DE4108993A1 - Hilfshebevorrichtung fuer eisenbahnschienen - Google Patents
Hilfshebevorrichtung fuer eisenbahnschienenInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Hilfshebe
vorrichtung für Eisenbahnschienen, welche auf einer
Gleisbaumaschine, insbesondere einer Gleisstopfmaschi
ne, installiert ist und zur Unterstützung der
üblichen, auf einer derartigen Maschine installierten
Mittel zum Anheben einer Weiche oder einer Kreuzung
dient.
In den letzten Jahren werden beim Verlegen von
Eisenbahngleisen immer schwerere Weichen und Kreuzungen
verwendet, um zu gewährleisten, daß die Züge auch
Weichen und Kreuzungen mit verhältnismäßig hoher Ge
schwindigkeit überfahren können. Außerdem werden immer
häufiger aus Beton gefertigte Schwellen verwendet. Aus
diesen Gründen ist es schwierig, bei Gleisbauarbeiten,
insbesondere beim Stopfen der Gleise, eine Weiche oder
eine Kreuzung nur an zwei Punkten anzuheben, die sich
unterhalb der Gleisbaumaschine, insbesondere unterhalb
der Gleisstopfmaschine, befinden, welche auf einem der
Gleise, im Falle einer Weiche auf dem Hauptgleis oder
dem abzweigenden Gleis, vorrückt. Abgesehen davon, daß
zum Heben Vorrichtungen benötigt werden, die größere
Lasten tragen können, muß der Umstand berücksichtigt
werden, daß beim Heben einer Weiche oder einer
Kreuzung lediglich die Schienen von Greiforganen, ins
besondere von Schienenzangen oder Haken, ergriffen wer
den und daß folglich die die Schienen mit den Beton
schwellen verbindenden Befestigungselemente infolge des
hohen Gewichts dieser Schwellen überbelastet oder sogar
herausgerissen werden können, da ja die von diesen
Befestigungselementen anzuhebende Last verhältnismäßig
groß ist.
Um die vorstehend erwähnten Schwierigkeiten zu
vermeiden, wurde bereits vorgeschlagen, eine Weiche
oder eine Kreuzung außer an den beiden Punkten, an
denen im allgemeinen die üblichen Rollen- oder Hebe
zangen einer auf einem Gleis vorrückenden Gleisbau
maschine, insbesondere einer Gleisstopfmaschine,
angreifen, noch an einem dritten Punkt anzuheben. Dazu
hat man eine Hilfsvorrichtung verwendet, die es er
laubt, das abzweigende oder benachbarte Gleis an einem
Punkt seiner äußeren Schiene anzuheben, und zwar
entweder mit einem mechanischen oder hydraulischen
Heber oder einer Winde. In allen Fällen muß ein
Arbeiter diesen Heber oder diese Winde handhaben und
bedienen und außerdem, insbesondere im Falle eines
mechanischen Hebers, von einer zur nächsten Arbeits
stelle transportieren, was unbequem ist und die
Arbeitsgeschwindigkeit verringert. Im Falle eines
hydraulischen Hebers läßt sich die manuelle Arbeit
erleichtern, indem der Heber von einem auf der
Gleisbaumaschine, insbesondere der Gleisstopfmaschine,
installierten Kran bewegt wird; nachteilig ist hierbei
jedoch, daß die Gleisbaumaschine, insbesondere die
Gleisstopfmaschine, mit den von diesem Heber beim
Anheben ausgeübten Kräfte belastet wird und einem
beträchtlichen Drehmoment widerstehen muß, so daß
diese Maschine größer, schwerer und damit teurer wird.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zu
grunde, eine Hilfshebevorrichtung zu schaffen, mit
welcher die vorstehend beschriebenen Nachteile und
insbesondere zusätzliche Belastungen der Gleis
baumaschine, insbesondere der Gleisstopfmaschine, durch
die von der Hilfshebevorrichtung ausgeübten Kräfte
vermieden werden.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch ge
löst, daß die Hilfshebevorrichtung wenigstens einen,
mit einem Ende an der Maschine angelenkten Arm und
einen am anderen Ende dieses Arms angebrachten
Schienenheber aufweist, der dazu eingerichtet ist,
eine Schiene anzuheben, indem er sich auf der
Gleisbettung abstützt, und daß der erwähnte Arm so
ausgebildet und installiert ist, daß der Schienenheber
relativ zur Gleisbaumaschine verschiebbar ist und,
während diese Maschine zwischen wenigstens zwei
aufeinanderfolgenden Arbeitsstellungen in Achsen
richtung des Gleises vorrückt, an derselben Stelle ver
bleibt.
