DE4421662A1 - Arbeitszug zum Austauschen alter Schwellen eines Gleises gegen neue Schwellen - Google Patents
Arbeitszug zum Austauschen alter Schwellen eines Gleises gegen neue SchwellenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft einen Arbeitszug zum Austauschen alter Schwellen
eines Gleises gegen neue Schwellen, bestehend aus einer Vielzahl von in
Zuglängsrichtung hintereinander angeordneten, auf einem Gleis verfahrba
ren Ladewaggons zum Speichern von alten und neuen Schwellen, einer
Altschwellen-Ausziehvorrichtung und wenigstens einem in Zuglängsrichtung
verfahrbaren, einen Schwellengreifer zum Erfassen und Transport der
Schwellen aufweisenden Kran sowie ein Verfahren zum Austauschen alter
Schwellen eines Gleises gegen neue Schwellen.
Aus der US 4 809 614 ist bereits ein derartiger Arbeitszug bekannt, der sich
aus einer Reihe von mit einem Fahrantrieb ausgestatteten Arbeitsfahrzeugen
und diesen in Arbeitsrichtung vorgeordneten Ladewaggons zum Speichern
der alten und neuen Schwellen zusammensetzt. Die Arbeitsfahrzeuge wei
sen jeweils einen nach oben gekröpften Maschinenrahmen zur Aufnahme der
verschiedenen, für das Schwellenwechseln erforderlichen Vorrichtungen auf,
wie z. B. eine Altschwellen-Ausziehvorrichtung, Neuschwellen-Einziehvor
richtung, Schotterräumvorrichtung und Vorrichtungen zum Aus- und Einbau
von Schienenbefestigungsmitteln. Diese Vorrichtungen sind in Längsrichtung
des Arbeitszuges relativ zum jeweiligen Maschinenrahmen verstellbar ausge
bildet, so daß der Zug im Arbeitseinsatz während des Schwellentausches
kontinuierlich verfahren werden kann. Auf den oberen Bordwandrändern der
Ladewaggons sowie auf den Arbeitsfahrzeugen ist eine durchgehende Lauf
schienenfahrbahn befestigt, auf der ein Portalkran in Zuglängsrichtung ver
fahrbar positioniert ist. Dieser ist mit höhenverstellbaren Schwellengreifern
zum Erfassen und Transport jeweils einer Lage von Alt- oder Neuschwellen
ausgestattet.
Mit diesem Arbeitszug wird der gesamte Schwellenwechselvorgang, inklusi
ve Lösen der Befestigungsmittel, Schotterräumung, Schwellenaustausch bis
hin zum Unterstopfen der neu eingebauten Schwellen und Abkehren des
Gleises, innerhalb eines einzigen Arbeitszuges bzw. im Rahmen einer einzi
gen Arbeitsdurchfahrt ausgeführt.
Ein weiterer, in der US 4 878 435 beschriebener Arbeitszug zum Schwellen
austausch besteht aus zwei unabhängig voneinander verfahrbaren Einhei
ten, von denen die erste eine auf einem Maschinenrahmen angeordnete
Altschwellen-Ausziehvorrichtung aufweist, während die zweite Einheit auf
ähnliche Weise mit einer Neuschwellen-Einziehvorrichtung ausgebildet ist.
Beide Vorrichtungen sind jeweils mit einem eigenen Ladewaggon gekoppelt
und mit einem auf diesem verfahrbar gelagerten Portalkran zum Schwellen
transport ausgestattet, der die Alt- oder Neuschwellen lagenweise zu bzw.
von den genannten Vorrichtungen transportiert. Eine zwischen den beiden
Einheiten gesondert gleisverfahrbare Schotterräummaschine dient zum Frei
legen der Schwellenfächer in Vorbereitung auf den Neuschwelleneinzug.
