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DE3829042A1 - Vakuum-verpackung, verbundfolie zur herstellung einer vakuum-verpackung, vorrichtung zur herstellung der verbundfolie sowie verfahren zur herstellung von vakuum-verpackungen - Google Patents

Vakuum-verpackung, verbundfolie zur herstellung einer vakuum-verpackung, vorrichtung zur herstellung der verbundfolie sowie verfahren zur herstellung von vakuum-verpackungen

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Publication number
DE3829042A1
DE3829042A1 DE3829042A DE3829042A DE3829042A1 DE 3829042 A1 DE3829042 A1 DE 3829042A1 DE 3829042 A DE3829042 A DE 3829042A DE 3829042 A DE3829042 A DE 3829042A DE 3829042 A1 DE3829042 A1 DE 3829042A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
composite film
tear strip
sealable
packaging
vacuum packaging
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE3829042A
Other languages
English (en)
Inventor
Gerhard Hemm
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Jacobs Suchard GmbH
Original Assignee
Jacobs Suchard GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Jacobs Suchard GmbH filed Critical Jacobs Suchard GmbH
Priority to DE3829042A priority Critical patent/DE3829042A1/de
Priority to EP89114249A priority patent/EP0358916A1/de
Priority to US07/392,025 priority patent/US4993555A/en
Priority to JP1218436A priority patent/JPH02152651A/ja
Priority to KR1019890012159A priority patent/KR900003034A/ko
Publication of DE3829042A1 publication Critical patent/DE3829042A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D5/00Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper
    • B65D5/42Details of containers or of foldable or erectable container blanks
    • B65D5/70Break-in flaps, or members adapted to be torn-off, to provide pouring openings
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
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  • Mechanical Engineering (AREA)
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Description

Die Erfindung betrifft eine Vakuum-Verpackung nach dem Oberbegriff des Patentanspruches 1, eine Verbundfolie nach dem Oberbegriff des Patentanspruches 9, eine Vorrichtung zur Herstellung der Verbundfolie sowie ein Verfahren zur Herstellung von Vakuum-Verpackungen nach dem Oberbegriff des Patentanspruches 15.
Zur Sicherstellung einer erhöhten Haltbarkeit, insbesondere zur Si­ cherung des Aromas werden Verbrauchsgüter, insbesondere gemahlener Röstkaffee vielfach in Vakuum-Verpackungen vertrieben. Derartige Vakuum-Verpackungen für gemahlenen Röstkaffee sind üblicherweise aus einer mehrschichtigen Verbundfolie mit einer Metall-Lage und einer Innenschicht aus thermoplastischem Kunststoff herge­ stellt. Die Verpackung wird aus einem fortlaufenden Fo­ lienschlauch, üblicherweise mit einer sich in Längsrich­ tung erstreckenden Schlauchnaht durch Abtrennen von Schlauchabschnitten hergestellt. Der Schlauchabschnitt wird mit einer unteren quergerichteten Verschlußnaht zu einem Beutel umgeformt, der Beutel wird befüllt und dann nach dem Evakuieren durch eine obere quergerichtete Ver­ schlußnaht luftdicht verschlossen.
Bei der Verpackung von gemahlenem Röstkaffee wird der Packungsinhalt bei diesem Vorgang zu einem formstabilen, quaderförmigen Block geformt. Die überstehenden Bereiche des Folienschlauches werden flach zusammengelegt zum An­ bringen der Verschlußnähte. Dadurch entsteht die als Flos­ senfaltung bezeichnete Gestaltung der oberen und unteren Endbereiche der Packung. Diese werden gegen die Stirn- und Bodenseiten des Kaffee-Blocks gefaltet. An den Seiten über­ stehende, annähernd dreieckförmige Lappen werden ebenfalls gegen Stirnseite und Bodenseite gefaltet. Es entsteht so ein insgesamt quaderförmiger Formling, der üblicherweise in einer Außenpackung aus Karton oder beschichtetem Papier Aufnahme findet.
