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DE60000860T2 - Vorgefertigtes gipsbauelement, insbesondere gipsbauplatte, mit hoher feuerbeständigkeit - Google Patents

Vorgefertigtes gipsbauelement, insbesondere gipsbauplatte, mit hoher feuerbeständigkeit

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DE60000860T2
DE60000860T2 DE60000860T DE60000860T DE60000860T2 DE 60000860 T2 DE60000860 T2 DE 60000860T2 DE 60000860 T DE60000860 T DE 60000860T DE 60000860 T DE60000860 T DE 60000860T DE 60000860 T2 DE60000860 T2 DE 60000860T2
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DE
Germany
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mineral
element according
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mineral additive
weight
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DE60000860T
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Claude Leclerq
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Lafarge Platres SA
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Publication date
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Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft feuerfeste Fertigbauelemente, mit einem Substrat auf der Basis von ausgehärtetem und trockenem Gips. Insbesondere interessiert sich die Erfindung für Fertigbauelemente, die eine relativ geringe mittlere Dicke, beispielsweise von einem bis mehreren Zentimetern, in einer Vorzugsrichtung oder -abmessung aufweisen, mit einer begrenzten flächenbezogenen Masse, beispielsweise etwa 10 kg/m². In dem bevorzugten, jedoch nicht beschränkenden Beispiel wird sich auf Elemente bezogen, sei es von der Art einer Gipsplatte, die auf jeder Seite mit einem Verstärkungsblatt, beispielsweise einem Kartonblatt oder einer Mineralfasermatte (beispielsweise Glasfasern) bedeckt ist, oder von der Art einer Faserplatte, bei der der Gips in der Masse Fasern enthält (beispielsweise Cellulosefasern), die homogen verteilt sind, und allgemein mit dem englischen Wort "GFB" (Gipsfaserplatte) bezeichnet wird.
  • Unter "feuerfest" wird die Eignung verstanden, dass ein solches Fertigbauelement eine Feuerbarriere erzeugt, wobei diese Eignung sich nach zumindest einer der folgenden Eigenschaften versteht:
  • - die Dimensionsstabilität des Elements nach einem Aussetzen einer erhöhten Temperatur über einen vorbestimmten Zeitraum;
  • - die mechanische Beständigkeit des Elements bei erhöhter Temperatur;
  • - die thermische Isolation bei erhöhter Temperatur, die das Element verschafft.
  • Diese Feuerfestigkeit ist länderabhängig durch genaue Normen kodifiziert oder reglementiert. So bezieht man sich in der Bundesrepublik Deutschland für GKF genannte Platten, deren beiden Oberflächen des Substrats auf der Basis von Gips jeweils mit einem Verstärkungsblatt bedeckt sind, das Cellulosefasern in verschlungenem Zustand aufweist, beispielsweise ein Kartonblatt, auf die Norm DIN 18180 (in der Version von September 1989), und die Norm DIN 4102 (Teil IV) (in der Version von März 1994) betreffend Wand- bzw. Mauerbewehrungssysteme, die solche Platten aufweisen.
  • Diese beiden Normen verlangen es insbesondere, Plattenmuster bei Temperaturen von etwa 850ºC während etwa 30 Minuten oder 1 Stunde einer Zugkraft zu unterwerfen. Die Anmelderin verwendet diese Tests unter strengeren Bedingungen, nämlich einer Temperatur von 970ºC oder 1.020ºC während etwa 1 Stunde, und bestimmt unter diesen Bedingungen den Zusammenhalt und die Schrumpfung der Prüflinge. Was die mechanische Beständigkeit betrifft, sollte diese über eine halbe Stunde hinaus vorhanden sein; und was die Dimensionsstabilität betrifft, sollte die Schrumpfung so gering wie möglich sein, beispielsweise in der Größenordnung von 4%, gemessen im abgekühlten Zustand.
  • Heute ist es nach bestem Wissen der Anmelderin nicht bekannt, GFB-Platten herzustellen, die die Feuerfestigkeit der GKF genannten Platten aufweisen.
