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Die
Erfindung betrifft eine Abgabeeinrichtung, mit der Kleinteile wie
Bolzen, Hülsen
und Stifte aus einer abfallenden Sammelzone einer Förderrinne übergeben
werden, mit einer etwa senkrecht stehenden Halte- und Trennwand,
auf deren einer Seite die abfallende Sammelzone in eine Öffnung in
einem Abstand zu der Halte- und Trennwand mündet und entlang deren anderer
Seite sich die in einer Neigung zur Waagrechten verlaufende Förderrinne
befindet, und mit einem plattenförmig
ausgebildeten Schieber, der etwa senkrecht entlang der Halte- und
Trennwand verschiebbar ist, sich in seiner unteren Stellung etwa
auf der Höhe
der Stirnkante der abfallenden Sammelzone und in seiner oberen Stellung
oberhalb der Förderrinne
befindet, dergestalt, dass an der Halte- und Trennwand zur Anlage
gelangende Kleinteile von der oberen Schmalseite des Schiebers mitgenommen
und über
die Oberkante der Halte- und Trennwand
in die Förderrinne übergeben
werden, wobei die obere Schmalseite des Schiebers wenigstens teilweise
schräg
nach unten in Richtung auf die Halte- und Trennwand geneigt ist.
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Eine
derartige Abgabeeinrichtung ist aus der DE-A-1226489 bekannt. Die
Kleinteile kommen aus einem Vorratsbehälter auf der geneigten Fläche an und
gelangen an der Halte- und Trennwand zum Stillstand, allerdings
immer noch in einer weitgehend zufälligen Anordnung. Der Förderschieber
führt in
regelmäßigen Abständen Aufwärtshübe aus und
nimmt dabei die auf seiner oberen Schmalseite liegenden Kleinteile
mit. Zu diesem Zeitpunkt sind die auf der oberen Schmalseite befindlichen
Kleinteile im wesentlichen in Längsrichtung
ausgerichtet. Wird der Förderschieber
danach in eine obere Stellung hochgefahren, verhindert die schräg ausgebildete
obere Schmalkante, dass die Kleinteile herunterfallen, die dann
ohne weiteres von der Schmalseite nach unten in die Förderrinne
rollen, wenn die Oberkante der Halte- und Trennwand passiert ist.
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In
der Praxis hat es sich als zweckmäßig erwiesen, die Anzahl an
Kleinteilen, die aus der abfallenden Sammelzone in die Förderrinne
gelangen, genau zuzumessen. Auf diese Weise wird eine möglichst
gleichmäßige Beschickung
der Förderrinne
erreicht.
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Aufgabe
der Erfindung ist es daher, eine Abgabeeinrichtung der vorgenannten
Art zu schaffen, mit der die Kleinteile aus der abfallenden Sammelzone
zuverlässig
und in exakt vorbestimmbaren Mengen an die Förderrinne übergeben werden können.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine
Abgabeeinrichtung mit den kennzeichnenden Merkmalen von Anspruch
1 gelöst.
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Die
Abgabeeinrichtung ist dadurch gekennzeichnet, dass in Längsrichtung
der oberen Schmalseite des Schiebers nach oben gerichtete Vorsprünge vorgesehen
sind, die abwechselnd Erhebungen und Zwischenräume bilden. Vorzugsweise ist
die schräg
nach unten auf die Halte- und Trennwand gerichtete Neigung nur in
den Zwischenräumen
vorhanden.
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Gemäß dieser
Weiterbildung wird somit nicht die gesamte obere Schmalseite des
Schiebers zum Transport der Kleinteile verwendet. Mit anderen Worten,
die nach oben gerichteten Vorsprünge
des Schiebers werden nicht für
den Transport der Kleinteile eingesetzt. Auf diese Weise kann die
Anzahl der der Förderrinne
zuzuführenden
Kleinteile variiert werden. Die erfindungsgemäße Abgabeeinrichtung arbeitet
somit sehr zuverlässig,
und es kann davon ausgegangen werden, dass die Kleinteile sicher
in die Förderrinne
abgegeben werden, nachdem sie die schräge obere Schmalkante des Schiebers
erreicht haben. Die Menge an der Förderrinne zugeführten Kleinteilen
kann daher mit hoher Genauigkeit eingestellt werden.
