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DE60002974T2 - Vorrichtung zum Aufreissen von Säcken für einmalige Verwendung - Google Patents

Vorrichtung zum Aufreissen von Säcken für einmalige Verwendung Download PDF

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DE60002974T2
DE60002974T2 DE60002974T DE60002974T DE60002974T2 DE 60002974 T2 DE60002974 T2 DE 60002974T2 DE 60002974 T DE60002974 T DE 60002974T DE 60002974 T DE60002974 T DE 60002974T DE 60002974 T2 DE60002974 T2 DE 60002974T2
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Germany
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channel
sacks
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bags
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65BMACHINES, APPARATUS OR DEVICES FOR, OR METHODS OF, PACKAGING ARTICLES OR MATERIALS; UNPACKING
    • B65B69/00Unpacking of articles or materials, not otherwise provided for
    • B65B69/0008Opening and emptying bags

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Crushing And Pulverization Processes (AREA)
  • Footwear And Its Accessory, Manufacturing Method And Apparatuses (AREA)
  • Liquid Developers In Electrophotography (AREA)

Description

  • Die Erfindung ist speziell, doch nicht ausschliesslich, nützlich in jenen Bereichen, in denen beachtliche Mengen von losen granulierten oder pulverförmigen Materialien oder Produkten verwendet werden, verpackt in Säcken oder Beuteln, die nur zur einmaligen Verwendung bestimmt und zu öffnen sind und dann entsorgt werden sollen. Dies ist zum Beispiel der Fall bei Produkten oder Materialien, die im Baugewerbe verwendet werden (Zement, Kalk usw.), oder in der Viehwirtschaft (Trockenfutter, verschiedene Futtersorten und anderes), wo die Materialien in kräftigen Säcken oder in Papier-, Jute- oder Kunststoffverpackungen (oder auch anderen Materialien) geliefert werden. Die Maschine nach der Erfindung führt das Öffnen dieser Säcke oder Beutel durch und trennt diese von den darin enthaltenen losen Materialien oder Produkten.
  • Die Erfindung betrifft insbesondere eine Maschine zum Aufreissen von Säcken, enthaltend einen feststehenden länglichen Kanal, welcher oben mit wenigstens einer Öffnung versehen ist, in die ein oder mehrere Säcke mit losem (vorzugsweise granuliertem oder pulverfömigen) Material eingeführt werden können, sowie eine andere Öffnung an einem Ende des Kanals zum Entladen. Die Maschine ist mit einer Förderschnecke ausgestattet, die ein spiralförmig gewundenes Metallblech enthält und koaxial und im Inneren des Kanals angeordnet ist, und die auf einen Antrieb hin um ihre eigene Achse drehbar und in der Lage ist, die Säcke aufzureissen und sie zusammen mit den darin enthaltenen Materialien zu einem Auslass des Kanals zu leiten, und zwar in einer Vorschubrichtung, welche parallel zu der Längsachse des Kanals verläuft. Die Maschine enthält weiter eine Siebvorrichtung, dazu vorgesehen, die Säcke und das lose, aus dem Auslass am Ende des Kanals austretende Material zu übernehmen und diese vollkommen voneinander zu trennen.
  • Eine Maschine dieses Typs ist bereits bekannt, zum Beispiel aus dem US-Patent Nr. 4,278,384, welches eine Förderschnecke aus einem spiralförmigen Metallblech zeigt, das um eine sich drehende Welle gewunden und an dieser befestigt ist. Verlängerte Elemente erstrecken sich von der Innenwand des Kanals aus in einer parallelen Richtung zu der Längsachse des Kanals; diese Elemente haben die Ausgabe zu verhindern, dass sich die geöffneten Säcke um die Schnecke wickeln, und helfen dabei, dass die Säcke entlang dem Kanal weitergeleitet werden. Die Säcke werden in den Schneckenförderer eingeführt, wo die sich drehende Schnecke diese an mehreren Stellen aufschneidet, indem sie mit den äusseren Schneidkanten des Plattenstahls, aus welchem die Schnecke hergestellt ist, in diese eindringt und sie entlang dem Kanal in Richtung der Siebvorrichtung mitzieht, wo dann die vollkommene Trennung des Materials durchführt wird.
