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Die vorliegende Erfindung betrifft
einen Zahnriemen nach dem Oberbegriff von Anspruch 1 sowie ein Verfahren
für die
Herstellung eines Zahnriemens.
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Ein Zahnriemen dieses Typs ist z.
B. aus EP-A-0 662 571 bekannt. Ferner ist ein Zahnriemen bekannt,
welcher einen Körper
aus elastomerem Material, in den mehrere längslaufende fadenförmige widerstandsfähige Einsätze, die
im folgenden als "Korden" bezeichnet werden,
eingebettet sind, und mehrere mit einem Beschichtungsgewebe beschichtete Zähne aufweist.
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Jeder Bestandteil des Riemens trägt zur Steigerung
der Riemenleistung im Hinblick auf den mechanischen Widerstand bei,
um das Risiko des Zerreißens
des Riemens zu verringern und die spezifische Übertragungsleistung zu steigern.
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Das Beschichtungsgewebe des Riemens
erhöht
den Widerstand gegenüber
Abrieb und schützt somit
die Angriffsfläche
des Riemens gegen Verschleiß,
welcher sich aus der Reibung zwischen den Seiten der Zähne des
Riemens und den Seiten der Rillen der Riemenscheibe ergibt, mit
der der Riemen zusammenwirkt.
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Außerdem verringert das Beschichtungsgewebe
den Reibungskoeffizienten an der Angriffsfläche und reduziert die Verformbarkeit
der Zähne,
womit ihr Versagen verhindert wird.
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Das verwendete Beschichtungsgewebe kann
aus einer einzelnen Schicht bestehen oder alternativ doppellagig
sein, um größere Robustheit
und größere Steifheit
zu gewährleisten.
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Normalerweise wird das Gewebe mit
einem Kleber, beispielsweise Resorcin-Formaldehyd-Latex (RFL) behandelt, um
die Haftung zwischen dem Körper
und dem Gewebe selbst zu erhöhen.
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Ferner sind zahlreiche Verfahren
zur Erhöhung
der Verschleißfestigkeit
von Treibriemen durch Modifizieren der Struktur des Beschichtungsgewebes
oder durch Ausführen
verschiedener Behandlungen auf dem Gewebe bekannt. Es sind beispielsweise
Behandlungen von Geweben für
Zahnriemen bekannt, bei denen das Gewebe mit halogenierten Polymeren
behandelt wird.
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Die obigen Arten der Behandlung führen jedoch
zu keiner beträchtlichen
Erhöhung
der Verschleißfestigkeit,
da das Beschichtungsgewebe des Zahnriemens bei Verwendung in jedem
Fall die Angriffsfläche
bildet.
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Daher besteht die Aufgabe der vorliegenden Erfindung
darin, einen Zahnriemen mit einer deutlich verbesserten Verschleißfestigkeit
und ein entsprechendes Herstellungsverfahren zu erhalten, das bei jedem
Zahnriementyp angewandt werden kann und leicht durchzuführen ist.
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Diese Aufgabe wird gemäß der vorliegenden Erfindung
mit einem Zahnriemen mit einem Körper und
mehreren Zähnen
gelöst,
wobei die Zähne
mit einem Gewebe beschichtet sind, wobei der Zahnriemen eine widerstandsfähige Schicht
aufweist, welche das Gewebe auf der Außenseite beschichtet und ein
fluorisiertes Plastomer aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß die widerstandsfähige Schicht
ferner ein elastomeres Material und ein Vulkanisiermittel aufweist,
wobei das fluorisierte Plastomer in der widerstandsfähigen Schicht
in einer Menge vorhanden ist, die größer als die des elastomeren
Materials ist.
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Bestimmte Ausführungsbeispiele des Zahnriemens
gemäß Anspruch
1 sind Gegenstand der abhängigen
Ansprüche
2 bis 8.
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Unter einem anderen Aspekt wird diese
Aufgabe durch ein Verfahren zur Herstellung eines Zahnriemens nach
einem der Ansprüche
1 bis 8 gelöst,
dadurch gekennzeichnet, daß die
widerstandsfähige
Schicht getrennt von dem Gewebe gebildet wird.
