DE4426569A1 - Verfahren zur Herstellung eines Propylenblockcopolymers - Google Patents
Verfahren zur Herstellung eines PropylenblockcopolymersInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung eines
Propylenblockcopolymers. Insbesondere betrifft die Erfindung
ein Verfahren zur Herstellung eines Propylenblockcopolymeren
mit hoher Steifigkeit und Schlagfestigkeit.
Bekannt ist ein Zwei-Stufen-Verfahren zur Herstellung eines
Propylenblockcopolymeren, und in diesem Zwei-Stufen-Verfahren
wird zuerst ein sterisch regelmäßiges Propylenpolymeres oder
Copolymeres durch eine Homopolymerisation von Propylen bzw.
durch Copolymerisation von Propylen und einem anderen
α-Olefinmonomer hergestellt; in einem zweiten Schritt wird
Propylen und ein anderes α-Olefin in der Gasphase in Gegenwart
des Propylenhomopolymers bzw. Copolymers copolymerisiert,
welches in dem ersten Schritt hergestellt wurde.
Das Produkt, das nach diesem herkömmlichen, oben erwähnten
Verfahren hergestellt ist, besteht aus einer gleichförmigen und
festen Mischung des Polymers und des Copolymers, die in dem
ersten und zweiten Schritt hergestellt wurden. Jedoch wird
üblicherweise diese Polymermischung als
Propylenblockcopolymeres bezeichnet.
Das herkömmliche Verfahren ist für die Herstellung eines
Propylenblockcopolymeres nützlich, welches eine wohl
ausgewogene Steifigkeit und Schlagfestigkeit hat.
Da jedoch dieses herkömmliche Verfahren aus einem ersten
Schritt der Polymerisation von Propylen in einer flüssigen
Phase und einem zweiten Schritt der Copolymerisation von
Propylen und einem anderen α-Olefinmonomer in einer Gasphase
zusammengesetzt ist, ist es von höchster Bedeutung, die
katalytische Aktivität des Katalysators im zweiten Schritt auf
einem hohen Niveau zu halten. Jeder der ersten und zweiten
Schritte können in einer Mehrzahl von Polymerisationsreaktoren
durchgeführt werden.
Das herkömmliche Verfahren ist allerdings insofern nachteilig,
als in dem zweiten Schritt die Klebrigkeit der
Polymerisationsmischung ansteigt und die Fließfähigkeit der
Mischung vermindert wird, der Reaktor und damit verbundene
Speiseleitungen manchmal verstopft werden und es entstehen
Ablagerungen an den inneren Oberflächen des Reaktors und der
Leitungen. Da weiterhin die Monomerkonzentration gering ist,
ist die Produktivität pro Zeiteinheit sehr niedrig.
Dementsprechend besteht ein starkes Bedürfnis, die
obengenannten Probleme zu lösen.
Bei der sterisch regelmäßigen Polymerisation von Propylen wird,
allgemein gesprochen, ein auf einem Träger aufgebrachter
Polymerisationskatalysator (supported type polymerization
catalyst) mit einer hohen katalytischen Aktivität für die
Polymerisationsreaktion zu Beginn der Verwendung des
Katalysators verwendet. Jedoch zeigt dieser Katalysator keine
gute Stabilität betreffend seine katalytische Aktivität.
Dementsprechend zeigt der Katalysator in der zweiten Stufe des
Propylenblockcopolymer-Herstellungsverfahrens eine verminderte
katalytische Aktivität, und deshalb ist die Herstellung des
Propylenblockcopolymeren mit einer hohen Ausbeute schwierig.
Die Steigerung der Ausbeute des Copolymeren in dem zweiten
Schritt wurde wie folgt versucht zu erreichen.
- 1. Die Polymerisationszeit im ersten Schritt wurde verkürzt,
um die Deaktivierung des Katalysators während dem ersten
Schritt zu begrenzen und so die Ausbeute des Copolymeren
im zweiten Schritt zu erhöhen.
Bei diesem Versuch wird jedoch die gesamte katalytische Wirksamkeit des Polymerisationskatalysators vermindert und die Menge an Katalysatorrest, der in dem erhaltenen Copolymer verbleibt, steigt an. Deshalb hat das so erhaltene Produkt eine unbefriedigende Qualität. - 2. Die Polymerisationstemperatur in dem ersten Schritt wird
erniedrigt, um die Aktivierung des
Polymerisationskatalysators zu beschränken und hierbei
die Ausbeute des Copolymeren in dem zweiten Schritt zu
erhöhen.
Bei diesem Versuch wird jedoch die gesamte katalytische Effektivität des Katalysators vermindert und die sterische Regelmäßigkeit des resultierenden Copolymers vermindert, wodurch das resultierende Blockcopolymer eine verminderte Steifigkeit aufweist und eine vergrößerte Menge an restlichem Katalysator enthält. - 3. Die Copolymerisationstemperatur in dem zweiten Schritt
wird erhöht, um die Ausbeute des Copolymeren in dem
zweiten Schritt zu steigern.
Bei diesem Versuch kann die Ausbeute des Copolymeren in dem zweiten Schritt erhöht werden. Jedoch wird, da die elastomere Komponente in dem erhaltenen Copolymeren ein niedriges Molekulargewicht aufweist, eine Verbesserung der Schlagfestigkeit nur unbefriedigend erreicht und das resultierende Copolymere zeigte eine unerwünscht erhöhte Klebrigkeit. - 4. Der zweite Schritt wird unter einem erhöhten
Copolymerisationsdruck durchgeführt, um die Ausbeute des
Copolymeren in dem zweiten Schritt zu steigern.
Bei diesem Versuch jedoch muß das Polymerisationsverfahren in dem zweiten Schritt in einer Hochdruckanlage durchgeführt werden, welche äußerst kostspielig ist und so die Kosten des erhaltenen Blockcopolymeren groß werden läßt. - 5. Die Copolymerisationszeit des zweiten Schritts wird
verlängert.
Bei diesem Versuch wird, da die Polymerisationsgeschwindigkeit im zweiten Schritt niedriger ist als in dem ersten Schritt, unerwünschterweise eine lange Polymerisationszeit im zweiten Schritt erforderlich, der die Gesamtproduktivität des Verfahrens vermindert. - 6. Bezüglich des Mischungsverhältnisses von Ethylen zu
Propylen in dem zweiten Schritt wird das Ethylen in einem
größeren Umfang verwendet als Propylen.
Bei diesem Versuch wird das Verhältnis eines Random-Copolymeren zu dem gesamten, im zweiten Schritt hergestellten Copolymeren vermindert und der Gehalt von Ethylenhomopolymer, das in dem Copolymerisationsprodukt des zweiten Schritts enthalten ist, erhöht. Deshalb wird der Effekt der Erhöhung der Schlagfestigkeit in dem resultierenden Propylenblockcopolymeren unerwünschterweise vermindert. - 7. Während des Copolymerisationsverfahrens in dem zweiten Schritt wird eine spezifische Verbindung zu der Copolymerisationsmischung zugegeben (japanische Patentoffenlegungsschrift (Kokai) No. 53-30686).
Bei diesem Versuch, bei dem eine spezifische Verbindung,
z. B. eine organische Aluminium-Verbindung zugegeben wird,
zeigen die erhaltenen Polymerpartikel in dem Reaktor eine
erhöhte Klebrigkeit und haften deshalb aneinander unter
Bildung von Klumpen, und der Betrieb des Reaktors wird
schwierig kontinuierlich durchzuführen.
Darüber hinaus wurde versucht, ein Aluminiumalkoxid in
die Polymerisationsmischung zuzugeben. Dieser Versuch ist
insofern nachteilig, als die sterische Regelmäßigkeit des
resultierenden Copolymeren beträchtlich vermindert ist
und die resultierenden Copolymerpartikel leicht
aneinander anhaften.