  • Den bekannten Stand der Technik lehrt auch das US-Patent Nr. 4,182,592, welches eine Maschine zum Aufreissen von Säcken beschreibt, enthaltend einen Schneckenförderer, der mit einem Transportkanal mit glatten inneren Wänden versehen ist, und in dessen Innerem sich eine spiralförmige, drehbare Förderschnecke befindet, gewunden um eine mittlere Welle. Ein Ladetrichter lädt die Säcke in den Schneckenförderer. Die Förderschnecke weist an ihrer Kante eine Reihe von hervorstehenden Schneidmessern auf, welche die Säcke aufschneiden und/oder aufreissen. Das Dokument US 4,182,592 lehrt ebenfalls die Verwendung von anderen Schneid- und/oder Aufreissmitteln, bestehend aus einer Schneidkante, die sich an der Kante der Förderschnecke befindet, und aus Schneidmessern, die sich von der mittleren Schneckenwelle aus erstrecken. Der Scheckenförderer transferiert die Säcke und das in diesen enthaltene Material zu einer sich drehenden, perforierten Trommel, in welcher die Säcke von dem Material getrennt werden. Die Trommel ist mit einem Vibrator versehen, welcher den Siebvorgang fördert.
  • Maschinen nach dem bekannten Stand der Technik vom oben beschriebenen Typ weisen einige Einschränkungen und Nachteile auf.
  • Erstens haben sie einen verhältnismässig hohen Energieverbrauch, insbesondere für die Schnecke, welche die Säcke aufreisst (während sie noch voll von Material sind) und an die Siebvorrichtung weiterleitet.
  • Zweitens gewährleisten diese bekannten Maschinen nicht das vollständige Trennen des losen Materials von den dieses enthaltenden Säcken, und zwar mit einem daraus sich ergebenden Verlust von einem Teil des Materials, der zusammen mit den Säcken vernichtet wird.
  • Andere Nachteile bei diesen Maschinen sind, dass sie sehr geräuschvoll und umfangreich in ihrer Konstruktion sind. Zweck der vorliegenden Erfindung ist der, die oben erwähnten Einschränkungen und Nachteile der bekannten Technik zu vermeiden, indem eine Maschine zum Aufreissen von Säcken vorgesehen wird, in der Lage, ein wirkungsvolles Trennen der Säcke von dem in diesen enthaltenen Material zu erreichen, und zwar mit einem verhältnismässig begrenzten Energieverbrauch.
  • Ein Vorteil der vorliegenden Erfindung ist der, dass sie ein vollständiges Trennen des losen Materials von den Säcken durchführt, welche dazu bestimmt sind, beim Austritt aus der Maschine entsorgt zu werden.
  • Ein weiterer Vorteil der Erfindung ist, eine Maschine zum Aufreissen von Säcken vorzusehen, welche während des Betriebes verhältnismässig ruhig läuft.
  • Ein noch weiterer Vorteil der Maschine ist, dass sie eine Vorrichtung enthält, die in der Lage ist, einen vollkommenen und wirksamen Siebvorgang der geöffneten Säcke und des losen Material durchzuführen, und zwar unter Verwendung von konstruktionsmässig einfach Vibrationsmitteln.
  • Diese Zwecke und Vorteile und noch andere werden alle erreicht durch die Erfindung, wie sie in den nachstehenden Ansprüchen gekennzeichnet ist.
  • Weitere Eigenschaften und Vorteile der vorliegenden Erfindung gehen deutlicher aus der nachstehenden detaillierten Beschreibung einer vorgezogenen, doch nicht ausschliesslichen Ausführung der Erfindung hervor, die rein als ein nicht begrenzendes Beispiel in den beiliegenden Abbildungen der Zeichnungen dargestellt ist, von denen
  • 1 eine schematische Planansicht der vorliegenden Erfindung von oben zeigt, mit einigen Teilen im Schnitt;
  • 2 ist eine schematischen Seitenansicht in vertikaler Erhebung der Maschine aus 1;
  • 3 ist eine Seitenansicht von rechts der 2, mit einigen Teilen entfernt, um andere besser hervorzuheben;
  • 4 zeigt eine schematische Planansicht von oben von einer zweiten Ausführung der Maschine.
  • Unter Bezugnahme auf die oben erwähnten Abbildungen von 1 bis 3 ist mit 1 in ihrer Gesamtheit eine Maschine zum Auf reissen von Säcken bezeichnet, sowie zum Trennen des Materials von einer Anzahl von Säcken 2 zur einmaligen Verwendung, welche das Material enthalten. Die Säcke 2 können zum Beispiel wie üblich aus Papier, Jute, Kunststoff oder anderem sein, enthaltend vorzugsweise loses pulverförmiges oder granuliertes Material, wie zum Beispiel Zement, Kalk, Trockenfutter, Futtermittel und ähnliches.