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Ein bestimmtes Ausführungsbeispiel
dieses Verfahrens ist Gegenstand des abhängigen Anspruchs 10.
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Zum besseren Verständnis der
vorliegenden Erfindung wird diese nunmehr auch mit Bezug auf die beigefügten Zeichnungen
beschrieben, welche zeigen:
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1 eine
geschnittene und perspektivische Ansicht eines Zahnriemens gemäß der vorliegenden
Erfindung;
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2 einen
Graph, der die Veränderung des
2 pld (Teillinienabstands) eines Zahnriemens gemäß der vorliegenden Erfindung
und eines Zahnriemens nach dem Stand der Technik über die
Zeit zeigt, wobei dieser Parameter den Abrieb des Gewebes während des
Betriebs hervorhebt; und
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3 eine
Schnittansicht des Zahnriemens gemäß der vorliegenden Erfindung
unter dem Elektronenmikroskop.
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In 1 ist
ein Zahnriemen insgesamt mit 1 bezeichnet. Der Riemen 1 weist
einen aus elastomerem Material bestehenden Körper 2 auf, in den
mehrere längslaufende
fadenförmige
widerstandsfähige Einsätze eingebettet
sind.
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Der Körper 2 weist eine
Verzahnung 4 auf, die mit einem Beschichtungsgewebe 5 beschichtet ist,
welches sich in Längsrichtung
des Riemens 1 erstreckende Schußfäden und sich in Querrichtung
des Riemens 1 erstreckende Kettfäden aufweist.
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Der Körper 2 weist eine
Elastomermaterialmischung auf, die möglicherweise mit Fasern versetzt
ist und ein Hauptelastomer aufweist, welches vorzugsweise aus der
aus Acrylnitril/Butadien, hydriertem Acrylnitril/Butadien, Chlorsulfatpolyethylen, EPDM
und Chloropren bestehenden Gruppe gewählt ist.
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Noch bevorzugter ist das Hauptelastomer hydriertes
Acrylnitril/Butadien.
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Zusätzlich zu dem Hauptelastomer
kann die Elastomermaterialmischung auch andere Elastomere und auch
herkömmliche
Zusätze
wie beispielsweise Verstärkungsmittel,
Füllstoffe,
Pigmente, Stearinsäure,
Beschleuniger, Vulkasiermittel, Antioxidantien, Aktivatoren, Initiatoren,
Weichmacher, Wachse, Anvulkanisierinhibitoren und dergleichen enthalten. Als
Füllstoff
kann beispielsweise Ruß oder
weißer Füllstoff
verwendet werden, der im allgemeinen in Mengen zwischen 5 und 200
phr, vorzugsweise ungefähr
70 phr, zugesetzt werden kann. Auch Talkum, Calciumcarbonat, Kieselerde
und dergleichen in einer Menge von im allgemeinen zwischen 5 und
150 phr oder Füllstoffe
enthaltende Dispersionen in Öl können zugesetzt
werden. Organosilane können
in Mengen zwischen 0,1 und 20 phr verwendet werden. Es können Schwefeldonatorvulkanisiermittel,
wie beispielsweise Aminodisulfide und polymere Polysulfide oder
freier Schwefel oder organische oder nichtorganische Peroxide verwendet
werden. Die zugefügte
Menge variiert je nach Gummityp und Typ des verwendeten Vulkanisiermittels
und beträgt
im allgemeinen zwischen 0,1 und 10 phr. Unter den am häufigsten
bei der Zusammensetrung der Mischung verwendeten Antiabbaumittel
sind Einkristallwachse, Paraffinwachse, Monophenole, Biphenole,
Thiophenole, Polyphenole, Hydrochinonderivate, Phosphite, Phosphitmischungen,
Thioester, Naphthylamine, Diphenylamine, Derivate substituierter
oder nichtsubstituierter Diarylamine, Diarylphenylendiamine, Paraphenylendiamine,
Chinoline und Aminmischungen. Die Antiabbaumittel werden im allgemeinen
in einer Menge zwischen 0,1 und 10 phr verwendet. Beispiele für Weichmacheröle, die
verwendet werden können, sind
Dithiobisbenzanylhyd, Polypara-Dinitrosobenzen, Xilylmerkaptane,
Polyethylenglykol, Paraffinöle, vulkanisierte
pflanzli che Öle,
Phenolharze, synthetische Öle,
Paraffinharze und Polymerester. Die Weichmacheröle können in einer herkömmlichen Menge
zwischen 0 und 140 phr verwendet werden. Unter den Initiatoren wird üblicherweise
Stearinsäure in
einer Menge zwischen 1 und 4 phr verwendet. Darüber hinaus können herkömmliche
Zusätze
wie Calciumoxid, Zinkoxid und Magnesiumoxid, im allgemeinen in einer
Menge zwischen 0,1 und 25 phr, zugesetzt werden. Es werden auch
herkömmliche
Beschleuniger oder Kombinationen von Beschleunigern verwendet, wie
beispielsweise Amine, Disulfide, Guanidin, Thioharnstoff, Thioazole,
Thiole, Sulfenamide, Dithiokarbamate und Xanthate, im allgemeinen
in einer Menge zwischen 0,1 und 100 phr.
