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Die vorliegende Erfindung betrifft Erzeugnisse aus saugfähigem Papier und insbesondere aus Zellstoffwatte für die sanitäre Verwendung oder die Verwendung im Haushalt und zielt auf ein Blatt, das aus mindestens zwei Lagen, wovon eine geprägt ist, gebildet ist und hauptsächlich für die Herstellung von Toilettenpapier,
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In der Industrie für Sanitär- und Haushaltspapier wird für die Herstellung dieser Erzeugnisse ein im allgemeinen gekrepptes, saugfähiges Papier mit geringer Flächenmasse verwendet, das als Zellstoffwatte oder Tissue bezeichnet wird. Die Dehnbarkeit des betreffenden Aufbaus, die beispielsweise durch Kreppen herbeigeführt wird, wird genutzt, um das Blatt zu prägen, d.h. lokal in permanenter Weise zu verformen und auf einer Fläche Ausstülpungen zu erhalten, die vertieften Zonen auf der anderen Fläche entsprechen.
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Was die Hygieneerzeugnisse betrifft, hat nämlich in den letzten Jahren die Tendenz bestanden, sie sanfter und weicher zu machen, indem ihre Dicken- und Widerstandseigenschaften insbesondere durch Prägung bearbeitet werden. Die Prägung ermöglicht es außerdem, das Erscheinungsbild des Erzeugnisses zu verbessern. Der Prägungsvorgang erfolgt entweder an einem Papier mit hohem Feuchtigkeitsgehalt, d.h. im feuchten Bereich der Papiermaschine, oder an einem Papier mit geringem Feuchtigkeitsgehalt, d.h. bei der Transformation. Die vorliegende Erfindung betrifft das in dem trockenen Bereich transformierte Papier.
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Die am weitesten verbreiteten Prägungsmuster sind aus einer Wiederholung auf geometrischer Basis von elementaren Ausstülpungen mit kleinem Querschnitt und einfacher geometrischer Form gebildet. Ein Beispiel ist in dem Patent
US-A-3 414 459 beschrieben, das auf einem Blatt mit zwei oder drei Lagen basiert, d.h. aus mehreren elementaren Blättern, die Lagen genannt werden und miteinander verbunden oder verklebt sind, gebildet ist.
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Die Lagen werden mit einer Wiederholungsfrequenz der Ausstülpungen und mit einer Höhe der Ausstülpungen geprägt, die für die Herstellung von wasserabsorbierenden Erzeugnissen, wie etwa von Allzwecktüchern geeignet sind, wobei die Anzahl der Elemente im Bereich von 5 bis 30 pro cm2 liegt.
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Die Anmelderin hat im übrigen insbesondere für Toilettenpapier Muster entwikkelt, bei denen die Anzahl von Elementen höher ist und im Bereich von 30 bis 80 pro cm2 liegt. In diesem Fall bilden diese Elemente aufgrund ihrer Anzahl Ausstülpungen mit geringer Höhe und besitzen notwendigerweise an der Spitze einen elementaren Flächeninhalt, der ebenfalls sehr klein, nämlich kleiner als 1 mm2 ist.
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Für diese letzteren Ausführungsformen wird ein Aussehen erhalten, das jenes eines gewebten Erzeugnisses nachahmt. Ein Beispiel ist in dem Patent
EP-A-426 548 beschrieben. Dieser Prägungstyp beeinflusst hauptsächlich die Eigenschaften, die mit der Dicke des Blatts einerseits und mit seiner Steifigkeit und seinem Widerstand andererseits zusammenhängen.
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Diese Muster ermöglichen die Verwirklichung eines guten Kompromisses zwischen den erwünschten Verbesserungen der Eigenschaften, wenn das halbfertige Erzeugnis in ein Enderzeugnis transformiert wird, und den Bedingungen des industriellen Markts; sie ermöglichen insbesondere die Anwendung einer ausreichenden Prägungsstärke. Sie besitzen jedoch eine mäßiges visuelles Erscheinungsbild.
