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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Trennen eines längs eines Förderdurchgangs bewegbaren Stranges aus plastischem Material, insbesondere Ton, in Längsabschnitte.
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Eine Vorrichtung dieser Art ist in der
DE 10 2005 021 038 A1 sowie in der
DE 10 2005 063 327 A1 beschrieben. Bei dieser vorbekannten Vorrichtung ist die Kerbvorrichtung an einem sich quer zum Durchgang erstreckenden rahmenförmigen Träger angeordnet, wobei mehrere Träger mit jeweils einer zugehörigen Kerbvorrichtung in der Längsrichtung des Durchgangs hintereinander angeordnet sein können und wobei jeder Kerbvorrichtung eine Schneidevorrichtung mit einem Schneiddraht zugeordnet ist, der sich quer zum Durchgang erstreckt und von der einen Seite des Durchgangs zur gegenüberliegenden Seite und zurück bewegbar ist.
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Aus
DE 3348280 C2 und
DE 7638551 U sind Vorrichtungen zum Trennen eines längs eines Förderdurchgangs bewegbaren Stranges aus plastischem Material, insbesondere Ton, in Längsabschnitte bekannt, mit wenigstens einer Kerbvorrichtung zum quergerichteten Kerben des Stranges und einer Schneidevorrichtung zum quergerichteten Schneiden des Stranges in den Kerben bekannt. Dabei weist die Kerbvorrichtung Kerbwerkzeuge auf, die durch einen Werkzeugantrieb zwischen einer Kerbausgangsstellung und einer Kerbstellung quer bewegbar gelagert sind.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der eingangs angegebenen Art zu vereinfachen. Diese Vereinfachung soll die Konstruktion und/oder die Montage bzw. Demontage des Trägers verbessern.
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Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in zugehörigen Unteransprüchen beschrieben.
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Die erfindungsgemäße Vorrichtung gemäß Anspruch 1 dient zum Trennen eines längs eines Förderdurchgangs bewegbaren Stranges aus plastischem Material, insbesondere Ton, in Längsabschnitte, mit wenigstens einer Kerbvorrichtung zum quer gerichteten Kerben des Stranges und einer Schneidevorrichtung zum quer gerichteten Schneiden des Stranges in den Kerben, wobei die Kerbvorrichtung Kerbwerkzeuge aufweist, die durch einen Werkzeugantrieb zwischen einer Kerbausgangsstellung und einer Kerbstellung quer bewegbar gelagert sind. Dabei weist die Schneidevorrichtung wenigstens einen Schneideelementhalter auf, der durch einen Schneideantrieb in einer Schneideführung quer zum Durchgang bewegbar ist, wobei die Kerbvorrichtung mit ihren Kerbwerkzeugen und ihrem Werkzeugantrieb an einem längs des Durchgangs vor und zurück bewegbar gelagerten Trägermodul angeordnet ist. Ein Trägermodul oder mehrere Trägermodule ist bzw. sind in längs des Förderdurchgangs hintereinander angeordneten Stellungen jeweils so mit der Vorrichtung verbunden, dass es bzw. sie längs der Durchgangsrichtung hin und her verschiebbar und beim Kerben und Schneiden mit der Vorbewegungsgeschwindigkeit des Stranges vorbewegbar ist bzw. sind. Dabei ist bzw. sind das oder die Trägermodule jeweils durch eine Verbindungsvorrichtung mit einem Schieber verbunden, der in einer Längsführung der Vorrichtung durch einen Schieberantrieb längs der Durchgangsrichtung hin und her verschiebbar und beim Kerben und Schneiden mit der Vorbewegungsgeschwindigkeit des Stranges vorbewegbar ist, wobei jeweils die Schneidevorrichtung mit ihrem Schneideelementhalter, ihrer Schneideführung und ihrem Schneideantrieb am Trägermodul angeordnet ist.
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Nachfolgend werden vorteilhafte und zweckmäßige Ausgestaltung der Erfindung anhand von vereinfacht dargestellten Ausführungsbeispielen und Zeichnungen näher erläutert. Es zeigt
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1 eine erfindungsgemäße Vorrichtung mit einem oder mehreren hintereinander angeordneten Trägermodulen zum Trennen eines längs eines Förderdurchgangs bewegbaren Stranges aus plastischem Material, insbesondere Ton, in Längsabschnitte in der Rückansicht;
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2 vier jeweils im Sinne einer Kerbvorrichtung zusammenwirkende Anfasleisten, die rahmenförmig angeordnet sind in perspektivischer Darstellung;
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3 das Trägermodul gemäß 1 in perspektivischer Darstellung;
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4 mehrere in der Längsrichtung des Förderdurchgangs hintereinander angeordnete Trägermodule mit Kerbvorrichtungen und Schneidevorrichtungen zum quer gerichteten Kerben und Schneiden des Stranges in perspektivischer Darstellung;
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5 die Trägermodulanordnung gemäß 4 in der Draufsicht;
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6 den Vertikalschnitt VI-VI in 4.