Die US 5 193 461 offenbart eine Maschine zum Austauschen der Schwellen
eines Gleises mittels einer Vorrichtung, die sowohl die Altschwellen seitlich
aus dem Gleis herauszieht als auch die Neuschwellen einschiebt, wobei die
Maschine während dieses Vorganges stillsteht. Ein an die Maschine gekup
pelter Ladewaggon ist zur Lagerung der alten und der neuen Schwellen vor
gesehen. Ein auf Laufschienen verfahrbarer Kran mit einem Schwellengrei
fer dient zum Transport der Alt- bzw. Neuschwellen zwischen dem Ladewag
gon und einer nahe der Schwellenwechselvorrichtung am Maschinenrahmen
angeordneten Ablageeinrichtung.
Schließlich ist noch aus der AT 389 338 ein Arbeitszug zum Schwellenaustau
schen bekannt, der aus Arbeitsfahrzeugen und mit diesen gekoppelten, vor
geordneten Ladewaggons gebildet ist. Auf sich über die gesamte Länge des
Zuges erstreckenden Laufschienen werden zwei Portalkräne verfahren, die
jeweils Lagen von Alt- bzw. Neuschwellen transportieren, während ein wei
terer, mit einem Schwenkausleger ausgestatteter Motorkran speziell zum
Ausladen der Neuschwellen aus den tiefen Ladewaggons vorgesehen ist.
Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung liegt nun in der Schaffung eines Ar
beitszuges der eingangs genannten Art, der bei hoher Arbeitsleistung und
reduziertem technischen Aufwand auch unter schwierigen Einsatzbedingun
gen verwendbar ist.
Diese Aufgabe wird mit dem oben angeführten Arbeitszug dadurch gelöst,
daß an einem Ende des Arbeitszuges eine Schwellentransport-Vorrichtung
mit einem durch Antriebe höhenverstellbaren Schwellengreifer zur Ablage
von auf den Ladewaggons gelagerten neuen Schwellen auf das bzw. seitlich
neben dem Gleis vorgesehen ist.
Mit dem erfindungsgemäßen Arbeitszug ist unter Verringerung des techni
schen Aufwandes gleichzeitig auch eine vorteilhafte Unabhängigkeit vom Ar
beitsvorgang des Einschiebens der Neuschwellen gewährleistet, da dieser
Arbeitsvorgang nunmehr von einer eigenen kleinen und vielfach bereits in
Verwendung befindlichen Schwellenwechselmaschine durchführbar ist. Mit
dieser erwähnten Unabhängigkeit ist ein naturgemäß von den Einsatzbedin
gungen abhängiger, jedoch jeweils optimaler Arbeitsfortschritt erzielbar, da
sich eine zeitliche Abstimmung auf den Neuschwelleneinbau erübrigt.
Mit der Weiterbildung nach Anspruch 2, 3 und 4 besteht die Möglichkeit, daß
der Kran in Abstimmung einerseits auf die erforderliche Anzahl von Neu
schwellen und andererseits auf die auf dem Ladewaggon vorhandenen
Schwellen eine gewisse Unabhängigkeit vom gesamten Arbeitszug hat.
Durch einen entsprechend lang ausgebildeten Kranausleger kann dieser -
z. B. im Falle eines durch den Ausbau der alten Schwellen bedingten, kurz
zeitig geringeren Arbeitsfortschrittes - auch zum Vorpositionieren der abge
legten Neuschwellen seitlich neben dem Gleis im Bereich der Umbaulücke
verwendet werden. Damit ist die in unterschiedlichem Maße zur Verfügung
stehende Manipulationszeit optimal nützbar, um damit den nachfolgenden
Einbauvorgang zu beschleunigen. Mit dem in Wagenlängsrichtung verlaufen
den Förderband sind die Neuschwellen unabhängig vom Kran sowie unter
halb desselben bis zum hinteren Ende des Arbeitszuges transportierbar.
Folglich ist ein sehr rasches Erfassen durch den Kranausleger und eine
ebenso rasche Ablage auf das Gleis sichergestellt.
Eine weitere, in Anspruch 5 beschriebene Variante bietet eine zusätzliche
Optimierung des Ablagevorganges der neuen Schwellen, da hiermit der kon
tinuierliche Nachschub an Schwellen zum Kran gesichert ist und dieser auf
rationelle Art und unter Vermeidung von zeitaufwendigem Hin- und Herran
gieren die Schwellen direkt am hinteren Ende des Arbeitszuges ergreifen
und aufnehmen kann.
