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DE60002813T3 - Abgabeeinrichtung einer Zusammensetzung mit Konzentrationsgradienten - Google Patents

Abgabeeinrichtung einer Zusammensetzung mit Konzentrationsgradienten Download PDF

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DE60002813T3
DE60002813T3 DE60002813T DE60002813T DE60002813T3 DE 60002813 T3 DE60002813 T3 DE 60002813T3 DE 60002813 T DE60002813 T DE 60002813T DE 60002813 T DE60002813 T DE 60002813T DE 60002813 T3 DE60002813 T3 DE 60002813T3
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DE
Germany
Prior art keywords
container
composition
volume
pump
air intake
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Lifetime
Application number
DE60002813T
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English (en)
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DE60002813D1 (de
DE60002813T2 (de
Inventor
Vincent M. De Laforcade
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LOreal SA
Original Assignee
LOreal SA
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
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First worldwide family litigation filed litigation Critical https://patents.darts-ip.com/?family=26235134&utm_source=google_patent&utm_medium=platform_link&utm_campaign=public_patent_search&patent=DE60002813(T3) "Global patent litigation dataset” by Darts-ip is licensed under a Creative Commons Attribution 4.0 International License.
Priority claimed from FR9912708A external-priority patent/FR2799443B1/fr
Application filed by LOreal SA filed Critical LOreal SA
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Application granted granted Critical
Publication of DE60002813T2 publication Critical patent/DE60002813T2/de
Publication of DE60002813T3 publication Critical patent/DE60002813T3/de
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • B05SPRAYING OR ATOMISING IN GENERAL; APPLYING FLUENT MATERIALS TO SURFACES, IN GENERAL
    • B05BSPRAYING APPARATUS; ATOMISING APPARATUS; NOZZLES
    • B05B11/00Single-unit hand-held apparatus in which flow of contents is produced by the muscular force of the operator at the moment of use
    • B05B11/0005Components or details
    • B05B11/0078Arrangements for separately storing several components
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B01PHYSICAL OR CHEMICAL PROCESSES OR APPARATUS IN GENERAL
    • B01FMIXING, e.g. DISSOLVING, EMULSIFYING OR DISPERSING
    • B01F23/00Mixing according to the phases to be mixed, e.g. dispersing or emulsifying
    • B01F23/40Mixing liquids with liquids; Emulsifying
    • B01F23/45Mixing liquids with liquids; Emulsifying using flow mixing
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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    • B05B11/01Single-unit hand-held apparatus in which flow of contents is produced by the muscular force of the operator at the moment of use characterised by the means producing the flow
    • B05B11/10Pump arrangements for transferring the contents from the container to a pump chamber by a sucking effect and forcing the contents out through the dispensing nozzle
    • B05B11/1081Arrangements for pumping several liquids or other fluent materials from several containers, e.g. for mixing them at the moment of pumping

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Description

  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zur Verpackung und zur Abgabe einer Zusammensetzung, die mindestens eine Verbindung enthält, deren Konzentration über zumindest einen Teil des Verwendungsbereichs der Vorrichtung variiert. Die Zusammensetzung kann von sehr flüssiger bis weniger flüssiger Konsistenz sein und insbesondere in Form einer Milch oder einer Emulsion vorliegen.
  • Insbesondere auf dem Gebiet der Kosmetik ist es bekannt, in einem geeigneten Behält er eine Zusammensetzung zu verpacken, die entweder eine homogene Phase oder mehrere getrennte Phasen aufweist. In diesem letzteren Fall erfolgen nach einem Schütteln des Behälters ein Mischen der Phasen und der Erhalt eines Gemisches, in dem jeder Wirkstoff eine bestimmte Konzentration aufweist. Die Konzentrationswerte jedes dieser Wirkstoffe werden vom Hersteller der Formulierung ein für alle Mal definiert. Bei jeder Verwendung weist die abgegebene Zusammensetzung die gleichen Konzentrationen auf.
  • Auf dem Gebiet der Kosmetik sowie auf anderen Gebieten, wie der Pharmazie oder der Dermatologie, könnte es aber wünschenswert sein, die Konzentration der Wirkstoffe zwischen dem Anfang und dem Ende der Behandlung vorzugsweise linear variieren zu lassen. Dies gilt insbesondere für einen Sonnenschutz für Kinder, der in den ersten Tagen der Exposition maximal, sogar total sein muss und dann nach einigen Tagen der Gewöhnung an die Sonne fortschreitend verringert werden kann. Gleiches gilt für Produkte, die Selbstbräunungs-Wirkstoffe enthalten, welche bei den ersten Anwendungen eine sehr diskrete und nach mehreren Verwendungen eine immer stärker werdende Wirkung haben sollen. Gleiches könnte für Schlankheits-Produkte gelten, die eine im Laufe der Benutzung immer stärker werdende Schlankmachungswirkung haben könnten. Als weiteres Beispiel können noch bestimmte Behandlungen der Haut oder der Kopfhaut genannt werden, die aufgrund der aggressiven Wirkung einiger der in ihnen enthaltenen Verbindungen mit steigender Konzentration angewandt werden müssen, ehe sie eine stabilisierte Endkonzentration aufweisen, um einen Verlauf der Behandlung mit maximaler Wirksamkeit zu ermöglichen.
  • Derzeit erfordert die Veränderung der Konzentration eine getrennte Verpackung für jede der verschiedenen Konzentrationen. Die daraus entstehende Vervielfältigung der Verpackungen verbietet eine Anwendung dieser Art von Behandlungen durch den privaten Endverbraucher, die daher für die Verwendung in sehr anspruchsvollen Instituten reserviert sind. Außerdem erlaubt dieses System nur eine begrenzte Anzahl von verschiedenen Konzentrationen.
