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DE60008913T2 - Verfahren zur abschnittsweisen cip-reinigung - Google Patents

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DE60008913T2
DE60008913T2 DE60008913T DE60008913T DE60008913T2 DE 60008913 T2 DE60008913 T2 DE 60008913T2 DE 60008913 T DE60008913 T DE 60008913T DE 60008913 T DE60008913 T DE 60008913T DE 60008913 T2 DE60008913 T2 DE 60008913T2
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DE
Germany
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solution
cleaning
machine
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unused
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DE60008913T
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Robert Adolf Votteler
Maynard Joseph Riley
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Diversey Inc
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JohnsonDiversey Inc
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Description

  • GEBIET DER ERFINDUNG
  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein neuartiges Vor-Ort-Reinigungsverfahren (CIP-Verfahren). Insbesondere betrifft sie ein CIP-Verfahren, das abschnittsweise arbeitet und überraschenderweise nicht erfordert, jedem mit Wasser behandelten Maschinenteil Lösung zuzuführen, um überlegene Reinigungs- und/oder Desinfektionsergebnisse zu erzielen.
  • HINTERGRUND DER ERFINDUNG
  • Es ist extrem wichtig, lebensmitteltechnische Anlagen wie in Brauereien und Molkereien sowie Herstellungsanlagen für kohlenstoffhaltige Getränke (gärfreies Sodawasser) zu reinigen. Typischerweise reinigt man derartige Anlagen, indem man die Innenbereiche der Maschinen, aus denen die Anlage sich zusammensetzt, einer Lösung aussetzt, die mit den verschiedenen innerhalb der Maschinen vorliegenden Verschmutzungen reagiert.
  • Ein herkömmliches CIP-System weist bspw. mehrere Speicherbehälter auf. Jeder Speicherbehälter nimmt unabhängig von allen anderen eine Lösung (bspw. Vorspül-, Reinigungs-, Spüllösung) auf, die (nicht gleichzeitig) in das zu reinigende oder zu dekontaminierende Anlagenteil eingespeist wird. Dabei pumpt man die Lösungen in die Flüssigkeitsflusswege der Maschinen in den zu reini genden Anlagen und lässt sie in diesen umlaufen, bis man sie schließlich zum Abfall ablässt.
  • Wie bekannt, setzt man in herkömmlichen CIP-Verfahren eine Pumpe ein, die eine Reinigungslösung durch alle Maschinen der zu reinigenden Anlagen umlaufen lässt. Bei solchen herkömmlichen Verfahren wird die unbenutzte Reinigungslösung in nicht mehr als zwei Komponenten eingespeist – unabhängig davon, wie viele Komponenten oder Segmente die zu reinigende Maschine hat. Hat also eine bestimmte Anlage bspw. Abfüllmaschinen für kohlensäurehaltige Getränke, wird nach den herkömmlichen CIP-Verfahren frische Reinigungslösung in nicht mehr als zwei Komponenten der Maschine eingespeist, auch wenn diese zahlreiche Teile aufweist – wie Entlüfter, Speicher- und Mischtanks sowie Karbonisier- und Kühltanks. Daher werden nur die ersten beiden Komponenten der mit Reinigungslösung gespeisten Maschine frischer bzw. unbenutzter Reinigungslösung ausgesetzt, alle anderen jedoch benutzter Reinigungslösung. Auch sind herkömmliche Reinigungsverfahren nicht effizient, da jeder Teil der Maschine Reinigungslösung erhält, und zwar auch Teile wie Entlüfter, die nur großen Wasservolumen ausgesetzt sind.
  • Die Nachteile einer Reinigung nach bekannten CIP-Verfahren liegen darin, dass benutzte Reinigungslösungen, die Schmutz und Verunreinigungen mitführen, durch alle Komponenten der zu reinigenden Maschinen umlaufen können. Derartige Verfahren ergeben daher unvermeidbar einen verminderten Reinigungseffekt. Darüber hinaus sind herkömmliche CIP-Verfahren nicht wirkungsvoll, da jeder Teil der zu reinigenden Anlage Reinigungslösung erhält, selbst wenn es sich um ein Anlagenteil handelt, das nur großen Wasservolumen ausgesetzt wird.
