DE29922780U1 - Verpackung aus faltbarem Material zum Verpacken von zu einer Versand- und Entnahmeeinheit zusammengefaßtem Einzelgut - Google Patents
Verpackung aus faltbarem Material zum Verpacken von zu einer Versand- und Entnahmeeinheit zusammengefaßtem EinzelgutInfo
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Description
Stone Europa Carton Aktiengesellschaft, Spitaler Str. 11, 20095 Hamburg
Verpackung aus faltbarem Material zum Verpacken von zu einer Versand- und Entnahmeeinheit zusammengefaßtem Einzelgut
Die Erfindung betrifft eine Verpackung aus faltbarem Material wie Wellpappe, Pappe od.dgl. Material zum Verpacken von zu einer Versand- und Entnahmeeinheit zusammengefaßtem Einzelgut, umfassend ein die Verpackungsunterseite bestimmendes Bodenteil, das eine Auf-Standsfläche für das Einzelgut bildet, ein Haubenteil, das Abschnitte der Verpackungsoberseite und der zwischen Oberseite und Bodenseite gelegenen Seiten der Verpackung aufweist und das Einzelgut zwischen diesen Abschnitten einfaßt, und eine das Haubenteil lösbar mit dem Bodenteil verbindende Trennverbindung, die so ausgebildet ist, daß das Bodenteil und das Haubenteil als solche im Zustand der geöffneten Trennverbindung in seitliche Richtung durch relative Schiebebewegung zwischen den beiden Teilen voneinander trennbar sind. Die Erfindung bezieht sich auch auf einen Zuschnitt zum Herstellen einer solchen Verpackung.
Es handelt sich um eine Transportverpackung, die zum Beispiel zum Verpacken von Dosen, Flaschen, Flakons, Beuteln, Tüten, Etuis od.dgl. verwendet wird. Solches Einzelgut wird in Reihen-/Spaltenanordnung nebeneinander in die Verpackung eingefügt, wodurch eine Versand-/Entnahmeeinheit aus zum Beispiel 9x2 Tüten oder 4x3 Dosen gebildet wird. Die Transportverpackungen werden in einem Abpackungsbetrieb in großer Stückzahl durch Befüllen und Aufrichten in einer Aufrichtemaschine hergestellt. Sie werden auf Paletten gestapelt und in dieser Transportformation von Handelszentrallagern in Verkaufsgeschäfte und Handelsfilialen geliefert. Dort ist die Ware von der Verpackung zu befreien und in Regalen zum Kauf anzubieten. Die Plazierung der Ware soll zeitsparend, personalsparend, im ganzen kostensparend und mit einfacher Handhabung erfolgen. Dabei soll das Einzelgut in enger und geordneter Ausrichtung, vollständig befreit von dem Verpackungsmaterial, auf Regalflächen, insbesondere auch in Regalen mit großer Befüllungstiefe zu stehen kommen. Die von der Ware abgenommene Verpackung soll einfach und schnell zu entsorgen sein.
Es sind zweiteilige Verpackungen bekannt (zum Beispiel DE-G 89 09 035.7; DE-G 90 11 828.6), die aus zwei einzelnen Teilen zusammengefügt sind, nämlich aus einem Bodenteil und einem Deckelteil. In solchen Verpackungen bleibt die Einzelgut-Ware in dem Tray-
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Bodenteil der Verpackung nach Abnahme des Deckelteils stehen. Soweit die Ware vollständig ohne Verpackung angeboten werden soll, muß sie dem Trayboden von Hand entnommen und danach im Regal ausgerichtet werden. Diese Nachteile vermeidet eine bereits bekannte zweiteilige Transportverpackung. Diese Verpackung besteht aus zwei verschiedenen Zu-Schnittelementen. Der erste Zuschnitt bildet ein Tray-Bodenteil, und der zweite Zuschnitt ist zu einem Haubenteil aufgerichtet, der in das Bodenteil einfaßt und das Verpackungsgut überstülpt. Ein Stirnabschnitt des Haubenteils ist mit Perforations-Faltlinien versehen und in Verbindung mit einer mittels Perforations-Faltlinie angelenkten Stirnwand des Tray-Bodenteils angeordnet. Der Stirnabschnitt läßt sich längs der Perforationslinien abreißen, und ebenfalls werden hochgeklappte, an das Haubenteil geklebte Wände des Tray-Bodenteils abgerissen. Der Boden läßt sich dann unter der Ware weg nach vorn aus einem Regal herausziehen. Anschließend läßt sich ebenfalls das Haubenteil nach vorn abnehmen. Damit sind die genannten Ziele hinsichtlich einfacher Plazierung der Ware im Regal, der vollständigen Abnahme der Verpackung und deren Entsorgung erreicht. Nachteilig bleibt, daß die bekannte Verpackung aus zwei zusammenzuführenden Zuschnitten aufzurichten ist. Dies erfordert zum Herstellen der Verpackung besondere, speziell vorzusehende Aufrichtemaschinen, deren Installation mit erheblichen Investitionen verbunden ist. Auch erfordert die Ineinanderanordnung der beiden selbständigen Teile der bekannten Verpackung besondere Überlappungsflächen und Klebebereiche, um die beiden Teile ausreichend stabil und unverlierbar aneinanderzufügen. Dies bedingt einen besonderen Material- und Klebeaufwand, wodurch auch die Klebeverbindung zwischen den beiden Teilen relativ großflächig bzw. ausgeprägt herzustellen ist.
