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Nähmaschine, insbesondere zur Herstellung von Schuhwerk Die Erfindung
bezieht sich auf eine Nähmaschine, wie sie insbesondere zur Herstellung von Schuhwerk
verwendet wird, um beispielsweise die Sohle an dem Rahmen anzunähen. Bisher war
man immer darauf angewiesen, bei einer für diesen Sonderzweck bestimmten Nähmaschine
den einen Nähfaden mittels eines Schiffchens o. dgl. zuzuführen. Durch das erforderliche
häufige Auswechseln der Schiffchenspule sind erhebliche Arbeits- und Zeitverluste
bedingt. Außerdem ist der Aufbau einer derartigen mit einem Schiffchen arbeitenden
Maschine verhältnismäßig verwickelt.
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Es sind schon Nähmaschinen bekannt, bei denen die Naht von zwei zu
beiden Seiten des Werkstückes von Garnrollen zugeführten Fäden gebildet wird, und
zwar in der Weise, daß der eine Faden in Form einer Schleife durch das Werkstück
hindurchgezogen und eine aus dem anderen Faden gebildete zweite Schleife durch die
erstere hindurchgesteckt wird. Das Durchziehen der einen Fadenschleife durch das
Werkstück geschieht hierbei mittels einer sich senkrecht auf und ab bewegenden Lochnadel,
welche durch einen das Werkstück tragenden feststehenden Tisch hindurcharbeitet.
Auf einer derartigen Nähmaschine können nur flache Werkstücke vernäht werden, weil
die Mittel-ür die Schleifenbildung aus den beiden Fäden zu beiden Seiten des Werkstückes
angeordnet sind. Das Annähen einer Sohle an dem Rahmen eines Schuhwerks ist auf
dieser Maschine nicht möglich. Die Erfindung bezweckt Verbesserungen an dieser bekannten
Maschine, wodurch deren Anwendungsgebiet beträchtlich, insbesondere auf das eingangs
erwähnte, erweitert wird. Nach der Erfindung ist bei einer derartigen Maschine die
Anordnung getroffen, daß die in bekannter Weise mittels einer Hakennadel durch die
Werkstücke hindurchgezogene Fadenschleife mittels der zum Aufweiten derselben dienenden
Vorrichtung von der Hakennadel abgehoben wird und zum Einführen der anderen Fadenschleife
ein in an sich bekannter Weise als Fadenführer ausgebildeter und durch die ausgeweitete
Schleife in den Bewegungsbereich eines gegenüber den Werkstücken sich hin und her
bewegenden Hakens schwingender Arm dient.
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Ein Ausführungsbeispiel der Maschine nach der Erfindung ist in der
Zeichnung schematisch dargestellt.
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Abb. r zeigt im Querschnitt durch zwei miteinander zu vernähende Werkstücke,
beispielsweise Sohle mit Rahmen eines Schuhwerkes, die Entstehung der Naht.
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Abb. 2 und 3 zeigen-in zwei zueinander senkrechten Ansichten die zur
Herstellung der Naht dienenden Teile der Nähmaschine.
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Abb. q. zeigt in Draufsicht den das Abheben der durch die Werkstücke
gezogenen Fadenschleife und das Spreizen derselben bewirkenden Schwenkhebel.
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Abb. 5 zeigt in Seitenansicht die Steuervorrichtung für den zum Festhalten
der Schleife des zweiten Fadens auf den Werkstücken dienenden Haken.
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Abb. 6 zeigt die Zuführungsvorrichtung für den durch die Werkstücke
zu ziehenden Faden.
