DE3829042A1 - Vakuum-verpackung, verbundfolie zur herstellung einer vakuum-verpackung, vorrichtung zur herstellung der verbundfolie sowie verfahren zur herstellung von vakuum-verpackungen - Google Patents
Vakuum-verpackung, verbundfolie zur herstellung einer vakuum-verpackung, vorrichtung zur herstellung der verbundfolie sowie verfahren zur herstellung von vakuum-verpackungenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vakuum-Verpackung nach dem Oberbegriff
des Patentanspruches 1, eine Verbundfolie nach dem Oberbegriff des
Patentanspruches 9, eine Vorrichtung zur Herstellung der Verbundfolie
sowie ein Verfahren zur Herstellung von Vakuum-Verpackungen nach dem
Oberbegriff des Patentanspruches 15.
Zur Sicherstellung einer erhöhten Haltbarkeit, insbesondere zur Si
cherung des Aromas werden Verbrauchsgüter, insbesondere gemahlener
Röstkaffee vielfach in Vakuum-Verpackungen vertrieben. Derartige
Vakuum-Verpackungen für gemahlenen Röstkaffee sind üblicherweise
aus einer mehrschichtigen Verbundfolie mit einer Metall-Lage und
einer Innenschicht aus thermoplastischem Kunststoff herge
stellt. Die Verpackung wird aus einem fortlaufenden Fo
lienschlauch, üblicherweise mit einer sich in Längsrich
tung erstreckenden Schlauchnaht durch Abtrennen von
Schlauchabschnitten hergestellt. Der Schlauchabschnitt
wird mit einer unteren quergerichteten Verschlußnaht zu
einem Beutel umgeformt, der Beutel wird befüllt und dann
nach dem Evakuieren durch eine obere quergerichtete Ver
schlußnaht luftdicht verschlossen.
Bei der Verpackung von gemahlenem Röstkaffee wird der
Packungsinhalt bei diesem Vorgang zu einem formstabilen,
quaderförmigen Block geformt. Die überstehenden Bereiche
des Folienschlauches werden flach zusammengelegt zum An
bringen der Verschlußnähte. Dadurch entsteht die als Flos
senfaltung bezeichnete Gestaltung der oberen und unteren
Endbereiche der Packung. Diese werden gegen die Stirn- und
Bodenseiten des Kaffee-Blocks gefaltet. An den Seiten über
stehende, annähernd dreieckförmige Lappen werden ebenfalls
gegen Stirnseite und Bodenseite gefaltet. Es entsteht so
ein insgesamt quaderförmiger Formling, der üblicherweise in
einer Außenpackung aus Karton oder beschichtetem Papier
Aufnahme findet.
Das Öffnen solcher Vakuum-Verpackungen ist aufgrund der
verwendeten Verbundfolie mit ihrer bekannt hohen Festig
keit nur mittels einer Schere oder dergleichen Werkzeug
möglich. Um diese Notwendigkeit eines zusätzlichen Werk
zeuges zu vermeiden, wurde im deutschen Gebrauchsmuster
75 08 452 vorgeschlagen, unterhalb der oberen Verschluß
naht einen quergerichteten Aufreißstreifen anzubringen. An
einem randseitigen Ende des Aufreißstreifens wird durch
die verschweißte Verbundfolie eine Grifflasche gebildet,
die zum Öffnen der Verpackung mit Hilfe des Aufreißstrei
fens erfaßt werden kann. Die Grifflasche wird durch zwei
seitliche am Ende des Aufreißstreifens angebrachte, paralle
le Standschnitte in der Verbundfolie definiert. Hierdurch
entsteht aber eine unzulängliche Dichtigkeit der Verpackung,
so daß das Vakuum bereits vor dem Öffnen der Verpackung
abgebaut und somit der Aromaschutz nicht mehr gewährleistet
ist. Die Handhabung der bekannten Verpackung ist darüber
hinaus schwierig.
In der älteren Anmeldung derselben Anmelderin, auf deren
Inhalt hiermit ausdrücklich verwiesen und dieser zum Ge
genstand der vorliegenden Anmeldung gemacht wird
(P 38 07 469.9) ist eine Vakuum-Verpackung der eingangs
genannten Art bekannt, bei der ein der Grifflasche zuge
kehrtes Ende (Griffende) des Aufreißstreifens mit einem
die Dichtigkeit der verschweißten Verbundfolie (Seitenver
schweißung) gewährleistenden Abstand von den Stanzschnit
ten endet bzw. angeordnet ist.
