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DE60010583T2 - Weichfolien-Verpackung - Google Patents

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DE60010583T2
DE60010583T2 DE60010583T DE60010583T DE60010583T2 DE 60010583 T2 DE60010583 T2 DE 60010583T2 DE 60010583 T DE60010583 T DE 60010583T DE 60010583 T DE60010583 T DE 60010583T DE 60010583 T2 DE60010583 T2 DE 60010583T2
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DE
Germany
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sections
flange
box body
packaging
cover element
Prior art date
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DE60010583T
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DE60010583D1 (de
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Yasuhiro Mitoyo-gun Koyama
Takeshi Mitoyo-gun Bando
Yukiko Mitoyo-gun Iida
Ikuya Mitoyo-gun Saito
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Unicharm Corp
Original Assignee
Unicharm Corp
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Publication date
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Description

  • Gebiet der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Verpackung aus einem weichen Blattmaterial zum Verpacken eines Inhalts wie Trockentücher, Feuchttücher, Reinigungstücher, Damenbinden, granulare Gegenstände, Nahrungsmittel und dergleichen und sogar Flüssigkeiten.
  • Stand der Technik
  • Eine Verpackung aus einem weichen Blattmaterial wird im allgemeinen durch den länglichen Kissentyp dargestellt. Die 11 ist eine perspektivische Ansicht einer Verpackung vom länglichen Kissentyp nach dem Stand der Technik zum Verpacken von Feuchttüchern.
  • Die in der 11 gezeigte Verpackung wird hergestellt durch: Verbinden der Randbereiche von Verpackungsmaterial (1) aus einem weichen Blatt mit auflaminierten Aluminium- und Kunstharzfolien in einen Verbindungszustand, um in Längsrichtung einen Verschlußabschnitt in zylindrischer Form auszubilden; und Verschließen der beiden Längs-Endabschnitte des zylindrischen Verpackungsmaterials (1) zur Ausbildung von seitlichen Verschlußabschnitten (2) und (3). Im allgemeinen wird, wenn ein seitlicher Verschlußabschnitt (2) ausgebildet wurde, das Verpackungsmaterial (1) von der anderen Öffnung her mit dem Inhalt gefüllt, und es wird diese Öffnung verschlossen, um die seitlichen Verschlußabschnitte (3) auszubilden.
  • Die in der 11 gezeigte Verpackung ist in einem Teil des Verpackungsmaterials (1) mit einer Öffnung (4) versehen, die Feuchttücher (5), die den Inhalt bilden, können einzeln aus dieser Öffnung (4) entnommen werden. Die Öffnung (4) ist mit einem Deckblatt (6) abgedeckt. Das Deckblatt (6) ist mittels einer Klebstoffschicht, die ein wiederholtes Abziehen und Aufkleben erlaubt, mit der Oberfläche des Verpackungsmaterials (1) verbunden. Wenn keine Feuchttücher (5) entnommen werden, kann die Verpackung durch Verschließen der Öffnung (4) mit dem Deckblatt (6) luftdicht verschlossen werden.
  • Bei der in der 11 gezeigten Verpackung sind an den beiden Seiten der seitlichen Verschlußabschnitte (2) und (3) sogenannte Seitenfalten ausgebildet. Die Höhe der Verpackung verringert sich so beim Übergang in die seitlichen Verschlußabschnitte (2) und (3) an den Seitenfalten (7, 7) allmählich. Wenn ein würfelförmiger Inhalt wie gestapelte Feuchttücher verpackt wird, kann er daher in dem Abschnitt der Größe L nicht untergebracht werden, der die Seitenfalten (7, 7) enthält. Dadurch wird das Gesamtvolumen der Verpackung größer als das Volumen des Inhalts. In der Längsrichtung der Verpackung stehen darüber hinaus die seitlichen Verschlußabschnitte (2) und (3) vor und vergrößern das Außenmaß der Verpackung weiter.
  • Im Ergebnis gibt es daher das Problem, daß, wenn eine kleine Verpackung zum Verpacken eines Stapels von klein zusammengefalteten Feuchttüchern (5) auszubilden ist, die Größe der gesamten Verpackung nicht ausreichend verringert werden kann.
  • Wenn die Verpackung jedoch zum Verpacken des würfelförmigen Inhalts in eine Kastenform gebracht wird, bleibt kein unausgenutzter Raum in der Verpackung, und es können die großen Vorsprünge wie die seitlichen Verschlußabschnitte (2) und (3) weggelassen werden.
  • Eine kastenförmige Verpackung dieser Art kann durch Vakuum- oder Druckformen einer harten PET-Kunstharzfolie ausgebildet werden. Dieses Formverfahren erfordert jedoch einen Formschritt mit einer Form, so daß die Kosten ansteigen. Da die leere Verpackung hart ist, vergrößert sie außerdem beim Entsorgen das Abfallvolumen.
  • Auf dem Gebiet der Verpackung von Nahrungsmitteln gibt es eine Verpackung, die aus Papier ist, das in eine Kastenform gebracht wird. Beim Befüllen dieser Papierverpackung mit einem feuchten Inhalt verliert diese jedoch ihre Festigkeit.
  • Das US-Patent 4338766, von dem der Oberbegriff des Patentanspruchs 1 ausgeht, beschreibt eine Verpackung in Kastenform aus nicht befeuchtbaren Materialien.
  • ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
  • Erfindungsgemäß wird eine Verpackung mit einem Kastenkörper mit einer Öffnung und einem Abdeckelement zum Verschließen der Öffnung des Kastenkörpers geschaffen, wobei der Kastenkörper aus einem Verpackungsmaterial aus einem weichen Blattmaterial mit einer Einzellage aus einem Kunstharzfilm oder einer Mehrlagenstruktur mit einem Kunstharzfilm gebildet ist und aufweist
    • (a) einen rechteckigen Bodenflächenabschnitt;
    • (b) vier Seitenflächenabschnitte, die von den vier Seiten des Bodenflächenabschnitts ausgehend gefaltet sind;
    • (c) Eckbereiche zwischen den aneinander angrenzenden Seitenflächenabschnitten; und
    • (d) Flanschabschnitte, die von den oberen Enden der Seitenflächenabschnitte in im wesentlichen rechtem Winkel zu diesen und mit einer vorbestimmten Breite vom Kastenkörper aus nach außen gefaltet sind,

    wobei das Abdeckelement aus einem Verpackungsmaterial aus einem weichen Blattmaterial mit einer Einzellage aus einem Kunstharzfilm oder einer Mehrlagenstruktur mit einem Kunstharzfilm gebildet wird und mit den oberen Flächen der Flanschabschnitte sowie von Flanschverbindungsabschnitten, die kontinuierlich entlang der oberen Enden der Seitenflächenabschnitte und der oberen Enden der Eckbereiche ausgebildet sind, verbunden ist, und wobei durch Verbinden der Innenflächen der Seitenflächenabschnitte in den Eckbereichen Eckverschlußabschnitte gebildet werden; und
    wobei die Flanschverbindungsabschnitte, die die Flanschabschnitte verbinden, ohne irgendwelchen Zwischenraum dazwischen an den oberen Enden der Eckbereiche zwischen den angrenzenden Seitenflächenabschnitten von den Seitenflächenabschnitten ausgehend gefaltet sind und das Verpackungsmaterial aus weichem Blattmaterial des Kastenkörpers eine höhere Steifigkeit als das Verpackungsmaterial des Abdeckelements aufweist, und das Abdeckelement mit den Flanschabschnitten und den Flanschverbindungsabschnitten mittels einer Verschlußschicht leicht abziehbarer Art verbunden ist.
  • Zum Beispiel können die in (c) genannten Eckverschlußabschnitte so ausgebildet sein, daß sie entlang der Eckbereiche zwischen den angrenzenden Seitenflächenabschnitten mit vorbestimmtem Breitenmaß sowie in den Flanschverbindungsabschnitten verlaufen, wie es in (e) genannt ist, wobei Verbindungsverschlußabschnitte so im Anschluß an die Eckverschlußabschnitte ausgebildet sind, daß sie jeweils vom Eckbereich unter einem stumpfen Winkel bezüglich der entsprechenden aneinander angrenzenden Seitenflächenabschnitte gegenüber dem Kastenkörper nach außen verlaufen und die Flanschabschnitte der angrenzenden Seitenflächenabschnitte verbinden. Wenn die Breiten der Flanschabschnitte gleich sind, weist der Verbindungsverschlußabschnitt einen Winkel von etwa 135° zu den jeweiligen Seitenflächenabschnitten auf.
  • Vorzugsweise ist wenigstens die Innenfläche des Kastenkörpers aus einem schweißbaren Verpackungsmaterial ausgebildet, wobei die Verschlußabschnitte durch einen Heißverbindungsvorgang, einen Ultraschallverbindungsvorgang oder einen Hochfrequenzverbindungsvorgang ausgebildet werden. Alternativ können die Verschlußabschnitte durch Zusammenkleben der überlappenden Flächen des weichen Blattmaterials mit z. B. einem Heißschmelzkleber ausgebildet werden.
  • Das Abdeckelement kann mit Perforationen versehen werden, entlang denen es zum Öffnen der Verpackung aufgerissen werden kann.
  • Alternativ kann das Abdeckelement mit einer Öffnung versehen sein und ein Deckblatt zum Verschließen der Öffnung des Abdeckelements so an dessen Oberfläche haften, daß es wiederholt davon trennbar ist.
  • In einer weiteren Alternative kann der Kastenkörper an dem Bodenflächenabschnitt mit einer Öffnung versehen sein, aus der der Inhalt entnommen werden kann, so daß die Verpackung mit abwärts gerichtetem Abdeckelement verwendbar ist. In diesem Fall ist vorzugsweise zum Schließen der am Bodenflächenabschnitt ausgebildeten Öffnung an der Oberfläche des Bodenflächenabschnitts ein Deckblatt so angeklebt, daß es wiederholt davon trennbar ist.
  • Ein der von einem der Seitenabschnitte weggefalteten Flanschabschnitte kann im Breitenmaß größer sein als die anderen Flanschabschnitte, und der Flanschabschnitt mit größerem Breitenmaß kann unter Bildung eines Hakenabschnitts gelocht oder geschlitzt sein.
  • Es können mehrere Kastenkörper über die Flanschabschnitte miteinander verbunden sein. In diesem Fall sind vorzugsweise zwischen den verbundenen Flanschabschnitten zum Erleichtern des Trennens der Kastenkörper Perforationen ausgebildet.
  • KURZBESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • 1A ist eine perspektivische Ansicht des Zustands, in dem die Flanschabschnitte einer Verpackung gemäß einer Ausführungsform der Erfindung noch nicht ausgebildet wurden, und die 1B eine perspektivische Ansicht des Zustands, in dem die Flanschabschnitte einer Verpackung gemäß einer Ausführungsform der Erfindung ausgebildet sind;
  • 2 ist eine perspektivische Ansicht des Zustands, in dem ein Verpackungsmaterial zur Ausbildung von Seitenflächenabschnitten und gefalteten Vorsprüngen gefaltet wird, wenn eine Verpackung gemäß einer Ausführungsform der Erfindung hergestellt wird;
  • 3 ist eine perspektivische Ansicht des Zustands, in dem ein Abdeckelement mit vier gefalteten Seiten über einen Kastenkörper gelegt wird;
  • 4 ist eine perspektivische Ansicht des Aufbaus eines Flanschverbindungsabschnitts vor dem Ausbilden;
  • 5 ist eine perspektivische Ansicht des Flanschverbindungsabschnitts nach dem Ausbilden;
  • 6A und 6B sind perspektivische Ansichten von Modifikationen der Verpackung der 1B;
  • 7 ist eine perspektivische Ansicht einer Verpackung, in der in einem Bodenflächenabschnitt eine Öffnung ausgebildet ist;
  • 8 ist eine Seitenansicht des Gesamtaufbaus einer Vorrichtung zum Herstellen einer Verpackung gemäß einer Ausführungsform der Erfindung;
  • 9 ist eine perspektivische Ansicht eines wesentlichen Teils einer Vorrichtung zum Herstellen einer Verpackung gemäß einer Ausführungsform der Erfindung;
  • 10 ist eine perspektivische Ansicht eines Prozesses, in dem kontinuierlich Verpackungen gemäß einer Ausführungsform der Erfindung hergestellt werden; und
  • 11 ist eine perspektivische Ansicht eines Beispiels für die Verpackung nach dem Stand der Technik, die aus einem weichen Blattmaterial geformt ist.
  • BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORMEN
  • Die 1A, 1B, 2 und 3 sind perspektivische Ansichten für einen Prozeß zum Herstellen einer Verpackung aus einem weichen Blattmaterial gemäß einer Ausführungsform der Erfindung, und die 4 und 5 sind perspektivische Ansichten des Aufbaus eines Flanschverbindungsabschnitts.
  • Die 1B zeigt den fertigen Zustand einer Verpackung (10), die aus einem weichen Blattmaterial gemäß einer Ausführungsform der Erfindung geformt wird.
  • Diese Verpackung (10) ist so aufgebaut, daß sie einen würfelförmigen oder prismenförmigen Kastenkörper (11) und ein Abdeckelement (30) zum Abdecken der Öffnung des Kastenkörpers (11) umfaßt.
  • Der Kastenkörper (11) ist aus einem Verpackungsmaterial aus einem weichen Blatt geförmt. Dieses Verpackungsmaterial weist eine Einlagenstruktur aus einer Kunstharzfolie oder eine Mehrlagenstruktur mit einer Kunstharzfolie auf. Das Einlagen-Verpackungsmaterial ist zum Beispiel eine Kunstharzfolie etwa aus Polyethylen hoher Dichte, Polyethylen geringer Dichte, Polypropylen, Polyethylenterephthalat oder Nylon, und das Mehrlagen-Verpackungsmaterial ist zum Beispiel aus einem Laminat, das aus einer Kombination der genannten Einlagen-Kunstharzfolien besteht. Zum Einwickeln von Nahrungsmitteln kann das Verpackungsmaterial auch aus einer Mehrlagenfolie bestehen, die die sogenannten "Gasbarrieren-Eigenschaften" aufweist und die Polyvinylidenchlorid oder ein Ethylen-Vinylacetat-Copolymer enthält. Alternativ kann das Verpackungsmaterial ein Laminat aus einem netzförmigen Spaltmaterial (zum Beispiel einem Blatt, das durch Anordnen eines netzförmigen Materials zwischen zwei nichtgewebten Stoffen und Unterwerfen unter eine Wasserstrahlbehandlung entsteht) und jeder der genannten Kunstharzfolien bestehen. Für einen feuchten Inhalt kann vorzugsweise auch ein Laminat aus einer Kunstharzfolie aus Polyethylen und/oder Polypropylen und einer Metallfolie wie einer Aluminiumfolie oder einer Kunstharzfolie aus Polyethylen oder Polyester, die mit Silika oder einer Aluminium-Metallschicht beschichtet ist, bestehen.
  • Das Abdeckelement (30) kann aus der gleichen Einlagenfolie oder dem weichen Mehrlagen-Blatt wie der Kastenkörper (11) bestehen.
  • Das "weiche Blatt", das den Kastenkörper (11) und das Abdeckelement (30) bildet, bezeichnet hier ein flexibles Verpackungsmaterial, das gefaltet und zusammengeknüllt werden kann und das, wenn der Inhalt entnommen wurde, als Abfall entsorgt werden kann.
  • Der Kastenkörper (11) und das Abdeckelement (30) können aus einem Blattmaterial mit der gleichen Steifigkeit gebildet werden, der Kastenkörper (11) kann jedoch auch aus einem Verpackungsmaterial aus einem weichen Blatt geformt werden, das steifer ist als das für das weiche Blatt, aus dem das Abdeckelement (30) gemacht wird. In diesem Fall hält der Kastenkörper (11) seine Form sehr gut, wenn er mit dem Inhalt gefüllt ist. Wenn das Abdeckelement (30) an seinem zum Kastenkörper (11) zeigenden Abschnitt eine Verschlußschicht vom leicht abziehbaren Typ enthält und mittels Wärme auf den Kastenkörper (11) aufgebracht wird, kann es leicht mit den Fingern vom Kastenkörper (11) abgezogen werden, wie es in der 1B durch gestrichelte Linien angezeigt wird.
  • Der Kastenkörper (11) ist so geformt, daß er einen rechteckigen Bodenflächenabschnitt (12), unter einem rechten Winkel von den beiden längeren Seiten des Bodenflächenabschnitts (12) hochgefaltete Seitenflächenabschnitte (13, 13), unter einem rechten Winkel von den beiden kürzeren Seiten des Bodenflächenabschnitts (12) hochgefaltete Seitenflächenabschnitte (14, 14) und Eckverschlußabschnitte (15) zum Verbinden der aneinander angrenzenden Seitenflächenabschnitte (13) und (14) miteinander an den Ecken unter Belassen einer oberen Öffnung aufweist.
  • Die oberen Abschnitte der Seitenflächenabschnitte (13, 13) sind im wesentlichen unter einem rechten Winkel aus dem Kastenkörper (11) herausgefaltet und bilden Flanschabschnitte (16, 16), gleichermaßen sind die oberen Abschnitte der Seitenflächenabschnitte (14, 14) im wesentlichen unter einem rechten Winkel aus dem Kastenkörper (11) herausge faltet und bilden Flanschabschnitte (17, 17). Über den Ecken zwischen den Seitenflächenabschnitten (13) und den Seitenflächenabschnitten (14) sind Flanschverbindungsabschnitte (18) ausgebildet, an denen die Flanschabschnitte (16, 16) und (17, 17) ohne jeden Zwischenraum miteinander verbunden werden.
  • Im Ergebnis sind alle Flanschabschnitte (16, 16) und (17, 17) und die vier Flanschverbindungsabschnitte (18) entlang des ganzen Umfangs an den vier Seiten der oberen Öffnung des Kastenkörpers (11) so ausgebildet, daß eine Ebene entsteht, die parallel zum Bodenflächenabschnitt (12) ist. Außerdem ist das Abdeckelement 30 zum Beispiel mittels einer Verschlußschicht vom leicht abziehbaren Typ mit den Oberseiten der Flanschabschnitte (16, 16), der Flanschabschnitte (17, 17) und der vier Flanschverbindungsabschnitten (18) verbunden.
