DE4419175C1 - Antriebsvorrichtung für Sonnendächer von Kraftfahrzeugen - Google Patents
Antriebsvorrichtung für Sonnendächer von KraftfahrzeugenInfo
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Description
Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Antriebsvorrichtung für Sonnendächer von
Kraftfahrzeugen, bei der zur Übertragung der Antriebskraft auf mindestens ein verstellbares
Dachteil Antriebskabel vorgesehen sind, die mittels eines Ritzels verstellbar sind, das von Hand
oder motorisch angetrieben ist, wobei die Antriebskabel mindestens im Bereich eines Teiles
ihrer Längsabmessung in mindestens einem Führungsteil geführt sind, in das im Bereich des
Ritzels eine Kabelführung eingesetzt ist, die eine im Vergleich zu dem Führungsteil erhöhte
Verschleißfestigkeit hat.
Antriebsvorrichtungen dieser Art sind in unterschiedlichen Ausführungen bekannt
(DE-PS 12 06 740; DE-AS 21 35 803; DE 35 45 869 A1; DE 38 03 816 A1; DE 38 09 949 A1).
Gemeinsam ist den bekannten Lösungen, daß die Kabelführung und das Führungsteil über
zusätzliche Bauteile miteinander in Eingriff gehalten werden und/oder die Kabelführung mit
Bezug auf das Führungsteil ein gewisses Spiel insbesondere in der Axialrichtung der
Antriebskabel hat.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Antriebsvorrichtung der oben genannten Art zu schaffen, die eine
besonders einfache Montage erlaubt und die für eine Sicherung der Kabelführung - auch in
Axialrichtung der Antriebskabel - ohne zusätzliche Bauteile sorgt.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß bei einer Antriebsvorrichtung der
eingangs genannten Art die Kabelführung in das Führungsteil eingeclipst und mit diesem
selbstzentrierend verkrallt ist. Vorteilhafte Weiterbildungen des Erfindungsgegenstandes sind den Unteransprüchen zu entnehmen.
Bei der Antriebsvorrichtung nach der Erfindung ist auf einfache und zuverlässige Weise für
eine gegenseitige Verbindung von Kabelführung und Führungsteil gesorgt. Die Montage
gestaltet sich sehr einfach. Zur gegenseitigen Ausrichtung und Lagesicherung von
Kabelführung und Führungsteil bedarf es in der Regel keiner zusätzlichen Vorkehrungen oder
Halteteile.
Zweckmäßig ist die Kabelführung aus Federstahlblech gefertigt. Die Kabelführung weist
vorteilhaft zwei einander gegenüberliegende, sich in Kabellängsrichtung erstreckende
Führungsschenkel und zwei einander gegenüberliegende, zwischen den Kabeln angeordnete
und quer zu den Führungsschenkeln verlaufende Krallen zur Selbstfixierung der Kabelführung
an dem Führungsteil auf. Die Führungsschenkel halten in an sich bekannter Weise die
Antriebskabel in sicherem Eingriff mit dem Ritzel, während die zusätzlich vorgesehenen
Krallen für eine kraft- und/oder formschlüssige gegenseitige Verbindung von Kabelführung
und Führungsteil sorgen.
Die Krallen können im Querschnitt V-förmig oder umgekehrt V-förmig ausgebildet sein und
dabei jeweils einen Innen- und einen Außenschenkel aufweisen. Derart gestaltete Krallen
stellen einerseits die für die Montage erforderliche Flexibilität sicher, können aber andererseits
ausreichend große Haltekräfte zuverlässig aufrechterhalten, nachdem Kabelführung und
Führungsteil zusammenmontiert sind.
Der Außenschenkel der Krallen kann sich mit seinem freien Ende an einer Innenfläche des
Führungsteils abstützen. Entsprechend einer abgewandelten Ausführungform kann der
Außenschenkel der Krallen sich aber auch gegen den Rand einer die Kabelführung
aufnehmenden Öffnung des Führungsteils federnd anpressen, wobei das freie Ende des
Krallenaußenschenkels durch die Führungsteil-Öffnung vorragen kann.