In der vorgenannten älteren Anmeldung, wie auch in der
oben genannten Druckschrift wird vorgeschlagen, den Auf
reißstreifen auf der Innenseite der Verbundfolie mit die
ser durch eine Klebung zu verbinden. Diese Art der Verbin
dung bringt jedoch die Gefahr mit sich, daß Lösungsmittel
reste oder der Klebstoff selbst verdampfen und somit die
besonders wichtige Geschmacksneutralität nicht gewährlei
stet ist. Darüber hinaus ist die Festigkeit der Verbindung
von erheblicher Wichtigkeit, da die Verbundfolie der Ver
packung sicher aufreißbar sein muß, ohne daß der Benutzer
beim Aufreißen nach anfänglichen Öffnungserfolgen plötzlich
den abgelösten Aufreißstreifen in der einen Hand, die halb
geöffnete Packung in der anderen Hand hält.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Verpackung
der eingangs genannten Art dahingehend weiterzubilden, daß
eine gesteigerte Sicherheit bei der Handhabung bei gleich
zeitig erhöhter Geschmacksneutralität gewährleistet wird.
Zur Lösung dieser Aufgabe besteht der Aufreißstreifen aus
einer Verbundfolie, die ebenfalls eine siegelfähige außen
liegende Schicht aufweist, über welche der Aufreißstreifen
unter Aufeinanderlegen der beiden siegelfähigen Schichten
mit der Verpackungsverbundfolie versiegelt ist.
Zum einen ist durch die Art der Verbindung zwischen Auf
reißstreifen und Verpackungs-Verbundfolie, nämlich durch
das Versiegeln oder Verschweißen gesichert, daß die Ver
bindung geschmacksneutral ist, zum anderen wird dadurch
eine hoch-feste Verbindung geschaffen. Dadurch, daß der
Aufreißstreifen ebenfalls als Verbundfolie ausgebildet ist,
wird zum einen eine besonders hohe Reißfestigkeit des
Streifens sichergestellt, zum anderen wird eine besonders
gute Wärmeverteilung beim Siegeln und somit eine besonders
sichere Verbindung der beiden thermoplastischen Schichten
sichergestellt.
Besonders bevorzugt ist eine Verpackung, bei welcher der
Aufreißstreifen über Punktsiegelstellen mit Unterbrechun
gen der Versiegelung in seiner Längsrichtung gesehen mit
der Verpackungs-Verbundfolie verbunden ist. Wenn man näm
lich einen Verbundfolien-Aufreißstreifen über seine gesamte
Länge mit der Verpackungs-Verbundfolie verschweißt, so
kommt es zu einem Verwerfen der Folie im bzw. in der Nähe
des Verbindungsbereiches, was wiederum dazu führt, daß die
Folie bei den nachfolgenden Bearbeitungsschritten in den
dazugehörigen Maschinen klemmt bzw. verletzt wird. Dies
führt bei den heute geforderten hohen Taktraten der Ver
packungsmaschinen zu erheblichen Störungen, die mit hohen
Kosten verbunden sind. Wenn man aber den Aufreißstreifen
diskontinuierlich mit der Verpackungs-Verbundfolie verbin
det, so daß zwischen einzelnen Punktsiegelstellen Unter
brechungen der Verschweißung liegen, so hat es sich über
raschenderweise gezeigt, daß dann keine bzw. nur minimale
Verwerfungen in der Verpackungsfolie auftreten. Dies wiede
rum bedeutet, daß die Verpackungsmaschinen mit höherer Ge
schwindigkeit arbeiten und somit der Herstellungsvorgang
effizienter gestaltet werden kann.
Da sich die soeben beschriebene Lehre zur Herstellung
auch anders gearteter Verpackungen eignet, die einen hoch
festen, geschmacksneutralen Aufreißstreifen aufweisen sol
len, bezieht sich die Erfindung gleichfalls auf eine Ver
bundfolie mit darauf aufgebrachten Aufreißstreifen der ein
gangs genannten Art.