  • Die Breite der von den Seitenflächenabschnitten (13, 13) weggefalteten Flanschabschnitte (16, 16) kann verschieden sein von der der von den Seitenflächenabschnitten (14, 14) weggefalteten Flanschabschnitte (17, 17). Wenn die Breiten jedoch den gleichen oder im wesentlichen den gleichen Wert (W1) haben, lassen sich die einzelnen Flanschabschnitte und die Flanschverbindungsabschnitte (18) jedoch leicht formen, wie es im folgenden noch beschrieben wird.
  • Es wird nun ein Beispiel für einen Prozeß zum Herstellen der Verpackung (10) beschrieben.
  • Zuerst wird, wie in der 2 gezeigt, ein weiches Blatt so geformt, daß der rechteckige Bodenflächenabschnitt (12) und die senkrecht von den vier Seiten des Bodenflächenabschnitts (12) hochstehenden Seitenflächenabschnitte (13, 13) und (14, 14) entstehen. Dabei ergibt sich in jedem der Eckbereiche (20) zwischen den Seitenflächenabschnitten (13) und den Seitenflächenabschnitten (14) ein dreieckiger gefalteter vorstehender Abschnitt (21). Die Vorsprungshöhe (h) des gefalteten vorstehenden Abschnitts (21) vom Eckbereich (20) ist gleich der Höhe (h) jeder der Seitenflächenabschnitte (13) und (14). Der gefaltete vorstehende Abschnitt (21) hat daher die Form eines rechtwinkligen gleichschenkligen Dreiecks.
  • Dann werden die gefalteten vorstehenden Abschnitte (21) aus rechtwinkligen gleichschenkligen Dreiecken an ihren Innenseiten miteinander verbunden. Wie in der 3 gezeigt, werden darüber hinaus die gefalteten vorstehenden Abschnitte (21) zum Teil so abgeschnitten, daß schmale Abschnitte (22), die sich längs der Eckbereiche (20) erstrecken, und über den schmalen Abschnitten (22) kleine dreieckige Abschnitte (23) verbleiben.
  • Die 4 zeigt den schmalen Abschnitt (22) und den kleinen dreieckigen Abschnitt (23) in einer vergrößerten Darstellung. Der in der 4 mit gestrichelten Linien schraffierte Bereich bezeichnet den Bereich, in dem die Verpackungsmaterialien aus einem weichen Blatt miteinander verbunden sind. Im schmalen Abschnitt (22) sind, wie in der 4 gezeigt, die weichen Blätter miteinander über eine vorgegeben Breite im Eckbereich (20) verbunden, um den Eckverschlußabschnitt (15) zu bilden. Im kleinen dreieckigen Ab schnitt (23) sind die weichen Blätter miteinander in einem Teil mit vorgegebener Breite der schrägen Seite verbunden, um einen Verbindungsverschlußabschnitt (24) zu bilden.
  • Der Eckverschlußabschnitt (15) und der Verbindungsverschlußabschnitt (24) gehen ineinander über. Wenn das Verpackungsmaterial aus einem weichen Blatt zum Ausbilden des Kastenkörpers (11) an den Innenseiten des Kastenkörpers (11) thermisch schweißbar ist, werden der Eckverschlußabschnitt (15) und der Verbindungsverschlußabschnitt (24) durch ein Wärmeverbindungsverfahren (oder ein thermisches Verschmelzungsverfahren) mittels äußerer Hitze, einem Ultraschallschweißverfahren oder einen Induktionschweißverfahren mit Induktionswärme im Kunstharz verschweißt.
  • In dem kleinen dreieckigen Abschnitt (23) bleibt, wie in der 4 gezeigt, in dem Bereich, in dem der Verbindungsverschlußabschnitt (24) nicht ausgebildet wird, ein nicht-verbundener dreieckiger Bereich (25). Sowohl die Größe des vom Eckbereich (20) vorstehenden dreieckigen Bereichs (25) als auch die Höhe des dreieckigen Bereichs (25) sind dabei gleich (W1). Diese Größe (W1) ist gleich der Breite (W1) des Flanschabschnitts (16) und des Flanschabschnitts (17), die später ausgebildet werden. Kurz gesagt weist der in der 4 gezeigte dreieckige Bereich (25) die Form eines rechtwinkligen gleichschenkligen Dreiecks auf.
  • In dem in der 4 gezeigten Zustand sind die Seitenflächenabschnitte (13) und die Seitenflächenabschnitte (14) im wesentlichen unter einem rechten Winkel nach außen gefaltet, und die dreieckigen Bereiche (25) sind so weit entwickelt, daß die Flanschabschnitte (16) und (17) und der Flanschverbindungsabschnitt (18) gebildet werden, an dem der Flanschabschnitt (16) mit dem Flanschabschnitt (17) verbunden ist, wie es in der 5 gezeigt ist. In diesem Zustand der 5 sind der Flanschabschnitt (16), der Flanschabschnitt (17) und der Flanschverbindungsabschnitt (18) zu einer planaren Form entwickelt, die parallel zum Bodenflächenabschnitt (12) ist. Die Verbindungsverschlußabschnitte (24) erstrecken sich im wesentlichen unter einem Winkel von jeweils 135 Grad bezüglich der beiden Seitenflächenabschnitte (13) und (14) nach außen.
  • Nachdem der Flanschabschnitt (16), der Flanschabschnitt (17) und der Flanschverbindungsabschnitt (18) in die planare Form gebracht wurden, die in der 5 gezeigt ist, und nachdem der Kastenkörper (11) mit dem Inhalt gefüllt wurde, wird das Abdeckelement (30) über dem Flanschabschnitt (16), dem Flanschabschnitt (17) und dem Flanschverbindungsabschnitt (18) des Kastenkörpers (11) aufgebracht. Alternativ kann das Abdeckelement (30) mit dem in der 3 und der 1A gezeigten Schritt angebracht werden.
