DE4415611A1 - Muskelkraftantrieb für Land-, Wasser- und Luftfahrzeuge mit integrierter Lenkung - Google Patents
Muskelkraftantrieb für Land-, Wasser- und Luftfahrzeuge mit integrierter LenkungInfo
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft einen Muskelkraftantrieb gemäß dem
Oberbegriff des Patentanspruches 1.
Die Erfindung bezieht sich somit auf einen Antrieb für muskelkraft
betriebene Fahrzeuge zu Lande, zu Wasser oder in der Luft, sowie für
stationäre Sportgeräte zur Körperertüchtigung. Sie bezieht sich
insbesondere auf Fahrräder.
Es sind unterschiedliche Vorschläge bekannt geworden, um die
Muskulatur eines Fahrers oder mehrerer Fahrer zum Antrieb eines
Fahrzeuges auszunutzen, um die Arbeitsleistung zu optimieren, die
Verletzungsgefahr zu minimieren und die Ermüdung möglichst gering
zu halten.
So ist es bei dem gattungsgemäßen Stand der Technik nach der DE-OS
37 37 294 bekannt, Fußpedale mit einem Seilzug zu verbinden, deren
Bewegung über Freiläufe auf das Hinterrad übertragen wird. Gleichzeitig
sind aber die Pedale mit der Lenkung verbunden, so daß zum Antrieb
eine gleichzeitige und gleichsinnige Bewegung der Arme und Beine
notwendig sind und die Lenkung in nachteiliger Weise beeinflußt wird.
Außerdem ist diese Ausführung eines Muskelkraftantriebes wegen der
Menge der Antriebe und ihrer Wechselwirkungen wenig geeignet,
mehrere Fahrer zur Antriebsleistung einzusetzen, wie es beim
Fahrradtandem oder den Rudersportbooten mit mehreren Rudersitzen
geschieht.
Aus der DE-PS 88 425 ist ein Fahrradantrieb bekannt, dessen Fahrersitz
um einen tiefliegenden Punkt des Rahmens in Längsrichtung schwenkbar
gelagert ist. Die Schwenkbewegung wird über eine Kette und Freiläufe
auf das Hinterrad übertragen. Zur Arbeitsleistung muß sich der Fahrer
angurten und die Hände und Füße auf Teile des Rahmens abstützen.
Durch Ziehen der Arme wird der Oberkörper und damit die angegurtete
Sitzlehne nach vorne bewegt, wobei der Sitz durch die Gurte
mitgenommen wird. Beim Zurückschwenken wird diese Bewegung
durch Strecken der Beine unterstützt. Es werden bei diesem Antrieb
überwiegend die Arme des Fahrers beansprucht.
Bei einem anderen Sitzantrieb nach US-PS 3979135 wird der Fahrersitz
in Längsrichtung auf einer bogenförmigen Bahn geführt. Der Fahrer
bewegt den Sitz, indem er sich auf rahmenfesten Lagerpunkten mit den
Händen und Füßen abstützt und durch Strecken der Beine und Arme den
Sitz bewegt. Der Sitz ist durch einen Kettenzug und ein Freilaufsystem
mit dem Antriebsrad, das hinten liegt, verbunden.
Bei einem Antrieb nach WO 91/08943 sind mindestens 2 Antriebe über
Freiläufe auf eine senkrechte Achse geleitet. Bis auf den Sitzantrieb
weisen alle Antriebe für die Extremitäten und die Schultern eine Führung
auf einer Kreisbahn aus. Infolge der mindestens zwei kombinierten
Antriebe ist dieser Antrieb technisch aufwendig und behindert den Fahrer
beim Ein- und Aussteigen. Bei einem Unfall könnten durch die
zahlreichen Stangen und Antriebsmittel leicht Verletzungen entstehen.
Weitere bekannte Muskelantriebe werden im Folgenden beschrieben und
ihre Vorteile und Nachteile diskutiert.
Für Muskelkraftantriebe wird bei Land-, Wasser- und Luftfahrzeugen
heute hauptsächlich der Tretkurbelantrieb verwendet (Zweirad mit
Fußtretkurbel oder Tretrad mit zusätzlicher Handkurbel, Wassertretrad,
Muskelkraftflugzeug "Gossamer Albatros"). Bei diesem Antrieb werden
zwei um 180 Grad versetzte Kurbeln durch beide Füße und/oder beide
Hände gedreht und die Drehbewegung vom damit verbundenen
Kurbelrad über eine geschlossene Rollenkette auf ein Antriebsritzel
übertragen.
