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DE60000715T2 - Verfahren und Vorrichtung zur Verminderung der Auswirkung eines Brandes in einem Tunnel - Google Patents

Verfahren und Vorrichtung zur Verminderung der Auswirkung eines Brandes in einem Tunnel

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DE60000715T2
DE60000715T2 DE60000715T DE60000715T DE60000715T2 DE 60000715 T2 DE60000715 T2 DE 60000715T2 DE 60000715 T DE60000715 T DE 60000715T DE 60000715 T DE60000715 T DE 60000715T DE 60000715 T2 DE60000715 T2 DE 60000715T2
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Germany
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tunnel
fire
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pump
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APT ENGINEERING Srl
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Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Reduzieren der Folgen eines Brands in einem Tunnel.
  • Das Problem eines Brands in einem Straßen- oder Eisenbahntunnel ist kein extrem seltenes Ereignis und war aufgrund der Schwere seiner Folgen immer ein wichtiger Faktur bei der Konstruktion und betriebsmäßigen Definition von Transportsystemen.
  • Die Verhinderungsmaßnahmen und die im Notfall durchzuführenden Schritte, die seit langem angewandt werden, um die Folgen eines Brands in einem Tunnel zu begrenzen, haben sich aufgrund verschiedener Probleme, von denen die wichtigsten nachstehend zusammengefaßt werden, häufig als ungenügend erwiesen.
  • Im allgemeinen kann man die Menge an brennbarem Material, das von dem Brand betroffen wird, nicht im voraus wissen und begrenzen.
  • Es ist schwierig, den Ausgangspunkt des Brands zu bestimmen, und noch schwieriger, ihn vorherzusagen.
  • Die betroffenen Menschen haben gewöhnlich weder Erfahrung noch ein Training, wie sie sich im Fall eines Brands verhalten sollen, und können aufgrund der durch das Auftreten eines Brands verursachten Panik unangemessen und unvorhersehbar reagieren.
  • Die Temperatur steigt, und die Konzentrationen toxischer Gase können selbst kurz nach dem Ausbruch des Ereignisses und insbesondere in der Nähe des von dem Brand betroffenen Bereichs erheblich und derart sein, daß sie die Umgebung innerhalb des Tunnels zu einer Umgebung machen, in der man nicht leben kann.
  • Die Parameter bezüglich der Sichtverhältnisse können innerhalb von ein paar Minuten, insbesondere in Abhängigkeit von dem Typ und der Menge an vorhandenem Brenn- Stoff, Werte erreichen, die jede Rettungsaktion schwierig oder sogar unmöglich machen, und zwar selbst in einer beträchtlichen Entfernung von dem Ursprungsort des Brands.
  • Das Ziel der vorliegenden Erfindung ist es, die obigen Probleme durch Bereitstellung eines Verfahrens und einer Vorrichtung zu lösen, die es ermöglichen, die Folgen eines Brands in einem Tunnel zu reduzieren.
  • Im Rahmen dieses Ziels ist es eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung ein Verfahren und eine Vorrichtung bereitzustellen, die es ermöglichen, Menschen aus einem von dem Brand betroffenen Bereich zu evakuieren, wobei die Ausbreitung der Rauchschwaden, der Gase und Hitze, die der durch den Brand erzeugt werden, in Bereiche, die dem von dem Brand betroffenen Bereich benachbart sind, begrenzt wird.
  • Eine andere Aufgabe der Erfindung ist es, ein Verfahren und eine Vorrichtung bereitzustellen, die aufgrund der Tatsache, daß sie die Ausbreitung der Rauchschwaden, der Gase und der Hitze in Bereiche, die dem von dem Brand betroffenen Bereich benachbart sind, begrenzen, einfachere und raschere Brandbekämpfungsoperationen gestatten.
  • Eine weitere Aufgabe der Erfindung ist es, ein Verfahren und eine Vorrichtung bereitzustellen, die Verletzungen von Menschen bei der Evakuierung begrenzen können.
  • Eine andere Aufgabe der Erfindung ist es, ein Verfahren und eine Vorrichtung bereitzustellen, die selbst in Tunneln beträchtlicher Länge und selbst in Abwesenheit von Ventilationskaminen oder -kanälen eingesetzt werden können.