  • In dem Dokument US-C-3 616 173 ist ein Fertigbauelement der vorstehend definierten Art (geringe Dicke mit begrenzter flächenbezogener Masse) beschrieben und vorgeschlagen worden, im vorliegenden Fall eine Gipsplatte, die mit einem Kartonblatt auf jeder Seite des Substrats aus ausgehärtetem Gips bedeckt ist. Letzteres kann durch Hydratation, beispielsweise durch Anrühren eines Trockenstoffes, erhalten werden, das an Gewichtsanteilen zumindest aufweist:
  • - hauptsächlich, d. h. in der Größenordnung von 71,5 bis 99%, ein hydratisierbares Calciumsulfat (CaSO&sub4;, 1/2 H&sub2;O);
  • - Glasfasern in der Größenordnung von 0,1 bis 1%;
  • - ein mineralisches Additiv, das ein toniges Material, Kolloidkieselerde, Aluminiumoxid oder ein Gemisch zumindest dieser Verbindungen aufweist; dieses mineralische Additiv stellt einen Anteil in der Größenordnung von 0,5 bis 20% dar.
  • Solche Platten weisen gegenüber Feuer eine begrenzte mechanische Beständigkeit auf. In dem Dokument EP 0 470 914 im Namen der Anmelderin sind Platten aus ausgehärtetem Gips beschrieben und vorgeschlagen worden, die nicht nur feuerfest sind, sondern die auch die Eignung haben, dass sich ein Brand nicht ausbreiten kann. Gemäß diesem Dokument ist das Substrat aus ausgehärtetem Gips auf seinen beiden Seiten mit einer Glasmatte bedeckt. Und das Substrat aus ausgehärtetem Gips beinhaltet ein mineralisches Additiv auf der Basis kristallisierter Kieselerde, Kalk und Glimmer.
  • Darüber hinaus ist es anerkannt, dass jede kristalline Kieselerde als mineralische Füllung günstige Wirkungen gegenüber jedem Substrat aus ausgehärtetem Gips, das Feuer unterworfen ist, hat. Insbesondere hat eine kristalline Kieselerde, beispielsweise ein Quarz, eine Dilatationsstufe gegen 600ºC hin, die derart die Schrumpfung des eigentlichen Gipses kompensiert. Dagegen erscheint die Handhabung von kristalliner Kieselerde (SiO&sub2;) in Pulverform, das insbesondere Partikel von geringer Größe aufweisen kann, beispielsweise unterhalb 5 um, unter den Bedingungen und der Umgebung jeder industriellen Herstellung schwierig und delikat.
  • Die vorliegende Erfindung hat zum Ziel, die Feuerfestigkeit von Bauelementen, wie den zuvor definierten, zu verbessern, insbesondere von GFB genannten Faserplatten oder Gipsplatten, die mit Karton bedeckt sind, um ihr Leistungsverhalten gegenüber Feuer auf das höchste heute bekannte Niveau zu bringen, nämlich dasjenige von GKF gemäß den vorstehend spezifizierten Normen DIN 18180 und 4102 (Teil TV), und dies, indem der Anteil an Kieselerde in dem Gipssubstrat begrenzt wird.
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung wurde erkannt, dass, wenn ein mineralisches Additiv verwendet wird, das ein toniges Material aufweist, um die Feuerfestigkeit zu erhöhen, der Gewichtsanteil an mineralischer Kieselerde des Additivs bis auf 15% reduziert werden kann, ohne die Feuerfestigkeit des Bauelements zu beeinträchtigen, in dem das Additiv eingearbeitet und verteilt ist, vorausgesetzt, dass das Additiv mit einem inerten mineralischen Stoff ergänzt wird, der mit dem tonigen Material kompatibel und in dem Substrat aus ausgehärtetem Gips dispergierbar ist.
  • Demzufolge weist das mineralische Additiv erfindungsgemäß im Wesentlichen ein toniges Material, dessen Menge an kristalliner Kieselerde höchstens gleich etwa 15 Gew.-% des mineralischen Additivs beträgt, und ein inertes Ergänzungsmineral auf, das mit dem tonigen Material kompatibel und in dem Substrat aus ausgehärtetem Gips dispergierbar ist.