Vorzugsweise erfolgt die Betätigung dieser
Hilfshebevorrichtung durch Fernsteuerung.
Der Hauptvorteil der Hilfshebevorrichtung nach
der Erfindung besteht darin, daß sie sich beim Anheben
einer Schiene auf der Gleisbettung bzw. dem Planum ab
stützt, wodurch die Gleisbaumaschine, insbesondere die
Gleisstopfmaschine, keiner zusätzlichen Belastung und
keinem Drehmoment unterworfen wird. Außerdem bleibt
vorteilhafterweise der am äußeren Ende des erwähnten
Arms angebrachte Schienenheber an derselben Stelle,
während die Gleisbaumaschine, vorzugsweise die Gleis
stopfmaschine, zwischen wenigstens zwei aufeinander
folgenden Hebestellungen, insbesondere Stopfstellungen
vorrückt, so daß also während dieses Vorrückens der
Schienenheber nicht längs der Schiene verschoben zu
werden braucht, was zur Erhöhung der Arbeitsgeschwin
digkeit beiträgt.
Die Fernsteuerung der Hilfshebevorrichtung nach
der Erfindung erlaubt es, zusätzliche Arbeitskräfte so
wohl zur Betätigung als auch zum Verschieben des
Schienenhebers einzusparen.
Darüberhinaus ist die Hilfshebevorrichtung nach
der Erfindung sehr flexibel, weil nämlich der Abstand
des abzweigenden Gleises von dem Gleis, auf welchem die
Maschine vorrückt, keinen direkten Einfluß auf die
Positionierung des Schienenhebers hat, da die Ver
schwenkbarkeit des erwähnten Arms um seine wenigstens
näherungsweise vertikale Achse auf einfache Weise eine
Anpassung an diesen Abstand erlaubt, der in dem Maße
größer wird, wie die Maschine vorrückt.
Gemäß einer Ausführungsform kann dieser Arm
ausziehbar sein, damit seine Länge extremen Situationen
angepaßt werden kann. So befindet sich ja bei einer
Weiche die äußere Schiene des abzweigenden Gleises
unmittelbar hinter der Abzweigung verhältnismäßig nahe
dem Hauptgleis, und wenn die Länge des Arms ver
hältnismäßig groß ist, dann ist in diesem Falle der
Angriffspunkt der Hilfshebevorrichtung stark gegenüber
den beiden üblichen Hebepunkten versetzt, wodurch ein
unerwünschtes Ungleichgewicht beim Heben einer Weiche
oder einer Kreuzung auftreten kann. Diese Gefahr läßt
sich durch Verringerung der Armlänge vermeiden.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform ist der
erwähnte Arm mit seinem maschinenseitigen Ende gelenkig
an einem Laufgestell befestigt, das auf einer
wenigstens näherungsweise horizontal an der Seite der
Maschine befestigten Laufschiene verfahrbar und durch
eine zwischen zwei Kettenrädern gespannte Kette be
wegbar ist, wobei wenigstens eines dieser beiden
Kettenräder ein Antriebsrad ist. Zum Bewegen des
erwähnten Laufgestells kann auch ein anderes biegsames
Transmissionsorgan, wie beispielsweise ein Riemen, oder
aber ein Stellzylinder vorgesehen sein.
Zur Verschwenkung des Arms, insbesondere zur
erstmaligen Positionierung sowie zum Einziehen des
Schienenhebers bei Leerfahrt, kann wenigstens ein
Stellglied vorgesehen sein.
Die Anordnung kann auch so getroffen sein, daß
der erwähnte Arm an einem zweiten Arm angelenkt ist,
welcher seinerseits gelenkig an der Gleisbaumaschine
derart befestigt ist, daß er um eine wenigstens nähe
rungsweise senkrecht zur Gleisebene orientierte Achse
schwenkbar ist. Dabei kann der zweite Arm mittels eines
Stellglieds, eines Rädergetriebes, einer Kette oder
dergleichen oder aber durch eine einfache Rückstellvor
richtung um seine Gelenkachse schwenkbar sein.
Gemäß einer anderen Ausführungsform ist der
erwähnte Arm mit Mitteln zur Veränderung des Abstands
zwischen seinem an der Gleisbaumaschine angelenkten
Ende und seinem anderen Ende versehen. Dazu kann eine
an der Maschine angelenkte Hülse dienen, in welcher der
Arm mittels eines Antriebsorgans verschiebbar ist.
