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DE602004001579T2 - Vorrichtung und verfahren zur abgabe einer rasierhilfe auf die haut eines benutzers während eines rasiervorgangs - Google Patents

Vorrichtung und verfahren zur abgabe einer rasierhilfe auf die haut eines benutzers während eines rasiervorgangs Download PDF

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DE602004001579T2
DE602004001579T2 DE602004001579T DE602004001579T DE602004001579T2 DE 602004001579 T2 DE602004001579 T2 DE 602004001579T2 DE 602004001579 T DE602004001579 T DE 602004001579T DE 602004001579 T DE602004001579 T DE 602004001579T DE 602004001579 T2 DE602004001579 T2 DE 602004001579T2
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DE
Germany
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razor
shaving aid
interior
dispensing
shaving
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DE602004001579T
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English (en)
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Andrew J. Stamford Pennella
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Edgewell Personal Care Brands LLC
Original Assignee
Eveready Battery Co Inc
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Publication date
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Application filed by Eveready Battery Co Inc filed Critical Eveready Battery Co Inc
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Application granted granted Critical
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Revoked legal-status Critical Current

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    • B26HAND CUTTING TOOLS; CUTTING; SEVERING
    • B26BHAND-HELD CUTTING TOOLS NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B26B21/00Razors of the open or knife type; Safety razors or other shaving implements of the planing type; Hair-trimming devices involving a razor-blade; Equipment therefor
    • B26B21/40Details or accessories
    • B26B21/44Means integral with, or attached to, the razor for storing shaving-cream, styptic, or the like
    • B26B21/446Shaving aid stored in the razor handle

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Cosmetics (AREA)
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Description

  • Sachgebiet der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung betrifft im allgemeinen bei Rasiervorgängen verwendete Rasierer und insbesondere einen Rasierer mit einem Rasierhilfsmittelspender.
  • Hintergrund der Erfindung
  • Die Bedeutung des Ausdrucks "Rasierhilfsmittel" soll im vorliegenden Zusammenhang weit gefasst sein und Rasiercremes, -seifen, -gels und -schäume sowie sämtliche anderen vor oder nach dem Rasieren aufzutragenden Präparate umfassen, wie beispielsweise, jedoch ohne darauf beschränkt zu sein, Lotionen, Aftershaves, Parfüms, Balsam oder andere medizinische Hautbehandlungsmittel.
  • Rasierhilfsmittel werden aus verschiedenen Gründen entweder vor oder nach dem Rasieren aufgebracht. Beispielsweise werden Rasierseife, -gel, -creme oder -schaum von einem Benutzer beinahe immer vor einem Rasiervorgang aufgebracht, um das zu schneidende Haar weich zu machen und die Haut einzuölen. Lotionen, Balsam und andere medizinische Hautpräparate werden oft aufgebracht, um Reizungen zu lindern, die durch das Rasieren bewirkt werden. Parfüms und andere mit Duftstoffen versehene Aftershaves können üblicherweise nach dem Rasieren aufgebracht werden.
  • Wann immer ein Rasierhilfsmittel verwendet wird, muß ein separater Behälter, üblicherweise der Behälter, in dem das Rasierhilfsmittel erworben wurde, zur Hand sein.
  • Ferner müssen diese Behälter bei Reisen des Benutzers von einem Ort zum anderen transportiert werden, wobei sie vergessen werden können. Diese Behälter können schwer sein und bestehen im Falle von Aftershaves und Parfüm aus Glas, das zerbrechlich ist.
  • Auf der Grundlage des Vorhergehenden ist es die allgemeine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine kompakte, leichte, bruchsichere, bequeme Art und Weise zu schaffen, ein Rasierhilfsmittel zu lagern, zu transportieren und aufzubringen.