  • Die Entwicklung wirkungsvoller Prozesse, mit denen sich Verarbeitungsanlagen gründlich reinigen und/oder desinfizieren lassen, erfährt zunehmendes Interesse. Daher richtet sich die Erfindung auf ein neuartiges CIP-Verfahren, das segmentiert ist und überraschenderweise eine hoch wirksame Reinigung, Desinfektion oder beides erreicht, ohne dass Lösungen durch alle Teile einer Maschine geführt werden müssten.
  • STAND DER TECHNIK
  • Verschiedene Bemühungen zum Reinigen von Verarbeitungsanlagen sind bekannt geworden. Die US-PS 5 888 311 beschreibt ein Verfahren zum Reinigen von Anlagen bei fehlendem Vorspülschritt.
  • Es sind weitere Bemühungen zum Reinigen von Verarbeitungsanlagen offen gelegt worden. Die US-PS 5 533 552 beschreibt ein CIP-Verfahren mit dem Schritt des Umlaufenlassens einer Reinigungsflüssigkeit durch eine zu reinigende Anlage.
  • Noch andere Bemühungen zur Anlagenreinigung sind beschrieben worden. Die US-PS 5 064 561 beschreibt ein zweiteiliges CIP-System, das mit einem Alkali-Material sowie einem Enzym arbeitet.
  • Die US-PS 3 945 411 offenbart ein Reinigungssystem, in dem unbenutzte Reinigungslösung durch eine Vielzahl von Düsen in eine Wasseraufnahmekammer, eine Sirupaufnahmekammer und eine Mischkammer eingespeist wird. Es wird also einerseits die Reinigungslösung mehr als zwei Komponenten einer zu reinigenden Maschine, andererseits aber auch Teilen der Maschine zugeführt, die im Normalbetrieb nur großen Wasservolumen ausgesetzt worden sind; die Druckschrift erwähnt ausdrücklich, dass der erste Schritt des Reinigungsvorgangs das Beschicken des gesamten Systems mit Wasser ist.
  • ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
  • Die vorliegende Erfindung richtet sich auf ein CIP-Verfahren zum Reinigen und/oder Desinfizieren einer Maschine mit einer Vielzahl von Komponenten jeweils mit mindestens einem Flüssigkeitskanal derart, dass die veschiedenen Flüssigkeitskanäle Flüssigkeitswege durch die Maschine bilden, wobei mindestens ein durchgehender Flüssigkeitskanal, der einem der Flüssigkeitswege oder einem Teil eines solchen entspricht und ein Volumen von mindestens 5,0% des Gesamtvolumens der Flüssigkeitswege hat, im Betrieb der Maschine nur Wasser ausgesetzt ist, mit folgenden Schritten:
    • a) Zufuhr von unbenutzter Lösung zu mehr als zwei Komponenten der Maschine;
    • b) Erzeugen von verbrauchter Lösung als Ergebnis des Reinigens und/oder Desinfizierens; und
    • c) Entfenen der verbrauchten Lösung durch mindestens einen Ablass der Maschine;

    dadurch gekennzeichnet, dass beim Durchführen des Schritts (a) dem mindestens einen durchgehenden Flüssigkeitskanal keine unbenutzte Lösung zugeführt wird und nicht mehr als 5,0% der im Schritt (b) erzeugten verbrauchten Lösung vor dem Verlassen der Maschine mit anderer Lösung gemischt wird.
  • Nach einem anderen Aspekt der vorliegenden Erfindung erfolgt die Zufuhr der unbenutzten Lösung zu mehr als zwei Komponenten der Maschine im Schritt (a) durch Hindurchpumpen der Lösung durch mindestens eine CIP-Einheit.
  • Die Angabe "%", wie sie hier benutzt ist, bezeichnet Volumenprozente auf Grund des Gesamt-Innenvolumens der Maschine, die gereinigt, desinfiziert oder beides werden soll. "Unbenutzte Lösung", wie hier benutzt, soll Lösung, die nie benutzt oder benutzt und danach zu ihrer im wesentlichen unbenutzten Form gereinigt worden ist (bspw. gereinigt, gefiltert) oder eine Mischung derselben bezeichnen.
  • KURZBESCHREIBUNG DER ZEICHNUNG
  • Der als Erfindung betrachtete Gegenstand wird speziell im abschließenden Teil der Beschreibung dargelegt und beansprucht. Die Erfindung ist jedoch am besten aus der vorgehenden Beschreibung anhand der beigefügten Zeichnungen zu verstehen.
