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Gebiet der Erfindung
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Die vorliegende Erfindung betrifft
eine Verpackung aus einem weichen Blattmaterial zum Verpacken eines
Inhalts wie Trockentücher,
Feuchttücher, Reinigungstücher, Damenbinden,
granulare Gegenstände,
Nahrungsmittel und dergleichen und sogar Flüssigkeiten.
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Stand der Technik
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Eine Verpackung aus einem weichen
Blattmaterial wird im allgemeinen durch den länglichen Kissentyp dargestellt.
Die 11 ist eine perspektivische
Ansicht einer Verpackung vom länglichen
Kissentyp nach dem Stand der Technik zum Verpacken von Feuchttüchern.
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Die in der 11 gezeigte Verpackung wird hergestellt
durch: Verbinden der Randbereiche von Verpackungsmaterial (1)
aus einem weichen Blatt mit auflaminierten Aluminium- und Kunstharzfolien
in einen Verbindungszustand, um in Längsrichtung einen Verschlußabschnitt
in zylindrischer Form auszubilden; und Verschließen der beiden Längs-Endabschnitte
des zylindrischen Verpackungsmaterials (1) zur Ausbildung
von seitlichen Verschlußabschnitten
(2) und (3). Im allgemeinen wird, wenn ein seitlicher
Verschlußabschnitt
(2) ausgebildet wurde, das Verpackungsmaterial (1)
von der anderen Öffnung her
mit dem Inhalt gefüllt,
und es wird diese Öffnung verschlossen,
um die seitlichen Verschlußabschnitte (3)
auszubilden.
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Die in der 11 gezeigte Verpackung ist in einem Teil
des Verpackungsmaterials (1) mit einer Öffnung (4) versehen,
die Feuchttücher
(5), die den Inhalt bilden, können einzeln aus dieser Öffnung (4) entnommen
werden. Die Öffnung
(4) ist mit einem Deckblatt (6) abgedeckt. Das
Deckblatt (6) ist mittels einer Klebstoffschicht, die ein
wiederholtes Abziehen und Aufkleben erlaubt, mit der Oberfläche des
Verpackungsmaterials (1) verbunden. Wenn keine Feuchttücher (5)
entnommen werden, kann die Verpackung durch Verschließen der Öffnung (4)
mit dem Deckblatt (6) luftdicht verschlossen werden.
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Bei der in der 11 gezeigten Verpackung sind an den beiden
Seiten der seitlichen Verschlußabschnitte
(2) und (3) sogenannte Seitenfalten ausgebildet.
Die Höhe
der Verpackung verringert sich so beim Übergang in die seitlichen Verschlußabschnitte (2)
und (3) an den Seitenfalten (7, 7) allmählich. Wenn
ein würfelförmiger Inhalt
wie gestapelte Feuchttücher
verpackt wird, kann er daher in dem Abschnitt der Größe L nicht
untergebracht werden, der die Seitenfalten (7, 7)
enthält.
Dadurch wird das Gesamtvolumen der Verpackung größer als das Volumen des Inhalts.
In der Längsrichtung
der Verpackung stehen darüber
hinaus die seitlichen Verschlußabschnitte
(2) und (3) vor und vergrößern das Außenmaß der Verpackung weiter.
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Im Ergebnis gibt es daher das Problem,
daß, wenn
eine kleine Verpackung zum Verpacken eines Stapels von klein zusammengefalteten
Feuchttüchern
(5) auszubilden ist, die Größe der gesamten Verpackung
nicht ausreichend verringert werden kann.
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Wenn die Verpackung jedoch zum Verpacken
des würfelförmigen Inhalts
in eine Kastenform gebracht wird, bleibt kein unausgenutzter Raum
in der Verpackung, und es können
die großen
Vorsprünge
wie die seitlichen Verschlußabschnitte
(2) und (3) weggelassen werden.
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Eine kastenförmige Verpackung dieser Art kann
durch Vakuum- oder Druckformen einer harten PET-Kunstharzfolie ausgebildet
werden. Dieses Formverfahren erfordert jedoch einen Formschritt
mit einer Form, so daß die
Kosten ansteigen. Da die leere Verpackung hart ist, vergrößert sie
außerdem
beim Entsorgen das Abfallvolumen.
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Auf dem Gebiet der Verpackung von
Nahrungsmitteln gibt es eine Verpackung, die aus Papier ist, das
in eine Kastenform gebracht wird. Beim Befüllen dieser Papierverpackung
mit einem feuchten Inhalt verliert diese jedoch ihre Festigkeit.
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Das US-Patent 4338766, von dem der
Oberbegriff des Patentanspruchs 1 ausgeht, beschreibt eine Verpackung
in Kastenform aus nicht befeuchtbaren Materialien.
