen Riemen haben daher wahrscheinlich eine erheblich längere Lebensdauer unter hohen Belastungen und/oder Hochgeschwindigkeitsbedingungen und erzeugen weniger Schlupf- und Stoßgeräusche. Es wird gegenwärtige angenommen, daß die Riemen gemäß der vorliegenden Erfindung aufgrund der verbesserten Abrieb- oder Verschleißfestigkeit und der exzellenten mechanischen Eigenschaften in der Lage wären, im Gebrauch erheblich größere Spannungen als bekannte Riemenkonstruktionen auszuhalten.
  • Zwar wurde die vorliegende Erfindung im Detail zu Darstellungszwecken beschrieben, jedoch sei darauf hingewiesen, daß diese Details lediglich zu diesem Zweck dienen und durch den Fachmann Variationen vorgenommen werden können, ohne den durch die Patentansprüche definierten Rahmen der Erfindung zu verlassen.

Claims (17)

  1. Verfahren zur Herstellung eines Kraftübertragungsriemens (10) mit einem Gewebeabdeckungselement (22), das in enger Anlage entlang mindestens einem Bereich der Außenfläche eines elastomeren Riemenkörpers angeordnet ist, wobei das Gewebeabdeckungselement (22) eine im wesentlichen abwechselnde Anordnung von Garnen und Freiräumen aufweist, wobei das Verfahren dadurch gekennzeichnet ist, daß a) das Gewebeabdeckungselement (22) mit einem Gewebebehandlungsmaterial behandelt ist, das mindestens einen vernetzbaren Bestandteil enthält, so daß mindestens ein Bereich der Freiräume zumindest teilweise von dem Gewebebehandlungsmaterial frei bleibt; b) ein verschleißfestes Verbundmaterial (20) mit wenigstens einem Bindemittelbestandteil und wenigstens einem Reibung modifizierenden Bestandteil auf wenigstens eine erste Fläche des Gewebeabdeckungselements zur Bildung einer Kraftübertragungsfläche des Riemens (10) aufgebracht wird; c) das Eindringen wenigstens eines Teils des verschleißfesten Verbundmaterials (20) in wenigstens einen Teil der Gesamtdicke des Gewebeabdeckelements bewirkt wird, so daß sich wenigstens ein Teil des die Reibung modifizierenden Bestandteils in einem oder mehreren der Freiräume im Gewebeabdeckungselement (22) befindet; und d) mindestens ein Teil des verschleißfesten Verbundmaterials (20) polymerisiert wird
  2. Verfahren nach Anspruch 1, ferner dadurch gekennzeichnet, daß das Gewebeabdeckungselement (22) auf die Oberfläche des elastomeren Riemenkörpers nach dem Aufbringen des verschleißfesten Verbundmaterials (20) auf das Gewebeabdeckelement aufgebracht wird.
  3. Verfahren nach Anspruch 1, ferner dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens ein Teil des die Reibung modifizierenden Bestandteils von wenigstens einem Teil des Bindemittelbestandteils durch eine Grenze getrennt ist.
  4. Verfahren nach Anspruch 1, ferner dadurch gekennzeichnet, daß das Gewebebehandlungsmaterial derart aufgebracht wird, daß eine Aufnahmerate von ungefähr 1 bis weniger als ungefähr 30 Gewichtsprozent des trockenen Gewebes erreicht wird.
  5. Verfahren nach Anspruch 1, ferner dadurch gekennzeichnet, daß das Gewebebehandlungsmaterial derart aufgebracht wird, daß eine Aufnahmerate von 1 bis 25 Gewichtsprozent des trockenen Gewebes erreicht wird.
  6. Verfahren nach Anspruch 4 oder 5, ferner dadurch gekennzeichnet, daß ein zweites Behandlungsmaterial mit mindestens einem vernetzbaren Bestandteil auf eine zweite Fläche des Gewebeabdeckungselements (22) nach dem Aufbringen des verschleißfesten Verbundmaterials (20) aufgebracht wird, wobei die zweite Fläche derjenigen Fläche gegenüberliegt, auf der das verschleißfeste Verbundmaterial aufgebracht ist.
  7. Verfahren nach Anspruch 6, bei dem die Aufnahmerate des zweiten Behandlungsmaterials in das Gewebeabdeckungselement zwischen ungefähr 2,5 und ungefähr 55 Gewichtsprozent basierend auf dem Gewicht des trockenen Gewebes beträgt.
  8. Verfahren nach Anspruch 4 oder 5, ferner dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eine Gummiverbondungskleberzusammensetzung auf eine zweite Fläche des Gewebeabdeckungselements (22) aufgebracht wird, wobei die zweite Fläche der Fläche gegenüberliegt, auf welche das verschleißfeste Verbundmaterial (20) aufgebracht wird, und jede Gummiverbondungskleberzusammensetzung mit einer Rate der Aufnahme in das Gewebeabdeckungselement (22) von bis zu ungefähr 70 Gewichtsprozent basierend auf dem Gewicht des trockenen Gewebes aufgebracht wird.
