AT403488B - Arbeitszug zum austauschen alter schwellen eines gleises gegen neue schwellen - Google Patents
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Description
AT 403 488 B
Die Erfindung betrifft einen Arbeitszug zum Austauschen alter Schwellen eines Gleises gegen neue Schwellen, bestehend aus einer Vielzahl von in Zuglängsrichtung hintereinander angeordneten, auf einem Gleis verfahrbaren Ladewaggons zum Speichern von alten und neuen Schwellen, einer Altschwellen-Ausziehvorrichtung und wenigstens einem in Zuglängsrichtung verfahrbaren, einen Schwellengreifer zum 5 Erfassen und Transport der Schwellen aufweisenden Kran sowie ein Verfahren zum Austauschen alter Schwellen eines Gleises gegen neue Schwellen.
Aus der US 4 809 614 A ist bereits ein derartiger Arbeitszug bekannt, der sich aus einer Reihe von mit einem Fahrantrieb ausgestatteten Arbeitsfahrzeugen und diesen in Arbeitsrichtung vorgeordneten Ladewaggons zum Speichern der alten und neuen Schwellen zusammensetzt. Die Arbeitsfahrzeuge weisen jeweils 70 einen nach oben gekröpften Maschinenrahmen zur Aufnahme der verschiedenen, für das Schwellenwechseln erforderlichen Vorrichtungen auf, wie z. B. eine Altschwellen-Ausziehvorrichtung, Neuschwellen-Ein-ziehvorrichtung, Schotterräumvorrichtung und Vorrichtungen zum Aus- und Einbau von Schienenbefestigungsmitteln. Diese Vorrichtungen sind in Längsrichtung des Arbeitszuges relativ zum jeweiligen Maschinenrahmen verstellbar ausgebildet, so daß der Zug im Arbeitseinsatz während des Schwellentausches 75 kontinuierlich verfahren werden kann. Auf den oberen Bordwandrändern der Ladewaggons sowie auf den Arbeitsfahrzeugen ist eine durchgehende Laufschienenfahrbahn befestigt, auf der ein Portalkran in Zuglängsrichtung verfahrbar positioniert ist. Dieser ist mit höhenverstellbaren Schwellengreifern zum Erfassen und Transport jeweils einer Lage von Alt- oder Neuschwellen ausgestattet.
Mit diesem Arbeitszug wird der gesamte Schwellenwechselvorgang, inklusive Lösen der Befestigungs-20 mittel, Schotterräumung, Schwellenaustausch bis hin zum Unterstopfen der neu eingebauten Schwellen und Abkehren des Gleises, innerhalb eines einzigen Arbeitszuges bzw. im Rahmen einer einzigen Arbeitsdurchfahrt ausgeführt.
Ein weiterer, in der US 4 878 435 A beschriebener Arbeitszug zum Schwellenaustausch besteht aus zwei unabhängig voneinander verfahrbaren Einheiten, von denen die erste eine auf einem Maschinenrah-25 men angeordnete Altschwellen-Ausziehvorrichtung aufweist, während die zweite Einheit auf ähnliche Weise mit einer Neuschwellen-Einziehvorrichtung ausgebildet ist. Beide Vorrichtungen sind jeweils mit einem eigenen Ladewaggon gekoppelt und mit einem auf diesem verfahrbar gelagerten Portalkran zum Schwellentransport ausgestattet, der die Alt- oder Neuschwellen lagenweise zu bzw. von den genannten Vorrichtungen transportiert. Eine zwischen den beiden Einheiten gesondert gleisverfahrbare Schotterräummaschine 30 dient zum Freilegen der Schwellenfächer in Vorbereitung auf den Neuschwelleneinzug.