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ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
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Erfindungsgemäß wird eine Verpackung mit einem
Kastenkörper
mit einer Öffnung
und einem Abdeckelement zum Verschließen der Öffnung des Kastenkörpers geschaffen,
wobei der Kastenkörper
aus einem Verpackungsmaterial aus einem weichen Blattmaterial mit
einer Einzellage aus einem Kunstharzfilm oder einer Mehrlagenstruktur
mit einem Kunstharzfilm gebildet ist und aufweist
- (a)
einen rechteckigen Bodenflächenabschnitt;
- (b) vier Seitenflächenabschnitte,
die von den vier Seiten des Bodenflächenabschnitts ausgehend gefaltet
sind;
- (c) Eckbereiche zwischen den aneinander angrenzenden Seitenflächenabschnitten;
und
- (d) Flanschabschnitte, die von den oberen Enden der Seitenflächenabschnitte
in im wesentlichen rechtem Winkel zu diesen und mit einer vorbestimmten
Breite vom Kastenkörper
aus nach außen
gefaltet sind,
wobei das Abdeckelement aus einem Verpackungsmaterial
aus einem weichen Blattmaterial mit einer Einzellage aus einem Kunstharzfilm
oder einer Mehrlagenstruktur mit einem Kunstharzfilm gebildet wird und
mit den oberen Flächen
der Flanschabschnitte sowie von Flanschverbindungsabschnitten, die
kontinuierlich entlang der oberen Enden der Seitenflächenabschnitte
und der oberen Enden der Eckbereiche ausgebildet sind, verbunden
ist, und wobei durch Verbinden der Innenflächen der Seitenflächenabschnitte
in den Eckbereichen Eckverschlußabschnitte
gebildet werden; und
wobei die Flanschverbindungsabschnitte,
die die Flanschabschnitte verbinden, ohne irgendwelchen Zwischenraum
dazwischen an den oberen Enden der Eckbereiche zwischen den angrenzenden
Seitenflächenabschnitten
von den Seitenflächenabschnitten ausgehend
gefaltet sind und das Verpackungsmaterial aus weichem Blattmaterial
des Kastenkörpers eine
höhere
Steifigkeit als das Verpackungsmaterial des Abdeckelements aufweist,
und das Abdeckelement mit den Flanschabschnitten und den Flanschverbindungsabschnitten
mittels einer Verschlußschicht
leicht abziehbarer Art verbunden ist.
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Zum Beispiel können die in (c) genannten Eckverschlußabschnitte
so ausgebildet sein, daß sie entlang
der Eckbereiche zwischen den angrenzenden Seitenflächenabschnitten
mit vorbestimmtem Breitenmaß sowie
in den Flanschverbindungsabschnitten verlaufen, wie es in (e) genannt
ist, wobei Verbindungsverschlußabschnitte
so im Anschluß an die
Eckverschlußabschnitte
ausgebildet sind, daß sie jeweils
vom Eckbereich unter einem stumpfen Winkel bezüglich der entsprechenden aneinander
angrenzenden Seitenflächenabschnitte
gegenüber
dem Kastenkörper
nach außen
verlaufen und die Flanschabschnitte der angrenzenden Seitenflächenabschnitte
verbinden. Wenn die Breiten der Flanschabschnitte gleich sind, weist
der Verbindungsverschlußabschnitt
einen Winkel von etwa 135° zu
den jeweiligen Seitenflächenabschnitten
auf.
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Vorzugsweise ist wenigstens die Innenfläche des
Kastenkörpers
aus einem schweißbaren
Verpackungsmaterial ausgebildet, wobei die Verschlußabschnitte
durch einen Heißverbindungsvorgang,
einen Ultraschallverbindungsvorgang oder einen Hochfrequenzverbindungsvorgang
ausgebildet werden. Alternativ können
die Verschlußabschnitte
durch Zusammenkleben der überlappenden
Flächen
des weichen Blattmaterials mit z. B. einem Heißschmelzkleber ausgebildet
werden.
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Das Abdeckelement kann mit Perforationen versehen
werden, entlang denen es zum Öffnen
der Verpackung aufgerissen werden kann.
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Alternativ kann das Abdeckelement
mit einer Öffnung
versehen sein und ein Deckblatt zum Verschließen der Öffnung des Abdeckelements so
an dessen Oberfläche
haften, daß es
wiederholt davon trennbar ist.
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In einer weiteren Alternative kann
der Kastenkörper
an dem Bodenflächenabschnitt
mit einer Öffnung
versehen sein, aus der der Inhalt entnommen werden kann, so daß die Verpackung
mit abwärts
gerichtetem Abdeckelement verwendbar ist. In diesem Fall ist vorzugsweise
zum Schließen
der am Bodenflächenabschnitt
ausgebildeten Öffnung
an der Oberfläche
des Bodenflächenabschnitts
ein Deckblatt so angeklebt, daß es
wiederholt davon trennbar ist.
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Ein der von einem der Seitenabschnitte
weggefalteten Flanschabschnitte kann im Breitenmaß größer sein
als die anderen Flanschabschnitte, und der Flanschabschnitt mit
größerem Breitenmaß kann unter
Bildung eines Hakenabschnitts gelocht oder geschlitzt sein.
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Es können mehrere Kastenkörper über die Flanschabschnitte
miteinander verbunden sein. In diesem Fall sind vorzugsweise zwischen
den verbundenen Flanschabschnitten zum Erleichtern des Trennens
der Kastenkörper
Perforationen ausgebildet.