Zur Herstellung einer solchen Verbundfolie eignet sich
eine Siegelbacke, deren aufheizbare und auf einen aufzusie
gelnden Aufreißstreifen aufdrückbare Siegelfläche mit Ker
ben derart versehen ist, daß sich in Längsrichtung der Sie
gelbacke gesehen eine Vielzahl von Einzel-Siegelflächen er
gibt, welche in einer Reihe liegend durch die Kerben von
einander getrennt sind. Durch eine derartige Vorrichtung
ist sichergestellt, daß sich nur Punkt-Siegelstellen bilden
und die Verpackungsfolie somit verwerfungsfrei bleibt und
damit in den dazugehörigen Verpackungsmaschinen leichter
verarbeitet werden kann.
Die Erfindung bezieht sich gleichfalls auch auf ein Verfah
ren zur Herstellung einer Vakuum-Verpackung der eingangs
genannten Art, wobei nach dem Spreizen des oberen Berei
ches und Bilden der Faltflosse diese in einem Zwischen
schritt sowohl in den Randbereichen als auch in einem mitt
leren Bereich derart abschnittsweise versiegelt wird, daß
zwar unversiegelte Rest-Öffnungsabschnitte verbleiben, über
welche die Luft aus der Packung absaugbar ist, die verblei
bende Öffnung aber im wesentlichen kollabiert (nicht klaf
fend) mit aufeinander liegenden Verbundfolien-Innenflächen
erhalten bleibt. Dies ist von besonderer Wichtigkeit beim
abschließenden Anbringen der Verschlußnaht, da zunächst
durch die noch offene Packung Luft abgesaugt wird und da
durch bei den bisher üblichen Verfahren die Öffnung in
der Packung aufklaffte. Beim nachfolgenden Anbringen der
Verschlußnaht kam es dann zur Faltenbildung und dadurch zu
Undichtigkeiten und somit zu Ausschuß. Dies wird durch die
Versiegelung im mittleren Bereich nunmehr sicher vermieden.
Weitere erfindungswesentliche Merkmale ergeben sich aus
den Unteransprüchen sowie aus der nachfolgenden Beschrei
bung bevorzugter Ausführungsformen der Erfindung, die an
hand von Abbildungen näher beschrieben werden. Hierbei
zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Darstellung einer gefüll
ten Verpackung beim Öffnen;
Fig. 2 eine Draufsicht auf eine geschlossene Packung
mit aufgeklappten Flossen gemäß einer ersten
bevorzugten Ausführungsform der Erfindung;
Fig. 3 zwei verschiedene Ausführungsformen der Erfin
dung betreffend eine Verpackungsfolie mit auf
gebrachten Aufreißstreifen in Draufsicht;
Fig. 4 und 5 Schnitte entlang der Linien IV-IV bzw. V-V
aus Fig. 3;
Fig. 6 bis 8 drei weitere bevorzugte Ausführungsformen der
Erfindung in Darstellungen ähnlich der nach
Fig. 2;
Fig. 9 eine Siegelbacke gemäß einer bevorzugten Ausfüh
rungsform der Erfindung in Draufsicht; und
Fig. 10 einen Schnitt entlang der Linie X-X aus Fig. 9.
Die in den Zeichnungen als Ausführungsbeispiele dargestell
ten Vakuum-Verpackungen dienen zur Aufnahme von gemahlenem
Röstkaffee. Der Grundaufbau einer derartigen Vakuum-Ver
packung umfaßt eine Außenumhüllung (nicht dargestellt) aus
Papier, Karton oder dergleichen und eine Innenverpackung,
die eigentliche Vakuum-Verpackung. Diese besteht aus einem
Abschnitt eines Folienschlauches einer mehrschichtigen,
aroma- und luftdichten Verbundfolie, deren Aufbau weiter
unten näher beschrieben wird.
Zur Herstellung der Vakuum-Verpackung in an sich bekannter
Weise wird zunächst ein fortlaufender Folienschlauch mit
in Längsrichtung verlaufender Schlauchnaht gebildet. Von
diesem Folienschlauch werden einzelne Schlauchabschnitte
abgetrennt, jeweils zur Bildung einer Vakuum-Verpackung.
