DE60000814T2 - Schachtel und kartonzuschnitt mit einem aufreisswandteil - Google Patents
Schachtel und kartonzuschnitt mit einem aufreisswandteilInfo
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Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft eine Verpackungsschachtel aus Karton bzw. Wellpappe, die aus einem einstückigen Zuschnitt gebildet wird und eine abreißbare Wand enthält.
- Sie betrifft auch einen Zuschnitt zum Bilden einer derartigen Verpackungsschachtel mit teilweisem Vorschneiden der Verbindungslinien durch ein Perforiermesser, um eine abreißbare Wand zu erhalten.
- Sie findet insbesondere, jedoch nicht ausschließlich im Gebiet von Verpackungen für starre Waren (Glasgefäße, Dosen...) oder halbstarre Waren (Säcke...) Anwendung, die es ermöglichen, die Waren außerhalb ihrer Transportverpackung in einfacher Weise unmittelbar, sauber und attraktiv darzubieten, insbesondere in Regalen von Verbrauchermärkten.
- Es sind bereits Verpackungsschachteln (EP 0 637 548) bekannt, die eine schnelles Lösen des oberen Teils der Schachtel vom unteren, behälterförmigen Teil ermöglichen, wodurch eine schnelle Präsentation des Inhalts der Verpackung im genannten Behälter möglich ist.
- Eine derartige Schachtel besteht jedoch aus zwei aneinandergeklebten, unterschiedlichen Zuschnitten und ist mit dem Nachteil behaftet, dass sie es nicht gestattet, sämtliche Waren einfach, schnell und vollständig aus der Packung zu entnehmen, um sie in Reihe fluchtend in einem Regal darzubieten.
- Es ist auch eine Schachtel bekannt (US-A-3,533,549), die aus einem Zuschnitt mit durch manuelles Abreißen des Deckels erhaltener Öffnung an der Oberseite und mit verstärktem Griff. Eine derartige starre Schachtel ermöglicht es nicht, die in dieser enthaltenen Waren einfach zu entnehmen, um sie im Regal aufzustellen.
- Die vorliegende Erfindung zielt darauf ab, einen Zuschnitt und eine Schachtel anzugeben, die besser den Anforderungen in der Praxis als die bisher bekannten genügen, indem sie insbesondere die vollständige Entnahme aus der Verpackung durch wenige einfache Handhabungen gestattet, wodurch eine einwandfreie Darbietung in Regalen von Verbrauchermärkten möglich ist.
- Ferner gestattet die Erfindung ein automatisches Aufstellen mit hohem Arbeitstakt (über zwanzig Schachteln pro Minute), wobei die erhaltenen Schachteln eine hohe Festigkeit aufweisen und zudem einfach auf Paletten zu stapeln sind.
- Auch ermöglicht sie es, besser als bisher einen einwandfrei kontrollierbaren, einfachen und zu 100% zuverlässigen Schnitt bei optimierter Festigkeit des abzureißenden Bereichs zu gewährleisten, um jeder Gefahr eines unbeabsichtigten Abreißens der Befestigungspunkte vorzubeugen, beispielsweise aufgrund eines Stoßes auf den empfindlicheren Bereich oder einer heftigen Bewegung der Waren im Inneren der Verpackung.
- Diese Verbesserung stellt sich dann als besonders nützlich heraus, wenn es sich um am Umfang einer ganzen Seite der Verpackung ausgeführte Perforationen handelt, bei der die Gefahr eines Einreißens der vorgeschnittenen Teile hoch ist, vor allem in der Mitte der Kanten dieser Seite, wo die Kraft am höchsten ist.
- Zu diesem Zweck schlägt die vorliegende Erfindung insbesondere eine Schachtel aus blattförmigem Kartonmaterial bzw. Wellpappe nach Anspruch 1 vor.
- Dazu sind zwischen der durch ein abreißbares Feld gebildeten Wand und den weiteren angrenzenden Feldern (Boden, Deckel und angrenzende Seitenwände) vollständig vorgeschnittene Verbindungslinien vorgesehen.
- Unter vorgeschnittener Verbindungslinie zwischen zwei Feldern, die jeweils von einem Abschnitt bzw. einer oder mehreren Umschlagklappen des Zuschnitts gebildet werden, ist eine Verbindungslinie zu verstehen, die aus einigen Befestigungspunkten oder Befestigungsteilen zwischen den beiden Feldern besteht, wodurch die beiden Felder durch Abreißen der Verbindungslinie leicht voneinander gelöst werden können, wobei eine senkrecht zur Linie ausgeübte Zugkraft und ein progressives Abtrennen der Befestigungspunkte nacheinander kombiniert werden.
- Die vorgeschnittenen Verbindungslinien sind somit dazu vorgesehen, eine gute Festigkeit in Richtung der Linie und/oder sollange nicht mit dem Einreißen begonnen wird, zu gewährleisten.
- Vorteilhaft kann mit einem festeren Punkt ein beginnendes Einreißen auf beiden Seiten der Linie und/oder in der Mitte vermieden werden.
- Ebenso ist nachfolgend unter einem abreißbaren, vorgeschnittenen Bereich ein abzureißender Bereich zu verstehen, der nur über einige Befestigungspunkte oder -teile mit dem restlichen Zuschnitt zusammenhält und der dadurch mittels Zugkraft senkrecht zur Ebene des Zuschnitts (wenige Newton, beispielsweise 5 bis 10 N) leicht vom Zuschnitt zu lösen ist.
- Somit sind der vorgeschnittene Bereich und/oder die vorgeschnittenen Linien dazu vorgesehen, in senkrechter Richtung eine hohe Festigkeit zu gewährleisten, solange die Kraft im wesentlichen in der Ebene der Wände ausgeübt wird. Diese Festigkeit genügt insbesondere, um den Transport der Waren zu ermöglichen, selbst wenn die Verpackung am oberen Teil ergriffen wird.
- Gewöhnlich werden die vorgeschnittenen Linien durch punktierte Perforierung des Kartons mit Schneidmessern erhalten, die als "Perforiergänge" bezeichnet werden. Die punktieren Linen werden somit durch regelmäßiges Abwechseln von sogenannten "geschnittenen" Perforierstrichen und sogenannten "Befestigungspunkte" bildenden nicht perforierten Strichen definiert.
- Der Abstand zwischen zwei Befestigungspunkten, oder anders ausgedrückt die Schneidlänge ist mit D1 bezeichnet, während der Abstand zwischen zwei Schneidgängen, oder anders ausgedrückt, die Länge eines Befestigungspunkts mit D2 bezeichnet ist.
