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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zur Verpackung
und zur Abgabe einer Zusammensetzung, die mindestens eine Verbindung
enthält,
deren Konzentration über
zumindest einen Teil des Verwendungsbereichs der Vorrichtung variiert.
Die Zusammensetzung kann von sehr flüssiger bis weniger flüssiger Konsistenz
sein und insbesondere in Form einer Milch oder einer Emulsion vorliegen.
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Insbesondere
auf dem Gebiet der Kosmetik ist es bekannt, in einem geeigneten
Behält
er eine Zusammensetzung zu verpacken, die entweder eine homogene
Phase oder mehrere getrennte Phasen aufweist. In diesem letzteren
Fall erfolgen nach einem Schütteln
des Behälters
ein Mischen der Phasen und der Erhalt eines Gemisches, in dem jeder Wirkstoff
eine bestimmte Konzentration aufweist. Die Konzentrationswerte jedes
dieser Wirkstoffe werden vom Hersteller der Formulierung ein für alle Mal
definiert. Bei jeder Verwendung weist die abgegebene Zusammensetzung
die gleichen Konzentrationen auf.
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Auf
dem Gebiet der Kosmetik sowie auf anderen Gebieten, wie der Pharmazie
oder der Dermatologie, könnte
es aber wünschenswert
sein, die Konzentration der Wirkstoffe zwischen dem Anfang und dem
Ende der Behandlung vorzugsweise linear variieren zu lassen. Dies
gilt insbesondere für
einen Sonnenschutz für
Kinder, der in den ersten Tagen der Exposition maximal, sogar total
sein muss und dann nach einigen Tagen der Gewöhnung an die Sonne fortschreitend
verringert werden kann. Gleiches gilt für Produkte, die Selbstbräunungs-Wirkstoffe
enthalten, welche bei den ersten Anwendungen eine sehr diskrete
und nach mehreren Verwendungen eine immer stärker werdende Wirkung haben
sollen. Gleiches könnte
für Schlankheits-Produkte
gelten, die eine im Laufe der Benutzung immer stärker werdende Schlankmachungswirkung
haben könnten.
Als weiteres Beispiel können
noch bestimmte Behandlungen der Haut oder der Kopfhaut genannt werden, die
aufgrund der aggressiven Wirkung einiger der in ihnen enthaltenen
Verbindungen mit steigender Konzentration angewandt werden müssen, ehe
sie eine stabilisierte Endkonzentration aufweisen, um einen Verlauf
der Behandlung mit maximaler Wirksamkeit zu ermöglichen.
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Derzeit
erfordert die Veränderung
der Konzentration eine getrennte Verpackung für jede der verschiedenen Konzentrationen.
Die daraus entstehende Vervielfältigung
der Verpackungen verbietet eine Anwendung dieser Art von Behandlungen
durch den privaten Endverbraucher, die daher für die Verwendung in sehr anspruchsvollen
Instituten reserviert sind. Außerdem
erlaubt dieses System nur eine begrenzte Anzahl von verschiedenen
Konzentrationen.
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Das
Patent
US-A-4 893 729 beschreibt
eine Vorrichtung zur Abgabe einer Sonnenschutz-Zusammensetzung,
die einen Behälter
aufweist, der zwei Compartments vorgibt, von denen das eine eine
Lotion und das andere ein Sonnenschutzfilter enthält. Die
beiden Compartments stehen über
entsprechende Öffnungen
mit einer Mischkammer in Verbindung. Der Querschnitt der Öffnung,
welche die Mischkammer mit dem das Sonnenfilter enthaltenden Compartment
verbindet, ist so einstellbar, dass der Schutzgrad der abgegebenen
Sonnenschutz-Zusammensetzung variiert werden kann. Eine solche Vorrichtung
ist kompliziert. Die Änderung
der Sonnenschutzfilter-Konzentration der abgegebenen Zusammensetzung
erfolgt in einzelnen Stufen, deren Anzahl zwangsläufig begrenzt
ist. Daher weist ein solches System viele Nachteile und Beschränkungen
auf.