Nach Aufbringen einer unteren, quergerichteten Verschluß
naht durch thermische Schweißung bzw. Siegelung (nicht
gezeigt) wird der nun entstandene Beutel gefüllt und da
nach evakuiert. Während des Evakuierens wird der Packungs
inhalt (gemahlener Röstkaffee) durch entsprechende äußere
Formgebungsorgane (nicht gezeigt) zu einem quaderförmigen
Block geformt, nämlich zu einem Kaffeeblock 10. Dieser ist
durch das Vakuum innerhalb der Verpackung fest und form
stabil. Das obere Ende der schlauchförmigen Verpackung
wird nun durch eine quergerichtete Verschlußnaht 11 dicht
verschlossen, und zwar durch entsprechende, bekannte ther
mische Siegelbacken (nicht gezeigt). Bei den in den Fig. 6
und 7 gezeigten bevorzugten Ausführungsformen werden
zunächst seitliche Teilnähte 12, 12′ sowie eine dazwischen
liegende Fixiernaht 13 angebracht, so daß die zwischen
den seitlichen Teilnähten 12, 12′ zunächst entstehende,
an sich leicht aufklappende Öffnung über die Fixiernaht
13 im zusammengeklappten Zustand gehalten wird. Während
des Evakuierens kann jedoch durch die zwei Teilöffnungen
die Luft abgesaugt werden. Danach wird die sich über die
volle Breite erstreckende Verschlußnaht 11 hergestellt.
Die so ausgebildete Packung bildet im Bereich oberhalb und
unterhalb des Kaffeeblocks 10 eine hervorstehende Flossen
faltung 14. Diese besteht aus einem endseitigen, rechtecki
gen Verschlußabschnitt 15 und einem daran anschließenden tra
pezförmigen Übergangsstück 16. Letzteres geht in den qua
derförmigen Bereich des Kaffeeblocks 10 über. Die Verschluß
naht 11 befindet sich im Bereich des rechteckigen Verschluß
abschnittes 15, nämlich unmittelbar benachbart zum freien
Öffnungsrand.
Bei der fertigen Verpackung sind die über den Kaffeeblock
10 hinwegragenden Teile der Flossenfaltung 14 gegen die
obere und untere Stirnseite des Kaffeeblocks 10 gefaltet,
so daß ein insgesamt quaderförmiges Gebilde geschaffen ist,
welches in der beschriebenen Weise in einer Außenumhüllung
Aufnahme findet.
Zum Öffnen der luftdicht verschlossenen Verpackung bzw.
zum Aufreißen der Verbundfolie ist im Bereich der Flossen
faltung 14 ein quer zum Folienschlauch und zur Längsachse
des Kaffeeblocks 10 gerichteter Aufreißstreifen 17 ange
bracht. Dieser befindet sich an der Innenseite der Verbund
folie. Der Aufreißstreifen 17 wird zweckmäßigerweise be
reits an der noch zusammenhängenden Bahn der Verbundfolie
angebracht, also noch vor Bildung des Folienschlauches,
und zwar in einer der Position innerhalb der Verpackung
entsprechenden Relativstellung.
An einer Seite der Verpackung bzw. an einem Ende des Auf
reißstreifens 17 bildet dieser ein Griffende 18, in dessen
Bereich eine Grifflasche 19 aus dem Material der Verbund
folie gebildet wird. Diese Grifflasche 19 befindet sich
derart in Relativstellung zum Aufreißstreifen 17 bzw. zu
dessen Griffende 18, daß man den Aufreißstreifen 17 zusam
men mit der Grifflasche 19 erfaßt und so die Verbundfolie
über die Länge des Aufreißstreifens 17 schlitzartig auf
trennen kann.
Das Griffende 18 und die Grifflasche 19 befinden sich im
Bereich einer flächenförmigen Verschweißung von einander
gegenüberliegenden Folienwandungen im Bereich des Verschluß
abschnittes 15 oder des Übergangsstückes 16. Diese Seiten
verschweißung 20 dient insbesondere zur Aufrechterhaltung
der Dichtigkeit, zum anderen bildet sie aber auch einen
aussteifenden Bereich, der den Aufreißvorgang in der An
fangsphase begünstigt. Dies ist besonders beim Ausführungs
beispiel nach Fig. 7 der Fall, bei welchem das Griffende
18 des Aufreißstreifens 17 nicht bis in die Grifflasche 19
hineingezogen ist, sondern vor dieser endet.
Die Grifflasche 19 ist bei allen Ausführungsformen der
Erfindung durch Stanzschnitte 27, 28 und 29 definiert. Wich
tig ist die Relativstellung zwischen dem Griffende 18 und
der Grifflasche 19 bzw. zu den Stanzschnitten derart, daß
ein ausreichender, die Dichtigkeit gewährleistender Abstand
zwischen den Stanzschnitten und dem Aufreißstreifen gewähr
leistet ist. Dieser Abstand sollte 4 mm oder mehr betragen.