Bei der aufrechten Stellung des Körpers wird auf diese Weise eine dem
Laufen anatomisch ähnliche Bewegung der Füße und Beine in eine
Drehbewegung eines antreibenden Rades gewandelt. Dabei werden aber
die folgenden Nachteile in Kauf genommen:
- 1. Das maximale Drehmoment am Kurbelrad ist durch das Körpergewicht von etwa 75 kg und dem Tretkurbelradius nach oben begrenzt.
- 2. Der wirksame Weg bei einer Kurbelumdrehung beträgt nur 1/π des Kreisumfanges der Drehbewegung der Füße, weil nur die Abwärtsbewegung jeweils eines Fußes zum Antrieb beiträgt und die Bewegung im unteren, oberen und rückwärtigen Teil des Kurbelkreises antriebsunwirksam bleiben.
- 3. Durch die 180 Grad phasenverschobene Drehbewegung der beiden Füße (Hände) ist das Hüftgelenk (Schultergelenk) der fixe Lagerpunkt und der Arbeitshub damit auf maximal 50 cm beschränkt. Aus gleichem Grunde bewegt sich auch immer nur höchstens ein Fuß (Hand) in Arbeitsrichtung. Die Rumpfmuskulatur wird deshalb nur begrenzt mit zur Arbeit eingesetzt. Bei Bewegungseinschränkung eines Beines kann der Tretkurbelmechanismus nur noch mit Hilfsmitteln bedient werden: Das gesunde Bein muß dann mit einem Pedalschuh das Pedal wieder hochziehen. Die phasenverschobene Drehbewegung der Beine bewirkt außerdem eine Pendelbewegung des einspurigen Fahrzeuges, die durch entsprechende Lenkbewegungen ausgeglichen werden muß.
- 4. Die Brustkorb- und Zwerchfellatmung wird wegen der starren Haltung von Armen und Körper vom Bewegungsablauf nicht unterstützt.
- 5. Die wirksame Fläche für den Luftwiderstand hängt von der Körperhöhe und -breite ab und beträgt für den Normalmenschen etwa 0,4 qm.
- 6. Der Luftwiderstandsbeiwert cw beim senkrecht stehenden Fahrer beträgt etwa 0.88 und ist wesentlich höher als für einen spindelförmigen Körper.
Die vom Normalmenschen auf dem Fahrrad erzielbare Dauerleistung ist
deshalb wegen 5 und 6 bei etwa 30 km/h gleich der Leistung der
Luftreibungskräfte die am Körper und Fahrzeug angreifen.
- 7. Die Länge der Beinknochen vom Hüftgelenk bis zu den Fußspitzen bestimmt den optimalen Abstand des Tretkurbelmittelpunktes vom Sattelpunkt. Deshalb können Kinder noch nicht mit Erwachsenenfahrrädern fahren, weil sie die Pedale nicht erreichen. Insbesondere muß für jeden Fahrer die Sattelhöhe individuell angepaßt werden.
- 8. Beim Fahrradtandem mit zwei oder N-Fahrern werden beim Tretkurbelantrieb immer N-Tretkurbeln, N geschlossene Ketten und N+1 Ritzel (N große Kettenräder und 1 Antriebsritzel) benötigt. Der mehrsträngige Kettenantrieb ist an sich störanfälliger und mit erhöhtem Verschleiß behaftet als ein einsträngiger Kettenantrieb. Wegen der starren mechanischen Kopplung der einzelnen Kettenläufe kann sich ein einzelner Fahrer nur ausruhen, wenn er die Füße von den Pedalen nimmt und auf feste Fußrasten am Rahmen abstützen kann. Eine Ankoppelung der einzelnen Tretkurbeln an die Kettenläufe über ein Frontfreilaufsystem wie zum Beispiel von der Firma Shimano ausgeführt, ermöglicht zwar dem einzelnen Fahrer sich unabhängig von den anderen auszuruhen, erfordert aber nach wie vor nach N-Kettenläufe und N-Kettenritzel.