  • Das Patent US-A-4 893 729 beschreibt eine Vorrichtung zur Abgabe einer Sonnenschutz-Zusammensetzung, die einen Behälter aufweist, der zwei Compartments vorgibt, von denen das eine eine Lotion und das andere ein Sonnenschutzfilter enthält. Die beiden Compartments stehen über entsprechende Öffnungen mit einer Mischkammer in Verbindung. Der Querschnitt der Öffnung, welche die Mischkammer mit dem das Sonnenfilter enthaltenden Compartment verbindet, ist so einstellbar, dass der Schutzgrad der abgegebenen Sonnenschutz-Zusammensetzung variiert werden kann. Eine solche Vorrichtung ist kompliziert. Die Änderung der Sonnenschutzfilter-Konzentration der abgegebenen Zusammensetzung erfolgt in einzelnen Stufen, deren Anzahl zwangsläufig begrenzt ist. Daher weist ein solches System viele Nachteile und Beschränkungen auf.
  • Somit ist es eine der Aufgaben der Erfindung, eine Verpackung anzugeben, die insbesondere durch Formguss in einem Stück erhalten werden kann und welche die Abgabe einer Zusammensetzung, insbesondere einer kosmetischen Zusammensetzung, ermöglicht, die mindestens eine Verbindung enthält, deren Konzentration in zumindest einem Abschnitt des Verwendungsbereichs der Verpackung variieren muss.
  • Es ist eine weitere Aufgabe der Erfindung, eine Vorrichtung vorzuschlagen, bei der eine solche Konzentrationsänderung zumindest über einen Teil des Anwendungsbereichs linear ist.
  • Es ist noch eine weitere Aufgabe der Erfindung, eine Abgabevorrichtung anzugeben, die eine solche Konzentrationsänderung in ansteigender oder abfallender Weise ermöglicht.
  • Es ist noch eine weitere Aufgabe der Erfindung, eine einfach zu benutzende, zuverlässige und wirtschaftlich herstellbare Vorrichtung zur Verfügung zu stellen.
  • Weitere Aufgaben gehen aus der nachfolgenden, ausführlichen Beschreibung hervor.
  • Erfindungsgemäß werden diese Aufgaben durch Angabe einer Vorrichtung gelöst, wie sie in Anspruch 1 definiert ist.
  • Bei einer Zusammensetzung mit geringer Viskosität erfolgt das Mischen der Teilmenge der Zusatz-Zusammensetzung (C2) mit der im ersten Behälter enthaltenen Zusammensetzung (C1) automatisch. Für eine Zusammensetzung mit höherer Viskosität könnte es notwendig sein, die Vorrichtung zu schütteln, um die Homogenisierung der abzugebenden Zusammensetzung zu verbessern.
  • Der Siphon erlaubt die Herstellung der Vorrichtung in einem Stück durch Formguss, ohne dass zusätzliche Ventilklappen oder andere, ähnliche Mittel zwischen den beiden Behältern erforderlich sind.
  • Wenn die Abgabe der Zusammensetzung (C1) aus dem ersten Behälter ohne Luftaufnahme, d. h., ohne dass das Volumen der abgegebenen Zusammensetzung (C1) durch ein entsprechendes Luftvolumen ersetzt wird, erfolgt, ermöglicht es diese Abgabe ohne Luftaufnahme, einen Unterdruck im ersten Behälter zu erzeugen, der das Ansaugen eines entsprechenden Volumens der Zusatz-Zusammensetzung (C2) aus dem zweiten Behälter bewirken kann, wobei das ”entsprechende Volumen” sich als ein solches Volumen versteht, dass ein Druckausgleich hergestellt wird.
  • Vorteilhafterweise ist ein Luftaufnahme Organ vorgesehen, um den Eintritt eines Luftvolumens, das im wesentlichen dem Volumen des abgegebenen Gemisches entspricht, in den zweiten Behälter zu ermöglichen. Dieses Luftaufnahmeorgan ist insbesondere dann notwendig, wenn der zweite Behälter in steifer oder halbsteifer Form vorliegt. Gemäß einer Alternative ist die Zusatz-Zusammensetzung in einer weichen Tasche enthalten, die insbesondere aus einem Verbund aus Metall und einem thermoplastischen Material besteht und deren Wände als Reaktion auf den Verlust des vom zweiten Behälter in den ersten Behälter transportierten Volumens aufeinander zusammenfallen können. In diesem letzteren Fall ist die Aufnahme von Luft in das Innere des zweiten Behälters nicht notwendig. Wenn die weiche Tasche aber in einer steifen Umhüllung enthalten ist, muss diese auf Atmosphärendruck sein, um die Verformung der Tasche zu erlauben.
  • Vorzugsweise wird die Zusammensetzung C1 insbesondere mittels eines Pumporgans, wie zum Beispiel einer handbetätigten Pumpe, unter Druck abgegeben. Alternativ kann der Behälter elastisch verformbare Wände aufweisen und über ihm ein Ventil ohne Luftaufnahme, d. h. mit Einweg-Öffnung, angeordnet sein, wobei die Abgabe der Zusammensetzung C1 erfolgt, indem so auf die Wände des ersten Behälter gedrückt wird, dass die Abgabe der Zusammensetzung C1 durch eine Ausgangsöffnung erzwungen wird, auf die das Ventil ohne Luftaufnahme aufgesetzt ist. Wenn die so verformten Wände insbesondere durch elastische Rückholkraft wieder ihre ursprüngliche Gestalt annehmen, wird ein entsprechendes Volumen der Zusatz-Zusammensetzung aus dem zweiten Behälter angesaugt. Diese zweite Lösung wird nicht bevorzugt, insbesondere, wenn eine genau dosierte Abgabe erwünscht ist.
