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Die
vorliegende Erfindung betrifft das Gebiet der Ungezieferbekämpfung,
und genauer betrifft sie ein Verfahren, um das Vorhandensein von
Beutetieren in Fallen für
Ungeziefer zu melden.
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Außerdem betrifft
die Erfindung eine Vorrichtung zum Erfassen des Vorhandenseins von
Beutetieren in Fallen mit Mitteln, die das Vorhandensein von Beute
darin melden.
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Allgemeiner
Stand der Technik
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Das
Problem der Ungezieferbekämpfung
an Orten, die mit menschlichen Aktivitäten in Verbindung stehen, um
sie von Ungeziefer zu befreien, tritt ständig sowohl in Wohnungen auf
dem Land wie auch in der Stadt, als auch in Fabriken auf.
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Die
Bekämpfung
von Nagern wie beispielsweise Mäusen
und Ratten ist für
Wohnungen häufig und
lästig,
für Firmen,
die sich mit Lebensmitteln oder anderen Gebrauchsgütern befassen,
kann sie jedoch besonders nachteilig sein.
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Faktisch
sind die Sicherheits- und Hygienevorschriften (UNI, ISO, EN), an
welche Herstellung und geschäftliche
Belange gebunden sind, streng, insbesondere bezüglich der Arbeitsumgebungsqualität.
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Die
Qualität
der von Unternehmen gelieferten Produkte und Dienstleistungen wird
von Zertifizierungsbehörden
in Übereinstimmung
mit strengen internationalen Normen überprüft, und dies zwingt zu Investitionen,
um diese Anforderungen zu erfüllen.
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Für die Beseitigung
von kleinen Nagern wie beispielsweise von Mäusen sind viele Systeme bekannt,
die auf beköderten
Fallen beruhen. Beispielsweise sind die folgenden Mittel bekannt,
um sie zu fangen und zu beseitigen: giftiges Futter, Klebstoffe, die
an dem Tier kleben bleiben, zuschnappende Fallen und kastenförmige Fallen,
in welche Nager durch Einweg-Durchtritte
eintreten können.
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Verfahren,
die sich durch giftige Substanzen auszeichnen, können an Orten, an denen Nahrungsmittel
verkauft oder gelagert werden, nicht benutzt werden, da das Ungeziefer
diese vergiften könnte, bevor
es verendet.
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Zuschnappende
Fallen haben den Nachteil, dass sie jeweils nur ein einziges Tier
fangen können und
der Mechanismus von Mäusen
ohne weiteres erkannt werden kann. Außerdem können sie nicht an öffentlichen
Orten benutzt werden.
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Hingegen
haben kastenförmige
Fallen den Vorteil, dass sie viel Ungeziefer gleichzeitig fangen können und
hygienisch sind, da das Ungeziefer im Wesentlichen von der Umgebung
isoliert ist.
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Ein
Problem, das die Verwendung derartiger kastenförmiger Fallen einschränkt, ist,
dass die Fallen an weniger zugänglichen
Stellen aufgestellt und dann häufig
kontrolliert werden müssen,
um das Vorhandensein von möglicherweise
in ihnen gefangenen Nagern zu prüfen.
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Wenn
die Schädlingsbekämpfung in
großen Räumen erfolgen
soll, beispielsweise in Lagern oder Supermärkten, werden viele Fallen
verwendet, die verteilt an versteckten Stellen aufgestellt werden,
wodurch ein häufiges,
regelmäßiges Prüfen aller
Fallen teuer und schwierig ist. Außerdem müssen die Fallen, um das Vorhandensein
von Ungeziefer zu prüfen,
geöffnet
werden, wobei dieser Schritt wegen dem möglichen Vorhandensein von lebendem
schädlichem
Ungeziefer im Inneren von Fachpersonal ausgeführt werden muss. Schließlich stört ein häufiges Prüfen der
Fallen das Ungeziefer, so dass es gegenüber einem Hineingehen argwöhnisch wird.