  • Die Maschine 1 enthält einen Kanal 3, welcher längsverlaufend, feststehend und oben mit wenigstens einer Ladeöffnung für einen oder mehrere Säcke 2 versehen ist, die in die Maschine zu laden sind. Ein Trichter von bekanntem Typ und in den Abbildungen nicht gezeigt kann oberhalb der Ladeöffnung angeordnet werden, um das Einführen der Säcke in den Kanal zu erleichtern.
  • Der Querschnitt des Kanals 3 ist ungefähr U-förmig. Der Kanal 3 ist mit einem Entladeende 4 versehen, durch welches die aufgerissenen Säcke 2 und das lose Material aus dem Kanal 3 austreten können.
  • Die Maschine 1 ist mit einer Förderschnecke 5 ausgestattet, enthaltend ein bandförmiges Metallblech, welches spiralförmig gewunden und im Inneren des Kanals 3 vorgesehen ist. Die Schnecke ist mit Hilfe von Antriebsmitteln von bekanntem Typ um ihre eigene Achse drehbar. Die Förderschnecke 5 dient zum Aufreissen der Säcke 2 und zum Weiterleiten derselben, zusammen mit dem darin enthaltenen Material, bis zu dem Entladeende 4 des Kanals, und zwar in einer Vorschubrichtung, welche parallel zu der Längsachse des Kanals 3 selbst verläuft. Die Förderschnecke 5 weist keine Trägerwelle auf, sondern hat in ihrer Mitte einen freien Raum, der sich entlang der Längsachse des Kanals 3 ausdehnt, und um den sich die Schnecke 5 windet. Die Schnecke 5 hat ein freies Ende, das sich in der Nähe des Entladeendes 4 des Kanals 3 befindet, während das entgegengesetzte Ende an einem Zapfengehalten ist, der mit Hilfe der oben erwähnten Antriebsmittel um einen Drehsupport drehbar ist.
  • Eine Anzahl von Schneidmessern 6 ist an der internen seitlichen Wand des Kanals 3 angeordnet. Die Messer 6 sind feststehend und haben die Aufgabe, die Säcke 2 aufzuschneiden. Die Messer 6 sind an einer Seite des Kanals 3 angeordnet, genauer gesagt an der Seite, zu welcher hin die Säcke 2 durch die Wirkung der Umdrehung der Förderschnecke 5 geschoben werden. Mit anderen Worten ist die Ausbildung der Förderschnecke 5 und deren Umdrehungsrichtung solche, dass die Säcke 2 zu der Seite des Kanals 3 gedrückt werden, an welcher die Messer 6 angeordnet sind. Die Messer 6, die sich am dichtesten an dem Entladeende 4 des Kanals befinden, weisen eine Schrägstellung auf, die praktisch gleich der Schrägstellung der Förderschnecke 5 ist. Die am weitesten von dem Entladeende 4 entfernten Messer 6 haben praktisch keine Schrägstellung, das heisst sie sind praktisch parallel zu der Richtung der Achse der Förderschnecke 5 angeordnet.
  • Der Kanal 3 kann mit einer oberen Wand 7 versehen sein, im wesentlichen einem Deckel, der in der Nähe des Entladeendes 4 vorgesehen ist, um die Schnecke 5 wenigstens zum Teil abzudecken. Die obere Wand 7 konvergiert in Vorschubrichtung der Säcke 2, das heisst in Richtung des Entladeendes 4 des Kanals 3. Die innere Oberfläche der oberen Wand 7 weist feststehende Schneidmesser 8 zum Aufschlitzen der Säcke 2 auf. Bei der gezeigten Ausführung konvergieren die Messer 8 an der oberen Wand 7 in Richtung des Entladeendes 4 des Kanals 3. Die Maschine 1 enthält eine Siebvorrichtung 9, angeordnet stromabwärts des Kanals 3. Die aus dem Entladeende 4 austretenden Säcke 2 und das lose Material werden hier voneinander getrennt. Die Siebvorrichtung 9 enthält ein rohrförmiges Sieb 10, welches auf einen Befehl hin gedreht werden kann. Das rohrförmige Sieb 10 besteht wenigstens zu einem Teil aus Kunststoff, vorzugsweise aus Polyurethan. Bei der gezeigten Ausführung enthält die perforierte Seitenfläche des Siebes 10 eine Anzahl von gebogenen, rechteckigen Sektoren aus Polyurethan, angeordnet Seite an Seite und entlang von Verbindungslinien 11 fest miteinander verbunden, und zwar parallel zu der Achse des Siebes 10. In dem Beispiel enthält das Sieb 10 fünf gebogene Sektoren. Um Siebe 10 von verschiedenen Durchmessern herzustellen, kann man eine unterschiedliche Zahl von Sektoren miteinander verbinden, die gleich wie die gezeigten sind, jedoch andere Biegungsgrade haben.