  • Auf Grund der vorliegenden Erfindung ist, wenn es sich beispielsweise um GFB genannte Faserplatten oder Gipsplatten handelt, die mit Karton bedeckt sind, der Gewichtsanteil des mineralischen Additivs derart, dass letzteres dem Bauelement eine Feuerfestigkeit verleiht, die mit derjenigen einer als GKF bezeichneten Platte identisch ist, die durch die deutschen Normen DIN 18180 und 4102 (Teil IV) definiert ist, insbesondere eine Schrumpfung nicht über 4%.
  • Im Übrigen modifiziert die erfindungsgemäße Lösung nicht wesentlich die unterschiedlichen Herstellungsverfahren dieser Bauelemente, die bis heute bekannt sind, gemäß derer:
  • a) die Gipsplatten durch Gießen einer Platte auf der Basis von Gips zwischen zwei Kartonblätter oder zwei Glasfasermatten erhalten werden;
  • b) ein Schlamm ("Brei") auf der Basis von Cellulosefasern und Gips gemäß einem Verfahren von der Art Papierherstellung gefiltert wird, um GFB genannte Platten zu erhalten;
  • c) ein Gemisch aus Gips, Cellulosefasern und Wasser halbfeucht oder halbtrocken expandiert oder gepresst wird, um ebenso GFB genannte Platten zu erhalten.
  • Und die erfindungsgemäße Lösung ermöglicht es auch, die Gebrauchsqualitäten dieser Fertigbauelemente zu bewahren, beispielsweise ihre "Verschraubbarkeit", d. h. ihre Eignung, die Befestigungsschraubenmontage zu unterstützen, ohne dass der Zusammenhalt des Substrats zerstört wird.
  • Die Erfindung weist außerdem die folgenden sekundären Eigenschaften auf:
  • - das träge Ergänzungsmaterial ist vorzugsweise Dolomit;
  • - das tonige Material weist ein Illit und/oder Kaolin auf;
  • - mit dem hydratisierbaren Calciumsulfat kompatible Mineralfasern, beispielsweise Glasfasern, sind in dem Substrat aus ausgehärtetem Gips mit einem Gewichtsanteil des Trockenstoffes von weniger als 1% verteilt;
  • - das mineralische Additiv ist in dem Substrat auf der Basis von ausgehärtetem Gips mit einer solchen Granulometrie dispergiert, dass die Partikel mit einer Größe von weniger oder gleich 63 um einen Gewichtsanteil von zumindest gleich 85% des mineralischen Additivs ausmachen;
  • - das mineralische Additiv weist in etwa gleichen Gewichtsanteilen das tonige Material, das die Kieselerde enthält, und das inerte Ergänzungsmineral auf;
  • - das mineralische Additiv macht einen Gewichtsanteil des eingeführten Trockenstoffes von zumindest gleich 5% und vorzugsweise zumindest gleich 10% aus;
  • - das Bauelement kann nach einem Verfahren erhalten werden, das aus der Gruppe ausgewählt ist, die jegliche Herstellungsverfahren von Faserplatten GFB von der Art Papierherstellung, jegliche Verfahren von der Art mit halbtrocken oder halbfeucht bezeichneter Pressung und jegliche Herstellungsverfahren von Gipsplatten durch Gießen einer Gipsplatte zwischen zwei Kartonblätter (oder Mineralfasermatten, beispielsweise aus Glasfasern) enthalten.
  • In der gesamten nachfolgenden Beschreibung ist der Begriff "ausgehärteter Gips" Calciumsulfatdihydrat (CaSO&sub4;, 2H&sub2;O) vorbehalten.
  • Unter "hydratisierbarem Calciumsulfat" wird eine mineralische Verbindung oder Zusammensetzung verstanden, die ein wasserfreies Calciumsulfat (Anhydrit II oder III), ein Calciumsulfathalbhydrat (CaSO&sub4;, 1/2 H&sub2;O) aufweist oder daraus besteht, je nachdem, wie die kristalline Form des letzteren ist, α oder β. Eine solche Verbindung wird allgemein durch Brennen eines Naturgipses oder eines rekonstruierten Gipses, beispielsweise Sulfogipses, erhalten.
