DE60001067T2 - Compact disk träger - Google Patents
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- G11—INFORMATION STORAGE
- G11B—INFORMATION STORAGE BASED ON RELATIVE MOVEMENT BETWEEN RECORD CARRIER AND TRANSDUCER
- G11B33/00—Constructional parts, details or accessories not provided for in the other groups of this subclass
- G11B33/02—Cabinets; Cases; Stands; Disposition of apparatus therein or thereon
- G11B33/04—Cabinets; Cases; Stands; Disposition of apparatus therein or thereon modified to store record carriers
- G11B33/0405—Cabinets; Cases; Stands; Disposition of apparatus therein or thereon modified to store record carriers for storing discs
- G11B33/0411—Single disc boxes
- G11B33/0422—Single disc boxes for discs without cartridge
- G11B33/0427—Single disc boxes for discs without cartridge comprising centre hole locking means
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- Packaging Of Annular Or Rod-Shaped Articles, Wearing Apparel, Cassettes, Or The Like (AREA)
Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft Träger für CD- Platten.
- Mit "CD-Platte" im Kontext dieser Patentbeschreibung ist nicht nur die relativ übliche Laser-lesbare Standard- CD-Platte mit 120 mm Durchmesser gemeint, wie sie zur Zeit beispielsweise Musik, Computersoftware und -daten tragend verkauft wird, und ähnliche beschreibbare Platten, sondern auch ähnliche CD-Platten, z. B. DVDs, der gleichen Größe oder größerer oder kleinerer Größe, wie sie zum Aufzeichnen von Video, Filmen, interaktiven Spielen und anderen Informationen oder Daten bekannt sind.
- Ein Träger ist für die Aufbewahrung und den Transport von CD-Platten unerlässlich, da die Daten tragende Oberfläche leicht durch Verkratzen, Abnutzung usw. beschädigt werden kann. Wenn Platten im Handel verkauft werden, ist es üblich, die Platte in einem starren Kunststoffträger zu verpacken, der auch eine die Platte beschreibende Beilage hat. Wenn die Platten aber kostenlos oder sehr billig als Werbeartikel (zum Beispiel) verbreitet werden, sind solche Träger viel zu teuer und die Platte wird gewöhnlich in einer Papier- oder Kunststoffhülle geliefert.
- Auch die Lieferung von Platten in einem zusammengesetzten Träger ist bekannt, der ein im Wesentlichen starres Element umfasst, das die Platte und einen Pappdeckel trägt, der an einer Rückseite des Elements angebracht ist, sich um einen Rückenrand herum und über die Vorderseite des Elements erstreckt, um die Platte zu bedecken. Der Pappumschlag kann bedruckt werden, wodurch die Notwendigkeit einer Einlage vermieden wird. Diese sind insofern vorteilhaft, dass sie der Platte besseren Schutz bieten und wirkungsvoller dekoriert werden können. Sie haben aber insofern Nachteile, dass sie (i) teurer sind, (ii) die vordere Deckelseite zum Aufklappen neigt, was ihre Beschädigung und die der Platte begünstigt, und (iii) die verwendete Pappe ist gewöhnlich relativ dick und oft gefaltet, um dem Deckel ausreichend Gewicht zu verleihen, damit er selbstverschließend ist.
- US-A-5887714 beschreibt eine CD-Platten-Verpackung, die aus Pappe in der Form eines doppelt gefalteten zündholzheftchenartigen Umschlags hergestellt ist. Die Doppelfaltung umfasst einen Außenumschlag und eine Hülle. Wenn geschlossen, befinden sich die Hülle und der Außenumschlag unter einer Klappe.
- US-A-5887714 beschreibt eine gefaltete Papphülle zum Aufnehmen einer CD-Platte.