Der bekannte Ruderantrieb für Rudersportboote besteht aus einer mit
dem Boot fest verbundenen geneigten Fußplatte mit Fußriemen zur
Fixierung der Füße, einem Gesäßwagen geführt auf 4 Rollen in zwei
U-förmigen Schienen und einem oder zwei Hebeln mit Ruderblättern am
äußeren Hebelarm und Handgriffen am inneren Hebelarm. Die Hände
führen eine hin- und hergehende Bewegung aus, die etwa eine Ellipse
auf einer Kugelfläche beschreiben. Der Fahrer sitzt mit dem Rücken zur
Fahrtrichtung. Bei Beginn der ziehenden Bewegung der Hände wird das
Ruderblatt durch Drehung des Ruderschaftes in der drehbaren Dolle
senkrecht gestellt und in das Wasser getaucht, so daß es dort in Richtung
der Bootsachse einen hohen Widerstandsbeiwert hat. Am inneren Ende
des Ruderhebels greifen die Hände an und das Boot wird von den Füßen
unter Arbeitsleistung der Bein- Körper- und Armmuskeln nach vorn
getrieben. Der Impuls der mit dem Ruderblatt nach hinten bewegten
Wassermenge wird entsprechend dem Prinzip Actio gleich Reactio als
Vorwärtsimpuls auf das Boot übertragen. Zu Beginn der zurückholenden
Bewegung werden die Ruderblätter aus dem Wasser gehoben und
waagerecht gestellt, so daß die Blattbewegung nach vorn mit geringem
Luftwiderstand behaftet ist.
Ein Vorteil beim Rollsitzrudern gegenüber anderen Antriebsformen
besteht darin, daß die Bein-, Rumpf- und Armmuskeln beider Seiten
zusammen und gleichsinnig eingesetzt werden. Ein zweiter Vorteil
besteht darin, daß der parasitäre Energieaufwand für die
Aufrechterhaltung der sitzenden Position geringer als für das Stehen
(Zweirad) oder Knieen (Kanu) ist. Ein weiterer Vorteil des
Rollsitzruderns zum Beispiel gegenüber dem Wassertretkurbelrad mit
senkrechter Körperhaltung ist die hockende Körperhaltung, die einen
niedrigen Luftwiderstand zur Folge hat. Außerdem wird durch die
gleichzeitige Bewegung der Extremitätenpaare die Zwerchfell- und
Brustkorbatmung unterstützt.
Als Nachteile des Ruderantriebes mit drehbaren Dollen und Rollsitz sind
aber zu nennen:
- 1. Die hin- und zurückgehende Bewegung der Arme ist keine rein lineare Bewegung sondern näherungsweise eine Ellipse auf einer Kugelfläche. Die Führung auf dieser Ellipse muß durch Körperkräfte geleistet werden.
- 2. Die Ruder müssen pro Arbeitsperiode zweimal um ihre Achse gedreht werden und besonders während des Arbeitshubes im Wasser gegen Störkräfte von Wellen und Boot senkrecht gehalten werden.
- 3. Beim Skullen müssen die Ruder höhenversetzt gezogen werden, um das Einklemmen der Daumen oder Verklemmen der Hebelenden zu verhindern.
- 4. Beim Riemen erfolgt der Zug einseitig mit entsprechend negativen Auswirkungen auf die Kraftentfaltung und Körperhaltung.
- 5. Der Ruderer sitzt mit dem Rücken in Fahrtrichtung und kann das Fahrzeug daher nur über Spiegel steuern oder ist auf einen Steuermann angewiesen, der in Fahrtrichtung sitzt und die Lenkung bedient.
- 6. Der Rollsitz kann zum Beispiel bei starkem Wellengang aus der Bahnführung springen, weil nach oben keine Bahnführung besteht.
- 7. Die Hebelübersetzung der Ruder durch die beweglichen Dollen ist fest. Größere Übersetzungen mit längeren Rudern führen zu schweren Ruderhebeln mit daraus folgenden parasitären Führungskräften, die nicht dem Vortrieb dienen. Während der Fahrt variable Übersetzungen sind bis jetzt nicht bekannt.
- 8. Bei ungleichmäßiger Kraftausübung auf die Ruderblattpaare beim Skullen oder durch unterschiedliche Körperkräfte der Ruderer beim Riemen wird durch ungleiche Drehmomente auf beiden Seiten die Lenkung des Bootes beeinflußt.