Der Erfindung liegen die Ziele zugrunde, die Transportverpackung der gattungsgemäßen Art hinsichtlich kostengünstiger und einfacher Herstellung, materialsparender Ausführung und der Einfachheit von trennbaren Verbindungsstellen zu verbessern. Dabei sollen weitere oben genannte Ziele, nämlich insbesondere die einfache portionsweise Plazierung der Ware in Regalen, die einfache Abnahme der Verpackung von der Ware, die bequeme Entsorgung des Verpackungsmaterials sowie die Transportstabilität und -festigkeit der Verpackung nicht beeinträchtigt werden.
Die Ziele werden erfindungsgemäß in Verbindung mit den Merkmalen der eingangs genannten Verpackung dadurch erreicht, daß das Bodenteil und das Haubenteil gemeinsame Bestandteile eines aus einem Zuschnitt aufgerichteten Ringes sind, wobei ein das Bodenteil und das Haubenteil in Reihe anlenkender Seitenabschnitt der Verpackung vorgesehen ist, und daß
in dem Zuschnitt als Bestandteil der Trennverbindung wenigstens eine durch vorzugsweise eine Perforationslinie gebildete Trennlinie zum Abtrennen des Bodenteils von dem Haubenteil ausgebildet ist. Durch die Erfindung ist eine einstückige Verpackung erreicht, die dennoch durch zwei voneinander separierbare Funktionsteile, nämlich das Bodenteil und das Haubenteil bestimmt ist. Aufgrund der in Reihe miteinander durch Faltung verbundenen Abschnitte entsteht, insbesondere in Kombination mit der eingeschlossenen Ware, ein stabiles Gebinde. Durch die Reihenanlenkung von Haubenteil, Seitenabschnitt und Bodenteil in Verbindung mit wenigstens einer ausgeprägten Trennlinie, die einen Bestandteil der Trennverbindung zwischen dem Bodenteil und dem Haubenteil bildet, ist die Trennverbindung besonders einfach und materialsparend, wobei auch Befestigungs- bzw. Trennbereiche im Unterschied zu der bekannten Verpackung reduziert worden sind. Ein wesentlicher Vorteil besteht zudem darin, daß die zu einem einstückigen Zuschnittsring aufgerichtete Verpackung maschinentechnisch günstig herstellbar ist. So läßt sich der Zuschnitt sowohl mit einer herkömmlichen Wrap-Around-Anlage aufrichten, oder es kann eine übliche Karton-Seitenpackerstation genutzt werden, um die Verpackung herzustellen. Dies erspart Investitionen und erleichtert die Umstellung zum Einsatz der erfindungsgemäßen Verpackung wesentlich. Die erfindungsgemäße Verpackung ist auch hinsichtlich des einfachen Plazierens der zur Einheit zusammengefaßten Einzelware, der bequemen Abnahme der beiden erst durch Abtrennung entstehenden Verpakkungsteile und der Entsorgung des Verpackungsmaterials besonders günstig und vorteilhaft.
Grundsätzlich kann die erfindungsgemäße Verpackung allgemein prismenförmige Gestalt aufweisen, wobei das Bodenteil in einstückiger Verbindung mit dem Haubenteil zusammen mit diesem so angeordnet und gestaltet ist, daß durch Lösen der Trennverbindung die Standfläche des Bodenteils unter der darauf aufstehenden Ware wegziehbar ist. Zweckmäßig weist die erfindungsgemäße Verpackung aber quaderförmige Gestalt mit rechteckigen Flächen auf.
Um die Trennverbindung besonders einfach auszubilden, ist der das Bodenteil und das Haubenteil verbindende Seitenabschnitt ein Stirnseitenabschnitt, von dem das Bodenteil und gegebenenfalls das Haubenteil mittels wenigstens einer Trennlinie, vorzugsweise einer perforierten Faltlinie abtrennbar ist. In bevorzugter Gestaltung ist der Stirnseitenabschnitt wenigstens teilweise und zweckmäßig vollständig als von der Verpackung mittels Trennlinien abtrennbarer Trennabschnitt ausgebildet. Vorteilhaft werden eine oder mehrere dem Trennabschnitt zugeordnete Trennlinien derart am Rand der Verpackung angeordnet, daß das Verpak-
kungsgut durch Abtrennen des Trennabschnitts an der zugehörigen Verpackungsseite vollständig freigegeben wird. Dadurch wird erreicht, daß sowohl das Bodenteil als auch das Haubenteil im Zustand der geöffneten Trennverbindung in seitliche Richtung quer, insbesondere senkrecht zur Fläche des abtrennbaren Trennabschnitts von dem Verpackungsgut abnehmbar sind.