- Die vorliegende Erfindung sieht daher einen zusammengesetzten Träger für eine CD-Platte vor, umfassend ein allgemein planares Element aus einem ersten Material, das im Wesentlichen starr ist und die Aufgabe hat, eine CD-Platte an einer Vorderseite davon zu halten, und einen Öffnungsfähigen Deckel aus einem zweiten Material, das flexibel ist, von dem ein erster Abschnitt an einer Rückseite des allgemein planaren Elementes befestigt ist und von dem ein zweiter Abschnitt um einen ersten Rand des allgemein planaren Elementes herum und über die Vorderseite des allgemein planaren Elements verläuft, um eine auf dem allgemein planaren Element gehaltene CD-Platte entfernbar zu bedecken, wobei das allgemein planare Element mit wenigstens einem im Wesentlichen starren Haltemittel versehen ist, das aus dem genannten ersten Material besteht und im Wesentlichen parallel zu der Ebene des allgemein planaren Elementes verläuft, so dass durch Biegen des Öffnungsfähigen Deckels ein Rand davon unter das genannte wenigstens eine Haltemittel gebracht werden kann, das den Deckel dann in einer geschlossenen Stellung hält.
- Andere Merkmale der Erfindung gehen aus der folgenden Beschreibung und aus den Unteransprüchen der Patentbeschreibung hervor.
- Im Folgenden wird eine Ausgestaltung der Erfindung unter Bezugnahme auf die Begleitfiguren beispielhaft beschrieben. Dabei zeigt:
- Fig. 1 eine Draufsicht von oben eines Trägers gemäß einer Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung, bei dem aus Gründen der Klarheit ein Deckel weggelassen wurde;
- Fig. 2 einen Schnitt an II-II von vier solchen Trägern, die aufeinander gestapelt sind;
- Fig. 3 einen vergrößerten Teil von Fig. 1, bei dem einer der Träger aus dem Stapel entfernt ist (Deckel abgebildet), und
- Fig. 4 einen vergrößerten Schnitt von Teil eines Trägers an dem entgegengesetzten Ende zu dem in Fig. 3 gezeigten.
- Fig. 1, auf die Bezug genommen wird, zeigt einen CD-Platten-(CD-)Träger 10 mit einer Haltevorrichtung 12 in seiner Mitte, um in dem zentralen Loch der CD in Eingriff zu kommen. Die Haltevorrichtung 12 ist vorzugsweise von einem Typ wie dem in WO96/14636 und WO97/41563 beschriebenen, dessen Offenlegung hierin eingebunden ist, mit dem die Platte einfach gelöst werden kann, indem auf die Haltevorrichtung gedrückt wird, woraufhin die Platte ausgeschoben wird und zur Entnahme frei ist. Eine derartige Vorrichtung vermeidet die Notwendigkeit, die Platte durch Anheben eines Rands der Platte von der Haltevorrichtung herunterzuhebeln, weil dies mit einer Hand nicht nur schwierig zu bewerkstelligen ist, während gleichzeitig versucht wird, die Haltevorrichtung niederzudrücken, sondern auch dazu neigt, die Platte zu biegen, was die Platte und/oder die darauf aufgezeichneten Daten beschädigen kann.
- Wie in WO96/14636 und WO97/41563 beschrieben, wird die Haltevorrichtung in Verbindung mit einem Hochrand 13 um den Umfang der CD 14 herum verwendet. Dieser verhindert Zugang zum Umfang der CD 14, bis sie gelöst worden ist (woraufhin sie leicht angehoben wird, so dass der Umfang vom Benutzer erfasst werden kann). Außerdem schützt er den Rand der CD und verhindert, dass sie Seitwärtskräften oder -bewegungen innerhalb der Ebene der CD ausgesetzt wird.
- An der radial inneren Seite des Hochrands 13 befindet sich eine Auflagefläche 13A zum Tragen des Umfangs der CD, wenn die Haltevorrichtung betätigt wird, um die CD zu lösen. Dies lässt ein leichtes Durchbiegen der Mitte der Platte zum Träger 10 hin zu, wenn die Haltevorrichtung betätigt wird, um die Platte zu lösen, so dass die Mitte der Platte sich beim Zurückkehren in einen ungebogenen Zustand hebt, sobald sie gelöst worden ist. Dies wird in WO96/14636 und WO97/41563 ausführlicher beschrieben.