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Andere Produkte aus saugfähigem Papier sind zwar auch aus zwei Lagen gebildet, sie werden aber mit einer anderen Verbindungstechnik erhalten. Mittels zweier verschiedener Prägungsvorrichtungen wird einerseits eine Lage oder eine Gesamtheit aus zwei übereinanderliegenden Lagen geprägt und wird andererseits eine zweite Lage geprägt. Die erste Lage und die zweite Lage werden mit Reliefmustern geprägt, die aus Ausstülpungen gebildet sind.
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Die Dichte der Muster bleibt notwendigerweise gering: kleiner als 20 Ausstülpungen/cm2 für diesen Erzeugnistyp. Die beiden Lagen werden nämlich mittels eines Vereinigungszylinders in der Weise verbunden, daß die distalen Oberflächen der Ausstülpungen zweier übereinander liegender Lagen gegenüber Oberflächen angeordnet sind, die sich in der Ebene der zweiten Lage zwischen zwei Ausstülpungen befinden.
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Diese Technik wird auch „Verschachtelungs“-Verfahren („nested“-Verfahren) genannt. Mit einer Struktur dieses Typs wird versucht, dicke Erzeugnisse mit guter Haptik zu erhalten. Vor allem bei der Anwendung auf Toilettenpapier ist jedoch die Sanftheit aufgrund der verhältnismäßig groben Prägung nicht optimal. Außerdem ist es notwendig, eine starke Prägung vorzunehmen, um die gewünschte hohe Dicke zu erhalten.
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In der einen oder anderen Ausführungsform eines Doppelblatts werden die zwei Lagen geprägt. Die Prägung verleiht zwar jeder dieser Lagen eine Dicke, sie hat aber andererseits eine empfindliche Verringerung des Reißwiderstandes zur Folge. Mit der mechanischen Bearbeitung des Blatts geht nämlich eine Lockerung der Zwischenfaserverbindungen in den geprägten Zonen einher.
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Es ist daher die Hauptaufgabe der Erfindung, ein Doppelblatt herzustellen, dessen Reißwiderstand gegenüber einem geprägten Doppelblatt mit gleicher Dicke verbessert ist.
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Umgekehrt nimmt durch das Erhöhen des Prägungsdrucks die Dicke des Blatts und/oder die Qualität der Musterzeichnung der Prägung zu, eine Grenze besteht aber aufgrund der Notwendigkeit, keine zu hohe Einbuße an Reißbeständigkeit einzuführen.
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Die Erfindung hat die zweite Aufgabe, ein Doppelblatt herzustellen, dessen Dicke und/oder Sichtbarkeit des Prägungsmusters gegenüber einem geprägten Doppelblatt des Standes der Technik verbessert Ist und das dennoch einen guten Reißwiderstand aufweist.
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Gemäß der Erfindung ist ein Toiletten papier, das die eine oder die andere der beiden oben betrachteten Aufgaben löst und aus zwei Lagen aus Zellstoffwatte mit einer Flächenmasse von jeweils 10 bis 40 g/m2 gebildet ist, von denen eine mit Reliefmustern geprägt ist, die zumindest teilweise aus diskreten Ausstülpungen gebildet sind, die zum Inneren des Blatts orientiert sind, und von denen die andere nicht geprägt ist, und ist dadurch gekennzeichnet, daß die geprägte Lage zumindest auf 30% der Gesamtoberfläche mindestens 30 und minder als 90 Ausstülpungen pro cm2 aufweist, deren Flächeninhalt an der Spitze weniger als 1 mm2, vorzugsweise weniger als 0,7 mm2 beträgt.
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Die Anmelderin hat nämlich überraschend festgestellt, daß ein so gekennzeichnetes Doppelblatt die gleiche Dicke wie ein Doppelblatt aufweist, das aus zwei geprägten Lagen wie die geprägte Lage der Erfindung verwirklicht ist, die an Spitze/Spitze-Positionen zusammengefügt sind.
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Diese Eigenschaft ist nur für Dichten des Musters beobachtet worden, die in Flächenabschnitten, die mindestens 30 % der gesamten Oberfläche ausmachen, wenigstens 30 Zähnchen pro cm2 besitzen.