Das Öffnen solcher Vakuum-Verpackungen ist aufgrund der verwendeten Verbundfolie mit ihrer bekannt hohen Festig­ keit nur mittels einer Schere oder dergleichen Werkzeug möglich. Um diese Notwendigkeit eines zusätzlichen Werk­ zeuges zu vermeiden, wurde im deutschen Gebrauchsmuster 75 08 452 vorgeschlagen, unterhalb der oberen Verschluß­ naht einen quergerichteten Aufreißstreifen anzubringen. An einem randseitigen Ende des Aufreißstreifens wird durch die verschweißte Verbundfolie eine Grifflasche gebildet, die zum Öffnen der Verpackung mit Hilfe des Aufreißstrei­ fens erfaßt werden kann. Die Grifflasche wird durch zwei seitliche am Ende des Aufreißstreifens angebrachte, paralle­ le Standschnitte in der Verbundfolie definiert. Hierdurch entsteht aber eine unzulängliche Dichtigkeit der Verpackung, so daß das Vakuum bereits vor dem Öffnen der Verpackung abgebaut und somit der Aromaschutz nicht mehr gewährleistet ist. Die Handhabung der bekannten Verpackung ist darüber hinaus schwierig.
In der älteren Anmeldung derselben Anmelderin, auf deren Inhalt hiermit ausdrücklich verwiesen und dieser zum Ge­ genstand der vorliegenden Anmeldung gemacht wird (P 38 07 469.9) ist eine Vakuum-Verpackung der eingangs genannten Art bekannt, bei der ein der Grifflasche zuge­ kehrtes Ende (Griffende) des Aufreißstreifens mit einem die Dichtigkeit der verschweißten Verbundfolie (Seitenver­ schweißung) gewährleistenden Abstand von den Stanzschnit­ ten endet bzw. angeordnet ist.
In der vorgenannten älteren Anmeldung, wie auch in der oben genannten Druckschrift wird vorgeschlagen, den Auf­ reißstreifen auf der Innenseite der Verbundfolie mit die­ ser durch eine Klebung zu verbinden. Diese Art der Verbin­ dung bringt jedoch die Gefahr mit sich, daß Lösungsmittel­ reste oder der Klebstoff selbst verdampfen und somit die besonders wichtige Geschmacksneutralität nicht gewährlei­ stet ist. Darüber hinaus ist die Festigkeit der Verbindung von erheblicher Wichtigkeit, da die Verbundfolie der Ver­ packung sicher aufreißbar sein muß, ohne daß der Benutzer beim Aufreißen nach anfänglichen Öffnungserfolgen plötzlich den abgelösten Aufreißstreifen in der einen Hand, die halb geöffnete Packung in der anderen Hand hält.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Verpackung der eingangs genannten Art dahingehend weiterzubilden, daß eine gesteigerte Sicherheit bei der Handhabung bei gleich­ zeitig erhöhter Geschmacksneutralität gewährleistet wird.
Zur Lösung dieser Aufgabe besteht der Aufreißstreifen aus einer Verbundfolie, die ebenfalls eine siegelfähige außen­ liegende Schicht aufweist, über welche der Aufreißstreifen unter Aufeinanderlegen der beiden siegelfähigen Schichten mit der Verpackungsverbundfolie versiegelt ist.
Zum einen ist durch die Art der Verbindung zwischen Auf­ reißstreifen und Verpackungs-Verbundfolie, nämlich durch das Versiegeln oder Verschweißen gesichert, daß die Ver­ bindung geschmacksneutral ist, zum anderen wird dadurch eine hoch-feste Verbindung geschaffen. Dadurch, daß der Aufreißstreifen ebenfalls als Verbundfolie ausgebildet ist, wird zum einen eine besonders hohe Reißfestigkeit des Streifens sichergestellt, zum anderen wird eine besonders gute Wärmeverteilung beim Siegeln und somit eine besonders sichere Verbindung der beiden thermoplastischen Schichten sichergestellt.
Besonders bevorzugt ist eine Verpackung, bei welcher der Aufreißstreifen über Punktsiegelstellen mit Unterbrechun­ gen der Versiegelung in seiner Längsrichtung gesehen mit der Verpackungs-Verbundfolie verbunden ist. Wenn man näm­ lich einen Verbundfolien-Aufreißstreifen über seine gesamte Länge mit der Verpackungs-Verbundfolie verschweißt, so kommt es zu einem Verwerfen der Folie im bzw. in der Nähe des Verbindungsbereiches, was wiederum dazu führt, daß die Folie bei den nachfolgenden Bearbeitungsschritten in den dazugehörigen Maschinen klemmt bzw. verletzt wird. Dies führt bei den heute geforderten hohen Taktraten der Ver­ packungsmaschinen zu erheblichen Störungen, die mit hohen Kosten verbunden sind. Wenn man aber den Aufreißstreifen diskontinuierlich mit der Verpackungs-Verbundfolie verbin­ det, so daß zwischen einzelnen Punktsiegelstellen Unter­ brechungen der Verschweißung liegen, so hat es sich über­ raschenderweise gezeigt, daß dann keine bzw. nur minimale Verwerfungen in der Verpackungsfolie auftreten. Dies wiede­ rum bedeutet, daß die Verpackungsmaschinen mit höherer Ge­ schwindigkeit arbeiten und somit der Herstellungsvorgang effizienter gestaltet werden kann.