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Eine
weitere Verbesserung kann erzielt werden, wenn die Vorsprünge schräg nach oben
in Richtung auf die Halte- und Trennwand geneigt sind. Auf diese
Weise wird erreicht, dass Kleinteile, die nicht mitgenommen werden
sollen, auf schnelle und schonende Weise in die abfallende Sammelzone
zurück gelangen,
und dass Kleinteile nicht zurück
bleiben und herunter fallen können.
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Um
die Förderlänge des
Schiebers optimal auszunutzen, sollte nach einer weiteren vorteilhaften Ausbildung
die Längserstreckung
der Zwischenräume
ein Vielfaches der Längserstreckung
der Vorsprünge
betragen. Im konkreten beträgt
die Längserstreckung
der Zwischenräume
vorzugsweise das Drei- bis Fünffache
der Längserstreckung
der Vorsprünge.
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Zum
Transport verschiedener Arten von Kleinteilen oder zur Anpassung
an unterschiedliche Fördermengen
bei jedem Hub des Schiebers wäre
es möglich,
den Schieber jeweils auszuwechseln. Nach einer weiteren vorteilhaften
Ausbildung ist jedoch vorzugsweise vorgesehen, dass an dem Schieber, insbesondere
in dem oberen Bereich des Schiebers, in dem die Zwischenräume offen
gelassen und die Vorsprünge
durch Aufwärtsbiegen
geformt sind, eine Zumessplatte befestigt ist. In diesem Fall kann
die Anpassung an unterschiedliche Arten oder Mengen von Kleinteilen
einfach durch Auswechseln der Zumessplatte erfolgen. Zur Erleichterung
des Austauschs kann die Zumessplatte zum Beispiel an dem Schieber
festgeschraubt sein.
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Damit
die Kleinteile möglichst
leicht und selbsttätig
von der abfallenden Sammelzone auf die obere Schmalseite des Schiebers
gefangen, wenn sie in der unteren Arbeitsstellung des Schiebers
an der Halte- und Trennwand zur Anlage gelangen, ist nach einer
weiteren Ausbildung vorgesehen, dass in der unteren Stellung des
Schiebers die höhere
Kante seiner oberen Schmalseite sich etwa auf der Höhe der benachbarten
Stirnkante der abfallenden Sammelzone befindet. Die obere Schmalseite
des Schiebers wird somit zu einer Fortsetzung der abfallenden Sammelzone
und erleichtert den Übergang
und die Ausrichtung der Kleinteile.
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Eine
Weiterbildung der Erfindung bezieht sich auf eine Abgabeeinrichtung
nach einem der Ansprüche
1 bis 7, bei der die Förderrinne
ein Aufnahmeprofil aufweist, das so ausgestaltet ist, dass die Kleinteile
in der Förderrinne
im wesentlichen in Richtung ihrer Längsachse gleitend transportiert
werden. Förderrinnen
dieser Art sind aus der FR-A-2 484 377 bekannt. In Verbindung mit
den entsprechenden automatischen Fördereinrichtungen dienen sie
im automatisierten Zusammenbau dazu, eine große Anzahl an Kleinteilen, wie
zum Beispiel Schrauben, dem Montageort kontinuierlich zuzuführen. Ein
bekanntes Beispiel hierfür
ist die automatisierte Herstellung von Kraftfahrzeugen. Die Förderrinne
kann abfallend ausgebildet oder von einem Rüttelförderer angetrieben sein. Das
Aufnahmeprofil in Förderrichtung,
d.h. dessen Querschnitt, ist häufig
ein Kreissegment, das in seinen Abmessungen etwa denen des zu fördernden
Kleinteils entspricht. Die Kleinteile gleiten dann in einer Art
von flachem Kanal oder Rinne.