Dies ist besonders leicht bei der in Fig. 7 gezeigten Aus
führungsform der Erfindung zu erreichen, da dort das Griff
ende 18 des Aufreißstreifens 17 nicht bis in die Griff
lasche 19 hineingeführt ist. Dadurch aber, daß die zum
Aufreißstreifen 17 parallel verlaufenden oberen und unteren
Stanzschnitte 27, 28 bereits eine Reißrichtung vorgeben,
ist gewährleistet, daß beim Anziehen an der Grifflasche 19
ein genügend großer Materialabschnitt des Aufreißstreifens
17 zusammen mit dem versteiften Bereich 20 erfaßt wird.
Selbstverständlich kann anstelle der U-förmigen Stanzung
26 auch eine V-förmige oder halbkreisförmige Stanzung vor
genommen werden. Wesentlich ist jedoch, daß die Grifflasche
19 zunächst flächig innerhalb des Bereiches 20 liegt und
dann vom Benutzer einfach herausgedrückt und angefaßt wer
den kann. Der rings um die U-Stanzung 26 verbleibende Ma
terialsteg 30-32 bleibt dann stehen und kann vom Benutzer
mit der anderen Hand ergriffen werden, so daß das Aufreißen
weiter erleichtert wird.
Die Dichtigkeit der Anordnungen nach den Fig. 6 bis 8
ist gegenüber derjenigen nach Fig. 2 dadurch erhöht, daß
der Aufreißstreifen 17 vor einer Endverschweißung 34 im
Bereich des Seitenrandes endet.
Die in Fig. 8 gezeigte Seitenverschweißung 20 weist einen
pfeilförmig auf den Aufreißstreifen 17 gerichteten Innen
rand auf, wobei durch diese Formgebung gewährleistet ist,
daß beim Aufreißen der obere und der untere Riß in der Ver
bundfolie bzw. im Bereich 20 auf den Aufreißstreifen 17
zulaufen.
Im folgenden wird die Verpackungs-Verbundfolie mit dem
darauf angebrachten Aufreißstreifen anhand der Fig. 3
bis 5 näher beschrieben.
Zum Herstellen eines Folienschlauches bzw. der daraus ent
stehenden Packung wird eine Verpackungs-Verbundfolie 32
mit Aufreißstreifen 17 versehen. Diese Aufreißstreifen 17
bestehen ebenfalls aus einer Verbundfolie, die aus einer
Lage Aluminiumfolie 24, aus einer Polyesterschicht 25 und
einer siegelfähigen Schicht 23 besteht, welche ein thermo
plastisches Material, insbesondere heißsiegelfähiges Poly
ethylen niedriger Dichte umfaßt. Vorzugsweise ist die Ver
bundfolie 22 für den Aufreißstreifen 17 aus einer 7 µ
dicken Aluminiumschicht, einer etwa 12 µ dicken Polyester-
und einer etwa 100 µ dicken Polyethylenschicht aufgebaut.
Diese Folie wird in Streifen geeigneter Breite und Länge
geschnitten und auf eine fortlaufende Bahn der Verpackungs-
Verbundfolie 32 aufgeschweißt. Die Verpackungs-Verbundfolie
32 umfaßt eine außen (auf der fertiggestellten Packung)
liegende Polyesterschicht 36, eine Aluminiumfolie 37 und
eine innenliegende Schicht 38 aus heißsiegelfähigem Ma
terial, insbesondere aus heißsiegelfähigem Polyethylen
niedriger Dichte. Die außenliegende Polyesterschicht ist
vorzugsweise etwa 12 µ dick, die Aluminiumfolie etwa 9 µ
dick und die innenliegende heißsiegelfähige Polyethylen
schicht 38 ist etwa 70 µ dick. Die Verbindung zwischen den
Schichten erfolgt vorzugsweise über aushärtende Polyurethan
kleber.