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KURZBESCHREIBUNG
DER ZEICHNUNGEN
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1A ist
eine perspektivische Ansicht des Zustands, in dem die Flanschabschnitte
einer Verpackung gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung noch nicht ausgebildet wurden, und die 1B eine perspektivische
Ansicht des Zustands, in dem die Flanschabschnitte einer Verpackung
gemäß einer Ausführungsform
der Erfindung ausgebildet sind;
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2 ist
eine perspektivische Ansicht des Zustands, in dem ein Verpackungsmaterial
zur Ausbildung von Seitenflächenabschnitten
und gefalteten Vorsprüngen
gefaltet wird, wenn eine Verpackung gemäß einer Ausführungsform
der Erfindung hergestellt wird;
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3 ist
eine perspektivische Ansicht des Zustands, in dem ein Abdeckelement
mit vier gefalteten Seiten über
einen Kastenkörper
gelegt wird;
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4 ist
eine perspektivische Ansicht des Aufbaus eines Flanschverbindungsabschnitts
vor dem Ausbilden;
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5 ist
eine perspektivische Ansicht des Flanschverbindungsabschnitts nach
dem Ausbilden;
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6A und 6B sind perspektivische Ansichten
von Modifikationen der Verpackung der 1B;
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7 ist
eine perspektivische Ansicht einer Verpackung, in der in einem Bodenflächenabschnitt eine Öffnung ausgebildet
ist;
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8 ist
eine Seitenansicht des Gesamtaufbaus einer Vorrichtung zum Herstellen
einer Verpackung gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung;
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9 ist
eine perspektivische Ansicht eines wesentlichen Teils einer Vorrichtung
zum Herstellen einer Verpackung gemäß einer Ausführungsform
der Erfindung;
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10 ist
eine perspektivische Ansicht eines Prozesses, in dem kontinuierlich
Verpackungen gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung hergestellt werden; und
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11 ist
eine perspektivische Ansicht eines Beispiels für die Verpackung nach dem Stand
der Technik, die aus einem weichen Blattmaterial geformt ist.
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BESCHREIBUNG
DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORMEN
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Die 1A, 1B, 2 und 3 sind
perspektivische Ansichten für
einen Prozeß zum
Herstellen einer Verpackung aus einem weichen Blattmaterial gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung, und die 4 und 5 sind perspektivische Ansichten
des Aufbaus eines Flanschverbindungsabschnitts.
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Die 1B zeigt
den fertigen Zustand einer Verpackung (10), die aus einem
weichen Blattmaterial gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung geformt wird.
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Diese Verpackung (10) ist
so aufgebaut, daß sie
einen würfelförmigen oder
prismenförmigen
Kastenkörper
(11) und ein Abdeckelement (30) zum Abdecken der Öffnung des
Kastenkörpers
(11) umfaßt.
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Der Kastenkörper (11) ist aus
einem Verpackungsmaterial aus einem weichen Blatt geförmt. Dieses
Verpackungsmaterial weist eine Einlagenstruktur aus einer Kunstharzfolie oder
eine Mehrlagenstruktur mit einer Kunstharzfolie auf. Das Einlagen-Verpackungsmaterial
ist zum Beispiel eine Kunstharzfolie etwa aus Polyethylen hoher
Dichte, Polyethylen geringer Dichte, Polypropylen, Polyethylenterephthalat
oder Nylon, und das Mehrlagen-Verpackungsmaterial ist zum Beispiel
aus einem Laminat, das aus einer Kombination der genannten Einlagen-Kunstharzfolien
besteht. Zum Einwickeln von Nahrungsmitteln kann das Verpackungsmaterial auch
aus einer Mehrlagenfolie bestehen, die die sogenannten "Gasbarrieren-Eigenschaften" aufweist und die
Polyvinylidenchlorid oder ein Ethylen-Vinylacetat-Copolymer enthält. Alternativ
kann das Verpackungsmaterial ein Laminat aus einem netzförmigen Spaltmaterial
(zum Beispiel einem Blatt, das durch Anordnen eines netzförmigen Materials
zwischen zwei nichtgewebten Stoffen und Unterwerfen unter eine Wasserstrahlbehandlung
entsteht) und jeder der genannten Kunstharzfolien bestehen. Für einen feuchten
Inhalt kann vorzugsweise auch ein Laminat aus einer Kunstharzfolie
aus Polyethylen und/oder Polypropylen und einer Metallfolie wie
einer Aluminiumfolie oder einer Kunstharzfolie aus Polyethylen oder
Polyester, die mit Silika oder einer Aluminium-Metallschicht beschichtet ist, bestehen.
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Das Abdeckelement (30) kann
aus der gleichen Einlagenfolie oder dem weichen Mehrlagen-Blatt
wie der Kastenkörper
(11) bestehen.
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Das "weiche Blatt", das den Kastenkörper (11) und das
Abdeckelement (30) bildet, bezeichnet hier ein flexibles
Verpackungsmaterial, das gefaltet und zusammengeknüllt werden
kann und das, wenn der Inhalt entnommen wurde, als Abfall entsorgt
werden kann.
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Der Kastenkörper (11) und das
Abdeckelement (30) können
aus einem Blattmaterial mit der gleichen Steifigkeit gebildet werden,
der Kastenkörper
(11) kann jedoch auch aus einem Verpackungsmaterial aus
einem weichen Blatt geformt werden, das steifer ist als das für das weiche
Blatt, aus dem das Abdeckelement (30) gemacht wird. In
diesem Fall hält
der Kastenkörper
(11) seine Form sehr gut, wenn er mit dem Inhalt gefüllt ist.
Wenn das Abdeckelement (30) an seinem zum Kastenkörper (11)
zeigenden Abschnitt eine Verschlußschicht vom leicht abziehbaren
Typ enthält
und mittels Wärme
auf den Kastenkörper
(11) aufgebracht wird, kann es leicht mit den Fingern vom
Kastenkörper
(11) abgezogen werden, wie es in der 1B durch gestrichelte Linien angezeigt
wird.
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Der Kastenkörper (11) ist so geformt,
daß er einen
rechteckigen Bodenflächenabschnitt
(12), unter einem rechten Winkel von den beiden längeren Seiten
des Bodenflächenabschnitts
(12) hochgefaltete Seitenflächenabschnitte (13, 13),
unter einem rechten Winkel von den beiden kürzeren Seiten des Bodenflächenabschnitts
(12) hochgefaltete Seitenflächenabschnitte (14, 14)
und Eckverschlußabschnitte (15)
zum Verbinden der aneinander angrenzenden Seitenflächenabschnitte
(13) und (14) miteinander an den Ecken unter Belassen
einer oberen Öffnung
aufweist.