  • Bei dem in der 3 gezeigten Prozeß wird, bevor die Flanschabschnitte (16) und (17) vom Kastenkörper (11) weggefaltet werden, das Abdeckelement (30) an seinen vier Seiten so gefaltet, daß es einen flachen Oberseitenabschnitt (33) sowie Faltabschnitte (31, 31) und Faltabschnitte (32, 32) bildet. Der flache Oberseitenabschnitt (33) des Abdeckelements (30) hat eine Fläche, die gleich oder etwas kleiner ist als die Öffnungsfläche des Kastenkörpers (11). Die Breiten der Faltabschnitte (31, 31) und der Faltabschnitte (32, 32) an den vier Seiten des Abdeckelements (30) haben den Wert (W1). An der Ecke zwischen dem Faltabschnitt (31) und dem Faltabschnitt (32) des Abdeckelements (30) entsteht ein kleiner dreieckiger Faltabschnitt (34).
  • Wie in der 3 gezeigt, wird das so gefaltete Abdeckelement (30) in die Öffnung des Kastenkörpers (11) eingesetzt, der mit dem Inhalt gefüllt wurde. Dabei werden die Faltabschnitte (34) des Abdeckelements (30) in die dreieckigen Bereiche (25) des Kastenkörpers (11) eingesetzt. Es ist dies der in der 1A gezeigte Zustand. In diesem Zustand der 1A sind die Faltabschnitte (31, 31) und (32, 32) des Abdeckelements (30) vorübergehend oder insgesamt mit den Innenseiten der oberen Abschnitte der Seitenflächenabschnitte (13, 13) und (14, 14) verbunden. Dann werden die Faltabschnitte (31, 31) des Abdeckelements (30) und die Seitenflächenabschnitte (13, 13) des Kastenkörpers (11) und die Faltabschnitte (32, 32) des Abdeckelements (30) und die Seitenflächenabschnitte (14, 14) des Kastenkörpers (11) unter einem rechten Winkel und mit der Breite (W1) nach außen gefaltet. Im Ergebnis erhält, wie in der 1B gezeigt, das Abdeckelement (30) eine flache Form, und in der Öffnung des Kastenkörpers (11) werden die Flanschabschnitte (16), die Flanschabschnitte (17) und die Flanschverbindungsabschnitte (18) erzeugt und ausgebildet. Wenn das Abdeckelement (30) nur vorübergehend aufgebracht ist, wird nach der in der 1B gezeigten Entwicklung das Abdeckelement (30) zur Gänze mit den Flanschabschnitten (16), den Flanschabschnitten (17) und den Flanschverbindungsabschnitten (18) verbunden.
  • Dabei kann das Abdeckelement (30) über die leicht abziehbare Verschlußschicht mit einem Klebstoff aufgebracht oder aufgeschweißt werden, wie es oben beschrieben ist. In diesem Fall kann das Abdeckelement (30) leicht vom Kastenkörper (11) abgezogen werden.
  • Die 8 und 9 zeigen ein Beispiel für eine Vorrichtung zum kontinuierlichen Herstellen der Verpackung (10). Die 8 ist eine Seitenansicht der Vorrichtung insgesamt und die 9 eine perspektivische Ansicht zur Erläuterung des Aufbaus eines wesentlichen Teils davon. Die 10 ist eine perspektivische Ansicht für einen Prozeß zum kontinuierlichen Herstellen der Verpackung (10).
  • Die in den 8 und 9 gezeigte Herstellungsvorrichtung (40) ist mit einem Kettenförderer (43) versehen, der zwischen zwei Zahnrollen (41, 42) umläuft. Dieser Kettenförderer (43) ist mit Trennwänden (44) versehen, die in einem konstanten Abstand angebracht sind. Diese Trennwände (44) können immer vom Kettenförderer (43) vorstehen, in der 8 sind sie jedoch so angeordnet, daß die laufenden Trennwände (44) nur dann nach oben stehen, wenn sie sich in der Zeichnung für die Formarbeit nach oben bewegen, wobei sie sich in den Kettenförderer (43) zurückziehen, wenn sie ohne Formarbeit an der unteren Seite entlang laufen. Mit diesem zurückziehenden Aufbau können die Trennwände (44), nachdem die Kastenkörper (11) an einer sechsten Station (VI) der 8 mit dem Inhalt (50) gefüllt wurden, sich aus den Räumen zwischen den benachbarten Kastenkörpern (11, 11) nach unten zurückziehen, damit die Kastenkörper (11, 11) so wie sie sind weiterbefördert werden können.
  • Am Kettenförderer (43) sind zwischen den Trennwänden (44, 44) Bodenpositionierplatten (45) angebracht. Die Trennwände (44) weisen jeweils eine Breite Wa auf, die gleich oder größer als die der Seitenflächenabschnitte (13) an der längeren Seite des Kastenkörpers (11) ist. Die Höhe (H) der Trennwände (44) von den Bodenpositionierplatten (45) ist gleich der Größe (h) in der 2. Diese Größe (h) ist die Summe der Höhen der einzelnen Seitenflächenabschnitte (13, 13) des Kastenkörpers (11) und der Breite (W1) der Flanschabschnitte (16, 17).
  • Aus einem Vorrat (36) von Verpackungsmaterial wird kontinuierlich das Verpackungsmaterial (35) aus einem weichen Blattmaterial zum Ausbilden des Kastenkörpers (11) abgezogen und intermittierend durch Abziehrollen (37) auf den Kettenförderer (43) abgegeben.
  • An einer ersten Station (I) wird von einer Druckplatte (46) so auf die oberste Trennwand (44) gedrückt, daß das Verpackungsmaterial (35) gegen das obere Ende der Trennwand (44) gedrückt wird. Zwischen den Trennwänden (44, 44) befinden sich zwei Drücker (47, 47), die das Verpackungsmaterial (35) so gegen die gegenüberliegenden Innenseiten der Bodenpositionierplatten (45) und der Trennwände (44, 44) drücken, daß das Verpackungsmaterial (35) gefaltet wird und sich der Bodenflächenabschnitt (12) und die Seitenflächenabschnitte (13, 13) an den längeren Seiten bilden, wie es in der 10 gezeigt ist.