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Aus
allen diesen Gründen
besteht ein Bedarf an einem Verfahren, das das Vorhandensein von Beute
in Fallen für
Ungeziefer wie beispielsweise für kleine
Nager und Mäuse
meldet, das praktisch und preiswert anzuwenden ist und das eine
einfache und schnelle Kontrolle einer Falle oder mehrerer Fallen gleichzeitig
ermöglicht.
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Es
sind Vorrichtungen bekannt, die das Prüfen der Funktion einer Falle
erleichtern.
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GB
2 293 956 beschreibt eine Tierfalle mit einer Eintrittsöffnung,
die zu einer drehbar gelagerten, rechteckigen Plattform führt, die
vorgespannt auf einem Drehzapfen ruht. An jedem Ende der Plattform sind
magnetische Schließhaken
angebracht, so dass, wenn ein Tier eintritt, die Plattform ausgehend von
einer Ruheposition schwenkt und die Vorspannung überwunden wird, derart, dass
die Enden in Richtung der Magnete gekippt werden und die Schließhaken zusammenwirken,
um die Plattform in einer zugesprungenen Position zu verriegeln.
Die Falle enthält
einen Alarmmelder, der durch den Wechsel vom Ruhezustand in den
zugesprungenen Zustand aktiviert wird. Der Alarm könnte entfernt
erfasst werden. Dieses Dokument offenbart keine Ausführungsformen
des Alarmmelders und berichtet nur theoretisch über sie. Die Falle kann nur
jeweils ein Tier fangen. Wenn die Magnete die Plattform verriegeln,
können
nämlich
weitere Tiere nicht in die Falle gelangen, da die Plattform geschwenkt
worden ist.
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US 5 477 635 offenbart eine
Meldevorrichtung, die anzeigt, wenn eine Einweg-Tierfalle ausgelöst worden
ist. Die Vorrichtung erfasst eine Bewegung des Köders, die anzeigt, dass die
Falle ausgelöst
worden ist. Es wird ein sichtbarer oder hörbarer Alarm verwendet, um
den Anwender zu benachrichtigen. Dies ermöglicht, die Falle wieder einzurichten, falls
der Köder
weg ist, oder zu ersetzen, falls ein Tier in die Falle gegangen
ist. Diese Falle ist vom Federtyp, und die Beute kann gut gesehen
werden. Der Alarm hat nur die Funktion zu melden, dass der Köder wieder
zu positionieren oder die Feder wieder zu spannen ist. Es kann nur
jeweils ein Beutetier gefangen werden.
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US 5 184 416 offenbart eine
Mausefallenvorrichtung, die so beschaffen ist, dass sie mehrere Kontakthöcker enthält, die
fest an einer Basis der Mausefallen-Baueinheit angebracht sind, woraufhin ein
Wegbewegen des Mausefallenköders
eine elektrische Verbindung zwischen den Mausefallen-Kontakthöckerelementen
bewirkt, die einen Hinweis auf einen Mausefallenköder in einer
veränderten
Orientierung in Bezug auf die Mausefallen-Baueinheit liefert. Auch
diese Falle ist vom Federtyp, und die Beute kann gut gesehen werden.
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Der
Alarm hat nur die Funktion zu melden, dass der Köder wieder zu positionieren
oder die Feder wieder zu spannen ist. Es kann nur jeweils ein Beutetier
gefangen werden.
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Diese
Lösungen
haben zum Ziel, einem Anwender das Prüfen zu ermöglichen, ob ein Tier in die Falle
gegangen ist oder ob die Fallen erneut zu spannen sind. In allen
drei Fällen
können
die Fallen nur jeweils ein Beutetier fangen, und der Alarm wird
sofort mit der Bewegung der Feder oder dem Schwenken der Plattform
ausgelöst.