Die US 5 193 461 A offenbart eine Maschine zum Austauschen der Schwellen eines Gleises mittels einer Vorrichtung, die sowohl die Altschwellen seitlich aus dem Gleis herauszieht als auch die Neuschwellen einschiebt, wobei die Maschine während dieses Vorganges stillsteht. Ein an die Maschine gekuppelter Ladewaggon ist zur Lagerung der alten und der neuen Schwellen vorgesehen. Ein auf Laufschienen 35 verfahrbarer Kran mit einem Schwellengreifer dient zum Transport der Alt- bzw. Neuschwellen zwischen dem Ladewaggon und einer nahe der Schwellenwechselvorrichtung am Maschinenrahmen angeordneten Ablageeinrichtung.
Aus der AT 389 338 B ist ein Arbeitszug zum Schwellenaustauschen bekannt, der aus Arbeitsfahrzeugen und mit diesen gekoppelten, vorgeordneten Ladewaggons gebildet ist. Auf sich über die gesamte 40 Länge des Zuges erstreckenden Laufschienen werden zwei Portalkräne verfahren, die jeweils Lagen von Alt- bzw. Neuschwellen transportieren, während ein weiterer, mit einem Schwenkausleger ausgestatteter Motorkran speziell zum Ausladen der Neuschwellen aus den tiefen Ladewaggons vorgesehen ist.
Durch die AT 359 541 B ist eine Anlage zum Auswechseln der Schienen und Schwellen eines Gleises bekannt. Die Neuschwellen werden dabei direkt am Schotterbett abgelegt, bevor die zu diesem Zeitpunkt 45 noch seitlich ausgespreizten Neuschienen auf die Neuschwellen verlegt werden.
Weiters ist durch die US 5 048 424 A eine Schwellenwechselmaschine bekannt, die aus zwei gleichen Baueinheiten besteht. Diese dienen dazu um alte Schwellen eines Gleises gegen neue, welche auf den Schienen dieses Gleises vorgelagert sind, auszutauschen. Sollten in einem relativ kurzen Gleisstück mehrere Schwellen ausgetauscht werden, kann die in Arbeitsrichtung vordere Einheit während des Arbeits-50 Vorganges Neuschwellen zur hinteren Einheit transportieren.
Schließlich offenbart die EP 89 076 B einen Bauzug zum Verlegen eines neuen Eisenbahngleises. Der Bauzug weist Vorrichtungen zum Aufnehmen der Altschwellen und Ablage der Neuschwellen auf. Die Schwellen werden dabei auf mitgeführten Wagen gespeichert.
Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung liegt nun in der Schaffung eines Arbeitszuges der eingangs 55 genannten Art, der bei hoher Arbeitsleistung und reduziertem technischen Aufwand auch unter schwierigen Einsatzbedingungen verwendbar ist.
Diese Aufgabe wird mit dem oben angeführten Arbeitszug dadurch gelöst, daß am in Arbeitsrichtung hinteren Ende des Arbeitszuges eine Vorrichtung mit einem durch Antriebe höhenverstellbaren Schwellen- 2
AT 403 488 B greifer zur Ablage von auf den Ladewaggons gelagerten neuen Schwellen auf das Gleis vorgesehen ist.
Mit dem erfindungsgemäßen Arbeitszug ist unter Verringerung des technischen Aufwandes gleichzeitig auch eine vorteilhafte Unabhängigkeit vom Arbeitsvorgang des Einschiebens der Neuschwellen gewährleistet, da dieser Arbeitsvorgang nunmehr von einer eigenen kleinen und vielfach bereits in Verwendung 5 befindlichen Schwellenwechselmaschine durchführbar ist. Mit dieser erwähnten Unabhängigkeit ist ein naturgemäß von den Einsatzbedingungen abhängiger, jedoch jeweils optimaler Arbeitsfortschritt erzielbar, da sich eine zeitliche Abstimmung auf den Neuschwelleneinbau erübrigt. Trotz dieser maschinellen Trennung von Schwellenaus- bzw. -einbau erübrigt sich auch in besonders vorteilhafter Weise die nachteilige Vorlagerung der Neuschwellen auf der Schotterbettflanke. Derartige Vorlagerungen erfordern sowohl für 70 die Durchführung der zwischenzeitlichen Schwellenablagerung als auch für das unmittelbar vor dem Einbauvorgang erforderliche nochmalige Erfassen und richtige Positionieren der Schwellen in Gleisquerrichtung einen erheblich erhöhten Zeitaufwand und damit auch eine länger dauernde Gleissperre.