  • 1 zeigt als schaubildliche Darstellung eine Abfüllmaschine für kohlensäurehaltige Getränke, die nach einem herkömmlichen CIP-Verfahren behandelt wird;
  • 2 zeigt als schaubildliche Darstellung eine Abfüllmaschine für kohlensäurehaltige Getränke, die nach dem erfindungsgemäßen CIP-Verfahren behandelt wird;
  • 3 zeigt als schaubildliche Darstellung eine Abfüllmaschine für kohlensäurehaltige Getränke, die nach dem erfindungsgemäßen CIP-Verfahren behandelt wird, wobei mehr als eine CIP-Einheit eingesetzt wird; und
  • 4a ist eine schaubildliche Darstellung einer Abfüllmaschine für kohlensäurehaltige Getränke, die nach einem herkömmlichen CIP-Verfahren behandelt wird, die 4b ist eine schaubildliche Darstellung einer Abfüllmaschine für kohlensäurehaltige Getränke, die nach dem erfindungsgemäßen CIP-Verfahren behandelt wird; beide sind in dem Beispiel diskutiert.
  • AUSFÜHRLICHE BESCHREIBUNG
  • DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORMEN
  • Die 1 zeigt schaubildlich eine nach einem herkömmlichen CIP-Verfahren 10 behandelte Abfüllmaschine für kohlensäurehaltige Getränke. Bspw. pumpt die CIP-Einheit 12 (Pumpe in Kombination mit einem Speichertank für unbenutzte Lösung) unbenutzte Reinigungslösung (nicht gezeigt) mit einer Rohrleitung 16 einem Umleitfeld 14 ("divert panel") zu. Das Umleitfeld 14 leitet die Reinigungslösung über Ausgangsleitungen 22 zu einem Entlüfter 18 und einem Sirup-Rückgewinnungstank 20 um. Die Entlüftungseinrichtung 18 kann auch eine Entlüftungspumpe 24 mit einer Leitung 26 aufweisen, um verbrauchte Reinigungslösung (nicht gezeigt) im Entlüfter 18 im Umlauf zu halten. Die CIP-Einheit pumpt verbrauchte Reinigungslösung aus dem Entlüfter 18 zur Wasserschale 30 und aus dem Rückgewinnungstank 20 zur Sirupschale 28. Die verbrauchte Reinigungslösung wird vom Entlüfter 18 der Wasserschale 30 über den Entlüfterauslass 32 und aus dem Rückgewinnungstank 20 der Sirupschale 28 über den Tankauslass 34 zugeführt. Die Sirup- die Wasserschale 28, 30 können auch eine Schalenpumpe 36 mit einer Schalenpumpenleitung 38 aufweisen, um resultierendes verbrauchtes Lösungsgemisch aus der Sirup- und der Wasserschale 28 bzw. 30 abzupumpen. Die verbrauchte Reinigungslösung geht dann über die Karbonateur-Zulaufleitung 42 zum Karbonateur 40 und wird von dort von der Karbonateurpumpe 44 durch die Ablaufleitung 48 zum Abfüller 46 gepumpt. Die erschöpfte Reinigungslösung verlässt dann den Abfüller 46 und wird mit der Abfüller-Ablaufleitung 50 zur CIP-Einheit 12 zurück geführt.
  • Wie aus dem in 1 dargestellten herkömmlichen CIP-Prozess ersichtlich, erhalten nur der Sirup-Rückgewinnungstank 20 und der Entlüfter 18 unbenutzte Reinigungslösung. Bei der normalen Flaschenabfüllung ist der Entlüfter 18 je doch nur Wasser ausgesetzt. Der herkömmliche CIP-Prozess ist also minderwertig und ineffektiv, da ein sehr hoher Flüssigvolumenanteil einer Maschine, d. h. der Entlüfter 18 (etwa 30 Vol.-% der Maschine), der nur Wasser ausgesetzt ist, mit unbenutzter Reinigtngslösung beschickt wird. Die benutzte Reinigungslösung aus dem Entlüfter 18 wird dann mit benutzter Reinigtngslösung aus dem Sirup-Rückgewinnungstank 20 gemischt, nachdem der Entlüfter 18 und der Tank 20 der Wasser- bzw. Sirupschale 30 bzw. 28 benutzte Reinigungslösung zugeführt haben. Die resultierende Mischung aus benutzter Reinigungs-lösung (etwa 40% des Gesamtvolumens der in der Maschine gemischten benutzten Reinigungslösung) wird dann weiter zum Reinigen verwendet. Aus der Sirup- und der Wasserschale 28 bzw. 30 wird benutzte Reinigungslösung dem Karbonateur 40 und dem Abfüller 46 zugeführt, die beide ein großes Volumen haben (gemeinsam etwa 50% des Volumens der Maschine) haben, einen hohen Schmutzanteil führen und nur benutzter Reinigungslösung ausgesetzt sind. Im Endergebnis ist daher im herkömmlichen CIP-Process die Anlage nach einem nachteiligen Reinigungsprozess behandelt worden. Ein solcher Prozess ist nachteilig, da stark verschmutzte Teile der zu reinigenden Maschine verbrauchter (benutzter) Reinigungslösung ausgesetzt werden. Auch sind die herkömmlichen Prozesse zeitraubend, da alle Komponenten der Maschine mit Lösung behandelt werden.