  • Dieses Ziel und diese und weitere Aufgaben, die nachstehend besser ersichtlich werden, werden durch ein Verfahren zum Reduzieren der Folgen eines Brands in einem Tunnel erreicht bzw. gelöst, das dadurch gekennzeichnet ist, daß es die folgenden Schritten aufweist: im Inneren des Tunnels, Erzeugen einer Wand aus nichtbrennbarer Flüssigkeit an der Aufstromseite eines von dem Brand betroffenen Bereichs und einer Wand aus nichtbrennbarer Flüssigkeit an der Abstromseite des Bereichs, wobei die Wände quer zu der Längserstreckung des Tunnels angeordnet und so ausgebildet sind, daß sie die Ausbreitung der Rauchschwaden, der Gase und der Hitze, die durch den Brand erzeugt werden, zu Bereichen, die dem von dem Brand betroffenen Bereich benachbart sind, verhindern oder im wesentlichen begrenzen, wobei Menschen, die aus dem von dem Brand betroffenen Bereich fliehen, imstande sind, diese Wände zu passieren.
  • Das Verfahren nach der Erfindung wird bevorzugt mit einer Vorrichtung durchgeführt, die folgendes aufweist: Einrichtungen zur Abgabe einer nichtbrennbaren Flüssigkeit, die geeignet sind, daß sie Wände aus nichtbrennbarer Flüssigkeit erzeugen, die auf Ebenen liegen, die zu der Längserstreckung des Tunnels quer verlaufen, wobei die Abgabeeinrichtungen entlang der Längserstreckung des Tunnels voneinander beabstandet sind, wobei Einrichtungen zum Zuführen einer nichtbrennbaren Flüssigkeit zu den Abstandseinrichtungen vorgesehen sind, die auf Befehl in Abhängigkeit von dem Ort eines Brands entlang dem Tunnel aktiviert werden können.
  • Weitere Charakteristiken und Vorteile der Erfindung werden aus der nachstehenden genauen Beschreibung einer bevorzugten, aber nicht ausschließlichen Ausführungsform des Verfahrens nach der Erfindung und der Vorrichtung zur Durchführung desselben besser ersichtlich, die in den beigefügten Zeichnungen lediglich als nicht einschränkendes Beispiel gezeigt ist. Diese zeigen in:
  • Fig. 1 eine schematische aufgeschnittene Perspektivansicht eines Tunnels, der mit der Vorrichtung nach der Erfindung versehen ist;
  • Fig. 2 eine vergrößerte Schnittansicht des Tunnels von Fig. 1 entlang einer Vertikalebene an einer der Einrichtungen zur Abgabe einer nichtbrennbaren Flüssigkeit;
  • Fig. 3 eine vergrößerte Ansicht einer Einzelheit von Fig. 2;
  • Fig. 4 eine Seitenansicht derselben Einzelheit von Fig. 3;
  • Fig. 5 eine schematische Ansicht der Einrichtungen zum Zuführen einer nichtbrennbaren Flüssigkeit für die Abgabeeinrichtungen.
  • Wie die Figuren zeigen, weist die Vorrichtung zum Durchführen des Verfahrens nach der Erfindung Einrichtungen 1 zur Abgabe einer nichtbrennbaren Flüssigkeit auf, die so ausgebildet sind, daß sie mit der nichtbrennbaren Flüssigkeit Wände 2 erzeugen, die auf Ebenen angeordnet sind, die quer zu der Längserstreckung des Tunnels 3 liegen. Die Abgabeeinrichtungen 1 sind entlang der Längserstreckung des Tunnels 3 voneinander beabstandet, und allgemein mit 4 bezeichnete Einrichtungen zum Zuführen der nichtbrennbaren Flüssigkeit zu den Abgabeeinrichtungen 1 sind vorgesehen, wobei die Einrichtungen 4 auf Befehl in Abhängigkeit von dem Ort eines Brands entlang dem Tunnel 3 aktiviert werden können.