  • Das rohrförmige Sieb 10 ist fest an einem Zahnkranz 12 gehalten, ausserhalb von welchem sich drei Kleinräder 13 befinden, die einen winkelmässig gleichen Abstand haben und in den Zahnkranz 12 greifen. Wenigstens eins der Kleinräder 13 kann das Sieb 10 auf den Befehl eines Motors hin (nicht gezeigt) in Umdrehung versetzen. Die Profile der Zähne der Kleinräder 13 und jener des Zahnkranzes 12 sind auf solche Weise passrecht und in gegenseitigem Eingriff, dass die Kleinräder 13 eine unregelmässige und nicht kontinuierliche Bewegung auf den Zahnkranz 12 übertragen. Der Eingriff kann auf solche Weise erfolgen, dass während der Übertragung des Antriebes Momente entstehen, in denen keine mitzuziehenden Zähne vorhanden sind, oder in denen auf jeden Fall eine Unterbrechung in der Übertragung erfolgt. Es könnte zum Beispiel vorgesehen werden, dass der Kontakt zwischen den Zähnen an oder dicht an dem Fuss des Zahnes erfolgt, so dass das Übersetzungsverhältnis zwischen Zahnkranz 12 und Kleinrad 13 verändert wird. Auf jeden Fall bedeutet die unregelmässige Übertragung, dass das Sieb 10 zum Vibrieren gebracht wird. Dadurch erfolgt ein wirksames Sieben ohne die Notwendigkeit, eine spezielle Vibrationsvorrichtung für das Sieb vorsehen zu müssen.
  • Ein Trichter 14 ist unterhalb der Siebvorrichtung 9 angeordnet, um das pulverförmige oder granulierte Material aufzufangen, welches durch das Gitter des Siebes 10 fällt, und zum Weiterleiten des gesiebten Materials an einen Schneckenförderer 15, welcher es der Bestimmung zuführt.
  • Während des Betriebes werden die zu öffnenden Säcke 2 entweder von Hand oder durch Lademittel von bekanntem Typ in den Trichter und danach in den Kanal 3 eingegeben. Die Förderschnecke 5 wird in Umdrehung versetzt und schlitzt die Säcke 2 an verschiedenen Stellen auf, wobei sie diese gegen die Messer 6 drückt, welche in dem Schneidvorgang zusammenarbeiten, und leitet die Säcke und das lose Material (welches aus den aufgeschlitzten Säcken auszulaufen beginnt) in Richtung des Entladeendes 4.
  • Das Metallblech, welches die Schnecke 5 bildet, kann sei es mit seiner Aussenkante wie auch mit seiner Innenkante schneiden, wobei erstere einen grösseren Durchmesser hat als letztere. Das Fehlen der Trägerwelle für die Schnecke 5, das heisst das Vorhandensein einen freien Raumes, angeordnet koaxial zu und im Inneren der Schnecke 5, befähigt nicht nur die innere Kante der Schnecke 5, ein Aufschlitzen vorzunehmen, sondern erleichtert auch das Einführen der Säcke 2 in den Kanal 3, insbesondere in die Gänge der Schnecke 5. Auch hilft der freie Raum in der Mitte der Schnecke 5, die Säcke 2 durch die Schnecke 5 zu greifen, wobei die Schneidwirkung verbessert, aber auch der Transport der Säcke 2 zu dem Entladeende 4 hin erleichtert wird. Als Folge konnte festgestellt werden, dass der die Schnecke 5 drehende Motor verhältnismässig weniger belastet ist.
  • Die Säcke 2 werden durch die Schnecke und die entlang dem Kanal 3 angeordneten Messer 6 und 8 geöffnet; anschliessend treten die geöffneten Säcke 2 zusammen mit dem losen Material durch das Entladeende 4 aus und sammeln sich am Boden des rotierenden Siebes 10. Das lose Material fällt durch das Sieb 10 und wird zur Verwendung weitergeleitet, während die geöffneten und nun leeren Säcke 2 durch ein offenes Ende des Siebes 10 entfernt werden.