  • Unter "Cellulosefasern" werden isolierte Elemente wie Fasern, Filamente oder Späne auf der Basis von Naturcellulose, regenerierter Cellulose, wiedergewonnener oder modifizierter Cellulose verstanden; vorzugsweise sind die betrachteten Cellulosefasern diejenigen, die allgemein in die Zusammensetzung von Papier und Karton eingehen.
  • Unter "Mineralfasern" werden anorganische Fasern, beispielsweise Glasfasern, verstanden. Man kann auch anorganische keramische Aluminiumsilicat-Fasern verwenden, wie sie für die Isolation von Heizöfen verwendet werden.
  • Gemäß Tabelle 1 sind zwei (X) bzw. (Y) genannte Zusammensetzungen eines mineralischen Additivs gemäß der vorliegenden Erfindung beschrieben. Das Additiv (X) ist dasjenige, das gemäß den nachfolgenden Beispielen 1.1 und 1.2 verwendet wird. TABELLE 1
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung weist das mineralische Additiv außerdem folgende Eigenschaften einer chemischen Zusammensetzung auf:
  • - sein Gewichtsgehalt an Kieselerde liegt im Bereich zwischen 30 und 50%, und vorzugsweise zwischen 35 und 45%;
  • - sein Gewichtsgehalt an CaO liegt im Bereich zwischen 20 und 35%, und vorzugsweise zwischen 20 und 30%;
  • - sein Gewichtsgehalt an MgO liegt im Bereich zwischen 10 und 25%, und vorzugsweise zwischen 10 und 20%.
  • BEISPIELE: 1/1 Herstellung von Faserplatten GFB durch ein Papierherstellungsverfahren, durch Filtrierung durch Pressung, mit einer großen Menge an anfänglich zugeführtem Wasser (Gewichtsverhältnis zwischen Wasser und hydratisierbarem Calciumsulfat im Bereich zwischen 300 und 800%).
  • Die Platte wird durch folgende sukzessive Schritte gefertigt:
  • - Vorbereiten einer Pulpe durch Mischen von 8 Litern Wasser (aus dem Hahn oder Wasser, das aus dem Plattenfiltrat zurückgewonnen wurde) mit 273 g Zeitungspapier oder regenerierten Cellulosefasern, dann Verbreien mit einem Mischer RAYNERI® Modell Turbotest 207370 während 20 Minuten bei Geschwindigkeit 6, dann während 25 Minuten bei Geschwindigkeit 10.
  • - Abwiegen einer Menge an Pulpe in der Schale eines Apparates Hobart® Modell N-50 G.
  • - Zuführen einer Menge an Glasfasern Vetrotex® E518 22 in die Pulpe.
  • - Abwiegen einer Menge an hydratisierbarem Calciumsulfat (CaSO&sub4;, 1/2 H&sub2;O) in einem separaten Behälter, das durch Brennen eines Gipses erhalten wird, der aus der Entschwefelung von Rauchgasen hervorgegangen ist.
  • - Zuführen des abgewogenen hydratisierbaren Calciumsulfats in den separaten Behälter, und Vermischen durch ein geeignetes mechanisches Mittel einer Menge an mineralischem Additiv der Formel (X).
  • - Zuführen des so zugeschlagenen hydratisierbaren Calciumsulfats in den Hobart-Apparat und Kneten bei der Geschwindigkeit 1 während 15 Sekunden, mit einer Schraube N5B NSF, Abschaben während 15 Sekunden und Kneten bei Geschwindigkeit 1 während 90 Sekunden.
  • - Legen des so erhaltenen Teigs in eine Form, die mit einem durchlässigen Filtertuch versehen ist, mit Abmessungen 25,5 · 25,5 cm² oder 60 · 40 cm² gemäß der gewünschten Größe der Platte.
  • - Pressen mit einer Presse, bis ein Kuchen von etwa 12,5 mm Dicke erhalten ist.
  • - Ausüben des Druckes während zumindest 20 Sekunden, um das Wasser durch die Filtertücher hindurch zu evakuieren, die mit denjenigen einer industriellen Ausrüstung identisch sind.
  • - Ausformen.
  • - Bewahrung bei Umgebungstemperatur bis zur vollständigen Hydratisierung des Calciumsulfats.
  • - Trocknen mit einem geeigneten Temperaturprofil, und zwar ohne den ausgehärteten Gips zu calcinieren.