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Die oberen Abschnitte der Seitenflächenabschnitte
(13, 13) sind im wesentlichen unter einem rechten
Winkel aus dem Kastenkörper
(11) herausgefaltet und bilden Flanschabschnitte (16, 16),
gleichermaßen
sind die oberen Abschnitte der Seitenflächenabschnitte (14, 14)
im wesentlichen unter einem rechten Winkel aus dem Kastenkörper (11)
herausge faltet und bilden Flanschabschnitte (17, 17). Über den
Ecken zwischen den Seitenflächenabschnitten (13)
und den Seitenflächenabschnitten
(14) sind Flanschverbindungsabschnitte (18) ausgebildet,
an denen die Flanschabschnitte (16, 16) und (17, 17) ohne
jeden Zwischenraum miteinander verbunden werden.
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Im Ergebnis sind alle Flanschabschnitte
(16, 16) und (17, 17) und die
vier Flanschverbindungsabschnitte (18) entlang des ganzen
Umfangs an den vier Seiten der oberen Öffnung des Kastenkörpers (11)
so ausgebildet, daß eine
Ebene entsteht, die parallel zum Bodenflächenabschnitt (12)
ist. Außerdem ist
das Abdeckelement 30 zum Beispiel mittels einer Verschlußschicht
vom leicht abziehbaren Typ mit den Oberseiten der Flanschabschnitte
(16, 16), der Flanschabschnitte (17, 17)
und der vier Flanschverbindungsabschnitten (18) verbunden.
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Die Breite der von den Seitenflächenabschnitten
(13, 13) weggefalteten Flanschabschnitte (16, 16)
kann verschieden sein von der der von den Seitenflächenabschnitten
(14, 14) weggefalteten Flanschabschnitte (17, 17).
Wenn die Breiten jedoch den gleichen oder im wesentlichen den gleichen
Wert (W1) haben, lassen sich die einzelnen Flanschabschnitte und
die Flanschverbindungsabschnitte (18) jedoch leicht formen,
wie es im folgenden noch beschrieben wird.
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Es wird nun ein Beispiel für einen
Prozeß zum
Herstellen der Verpackung (10) beschrieben.
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Zuerst wird, wie in der 2 gezeigt, ein weiches Blatt
so geformt, daß der
rechteckige Bodenflächenabschnitt
(12) und die senkrecht von den vier Seiten des Bodenflächenabschnitts
(12) hochstehenden Seitenflächenabschnitte (13, 13)
und (14, 14) entstehen. Dabei ergibt sich in jedem
der Eckbereiche (20) zwischen den Seitenflächenabschnitten
(13) und den Seitenflächenabschnitten
(14) ein dreieckiger gefalteter vorstehender Abschnitt
(21). Die Vorsprungshöhe
(h) des gefalteten vorstehenden Abschnitts (21) vom Eckbereich
(20) ist gleich der Höhe (h)
jeder der Seitenflächenabschnitte
(13) und (14). Der gefaltete vorstehende Abschnitt
(21) hat daher die Form eines rechtwinkligen gleichschenkligen Dreiecks.
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Dann werden die gefalteten vorstehenden Abschnitte
(21) aus rechtwinkligen gleichschenkligen Dreiecken an
ihren Innenseiten miteinander verbunden. Wie in der 3 gezeigt, werden darüber hinaus die gefalteten vorstehenden
Abschnitte (21) zum Teil so abgeschnitten, daß schmale
Abschnitte (22), die sich längs der Eckbereiche (20)
erstrecken, und über
den schmalen Abschnitten (22) kleine dreieckige Abschnitte
(23) verbleiben.
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Die 4 zeigt
den schmalen Abschnitt (22) und den kleinen dreieckigen
Abschnitt (23) in einer vergrößerten Darstellung. Der in
der 4 mit gestrichelten
Linien schraffierte Bereich bezeichnet den Bereich, in dem die Verpackungsmaterialien
aus einem weichen Blatt miteinander verbunden sind. Im schmalen
Abschnitt (22) sind, wie in der 4 gezeigt, die weichen Blätter miteinander über eine
vorgegeben Breite im Eckbereich (20) verbunden, um den
Eckverschlußabschnitt
(15) zu bilden. Im kleinen dreieckigen Ab schnitt (23)
sind die weichen Blätter miteinander
in einem Teil mit vorgegebener Breite der schrägen Seite verbunden, um einen
Verbindungsverschlußabschnitt
(24) zu bilden.
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Der Eckverschlußabschnitt (15) und
der Verbindungsverschlußabschnitt
(24) gehen ineinander über.
Wenn das Verpackungsmaterial aus einem weichen Blatt zum Ausbilden
des Kastenkörpers
(11) an den Innenseiten des Kastenkörpers (11) thermisch schweißbar ist,
werden der Eckverschlußabschnitt (15)
und der Verbindungsverschlußabschnitt
(24) durch ein Wärmeverbindungsverfahren
(oder ein thermisches Verschmelzungsverfahren) mittels äußerer Hitze,
einem Ultraschallschweißverfahren
oder einen Induktionschweißverfahren
mit Induktionswärme
im Kunstharz verschweißt.