Um ein Anhaften der Copolymerpartikel aneinander zu
verhindern, schlagen die japanischen
Patentoffenlegungsschriften (Kokai) No. 62-132912,
62-135509 und 2-117905 vor, ein Alkyllithium oder
Alkylmagnesium zu verwenden. Dieser Versuch ist jedoch
insofern nachteilig, als die Verwendung der obenerwähnten
Verbindungen in der resultierenden
Copolymerisationsmischung eine beträchtlich verminderte
katalytische Aktivität verursacht.
Um das Zusammenkleben der Copolymerpartikel aneinander zu
verhindern und die Copolymerisationsaktivität in der
Copolymerisationsmischung zu verbessern, offenbart die
japanische Offenlegungsschrift (Kokai) No. 58-213012 die
gemeinsame Verwendung eines Aluminiumalkoxids und eines
Kohlenwasserstoffes, wobei jedoch betont wird, daß, falls
die obengenannten Verbindungen insgesamt nicht verwendet
werden, der gewünschte Effekt nicht erzielt wird.
Zur Verbesserung der Fließfähigkeit des Blockcopolymeren
offenbart die japanische Patentoffenlegungsschrift
(Kokai) No. 61-69823 eine Zugabe eines Metallalkoxids,
die japanische Patentoffenlegungsschrift (Kokai) No.
61-6215613 die Zugabe einer Verbindung mit einer
Si-O-C-Bindung, die japanische Patentoffenlegungsschrift
(Kokai) No. 63-146914 eine Zugabe einer
Siloxan-Verbindung und die japanischen
Patentoffenlegungsschriften (Kokai) No. 3-292311 und
4-136010 eine Zugabe einer Silizium-Verbindung. Diese
Versuche sind nachteilig, indem sie entweder die
Aktivität der resultierenden Polymerisationsmischung
vermindern oder die sterische Regelmäßigkeit des
resultierenden Polymers vermindern.
Darüber hinaus wurde zur Beschränkung des Entstehens von
Nebenprodukten und zur Verbesserung der Verarbeitbarkeit
des resultierenden Blockcopolymeren eine Zugabe eines
spezifischen Elektronendonors in den japanischen
Patentoffenlegungsschriften No. 56-151713, 61-69821,
61-69822, 61-69823 und 63-43915 versucht.
Ferner wurde in der japanischen Patentoffenlegungsschrift
(Kokai) No. 4-331219 ein Versuch offenbart, um einen
gesättigten Kohlenwasserstoff mit drei bis fünf
Kohlenstoffatomen in die Copolymerisationsmischung
einzuspeisen.
Jedoch sind diese Versuche unbefriedigend in der
Beziehung, daß die Polymerisationsaktivität der
Polymerisationsmischung und/oder das Molekulargewicht des
erhaltenen Copolymeren vermindert werden und die
Verfahrenskosten werden hoch, weil der Zusatz in hohen
Mengen verwendet werden muß.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein Verfahren zur
Herstellung eines Propylenblockcopolymeren zu schaffen, bei dem
in dem letzten Schritt eine Copolymerisation von Propylen mit
einer erhöhten Copolymerisationsaktivität durchgeführt werden
kann.
Diese Aufgabe wird bei dem eingangs beschriebenen Verfahren
durch die Schritt gelöst:
- (1) In Kontaktbringen eines ersten Einspeisematerials, welches ausgewählt ist aus Propylen und Mischungen aus Propylen mit mindestens einem ethylenisch ungesättigten, von Propylen verschiedenen Kohlenwasserstoffmonomer, mit einem Katalysator, welcher eine feste titanhaltige katalytische Komponente (A), eine mindestens eine aluminiumorganische Verbindung enthaltende katalytische Komponente (B) und eine katalytische Komponente (C) umfaßt, welche mindestens eine Silizium-Verbindung mit mindestens einer Alkoxyl-Gruppe aufweist, um eine erste kristalline Polymermischung, welche den Katalysator enthält, herzustellen; und
- (2) Einspeisen eines zweiten Einspeisematerials, welches aus Propylen und mindestens einem von Propylen verschiedenen, ethylenisch ungesättigten Kohlenwasserstoffmonomer besteht, in eine Gasphase, um die im ersten Schritt erhaltene, erste kristalline Polymermischung ohne den Katalysator in der ersten kristallinen Polymermischung zu desaktivieren, in Gegenwart einer gesättigten Kohlenwasserstoffverbindung mit 6 oder mehr C-Atomen, um das zweite Einspeisematerial in Gegenwart des ersten kristallinen Polymers zu copolymerisieren und dadurch ein Propylen-Blockcopolymeres zu bilden.
Die Erfindung schafft dabei ein Verfahren zur Herstellung eines
Propylenblockcopolymeren mit einem hohen Molekulargewicht und
einer ausgezeichneten Fließfähigkeit mittels einer einfachen
und leichten Vorgehensweise.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen
Verfahrens sind Gegenstand der Unteransprüche.
Weitere Vorteile und vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung
werden im Zusammenhang mit der Fig. 1 und den Beispielen im
einzelnen beschrieben.
Fig. 1 zeigt ein Flußdiagramm des erfindungsgemäßen Verfahrens.
Gemäß dem Flußdiagramm in Fig. 1 wird ein
Polypropylen-Blockcopolymeres durch ein erfindungsgemäßes
Verfahren hergestellt, bei dem ein Katalysator aus einer festen
katalytischen Komponente (A), welche Titan enthält, einer
katalytischen Komponente (B), welche aus mindestens einer
aluminiumorganischen Verbindung besteht, und einer
katalytischen Komponente (C) hergestellt, welche eine
Alkoxyl-Gruppe aufweist; in Schritt (1) wird ein erstes
Einspeisematerial, welches aus Propylen oder einer Mischung aus
Propylen mit mindestens einem ethylenisch ungesättigten, von
Propylen verschiedenen Kohlenwasserstoff-Monomer besteht, in
Gegenwart eines Katalysators polymerisiert; und im Schritt (2)
wird ein zweites Einspeisematerial, welches aus Propylen und
mindestens einem von Propylen verschiedenen ethylenisch
ungesättigten Kohlenwasserstoffmonomer besteht, in die
Polymerisationsproduktmischung, welche in Schritt (1) erzielt
wird, eingespeist, ohne den Katalysator zu desaktivieren, und
einer Copolymerisation in Gegenwart einer gesättigten
Kohlenwasserstoffverbindung mit 6 oder mehr C-Atomen
unterworfen.
In dem für das erfindungsgemäße Verfahren verwendbaren
Katalysator wird die titanhaltige katalytische feste Komponente
(A) ausgewählt aus Katalysatoren mit hoher Aktivität vom
Trägertyp (supported type), welche Magnesium, Titan, ein
Halogenelement und einen Elektronendonor enthält. Es gibt keine
bestimmte Begrenzung für das Herstellungsverfahren der festen
katalytischen Komponente (A). Beispielsweise kann die feste
katalytische Komponente (A) mittels der in den japanischen
Patentoffenlegungsschriften (Kokai) No. 54-94590, 56-55405,
56-45909, 56-163102, 57-63310, 57-115408, 58-83006, 58-83016,
58-138707, 59-149905, 60-23404, 60-32805, 61-55104, 2-77413 und
2-117905 hergestellt werden. Bei einem typischen Verfahren zur
Herstellung der festen katalytischen Komponente (A) wird (1)
eine Magnesium-Verbindung, z. B. Magnesiumchlorid, zusammen mit
einem Elektronendonor und einem Titanhalogenid, z. B.
Titantetrachlorid (TiCl₄), oder (2) eine Magnesium-Verbindung
und ein Elektronendonor werden zusammen in einem Lösemittel
gelöst und dann wird zu der resultierenden Lösung eine
Titanhalogenid-Verbindung zugegeben, um das feste katalytische
Material aus der Lösung auszufällen.