Da sich die soeben beschriebene Lehre zur Herstellung auch anders gearteter Verpackungen eignet, die einen hoch­ festen, geschmacksneutralen Aufreißstreifen aufweisen sol­ len, bezieht sich die Erfindung gleichfalls auf eine Ver­ bundfolie mit darauf aufgebrachten Aufreißstreifen der ein­ gangs genannten Art.
Zur Herstellung einer solchen Verbundfolie eignet sich eine Siegelbacke, deren aufheizbare und auf einen aufzusie­ gelnden Aufreißstreifen aufdrückbare Siegelfläche mit Ker­ ben derart versehen ist, daß sich in Längsrichtung der Sie­ gelbacke gesehen eine Vielzahl von Einzel-Siegelflächen er­ gibt, welche in einer Reihe liegend durch die Kerben von­ einander getrennt sind. Durch eine derartige Vorrichtung ist sichergestellt, daß sich nur Punkt-Siegelstellen bilden und die Verpackungsfolie somit verwerfungsfrei bleibt und damit in den dazugehörigen Verpackungsmaschinen leichter verarbeitet werden kann.
Die Erfindung bezieht sich gleichfalls auch auf ein Verfah­ ren zur Herstellung einer Vakuum-Verpackung der eingangs genannten Art, wobei nach dem Spreizen des oberen Berei­ ches und Bilden der Faltflosse diese in einem Zwischen­ schritt sowohl in den Randbereichen als auch in einem mitt­ leren Bereich derart abschnittsweise versiegelt wird, daß zwar unversiegelte Rest-Öffnungsabschnitte verbleiben, über welche die Luft aus der Packung absaugbar ist, die verblei­ bende Öffnung aber im wesentlichen kollabiert (nicht klaf­ fend) mit aufeinander liegenden Verbundfolien-Innenflächen erhalten bleibt. Dies ist von besonderer Wichtigkeit beim abschließenden Anbringen der Verschlußnaht, da zunächst durch die noch offene Packung Luft abgesaugt wird und da­ durch bei den bisher üblichen Verfahren die Öffnung in der Packung aufklaffte. Beim nachfolgenden Anbringen der Verschlußnaht kam es dann zur Faltenbildung und dadurch zu Undichtigkeiten und somit zu Ausschuß. Dies wird durch die Versiegelung im mittleren Bereich nunmehr sicher vermieden.
Weitere erfindungswesentliche Merkmale ergeben sich aus den Unteransprüchen sowie aus der nachfolgenden Beschrei­ bung bevorzugter Ausführungsformen der Erfindung, die an­ hand von Abbildungen näher beschrieben werden. Hierbei zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Darstellung einer gefüll­ ten Verpackung beim Öffnen;
Fig. 2 eine Draufsicht auf eine geschlossene Packung mit aufgeklappten Flossen gemäß einer ersten bevorzugten Ausführungsform der Erfindung;
Fig. 3 zwei verschiedene Ausführungsformen der Erfin­ dung betreffend eine Verpackungsfolie mit auf­ gebrachten Aufreißstreifen in Draufsicht;
Fig. 4 und 5 Schnitte entlang der Linien IV-IV bzw. V-V aus Fig. 3;
Fig. 6 bis 8 drei weitere bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung in Darstellungen ähnlich der nach Fig. 2;
Fig. 9 eine Siegelbacke gemäß einer bevorzugten Ausfüh­ rungsform der Erfindung in Draufsicht; und
Fig. 10 einen Schnitt entlang der Linie X-X aus Fig. 9.