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Somit
ist es eine der Aufgaben der Erfindung, eine Verpackung anzugeben,
die insbesondere durch Formguss in einem Stück erhalten werden kann und
welche die Abgabe einer Zusammensetzung, insbesondere einer kosmetischen
Zusammensetzung, ermöglicht,
die mindestens eine Verbindung enthält, deren Konzentration in
zumindest einem Abschnitt des Verwendungsbereichs der Verpackung variieren
muss.
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Es
ist eine weitere Aufgabe der Erfindung, eine Vorrichtung vorzuschlagen,
bei der eine solche Konzentrationsänderung zumindest über einen
Teil des Anwendungsbereichs linear ist.
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Es
ist noch eine weitere Aufgabe der Erfindung, eine Abgabevorrichtung
anzugeben, die eine solche Konzentrationsänderung in ansteigender oder abfallender
Weise ermöglicht.
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Es
ist noch eine weitere Aufgabe der Erfindung, eine einfach zu benutzende,
zuverlässige
und wirtschaftlich herstellbare Vorrichtung zur Verfügung zu
stellen.
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Weitere
Aufgaben gehen aus der nachfolgenden, ausführlichen Beschreibung hervor.
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Erfindungsgemäß werden
diese Aufgaben durch Angabe einer Vorrichtung gelöst, wie
sie in Anspruch 1 definiert ist.
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Bei
einer Zusammensetzung mit geringer Viskosität erfolgt das Mischen der Teilmenge
der Zusatz-Zusammensetzung (C2) mit der im ersten Behälter enthaltenen
Zusammensetzung (C1) automatisch. Für eine Zusammensetzung mit
höherer
Viskosität
könnte
es notwendig sein, die Vorrichtung zu schütteln, um die Homogenisierung
der abzugebenden Zusammensetzung zu verbessern.
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Der
Siphon erlaubt die Herstellung der Vorrichtung in einem Stück durch
Formguss, ohne dass zusätzliche
Ventilklappen oder andere, ähnliche
Mittel zwischen den beiden Behältern
erforderlich sind.
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Wenn
die Abgabe der Zusammensetzung (C1) aus dem ersten Behälter ohne
Luftaufnahme, d. h., ohne dass das Volumen der abgegebenen Zusammensetzung
(C1) durch ein entsprechendes Luftvolumen ersetzt wird, erfolgt,
ermöglicht
es diese Abgabe ohne Luftaufnahme, einen Unterdruck im ersten Behälter zu
erzeugen, der das Ansaugen eines entsprechenden Volumens der Zusatz-Zusammensetzung (C2)
aus dem zweiten Behälter
bewirken kann, wobei das ”entsprechende
Volumen” sich als
ein solches Volumen versteht, dass ein Druckausgleich hergestellt
wird.
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Vorteilhafterweise
ist ein Luftaufnahme Organ vorgesehen, um den Eintritt eines Luftvolumens, das
im wesentlichen dem Volumen des abgegebenen Gemisches entspricht,
in den zweiten Behälter zu
ermöglichen.
Dieses Luftaufnahmeorgan ist insbesondere dann notwendig, wenn der
zweite Behälter
in steifer oder halbsteifer Form vorliegt. Gemäß einer Alternative ist die
Zusatz-Zusammensetzung in einer weichen Tasche enthalten, die insbesondere aus
einem Verbund aus Metall und einem thermoplastischen Material besteht
und deren Wände
als Reaktion auf den Verlust des vom zweiten Behälter in den ersten Behälter transportierten
Volumens aufeinander zusammenfallen können. In diesem letzteren Fall
ist die Aufnahme von Luft in das Innere des zweiten Behälters nicht
notwendig. Wenn die weiche Tasche aber in einer steifen Umhüllung enthalten
ist, muss diese auf Atmosphärendruck
sein, um die Verformung der Tasche zu erlauben.