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Die in ihrer Gesamtheit mit 1 bezeichnete Vorrichtung besteht aus mehreren Bauteileinheiten wie z. B. ein auf dem Boden stehendes Gestell (nicht dargestellt), in dem ein sich in dessen Längsrichtung erstreckender freier Durchgang 2 für den Strang 3 (6) angeordnet ist. Zum Trennen des Stranges 3 in Strang-Längsabschnitte 3a ist wenigstens eine Schneidevorrichtung 4 mit einem sich quer zum Durchgang 2 erstreckenden Schneidedraht 4a vorgesehen, wobei der Strang 3 vor dem Schneiden an allen Seiten mit vorzugsweise in einer gemeinsamen Querebene angeordneten Kerben 5a versehen wird, die sich quer erstrecken, und in denen das plastische Material des Stranges 3 quer geschnitten wird. Aufgrund des Schneidens in den Kerben 5a wird jeweils ein über die Außenflächen der Strangabschnitte 3a hinausragender Schneidgrad vermieden.
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Zum Fördern des Stranges 3 durch die Vorrichtung 1 im Durchgang 2 dient eine den Strang 3 vorzugsweise kontinuierlich vorbewegende Fördereinrichtung 1a (6), die mit mehreren in der Durchgangsrichtung 2a hintereinander angeordneten Fördereinrichtungs-Abschnitten, z. B. je ein Förderband, gebildet sein kann. Der Strang 3 kann dabei von einer Strangpresse auf bzw. in die Fördereinrichtung 1a gelangen.
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Das Kerben und das Schneiden erfolgt vorzugsweise während der Durchgangsbewegung des Stranges 3. Hierzu dient ein an sich bekannter Schieber S, der ein Trägermodul 9 mit einer Kerbvorrichtung 5 und einer Schneidevorrichtung 4 trägt, in der Durchgangsrichtung 2a hin und her verschiebbar ist und beim Kerben und Schneiden mit der Vorbewegungsgeschwindigkeit des Stranges 3 vor bewegt wird und dann wieder in seine Ausgangsstellung zurück bewegt wird, aus der ein nächster Kerb- und Schnittvorgang erfolgt. Während der Vorbewegung des Trägermoduls 9 mit der Kerbvorrichtung 5 und der Schneidevorrichtung 4 kann der Schneidedraht 4a zum Schneiden immer von der einen Seite des Durchgangs zur anderen Seite bewegt werden und nach einer Spreizung des getrennten Längsabschnitts 3a bei einem Leerhub wieder zurückbewegt werden, was mit einseitigem bzw. monodirektionalem Schneiden bezeichnet wird (an sich bekannt). Es ist jedoch auch ein wechselseitiges bzw. bidirektionales Schneiden möglich, bei dem der Schneidedraht 4a während einer Vorbewegung von einer Seite auf die andere Seite und nach einer Rückbewegung sowie bei der nächsten Vorbewegung ohne die vorbeschriebene Spreizung wieder zur einen Seite zurückbewegt wird (ebenfalls an sich bekannt).
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Die Vorrichtung 1 ist prinzipiell mit nur einer Schneidevorrichtung 4 und nur einer Kerbvorrichtung 5 funktionsfähig, die an einem einzigen Trägermodul 9 angeordnet und getragen ist bzw. sind, das sich quer zum Durchgang 2 von dessen einer Seite zur anderen Seite erstreckt und vorzugsweise rahmenförmig ausgebildet ist. Dabei kann das Trägermodul 9 plattenförmig ausgebildet und hochkant angeordnet sein und ein der Querschnittsgröße des Durchgangs 2 in etwa entsprechendes Durchgangsloch 11 aufweisen.
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Zur Befestigung des Trägermoduls 9 am Schieber dient eine vereinfacht dargestellte Verbindungsvorrichtung 12, mit der das Trägermodul 9 vorzugsweise durch eine quer gerichtete Montagebewegung, z. B. von oben oder von einer der beiden Horizontalseiten her, montierbar und zur Demontage wieder demontierbar ist, wobei das Trägermodul 9 mit der Kerbvorrichtung 5 und der Schneidevorrichtung 4 eine vormontierbare Modulbaueinheit 32 bildet, die wahlweise in der Vorrichtung 1 montierbar und demontierbar ist. In den Zeichnungsfiguren ist die Verbindungsvorrichtung 12 durch eine Schnellschlussverbindung, z. B. durch eine Steckverbindung 13 mit einer zu einer Seite (nicht dargestellt) oder nach oben (zeichnerisch dargestellt) offene Steckfassung oder Steckausnehmung 13a gebildet, in die das Trägermodul 9 von der betreffenden Seite mit einem passenden Steckzapfen 13b eingesteckt und durch ein lösbares Sicherungselement 13c gesichert ist, z. B. durch eine Sicherungsschraube oder einen Sicherungsstift, der ein Anbauteil des Gestells umfasst oder darin einfasst und z. B. in ein Steckloch im Trägermodul 9 einfasst. Die Verbindungsvorrichtung 12 wird weiter unten noch naher beschrieben.