  • Somit entspricht bei der ersten Verwendung oder den ersten Verwendungen die Konzentration einer gegebenen Verbindung (zum Beispiel eines Sonnenschutzfilters) in der abgegebenen Zusammensetzung der ursprünglichen Konzentration der im ersten Behälter enthaltenen Zusammensetzung.
  • Danach wird bei jedem Pumpvorgang, und dies, solange noch Zusatz-Zusammensetzung im zweiten Behälter übrig ist, eine gleichwertige Menge der im zweiten Behälter enthaltenen Zusatz-Zusammensetzung in den ersten Behälter angesaugt, so dass während dieser Phase das Volumen an flüssiger Zusammensetzung im ersten Behälter sich nicht wesentlich ändert.
  • Wenn eine Zusatz-Zusammensetzung vorliegt, die weniger konzentriert ist als die ursprünglich im ersten Behälter enthaltene Zusammensetzung, trägt jedes in den ersten Behälter geleitete Volumen an Zusatz-Zusammensetzung dazu bei, die Konzentration der Verbindung in der abgegebenen flüssigen Zusammensetzung fortschreitend zu verringern.
  • Bei Annahme einer Zusatz-Zusammensetzung, die stärker konzentriert ist als die ursprünglich im ersten Behälter enthaltene Zusammensetzung, trägt jedes in den ersten Behälter geleitete Volumen an Zusatz-Zusammensetzung dazu bei, die Konzentration der Verbindung in der ausgegebenen flüssigen Zusammensetzung fortschreitend zu erhöhen.
  • Nach dem vollständigen Ansaugen des Inhalts des zweiten Behälters stabilisiert sich die Konzentration der im ersten Behälter enthaltenen flüssigen Zusammensetzung und erreicht einen Endwert, der höchstens gleich der Konzentration der Zusatz-Zusammensetzung im zweiten Behälter ist. In der Praxis ist der Endwert der im ersten Behälter enthaltenen flüssigen Zusammensetzung der Konzentration der Zusatz-Zusammensetzung umso näher, je größer das Volumen des zweiten Behälters in bezug auf das Volumen des ersten Behälters ist.
  • Vorteilhafterweise weist die einen Siphon bildende Einrichtung einen Kanal auf, dessen erstes Ende über eine erste Öffnung in den zweiten Behälter mündet, die sich in der Nähe von dessen Boden befindet, und dessen zweites Ende über eine zweite Öffnung in den ersten Behälter mündet, die sich auf einem niedrigeren Niveau als die erste Öffnung befindet. Vorteilhafterweise besitzt der Kanal einen Abschnitt, der sich auf einem Niveau befindet, das höher ist als das maximale Niveau des Produkts im zweiten Behälter.
  • Aufgrund des Druckausgleichs innerhalb der Vorrichtung vermischen sich die beiden Zusammensetzungen, deren ggf. durch ein Luftvolumen gebildeter Grenzflächenbereich sich allgemein auf Höhe des Siphons befindet, nicht wesentlich. Es kann aber wünschenswert sein, Mittel vorzusehen, um vor der ersten Benutzung die im ersten Behälter enthaltene flüssige Zusammensetzung von der Zusatz-Zusammensetzung isoliert zu halten. Solche Mittel können auf Höhe des einen Siphon bildenden Kanals angeordnet sein und die Form eines Ventilschiebers oder einer Ventilklappe haben. Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform weist der Kanal des Siphons auf Höhe seines höchsten Punktes einen Abschnitt auf, in dem er einen länglichen Querschnitt besitzt. Eine Klammer, die vor diesem Abschnitt auf der Vorrichtung angeordnet ist, quetscht den Kanal zusammen, um jeden Übertritt von einer Zusammensetzung zur anderen zu verhindern. Eine solche Klammer kann mit einer Kappe verbunden sein, die den Abgabekopf in lösbarer Weise abdeckt. Daher entfernt die Benutzerin bei der ersten Benutzung beim Entfernen des Stopfens auch die Klammer, wodurch die beiden Behälter miteinander in Verbindung gebracht werden können.
  • Alternativ weist der Siphon einen ersten Abschnitt in Verbindung mit dem ersten Behälter und einen zweiten Abschnitt in Verbindung mit dem zweiten Behälter auf, wobei sowohl der erste als auch der zweite Abschnitt ein freies Ende aufweisen, das mit einem abnehmbaren Stopfen verschlossen ist, wobei die Herstellung der Verbindung zwischen dem ersten und dem zweiten Abschnitt nach Entfernen der Stopfen zum Zeitpunkt der ersten Benutzung der Vorrichtung erfolgt. Beim Verbinden der beiden Abschnitte kann das freie Ende des ersten Abschnitts mit Presssitz in das freie Ende des zweiten Abschnitts eingeschoben werden, oder umgekehrt. Es können auch andere Verbindungsmittel vorgesehen werden.
  • Die Abgabeeinrichtung besteht vorzugsweise aus einer handbetätigten Pumpe, wobei eine Ausgangsöffnung des ersten Behälters durch einen Eingangskanal der handbetätigten Pumpe dicht verschlossen ist. Eine solche Pumpe kann mit einem Tauchrohr verbunden sein, von dem ein freies Ende in der Nähe des Bodens des ersten Behälters angeordnet ist.
