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Ein- und Ausrückvorrichtung für eine Doppelnähmaschine zum Schließen
gefüllter Säcke Die Erfindung bezieht sich auf eine Ein-und Ausrückvorrichtung für
eine Doppelnähmaschine zum Schließen gefüllter Säcke mit zwei aneinandergereihten
Nähvorrichtungen und einer gemeinsamen Fördervorrichtung; ihr Hauptmerkmal besteht
darin, daß an- jeder der beiden Nähstellen eine Stellvorrichtung zum Ein- und Ausrücken
der gemeinsamen Fördervorrichtung angeordnet ist, die gleichzeitig zum Ein- und
Ausrücken der zugehörigen Nähvorrichtung dient.
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Es ist eine Doppelnähmaschine für die gleichen Zwecke bekannt geworden,
bei der zwei Nähmaschinen mit je einer Fördervorrichtung nebeneinander angeordnet
sind. Bei dieser Anordnung kann man wie beim Erfindungsgegenstand an jeder Nähstelle
die Nähmaschine und die Fördervorrichtung mit dem gleichen Stellhebel anstellen.
Man kann aber mit dem Stellwerk der einen Nähstelle nicht die Fördervorrichtung
für die andere Nähstelle in Gang setzen, was durch die besondere Anordnung nach
der Erfindung gelingt.
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Ferner soll beim Erfindungsgegenstand jede der Stellvorrichtungen
einen Einrückhebel aufweisen und die beiden Einrückhebel miteinander verbunden sein.
Das Verbindungsmittel für die beiden Einrückhebel soll nur nach einer Richtung eine
bewegungsübertragende Wirkung ausüben.
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Es ist ferner zweckmäßig, daß die beiden Einrückhebelfür die Stellvorrichtungen
der gemeinsamen Fördervorrichtung mit Hilfe von Sperrvorrichtungen, z. B. Klinken,
in Arbeitsstellung gehalten werden. Die Kupplungszeile der durch die Einstellvorrichtungen
geschalteten Kupplungen für die Nähvorrichtungen sollen so eingestellt sein, daß
die Zeitpunkte des Kuppelns der beiden Kupplungen für die Nähvorrichtungen zeitlich
aufeinanderfolgen und so beim Bedienen des einen oder anderen Einrückhebels jeweils
nur eine Nähmaschinenkupplung eingerückt wird.
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Eine Doppelnähmaschine gemäß der Erfindung ist hauptsächlich dann
von Nutzen, wenn es sich darum handelt, möglichst ohne Unterbrechung zu arbeiten,
d. h. auch dann, wenn an der in Benutzung befindlichen Nähstelle eine Störung, z.
B. Fadenbruch, auftritt. In einem solchen Falle wird nur diese Nähvorrichtung stillgelegt,
während die gemeinsame Fördervorrichtung weiterarbeitet und der Arbeiter nunmehr
mit Hilfe der zweiten Nähstelle die Säcke so lange zunäht, bis die Störung an der
ersten Nähvorrichtung beseitigt ist.
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Eine weitere Verwendungsart der neuen Doppelnähmaschine besteht darin,
daß bei ineinandergesteckten Säcken, d. h. Doppelsäcken, auf der ersten Nähmaschine
ein innerer Sack und auf der zweiten Nähmaschine ein äußerer Sack zugenäht wird.
Es sind dabei zwei Fälle möglich a) an jeder der beiden Nähmaschinen steht ein Arbeiter,
von denen der eine jeweils den inneren Sack mittels der ersten Nähmaschine und der
andere den äußeren Sack mittels der zweiten Nähmaschine zunäht, oder b) es bedient
nur ein Arbeiter die beiden Maschinen, indem er zuerst an der ersten
Maschine
steht und dort den Stellhebel bedient, dann aber, nachdem der innere Sack zugenäht
ist, seinen Stand verläßt und die zweite Näh-Tnaschine mittels des dort angeordneten
Stellhebels bedient und dabei den äußeren Sack zunäht.
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Ein Ausführungsbeispiel des Erfindungsgegenstandes ist in der Zeichnung
dargestellt; es zeigen Abb. i die Sackzunähmaschine mit den beiden Nähvorrichtungen
und der gemeinsamen Fördervorrichtung in teilweise geschnittener Vorderansicht,
Abb. z eine Seitenansicht davon, Abb. 3, q. und 5 die Anfangs-, Mittel- und Endstellung
des Einrückhebels, Abb. 6 die Sperrung des Einrückhebels.
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Die Nähvorrichtung i und 2 der Sackzunähmaschine, die gemeinsame Fördervorrichtung,
beispielsweise der Lattentransport 3, die Kupplungen für die Nähvorrichtungen i
und 2 und für den Lattentransport 3 sowie die dazugehörigen Bremseinrichtungen sind
nicht Gegenstand der Erfindung und darum auch nicht ausführlich beschrieben.