  • Überblick über die vorliegende Erfindung
  • Nach einem Aspekt betrifft die vorliegende Erfindung einen Rasierer mit einem Rasiererkörper mit einem damit gekoppelten Rasierhilfsmittelapplikator. Der Rasierhilfsmittelapplikator weist eine Reservoireinrichtung auf, die einen Innenraum begrenzt, der zum Halten einer Menge an Rasierhilfsmittel in diesem geeignet ist. Ferner ist eine Betätigungseinrichtung vorgesehen, um selektiv einen Teil des Rasierhilfsmittels aus dem Innenraum ausfließen zu lassen, wenn die Betätigungseinrichtung zwischen einer Nicht-Ausgabeposition und einer Ausgabeposition bewegt wird, wie beispielsweise in US-A-4 077 119 beschrieben. Wenn die Betätigungseinrichtung in die Ausgabeposition bewegt wird, vereinfacht die Ausgabeeinrichtung die Übertragung des Rasierhilfsmittels von der Reservoireinrichtung af die Haut des Benutzers.
  • Nach dem bevorzugten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung weist die Reservoireinrichtung einen einstückig mit dem Rasiererkörper ausgebildeten Behälter auf und die Betätigungseinrichtung weist einen manuell niederdrückbaren Knopf auf, der abgedichtet mit dem Behälter verbunden ist, so dass wiederholtes Bewegen des Knopfs zwischen der Nicht-Ausgabeposition und der Ausgabeposition einen Druckanstieg im Innenraum des Behälters verursacht, wodurch ein Teil des darin enthaltenen Rasierhilfsmittels aus der Ausgabeeinrichtung auf die Haut des Benutzers fließt. Die vorliegende Erfindung ist jedoch nicht in dieser Hinsicht begrenzt, da das Rasierhilfsmittel auch unter Druck in dem Innenraum gelagert sein kann.
  • Wenn der Innenraum des Behälters druckbeaufschlagt ist, ist ein Rückschlagventil vorgesehen, das sich von einer Außenfläche des Behälters aus erstreckt und in Fluidverbindung mit dem Innenraum steht. Die Menge des druckbeaufschlagten Rasierhilfsmittels in dem Behälter kann über das Rückschlagventil aus einer ebenfalls druckbeaufschlagten Rasierhilfsmittelquelle aufgefüllt werden. Ist der Behälter nicht druckbeaufschlagt, kann das Rasierhilfsmittel über eine sich von der Außenseite in den Innenraum erstreckende Öffnung aufgefüllt werden. Nach dem Auffüllen greift eine Kappe oder ein Stopfen dichtend in die Öffnung ein, wodurch das Rasierhilfsmittel darin gehalten wird.
  • Die Ausgabeeinrichtung verschiedene unterschiedliche Formen aufweisen und kann an verschiedenen Stellen an dem Rasierer angeordnet sein. Beispielsweise kann die Ausgabeeinrichtung als Ausgabedüse oder Anordnung von Öffnungen vorliegen, die vor oder hinter der am Rasierer angebrachten Klingenkartusche liegen. Die Ausgabeeinrichtung kann ferner zwischen den Klingen einer Mehrklingenkartusche angeordnet sein.
  • Außer als der zuvor beschriebene Knopf kann die Betätigungseinrichtung auch andere Formen annehmen. Bei einem Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung weist die Betätigungseinrichtung ein normalerweise geschlossenes Ventil auf, das durch Bewegen der Klingenkartusche von einer ausgefahrenen in eine zusammengedrückte Position, wie beispielsweise beim Drücken der Kartusche gegen die Haut des Benutzers, in eine offene Position gebracht werden kann. In der zusammengedrückten Position fließt das Rasierhilfsmittel durch einen an der Klingenkartusche befindlichen Auslass.
  • Die vorliegende Erfindung betrifft ferner ein Verfahren zum Aufbringen des Rasierhilfsmittels unter Verwendung des zuvor beschriebenen Rasierers auf die Haut eines Benutzers während eines Rasiervorgangs. Beim Ziehen des Rasierers, und damit der Klingenkartusche, in Rasierrichtung über die Haut des Be nutzers, wird die Betätigungseinrichtung in die vorbeschriebene Ausgabeposition verbracht, wodurch eine Menge des Rasierhilfsmittels auf gewählte Bereiche der Haut des Benutzers fließt.