Als eine katalytische feste Komponente (A), welche in dem
erfindungsgemäßen Verfahren verwendbar ist, zählen solche, die
in den japanischen Patentoffenlegungsschriften No. 60-152511,
61-31402 und 62-81405 offenbart ist und vorzugsweise verwendet
wird, um die spezifischen Effekte der vorliegenden Erfindung zu
erzielen. In den Verfahren, die in den obengenannten
Druckschriften offenbart sind, wird ein Aluminiumhalogenid mit
einer organischen Silizium-Verbindung umgesetzt und dann mit
einer Grignard-Verbindung, um ein festes Material aus der
Reaktionsmischung auszufällen.
Als ein verwendbares Aluminiumhalogenid in dem obengenannten
Verfahren werden vorzugsweise wasserfreie Aluminiumhalogenide
verwendet. Da jedoch die Aluminiumhalogenide eine hohe
feuchtigkeitsabsorbierende Eigenschaft aufweisen, ist es
schwierig, absolut wasserfreie Aluminiumhalogenide zu erhalten.
Ein Aluminiumhalogenid, welches eine kleine Menge an Wasser
enthält, kann für den Herstellungsprozeß für die
Katalysatorkomponente (A) verwendet werden. Das
Aluminiumhalogenid wird vorzugsweise ausgewählt aus
Aluminiumtrichlorid, Aluminiumtribromid und Aluminiumtriiodid.
Aluminiumtrichlorid wird weiter bevorzugt für den
Herstellungsprozeß der Katalysatorkomponente (A) verwendet.
Die organische Silizium-Verbindung, die für das obengenannte
Herstellungsverfahren für die katalytische Komponente (A)
verwendbar ist, wird vorzugsweise aus der Gruppe ausgewählt,
die besteht aus Mono-, Di-, Tri- und
Tetraalkoxysilan-Verbindungen, z. B. Tetramethoxysilan,
Tetraethoxysilan, Tetrabutoxysilan, Methyltriethoxysilan,
Ethyltributoxysilan, Phenyltrimethoxysilan,
Phenyltributoxysilan, Dimethyldiethoxysilan,
Diphenyldimethoxysilan, Diphenyldiethoxysilan,
Trimethylmonoethoxysilan und Trimethylmonobutoxysilan.
Tetraethoxysilan, Methyltriethoxysilan, Phenyltrimethoxysilan
und Dimethyldiethoxysilan werden weiter bevorzugt für die
vorliegende Erfindung verwendet.
Bei der Reaktion des Aluminiumhalogenids mit der organischen
Silizium-Verbindung werden diese Verbindungen vorzugsweise in
einem Atomverhältnis von Aluminium zu Silizium von 0,4 bis 1,5,
weiter bevorzugt von 0,7 bis 1,3 verwendet. In dieser Reaktion
wird vorzugsweise ein inertes Reaktionsmedium, welches aus
Hexan und/oder Toluol besteht, verwendet. Die
Reaktionstemperatur liegt vorzugsweise im Bereich von 10 bis
100°C, weiter bevorzugt von 20 bis 80°C, und die
Reaktionszeit beträgt vorzugsweise 0,2 bis 5 Stunden, weiter
bevorzugt 0,5 bis 3 Stunden.
Die Grignard-Verbindung, die bei der Herstellungsreaktion für
die katalytische Komponente (A) verwendet wird, wird
vorzugsweise ausgewählt aus organischen Magnesiumhalogeniden,
z. B. Ethylmagnesiumchlorid, Propylmagnesiumchlorid,
Butylmagnesiumchlorid, Hexylmagnesiumchlorid,
Octylmagnesiumchlorid, Ethylmagnesiumbromid,
Propylmagnesiumbromid, Butylmagnesiumbromid und
Ethylmagnesiumiodid. Als Lösungsmittel für die
Grignard-Verbindung dienen aliphatische Ether-Verbindungen,
z. B. Diethylether, Dibutylether, Di-isopropylether und
Di-isoamylether, und cycloaliphatische Ether-Verbindungen, z. B.
Tetrahydrofuran.
Die Grignard-Verbindung wird vorzugsweise in einer Menge
entsprechend einem Atomverhältnis von Magnesium zu Aluminium
betreffend das Magnesium in der Grignard-Verbindung zum
Aluminium in dem Aluminiumhalogenid für die Herstellung des
Reaktionsproduktes mit der organischen Silizium-Verbindung
verwendet, die im Bereich von 0,5 bis 3,0, vorzugsweise 1,5 bis
2,3, liegt. Die Reaktionstemperatur beträgt vorzugsweise -50
bis + 100°C, weiter bevorzugt -20 bis +80°C. Die
Reaktionszeit beträgt vorzugsweise 0,2 bis 5 Stunden, weiter
bevorzugt 0,5 bis 3 Stunden.
Aus der Reaktion des Aluminiumhalogenids mit der organischen
Silizium-Verbindung und dann mit der Grignard-Verbindung wird
ein im wesentlichen weißes (farbloses) festes Produkt erhalten.
Das farblose feste Produkt wird einem Kontaktverfahren mit
einem Elektronendonor und dann einem Kontaktverfahren mit einem
Titanhalogenid unterworfen. Die Kontaktverfahren können mit
jeder herkömmlichen Methode durchgeführt werden. Z.B. wird das
feste Produkt in einem inerten Lösemittel dispergiert und dann
ein Elektronendonor und/oder ein Titanhalogenid in dem inerten
Lösungsmittel aufgelöst. Alternativ wird das feste Produkt in
dem Elektronendonor und/oder einem flüssigen Titanhalogenid
dispergiert, ohne ein inertes Lösungsmittel zu verwenden. Bei
der Kontaktbehandlung des festen Produkts mit dem
Elektronendonor und/oder dem Titanhalogenid wird die
resultierende Mischung gerührt. Die
Kontaktbehandlungstemperatur beträgt vorzugsweise 50 bis 150°
C. Es gibt keine Begrenzung für die Kontaktbehandlungszeit.
Üblicherweise beträgt die Kontaktbehandlungszeit 0,2 bis 5
Stunden. Die Kontaktbehandlung kann mehrmals wiederholt werden.
Die in der Kontaktbehandlung verwendbare
Titanhalogenid-Verbindung wird vorzugsweise aus der Gruppe
ausgewählt, die besteht aus Tetrachlorotitan, Tetrabromotitan,
Trichloromonobutoxytitan, Tribromomonoethoxytitan,
Trichloromono-iso-propoxytitan, Dichlorodiethoxytitan,
Dichlorodibutoxytitan, Monochlorotriethoxytitan und
Monochlorotributooxytitan. Insbesondere Tetrachlorotitan und
Trichloromonobutoxytitan werden bevorzugt für die
Kontaktbehandlung verwendet.
Verwendbare Elektronendonoren für die Kontaktbehandlung werden
vorzugsweise aus aromatischen Carbonsäureestern ausgewählt,
weiter bevorzugt aus ortho-Phthalsäurediestern. Insbesondere
wird der aromatische Carbonsäureester ausgewählt aus
Diethylorthophthalat, Di-iso-butylorthophthalat,
Dipentylorthophthalat, Dihexylorthophthalat,
Di-n-octylorthophthalat, Di-2-ethylhexylorthophthalat und
Di-n-heptylorthophthalat.
Nach der obenerwähnten Kontaktbehandlung wird das behandelte
feste Produkt von der Behandlungsmischung getrennt und
vollständig mit einem inerten Lösemittel gewaschen. Dann kann
das resultierende feste Produkt als eine katalytische feste
Komponente (A) des Katalysators für den Prozeß der vorliegenden
Erfindung verwendet werden.
Die katalytische Komponente (B), die für den Katalysator
verwendbar ist, umfaßt eine aluminiumorganische Verbindung,
z. B. Halogenoalkylaluminium-Verbindungen und
Trialkylaluminium-Verbindungen.
Die Halogenoalkylaluminium-Verbindungen umfassen
Diethylaluminiummonochlorid, Dibutylaluminiummonochlorid,
Di-n-propylaluminiummonochlorid, Methylaluminiumsesquichlorid,
Ethylaluminiumsesquichlorid, Butylaluminiumsesquichlorid und
Butylaluminiumsesquibromid.