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Der Flächeninhalt an der Spitze der Ausstülpungen ist umso kleiner, je höher die Anzahl dieser letzteren lokal ist. Er ist für 30 Ausstülpungen pro cm2 vorzugsweise kleiner als 0,7 mm2 und für 50 Ausstülpungen pro cm2 vorzugsweise kleiner oder gleich 0,4 mm2.
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Unter Dicke wird in dem betrachteten technischen Gebiet die Dicke verstanden, die an einem Stapel aus einer bestimmten Anzahl von Blättern (beispielsweise 12 Lagen), auf den ein leichter Druck (beispielsweise 2 kPa) ausgeübt wird, gemessen wird. Daraus folgt, daß die Dicke einen bestimmten Widerstand gegenüber der Beseitigung der Struktur berücksichtigt. Ohne daß daher eine Festlegung durch eine Interpretation beabsichtigt ist, ergibt sich die Beibehaltung der Dicke der Struktur der Erfindung aus dem besseren Widerstand gegenüber der Quetschung einer Lage, die mit einem Muster mit hoher Dichte geprägt worden ist.
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Gemäß einem weiteren Merkmal weist das Erzeugnis gemäß der Erfindung zumindest auf 50 % der Gesamtoberfläche mindestens 30 Ausstülpungen pro cm2 auf.
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Gemäß einem weiteren Merkmal beträgt die Anzahl der Ausstülpungen mindestens 50 pro cm2.
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Gemäß einem weiteren Merkmal weist das Erzeugnis zwischen den Oberflächenabschnitten ein zweites Prägungsmuster auf. Vorteilhaft kann dieses Muster vom linearen Typ sein, d.h. aus Ausstülpungen gebildet sein, deren Oberfläche an der Spitze eine geradlinige Form hat.
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Die Erfindung wird in der folgenden Darstellung einer Ausführungsform in Verbindung mit den beigefügten Zeichnungen genauer beschrieben, wobei in den Zeichnungen:
- 1 schematisch einen vergrößerten Schnitt des gemäß der Erfindung hergestellten Aufbaus zeigt;
- 2 eine Anlage zeigt, die die Herstellung der Erfindung ermöglicht.
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Wie in 1 gezeigt ist, weist das Erzeugnis 1 gemäß der Erfindung zwei Lagen auf, eine geprägte Lage 2 und eine nicht geprägte oder glatte Lage 4. Die geprägte Lage 2 weist Ausstülpungen 11 auf, die auf einem Oberflächenabschnitt mit einer bestimmten konstanten Schrittweite verteilt sind. In dem Aufbau des Erzeugnisses gemäß der Erfindung sind die Ausstülpungen der geprägten Lage nach innen gerichtet. Die beiden Lagen sind vorzugsweise miteinander verbunden. Insbesondere können sie auf Höhe der distalen Oberflächen der Ausstülpungen der geprägten Lage miteinander verbunden sein. Vorteilhaft sind die beiden Lagen durch Kleben verbunden.
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Das Erzeugnis gemäß der Erfindung hat eine Flächenmasse von etwa 20 bis 80 g/m2. Jede der Lagen besteht aus Zellstoffwatte. Die Zellstoffwatte ist ein Krepp-Papier mit geringer Flächenmasse, die im Bereich von 10 bis 40 g/cm2 liegt, das auf einem beheizten Zylinder getrocknet worden ist und das mittels eines Metallplättchens, das Krepp-Rakel genannt wird, abgelöst worden ist.
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Auf Oberflächenbereichen, die insgesamt mindestens 30 % der Gesamtoberfläche ausmachen, hat die geprägte Lage eine Musterdichte von mehr als 30 Ausstülpungen/cm2, und eine Dichte, die kleiner als 90 Ausstülpungen/cm2 ist. Sie kann darüber hinaus einen oder mehrere Typen unterschiedlicher Muster aufweisen, wobei die Musterdichten unterschiedlich sind.