  • Kurzbeschreibung der Zeichnungen
  • 1 ist eine teilweise quergeschnittene Seitenansicht eines Ausführungsbeispiels des erfindungsgemäßen Rasierers zur Darstellung eines Reservoirs, das eine Menge an Rasierhilfsmittel enthält, wobei das Reservoir einstückig mit dem Rasierer ausgebildet ist.
  • 2 ist eine teilweise quergeschnittene Seitenansicht des Rasierers von 1 zur Darstellung einer sich in das Reservoir erstreckenden Öffnung und eines in der Öffnung befindlichen Stopfens, wodurch das Auffüllen des in dem Reservoir enthaltenen Rasierhilfsmittels möglich ist.
  • 3 ist eine teilweise quergeschnittene Seitenansicht des Rasierers von 1 zur Darstellung eines sich in das Reservoir erstreckenden Rückschlagventils, wodurch das Auffüllen des darin enthaltenen Rasierhilfsmittels unter Druck möglich ist.
  • 4 ist eine Seitenansicht eines alternativen Ausführungsbeispiels des Rasierers von 1, wobei das Reservoir abnehmbar ist.
  • 5 ist eine Seitenansicht eines alternativen Ausführungsbeispiels des Rasierers von 1, welche eine Rasierhilfsmittelausgabedüse hinter der Klingenkartusche zeigt.
  • 6 ist eine Teilansicht eines alternativen Ausführungsbeispiels des Rasierers von 5, wobei eine Anordnung von Ausgabelöchern anstelle einer Ausgabedüse dargestellt ist.
  • 7 ist eine teilweise quergeschnittene Seitenansicht eines anderen Ausführungsbeispiels des erfindungsgemäßen Rasierers, bei dem Rasierhilfsmittel zwischen zwei Klingen einer Mehrklingenkartusche ausgegeben wird.
  • Detaillierte Beschreibung der bevorzugten Ausführungsbeispiele
  • Wie in 1 dargestellt, weist ein allgemein mit dem Bezugszeichen 10 bezeichneter Rasierer einen allgemein mit dem Bezugszeichen 12 bezeichneten Rasiererkörper auf, an dem eine Klingenkartusche 14 angebracht ist, die eine oder mehr (nicht dargestellte) Klingen enthält. Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel begrenzt der Rasiererkörper 12 ein mit diesem einstückig ausgebildetes Reservoir 15, das einen Innenraum 16 hat, der zum Aufnehmen einer Menge an Rasierhilfsmittel 20 geeignet ist. Eine Ausgabedüse 22 erstreckt sich von dem Rasiererkörper 12 nahe der Klingenkartusche 14 nach außen. An einer Außenfläche 26 des Rasiererkörpers 12 ist eine Betätigungseinrichtung 24 angeordnet, die manuell zwischen einer Nicht-Ausgabeposition und einer Ausgabeposition betätigbar ist. Wenn die in dem dargestellten Ausführungsbeispiel als Knopf ausgebildete Betätigungseinrichtung 24 in die Ausgabeposition bewegt wird, wird eine Menge des in dem Innenraum 16 enthaltenen Rasierhilfsmittels 20 durch die Ausgabedüse 22 ausgegeben.
  • Das Rasierhilfsmittel 20 kann in einer beliebigen von mehreren verschiedenen Formen vorliegen. Beispielsweise kann das Rasierhilfsmittel 20 eine Flüssigkeit, ein Schaum, ein Gel, eine Lotion, ein Parfüm oder ein anderes medizinisches Hautpräparat sein. Darüber hinaus kann das Rasierhilfsmittel 20 in dem Innenraum 16 unter atmosphärischem Druck enthalten sein, oder das Rasierhilfsmittel kann druckbeaufschlagt sein. Wenn das Rasierhilfsmittel 20 atmosphärischen Druck aufweist, funktionieren die Betätigungseinrichtung 24 und die Düse 22 ähnlich den üblichen, heute verwendeten Non-Aerosol-Pumpflaschen. Anders ausgedrückt: die Betätigungseinrichtung 24 muss pumpend zwischen der Nicht-Ausgabeposition und der Ausgabeposition betätigt werden, wodurch sich Druck in dem Innenraum 16 aufbaut, der wiederum das Ausgeben von Rasierhilfsmittel 20 aus der Ausgabedüse 22 bewirkt.