- Somit wird allgemein ein Perforierprofil mit einer Folge von zwei Ziffern bezeichnet, die D1 und D2 entsprechen und durch einen Punkt getrennt sind. Die Werte D1 und D2 sind an ein und derselben Schnittlinie stets konstant.
- Beispielsweise besteht eine Naht 8.3 aus einer Abwechslung von Schnitten mit 8 mm Länge und Befestigungspunkten mit 3 mm Länge.
- Da im vorliegenden Fall die von den punktierten Linien gebildete Strecke auch als Faltlinie dienen soll, haben die Nähte auch die Funktion einer sogenannten "Kehlung", d. h. die Befestigungspunkte zwischen den Perforierungen werden durch tiefere Gänge niedergedrückt, um das spätere Umfalten um die betreffende Linie zu erleichtern.
- Ebenso wie die einfachen Schneidmesser oder -gänge oder die Kehlungsgänge, sind die Perforiermesser im allgemeinen aus Stahl hergestellt und über einen Teil ihrer Höhe in eine Holzform eingelassen, die beim Andrücken auf den zuzuschneidenden Karton deren Steifigkeit gegen seitliche Verformungen gewährleistet.
- Die Schwierigkeit beim Auswählen einer Teilung besteht darin, diejenige auszuwählen, mit der ein einfaches, schnelles und sauberes Abreißen für den Benutzer erreicht werden kann und dabei ein unbeabsichtigtes Einreißen der Befestigungspunkte durch irgendeine andere Ursache vermieden wird.
- Damit ist der Fachmann in Abhängigkeit von der Beschaffenheit und der Flächenmasse der Papiere sowie von der Dicke der Wellpappe aufgefordert, die Werte von D1 und D2 so zu variieren, dass der bestmögliche Kompromiss gefunden wird.
- Je höher der Wert von D2 ist, desto höher ist die zum Abreißen erforderliche Kraft.
- Je geringer der Wert von D1 ist, desto mehr Abreißpunkte bestehen über einen definierten Abstand und desto höher ist die Kraft.
- Jedoch besteht abgesehen von einem bestimmten Wert für D2 die Gefahr, dass das Abreißen nicht entlang der vorgesehenen Strecke erfolgt, sondern davon abweicht, wodurch das Erscheinungsbild des Schnitts wesentlich beeinträchtigt wird.
- In der Abbildung von Fig. 1 ist beispielsweise die Veränderlichkeit der Abreißkraft eines Befestigungspunktes in Abhängigkeit von der Länge des Befestigungspunkts in Millimeter für eine bestimmte Art von Karton gezeigt.
- Die Abreißbereiche aus dem Stand der Technik erreichen nicht immer einen zufriedenstellenden Kompromiss zwischen leichter Abreißbarkeit und Festigkeit.
- Bei einer vorteilhaften Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist vorgesehen, veränderliche Verbindungslinien über ein und dieselbe Länge der Perforiernaht zu schaffen, wobei zunutze gemacht werden kann, dass die auf den abzureißenden Bereich ausgeübte Abreißkraft in Abhängigkeit vom Winkel zwischen der ausgeübten Kraft und der Wand mit den Befestigungspunkten veränderlich ist und die auf den Befestigungspunkt übertragene Energie Funktion der Geschwindigkeit ist, mit der die Bewegung ausgeführt wird.
- Diese veränderlichen Festigkeitsbereiche werden durch Veränderung der Abstände D1 und D2 auf ein und derselben Naht erhalten.
- Somit kann ein Ende der punktierten Linie mit einem größeren Abstand D1 und einem kleineren Abstand D2 beginnen, so dass das Abtrennen leicht zu beginnen ist und zur Mitte der punktierten Linie hin eine hohe Geschwindigkeit erreicht wird, woraufhin bei Annäherung des Mittelpunkts der Wert D1 immer weiter vermindert und der Wert D2 erhöht wird, um einen höheren Abreißwiderstand zu erhalten, wonach bei fortschreitender Annährung an das andere Ende der punktierten Linie D1 wieder erhöht und D2 vermindert wird.
- Die Erfindung schlägt somit auch eine Verpackungsschachtel aus blattförmigem Kartonmaterial bzw. Wellpappe vor, die eine abreißbare Wand enthält, welche mit teilweise vorgeschnittenen Verbindungslinien versehen ist, die eine Naht mit geschnittenen Bereichen der Länge D1 aufweist, die durch Befestigungspunkte der Länge D2 paarweise voneinander getrennt sind, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eine der Längen D1 und D2 entlang der Naht veränderlich ist.
- Die Erfindung schlägt auch eine Verpackungsschachtel vor, die aus einem einzigen Zuschnitt aus blattförmigem Kartonmaterial bzw. Wellpappe gebildet wird und eine erste senkrechte Wand enthält, die über Verbindungslinien mit den Wänden des Bodens, der Oberseite und den angrenzenden Seitenwänden der Schachtel verbunden ist, dadurch gekennzeichnet, dass die genannten Verbindungslinien vorgeschnitten sind und die der ersten Wand gegenüberliegende senkrechte Wand fest mit der Bodenwand verbunden ist, und zwar durch zumindest einen abreißbaren, vorgeschnittenen Bereich, der durch einfaches Ziehen ablösbar ist, und/oder durch einen oder mehrere Klebepunkte, die durch einfaches Ziehen manuell lösbar sind.
- Unter "durch einfaches Ziehen ablösbar" ist ein Lösen durch manuelles Entfernen mittels einer senkrecht zu den Wänden ausgeübten Kraft zu verstehen.
- Wie bereits erwähnt, sind der bzw. die teilweise vorgeschnittenen Bereiche und/oder der bzw. die Klebepunkte dazu vorgesehen, eine hohe Festigkeit in senkrechter Richtung zu haben, d. h. solange die Kräfte im wesentlichen in der Ebene der Wände ausgeübt werden.
- Wenn jedoch die zwischen den Wänden ausgeübte Abtrennkraft direkt senkrecht zu den Wänden ist, so werden diese leicht manuell voneinander gelöst, ohne Aufblätterung des Kartons, beispielsweise mit einer Kraft in der Größenordnung von 5 bis 10 N, vorteilhaft und beispielsweise nach Überschreiten eines festeren Punkts, der dem Benutzer eine zusätzliche Kraft von einigen N abverlangt, der beispielsweise seinen Daumen als Schieber und/oder als Hebelarm zum Überschreiten dieses festeren Punkts benutzt.