Die in den Zeichnungen als Ausführungsbeispiele dargestell­ ten Vakuum-Verpackungen dienen zur Aufnahme von gemahlenem Röstkaffee. Der Grundaufbau einer derartigen Vakuum-Ver­ packung umfaßt eine Außenumhüllung (nicht dargestellt) aus Papier, Karton oder dergleichen und eine Innenverpackung, die eigentliche Vakuum-Verpackung. Diese besteht aus einem Abschnitt eines Folienschlauches einer mehrschichtigen, aroma- und luftdichten Verbundfolie, deren Aufbau weiter unten näher beschrieben wird.
Zur Herstellung der Vakuum-Verpackung in an sich bekannter Weise wird zunächst ein fortlaufender Folienschlauch mit in Längsrichtung verlaufender Schlauchnaht gebildet. Von diesem Folienschlauch werden einzelne Schlauchabschnitte abgetrennt, jeweils zur Bildung einer Vakuum-Verpackung. Nach Aufbringen einer unteren, quergerichteten Verschluß­ naht durch thermische Schweißung bzw. Siegelung (nicht gezeigt) wird der nun entstandene Beutel gefüllt und da­ nach evakuiert. Während des Evakuierens wird der Packungs­ inhalt (gemahlener Röstkaffee) durch entsprechende äußere Formgebungsorgane (nicht gezeigt) zu einem quaderförmigen Block geformt, nämlich zu einem Kaffeeblock 10. Dieser ist durch das Vakuum innerhalb der Verpackung fest und form­ stabil. Das obere Ende der schlauchförmigen Verpackung wird nun durch eine quergerichtete Verschlußnaht 11 dicht verschlossen, und zwar durch entsprechende, bekannte ther­ mische Siegelbacken (nicht gezeigt). Bei den in den Fig. 6 und 7 gezeigten bevorzugten Ausführungsformen werden zunächst seitliche Teilnähte 12, 12′ sowie eine dazwischen­ liegende Fixiernaht 13 angebracht, so daß die zwischen den seitlichen Teilnähten 12, 12′ zunächst entstehende, an sich leicht aufklappende Öffnung über die Fixiernaht 13 im zusammengeklappten Zustand gehalten wird. Während des Evakuierens kann jedoch durch die zwei Teilöffnungen die Luft abgesaugt werden. Danach wird die sich über die volle Breite erstreckende Verschlußnaht 11 hergestellt.
Die so ausgebildete Packung bildet im Bereich oberhalb und unterhalb des Kaffeeblocks 10 eine hervorstehende Flossen­ faltung 14. Diese besteht aus einem endseitigen, rechtecki­ gen Verschlußabschnitt 15 und einem daran anschließenden tra­ pezförmigen Übergangsstück 16. Letzteres geht in den qua­ derförmigen Bereich des Kaffeeblocks 10 über. Die Verschluß­ naht 11 befindet sich im Bereich des rechteckigen Verschluß­ abschnittes 15, nämlich unmittelbar benachbart zum freien Öffnungsrand.
Bei der fertigen Verpackung sind die über den Kaffeeblock 10 hinwegragenden Teile der Flossenfaltung 14 gegen die obere und untere Stirnseite des Kaffeeblocks 10 gefaltet, so daß ein insgesamt quaderförmiges Gebilde geschaffen ist, welches in der beschriebenen Weise in einer Außenumhüllung Aufnahme findet.
Zum Öffnen der luftdicht verschlossenen Verpackung bzw. zum Aufreißen der Verbundfolie ist im Bereich der Flossen­ faltung 14 ein quer zum Folienschlauch und zur Längsachse des Kaffeeblocks 10 gerichteter Aufreißstreifen 17 ange­ bracht. Dieser befindet sich an der Innenseite der Verbund­ folie. Der Aufreißstreifen 17 wird zweckmäßigerweise be­ reits an der noch zusammenhängenden Bahn der Verbundfolie angebracht, also noch vor Bildung des Folienschlauches, und zwar in einer der Position innerhalb der Verpackung entsprechenden Relativstellung.
An einer Seite der Verpackung bzw. an einem Ende des Auf­ reißstreifens 17 bildet dieser ein Griffende 18, in dessen Bereich eine Grifflasche 19 aus dem Material der Verbund­ folie gebildet wird. Diese Grifflasche 19 befindet sich derart in Relativstellung zum Aufreißstreifen 17 bzw. zu dessen Griffende 18, daß man den Aufreißstreifen 17 zusam­ men mit der Grifflasche 19 erfaßt und so die Verbundfolie über die Länge des Aufreißstreifens 17 schlitzartig auf­ trennen kann.