Um einen stoßfreien und verschleißarmen Einlauf der Antriebskabel in die Kabelführung zu
gewährleisten, ist die Kabelführung zweckmäßig mit Einlaufschrägen für die Antriebskabel
versehen.
Das Führungsteil kann als Führungsschiene mit eingeformten Kabelkanälen ausgebildet sein,
und diese Führungsschiene kann Teil eines Sonnendachrahmens sein. Das Führungsteil kann
aber grundsätzlich auch beispielsweise als Antriebs- oder Lagergehäuse oder als ein Lagerbock
ausgebildet sein, das bzw. der zwischen zwei Führungsschienenteile eingesetzt ist.
Das Führungsteil ist zweckmäßig aus Leichtmetall, insbesondere Aluminium oder einer
Aluminiumlegierung, gefertigt. Es kann als Strangpreßteil ausgebildet sein. Für das Führungsteil
kommen jedoch ohne weiteres auch andere Werkstoffe und Fertigungsverfahren in
Betracht. Beispielsweise kann das Führungsteil aus Kunststoff bestehen und als Spritzteil
ausgebildet sein.
Bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung sind nachstehend unter Bezugnahme auf die
Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 einen Längsschnitt durch ein Sonnendach im Bereich des vorderen Randes einer
Dachöffnung,
Fig. 2 in größerer Darstellung eine perspektivische Ansicht eines Teils der Führungsschiene
gemäß Fig. 1 und der zugehörigen Kabelführung,
Fig. 3 eine Teildraufsicht auf die Anordnung gemäß Fig. 2,
Fig. 4 den Schnitt entlang der Linie IV/IV der Fig. 3 und
Fig. 5 einen Schnitt entsprechend Fig. 4 für eine abgewandelte Ausführung der Kabelführung.
Das in dem Teilschnitt gemäß Fig. 1 dargestellte Sonnendach weist ein verstellbares Dachteil in
Form eines Deckels 10 auf, der eine in einer festen Dachfläche 11 ausgebildete Dachöffnung
wahlweise verschließen oder mindestens teilweise freilegen kann. Zum Verstellen des Deckels
10 ist bei der veranschaulichten Ausführungsform ein Antriebsmotor 12 mit nachgeschaltetem
Untersetzungsgetriebe 13 vorgesehen. Statt dessen kann der Antrieb auch in an sich bekannter
Weise von Hand, insbesondere über eine zweckentsprechende Handkurbel, erfolgen.
Unabhängig davon, ob ein Motor- oder ein Handantrieb vorgesehen ist, wird die Antriebskraft
auf eine Ritzelwelle 14 und ein mit der Ritzelwelle 14 drehfest verbundenes Ritzel 15 auf
Antriebskabel 16 und 17 übertragen. Die Antriebskabel stehen ihrerseits mit einer beliebigen
bekannten Verstellmechanik für den Deckel 10 in Antriebsverbindung. Die Antriebskabel 16
und 17 sind bei der veranschaulichten Ausführungsform in Kabelkanälen 18 und 19 einer
Führungsschiene 20 geführt, die zweckmäßig Teil eines Sonnendachrahmens ist. Die
Führungsschiene 20 kann beispielsweise aus Kunststoff oder Blech bestehen. Vorzugsweise ist
sie aus Leichtmetall, insbesondere Aluminium oder einer Aluminiumlegierung, gefertigt, und
als Strangpreßteil ausgebildet.