  • Abhängig von mehreren Faktoren, von welchen einer ist, ob der zuvor beschriebene Rasierer als Einwegrasierer ausgebildet ist oder Einrichtungen zum lösbaren Halten von Einwegklingenkartuschen aufweist, kann der Innenraum mit Rasierhilfsmittel vorbefüllt sein, ohne dass eine Einrichtung zum Wiederauffüllen des Rasierhilfsmittels vorgesehen ist, oder er kann, wie in 2 dargestellt, wiederauffüllbar sein.
  • Wie in 2 gezeigt, ist das Reservoir 15 teilweise durch eine Außenfläche 26 begrenzt, die eine durch diese hindurchgehende Öffnung 28 aufweist, welche in Fluidverbindung mit dem Innenraum 16 steht. Eine Kappe oder ein Stopfen 30 ist lösbar und dichtend in die Öffnung 28 einsetzbar, wodurch das Wiederbefüllen des Reservoirs 15 mit Rasierhilfsmittel 20 nach Entfernen des Stopfens möglich ist. Zwar ist ein reibschlüssig an den Umfangswänden, welche die Öffnung 28 begrenzen, angreifender Stopfen 30 dargestellt und beschrieben, jedoch ist die vorliegende Erfindung in dieser Hinsicht nicht eingeschränkt, da andere Arten der lösbaren Befestigung des Stopfens in der Öffnung 28, beispielsweise durch Gewinde oder Schnappsitz, eingesetzt werden können, ohne den allgemeinen Sinn der vorliegenden Erfindung zu verlassen. Ferner kann der Stopfen 30 auch an dem Reservoir 15 angebunden sein, wodurch ein Verlieren desselben verhindert ist.
  • Wie in 3 dargestellt, kann anstelle eines Stopfens 30 ein Rückschlagventil 32 in der Öffnung 28 angeordnet sein, wodurch das Druckbeaufschlagen des Innenraums 16 des Reservoirs 15 sowie des darin enthaltenen Rasierhilfsmittels 20 möglich ist. Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel ist das Rückschlagventil 32 schematisch dargestellt, jedoch handelt es sich um den Typ von Rückschlagventil, der zu einem druckbeaufschlagten Behälter, im vorliegenden Fall einem Rasierhilfsmittel enthaltenden Behälter, passt, so dass das Rasierhilfsmittel aus dem Behälter in den Innenraum 16 des Reservoirs 15 ähnlich der Art und Weise überführt werden kann, wie ein Butan-Gasfeuerzeug aufgefüllt wird. Bei einem derart ausgebildeten Rasierer befindet sich die Betätigungseinrichtung 24 in Verbindung mit der Ausgabedüse 22, so dass das Bewegen der Betätigungseinrichtung in die Ausgabeposition das Fließen des Rasierhilfsmittels 20 unter Druck durch die Ausgabedüse 22 bewirkt, so lange die Betätigungseinrichtung in der Ausgabeposition gehalten wird.
  • Ein anderes Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Rasierers, das in 4 dargestellt ist, ist allgemein mit dem Bezugszeichen 110 bezeichnet. Der Rasierer 110 ist in vieler Hinsicht dem zuvor beschriebenen Rasierer 10 gleich, weshalb gleiche Bezugszeichen mit einer vorgesetzten 1 zum Bezeichnen gleicher Elemente verwendet werden. Der Rasierer 110 unterscheidet sich von dem Rasierer 10 dadurch, dass ein Reservoir 115 von dem Rasiererkörper 112 abnehmbar ist. Dies ermöglicht es dem Benutzer, das Reservoir 115 von dem Rasiererkörper 112 zum leichten Befüllen abzunehmen oder, wenn der Benutzer verschiedene Rasierhilfsmittel verwendet, kann dieser mehrere Reservoirs besitzen, die jeweils mit einem anderen Rasierhilfsmittel gefüllt sind. Das Reservoir 115 weist bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel einen Stopfen 130 auf; jedoch ist die vorliegende Erfindung nicht in dieser Hinsicht begrenzt, da (wie zuvor ausgeführt) ein Rückschlagventil oder eine andere, dem Fachmann auf dem die Erfindung betreffenden Gebiet bekannte Art von Verschluss eingesetzt werden kann.