Die Aufreißstreifen 17 werden auf die Verpackungs-Verbund
folie 32 aufgesiegelt bzw. aufgeschweißt und zwar durch
eine entsprechende örtliche Erwärmung und gleichzeitige
Anwendung von Druck. Dadurch ergibt sich ein Verschmelzen
der beiden heißsiegelfähigen Schichten 23 und 38, wie dies
in Fig. 4 durch eine Unterbrechung der Trennungslinien
zwischen den beiden Schichten angedeutet ist. Die so ent
stehende Verbindung birgt keinerlei Gefahr des Abgebens
von Dämpfen, die geschmacksstörend oder gar giftig wirken
könnten, da kein weiteres Material außerdem ohnehin ge
schmacksneutralen Polyethylen Verwendung findet. Darüber
hinaus ist die Verbindung außerordentlich fest, so daß
ein Abreißen des Aufreißstreifens 17 beim Aufreißen nicht
geschehen kann. Die gute Verschweißbarkeit der den Aufreiß
streifen 17 bildenden Verbundfolie 22 mit der Verpackungs-
Verbundfolie 32 wird dadurch begünstigt, daß die Metall-
insbesondere Aluminiumschicht 24 die durch die Heißsiegel-
Werkzeuge bzw. -backen eingeleitete Wärme schnell und gleich
mäßig über das Material verteilt.
Besonders bevorzugt ist die Art der punktförmigen Verbin
dung zwischen dem Aufreißstreifen 17 und der Verpackungs
folie 32, die in Fig. 3 rechts bzw. in Fig. 5 im Schnitt
gezeigt ist. Überraschenderweise hat es sich nämlich ge
zeigt, daß eine durchgehende Verschweißung (Fig. 3 links)
zwischen der Verbundfolie 22 für den Aufreißstreifen 17 und
der Verpackungs-Verbundfolie 32 zu einem Verwerfen der
Verpackungsfolie 32 im Bereich des Aufreißstreifens 17
führt. Demgegenüber kommt es zu einer derartigen Verwer
fung überraschenderweise nicht, wenn lediglich Punkt-Sie
gelstellen 39 abwechselnd mit Unterbrechungen 40 vorgesehen
sind, so daß der Aufreißstreifen 17 nur etwa über die Hälfte
seiner Länge tatsächlich mit der Verpackungs-Verbundfolie
32 verbunden bzw. verschweißt ist. Obwohl diese Verbindung
nicht durchgehend ist, hat sich eine praktisch nicht ver
minderte Haltbarkeit der Verbindung gezeigt. Es scheint so
zu sein, daß durch die Ausnehmungen 40 ein Ausgleich der
beim Schweißen entstehenden Spannungen erfolgen kann, der
dazu führt, daß das oben beschriebene und für die Verar
beitungsmaschinen sehr kritische Verwerfen der Verbundfolie
32 vermieden wird.
Zur Herstellung einer solchen Verbundfolie 32 mit aufge
siegelten Aufreißstreifen 17 eignet sich eine Siegel-Backe,
wie sie in den Fig. 9 und 10 schematisiert gezeichnet
ist. Aus diesen Abbildungen geht hervor, daß die Siegel-
Backe 41 einen aufheizbaren Körper umfaßt, der an seinem ei
nen Ende Siegelflächen 42 trägt, die über Kerben 43 vonein
ander getrennt sind. Durch diese Anordnung ist gewährlei
stet, daß an den Stellen, an welchen die Siegelflächen 42
auf die Folien aufgesetzt werden, Punktsiegelstellen 39
entstehen, während im Bereich der zwischen den Siegelflä
chen 42 liegenden Kerben 43 keine Versiegelung geschieht,
so daß dort die zuvor erwähnten Unterbrechungen 40 in der
Verbindung zwischen den beiden Folien auftreten, die dann
zum gewünschten Spannungsausgleich führen.
Bei dem in Fig. 9 gezeigten Ausführungsbeispiel sind die
Siegelflächen 42 rhombenförmig ausgebildet und weisen in
Längsrichtung der Siegelbacke 41 etwa eine gleiche Breite
auf, wie die dazwischenliegenden Kerben 43. Bei einer
anderen bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Siegel-Backe 41 weisen die Einzelsiegelflächen 42 eine
runde bzw. rechteckige Gestalt auf. Die mit einer solchen
Siegel-Backe erzielbaren Ergebnisse sind in den Fig.
2 und 3 bzw. 7 gezeigt.
Die Breite der Kerben 43 (in Längsrichtung der Siegel-
Backen 41 gesehen) ist derart gewählt, daß sich die oben
erwähnten Spannungen ausgleichen können, vorzugsweise be
trägt die Breite der Kerben 43 etwa nur das halbe bis zwei
fache der entsprechenden Breite der Flächen 42.