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Zur Leistungssteigerung und rationellen Fertigung der Längsabschnitte 3a ist es vorteilhaft, gemäß 4 und folgende mehrere solcher Trägermodule 9 in der Durchgangsrichtung 2a hintereinander anzuordnen, so dass der Strang 3 in mehreren hintereinander angeordneten Schnittebenen E1 gemeinsam gekerbt und geschnitten werden kann. Vorzugsweise ist die Bewegungssteuerung der Kerbvorrichtung 5 und der Schneidevorrichtung 4 so ausgebildet, dass alle vier Kerbwerkzeuge 8a bis 8d und alle Schneidedrähte 4a gleichzeitig bewegt werden. Da die Trägermodule 9 gleich ausgebildet sind, braucht nur ein Trägermodul 9 beschrieben zu werden.
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Das oder die Trägermodule 9 sind längs der Montagerichtung lösbar am Schieber S positioniert, z. B. durch das Sicherungselement 13c.
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Wie insbesondere 1 erkennen lässt, ist das Trägermodul 9 durch einen plattenförmigen Rahmen 9a gebildet, dessen jeweils zwei horizontale und vertikale Rahmenabschnitte das viereckige Durchgangsloch 11 begrenzen. Der Durchgang 2 befindet sich im Durchgangsloch 11, wobei letzteres im Querschnitt größer gemessen ist als der Durchgang 2, so dass zwischen dem Innenrand der Rahmenabschnitte und dem Durchgang 2 zwei einander gegenüberliegende seitliche Kerbwerkzeuge 8a, 8c, ein oberes Kerbwerkzeug 8b und ein unteres Kerbwerkzeug 8d Platz haben. Die Kerbwerkzeuge sind zwischen einer den freien Durchgang 2 für den Strang 3 freigebenden Kerbausgangsstellung und einer in den Strang 3 um die Kerbentiefe einfassenden Kerbstellung quer zur Mittelachse 2b des Durchgangs 2 bewegbar.
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Beim vorliegenden Ausführungsbeispiel sind alle vier Kerbwerkzeuge durch Kerbleisten 8e gebildet, deren sich quer zum Durchgang 2 erstreckende Länge so an die Querabmessungen des Strangs 3 angepasst sind, dass sie in ihren Kerbstellungen eine umlaufende Kerbe 5a in den Strang eindrücken. Es sind von den vier vorhandenen Kerbleisten 8e zwei einander gegenüberliegende Kerbleisten 8e, hier die obere und die untere Kerbleiste 8e, so lang ausgebildet, dass ihre Endbereiche die beiden anderen Kerbleisten 8e wenigstens in deren Kerbstellung überlappen.
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Im Rahmen der Erfindung können die Kerbleisten die Querschnittsform eines bezüglich der Vertikalen symmetrisch angeordneten Keiles aufweisen, dessen Keilwinkel z. B. etwa 90° beträgt (nicht dargestellt). Bei einer solchen an sich bekannten Kerbvorrichtung 8 sind die sich z. B. in einer gemeinsamen Querebene E1 befindlichen Kerbleisten bezüglich der Schnittebene E1 und der Schneidevorrichtung 4 in der Durchgangsrichtung um die Länge eines Strangabschnitts 3a versetzt angeordnet.
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Beim vorliegenden Ausführungsbeispiel befinden sich – wie 2 und folgende zeigen – die Kerbvorrichtung 5 und die zugehörige Schneidevorrichtung 4 in einer gemeinsamen vertikalen Quer- bzw. Schnittebene E1, wobei die Kerbvorrichtung 5 durch eine an sich bekannte Anfasvorrichtung 14 gebildet ist, die an den Rändern der Stirnenden der noch zu schneidenden Längsabschnitte 3a bzw. Formlinge Fasen 14a in den Strang 3 hineindrücken, wobei jeweils zwei an der Schnittebene E1 einander benachbarte Fasen 14a eine gemeinsame Kerbe 5a bilden. Bei dieser Ausgestaltung sind auf allen vier Seiten des Förderdurchgangs 2 zwei in ihrer Längsrichtung geteilte Kerbleisten 8e, nämlich sogenannte Anfasleisten 15 parallel zueinander angeordnet, die – quer zum Durchgang 2 gesehen – der Ausgestaltungsform ungeteilter Kerbleisten 4e entsprechen. Dabei weisen jedoch die Anfasleisten 15 einen sich längs des Durchgangs 2 erstreckenden Abstand a voneinander und somit einen Schlitz 15a zwischen sich auf, der unter Berücksichtigung eines Bewegungsspiels der Querschnittsabmessung des vorzugsweise runden Schneidedrahtes 4a entspricht. Bei dieser Ausgestaltung kann das Kerben und das Schneiden gleichzeitig erfolgen, wobei die Anfasleisten 15 den Schneidedraht 4a nicht nur eine Führung bieten, sondern auch Aufwerfungen des Strangmaterials bzw. Schnittgrate vermeiden.
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Die der gewünschten Querschnittsform der Fasen 14a entsprechenden Anfasflächen 15c an den Anfasleisten 15 sind vorzugsweise ebenfalls Keilflächen, die mit der quer verlaufenden Schnittebene E1 einen spitzen Winkel W1 von insbesondre etwa 45° einschließen, so dass der gemeinsame Kerbwinkel etwa 90° beträgt.