  • Dabei weisen die Zuführeinrichtungen 4 mindestens einen Zuführkanal 5 für die nichtbrennbare Flüssigkeit auf, und der Zuführkanal 5 verläuft in Längsrichtung entlang dem Tunnel 3. Abzweigungen 6 sind entlang der Erstreckung des Zuführkanals 5 in Abständen vorgegebener Länge vorgesehen und verbinden den Zuführkanal 5 mit den Abgabeeinrichtungen 1. Entlang jeder Abzweigung 6 befindet sich ein Ventil 7, das ferngesteuert werden kann, um auf Befehl die Verbindung des Zuführkanals 5 mit der Abgabeeinrichtung 1, die mit der Abzeigung 6 verbunden ist, herzustellen oder zu unterbrechen.
  • Wie insbesondere die Fig. 3 und 4 zeigen, weist jede der Abgabeeinrichtungen 1 eine Abgabeeinheit 8 auf, der mit der entsprechenden Abzweigung 6 verbunden und nahe der Decke des Tunnels 3 angeordnet ist. Die Abgabeeinheit 8 ist mit einem Auslaß 8a versehen, dessen Abgaberichtung mit der Längserstreckung des Tunnels 3 im wesentlichen parallel ist; dieser Auslaß ist einem im wesentlichen flachen Sieb 9 zugewandt, das im wesentlichen rechtwinklig zu der Längserstreckung des Tunnels 3 angeordnet ist, um den Flüssigkeitsstrahl, der von dem Auslaß 8a abgegeben wird, in eine Flüssigkeitswand umzuwandeln, die auf einer Ebene angeordnet ist, die zu der Längserstreckung des Tunnels 3 im wesentlichen senkrecht ist.
  • Der Zuführkanal 5 ist mit dem Förderkanal von mindestens einer Pumpe verbunden, die die nichtbrennbare Flüssigkeit entlang dem Zuführkanal 5 treibt.
  • Aus Sicherheitsgründen ist bevorzugt eine elektrisch angetriebene Pumpe 10 und eine Notpumpe 11 vorgesehen, die von einer Brennkraftmaschine angetrieben wird. Beide Pumpen 10 und 11 sind durch ihren Förderkanal mit dem Zuführkanal 5 verbunden und können in bezug aufeinander alternierend betätigt werden.
  • Zusätzlich zu diesen Pumpen ist ferner eine Kompensationspumpe 12 vorgesehen, die elektrisch betätigt wird und die nichtbrennbare Flüssigkeit in dem Zuführkanal 5 unter Druck halten soll.
  • Die Pumpen 10, 11 und 12 sind durch ihren Förderkanal mit dem Zuführkanal 5 parallel verbunden.
  • Die nichtbrennbare Flüssigkeit kann einfach aus Wasser oder aus mit brandlöschenden Substanzen vermischtem Wasser wie etwa dem im Handel unter dem Warenzeichen "Bioversal" bekannten Produkt bestehen.
  • In diesem Fall weist die Vorrichtung eine Einrichtung 13 zum Vermischen von Wasser mit brandlöschenden Substanzen auf, die mit dem Zuführkanal 5 verbunden ist.
  • In Abhängigkeit davon, ob ein Wasserverteilungssystem verfügbar ist, können die Pumpen 10, 11, 12 durch ihren Ansaugkanal direkt mit dem Wasserverteilungssystem, falls verfügbar, oder mit einem oder mehreren Wasserspeicherreservoirs 14 verbunden sein.
  • Die Vorrichtung weist ferner Detektiereinrichtungen zum Überwachen des Inneren des Tunnels 3 auf, die den Ausgangspunkt eines Brands entlang dem Tunnel 3 anzeigen sollen.
  • Die Detektiereinrichtungen können einfach aus herkömmlichen Sensoren bestehen, die so angeordnet sind, daß sie entlang der Längserstreckung des Tunnels 3 angemessen voneinander beabstandet sind, und die so ausgebildet sind, daß sie den Ausbruch eines Brands in dem Bereich, den sie abdecken, prompt detektieren.