Die Trialkylaluminium-Verbindungen umfassen
Trimethylaluminiumtriethylaluminium, Tri-isobutylaluminium,
Trihexylaluminium und Trioctylaluminium.
Die katalytische Komponente (B) besteht aus einer einzelnen
aluminiumorganischen Verbindung oder einer Mischung aus zwei
oder mehreren aluminiumorganischen Verbindungen. Ebenso kann
die katalytische Komponente (B) ein Polyaluminoxan, das durch
eine Reaktion eines Alkylaluminiums mit Wasser hergestellt ist,
enthalten.
Wenn ein katalytischer Feststoff, welcher als unverzichtbare
Bestandteile Magnesium, Titan, ein Halogen und einen
Elektronendonor enthält, als katalytische feste Komponente (A)
verwendet wird, besteht die katalytische Komponente (B)
vorzugsweise aus mindestens einem Trialkylaluminium als
organischer Aluminium-Verbindung. Die
Trialkylaluminium-Verbindung in der katalytischen Komponente
(B) ist bevorzugt in einer Menge entsprechend einem
Atomverhältnis von Aluminium zu Titan der katalytischen festen
Komponente (A) im Bereich von 20 bis 1000, weiter bevorzugt 150
bis 500 verwendet.
Die in der Alkoxyl-Gruppe enthaltene Silizium-Verbindung, die
für die katalytische Komponente (C) verwendbar ist, ist
vorzugsweise aus der Gruppe ausgewählt, die besteht aus Mono-,
Di- Tri und Tetraalkoxysilanen, z. B.
tert-Butylmethyldimethoxysilan, tert-Butylethyldimethoxysilan,
tert-Butylpropyldimethoxysilan, Di-tert-butyldimethoxysilan,
Di-isopropyldimethoxysilan, Cyclohexylmethyldimethoxysilan,
Dicyclohexyldimethoxysilan, Dicyclopentyldimethoxysilan,
Tetramethoxysilan, Tetraethoxysilan, Tetra-n-propoxysilan,
Tetra-n-butoxysilan, Tetra-isopentoxysilan,
Tetra-n-hexoxysilan, Methyltrimethoxysilan,
Methyltriethoxysilan, Methyltri-n-butoxysilan,
Methyltri-isopentoxysilan, Methyltri-n-hexoxysilan,
Ethyltriethoxysilan, Ethyltri-isopropoxysilan,
Ethyltri-isopentoxysilan, n-Butyltriethoxysilan,
Isobutyltriethoxysilan, Isopentyltriethoxysilan,
Isopentyltri-n-butoxysilan, Dimethyldiethoxysilan,
Dimethyldi-n-butoxysilan, Dimethyldi-isopentoxysilan,
Diethyldiethoxysilan, Diethyldi-isopentoxysilan,
Di-isobutyl-di-isopentoxysilan, Di-n-butyldiethoxysilan,
Di-isobutyl-di-isopentoxysilan, Trimethylmethoxysilan,
Trimethylethoxysilan, Trimethylisobutoxysilan,
Triethylisopropoxysilan, Tri-n-propylethoxysilan,
Tri-n-butylethoxysilan, Tri-isopentylethoxysilan,
Phenyltriethoxysilan, Phenyltri-isobutoxysilan,
Phenyltri-isopentoxysilan, Diphenyldiethoxysilan,
Diphenyldi-isopentoxysilan, Diphenyldioctoxysilan,
Triphenylmethoxysilan, Phenylmethyldimethoxysilan,
Triphenylethoxysilan,
Triphenylisopentoxysilan, Benzyltriethoxysilan,
Benzyltributoxysilan, Dibenzyldiethoxysilan,
Cyclopentyltrimethoxysilan, Cyclohexylmethyldimethoxysilan,
2-Methylcyclopentyltrimethoxysilan,
2, 3-Dimethylcyclopentyltrimethoxysilan,
Cyclopentyltriethoxysilan und Tricyclopentylethoxysilan.
Die katalytische Komponente (C) kann aus einer einzigen
Alkoxysilan-Verbindung oder einer Mischung von zwei oder
mehreren Alkoxysilan-Verbindungen bestehen. Die
Alkoxysilan-Verbindung für die katalytische Komponente (C) wird
vorzugsweise in einer Menge von 0,01 bis 5 Mol verwendet,
vorzugsweise 0,1 bis 1 Mol, pro Mol der katalytischen
Komponente (B).
Im Schritt (1) des Verfahrens der vorliegenden Erfindung
besteht das erste Einspeisematerial aus Propylen alleine oder
einer Mischung aus Propylen mit mindestens einem ethylenisch
ungesättigten, von Propylen verschiedenen
Kohlenwasserstoffmonomeren. Das ethylenisch ungesättigte
Kohlenwasserstoffmonomer, welches verschieden von Propylen ist,
wird vorzugsweise ausgewählt aus Ethylen,
α-Olefin-Verbindungen, welche verschieden von Propylen sind,
z. B. Buten-1, 3-Methylbuten-1, 3-Methylpenten-1,
4-Methylpenten-1, Hexen-1, 4-Methylhexen-1 und Octen-1;
Arylethylen-Verbindungen, z. B. Styrol, 2-Vinylnaphthalin und
9-Vinylantracen; Alkylarylethylen-Verbindungen, z. B.
2-Methylstyrol, 3-Methylstyrol und 4-Methylstyrol;
Cycloalkylethylen-Verbindungen, z. B. Vinylcyclohexan und
Vinylcyclopentan; zyklische Olefin-Verbindungen, z. B.
Cyclopenten, Cyclohexen und Norbornen; und Dien-Verbindungen,
z. B. Dicyclopentadien, 5-Ethyliden-norbornen-2,
4-Vinylcyclohexen und 1,5-Hexadien.
In dem Schritt (1) muß das copolymerisierte ethylenisch
ungesättigte Kohlenwasserstoffmonomer, welches von Propylen
verschieden ist, in einer Menge vorhanden sein, in der die
spezifischen Eigenschaften von Polypropylen nicht verschwinden,
z. B. 10 Gew. % oder weniger, basierend auf dem Gesamtgewicht
des ersten kristallinen Polymers, das in Schritt (1)
hergestellt wird. Falls der Gehalt des copolymerisierten
ethylenisch ungesättigten Kohlenwasserstoffmonomers, welches
von Propylen verschieden ist, mehr als 10 Gew. % beträgt, so
wird manchmal eine Menge an unerwünschten Nebenprodukten,
welche aus Polymeren mit geringer sterischer Regelmäßigkeit
bestehen, in Schritt (1) erhöht.
Zum Zweck der Regulierung des Molekulargewichts des
resultierenden Polymers im Schritt (1) wird die erste
Polymerisation in Schritt (1) optional in Gegenwart eines
Kettentransferagens, welches aus Wasserstoff besteht,
durchgeführt.
Nachdem ein kristallines Polymer durch eine Homopolymerisation
von Propylen alleine oder eine Copolymerisation von Propylen
mit mindestens einem ethylenisch ungesättigten, von Propylen
verschiedenen Kohlenwasserstoffmonomer in Schritt (1)
hergestellt ist, wird die resultierende erste kristalline
Polymermischung, welche den Katalysator enthält, dem Schritt
(2) zugeführt, ohne den Katalysator zu desaktivieren. In
Schritt (2) wird ein zweites Einspeisematerial, welches aus
Propylen und mindestens einem ethylenisch ungesättigten
Kohlenwasserstoffmonomer, welches verschieden von Propylen ist,
in einer Gasphase in die erste kristalline Polymermischung,
welche in Schritt (1) erhalten wurde, eingespeist, in Gegenwart
von mindestens einer gesättigten Kohlenwasserstoffverbindung
mit 6 oder mehr C-Atomen, vorzugsweise 6 bis 12 C-Atomen. Dann
wird das zweite Einspeisematerial in einer Gasphase in
Gegenwart des ersten kristallinen Polymers copolymerisiert und
dadurch ein Propylenblockcopolymer erhalten. In Schritt (2)
wird der in Schritt (1) verwendete Katalysator sukzessive für
die Copolymerisation des zweiten Einspeisematerials verwendet.