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Die Ausstülpungen können dann eine unterschiedliche Höhe besitzen, wobei die Lage Muster mit verschiedenen Niveaus aufweist. Die europäischen Patentanmeldungen mit den Veröffentlichungsnummern
EP-A-0 426 548 und
EP-A-0 797 705 veranschaulichen Erzeugnisse, die gemäß diesen Prinzipien geprägt sind, jedoch zwei geprägte Lagen enthalten.
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In dem Erzeugnis gemäß der Erfindung ist die zweite Lage nicht geprägt.
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Die Faserzusammensetzungen und/oder die chemische Zusammensetzungen der Lagen können gleich oder unterschiedlich sein. Beispielsweise kann die nicht geprägte Lage eine Faserzusammensetzung im wesentlichen auf der Grundlage langer Fasern, wie etwa harzartiger Fasern haben, während die geprägte Lage eine Faserzusammensetzung im wesentlichen auf der Grundlage kurzer Fasern haben kann.
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Diese Kombination ermöglicht es, ein widerstandsfähigeres Erzeugnis zu erhalten, ohne die durch die kurzen Fasern herbeigeführte Sanftheit zu opfern. Die nicht geprägte Lage kann einen vorübergehend oder eventuell dauerhaft feuchtigkeitsbeständigen Zusatzstoff aufweisen. Falls dieser Zusatzstoff bereits in einer bestimmten Menge in der geprägten Lage vorhanden ist, könnte die nicht geprägte Lage ihn in einer größeren Menge enthalten.
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Ein Beispiel eines feuchtigkeitsbeständigen Zusatzstoffs ist eine Verbindung des Typs Polyamin-Epichlorhydrin, das unter dem Namen KYMENE SLX von der Firma HERCULES verkauft wird. Die geprägte Lage kann ihrerseits einen Weichmacher oder Auflöser enthalten.
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Das auf diese Weise gebildete Blatt weist insbesondere aufgrund der Zusammensetzung der nicht geprägten Lage eine sehr gute Feuchtigkeitsbeständigkeit und daher eine gute Festigkeit auf. Sie bietet darüber hinaus durch die Wahl der Faserzusammensetzung und der chemischen Zusammensetzung der geprägten Lage eine Oberflächensanftheit.
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Jede Lage kann außerdem aus einer oder aus mehreren Schichten gebildet sein, die einen Schichtstoff bilden. Die Schichten können in diesem Fall ebenfalls unterschiedliche Faserzusammensetzungen und/oder eine unterschiedliche chemische Zusammensetzungen haben.
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Das Blatt ist mit den zwei übereinander liegenden Lagen 2 und 4 dargestellt worden. Sie sind in der Weise angeordnet, daß sich die Ausstülpungen innerhalb des Blatts befinden. Die beiden Lagen können miteinander in jeder dem Fachmann bekannten Weise verbunden sein, beispielsweise mechanisch durch Prägewalzen, d.h. durch Führen des Blatts zwischen eine Prägewalze und einen glatten Gegenzylinder.
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Vorzugsweise werden jedoch die beiden Lagen miteinander mittels einer Klebstoffsubstanz, die zwischen die Spitzen der Ausstülpungen der gezeigten Lagen, die in Kontakt gelangen, eingebracht wird, miteinander verbunden. Die Klebstoffsubstanz wird dann vorzugsweise auf die höchsten Spitzen der Elemente des Musters aufgebracht und vorzugsweise gefärbt, um die Einzelheiten hervortreten zu lassen.
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Wenn daher die geprägte Lage Ausstülpungen aufweist, deren Spitzen sich auf unterschiedlichen Niveaus befinden, wird ein Erzeugnis hergestellt, das auf einer geringen Oberfläche teilweise verbunden ist. Es wird ein besonders elastisches Erzeugnis erhalten, wenn die Oberfläche kleiner als 5 % ist.
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In 2 ist eine Maschine gezeigt, die die Herstellung eines solchen Blattaufbaus ermöglicht. Sie ist im wesentlichen aus Elementen gebildet, die zum Stand der Technik gehören. Ein erster Prägezylinder 10 ist mit einem Muster graviert, das Zähnchen mit einer Form besitzt, die an die gewünschten Ausstülpungen angepaßt sind.