Der Schienenheber ist vorzugsweise mit Rollen
versehen, mit denen er in gelöstem Zustand zwischen
zwei aufeinanderfolgenden Arbeitsstellungen bzw. Hebe
stellungen auf der Schiene verfahrbar ist. Zu diesem
Zwecke kann der Schienenheber mit einem Antriebsmotor
versehen sein.
Die Speisung sowohl des vorzugsweise hydraulisch
arbeitenden Schienenhebers als auch des eventuellen
Antriebsmotors wird zweckmäßigerweise durch die
hydraulische Energie der Gleisbaumaschine, insbesondere
der Gleisstopfmaschine, gewährleistet. Die Funktion des
Schienenhebers kann entweder synchron mit den Hebe
zangen der Maschine oder aber auf unabhängige Weise als
Funktion verschiedener eigener Parameter an der Meß
basis der Maschine erfolgen.
Der Schienenheber weist vorzugsweise einen ver
tikalen Träger, längs dieses Trägers durch ein Stell
glied, vorzugsweise einen Zylinder, verschiebbare
Stützen, die sich auf der Gleisbettung beiderseits der
anzuhebenden Schiene abstützen können, und zum Greifen
der erwähnten Schiene vorgesehene Greiforgane auf, die
verstellbar an dem Träger angebracht und von einem
weiteren Stellglied, vorzugsweise einem Zylinder,
betätigbar sind.
Die Erfindung wird anhand der Zeichnungen an
Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine Seitenansicht einer Gleisstopf
maschine, die mit einer schematisch dargestellten
Hilfshebevorrichtung nach der Erfindung ausgerüstet
ist,
Fig. 1a eine der Fig. 1 analoge Seitenansicht
mit einer etwas abgewandelten Hilfshebevorrichtung,
welche mit einer Einrichtung zum Verschieben des Arms
in einer wenigstens näherungsweise senkrecht zur Gleis
ebene orientierten Ebene versehen ist,
Fig. 2 eine Draufsicht auf eine Weiche, auf
welcher die nur schematisch durch ihren Rahmen und
durch Teile der Hilfshebevorrichtung nach der Erfindung
angedeutete Gleisstopfmaschine nach der vorangehenden
Figur steht,
Fig. 3 eine den Fig. 1 und 1a ähnliche Sei
tenansicht einer Gleisstopfmaschine mit einer anderen
Ausführungsform der Erfindung,
Fig. 3a eine teilweise Draufsicht auf die
Hilfshebevorrichtung nach Fig. 3,
Fig. 4 eine den Fig. 1 und 2 ähnliche Sei
tenansicht einer Gleisstopfmaschine mit einer weiteren
Ausführungsform der Hilfshebevorrichtung nach der Er
findung und
Fig. 5 und 6 zwei verschiedene Seitenansich
ten eines Gleishebers.
Fig. 1 zeigt eine Gleisstopfmaschine 1, die im
Sinne des Pfeils F vorrückt und mit den üblichen, zum
Stopfen erforderlichen Vorrichtungen ausgerüstet ist,
von denen ein Stopfaggregat 2, zwei Gleistaster 3 und 4
sowie übliche Gleishebezangen 5 dargestellt sind. An
einer Seite des Chassis der Stopfmaschine ist eine
Laufschiene 6 für ein auf dieser abrollendes Laufge
stell 7 installiert, an welchem ein Arm 8 mit seinem
einen Ende angelenkt ist. Am anderen Ende dieses Arms 8
ist ein Schienenheber 9 zum Greifen und Heben der
Schienen gelenkig befestigt. Die Laufschiene 6 verläuft
wenigstens näherungsweise parallel zur Achse des
Gleises, auf der die Stopfmaschine vorrückt. Die
Verschiebung des Laufgestells 7 auf der Laufschiene 6
erfolgt mit Hilfe einer Kette 10, in die ein am Lauf
gestell 7 befestigter Finger 11 eingreift und welche
über zwei Kettenräder 12 und 13 verläuft, von denen
wenigstens eines angetrieben wird. Anstelle einer Kette
kann auch ein anderes biegsames Übertragungsglied,
beispielsweise ein Riemen, verwendet werden.
Im betrachteten Beispiel wird der Schienenheber
9 hydraulisch betätigt; die Zuführung des Druckmittels
erfolgt über Schläuche 14, die an einem ebenfalls
seitlich am Chassis vorgesehenen Träger 15 aufgehängt
sind.