In besonders vorteilhafter Gestaltung der Erfindung wird das Bodenteil durch ein schienenartiges Schubladenteil mit einer offenen Seite gebildet, die durch einen Stirnseitenabschnitt der Verpackung geschlossen ist. Dabei umfaßt das Bodenteil einen Bodenabschnitt, an den der anlenkende Seitenabschnitt als Stirnseitenabschnitt mittels Faltlinie angelenkt ist, und an den Bodenabschnitt sind im Zuschnitt außenliegende, Seitenabschnitte der Verpackung bildende Klappenabschnitte angelenkt, die, vorzugsweise in Klebeverbindung mit Eck-Klebelaschen, eine trayartige Randwand des Bodenteils bilden, die an der den Stirnseitenabschnitt aufweisenden Verpackungsseite offen ist. Der diese Seite schließende Stirnseitenabschnitt ist mittels der Trennverbindung mit der Randwand verbunden ist. In besonders zweckmäßiger Ausführung umfaßt eine solche Trennverbindung im Zuschnitt außenliegende, an den Stirnseitenabschnitt angelenkte Klappenabschnitte, die in der Verpackung innenliegende Seitenabschnitte bilden, an denen die Randwand mittels der Trennverbindung, vorzugsweise durch eine abreißbar angeklebte Klebelasche, lösbar festgesetzt ist.
Das Haubenteil der Verpackung wird zweckmäßig in Form eines kappenartigen Teils mit pfostenartigen Vertikalstützen zwischen den Verpackungsecken ausgebildet. Zu diesem Zweck umfaßt das Haubenteil einen Deckelabschnitt, an den der das Haubenteil anlenkende Seitenabschnitt als Stirnseitenabschnitt angelenkt ist, und das Haubenteil umfaßt einen gegenüberliegenden zweiten Stirnseitenabschnitt der Verpackung, der in der Reihenanlenkung der Abschnitte an der anderen Seite des Deckelabschnitts angelenkt ist. Zudem sind an den Deckelabschnitt und den beiden Stirnseitenabschnitten im Zuschnitt außenliegende, Seitenabschnitte der Verpackung bildende Klappenabschnitte angelenkt; die an dem Deckelabschnitt angelenkten Klappenabschnitte befinden sich in fester, vorzugsweise geklebter Überlappungsverbindung mit den benachbarten Klappenabschnitten.
Aufgrund der erfindungsgemäßen Konstruktion mit einstückig in die Verpackung integriertem Bodenteil und Haubenteil, die aus einem einzigen Zuschnitt gebildet sind, können Randwände, die durch im Zuschnitt außenliegende Klappenabschnitte gebildet sind, zweckmäßig
als Stummelklappen vorgesehen werden. Dadurch entsteht eine materialsparende, dennoch stabile Verpackung, die zudem zwischen den Verpackungsstimseiten offene Fensterbereiche aufweist, durch die das Verpackungsgut sichtbar ist. Andererseits können die Klappenabschnitte bei Bedarf so groß vorgesehen werden, daß die Verpackung allseitig geschlossen ist. Dabei können zweckmäßig die Klappenabschnitte des Bodenabschnitts und des Deckelabschnitts zumindest im wesentlichen gleiche Fläche aufweisen.
Ein erfindungsgemäßer Zuschnitt zum Aufrichten einer erfindungsgemäßen Verpackung ist vorteilhaft dadurch gebildet, daß der zu einem Ring aufrichtbare Zuschnitt wenigstens vier mittels Faltlinien in Reihe aneinander angelenkte rechteckige Abschnitte aufweist, wobei aufeinanderfolgend ein erster Abschnitt den Bodenabschnitt der Verpackung, ein zweiter Abschnitt einen Stirnwandabschnitt der Verpackung und ein dritter Abschnitt den Deckelabschnitt der Verpackung bilden, wobei in den Zuschnitt zwischen dem Bodenabschnitt und dem Deckelabschnitt wenigstens eine durch eine Schwächungslinie gebildete Trennlinie zum Abtrennen des Bodenabschnitts von dem Deckelabschnitt ausgebildet ist. Zweckmäßig sind an den Bodenabschnitt sowie an den Stirnwandabschnitt im Zuschnitt außenliegende Klappenabschnitte mit zu den Faltlinien der Reihenanlenkung senkrechten Faltlinien angelenkt, wobei die in der Reihenanordnung benachbarten Klappenabschnitte, die zumindest im zugehörigen Eckbereich der Verpackung sich quer überlappende Seitenwandabschnitte bilden, Überlappungsbereiche für eine von Hand lösbare Trennverbindung aufweisen und wobei die an den Bodenabschnitt angelenkten Klappenabschnitte Bestandteile des Bodenteils der Verpackung bilden, während die an den Stirnwandabschnitt angelenkten Klappenabschnitte Bestandteile des Haubenteils der Verpackung bilden. In besonders vorteilhafter Gestaltung ist der Stirnwandabschnitt als von der aufgerichteten Verpackung abtrennbarer Trennabschnitt vorgesehen, wobei Faltlinien, über die sich der Stirnwandabschnitt in Anlenkverbindung mit benachbarten Abschnitten des Zuschnitts befindet, als die Trennabtrennung von den benachbarten Abschnitten begünstigende, vorzugsweise durch Perforationslinien gebildete Schwächungslinien vorgesehen sind.