Mit der Weiterbildung nach Anspruch 2 besteht die Möglichkeit, daß der Kran in Abstimmung einerseits auf die erforderliche Anzahl von Neuschwellen und andererseits auf die auf dem Ladewaggon vorhandenen 75 Schwellen eine gewisse Unabhängigkeit vom gesamten Arbeitszug hat. Durch einen entsprechend lang ausgebildeten Kranausleger kann dieser - z. B. im Falle eines durch den Ausbau der alten Schwellen bedingten, kurzzeitig geringeren Arbeitsfortschrittes - auch zum Vorpositionieren der abgelegten Neuschwellen seitlich neben dem Gleis im Bereich der Umbaulücke verwendet werden. Damit ist die in unterschiedlichem Maße zur Verfügung stehende Manipulationszeit optimal nützbar, um damit den nachfol-20 genden Einbauvorgang zu beschleunigen.
Eine weitere, in Anspruch 3 beschriebene Variante bietet eine zusätzliche Optimierung des Ablagevorganges der neuen Schwellen, da hiermit der kontinuierliche Nachschub an Schwellen zum Kran gesichert ist und dieser auf rationelle Art und unter Vermeidung von zeitaufwendigem Hin- und Herrangieren die Schwellen direkt am hinteren Ende des Arbeitszuges ergreifen und aufnehmen kann, zs Das Verfahren gemäß Anspruch 4 ermöglicht eine vorteilhafte Trennung von Altschwellenaus- und Neuschwelleneinbau, um damit gegenseitige störende Einflußnahmen zuverlässig auszuschließen. Gleichzeitig ist jedoch der Arbeitszug für den Transport und die Bereitstellung der Neuschwellen in Zuglängsrichtung ersetzbar. Die Ablage am hinteren Ende des Arbeitszuges ermöglicht bereits eine den nachfolgenden Einschiebevorgang erleichternde Vorpositionierung der Neuschwellen in einer senkrecht zur Gleislängsrich-30 tung verlaufenden Lage.
Die Erfindung wird im folgenden anhand in der Zeichnung dargestellter Ausführungsbeispiele näher beschrieben, wobei in Fig. 1 der in Arbeitsrichtung vordere und in Fig. 2 der hintere Abschnitt eines erfindungsgemäß ausgebildeten Arbeitszuges zum Austauschen alter Schwellen eines Gleises gegen neue Schwellen gezeigt sind. Fig. 3 zeigt eine weitere Variante des hinteren Endes des Arbeitszuges. 35 Der Arbeitszug 1 besteht im wesentlichen aus einem gleisverfahrbaren Arbeitsfahrzeug 2 und einer Vielzahl von an einem - bezüglich der durch einen Pfeil 6 dargestellten Arbeitsrichtung - hinteren Ende mit diesem gekuppelten, in Zuglängsrichtung hintereinander angeordneten Ladewaggons 3. Das vordere Ende des Arbeitsfahrzeuges 2 ist mit einem Antriebswagen 4 verbunden, mittels dessen der mit einer zentralen Kraftquelle 7 ausgestattete Arbeitszug 1 auf einem Gleis 5 in Arbeitsrichtung verfahrbar ist. 40 Das Arbeitsfahrzeug 2 weist einen gekröpft ausgebildeten Maschinenrahmen 8 auf, der endseitig über Schienenfahrwerke 9 auf dem Gleis 5 gelagert ist und an dem eine höhenverstellbare Altschwellen-Ausziehvorrichtung 10 befestigt sowie anhand einer Führung 11 und eines Antriebes in Fahrzeuglängsrichtung verstellbar ausgebildet ist. Die Vorrichtung 10 dient zum seitlichen Herausziehen von alten Schwellen 12 aus dem Gleis 5 und Ablegen derselben zwischen Schienen 13. Ein der Altschwel len-Ausziehvorrichtung 45 10 in Arbeitsrichtung nachfolgender Schwellenfachräumer 14 ist über eine eigene, unabhängige Führung 15 ebenfalls längsverstellbar und befindet sich - wie die Vorrichtung 10 - im Sichtbereich einer am Maschinenrahmen 8 angeordneten Arbeitskabine 16. Im oberen Bereich des Maschinenrahmens 8 ist ein Paar in Querrichtung voneinander distanzierter Laufschienen 17 vorgesehen, die sich in Fahrzeuglängsrichtung etwa über die in Arbeitsrichtung vordere Hälfte des Maschinenrahmens 8 erstrecken und auf denen ein so Kran 18 mit einem einen Schwellengreifer 19 aufweisenden Ausleger 20 über Spurkranzrollen 21 abrollbar ist. Die hintere Hälfte des Maschinenrahmens 8 wird von einem an die Laufschienen 17 anschließenden Förderband 22 überdeckt, das in Fahrzeuglängsrichtung nach hinten bis knapp über das Ende des anschließenden Ladewaggons 3 vorkragt.