  • Es wurde festgestellt, dass eine nach der Erfindung hergestellte Maschine ein wirkungsvolles Sieben des losen Material durchführen kann. Es wurde ebenfalls festgestellt, dass die Verwendung eines aus Kunststoff (Polyurethan) hergestellten Siebes das Betriebsgeräusch der Siebvorrichtung verringert.
  • Die 4 zeigt eine zweite Ausführung der Maschine, enthaltend zahlreiche Elemente, die mit denen in der ersten, in den Abbildungen von 1 bis 3 gezeigten Ausführung identisch sind. Der Einfachheit halber sind die gleichen Elemente in den beiden Maschinen mit den gleichen Bezugsnummern bezeichnet.
  • Bei der Maschine in 4 befindet sich an dem Entladeende 4 des Kanals 3 eine Sackschneidevorrichtung 16, enthaltend eine Anzahl von Messern 17, die nach innen gerichtet sind, so dass sie mit den aus dem Kanal 3 austretenden Säcken 2 zusammenwirken. Die Messer 17 sind an einem oder mehreren verformbaren Elementen 18 befestigt, welche eine nicht verformte Darstellung einnehmen können, in welcher alle Messer 17 wenigstens zum Teil den Durchlass belegen, durch welchen die Säcke 2 laufen, wenn sie aus dem Entladeende 4 austreten, sowie eine verformte Darstellung, in welcher die verformbaren Elemente 18 nach aussen hin gespreizt sind, um das Durchlaufen der Säcke 2 zu erlauben. In diesem Falle sind die Messer 17 an verformbaren Elementen 18 montiert, die aus einer Anzahl von trapezförmigen flexiblen Zungen bestehen, wobei deren längere Seiten fest an einem geflanschten Körper 19 gehalten sind, befestigt an dem Kanal 3, und deren kürzere Seiten frei sind. Die aus Kunststoff hergestellten Zungen sind Seite an Seite in einer umlaufenden Richtung rund um das Entladeende 4 angeordnet, und wenn sie in der Ruhestellung nach innen gerichtet sind, bilden sie alle zusammen einen stumpfkegelförmigen Körper. Die verformbaren Elemente 18 sind auf solche Weise ausgelegt und angeordnet, dass sie eine Auslassöffnung bilden, welche sich erweitert, wenn die durchlaufenden Säcke 2 aus dem Entladeende 4 des Kanals 3 austreten. Jedes elastisch verformbare Element 18 ist in der Lage, sich durch die Wirkung des Durchlaufs von einem oder mehreren, aus dem Kanal 3 austretenden und in die Siebvorrichtung 9 eintretenden Säcken 2 nach aussen zu biegen. Die Schneidvorrichtung 16 kann ausserdem mit elastischen Mitteln versehen sein, die dazu vorgesehen sind, die verformbaren Elemente 18 zum Inneren der Austrittsöffnung des Entladeendes 4 hin zu drücken. Beim Durchlaufen der Schneidvorrichtung 16 unterliegen die Säcke 2 einer weiteren Schneidwirkung durch die Messer 17, die an den verformbaren Elementen 18 angeordnet sind. Diese Schneidwirkung trägt dazu bei, die Wirksamkeit des Siebvorgangs noch weiter zu verbessern.
  • Die Maschine in der 4, anders als die in den Abbildungen von 1 bis 3, weist keine obere, mit Messern 8 bestückte Wand 7 auf. Es wäre jedoch möglich, eine Maschine (nicht gezeigt) herzustellen, enthaltend sei es eine Schneidvorrichtung mit Messern an flexiblen Elementen, wie bei der Maschine in 4, wie auch eine obere Wand mit feststehenden Messern, wie bei der Maschine in den Abbildungen von 1 bis 3.