Unteransprüche sind auf die genannten und noch andere zweckmäßige und vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung gerichtet. Besonders zweckmäßig und vorteilhafte Ausbildungsformen oder -möglichkeiten der Erfindung werden anhand der folgenden Beschreibung der in der schematischen Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiele näher beschrieben. Es zeigen
Fig. IA einen Zuschnitt einer erfindungsgemäßen Verpackung,
Fig. IB die aus dem Zuschnitt der Fig. IA aufgerichtete Verpackung mit die
Verpackung vollständig schließenden Seitenabschnitten,
Fig. IC die Verpackung der Fig. IB im Zustand des Lösens einer Trenn verbin
dung, wodurch ein entnehmbares Bodenteil und ein entnehmbares Haubenteil der Verpackung entstehen,
Fig. ID die Verpackung gemäß Fig. IB und C im Zustand der Entnahme des
abgetrennten Bodenteils,
Fig. IE die Verpackung gemäß Fig. IB bis D im Zustand der Abnahme des
Haubenteils und
Fig. 2A eine erfindungsgemäße Verpackung, die mit Zuschnitt und im aufge-
bis 2E richteten Zustand entsprechend der Verpackung in Fig. IA bis IE ausgebildet ist, wobei im Zuschnitt außenliegende, längsseitige Klappen als verkürzte Stummelklappen ausgebildet sind.
Wie aus Fig. IA ersichtlich, weist ein erfindungsgemäßer Zuschnitt 10 einer daraus gemäß Fig. IA bis IE aufgerichteten und handhabbaren erfindungsgemäßen Transportverpackung 1 eine langgestreckte, im wesentlichen rechteckige Form auf. Der Zuschnitt 10 umfaßt mit Faltlinien 17 in Reihe angeordnete und aneinander angelenkte Rechteckabschnitte 11 bis 15. An den Abschnitten 11 bis 15 sind an beiden Längsseiten des Zuschnitts 10 zugehörige Klappenabschnitte 111, 121, 131, 141 bzw. 151 angelenkt, und zwar mit Faltlinien 16, die senkrecht zu den Faltlinien 17 gerichtet sind. Auch die Klappenabschnitte sind durch rechteckige Felder gebildet. In der durch die Reihenanordnung bestimmten Zuschnittlängsrichtung erstreckt sich eine senkrecht zu den Faltlinien 17 stehende Welle W des aus Wellpappe bestehenden Zuschnitts. Zweckmäßig weist das Material eine Feinwelle auf.
Erfindungsgemäß sind die die Abschnitte 12 und 14 an den Abschnitt 13 anlenkenden Faltlinien 17 und die die Klappenabschnitte 131 an den Abschnitt 13 anlenkenden Faltlinien 16 als Faltlinien 501 ausgebildet, die durch Perforation geschwächt sind, um Trennlinien zu bilden. Sämtliche Faltlinien 16, 17 sind in üblicherweise als zu einer Flächenseite des Zuschnitts 10, nämlich zum Verpackungsinneren hin faltende Rillini en ausgebildet.
Die an den Abschnitt 12 längsseitig angelenkten Klappenabschnitte 121 weisen in den Bereichen, die den angrenzenden Klappenabschnitten 131 benachbart sind, Felder auf, die zum Anbringen von Klebepunkten 51 vorgesehen sind. Jedem Klebefeld ist eine Lasche 52 zugeordnet, die vom Längsrand des Zuschnitts 10 her bis an das Klebefeld gestanzt ist, wobei sie durch eine mit der Faltlinie 16 parallele Faltlinie 521 von dem für den Klebepunkt 51 vorgesehenen Klebefeld abgegrenzt ist. An jedem längsseitig an dem Abschnitt 13 angelenkten Klappenabschnitt 131 ist ein der Stanzlasche 52 zugeordnetes Loch 53 ausgebildet.
Der an einer Stirnseite des Zuschnitts liegende Abschnitt 11 ist ein schmaler Randstreifen, der, wie noch näher erläutert wird, eine Art Tray- und/oder Fabrikkante bildet. Die an diesen Abschnitt 11 gegenüberliegend angelenkten Abschnitte 111 sind Klebelaschen. Diesen sind in den benachbarten Bereichen der Klappenabschnitte 121 Klebestellen bzw. dort anzubringende Klebepunkte 41 zugeordnet. An dem freien Rand des Streifenabschnitts 11 ist ein zurückspringender Randabschnitt bzw. eine Ausnehmung 110 ausgebildet. Auch sind an den Klappenabschnitten 141, die gegenüberliegend an den Abschnitt 14 angelenkt sind, Klebestellen bzw. diesen zugeordnete Klebepunkte 42 vorgesehen, und zwar in den zu den angrenzenden Klappenabschnitten 131 bzw. 151 benachbarten Bereichen.
An der Perforations-Faltlinie 17, 501, mittels der die beiden Abschnitte 13, 14 in Reihe aneinandergelenkt sind, ist, ausgehend von der Faltlinie 17, mit einer Perforationslinie eine kreissegmentförmige Lasche 502 in den Abschnitt 14 gestanzt.