- Ferner ist anzumerken, dass solange die erste Seitenwand der Schachtel nicht manuell durch den Benutzer abgerissen wird, die Schachtel ihre Steifigkeit beibehält, was ein die Gefahr eines Einreißens begünstigendes Aufspreizen bzw. Aufklaffen unterbindet, das im übrigen vorteilhaft noch durch den oben erwähnten festeren Punkt verhindert wird.
- Gemäß einer besonderen Ausführungsform der Erfindung können mit Hilfe eines Schneidmessers für blattförmiges Kartonmaterial bzw. Wellpappe vorgeschnittene Linien mit einer Teilung vorgesehen werden, die Schneidbereiche der Länge D1 aufweist, die durch ausgenommene Bereiche der Länge D2 paarweise voneinander getrennt sind, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eine der Längen D1 und D2 entlang der Teilung veränderlich ist.
- Vorteilhaft weist die Teilung eine erste Zone mit Schneidbereichen einer ersten größeren Länge D1 auf, gefolgt von einer zweiten Zone einer Länge D1', die kleiner ist als D1.
- Bei vorteilhaften Ausführungsformen wird auf die eine und/oder andere der nachfolgenden Maßnahmen zurückgegriffen.
- - Die an die erste Wand angrenzenden Seitenwände sind fest mit der Bodenwand über zumindest einen vorgeschnittenen, abreißbaren Bereich verbunden, der beispielsweise im wesentlichen rechteckförmig ist und durch einfaches Ziehen ablösbar ist, und/oder durch einen oder mehrere Klebepunkte, die durch einfaches Ziehen manuell lösbar sind.
- - Bei durch Abschnitte und/oder Umschlagklappen des Zuschnitts gebildeten Schachtelwänden werden die vorgeschnittenen, abreißbaren Bereiche entlang einer zum Rand des Abschnitts und/oder der entsprechenden Umschlagklappe offenen Linie eingeschnitten.
- Die Erfindung schlägt auch einen Zuschnitt vor, mit dem die Schachtel wie vorangehend beschrieben erhalten werden kann.
- Die Erfindung schlägt auch einen Zuschnitt aus blattförmigen Kartonmaterial bzw. Wellpappe zum Herstellen einer Verpackungsschachtel gemäß Anspruch 17 vor.
- Bei vorteilhaften Ausführungsformen wird auf die eine und/oder andere der nachfolgenden Maßnahmen zurückgegriffen.
- - Die zweite und die dritte Verbindungslinie sind Faltlinien, welche den ersten Abschnitt mit angrenzenden Umschlagklappen verbinden, die dazu bestimmt sind, zumindest teilweise die Seitenwände der Schachtel zu bilden, und die vierte Verbindungslinie ist eine Linie, welche den ersten Abschnitt mit einem dritten Abschnitt verbindet, der dazu bestimmt ist, die Oberseite der Schachtel zu bilden.
- Die zweite und die dritte Verbindungslinie sind Faltlinien, welche den ersten Abschnitt mit zwei angrenzenden Abschnitten verbinden, die dazu bestimmt sind, die Wände der Schachtel zu bilden, und die vierte Verbindungslinie ist eine Linie, welche den ersten Abschnitt mit einer oberen Umschlagklappe verbindet, die dazu bestimmt ist, zumindest teilweise die Oberseite der Schachtel zu bilden.
- - Die seitlichen Umschlagklappen des zweiten Abschnitts sind jeweils mit einem vorgeschnittenen, abreißbaren Bereich versehen, der beispielsweise rechteckförmig ist.
- - Die vorgeschnittenen, abreißbaren Bereiche der beiden seitlichen Umschlagklappen des zweiten Abschnitts sind entlang einer offenen Linie eingeschnitten, dessen eine Seite ganz nach außerhalb der Umschlagklappen freigelegt ist.
- - Die vorgeschnittenen, abreißbaren Bereiche der beiden seitlichen Umschlagklappen des zweiten Abschnitts befinden sich auf der Seite des ersten Abschnitts.
- - Jede der seitlichen Umschlagklappen des zweiten Abschnitts enthält zumindest einen zusätzlichen vorgeschnittenen, abreißbaren Bereich.
- - Die vierte Verbindungslinie ist hutförmig beiderseits der Faltlinie zwischen dem ersten Abschnitt und dem angrenzenden Feld ausgeführt.
- - Zumindest dem einen vorgeschnittenen, abreißbaren Bereich des vierten Abschnitts und der vorgeschnittenen vierten Verbindungslinie sind jeweils Mittel zum Ergreifen zugeordnet, die beispielsweise einen im Zuschnitt ausgesparten Teil enthalten, der das Ergreifen zum Abreißen durch einen Benutzer ermöglicht.
- Die Erfindung wird beim Lesen der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsformen besser verständlich, die sich nur beispielhaft und nicht einschränkend verstehen. Die Beschreibung bezieht sich auf die beigefügten Zeichnungen, worin zeigen:
- - Fig. 1 eine Draufsicht auf einen Zuschnitt gemäß einer ersten Ausführungsform der Erfindung,
- - Fig. 2 eine Draufsicht auf eine weitere Ausführungsform der Umschlagklappen des zweiten Abschnitts des Zuschnitts nach Fig. 1,
- - Fig. 3 eine Draufsicht auf eine weitere Ausführungsform der Umschlagklappen des zweiten Abschnittes des Zuschnitts nach Fig. 1,
- - Fig. 4 ein Schaubild beim Bilden und Öffnen einer Verpackungsschachtel mit dem zuvor verbundenen Zuschnitt nach Fig. 1,
- - Fig. 5 eine Draufsicht auf eine durchgehende Bahnbreite aus zugeschnittenem Karton zum Bilden der Zuschnitte nach Fig. 1,
- - Fig. 6 eine Draufsicht auf eine weitere Ausführungsform des erfindungsgemäßen Zuschnitts,
- - Fig. 7 ein Schaubild beim Bilden einer Verpackungsschachtel aus einem Zuschnitt nach Fig. 1 durch Einhüllen der Ladung mit dem Zuschnitt,
- - Fig. 8 eine Draufsicht einer weiteren Ausführungsform des erfindungsgemäßen Zuschnitts,
- - Fig. 9 ein Schaubild beim Bilden einer Schachtel aus einem Zuschnitt wie anhand Fig. 8 beschreiben,
- - Fig. 10 eine Kennlinie, welche die Veränderlichkeit der Abreißkraft eines Befestigungspunktes für eine bestimmte Kartonart zeigt,
- - Fig. 11 ein Schneidmesser, das zum Zuschneiden der Zuschnitte gemäß einer Ausführungsform der Erfindung Anwendung finden kann, und eine Wand der Verpackung nach dem Zuschneiden, und
- - Fig. 12 ein Schneidmesser mit progressivem Profil gemäß einer weiteren Ausführungsform, das in Verbindung mit der Erfindung Anwendung finden kann.