  • Wie des weiteren in 4 dargestellt, weist das Reservoir 115 Ansätze 134 auf, die in entsprechende (in gestrichelten Linien dargestellte) Ausnehmungen 136 in dem Rasiererkörper eingreifen, wodurch das Reservoir 115 lösbar daran gehalten ist. Das Reservoir 115 weist einen Auslass 138 auf, welcher das Rasierhilfsmittel im Innenraum hält, bis eine Betätigungseinrichtung 124 von einer Nicht-Ausgabeposition in eine Ausgabeposition bewegt wird. Der Auslass 138 greift dichtend mit einem Bereich 140 einer Ausgabedüse 122 zusammen, so dass im Betrieb Rasierhilfsmittel aus dem Reservoir 115 und durch die Ausgabedüse 122 ausgegeben werden kann. Zwar wurden Ansätze 134 und Ausnehmungen 136 dargestellt und beschrieben, jedoch ist die vorliegende Erfindung nicht in dieser Hinsicht beschränkt, da andere Mittel zum Befestigen des Reservoirs am Rasiererkörper, beispielsweise durch Befestigungseinrichtungen oder Kleber, eingesetzt werden können, ohne den allgemeinen Rahmen der vorliegenden Erfindung zu verlassen.
  • Wie in den 1, 5 und 6 dargestellt, kann die Ausgabedüse 22 an verschiedenen Positionen in bezug auf die Klingenkartusche 14 angeordnet sein. Zum Beispiel, und wie in 1 dargestellt, folgt die Ausgabedüse 22 auf die Klingenkartusche 14, wenn der Rasierer 10 in der mit "S" bezeichneten Rasierrichtung über die Haut eines Benutzers bewegt wird. Umgekehrt, und wie in 5 gezeigt, kann die Ausgabedüse 22 auch derart angeordnet sein, dass sie der Klingenkartusche 14 in bezug auf die Rasierrichtung "S" vorangeht. Zusätzlich zu den verschiedenen Düsenpositionen nach 1 und 5 kann die Düse auch unterschiedliche Ausbildungsformen aufweisen. Beispielsweise kann die Düse 22 aus einer einzelnen Öffnung oder aus mehreren einzelnen Öffnungen bestehen, die sich durch den Rasiererkörper in den Innenraum 16 erstrecken (6).
  • Ein weiteres Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Rasierers, das in 7 dargestellt ist, ist allgemein mit dem Bezugszeichen 210 bezeichnet. Der Rasierer 210 ist in vieler Hinsicht dem zuvor beschriebenen Rasierer 10 ähnlich, so dass zum Bezeichnen gleicher Elemente die gleichen Bezugszeichen mit einer voranstehenden 2 verwendet werden. Der Rasierer 210 unterscheidet sich von dem Rasierer 10 dahingehend, dass anstelle der Betätigungseinrichtung 24 der 1, die als Knopf ausgebildet ist, und der nahe der Klingenkartusche 14 angeordneten Ausgabedüse 22, die Klingenkartusche 214 selbst Teil der Betätigungseinrichtung ist. Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel weist die Klingenkartusche 214 zwei Rasierklingen 240 auf, die voneinander beabstandet sind und einen Spalt 242 zwischen einander bilden. Ein Rasierhilfsmittelauslass 244 ist in dem Spalt angeordnet. Ein normalerweise geschlossenes Ventil 232 ist zwischen dem Auslass 244 und einem Innenraum 216 eines Reservoirs 215 positioniert. Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel ist die Klingenkartusche 214 zwischen den zuvor beschriebenen Nicht-Ausgabe- und Ausgabepositionen bewegbar.
