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Sicherung für gasbeheizte Geräte Das Hauptpatent 571378 bezieht
sich auf eine Sicherung für gasbeheizte Geräte mit einer Zündflamme, einem durch
den Druck in einer Steuerkammer betätigten Hauptventil und einem von der Zündflamme
gesteuerten Thermostatventil, wobei eine das Thernnostatventil umgehende, durch
einen Schalter beherrschte Anzündleitung angeordnet ist. Die Erfindung des Hauptpatents
besteht darin, daß der Anzündschalter beire Öffnen gleichzeitig das Steuerglied
des Hauptventils unter Schließdruck stellt, indem er z. B. die Steuerkammer mit
dem im wesentlichen ungsdrosselten Hochdruck verbindet. Diese Schaltung gestattet,
das Hauptventil während des Anzündens der Zündflamme so lange geschlossen zu halten,
bis die Zündflamme ruhig und gleichmäßig brennt Bei den in dem Hauptpatent gezeigten
Aus- -führungsbeispielen wurde der in :der Anzündleitung herrschende Hochdruck durch
eine von dem Anzündschalter ausgehende Verbindungsleitung auf die Steuerkammer des
Hauptgasventils übertragen. Bei manchen Gasgeräten, wie z. B. Industrieöfen, liegt
aber das Hauptgasventil an einer Stelle, die sehr weit von dem Anzündschalter entfernt
ist, so daß die Verbindungsleitung zwischen Anzündgas- und' Steuergasleitung sehr
lang wird.
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Die Erfindung betrifft eine diesen Nachteid vermeidende Weiterbildung
einer derartigen Sicherung und besteht darin, daß :das Hochdruckgas, nur auf dem
Weg über das Gehäuse des von der Zündflamme beherrschten Thermostatventils in die
Steuerkammer des Hauptventils eingeleitet wird, und zwar dadurch, daß dem Thermostatventilgehäuse
durch die Anzündgasleitung mehr Gas zugeleitet wird als durch die Zütdbrenneröffnung
entweichen kann, so daß beim Öffnen des Thenrnostatventils sofort der in dem Thermostatventilgehäuse
angestaute Gashochdruck über die Steuergasleitung in die Steuerkammer des Hauptgasventils
dringt und dort den gewünschten Schließdruck aufbaut. Die Anzündgasleitung und die
Steuerkammer .des Hauptventils .müssen also nicht mehr durch eine besondere Verbindungsleitung
miteinander verbünden werden, sie stehen vielmehr lediglich über das :geöffnete
Thermostatventil miteinander in Verbindung.
Die Erfindung ist in
der Zeichnung dargestellt, und zwar zeigt Abb. i und 2 ein Schema der Sicherung;
-Abb. 3 einen Schnitt durch ein als Sicherheitszündbrenner ausgebildetes Thermostatventil.
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A ist das Hauptgasventil, B der Hauptbrenner, C der
Zündbrenner und D der Anzündschalter des Gerätes. Zu dem Hauptventil A führt die
Hauptgasleitung i o, während die Brennerleitung i i zu dem Hauptbrenner B führt.
Der Ventilteller des Hauptgasventils A hängt an einer Membran 13, über der eine
Steuerkammer 14 vorgesehen ist. Diese Steuerkammer steht mit der Hauptgasleitung
io durch eine Nebenleitung 16 und mit dem Zündbrenner C durch eine Steuerleitung
18 in Verbindung. In der Nebenleitung 16 ist eine Drossel 15 'zur Begrenzung des
Steuergasstromes angeordnet. Der Zündbrenner C (Abb. 3) besteht aus einem Brennergehäuse
27, das durch eine mit einer Brenneröffnung 29 versehene Spreizmembran 28 abgeschlossen
ist. Die Spreizmembran 28 wird durch die Wärme der Zündflamme gesteuert und trägt
ein Thermostatventil i9, .das den Ausgang der Steuergasleitung 18 beherrscht. Von
der Hauptgasleitung io zweigt ferner die Anzündgasleitung 2o, 21 ab, die ebenfalls
zu dem Zündbrenner C führt und deren Durchlaßweite größer ist als die der Steuerleitung
18. Die Anzündleitung kann durch den Anzündschalter D, der mit einer Bohrung 22
versehen ist, unterbrochen oder geöffnet werden. Der Schalter D ist von Hand zu
öffnen und schließt sich selbsttätig, z. B. unter dem Einfluß einer Federkraft Das
von der Hauptgasleitung io abgezweigte Steuergas gelangt über die Nebenleitung 16
und deren Drossel 15 in die Steuerkammer 14 des Hauptventils A, in der es sich bei
geschlossenem Thermöstatventil i9 anstaut und auf die Membran 13 einen Druck ausübt.
Die Membran wird infolgedessen nach unten gedrückt und schließt die Leitung
11 zum Hauptbrenner B ab.
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Soll derHauptbrennerB in Gebrauch genommen werden, so muß man zuerst
die Zündflamme am Zündbrenner C anstecken, damit das von der Zündflamme beherrschte
Thermostatventil i9 die Steuerleitung 18 öffnet. Man öffnet dazu die Anzündgasleitung
2o mittels des Anzündschalters D (Abb. 2) und läßt das Anzündgas durch die Anzündleitung
2o, 21 von der Hauptgasleitung io zum Zündbrenner C strömen. Das aus der Membranöffnung
29 ausströmende Anzündgas wird entzündet und bildet eine Anzündflamrne, unter deren
Einfluß sich das Thennostatventil i9 öffnet und die Steuerleitung 18 freigibt. In
der Steuerleitung 18 kann jedoch kein Druckabfall entstehen, weil die durch die
Anzündleitung 2o, 21 zugeführte Gasmenge so groß ist, .daß in dem Zündbrennergehäuse
27 ein Stau hervorgerufen wird, der einen Druckabfall in der Steuerkammer-14 verhindert.
Das Hauptventil A bleibt also so lange geschlossen, bis der Anzündgasschalter D
die Anzündleitung 20, 21 wieder unterbricht. Erst dann entweicht das Steuergas aus
der Brenneröffnung 29 des Thermostatventils und bewirkt eine Entlastung der Membran
14. Bei .dieser Anordnung steht also die Anzündleitung 2o mit der Steuerleitung
18 nicht in unmittelbarer Verbindung. Der Druckausgleich i zwischen den beiden Leitungen
findet vielmehr über das--geöffnete Thermostatventil ig statt. Beide Leitungen können
daher ohne Rücksicht auf ihre gegenseitige Entfernung- so verlegt werden, wie dies
für jede Leitung am günstigsten ist.