Wie Abb. i zeigt, wird die Naht zum Vereinigen
der beiden Werkstücke a und b, beispielsweise Sohle und Rahmen eines
Schuhwerkes, dadurch gebildet, daß der unter den Werkstücken zugeführte Faden c
in bekannter Weise in Form einer Schleife cl durch das vorgestochene Loch d der
Werkstücke hindurchgezogen wird, und daß alsdann von dem über den Werkstücken befindlichen
Faden e eine die Schleife cl durchgreifende engere Schleife e1 gebildet wird. Danach
werden durch Anziehen des Fadens c die beiden ineinandergreifenden Schleifen möglichst
tief in die Löcher d hineingezogen. Hierbei wird durch die Schleife cl des einen
Fadens das Schleifenknie e1 des anderen Fadens fest eingeklemmt.
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Zur Bildung der ineinandergreifenden Schleifen der beiden Fäden dienen
die in Abb. 2 bis 5 dargestellten Mittel. Über die in bekannter Weise von einem
drehbaren Segment io getragenen Hakennadel ii, welche den unter den Werkstücken
a und b zugeführten Faden c durch das Loch d hindurchzuziehen hat,
ist ein Schwenkhebel. 12 angeordnet. Dieser Hebel erhält von einem nicht dargestellten
Antrieb mittels einer Stange 13 eine pendelnde Bewegung in der gleichen Ebene, in
der sich die Hakennadel ii bewegt. Dieser Hebel 12 besitzt zwei in einem gewissen
Abstand voneinander angeordnete Schenkel 12t und i2b, welche dicht nebeneinander
in Spitzen auslaufen. Die Anordnung dieses Hebels und seine Bewegung ist so gewählt,
daß die Spitzen der Schenkel i2a und i2b der Hakennadel ii dicht neben dem Haken
in die von diesem gehaltene Fadenschleife eingreifen und so die letztere von der
Hakennadel abheben. Bei der weiteren Bewegung des Hebels 12 schiebt sich dieser
immer weiter in die Fadenschleife ein, wodurch diese gespreizt oder geöffnet wird
(vgl. Abb. 2 und 3).
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Der obere Faden e wird mittels eines Schwenkarmes 14 geführt, der
winklig an einer senkrechten Welle angeordnet ist. Letztere erhält mittels eines
Zahnrädergetriebes 16, 17 eine pendelnde Drehbewegung. Der Schwenkarm 14 besitzt
eine derartige Gestaltung, daß er in der einen Endstellung durch die von dem Hebel
12 gehaltene Schleife des Fadens c hindurchgreift. In dieser Endstellung des Schwenkarmes
14 befindet sich der Faden e in dem Bewegungsbereich eines Hakens 18, welcher mittels
der in Abb.5 dargestellten Vorrichtung derart gesteuert wird, daß er den Faden e
neben dem Loch d auf dem oberen Werkstück a festhält, und zwar so
lange, bis der Arm 14 in die andere Endstellung zurückgekehrt und der Faden c an
dem unteren Ende angezogen ist. Auf diese Weise entsteht die in Abb. i erläuterte
Naht.
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Der Antrieb des Hakens 18 erfolgt durch einen Schlitten ig, der von
einem nicht dargestellten Antrieb mittels einer Stange 2o in einem Gehäuse 21 hin
und her geschoben wird. Dieser Schlitten stützt sich mittels zweier Gleitschuhe
22, 23 auf einer Führungsbahn 24 ab, die von dem hinteren Ende schräg abfällt und
nach dem vorderen Ende bis zu einem Absatz 24a ansteigt. Der vordere auf dem ansteigenden
Teil der Führungsbahn abgestützte Gleitschuh 22 ist an dem Schlitten i9 in dessen
Längsrichtung verschiebbar angeordnet, beispielsweise auf einer von dem Schlitten
getragenen Stange 25 geführt, und wird durch eine Feder a6 in seiner rückwärtigen
Stellung gehalten. Beim Vorschieben des Schlittens i9 erhält das vordere Ende desselben
eine allmählich ansteigende Bewegung, und zwar so lange, bis der hintere Rand des
Gleitschuhes 22 an den Rand des Absatzes 24a gelangt ist. In diesem Augenblick senkt
sich das vordere Schlittenende mit dem Haken 18 plötzlich, bis sich der Haken 18
nach Ergreifung de$ Fadens e auf den Werkstücken abstützt. Bei der darauffolgenden
Rückwärtsbewegung des Schlittens ig wird das vordere Schlittenende dadurch wieder
angehoben, daß eine an dem Schlitten angeordnete Rolle 27 mit einer ortsfesten Schrägfläche
28 zusammenwirkt, während der Gleitschuh 22 durch den Absatz 24' unter Zusammendrückung
der Feder 26 festgehalten wird. Sobald durch die Schrägfläche 28 das vordere Schlittenende
um die Höhe des Absatzes 24a wieder angehoben ist, schnellt der Gleitschuh 22 unter
der Einwirkung der Feder 26 wieder in seine Ausgangsstellung zurück. Die obere Seite
des Schlittens i9 wird zweckmäßig durch eine Platte 29 geführt, die in dem Gehäuse
21 beweglich angeordnet ist und unter der Einwirkung von Federn 30 gegen
den Schlitten i9 gedrückt wird.