Das Aufrichten des Zuschnitts 10 zu der in Fig. IB gezeigten quaderförmigen Verpakkung 1 geschieht dadurch, daß das zu einer entsprechenden quaderförmigen Verpakkungseinheit 70 zusammengefaßte Einzelgut 71, das aus Fig. IE ersichtlich ist, auf
den Bodenabschnitt 12 gesetzt wird. Die durch* 3ie Faftlinien 16, I7*b*e*grenzte"recritekkige Aufstandsfläche 20 des Bodenteils 12 entspricht der Unterfläche der Verpakkungseinheit 70. Im Ausführungsbeispiel sind gleiche quaderförmige Tüten in abstandsloser Packung aneinandergefügt. Auch im übrigen entsprechen die Dimensionen der Zuschnittsabschnitte den Dimensionen der Verpackungseinheit 70. So läßt sich der Zuschnitt 10 in einer herkömmlichen Wrap-Around-Anlage an die einen Kern bildende Verpackungseinheit 70 in Form eines Ringes 100 legen.
Im folgenden werden die Abschnitte des Zuschnitts 10 und die daraus im aufgerichteten Zustand entstehenden Seitenwände bzw. Seitenabschnitte der Verpackung 1 mit den gleichen Bezugszeichen angegeben.
Die Abschnitte 13 und 15 bilden Stirnseitenabschnitte der Verpackung 1, und der Abschnitt 14 bildet den Deckelabschnitt der Verpackung 1. Der im Zuschnitt 10 außenliegende Außenwandbereich des Abschnitts 15 kommt im Ring 100 innen an dem Streifenabschnitt 11 zu liegen. Die Laschen 111 werden mittels der Klebepunkte 41 innen an die Seitenwandabschnitte 121 angeklebt. Zudem werden die senkrecht zu den anlenkenden Abschnitten 13 und 15 hochgestellten Seitenwandabschnitte 131 und 151 mittels der Klebepunkte 42 innen an die senkrecht aufgerichteten Seitenwandabschnitte 141 angeklebt. Die Klebungen mit den Klebepunkten 41, 42 sind Bestandteile einer Klebeverbindung 4, die die Verpackung 1 nicht nur zusammenhalt, sondern auch bei der Handhabung der Verpackung 1, das heißt auch beim nachfolgend beschriebenen Trennen von Verpackungsteilen erhalten bleibt.
Die Längsseiten-Wandabschnitte 121 werden mit den Klebepunkten 51 an die senkrecht zu stehen kommenden, pfostenartigen Abschnitte 131 angeklebt. Diese Klebeverbindung ist Bestandteil einer von Hand lösbaren Trennverbindung 5. Die Löcher 53 in den Abschnitten 131 kommen teilweise hinter den Laschen 52 zu liegen. Dadurch sind die Laschen 52 bequem zu erfassen, wodurch die Klebepunkt-Verbindung, wie in Fig. IC mit Pfeil B gezeigt, einfach von Hand lösbar ist.
Der Stirnseitenwandabschnitt 13 ist mittels der Perforations-Faltlinien 501 vollständig von den Pfostenabschnitten 131, dem Bodenabschnitt 12 und dem Deckelabschnitt 14 von Hand abtrennbar. Wie mit Pfeil A in Fig. IC dargestellt, wird die Lasche 502 aus
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dem Abschnitt 14 nach unten herausgedrückt, so daß dann der Abschnitt 13 als Trennabschnitt längs der Perforations-Faltlinien 501 einfach von dem verbleibenden Verpackungskörper abgerissen werden kann. Dieser Trennabschnitt ist in Verbindung mit den Perforations-Faltlinien 501 sowie mit der lösbaren, die Klebepunkte 51 aufweisenden Verbindung Bestandteil der Trennverbindung 5, die die Verpackung 1 in zwei selbständige Teile unterteilt, nämlich einerseits in ein Bodenteil 2 und andererseits in ein Hauben teil 3.
Das Bodenteil 2 umfaßt den Bodenabschnitt 12 mit den Seiten wandabschnitten 11, 121, die durch die Eck-Klebelaschen 111 dauerhaft miteinander verbunden sind. Diese Seitenwandabschnitte bilden eine trayartige Randwand 110. Wie insbesondere aus Fig. IC und D ersichtlich, ist die Randwand 101 an der den Stirnseitenabschnitt 13 aufweisenden Verpackungsseite offen. Dadurch ist das Bodenteil 2 durch ein schienenartiges Schubladenteil mit einer offenen Seite gebildet, die der Stirnseitenabschnitt 13 im Zustand der nicht geöffneten Verpackung schließt (Fig. IB).
Das Haubenteil 3 ist durch die Abschnitte 131, 14, 141, 15 und 151 gebildet. Wie insbesondere aus Fig. IE ersichtlich, bilden die Abschnitte 131, 141 und 151, die zur Handhabung der Verpackung unlösbar miteinander verbunden sind, eine feste U-förmige Randwand 201, die zur Bodenseite hin offen ist.