  • Ebenfalls vorzugsweise wird das Luftaufnahmeorgan ggf. durch eine Luftaufnahmeöffnung der handbetätigten Pumpe gebildet, wobei die Luftaufnahmeöffnung mit dem zweiten Behälter in Verbindung steht. Zu diesem Zweck kann die handbetätigte Pumpe in einen Hals der Vorrichtung eingesetzt sein, wobei der Hals getrennt an der Ausgangsöffnung des ersten Behälters und an einer mit dem zweiten Behälter in Verbindung stehende Zwischenzone mündet, wobei das Luftaufnahmeorgan mit der Zwischenzone in Verbindung steht.
  • Vorzugsweise liegt das maximale Füllniveau des ersten und/oder des zweiten Behälters unterhalb des höchsten Punkts des Siphons. Um die Vorrichtung zu füllen, kann man dann folgendermaßen vorgehen: Die flüssige Zusammensetzung wird über die Ausgangsöffnung in den ersten Behälter bis zum maximalen Füllniveau eingefüllt, das unter dem höchsten Punkt des Siphons liegt. Die Zusatz-Zusammensetzung wird in den zweiten Behälter über die Zwischenzone bis zur maximalen Füllung eingefüllt. Dabei wird ein Luftvolumen im Siphon eingeschlossen und isoliert die flüssige Zusammensetzung des ersten Behälters von der Zusatz-Zusammensetzung.
  • Alternativ werden die beiden Behälter über den gleichen Behälter (zum Beispiel über den ersten Behälter) mit der gleichen Zusammensetzung gefüllt. Zu diesem Zweck befindet sich das maximale Füllniveau des ersten Behälters oberhalb des höchsten Punkts des Siphons. Danach wird in den einen oder den anderen der Behälter ein ”Konzentrat” eingefüllt, mit dem die relativen Konzentrationen der flüssigen Zusammensetzung des ersten Behälters und der Zusatz-Zusammensetzung geändert werden können.
  • Vorteilhafterweise hat der Hals ein Gewinde, das mit einem entsprechenden Gewinde eines Abgabekopfes zusammenwirken kann, auf dem die Pumpe montiert ist. Auf dem Abgabekopf kann eine Kappe lösbar angeordnet sein.
  • Gemäß einer Ausführungsform ist die Zusatz-Zusammensetzung im zweiten Behälter derart, dass die Kurve, welche die Konzentration mindestens einer in der aus dem ersten Behälter gepumpten flüssigen Zusammensetzung vorhandenen Verbindung in Abhängigkeit von der Anzahl an gepumpten Dosen darstellt, einen Abschnitt mit positiver Steigung aufweist. Die Verbindung kann ein Selbstbräuner-Wirkstoff sein.
  • Alternativ ist die Zusatz-Zusammensetzung im zweiten Behälter derart, dass die Kurve, welche die Konzentration mindestens einer in der aus dem ersten Behälter gepumpten flüssigen Zusammensetzung vorhandenen Verbindung in Abhängigkeit von der Anzahl an gepumpten Dosen darstellt, einen Abschnitt mit negativer Steigung aufweist. Die Verbindung kann ein Sonnenschutzfilter sein.
  • Abgesehen von den oben erläuterten Maßnahmen besteht die Erfindung aus einer bestimmten Anzahl weiterer Maßnahmen, die nachfolgend anhand von als nicht einschränkend zu verstehenden Ausführungsbeispielen erläutert werden, die unter Bezugnahme auf die angefügten Figuren beschrieben werden; es zeigen:
  • Die 1A1B eine Gesamtansicht und eine Schnittansicht einer ersten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung;
  • die 2A2B ein vorteilhaftes Merkmal einer Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung;
  • die 3A3C die verschiedenen Schritte einer Ausführungsform eines Verfahrens zum Füllen der in den 1A1B und 2 dargestellten Vorrichtung und
  • die 4A4C die verschiedenen Benutzungsphasen der in den 1A1B dargestellten Vorrichtung.
  • Wie in den 1A1B dargestellt, weist die Vorrichtung 1 gemäß einer besonderen Ausführungsform einen steifen oder halbsteifen Körper 2 auf, dessen Querschnitt von länglicher Form ist. Über dem Körper 2 sitzt ein Hals 3, von dem ein freier Rand 4 eine Öffnung begrenzt, in die eine handbetätigte Pumpe 5 eingesetzt ist. Der Hals 3 und die Pumpe 5 sind gemäß einer Achse X angeordnet. Über der Pumpe 5 sitzt ein Abgabekopf 6, der einen axial beweglichen Abschnitt 7 aufweist, um die Betätigung der Pumpe 5 und den Austritt der abzugebenden Zusammensetzung über eine Öffnung 8 zu ermöglichen. Der Abgabekopf 6 weist ein (nicht dargestelltes) Gewinde auf, das mit einem auf der Außenfläche des Halses 3 vorgesehenen, entsprechenden Gewinde zusammenwirken kann.
  • Der Körper 2 gibt zwei Volumina vor, die einen ersten Behälter 11, der dazu bestimmt ist, die abzugebende Zusammensetzung C1 aufzunehmen, und einen zweiten Behälter 12 vorgeben, der dazu bestimmt ist, eine Zusatz-Zusammensetzung C2 aufzunehmen, welche die Konzentration mindestens einer Verbindung der im ersten Behälter enthaltenen Zusammensetzung C1 ändern kann.
  • Der erste Behälter 11 besitzt eine Ausgangsöffnung 13, die entlang der Achse X angeordnet und dazu bestimmt ist, einen Eingangskanal 14 der Pumpe 5 dicht aufzunehmen. Der Eingangskanal verlängert sich in einem Tauchrohr 15, von dem ein freies Ende sich im wesentlichen am Boden des ersten Behälters 11 befindet. Der erste Behälter 11 hat ein maximales Füllniveau, das im wesentlichen der im Inneren des Behälters 11 gebildeten Querfläche 17 entspricht, in welche die Ausgangsöffnung 13 mündet.