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Die
bekannten Förderrinnen
arbeiten zuverlässig,
wenn Querschnittsform und Abmessungen der zu fördernden Teile über ihre
Gesamtlänge
annähernd
gleich sind. Dementsprechend ist das Fördern von Hülsen mit hexagonalem oder kreisförmigen Querschnitt
besonders günstig.
Wenn dagegen Bolzen zu transportieren sind, die Abschnitte von unterschiedlichem
Durchmesser aufweisen, können
diese in der Förderrinne
nicht mehr mühelos
gleiten. Sie hüpfen
dann herum, anstatt ruhig in der Förderrinne zu gleiten. Zur Gewährleistung
eines störungsfreien Betriebs
ist es dann erforderlich, zum korrekten Ausrichten der Bolzen Leitbleche
vorzusehen.
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Die
erwähnten
Schwierigkeiten treten zum Beispiel bei sogenannten Erdungsschrauben
auf, mit denen Erdungskabel befestigt sind, beispielsweise an der
Karosserie von Kraftfahrzeugen oder Elektrogeräten. Die Erdungsschrauben bestehen
aus einem Schaft mit einem Gewindeteil und einem im wesentlichen
zylindrischen Kopf. Der Gewindeteil ist von einer Kappe abgedeckt,
deren äußere Form
hexagonal ist. Diese Kappe, die zum Beispiel aus Kunststoff bestehen
kann, schützt
das Gewinde der Erdungsschraube bei Lackierarbeiten und dergleichen.
Da der Rundkopf der Schraube über
den hexagonalen Querschnitt der Schutzkappe hinausragt, ergibt sich eine
besonders ungleichmäßige Bewegung
der Erdungsschrauben in der Förderrinne,
was unangenehme Störungen
im Förderablauf
zur Folge haben kann.
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Erfindungsgemäß soll bei
einer gattungsgemäßen Förderrinne
erreicht werden, dass selbst Kleinteile mit über ihre Länge sehr unterschiedlichen Querschnittsformen
und Querabmessungen zuverlässig
gefördert
werden.
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Diese
Aufgabe der Erfindung wird bei einer gattungsgemäßen Förderrinne dadurch erreicht, dass
die Förderrinne
ein aus mehreren Konturen zusammengesetztes Aufnahmeprofil aufweist.
Ein mehrkonturiges Aufnahmeprofil bedeutet, dass es nicht nur durch
eine einzige geometrische Form und eine einzige Abmessung bestimmt
ist, wie dies zum Beispiel der Fall bei einem Kreissegment in der
Art einer flachen Rinne ist. Ein mehrkonturiges Aufnahmeprofil kann
beispielsweise aus zwei Kreisbögen
unterschiedlichen Durchmessers oder aus einem Kreisbogen in Verbindung
mit einer polygonalen Kontur gebildet sein.
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Ist
die Förderrinne
auf diese Art ausgestaltet, sind die in Längsrichtung unterschiedlichen
Bereiche eines jeden einzelnen Kleinteils in der Förderrinne auch
unterschied lich gelagert. Das Kleinteil ist in Richtung seiner Längsachse
besser fixiert und dadurch auch zentriert und hat auch nicht mehr
die Neigung zu taumeln oder herumzuhüpfen. Infolgedessen gleitet
es besser, und es werden auch keine Leitbleche zum korrekten Ausrichten
der Kleinteile mehr benötigt.
Auf diese Weise ist eine zuverlässige
Förderung
selbst von Kleinteilen mit unregelmäßigen Konturen erreicht, ohne
dass zusätzliche
Vorrichtungen erforderlich sind, was kompliziert und kostspielig wäre.