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Vorzugsweise
wird die Zusammensetzung C1 insbesondere mittels eines Pumporgans,
wie zum Beispiel einer handbetätigten
Pumpe, unter Druck abgegeben. Alternativ kann der Behälter elastisch verformbare
Wände aufweisen
und über
ihm ein Ventil ohne Luftaufnahme, d. h. mit Einweg-Öffnung,
angeordnet sein, wobei die Abgabe der Zusammensetzung C1 erfolgt,
indem so auf die Wände
des ersten Behälter
gedrückt
wird, dass die Abgabe der Zusammensetzung C1 durch eine Ausgangsöffnung erzwungen
wird, auf die das Ventil ohne Luftaufnahme aufgesetzt ist. Wenn
die so verformten Wände
insbesondere durch elastische Rückholkraft
wieder ihre ursprüngliche
Gestalt annehmen, wird ein entsprechendes Volumen der Zusatz-Zusammensetzung aus
dem zweiten Behälter
angesaugt. Diese zweite Lösung
wird nicht bevorzugt, insbesondere, wenn eine genau dosierte Abgabe
erwünscht
ist.
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Somit
entspricht bei der ersten Verwendung oder den ersten Verwendungen
die Konzentration einer gegebenen Verbindung (zum Beispiel eines
Sonnenschutzfilters) in der abgegebenen Zusammensetzung der ursprünglichen
Konzentration der im ersten Behälter
enthaltenen Zusammensetzung.
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Danach
wird bei jedem Pumpvorgang, und dies, solange noch Zusatz-Zusammensetzung
im zweiten Behälter übrig ist,
eine gleichwertige Menge der im zweiten Behälter enthaltenen Zusatz-Zusammensetzung in
den ersten Behälter
angesaugt, so dass während
dieser Phase das Volumen an flüssiger
Zusammensetzung im ersten Behälter
sich nicht wesentlich ändert.
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Wenn
eine Zusatz-Zusammensetzung vorliegt, die weniger konzentriert ist
als die ursprünglich im
ersten Behälter
enthaltene Zusammensetzung, trägt
jedes in den ersten Behälter
geleitete Volumen an Zusatz-Zusammensetzung dazu bei, die Konzentration der
Verbindung in der abgegebenen flüssigen Zusammensetzung
fortschreitend zu verringern.
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Bei
Annahme einer Zusatz-Zusammensetzung, die stärker konzentriert ist als die
ursprünglich im
ersten Behälter
enthaltene Zusammensetzung, trägt
jedes in den ersten Behälter
geleitete Volumen an Zusatz-Zusammensetzung dazu bei, die Konzentration
der Verbindung in der ausgegebenen flüssigen Zusammensetzung fortschreitend
zu erhöhen.
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Nach
dem vollständigen
Ansaugen des Inhalts des zweiten Behälters stabilisiert sich die
Konzentration der im ersten Behälter
enthaltenen flüssigen
Zusammensetzung und erreicht einen Endwert, der höchstens
gleich der Konzentration der Zusatz-Zusammensetzung im zweiten Behälter ist.
In der Praxis ist der Endwert der im ersten Behälter enthaltenen flüssigen Zusammensetzung
der Konzentration der Zusatz-Zusammensetzung umso näher, je größer das
Volumen des zweiten Behälters
in bezug auf das Volumen des ersten Behälters ist.
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Vorteilhafterweise
weist die einen Siphon bildende Einrichtung einen Kanal auf, dessen
erstes Ende über
eine erste Öffnung
in den zweiten Behälter mündet, die
sich in der Nähe
von dessen Boden befindet, und dessen zweites Ende über eine
zweite Öffnung
in den ersten Behälter
mündet,
die sich auf einem niedrigeren Niveau als die erste Öffnung befindet.
Vorteilhafterweise besitzt der Kanal einen Abschnitt, der sich auf
einem Niveau befindet, das höher
ist als das maximale Niveau des Produkts im zweiten Behälter.