Claims (9)

  1. Vorrichtung zum Aufreissen von Säcken zum Trennen von Material von einem, das Material enthaltenden Sack zur einmaligen Verwendung, enthaltend: – einen längsverlaufenden Kanal (3), in welchen ein oder mehr als ein das Material enthaltender Sack (2) eingeführt werden kann, wobei der Kanal (3) mit einem Entladeende (4) versehen ist, durch welches die Säcke (2), wenn sie aufgerissen sind, sowie das Material aus dem Kanal (3) austreten können; – eine Förderschnecke (5), enthaltend ein spiralförmig gewundenes Metallband, angeordnet koaxial und innerhalb des Kanals (3), welche Förderschnecke (5) auf einen Befehl hin um ihre Achse drehbar ist, und welche Förderschnecke (5) in der Lage ist, die Säcke (2) zusammen mit dem darin enthaltenen Material in Richtung des Entladeendes (4) des Kanals (3) zu transferieren, und zwar in einer Vorschubrichtung, die parallel zu einer Längsachse des Kanals (3) verläuft; wobei die Säcke (2) während ihrem Vorlauf entlang dem Kanal (3) wenigstens teilweise aufgerissen werden; – eine Siebvorrichtung (9), vorgesehen zur Aufnahme der Säcke (2), wenn diese aufgerissen sind, und des Materials, wenn die genannten Säcke (2) und das Material aus dem Entladeende (4) austreten, sowie zum Trennen der Säcke (2) von dem Material; dadurch gekennzeichnet, dass die Förderschnecke (5) an einem ihrem mittleren Abschnitt einen freien Raum aufweist, der sich entlang der Längsachse des Kanals (3) erstreckt, und um welchen sich die Förderschnecke (5) windet.
  2. Vorrichtung nach Patentanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sie eine Anzahl von Messern (6) enthält, die an einer internen seitlichen Wand des Kanals (3) zum Aufschneiden der Säcke (2) vorgesehen sind; wobei die Messer (6) an einer Seite des Kanals (3) angeordnet sind, zu welcher hin die Säcke (2) durch die Wirkung einer Umdrehung der Förderschnecke (5) geschoben werden.
  3. Vorrichtung nach Patentanspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein Teil der Messer (6) im Verhältnis zu der Achse der Förderschnecke (5) schräg ist.
  4. Vorrichtung nach Patentanspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die am dichtesten an dem Entladeende (4) des Kanals (3) liegenden Messer (6) eine stärkere Schrägstellung aufweisen als die Schrägstellung der am weitesten von dem Entladeende (4) entfernten Messer (6); wobei die Schrägstellung der Messer (6), die am dichtesten an dem Entladeende (4) liegen, ungefähr die gleiche ist wie die Schrägstellung der Gänge der Förderschnecke (5).
  5. Vorrichtung nach einem beliebigen der vorstehenden Patentansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Kanal (3) eine obere Wand (7) zum wenigstens teilweisen Abdecken der Förderschnecke (5) enthält; wobei die obere Wand (7) allmählich in der Vorschubrichtung zu dem Entladeende (4) des Kanals (3) hin konvergiert in ihrem Inneren feststehende Schneidmesser (8) zum Aufschneiden der Säcke (2) trägt.
  6. Vorrichtung nach einem beliebigen der vorstehenden Patentansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass: – die Siebvorrichtung (9) ein auf einen Befehl hin drehbares rohrförmiges Sieb (10) enthält, welches einen Zahnkranz mit Aussenverzahnung trägt, an dem aussen wenigstens ein Kleinrad (13) angeordnet ist, um das Sieb (10) zu drehen; – das wenigstens eine Kleinrad (13) und der Zahnkranz 12 Zähne haben, die auf solche Weise ausgebildet sind und gegenseitig ineinandergreifen, dass das wenigstens eine Kleinrad (13) einen unterbrochenen und ungleichmässigen Antrieb auf den Zahnkranz (12) überträgt.
  7. Vorrichtung nach einem beliebigen der vorstehenden Patentansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Siebvorrichtung (9) ein auf einen Befehl hin drehbares rohrförmiges Sieb (10) enthält, das wenigstens zum Teil aus Kunststoffmaterial hergestellt ist, vorzugsweise aus Polyurethan.
  8. Vorrichtung nach Patentanspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass eine perforierte seitliche Oberfläche des Siebes (10) eine Anzahl von gebogenen Sektoren aus Kunststoffmaterial enthält, welche Sektoren Seite an Seite angeordnet und entlang von Verbindungslinien fest einer an dem anderen gehalten sind, und zwar parallel zu einer Achse des Siebes (10).
  9. Vorrichtung nach einem beliebigen der vorstehenden Patentansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie dicht an dem Entladeende (4) des Kanals angeordnet eine Schneidvorrichtung (16) enthält, die mit einem oder mehreren Messern (17) versehen ist, die an einem oder mehreren verformbaren Elementen (18) gehalten werden, welche verformbaren Elemente (18) auf solche Weise ausgebildet und angeordnet sind, dass sie eine dehnbare Austrittsöffnung bilden, die den Durchlass der aus dem Entladeende (4) des Kanals (3) austretenden Säcke (2) erlaubt, wobei ein oder mehrere Messer in der Lage sind, mit den Säcken (2) zusammenzuwirken.
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