  9. Verfahren nach Anspruch 6, ferner dadurch gekennzeichnet, daß, nach dem Aufbringen des zweiten Behandlungsmaterials, wenigstens eine Gummiverbondungskleberzusammensetzung auf wenigstens die zweite Fläche des Gewebeabdeckungselements (22) aufgebracht wird, und jede Gummiverbondungskleberzusammensetzung mit einer Rate der Aufnahme in das Gewebeabdeckungselement (22) von bis zu ungefähr 70 Gewichtsprozent basierend auf dem Gewicht des trockenen Gewebes aufgebracht wird.
  10. Verfahren nach Anspruch 1, ferner dadurch gekennzeichnet, daß es das Aufbringen des Gewebeabdeckungselements (22) auf den Bereich der Außenfläche des elastomeren Riemenkörpers und das anschließende Vulkanisieren des elastomeren Riemenkörpers umfaßt.
  11. Verfahren nach Anspruch 1 zur Herstellung eines Kraftübertragungszahnriemens, bei dem der elastomere Körperteil des Riemens vorgespannt wird und mehrere beabstandete Zähne (16) mit zumindest dem Innenumfang des Körperteils verbondet und entlang diesem angeordnet sind, wobei: a) das Gewebeabdeckungselement (22) in das Gewebebehandlungsmaterial derart getaucht wird, daß eine Aufnahmerate von 1% bis weniger als 30 Gewichtsprozent des trockenen Gewebes erreicht wird; b) das verschleißfeste Verbundmaterial zur Bildung der Kraftübertragungsfläche des Riemens auf die erste Fläche des Gewebeabdeckungselements aufgebracht wird; c) das Gewebeabdeckungsmaterial auf die Außenfläche des Riemenkörpers aufgebracht wird; und d) der Riemenkörper vulkanisiert wird.
  12. Verfahren nach Anspruch 11, ferner dadurch gekennzeichnet, daß ein zweites Behandlungsmaterial, das mindestens einen vernetzbaren Bestandteil aufweist, auf eine zweite Fläche des Gewebeabdeckungselements aufgebracht wird, bevor das Gewebeabdeckungselement (22) auf die Riemenkörperfläche aufgebracht wird, wobei die zweite Fläche der Fläche gegenüberliegt, auf welche das verschleißfeste Verbundmaterial aufgebracht wird.
  13. Verfahren nach Anspruch 12, ferner mit dem Schritt des Aufbringens wenigstens einer zusätzlichen Gummiverbondungskleberzusammensetzung auf die zweite Fläche vor dem Vulkanisieren.
  14. Kraftübertragungsriemen (10) mit einem Gewebeabdeckungselement (22), das in enger Anlage entlang mindestens einem Bereich der Außenfläche eines elastomeren Riemenkörpers angeordnet ist, wobei das Gewebeabdeckungselement (22) eine im wesentlichen abwechselnde Anordnung von Garnen und Freiräumen aufweist, und mit einer verschleißfesten Zusammensetzung (20) mit mindestens einem Bindemittelbestandteil und mindestens einem die Reibung modifizierenden Bestandteil, die zur Bildung einer Kraftübertragungsfläche des Riemens mit wenigstens einer ersten Fläche des Gewebeabdeckungselements (22) verbondet ist, und dadurch gekennzeichnet, daß mindestens ein Teil des verschleißfesten Verbundmaterials in wenigstens einem Teil der Gesamtdicke des Gewebeabdeckelements vorhanden ist, so daß sich wenigstens ein Teil des die Reibung modifizierenden Bestandteils in einem oder mehreren der Freiräume im Gewebeabdekkungselement (22) befindet und von wenigstens einem Teil des Bindemittelbestandteils durch eine Grenze getrennt ist; und mindestens ein Teil des verschleißfesten Verbundmaterials polymerisiert ist und mindestens ein Teil des verschleißfesten Verbundmaterials von dem Körperteil getrennt ist.
  15. Kraftübertragungsriemen (10) nach Anspruch 14, der durch das Verfahren von Anspruch 1 erhältlich ist.
  16. Kraftübertragungsriemen (10) nach Anspruch 15, bei dem die Sperre wenigstens das Gewebebehandlungsmaterial und/oder ein zweites Behandlungsmaterial aufweist, das mindestens einen vernetzbaren Bestandteil enthält.
  17. Kraftübertragungsriemen (10) nach Anspruch 15, bei dem die Sperre das Gewebeabdeckungselement umfaßt, wobei das Gewebeabdeckungselement eine Bindung, eine Kett- und Schußgarnart und eine Kett- und Schußmenge aufweist, die eine Porosität definieren, wobei die Porosität dadurch gekennzeichnet ist, daß das verschleißfeste Verbundmaterial in weniger als die gesamte Dicke des Gewebeabdeckungselements eindringt.
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