Die Ladewaggons 3 sind - bis auf den das hintere Ende des Arbeitszuges 1 bildenden Waggon -55 gleichartig ausgebildet und weisen jeweils zwei Schienenfahrwerke 9 sowie eine plateauartige Ladefläche 23 auf. An beiden Längsseiten dieser Ladeflächen 23 befinden sich Laufschienen 24, die sich über die gesamte Länge des Ladewaggons 3 erstrecken und mittels eines gelenkig befestigten Zwischenstückes 25 mit den Laufschienen 24 des jeweils benachbarten Ladewaggons 3 verbunden sind. Auf der solcherart 3
AT 403 488 B gebildeten Schienenfahrbahn 26 ist in Zuglängsrichtung verfahrbar ein Portalkran 27 montiert, der mit höhen- und seitenverstellbaren Schwellengreifern 28 in Form von L-profilartigen Leisten 29 ausgestattet ist. Mittels dieser ist eine ganze Lage von alten Schwellen 12 bzw. von auf den Ladewaggons 3 vorgelagerten neuen Schwellen 30 auf einmal erfaß- und in Fahrzeuglängsrichtung transportierbar.
Der in Arbeitsrichtung hinterste Ladewaggon 3 ist, zusätzlich zu den der Schienenfahrbahn 26 angehörigen Laufschienen 24, mit in Wagenquerrichtung voneinander distanzierten Schienen 31 versehen, die in Längsrichtung des Ladewaggons verlaufen und in vertikaler Richtung von dessen Ladefläche erhöht angeordnet sind. Dieser das hintere Ende des Arbeitszuges 1 bildende Ladewaggon 3 weist eine Vorrichtung 32 zur Ablage der auf den Ladewaggons gespeicherten neuen Schwellen 30 auf das Gleis 5 auf, die als Kran 33 ausgebildet und auf den Schienen 31 in Zuglängsrichtung verfahrbar gelagert ist. Der Kran 33 ist mit einem über Antriebe 34 höhen- und seitenverstellbaren sowie teleskopisch verlängerbaren Kranausleger 35 ausgestattet, an dem ein Schwellengreifer 36 befestigt ist. Anstelle einer Ladefläche bzw. unmittelbar oberhalb dieser weist der hinterste Ladewaggon 3 ein in Wagenlängsrichtung verlaufendes, zur Auflage der neuen Schwellen 30 dienendes Förderband 37 auf. Dieses ist zwischen den dem Portalkran 27 zugeordneten Laufschienen 24 angeordnet und erstreckt sich unterhalb der Schienen 31 bis zum hinteren Ende des Ladewaggons 3, wobei die für den Kran 33 vorgesehenen Schienen 31 etwa die hintere Hälfte des Ladewaggons überbrücken.