Bezugszeichenliste
10 Kaffeeblock
11 Verschlußnaht
12, 12′ Teilnaht
13 Fixiernaht
14 Flossenfaltung
15 Verschlußabschnitt
16 Übergangsstück
17 Aufreißstreifen
18 Griffende
19 Grifflasche
20 Seitenverschweißung
21 Seitenrand
22 Verbundfolie
23 Siegelfähige Schicht
24 Aluschicht
25 Polyesterschicht
26 U-Stanzung
27 Stanzschenkel
28 Stanzschenkel
29 Querstanzung
30 Materialsteg
31 Materialsteg
32 Verpackungs-Verbundfolie
33 Seitenrand
34 Endverschweißung
35 Seitenverschweißung
36 Polyesterschicht
37 Aluschicht
38 Siegelfähige Schicht
39 Punktsiegelstelle
40 Unterbrechung
41 Siegel-Backe
42 Einzel-Siegelfläche
43 Kerbe
11 Verschlußnaht
12, 12′ Teilnaht
13 Fixiernaht
14 Flossenfaltung
15 Verschlußabschnitt
16 Übergangsstück
17 Aufreißstreifen
18 Griffende
19 Grifflasche
20 Seitenverschweißung
21 Seitenrand
22 Verbundfolie
23 Siegelfähige Schicht
24 Aluschicht
25 Polyesterschicht
26 U-Stanzung
27 Stanzschenkel
28 Stanzschenkel
29 Querstanzung
30 Materialsteg
31 Materialsteg
32 Verpackungs-Verbundfolie
33 Seitenrand
34 Endverschweißung
35 Seitenverschweißung
36 Polyesterschicht
37 Aluschicht
38 Siegelfähige Schicht
39 Punktsiegelstelle
40 Unterbrechung
41 Siegel-Backe
42 Einzel-Siegelfläche
43 Kerbe
Claims (17)
1. Vakuum-Verpackung aus einem Folienschlauch einer mehr
schichtigen Verbundfolie, die mindestens eine siegelfähige
(thermoplastische) außenliegende Schicht aufweist, für
schüttfähige Güter, insbesondere (gemahlenen) Röstkaffee,
der zu einem formstabilen (quaderförmigen) Kaffee-Block
geformt und der mit einer oberen Verschlußnaht im Bereich
einer Flossenfaltung versehen ist, wobei ein Aufreißstreifen
im Bereich der Flossenfaltung zwischen (Kaffee-)Block und
Verschlußnaht angeordnet ist, der bis an oder in den Bereich einer
randseitigen, durch Stanzschnitte der hier verschweißten
Verbundfolien (Seitenverschweißung) definierten Grifflasche
geführt ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Aufreißstreifen (17) aus einer Verbundfolie (22)
besteht, die ebenfalls eine siegelfähige (thermoplastische)
außenliegende Schicht (23) aufweist, über welche der Auf
reißstreifen (17) unter Aufeinanderliegen der beiden
siegelfähigen Schichten (23, 38) mit der Verpackungsverbund
folie versiegelt ist.
2. Vakuum-Verpackung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß beide Verbundfolien (22, 32) eine Metall- vorzugsweise
Aluminiumschicht (24, 37) umfassen.
3. Vakuum-Verpackung nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Metallschicht der Aufreißstreifen-Verbundfolie (22)
über eine Zwischenschicht (25) eines anderen Kunstharzes,
vorzugsweise Polyester, mit der siegelfähigen Schicht (23)
verbunden ist.
4. Vakuum-Verpackung nach einem der Ansprüche 2 oder 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Metallschichten (24, 37) beider Verbundfolien (22,
32) im wesentlichen die gleiche Dicke aufweisen.
5. Vakuum-Verpackung nach einem der vorhergehenden An
sprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Aufreißstreifen (17) über Punktsiegelstellen (39)
mit Unterbrechungen (40) der Versiegelung in seiner Längs
richtung gesehen mit der Verpackungsverbundfolie (32)
versiegelt ist.
6. Vakuum-Verpackung nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß in Längsrichtung des Aufreißstreifens (17) gesehen die
Längen der Punktsiegelstellen (39) in derselben Größen
ordnung wie die Unterbrechungen (40) liegen, vorzugsweise
die halbe bis zweifache Länge betragen.