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Die Kupplungsscheibe ¢ sitzt auf der Welle 6 und die Kupplungsscheibe
5 auf der Welle 53 zum Antrieb des Lattentransports 3, während die Kupplungsscheibe
7 ebenfalls auf der Welle 53 und die Kupplungsscheibe 8 auf der Welle 9 zum Antrieb
des Nähwerks 2 angeordnet ist. Für das Nähwerk i sind Kupplungsscheiben io, ii auf
den Wellen 23, 12 vorgesehen.
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Weiterhin ist in dem Gestell 13 der Lattenfördervorrichtung 3 auf
der Achse 1q. ein Einrückh.ebel 15 mit einer Trittplatte 16 gelagert. Ein Tragarm
17 bildet mit zwei weiteren Armen 18 und ig ein starres Ganzes. Der Arm 18 steht
mit Hilfe einer Stange 2o mit einem bei 21 gelagerten zweiarmigen Hebel 22 in Verbindung,
dessen Ende eine auf der Welle 23 sitzende Stellmuffe 24 gabelartig erfaßt, so daß
beim Niederdrücken des Einrückhebels 15 die Welle 23 mit ihrem Kupplungsteil io
gehoben und gegen den Kupplungsteil ii der Welle 12 gedrückt, d. h. die Kupplung
io, ii für das Nähwerk i gekuppelt wird. _ Um beim Ausrücken der Kupplung io, ii
das Nähwerk i möglichst rasch zum Stillstand zu bringen, ist eine Bremse 25 vorgesehen,
die von dem zweiarmigen Hebel z2 mittels einer Stange 26 bedient wird.
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Für die zweite Nähstelle 2 ist eine gleichartige Kupplung vorgesehen,
nämlich ein Einrückbebe127 mit Trittplatte 28, Lagerstelle 29, Arme 3o und 31, Stange
32, doppelarmiger Hebel 33, Lagerung 3q., Stange 35 und Bremse 36. Außerdem ist
hier noch eine zusätzliche Bremse 37 für die Kupplungsscheibe 5 der Lattenförderbandkupplung
mit dem Hebel 33 verbunden.
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Die beiden Wellen 6 und 23 stehen durch einen Treibriemen 38 und Riemenscheiben
39 in Verbindung. Die Welle 6 greift in ein Getriebegehäuse 40 (Abb. 2) und treibt
dort mittels eines nicht dargestellten Vorgeleges das Kettenrad 41 und somit auch
das Lattenförderband 3 an, das sich in Richtung des Pfeiles (Abb. i) bewegt. Ein
Motor 422 treibt mit Hilfe des Riemens 43 die Riemenscheibe q..
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Die Arbeitsweise ist folgende: Nachdem der Motor 42 angelassen ist,
wird ein Sack 44 auf das Lattenförderband 3 gestellt, und zwar dort, wo der Pfeil
in Abb. i eingezeichnet ist. Weder das Förderband 3 noch eines der beiden Nähwerke
i und 2 sind im Gang, und der Einrückhebel 15 nimmt die in Abb. 3 dargestellte
Stellung ein. Sobald nun der Arbeiter den Tritthebel 15, 16 (des ersten Nähwerks
i) niedertritt, gelangt der Hebel 15 in die Stellung nach Abb. i und q.. Da die
Hebel =g und 31 durch ein Seil 47 miteinander verbunden sind, hat das Niederdrücken
des Hebels 15 zur Folge, daß sich auch der Einrückhebel 27 (des zweiten Nähwerks
2) senkt und von einer Klinke 46 (Abb. i, 6) übergriffen wird. Gleichzeitig zieht
der Arm 3o die Stange 32 nach unten, wodurch einerseits die Bremse 37 von der Kupplungsscheibe
5 gehoben und anderseits durch den Hebel 33 die Riemenscheibe q. gegen die Kupplungsscheibe
5 gedrückt und somit mit dieser gekuppelt wird, so daß nunmehr dieWelle6 sich dreht
und dadurch nicht nur das Lattenförderband, sondern auch die Welle 23 der ersten
Nähvorrichtung i antreibt.
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Nun nähert sich der auf dem Lattenförderband 3 stehende Sack immer
mehr der Nähvorrichtung i, und sobald er dort angelangt ist, drückt der Arbeiter
den Einrückhebel i5, 16 noch weiter abwärts, bis er die Stellung nach Abb. 5 einnimmt,
in der der Hebel 15 auf einen Anschlag 48 auftrifft. Dies weitere Niederdrücken
des Hebels 15 hat zur Folge, daß der Hebel 18 die Stange 2o so weit nach unten zieht,
daß die Bremse 25 die Kupplungsscheibe ii freigibt und die Scheibe io mit der Kupplungsscheibe
ii in Eingriff kommt, so daß also letzt die Welle 12 sich dreht und die Nähvorrichtung
i antreibt (Abb. 2).