- In der nachfolgenden Beschreibung werden für einander entsprechende Teile die gleichen Bezugszeichen verwendet.
- Fig. 1 zeigt einen Zuschnitt 1 aus doppelseitiger Wellpappe mit einer Dicke von beispielsweise 3 mm. Der Zuschnitt wird aus einer Folge von vier rechteckförmigen Abschnitten 2, 3, 4 und 5 gebildet, die über Faltlinien miteinander verbunden sind.
- Insbesondere enthält die Folge einen ersten Abschnitt 2, der dazu bestimmt ist, eine Seitenwand der Schachtel zu bilden und über eine mit einer Faltlinie zwischen den Abschnitten übereinstimmende erste Verbindungslinie 6 mit einem zweiten Abschnitt 3 verbunden ist, der dazu bestimmt ist, den Boden der Schachtel zu bilden, und über eine zweite Linie 7 bzw. eine dritte Verbindungslinie 8, welche auch Faltlinien bilden, mit zwei angrenzenden Umschlagklappen 10 und 11 verbunden ist, die rechteckförmig bzw. im wesentlichen rechteckförmig sind.
- Der erste Abschnitt 2 ist ferner mit einem rechteckförmigen dritten Abschnitt 4 verbunden, und zwar über eine vierte Verbindungslinie 9, die aus einer hutförmigen Linie besteht. Die Linie 9 verläuft beiderseits einer Faltlinie 12, die parallel verläuft und sich auf der der Faltlinie 6 gegenüberliegenden Seite befindet, um die gegenüberliegende Kante der Schachtel zu bilden.
- Die Folge umfasst einen rechteckförmigen vierten Abschnitt, der dazu bestimmt ist, die der ersten Wand 2 gegenüberliegende Wand der Schachtel zu bilden.
- Die erste, zweite, dritte und vierte Verbindungslinie 6, 7, 8, 9 ist jeweils erfindungsgemäß vorgeschnitten.
- Die Verbindungslinie 9 ermöglicht es, zwei rechteckförmige oder trapezförmige Abschnittsteile 13 und 14 zu bestimmen, die sich auf beiden Seiten eines trapezförmigen Mittelbereichs 15 befinden, der beiderseits der Linie verläuft und einen Teil enthält, der sich am dritten Abschnitt 4 befindet und durch eine Öffnung oder Ausnehmung 16 bestimmt ist, die im genannten dritten Abschnitt ausgeführt ist, der die Oberseite der Schachtel bilden soll.
- Die Linie 15 hat somit eine Ω-Form bzw. eine Hutform.
- Die Ausnehmung ist beispielsweise rechteckförmig und/oder dreieckförmig und ermöglicht es dem Benutzter, einen oder mehrere Finger so einzuführen, dass er die vom ersten Abschnitt 2 gebildete erste Wand abreißen kann.
- Jeder der Abschnitte 3, 4 und 5 enthält auch auf beiden Seiten und in Verlängerung der beiden Abschnitte 10 und 12 des ersten Abschnitts 2 rechteckförmige oder im wesentlichen rechteckförmige Umschlagklappen 17, 18; 19, 20 und 21, 22, welche nach erfolgtem Aufstellen der Schachtel mit den Umschlagklappen des ersten Abschnitts so zusammenwirken können, dass sie die durchbrochenen gegenüberliegenden Seitenwände der Schachtel bilden können.
- Der zweite Abschnitt 3 enthält an der dem ersten Abschnitt gegenüberliegenden Seite einen Satz 23 von drei rechteckförmigen bzw. im wesentlichen rechteckförmigen Umschlagklappen, nämlich eine mittlere Umschlagklappe 24, die über eine Faltlinie 25 mit dem zweiten Abschnitt verbunden ist, und zwei kleinere Endumschlagklappen 26, die über in Verlängerung bzw. im wesentlichen in Verlängerung der Faltlinie 25 liegende Faltlinien 27 mit den beiden seitlichen Umschlagklappen 17 bzw. 18 des dritten Abschnitts 3 verbunden sind.
- Diese beiden seitlichen Umschlagklappen 17 und 18 enthalten ihrerseits jeweils auf der Seite des ersten Abschnitts 2 einen vorgeschnittenen, abreißbaren Bereich 28, 29, der entlang einer offenen Linie eine Seite 30, 31 enthält, die ganz nach außerhalb der Umschlagklappen einerseits und des ersten Abschnitts andererseits freigelegt ist.
- Der vierte Abschnitt 5 enthält seinerseits an seinem äußeren Rand 32, der dem dritten Abschnitt 4 gegenüberliegt, einen vorgeschnittenen, abreißbaren Bereich 33, der beispielsweise rechteckförmig oder trapezförmig ist und mit der mittleren Umschlagklappe 24 des zweiten Abschnitts 3 zusammenwirken kann.
- Dieser vorgeschnittene Bereich 33 ist zum Abschnitt 5 hin mit einem im genannten vierten Abschnitt 5 ausgesparten Teil 34 verlängert, der zum Ergreifen der Wand dient, um nach Bilden des Zuschnitts zum Herstellen einer Verpackung ein einfaches Ausreißen zu ermöglichen.
- In Fig. 2 und 3 sind weitere Ausführungsformen der Umschlagklappen des zweiten Abschnitts 3 gemäß der Erfindung dargestellt.
- Fig. 2 zeigt somit einen zweiten Abschnitt 3, der mit zwei seitlichen Umschlagklappen 17' und 18' versehen ist, die jeweils mit einer Endumschlagklappe 26 versehen sind. Die beiden Umschlagklappen 17' und 18' sind jeweils mit zwei teilweise vorgeschnittenen Bereichen 36 und 36, 37 und 38 versehen, die rechteckförmig bzw. im wesentlichen rechteckförmig und zur Längsachse 39 des Zuschnitts paarweise symmetrisch sind.
- Die Bereiche 35 und 37 befinden sich am Ende der Umschlagklappen, das zum ersten Abschnitt 2 gerichtet ist, und liegen an drei Seiten frei.
- Die Bereiche 36 und 38 befinden sich am anderen Ende der Umschlagklappen und liegen an zwei Seiten frei, wodurch in der Umschlagklappe 17', 18' ein zum Abschnitt 3 hin sich verjüngender Teil 39, 40 gebildet werden kann.
- Fig. 3 zeigt eine weitere Ausführungsform der Umschlagklappen 17", 18" des zweiten Abschnitts 3 gemäß der Erfindung.