  • Der zweite Behälter 12 ist geringfügig axial verschoben oberhalb des ersten Behälters 11 angeordnet und hat ein im wesentlichen gleiches Volumen wie der erste Behälter 11. Der zweite Behälter 12 steht mit einer Zwischenzone 18 in Verbindung, die sich in der Verlängerung des Halses 3 oberhalb des ersten Behälters 11 befindet. In der zusammengebauten Stellung befindet sich ein Abschnitt 19 mit größerem Querschnitt des Eingangskanals 14 der Pumpe 5 innerhalb der Zwischenzone. Dieser Abschnitt größeren Querschnitts des Kanals 14 ist mit einer Luftaufnahmeöffnung 20 der Pumpe versehen. Dadurch steht die Luftaufnahmeöffnung mit dem zweiten Behälter 12 in Verbindung und ist vom ersten Behälter 11 isoliert. Gemäß dieser Ausführungsform entspricht das maximale Füllniveau des zweiten Behälters 12 im wesentlichen der Höhe der Wand, in der die Öffnung 13 des ersten Behälters 11 ausgebildet ist.
  • Der erste Behälter 11 ist mit dem zweiten Behälter über einen Siphon 30 verbunden, der aus einem Kanal besteht, von dem ein Ende 31 mit dem zweiten Behälter über eine Öffnung 32 in Verbindung steht, die am Boden des zweiten Behälters 12 ausgebildet ist. Der einen Siphon 30 bildende Kanal weist einen ersten Abschnitt 33 auf, der über im wesentlichen die ganze Höhe des Körpers 2 der Vorrichtung bis zu einem U-förmigen Abschnitt 34 ansteigt, der sich durch einen Abschnitt 35 verlängert, welcher im wesentlichen über die ganze Höhe des Körpers 2 nach unten verläuft. Der höchste Punkt 39 des einen Siphon 30 bildenden Kanals befindet sich axial im wesentlichen auf Höhe des maximalen Füllniveaus des zweiten Behälters 12. Der Abschnitt 35 verlängert sich durch einen um 90° umgebogenen Bereich 36, dessen Ende 37 über eine Öffnung 38 mit dem ersten Behälter 11 in Verbindung steht. Die Öffnung 38 befindet sich unterhalb der Öffnung 32 zur Verbindung mit dem zweiten Behälter 12. Verbindungszonen 40 in Form einer dicken Wand sind zwischen dem ersten Behälter, dem zweiten Behälter und den verschiedenen Abschnitten des einen Siphon 30 bildenden Kanals ausgebildet.
  • Der Körper des Behälters wird durch einstückiges Formen aus einem Material wie einem Polyethylen oder einem Polypropylen erhalten.
  • In der Teilansicht der Vorrichtung, die in den 2A2B dargestellt ist, sieht man, dass der Siphon 30 in der Nähe des U-förmigen Scheitels 34 einen Hohlquerschnitt länglicher Form aufweist, der mittels einer lösbaren Klammer 41 zusammengequetscht werden kann, die über eine Schnur 42 mit einer lösbaren Kappe 43 verbunden ist, die dazu bestimmt ist, den Abgabekopf 6 zwischen zwei Benutzungen abzudecken. Wenn sie so eingesetzt ist, isoliert die Klammer 41 die im zweiten Behälter 12 enthaltene Zusatz-Zusammensetzung C2 hermetisch von der im ersten Behälter 11 enthaltenen flüssigen Zusammensetzung C1. So werden die Gefahren eines unerwünschten Übertritts von einer Zusammensetzung zur anderen verringert, insbesondere während des Transports der Vorrichtung vor ihrer ersten Benutzung. Bei der ersten Benutzung wird durch Entfernen der Kappe 43 ein Zug auf die Klammer 41 ausgeübt, die entfernt wird, was dazu beiträgt, den länglichen Hohlquerschnitt wiederherzustellen, der die Flüssigkeit durchlassen kann. Die Klammer 41 kann vor dem Füllen der beiden Behälter 11, 12, zwischen dem Füllen des ersten Behälters 11 und dem Füllen des zweiten Behälters 12 oder nach dem Füllen der beiden Behälter 11, 12 eingesetzt werden.
  • Um die oben unter Bezugnahme auf die oben besprochenen Figuren beschriebene Vorrichtung zu füllen, kann man gemäß der in den 3A3C dargestellten Weise vorgehen. In 3A wird die flüssige Zusammensetzung C1 über die Öffnung 13 in den ersten Behälter 11 eingefüllt, und zwar, bis das maximale Niveau erreicht ist, das im wesentlichen der Querwand 17 entspricht. Die Zusammensetzung C1 steigt auch im Abschnitt 35 des Siphons 30 hoch, ohne aber den höchsten Punkt 39 des U-förmigen Abschnitts 34 zu erreichen. In diesem Moment wird die Klammer 41 auf den Abschnitt 45 mit länglichem Querschnitt des Siphons 30 aufgebracht. Dann wird über die Zwischenzone 18 ein gekrümmtes Einfüllrohr in den zweiten Behälter 12 eingeführt. Die Zusatz-Zusammensetzung C2 wird in den zweiten Behälter 12 eingefüllt, bis ein maximales Füllniveau erreicht ist, das sich unterhalb der Wand befindet, in der die Öffnung 13 des ersten Behälters 11 ausgebildet ist. Die Zusammensetzung C2 steigt auch im Abschnitt 33 des Siphons 30 hinter einem Luftvolumen 50 hoch. Der Abgabekopf 6 wird auf den Hals 3 des Flakons geschraubt, wobei der Eingangskanal 14 dicht ins Innere der Öffnung 13 eingefügt ist (siehe die 1B und 2B). Die mit der Klammer 41 verbundene Kappe 43 (2A) wird auf dem Abgabekopf 6 positioniert. Die Vorrichtung ist nun gebrauchsfertig.