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In dem kleinen dreieckigen Abschnitt
(23) bleibt, wie in der 4 gezeigt,
in dem Bereich, in dem der Verbindungsverschlußabschnitt (24) nicht ausgebildet
wird, ein nicht-verbundener
dreieckiger Bereich (25). Sowohl die Größe des vom Eckbereich (20)
vorstehenden dreieckigen Bereichs (25) als auch die Höhe des dreieckigen
Bereichs (25) sind dabei gleich (W1). Diese Größe (W1)
ist gleich der Breite (W1) des Flanschabschnitts (16) und
des Flanschabschnitts (17), die später ausgebildet werden. Kurz
gesagt weist der in der 4 gezeigte
dreieckige Bereich (25) die Form eines rechtwinkligen gleichschenkligen
Dreiecks auf.
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In dem in der 4 gezeigten Zustand sind die Seitenflächenabschnitte
(13) und die Seitenflächenabschnitte
(14) im wesentlichen unter einem rechten Winkel nach außen gefaltet,
und die dreieckigen Bereiche (25) sind so weit entwickelt,
daß die Flanschabschnitte
(16) und (17) und der Flanschverbindungsabschnitt
(18) gebildet werden, an dem der Flanschabschnitt (16)
mit dem Flanschabschnitt (17) verbunden ist, wie es in
der 5 gezeigt ist. In
diesem Zustand der 5 sind
der Flanschabschnitt (16), der Flanschabschnitt (17)
und der Flanschverbindungsabschnitt (18) zu einer planaren
Form entwickelt, die parallel zum Bodenflächenabschnitt (12) ist.
Die Verbindungsverschlußabschnitte
(24) erstrecken sich im wesentlichen unter einem Winkel
von jeweils 135 Grad bezüglich
der beiden Seitenflächenabschnitte
(13) und (14) nach außen.
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Nachdem der Flanschabschnitt (16),
der Flanschabschnitt (17) und der Flanschverbindungsabschnitt
(18) in die planare Form gebracht wurden, die in der 5 gezeigt ist, und nachdem
der Kastenkörper
(11) mit dem Inhalt gefüllt
wurde, wird das Abdeckelement (30) über dem Flanschabschnitt (16), dem
Flanschabschnitt (17) und dem Flanschverbindungsabschnitt
(18) des Kastenkörpers
(11) aufgebracht. Alternativ kann das Abdeckelement (30)
mit dem in der 3 und
der 1A gezeigten Schritt angebracht
werden.
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Bei dem in der 3 gezeigten Prozeß wird, bevor die Flanschabschnitte
(16) und (17) vom Kastenkörper (11) weggefaltet
werden, das Abdeckelement (30) an seinen vier Seiten so
gefaltet, daß es
einen flachen Oberseitenabschnitt (33) sowie Faltabschnitte
(31, 31) und Faltabschnitte (32, 32)
bildet. Der flache Oberseitenabschnitt (33) des Abdeckelements
(30) hat eine Fläche,
die gleich oder etwas kleiner ist als die Öffnungsfläche des Kastenkörpers (11).
Die Breiten der Faltabschnitte (31, 31) und der Faltabschnitte
(32, 32) an den vier Seiten des Abdeckelements
(30) haben den Wert (W1). An der Ecke zwischen dem Faltabschnitt
(31) und dem Faltabschnitt (32) des Abdeckelements
(30) entsteht ein kleiner dreieckiger Faltabschnitt (34).
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Wie in der 3 gezeigt, wird das so gefaltete Abdeckelement
(30) in die Öffnung
des Kastenkörpers
(11) eingesetzt, der mit dem Inhalt gefüllt wurde. Dabei werden die
Faltabschnitte (34) des Abdeckelements (30) in
die dreieckigen Bereiche (25) des Kastenkörpers (11)
eingesetzt. Es ist dies der in der 1A gezeigte
Zustand. In diesem Zustand der 1A sind
die Faltabschnitte (31, 31) und (32, 32) des
Abdeckelements (30) vorübergehend
oder insgesamt mit den Innenseiten der oberen Abschnitte der Seitenflächenabschnitte
(13, 13) und (14, 14) verbunden.
Dann werden die Faltabschnitte (31, 31) des Abdeckelements
(30) und die Seitenflächenabschnitte
(13, 13) des Kastenkörpers (11) und die
Faltabschnitte (32, 32) des Abdeckelements (30)
und die Seitenflächenabschnitte
(14, 14) des Kastenkörpers (11) unter einem
rechten Winkel und mit der Breite (W1) nach außen gefaltet. Im Ergebnis erhält, wie
in der 1B gezeigt, das
Abdeckelement (30) eine flache Form, und in der Öffnung des
Kastenkörpers
(11) werden die Flanschabschnitte (16), die Flanschabschnitte
(17) und die Flanschverbindungsabschnitte (18)
erzeugt und ausgebildet. Wenn das Abdeckelement (30) nur
vorübergehend
aufgebracht ist, wird nach der in der 1B gezeigten
Entwicklung das Abdeckelement (30) zur Gänze mit
den Flanschabschnitten (16), den Flanschabschnitten (17)
und den Flanschverbindungsabschnitten (18) verbunden.
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Dabei kann das Abdeckelement (30) über die leicht
abziehbare Verschlußschicht
mit einem Klebstoff aufgebracht oder aufgeschweißt werden, wie es oben beschrieben
ist. In diesem Fall kann das Abdeckelement (30) leicht
vom Kastenkörper
(11) abgezogen werden.
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Die 8 und 9 zeigen ein Beispiel für eine Vorrichtung
zum kontinuierlichen Herstellen der Verpackung (10). Die 8 ist eine Seitenansicht
der Vorrichtung insgesamt und die 9 eine
perspektivische Ansicht zur Erläuterung
des Aufbaus eines wesentlichen Teils davon. Die 10 ist eine perspektivische Ansicht für einen
Prozeß zum
kontinuierlichen Herstellen der Verpackung (10).