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Die
Verbesserung kann insbesondere dadurch bewerkstelligt werden, dass
sich nach einer weiteren Ausbildung der Querschnitt des Aufnahmeprofils
aus mindestens zwei Grundkonturen zusammensetzt, die jeweils einer
von mehreren in Längsrichtung
unterschiedlichen Querschnittsformen des zu fördernden Kleinteils entsprechen.
Auf diese Weise ist im Einzelfall eine besonders sichere Führung des
Kleinteils in der Förderrinne
möglich.
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Sind
zum Beispiel Schrauben mit einem zylindrischen Schraubenkopf in
der Förderrinne
zu transportieren, kann die erfindungsgemäße Förderrinne dahingehend weitergebildet
werden, dass das Aufnahmeprofil der Förderrinne von seiner Oberseite ausgehend
aus einem Kreissegment gebildet ist, aus dem ein Kreissegment kleineren
Durchmessers nach unten herausragt. Die fortlaufend geförderten Schrauben
gleiten dann mit ihren Köpfen
auf dem Segment eines Kreises größeren Durchmessers
von der Oberseite ausgehend, während
der Schraubenschaft von dem sich darunter anschließenden Segment
eines Kreises kleineren Durchmessers geführt wird. Daraus ergibt sich
eindeutig, dass auf diese Weise geführte Schrauben nicht mehr dazu
neigen, zu taumeln oder herumzuhüpfen,
d.h. Querbewegungen in der Förderrinne
werden vermieden.
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Wenn
nach einer weiteren Ausbildung vorgesehen ist, dass das Aufnahmeprofil
der Förderrinne von
seiner Oberseite ausgehend aus einem Kreissegment gebildet ist,
aus dem ein Rechteck an der Unterseite heraus ragt, können die
vorstehend erwähnten
Erdungsschrauben besonders gut gefördert werden. Der zylindrische
Schraubenkopf der Erdungsschraube, der bei diesem Kleinteil das
größte Quermaß aufweist,
gleitet dann in dem kreissegmentförmig ausgebildeten Teil des
Aufnahmeprofils, während
die Schutzkappe der Erdungsschraube, deren Quermaß kleiner
ist, mit dem äußeren Teil
einer hexagonalen Seite an einem Rechteckteil des Aufnah meprofils
anliegt. Mit ihrer Längsachse
leicht nach unten geneigt, sind die Erdungsschrauben dann genau
in der Längsachse
der Förderrinne
ausgerichtet. Gemäß einer
weiteren Ausbildung ist es dabei besonders vorteilhaft, wenn der
Durchmesser des Kreissegments geringfügig größer als der größte Durchmesser
des kreisförmigen
Querschnitts des Kleinteils ist und wenn die Breite des Rechtecks
geringfügig
größer als
die Breite des polygonalen Querschnitts des Kleinteils ist. Die
Förderrinne
kann aus einem Längsprofil
nach Art einer Schiene bestehen, die auf ihrer Oberseite mit einer
Längsnut
mit einem kreissegmentförmigen
Querschnitt beginnt und sich nach unten in einer Rechtecknut fortsetzt.
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Die
Förderrinne
kann auch aus einem flachen Teil bestehen, das in ein Längsprofil
gebogen ist.
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Die
Erfindung wird nachfolgend anhand eines Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme
auf die 1 bis 7 näher
erläutert.
Es zeigen insbesondere
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1 eine perspektivische Ansicht
einer Abgabeeinrichtung, wobei der Schieber in seiner unteren Stellung
dargestellt ist;
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2 eine Vorderansicht in
der gleichen Betriebsstellung wie in 1;
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3 eine perspektivische Ansicht
der erfindungsgemäßen Abgabeeinrichtung,
wobei der Schieber in seiner oberen Betriebsstellung dargestellt
ist;
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4 eine Vorderansicht in
der gleichen Betriebsstellung wie in 3;
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5 eine Seitenansicht einer
erfindungsgemäßen Förderrinne;
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6 eine Vorderansicht der gleichen Förderrinne;
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7 eine perspektivische Ansicht der erfindungsgemäßen Fördervorrichtung.