  • Die verschiedenen Phasen der Benutzung einer solchen Vorrichtung sind in den 4A4C dargestellt. In 4A wird bei der ersten Betätigung der Pumpe 5 eine Zusammensetzung entsprechend der ursprünglich im ersten Behälter 11 enthaltenen flüssigen Zusammensetzung C1 abgegeben. Als Reaktion auf den im ersten Behälter 11 aufgrund der Abwesenheit einer Luftaufnahme in das Innere des ersten Behälters erzeugten Unterdruck wird ein identisches Volumen der Zusammensetzung C1, das im Abschnitt 35 des Siphons 30 enthalten ist, so angesaugt, dass es das gepumpte Volumen von C1 ersetzt. Die Luftaufnahme in den zweiten Behälter 12 erfolgt über die Luftaufnahmeöffnung 20 der Pumpe. Dadurch bleibt das Volumen des Produkts im Inneren des ersten Behälters 11 im wesentlichen konstant. Während dieser ersten Phase ist die Konzentration der abgegebenen Zusammensetzung konstant und entspricht der ursprünglichen Konzentration der Zusammensetzung C1. Diese Phase kann sich über mehrere Pumpvorgänge verlängern, d. h., bis die Zusammensetzung C2 tatsächlich beginnt, in den ersten Behälter 11 einzudringen. Die Anzahl von dieser ersten Phase entsprechenden Pumpvorgängen hängt in der Praxis vom ursprünglich im Abschnitt 35 des Siphons 30 vorhandenen Volumen der Zusammensetzung C1, von dem ggf. innerhalb des Siphons 30 zwischen C1 und C2 eingeschlossenen Luftvolumen und vom Volumen der von der Pumpe 5 gepumpten Dosis ab.
  • Nach dieser ersten Phase, wie in 4B dargestellt, und ab dem Moment, in dem die Zusammensetzung C2 beginnt, tatsächlich in den ersten Behälter 11 gesaugt zu werden, entsteht in Abhängigkeit von den relativen Konzentrationen der Zusammensetzungen C1 und C2 eine Wirkung der Verdünnung oder der Aufkonzentrierung der von der Pumpe 5 abgegebenen Zusammensetzung. Tatsächlich bleibt auch in dieser Phase das Volumen der Zusammensetzung C1 im ersten Behälter konstant. Diese Wirkung der Verdünnung oder der Aufkonzentrierung verläuft fortschreitend als Reaktion auf jeden Pumpvorgang mittels der Pumpe 5. Das im Behälter 12 enthaltene Volumen der Zusammensetzung C2 verringert sich fortschreitend bis auf Null.
  • In 4C, nachdem der Behälter 12 vollständig geleert wurde, hat die flüssige Zusammensetzung C1 eine Konzentration, die sich auf einem Zwischenniveau zwischen ihrer ursprünglichen Konzentration und der ursprünglichen Konzentration der Zusammensetzung C2 befindet. Das Verhältnis der Volumina des ersten und des zweiten Behälters ist ein bestimmender Faktor für den Wert der Endkonzentration der Zusammensetzung C1 im ersten Behälter. Während dieser Phase wird bei jedem Vorgang des Pumpens der Zusammensetzung C1 das gepumpte Volumen nicht mehr durch ein vom Behälter 12 kommendes, entsprechendes Volumen ersetzt. Aus diesem Grund verringert sich das Niveau im Behälter 11 fortschreitend. Dagegen bleibt die Konzentration der Zusammensetzung C1 konstant. Diese letztere Phase setzt sich bis zur vollständigen Entleerung des ersten Behälters 11 fort.
  • Somit weist eine solche Abgabe drei Hauptphasen auf: eine erste Phase (im allgemeinen die kürzeste), in der nur die Zusammensetzung C1 abgegeben wird, eine zweite Phase, in der ein Gemisch der Zusammensetzungen C1 und C2 gemäß einer Konzentration abgeben wird, die sich fortschreitend erhöht oder verringert, und eine dritte Phase, in der die abgegebene Zusammensetzung von konstanter Konzentration ist, wobei diese Konzentration höchstens gleich der Konzentration der Zusatz-Zusammensetzung C2 ist, die ursprünglich im zweiten Behälter vorhanden war.
  • Die relative Länge jeder der drei Phasen und die Steigung der Kurve in der zweiten Phase werden nach Wunsch eingestellt, indem die Hauptparameter der Vorrichtung in geeigneter Weise ausgewählt werden, d. h., die entsprechenden Volumina jedes Behälters, die ursprünglichen Konzentrationen jeder der Zusammensetzungen C1 und C2, das Volumen der gepumpten Dosis und die Gestaltung des Siphons.
  • In der obigen ausführlichen Beschreibung wurde auf bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung Bezug genommen. Selbstverständlich können Änderungen vorgenommen werden, ohne sich von der Erfindung, wie sie nachfolgend beansprucht wird, zu entfernen.