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Die widerstandsfähigen Einsätze 3 bestehen beispielsweise
aus Glasfasern mit hohem Widerstand, können jedoch sogar Aramidfasern
oder Hochmodulfasern, z.B. PBO, sein.
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Das Beschichtungsgewebe 5 des
Zahnriemens 1 kann aus einer oder mehr Schichten bestehen
und kann z.B. durch die als 2 × 2-Twill
bekannte Webtechnik hergestellt werden.
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Alternativ läßt sich das Beschichtungsgewebe 5 nach
einem Webmodus herstellen, der den Erhalt wenigstens einer rauhen
Oberfläche
ermöglicht, um
die mechanische Haftung zu verbessern.
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Das Gewebe 5 besteht vorzugsweise
aus einem Polymermaterial, vorzugsweise aliphatisches oder aromatisches
Polyamid, sogar noch bevorzugter 6/6-Polyamid mit hohem Wärmewiderstand
und hoher Festigkeit.
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Das Gewebe 5 kann auch von
dem Typ sein, bei dem jeder Schußfaden aus einem elastischen
Faden als Kern und mindestens einem um den elastischen Faden gewickelten
Verbundfaden besteht, wobei der Verbundfaden einen Faden mit hohem
Wärmewiderstand
und hoher mechanischer Festigkeit und minde stens einen um den Faden
mit hohem Wärmewiderstand
und hoher mechanischer Festigkeit gewickelten Beschichtungsfaden
aufweist.
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Das Beschichtungsgewebe 5 wird
im allgemeinen mit einem Kleber, insbesondere RFL, in einer Menge
von vorzugsweise zwischen 10 und 30 Gew.% in Bezug auf das Gewebe 5 selbst
behandelt, um dessen Haftung an dem elastomeren Material des Körpers 2 zu
verbessern. Derselbe Kleber wird zwischen den Verstärkungseinsätzen 3 und
dem Körper 2 verwendet.
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Ein Zahnriemen 1 gemäß der vorliegenden Erfindung
weist ferner eine widerstandsfähige Schicht 8 auf,
die das Gewebe 5 auf der Außenseite beschichtet und aus
einem fluorisierten Plastomer mit dem Zusatz eines elastomeren Materials
oben auf dem Beschichtungsgewebe 5 besteht, wobei das fluorisierte
Plastomer in einer Gewichtsmenge vorhanden ist, die größer als
die des elastomeren Materials ist.
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Außerdem ist zwischen dem Beschichtungsgewebe 5 und
der widerstandsfähigen
Schicht 8 ein Klebermaterial 9 vorgesehen, beispielsweise
ein CHEMOSIL-Kleber (eingetragenes Warenzeichen von HENKEL) oder
ein CHELOK-Kleber (eingetragenes Warenzeichen von LORD).