In Fig. 2 sind schematisch der mit ausgezogenen
Linien dargestellte Rahmen der Stopfmaschine 1, das
Hauptgleis P, auf dem die Stopfmaschine vorrückt, und
das abzweigende Gleis D einer Weiche dargestellt. An
der Seite der Stopfmaschine 1 sind die Laufschiene 6
und das sich auf dieser bewegende Laufgestell 7 mit dem
Arm 8 und dem Schienenheber 9 dargestellt. Mit Hilfe
dieses Schienenhebers 9, welcher später näher
beschrieben wird, wird die Weiche an drei Punkten
angehoben, von denen sich der eine an der Stelle des
Schienenhebers 9 und die beiden anderen an denjenigen
Stellen befinden, welche die Gleishebezangen 5 ein
nehmen. Da sich, wie später erläutert, der Gleisheber
9 auf der Gleisbettung abstützt, wird auf diese Weise
die von den Gleishebezangen 5 und folglich von der
Stopfmaschine 1 getragene Last verringert. Aufgrund des
Vorhandenseins der Laufschiene 6 braucht man beim
Vorschub der Stopfmaschine den Schienenheber 9 nicht in
jede neue Hebestellung zu verschieben, da sich ja das
Laufgestell 7 frei auf der Laufschiene 6 verschieben
kann. Selbst wenn das Anheben des Gleises im Abstand
von jeweils zwei Schwellen erfolgt, ist es nicht nötig,
den Schienenheber 9 für jede Anhebung neu zu
positionieren. Um zu vermeiden, daß die Weiche nur an
einem Punkte angehoben wird, genügt es, sie an den
drei Hebepunkten, nämlich an den drei Stellen, an denen
sich der Schienenheber 9 und die beiden Hebezangen 5
befinden, gleichzeitig anzuheben und abzusenken. Auf
diese Weise genügt es also, bei jedem Vorrücken der
Stopfmaschine innerhalb eines der Länge der Laufschiene
6 entsprechenden Bereichs die nach dem vorangehenden
Stopfvorgang abgesenkte Weiche in der abgesenkten Lage
und den Schienenheber 9 am Ort der vorangehenden
Hebestelle zu belassen, während lediglich die
Hebezangen 5 bis zu den folgenden Hebepunkten vor
rücken, und, sobald die Hebezangen 5 ihre neue Hebe
stellung und die Stopfwerkzeuge ihre neue Stopfstelle
erreicht haben, die Weiche an den drei erwähnten An
griffspunkten anzuheben, usw. Es handelt sich dabei um
eine synchrone Speisung und Steuerung des
Schienenhebers 9 und der Hebezangen 5. Man kann auch
vorsehen, daß die Steuerung des Schienenhebers 9,
insbesondere hinsichtlich Hebekraft und Höhe, an der
Meßbasis der Gleisstopfmaschine erfolgt.
Wenn man davon ausgeht, daß das Anheben der
Weiche an jeder zweiten Schwelle erfolgt, dann kann man
im Prinzip den Schienenheber 9 für wenigstens drei ver
schiedene Stellungen der Hebezangen 5 in derselben
Stellung belassen. Diese Wahl hängt natürlich von der
Länge der Laufschiene 6 und des Arms 8 und vor allem
vom Gewicht und von den Abmessungen der anzuhebenden
Weiche oder dem Querschnitt der anzuhebenden Weiche ab.
Wenn das Laufgestell 7 an das Ende der Laufschiene 6
gelangt, dann wird beim nächsten Vorschub der Stopf
maschine der Schienenheber 9 ebenfalls verschoben,
indem seine Greiforgane, welche die Schiene erfaßt
haben, gelöst werden und er entlang dieser Schiene
bewegt, insbesondere auf der Schiene gerollt wird;
diese Bewegung entlang der Schiene ist eine
Überlagerung der Bewegung der Stopfmaschine und der
Bewegung des durch die Kette 10 angetriebenen Lauf
gestells 7, welches auf der Laufschiene 6 bis zum
vorderen Ende derselben verschoben wird.
Damit die Hilfshebevorrichtung an besondere
Situationen angepaßt werden kann, ist der Arm 8
vorzugsweise teleskopisch ausgebildet, so daß seine
Länge verändert werden kann. Das ist insbesondere dann
von Vorteil, wenn aufgrund der Abstandsverhältnisse
zwischen dem Hauptgleis P und dem abzweigenden Gleis D
der Schienenheber 9 ziemlich weit von den beiden Hebe
punkten der Hebezangen 5 entfernt ist, was die an
gehobene Weiche aus dem Gleichgewicht bringen könnte.