  • Für sieben Versuche fasst die nachfolgende Tabelle 2 die Eigenschaften der so erhaltenen Platten zusammen, die eine Dicke von etwa 12,5 mm aufweisen, und die nach diesem Protokoll in einer Form mit Abmessungen 25,5 · 25,5 cm² gefertigt wurden.
  • Die Dauer in Minuten, die Feuerbeständigkeit des Prüflings und die Schrumpfung des Prüflings in Prozenten sind unter den Bedingungen der Normen DIN 18180 und DIN 4102 gemessen worden.
  • Ebenso ist die Schrumpfung des Prüflings im abgekühlten Zustand in Prozenten ausgedrückt. TABELLE 2
  • Außer wenn es anders angegeben ist, sind alle Prozente in Gew.-% bezüglich dem Gesamtgewicht des zugeführten Trockenmaterials ausgedrückt.
  • Der letzte Versuch 7 ist ein Kontrollversuch: die Platte wurde ohne mineralisches Additiv und ohne Glasfasern hergestellt. Ohne mineralisches Additiv gemäß der Erfindung ist die Schrumpfung des Prüflings sehr beträchtlich.
  • Der fünfte Versuch entspricht einer Platte, die ohne mineralisches Additiv hergestellt wurde, jedoch mit Glasfasern. Letztere ermöglichen es nicht, die Schrumpfung des Prüflings zu reduzieren.
  • Die weiteren Versuche, die mit dem mineralischen Additiv durchgeführt wurden, zeigen, dass die Schrumpfung signifikant reduziert ist, sogar ohne Zusatz von Glasfasern (vgl. sechster Versuch).
  • 1/2 Herstellung von Faserplatten des Typs GFB durch Pressen gemäß dem halbfeuchten oder halbtrockenem Verfahren
  • Die Platte wurde wie folgt gefertigt:
  • - Vorbereiten einer Papierwolle durch Zermahlen von Zeitungen in einem Apparat PALLMAN® des Typs PMKS 460/8 mit einem 2 mm-Sieb.
  • - Abwiegen einer Menge der Wolle und Zuführen in ein Knetgerät LODIGE® des Typs M20G. RE.
  • - Abwiegen einer Menge an hydratisierbarem Calciumsulfat (CaSO&sub4;, 1/2 H&sub2;O) in einen separaten Behälter, das durch Brennen eines Dihydrates erhalten wurde, das aus der Entschwefelung von Rauchgasen hervorgegangen ist.
  • - Zuführen einer Menge eines mineralischen Additivs der Formel (X) in dieses hydratisierbare Calciumsulfat und Mischen mit einem geeigneten mechanischen Mittel.
  • - Zuführen einer Menge von Glasfasern Vetrotex® E518 22 in das so mit dem Additiv versehene und so erhaltene hydratisierbare Calciumsulfat.
  • - Zuführen des obigen Gemisches, das die Fasern (Wolle) enthält, in das Knetgerät LODIGE® des Typs M20 G. RE, und Kneten während 30 Minuten.
  • - Legen des fertigen Gemisches in eine Form mit Abmessungen 25,5 · 25,5 cm² oder 60 · 40 cm² gemäß der gewünschten Größe der Platte, und Übergießen mit etwa derselben Menge an Wasser (Verhältnis Wasser/Feststoffe etwa gleich 0,5).
  • - Pressen bis zum Erhalten eines Kuchens von 12,5 mm Dicke.
  • - Ausüben des Druckes während zumindest 20 Sekunden, um das überschüssige Wasser und Luft durch das Entwässerungstuch hindurch zu evakuieren, das sich im unteren Bereich des Filters befindet und das identisch mit demjenigen einer industriellen Ausstattung ist.
  • - Ausformen.
  • - Bewahren auf Umgebungstemperatur bis zur vollständigen Hydratisierung des Calciumsulfats.
  • - Trocknen mit einem ausgehend von Wasser geeigneten Temperaturprofil, ohne den ausgehärteten Gips zu calcinieren.