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Die in den 8 und 9 gezeigte
Herstellungsvorrichtung (40) ist mit einem Kettenförderer (43)
versehen, der zwischen zwei Zahnrollen (41, 42) umläuft. Dieser
Kettenförderer
(43) ist mit Trennwänden
(44) versehen, die in einem konstanten Abstand angebracht
sind. Diese Trennwände
(44) können
immer vom Kettenförderer
(43) vorstehen, in der 8 sind
sie jedoch so angeordnet, daß die
laufenden Trennwände
(44) nur dann nach oben stehen, wenn sie sich in der Zeichnung
für die
Formarbeit nach oben bewegen, wobei sie sich in den Kettenförderer (43)
zurückziehen,
wenn sie ohne Formarbeit an der unteren Seite entlang laufen. Mit
diesem zurückziehenden
Aufbau können
die Trennwände
(44), nachdem die Kastenkörper (11) an einer
sechsten Station (VI) der 8 mit
dem Inhalt (50) gefüllt
wurden, sich aus den Räumen
zwischen den benachbarten Kastenkörpern (11,
11)
nach unten zurückziehen,
damit die Kastenkörper
(11, 11) so wie sie sind weiterbefördert werden
können.
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Am Kettenförderer (43) sind zwischen
den Trennwänden
(44, 44) Bodenpositionierplatten (45) angebracht.
Die Trennwände
(44) weisen jeweils eine Breite Wa auf, die gleich oder
größer als
die der Seitenflächenabschnitte
(13) an der längeren
Seite des Kastenkörpers
(11) ist. Die Höhe
(H) der Trennwände
(44) von den Bodenpositionierplatten (45) ist gleich
der Größe (h) in
der 2. Diese Größe (h) ist die
Summe der Höhen
der einzelnen Seitenflächenabschnitte
(13, 13) des Kastenkörpers (11) und der Breite
(W1) der Flanschabschnitte (16, 17).
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Aus einem Vorrat (36) von
Verpackungsmaterial wird kontinuierlich das Verpackungsmaterial (35)
aus einem weichen Blattmaterial zum Ausbilden des Kastenkörpers (11)
abgezogen und intermittierend durch Abziehrollen (37) auf
den Kettenförderer (43)
abgegeben.
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An einer ersten Station (I) wird
von einer Druckplatte (46) so auf die oberste Trennwand
(44) gedrückt,
daß das
Verpackungsmaterial (35) gegen das obere Ende der Trennwand
(44) gedrückt
wird. Zwischen den Trennwänden
(44, 44) befinden sich zwei Drücker (47, 47),
die das Verpackungsmaterial (35) so gegen die gegenüberliegenden
Innenseiten der Bodenpositionierplatten (45) und der Trennwände (44, 44)
drücken,
daß das
Verpackungsmaterial (35) gefaltet wird und sich der Bodenflächenabschnitt (12)
und die Seitenflächenabschnitte
(13, 13) an den längeren Seiten bilden, wie es
in der 10 gezeigt ist.
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An einer zweiten Station (II) werden,
während
das Verpackungsmaterial (35) von den gleichen Drückern (47, 47)
weiter gegen die Innenseiten der Bodenpositionierplatten (45)
und der Trennwände (44, 44)
gedrückt
wird, Faltplatten (48, 48) (siehe 9) an den beiden Seiten angehoben. Im
Ergebnis wird, wie in der 10 gezeigt,
das Verpackungsmaterial (35) im wesentlichen unter einem
rechten Winkel an den kürzeren
Seiten des Bodenflächenabschnitts
(12) so umgefaltet, daß die
Seitenflächenabschnitte
(14, 14) angehoben werden und die gefalteten vorstehenden
Abschnitte (21) in der Form eines rechtwinkligen gleichschenkligen
Dreiecks gebildet werden.
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An einer dritten Station (III) unmittelbar
danach werden vorübergehend
verschließende
Platten (49) seitlich an die Faltplatten (48, 48)
gedrückt,
um die rechten und linken gefalteten vorstehenden Abschnitte (21, 21),
die an der vorangehenden zweiten Station (II) gebildet wurden, zwischen
den Faltplatten (48) und den vorübergehend verschließenden Platten
(49) einzuklemmen. Diese vorübergehend verschließenden Platten
(49) sind zum Beispiel heiße Platten, Ultraschallschweißhörner oder
Hochfrequenz-Schwingungsplatten, um die Innenseiten des Verpackungsmaterials
(35) vorübergehend
an den gefalteten vorstehenden Abschnitten (21) zu verbinden.
Durch diese vorübergehenden
Verbindungen werden die Innenseiten des Verpackungsmaterials (35)
zum Beispiel nur in den Bereichen der Eckverschlußabschnitte
(15) punktgeschweißt,
wie es in der 4 gezeigt
ist.
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An einer vierten Station (IV) werden
die gefalteten vorstehenden Abschnitte (21, 21),
die rechts und links vorstehen, zwischen Verschlußplatten
(51, 52) so eingeklemmt, daß die Innenseiten des Verpackungsmaterials
(35) wie vorher an den gefalteten vorstehenden Abschnitten
(21) mittels Hitzeschweißen, Ultraschallweißen oder
Hochfrequenzschweißen
verschweißt
werden und die Eckverschlußabschnitte
(15) und die Verbindungsverschlußabschnitte (24) bilden,
wie es in der 4 gezeigt
ist.