In diesem Falle erlaubt ein teleskopischer Arm 8, den
Schienenheber 9 näher an die beiden Hebestellungen der
Hebezangen 5 heranzurücken.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform wird
der Arm 8 von wenigstens einem Stellglied, insbesondere
einem hydraulischen Zylinder, gesteuert, der es
erlaubt, diesen Arm so zu verschwenken, daß er sowohl
auf der äußeren Schiene des abzweigenden Gleises
positioniert als auch bei Leerfahrt bzw. Überfahrt der
Stopfmaschine unter deren Chassis oder an die Seite der
Stopfmaschine zurückgezogen werden kann.
Die Hilfshebevorrichtung nach Fig. 1a unter
scheidet sich von der nach Fig. 1 nur dadurch, daß
der Arm 8 auch im vertikalen Sinne schwenkbar ist. Zu
diesem Zwecke ist das Laufgestell 7 mit einer drei
eckförmigen Erweiterung 7a versehen, die sich in einer
wenigstens näherungsweise senkrecht zur Gleisebene
orientierten Ebene nach oben erstreckt, und am oberen
Ende dieser Erweiterung 7a ist mittels eines Gelenks 7b
in Form eines Kugelgelenks ein Stellglied, vorzugs
weise ein hydraulischer Zylinder 8a, angelenkt. Dieser
Zylinder 8a, der mit seinem anderen Ende am Arm 8
angreift, dient dazu, den Arm 8 in einer wenigstens
näherungsweise senkrecht zur Gleisebene orientierten
Ebene zu heben, um den Schienenheber 9 in Stellung zu
bringen und ihn bei Leerfahrt der Stopfmaschine
zurückzuziehen.
In Fig. 3 ist eine Gleisstopfmaschine mit einer
etwas abgewandelten Hilfshebevorrichtung dargestellt.
Die Elemente der Fig. 3, welche mit denen der Fig.
1 und 1a identisch sind, sind mit denselben Bezugs
zeichen versehen.
In diesem Falle ist ein Hebel 80 vorgesehen, der
mit seinem einen Ende am Schienenheber 9 angelenkt und
mit seinem anderen Ende mittels eines Gelenks 82
gelenkig an einem zweiten Hebel 81 befestigt ist,
welcher seinerseits mittels einer vertikalen Achse 83
an der Stopfmaschine 1 angelenkt ist. Der Hebel 81
kann, wie Fig. 3a veranschaulicht, eine halbkreis
förmige Bewegung um die Achse 83 ausführen. Das läßt
sich mittels einer Rückstellvorrichtung, beispielsweise
einer Feder, erreichen, welche den Hebel 81 nach vorn
in Richtung des Pfeils F zieht, d. h. in
Vorschubrichtung der Stopfmaschine. Auf diese Weise
befindet sich der Hebel 81, wenn die Arbeit beginnt, in
der Ruhestellung, in der das Gelenk 82 auf der Stopf
maschine seine vordere Lage einnimmt, während der
Schienenheber 9 an der Hebestelle positioniert ist.
Beim anschließenden Vorrücken der Stopfmaschine dreht
sich der Hebel 81, sofern der Schienenheber 9 nicht
verschoben wird, um die Achse 83 nach hinten, wobei
diese Drehbewegung des Hebels 81 in Abhängigkeit vom
Vorrücken der Stopfmaschine innerhalb des durch die
Geometrie der anzuhebenden Weiche definierten Bereichs
erfolgt. Wenn der Schienenheber 9 zur folgenden
Stellung verschoben werden soll, kann diese Bewegung
einzig und allein durch die Rückstellkraft der
erwähnten Rückstellvorrichtung, die den Hebel 81 nach
vorn verschwenkt, oder auch durch irgendwelche anderen
geeigneten Mittel, wie hydraulische Zylinder, Getriebe
oder dergleichen, erzeugt werden.
Natürlich könnte das Gelenk 83 mit Mitteln zum
Antrieb des Hebels 81 in die gewünschte Position ver
sehen sein, beispielsweise mit einem Zahnradgetriebe,
einem hydraulischen Zylinder, einem biegsamen Trans
missionsorgan wie einer Kette oder einem Riemen, oder
dergleichen. Es ist auch möglich, am Gelenk 82 einen
eigenen Antrieb vorzusehen, der es erlaubt, den Arm 80
um dieses Gelenk herum zwecks Verschiebung des
Schienenhebers 9 zu schwenken.