  • An einer zweiten Station (II) werden, während das Verpackungsmaterial (35) von den gleichen Drückern (47, 47) weiter gegen die Innenseiten der Bodenpositionierplatten (45) und der Trennwände (44, 44) gedrückt wird, Faltplatten (48, 48) (siehe 9) an den beiden Seiten angehoben. Im Ergebnis wird, wie in der 10 gezeigt, das Verpackungsmaterial (35) im wesentlichen unter einem rechten Winkel an den kürzeren Seiten des Bodenflächenabschnitts (12) so umgefaltet, daß die Seitenflächenabschnitte (14, 14) angehoben werden und die gefalteten vorstehenden Abschnitte (21) in der Form eines rechtwinkligen gleichschenkligen Dreiecks gebildet werden.
  • An einer dritten Station (III) unmittelbar danach werden vorübergehend verschließende Platten (49) seitlich an die Faltplatten (48, 48) gedrückt, um die rechten und linken gefalteten vorstehenden Abschnitte (21, 21), die an der vorangehenden zweiten Station (II) gebildet wurden, zwischen den Faltplatten (48) und den vorübergehend verschließenden Platten (49) einzuklemmen. Diese vorübergehend verschließenden Platten (49) sind zum Beispiel heiße Platten, Ultraschallschweißhörner oder Hochfrequenz-Schwingungsplatten, um die Innenseiten des Verpackungsmaterials (35) vorübergehend an den gefalteten vorstehenden Abschnitten (21) zu verbinden. Durch diese vorübergehenden Verbindungen werden die Innenseiten des Verpackungsmaterials (35) zum Beispiel nur in den Bereichen der Eckverschlußabschnitte (15) punktgeschweißt, wie es in der 4 gezeigt ist.
  • An einer vierten Station (IV) werden die gefalteten vorstehenden Abschnitte (21, 21), die rechts und links vorstehen, zwischen Verschlußplatten (51, 52) so eingeklemmt, daß die Innenseiten des Verpackungsmaterials (35) wie vorher an den gefalteten vorstehenden Abschnitten (21) mittels Hitzeschweißen, Ultraschallweißen oder Hochfrequenzschweißen verschweißt werden und die Eckverschlußabschnitte (15) und die Verbindungsverschlußabschnitte (24) bilden, wie es in der 4 gezeigt ist.
  • Dabei schließen an der dritten Station (III) wie in der 10 gezeigt der zuerst gebildete Kastenkörper (i) und der danach gebildete Kastenkörper (ii) aneinander an, und die gefalteten vorstehenden Abschnitte (21) des Kastenkörpers (i) und die gefalteten vorstehenden Abschnitte (21) des Kastenkörpers (ii) werden kontinuierlich an den beiden Seiten ihrer Grenzbereiche (iii) so ausgebildet, daß sie einander überlappen. Diese Überlappung tritt auch bei der Verschlußarbeit an der vierten Station (IV) auf.
  • An der Station (III) werden daher die beiden benachbarten gefalteten vorstehenden Abschnitte (21, 21) zwischen den Faltplatten (48) und den vorübergehend verbindenden Platten (49) zusammengeklemmt. An der vierten Station (IV) werden die beiden gefalteten vorstehenden Abschnitte (21, 21) zwischen den Verschlußplatten (51, 52) zusammengeklemmt.
  • Das Verpackungsmaterial (35), das dieser Vorrichtung zugeführt wird, ist ein Mehrlagen-Blattmaterial mit einer schweißbaren Lage (oder einer Verschlußlage) an der Innenseite des Kastenkörpers (11) und einer nicht schweißbaren Lage an der Außenseite des Kastenkörpers (11). Dabei werden bei dem verübergehenden Verbinden an der dritten Station (III) und beim Verbinden an der vierten Station (IV) die Innenseiten des Verpackungsmaterials (35) an den Innenflächen der einzelnen gefalteten vorstehenden Abschnitte (21) miteinander verbunden, aber nicht an den Außenseiten der angrenzenden gefalteten vorstehenden Abschnitte (21).
  • An einer fünften Station (V) werden, wie in der 8 gezeigt, die gefalteten vorstehenden Abschnitte (21) mit den Eckverschlußabschnitten (15) und den Verbindungsverschlußabschnitten (24) so abgeschnitten, daß nur die schmalen Abschnitte (22) und der kleine dreieckige Abschnitt (23) der 4 stehenbleiben und die übrigen Teile entfernt werden. In der 8 undsoweiter sind die Schneidvorrichtungen nicht gezeigt.
  • An der sechsten Station (VI) wird, wie in der 8 gezeigt, der gebildete Kastenkörper (11) mit den schmalen Abschnitten (22), den kleinen dreieckigen Abschnitten (23), den Eckverschlußabschnitten (15) und den Verbindungsverschlußabschnitten (24) wie in der 4 gezeigt mit dem Inhalt (50) gefüllt. Dieser Inhalt (50) besteht zum Beispiel aus einem Stapel von gefalteten Papiertüchern. Diese gestapelten Papiertücher im Kastenkörper (11) werden dann mit zugeführten Chemikalien imprägniert, so daß sie zu Feuchttüchern werden.
  • An der nächsten, siebten Station (VII) wirkt eine Druckrolle (55) so auf die Oberseite des Kastenkörpers ein, daß die oberen Abschnitte der Seitenflächenabschnitte (14, 14) nach außen (v) gefaltet werden und die Flanschabschnitte (17, 17) bilden, wie es in der 10 gezeigt ist. An der nächsten, achten Station (VIII) wird das Abdeckelement (30), das von einem Verpackungsmaterialvorrat (38) zugeführt wird, von Abziehrollen (39) abgezogen und durch eine Zuführrolle (56) dem Kastenkörper zugeführt. Dabei werden die von der Druckrolle (55) gefalteten Flanschabschnitte (17, 17) und das Abdeckelement (30) zwischen der Zuführrolle (56) und Klemmrollen (57, 57) eingeklemmt. Dadurch, daß die Zuführrate der Zuführrollen (56) etwas größer gemacht wird als die Zuführrate oberhalb, wird der Abstand zwischen den aufeinanderfolgenden Kastenkörpern größer, wie es durch (iv) in der 10 angezeigt wird, so daß zwischen den vorangehenden und nachfolgenden Kastenkörpern die Flanschabschnitte (16) ausgebildet werden können.