Die Führungsschiene 20 ist im Bereich des schrägverzahnten Ritzels 21 mit einer
rechteckigen Öffnung 22 versehen, durch die hindurch eine Kabelführung 23 in die
Führungsschiene 20 eingeclipst ist. Die Kabelführung 23 hat eine im Vergleich zu der
Führungsschiene 20 erhöhte Verschleißfestigkeit. Vorzugsweise ist die Kabelführung 23 aus
Federstahlblech gefertigt. Die Kabelführung 23 weist zwei einander gegenüberliegende, sich in
Kabellängsrichtung erstreckende Führungsschenkel 24 und 25 auf, die von einem Steg 26 der
Kabelführung 23 nach unten mit einem Krümmungsradius abgebogen sind, der dem
Durchmesser der Antriebskabel 16 und 17 angepaßt ist. Die Antriebskabel werden durch Anlage
an den Führungsschenkeln 24 und 25 in sicherem Eingriff mit dem Ritzel 21 gehalten. Ein
stoßfreier Einlauf der Antriebskabel 16 und 17 in die Kabelführung wird durch Einlaufschrägen 27
sichergestellt, die zu beiden Seiten der Kabelführung 23 ausgebildet sind. Von dem Steg 26 der
Kabelführung 23 sind ferner an den quer zu den Führungsschenkeln 24 und 25 verlaufenden
Seiten Krallen 28 und 29 nach unten abgebogen. Die Krallen 28 und 29 erstrecken sich in
Bereichen der Kabelführung 23, die zwischen den Antriebskabeln 16 und 17 liegen. Die Krallen
28 und 29 sind im Querschnitt V-förmig ausgebildet. Sie weisen jeweils einen Innenschenkel 30
und einen Außenschenkel 31 auf (Fig. 4).
Zur Montage der Kabelführung 23 wird diese in die Öffnung 22 eingesetzt. Dabei sorgen die
im entspannten Zustand schrägverlaufenden Außenschenkel 31 für eine selbsttätige Zentrierung
der Kabelführung 23 mit Bezug auf die Öffnung 22. Im entspannten Zustand liegen die freien
Enden 32 der Außenschenkel 31 in einem gegenseitigen Abstand A, der um ein vorbestimmtes
Maß größer als die Abmessung B der Öffnung 22 in Kabellängsrichtung ist. Dadurch, daß
während der Montage Druck auf die Oberseite der Kabelführung 23 ausgeübt wird, kommt es
zu einer federnden Verformung der Krallen 28 und 29. Sobald die freien Enden 32 unter der
oberen Begrenzungswand 33 der Führungsschiene 20 liegen und dadurch von den Rändern der
Öffnung 22 freikommen, kehren die Krallen 28 und 29 in eine entspannte Lage zurück, in
welcher sich die freien Enden 32 der Außenschenkel 31 an der Innenfläche 34 der
Begrenzungswand 33 abstützen. Auf diese Weise ist die Kabelführung 23 mit der
Führungsschiene 20 selbstzentrierend verkrallt.
Um das Eintauchen der Einlaufschrägen 27 in die Öffnung 22 zu ermöglichen, weist im
veranschaulichten Ausführungsbeispiel die Öffnung 22 an ihren vier Ecken entsprechende
Ausfräsungen 35 auf. Im montierten Zustand sitzt die Kabelführung 23 mit dem freien Rand 36
der Führungsschenkel 24 bzw. 25 und/oder mit dem unteren Ende 37 der Krallen 28 bzw. 29 auf der
Innenfläche 38 der unteren Begrenzungswand 39 der Führungsschiene 20 auf.
Die geschilderte Ausbildung sorgt für eine zuverlässige Fixierung der Kabelführung 23 mit
Bezug auf die Führungsschiene 20 auch unter Berücksichtigung der auf die Kabelführung 23
infolge des Ritzelantriebs über die Antriebskabel übertragenen Kräfte in der Axialrichtung der
Antriebskabel.
Bei der abgewandelten Ausführungsform gemäß Fig. 5 sind die Außenschenkel 31′ der
Kabelführung 23′ länger als die Außenschenkel 31 der zuvor beschriebenen Ausführungsform
ausgebildet. Insbesondere sind die Außenschenkel 31′ mit einer Rastkehle 42 versehen, in
welche sich im montierten Zustand der betreffende Rand 43 der Öffnung 22 einlegt. Das freie
Ende 32′ des Außenschenkels 31′ ragt durch die Öffnung 22 hindurch.
Bei den veranschaulichten Ausführungsformen stehen die Krallen 28 und 29 und die Führungsschenkel
24 und 25 von dem Steg 26 der Kabelführung 23 bzw. 23′ nach unten ab. Gegebenenfalls
kann die Kabelführung aber auch so montiert werden, daß die Führungsschenkel und die
Krallen von dem Steg nach oben reichen, d. h. in einer Position, in welcher die Kabelführung 23
gegenüber der veranschaulichten Einbaustellung um 180° gedreht ist.