Das Griffende 18 und die Grifflasche 19 befinden sich im Bereich einer flächenförmigen Verschweißung von einander gegenüberliegenden Folienwandungen im Bereich des Verschluß­ abschnittes 15 oder des Übergangsstückes 16. Diese Seiten­ verschweißung 20 dient insbesondere zur Aufrechterhaltung der Dichtigkeit, zum anderen bildet sie aber auch einen aussteifenden Bereich, der den Aufreißvorgang in der An­ fangsphase begünstigt. Dies ist besonders beim Ausführungs­ beispiel nach Fig. 7 der Fall, bei welchem das Griffende 18 des Aufreißstreifens 17 nicht bis in die Grifflasche 19 hineingezogen ist, sondern vor dieser endet.
Die Grifflasche 19 ist bei allen Ausführungsformen der Erfindung durch Stanzschnitte 27, 28 und 29 definiert. Wich­ tig ist die Relativstellung zwischen dem Griffende 18 und der Grifflasche 19 bzw. zu den Stanzschnitten derart, daß ein ausreichender, die Dichtigkeit gewährleistender Abstand zwischen den Stanzschnitten und dem Aufreißstreifen gewähr­ leistet ist. Dieser Abstand sollte 4 mm oder mehr betragen. Dies ist besonders leicht bei der in Fig. 7 gezeigten Aus­ führungsform der Erfindung zu erreichen, da dort das Griff­ ende 18 des Aufreißstreifens 17 nicht bis in die Griff­ lasche 19 hineingeführt ist. Dadurch aber, daß die zum Aufreißstreifen 17 parallel verlaufenden oberen und unteren Stanzschnitte 27, 28 bereits eine Reißrichtung vorgeben, ist gewährleistet, daß beim Anziehen an der Grifflasche 19 ein genügend großer Materialabschnitt des Aufreißstreifens 17 zusammen mit dem versteiften Bereich 20 erfaßt wird. Selbstverständlich kann anstelle der U-förmigen Stanzung 26 auch eine V-förmige oder halbkreisförmige Stanzung vor­ genommen werden. Wesentlich ist jedoch, daß die Grifflasche 19 zunächst flächig innerhalb des Bereiches 20 liegt und dann vom Benutzer einfach herausgedrückt und angefaßt wer­ den kann. Der rings um die U-Stanzung 26 verbleibende Ma­ terialsteg 30-32 bleibt dann stehen und kann vom Benutzer mit der anderen Hand ergriffen werden, so daß das Aufreißen weiter erleichtert wird.
Die Dichtigkeit der Anordnungen nach den Fig. 6 bis 8 ist gegenüber derjenigen nach Fig. 2 dadurch erhöht, daß der Aufreißstreifen 17 vor einer Endverschweißung 34 im Bereich des Seitenrandes endet.
Die in Fig. 8 gezeigte Seitenverschweißung 20 weist einen pfeilförmig auf den Aufreißstreifen 17 gerichteten Innen­ rand auf, wobei durch diese Formgebung gewährleistet ist, daß beim Aufreißen der obere und der untere Riß in der Ver­ bundfolie bzw. im Bereich 20 auf den Aufreißstreifen 17 zulaufen.
Im folgenden wird die Verpackungs-Verbundfolie mit dem darauf angebrachten Aufreißstreifen anhand der Fig. 3 bis 5 näher beschrieben.