Gemäß einer weiteren Ausbildung nach Anspruch 6 können die Neuschwel
len bereits während der Ablage in eine senkrecht zur Gleislängsrichtung ver
laufende Position gebracht werden, wodurch der nachfolgende Einschiebe
vorgang zur endgültigen Positionierung der Schwelle rascher durchführbar
ist.
Das Verfahren gemäß Anspruch 7 ermöglicht eine insbesondere bezüglich
der Arbeitszeitabstimmung vorteilhafte Trennung von Altschwellenaus- und
Neuschwelleneinbau, um damit gegenseitige störende Einflußnahmen zuver
lässig auszuschließen. Als weiterer Vorteil läßt sich jedoch der Arbeitszug
für den Transport und die Bereitstellung der Neuschwellen in Zuglängsrich
tung einsetzen, so daß sich die logistisch aufwendigere Bereitstellung einer
eigenen Transporteinheit für die Neuschwellen erübrigt.
Die Erfindung wird im folgenden anhand in der Zeichnung dargestellter Aus
führungsbeispiele näher beschrieben, wobei in Fig. 1 der in Arbeitsrichtung
vordere und in Fig. 2 der hintere Abschnitt eines erfindungsgemäß ausgebil
deten Arbeitszuges zum Austauschen alter Schwellen eines Gleises gegen
neue Schwellen gezeigt sind. Fig. 3 und 4 zeigen weitere Varianten der Ar
beitszugenden in einer Seitenansicht.
Der Arbeitszug 1 besteht im wesentlichen aus einem gleisverfahrbaren Ar
beitsfahrzeug 2 und einer Vielzahl von an einem - bezüglich der durch einen
Pfeil 6 dargestellten Arbeitsrichtung - hinteren Ende mit diesem gekuppel
ten, in Zuglängsrichtung hintereinander angeordneten Ladewaggons 3. Das
vordere Ende des Arbeitsfahrzeuges 2 ist mit einem Antriebswagen 4 ver
bunden, mittels dessen der mit einer zentralen Kraftquelle 7 ausgestattete
Arbeitszug 1 auf einem Gleis 5 in Arbeitsrichtung verfahrbar ist.
Das Arbeitsfahrzeug 2 weist einen gekröpft ausgebildeten Maschinenrahmen
8 auf, der endseitig über Schienenfahrwerke 9 auf dem Gleis 5 gelagert ist
und an dem eine höhenverstellbare Altschwellen-Ausziehvorrichtung 10 be
festigt sowie anhand einer Führung 11 und eines Antriebes in Fahrzeuglängs
richtung verstellbar ausgebildet ist. Die Vorrichtung 10 dient zum seitlichen
Herausziehen von alten Schwellen 12 aus dem Gleis 5 und Ablegen dersel
ben zwischen Schienen 13. Ein der Altschwellen-Ausziehvorrichtung 10 in
Arbeitsrichtung nachfolgender Schwellenfachräumer 14 ist über eine eigene,
unabhängige Führung 15 ebenfalls längsverstellbar und befindet sich - wie
die Vorrichtung 10 - im Sichtbereich einer am Maschinenrahmen 8 angeord
neten Arbeitskabine 16. Im oberen Bereich des Maschinenrahmens 8 ist ein
Paar in Querrichtung voneinander distanzierter Laufschienen 17 vorgese
hen, die sich in Fahrzeuglängsrichtung etwa über die in Arbeitsrichtung vor
dere Hälfte des Maschinenrahmens 8 erstrecken und auf denen ein Kran 18
mit einem einen Schwellengreifer 19 aufweisenden Ausleger 20 über Spur
kranzrollen 21 abrollbar ist. Die hintere Hälfte des Maschinenrahmens 8 wird
von einem an die Laufschienen 17 anschließenden Förderband 22 über
deckt, das in Fahrzeuglängsrichtung nach hinten bis knapp über das Ende
des anschließenden Ladewaggons 3 vorkragt.