  • Die 2 zeigt schaubildlich, wie eine Abfüllmaschine für kohlensäurehaltige Getränke nach dem erfindungsgemäßen überlegenen CIP-Verfahren 54 behandelt wird. Eine CIP-Einheit 56 pumpt Lösung (nicht gezeigt) durch eine Rohrleitung 60 zu einem Umleitfeld 58, das die unbenutzte Reinigungslösung durch Umleitfeld-Ablaufleitungen 70 zu einem Sirup-Rückgewinnungstank 62, einer Sirupschale 64, einer Wasserschale 66 und einem Abfüller 68 leitet. Daher erhalten im erfindungsgemäßen überlegenen Prozess mehr als zwei Komponenten einer Maschine unbenutzte Lösung, die letztere reinigt und/oder des infiziert. Wie in 2 ersichtlich, führt der erfindungsgemäße überlegene Prozess benutzte Lösung aus dem Sirup-Rückgewinnungstank 62 über den Tankablauf 72 der CIP-Einheit 56 zu. Über die Abfüller-Ablaufleitung 74 wird benutzte Lösung aus dem Abfüller 68 der CIP-Einheit 56 zugeführt. Weiterhin wird benutzte Lösung aus der Sirup- und der Wasserschale 64 bzw. 66 über die Pumpleitung 78 und eine Karbonateur-Zulaufleitung 78 einem Karbonateur 80 zugeführt. Vom Karbonateur 80 geht benutzte Lösung mittels der Ablaufleitung 82 zur CIP-Einheit 56. Im Ergebnis des erfindungsgemäßen überlegenen Verfahrens erhalten Komponenten, die nur Wasser ausgesetzt sind und mehr als 5,0% des Gesamtfluidvolumens in der Maschine (bspw. den Entlüfter) ausmachen, keine Lösung. Weiterhin werden nicht mehr als etwa 5,0%, vorzugsweise etwa 0,01% bis etwa 4,5% und am besten etwa 0,02% bis etwa 1,0% der erzeugten benutzten Lösung vor dem Verlassen der Maschine gemischt. Wie er hier benutzt ist, bezeichnet der Ausdruck "benutzte Lösung" eine solche Lösung, die eine Komponente der gereinigten Maschine (bspw. einen Sirup-Rückgewinnungstank) – mit Ausnahme der Verbindungsleitungen – durchlaufen hat.
  • Wie aus dem vorliegenden Prozess ersichtlich, erfolgt hier das Reinigen, Desinfizieren oder beides schneller, weil große Komponenten der Maschine, die nur Wasser ausgesetzt sind, keine Lösung erhalten und alle mit unbenutzter Lösung gereinigten Komponenten diese unbenutzte Lösung gleichzeitig erhalten. Außerdem erfolgen das Reinigen, Desinfizieren oder beides besser als bei herkömmlichen Verfahren, da in der gereinigten Maschine erheblich weniger benutzte Lösung umläuft. Die in der 2 gezeigten Pumpen 84 dienen nur zur Erläuterung und können entfallen. Vorzugsweise werden die Pumpen 64 verwendet und am besten sind sie jeweils hinter einer Komponente (bspw. einem Karbonateur) angeordnet.