Der Alarm könnte
weitere Tiere bei der Annäherung
an die Falle stören,
wobei dies jedoch dem vollen Erfolg der Wirkungsweise nicht abträglich ist,
da keine weiteren Tiere gefangen werden können.
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Kurzdarstellung
der Erfindung
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Es
ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Verfahren zum Erfassen
des Vorhandenseins von Beutetieren in Fallen schaffen, die verwendet
werden, um Ungeziefer zu fangen, wie beispielsweise kleine Nager,
das praktisch und preiswert anzuwenden ist und das ein schnelles
Kontrollieren jeder Falle oder mehrerer Fallen gleichzeitig ermöglicht.
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Eine
weitere Aufgabe der Erfindung ist zu ermöglichen, dass mehrere Tiere,
die vorhanden sein könnten,
in die Falle gelangen können,
bevor diese von einer Bedienperson geprüft wird.
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Noch
eine weitere Aufgabe der Erfindung ist, eine Vorrichtung zu schaffen,
die für
die Ausführung dieses
Verfahrens verwendet werden kann.
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Diese
und weitere Aufgaben werden durch das Verfahren zum Erfassen des
Vorhandenseins von Beutetieren in Fallen gemäß der vorliegenden Erfindung
gelöst,
das dadurch gekennzeichnet ist, dass es die Schritte umfasst:
- – selbsttätiges Erfassen
des Vorhandenseins von Beutetieren in derartigen Fallen;
- – mittels
Licht und/oder Ton melden und/oder Fernmelden, dass wenigstens ein
Beutetier gefangen worden ist;
- – wobei
der Schritt des Meldens mit einer im Voraus festgelegten Verzögerungszeit
in Bezug auf den Schritt des Erfassens des Vorhandenseins der Beutetiere
ausgeführt
wird, so dass weiteres Ungeziefer nicht gestört wird und von der Falle angezogen
wird, um sie zu füllen,
bevor die Bedienperson sie alsbald prüft.
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Die
Vorrichtung, die verwendet wird, um dieses Verfahren auszuführen, umfasst:
- – Mittel
zum selbsttätigen
Erfassen des Vorhandenseins von Beutetieren in den Fallen;
- – Licht-
und/oder Ton- und/oder Fernmeldemittel, die auf die Mittel zum Erfassen
reagieren, um zu melden, dass wenigstens ein Beutetier gefangen worden
ist,
wobei die Mittel zum Melden einen Zeitgeber umfassen,
der nach einer im Voraus festgelegten Verzögerungszeit meldet, dass wenigstens
ein Beutetier gefangen worden ist.
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Diese
Vorrichtung kann vorteilhaft an kastenförmigen Fallen angebracht werden,
die wenigstens eine Einlassöffnung
mit beispielsweise einem Einwegsystem, das eine schwenkbare Plattform,
die auf einem mittigen Stift drehbar gelagert ist, und einen schwenkbaren
Flügel,
der auf einem seitlichen Stift gelagert ist, umfasst. Die Plattform
wird von dem in die Falle eintretenden Ungeziefer bedient, wobei
sie nach vorn geschwenkt wird; diese Bewegung hebt den Flügel an,
der seinerseits verhindert, dass das Ungeziefer aus der Falle entkommt,
und bringt das System wieder in die Ausgangsposition zurück, sobald
das Beutetier drinnen ist.
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In
einer ersten Ausführungsform
können
die Mittel zum Erfassen einen Tastschalter umfassen, der durch das
Senken wenigstens eines der oben beschriebenen schwenkbaren Elemente
betätigt
wird.
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Alternativ
kann auch das Schwenken an dem Drehgelenk der schwenkbaren Elemente
ausgenutzt werden, um den Eintritt des Ungeziefers in die Falle zu
erfassen; in diesem Fall können
die Mittel zum Erfassen einen Schalter umfassen, der durch das Drehen
wenigstens eines der Stifte, um welche die Flügel gelenkig angebracht sind,
betätigt
wird.