Claims (34)

  1. Vorrichtung (1) zur Verpackung und zur Abgabe einer Zusammensetzung (C1), insbesondere einer kosmetischen, pharmazeutischen oder dermatologischen Zusammensetzung, die aufweist: a) einen ersten Behälter (11), der die Zusammensetzung (C1) enthält, b) eine Einrichtung (5), die so ausgebildet ist, dass sie als Reaktion auf eine Bedienung der Betätigung die Abgabe eines gegebenen Volumens der Zusammensetzung (C1) erlaubt, c) einen zweiten Behälter (12), der eine Zusatz-Zusammensetzung (C2) enthält, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung d) eine Einrichtung (30) aufweist, die so ausgebildet ist, dass sie als Reaktion auf die Abgabe des gegebenen Volumens der Zusammensetzung (C1) aus dem ersten Behälter (11) den Übertritt einer Teilmenge der Zusatz-Zusammensetzung (C2) vom zweiten Behälter (12) in den ersten Behälter (11) ermöglicht, wobei die Einrichtung (30), die so ausgebildet ist, dass sie als Reaktion auf die Abgabe des gegebenen Volumens der Zusammensetzung (C1) aus dem ersten Behälter (11) den Übertritt einer Teilmenge der Zusatz-Zusammensetzung (C2) vom zweiten Behälter (12) in den ersten Behälter (11) ermöglicht, aus einem Siphon (30) besteht.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass eine Einrichtung (13, 14, 20) vorgesehen ist, aufgrund deren das im ersten Behälter (11) enthaltene Volumen der Zusammensetzung (C1) im Wesentlichen konstant bleibt, solange noch Zusatz-Zusammensetzung (C2) im zweiten Behälter (12) vorhanden ist.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Abgabe der Zusammensetzung (C1) aus dem ersten Behälter (11) ohne Aufnahme von Luft in das Innere des ersten Behälters (11) erfolgt.
  4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass sie ein Luftaufnahmeorgan (20) aufweist, das den Eintritt eines Luftvolumens, das im Wesentlichen dem Volumen der Teilmenge der Zusammensetzung (C2) entspricht, die in den ersten Behälter (11) übertragen wird, in den zweiten Behälter (12) ermöglicht.
  5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtung, die einen Siphon (30) bildet, einen Kanal aufweist, von dem ein erstes Ende (31) über eine erste Öffnung (32), die sich in der Nähe seines Bodens befindet, in den zweiten Behälter (12) mündet, und von dem ein zweites Ende (37) über eine zweite Öffnung (38), die sich auf einem niedrigeren Niveau als die erste Öffnung (32) befindet, in den ersten Behälter (11) mündet.
  6. Vorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass sich das maximale Füllniveau (17) des ersten Behälters (11) und/oder das maximale Füllniveau des zweiten Behälters (12) unterhalb des höchsten Punkts (39) des Siphons (30) befindet.
  7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass sich das maximale Füllniveau (17) des ersten Behälters (11) und/oder das maximale Füllniveau des zweiten Behälters (12) oberhalb des höchsten Punkts (39) des Siphons (30) befindet.
  8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtung (5) zur Abgabe aus einer handbetätigten Pumpe (5) besteht.
  9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Pumpe (5) so ausgebildet ist, dass bei jeder Betätigung eine bestimmte Menge der Zusammensetzung (C1) ohne Aufnahme von Luft in das Innere des ersten Behälters (11) entnommen wird und dass dafür ein entsprechendes Volumen Luft in den zweiten Behälter (12) eingeführt wird.
  10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass eine Ausgangsöffnung (13) des ersten Behälters (11) durch einen Eingangskanal (14) der handbetätigten Pumpe (5) dicht verschlossen ist.
  11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Pumpe (5) mit einem Tauchrohr (15) verbunden ist, von dem ein freies Ende sich in der Nähe des Bodens des ersten Behälters (11) befindet.
  12. Vorrichtung nach Anspruch 4 sowie einem der Ansprüche 8 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Luftaufnahmeorgan durch eine Luftaufnahmeöffnung (20) der handbetätigten Pumpe (5) gebildet wird, wobei die Luftaufnahmeöffnung (20) mit dem zweiten Behälter (12) in Verbindung steht.
  13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die handbetätigte Pumpe (5) in einen Hals (3) der Vorrichtung eingesetzt ist, wobei der Hals (3) getrennt an der Ausgangsöffnung (13) des ersten Behälters (11) und an einer Zwischenzone (18) mündet, die mit dem zweiten Behälter (12) in Verbindung steht, wobei das Luftaufnahmeorgan (20) mit der Zwischenzone (18) in Verbindung steht.
  14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Hals (3) ein Gewinde aufweist, das so ausgebildet ist, dass es mit einem entsprechenden Gewinde eines Abgabekopfes (6) zusammenwirkt, auf dem die Pumpe (5) montiert ist.
  15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass eine Einrichtung (41) vorgesehen ist, die vor der ersten Benutzung eine lösbare Barriere zwischen der Zusammensetzung (C1) des ersten Behälters und der Zusatz-Zusammensetzung (C2) bildet.
  16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Zusatz-Zusammensetzung (C2) im zweiten Behälter (12) derart ist, dass die Kurve, welche die Konzentration mindestens einer in der aus dem ersten Behälter (11) ausgegebenen Zusammensetzung (C1) vorhandenen Verbindung in Abhängigkeit von der Anzahl an abgegebenen Dosen darstellt, einen Abschnitt mit positiver Steigung aufweist.
  17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Zusatz-Zusammensetzung (C2) im zweiten Behälter (12) derart ist, dass die Kurve, welche die Konzentration mindestens einer in der aus dem ersten Behälter (11) ausgegebenen Zusammensetzung (C1) vorhandenen Verbindung in Abhängigkeit von der Anzahl an abgegebenen Dosen darstellt, einen Abschnitt mit negativer Steigung aufweist.
  18. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie durch Formguss in einem Stück aus einem Material, insbesondere einem thermoplastischen Material, wie einem Polypropylen oder einem Polyethylen, hergestellt ist.
  19. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindung eine ein Sonnenschutzfilter bildende Verbindung oder ein kosmetischer, pharmazeutischer oder dermatologischer Wirkstoff ist.