  • Die 3 zeigt schaubildlich den erfindungsgemäßen überlegenen CIP-Prozess 86 (mit bevorzugter Ausführungsform) auf eine Abfüllmaschine für kohlensäurehaltige Getränke angewandt. Bei diesem bevorzugten CIP-Prozess findet eine zweite CIP-Einheit 88 Einsatz, um unbenutzte Lösung (nicht gezeigt) unabhängig einem Sirup-Rückgewinnungstank 90 zuzupumpen. Folglich pumpt die zweite CIP-Einheit 88 unbenutzte Lösung nur zum Sirup-Rückgewinnungstank 90; alle andere Komponenten, für die unbenutzte Lösung bestimmt ist, erhalten diese über eine unabhängige CIP-Einheit 92.
  • Die Lösungen, die im erfindungsgemäßen Verfahren einsetzbar sind, sind nur in dem Ausmaß eingeschränkt, dass es sich um die Art Lösungen handelt, die zum Reinigen und/oder Desinfizieren von Maschinen in Verarbeitungsanlagen wie Brauereien, Molkereien und Anlagen zur Verarbeitung kohlensäurehaltiger Getränke dienen. Sie lassen sich allgemein als Reinigungs-, Desinifizier-, Reinigungs- und Desinifizier- oder Spüllösungen klassifizieren. Die erfindungsgemäß einsetzbaren Reinigungslösungen sind u.a. Phosphorsäure, die Detergentien aufweisen, sowie Detergentien als Mischungen von anorganischen und organischen Säuren. Erstere werden unter den Handelsbezeichnungen Elevate und Senstol, letztere unter der Handelsbezeichnung Super Dilac vertrieben und sind allesamt von der Fa. DiverseyLever im Handel erhältlich. Andere Reinigungsmittel, die in dem erfindungsgemäßen überlegenen Verfahren einsetzbar sind, sind u.a. Enzym-Reinigungsmittel, wie sie unter der Handelsbezeichnung Dive Silver vertrieben werden, und unter der Handelsbezeichnung Divo-Flow vertriebene alkalische Reinigungsmittel, die allesamt von der Fa. DiverseyLever im Handel erhältlich sind.
  • Die erfindungsgemäß einsetzbaren Desinfektionsmittel sind u.a. Bleichmittel, wie sie unter den Handelsbezeichnungen Dibac und Diversol im Handel sind, Organochlor-Spender mit den Handelsbezeichnungen Antibac und Multi-Chlor, Jod-Spender mit den Handelsbezeichnungen Divosan MH und Accord II, Säure-Anionica (bspw. Phosphorsäure und Dodecylbenzolsulfonsäure) mit den Handelsbezeichnungen Demand, Dividend und Per-Vad sowie Desinfektionsmittel auf Peroxyessigsäure-Basis mit der Handelsbezeichnung Divosan Activ. Kombinierte Desinfektions- und Reinigungsmittel lassen sich ebenfalls einsetzen; sie werden unter der Handelsbezeichnung Divosan DB und Divosan X-Tend vertrieben. Alle erwähnten Produkte werden von der Fa. DiverseyLever im Handel angeboten.
  • Die in der vorliegenden Erfindung bevorzugt einsetzbaren Desinfektions- und Reinigungsmittel sind in der US-PS 4 715 980 näher beschrieben.
  • Die in dem hier beschriebenen überlegenen CIP-Verfahren bevorzugt eingesetzte Lösung ist eine CIP-Lösung mit einem Halogendioxid. Das bevorzugte Halogendioxid ist Chlordioxid; eine diesbezügliche Lösung ist in der US-PS 6 423 675 weiter beschrieben.
  • Die erfindungsgemäß einsetzbaren Spüllösungen sind u.a. Wasser sowie wässrige Lösungen mit schwach schäumenden grenzflächenaktiven Substanzen wie Fettsäuren oder Alkoholkondensate, die von den Firmen ICI, Henkel, Shell Chemical und BASF erhältlich sind. Viele dieser grenzflächenaktiven Mittel werden unter den Bezeichnungen Neodol, Plurafac und Dehypon vertrieben.
  • Bei dem erfindungsgemäßen überlegenen Verfahren wird typischerweise Lösung durch die Maschine geführt, die gereinigt, desinfiziert oder beides werden soll, und zwar mit einer Strömung (linearen Geschwindigkeit) von etwa 1,5 bis etwa 2,5 m/s in der Leitung mit dem größten Durchmesser in der zu reinigenden Maschine.