Im geschlossenen Zustand wird die Verpackung 1 gemäß Fig. IB transportiert und mit dem Bodenabschnitt 12 auf die Fläche eines nicht dargestellten Regals aufgesetzt. Sodann wird die Verbindung mit den Klebepunkten 51 mittels der Laschen 52 in Richtung des Pfeils B aufgebrochen. Daraufhin wird der Stirnseitenwandabschnitt 13, der im Regal eine Rückwand der Verpackung 1 bildet, in Richtung des Pfeils A abgetrennt. In diesem Zustand kann die Verpackung 1 auf der Regalfläche genau in eine gewünschte Position geschoben werden. Insbesondere kann die offene Rückseite der Verpackung 1, die das Verpackungsgut 7 nach Abtrennen des Abschnitts 13 vollkommen freigibt, gegen eine hintere Regalwand oder bereits in das Regal gefülltes Verpackungsgut gesetzt werden, und auch die Längsseitenflächen der Verpackung 1 können positionsgenau zur Anlage an bereits in das Regal gesetztes Gut gebracht werden. In dieser Position wird das Haubenteil 3 mit einer Hand an der Verpackungseinheit 70 festgehalten, während, wie dies in Fig. ID dargestellt ist, das Bodenteil 2 mit der ande-
ren Hand in Richtung S parallel zur RegalflächV bzw**zur Standflache*2ö und*senkrecht zu dem Abschnitt 15 bzw. zu dem ursprünglich vorhandenen Abschnitt 13 zur Vorderseite des Regals unter der Verpackungseinheit 70 weggezogen wird. Um das Bodenteil 2 dabei besonders leicht erfassen zu können, ist die Ausnehmung 110 an dem Randstreifen 11 vorgesehen.
Nachdem das Bodenteil 2 vollständig von der Verpackungseinheit 70 abgeschoben worden ist, wird auch das Haubenteil 3, das beim Herausschieben des Bodenteils 2 eine Positionierhilfe für das Verpackungsgut 7 bildet, entfernt. Von besonderem Vorteil ist dabei, daß aufgrund des abgetrennten Stirnseitenabschnitts 13 auch das Haubenteil 3 in Richtung S von der Verpackungseinheit 70 abschiebbar ist, wie dies in Fig. IE dargestellt ist. Dadurch, daß das Haubenteil 3 an der Unterseite offen ist, kann es auch schräg nach vorn, oder, soweit ausreichend Platz vorhanden ist, nach oben abgenommen werden. Wenn bei besonderen Anwendungen nur eine Abnahme nach oben vorgesehen ist, kann die Stirnseitenwand 13 einen Bestandteil des Haubenteils 3 bilden, wobei dann als Bestandteil der Trennverbindung 5 nur die die Abschnitte 12 und 13 anlenkende Perforations-Faltlinie vorgesehen zu werden braucht. Die Ware bzw. das Verpackungsgut 7 steht, ohne daß es bei der Entnahme aus der Verpackung 1 angefaßt wird, genau ausgerichtet und an der gewünschten Stelle im Regal.
In dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig. IA bis ID ist die Verpackung allseitig vollständig geschlossen. An den Verpackungslängsseiten sind die aneinandergrenzenden Klappenabschnitte 121, 141 mit gleicher Rechteckfläche vorgesehen. Dabei können die in der Verpackung innen zu liegen kommenden Abschnitte 131, 151 als relativ schmale, pfostenartige Abschnitte vorgesehen werden. Die der abtrennbaren Stirnwand 13 gegenüberliegende Stirnwand 15 liegt zweckmäßig lose, das heißt ohne feste Verbindung, gegen die Innenseite des Randabschnitts 11 an. Damit ist das Haubenteil 3 einschließlich des Abschnitts 13 um die Perforations-Faltlinie 501 zwischen den Abschnitten 12, 13 schwenkbar, wenn die Klebepunkte 51 aufgebrochen worden sind.
Wesentlich ist dabei, daß das Schienen-Bodenteil 2 aufgrund des zwischen den Abschnitt 11 und die Verpackungseinheit 70 fassenden Abschnitts 15 ohne Klebeverbindung zwischen den Abschnitten 11 und 15 stabil geschlossen ist. Diese Verpackung ist auf einer Wrap-Around-Anlage einfach herstellbar, und das Bodenteil kann, da es
zweckmäßig nur an den Abschnitten 131, 13 trennbar festgesetzt ist, in sehr einfacher, materialsparender Trennverbindung 5 gelöst werden.
Die erfindungsgemäße, aus einem einzigen Zuschnitt 10 gebildete Verpackung 1 kann auch in einer herkömmlichen Seitenpacker-Maschine gefüllt und verschlossen werden.
Dann wird allerdings im Wege der Vorklebung ein geschlossener Ring 100 gebildet, wobei der Abschnitt 15 an den dann eine Fabrikkante bildenden Streifenabschnitt 11 von innen angeklebt wird. Diese Bestandteil der Trennverbindung 5 bildende Klebung kann sehr sparsam und kleinflächig, z.B. mit leicht aufbrechbaren Klebepunkten oder mit einem perforierten Klebefeld vorgesehen werden, so daß auch damit ein einfaches Abtrennen des Schienen-Bodenteils 2 von dem Haubenteil 3 gewährleistet ist. Ein perforiertes Klebefeld ist in Fig. IA bis IE gestrichelt dargestellt und mit 112 bezeichnet. Wie aus Fig. ID ersichtlich, bleibt das Feld 112 nach dem Trennen der Abschnitte 11, 15 an dem Abschnitt 15, während in dem Abschnitt 11 durch das Heraustrennen des : Feldes 112 ein entsprechendes Loch zurückbleibt.