Die Ladewaggons 3 sind - bis auf den das hintere Ende des Arbeitszuges 1
bildenden Waggon - gleichartig ausgebildet und weisen jeweils zwei Schie
nenfahrwerke 9 sowie eine plateauartige Ladefläche 23 auf. An beiden
Längsseiten dieser Ladeflächen 23 befinden sich Laufschienen 24, die sich
über die gesamte Länge des Ladewaggons 3 erstrecken und mittels eines
gelenkig befestigten Zwischenstückes 25 mit den Laufschienen 24 des je
weils benachbarten Ladewaggons 3 verbunden sind. Auf der solcherart gebil
deten Schienenfahrbahn 26 ist in Zuglängsrichtung verfahrbar ein Portalkran
27 montiert, der mit höhen- und seitenverstellbaren Schwellengreifern 28 in
Form von L-profilartigen Leisten 29 ausgestattet ist. Mittels dieser ist eine
ganze Lage von alten Schwellen 12 bzw. von auf den Ladewaggons 3 vorge
lagerten neuen Schwellen 30 auf einmal erfaß- und in Fahrzeuglängsrich
tung transportierbar.
Der in Arbeitsrichtung hinterste Ladewaggon 3 ist, zusätzlich zu den der
Schienenfahrbahn 26 angehörigen Laufschienen 24, mit in Wagenquerrich
tung voneinander distanzierten Schienen 31 versehen, die in Längsrichtung
des Ladewaggons verlaufen und in vertikaler Richtung von dessen Ladeflä
che erhöht angeordnet sind. Dieser das hintere Ende des Arbeitszuges 1 bil
dende Ladewaggon 3 weist eine Schwellentransport-Vorrichtung 32 zur Abla
ge der auf den Ladewaggons gespeicherten neuen Schwellen 30 auf das
Gleis 5 auf, die als Kran 33 ausgebildet und auf den Schienen 31 in Zug
längsrichtung verfahrbar gelagert ist. Der Kran 33 ist mit einem über Antrie
be 34 höhen- und seitenverstellbaren sowie teleskopisch verlängerbaren
Kranausleger 35 ausgestattet, an dem ein Schwellengreifer 36 befestigt ist.
Anstelle einer Ladefläche bzw. unmittelbar oberhalb dieser weist der hinter
ste Ladewaggon 3 ein in Wagenlängsrichtung verlaufendes, zur Auflage der
neuen Schwellen 30 dienendes Förderband 37 auf. Dieses ist zwischen den
dem Portalkran 27 zugeordneten Laufschienen 24 angeordnet und erstreckt
sich unterhalb der Schienen 31 bis zum hinteren Ende des Ladewaggons 3,
wobei die für den Kran 33 vorgesehenen Schienen 31 etwa die hintere Hälf
te des Ladewaggons überbrücken.
Vor dem Einsatz des Arbeitszuges 1 zum Austauschen alter Schwellen 12
eines Gleises 5 gegen neue Schwellen 30 werden die neuen Schwellen auf
den Ladewaggons 3 gespeichert, wobei ein geringer Teil der Ladeflächen 23
für die Ablage von alten Schwellen 12 freibleibt. Die Schwellen sind dabei -
in Wagenquerrichtung ausgerichtet - in Lagen übereinander geschichtet und
zwischen Stützen 38 angeordnet, die die Schwellenstapel während des
Transportes stabilisieren. Am Einsatzort erfolgt nun anhand der Altschwellen-
Ausziehvorrichtung 10 das seitliche Herausziehen der auszutauschenden al
ten Schwellen 12, die auf dem Gleis 5 zwischen den Schienen 13 abgelegt
werden. Handelt es sich dabei lediglich um eine einzige zu erneuernde
Schwelle, so kann die Schwellenentfernung und Ablage einer neuen Schwel
le 30 unter kontinuierlicher Vorfahrt des Arbeitszuges 1 erfolgen. Werden
mehrere hintereinanderliegende Schwellen ausgetauscht, dann wird dies im
Regelfall unter Stillstand des Arbeitszuges 1 durchgeführt. Mittels des Kra
nes 18 bzw. mit dem Schwellengreifer 19 werden die alten Schwellen 12 an
schließend vom Gleis 5 aufgenommen, durch eine mittige Öffnung des Ma
schinenrahmens 8 durchgeführt und auf dem Förderband 22 plaziert. Unter
Zuhilfenahme des Schwellenfachräumers 14 wird der Schotter an der Stelle
der eben entfernten alten Schwelle 12 beseitigt, um Platz für den Einbau
einer neuen Schwelle 30 zu schaffen. Dabei bewegen sich die Vorrichtung 10
und der Schwellenfachräumer 14 in Fahrzeuglängsrichtung relativ zum
Maschinenrahmen 8 in den Führungen 11 bzw. 15.