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Aufgrund
des Druckausgleichs innerhalb der Vorrichtung vermischen sich die
beiden Zusammensetzungen, deren ggf. durch ein Luftvolumen gebildeter
Grenzflächenbereich
sich allgemein auf Höhe
des Siphons befindet, nicht wesentlich. Es kann aber wünschenswert
sein, Mittel vorzusehen, um vor der ersten Benutzung die im ersten
Behälter
enthaltene flüssige
Zusammensetzung von der Zusatz-Zusammensetzung isoliert zu halten.
Solche Mittel können auf
Höhe des
einen Siphon bildenden Kanals angeordnet sein und die Form eines
Ventilschiebers oder einer Ventilklappe haben. Gemäß einer
vorteilhaften Ausführungsform
weist der Kanal des Siphons auf Höhe seines höchsten Punktes einen Abschnitt
auf, in dem er einen länglichen
Querschnitt besitzt. Eine Klammer, die vor diesem Abschnitt auf
der Vorrichtung angeordnet ist, quetscht den Kanal zusammen, um
jeden Übertritt
von einer Zusammensetzung zur anderen zu verhindern. Eine solche
Klammer kann mit einer Kappe verbunden sein, die den Abgabekopf in
lösbarer
Weise abdeckt. Daher entfernt die Benutzerin bei der ersten Benutzung
beim Entfernen des Stopfens auch die Klammer, wodurch die beiden
Behälter
miteinander in Verbindung gebracht werden können.
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Alternativ
weist der Siphon einen ersten Abschnitt in Verbindung mit dem ersten
Behälter
und einen zweiten Abschnitt in Verbindung mit dem zweiten Behälter auf,
wobei sowohl der erste als auch der zweite Abschnitt ein freies
Ende aufweisen, das mit einem abnehmbaren Stopfen verschlossen ist,
wobei die Herstellung der Verbindung zwischen dem ersten und dem
zweiten Abschnitt nach Entfernen der Stopfen zum Zeitpunkt der ersten
Benutzung der Vorrichtung erfolgt. Beim Verbinden der beiden Abschnitte kann
das freie Ende des ersten Abschnitts mit Presssitz in das freie
Ende des zweiten Abschnitts eingeschoben werden, oder umgekehrt.
Es können
auch andere Verbindungsmittel vorgesehen werden.
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Die
Abgabeeinrichtung besteht vorzugsweise aus einer handbetätigten Pumpe,
wobei eine Ausgangsöffnung
des ersten Behälters
durch einen Eingangskanal der handbetätigten Pumpe dicht verschlossen
ist. Eine solche Pumpe kann mit einem Tauchrohr verbunden sein,
von dem ein freies Ende in der Nähe
des Bodens des ersten Behälters
angeordnet ist.
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Ebenfalls
vorzugsweise wird das Luftaufnahmeorgan ggf. durch eine Luftaufnahmeöffnung der
handbetätigten
Pumpe gebildet, wobei die Luftaufnahmeöffnung mit dem zweiten Behälter in
Verbindung steht. Zu diesem Zweck kann die handbetätigte Pumpe
in einen Hals der Vorrichtung eingesetzt sein, wobei der Hals getrennt
an der Ausgangsöffnung
des ersten Behälters
und an einer mit dem zweiten Behälter
in Verbindung stehende Zwischenzone mündet, wobei das Luftaufnahmeorgan
mit der Zwischenzone in Verbindung steht.
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Vorzugsweise
liegt das maximale Füllniveau des
ersten und/oder des zweiten Behälters
unterhalb des höchsten
Punkts des Siphons. Um die Vorrichtung zu füllen, kann man dann folgendermaßen vorgehen:
Die flüssige
Zusammensetzung wird über
die Ausgangsöffnung
in den ersten Behälter
bis zum maximalen Füllniveau
eingefüllt,
das unter dem höchsten
Punkt des Siphons liegt. Die Zusatz-Zusammensetzung wird in den
zweiten Behälter über die
Zwischenzone bis zur maximalen Füllung
eingefüllt.
Dabei wird ein Luftvolumen im Siphon eingeschlossen und isoliert
die flüssige
Zusammensetzung des ersten Behälters
von der Zusatz-Zusammensetzung.