  • Die Detektiereinrichtungen können ferner Fernsehkameras aufweisen, die imstande sind, die gesamte Längserstreckung des Tunnels 3 ständig zu überwachen, um einem Bediener oder einer automatischen Steuerungsvorrichtung wie etwa einem Computer, der die Ventile 7 ansteuern kann, den genauen Ort des Bereichs, in dem sich ein Brand entwickelt, anzuzeigen.
  • Die Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach der Erfindung kann ferner Einrichtungen zum Detektieren der Windrichtung und -geschwindigkeit aufweisen, die nahe den Einlassen des Tunnels 3 angeordnet sind.
  • Der Betrieb der Vorrichtung bei der Durchführung des Verfahrens nach der Erfindung ist wie folgt.
  • Bevorzugt ist im inaktiven Zustand der Zuführkanal 5 bereits mit nichtbrennbarer Flüssigkeit gefüllt, die von der Pumpe 12 unter Druck gehalten wird, und die Ventile 7 vom drucklos geöffneten Typ sind geschlossen.
  • Der Ausbruch eines Brands entlang der Längserstreckung des Tunnels 3 wird von den obengenannten Detektiereinrichtungen sofort detektiert, die die Information zu dem Bediener oder zu der automatischen Steuerungsvorrichtung übertragen. Die Detektiereinrichtungen liefern nicht nur die Information über den Ausbruch eines Brands, sondern zeigen auch den genauen Ort des Ausgangspunkts des Brands oder mindestens den Ort des Ausgangsbereichs des Brands an, der zwischen zwei benachbarten Abgabeeinrichtungen 1 liegt.
  • Der Bediener oder die automatische Vorrichtung öffnet die Ventile 7, die an den Abzweigungen 6 der beiden Abgabeeinrichtungen 1 liegen, die unmittelbar an der Aufstromseite bzw. unmittelbar an der Abstromseite des von dem Brand betroffenen Bereichs angeordnet sind. Das Öffnen der Ventile 7 bewirkt einen plötzlichen Druckabfall in dem Zuführkanal 5, und der Druckabfall bewirkt die Aktivierung der Pumpe 10 oder 11. Auf diese Weise erzeugen die beiden aktivierten Abgabeeinrichtungen 1 an der Aufstromseite und der Abstromseite des von dem Brand betroffenen Bereichs entsprechende Wände 2 aus nichtbrennbarer Flüssigkeit. Die Flüssigkeitswände 2 bilden Barrieren, die der Ausbreitung von Rauchschwaden, Gasen und Hitze aus dem von dem Brand betroffenen Bereich zu den benachbarten Bereichen wirksam entgegenwirken.
  • Menschen, die aus dem von dem Brand betroffenen Bereich fliehen, die sich also von dem von dem Brand betroffenen Bereich weg bewegen können, können jedoch die Flüssigkeitswände 2 passieren, ohne unter den Auswirkungen der Rauchschwaden, der Gase und der Hitze, die von dem Brand erzeugt werden, zu leiden oder indem sie in einem viel geringeren Maß darunter leiden.
  • Die nichtbrennbare Flüssigkeit, die von den Abgabeeinheiten 8 abgegeben wird, hat ferner effektiv eine Kühlwirkung und beginnt, die Quelle des Brands zu löschen.
  • Aufgrund der Tatsache, daß die Flüssigkeitswände 2 gegenüber der Ausbreitung der Rauchschwaden, der Gase und der Hitze eine Barriere bilden, haben Rettungsmannschaften, die die Aufgabe haben, den Brand zu löschen, Zugang zu den Bereichen des Tunnels, die dem Bereich, in dem der Brand aufgetreten ist, benachbart sind.
  • Der Bediener, der bei dem Brand das Innere des Tunnels überwacht, kann Menschen durch geeignete Lautsprecher, die im Inneren des Tunnels installiert sind, auch zu der besten Fluchtrichtung hin leiten, wobei er auch die Windrichtung und -geschwindigkeit berücksichtigt, die von den an den Einlassen des Tunnels angeordneten Detektoren gemeldet werden.