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Das Verfahren besteht darin, eine Lage 20 aus Zellstoffwatte, die von einer nicht gezeigten Trommel abgewickelt wird, zwischen dem Prägezylinder 10 und einem Gummizylinder 12 zu prägen und dann mittels eines Vereinigungszylinders 14 eine nicht geprägte Lage 40 aus Zellstoffwatte, die ebenfalls von einer nicht gezeigten Trommel abgewickelt wird, mit der ersten Lage 20 zusammenzufügen, während sie noch immer mit dem Prägezylinder in Kontakt ist. Vorher ist gegebenenfalls mittels eines Leimungszylinders 16 die Klebstoffsubstanz, vorzugsweise auf wässriger Basis, auf die Spitzen der geprägten Lage aufgebracht worden.
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Die Erzeugnisse gemäß der Erfindung weisen sehr vorteilhafte Eigenschaften gegenüber auf dem Markt befindlichen Produkten auf, die aus zwei Lagen gebildet sind.
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Dies wird durch das folgende Beispiel veranschaulicht, bei dem ausgehend von Zellstoffwatte-Blättern mit der Qualität von Toilettenpapier und unterschiedlichen Flächenmassen Erzeugnisse gemäß einer Standardtechnik (Referenzbeispiele 1 und 3), etwa jene, die unter der Marke LOTUS verkauft werden, und Erzeugnisse (Bezugsbeispiele 2 und 4) gemäß der Erfindung, d.h. mit einer einzigen geprägten Lage, hergestellt worden sind.
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In dem Beispiel A ist das Muster dasjenige, das derzeit unter der Marke LOTUS vertrieben wird und 80 Ausstülpungen pro cm2 aufweist. Die Oberfläche an der Spitze dieser letzteren beträgt weniger als 0,4 mm2. Das Standardprodukt ist daher in der Spitzen/Spitzen-Art verbunden.
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In dem Beispiel B ist das Muster aus Ausstülpungen mit einer Oberfläche an der Spitze, die ebenfalls kleiner als 1 mm
2 ist, aufgebaut. Sie sind längs Linien verteilt, längs derer die Dichte des Musters größer als 30 Ausstülpungen pro cm
2 ist, wobei die Linien voneinander durch ausreichende Zwischenräume getrennt sind, um eine Zusammenfügung in verschachtelter Position zu ermöglichen. Die mittlere Dichte beträgt 15 S/cm
2. Ein solches Muster ist in der von der Anmelderin am 24. April
1998 eingereichten Patentanmeldung Nr.
FR-A-98 05147 beschrieben.
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In dem Beispiel C ist das Muster das Gleiche wie bei B, der spezifische Prägedruck war jedoch höher. Dies ergibt eine höhere Dicke als bei dem „verschachtelt“ zusammengefügten Standarderzeugnis.