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Quer zur Durchgangsrichtung 2a gesehen sind im Bereich der Schnittebene E1 zwei Anfasleisten 15 jeweils spiegelbildlich angeordnet, wobei deren Anfasflächen 15c einander abgewandt sind und deren einander zugewandte Seitenfläche 15b sich parallel oder mit einem Freiwinkel zur zugehörigen Schnittebene E1 erstrecken. Diese beiden Anfasleisten 15 bilden eine Kerbbewegungseinheit und sie können, insbesondere als obere Anfasleisten 15, durch ein z. B. plattenförmiges Basisteil 16 miteinander verbunden und daran getragen sein.
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Das so gebildete Kerbwerkzeug 8a bis 8d ist in einer Querführung 17 durch einen Kerbantrieb 18 quer zwischen der Kerbausgangsstellung und der Kerbstellung hin und her bewegbar. Die Querführung 17 kann durch eine oder zwei einen Abstand voneinander aufweisende Führungsstangen 17a gebildet sein, die in entsprechenden Führungslöchern im zugehörigen Trägermodul 9 verschiebbar gelagert sind. Der Kerbantrieb 18 kann z. B. durch einen Zylinderkolbenantrieb gebildet sein, dessen Zylinder am Trägermodul 9 abgestützt ist und dessen Kolbenstange am Basisteil 16 angreift.
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Beim vorliegenden Ausführungsbeispiel sind zwei einander gegenüberliegende Kerbwerkzeuge, vorzugsweise das obere und untere Kerbwerkzeug 8b, 8d, jeweils an einem zugehörigen Schwenkarm 18b angeordnet, insbesondere von diesen zueinander vorstehend angeordnet, wobei die Schwenkarme 18b in ihren Endbereichen auf einer Seite des Durchgangs 2 in Schwenkgelenken 19 mit horizontalen Gelenkbolzen 19a in der zugehörigen Querebene schwenkbar gelagert. Als Kerbantrieb 18 kann bei dieser Ausgestaltung ein, z. B. für beide Schwenkarme 18b gemeinsamer, Kerbantrieb 18 dienen, z. B. ebenfalls ein Zylinderkolbenantrieb 18a, der zwischen den Endbereichen der Schwenkarme 18b auf der anderen Seite, insbesondere außen neben dem zugehörigen Trägermodul 9, angeordnet und vorzugsweise schwenkbar mit den Schwenkarmen 18b verbunden ist. Die Schwenkarme 18b überragen die Kerbleisten 8e an beiden Enden, nämlich lagerseitig über den Durchgang 2 hinaus in den Bereich des rahmenförmigen Trägermoduls 9, in dessen Bereich das Schwenkgelenk 19 angeordnet ist, und am anderen Ende über das Trägermodul 9 hinaus.
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Für die an den Schwenkarmen 18b getragenen Kerbwerkzeuge 8b, 8d bzw. Kerbleisten 8e ist die Führung 17 durch die Schwenkgelenke 19 und/oder die Anlage der Schwenkarme 18b an der Rückseite bzw. Vorderseite des bzw. der Trägermodule 9 gebildet.
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Die jeweils zwei zueinander gehörigen Schwenkarme 18b sind an der Vorder- und Rückseite des Trägermoduls 9 angeordnet. Diese Ausgestaltung kommt dem längs gerichteten Außenabstand der jeweils am Basisteil 16 angeordneten Anfasleisten 15 konstruktiv entgegen.
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Wie insbesondere 6 zeigt, weisen die beiden im Bereich der zugehörigen Schnittebene E1 benachbarten Schwenkarme 18b wenigstens den Gleitabstand a für den Schneidedraht 4a voneinander auf.
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Zur Verdeutlichung sowohl der Ausgangsstellung als auch der Kerbstellung der Anfasleisten 15 zeigt 6 die oberen Anfasleisten 15 in der Ausgangsstellung und die unteren Anfasleisten 15 in der Kerbstellung.
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Den Kerbleisten 8e oder ihren Antrieben sind Anschläge A1, A2 zugeordnet, die die Kerbbewegung der Kerbleisten 8e in der Kerbstellung und z. B. auch in der Ausgangsstellung begrenzen. Für die Schwenkarme 18b können, z. B. leistenförmige, Anschläge A1, A2 an den den Schwenkgelenken 19 abgewandten Endbereichen der Rück- und/oder Vorderseite der Module 9 angeordnet sein, insbesondere innenseitig zwischen bzw. und z. B. auch außenseitig von den Schwenkarmen 18b.
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Die unteren Anfasleisten 15 können z. B. vertikal angeordnet sein und in vorderen bzw. hinteren Ausnehmungen 23 des zugehörigen Basisteils 16 angeordnet und fixiert sein, die jeweils die zugehörige Anfasleiste 15 mit einer Stufenfläche 23a stützen, an der die Anfasleiste 15 anliegt und somit seitlich und unterseitig anliegt (2 und 3).
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Wie insbesondere in 3 in dem unteren linken bzw. vorderen Eckenbereichen sichtbar ist, können die beiden überlappten Kerbleisten 8e bzw. Anfasleisten 15 mit ihren endseitigen Stirnflächen 15d an die Kontur bzw. Schräge der Kerbfläche 15c der benachbarten überlappenden Anfasleiste 15 angepasst sein, wobei die überlappten Anfasleisten 15 an ihren den überlappenden Anfasleisten 15 zugewandten Stirnflächen 15d, z. B. schräg ausgebildet sind und an den Anfasflächen 15c in der Kerbstellung anliegen. Hierdurch werden umlaufende Fasen 14a gekerbt, und die Anfasleisten 15 durch eine gegenseitige Anlage und Abstützung stabilisiert.