  • Weiterhin ist der erfindungsgemäße überlegene Prozess rechnungsmäßig etwa 100% bis etwa 650% und vorzugsweise etwa 300% bis etwa 600% schneller als der herkömmliche Prozess nach 1.
  • Wird weiterhin der Maschine, die nach dem erfindungsgemäßen Verfahren gereinigt, desinfiziert oder beides werden soll, unbenutzte Lösung zugeführt, wird diese vorzugsweise intermittierend in die Maschine gepumpt. Dies bedeutet, dass man die Lösung etwa 2 s bis etwa 2 min, vorzugsweise etwa 5 s bis etwa 1,5 min und am besten etwa 10 s bis etwa 1 min zupumpt, gefolgt von einem Ruheintervall (kein Zupumpen bzw. keine Strömung von Lösung) von etwa 2 s bis etwa 2 min, vorzugsweise von etwa 5 s bis etwa 1,5 min und am besten von etwa 10 s bis etwa 1 min. Ein solches intermittierendes Zupumpen der Lösung mininmiert ein Vermischen von ggf. noch strömenden Lösungen, so dass das Reinigen, Desinfizieren bzw. beides wirkungsvoller erfolgt. Weiterhin wird während des Ruheintervalls die der Lösung ausgesetzte Maschine vorzugsweise entleert.
  • Das folgende prophetische Beispiel soll die vorliegende Erfindung erläutern und ihr Verständnis erleichtern. Es ist daher nicht als die Erfindung einschränkend aufzufassen; Modifikationen innerhalb des Umfangs und Grundgedankens der Ansprüche sollen als vom Umfang und Grundgedanken der vorliegenden Erfindung umfasst gelten.
  • Beispiel
  • Eine Abfüllmaschine für kohlensäurehaltige Getränke kann auf die in den 4a, 4b gezeigte Weise gereinigt werden. Beim Berechnen der zum Reinigen einer solchen Maschine nach dem herkömmlichen Verfahren der 4a und dem erfindungsgemäßen Verfahren der 4b erforderlichen Zeit sind die Verweildauer (RT) der der Maschine zugeführten Lösung und der Verschmutzungszustand jeder Konmponente der zu reinigenden Maschine zu berücksichtigen. Im vorliegenden hypothetischen Beispiel ("prophetic example") ist der Verschmutzungszustand als für alle der Lösung ausgesetzten Maschinen gleich angenommen. Für beide Maschinen (bspw. die nach dem Verfahren der 4a sowie die nach dem Verfahren der 4b behandelte Maschine) wurden folgende Anforderungen angenommen:
    • – Vorspülung für die Dauer von 3 Verweildauern;
    • – Wäsche für die Dauer von 4 Verweildauern; und
    • – Nachspülung für die Dauer von 3 Verweildauern.
  • Die Tabelle I zeigt den Zeitaufwand zum Reinigen einer herkömmlichen Maschine für kohlesäurehaltige Getränke nach dem herkömmlichen Verfahren nach 4a, die Tabelle II den zum Reinigen der gleichen Maschine nach dem erfindungsgemäßen Verfahren. Wie aus den Zahlenwerten ersichtlich, erfordert das herkömmliche Verfahren 105 min, das erfindungsgemäße Verfahren 35 min (d. h. Dauer bis zum vollständigen Abschließen des langsamsten Schritts). Der hier benutzte Ausdruck "Zweig" bezeichnet die jeweilige Teilstrecke des Prozesses.
  • Tabelle I
    Figure 00130001
  • TABELLE II
    Figure 00140001
  • FIGURENLEGENDE
  • 1
  • Pump
    Pumpe
    Pumps
    Pumpen
  • 2
  • Pump
    Pumpe
  • 3
  • Pump
    Pumpe
  • 4
  • CIP
    CIP-Einheit

Claims (17)

  1. Vor-Ort-Verfahren (54) zum Reinigen und/oder Desinfizieren einer Maschine mit einer Vielzahl Von Anlagenteilen (62, 64, 66, 68) jeweils mit mindestens einem Flüssigkeitskanal derart, dass die verschiedenen Flüssigkeitskanäle durch die Maschine verlaufende Flüssigkeitswege darstellen, wobei mindestens ein durchgehender Flüssigkeitskanal, der einem der Flüssigkeitswege oder einem Teil desselben entspricht und der ein Volumen von mindestens 5,0% des Gesamtvolumens des Flüssigkeitswege aufweist, im Betrieb der Maschine nur Wasser ausgesetzt ist, mit folgenden Schritten: a) Zufuhr unbenutzter Lösung an mehr als zwei Komponenten (62, 64, 66, 68) der Maschine; b) Erzeugen von verbrauchter Lösung als Ergebnis des Reinigens und/oder Desinfizierens; und c) Entfernen der verbrauchten Lösung durch mindestens einen Ablass (72, 74, 62) der Maschine, dadurch gekennzeichnet, dass beim Durchführen des Schritts (a) dem mindestens einen durchgehenden Flüssigkeitskanal keine unbenutzte Lösung zugeführt wird und nicht mehr als 5,0% der im Schritt (b) erzeugten verbrauchten Lösung vor dem Verlassen der Maschine mit anderer Lösung gemischt wird.