| | Standard 1 | Erfindung 2 | Standard 3 | Erfindung 4 |
| Anzahl der Lagen pro Blatt | 2 | 2 | 2 | 2 |
| Flächenmasse des Blatts in g/m2 | 32,3 | 32,1 | 44 | 43,8 |
| O) Kontrollblatt, das aus zwei nicht geprägten Lagen hergestellt ist |
| | Dicke in mm | 0,19 | 0,19 | 0,31 | 0,31 |
| | Widerstand in N/m | | | | |
| | Querrichtung ST | 92 | 90 | 76 | 74 |
| | Laufrichtung SM | 174 | 158 | 214 | 216 |
| | Dehnung | 27 % | 27 % | 34 % | 33% |
| A) Transformation von zwei Lagen: Prägung mit Muster aus 80 S/cm2, Spitze/Spitze-Zusammenfügung für das Standarderzeugnis |
| Anzahl der geprägten Lagen pro Blatt | 2 | 1 | 2 | 1 |
| Dicke in mm eines Blatts | 0,27 | 0,27 | 0,32 | 0,32 |
| (Abstand zum Kontrollblatt) | (+42 %) | (+42 %) | (+3 %) | (+3 %) |
| Widerstand des Erzeugnisses in N/m (Abstand/Kontrollblatt) | | | | |
| | Querrichtung ST | 75 (-18 %) | 80 (-11 %) | 67 (-12 %) | 70 (-5 %) |
| | Laufrichtung SM | 147 (-15 %) | 157 (-1 %) | 190 (-11 %) | 200 (- 7 %) |
| | Dehnung | 23 % | 25 % | 28 % | 30 % |
| B) Transformation von zwei Lagen: Prägung mit Muster aus 15 S/cm2im Mittel, „verschachtelte“ Zusammenfügung für den Standard |
| Anzahl des geprägten Lagen | 2 | 1 | 2 | 1 |
| Dicke des Blatts (m) | 0,30 | 0,31 | 0,41 | 0,38 |
| Widerstand des Erzeugnisses: ST (N/m) | 85 | 96 | 64 | 70 |
| C) Transformation von zwei Lagen: Prägung mit Muster aus 15 S/cm2im Mittel, „verschachtelte“ Zusammenfügung für den Standard |
| Anzahl der geprägten Lagen | 2 | 1 | | |
| Dicke des Blatts (mm) | 0,30 | 0,36 | | |
| Widerstand des Erzeugnisses: ST (N/m) | 85 | 86 | | |
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Fall A - Vergleich mit einem Standard-Erzeugnis mit Spitze/Spitze-Zusammenfügung
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Durch Vergleich der Spalten 1 und 2 wird überraschenderweise festgestellt, daß dann, wenn bei der Transformation des Standarderzeugnisses und des Erzeugnisses der Erfindung die jeweiligen Prägungsdrücke ausgeübt werden, daß in beiden Fällen die gleiche Dicke (0,27 mm) erhalten wird, aber mit dem Erzeugnis der Erfindung viel weniger Widerstand verloren geht.
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Tatsächlich war in dem Beispiel der Prägungsdruck für das Standarderzeugnis und für das Erzeugnis der Erfindung gleich. Dabei gingen bei dem Erzeugnis der Erfindung durch die Prägung und den Transformationsvorgang lediglich 1 % des Widerstandes in Laufrichtung und 11 % des Widerstandes in Querrichtung verloren, während in dem Standarderzeugnis des Standes der Technik 15 % bzw. 18 % verloren gingen.
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Die gleiche Beobachtung wird gemacht, wenn die Spalten 3 und 4 betrachtet werden. Bei einer Lagenvereinigung gemäß der Erfindung hat die Transformation einen Verlust von lediglich 5 bzw. 7 % zur Folge, im Gegensatz zu 12 bzw. 11 %, um die gleiche Dicke für das Produkt, nämlich 0,32 mm, zu erhalten.
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Außerdem wurde die Sanftheit des Erzeugnisses der Erfindung überraschenderweise gegenüber dem Standarderzeugnis nicht verändert. Ein Verbrauchertest, der an einem Panel von 20 Personen ausgeführt wurde und in dessen Verlauf diese aufgefordert wurden, ihre Meinung hinsichtlich der Sanftheit bei der Berührung der Erzeugnisse des vorliegenden Falls anzugeben, hat die folgenden Ergebnisse (auf einer Skala von -3 bis +3) ergeben:
| Standarderzeugnis (1): | 1,6 | +/- 0,2 |
| Erzeugnis der Erfindung (2): | 1,7 | +/- 0,2 |
| Standardzeugnis (3): | 2 | +/- 0,2 |
| Erzeugnis der Erfindung (4): | 2 | +/- 0,2 |
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Fall B - Vergleich mit einem Standarderzeugnis mit „verschachtelter“ Zusammenfügung
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Durch Vergleichen der Ergebnisse der Spalten 1 und 2 miteinander oder 3 und 4 wird festgestellt, daß durch Transformation der Blätter in der Weise, daß Erzeugnisse erhalten werden, die im wesentlichen die gleiche Dicke besitzen, der Widerstand des Erzeugnisses gemäß der Erfindung deutlich verbessert ist.