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Die Anfasleisten 15 können aber auch ein- oder zweiteilig mit dem zugehörigen Schwenkarm 18b verbunden sein, wobei ein zugehöriger Verbindungssteg in vorzugsweise in der vertikalen Projektion des zugehörigen Schwenkarms 18b erstreckt, um in der Längsrichtung möglichst wenig Raum zu beanspruchen (6 unten).
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Zur Stabilisierung der Befestigung der Anfasleisten 15 dienen auch zwei weitere Ausgestaltungen gemäß 6. Die oberen und/oder unteren Anfasleisten 15 sind durch schräg angeordnete, an sich flache Leisten gebildet,
die mit ihren inneren Breitseiten die Anfasflächen 15c bilden und dessen einander abgewandte Außenseiten die Seitenflächen 15b bilden. Diese schrägen Anfasleisten 15 können in entsprechend schrägen Nuten 22 in den zugehörigen Basisteilen 16 eingesetzt und fixiert sein.
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Wie aus 6 zu entnehmen ist, sind die unteren Anfasleisten 15 im vorbeschriebenen Sinne ebenfalls schräg angeordnet, wobei sie jedoch durch vertikale Stege 15e auf den zugehörigen unteren Schwenkarmen 19b befestigt sind.
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Zwischen den unteren Anfasleisten 15 befinden sich z. B. plattenförmige Tragteile 30, deren Oberseiten sich in der Höhe der Oberseite der vorhandenen Fördereinrichtung 1a für den Strang 3 befinden, und die am unteren Bereich des zugehörigen Trägermoduls 9, 9b, 9c, 9d abgestützt sind, z. B. direkt auf dem unteren Rahmenabschnitt des rahmenförmigen Trägermoduls 9, 9b, 9c, 9d.
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Zur Halterung der einen Längsabstand a voneinander aufweisenden Anfasleisten 15 bedarf es wenigstens zwei Trägermodule 9, die ebenfalls wenigstens den Abstand a voneinander für den Schneidedraht 4a aufweisen und im Bereich ihrer einander zugewandten Seiten die Anfasleisten 15 an den vier Umfangsseiten tragen.
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Zum gleichzeitigen Kerben an allen vier Seiten und Schneiden des Stranges 3 in wenigstens einem der gewünschten Länge L1 der Längsabschnitte 3a entsprechenden Abstand c voneinander ist es vorteilhaft, drei oder mehrere Trägermodule 9 anzuordnen, von denen das Anfangsmodul 9b die rückseitigen Anfasleisten 15 der ersten Anfasleistenanordnung trägt, das Mittelmodul 9c im Bereich seiner Rückseite die vorderseitigen Anfasleisten 15 der ersten Anfasleistenanordnung und im Bereich seiner Vorderseite die rückseitigen Anfasleisten 15 der zweiten Anfasleistenanordnung trägt und das dritte Trägermodul bzw. Endmodul 9d die vorderseitigen Anfasleisten 15 der zweiten Anfasleistenanordnung trägt. Beim Ausführungsbeispiel sind fünf Trägermodule 9 hintereinanderliegend angeordnet, wobei im wesentlichen gleichzeitig vier Kerben 5a angebracht und vier Längsabschnitte 3a abgetrennt werden können.
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Die den mittleren Trägermodulen 9c zugehörigen Anfasleisten 15, nämlich die vorderseitigen Anfasleisten 15 der ersten Anfasleistenanordnung und die rückseitigen Anfasleisten 15 der zweiten Anfasleistenanordnung sind vorzugsweise jeweils am zugehörigen Basisteil 16 befestigt, das z. B. an den Schwenkhebeln 18b des zugehörigen Mittelmoduls 9d vorzugsweise unterseitig befestigt ist.
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Zwischen den Basisteilen 16 und den Trägermodulen 9, 9b, 9c, 9d befinden sich vertikal bzw. horizontal erstreckende Freiräume 20, die eine Bewegung der Anfasleisten 15 nach außen über die Ausgangsstellung hinaus für größere Durchgangsquerschnitte ermöglichen.
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Sowohl dann, wenn nur ein Modul 9 mit einer daran angeordneten und gehaltenen Schneidevorrichtung 4 als auch dann, wenn mehrere Trägermodule 9 mit daran angeordneten und gehaltenen Schneidevorrichtungen 4 vorgesehen sind, weist jede Schneidevorrichtung 4 wenigstens zwei Schneidedrahthalter 4b1, 4b2 auf, die jeweils durch eine Halterführung 25 quer zum Durchgang 2, beim vorliegenden Ausführungsbeispiel horizontal, verschiebbar geführt und darin jeweils durch einen Schneideantrieb 26 hin und her bewegbar sind, insbesondere beide Drahthalter 24 gleichzeitig und vorzugsweise gleichmäßig verschiebbar sind. Es können zwei Halterführungen 25 im oberen und unteren Bereich des zugehörigen Trägermoduls 9 angeordnet sein, z. B. an dessen Oberseite und Unterseite.