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Der Faden c wird, wie aus Abb. 6 ersichtlich ist, der Naht über eine
Rolle 32 zugeführt, die von dem einen Arm eines Winkelhebels 33 getragen wird. Letzterer
wird mittels eines an dem anderen Arm angreifenden Gestänges 34 in eine pendelnde
Schwenkbewegung versetzt, um den Faden c beim Durchziehen durch die Werkstücke um
das erforderliche Maß nachzulassen und nachher fest anzuziehen. Auf der Schwenkachse
des Winkelhebels 33 sitzt eine ebenfalls zur Führung des Fadens c dienende Rolle
35, mit der eine Bremse 36 derart zusammenwirkt, daß die Rolle 35 beim Anziehen
des Fadens c unbeweglich festgehalten wird. Dieser Rolle 35 wird- der Faden c über
eine Rolle 37 mittels einer Rolle 38 für jeden Stich in einer genau abgemessenen
Länge zugeführt. Zu dem Zweck ist die Rolle 38 mit einem Klinkrad 39 verbunden,
welches mittels einer Klinke 4o absatzweise angetrieben wird. Die Rolle 37 ist an
dem beweglichen Ende eines unter Federeinwirkung stehenden Schwenkhebels 41 angeordnet,
so daß der Faden c stets gespannt gehalten wird. Auf der Schwenkachse dieses Hebels
41 ist eine
Sperrklinke 42 für das Klinkrad 39 gelagert. Zum Antrieb
der Klinke 4o dient ein Hebelgestänge 43, 44, 45, auf das eine Nockenscheibe 46
einwirk'. Der zur Verbindung der Stange 44 mit dem von der Nockenscheibe beeinflußten
doppelarmigen Schwenkhebel 45 dienende Zapfen 47 ist in einem Schlitz 48 des Hebels
45 in dessen Längsrichtung verschiebbar angeordnet. Dieser Zapfen greift in einen
schräg zu dem Hebel 45 gerichteten Schlitz 49 einer Platte 50, welche durch eine
Stange 51 mit der nicht dargestellten Vorrichtung zur Regelung des Vorschubes der
zu vernähenden Werkstücke verbunden ist. Die Anordnung des schrägen Schlitzes 49
ist so gewählt, daß die der Naht durch das Klinkradgetriebe 39, 4o zwangläufig zugeführte
Fadenlänge stets genau dem Vorschub der Werkstücke entspricht.
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Wie aus Abb. 2 hervorgeht, ist die Hakennadel ii mit einer zweckmäßig
kegeligen Verstärkung iiT versehen, die bei der Einführung der Hakennadel in die
Werkstücke die Fadenlöcher an ihren Enden aufweitet (vgl. Abb. i) Dieses Aufweiten
der Fadenlöcher hat den Zweck, das Hineinziehen der ineinandergreifenden Fadenschleifen
in die Löcher zu erleichtern.