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Dabei schließen an der dritten Station
(III) wie in der 10 gezeigt
der zuerst gebildete Kastenkörper
(i) und der danach gebildete Kastenkörper (ii) aneinander an, und
die gefalteten vorstehenden Abschnitte (21) des Kastenkörpers (i)
und die gefalteten vorstehenden Abschnitte (21) des Kastenkörpers (ii)
werden kontinuierlich an den beiden Seiten ihrer Grenzbereiche (iii)
so ausgebildet, daß sie
einander überlappen.
Diese Überlappung
tritt auch bei der Verschlußarbeit
an der vierten Station (IV) auf.
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An der Station (III) werden daher
die beiden benachbarten gefalteten vorstehenden Abschnitte (21, 21)
zwischen den Faltplatten (48) und den vorübergehend
verbindenden Platten (49) zusammengeklemmt. An der vierten
Station (IV) werden die beiden gefalteten vorstehenden Abschnitte
(21, 21) zwischen den Verschlußplatten (51, 52)
zusammengeklemmt.
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Das Verpackungsmaterial (35),
das dieser Vorrichtung zugeführt
wird, ist ein Mehrlagen-Blattmaterial mit einer schweißbaren Lage
(oder einer Verschlußlage)
an der Innenseite des Kastenkörpers (11)
und einer nicht schweißbaren
Lage an der Außenseite
des Kastenkörpers
(11). Dabei werden bei dem verübergehenden Verbinden an der
dritten Station (III) und beim Verbinden an der vierten Station (IV)
die Innenseiten des Verpackungsmaterials (35) an den Innenflächen der
einzelnen gefalteten vorstehenden Abschnitte (21) miteinander
verbunden, aber nicht an den Außenseiten
der angrenzenden gefalteten vorstehenden Abschnitte (21).
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An einer fünften Station (V) werden, wie
in der 8 gezeigt, die
gefalteten vorstehenden Abschnitte (21) mit den Eckverschlußabschnitten
(15) und den Verbindungsverschlußabschnitten (24)
so abgeschnitten, daß nur
die schmalen Abschnitte (22) und der kleine dreieckige
Abschnitt (23) der 4 stehenbleiben
und die übrigen
Teile entfernt werden. In der 8 undsoweiter
sind die Schneidvorrichtungen nicht gezeigt.
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An der sechsten Station (VI) wird,
wie in der 8 gezeigt,
der gebildete Kastenkörper
(11) mit den schmalen Abschnitten (22), den kleinen
dreieckigen Abschnitten (23), den Eckverschlußabschnitten (15)
und den Verbindungsverschlußabschnitten
(24) wie in der 4 gezeigt
mit dem Inhalt (50) gefüllt. Dieser
Inhalt (50) besteht zum Beispiel aus einem Stapel von gefalteten
Papiertüchern.
Diese gestapelten Papiertücher
im Kastenkörper
(11) werden dann mit zugeführten Chemikalien imprägniert,
so daß sie zu
Feuchttüchern
werden.
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An der nächsten, siebten Station (VII)
wirkt eine Druckrolle (55) so auf die Oberseite des Kastenkörpers ein,
daß die
oberen Abschnitte der Seitenflächenabschnitte
(14, 14) nach außen (v) gefaltet werden und
die Flanschabschnitte (17, 17) bilden, wie es in
der
10 gezeigt ist.
An der nächsten,
achten Station (VIII) wird das Abdeckelement (30), das
von einem Verpackungsmaterialvorrat (38) zugeführt wird,
von Abziehrollen (39) abgezogen und durch eine Zuführrolle
(56) dem Kastenkörper
zugeführt. Dabei
werden die von der Druckrolle (55) gefalteten Flanschabschnitte
(17, 17) und das Abdeckelement (30) zwischen
der Zuführrolle
(56) und Klemmrollen (57, 57) eingeklemmt.
Dadurch, daß die
Zuführrate der
Zuführrollen
(56) etwas größer gemacht
wird als die Zuführrate
oberhalb, wird der Abstand zwischen den aufeinanderfolgenden Kastenkörpern größer, wie
es durch (iv) in der 10 angezeigt
wird, so daß zwischen
den vorangehenden und nachfolgenden Kastenkörpern die Flanschabschnitte
(16) ausgebildet werden können.
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Wenn die Flanschabschnitte (16)
und die Flanschabschnitte (17) in einer Ebene entwickelt werden,
entwickeln sich die Flanschverbindungsabschnitte (18) an
den Grenzen zwischen den Flanschabschnitten (16) und den
Flanschabschnitten (17), wie es in der 5 gezeigt ist.
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Nach dem Bereich, in dem sich die
Zuführrolle
(56) und die Klemmrollen (57, 57) befinden,
sind eine Zuführrolle
(58) und Klemmrollen (59, 59) zum Aufbringen
einer Zuführkraft
auf die Flanschabschnitte (17, 17) des Kastenkörpers (11)
und das Abdeckelement (30) vorgesehen.
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An einer neunten Station (IX) zwischen
der Zuführrolle
(56) und der Zuführrolle
(58) steigt außerdem
ein Verschlußelement
(61) von unten hoch, während
sich von oben ein Verschlußelement
(62) absenkt. Wie in der 9 gezeigt,
hat das untere Verschlußelement
(61) eine solche Rahmenform, daß die Flanschabschnitte (16),
die Flanschabschnitte (17) und die Flanschverbindungsabschnitte
(18) des Kastenkörpers
(11) an seiner Oberseite (61a) zu liegen kommen.