Vor dem Einsatz des Arbeitszuges 1 zum Austauschen alter Schwellen 12 eines Gleises 5 gegen neue Schwellen 30 werden die neuen Schwellen auf den Ladewaggons 3 gespeichert, wobei ein geringer Teil der Ladeflächen 23 für die Ablage von alten Schwellen 12 freibleibt. Die Schwellen sind dabei - in Wagenquerrichtung ausgerichtet - in Lagen übereinander geschichtet und zwischen Stützen 38 angeordnet, die die Schwellenstapel während des Transportes stabilisieren. Am Einsatzort erfolgt nun anhand der Altschwellen-Ausziehvorrichtung 10 das seitliche Herausziehen der auszutauschenden alten Schwellen 12, die auf dem Gleis 5 zwischen den Schienen 13 abgelegt werden. Handelt es sich dabei lediglich um eine einzige zu erneuernde Schwelle, so kann die Schwellenentfernung und Ablage einer neuen Schwelle 30 unter kontinuierlicher Vorfahrt des Arbeitszuges 1 erfolgen. Werden mehrere hintereinanderliegende Schwellen ausgetauscht, dann wird dies im Regelfall unter Stillstand des Arbeitszuges 1 durchgeführt. Mittels des Kranes 18 bzw. mit dem Schwellengreifer 19 werden die alten Schwellen 12 anschließend vom Gleis 5 aufgenommen und auf dem Förderband 22 plaziert.
Unter Zuhilfenahme des Schwellenfachräumers 14 wird der Schotter an der Stelle der eben entfernten alten Schwelle 12 beseitigt, um Platz für den Einbau einer neuen Schwelle 30 zu schaffen. Dabei bewegen sich die Vorrichtung 10 und der Schwellenfachräumer 14 in Fahrzeuglängsrichtung relativ zum Maschinenrahmen 8 in den Führungen 11 bzw. 15.
Die auf dem Förderband 22 abgelegten alten Schwellen 12 werden von diesem zum hinteren Ende des Arbeitsfahrzeuges 2 verfrachtet und zu einer Lage zusammengeschoben, wobei ein Antrieb 39 des Förderbandes 22 durch eine im Kran 18 befindliche Bedienungsperson fernsteuerbar ist. Die aus einer Vielzahl von Schwellen 12 gebildete Lage wird durch den Portalkran 27 erfaßt, in Zuglängsrichtung nach hinten transportiert und auf einem Ladewaggon 3 abgesetzt. Ebenfalls anhand dieses Portalkranes 27 wird periodisch eine Lage von neuen Schwellen 30 erfaßt und zum hinteren Ende des Arbeitszuges 1 transportiert (siehe strichpunktiert gezeigte Stellung in Fig. 2), wo sie auf das Förderband 37 gelegt werden und von diesem - ebenfalls durch ferngesteuerte Beaufschlagung eines Antriebes 40 - bis unterhalb der Schienen 31 bzw. unterhalb der Vorrichtung 32 veschoben werden. Mittels des am hinteren Zugende befindlichen Kranes 33 werden nun die einzelnen neuen Schwellen 30 mit dem Schwellengreifer 36 aufgenommen und an den Ausbaustellen der Altschwellen bzw. den Schwellenlücken quer auf dem Gleis 5 abgelegt. Anschließend erfolgt der Einbau dieser neuen Schwellen 30 durch seitliches Einschieben ins Gleis 5 anhand einer vom Arbeitszug 1 unabhängigen Arbeitseinheit 41, die mit einer über ein vorderes Schienenfahrwerk vorkragenden Schwellenwechseleinheit 42 ausgestattet ist.
Der Schwellengreifer 36 ist zweckmäßigerweise in seiner Breite veränderbar, so daß - für den Fall, daß die im Kran 33 befindliche Bedienungsperson eine Schwellenlücke von beispielsweise drei Schwellen registriert - gleichzeitig drei neue Schwellen 30 vom Förderband 37 abgehoben und auf das Gleis 5 abgelegt werden. Sollte der im Kran 33 befindlichen Bedienungsperson noch genügend Zeit verbleiben, so kann mit Hilfe des Kranauslegers 35 bzw. des Schwellengreifers 36 eine bereits auf dem Gleis 5 befindliche neue Schwelle 30 erfaßt und derart seitlich neben dem Gleis 5 plaziert werden, daß die mit der Arbeitseinheit 41 durchzuführende Manipulation sich nur mehr auf den Einschiebevorgang beschränkt.