- Eine CD 14 (siehe Fig. 2) wird von der Haltevorrichtung 12 gehalten und von einem Pappdeckel 24 (in den Fig. 1 und 2 nicht gezeigt) bedeckt. An einem Außenrand 20 des Trägers 10, der den Rand bildet, der einem Rückenrand 22 gegenüberliegt, ist ein Paar Lippen 16, 18 angeformt. Die Lippen 16, 18 erstrecken sich allgemein innerhalb der Ebene des Trägers 10, ungefähr koplanar mit dem Deckel 24, zurück auf den Rückenrand 22 zu. Wie unten ferner beschrieben wird, kann ein Rand des Deckels 24 unter die Lippen 16, 18 gebracht werden, um den Deckel 24 in einer geschlossenen Stellung zu halten. Die Dicke der distalen Enden der Lippen 16, 18 ist vorzugsweise verjüngt, um dazu beizutragen, den Rand des Deckels 24 unter die Lippen zu führen, wie in Fig. 3 gezeigt wird.
- Fig. 2 zeigt einen Schnitt an II-II durch Fig. 1 von vier derartigen Trägern, die aufeinander gestapelt sind. Jeder Träger umfasst ein Element 26, das aus einem geeigneten, im Wesentlichen starren Kunststoffmaterial geformt ist und daher angemessene strukturelle Abstützung für die CD 14 erbringt. Ein Pappdeckel 24 (siehe Fig. 3 und 4) ist an der Rückseite des Elements 26 befestigt (d. h. der Seite gegenüber der, auf der die CD anbringbar ist), z. B. mit Hilfe von Klebstoff, und um den Rückenrand 22 und über die Vorderseite des Elements 26 gelegt.
- Vorzugsweise ist um den Umfang der Unterseite des Elements 26 herum am Außenrand 20 und den zwei Seitenrändern 34, 36, die sich zwischen dem Außenrand 20 und dem Rückenrand 22 erstrecken, ein Satz Rippen 28, 30, 32 gebildet. Beispielsweise hängt Rippe 28 vom Seitenrand 34 ab und Rippe 30 hängt vom Außenrand 20 ab. Der Pappdeckel 24 liegt dann innerhalb des von den Rippen 28, 30, 32 definierten Zwischenraums, wobei die Rippen eine Tiefe haben, die so groß ist wie die Dicke der Pappe oder größer. Das Fehlen einer Rippe am Rückenrand 22 lässt es zu, dass sich der Pappdeckel 24 um diesen Rand herum erstrecken kann, wie in Fig. 4 gezeigt wird.
- Die Pappe kann mit jedwedem Mittel, z. B. mit Klebstoff, wie oben erwähnt, oder durch eine mechanische Verbindung, wie in Rillen (nicht gezeigt) an den Rändern der Rückseite gleitend, an der Rückseite des Elements 26 befestigt werden.
- Eine ähnliche Anordnung von Rippen 40, 42, 44 befindet sich vorzugsweise an der Oberseite des Elements 26 (siehe Fig. 1), obwohl diese vorzugsweise nur die gleiche Höhe wie die Dicke des Deckels 24 haben.
- Wie in den Fig. 2 und 3 gezeigt, neigen die Rippen, wenn eine Mehrzahl derartiger Träger gestapelt wird, dazu, an 38 aufeinander zu treffen, da der Pappdeckel 24 dünner ist als die Tiefe der Rippen. Daher wird ein starrer Stapel gebildet, bei dem Kontakt zwischen aneinander grenzenden Trägern durch die Umfangsrippen vorgesehen ist (anstatt durch Kontakt zwischen den Deckeln wie beim Stand der Technik), wodurch das Risiko einer Beschädigung der Deckel verringert wird und die Notwendigkeit, sehr robuste Deckel bereitzustellen, vermieden wird.
- Die Rippen an der Ober- und der Unterseite des Elements 26 und die Lippen 16, 18 dienen auch zum Schutz der Ränder des Deckels, die besonders anfällig sind für Beschädigungen, vor Abnutzung und Bruch und vermeiden so ferner die Notwendigkeit, sehr robuste Pappe bereitzustellen oder die Pappe zu falten.
- Die Rippen an der Ober- und/oder der Unterseite des Elements 26 sind auch vorzugsweise so angeordnet, dass die Rippen an der Oberseite wenigstens teilweise in die Rippen der Unterseite passen, wie in den Fig. 2 und 3 gezeigt, so dass die benachbarten Elemente 26 innerhalb eines Stapels miteinander fluchtend gehalten werden.
- Diese Anordnung erlaubt somit die Verwendung von dünnerer, schwächerer und daher billigerer Pappe als der Stand der Technik.