Zum Herstellen eines Folienschlauches bzw. der daraus ent­ stehenden Packung wird eine Verpackungs-Verbundfolie 32 mit Aufreißstreifen 17 versehen. Diese Aufreißstreifen 17 bestehen ebenfalls aus einer Verbundfolie, die aus einer Lage Aluminiumfolie 24, aus einer Polyesterschicht 25 und einer siegelfähigen Schicht 23 besteht, welche ein thermo­ plastisches Material, insbesondere heißsiegelfähiges Poly­ ethylen niedriger Dichte umfaßt. Vorzugsweise ist die Ver­ bundfolie 22 für den Aufreißstreifen 17 aus einer 7 µ dicken Aluminiumschicht, einer etwa 12 µ dicken Polyester- und einer etwa 100 µ dicken Polyethylenschicht aufgebaut. Diese Folie wird in Streifen geeigneter Breite und Länge geschnitten und auf eine fortlaufende Bahn der Verpackungs- Verbundfolie 32 aufgeschweißt. Die Verpackungs-Verbundfolie 32 umfaßt eine außen (auf der fertiggestellten Packung) liegende Polyesterschicht 36, eine Aluminiumfolie 37 und eine innenliegende Schicht 38 aus heißsiegelfähigem Ma­ terial, insbesondere aus heißsiegelfähigem Polyethylen niedriger Dichte. Die außenliegende Polyesterschicht ist vorzugsweise etwa 12 µ dick, die Aluminiumfolie etwa 9 µ dick und die innenliegende heißsiegelfähige Polyethylen­ schicht 38 ist etwa 70 µ dick. Die Verbindung zwischen den Schichten erfolgt vorzugsweise über aushärtende Polyurethan­ kleber.
Die Aufreißstreifen 17 werden auf die Verpackungs-Verbund­ folie 32 aufgesiegelt bzw. aufgeschweißt und zwar durch eine entsprechende örtliche Erwärmung und gleichzeitige Anwendung von Druck. Dadurch ergibt sich ein Verschmelzen der beiden heißsiegelfähigen Schichten 23 und 38, wie dies in Fig. 4 durch eine Unterbrechung der Trennungslinien zwischen den beiden Schichten angedeutet ist. Die so ent­ stehende Verbindung birgt keinerlei Gefahr des Abgebens von Dämpfen, die geschmacksstörend oder gar giftig wirken könnten, da kein weiteres Material außerdem ohnehin ge­ schmacksneutralen Polyethylen Verwendung findet. Darüber hinaus ist die Verbindung außerordentlich fest, so daß ein Abreißen des Aufreißstreifens 17 beim Aufreißen nicht geschehen kann. Die gute Verschweißbarkeit der den Aufreiß­ streifen 17 bildenden Verbundfolie 22 mit der Verpackungs- Verbundfolie 32 wird dadurch begünstigt, daß die Metall- insbesondere Aluminiumschicht 24 die durch die Heißsiegel- Werkzeuge bzw. -backen eingeleitete Wärme schnell und gleich­ mäßig über das Material verteilt.
Besonders bevorzugt ist die Art der punktförmigen Verbin­ dung zwischen dem Aufreißstreifen 17 und der Verpackungs­ folie 32, die in Fig. 3 rechts bzw. in Fig. 5 im Schnitt gezeigt ist. Überraschenderweise hat es sich nämlich ge­ zeigt, daß eine durchgehende Verschweißung (Fig. 3 links) zwischen der Verbundfolie 22 für den Aufreißstreifen 17 und der Verpackungs-Verbundfolie 32 zu einem Verwerfen der Verpackungsfolie 32 im Bereich des Aufreißstreifens 17 führt. Demgegenüber kommt es zu einer derartigen Verwer­ fung überraschenderweise nicht, wenn lediglich Punkt-Sie­ gelstellen 39 abwechselnd mit Unterbrechungen 40 vorgesehen sind, so daß der Aufreißstreifen 17 nur etwa über die Hälfte seiner Länge tatsächlich mit der Verpackungs-Verbundfolie 32 verbunden bzw. verschweißt ist. Obwohl diese Verbindung nicht durchgehend ist, hat sich eine praktisch nicht ver­ minderte Haltbarkeit der Verbindung gezeigt. Es scheint so zu sein, daß durch die Ausnehmungen 40 ein Ausgleich der beim Schweißen entstehenden Spannungen erfolgen kann, der dazu führt, daß das oben beschriebene und für die Verar­ beitungsmaschinen sehr kritische Verwerfen der Verbundfolie 32 vermieden wird.
Zur Herstellung einer solchen Verbundfolie 32 mit aufge­ siegelten Aufreißstreifen 17 eignet sich eine Siegel-Backe, wie sie in den Fig. 9 und 10 schematisiert gezeichnet ist. Aus diesen Abbildungen geht hervor, daß die Siegel- Backe 41 einen aufheizbaren Körper umfaßt, der an seinem ei­ nen Ende Siegelflächen 42 trägt, die über Kerben 43 vonein­ ander getrennt sind. Durch diese Anordnung ist gewährlei­ stet, daß an den Stellen, an welchen die Siegelflächen 42 auf die Folien aufgesetzt werden, Punktsiegelstellen 39 entstehen, während im Bereich der zwischen den Siegelflä­ chen 42 liegenden Kerben 43 keine Versiegelung geschieht, so daß dort die zuvor erwähnten Unterbrechungen 40 in der Verbindung zwischen den beiden Folien auftreten, die dann zum gewünschten Spannungsausgleich führen.