  • Für zwei Versuche fasst die Tabelle 3 die Eigenschaften der Platten zusammen, die eine Dicke von etwa 12,5 mm aufweisen, und die nach diesem Protokoll in einer Form mit Abmessungen 25,5·25,5 cm² gefertigt wurden, und unter den selben Testbedingungen, die in den Normen DIN 18180 und DIN 4102 beschrieben sind. TABELLE 3
  • Die obige Tabelle 3 zeigt, dass, wenn der Prüfling ohne mineralisches Additiv gemäß der Erfindung hergestellt wurde, er am Ende von 30 Minuten zerbricht. Die gemessene Schrumpfung in diesem Moment erreicht 9%.
  • 2/1 Vergleichsversuche von Prüflingen, die im Labor und in einer industriellen Produktionslinie erhalten wurden, für kartonierte Gipsplatten, die durch ein Verfahren zum Gießen einer Gipsplatte zwischen zwei Kartonblättern erhalten wurden.
  • Die Tabelle 4 definiert verschiedene Versuche, die zum Vergleich zwischen herkömmlichen mineralischen Füllungen und dem mineralischen Additiv gemäß der vorliegenden Erfindung durchgeführt wurden. In dieser Tabelle:
  • - bezeichnet "Quarz C400" eine feine kristalline Kieselerde, die von der Firma SIFRACO verkauft wird;
  • - bezeichnet "Kaolin K13" ein fertiges kaolinisches Silicat, das von der Firma SIKA verkauft wird;
  • - ist Dolomit ein Dolomit der Firma LHOIST mit einer Granulometrie von mehr als 200 um.
  • Unter "Gipsplatte" werden Platten verstanden, deren Substrat aus ausgehärtetem Gips eine Dicke von 12,5 mm aufweist, und beidseits mit Kartonblättern bedeckt ist, die mit dem Gips verbunden sind, mit folgenden Eigenschaften:
  • - Dicke der Kartonblätter: etwa 0,3 mm;
  • - flächenbezogene Masse der Platte: etwa 10,5 kg/mm².
  • Der verwendete Gips ist durch Brennen eines Sulfogipses erhalten worden. TABELLE 4 Feuerschrumpfung der Gipsplatten
  • Die Versuche 1 und 2 sind Kontrollversuche.
  • Es ist festzustellen, dass die verschiedenen anderen als das mineralische Additiv gemäß der vorliegenden Erfindung mineralischen Zusätze die Feuerschrumpfung verbessern. Aber die besseren Ergebnisse werden mit einem mineralischen Additiv gemäß der Erfindung erhalten und können das Leistungsverhalten bezüglich Feuerfestigkeit der "GKF" genannten Platten erreichen.
  • Das Dolomit allein, vgl. vor allem Versuch 6, hat keine sehr günstige Wirkung auf die Schrumpfung. 2/2 Vergleichsversuche der Feuerfestigkeit gemäß den Normen für GKF genannte Platten von Prüflingen von kartonierten Gipsplatten, die auf einer industriellen Linie gefertigt wurden und das mineralische Additiv gemäß der Erfindung und Glasfasern enthalten. Tabelle 5
  • (1): Schrumpfung bei 60 mn in Längsrichtung des Feuerversuchs auf Zug 0,16 kg/cm² bei 970ºC;
  • (2): Schrumpfung bei 30 mn in Querrichtung des Feuerversuchs auf Zug 0,16 kg/cm² bei 970ºC;
  • (3): Schrumpfung bei 60 mn in Längsrichtung des Feuerversuchs auf Zug 0,16 kg/cm² bei 1020ºC;
  • (4): Schrumpfung bei 30 mn in Querrichtung des Feuerversuchs auf Zug 0,16 kg/cm² bei 1020ºC.
  • Es ist festzustellen, dass die Schrumpfung der mit dem erfindungsgemäßen mineralischen Additiv hergestellten Prüflinge gering ist, nämlich weniger als 4%.