- Fig. 3 zeigt den Pappdeckel unter den am Element 26 gebildeten Lippen 16, 18 positioniert. Zum Öffnen des Trägers wird der Pappdeckel 24 zurückgezogen, bis er von den Lippen 16, 18 freikommt, und dann angehoben. Im Allgemeinen ist genug Flexibilität im Deckel 24, entweder in dem Bereich, in dem er sich um den Rückenrand 22 herum krümmt und/oder in seiner Fähigkeit, sich von der Vorderseite des Elements 26 weg zu biegen, damit er auf diese Weise zurückgezogen werden kann. Der Vorgang kann zum Schließen des Trägers umgekehrt werden. Der Deckel 24 wird somit geschlossen gehalten, wenn gewünscht, und eine Beschädigung der CD oder des Trägers kann vermieden werden.
- Da der Deckel nicht am Rückenrand 22 befestigt ist, kann der Öffnungsfähige Teil des Deckels von unter den Lippen 16, 18 heraus zurückgezogen werden, indem der Rücken des Deckels vom Rand 22 weg angewinkelt wird. So wird der Winkel zwischen dem Öffnungsfähigen Teil des Deckels und dem Rücken des Deckels auf weniger als 90 Grad verkleinert und der Winkel zwischen dem Rücken des Deckels und dem an der Rückseite des Elements befestigten Teil wird auf mehr als 90 Grad vergrößert, wenn der Rücken des Deckels zur vertikalen Ebene des Rands 22 angewinkelt wird (in der in Fig. 4 gezeigten Ausrichtung).
- Darüber hinaus wird festgestellt, dass der Deckel, wenn er gelöst wird, eine Neigung hat, sich auf eine Stellung zurückzubewegen, in der diese beiden Winkel im Wesentlichen 90 Grad betragen, d. h. der in Fig. 4 gezeigten Stellung. Wenn der Deckel geschlossen und sein Rand unter die Lippen 16, 18 gerichtet wird, besteht also eine Neigung für den öffnungsfähigen Teil des Deckels, unter die Lippen 16, 18 zu gleiten und unter ihnen zu bleiben, wenn er gelöst wird, wodurch er dazu beiträgt, dass die dadurch gegebene Halterung aufrecht erhalten wird. Die Spannkraft des Deckels, besonders der Falten an seinem Rücken, neigt so dazu, den Deckel wieder unter die Lippen 16, 18 zurück zu drängen.
- Der öffnungsfähige Teil des Deckels 24 kann auch von der Oberseite des Elements weg gebogen werden, um den Rand des Deckels unter den Lippen 16, 18 heraus schieben zu helfen. Mit den am Rand 20 vorgesehenen Lippen 16, 18 wird der Deckel so gebogen, dass er einen Bogen bildet, der sich vom Rand 22 zum Rand 20 erstreckt, wenn der zum Rand 20 des Elements 26 parallele Rand des Deckels zurückgezogen wird. Eine ähnliche Bewegung tritt beim Entfernen des Rands unter den Lippen 16, 18 heraus auf und auch, wenn der Rand unter die Lippen 16, 18 gebracht wird.
- In anderen Ausgestaltungen (nicht gezeigt) können Lippen an den Seitenrändern 34, 36 des Elements 26 vorgesehen sein, vorzugsweise an den Rand 20 angrenzend, d. h. in den Ecken zwischen den Rändern 34, 36 und dem Rand 20. In diesem Fall kann der Deckel 24 zurückgezogen werden, indem der Rücken des Deckels wie oben beschrieben angewinkelt wird und der Deckel so gebogen wird, dass er einen sich von einer Seite 34 bis zur anderen Seite 36 erstreckenden Bogen bildet. Dies kann durch Ausüben von Druck auf die zu den Rändern 34, 36 parallelen Ränder des Deckels erreicht werden, wenn der Deckel unter die Lippen gesteckt werden soll. Wenn der Deckel aber unter Lippen an den Rändern 34, 36 herausgezogen werden soll, kann er auf diese Weise gebogen werden, indem entweder auf die zu den Rändern 34, 36 parallelen Ränder des Deckels 24 Druck ausgeübt wird oder indem einfach auf den zum Rand 20 parallelen Rand des Deckels in Richtung auf den Rückenrand 22 Druck ausgeübt wird (wie in der oben beschriebenen Ausgestaltung).