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Die vorliegende wenigstens eine Schneidevorrichtung 4 weist somit eine unabhängige Besonderheit auf, weil sie mit zwei Schneidedrähten 4a1, 4a2 ausgebildet ist, die auf beiden Seiten des zugehörigen Trägermoduls 9 in zwei längs beabstandeten Ebenen E angeordnet sind, deren Abstand c im wesentlichen der Summe aus der Länge L1 der Längsabschnitte 3a zuzüglich die Querschnittsabmessung d des Schneidedrahtes 4a entspricht. Dieser Abstand c ist größer, als die längs gerichtete Abmessung e des Trägermoduls 9, wobei es sich hierbei um die Außenabmessung der Schwenkarme 18b handeln kann. Die Schneidedrähte 4a1, 4a2, können jeweils durch zwei vorderseitige Schneidedrahthalter 4b1, 4b2 und entsprechende rückseitige Schneidedrahthalter gehalten sein.
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Die Schneidedrähte 4a1, 4a2 sind vorzugsweise durch einen gemeinsamen Schneidedraht 4a gebildet, der in wenigstens einem zugehörigen Randbereich des Trägermoduls 9 umgelenkt ist, z. B. durch eine Umlenkvorrichtung 27 mit einem Umlenkelement, das z. B. ein rundes Gleitelement oder eine drehbar gelagerte Rolle sein kann und am bzw. im zugehörigen Drahthalter 24 angeordnet bzw. drehbar gelagert ist.
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Beim vorliegenden Ausführungsbeispiel sind die Schneidevorrichtung 4 sowie ihre Anordnungen am zugehörigen Trägermodul 9 jeweils gleich ausgebildet, so dass nur eine Schneidevorrichtung 4 beschrieben zu werden braucht.
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Wenn beide Schneidedrähte 4a1, 4a2 durch einen gemeinsamen umgelenkten Schneidedraht 4a gebildet sind, ist es zur Vereinfachung der Konstruktion vorteilhaft, diese Schneidevorrichtung 4 mit beiden Schneidedrähten 4a1, 4a2 am zugehörigen Trägermodul 9 anzuordnen und zu halten. Deshalb braucht beim Vorhandensein von nur einer doppelseitigen Schneidevorrichtung 4 nur das Mittelmodul 9c mit dieser doppelten Schneidevorrichtung 4 ausgebildet zu sein und beim Vorhandensein von mehr als drei Trägermodulen 9 nur jedes zweite Mittelmodul 9c mit der Schneidevorrichtung 4 ausgebildet sein, wie es 6 zeigt.
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Die Drahthalter 24 können jeweils an einem Schieber 24a gebildet sein, an dem der Schneideantrieb 26 angreift, und der in der Halterführung 25 verschiebbar gelagert ist. Beim Ausführungsbeispiel wird die Halterführung 25 durch jeweils eine an der Unterseite und Oberseite des Mittelmoduls 9c angeordnete Führungsschiene 28a gebildet, an der der zugehörige Schieber 25a mit einem passenden Führungselement verschiebbar geführt ist. Als Schneideantrieb 26 kann z. B. ein Zylinderkolbenantrieb oder Spindelantrieb dienen. In der in 1, 2 und 4 gezeigten Kerbausgangsstellung befindet sich der Schneidedraht 4a bzw. die Schneidedrähte 4a1, 4a2 im Randbereich der einen Seite des Durchgangs 2, z. B. im Bereich oder außenseitig von den vertikalen Kerbleisten 8e oder Basisteilen 16. Aus dieser Position lässt sich der wenigstens eine Schneidedraht in den gegenüberliegenden Randbereich des Durchgangs 2 bewegen.
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Die der Längsachse 2a des Durchgangs 2b abgewandten Abstandsbereiche des Abstands a sind vorzugsweise nach außen divergent ausgebildet, insbesondere dann, wenn in der Kerbausgangsstellung der Schneidedraht 4a bezüglich den Kerbleisten nach außen versetzt ist. Hierdurch wird das Einfädeln des Schneidedrahtes 4a verbessert. Gemäß 2 und 3 sind an den Anfasleisten 15 schräge oder gerundete Einführungsflächen 15f an den Enden vorgesehen.
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Die beiden Drahthalter 24 bzw. die zugehörigen Schieber 24a oder deren Führungselemente können zur Verbesserung des Bewegungsantriebs untereinander mechanisch gekoppelt und/oder über einen von außen angreifenden Hebel bewegbar sein (nicht dargestellt).
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Der Schneidevorrichtung 4 ist vorzugsweise eine Spannvorrichtung 29 zugeordnet, die mit einem Ende des einseitig angeordneten oder umgelenkten Schneidedrahtes 4a; 4a1, 4a2 verbunden ist.