Die gesättigten Kohlenwasserstoffverbindungen mit 6 oder mehr
Kohlenstoffatomen, die in Schritt (2) des erfindungsgemäßen
Verfahrens verwendbar sind, werden vorzugsweise ausgewählt aus
aliphatischen ungesättigten Kohlenwasserstoffen mit 6 oder mehr
Kohlenstoffatomen, z. B. Hexan, Heptan, Octan, Decan und
Dodecan; cycloaliphatischen gesättigten Kohlenwasserstoffen mit
6 oder mehr Kohlenstoffatomen, z. B. Cyclohexan und
Methylcyclohexan; und Halogenierungsprodukten der vorgenannten
Kohlenwasserstoffe.- Unter diesen sind Hexan und Heptan weiter
bevorzugt für den Schritt (2) des erfindungsgemäßen Verfahrens.
In Schritt (2) ist die Menge der gesättigten
Kohlenwasserstoffverbindung nicht auf ein bestimmtes Maß
beschränkt, solange die gesättigte Kohlenwasserstoffverbindung
einen gesättigten Dampfdruck hiervon in der Gasphase des
Copolymerisationssystems erzeugen kann und damit in flüssigem
Zustand in diesem System existiert. Vorzugsweise wird die
gesättigte Kohlenwasserstoffverbindung in einer Menge von 0,1
bis 500 g verwendet, weiter bevorzugt 1 bis 200 g, und zwar pro
kg des ersten kristallinen, im Schritt (1) hergestellten
Polymers.
Es gibt keine Beschränkung bezüglich des Verfahrens der Zugabe
der gesättigten Kohlenwasserstoffverbindung zu dem
Copolymerisationssystem in Schritt (2). Die gesättigte
Kohlenwasserstoffverbindung kann nämlich zu dem
Copolymerisationssystem in Schritt (2) in einer Einmalzugabe,
in einer kontinuierlichen Zugabe oder in einer periodischen
Zugabe erfolgen. Die kontinuierliche Zugabe wird besonders für
den Schritt (2) bevorzugt. Wenn die gesättigte
Kohlenwasserstoffverbindung kontinuierlich zugegeben wird,
liegt die Zugaberate vorzugsweise im Bereich von 0,01 bis 3
g/kg des in Schritt (1) erhaltenen ersten kristallinen Polymers.
Das Propylenblockcopolymere, das durch den erfindungsgemäßen
Prozeß hergestellt ist, umfaßt kristalline polymere Fraktionen,
welche von dem in Schritt (1) produzierten ersten kristallinen
Polymer herrühren, und elastomere Fraktionen, welche von dem
Copolymer, das in Schritt (2) hergestellt wird, stammen und
welche untergemischt oder vermischt mit den kristallinen
polymeren Fraktionen vorliegen.
In den Propylenblockcopolymeren der vorliegenden Erfindung sind
die elastomeren Copolymerfraktionen vorzugsweise in einer Menge
von 3 bis 40 Gew. %, weiter bevorzugt 5 bis 30 Gew. %,
vorhanden, basierend auf dem Gesamtgewicht des resultierenden
Propylenblockcopolymeren. In den elastomeren
Copolymerfraktionen, welche in Schritt (2) hergestellt werden,
beträgt der Gehalt der copolymerisierten ethylenisch
ungesättigten Kohlenwasserstoffmonomere, welche von Propylen
verschieden sind, vorzugsweise 10 bis 40 Gew. %, bezogen auf
das Gesamtgewicht der elastomeren Copolymerfraktionen.
Bezüglich des Typs der Polymerisation im Verfahren der
vorliegenden Erfindung wird die Homo- oder Copolymerisation von
Schritt (1) vorzugsweise durch eine
Massenpolymerisationsmethode durchgeführt, in der ein flüssiges
Monomeres als das Polymerisationsmedium dient, und die
Copolymerisation in Schritt (2) wird durch eine
Gasphasen-Polymerisationsmethode durchgeführt, in der das
Einspeisematerial im Gaszustand in Kontakt mit einem
Katalysator gebracht wird.
Die Massenpolymerisation in Schritt (1) wird bei einer
Temperatur durchgeführt und unter einem Druck, bei welchen das
erste Einspeisematerial, welches aus Propylen alleine oder
einer Mischung von Propylen mit mindestens einem ethylenisch
ungesättigten, von Propylen verschiedenen
Kohlenwasserstoffmonomer besteht, in flüssigem Zustand gehalten
werden kann. Die Polymerisationstemperatur beträgt vorzugsweise
30 bis 90°C, weiter bevorzugt 50 bis 80°C, und die
Polymerisationszeit beträgt vorzugsweise 5 Minuten bis 5
Stunden.
In der Gasphasen-Copolymerisation in Schritt (2) wird die
Polymerisationstemperatur und der Druck so festgelegt, daß das
zweite Einspeisematerial, welches aus Propylen und mindestens
einem ethylenisch ungesättigten, von Propylen verschiedenen
Kohlenwasserstoffmonomer im Gaszustand erhalten bleibt.
Das ethylenisch ungesättigte Kohlenwasserstoffmonomer, welches
von Propylen verschieden ist und welches in Schritt (2)
verwendet wird, wird beispielsweise ausgewählt aus Ethylen;
α-Olefin-Verbindungen, welche von Propylen verschieden sind,
z. B. Buten-1, 3-Methyl-buten-1, 3-Methylpenten-1,
4-Methyl-penten-1, Hexen-1, 4-Methylhexen-1 und Octen-1;
Arylethylen-Verbindungen, z. B. Styrol, 2-Vinylnaphthalin und
9-Vinylanthracen; Alkylarylethylen-Verbindungen, z. B.
2-Methylstyrol, 3-Methylstyrol und 4-Methylstyrol;
Cycloalkylethylen-Verbindungen, z. B. Vinylcyclohexan und
Vinylcyclopentan; zyklische Olefin-Verbindungen, z. B.
Cyclopenten, Cyclohexen und Norbornen; und Dien-Verbindungen,
z. B. Dicyclopentadien, 5-Ethylidennorbornen-2,
4-Vinylcyclohexen und 1,5-Hexadien.
Die Gasphasen-Copolymerisation in Schritt (2) wird vorzugsweise
unter einem Druck, reichend vom umgebenden atmosphärischen
Druck bis 20 kg/cm²G, weiter bevorzugt von 2 kg/cm²G bis 12
kg/cm²G, durchgeführt, bei einer Temperatur von 30 bis 95°C,
weiter bevorzugt von 40 bis 70°C. Die Copolymerisationszeit
beträgt vorzugsweise 30 min bis 10 Stunden, weiter bevorzugt 1
bis 5 Stunden.
Während die feste katalytische Komponente (A) aus einem festen
Material besteht, welches als unverzichtbare Bestandteile
Magnesium, Titan, ein Halogenid und einen Elektronendonor
enthält, kann vor der Polymerisation in Schritt (1) eine
beschränkte Menge an Propylen vorpolymerisiert werden in
Gegenwart der katalytischen festen Komponente (A) zusammen mit
einer katalytischen Komponente (B), welche eine
aluminiumorganische Verbindung enthält, und einer katalytischen
Komponente (C), welche eine Silizium-Verbindung mit mindestens
einer Alkoxyl-Gruppe enthält.
Wenn die Vorpolymerisationsproduktmischung in Form eines
Feststoffes, welcher einmal mit einem aliphatischen
Kohlenwasserstofflösemittel gewaschen werden kann, z. B. in
Hexan, als ein fester Katalysator für die Schritte (1) und (2)
verwendet wird, ist die Polymerisationsaktivität von jeder
Polymerisationsmischung pro Einheit der Menge an festem
Katalysator und die Stereoregelmäßigkeit des resultierenden
Propylenblockcopolymeren steigerbar.