In Fig. 4 ist die Seitenansicht einer Gleis
stopfmaschine mit einer weiteren Ausführungsform einer
Hilfshebevorrichtung gemäß der Erfindung dargestellt.
Hier befindet sich der Schienenheber 9 am Ende eines
Hebels 800, dessen anderes Ende vermittels einer Hülse
801 am Chassis der Stopfmaschine angelenkt ist. Die
Anordnung ist so getroffen, daß die Hülse 801 auf dem
Arm 800 verschiebbar gelagert und mittels einer
Gelenkverbindung 802, insbesondere eines Kugelgelenks,
am Chassis der Stopfmaschine aufgehängt ist. Zwischen
der Gelenkverbindung 802 und einem Zwischenpunkt am Arm
800 ist ein Stellglied 803, beispielsweise in Form
eines Zylinders oder auch einer Schraubenspindel,
derart angeordnet, daß mit Hilfe dieses Stellglieds
803 der Abstand zwischen der Gelenkverbindung 802 und
dem am Schienenheber 9 angelenkten Ende des Arms 800
verändert werden kann. Dieser Abstand läßt sich auch
durch andere Mittel, beispielsweise eine Zahnstange,
ein System von Antriebsrollen oder dergleichen,
verändern.
In den Fig. 5 und 6 ist eine Ausführungsform
des Schienenhebers 9 zum Greifen und Heben einer
Schiene dargestellt. Dieser Schienenheber 9 ist, wie im
Beispiel nach Fig. 1 beschrieben, am Arm 8 mit Hilfe
einer vertikalen Achse 16 oder irgendeiner anderen
Gelenkverbindung angelenkt und weist einen vertikalen
Träger 17 auf, der auf einer mit Laufrollen 19
versehenen Grundplatte 18 ruht. Mittels dieser Rollen
19 kann der ganze Schienenheber 9 auf der Schiene R, im
betrachteten Beispiel einer Schiene des abzweigenden
Gleises D (Fig. 2) rollen. An beiden Seiten des
Trägers 17, beiderseits der anzuhebenden Schiene R,
sind zwei in Abwärtsrichtung schräg nach außen
gerichtete Stützen 20 und 21 vorgesehen, die sich längs
des Trägers 17 mit Hilfe eines an diesem angebrachten
Stellglieds, vorzugsweise eines Zylinders 22,
verschieben lassen, so daß sie sich auf der
Gleisbettung B, also auf dem Schotter, abstützen oder
in eine zurückgezogene Stellung, die in Fig. 5
strichpunktiert dargestellt ist, relativ zum Träger 17
angehoben werden können. Zum Ergreifen der Schiene R
dient ein Haken 24, der durch ein weiteres, am Träger
17 angebrachtes Stellglied, vorzugsweise in Form eines
Zylinders 23, verschwenkt werden kann. In der
Arbeitsstellung untergreift der Haken 24 den Schienen
kopf, der auf der anderen Seite an einem am Träger 17
befestigten Anschlag 25 anliegt. Die Ruhestellung des
Hakens 24, in welcher er die Schiene freigibt, ist in
Fig. 5 strichpunktiert dargestellt.
Um die Schiene R anzuheben, wird mittels des
Zylinders 23 der Haken 24 in seine den Schienenkopf 24
einklemmende Stellung gebracht, und dann werden mit
Hilfe des Zylinders 22 die beiden Stützen 20 und 21 ab
wärtsgedrückt, derart, daß sie sich auf der Gleis
bettung B abstützen und danach durch weitere
Verschiebung dieser Stützen relativ zum Träger 17
dieser angehoben wird, wobei die zwischen Haken 24 und
Anschlag 25 eingeklemmte Schiene mitsamt den Schwellen
T, auf denen sie befestigt ist, mitgenommen wird. Auf
diese Weise wird also die ganze Weiche, deren Schienen
durch die Schwellen, auf denen sie befestigt sind,
zusammenhängen, angehoben. Infolge der Abstützung des
Schienenhebers 9 auf dem Schotterbett wird die
Stopfmaschine durch diese Anhebung nicht belastet.
Die Erfindung ist nicht auf die beschriebenen
Ausführungsbeispiele und insbesondere nicht auf die
anhand der Fig. 5 und 6 dargestellte Ausgestaltung
des Schienenhebers 9 beschränkt, sondern läßt
mannigfache Varianten zu. Die ganze Hilfshebe
vorrichtung und vor allem der Schienenheber 9 werden
vorzugsweise durch eine Fernsteuerung von der Kabine
der Stopfmaschine aus betätigt; die Schläuche, an
welche die Zylinder 22 und 23 zur Speisung und
Steuerung angeschlossen sind, sind in den Fig. 5 und
6 nicht dargestellt.