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Fall C - Vergleich mit einem Standarderzeugnis mit „verschachtelter“ Zusammenfügung
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Durch Vergleichen der Ergebnisse der Spalten 1 und 2 wird im Hinblick auf die Herstellung von Erzeugnissen, die den gleichen Widerstand in Querrichtung haben, festgestellt, daß die Lage im Fall der Erfindung stärker geprägt werden kann. Für das Blatt der Erfindung wird eine Dicke von 0,36 mm erhalten, im Gegensatz zu lediglich 0,30 mm für das Standarderzeugnis. Vom Standpunkt des Verbrauchers wird daher durch eine deutlichere Markierung ein dickeres Blatt mit verbessertem Erscheinungsbild geschaffen, ohne seinen mechanischen Widerstand zu beeinträchtigen.
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Als Gegenbeispiel ist ein geprägtes Erzeugnis mit einem Muster hergestellt worden, das aus Ausstülpungen auf dem gravierten Zylinder mit einer Höhe von 1,3 mm, 7 pro cm2, gebildet ist. Das Standardverfahren mit „verschachtelter“ Zusammenfügung zweier geprägter Lagen ergibt eine Blattdicke von 0,28 mm bei einem Widerstand in Querrichtung von 80 N/m. Unter den gleichen Bedingungen weist ein Erzeugnis mit einer einzigen geprägten Lage einen Dickenverlust von nahezu 20 % auf, selbst wenn eine geringe Zunahme des Widerstandes, der kleiner als 9 % ist, festzustellen ist. Durch Erhöhen des Drucks wird eine ähnliche Dicke nur um den Preis eines stark verschlechterten Widerstandes erhalten.
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Gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung wird ein gravierter Zylinder 10 verwendet, der erste Zähnchen und zweite Zähnchen aufweist. Die ersten Zähnchen sind gemäß einem ersten Muster verteilt, das zumindest auf einem Teil der Oberfläche mindestens 30 Zähnchen pro cm2 und vorzugsweise 50 Zähnchen pro cm2 aufweist. Die zweiten Zähnchen) sind gemäß einem zweiten Muster verteilt, wobei die Anzahl der zweiten Zähnchen geringer ist. Die Spitzen der zweiten Zähnchen befinden sich auf einem höheren Niveau als jene der ersten Zähnchen.
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Somit ermöglicht dieser Zylinder die Prägung einer Lage 20 entsprechend den ersten Ausstülpungen, die den ersten Zähnchen entsprechen, und entsprechend den zweiten Ausstülpungen, die den zweiten Zähnchen entsprechen. Die Prägung hat zwei Niveaus. Aufgrund ihrer Erhebung nehmen die zweiten Ausstülpungen der Lage 20, die auf dem Zylinder 10 gebildet sind, den Klebstoff des Leimungszylinders 16 auf.
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Die Verbindung mit der nicht geprägten Lage 40 ist daher durch die zweiten Ausstülpungen gewährleistet. Gemäß dieser weiteren Ausführungsform wird zwischen den auf diese Weise gravierten Zylinder 10 und den Vereinigungszylinder 14 eine zweite nicht geprägte Lage 40' eingeführt, die in 2 durch einen Pfeil gezeigt ist.
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Insbesondere durch korrekte Wahl der Menge des auf die zweiten Ausstülpungen der Lage 20 aufgebrachten Klebstoffs und des Drucks des Vereinigungszylinders werden eine Verteilung des Klebstoffs auf den beiden Flächen der Lage 40 und die Bildung einer Verbindung zwischen der Lage 40' und der Lage 40 auf dem Niveau der Spitzen der zweiten Ausstülpungen gewährleistet.
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Somit wird ein Erzeugnis mit drei Lagen erhalten, das zugleich dick und nachgiebig ist. Anstatt der Aufbringung eines Klebstoffs auf die Spitzen der Ausstülpungen kann er auf die beiden Flächen der ersten nicht geprägten Lage aufgesprüht werden.