Wenn die Vorpolymerisationsproduktmischung als eine feste
katalytische Komponente (A) verwendet wird, kann die Verwendung
der eine Alkoxyl-Gruppe enthaltenden Silizium-Verbindung als
eine katalytische Komponente (C) unterbleiben.
Die Vorpolymerisation kann mittels der Gasphasenmethode, der
Aufschlemmungsmethode oder der Massenpolymerisation
durchgeführt werden. Das erhaltene katalytische feste Produkt
aus der Vorpolymerisation wird von der Reaktionsmischung
abgetrennt und dann für die Polymerisationsschritte (1) und (2)
verwendet. Alternativ wird die feste
Vorpolymerisationsproduktmischung direkt für die Schritte (1)
und (2) verwendet, ohne das katalytische feste Produkt
abzutrennen.
Die Vorpolymerisation wird vorzugsweise während 0,1 bis 10
Stunden ausgeführt, bis das feste katalytische Produkt mit
einer Ausbeute von 0,1 bis 100 g/g der katalytischen festen
Komponente (A), welche in der Vorpolymerisation verwendet wird,
erhalten wird. Falls die Ausbeute des festen Produkts geringer
als 0,1 g/g der katalytischen festen Komponente (A) ist, zeigt
der resultierende Katalysator eine unbefriedigende katalytische
Aktivität, der Gehalt des Katalysatorrests, der in dem
resultierenden Propylenblockcopolymeren enthalten ist, ist
unerwünscht erhöht und die sterische Regelmäßigkeit des
resultierenden Copolymeren wird unbefriedigend. Ebenso gilt,
wenn die Ausbeute des festen Produkts höher als 100 g/g der
katalytischen festen Komponente (A) ist, daß das resultierende
Copolymer eine verminderte Kristallinität aufweist.
Die Vorpolymerisation von Propylen wird in Gegenwart der
katalytischen Komponenten (A), (B) und (C) vorzugsweise bei
einer Temperatur von 0 bis 100°C, weiter bevorzugt von 5 bis
60°C, durchgeführt. Wenn die Vorpolymerisation von Propylen
bei einer relativ hohen Temperatur, z. B. 50°C oder mehr,
durchgeführt wird, wird die Konzentration an Propylen bevorzugt
geringer gehalten und/oder die Polymerisationszeit verkürzt.
Falls dies nicht geschieht, wird es schwierig, die Ausbeute des
festen Produkts auf die Menge von 0,1 bis 100 g/g der
katalytischen festen Komponente (A) zu regeln und das
Propylenblockcopolymere, welches in den Schritten (1) und (2)
hergestellt wird, zeigt eine verminderte Kristallinität.
In der Vorpolymerisation wird die katalytische Komponente (B),
welche eine aluminiumorganische Verbindung enthält,
vorzugsweise in einer Menge verwendet, welche einem
Atomverhältnis (Al/Ti) von Aluminium, wie es in der
katalytischen Komponente (B) enthalten ist, zu Titan
entspricht, wie es in der katalytischen festen Komponente (A)
enthalten ist, im Bereich von 0,5 bis 1000, weiter bevorzugt
von 1 bis 500.
Ebenso wird die katalytische Komponente (C), welche eine eine
Alkoxyl-Gruppe enthaltende Silizium-Verbindung umfaßt,
vorzugsweise in einer Menge verwendet, welche einem
Atomverhältnis (Si/Al) von Silizium, wie es in der
katalytischen Komponente (C) enthalten ist, zu Aluminium
entspricht, wie es in der katalytischen Komponente (B)
enthalten ist, im Bereich von 0,001 bis 1, weiter bevorzugt 0,1
bis 0,5, verwendet.
Die Vorpolymerisation kann in Gegenwart von Wasserstoff, falls
notwendig, durchgeführt werden.
Das Verfahren der vorliegenden Erfindung ist nützlich für die
Herstellung von Propylenblockcopolymeren mit einer hohen
Fließfähigkeit und einem hohen Molekulargewicht sowie solchen,
die elastomere Fraktionen enthalten, welche von einer
Copolymerisation von Propylen mit mindestens einem von Propylen
verschiedenen ethylenisch ungesättigten
Kohlenwasserstoffmonomer herrühren, mit einem hohen
Molekulargewicht, einer hohen Mobilität und einem hohen
Molekulargewicht bei einer hohen Ausbeute und einer hohen
Betriebsstabilität.
Die vorliegende Erfindung wird im folgenden anhand der
Beispiele noch näher erläutert.
In den Beispielen bedeutet der Ausdruck
"Copolymerisationsausbeute" einen Prozentsatz der
Copolymerfraktionen, die in Schritt (2) hergestellt werden,
basierend auf dem Gesamtgewicht des resultierenden
Propylenblockcopolymeren.
Das Molekulargewicht der Copolymerfraktionen, die in Schritt
(2) hergestellt werden, wurden bestimmt unter Verwendung eines
Gaschromatographen (erhältlich unter dem Warenzeichen "GPC Typ
150CV" von der Firma Waters Co., Ltd.) bei einer
Polymerkonzentration von 0,07 Gewichtsteilen pro Vol. % in
einem Lösemittel, welches aus R-Dichlorobenzol und 0,5% BHT
bestand, bei einer Temperatur von 135°C.
Es wurde eine Lösung durch das Auflösen von 15 mMol
wasserfreien Aluminiumchlorids in 50 ml Toluol
hergestellt, und 15 mMol Methyltriethoxysilan wurden
tropfenweise zu der Lösung bei einer Temperatur von 25°C
während einer Stunde gerührt, um die obengenannten
Verbindungen miteinander zur Reaktion zu bringen. Nach
vollständiger Zugabe wurde dann die Reaktionsmischung auf
eine Temperatur von -5°C gekühlt. Zu der gekühlten
Reaktionsproduktmischung wurden 20 ml einer Lösung von 30
mMol Butylmagnesiumchlorid in Di-isoamylether
tropfenweise über eine Zeit von 30 min zugegeben, und die
resultierende Mischung wurde bei -5°C während 30 min
gehalten und dann auf eine Temperatur von 25°C während
30 min aufgeheizt. Danach wurde die Mischung bei 25°C
für eine Stunde gehalten und ein festes Produkt aus der
Mischung niederschlagen gelassen. Das niedergeschlagene
feste Produkt wurde durch Filtration gesammelt, mit
Toluol und dann mit Heptan gewaschen und danach in 30 ml
Toluol dispergiert.
Zu der Dispersion wurden 150 ml Titantetrachlorid und 4,0
mMol Di-n-heptylphthalat zugegeben. Die Mischung wurde
einer Reaktion bei einer Temperatur von 90°C während
einer Stunde unterworfen. Bei dieser Temperatur wurde das
resultierende feste Produkt durch Filtration abgetrennt,
mit Toluol und dann mit Heptan gewaschen und dann wieder
in 30 ml Toluol dispergiert. Zu der Dispersion wurden 150
ml Titantetrachlorid zugegeben, und die resultierende
Mischung wurde bei einer Temperatur von 90°C während
einer Stunde gehalten. Danach wurde das resultierende
feste Produkt durch Filtration abgetrennt und vollständig
mit Toluol und dann mit Heptan gewaschen. Das gewaschene
feste Produkt wurde bei einer Temperatur von 30°C in
einer Stickstoffgasatmosphäre getrocknet, um die
katalytische feste Komponente (A) zu ergeben. Die
Komponente (A) enthielt Titan in einer Menge von 2,7 Gew.
%.