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Die Spannvorrichtung 29 kann durch eine zweite Umlenkungvorrichtung 31 mit einem zweiten, z. B. drehbar gelagerten, Umlenkelement verbunden sein. Hierbei können zwei Umlenkvorrichtungen 27, 31a, 31b vorgesehen sein, von denen die erste 31a den sich aufwärts erstreckenden Schneidedraht horizontal und etwa parallel zum Durchgang 2 umlenkt und die zweite 31b den Schneidedraht horizontal nach außen zur Spannvorrichtung 29 hin umlenkt. Beim vorliegenden Ausführungsbeispiel ist eine End-Befestigungsvorrichtung 33 oder Einhängvorrichtung für den Schneidedraht z. B. im Bereich der gleichen Seite wie die Spannvorrichtung 29 angeordnet.
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Alternativ kann die Schneidevorrichtung 4 mit einer Drahtabspulvorrichtung und -aufspulvorrichtung sowie einem zugehörigen Antrieb ausgebildet sein, so dass der Schneidedraht permanent oder von Zeit zu Zeit in seiner Längsrichtung bewegt werden kann.
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Es ist besonders vorteilhaft, bei einer Vorrichtung 1 mit nur einem Trägermodul 9 oder mehreren längs des Förderdurchgangs 2 hintereinander angeordneten Trägermodulen 9 das oder die Trägermodule 9 durch eine Aufnahmevorrichtung 31 zu einer Modulbaueinheit 32 vorzugsweise lösbar zu verbinden, die durch die Verbindungsvorrichtung 12 mit dem Schieber S verbindbar und somit daran montierbar und wieder demontierbar und austauschbar ist, vorzugsweise durch eine quer zum Durchgang 2, insbesondere vertikal, gerichtete Montage- bzw. Demontagebewegung.
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Die Aufnahmevorrichtung 31 weist wenigstens zwei auf einander gegenüberliegenden Seiten angeordnete und sich parallel zum Durchgang 2 erstreckende Aufnahmestangen 33 auf, auf denen das bzw. die Trägermodule 9 mit darin angeordneten passenden Aufnahmelöchern 34 aufgesteckt sind. Vorzugsweise sind zur Vergrößerung der Stabilität der Modulbaueinheit 32 mehr als zwei Aufnahmestangen 33 vorgesehen, die sich durch Aufnahmelöcher 34 erstrecken, die vorzugsweise im oberen und unteren Bereich des bzw. der Trägermodule 9 angeordnet sind. Bei den vorliegenden Ausführungsbeispielen sind vier Aufnahmestangen 33 vorgesehen, die sich durch vier Aufnahmelöcher 34 erstrecken, die in den Eckenbereichen des bzw. der Trägermodule 9 angeordnet sind. Der sich quer zum Durchgang 2 und quer zu den Schneidedrähten 4a bzw. 4a1, 4a2 erstreckende Abstand f (1) zwischen den Aufnahmestangen 33 ist größer als der Abstand g der Schneidedrähte 4a in ihren beiden Schnittendstellungen, so dass die Aufnahmestangen 33 sich außerhalb des Schnittbereichs oder Durchgangs 2 befinden und diesen nicht behindern.
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Die Trägermodule 9 können durch auf den Verbindungsstangen 33 angeordnete Distanzstücke 37a, z. B. Distanzringe, in einem Längsabstand voneinander gehalten sein.
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Die Modulbaueinheit 32 ist mit Trägermodulen 9 wahlweiser Anzahl vormontierbar, so dass eine gewünschte vorgefertigte Aufnahmevorrichtung 31 schnell montierbar ist. Dabei lässt sich die angestrebte handhabungsfreundliche und schnelle Demontage und/oder Montage durch eine Verbindungsvorrichtung 12 in Form einer Schnellschlussverbindung, insbesondere in Form einer Steckverbindung 13, erreichen.
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Bei den vorliegenden Ausführungsbeispielen mit mehreren hinter einander angeordneten Trägermodulen 9 sind auf beiden Seiten des Durchgangs jeweils zwei hinter einander angeordnete Verbindungsvorrichtungen 12 vorgesehen, um die Stabilität der Befestigung zu vergrößern.
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Die Verbindungsvorrichtungen 12 sind bezüglich einer vertikalen Längsmittelebene E2 des Durchgangs 2 bzw. der Vorrichtung 1 spiegelbildlich ausgebildet.
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Die dem Schieber S zugehörigen Verbindungsteile der Verbindungsvorrichtung 12 sind mit 12a bezeichnet, und die der Modulbaueinheit 32 zugeordneten Verbindungsteile sind mit 12b bezeichnet. Im Rahmen der Erfindung können letztere Verbindungsteile 12b auch an dem oder den Trägermodulen 9 angeordnet sein.
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Die bei den Ausführungsbeispielen vorhandene Steckverbindung 13 ist jeweils durch eine Steckfassung oder Steckausnehmung 13a in dem einen Verbindungsteil und einen Steckzapfen 13b in dem anderen Verbindungsteil gebildet. Bei den Ausführungsbeispielen ist die Steckausnehmung 13a in den schieberseitigen Verbindungsteilen 12a angeordnet und vorzugsweise nach oben offen, wobei die modulseitigen Verbindungsteile 12b durch die Verbindungsstangen 33 gebildet sind, zum Beispiel durch die Stirnbereiche der Verbindungsstangen 33, die in den Steckausnehmungen 13a passend aufgenommen sind. Um das Einführen der Steckzapfen 13b zu erleichtern, weisen die Steckausnehmungen 13a an ihren Öffnungen divergente Einführungsflächen 13d auf, die zum Beispiel schräg oder gerundet ausgebildet sein können.