Es ist auch möglich, das von der Grundplatte 18
mit ihren Rollen 19 gebildete verfahrbare Gestell mit
einer in Fig. 6 angedeuteten Antriebseinrichtung 19a
auszurüsten, welche durch die hydraulische Energie der
Stopfmaschine oder durch eine Eigenenergiequelle des
Schienenhebers 9 gespeist wird, um die Verschiebung
zwischen zwei aufeinanderfolgenden Arbeitsstellungen zu
gewährleisten. In diesem Falle kann auf die Ausrüstung
der vorstehend beschriebenen Ausführungsbeispiele mit
Antriebsvorrichtungen zur Erzielung einer Relativbewe
gung zwischen dem Schienenheber 9 und der Stopfmaschine
verzichtet werden, weil diese Relativbewegung durch die
Antriebseinrichtung 19a erfolgt.
Die Hebekraft und die Hubhöhe des Schienenhebers
9 werden entweder synchron mit der Bewegung der Hebe
zangen 5 der Stopfmaschine bestimmt und gesteuert, oder
durch ein von der Meßbasis der Stopfmaschine ab
hängiges Steuersystem.
Claims (21)
1. Hilfshebevorrichtung für Eisenbahnschienen,
welche auf einer Gleisbaumaschine, insbesondere einer
Gleisstopfmaschine, installiert ist und zur Unter
stützung der üblichen, auf einer derartigen Maschine
installierten Mittel zum Anheben einer Weiche oder
einer Kreuzung dient, dadurch gekennzeichnet, daß
diese Hilfshebevorrichtung wenigstens einen, mit einem
Ende an der Maschine (1) angelenkten Arm (8; 80; 800)
und einen am anderen Ende dieses Arms angebrachten
Schienenheber (9) aufweist, der dazu eingerichtet ist,
eine Schiene (R) anzuheben, indem er sich auf der
Gleisbettung (B) abstützt, und daß der erwähnte Arm
(8; 80; 800) so ausgebildet und installiert ist, daß
der Schienenheber (9) relativ zur Gleisbaumaschine (1)
verschiebbar ist und, während diese Maschine zwischen
wenigstens zwei aufeinanderfolgenden Arbeitsstellungen
in Achsenrichtung des Gleises vorrückt, an derselben
Stelle verbleibt.
2. Hilfshebevorrichtung nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß eine Fernsteuerung zu ihrer Be
tätigung vorgesehen ist.
3. Hilfshebevorrichtung nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß der erwähnte Arm (8) an
einem auf der Gleisbaumaschine (1) beweglichen Teil (7)
angelenkt ist, welcher längs linearer Führungsmittel
(6) verschoben werden kann, die wenigstens näherungs
weise parallel zur Gleisachse an der Gleisbaumaschine
befestigt sind.
4. Hilfshebevorrichtung nach einem der Ansprüche
1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der erwähnte Arm
(8) an seinem an der Maschine (1) angelenkten Ende um
eine wenigstens näherungsweise senkrecht zur Gleisebene
orientierte Achse schwenkbar ist.
5. Hilfshebevorrichtung nach Anspruch 3 oder 4,
dadurch gekennzeichnet, daß die erwähnten linearen
Führungsmittel aus einer an der Seite der Gleisbau
maschine (1) befestigten Laufschiene (6) und der beweg
liche Teil aus einem auf dieser Laufschiene verfahr
baren Laufgestell (7) bestehen.
6. Hilfshebevorrichtung nach einem der Ansprüche
3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der bewegliche
Teil (7) durch ein beispielsweise durch eine Kette (10)
oder durch einen Riemen gebildetes, biegsames Trans
missionsorgan antreibbar ist, welches zwischen zwei
drehbaren Elementen (12, 13) gespannt ist, von denen
wenigstens das eine ein Antriebselement ist.
7. Hilfshebevorrichtung nach einem der Ansprüche
3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der bewegliche
Teil (7) mit Hilfe eines Stellglieds, insbesondere
eines Zylinders, antreibbar ist.