  • Wenn die Flanschabschnitte (16) und die Flanschabschnitte (17) in einer Ebene entwickelt werden, entwickeln sich die Flanschverbindungsabschnitte (18) an den Grenzen zwischen den Flanschabschnitten (16) und den Flanschabschnitten (17), wie es in der 5 gezeigt ist.
  • Nach dem Bereich, in dem sich die Zuführrolle (56) und die Klemmrollen (57, 57) befinden, sind eine Zuführrolle (58) und Klemmrollen (59, 59) zum Aufbringen einer Zuführkraft auf die Flanschabschnitte (17, 17) des Kastenkörpers (11) und das Abdeckelement (30) vorgesehen.
  • An einer neunten Station (IX) zwischen der Zuführrolle (56) und der Zuführrolle (58) steigt außerdem ein Verschlußelement (61) von unten hoch, während sich von oben ein Verschlußelement (62) absenkt. Wie in der 9 gezeigt, hat das untere Verschlußelement (61) eine solche Rahmenform, daß die Flanschabschnitte (16), die Flanschabschnitte (17) und die Flanschverbindungsabschnitte (18) des Kastenkörpers (11) an seiner Oberseite (61a) zu liegen kommen. Im Ergebnis werden die Flanschabschnitte (16), die Flanschabschnitte (17) und die Flanschverbindungsabschnitte (18) sowie das Abdeckelement (30) jeweils einzeln derart zwischen die Verschlußelemente (61, 62) geklemmt, daß der Kastenkörper (11) und das Abdeckelement (30) zum Beispiel durch die Verschlußschicht am Abdeckelement (30) verbunden werden. Dabei kann die Verschlußoperation mit den Verschlußelementen (61, 62) durch Wärmeverbinden, Ultraschallverbinden oder Hochfrequenzverbinden erfolgen.
  • An der nächsten, zehnten Station (X) ist, wie in der 8 gezeigt, vertikal ein Schneidmechanismus (63) derart angeordnet, daß die Flanschabschnitte (16) und das Abdeckelement (30), das die benachbarten beiden Kastenkörper (11, 11) verbindet, längs der in der 10 gezeigten Schnittlinie CL abgeschnitten werden, um die einzelnen Verpackungen (10) zu trennen.
  • In der Herstellungsvorrichtung kann der Kastenkörper bezüglich der Transportrichtung längs oder quer orientiert sein.
  • Wie in der 6A gezeigt, können dabei zwei zusammenhängende Verpackungen (10, 10) hergestellt werden, wobei an einem Zwischenabschnitt des Flanschabschnitts (16), der die Kastenkörpe (11, 11) verbindet, vom Schneidmechanismus (63) eine Perforation (oder Perforationslinie) (PL) ausgebildet wird. In diesem Fall erfolgt das Abschneiden des Flanschabschnitts (16) durch den Schneidmechanismus (63) an jedem zweiten Kastenkörper (11). Bei der in der 6A gezeigten Struktur können die beiden zusammenhängenden Verpackungen als eine Einheit verkauft werden, die in die einzelnen Verpackungen (10) getrennt werden kann, wenn der Nutzer sie längs der Perforation (PL) trennt.
  • Im Mittenbereich des Abdeckelements (30) kann, wie in der 6A gezeigt, eine Öffnungsperforation (PL1) ausgebildet werden. Das Abdeckelement (30) kann dann leicht durch Schneiden entlang der Perforation (PL1) geöffnet werden. In diesem Fall kann das Abdeckelement (30) mit den Flanschabschnitten (16), den Flanschabschnitten (17) und den Flanschverbindungsabschnitten (18) durch eine leicht abziehbare Verschlußschicht verbunden sein oder durch ein gewöhnliches thermisch verbindendes Verschlußmittel, so daß das Abdeckelement (30) nicht leicht von diesen Flanschabschnitten abgezogen werden kann.
  • Wie in der 6B gezeigt, kann im Mittenbereich des Abdeckelements (30) zum Entnehmen des Inhalts eine Öffnung (65) vorgesehen werden. Wenn der Inhalt, etwa Feuchttücher, gegen das Austrocknen geschützt werden muß, wird die Öffnung (65) vorzugsweise mit einem Deckblatt (66) abgedeckt, wobei das Deckblatt (66) mittels einer solchen Klebeschicht (oder Haftschicht) an der Oberfläche des Abdeckelements (30) angebracht ist, daß es wiederholt davon getrennt und wieder aufgebracht werden kann.
  • Wie in der 6B gezeigt, kann außerdem ein Flanschabschnitt (17) (und das damit verbundene Abdeckelement (30)) breiter sein als der andere Flanschabschnitt, so daß er unter Bildung eines Hakenabschnitts (67) gelocht oder geschlitzt werden kann. An diesem Hakenabschnitt (67) kann die Verpackung, wenn sie ausgelegt werden soll, an einer Hakenleiste aufgehängt werden. Um einen Flanschabschnitt (17) wie in der 6B gezeigt zu verbreitern, kann in der Struktur der 5 zum Beispiel eine Verlängerung integral mit dem Flanschabschnitt (17) ausgebildet werden.
  • Alternativ kann eine solche Öffnung im Kastenkörper (11) ausgebildet werden. In diesem Fall kann die Verpackung zum Beispiel mit der Seite nach unten verwendet werden, die vom Abdeckelement (30) verschlossen wird, wie es in der 7 gezeigt ist, und im Bodenflächenabschnitt (12) kann eine Öffnung (68) zum Entnehmen des Inhalts ausgebildet werden. Auch in diesem Fall wird vorzugsweise ein Deckblatt (69) so am Bodenflächenabschnitt (12) angebracht, daß es wiederholt davon getrennt werden kann, wobei die Öffnung (68) vom Deckblatt (69) abgedeckt wird.