Die Verpackung 1 gemäß Fig. 2A bis 2E entspricht der Verpackung gemäß Fig. IA bis IE. Lediglich die Randwände 101 bzw. 201 bildenden Klappen-Seitenwandabschnitte 11, 121 bzw. 131, 141, 151 sind als schmale Stummelklappen vorgesehen, so daß die Verpackung 1 besonders materialsparend ausgebildet ist und zudem an den beiden Verpackungslängsseiten Sichtfenster für das Verpackungsgut 7 entstehen. Dennoch ist die Verpackung aufgrund der Bildung von Bodenteil 2 und Haubenteil 3 aus dem einzigen Zuschnitt 10 stabil. Auch nach Trennung dieser beiden Teile durch Betätigen der Trennverbindung 5 bleiben die beiden Teile aufgrund der mit der Klebeverbindung 4 dauerhaft verbundenen Abschnitte besonders stabil, so daß sie zur berührungslosen Plazierung des Guts 7 sowie zum Entsorgen einfach und zuverlässig handhabbar sind.
Claims (15)
1. Verpackung (1) aus faltbarem Material wie Wellpappe, Pappe od. dgl. Material zum Verpacken von zu einer Versand- und Entnahmeeinheit (70) zusammengefaßtem Einzelgut (71), umfassend ein die Verpackungsunterseite bestimmendes Bodenteil (2), das eine Aufstandsfläche (20) für das Einzelgut (71) bildet, ein Haubenteil (3), das Abschnitte (13, 131, 14, 141, 15) der Verpackungsoberseite und der zwischen Oberseite und Bodenseite gelegenen Seiten der Verpackung (1) aufweist und das Einzelgut (71) zwischen diesen Abschnitten (13, 131, 14, 141, 15) einfaßt, und eine das Haubenteil (3) lösbar mit dem Bodenteil (2) verbindende Trennverbindung (5), die so ausgebildet ist, daß das Bodenteil (2) und das Haubenteil (3) als solche im Zustand der geöffneten Trennverbindung (5) in seitliche Richtung (S) durch relative Schiebebewegung zwischen den beiden Teilen (2, 3) voneinander trennbar sind, dadurch gekennzeichnet, daß das Bodenteil (2) und das Haubenteil (3) gemeinsame Bestandteile eines aus einem Zuschnitt (10) aufgerichteten Ringes (100) sind, wobei ein das Bodenteil (2) und das Haubenteil (3) in Reihe anlenkender Seitenabschnitt (13) der Verpackung (1) vorgesehen ist, und daß in dem Zuschnitt (10) als Bestandteil der Trennverbindung (5) wenigstens eine durch vorzugsweise eine Perforationslinie gebildete Trennlinie (501) zum Abtrennen des Bodenteils (2) von dem Haubenteil (3) ausgebildet ist.
2. Verpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Verpackung (1) eine quaderförmige Verpackung ist.
3. Verpackung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der das Bodenteil (2) und das Haubenteil (3) verbindende Seitenabschnitt ein Stirnseitenabschnitt (13) ist, von dem das Bodenteil (2) und gegebenenfalls das Haubenteil (3) mittels wenigstens einer Trennlinie (501) der Trennverbindung (5), vorzugsweise einer perforierten Faltlinie (17), abtrennbar ist.
4. Verpackung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Stirnseitenabschnitt (13) wenigstens teilweise und zweckmäßig vollständig als von der Verpackung (1) mittels Trennlinien (501) abtrennbarer Trennabschnitt ausgebildet ist.
5. Verpackung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß eine oder mehrere dem Trennabschnitt (13) zugeordnete Trennlinien (501) derart am Rand der Verpackung (1) angeordnet sind, daß das Verpackungsgut (7) durch Abtrennen des Trennabschnitts (13) an der zugehörigen Verpackungsseite vollständig freigegeben wird, so daß sowohl das Bodenteil (2) als auch das Haubenteil (3) im Zustand der geöffneten Trennverbindung (5) in seitliche Richtung (S) quer, insbesondere senkrecht zur Fläche des abtrennbaren Trennabschnitts (13) von dem Verpackungsgut (7) abnehmbar sind.
6. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Bodenteil (2) einen Bodenabschnitt (12) umfaßt, an den der das Bodenteil (2) anlenkende Seitenabschnitt als Stirnseitenabschnitt (13) angelenkt ist, und daß an den Bodenabschnitt (12) im Zuschnitt (10) außenliegende, Seitenabschnitte der Verpackung (1) bildende Klappenabschnitte (121, 11) angelenkt sind, die, vorzugsweise in Klebeverbindung mit Eck-Klebelaschen (111), eine trayartige Randwand (101) des Bodenteils (2) bilden, die an der den Stirnseitenabschnitt (13) aufweisenden Verpackungsseite offen ist, wobei das Bodenteil (2) ein schienenartiges Schubladenteil mit einer offenen Seite ist, die der Stirnseitenabschnitt (13) schließt, wobei letzterer mittels der Trennverbindung (5) mit der Randwand (101) verbunden ist.