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Es ist zu beachten, daß bei dem vollständigen Niederdrücken des Hebels
15 (Abb. 5) auch der Hebel 27 diese Schwingung mitmacht, ebenso die an dem Arm 3o
angelenkte Stange 32, doch wird dadurch keineswegs die Kupplung 7, 8 für die Nähmaschine
2 eingekuppelt, da der Abstand der beiden Scheiben 7 und 8 voneinander so groß gewählt
ist, daß die Bewegung des Einrückhebels 15 nicht ausreicht, um die Scheiben 7 und
8 miteinander zu kuppeln. Es arbeiten demnach nur das Lattenförderband 3 und die
Nähvorrichtung i.
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Ist nun der Sack zugenäht, so hebt der Arbeiter seinen Fuß an, so
daß der Hebel i5 (Abb.5) sich nach aufwärts bewegt, bis der
Hebel
27 an die Klinke 46 anschlägt (Abb. 6). jetzt steht die Nähvorrichtung i still,
während das Lattenförderband 3 sich weiterbewegt und einen neuen Sack der Nähvorrichtung
i zuführt, und nun wiederholt sich der beschriebene Vorgang. Die Klinke 46 ist auf
einer Welle 50 befestigt, auf der ein Hebel 45 am Ende des Tritthebels 15 sitzt.
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Soll nun auch die Fördereinrichtung stillgesetzt werden, so ist es
nur erforderlich, den Hebel 45 (Abb. i und 2) mittels der Fußspitze beiseitezudrücken,
wodurch die Klinke 46 den Hebel ä7 freigibt und der Hebel 15 von der an dem Hebel
22 angreifenden Feder 49 mittels der Stange 2o hochgezogen wird, bis er in die Anfangsstellung
gemäß Abb.3 gelangt. Gleichzeitig zieht die Feder 51 die Stange 32 hoch, und der
Hebel 33 löst die Kupplung 4, 5, so daß also auch das Lattenförderband 3 zum Stillstand
kommt.
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Es kann nun vorkommen, daß bei der Nähvorrichtung i z. B. die Nadel
52 bricht oder der Faden reißt, nachdem bereits mehrere Säcke zugenäht sind und
der nächste Sack sich der Nähvorrichtung i nähert. In diesem Falle wird zunächst
die Nähvorrichtung i dadurch stillgesetzt, daß der Arbeiter den Hebel
15 (Abb. 5) freigibt und jetzt nur noch das Lattenförderband 3 fortbewegt
wird und mit ihm der noch offene Sack. Dieser nähert sich allmählich der Nähvorrichtung
2; in der Zwischenzeit hat der Arbeiter seinen Stand gewechselt, indem er jetzt
mit dem Fuß den Hebel 27, 28 so weit nach unten drückt, bis die Kupplungsscheiben
7 und 8 miteinander gekuppelt sind und nunmehr die Welle 9 sich dreht und die Nähvorrichtung
2 antreibt.
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Durch das Niederdrücken des Hebels 27 ist ein Einrücken der Nähvorrichtung
i dadurch verhindert, daß die Verbindung zwischen den beiden Armen ig und 31 nur
nach einer Richtung hin eine Bewegungsübertragung zuläßt. Gemäß dem Ausführungsbeispiel
wird dies dadurch erreicht, daß ein Seil 47 zur Anwendung kommt.
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Kurz zusammengefaßt, erfolgt beim Niederdrücken des Hebels 15 ein
Inbetriebsetzen des Lattenförderbandes 3, bei weiterem Niederdrücken ein Ingangsetzen
der Nähvorrichtung i, bei der Freigabe des Hebels 15, bis der Hebel 27 auf die Klinke
46 auftrifft (Abb. 6), ein Stillsetzen der Nähvorrichtung 2 und bei vollständiger
Freigabe des Hebels 15 durch Zurückdrücken des Hebels 45 ein Außerbetriebsetzen
auch der Nähvorrichtung i. Durch das Niederdrücken des Hebels 27 wird das Lattenförderband
3 in Gang gesetzt und durch weiteres Niederdrücken die Nähvorrichtung 2, durch Freigabe
des Hebels 27 bis zur Klinke 46 die Nähvorrichtung 2 und durch vollständige Freigabe
des Hebels 27 durch Zurückdrücken der Klinke 46 das Lattenförderband 3 stillgesetzt.
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Außerdem kann das Lattenförderband für sich allein sowohl von dem
Hebel 15 als auch von dem Hebel 27 aus in und außer Tätigkeit gesetzt werden.