- Jede Umschlagklappe ist mit zwei vorgeschnittenen Bereichen 28' und 29' von der Art wie die anhand Fig. 1 beschriebenen Teile 28 und 29 und mit zwei weiteren vorgeschnittenen Teilen 41 und 42 versehen, die nur an einer, mit dem äußeren Rand der Umschlagklappe übereinstimmenden Seite frei liegen.
- Bei dieser Ausführungsform weisen die Umschlagklappen 17", 18" keine kleineren Endumschlagklappen auf.
- Jedoch enthält die mittlere Umschlagklappe 43 des Abschnitts 3 zwei kleinere, endseitige Laschen oder Umschlagklappen 44, die zum Bilden einer erfindungsgemäßen Schachtel umgeklappt werden können.
- Dies geht nachfolgend insbesondere anhand von Fig. 4 hervor, die ein Schaubild 45 einer ersten Ausführungsform zum Bilden der Schachtel aus dem vorangehend beschriebenen Zuschnitt 1 zeigt.
- Ausgehend vom Zuschnitt 1, der zuvor über die mittlere Umschlagklappe 24 mit dem vorgeschnittenen Bereich 33 des vierten Zuschnitts 5 verbunden wurde, wird der Zuschnitt bei 46 geöffnet und dann rechtwinklig aufgestellt (Schritt 47).
- In die Verpackung wird seitlich die Ladung 48 eingeführt, wie bei 49 dargestellt ist, um anschließend die seitlichen Umschlagklappen, welche die Seitenwände der Schachtel bilden sollen, nach vorhergehender Beleimung insbesondere der teilweise vorgeschnittenen Bereiche 28, 29 beispielsweise mit einem Leim vom Typ holt melt so umzuschlagen, dass die Schachtel gebildet wird, wie sie am Ende der Bildung bei 50 dargestellt ist.
- Sonach wird die Schachtel abtransportiert und beispielsweise einem Supermarkt zugeführt.
- Die durch den ersten Abschnitt 2 gebildete Wand wird dann manuell vom Benutzer abgerissen (Schritt 51), was durch diesen in Anbetracht der vorgeschnittenen Verbindungslinien leicht zu bewerkstelligen ist, wonach die Verpackung in das Regal (nicht dargestellt) gestellt wird.
- Der den Boden bildende untere Teil 52 wird im Bereich der vorgeschnittenen Bereiche 28, 29 durch Entfernen nach außen in Richtung Pfeil 53 abgelöst (Schritt 54).
- Der schaufelförmige Boden 52 wird dann durch den Benutzer von unten her weggezogen, wobei er die Oberseite bzw. den oberen Teil 55 der Schachtel und die Ladung 48 durch manuelles Andrücken hält.
- Der obere Teil 55 der Schachtel wird schließlich so abgenommen, dass die Ladung 48 im Regal vollständig freigegeben wird.
- Fig. 5 zeigt einen Satz 56 von Zuschnitten 1, 1', 1", wie sie anhand von Fig. 1 beschrieben wurden, die einfach aus ein und derselben Bahnbreite aus Karton durchgehend herzustellen sind.
- Die vorgeschnittenen Verbindungs- bzw. Anschlusslinien 6, 7, 8, 9 der vorgeschnittenen Bereiche 28, 29, 33 werden dadurch erhalten, dass der Karton mit punktierten Linien mit Hilfe von perforierenden Schneidmessern perforiert wird.
- Die punktierten Linien werden somit von abwechselnd perforierten Strichen und nicht perforierten Strichen, den sogenannten Befestigungspunkten, definiert.
- Der zwei Befestigungspunkte voneinander trennende Abstand bzw. anders ausgedrückt die Schneidlänge ist mit D1 bezeichnet, und der zwei perforierte Striche voneinander trennende Abstand bzw. anders ausgedrückt die Befestigungspunktlänge ist mit D2 bezeichnet, wobei von den beiden Maßen, welche den Werten D1 und D2 entsprechen, ein Perforierprofil definiert wird.
- Je nach Beschaffenheit und Flächenmasse des Papiers sowie Dicke der Wellpappe werden die Werte von D1 und D2 variiert, bis der bestmögliche Kompromiss gefunden wird, um ein einfaches Abreißen zu ermöglichen und dabei eine ausreichende Festigkeit der Verpackung zu gewährleisten.
- Vorteilhaft werden somit D1 und D2 auf ein und derselben vorgeschnittenen Linie variiert, um nachgiebigere Punkte bzw. festere Punkte zu schaffen, wie vorangehend erwähnt wurde.
- Fig. 6 zeigt eine weitere Ausführungsform von Zuschnitten 57, 57', die einander gegenüberliegend ineinandergefügt und durchgehend aus ein und derselben Bahnbreite aus Karton hergestellt sind.
- Der erste Abschnitt 58 enthält hier zwei Umschlagklappen 59 und 60, die zur Längsachse 61 des Zuschnitts symmetrisch sind und jeweils aus einem rechteckförmigen ersten Teil und aus einem trapezförmigen bzw. im wesentlichen dreieckigen zweiten Teil gebildet sind, der höher ist als der erste Teil und sich auf der Seite des dritten Abschnitts 62 befindet und nach außerhalb des Zuschnitts gerichtet ist.
- Die Umschlagklappen 63, 64 des zweiten Abschnitts zum Bilden des Verpackungsbodens sind kleinere Umschlagklappen, die rechteckförmig sind und sich am Umfang des genannten zweiten Abschnitts befinden. Die beiden seitlichen Umschlagklappen 63 sind mit einer kleineren Lasche 65 verlängert, wobei die endseitige mittlere Umschlagklappe 64 beispielsweise die gleiche Breite hat wie die seitlichen Umschlagklappen 63.
- Der dritte Abschnitt 62 und der vierte Abschnitt 66 enthalten jeweils beiderseits zwei größere rechteckförmige bzw. im wesentlichen rechteckförmige Umschlagklappen 67, 68, die dazu bestimmt sind, im aneinandergeklebten Zustand mit den Umschlagklappen des ersten und des zweiten Abschnitts die beiden weiteren Seitenwände der Schachtel zu bilden.
- In Fig. 7 ist eine weitere Ausführungsform zum Bilden einer Verpackung aus einem erfindungsgemäßen Zuschnitt 1 dargestellt.
- In diesem Fall ist der Zuschnitt 1 nicht zuvor verbunden worden, wie anhand von Fig. 4 beschrieben wurde, sondern er wird flachliegend zugeführt (Schritt 70).