- Ein örtlich ausgesparter Teil 46 des Elements 26 am Rand 20 zwischen den zwei Lippen 16, 18 ist vorgesehen, um den Zugang zu dem Rand des Deckels an den Punkten, wo er unter die Lippen 16, 18 gleitet, zu erleichtern und so das Ausüben von Druck auf den parallel zum Rand 20 liegenden Rand des Deckels zu erleichtern.
- Der ausgesparte Teil 46 umfasst einen Ausschnitt oder einen ausgenommenen Bereich, wie in den Fig. 1 und 3 gezeigt, der Zugang mittels Finger (oder Daumen) zum Rand des Deckels 24 vorsieht. Wie in Fig. 1 gezeigt, ist der ausgesparte Teil vorzugsweise bogenförmig, wenn von oberhalb des Trägers betrachtet.
- Eine mit der Platte 14 ungefähr koplanare Tragfläche 46A ist um den Umfang des bogenförmigen ausgesparten Teils 46 vorgesehen, um die Unterseite des Deckels unmittelbar an den Ausschnitt angrenzend zu tragen und den Deckel führen zu helfen, während er unter die Lippen 16, 18 geschoben wird oder von dort herausgezogen wird. Wenn der Rand des Deckels unter den Lippen 16, 18 festgehalten wird, wird er in einem von der Unterseite der Lippen 16, 18 und der Tragfläche 46A definierten Schlitz gehalten, wie in Fig. 3 gezeigt.
- Der ausgesparte Teil 46 hat eine Unterseite 46B, von der wenigstens ein Teil von der Basis des Elements 26 nach oben in Richtung auf die Tragfläche 46A geneigt ist, wie in Fig. 3 gezeigt. Wie in den Fig. 1 und 3 gezeigt wird, kann die Unterseite 46B des ausgesparten Teils 46 einen schmalen, weitgehend flachen, unmittelbar an den Rand des Elements 26 angrenzenden Bereich umfassen und sich dann nach oben in Richtung auf die Oberseite des Hochrands 13 neigen. Die Oberfläche 46B kann, wenn gewünscht, eine teilweise kugelförmige oder andere dreidimensionale gekrümmte Form haben und so geformt sein, dass sie der Form der Spitze des Fingers oder Daumens eines Benutzers ungefähr entspricht. Die Neigung der Unterseite 46B hilft die Bewegung des Fingers oder Daumens des Benutzers zu führen, um das Abziehen des Deckels unter den Lippen 16, 18 heraus und wenn der Deckel wieder unter die Lippen 16, 18 geschoben wird, zu erleichtern.
- Die Bereitstellung der Unterseite 46B in dem ausgesparten Teil 46 trägt auch zum Schutz des Randes des Deckels 24 bei, da die Oberfläche 46B sich zum Rand des Elements 26 erstreckt, wie in den Fig. 1 und 3 gezeigt wird. Die Beschädigungs- oder Verschleißempfindlichkeit des Rands des Deckels 24 in dem ausgesparten Teil ist deshalb beträchtlich verringert. Es ist daher möglich, dass der Deckel 24 aus einer einzelnen Lage Pappe besteht, da am Rand des Deckels keine Faltung vorgesehen werden muss, um Abnutzungswiderstand zu ergeben.
- Die CD ist auch keiner Beschädigung über den ausgesparten Teil ausgesetzt, da ihr Umfang vom Hochrand 13 geschützt wird.
- Der ausgesparte Teil 46 ist vorzugsweise unmittelbar an die Lippen 16, 18 angrenzend vorgesehen, um die Steuerung der Bewegung der unter die Lippen passenden Teile des Deckels 24 zu optimieren. Der örtlich ausgesparte Teil 46 erlaubt es, dass der Rand der darin liegenden Pappe sowohl nach unten gedrückt als auch nach hinten in Richtung auf den Rückenrand 22 geschoben wird, wenn der Deckel geöffnet werden soll. Außerdem erlaubt er Zugang für einen Finger (oder Daumen), um zu helfen, den Rand des Deckels unter die Lippen 16, 18 zu führen, wenn der Deckel geschlossen werden soll. Die Tragfläche 46A hilft aber verhindern, dass der Rand des Deckels in einer zur Ebene des Elements 26 senkrechten Richtung verformt wird und macht den Rand des Deckels 24 somit weniger beschädigungsempfindlich.