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Gemäß 1 bezeichnet die Bezugsziffer 1 eine
abfallende Sammelzone, auf der Kleinteile, in diesem Fall Erdungsschrauben 15,
nach unten rollen und an einer Halte- und Trennwand 3 zur
Anlage gelangen. Die Halte- und Trennwand 3 weist einen
gebogenen Teil 4 sowie eine schräg nach oben verlaufende Oberkante 3a auf.
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Die
abfallende Sammelzone 1 bildet mit ihrem gebogenen Stirnteil 1a eine
Stirnkante 2, die in einem Abstand vor der Halte- und Trennwand 3 angeordnet
ist. Dadurch ist zwischen der Stirnkante 2 der abfallenden
Sammelzone 1 und der Halte- und Trennwand 3 eine Öffnung 5 gebildet,
wie aus der 4 besonders
deutlich zu sehen ist. In der Öffnung 5 ist
ein Schieber 6 senkrecht und parallel zu der Halte- und Trennwand 1 [sic]
verschiebbar. Der Schieber 6 ist in Form einer flachen
Platte ausgebildet, deren obere Schmalseite 6a schräg nach unten in
Richtung auf die Halte- und Trennwand 3 geneigt ist. Die
schräg
nach unten gerichtete Neigung der oberen Schmalseite 6a des
Schiebers 6 ist besonders deutlich in den 2 und 4 erkennbar.
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In
dem oberen Bereich des Schiebers 6 ist eine Zumessplatte 7 befestigt.
Sie kann an dem Schieber 6 auswechselbar befestigt sein,
zum Beispiel mit Schrauben. Befestigungsbohrungen 8 dienen
diesem Zweck. Mit ihrem unteren Teil erstreckt sich die Zumessplatte
in Richtung auf den Schieber. In der Zumessplatte sind oben schräg nach oben
weisende Vorsprünge 9 ausgebildet.
Zwischen den einzelnen Vorsprüngen
sind Zwischenräume 10 ausgebildet.
In der oberen Betriebsstellung des Schiebers 6 ragt dessen
obere Schmalseite 6a über
die Oberkante 3a der ihm benachbarten Halte- und Trennwand,
wie aus den 3 und 4 besonders deutlich wird.
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Die
Förderrinne 11 befindet
sich auf der von dem Schieber 6 abgewandten Seite der Halte-
und Trennwand 3. Sie verläuft parallel zur Oberkante 3a der
Halte- und Trennwand 3 und fällt somit ebenfalls schräg ab. Auf
der von der Halte- und Trennwand entfernten Seite weist die Förderrinne 11 eine
zusätzliche
Führungsfläche 19 auf.
Wenn die Kleinteile in der oberen Betriebsstellung des Schiebers 6 von dessen
oberer Schmalseite 6a nach unten gleiten, stellt die Führungsfläche 19 sicher,
dass alle Kleinteile auch tatsächlich
in der Förderrinne 11 ankommen.
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Das
Arbeitsprinzip der bisher beschriebenen Abgabeeinrichtung ist wie
folgt. Die Kleinteile, in dem dargestellten Beispiel die Erdungsschrauben 15, gleiten
und rollen auf der abfallenden Sammelzone 1 schräg nach unten,
bis sie an der Halte- und Trennwand 3 zur Anlage gelangen.
Sie befinden sich dann in einem aus der schrägen oberen Schmalseite 6a des
Schiebers 6 und der Halte- und Trennwand 3 gebildeten
Kanal; dieser Zustand ist in den 1 und 2 dargestellt. Der Schieber 6 bewegt
sich stufenweise nach oben und nimmt dabei die Erdungsschrauben 15 mit,
die sich auf seiner schräg
nach unten gerichteten oberen Schmalseite 6a befinden.