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Alternativ
werden die beiden Behälter über den
gleichen Behälter
(zum Beispiel über
den ersten Behälter)
mit der gleichen Zusammensetzung gefüllt. Zu diesem Zweck befindet
sich das maximale Füllniveau
des ersten Behälters
oberhalb des höchsten Punkts
des Siphons. Danach wird in den einen oder den anderen der Behälter ein ”Konzentrat” eingefüllt, mit
dem die relativen Konzentrationen der flüssigen Zusammensetzung des
ersten Behälters
und der Zusatz-Zusammensetzung geändert werden können.
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Vorteilhafterweise
hat der Hals ein Gewinde, das mit einem entsprechenden Gewinde eines
Abgabekopfes zusammenwirken kann, auf dem die Pumpe montiert ist.
Auf dem Abgabekopf kann eine Kappe lösbar angeordnet sein.
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Gemäß einer
Ausführungsform
ist die Zusatz-Zusammensetzung im zweiten Behälter derart, dass die Kurve,
welche die Konzentration mindestens einer in der aus dem ersten
Behälter
gepumpten flüssigen
Zusammensetzung vorhandenen Verbindung in Abhängigkeit von der Anzahl an
gepumpten Dosen darstellt, einen Abschnitt mit positiver Steigung
aufweist. Die Verbindung kann ein Selbstbräuner-Wirkstoff sein.
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Alternativ
ist die Zusatz-Zusammensetzung im zweiten Behälter derart, dass die Kurve,
welche die Konzentration mindestens einer in der aus dem ersten
Behälter
gepumpten flüssigen
Zusammensetzung vorhandenen Verbindung in Abhängigkeit von der Anzahl an
gepumpten Dosen darstellt, einen Abschnitt mit negativer Steigung
aufweist. Die Verbindung kann ein Sonnenschutzfilter sein.
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Abgesehen
von den oben erläuterten
Maßnahmen
besteht die Erfindung aus einer bestimmten Anzahl weiterer Maßnahmen,
die nachfolgend anhand von als nicht einschränkend zu verstehenden Ausführungsbeispielen
erläutert
werden, die unter Bezugnahme auf die angefügten Figuren beschrieben werden;
es zeigen:
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Die 1A–1B eine
Gesamtansicht und eine Schnittansicht einer ersten Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Vorrichtung;
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die 2A–2B ein
vorteilhaftes Merkmal einer Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Vorrichtung;
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die 3A–3C die
verschiedenen Schritte einer Ausführungsform eines Verfahrens zum
Füllen
der in den 1A–1B und 2 dargestellten Vorrichtung und
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die 4A–4C die
verschiedenen Benutzungsphasen der in den 1A–1B dargestellten
Vorrichtung.
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Wie
in den 1A–1B dargestellt,
weist die Vorrichtung 1 gemäß einer besonderen Ausführungsform
einen steifen oder halbsteifen Körper 2 auf,
dessen Querschnitt von länglicher
Form ist. Über dem
Körper 2 sitzt
ein Hals 3, von dem ein freier Rand 4 eine Öffnung begrenzt,
in die eine handbetätigte
Pumpe 5 eingesetzt ist. Der Hals 3 und die Pumpe 5 sind
gemäß einer
Achse X angeordnet. Über
der Pumpe 5 sitzt ein Abgabekopf 6, der einen
axial beweglichen Abschnitt 7 aufweist, um die Betätigung der
Pumpe 5 und den Austritt der abzugebenden Zusammensetzung über eine Öffnung 8 zu
ermöglichen.
Der Abgabekopf 6 weist ein (nicht dargestelltes) Gewinde
auf, das mit einem auf der Außenfläche des
Halses 3 vorgesehenen, entsprechenden Gewinde zusammenwirken
kann.
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Der
Körper 2 gibt
zwei Volumina vor, die einen ersten Behälter 11, der dazu
bestimmt ist, die abzugebende Zusammensetzung C1 aufzunehmen, und
einen zweiten Behälter 12 vorgeben,
der dazu bestimmt ist, eine Zusatz-Zusammensetzung C2 aufzunehmen,
welche die Konzentration mindestens einer Verbindung der im ersten
Behälter
enthaltenen Zusammensetzung C1 ändern
kann.