Claims (13)

1. Feuerfestes Fertigbauelement, das eine relativ geringe mittlere Dicke aufweist, mit einem Substrat auf der Basis von ausgehärtetem Gips, wobei das Substrat durch Hydratation, beispielsweise Anrühren eines Trockenstoffes erhalten werden kann, der hauptsächlich zumindest ein hydratisierbares Kalziumsulfat und ein mineralisches Additiv in getrennter Form aufweist, das ein toniges Material aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß das mineralische Additiv im wesentlichen ein toniges Material, dessen Menge an kristalliner Kieselerde höchstens gleich etwa 15 Gew.-% des mineralischen Additivs beträgt, und ein inertes Ergänzungsmineral aufweist, das mit dem tonigen Material kompatibel und in dem Substrat aus ausgehärtetem Gips dispergierbar ist.
2. Element nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Gewichtsanteil des mineralischen Additivs derart ist, daß letzteres dem Bauelement eine Feuerfestigkeit, die mit derjenigen einer als GKF bezeichneten Platte identisch ist, die durch die deutschen Normen DIN 18180 und 4102 (Teil IV) definiert ist, insbesondere eine Schrumpfung nicht über 4%, verleiht.
3. Element nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das inerte Ergänzungsmineral Dolomit ist.
4. Element nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das tonige Material ein Illit und/oder Kaolin ist.
5. Element nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Seiten einer Platte aus ausgehärtetem Gips jeweils mit einer Matte aus Mineralfasern, beispielsweise Glasfasern, bedeckt sind.
6. Element nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß mit dem hydratisierbaren Kalziumsulfat kompatible Mineralfasern, beispielsweise Glasfasern, in dem Substrat aus ausgehärtetem Gips mit einem Gewichtsanteil des Trockenstoffes von weniger als 1% verteilt sind.
7. Element nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Flächen des Substrats aus ausgehärtetem Gips jeweils mit einem Kartonblatt, das mit dem Substrat verbunden ist, bedeckt sind.
8. Element nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das mineralische Additiv in dem Substrat auf der Basis von ausgehärtetem Gips mit einer solchen Granulometrie dispergiert ist, daß die Partikel mit einer Größe von weniger oder gleich 63 um einen Gewichtsanteil von zumindest gleich 85% des mineralischen Additivs ausmachen.
9. Element nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das mineralische Additiv in etwa gleichen Gewichtsanteilen das tonige Material, das die Kieselerde enthält, und das inerte Ergänzungsmineral aufweist.
10. Element nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das mineralische Additiv einen Gewichtsanteil des eingeführten Trockenstoffes von zumindest gleich 5% und vorzugsweise zumindest gleich 10% ausmacht.
11. Bauelement nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß es nach einem Verfahren erhalten werden kann, das aus der Gruppe ausgewählt ist, die jegliche Herstellungsverfahren von Faserplatten GFB von der Art Papierherstellung, jegliche Verfahren von der Art mit halbtrocken oder halbfeucht bezeichneter Pressung und jegliche Herstellungsverfahren von Gipsplatten durch Gießen einer Gipsplatte zwischen zwei Kartonblätter oder Mineralfasermatten umfaßt.
12. Mineralisches Additiv in getrennter Form, das ein toniges Material aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß das pulverförmige mineralische Additiv im wesentlichen ein toniges Material, dessen Menge an kristalliner Kieselerde höchstens gleich etwa 15 Gew.-% des mineralischen Additivs beträgt, und ein inertes Ergänzungsmaterial aufweist, beispielsweise auf der Basis von Dolomit, das mit dem tonigen Material kompatibel und in jeglichem Substrat aus ausgehärtetem Gips dispergierbar ist.
13. Verwendung eines Additivs nach Anspruch 12 zur Herstellung eines Bauelements, das ein Substrat auf der Basis von Gips aufweist.
DE60000860T 1999-02-12 2000-02-03 Vorgefertigtes gipsbauelement, insbesondere gipsbauplatte, mit hoher feuerbeständigkeit Expired - Fee Related DE60000860T2 (de)

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FR9901883A FR2789677B1 (fr) 1999-02-12 1999-02-12 Element de construction prefabrique a base de platre, et en particulier plaque a base de platre, presentant une resistance au feu amelioree
PCT/FR2000/000261 WO2000047535A1 (fr) 1999-02-12 2000-02-03 Element de construction prefabrique a base de platre, et en particulier plaque a base de platre, presentant une resistance au feu amelioree

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DE60000860D1 DE60000860D1 (de) 2003-01-09
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