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Eine
dritte Ausführungsform
der Mittel zum Erfassen sieht die Verwendung eines oder mehrerer Stangen-
oder Schnurelemente vor, die von dem Ungeziefer in der Falle bewegt
werden. Derartige Elemente können
sowohl in vertikaler als auch in horizontaler Richtung angeordnet sein.
Im ersteren Fall ist ein Ende mit der Abdeckung der der Falle verbunden,
während
das andere so angeordnet ist, dass es über dem Boden hängt, um
durch die Bewegung des Ungeziefers betätigt zu werden. Im zweiten
Fall ist ein Ende mit dem Rand der Falle verbunden, während das
andere im mittleren Bereich ebenfalls so positioniert ist, dass
es auf einer Höhe
ist, die ermöglicht,
dass es durch die Beutetiere bewegt wird.
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In
einer vierten Ausführungsform
können
die Mittel zum Erfassen eine Fotozelle oder einen Objektsensor umfassen,
die bzw, der in dem Kasten der Falle ist.
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Vorzugsweise
können
die Mittel zum Melden eine Licht- und/oder
Schallvorrichtung umfassen, die entweder auf der Falle oder auf
einer entfernten Trägereinrichtung
angeordnet sind. Im ersteren Fall kann die Verbindung zu dem System
zum Erfassen durch ein Stromkabel erfolgen, wohingegen im zweiten über das
Stromkabel hinausgehend die Verwendung eines Empfängers von
Funk- oder Infrarotsignalen,
die von einem mit den Erfassungsvorrichtungen verbundenen Sender
gesendet werden, vorgesehen sein kann.
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Die
Vorrichtung gemäß der vorliegenden
Erfindung ermöglicht
die gleichzeitige Überwachung mehrerer
Fallen, da sie Meldesysteme vorsieht, die für die Anzeige des Vorhandenseins
der Beutetiere in einer oder mehreren der Fallen eine Überwachungstafel
vorsehen.
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Kurzbeschreibung
der Zeichnung
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Die
Erfindung wird deutlicher mit der folgenden Beschreibung einer Ausführungsform
davon, die beispielhaft und nicht einschränkend in Bezug auf die beigefügte Zeichnung
gegeben ist, worin:
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1 eine
Perspektivansicht einer Falle zeigt, die das Verfahren zum Melden
des Vorhandenseins von Beutetieren und die Vorrichtung, um es auszuführen, gemäß der vorliegenden
Erfindung verkörpert;
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– die 2A, 2B, 2C eine
Querschnittansicht der Funktionsweise einer Einlassöffnung der
Falle von 1 mit einer schematischen Darstellung
einer möglichen
Anordnung der Sensoren für
die Erfassung zeigen;
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3 eine
perspektivische Seitenansicht einer Einlassöffnung der Falle von 1 mit
Angabe der möglichen
Anordnung der Sensoren für
die Erfassung zeigt;
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4 eine
Querschnittansicht der möglichen
Anordnung der Sensoren für
die Erfassung zeigt, die verwendet werden, um das Verfahren gemäß der vorliegenden
Erfindung auszuführen;
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– die 5A, 5B, 5C eine
schematische Darstellung der möglichen
Verbindungen zwischen dem System zum Erfassen des Vorhandenseins
von Beutetieren und dem Meldesystem bei dem Verfahren gemäß der vorliegenden
Erfindung zeigen;
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– die 6A und 6B den
Körper
einer Ausführungsform
der Falle gemäß der Erfindung zeigen,
wobei die Einheit zum Melden von dem Block der Falle abnehmbar ist.
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Beschreibung
einer bevorzugten Ausführungsform
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Wie
aus 1 ersichtlich ist, umfasst eine Falle 1,
auf die das Verfahren und die Vorrichtung zum Erfassen von Beutetieren
gemäß der vorliegenden
Erfindung angewendet werden kann, einen kastenförmigen Körper 2, zwei Einlassöffnungen 3 und eine
Abdeckung 4, die am Ende um zwei Stifte 5, von denen
nur einer gezeigt ist, schwenkbar gelagert ist.