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Der
erste Behälter 11 besitzt
eine Ausgangsöffnung 13,
die entlang der Achse X angeordnet und dazu bestimmt ist, einen
Eingangskanal 14 der Pumpe 5 dicht aufzunehmen.
Der Eingangskanal verlängert
sich in einem Tauchrohr 15, von dem ein freies Ende sich
im wesentlichen am Boden des ersten Behälters 11 befindet.
Der erste Behälter 11 hat
ein maximales Füllniveau,
das im wesentlichen der im Inneren des Behälters 11 gebildeten
Querfläche 17 entspricht,
in welche die Ausgangsöffnung 13 mündet.
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Der
zweite Behälter 12 ist
geringfügig
axial verschoben oberhalb des ersten Behälters 11 angeordnet
und hat ein im wesentlichen gleiches Volumen wie der erste Behälter 11.
Der zweite Behälter 12 steht
mit einer Zwischenzone 18 in Verbindung, die sich in der
Verlängerung
des Halses 3 oberhalb des ersten Behälters 11 befindet.
In der zusammengebauten Stellung befindet sich ein Abschnitt 19 mit größerem Querschnitt
des Eingangskanals 14 der Pumpe 5 innerhalb der
Zwischenzone. Dieser Abschnitt größeren Querschnitts des Kanals 14 ist
mit einer Luftaufnahmeöffnung 20 der
Pumpe versehen. Dadurch steht die Luftaufnahmeöffnung mit dem zweiten Behälter 12 in
Verbindung und ist vom ersten Behälter 11 isoliert.
Gemäß dieser
Ausführungsform entspricht
das maximale Füllniveau
des zweiten Behälters 12 im
wesentlichen der Höhe
der Wand, in der die Öffnung 13 des
ersten Behälters 11 ausgebildet ist.
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Der
erste Behälter 11 ist
mit dem zweiten Behälter über einen
Siphon 30 verbunden, der aus einem Kanal besteht, von dem
ein Ende 31 mit dem zweiten Behälter über eine Öffnung 32 in Verbindung steht,
die am Boden des zweiten Behälters 12 ausgebildet
ist. Der einen Siphon 30 bildende Kanal weist einen ersten
Abschnitt 33 auf, der über
im wesentlichen die ganze Höhe
des Körpers 2 der
Vorrichtung bis zu einem U-förmigen
Abschnitt 34 ansteigt, der sich durch einen Abschnitt 35 verlängert, welcher
im wesentlichen über
die ganze Höhe
des Körpers 2 nach
unten verläuft.
Der höchste
Punkt 39 des einen Siphon 30 bildenden Kanals
befindet sich axial im wesentlichen auf Höhe des maximalen Füllniveaus des
zweiten Behälters 12.
Der Abschnitt 35 verlängert
sich durch einen um 90° umgebogenen
Bereich 36, dessen Ende 37 über eine Öffnung 38 mit dem ersten
Behälter 11 in
Verbindung steht. Die Öffnung 38 befindet
sich unterhalb der Öffnung 32 zur
Verbindung mit dem zweiten Behälter 12.
Verbindungszonen 40 in Form einer dicken Wand sind zwischen dem
ersten Behälter,
dem zweiten Behälter
und den verschiedenen Abschnitten des einen Siphon 30 bildenden
Kanals ausgebildet.
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Der
Körper
des Behälters
wird durch einstückiges
Formen aus einem Material wie einem Polyethylen oder einem Polypropylen
erhalten.