Bei dem in Fig. 9 gezeigten Ausführungsbeispiel sind die Siegelflächen 42 rhombenförmig ausgebildet und weisen in Längsrichtung der Siegelbacke 41 etwa eine gleiche Breite auf, wie die dazwischenliegenden Kerben 43. Bei einer anderen bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Siegel-Backe 41 weisen die Einzelsiegelflächen 42 eine runde bzw. rechteckige Gestalt auf. Die mit einer solchen Siegel-Backe erzielbaren Ergebnisse sind in den Fig. 2 und 3 bzw. 7 gezeigt.
Die Breite der Kerben 43 (in Längsrichtung der Siegel- Backen 41 gesehen) ist derart gewählt, daß sich die oben erwähnten Spannungen ausgleichen können, vorzugsweise be­ trägt die Breite der Kerben 43 etwa nur das halbe bis zwei­ fache der entsprechenden Breite der Flächen 42.
Bezugszeichenliste
10 Kaffeeblock
11 Verschlußnaht
12, 12′ Teilnaht
13 Fixiernaht
14 Flossenfaltung
15 Verschlußabschnitt
16 Übergangsstück
17 Aufreißstreifen
18 Griffende
19 Grifflasche
20 Seitenverschweißung
21 Seitenrand
22 Verbundfolie
23 Siegelfähige Schicht
24 Aluschicht
25 Polyesterschicht
26 U-Stanzung
27 Stanzschenkel
28 Stanzschenkel
29 Querstanzung
30 Materialsteg
31 Materialsteg
32 Verpackungs-Verbundfolie
33 Seitenrand
34 Endverschweißung
35 Seitenverschweißung
36 Polyesterschicht
37 Aluschicht
38 Siegelfähige Schicht
39 Punktsiegelstelle
40 Unterbrechung
41 Siegel-Backe
42 Einzel-Siegelfläche
43 Kerbe

Claims (17)

1. Vakuum-Verpackung aus einem Folienschlauch einer mehr­ schichtigen Verbundfolie, die mindestens eine siegelfähige (thermoplastische) außenliegende Schicht aufweist, für schüttfähige Güter, insbesondere (gemahlenen) Röstkaffee, der zu einem formstabilen (quaderförmigen) Kaffee-Block geformt und der mit einer oberen Verschlußnaht im Bereich einer Flossenfaltung versehen ist, wobei ein Aufreißstreifen im Bereich der Flossenfaltung zwischen (Kaffee-)Block und Verschlußnaht angeordnet ist, der bis an oder in den Bereich einer randseitigen, durch Stanzschnitte der hier verschweißten Verbundfolien (Seitenverschweißung) definierten Grifflasche geführt ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Aufreißstreifen (17) aus einer Verbundfolie (22) besteht, die ebenfalls eine siegelfähige (thermoplastische) außenliegende Schicht (23) aufweist, über welche der Auf­ reißstreifen (17) unter Aufeinanderliegen der beiden siegelfähigen Schichten (23, 38) mit der Verpackungsverbund­ folie versiegelt ist.
2. Vakuum-Verpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß beide Verbundfolien (22, 32) eine Metall- vorzugsweise Aluminiumschicht (24, 37) umfassen.
3. Vakuum-Verpackung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Metallschicht der Aufreißstreifen-Verbundfolie (22) über eine Zwischenschicht (25) eines anderen Kunstharzes, vorzugsweise Polyester, mit der siegelfähigen Schicht (23) verbunden ist.
4. Vakuum-Verpackung nach einem der Ansprüche 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Metallschichten (24, 37) beider Verbundfolien (22, 32) im wesentlichen die gleiche Dicke aufweisen.
5. Vakuum-Verpackung nach einem der vorhergehenden An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Aufreißstreifen (17) über Punktsiegelstellen (39) mit Unterbrechungen (40) der Versiegelung in seiner Längs­ richtung gesehen mit der Verpackungsverbundfolie (32) versiegelt ist.