- Die Ladung 71 kann entweder eingeschoben (nicht dargestellt) oder seitlich auf den Zuschnitt zugeführt werden (Schrift 72), bevor der Zuschnitt die Verpackung umhüllend um diese gefaltet wird, wie bei 73 dargestellt ist, wobei die Ladung an der Oberseite der Verpackung bzw. am dritten Abschnitt 4 aufliegt.
- Die Verpackung wird dann wie bei 74 in Fig. 7 dargestellt festiggestellt, wobei die Umschlagklappen 10, 11; 21, 22 und 17, 18, 19, 20 nach Beleimung umgeschlagen werden, der zweite Abschnitt 3 zum Bilden des Verpackungsbodens auf die Ladung umgeschlagen wird, und dessen mittlere Endumschlagklappe 24 an den vorgeschnittenen Bereich 33 des vierten Abschnitts 25 angeklebt wird, wie bei 75 dargestellt ist.
- In Fig. 8 ist eine weitere Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Zuschnitts 80 veranschaulicht, umfassend einen ersten Abschnitt 81, der über erste, zweite, dritte und vierte vorgeschnittene Verbindungslinien 82, 83, 84, 85 mit einem zweiten Abschnitt 86, einem dritten Abschnitt 87 bzw. einem fünften Abschnitt 88 verbunden ist, wobei der zweite Abschnitt 86 dazu bestimmt ist, den Boden der Schachtel zu bilden und beispielsweise identisch zum zweiten Abschnitt ist, der anhand von Fig. 1 beschrieben wurde.
- Der dritte und fünfte Abschnitt 87, 88 befinden sich ihrerseits auf beiden Seiten des ersten Abschnitts 81, mit dem sie über zweite und dritte vorgeschnittene Verbindungslinien verbunden sind, die mit den Faltlinien übereinstimmen, wobei sich die vierte Verbindungslinie 85 ihrerseits beiderseits einer Faltlinie 89 zum Verbinden mit einer rechteckförmigen Umschlagklappe befindet, um zu den Bereichen 13, 14, 15 identische Bereiche und eine der Ausnehmung 16 des Zuschnitts aus Fig. 1 identische Ausnehmung zu bilden.
- Ein vierter Abschnitt 91 ist am Ende des fünften Abschnitts 88 vorgesehen und enthält den vorgeschnittenen Bereich 92, der identisch zum Bereich 33 nach der Erfindung ist, der dann an die Endumschlagklappe 93 des zweiten Abschnitts angeklebt wird.
- Der vierte Abschnitt enthält ferner eine endseitige Lasche 94 zum Ankleben an den dritten Abschnitt 87 (oder umgekehrt kann die Lasche sich am dritten Abschnitt befinden und an den vierten angeklebt werden), wobei jeder der dritten, vierten und fünften Abschnitte eine im wesentlichen rechteckförmige Umschlagklappe 95, 96, 97 gleicher Breite wie die Umschlagklappe des ersten Abschnitts enthält, die dazu bestimmt sind, die Oberseite der Schachtel zu bilden. Die Umschlagklappen 95 und 97 sind zum ersten Abschnitt 81 symmetrisch und enthalten beispielsweise einen winkelförmigen Absatz, der auf der Seite der Umschlagklappe 90 des ersten Abschnitts vorgesehen ist und eine komplementäre Form zum Bereich 15 hat.
- In Fig. 9 ist die Bildung einer erfindungsgemäßen Schachtel 98 aus einem Zuschnitt 80 vom Typ wie anhand Fig. 8 beschrieben dargestellt.
- Der Zuschnitt wird zunächst flachliegend zugeführt und dann gürtelartig vorgeformt, wobei die Lasche 94 an den dritten Abschnitt 87 angeklebt und der Boden 86 der Schachtel angehoben und angeklebt wird. Die Schachtel wird dann so gekippt, dass sie offen steht (Schritt 99), wobei dann die Ladung 100 eingeführt wird, bevor die Umschlagklappen 90, 96 und 95, 97 verschlossen werden, um die Oberseite der Schachtel zu bilden.
- Fig. 10 zeigt eine Kennlinie, welche die Veränderlichkeit der Abreißkraft eines Befestigungspunkts bei einem Profil 10.D2 zeigt, d. h. bei D1 = Länge der Schnitte von 10 mm, D2 = Länge des Befestigungspunkts (mm) auf der Abszisse und die Abreißkraft (N) auf der Ordinate für eine Wellpappe der Güte PC 2T30C090 T140 und mit einer Gesamtflächenmasse des Kartons von 410 g/mm².
- Es ist ersichtlich, dass bei D2 = 3 mm, die Kraft 9,3 N und bei D2 = 4 mm die Kraft 12,6 N beträgt, etc.
- Ausgehend von diesen und anderen Werten weiterer ähnlicher Kurven kann der Fachmann die Abreißkraft je nach Bedarf einstellen.
- Fig. 11 zeigt ein Feld 103 aus doppelseitiger Wellpappe mit einer Dicke von beispielsweise 3 mm gemäß einer Ausführungsform der Erfindung, mit einer teilweise vorgeschnittenen Linie 104, die eine erste Zone 105 und eine zweite Zone 106 enthält.
- Die Zone 105 enthält Schnitte 107 mit einer ersten Länge D1 und Befestigungspunkte 108 mit einer ersten Länge D2. Die zweite Zone 106 enthält Schnitte 109 mit einer zweiten Länge D1', die kleiner ist als D1, beispielsweise halb so groß, und Befestigungspunkte 110 mit der gleichen Länge D2 wie die Befestigungspunkte 108.
- Fig. 11 zeigt auch ein geradliniges Schneidmesser 111 mit einer Teilung 112, deren Form dazu vorgesehen ist, die teilweise vorgeschnittene Linie 104 einzubringen und das an einem starren Träger 113 abnehmbar befestigt ist, um ein einfaches Auswechseln zu gestatten.
- Fig. 12 zeigt eine vergrößerte Seitenansicht einer weiteren Ausführungsform des erfindungsgemäß verwendbaren Schneidmessers 114.
- Das Messer enthält eine geradlinig verlaufende Teilung, die hier vier Zonen mit progressiv ansteigendem Abreißwiderstand aufweist, nämlich eine erste, leicht abzureißende Zone 115, eine zweite, weniger leicht abzureißende Zone 116 und eine dritte und vierte Zone 117 und 117', die ohne Schwung schwierig abzureißen sind.
- Die erste Zone 115 ist mit Schneidbereichen 118 mit einer Länge von beispielsweise 15 mm und mit rechtwinklig ausgenommenen Bereichen 119 versehen, um die Befestigungspunkte mit einer Länge von 5 mm zu bilden.