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In
den 2A bis 2C und 3 ist
die Einlassöffnung 3 mit
einem Einweg-Mechanismus ausgestattet, der eine schwenkbare Plattform 6,
die um einen mittigen Stift 7 schwenkbar gelagert ist,
einen schwenkbaren Flügel 8,
der um einen seitlichen Stift 9 schwenkbar gelagert ist,
und Anschläge 10 und 11 besitzt.
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In
den 2A bis 2C ist
die Funktionsweise des Mechanismus schematisch dargestellt: Ein
Tier, das entsprechend der Richtung 12 in 2A eintritt,
bewirkt, wenn es den mittigen Stift 7 passiert hat, das
Schwenken 13 der Plattform 6, wobei der Flügel 8 entsprechend
dem Pfeil 14 angehoben wird und den Anschlag 11 berührt.
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Das
Tier bewirkt dann, dass die Plattform 6 vollständig herumschwenkt,
wie in 2C gezeigt ist, wobei sie durch
das Gewicht des Flügels
wieder in die Ausgangsposition zurückkehrt, nachdem das Tier vorbeigelaufen
ist.
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Gemäß einem
Hauptaspekt der vorliegenden Erfindung wird zum Melden des Vorhandenseins von
Ungeziefer in der Falle 1 der obige Mechanismus mit einem
Tastschalter 15 verwendet, der in dieser Ausführungsform
durch das Absenken der schwenkbaren Plattform 6 betätigt wird.
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In
einer zweiten Ausführungsform
kann zum Erfassen des Eintritts des Ungeziefers in die Falle das
Schwenken der schwenkbaren Plattform oder der schwenkbaren Flügel ausgenutzt
werden. In diesem Fall umfassen die Mittel zum Erfassen einen Schalter 16,
der durch das Drehen des Stifts 7 betätigt wird. Dies gilt offensichtlich
auch für
den Flügel 8 und
für den
entsprechenden Stift 9. In 3 sind die Schritte
zum Anbringen des Schalters 16 mittels zweier Streifen 17 gezeigt,
die sich gemeinsam mit dem Flügel 7 bewegen.
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Wie
in den 4A und 4B gezeigt
ist, sieht eine dritte Ausführungsform
der Mittel zum Erfassen die Verwendung eines oder mehrere lang gestreckter
Elemente 18 vor, die durch die Bewegung des Ungeziefers
in der Falle betätigt
werden. Derartige Elemente können
sowohl vertikal, wie in dem Fall von 4A, als
auch horizontal, 4B, angeordnet sein.
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Im
ersteren Fall (4A) ist ein Ende 18a mit
der Vorrichtung 19 verbunden, die auf der Abdeckung der
Falle angeordnet ist, die die Mittel für die Erfassung enthält, während das
andere Ende 18b über
dem Boden hängend
angeordnet ist, um durch die Bewegung des Ungeziefers betätigt zu
werden.
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Im
zweiten Fall (4B) ist ein Ende 18a mit dem
Rand 20 der Falle verbunden, während das andere Ende in einem
mittigen Bereich positioniert ist, wobei es ebenfalls auf einer
Höhe ist,
die ermöglicht, dass
es durch die Bewegung der Beutetiere bewegt wird.
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In
einer weiteren Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung können
die Mittel zum Erfassen eine Fotozelle oder einen Objektsensor umfassen, die
bzw. der in dem Kasten der Falle angeordnet ist. Diese Lösung ist
nicht in den Figuren gezeigt.