Der Steg 26 ist bei den veranschaulichten Ausführungsformen mit einer Mittelausnehmung 44
versehen, durch welche gegebenenfalls das freie Ende der Ritzelwelle 14 hindurchragen kann.
Bei entsprechender Bemessung der Ritzelwelle und/oder der Führungsschenkel und Krallen -
z. B. derart, daß die Oberseite der Kabelführung 23 annähernd plan mit Bezug auf die
Oberseite der oberen Begrenzungswand 33 der Führungsschiene 20 liegt - kann der Steg 26
aber auch geschlossen (d. h. ohne Mittelausnehmung 44) ausgebildet sein. Die Kabelführung 23
bildet in einem solchen Fall zugleich eine Abdeckung von Ritzelwelle und/oder Ritzel.
Claims (12)
1. Antriebsvorrichtung für Sonnendächer von Kraftfahrzeugen, bei der zur Übertragung der
Antriebskraft auf mindestens ein verstellbares Dachteil Antriebskabel vorgesehen sind, die
mittels eines Ritzels verstellbar sind, das von Hand oder motorisch angetrieben ist, wobei die
Antriebskabel mindestens im Bereich eines Teils ihrer Längsabmessung in mindestens einem
Führungsteil geführt sind, in das im Bereich des Ritzels eine Kabelführung eingesetzt ist, die
eine im Vergleich zu dem Führungsteil erhöhte Verschleißfestigkeit hat, dadurch
gekennzeichnet, daß die Kabelführung (23 bzw. 23′) in das Führungsteil (Führungsschiene 20)
eingeclipst und mit diesem selbstzentrierend verkrallt ist.
2. Antriebsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Kabelführung (23 bzw.
23′) aus Federstahlblech gefertigt ist.
3. Antriebsvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Kabelführung
(23 bzw. 23′) zwei einander gegenüberliegende, sich in Kabellängsrichtung erstreckende
Führungsschenkel (24 bzw. 25) und zwei zwischen den Antriebskabeln (16 und 17) angeordnete,
einander gegenüberliegende und quer zu den Führungsschenkeln verlaufende Krallen (28 bzw. 29)
zur Fixierung der Kabelführung an dem Führungsteil (Führungsschiene 20) aufweist.
4. Antriebsvorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Krallen (28 und
29) im Querschnitt V-förmig oder umgekehrt V-förmig ausgebildet sind und dabei jeweils
einen Innen- und einen Außenschenkel (30 bzw. 31 bzw. 31′) aufweisen.
5. Antriebsvorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Außenschenkel
(31 bzw. 31′) der Krallen (28 und 29) sich mit ihrem freien Ende (32 bzw. 32′) an einer Innenfläche (34) des
Führungsteils (Führungsschiene 20) abstützen.
6. Antriebsvorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Außenschenkel
(31′) der Krallen (28 und 29) sich gegen den Rand (43) einer die Kabelführung (23′) aufnehmenden
Öffnung (22) des Führungsteils (Führungsschiene 20) federnd anpreßt.
7. Antriebsvorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die freien Enden
(32′) der Außenschenkel (31′) der Krallen (28 und 29) durch die Führungsteil-Öffnung (22)
vorragen.
8. Antriebsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die Kabelführung (23 bzw. 23′) mit Einlaufschrägen (27) für die Antriebskabel (16 und 17)
versehen ist.
9. Antriebsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß das Führungsteil als Führungsschiene (20) mit eingeformten Kabelkanälen
(18 und
19) ausgebildet ist.
10. Antriebsvorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungsschiene
Teil eines Sonnendachrahmens ist.
11. Antriebsvorrichtung nach einem der vohergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß das Führungsteil (Führungsschiene 20) aus Leichtmetall, insbesondere
Aluminium oder einer Aluminiumlegierung, gefertigt ist.
12. Antriebsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß das Führungsteil (Führungsschiene 20) als Strangpreßteil ausgebildet ist.
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