- Die zweite Zone 116 umfasst Schneidbereiche 118' mit 10 mm und identische ausgenommene Bereiche 119.
- Die dritte Zone 117 enthält Schneidbereiche 118" mit einer dritten Länge von 6 mm und ausgenommene Bereiche 119 mit immer noch 5 mm, und die vierte Zone 117' enthält schließlich Schneidbereiche 118" von 6 mm und ausgenommene Bereiche 119' von 16 mm.
- Wie aus der vorangehenden Beschreibung hervorgeht, ist die vorliegende Erfindung selbstverständlich nicht auf die insbesondere beschriebenen Ausführungsformen beschränkt. Vielmehr schließt sie sämtliche Abwandlungen und insbesondere diejenigen mit ein, bei denen die vorgeschnittenen Bereiche teilweise zu den Umschlagklappen des ersten Abschnitts und nicht zu denen des zweiten Abschnitts gehören.
Claims (24)
1. Schachtel aus blattförmigem Kartonmaterial bzw. Wellpappe, die aus einem
einzigen Zuschnitt gebildet wird und ein Feld enthält, das zumindest teilweise eine
erste Seitenwand (2, 58, 81) bildet, wobei das genannte Feld bzw. die genannte
erste Wand dazu bestimmt ist, vom Benutzer manuell ganz abgerissen zu werden,
indem es durch vorgeschnittene Verbindungslinien (6, 7, 8, 9; 82, 83, 84, 85) mit der
ersten Wand und/der den angrenzenden Wänden der Schachtel verbunden ist,
wobei die angrenzenden Wände zwei Seitenwände bzw. zwei Seitenwandteile und
eine sogenannte Bodenwand der Schachtelenthalten,
dadurch gekennzeichnet, dass die Seitenwände bzw. Seitenwandbereiche (10, 11
59, 60; 87, 88), die an die erste Wand (2, 58, 81) angrenzen, jeweils mit der
Bodenwand (3, 86) bzw. Umschlagklappen (17, 18) fest verbunden sind, die mit der
Bodenwand durch zumindest einen abreißbaren, vorgeschnittenen Bereich (28, 29;
28', 29'; 35, 37; 41, 42), der durch einfaches Ziehen ablösbar ist, und/oder durch
einen oder mehrere Klebepunkte, die durch einfaches Ziehen manuell lösbar sind,
verbunden sind.
2. Schachtel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die vorgeschnittenen
Verbindungslinien zumindest teilweise durch Faltlinien gebildet werden.
3. Schachtel nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass bei durch Abschnitte und/oder Umschlagklappen des Zuschnitts gebildeten
Wänden der Schachtel, die vorgeschnittenen, abreißbaren Bereiche entlang einer
Linie geschnitten sind, die zum Rand des Abschnitts und/oder der entsprechenden
Umschlagklappe hin offen ist.
4. Schachtel nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass die der ersten Wand gegenüberliegende Wand fest mit der Wand des Bodens
(3, 86) oder einer Umschlagklappe (24, 64, 93) verbunden ist, die mit der
Bodenwand durch zumindest einen abreißbaren, vorgeschnittenen Bereich (33, 92),
der durch einfaches Ziehen ablösbar ist, und/oder durch einen oder mehrere
Klebepunkte, die durch einfaches Ziehen manuell lösbar sind, verbunden ist.
5. Schachtel nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der einzige Zuschnitt
zumindest vier rechteckförmige Abschnitte aufweist, nämlich einen ersten Abschnitt
(2, 58, 81), der dazu bestimmt ist, die erste Wand der Schachtet zu bilden, die durch
eine erste Verbindungslinie (6, 82) mit einem zweiten Abschnitt (3, 86) verbunden ist,
der die Bodenwand der Schachtel bilden soll, und durch eine jeweilige zweite, dritte
und vierte Verbindungslinie (7, 8, 9; 83, 84, 85) mit angrenzenden Feldern, die eine
oder mehrere Umschlagklappen (10, 11; 90) und zumindest einen rechteckförmigen
dritten Abschnitt (4; 62; 87; 88) und einen rechteckförmigen vierten Abschnitt bilden
(5; 66; 91), der dazu bestimmt ist, die der ersten Wand der Schachtel
gegenüberliegende Wand zu bilden,
und dass der zweite Abschnitt (3) zwei seitliche Umschlagklappen (17, 18; 17', 18';
17", 18"; 63) und eine Endumschlagklappe (24; 43; 64; 93) enthält, wobei der vierte
Abschnitt (5; 66; 91) oder die Endumschlagklappe (24; 43; 64; 93) des zweiten
Abschnitts den vorgeschnittenen, abreißbaren Bereich (33; 92) enthält.
6. Schachtel nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite und die
dritte Verbindungslinie (7, 8) Faltlinien sind, welche den ersten Abschnitt (2) mit den
angrenzenden Umschlagklappen (17, 18) verbindet, die dazu vorgesehen sind,
zumindest teilweise die angrenzenden Seitenwände der Schachtel zu bilden, und die
vierte Verbindungslinie (9) eine Linie ist, welche den ersten Abschnitt (2) mit einem
dritten Abschnitt (4; 62) verbindet, der dazu vorgesehen ist, die obere Wand der
Schachtel zu bilden.
7. Schachtel nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite und die
dritte Verbindungslinie (83, 84) Faltlinien sind, welche den ersten Abschnitt (81) mit
zwei angrenzenden Abschnitten (87, 88) verbinden, die dazu vorgesehen sind, die
angrenzenden Wände der Schachtel zu bilden, und die vierte Verbindungslinie (85)
eine Linie ist, welche den ersten Abschnitt mit einer oberen Umschlagklappe (90)
verbindet, die dazu vorgesehen ist, zumindest teilweise die obere Wand der
Schachtel zu bilden.
8. Schachtel nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die
vorgeschnittenen, abreißbaren Bereiche (28', 29'; 35, 37) sich auf der Seite des
ersten Abschnitts (2) befinden und dass jede der genannten seitlichen
Umschlagklappen (17', 18'; 17", 18") des zweiten Abschnitts (3) zumindest einen
zusätzlichen vorgeschnittenen, abreißbaren Bereich (36, 38; 41, 42) enthält.
9. Schachtel nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass die vierte Verbindungslinie (9, 85) hutförmig beiderseits der Faltlinie (12)
zwischen der ersten Wand und der oberen Wand der Schachtel ausgeführt ist.
10. Schachtel nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass die erste Wand und die gegenüberliegende Wand einem im Zuschnitt
ausgesparten Bereich zugeordnet sind, der das Abreißen durch den Benutzer
ermöglicht.