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Wie in 3 gezeigt,
in der die weißen
Teile zwischen dem Gewebe 5 und der widerstandsfähigen Schicht 8 das
Klebermaterial 9 darstellen, ist die widerstandsfähige Schicht 8 auf
diese Weise deutlich von dem darunterliegenden Gewebe 5 unterschieden und
getrennt.
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Vorzugsweise ist das fluorisierte
Plastomer in Mengen zwischen 101 und 150 Gewichtsteilen pro 100
Teile des elastomeren Materials vorhanden.
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Die widerstandsfähige Schicht 8 weist
ferner ein Peroxid als Vulkanisiermittel auf. Das Peroxid wird normalerweise
in einer Menge zwischen 1 und 15 Gewichtsteilen pro 100 Teile des
elastomeren Materials zugesetzt.
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Vorzugsweise ist das fluorisierte
Plastomer Polytetrafluorethylen - es können z.B. ZONYL (eingetragenes
Warenzeichen von DUPONT) oder ALGOFLON (eingetragenes Warenzeichen
von AUSIMONT) verwendet werden -, und das elastomere Material weist
HNBR auf. Noch bevorzugter ist das elastomere Material mit einem
Zinksalz der Polymethacrylsäure
modifiziertes HNBR; es kann z.B. ZEOFORTE ZSC (eingetragenes Warenzeichen
von NIPPON ZEON) verwendet werden.
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Vorzugsweise weist die widerstandsfähige Schicht 8 eine
Stärke
zwischen 0,01 und 1,5 mm, noch bevorzugter zwischen 0,200 und 0,300
mm auf, um die notwendige Widerstandsfähigkeit zu gewährleisten.
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Vorzugsweise wird die widerstandsfähige Schicht 8 mittels
eines Kalanders und in einem einzigen Verarbeitungsschritt mit dem
Gewebe verbunden. In diesem Fall wird die widerstandsfähige Schicht 8 in
einem ersten Walzenpaar kalandriert und anschließend in einem zweiten Walzenpaar
direkt mit dem Gewebe verbunden. Alternativ kann die widerstandsfähige Schicht 8 auch
zuvor in einem ersten Schritt zu Rollen gewickelt worden sein und
wird anschließend
mit dem Gewebe 5 verbunden.
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Als nächstes wird der Zahnriemen 1 gemäß den üblicherweise
angewandten und bekannten Verfahren, die somit hier nicht im Detail
beschrieben werden, vulkanisiert.
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Aus einer Überprüfung der Charakteristiken des
Zahnriemens gemäß der vorliegenden
Erfindung gehen die durch ihn gebotenen Vorteile deutlich hervor.
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Insbesondere hat sich überraschenderweise herausgestellt,
daß bei
Beschichtung eines Beschichtungsgewebes 5 eines Zahnriemens
mit einer widerstandsfähigen
Schicht 8 des zuvor beschriebenen Typs die Verschleißfestigkeit
des Zahnriemens bei bestimmten Anwendungen beträchtlich größer ist, als wenn die widerstandsfähige Schicht 8 nicht vorhanden
wäre.
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Überraschenderweise
hat die widerstandsfähige
Schicht 8 gleichzeitig die Charakteristiken eines ausgezeichneten
Abriebwiderstands, welche typisch für Zusätze auf Fluorierungsbasis sind,
und die ausgezeichneten mechanischen Charakteristiken elastomerer
Materialien, und ist gleichzeitig in der Lage, dank des Klebers 9 an
dem Gewebe zu haften.
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Außerdem ist die widerstandsfähige Schicht 8 in
der Lage, den Zahnriemen 1 vor möglichen Verunreinigungen, beispielsweise
Wasser, zu schützen, die
die widerstandsfähigen
Einsätze 3 beschädigen könnten.
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Im folgenden wird der Zahnriemen
gemäß der vorliegenden
Erfindung auch mittels nicht einschränkender Beispiele beschrieben.