7. Vakuum-Verpackung nach einem der Ansprüche 5 oder 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Breite der Punktsiegelstellen (39) im wesentlichen
derjenigen des Aufreißstreifens (17) entspricht.
8. Vakuum-Verpackung nach einem der Ansprüche 5 bis 7,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Punktsiegelstellen (39) rund, rechteckig, insbe
sondere aber rhombenförmig sind.
9. Verbundfolie mit mindestens einer außenliegenden siegel
fähigen Schicht zur Herstellung von Verpackungen mit Auf
reißstreifen, insbesondere zur Herstellung von Vakuum-
Verpackungen nach einem der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Aufreißstreifen (17) ebenfalls aus einer Verbund
folie (22) mit einer außenliegenden siegelfähigen Schicht
(23) besteht und auf die siegelfähige Schicht (38) der Ver
bundfolie (32) der Aufreißstreifen (17) mit aufeinander
liegenden siegelfähigen Schichten (23, 38) aufgesiegelt ist.
10. Verbundfolie nach Anspruch 9,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Aufreißstreifen (17) über Punktsiegelstellen (39)
mit Unterbrechungen (40) der Versiegelung in seiner Längs
richtung gesehen mit der Verbundfolie (32) versiegelt ist.
11. Verbundfolie nach Anspruch 10,
dadurch gekennzeichnet,
daß in Längsrichtung des Aufreißstreifens (17) gesehen, die
Längen der Punktsiegelstellen (39) in derselben Größen
ordnung wie die Unterbrechungen (40) liegen, vorzugsweise
die halbe bis zweifache Länge betragen.
12. Verbundfolie nach einem der Ansprüche 10 oder 11,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Breite der Punktsiegelstellen (39) im wesentlichen
derjenigen des Aufreißstreifens (17) entspricht.
13. Vorrichtung zur Herstellung einer Verbundfolie nach
einem der Ansprüche 9 bis 12,
gekennzeichnet durch
eine Siegelbacke (41), deren aufheizbare und auf einen auf
zusiegelnden Aufreißstreifen aufdrückbare Siegelfläche (42)
mit Kerben (43) derart versehen ist, daß sich in Längs
richtung der Siegelbacke (41) gesehen eine Vielzahl von
Einzel-Siegelflächen (44) ergibt, welche in einer Reihe
liegend durch die Kerben (43) voneinander getrennt sind.
14. Vorrichtung nach Anspruch 13,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Kerben (43) und die Einzel-Siegelflächen (44) in
Längsrichtung der Siegelbacke (41) gesehen im wesentlichen
gleich breit sind.
15. Verfahren zur Herstellung einer Vakuum-Verpackung aus
einem Folienschlauch einer mehrschichtigen Verpackungs-
Verbundfolie für schüttfähige Güter, insbesondere für
(gemahlenen) Röstkaffee, wobei der Folienschlauch mit einer
unteren Verschlußnaht zur Bildung eines Beutels verschlos
sen, der Beutel mit dem Gut gefüllt, der obere (über
stehende) Bereich zur Bildung einer Faltflosse gespreizt,
die Luft aus der Packung abgesaugt und abschließend eine
quer über die Flosse verlaufende Verschlußnaht (Versiege
lung) angebracht werden,
dadurch gekennzeichnet,
daß nach dem Spreizen des oberen Bereiches und Bilden der
Faltflosse diese in einem Zwischenschritt sowohl in den
Randbereichen als auch in einem mittleren Bereich derart
abschnittsweise versiegelt wird, daß zwar unversiegelte
Rest-Öffnungsabschnitte verbleiben, über welche die Luft aus
der Packung absaugbar ist, die verbleibende Öffnung aber im
wesentlichen kollabiert (nicht klaffend) mit aufeinander
liegenden Verbundfolien-Innenflächen erhalten bleibt.
16. Verfahren nach Anspruch 15,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Verschlußnaht derart an dem zur unteren Verschlußnaht
entgegengesetzten Ende gelegt wird, daß der im Zwischenab
schnitt versiegelte Bereich mindestens teilweise zwischen die
beiden Verschlußnähte zu liegen kommt.
17. Verfahren nach Anspruch 16,
dadurch gekennzeichnet,
daß die obere Verschlußnaht derart angebracht wird, daß sie
den im Zwischenschritt versiegelten Bereich teilweise über
deckt.
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