- Desgleichen sind örtlich ausgesparte Bereiche in Ausgestaltungen, die Lippen an den Seitenrändern 34, 36 haben, vorzugsweise daran angrenzend vorgesehen, um Zugang zu den relevanten Rändern des Deckels 24 zu erleichtern.
- Die obige Vorrichtung sieht somit eine Anordnung vor, bei der der Deckel 24 lösbar in einer geschlossenen Stellung gehalten werden kann. Auch ist die Vorrichtung so ausgeführt, dass eine Mehrzahl ähnlicher Vorrichtungen ohne Beschädigung des Deckels 24 miteinander gestapelt werden können.
- Selbstverständlich versteht es sich, dass die oben beschriebene Ausgestaltung rein beispielhaft vorgelegt wird und dass an ihr viele Variationen vorgenommen werden könnten, ohne aus dem Rahmen der vorliegenden Erfindung zu kommen.
- Das Element 26 wird zwar als weitgehend quadratisch gezeigt, es kann aber auch rechteckig sein oder eine andere Form, z. B. Sechseck oder Kreisform, und eine andere Größe haben.
- Die Lippen 16, 18 können durch eine oder mehrere andere Formen von Haltemitteln ersetzt werden, z. B. Vorsprünge oder Flansche, unter denen ein Rand des Deckels 24 gehalten werden kann.
- Die Haltemittel sind zwar vorzugsweise an einem Rand 20 des Elements gegenüber dem Rückenrand 22 versehen, sie können aber, wie oben erwähnt, entweder alternativ oder zusätzlich auch an den Seitenrändern 34, 36 vorgesehen sein.
- Die Haltemittel sind vorzugsweise koplanar mit dem Deckel 24, sie können aber, wenn gewünscht, auch leicht über oder unter der Ebene des Deckels positioniert sein.
- Der Deckel 24 kann aus einem anderen steifen aber flexiblen Material, z. B. einer Plastikplatte, bestehen.
- Die oben beschriebene Anordnung ermöglicht es, dass eine dünnere Pappe verwendet wird, da sie von Haltemitteln anstatt durch ihr Gewicht in der geschlossenen Stellung gehalten wird und die Beständigkeit gegenüber Quetschkräften z. B. innerhalb eines Stapels, wird durch die Aufstände am Umfang statt durch die Festigkeit des Deckels erbracht.
Claims (14)
1. Zusammengesetzter Träger für eine CD-Platte,
umfassend ein allgemein planares Element (26) aus einem
ersten Material, das im Wesentlichen starr ist und die
Aufgabe hat, eine CD-Platte (14) an einer Vorderseite
davon zu halten, und einen Öffnungsfähigen Deckel (24)
aus einem zweiten Material, das flexibel ist, von dem ein
erster Abschnitt an einer Rückseite des allgemein
planaren Elementes (26) befestigt ist und von dem ein
zweiter Abschnitt um einen ersten Rand (22) des allgemein
planaren Elementes (26) herum und über die Vorderseite
des allgemein planaren Elements (26) verläuft, um eine
auf dem allgemein planaren Element (26) gehaltene CD-
Platte (14) entfernbar zu bedecken, wobei das allgemein
planare Element (26) mit wenigstens einem im Wesentlichen,
starren Haltemittel (16, 18) versehen ist, das aus dem
genannten ersten Material besteht und im Wesentlichen
parallel zu der Ebene des allgemein planaren Elementes
(26) verläuft, so dass durch Biegen des Öffnungsfähigen
Deckels (24) ein Rand davon unter das genannte wenigstens
eine Haltemittel (16, 18) gebracht werden kann, das den
Deckel (24) dann in einer geschlossenen Stellung hält.
2. Träger nach Anspruch 1, bei dem das wenigstens eine
Haltemittel (16, 18) an einem Rand des allgemein planaren
Elementes (26) gegenüber dem genannten ersten Rand (22)
vorgesehen ist.