8. Hilfshebevorrichtung nach einem der Ansprüche
3 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der erwähnte Arm
(8) in einer wenigstens näherungsweise senkrecht zur
Gleisebene orientierten Ebene mit Hilfe eines Stell
glieds, insbesondere eines Zylinders (8a), bewegbar
ist, der einerseits an einer Erweiterung (7a) des
erwähnten beweglichen Teils (7) und andererseits am
erwähnten Arm (8) angelenkt ist.
9. Hilfshebevorrichtung nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß der erwähnte Arm (80) an
einem zweiten Arm (81) angelenkt ist, welcher seiner
seits gelenkig an der Gleisbaumaschine (1) derart
befestigt ist, daß er um eine wenigstens näherungs
weise senkrecht zur Gleisebene orientierte Achse (83)
schwenkbar ist.
10. Hilfshebevorrichtung nach Anspruch 9,
dadurch gekennzeichnet, daß der zweite Arm (81) mit
Antriebsmitteln oder mit einer Rückstellvorrichtung
ausgerüstet ist, durch welche er um die erwähnte Achse
(83) geschwenkt werden kann.
11. Hilfshebevorrichtung nach Anspruch 9 oder
10, dadurch gekennzeichnet, daß sie mit Mitteln
ausgerüstet ist, welche ein Verschwenken des ersten
Arms (80) in Bezug auf den zweiten Arm (81) um die
gemeinsame Gelenkstelle (82) beider Arme erlauben.
12. Hilfshebevorrichtung nach Anspruch 1, da
durch gekennzeichnet, daß der erwähnte Arm (800) mit
Mitteln zur Veränderung des Abstands zwischen seinem an
der Gleisbaumaschine (1) angelenkten Ende und seinem
anderen Ende versehen ist.
13. Hilfshebevorrichtung nach Anspruch 12, da
durch gekennzeichnet, daß die erwähnten Mittel eine an
der Gleisbaumaschine (1) gelenkig befestigte, den Arm
(800) umgebende Hülse (801) aufweisen, in welcher der
Arm verschiebbar ist, und daß ein Stellglied (803),
beispielsweise in Form einer Zahnstange, eines Zylin
ders oder eines biegsamen Transmissionsorgans, zur
Steuerung dieser Verschiebung vorgesehen ist.
14. Hilfshebevorrichtung nach einem der An
sprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß der
Schienenheber (9) mit Rollen (19) versehen ist, welche
auf der anzuhebenden Schiene (R) beim Vorrücken von
einer zur nächsten Hebestellung abrollen.
15. Hilfshebevorrichtung nach einem der An
sprüche 1 bis 5, 9 oder 12, dadurch gekennzeichnet,
daß der Schienenheber (9) Rollen (19) aufweist, welche
auf der anzuhebenden Schiene beim Vorrücken von einer
zur nächsten Hebestellung abrollen, und mit Antriebs
mitteln zum Vorrücken zwischen zwei Hebestellungen
ausgerüstet ist.
16. Hilfshebevorrichtung nach einem der An
sprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß der
Schienenheber (9) durch die hydraulische Energie der
Gleisbaumaschine gespeist wird.
17. Hilfshebevorrichtung nach Anspruch 16, da
durch gekennzeichnet, daß die Speisung des erwähnten
Schienenhebers (9) beim Heben einer Weiche oder einer
Kreuzung synchron mit den anderen Hebemitteln der
Gleisbaumaschine steuerbar ist.
18. Hilfshebevorrichtung nach Anspruch 16, da
durch gekennzeichnet, daß die Speisung des erwähnten
Schienenhebers (9) unabhängig von der Gleisbaumaschine
steuerbar ist.
19. Hilfshebevorrichtung nach Anspruch 18, da
durch gekennzeichnet, daß die Speisung des erwähnten
Schienenhebers (9) durch die Meßbasis der Gleisbau
maschine steuerbar ist.
20. Hilfshebevorrichtung nach einem der An
sprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß der er
wähnte Arm in seiner Länge veränderbar ist.
21. Hilfshebevorrichtung nach einem der An
sprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß der er
wähnte Schienenheber (9) einen vertikalen Träger (17),
längs dieses Trägers (17) durch ein Stellglied (22),
vorzugsweise einen Zylinder, verschiebbare Stützen (20,
21), die sich auf der Gleisbettung (B) beiderseits der
anzuhebenden Schiene (R) abstützen können, und zum
Greifen der erwähnten Schiene vorgesehene Greiforgane
(24) aufweist, die verstellbar an dem Träger (17) ange
bracht und von einem weiteren Stellglied (23), vorzugs
weise einem Zylinder, betätigbar sind.
Applications Claiming Priority (1)
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