  2. Vor-Ort-Verfahren zum Reinigen nach Anspruch 1, bei dem es sich bei der Lösung um eine Reinigungs-, eine Desinfizier-, eine Spül- oder um eine Desinfizier- und Reinigungslösung handelt.
  3. Vor-Ort-Verfahren zum Reinigen nach Anspruch 2, bei dem es sich bei der Lösung um eine Reinigungslösung handelt und diese Phosphorsäure oder ein Enzym aufweist.
  4. Vor-Ort-Verfahren zum Reinigen nach Anspruch 2, bei dem die Lösung eine Desinfizierlösung ist und einen Organochlor- oder Jodspender, Phosphorsäure, Dodecylbenzolsulfon- oder Peroxyessigsäure aufweist.
  5. Vor-Ort-Verfahren zum Reinigen nach Anspruch 2, bei dem die Lösung eine Spüllösung ist und ein schwach schäumendes grenzflächenaktives Mittel aufweist.
  6. Vor-Ort-Verfahren zum Reinigen nach Anspruch 1, bei dem die Maschine eine Füllmaschine für kohlensäurehaltige Getränke ist.
  7. Vor-Ort-Verfahren zum Reinigen nach Anspruch 1, bei dem weiterhin die unbenutzte Lösung der Maschine intermittierend zugeführt wird.
  8. Vor-Ort-Verfahren zum Reinigen nach Anspruch 7, bei dem die Lösung der Maschine intermittierend zugeführt wird, indem man die Lösung etwa zwei Sekunden bis etwa zwei Minuten zupumpt, gefolgt von einem Ruheintervall von etwa zwei Sekunden bis etwa zwei Minuten.
  9. Vor-Ort-Verfahren zum Reinigen nach Anspruch 6, bei dem die unbenutzte Lösung mindestens drei Teilen (62, 64, 66, 66) der Maschine zugeführt wird.
  10. Vor-Ort-Verfahren zum Reinigen nach Anspruch 9, bei dem die drei Teile ein Sirup-Rückgewinnungstank (62), eine Fülleinrichtung (66) und eine Sirupschale (64) oder eine Wasserschale (66) sind.
  11. Vor-Ort-Verfahren zum Reinigen nach Anspruch 6, bei dem die unbenutzte Lösung vier Teilen zugeführt wird.
  12. Vor-Ort-Verfahren zum Reinigen nach Anspruch 11, bei dem die vier Teile ein Sirup-Rückgewinnungstank (62), eine Fülleinrichtung (66), eine Sirupschale (64) und eine Wasserschale (66) sind.
  13. Vor-Ort-Verfahren zum Reinigen nach Anspruch 1, das eine Vor-Ort-Reinigungs-Einheit (56) zur Zufuhr unbenutzter Lösung zur Maschine verwendet.
  14. Vor-Ort-Verfahren zum Reinigen nach Anspruch 6, bei dem zwei Vor-Ort-Reinigungs-Einheiten (66, 92) zur Zufuhr unbenutzter Lösung zur Maschine dienen.
  15. Vor-Ort-Verfahren zum Reinigen nach Anspruch 14, bei dem eine Vor-Ort-Reinigungs-Einheit (66) unbenutzte Lösung nur einem Sirup-Rückgewinnungstank (90) zuführt.
  16. Vor-Ort-Verfahren zum Reinigen nach Anspruch 1, bei dem die unbenutzte Lösung ein Halogen-Dioxid aufweist.
  17. Vor-Ort-Verfahren zum Reinigen nach Anspruch 16, bei dem das Halogen-Dioxid Chlordioxid ist.
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