  • Dementsprechend bewirkt während des Rasiervorgangs durch das Drücken der Klingenkartusche 214 gegen die Haut des Benutzers durch den Benutzer aufgebrachter Druck, dass sich die Klingenkartusche 214 in die Ausgabeposition bewegt. Dies bewirkt wiederum das Öffnen des normalerweise geschlossenen Ventils 232, was zum Ausfließen von in dem Innenraum 216 enthaltenem Rasierhilfsmittel 220 aus dem Auslass 244 auf die Haut des Benutzers führt. Zwar ist eine Doppelklingenkartusche 214 dargestellt und beschrieben, jedoch ist die vorliegende Erfindung nicht in dieser Hinsicht beschränkt, da eine Klingenkartusche mit einer einzelnen Rasierklinge und dieser benachbartem Auslass oder mehrere Rasierklingen verwendet werden können, ohne den allgemeinen Rahmen der vorliegenden Erfindung zu verlassen.
  • Zwar wurden bevorzugte Ausführungsbeispiele dargestellt und beschrieben, jedoch ist es für einen Fachmann auf dem Gebiet der vorliegenden Erfindung unmittelbar ersichtlich, dass verschiedene Modifikationen und Substitutionen vorgenommen werden können. Es sei daher darauf hingewiesen, dass die vorliegende Erfindung anhand von Beispielen und nicht einschränkend beschrieben wurde.

Claims (11)

  1. Rasierer (10, 110, 210) mit einem Rasierhilfsmittelapplikator, mit: einem Rasiererkörper (12, 212); einer mit dem Rasiererkörper verbundenen Reservoireinrichtung (15, 215), wobei die Reservoireinrichtung einen Innenraum (16, 216) begrenzt, der zum Halten einer Menge an Rasierhilfsmittel (20) in diesem geeignet ist; einer Betätigungseinrichtung (24) zum wahlweisen Bewirken des Fließens einer Menge des Rasierhilfsmittels aus dem Innenraum beim Bewegen zwischen einer Nicht-Ausgabeposition, in der das Rasierhilfsmittel in dem Innenraum gehalten ist, und einer Ausgabeposition, in der ein Teil der Menge des Rasierhilfsmittels aus dem Innenraum fließt; einer Ausgabeeinrichtung (22) zum Übertragen der Menge des Rasierhilfsmittels von dem Rasiererkörper auf die Haut eines Benutzers in Reaktion auf das Bewegen der Betätigungseinrichtung in die Ausgabeposition; und einer Rasiererkartusche (14, 214), die mit dem Rasiererkörper verbunden ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Rasiererkartusche in bezug auf den Rasiererkörper in Reaktion auf eine auf die Rasiererkartusche aufgebrachte Kraft von einer ausgefahrenen Position in eine zusammengedrückte Position bewegbar ist, und wobei die Betätigungseinrichtung ein normalerweise geschlossenes Ventil (232) aufweist, das in Fluidverbindung mit dem Innenraum steht, wobei das Ventil in eine Öffnungsstellung bewegbar ist, wenn sich die Kartusche in der zusammengedrückten Position befindet.
  2. Rasierer mit einem Rasierhilfsmittelapplikator nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Reservoireinrichtung (15, 215) einen einstückig mit dem Rasiererkörper ausgebildeten Behälter aufweist.
  3. Rasierer mit einem Rasierhilfsmittelapplikator nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Betätigungseinrichtung (24) ferner einen manuell niederdrückbaren Knopf (24, 124) aufweist, der abgedichtet mit dem Behälter verbunden ist, so dass wiederholtes Bewegen des Knopfs zwischen der Nicht-Ausgabe- und der Ausgabeposition einen Druckanstieg in dem Innenraum erzeugt, wodurch das Fließen eines Teils des darin befindlichen Rasierhilfsmittels aus der Ausgabeeinrichtung bewirkt wird.