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Die
Mittel zum Melden (5A bis 5C) können sowohl
eine Lichtvorrichtung 21 als auch eine Schallvorrichtung 22 umfassen,
die entweder auf der Falle (5A) oder
auf einer entfernten Trägereinrichtung 23 (5B bis 5C)
angeordnet sind. Im zweiten Fall kann die Verbindung zu dem Erfassungssystem
mit einem Stromkabel 24 und/oder mit einem Empfänger 25 von
Funk- oder Infrarotsignalen erfolgen, die von einem mit den Erfassungsvorrichtungen
verbundenen Sender gesendet werden.
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Gemäß einem
Hauptaspekt der Erfindung können
die Meldesysteme den Eintritt der Beutetiere in die Falle mit einer
im Voraus festgelegten Verzögerungszeit
melden, so dass weiteres Ungeziefer, das vorhanden sein könnte, vor
dem Eingreifen der Bedienperson in die Falle gehen kann.
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Die
Vorrichtung gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung ermöglicht
die gleichzeitige Überwachung
mehrerer Fallen, da ein Meldesystem vorgesehen ist, das eine Überwachungstafel
für die
Anzeige des Vorhandenseins der Beutetiere in einer oder mehreren
der Fallen umfassen kann.
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Vorteilhafterweise
sind die Meldemittel in gekapselten Gehäusen in die Falle eingebaut,
so dass sie während
der Schritte des Waschens und Desinfizierens des Kastens keiner
Beschädigung
ausgesetzt sind.
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Alternativ
sind die Meldemittel kompakt und leicht abnehmbar, um die Schritte
des Waschens und Desinfizierens des Kastens zu erleichtern. In der Ausführungsform
von 6A ist in diesem Sinne eine Meldeeinheit 30 gezeigt,
die an einer Wand 31 befestigt werden kann. Ein Kabel 32 verbindet
die Meldeeinheit 30 mit der Falle 1, in der ein
Objektsensor oder ein Schalter angeordnet ist. Die Abdeckung 3 umfasst
vorteilhaft ein Gehäuse 33,
in dem die Meldeeinheit untergebracht werden kann (6B),
um die Falle zu transportieren oder um die Falle 1 kompakt
mit der Meldeeinheit 30 zu benutzen.
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So
ist, wenn die Falle an einem verborgenen Ort, d. h. unter einem
Möbelstück, verwendet
wird, die Meldeeinheit 30 wie in 6A befestigt,
während dann,
wenn die Falle 1 in einem offenen Raum benutzt wird, die
Meldeeinheit 30 wie in 6B im
Gehäuse 33 untergebracht
ist, und nur bei Bedarf entfernt wird.
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Die
Meldeeinheit 30 könnte
ein Tastenfeld für die
Programmierung einer elektronischen Steckkarte umfassen (nicht gezeigt).
Die Letztere könnte
sowohl integrierte Schall- und Lichtmittel 34 und 35 als
auch einen Sender, der die Meldung des Vorhandenseins von Ungeziefer
in der Falle an eine entfernte Konsole sendet, umfassen.
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Die
vorangehende Beschreibung einer besonderen Ausführungsform wird so die Erfindung
unter dem konzeptionellen Gesichtspunkt umfassend offenbaren, so
dass andere durch Anwenden des gegenwärtigen Wissens in der Lage
sein werden, eine derartige Ausführungsform
abzuwandeln und/oder für
verschiedene Anwendungen anzupassen, ohne weitere Untersuchungen
anzustellen und ohne von der Erfindung abzukommen, weshalb selbstverständlich ist,
dass derartige Anpassungen und Abwandlungen als der besonderen Ausführungsform äquivalent
angesehen werden müssen.
Die Mittel und Materialien, um die hier beschriebenen verschiedenen
Funktionen zu verwirklichen, könnten
verschiedener Art sein, ohne deshalb vom Geltungsbereich der Erfindung,
wie sie durch die Ansprüche
definiert ist, abzukommen. Es ist selbstverständlich, dass die hier gebrauchte
Ausdrucksweise und Terminologie den Zweck der Beschreibung und nicht
der Einschränkung
erfüllt.