Im Ergebnis werden die Flanschabschnitte (16), die Flanschabschnitte
(17) und die Flanschverbindungsabschnitte (18)
sowie das Abdeckelement (30) jeweils einzeln derart zwischen
die Verschlußelemente
(61, 62) geklemmt, daß der Kastenkörper (11)
und das Abdeckelement (30) zum Beispiel durch die Verschlußschicht
am Abdeckelement (30) verbunden werden. Dabei kann die
Verschlußoperation
mit den Verschlußelementen
(61, 62) durch Wärmeverbinden, Ultraschallverbinden
oder Hochfrequenzverbinden erfolgen.
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An der nächsten, zehnten Station (X)
ist, wie in der 8 gezeigt,
vertikal ein Schneidmechanismus (63) derart angeordnet,
daß die
Flanschabschnitte (16) und das Abdeckelement (30),
das die benachbarten beiden Kastenkörper (11, 11)
verbindet, längs
der in der 10 gezeigten
Schnittlinie CL abgeschnitten werden, um die einzelnen Verpackungen
(10) zu trennen.
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In der Herstellungsvorrichtung kann
der Kastenkörper
bezüglich
der Transportrichtung längs
oder quer orientiert sein.
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Wie in der 6A gezeigt, können dabei zwei zusammenhängende Verpackungen
(10, 10) hergestellt werden, wobei an einem Zwischenabschnitt
des Flanschabschnitts (16), der die Kastenkörpe (11, 11)
verbindet, vom Schneidmechanismus (63) eine Perforation
(oder Perforationslinie) (PL) ausgebildet wird. In diesem Fall erfolgt
das Abschneiden des Flanschabschnitts (16) durch den Schneidmechanismus
(63) an jedem zweiten Kastenkörper (11). Bei der
in der 6A gezeigten
Struktur können die
beiden zusammenhängenden
Verpackungen als eine Einheit verkauft werden, die in die einzelnen Verpackungen
(10) getrennt werden kann, wenn der Nutzer sie längs der
Perforation (PL) trennt.
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Im Mittenbereich des Abdeckelements
(30) kann, wie in der 6A gezeigt,
eine Öffnungsperforation
(PL1) ausgebildet werden. Das Abdeckelement (30) kann dann
leicht durch Schneiden entlang der Perforation (PL1) geöffnet werden.
In diesem Fall kann das Abdeckelement (30) mit den Flanschabschnitten
(16), den Flanschabschnitten (17) und den Flanschverbindungsabschnitten
(18) durch eine leicht abziehbare Verschlußschicht
verbunden sein oder durch ein gewöhnliches thermisch verbindendes
Verschlußmittel,
so daß das
Abdeckelement (30) nicht leicht von diesen Flanschabschnitten
abgezogen werden kann.
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Wie in der 6B gezeigt, kann im Mittenbereich des
Abdeckelements (30) zum Entnehmen des Inhalts eine Öffnung (65)
vorgesehen werden. Wenn der Inhalt, etwa Feuchttücher, gegen das Austrocknen
geschützt
werden muß,
wird die Öffnung
(65) vorzugsweise mit einem Deckblatt (66) abgedeckt, wobei
das Deckblatt (66) mittels einer solchen Klebeschicht (oder
Haftschicht) an der Oberfläche
des Abdeckelements (30) angebracht ist, daß es wiederholt davon
getrennt und wieder aufgebracht werden kann.
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Wie in der 6B gezeigt, kann außerdem ein Flanschabschnitt
(17) (und das damit verbundene Abdeckelement (30))
breiter sein als der andere Flanschabschnitt, so daß er unter
Bildung eines Hakenabschnitts (67) gelocht oder geschlitzt
werden kann. An diesem Hakenabschnitt (67) kann die Verpackung,
wenn sie ausgelegt werden soll, an einer Hakenleiste aufgehängt werden.
Um einen Flanschabschnitt (17) wie in der 6B gezeigt zu verbreitern, kann in der
Struktur der 5 zum Beispiel
eine Verlängerung
integral mit dem Flanschabschnitt (17) ausgebildet werden.
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Alternativ kann eine solche Öffnung im
Kastenkörper
(11) ausgebildet werden. In diesem Fall kann die Verpackung
zum Beispiel mit der Seite nach unten verwendet werden, die vom
Abdeckelement (30) verschlossen wird, wie es in der 7 gezeigt ist, und im Bodenflächenabschnitt
(12) kann eine Öffnung
(68) zum Entnehmen des Inhalts ausgebildet werden. Auch
in diesem Fall wird vorzugsweise ein Deckblatt (69) so
am Bodenflächenabschnitt
(12) angebracht, daß es
wiederholt davon getrennt werden kann, wobei die Öffnung (68)
vom Deckblatt (69) abgedeckt wird.
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Als Ergebnis der verschiedenen Strukturen, die
oben im Detail beschrieben wurden, umfassen die Vorteile der Erfindung
einen oder mehrere der folgenden Punkte:
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Die Verpackung aus einem weichen
Blattmaterial kann eine kleine Außengröße haben, wobei der nicht ausgenutzte
Bereich beim Verpacken des Inhalts beseitigt wird; und
die
Verpackung aus einem weichen Blattmaterial kann klein zusammenfaltet
oder zusammengeknüllt werden,
wenn sie leer ist, so daß sie
als Abfall kein großes
Volumen einnimmt.
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Es wurden verschiedene beispielhafte
Ausführungsformen
beschrieben und gezeigt, die Erfindung ist jedoch nicht auf die
gezeigten Ausführungsformen
beschränkt.
Der Umfang der Erfindung soll nur durch den Umfang der folgenden
Patentansprüche
eingeschränkt
werden.