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In
der Teilansicht der Vorrichtung, die in den 2A–2B dargestellt
ist, sieht man, dass der Siphon 30 in der Nähe des U-förmigen Scheitels 34 einen
Hohlquerschnitt länglicher
Form aufweist, der mittels einer lösbaren Klammer 41 zusammengequetscht
werden kann, die über
eine Schnur 42 mit einer lösbaren Kappe 43 verbunden
ist, die dazu bestimmt ist, den Abgabekopf 6 zwischen zwei
Benutzungen abzudecken. Wenn sie so eingesetzt ist, isoliert die
Klammer 41 die im zweiten Behälter 12 enthaltene
Zusatz-Zusammensetzung C2 hermetisch von der im ersten Behälter 11 enthaltenen
flüssigen Zusammensetzung
C1. So werden die Gefahren eines unerwünschten Übertritts von einer Zusammensetzung
zur anderen verringert, insbesondere während des Transports der Vorrichtung
vor ihrer ersten Benutzung. Bei der ersten Benutzung wird durch
Entfernen der Kappe 43 ein Zug auf die Klammer 41 ausgeübt, die
entfernt wird, was dazu beiträgt,
den länglichen
Hohlquerschnitt wiederherzustellen, der die Flüssigkeit durchlassen kann.
Die Klammer 41 kann vor dem Füllen der beiden Behälter 11, 12,
zwischen dem Füllen
des ersten Behälters 11 und
dem Füllen des
zweiten Behälters 12 oder
nach dem Füllen
der beiden Behälter 11, 12 eingesetzt
werden.
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Um
die oben unter Bezugnahme auf die oben besprochenen Figuren beschriebene
Vorrichtung zu füllen,
kann man gemäß der in den 3A–3C dargestellten
Weise vorgehen. In 3A wird die flüssige Zusammensetzung
C1 über die Öffnung 13 in
den ersten Behälter 11 eingefüllt, und
zwar, bis das maximale Niveau erreicht ist, das im wesentlichen
der Querwand 17 entspricht. Die Zusammensetzung C1 steigt
auch im Abschnitt 35 des Siphons 30 hoch, ohne
aber den höchsten
Punkt 39 des U-förmigen
Abschnitts 34 zu erreichen. In diesem Moment wird die Klammer 41 auf
den Abschnitt 45 mit länglichem
Querschnitt des Siphons 30 aufgebracht. Dann wird über die
Zwischenzone 18 ein gekrümmtes Einfüllrohr in den zweiten Behälter 12 eingeführt. Die
Zusatz-Zusammensetzung
C2 wird in den zweiten Behälter 12 eingefüllt, bis
ein maximales Füllniveau
erreicht ist, das sich unterhalb der Wand befindet, in der die Öffnung 13 des
ersten Behälters 11 ausgebildet
ist. Die Zusammensetzung C2 steigt auch im Abschnitt 33 des
Siphons 30 hinter einem Luftvolumen 50 hoch. Der
Abgabekopf 6 wird auf den Hals 3 des Flakons geschraubt,
wobei der Eingangskanal 14 dicht ins Innere der Öffnung 13 eingefügt ist (siehe
die 1B und 2B). Die
mit der Klammer 41 verbundene Kappe 43 (2A)
wird auf dem Abgabekopf 6 positioniert. Die Vorrichtung
ist nun gebrauchsfertig.
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Die
verschiedenen Phasen der Benutzung einer solchen Vorrichtung sind
in den 4A–4C dargestellt.
In 4A wird bei der ersten Betätigung der Pumpe 5 eine
Zusammensetzung entsprechend der ursprünglich im ersten Behälter 11 enthaltenen
flüssigen
Zusammensetzung C1 abgegeben. Als Reaktion auf den im ersten Behälter 11 aufgrund
der Abwesenheit einer Luftaufnahme in das Innere des ersten Behälters erzeugten
Unterdruck wird ein identisches Volumen der Zusammensetzung C1,
das im Abschnitt 35 des Siphons 30 enthalten ist,
so angesaugt, dass es das gepumpte Volumen von C1 ersetzt. Die Luftaufnahme
in den zweiten Behälter 12 erfolgt über die
Luftaufnahmeöffnung 20 der
Pumpe. Dadurch bleibt das Volumen des Produkts im Inneren des ersten
Behälters 11 im
wesentlichen konstant. Während
dieser ersten Phase ist die Konzentration der abgegebenen Zusammensetzung konstant
und entspricht der ursprünglichen
Konzentration der Zusammensetzung C1. Diese Phase kann sich über mehrere
Pumpvorgänge
verlängern,
d. h., bis die Zusammensetzung C2 tatsächlich beginnt, in den ersten
Behälter 11 einzudringen.