  20. Vorrichtung (1) zur Verpackung und zur Abgabe einer Zusammensetzung (C1), insbesondere einer kosmetischen, pharmazeutischen oder dermatologischen Zusammensetzung, die aufweist: a) einen ersten Behälter (11), der die Zusammensetzung (C1) enthält, b) eine Einrichtung (5), die so ausgebildet ist, dass sie als Reaktion auf eine Bedienung der Betätigung die Abgabe eines gegebenen Volumens der Zusammensetzung (C1) erlaubt, c) einen zweiten Behälter (12), der eine Zusatz-Zusammensetzung (C2) enthält, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung d) eine Einrichtung (30) aufweist, die so ausgebildet ist, dass sie als Reaktion auf die Abgabe des gegebenen Volumens der Zusammensetzung (C1) aus dem ersten Behälter (11) den Übertritt einer Teilmenge der Zusatz-Zusammensetzung (C2) vom zweiten Behälter (12) in den ersten Behälter (11) ermöglicht, wobei die Abgabe der Zusammensetzung (C1) aus dem ersten Behälter (11) ohne Aufnahme von Luft in das Innere des ersten Behälters (11) erfolgt.
  21. Vorrichtung nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass eine Einrichtung (13, 14, 20) vorgesehen ist, aufgrund deren das im ersten Behälter (11) enthaltene Volumen der Zusammensetzung (C1) im Wesentlichen konstant bleibt, solange noch Zusatz-Zusammensetzung (C2) im zweiten Behälter (12) vorhanden ist.
  22. Vorrichtung nach Anspruch 20 oder 21, dadurch gekennzeichnet, dass sie ein Luftaufnahmeorgan (20) aufweist, das den Eintritt eines Luftvolumens, das im Wesentlichen dem Volumen der Teilmenge der Zusammensetzung (C2) entspricht, die in den ersten Behälter (11) übertragen wird, in den zweiten Behälter (12) ermöglicht.
  23. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 20 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtung (5) zur Abgabe aus einer handbetätigten Pumpe (5) besteht.
  24. Vorrichtung nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, dass die Pumpe (5) so ausgebildet ist, dass bei jeder Betätigung eine bestimmte Menge der Zusammensetzung (C1) ohne Aufnahme von Luft in das Innere des ersten Behälters (11) entnommen wird und dass dafür ein entsprechendes Volumen Luft in den zweiten Behälter (12) eingeführt wird.
  25. Vorrichtung nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, dass eine Ausgangsöffnung (13) des ersten Behälters (11) durch einen Eingangskanal (14) der handbetätigten Pumpe (5) dicht verschlossen ist.
  26. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 23 bis 25, dadurch gekennzeichnet, dass die Pumpe (5) mit einem Tauchrohr (15) verbunden ist, von dem ein freies Ende sich in der Nähe des Bodens des ersten Behälters (11) befindet.
  27. Vorrichtung nach Anspruch 22 sowie einem der Ansprüche 23 bis 26, dadurch gekennzeichnet, dass das Luftaufnahmeorgan durch eine Luftaufnahmeöffnung (20) der handbetätigten Pumpe (5) gebildet wird, wobei die Luftaufnahmeöffnung (20) mit dem zweiten Behälter (12) in Verbindung steht.
  28. Vorrichtung nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, dass die handbetätigte Pumpe (5) in einen Hals (3) der Vorrichtung eingesetzt ist, wobei der Hals (3) getrennt an der Ausgangsöffnung (13) des ersten Behälters (11) und an einer Zwischenzone (18) mündet, die mit dem zweiten Behälter (12) in Verbindung steht, wobei das Luftaufnahmeorgan (20) mit der Zwischenzone (18) in Verbindung steht.
  29. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 23 bis 28, dadurch gekennzeichnet, dass der Hals (3) ein Gewinde aufweist, das so ausgebildet ist, dass es mit einem entsprechenden Gewinde eines Abgabekopfes (6) zusammenwirkt, auf dem die Pumpe (5) montiert ist.
  30. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 20 bis 29, dadurch gekennzeichnet, dass eine Einrichtung (41) vorgesehen ist, die vor der ersten Benutzung eine lösbare Barriere zwischen der Zusammensetzung (C1) des ersten Behälters und der Zusatz-Zusammensetzung (C2) bildet.
  31. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 20 bis 30, dadurch gekennzeichnet, dass die Zusatz-Zusammensetzung (C2) im zweiten Behälter (12) derart ist, dass die Kurve, welche die Konzentration mindestens einer in der aus dem ersten Behälter (11) ausgegebenen Zusammensetzung (C1) vorhandenen Verbindung in Abhängigkeit von der Anzahl an abgegebenen Dosen darstellt, einen Abschnitt mit positiver Steigung aufweist.
  32. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 20 bis 30, dadurch gekennzeichnet, dass die Zusatz-Zusammensetzung (C2) im zweiten Behälter (12) derart ist, dass die Kurve, welche die Konzentration mindestens einer in der aus dem ersten Behälter (11) ausgegebenen Zusammensetzung (C1) vorhandenen Verbindung in Abhängigkeit von der Anzahl an abgegebenen Dosen darstellt, einen Abschnitt mit negativer Steigung aufweist.
  33. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 20 bis 32, dadurch gekennzeichnet, dass sie durch Formguss in einem Stück aus einem Material, insbesondere einem thermoplastischen Material, wie einem Polypropylen oder einem Polyethylen, hergestellt ist.
  34. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 20 bis 33, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindung eine ein Sonnenschutzfilter bildende Verbindung oder ein kosmetischer, pharmazeutischer oder dermatologischer Wirkstoff ist.
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