Die auf dem Förderband 22 abgelegten alten Schwellen 12 werden von die
sem zum hinteren Ende des Arbeitsfahrzeuges 2 verfrachtet und zu einer
Lage zusammengeschoben, wobei ein Antrieb 39 des Förderbandes 22
durch eine im Kran 18 befindliche Bedienungsperson fernsteuerbar ist. Die
aus einer Vielzahl von Schwellen 12 gebildete Lage wird durch den Portal
kran 27 erfaßt, in Zuglängsrichtung nach hinten transportiert und auf einem
Ladewaggon 3 abgesetzt. Ebenfalls anhand dieses Portalkranes 27 wird pe
riodisch eine Lage von neuen Schwellen 30 erfaßt und zum hinteren Ende
des Arbeitszuges 1 transportiert (siehe strichpunktiert gezeigte Stellung in
Fig. 2), wo sie auf das Förderband 37 gelegt werden und von diesem - eben
falls durch ferngesteuerte Beaufschlagung eines Antriebes 40 - bis unterhalb
der Schienen 31 bzw. unterhalb der Schwellentransport-Vorrichtung 32 ver
schoben werden. Mittels des am hinteren Zugende befindlichen Kranes 33
werden nun die einzelnen neuen Schwellen 30 mit dem Schwellengreifer 36
aufgenommen und an den Ausbaustellen der Altschwellen bzw. den Schwel
lenlücken quer auf dem Gleis 5 abgelegt. Anschließend erfolgt der Einbau
dieser neuen Schwellen 30 durch seitliches Einschieben ins Gleis 5 anhand
einer vom Arbeitszug 1 unabhängigen Arbeitseinheit 41, die mit einer über
ein vorderes Schienenfahrwerk vorkragenden Schwellenwechseleinheit 42
ausgestattet ist.
Der Schwellengreifer 36 ist zweckmäßigerweise in seiner Breite veränder
bar, so daß - für den Fall, daß die im Kran 33 befindliche Bedienungsperson
eine Schwellenlücke von beispielsweise drei Schwellen registriert - gleichzei
tig drei neue Schwellen 30 vom Förderband 37 abgehoben und auf das Gleis
5 abgelegt werden. Sollte der im Kran 33 befindlichen Bedienungsperson
noch genügend Zeit verbleiben, so kann mit Hilfe des Kranauslegers 35
bzw. des Schwellengreifers 36 eine bereits auf dem Gleis 5 befindliche neue
Schwelle 30 erfaßt und derart seitlich neben dem Gleis 5 plaziert werden,
daß die mit der Arbeitseinheit 41 durchzuführende Manipulation sich nur
mehr auf den Einschiebevorgang beschränkt.
Der in Fig. 3 lediglich mit seinem hinteren Endbereich schematisch darge
stellte Arbeitszug 1 weist anstelle eines zu Fig. 2 beschriebenen Kranes 33
einen hinter dem hintersten Schienenfahrwerk 9 befestigten, einen Antrieb
43 aufweisenden Elevator 44 als Schwellentransport-Vorrichtung 47 zur Ab
lage von neuen Schwellen 30 auf. Dem unteren Ende des Elevators 44 sind
Antriebe 45 sowie Schwellengreifer aufweisende Verlegeeinrichtungen 46
zugeordnet. Damit ist wahlweise unter Beaufschlagung der entsprechenden
Antriebe 43, 45 und 40 eine Ablage einzelner neuer Schwellen 30 auf das
Gleis 5 durchführbar.