Die Anzahl von dieser ersten Phase entsprechenden Pumpvorgängen hängt in der
Praxis vom ursprünglich
im Abschnitt 35 des Siphons 30 vorhandenen Volumen
der Zusammensetzung C1, von dem ggf. innerhalb des Siphons 30 zwischen
C1 und C2 eingeschlossenen Luftvolumen und vom Volumen der von der
Pumpe 5 gepumpten Dosis ab.
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Nach
dieser ersten Phase, wie in 4B dargestellt,
und ab dem Moment, in dem die Zusammensetzung C2 beginnt, tatsächlich in
den ersten Behälter 11 gesaugt
zu werden, entsteht in Abhängigkeit
von den relativen Konzentrationen der Zusammensetzungen C1 und C2
eine Wirkung der Verdünnung
oder der Aufkonzentrierung der von der Pumpe 5 abgegebenen
Zusammensetzung. Tatsächlich bleibt
auch in dieser Phase das Volumen der Zusammensetzung C1 im ersten
Behälter
konstant. Diese Wirkung der Verdünnung
oder der Aufkonzentrierung verläuft
fortschreitend als Reaktion auf jeden Pumpvorgang mittels der Pumpe 5.
Das im Behälter 12 enthaltene
Volumen der Zusammensetzung C2 verringert sich fortschreitend bis
auf Null.
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In 4C,
nachdem der Behälter 12 vollständig geleert
wurde, hat die flüssige
Zusammensetzung C1 eine Konzentration, die sich auf einem Zwischenniveau
zwischen ihrer ursprünglichen
Konzentration und der ursprünglichen
Konzentration der Zusammensetzung C2 befindet. Das Verhältnis der Volumina
des ersten und des zweiten Behälters
ist ein bestimmender Faktor für
den Wert der Endkonzentration der Zusammensetzung C1 im ersten Behälter. Während dieser
Phase wird bei jedem Vorgang des Pumpens der Zusammensetzung C1
das gepumpte Volumen nicht mehr durch ein vom Behälter 12 kommendes,
entsprechendes Volumen ersetzt. Aus diesem Grund verringert sich
das Niveau im Behälter 11 fortschreitend.
Dagegen bleibt die Konzentration der Zusammensetzung C1 konstant. Diese
letztere Phase setzt sich bis zur vollständigen Entleerung des ersten
Behälters 11 fort.
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Somit
weist eine solche Abgabe drei Hauptphasen auf: eine erste Phase
(im allgemeinen die kürzeste),
in der nur die Zusammensetzung C1 abgegeben wird, eine zweite Phase,
in der ein Gemisch der Zusammensetzungen C1 und C2 gemäß einer Konzentration
abgeben wird, die sich fortschreitend erhöht oder verringert, und eine
dritte Phase, in der die abgegebene Zusammensetzung von konstanter Konzentration
ist, wobei diese Konzentration höchstens
gleich der Konzentration der Zusatz-Zusammensetzung C2 ist, die
ursprünglich
im zweiten Behälter
vorhanden war.
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Die
relative Länge
jeder der drei Phasen und die Steigung der Kurve in der zweiten
Phase werden nach Wunsch eingestellt, indem die Hauptparameter der
Vorrichtung in geeigneter Weise ausgewählt werden, d. h., die entsprechenden
Volumina jedes Behälters,
die ursprünglichen
Konzentrationen jeder der Zusammensetzungen C1 und C2, das Volumen
der gepumpten Dosis und die Gestaltung des Siphons.
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In
der obigen ausführlichen
Beschreibung wurde auf bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung
Bezug genommen. Selbstverständlich
können Änderungen
vorgenommen werden, ohne sich von der Erfindung, wie sie nachfolgend
beansprucht wird, zu entfernen.