7. Verpackung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß an den Stirnseitenabschnitt (13) im Zuschnitt (10) außenliegende Klappenabschnitte (131) angelenkt sind, die in der Verpackung (1) innenliegende, vorzugsweise pfostenartige Stützen bildende Seitenabschnitte bilden, an denen die Randwand (101) mittels der Trennverbindung (5), vorzugsweise durch wenigstens eine abreißbar angeklebte Klebelasche (52), lösbar festgesetzt ist.
8. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Haubenteil (3) einen Deckelabschnitt (14) umfaßt, an den der das Haubenteil (3) anlenkende Seitenabschnitt als Stirnseitenabschnitt (13) angelenkt ist, daß das Haubenteil (3) einen gegenüberliegenden zweiten Stirnseitenabschnitt (15) der Verpackung (1) umfaßt, der in der Reihenanlenkung der Abschnitte an der anderen Seite des Deckelabschnitts (14) angelenkt ist, und daß an den Deckelabschnitt (14) und den beiden Stirnseitenabschnitten (13, 15) im Zuschnitt (10) außenliegende, Seitenabschnitte der Verpackung (1) bildende Klappenabschnitte (131, 141; 151) angelenkt sind, wobei sich die an dem Deckelabschnitt (14) angelenkten Klappenabschnitte (141) in fester, vorzugsweise geklebter Überlappungsverbindung mit den benachbarten Klappenabschnitten (131, 151) befinden.
9. Verpackung nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Klappenabschnitte (121, 131, 141, 151) als Randwände (101, 201) bildende Stummelklappen vorgesehen sind.
10. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß an einen Bodenabschnitt (12) des Bodenteils (2) und an einen Deckelabschnitt (14) des Haubenteils (3) angelenkte, im Zuschnitt (10) außenliegende, Seitenabschnitte der Verpackung (1) bildende Klappenabschnitte (121, 141) geschlossene Seitenwände der Verpackung (1) bilden, wobei vorzugsweise die Klappenabschnitte (121, 141) des Bodenabschnitts (12) und des Deckelabschnitts (14) zumindest im wesentlichen gleiche Flächen aufweisen.
11. Zuschnitt zum Aufrichten einer Verpackung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß der zu einem Ring (100) aufrichtbare Zuschnitt (10) wenigstens vier mittels Faltlinien (17) in Reihe aneinander angelenkte rechteckige Abschnitte (12, 13, 14, 15) aufweist, wobei aufeinanderfolgend ein erster Abschnitt den Bodenabschnitt (12) der Verpackung (1), ein zweiter Abschnitt (13) einen Stirnwandabschnitt der Verpackung (1) und ein dritter Abschnitt (14) den Deckelabschnitt der Verpackung (1) bilden, wobei in dem Zuschnitt (10) zwischen dem Bodenabschnitt (12) und dem Deckelabschnitt (14) wenigstens eine durch eine Schwächungslinie (501) gebildete Trennlinie zum Abtrennen des Bodenabschnitts (12) von dem Deckelabschnitt (14) ausgebildet ist.
12. Zuschnitt nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß an den Bodenabschnitt (12) sowie an den Stirnwandabschnitt (13) im Zuschnitt (10) außenliegende Klappenabschnitte (121, 131) mit zu den Faltlinien (17) der Reihenanlenkung senkrechten Faltlinien (16) angelenkt sind, wobei die in der Reihenanordnung benachbarten Klappenabschnitte (121, 131), die zumindest im zugehörigen Eckbereich der Verpackung (1) sich quer überlappende Seitenwandabschnitte bilden, Überlappungsbereiche für eine von Hand lösbare Trennverbindung (5) aufweisen und wobei die an den Bodenabschnitt (12) angelenkten Klappenabschnitte (121) Bestandteile des Bodenteils (2) der Verpackung (1) bilden, während die an den Stirnwandabschnitt (13) angelenkten Klappenabschnitte (131) Bestandteile des Haubenteils (3) der Verpackung (1) bilden.
13. Zuschnitt nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß der zur Überlappungs-Trennverbindung (5) an der Verpackung (1) außen zu liegen kommende Klappenabschnitt (121) des Bodenabschnitts (12) eine Handhabe wie eine Lasche (52) zum Trennen der Überlappungsverbindung aufweist.
14. Zuschnitt nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, daß die in der Überlappungs-Trennverbindung (5) zur Überlappung kommenden Teile der Klappenabschnitte (121, 131) als mittels lösbarer, vorzugsweise punktartiger Klebung verbindbare und trennbare Flächen vorgesehen sind.
15. Zuschnitt nach einem der Ansprüche 11 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß der Stirnwandabschnitt (13) als von der aufgerichteten Verpackung (1) abtrennbarer Trennabschnitt vorgesehen ist, wobei Faltlinien (16, 17), über die sich der Stirnwandabschnitt (13) in Anlenkverbindung mit benachbarten Abschnitten (12, 131, 14) des Zuschnitts (10) befindet, als die Abtrennung von den benachbarten Abschnitten (12, 13 l, 14) begünstigende, vorzugsweise durch Perforationslinien (501) gebildete Schwächungslinien vorgesehen sind.
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