Das Gewicht eines Edelstahlautoklaven mit einem
Fassungsvermögen von 2 1 und ausgerüstet mit einem Rührer
wurde bestimmt. Der Autoklav wurde in einer
Stickstoffgasatmosphäre mit 2 ml einer Lösung von 1,8
mMol eines Triethylaluminium in n-Hexan, 3,3 ml einer
Lösung von 0,3 mMol Di-Isopropyldimethoxysilan, verdünnt
mit n-Heptan, Wasserstoff in einer Menge entsprechend
einem Druck von 7,0 kg/cm²G und 900 ml eines flüssigen
Propylens beladen. Nach dem Verschließen wurde die
Innentemperatur des Autoklaven auf +10°C unter Rühren
eingestellt. Die katalytische feste Komponente (A), die
oben erwähnt ist, wurde in einer Menge von 8 mg
(Titangehalt: 2,7 Gew. %) unter Druck zugegeben und das
Propylen wurde einer Vorpolymerisation bei einer
Temperatur von 10°C während 10 min unterworfen.
Nachdem die Vorpolymerisation vollständig war, wurde der
Autoklav in einem getrennten Bad auf eine Temperatur von
60°C geheizt, und das Propylen in dem Autoklaven wurde
einer Massenpolymerisation bei derselben Temperatur wie
oben erwähnt während 15 min unter Rühren der
Reaktionsmischung unterworfen. Dann wurde das
nicht-reagierte Gas aus dem Polymerisationssystem
entnommen und der Druck des Autoklaven wurde auf den Wert
von 0,25 kg/cm²G eingestellt. Das Gewicht des Autoklaven
wurde bestimmt. Die Ausbeute des resultierenden
Polypropylens wurde durch die Gewichtsdifferenz des
Autoklaven vor und nach der Polymerisation und das
Gewicht des entnommenen Gases bestimmt. Die Ausbeute des
Propylens war 110 g.
Nach Beendigung der Massenpolymerisation wurde die
Innentemperatur des Autoklaven, der die
Polymerisationsproduktmischung enthielt und unter einem
Innendruck von 0,25 kg/cm²G gehalten wurde, auf einen
Wert von 40°C eingestellt. Eine Gasmischung, welche
Ethylen und Propylen in einem Mischungsverhältnis von 1 : 1
(Volumenverhältnis) enthielt, wurde jeweils mit einer
Speiserate von 150 N ml/min in den Autoklaven eingespeist
und der Copolymerisationsdruck wurde auf einen Wert von
2,0 kg/cm²G geregelt. Bei der Temperatur und dem
obenerwähnten Druck wurde das gemischte Gas einer
Copolymerisation unterzogen, während kontinuierlich 2,7
ml an n-Heptan über eine Zeit von 3 Stunden zugeführt
wurde. Während der Copolymerisation wurde der Innendruck
des Autoklaven auf einem Wert von 2,0 kg/cm²G durch
Entnahme von nicht reagiertem Gas aus dem Autoklaven
gehalten. Dann wurde der Autoklav geöffnet und die
Innenseite des Autoklaven wurde untersucht. Es konnte
bestätigt werden,
daß die Oberfläche der Innenwandung und die Rührerarme
vollständig frei von Anhaftungen des resultierenden
Copolymers waren. Ferner wurde gefunden, daß das
resultierende Copolymer eine ausgezeichnete
Fließfähigkeit hatte.
Das resultierende Propylenblockcopolymere wurde bei einer
Temperatur von 60°C unter vermindertem Druck während 20
Stunden getrocknet.
Das resultierende Propylenblockcopolymere hatte ein
gewichtetes mittleres Molekulargewicht von 50,5·10⁴ und
wurde in einer Ausbeute von 143 g erhalten. Das
Copolymere, das in der Gasphasencopolymerisation in
Schritt (2) erzeugt wurde, wurde in einer Menge von 33 g
(= 143 g - 110 g) erhalten und die
Copolymerisationsausbeute hiervon war 23,08 Gew. %.
Ein Propylenblockcopolymeres wurde unter Verwendung derselben
Verfahren wie in Beispiel 1 erhalten, außer daß in der
Gasphasencopolymerisation in Schritt (2) n-Heptan in einer
Menge von 10 ml zugegeben wurde.
Nachdem die Massenpolymerisation von Propylen in Schritt (1)
beendet war, wurde das resultierende Polypropylen in einer
Ausbeute von 111 g erhalten. Nach Beendigung der
Gasphasencopolymerisation in Schritt (2) betrug die Gesamtmenge
des Propylenblockcopolymeren 139 g. Das Propylenblockcopolymere
hatte ein gewichtetes Molekulargewichtsmittel von 53,4·10⁴.
Es wurde bestätigt, daß keine Adhäsion des resultierenden
Copolymeren an der Oberfläche der Innenwandung des Autoklaven
gefunden wurde und an den Flügeln des Rührers und das
resultierende Copolymer zeigte eine ausgezeichnete
Fließfähigkeit.
Die Menge des Copolymeren, die bei der
Gasphasencopolymerisation in Schritt (2) hergestellt wurde,
betrug 28 g, und die Copolymerisationsausbeute betrug 20,14
Gew. %.
Ein Propylenblockcopolymeres wurde unter Verwendung derselben
Verfahren wie in Beispiel 1 hergestellt, außer daß in der
Gasphasencopolymerisation in Schritt (2) n-Heptan in einer
Menge von 15,6 ml zugegeben wurde.
Nachdem die Massenpolymerisation von Propylen in Schritt (1)
beendet war, wurde ein resultierendes Polypropylen in einer
Menge von 110 g erhalten. Nach Beendigung der
Gasphasencopolymerisation in Schritt (2) betrug die Gesamtmenge
des Propylenblockcopolymeren 139 g. Das Propylenblockcopolymere
hatte ein gewichtetes mittleres Molekulargewicht von 52,8·10⁴.
Es wurde bestätigt, daß keine Anhaftungen des resultierenden
Copolymeren an der Oberfläche der Innenwandung des Autoklaven
und an den Flügeln des Rührers gefunden wurde und das
resultierende Copolymere zeigte eine ausgezeichnete
Fließfähigkeit.
Die Menge des Copolymeren, die bei der
Gasphasencopolymerisation in Schritt (2) hergestellt wurde,
betrug 24 g und die Copolymerisationsausbeute betrug 17,91 Gew.
%.
Ein Propylenblockcopolymeres wurde in derselben Weise wie in
Beispiel 1 hergestellt, außer daß in der
Gasphasencopolymerisation in Schritt (2) 10,2 ml n-Hexan
anstelle von n-Heptan verwendet wurden.
Nachdem die Massenpolymerisation von Propylen in Schritt (1)
beendet war, erhielt man als resultierendes Polypropylen eine
Ausbeute von 111 g. Nachdem die Gasphasencopolymerisation in
Schritt (2) beendet war, betrug die Gesamtmenge des
Propylenblockcopolymeren 136 g. Das Propylenblockcopolymere
hatte ein gewichtetes mittleres Molekulargewicht von 53,4·10⁴.
Es wurde bestätigt, daß keine Anhaftungen des resultierenden
Copolymeren an der Oberfläche der Innenwandung des Autoklaven
und den Flügeln des Rührers gefunden wurden und das
resultierende Copolymere zeigte eine ausgezeichnete
Fließfähigkeit.
Die Menge des Copolymeren, die bei der
Gasphasencopolymerisation in Schritt (2) hergestellt wurde,
betrug 25 g und die Copolymerisationsausbeute betrug 18,38 Gew.-%
Ein Propylenblockcopolymeres wurde durch dieselben Verfahren
wie in Beispiel 1 hergestellt, außer daß in der
Gasphasencopolymerisation in Schritt (2) keine gesättigte
Kohlenwasserstoffverbindung zugegeben wurde.
Nachdem die Massenpolymerisation von Propylen in Schritt (1)
beendet war, erhielt man ein Polypropylen in einer Menge von
111 g. Nachdem die Gasphasencopolymerisation in Schritt (2)
beendet war, betrug die Gesamtmenge des
Propylenblockcopolymeren 123 g. Das Propylenblockcopolymere
hatte ein gewichtetes mittleres Molekulargewicht von 35,2·10⁴.