3. Träger nach Anspruch 1 oder 2, bei dem das allgemein
planare Element (26) eine im Wesentlichen quadratische
oder rechteckige Form hat.
4. Träger nach Anspruch 3, bei dem der erste Rand (22)
des allgemein planaren Elementes (26) einen ersten Rand
(22) der quadratischen oder rechteckigen Form umfasst und
die Haltemittel (16, 18) auf dem zweiten und dem dritten
Rand (34, 36) des Quadrats oder Rechtecks vorgesehen
sind, wobei sich diese Ränder (34, 36) neben dem ersten
Rand (22) davon befinden.
5. Träger nach einem der vorherigen Ansprüche mit zwei
voneinander beabstandeten Haltemitteln (16, 18), die an
einem Rand des allgemein planaren Elementes (26)
gegenüber dem genannten ersten Rand (22) vorgesehen sind.
6. Träger nach einem der vorherigen Ansprüche, bei dem
ein örtlich ausgesparter Bereich (46) in dem allgemein
planaren Element (26) vorgesehen ist, um den Zugang zu
dem Rand des Deckels (24) zu erleichtern, wenn der Deckel
(24) unter den Haltemitteln (16, 18) gehalten wird.
7. Träger nach Anspruch 5 oder 6, bei dem der örtlich
ausgesparte Bereich (46) in einer Position vorgesehen
ist, die zwischen den beiden beabstandeten Haltemitteln
(16, 18) liegt.
8. Träger nach Anspruch 7, bei dem der örtlich
ausgesparte Bereich (46) - wenn von oberhalb des Trägers
betrachtet - bogenförmig ist.
9. Träger nach Anspruch 7 oder 8, bei dem eine
Tragfläche (46A) um den Umfang des ausgesparten Bereiches
(46) vorgesehen ist, um die Unterseite des Deckels (24)
zu tragen, wenn der Deckel (24) unter den Haltemitteln
(16, 18) gehalten wird.
10. Träger nach Anspruch 9, bei dem der ausgesparte
Bereich (46) eine Unterseite (46B) hat, die von einem
Rand des allgemein planaren Elementes (26) nach oben in
Richtung auf die Tragfläche (46A) geneigt ist.
11. Träger nach einem der vorherigen Ansprüche, bei dem
die Haltemittel (16, 18) ein oder mehrere Lippen,
Vorsprünge oder Flansche umfassen.
12. Träger nach einem der vorherigen Ansprüche, bei dem
ein Aufstand (40, 42, 44; 28, 30, 32) um wenigstens einen
Teil des Umfangsrandes der Ober- und/oder Unterseite des
allgemein planaren Elementes (46) vorgesehen ist, der so
gestaltet ist, das zwei oder mehr identische Träger
übereinander gestapelt werden können, mit einem Abstand
zwischen der Oberseite und der Unterseite benachbarter
Träger.
13. Träger nach Anspruch 12, bei dem die Umfangsränder
der Ober- und der Unterseite so gestaltet sind, dass die
Umfangsränder der Oberseite des Trägers so geformt sind,
dass sie wenigstens einigermaßen in den Umfangsrändern
der Unterseite eines anderen identischen Trägers ruhen
oder umgekehrt.
14. Träger nach einem der vorherigen Ansprüche mit einer
darauf gehaltenen CD- oder DVD-Platte (14).
Applications Claiming Priority (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| GBGB9908906.2A GB9908906D0 (en) | 1999-04-19 | 1999-04-19 | Copact disk carrier |
| PCT/GB2000/001376 WO2000063918A1 (en) | 1999-04-19 | 2000-04-19 | Compact disc carrier |
Publications (2)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE60001067D1 DE60001067D1 (en) | 2003-01-30 |
| DE60001067T2 true DE60001067T2 (de) | 2003-11-06 |
Family
ID=28800527
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE60001067T Expired - Fee Related DE60001067T2 (de) | 1999-04-19 | 2000-04-19 | Compact disk träger |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE60001067T2 (de) |
-
2000
- 2000-04-19 DE DE60001067T patent/DE60001067T2/de not_active Expired - Fee Related
Also Published As
| Publication number | Publication date |
|---|---|
| DE60001067D1 (en) | 2003-01-30 |
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Legal Events
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|---|---|---|---|
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