11. Schachtel nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass zumindest eine vorgeschnittene Verbindungslinie eine Naht bildet, die
abgeschnittene Bereiche der Länge D1 aufweist, die durch Befestigungspunkte der
Länge D2 paarweise voneinander getrennt sind, wobei zumindest eine der Längen
D1 und D2 entlang der Naht veränderlich ist.
12. Schachtel nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Naht geradlinig
ist.
13. Schachtel nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Naht
bogenförmig ist oder zumindest einen Winkel einschließt.
14. Schachtel nach einem der Ansprüche 11 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass
die Naht eine erste Zone mit eingeschnittenen Bereichen einer ersten größeren
Länge D1 aufweist, so dass mit dem Abtrennen leicht begonnen werden kann und
eine hohe Abreißgeschwindigkeit erreichbar ist, gefolgt von einer zweiten Zone einer
Länge D1', die kleiner ist als D1, um einen größeren Abreißwiderstand zu erhalten.
15. Schachtel nach einem der Ansprüche 11 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass
die Naht eine erste Zone mit Abreißpunkten einer ersten kleineren Länge D2 enthält,
so dass mit dem Abtrennen leicht begonnen werden kann und eine hohe
Abreißgeschwindigkeit erreichbar ist, gefolgt von einer zweiten Zone einer Länge
D2', die größer ist als D2, um einen größeren Abreißwiderstand zu erhalten.
16. Schachtel nach einem der Ansprüche 11 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass
die Naht eine dritte Zone enthält, die eingeschnittene Bereiche der Länge D1"
enthält, die größer ist als D1', und/oder Ausreißpunkte der Länge D2", die kleiner ist
als D2', um den Abreißwiderstand erneut zu vermindern.
17. Zuschnitt (1, 1', 1"; 57, 57'; 80) aus blattförmigem Kartonmaterial bzw.
Wellpappe, zur Herstellung einer Schachtel mit mindestens vier rechteckförmigen
Abschnitten, wobei die genannten rechteckförmigen Abschnitte ein Feld enthalten,
das zumindest teilweise einen ersten Abschnitt (2, 58, 81) bildet, der dazu bestimmt
ist, eine erste Seitenwand der Schachtel zu bilden, wobei das genannte Feld durch
eine erste Verbindungslinie (6, 82) mit einem zweiten Abschnitt (3, 86) verbunden ist,
der dazu vorgesehen ist, den Boden der Schachtel zu bilden, und durch eine
jeweilige zweite, dritte und vierte Verbindungslinie (7, 8, 9; 83, 84, 85) mit
angrenzenden Feldern verbunden ist, die durch eine oder mehrere
Umschlagklappen (10, 11; 90) gebildet sind, und mit zumindest einem
rechteckförmigen dritten Abschnitt (4; 62; 87; 88) und einem rechteckförmigen
vierten Abschnitt (5; 66; 91), der dazu bestimmt ist, die der ersten Wand
gegenüberliegende zweite Seitenwand der Schachtel zu bilden,
dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Abschnitt (3, 86) zwei seitliche
Umschlagklappen (17, 18; 17', 18'; 17", 18"; 63) und eine Endumschlagklappe (24;
43; 64; 93) enthält,
dass die erste, zweite, dritte und vierte Verbindungslinie vorgeschnitten ist,
und dass die seitlichen Umschlagklappen (17, 18; 63) des zweiten Abschnitts (3, 86)
jeweils mit einem vorgeschnittenen, abreißbaren Bereich (28, 29; 28', 29'; 35, 37)
versehen sind.
18. Zuschnitt (1, 1', 1"; 57) nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass die
zweite und die dritte Verbindungslinie (7, 8) Faltlinien sind, welche den ersten
Abschnitt (2) mit angrenzenden Umschlagklappen (17, 18) verbindet, die dazu
bestimmt sind, zumindest teilweise angrenzende Seitenwände der Schachtel zu
bilden, und die vierte Verbindungslinie (15) eine Linie ist, welche den ersten
Abschnitt (2) mit einem dritten Abschnitt (4; 62) verbindet, der dazu bestimmt ist, die
obere Wand der Schachtel zu bilden.
19. Zuschnitt (80) nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite und
die dritte Verbindungslinie (83, 84) Faltlinien sind, welche den ersten Abschnitt (81)
mit zwei angrenzenden Abschnitten (87, 88) verbinden, die dazu bestimmt sind, die
Wände der Schachtel zu bilden, und die vierte Verbindungslinie (85) eine Linie ist,
welche den ersten Abschnitt (81) mit einer oberen Umschlagklappe (90) verbindet,
die dazu bestimmt ist, zumindest teilweise die Oberseite der Schachtel zu bilden.
20. Zuschnitt nach einem der Ansprüche 17 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass
der vierte Abschnitt (5; 66; 91) bzw. die Endumschlagklappe des zweiten Abschnitts
zumindest einen vorgeschnittenen, abreißbaren Bereich (33; 92) enthält.
21. Zuschnitt nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass die
vorgeschnittenen, abreißbaren Bereiche (28, 29; 28', 29'; 35, 37) der beiden
seitlichen Umschlagklappen des zweiten Abschnitts entlang einer offenen Linie
eingeschnitten sind, dessen eine Seite ganz nach außerhalb der Umschlagklappen
freigelegt ist.
22. Zuschnitt nach einem der Ansprüche 20 und 21, dadurch gekennzeichnet, dass
die vorgeschnittenen, abreißbaren Bereiche (28', 29'; 35, 37) sich auf der Seite des
ersten Abschnitts (2) befinden und dass jede der genannten seitlichen
Umschlagklappen (17', 18'; 17", 18") des zweiten Abschnitts (3) zumindest einen
zusätzlichen vorgeschnittenen, abreißbaren Bereich (36, 38; 41, 42) enthält.
23. Zuschnitt nach einem der Ansprüche 17 bis 23, dadurch gekennzeichnet, dass
die vierte Verbindungslinie (15, 85) hutförmig beiderseits der Faltlinie zwischen dem
ersten Abschnitt und dem angrenzenden Feld ausgeführt ist.
24. Zuschnitt nach einem der Ansprüche 17 bis 23, dadurch gekennzeichnet, dass
der vorgeschnittene, abreißbare Bereich (33, 92) des vierten Abschnitts (5, 91) und
die vorgeschnittene vierte Verbindungslinie (15, 85) jeweils einem Teil (16, 34)
zugeordnet sind, der im Zuschnitt ausgespart ist und das Ergreifen zum Abreißen
durch einen Benutzer ermöglicht.
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