  • In der Praxis hat man beobachtet, daß das Verfahren und die Vorrichtung nach der Erfindung das angestrebte Ziel und die Aufgaben voll erreichen bzw. erfüllen, da sie durch Begrenzung der Ausbreitung der Rauchschwaden, der Gase und der Hitze zu Bereichen des Tunnels, die zu dem Bereich, in dem sich der Brand entwickelt hat, benachbart sind, gestatten, daß die Menschen den von dem Brand betroffenen Bereich verlassen, wobei sie vor schädlichen Auswirkungen der Rauchschwaden, der Gase und der Hitze geschützt werden und für einen ausreichenden Zeitraum im Inneren des Tun nels Bedingungen aufrechterhalten werden, die geeignet sind, das Eingreifen von Rettungsmannschaften zu gestatten.
  • Das so gestaltete Verfahren und die entsprechende Vorrichtung können zahlreiche Modifikationen und Abwandlungen erfahren, die sämtlich vom Umfang der Erfindung gemäß der Definition in den beigefügten Ansprüche erfaßt sind.
  • In der Praxis können die verwendeten Materialien sowie die Dimensionen den Erfordernissen und dem Stand der Technik entsprechen, solange sie mit dem speziellen Gebrauch kompatibel sind.
  • In den Fällen, in denen technischen Merkmaien, die in einem der Ansprüche angeführt sind. Bezugszeichen folgen, sind diese Bezugszeichen nur aufgenommen worden, um die Verständlichkeit der Ansprüche zu fördern, und solche Bezugszeichen haben also keine einschränkende Wirkung auf die Interpretation jedes Elements, das beispielhaft mit solchen Bezugszeichen gekennzeichnet ist.

Claims (17)

1. Verfahren zum Reduzieren der Auswirkungen eines Brands in einem Tunnel (3), das die folgenden Schritte aufweist: Erzeugen einer Wand (2) im Inneren des Tunnels aus nichtbrennbarer Flüssigkeit stromaufwärts eines von dem Brand betroffenen Bereichs und einer Wand (2) aus nichtbrennbarer Flüssigkeit stromabwärts des Bereichs, wobei die Wände (2) quer zu der Längsausdehnung des Tunnels (3) angeordnet und so ausgebildet sind, daß sie die Ausbreitung der Rauchgase, der Gase und der Hitze, die durch den Brand erzeugt werden, zu Bereichen, die an den von dem Brand betroffenen Bereich angrenzen, verhindern oder im wesentlichen begrenzen, wobei Menschen, die aus dem von dem Brand betroffenen Bereich fliehen, imstande sind, diese Wände zu passieren.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sich die nichtbrennbare Flüssigkeit aus Wasser zusammensetzt.
3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sich die nichtbrennbare Flüssigkeit aus mit brandlöschenden Substanzen vermischtem Wasser zusammensetzt.
4. Verfahren nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Tunnel (3) überwacht wird, um den Ausbruch des Brands zu lokalisieren und um die Wände (2) aus nichtbrennbarer Flüssigkeit stromaufwärts und stromabwärts des von dem Brand betroffenen Bereichs zu erzeugen.
5. Vorrichtung zum Reduzieren der Auswirkungen eines Brands in einem Tunnel (3), folgendes aufweisend: Einrichtungen (1) zur Ausgabe einer nichtbrennbaren Flüssigkeit, die so ausgebildet sind, daß sie Wände (2) aus nichtbrennbarer Flüssigkeit erzeugen, die in Ebenen liegen, die zu der Längsausdehnung des Tunnels (3) quer verlaufen, wobei die Ausgabeeinrichtungen entlang der Längsausdehnung des Tunnels (3) voneinander beabstandet sind, wobei Einrichtungen (4) zum Zuführen einer nichtbrennbaren Flüssigkeit zu den Wanderzeugungseinrich tungen vorgesehen sind, die auf Befehl in Abhängigkeit von dem Ort eines Brands entlang dem Tunnel aktiviert werden können.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Zuführeinrichtungen ein Rohrleitungssystem (5) zum Zuführen der nichtbrennbaren Flüssigkeit aufweisen, wobei das Zuführrohleitungssystem (5) in Längsrichtung entlang dem Tunnel (3) verläuft, wobei Abzweigungen (6) entlang der Ausdehnung des Zuführrohrleitungssystems (5) in Abständen vorgegebener Länge vorgesehen sind, um das Zuführrohrleitungssystem (5) mit den Einrichtungen (1) zur Ausgabe einer nichtbrennbaren Flüssigkeit zu verbinden; wobei ein fernsteuerbares Ventil entlang jeder der Abzweigungen vorgesehen ist, um auf Befehl das Rohrleitungssystem (5) zum Zuführen einer nichtbrennbaren Flüssigkeit mit den Ausgabeeinrichtungen (1) zu verbinden.