  4. Rasierer mit einem Rasierhilfsmittelapplikator nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Behälter aufweist: eine Öffnung (28), die sich von der durch den Behälter gebildeten Außenfläche in den Innenraum erstreckt; einen Stopfen (30), der lösbar und dicht in Eingriff mit der Öffnung bringbar ist, wobei der Stopfen zwischen einer offenen Position, in der durch die Öffnung Zugang zu dem Innenraum möglich ist, um das Auffüllen des darin aufnehmbaren Rasierhilfsmittels zu ermöglichen, und einer geschlossenen Position bewegbar ist, in welcher das Rasierhilfsmittel in dem Innenraum gehalten ist.
  5. Rasierer mit einem Rasierhilfsmittelapplikator nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Rasierhilfsmittel (20) in Form eines Gels oder eines Schaums vorliegt, oder eine Flüssigkeit ist.
  6. Rasierer mit einem Rasierhilfsmittelapplikator nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Rasierhilfsmittel in dem Innenraum unter Druck aufnehmbar ist, und der Rasierer ferner aufweist: ein Rückschlagventil (132), das sich durch eine durch die Reservoireinrichtung (15) gebildete Außenwand (26) in den Innenraum (16) erstreckt, wobei das Rückschlagventil zum Angreifen an einem druckbeaufschlagten Behälter mit Rasierhilfsmittel geeignet ist, um so das Auffüllen der Menge an Rasierhilfsmittel im Innenraum unter Druck zu ermöglichen.
  7. Rasierer mit einem Rasierhilfsmittelapplikator nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausgabeeinrichtung mindestens eine Düse (22) aufweist, die mit dem Rasiererkörper zum Ausgeben des Rasierhilfsmittels beim Bewegen der Betätigungseinrichtung von der Nicht-Ausgabeposition in die Ausgabeposition verbunden ist.
  8. Rasierer mit einem Rasierhilfsmittelapplikator nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Düse (22) vor der Rasiererkartusche (14), an der mindestens eine Rasierklinge angebracht ist, angeordnet ist, so dass das Rasierhilfsmittel aus der Düse auf eine Fläche der Haut des Benutzers ausgebbar ist, bevor die mindestens eine Rasierklinge die Fläche berührt.
  9. Rasierer mit einem Rasierhilfsmittelapplikator nach einem der Ansprüche 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Düse (22) hinter der Rasiererkartusche (14), an der mindestens eine Rasierklinge angebracht ist, so dass das Rasierhilfsmittel aus der Düse auf eine Fläche der Haut des Benutzers ausgebbar ist, nachdem die mindestens eine Rasierklinge die Fläche überstrichen hat.
  10. Rasierer (210) mit einem Rasierhilfsmittelapplikator nach einem der Ansprüche 1 bis 9, ferner dadurch gekennzeichnet, dass an der Rasiererkartusche (214) mindestens zwei Rasierklingen (240) angebracht sind, wobei die Rasierklingen voneinander zur Bildung eines Spalts (242) zwischen einander beabstandet sind; die Ausgabeeinrichtung einen in dem Spalt angeordneten Auslass (244) aufweist, um das Rasierhilfsmittel während der Bewegung der Betätigungseinrichtung von der Nicht-Ausgabeposition in die Ausgabeposition zwischen den mindestens zwei Rasierklingen zu verteilen; und eine Einrichtung (212) vorgesehen ist, die einen Weg zwischen und in Fluidverbindung mit dem Innenraum (216) und dem Auslass (244) bildet, entlang welchem das Rasierhilfsmittel fließt, wenn sich die Betätigungseinrichtung in der Ausgabeposition befindet.
  11. Rasierer mit einem Rasierhilfsmittelapplikator nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Reservoireinrichtung (15) einen lösbar an dem Rasiererkörper (112) anbringbaren Behälter (115) aufweist, wobei der Behälter einen in Eingriff mit der Ausgabeeinrichtung (122) bringbaren Auslass (138) aufweist; und die Betätigungseinrichtung (124) in funktionalem Eingriff mit dem Auslass ist, so dass die Bewegung der Betätigungseinrichtung aus der Nicht-Ausgabeposition in die Ausgabeposition das Fließen des Rasierhilfsmittels durch die Ausgabeeinrichtung auf die Haut des Benutzers bewirkt.
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