Die in Fig. 4 zum Teil dargestellte Variante eines Arbeitszuges 1 entspricht
im wesentlichen dem bereits in Fig. 1 dargestellten und beschriebenen
Arbeitszug 1, wobei lediglich der als Schwellentransport-Vorrichtung 32
dienende Kran 33 am bezüglich der Fahrtrichtung des Zuges vorderen
(Längs-) Ende positioniert ist. Die im Ladewaggon 3 befindlichen Neuschwel
len 30 werden durch den Schwellengreifer 36 erfaßt und auf der Bettungs
böschung seitlich neben dem Gleis 5 abgelegt. Parallel dazu erfolgt - wie be
reits in der Beschreibung zu Fig. 1 erwähnt - eine Entfernung der Altschwel
len 12 durch die Altschwellen-Ausziehvorrichtung 10. Alternativ könnten in
diesem Fall die Neuschwellen 30 auch parallel zur Gleislängsrichtung zwi
schen den beiden Schienen 13 positioniert werden.
Claims (7)
1. Arbeitszug zum Austauschen alter Schwellen eines Gleises gegen
neue Schwellen, bestehend aus einer Vielzahl von in Zuglängsrichtung hin
tereinander angeordneten, auf einem Gleis verfahrbaren Ladewaggons (3)
zum Speichern von alten und neuen Schwellen (12, 30), einer Altschwellen-
Ausziehvorrichtung (10) und wenigstens einem in Zuglängsrichtung verfahr
baren, einen Schwellengreifer (19) zum Erfassen und Transport der Schwel
len aufweisenden Kran (18), dadurch gekennzeichnet, daß an einem Ende
des Arbeitszuges (1) eine Schwellentransport-Vorrichtung (32; 47) mit einem
durch Antriebe (34) höhenverstellbaren Schwellengreifer (36) zur Ablage von
auf den Ladewaggons (3) gelagerten neuen Schwellen (30) auf das bzw. seit
lich neben dem Gleis (5) vorgesehen ist.
2. Arbeitszug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß am
endseitigen Ladewaggon (3) in dessen Längsrichtung verlaufende, in Wagen
querrichtung voneinander distanzierte Schienen (31) zur Abstützung der als
Kran (33) ausgebildeten Schwellentransport-Vorrichtung (32) angeordnet
sind, wobei der Schwellengreifer (36) auf einem höhen- und seitenverstellba
ren Kranausleger (35) des Kranes (33) befestigt ist.
3. Arbeitszug nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der
Kranausleger (35) teleskopisch verlängerbar ausgebildet ist.
4. Arbeitszug nach einem der Ansprüche 1, 2 oder 3, dadurch gekenn
zeichnet, daß der endseitige Ladewaggon (3) anstelle einer Ladefläche ein
in Wagenlängsrichtung verlaufendes Förderband (37) zur Ablage der neuen
Schwellen (30) aufweist.
5. Arbeitszug nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das
Förderband (37) wenigstens in seinem - bezüglich der Arbeitsrichtung des
Arbeitszuges (1) - vorderen Abschnitt zwischen zum Verfahren eines Portal
kranes (27) für den Transport von neuen Schwellen (30) am Arbeitszug (1)
vorgesehenen und auf den Ladewaggons (3) befestigten Laufschienen (24)
angeordnet ist, und daß die Schienen (31) für den Kran (33) im Bereich des
hinteren Abschnittes des Förderbandes (37) vorgesehen sind.
6. Arbeitszug nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Schwellentransport-Vorrichtung (32; 47) am in Arbeits-
bzw. Fahrtrichtung des Arbeitszuges (1) hinteren Ende vorgesehen ist.
7. Verfahren zum Austauschen alter Schwellen (12) eines Gleises ge
gen neue Schwellen (30), wobei die alten und neuen Schwellen auf einem
Arbeitszug (1) gelagert sind und die alten, zu erneuernden Schwellen (12)
innerhalb des Arbeitszuges seitlich aus dem Gleis gezogen und zur Lage
rung in Zuglängsrichtung transportiert werden, mit einem Arbeitszug (1)
nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die neuen Schwellen (30)
an einem Ende des Arbeitszuges (1) auf das bzw. neben dem Gleis (5) abge
legt und durch eine vom Arbeitszug (1) unabhängige Arbeitseinheit (41) er
faßt und in das Gleis eingeschoben werden.
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Family Applications (1)
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