Der in Fig. 3 lediglich mit seinem hinteren Endbereich schematisch dargestellte Arbeitszug 1 weist anstelle eines zu Fig. 2 beschriebenen Kranes 33 einen hinter dem hintersten Schienenfahrwerk 9 befestigten, einen Antrieb 43 aufweisenden Elevator 44 als Vorrichtung 47 zur Ablage von neuen Schwellen 30 auf. Dem unteren Ende des Elevators 44 sind Antriebe 45 sowie Schwellengreifer aufweisende 4
Claims (4)
- AT 403 488 B Verlegeeinrichtungen 46 zugeordnet. Damit ist wahlweise unter Beaufschlagung der entsprechenden Antriebe 43,45 und 40 eine Ablage einzelner neuer Schwellen 30 auf das Gleis 5 durchführbar. Patentansprüche 5 1. Arbeitszug zum Austauschen alter Schwellen eines Gleises gegen neue Schwellen, bestehend aus einer Vielzahl von in Zuglängsrichtung hintereinander angeordneten, auf einem Gleis verfahrbaren Ladewaggons (3) zum Speichern von alten und neuen Schwellen (12,30), einer AltschwellenAusziehvor-richtung (10) und wenigstens einem in Zuglängsrichtung verfahrbaren, einen Schwellengreifer (19) zum io Erfassen und Transport der Schwellen aufweisenden Kran (18), dadurch gekennzeichnet, daß am in Arbeitsrichtung hinteren Ende des Arbeitszuges (1) eine Vorrichtung (32;47) mit einem durch Antriebe (34) höhenverstellbaren Schwellengreifer (36) zur Ablage von auf den Ladewaggons (3) gelagerten neuen Schwellen (30) auf das Gleis (5) vorgesehen ist. i5
- 2. Arbeitszug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß am in Arbeitsrichtung hintersten Ladewaggon (3) in dessen Längsrichtung verlaufende, in Wagenquerrichtung voneinander distanzierte Schienen (31) zur Abstützung der als Kran (33) ausgebildeten Vorrichtung (32) angeordnet sind, wobei der Schwellengreifer (36) auf einem höhen- und seitenverstellbaren Kranausleger (35) des Kranes (33) befestigt ist. 20
- 3. Arbeitszug nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß ein Förderband (37) wenigstens in seinem - bezüglich der Arbeitsrichtung des Arbeitszuges (1) - vorderen Abschnitt zwischen zum Verfahren eines Portalkranes (27) für den Transport von neuen Schwellen (30) am Arbeitszug (1) vorgesehenen und auf den Ladewaggons (3) befestigten Laufschienen (24) angeordnet ist, und daß die 25 Schienen (31) für den Kran (33) im Bereich des hinteren Abschnittes des Förderbandes (37) vorgesehen sind.
- 4. Verfahren zum Austauschen alter Schwellen (12) eines Gleises gegen neue Schwellen (30), wobei die alten und neuen Schwellen auf einem Arbeitszug (1) gelagert sind und die alten, zu erneuernden 30 Schwellen (12) innerhalb des Arbeitszuges seitlich aus dem Gleis gezogen und zur Lagerung in Zuglängsrichtung transportiert werden, mit einem Arbeitszug (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die neuen Schwellen (30) am bezüglich der Arbeitsrichtung hinteren Ende des Arbeitszuges (1) auf das Gleis (5) abgelegt und durch eine vom Arbeitszug (1) unabhängige Arbeitseinheit (41) in das Gleis eingeschoben werden. 35 Hiezu 1 Blatt Zeichnungen 40 45 50 5 55
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