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Die Aufnahmestangen 33 weisen jeweils eine erste Schulterfläche 35 auf, an der das oder ein äußerstes Trägermodul 9 anliegt und dadurch in eine Längsrichtung positioniert ist. In der entgegengesetzten Längsrichtung sind das oder die Trägermodule 9 durch eine zweite Schulterfläche 36 positioniert, die vorzugsweise durch die zugehörige Stirnfläche einer Schraubmutter 37 gebildet ist, mit der das bzw. die Trägermodule 9 gegen die erste Schulterfläche 35 spannbar sind. Auf den Aufnahmestangen 33 ist ein entsprechendes Außengewinde angeordnet, auf das die Schraubmuttern 37 aufgeschraubt sind. Der längs gerichtete Schraubbereich auf den Aufnahmestangen 33 ist so lang, dass die gewünschte Anzahl Trägermodule 9 mit der Schraubmutter 37 gegen die erste Schulterfläche 35 spannbar und befestigbar ist.
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Die Aufnahmestangen 33 sind in der Längsrichtung positioniert. Hierdurch bilden die ersten Schulterflächen 35 einen Bezugsanschlag 38, der eine immer gleiche Ausgangsposition des ersten Trägermoduls 9 bezüglich der Vorrichtung 1 gewährleistet. Beim vorliegenden Ausführungsbeispiel sind die ersten Schulterflächen 35 jeweils durch einen Stangenkopf 33a, der am Ausführungsbeispiel am hinteren Ende der Aufnahmestangen 33 angeordnet ist. Die Schraubmutter 37 und die erste Schulterfläche 35 bilden jeweils eine lösbare Spannvorrichtung 37b.
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Zur längs gerichteten Positionierung der Modulbaueinheit 32 dienen zwei quer angeordnete Positionierflächen 39a an den schieberseitigen Verbindungsteilen 12a, die z. B. aufeinander zu gerichtet sind, und an denen damit korrespondierende modulseitige Positionierflächen 39b anliegen. Es ergibt sich eine einfach und kostengünstig herstellbare Konstruktion, wenn die Positionierflächen 39a durch quer angeordnete Grundflächen der Steckausnehmungen 13a gebildet sind und die damit korrespondierenden Positionierflächen 39b durch die Stirnflächen der Aufnahmestangen 33 gebildet sind.
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Sowohl dann, wenn nur zwei Verbindungsvorrichtungen 12 quer einander gegenüberliegend oder vier Verbindungsvorrichtungen 12 gemäß dem Ausführungsbeispiel vorhanden sind, ist die Modulbaueinheit 32 in allen Horizontalrichtungen durch eine so gebildete Positioniervorrichtung 39 positioniert. Zur Fixierung einer ungewollten Bewegung nach oben können die Sicherungselemente 13c dienen, von den z. B. nur zwei vorhanden zu sein brauchen, vorzugsweise einander quer oder diametral gegenüberliegend.
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Der längs gerichtete Abstand h zwischen den Positionierflächen 39a entspricht somit der Länge L2 der Aufnahmestangen 33.
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Der Schieber S ist in einer Längsführung durch einen Schieberantrieb 42 im vorbeschrieben Sinne vor und zurück bewegbar, wobei mittels einer geeigneten Bewegungssteuerung bei der Vorbewegung die Fördergeschwindigkeit des Stranges 3 bzw. der zugehörigen Fördervorrichtung 1a eingehalten wird, so dass das Kerben und das Schneiden während der Vorbewegung des oder der Trägermodule 9 erfolgen kann, was an sich bekannt ist.
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Beim Ausführungsbeispiel sind zwei auf beiden Seiten des Durchgangs 2 angeordnete Längsführungen 43 für den Schieber S angeordnet, die jeweils durch eine entsprechend lang bemessene Führungsstange 44 gebildet ist, die durch endseitige Stützen 45 mittelbar oder unmittelbar am Gestell der Vorrichtung 1 abgestützt ist, und auf der der Schieber S mittels Führungsbuchsen 46 längs verschiebbar gelagert ist.
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Der Schieberantrieb 42 ist ebenfalls mittelbar oder unmittelbar am Gestell der Vorrichtung 1 abgestützt, und er greift am Schieber S an, um diesen im vorbeschrieben Sinne vor und zurück zu bewegen.
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Der Schieber S kann durch eine Platte oder einen Rahmen gebildet sein, der sich vom einen Randbereich zum anderen Randbereich des Durchgangs 2 etwa horizontal erstreckt.
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Wie insbesondere aus 5 zu entnehmen ist, können die Steckausnehmungen 12a durch vertikale Schlitze in den einander zugewandten Seiten von Verbindungsstücken gebildet sein, die sich mittelbar oder unmittelbar vom Schieber S nach oben erstrecken.
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Im Rahmen der Erfindung können die vorbeschriebenen Ausbildungen auch in anderen Kombinationen und auch jeweils in anderen Formgestaltungen vorgesehen sein.