  • Als Ergebnis der verschiedenen Strukturen, die oben im Detail beschrieben wurden, umfassen die Vorteile der Erfindung einen oder mehrere der folgenden Punkte:
  • Die Verpackung aus einem weichen Blattmaterial kann eine kleine Außengröße haben, wobei der nicht ausgenutzte Bereich beim Verpacken des Inhalts beseitigt wird; und
    die Verpackung aus einem weichen Blattmaterial kann klein zusammenfaltet oder zusammengeknüllt werden, wenn sie leer ist, so daß sie als Abfall kein großes Volumen einnimmt.
  • Es wurden verschiedene beispielhafte Ausführungsformen beschrieben und gezeigt, die Erfindung ist jedoch nicht auf die gezeigten Ausführungsformen beschränkt. Der Umfang der Erfindung soll nur durch den Umfang der folgenden Patentansprüche eingeschränkt werden.

Claims (10)

  1. Verpackung (10), die einen Kastenkörper (11) mit einer Öffnung und ein Abdeckelement (30) zum Verschließen der Öffnung des Kastenkörpers umfaßt, wobei der Kastenkörper (11) aus einem Verpackungsmaterial aus einem weichen Blattmaterial mit einer Einzellage aus einem Harzfilm oder einer Mehrlagenstruktur mit einem Harzfilm gebildet wird und aufweist (a) einen rechteckigen Bodenflächenabschnitt (12); (b) vier Seitenflächenabschnitte (13, 14), die von den vier Seiten des Bodenflächenabschnitts ausgehend gefaltet sind; (c) Eckbereiche (20) zwischen den angrenzenden Seitenflächenabschnitten; und (d) Flanschabschnitte (16, 17), die von den oberen Enden der Seitenflächenabschnitte (13, 14) in im wesentlichen rechtem Winkel zu diesen und mit einem vorbestimmten Breitenmaß vom Kastenkörper aus nach außen gefaltet sind, wobei das Abdeckelement (30) aus einem Verpackungsmaterial aus einem weichen Blattmaterial mit einer Einzellage aus einem Harzfilm oder einer Mehrlagenstruktur mit einem Harzfilm gebildet wird und mit den oberen Flächen der Flanschabschnitte (16, 17) sowie von Flanschverbindungsabschnitten (18), die kontinuierlich entlang der oberen Enden der Seitenflächenabschnitte (13, 14) und der oberen Enden der Eckbereiche (20) ausgebildet sind, verbunden ist, und wobei durch Verbinden der Innenflächen der Seitenflächenabschnitte (13, 14) in den Eckbereichen (20) Eckverschlußabschnitte (15) gebildet werden, dadurch gekennzeichnet, daß die Flanschverbindungsabschnitte (18), die die Flanschabschnitte (16, 17) verbinden, ohne irgendwelchen Zwischenraum an den oberen Enden der Eckbereiche zwischen den angrenzenden Seitenflächenabschnitten von den Seitenflächenabschnitten ausgehend gefaltet sind, das Verpackungsmaterial aus weichem Blattmaterial des Kastenkörpers (11) eine höhere Steifigkeit als das Verpackungsmaterial des Abdeckelements (30) aufweist, und das Abdeckelement mit den Flanschabschnitten und den Flanschverbindungsabschnitten mittels einer Verschlußschicht leicht abziehbarer Art verbunden ist.
  2. Verpackung nach Anspruch 1, wobei die Eckverschlußabschnitte (15) so ausgebildet sind, daß sie entlang der Eckbereiche (20) zwischen den angrenzenden Seitenflächenabschnitten (13, 14) mit vorbestimmtem Breitenmaß sowie in den Flanschverbindungsabschnitten (18) verlaufen, wobei Verbindungsverschlußabschnitte so im Anschluß an die Eckverschlußabschnitte (15) ausgebildet sind, daß sie jeweils von dem Eckbereich unter einem stumpfen Winkel bezüglich der entsprechenden aneinander angrenzenden Seitenflächenabschnitte gegenüber dem Kastenkörper nach außen verlaufen und die Flanschabschnitte der angrenzenden Seitenflächenabschnitte verbinden.
  3. Verpackung nach Anspruch 1, wobei mindestens die Innenfläche des Kastenkörpers (11) aus einem schweißbaren Verpackungsmaterial ausgebildet ist, wobei die Verschlußabschnitte durch einen Heißverbindungsvorgang, einen Ultraschallverbindungsvorgang oder einen Hochfrequenzverbindungsvorgang gebildet werden.
  4. Verpackung nach Anspruch 1, wobei das Abdeckelement (30) mit Perforationen (PL) versehen ist, entlang denen es zum Öffnen der Verpackung aufgerissen werden kann.
  5. Verpackung nach Anspruch 1, wobei das Abdeckelement (30) mit einer Öffnung (65) versehen ist und ein Deckblatt (66) zum Verschließen der Öffnung des Abdeckelements so an dessen Oberfläche haftet, daß es wiederholt davon trennbar ist.
  6. Verpackung nach Anspruch 1, wobei der Kastenkörper (11) an dem Bodenflächenabschnitt (12) mit einer Öffnung (68) versehen ist, aus der der Inhalt entnommen werden kann, so daß die Verpackung mit abwärts gerichtetem Abdeckelement (30) verwendbar ist.
  7. Verpackung nach Anspruch 6, wobei zum Schließen der am Bodenflächenabschnitt (12) ausgebildeten Öffnung ein Deckblatt (69) so an der Oberfläche des Bodenflächenabschnitts haftet, daß es wiederholt davon trennbar ist.
  8. Verpackung nach Anspruch 1, wobei ein von einem der Seitenabschnitte weggefalteter Flanschabschnitt (17) im Breitenmaß größer ist als die anderen Flanschabschnitte und der Flanschabschnitt (17) mit dem größerem Breitenmaß unter Bildung eines Hakenabschnitts (67) gelocht oder geschlitzt ist.
  9. Verpackung nach Anspruch 1, wobei mehrere Kastenkörper (ii) über die Flanschabschnitte (17) miteinander verbunden sind.
  10. Verpackung nach Anspruch 2, wobei mindestens die Innenfläche des Kastenkörpers (11) aus schweißbarem Verpackungsmaterial ausgebildet ist, wobei die Verschlußabschnitte mittels eines Wärmeverbindungsvorgangs, eines Ultraschallverbindungsvorgangs oder eines Hochfrequenzverbindungsvorgangs gebildet werden.
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