7. Vorrichtung nach den Ansprüchen 5 und 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtungen zur Ausgabe einer nichtbrennbaren Flüssigkeit eine Ausgabeeinheit (8) aufweisen, die mit einer der Abzweigungen (6) verbunden und nahe der Decke des Tunnels (3) angeordnet ist, wobei die Ausgabeeinheit mit einem Auslaß (8a) versehen ist, dessen Ausgaberichtung mit der Längsausdehnung des Tunnels (3) im wesentlichen parallel ist und der einem im wesentlichen flachen Schirm (9) zugewandt ist, das im wesentlichen rechtwinklig zu der Längsausdehnung des Tunnels angeordnet ist, um den von dem Auslaß (8a) ausgegebenen Flüssigkeitsstrahl in eine Flüssigkeitswand (2) umzuwandeln, die in einer Ebene angeordnet ist, die zu der Längsausdehnung des Tunnels im wesentlichen senkrecht ist.
8. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sie mindestens eine Pumpe (10) aufweist, die durch ihren Abgabekanal mit dem Zuführrohrleitungssystem (5) verbunden ist.
9. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sie eine elektrisch angetriebene Pumpe (10), die durch ihren Abgabekanal mit dem Zuführrohrleitungssystem (5) verbunden ist, und eine Notpumpe (11) aufweist, die von einer Brennkraftmaschine angetrieben wird und durch ihren Abgabekanal mit dem Zuführrohrleitungssystem verbunden ist, wobei die Pumpen (10, 11) in bezug aufeinander alternierend betätigbar sind.
10. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sie zusätzlich zu den genannten Pumpen eine Kompensationspumpe (12) aufweist, die durch ihren Abgabekanal mit dem Zuführrohrleitungssystem (5) verbunden ist, um die nichtbrennbare Flüssigkeit in dem Zuführrohrleitungssystem (5) unter Druck zu halten, wenn wenigstens eine Pumpe nicht aktiviert ist; wobei wenigstens eine Pumpe durch einen plötzlichen Druckabfall in dem Zuführrohrleitungssystem aktiviert wird.
11. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eine Pumpe (10, 11, 12) durch ihren Ansaugkanal mit dem Wasserverteilungssystem verbunden ist.
12. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eine Pumpe durch ihren Ansaugkanal mit einem Reservoir zum Speichern von nichtbrennbarer Flüssigkeit verbunden ist.
13. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sie eine Einrichtung (13) zum Vermischen von Wasser mit brandlöschenden Substanzen aufweist, die mit dem Zuführrohrleitungssystem (5) verbunden ist.
14. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sie Detektiereinrichtungen zum Überwachen des Inneren des Tunnels (3) aufweist, die so ausgebildet sind, daß sie einem Operator oder einer automatischen Steuerungsvorrichtung den Ausgangspunkt eines Brands entlang dem Tunnel (3) melden.
15. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Detektiereinrichtungen Fernsehkameras aufweisen, die entlang der Längsausdehnung des Tunnels (3) angeordnet sind, um einem Operator oder einer automatischen Steuerungsvorrichtung den Ausgangspunkt eines Brands zu melden.
16. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die automatische Steuerungsvorrichtung mit den steuerbaren Ventilen (7) betriebsmäßig verbunden ist, um die an den Abzweigungen (6) des Zuführrohrleitungssystems (5) angeordneten steuerbaren Ventile zu öffnen, die direkt stromaufwärts und direkt stromabwärts des Ausgangspunktes des Brands angeordnet sind.
17. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sie Windgeschwindigkeits- und -richtungs- Detektiereinrichtungen aufweist, die nahe den Einlassen des Tunnels (3) angeordnet sind.
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