Es wurde gefunden, daß weißes Pulver, bestehend aus dem
resultierenden Copolymeren, an der Oberfläche der Innenwandung
des Autoklaven und den Flügeln des Rührers anhaftete und daß
ein Teil des resultierenden Copolymeren am Boden des Autoklaven
agglomeriert vorlag.
Die Menge des Copolymeren, die bei der
Gasphasencopolymerisation in Schritt (2) hergestellt wurde,
betrug 12 g und die Copolymerisationsausbeute betrug 9,76 Gew.-%.
Claims (18)
1. Verfahren zur Herstellung von Propylenblockcopolymeren,
umfassend die Schritte:
- (1) In-Kontakt-bringen eines ersten Einspeisematerials, welches ausgewählt ist aus Propylen und Mischungen aus Propylen und mindestens einem ethylenisch ungesättigten Kohlenwasserstoffmonomer, welches von Propylen verschieden ist, mit einem Katalysator, welcher eine feste, titanhaltige katalytische Komponente (A), eine mindestens eine aluminiumorganische Verbindung enthaltende katalytische Komponente (B) und eine katalytische Komponente (C) umfaßt, welche mindestens eine Silizium-Verbindung mit mindestens einer Alkoxyl-Gruppe aufweist, um eine erste kristalline Polymermischung, welche den Katalysator enthält, herzustellen; und
- (2) Einspeisen eines zweiten Einspeisematerials in einer Gasphase, welches aus Propylen und mindestens einem von Propylen verschiedenen ethylenisch ungesättigten Kohlenwasserstoffmonomer besteht, in die im ersten Schritt erhaltene erste kristalline Polymermischung ohne den Katalysator in der ersten kristallinen Polymermischung zu desaktivieren, in Gegenwart einer gesättigten Kohlenwasserstoffverbindung mit 6 oder mehr C-Atomen, um das zweite Einspeisematerial in Gegenwart des ersten kristallinen Polymeren zu copolymerisieren und dadurch ein Propylenblockcopolymeres zu bilden.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß in
jedem der Schritte (I) und (2) das von Propylen
verschiedene ethylenisch ungesättigte
Kohlenwasserstoffmonomer aus der Gruppe von Ethylen,
α-olefinische Verbindungen, welche von Propylen
verschieden sind, Arylethylen-Verbindungen,
Alkylarylethylen-Verbindungen,
Cycloalkylethylen-Verbindungen, Cycloolefin-Verbindungen
und Dien-Verbindungen ausgewählt ist
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurchgekennzeichnet,
daß in Schritt (1) das erste Einspeisematerial Propylen
und mindestens ein von Propylen verschiedenes ethylenisch
ungesättigtes Kohlenwasserstoffmonomer umfaßt, und daß
das erhaltene erste kristalline Polymer den
copolymerisierten ethylenisch ungesättigten
Kohlenwasserstoff in einer Menge von 10 Gew. % oder
weniger enthält, bezogen auf das Gesamtgewicht des ersten
kristallinen Polymers.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die erste Polymerisation in Schritt
(1) in Gegenwart eines Kettentransferagens, welches aus
Wasserstoff besteht, durchgeführt wird.
5. Verfahren nach einem der voranstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die erste Polymerisation in
Schritt (1) entsprechend der Massenpolymerisationsmethode
in einer flüssigen Phase durchgeführt wird.
6. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß
die Massenpolymerisation in Schritt (1) bei einer
Temperatur im Bereich von 30°C bis 90°C durchgeführt
wird.
7. Verfahren nach einem der voranstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die gesättigte
Kohlenwasserstoffverbindung, welche in dem Schritt (2)
verwendet wird, ausgewählt ist aus Hexan, Heptan, Octan,
Decan, Dodecan, Cyclohexan, Methylcyclohexan und
halogenierten Produkten der obenerwähnten
Kohlenwasserstoffe.
8. Verfahren nach einem der voranstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die gesättigte
Kohlenwasserstoffverbindung in einer Gesamtmenge
verwendet wird, welche ausreichend ist, um einen
gesättigten Dampfdruck hiervon in dem
Gasphasencopolymerisationssystem zu schaffen.
9. Verfahren nach einem der voranstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die gesättigte
Kohlenwasserstoffverbindung in einer Menge von 0,1 bis
500 g/kg des ersten kristallinen Polymers, welches in
Schritt (1) hergestellt ist, verwendet wird.
10. Verfahren nach einem der voranstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die gesättigte
Kohlenwasserstoffverbindung kontinuierlich in die
Blockcopolymerisationsmischung mit einer Einspeiserate
von 0,01 bis 3 g/min pro kg des in Schritt (1)
hergestellten kristallinen Polymers eingespeist wird.
11. Verfahren nach einem der voranstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß das erhaltene
Propylenblockcopolymer kristalline polymere Fraktionen,
die von dem ersten kristallinen, in Schritt (1)
hergestellten Polymer abstammen, und elastomere
Fraktionen enthält, welche von dem Copolymeren, welches
in Schritt (2) hergestellt wurde, abstammen und welche in
die kristallinen polymeren Fraktionen eingemischt oder
innig damit vermischt sind.
12. Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß
die elastomeren Fraktionen in einer Menge von 3 bis 40
Gew. %, bezogen auf das Gesamtgewicht des resultierenden
Propylenblockcopolymeren vorhanden sind.
13. Verfahren nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß
die elastomeren Fraktionen den copolymerisierten
ethylenisch ungesättigten, von Propylen verschiedenen
Kohlenwasserstoff in einer Menge von 10 bis 40 Gew. %
enthält, bezogen auf das Gesamtgewicht der elastomeren
Fraktionen.
14. Verfahren nach einem der voranstehenden Ansprüche, worin
die Copolymerisation in Schritt (2) bei einer Temperatur
im Bereich von 40 bis 70°C unter einem Druck im Bereich
von Umgebungsdruck bis 20 kg/cm²G durchgeführt wird.
15. Verfahren nach einem der voranstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß vor dem Schritt (1) das
Propylen in Gegenwart eines Katalysators vorpolymerisiert
wird und daß der resultierende, katalysatorhaltige
Propylenpolymerfeststoff als Katalysator in Schritt (1)
verwendet wird.
16. Verfahren nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß
der katalysatorhaltige Propylenpolymer-Feststoff das
Propylenpolymer in einer Menge von 0,1 bis 100 g/g der
titanhaltigen katalytischen festen Komponente (A) enthält.
17. Verfahren nach Anspruch 15 oder 16, dadurch
gekennzeichnet, daß die Vorpolymerisierung des Propylens
bei einer Temperatur im Bereich von 0 bis 100°C
durchgeführt wird.
18. Verfahren nach einem der Ansprüche 15 bis 17, dadurch
gekennzeichnet, daß der Katalysator für die
Vorpolymerisation die organische aluminiumhaltige
Katalysatorkomponente (B) in einer Menge enthält, welche
einem Atomverhältnis von Aluminium der Komponente (B) zu
Titan der titanhaltigen katalytischen festen Komponente
(A) im Bereich von 0,5 bis 1000 entspricht, und daß die
eine Silizium-Verbindung enthaltende katalytische
Komponente (C) in einer Menge enthalten ist, welche einem
Atomverhältnis von Silizium der Komponente (C) zu
Aluminium der Komponente (B) im Bereich von 0,01 bis 1
entspricht.
Applications Claiming Priority (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| JP18517593 | 1993-07-27 | ||
| JP6135913A JPH0790035A (ja) | 1993-07-27 | 1994-06-17 | プロピレンブロック共重合体の製造方法 |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
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| DE4426569A1 true DE4426569A1 (de) | 1995-02-02 |
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ID=26469642
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
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| DE4426569A Withdrawn DE4426569A1 (de) | 1993-07-27 | 1994-07-27 | Verfahren zur Herstellung eines Propylenblockcopolymers |
Country Status (3)
| Country | Link |
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| JP (1) | JPH0790035A (de) |
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