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BEISPIEL 1
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Tabelle 1 präsentiert die Charakteristiken
eines fluorisierten Plastomers, das in einer widerstandsfähigen Schicht
8 gemäß der vorliegenden
Erfindung verwendet werden kann. Tabelle
1
| ZONYL
MP 1500 | |
| Mittlere
Dichte ASTM D 1457 | 350-400
g/l |
| Schmelzpunkt
ASTM D 1457 | 325±10°C |
| Teilchengrößenverteilung
(Micro-tac Laser) | 10% < 10 μm Mittelwert
20 90% < 35 μm |
| Wirksame
Oberfläche
(Stickstoffabsorption) | 11 |
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BEISPIEL 2
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Tabelle 2 präsentiert die Charakteristiken
eines elastomeren Materials in einer widerstandsfähigen Schicht
8 gemäß der vorliegenden
Erfindung. Tabelle
2
| ZEOFORTE
ZSC 2195 H | |
| gebundenes
Acrylonitril Gew.% | 36 |
| Mooney-Plastizität MS 1 +
4 ml | 70-90 |
| volumenbezogene
Masse | 1,24
(g/cm3) |
| Jodzahl | 28 |
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BEISPIEL 3
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Tabelle 3 präsentiert die chemische Zusammensetzung
einer gemäß der vorliegenden
Erfindung hergestellten widerstandsfähigen Schicht 8. Die besagte
widerstandsfähige
Schicht hat eine Stärke von
0,230 mm.
Tabelle
3
| Elastomeres
Material wie in Beispiel 1 | 100
phr |
| Zusatz
auf Fluoropolymerbasis wie in Beispiel 2 | 125
phr |
| Peroxid | 6
phr |
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BEISPIEL 4
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sDer Graph von 2 zeigt
die Werte, die bei Ausführung
eines Riemenbestandtests erhalten wurden, wobei die Verschleißfestigkeit
durch Messen der 2 pld (Teillinienabstand-)Veränderungen über die Zeit erhalten wurde:
eine geringere Veränderung
bei dem pld über
die Zeit entspricht einer stärkeren
Verschleißfestigkeit
des Zahnriemens.
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Der Test wurde durch Vergleichen
eines Zahnriemens mit einem Körper 2 aus
hydriertem Polyacrylnitril/Butadien und Verstärkungseinsätzen 3 aus Glas E
34 3 × 13
und einer widerstandsfähigen Schicht 8 gemäß der vorliegenden
Erfindung und mit derselben Zusammensetzung wie die für Beispiel 3 beschriebene
mit einem Zahnriemen ohne die widerstandsfähige Schicht durchgeführt.
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In dem Graph ist der Zahnriemen 1 gemäß der vorliegenden
Erfindung durch eine durchgezogene Linie 21 angezeigt,
während
die gestrichelte Linie 22 den Zahnriemen nach dem Stand
der Technik anzeigt.
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Der Test wurde bei einem mit Riemenscheiben
eines elektrisch angetriebenen Direkteinspritzerverbrennungsdieselmotors
zusammengreifenden Zahnriemen entsprechend den in Tabelle 4 angegebenen
Charakteristiken ausgeführt.
Der Riemen mußte
sich insgesamt 150 Stunden drehen, der Test wurde jedoch alle 30
Stunden zum Ausführen
der notwendigen Messungen von 2 pld und somit zum Bestimmen des
Grades an aufgetretenem Verschleiß unterbrochen. In den ausgeführten Tests
(
2) war nur der Gegenstand des Patents
bildende Riemen in der Lage, die erforderliche Dauer zu überschreiten, wobei
er eine Verringerung des 2 pld von lediglich 7% in noch immer gutem
Eingriffszustand am Ende des Tests zeigte, im Gegensatz zu einem
Riemen ohne die widerstandsfähige
Schicht
8, der eine Verringerung des 2 pld von 15% hatte,
entsprechend dem Verlust des Beschichtungsgewebes und dem sich daraus
ergebenden Verlust des Eingreifens (Angreifens aneinander) und der
Funktionalität
bei gerade einmal 100 Stunden. Tabelle
4
| Riemenbreite | 15,0
mm |
| Drehzahl | 4000
U/min |
| Dynamische
Belastung auf dem Riemen | 1800
N |
| Druck
der Einspritzpumpe | 1200
bar |
| Leistung
der Einspritzpumpe | Maximum |
| Spannung | Automatische Spannvorrichtung
320 N |