Die obere Betriebsstellung des Schiebers ist in den 3 und 4 dargestellt.
In dieser Stellung, in der die Oberkante 6b des Schiebers
höher als
die Oberkante 3a der Halte- und Trennwand liegt, gleiten
die Erdungsschrauben 15 schräg nach unten in die Förderrinne 11.
Diese Arbeitsweise ist aus der 4 besonders gut
ersichtlich. Wie zuvor erwähnt,
wird durch die Führungsfläche 19 vermieden,
dass die Erdungsschrauben unter besonders hoher Krafteinwirkung über die
Förderrinne 11 hinaus
nach außen
getragen werden.
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Die
Zumessplatte 7 mit ihren schräg nach oben gerichteten Vorsprüngen 9 verhindert,
dass die gesamte obere Schmalseite 6a des Schiebers 6 zu Förderzwecken
benutzt wird. Der Transport findet ausschließlich in den Zwischenräumen 10 statt. Überschüssige Erdungsschrauben 15 werden
von den Vorsprüngen 9 zurückgewiesen
und rollen auf die abfallende Sammelzone zurück. Durch Auswechseln der Zumessplatte 7 kann
die Einrichtung an unterschiedliche Arten von Kleinteilen angepasst
werden, und es kann auch die Anzahl der der Förderrinne zuzuführenden
Kleinteile festgelegt werden.
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Nähere Einzelheiten
der besonderen Ausbildung der erfindungsgemäßen Förderrinne werden aus den 5 bis 7 ersichtlich.
Die Förderrinne 11 besteht
aus einem Längsprofil
nach Art einer Schiene, von deren Oberseite aus das Aufnahmeprofil 12 beginnt.
Das Aufnahmeprofil 12 setzt sich aus verschiedenen Querschnitten
zusammen. Es besteht aus einem Kreissegment 13, das von
der Oberseite der Förderrinne 1 [sic]
ausgeht und an das sich ein Abschnitt 14 in Form eines
Rechtecks nach unten anschließt.
Auf diese Weise entsteht eine Längsnut
mit einem kreissegmentförmigen
Querschnitt, unterhalb der sich eine kleinere Rechtecknut anschließt.
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Bei
den hier zu fördernden
Kleinteilen handelt es sich um Erdungsschrauben 15, die
in dem Aufnahmeprofil 12 der Förderrinne 11 entlang
gleiten. Die Erdungsschrauben 15 bestehen aus einem Schraubenbolzen
mit einer darauf geschraubten Schutzkappe. Der Schraubenbolzen weist
einen zylindrischen Kopf 17 auf, der radial über die
Schutzkappe mit ihrem hexagonalen Querschnitt 16 hinausragt.
Wie aus der 7 besonders deutlich ersichtlich,
gleiten die Erdungsschrauben 15 in dem Aufnahmeprofil 12 der
Förderrinne 11,
wobei deren zylindrischer Abschnitt 17 in dem kreissegmentförmig ausgebildeten
Teil des Aufnahmeprofils 12 geführt ist, während sich der Abschnitt mit
dem hexagonalen Querschnitt 16 in dem rechteckigen Teil 14 des
Aufnahmeprofils 12 ausrichtet. Auf diese Weise sind die Erdungsschrauben
in Querrichtung sicher fixiert und gleiten gleichmäßig in Längsrichtung
der Förderrinne,
wobei ihre Längsachse
leicht nach unten geneigt ist, wie in der 5 dargestellt. Die Maße sind hier so festgelegt,
dass die Quermaße
des Aufnahmeprofils geringfügig
größer als
die entsprechenden Bereiche der zu fördernden Erdungsschraube sind.
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Die
Förderrinne
besteht aus einem Längsprofil
nach Art einer Schiene, die zum Beispiel durch Extrudieren hergestellt
werden kann. Schraubenlöcher 18 in
der Schiene dienen der Befestigung des gesamten Bauteils.