6. Vakuum-Verpackung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß in Längsrichtung des Aufreißstreifens (17) gesehen die Längen der Punktsiegelstellen (39) in derselben Größen­ ordnung wie die Unterbrechungen (40) liegen, vorzugsweise die halbe bis zweifache Länge betragen.
7. Vakuum-Verpackung nach einem der Ansprüche 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Breite der Punktsiegelstellen (39) im wesentlichen derjenigen des Aufreißstreifens (17) entspricht.
8. Vakuum-Verpackung nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Punktsiegelstellen (39) rund, rechteckig, insbe­ sondere aber rhombenförmig sind.
9. Verbundfolie mit mindestens einer außenliegenden siegel­ fähigen Schicht zur Herstellung von Verpackungen mit Auf­ reißstreifen, insbesondere zur Herstellung von Vakuum- Verpackungen nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Aufreißstreifen (17) ebenfalls aus einer Verbund­ folie (22) mit einer außenliegenden siegelfähigen Schicht (23) besteht und auf die siegelfähige Schicht (38) der Ver­ bundfolie (32) der Aufreißstreifen (17) mit aufeinander­ liegenden siegelfähigen Schichten (23, 38) aufgesiegelt ist.
10. Verbundfolie nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Aufreißstreifen (17) über Punktsiegelstellen (39) mit Unterbrechungen (40) der Versiegelung in seiner Längs­ richtung gesehen mit der Verbundfolie (32) versiegelt ist.
11. Verbundfolie nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß in Längsrichtung des Aufreißstreifens (17) gesehen, die Längen der Punktsiegelstellen (39) in derselben Größen­ ordnung wie die Unterbrechungen (40) liegen, vorzugsweise die halbe bis zweifache Länge betragen.
12. Verbundfolie nach einem der Ansprüche 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Breite der Punktsiegelstellen (39) im wesentlichen derjenigen des Aufreißstreifens (17) entspricht.
13. Vorrichtung zur Herstellung einer Verbundfolie nach einem der Ansprüche 9 bis 12, gekennzeichnet durch eine Siegelbacke (41), deren aufheizbare und auf einen auf­ zusiegelnden Aufreißstreifen aufdrückbare Siegelfläche (42) mit Kerben (43) derart versehen ist, daß sich in Längs­ richtung der Siegelbacke (41) gesehen eine Vielzahl von Einzel-Siegelflächen (44) ergibt, welche in einer Reihe liegend durch die Kerben (43) voneinander getrennt sind.
14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Kerben (43) und die Einzel-Siegelflächen (44) in Längsrichtung der Siegelbacke (41) gesehen im wesentlichen gleich breit sind.
15. Verfahren zur Herstellung einer Vakuum-Verpackung aus einem Folienschlauch einer mehrschichtigen Verpackungs- Verbundfolie für schüttfähige Güter, insbesondere für (gemahlenen) Röstkaffee, wobei der Folienschlauch mit einer unteren Verschlußnaht zur Bildung eines Beutels verschlos­ sen, der Beutel mit dem Gut gefüllt, der obere (über­ stehende) Bereich zur Bildung einer Faltflosse gespreizt, die Luft aus der Packung abgesaugt und abschließend eine quer über die Flosse verlaufende Verschlußnaht (Versiege­ lung) angebracht werden, dadurch gekennzeichnet, daß nach dem Spreizen des oberen Bereiches und Bilden der Faltflosse diese in einem Zwischenschritt sowohl in den Randbereichen als auch in einem mittleren Bereich derart abschnittsweise versiegelt wird, daß zwar unversiegelte Rest-Öffnungsabschnitte verbleiben, über welche die Luft aus der Packung absaugbar ist, die verbleibende Öffnung aber im wesentlichen kollabiert (nicht klaffend) mit aufeinander­ liegenden Verbundfolien-Innenflächen erhalten bleibt.
16. Verfahren nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Verschlußnaht derart an dem zur unteren Verschlußnaht entgegengesetzten Ende gelegt wird, daß der im Zwischenab­ schnitt versiegelte Bereich mindestens teilweise zwischen die beiden Verschlußnähte zu liegen kommt.
17. Verfahren nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß die obere Verschlußnaht derart angebracht wird, daß sie den im Zwischenschritt versiegelten Bereich teilweise über­ deckt.
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