- 9. Bei Ruderantrieben mit mehreren Fahrern müssen alle Ruderer die Ruderbewegungen gleichzeitig ausführen, weil ein Ruderer, der sich ausruhen will, die Bewegungen der Anderen stört. Ein Ausruhen einzelner Ruderer während der Fahrt ist deshalb nur möglich, wenn durch Hochhalten der Ruderblätter die Bewegung der anderen Ruder nicht gestört wird. Die dazu notwendige Niederhaltung der Ruderhebel ist unbequem und erfordert ebenfalls Kraft.
Für Kriegsversehrte, die ein oder zwei Beine verloren hatten, wurden
3-Rad-Fahrzeuge gebaut, die auf jeder Seite einen beweglichen
Handhebel mit Griff aufwiesen, der über ein Pleuel auf eines oder beide
Hinterräder wirkte und diese in Drehung versetzte. Die Handhebel
wurden mit der Kraft der Arme betätigt und die Körpermuskeln blieben
weitgehend in Ruhe. Dieser Antrieb hat sich für Sportfahrzeuge nicht
durchgesetzt, weil nur die Arbeit der Arme und Hände zum Vortrieb
benutzt wird.
Alle vorbeschriebenen Antriebe haben den Nachteil, daß entweder nur
einzelne Körperteile zum Antrieb eingesetzt werden, oder daß die Arbeit
der einzelnen Körperteile über jeweils verschieden Teilantriebe über eine
Anzahl von Differentialen und Freiläufen auf eine Antriebsachse geführt
werden, die dann erst ein Laufrad antreibt. Oder die Vervielfachung der
Antriebskräfte durch mehrere arbeitsleistende Fahrer ist wegen der
komplexen Antriebe nur mit erhöhtem mechanischen Aufwand möglich.
Demgegenüber liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, einen Antrieb
zu schaffen, bei dem
- 1. die Bewegung möglichst vieler Muskelpaargruppen des Körpers und der Extremitäten zum Antrieb eingesetzt werden können, ähnlich der Bewegung beim Antrieb von Rudersportbooten mit Rollsitz und drehbaren Dollen.
- 2. Gleichzeitig soll die Lenkung des Fahrzeuges ohne Beeinflussung durch die Antriebsbewegungen in einfacher Weise möglich sein und der Fahrer in Fahrtrichtung sitzen und damit auch nach vorn sehen können.
- 3. Außerdem soll durch Hintereinandersetzen von mehreren Antrieben, ähnlich wie beim Fahrrad-Tandem oder bei den Rudersportbooten mit mehreren Rudersitzen die Antriebsleistung in einfacher Weise vervielfacht werden können.
- 4. Diese drei vorbenannten Aufgaben des Antriebes sollen mit einer möglichst kleinen Zahl von Funktionsgruppen durchgeführt werden und die bereits bekannten Kraftwandler wie Mehrgangnaben und Kettenschaltungen sollen in einfacher Weise einsetzbar sein.
Der Stand der Technik des Zweiradantriebes wird deshalb in den
folgenden Punkten vorausgesetzt
- 1. die vorwärtsgehende Bewegung einer Rollenkette, eines Zahnriemens oder eines Seilzuges wird durch ein Ritzel in die Drehbewegung eines wesentlich größeren Laufrades und damit in eine stark übersetzte, vorwärtsgerichtete Bewegung der Achse und damit des Fahrzeuges gewandelt.
- 2. Die heute üblichen Vorrichtungen wie Kettenschaltung mit oder ohne Freilauf, Nabenschaltung mit oder ohne Freilauf und mit oder ohne Rücktrittbremse.
Die Erfindungsaufgabe wird bei dem gattungsgemäßen Antrieb durch die
kennzeichnenden Merkmale des Anspruches 1 sowie durch die
Merkmale der Unteransprüche gelöst. Auf diese Weise wird ein
Antriebssystem geschaffen, welches möglichst viele Muskelpaargruppen
des Fahrers ausnützt und gleichzeitig die Möglichkeit bietet, einzelne
Muskelgruppen je nach Wunsch zum Arbeitseinsatz zu bringen oder
auszuruhen.
So werden beim Verbleiben des Gesäßes auf dem festen Sitz und einem
festem Handpaarlager zunächst nur die Beinmuskelpaare eingesetzt.
Nach Willen des Fahrers kann er aber auch das Gesäß vom Sitz heben
und mit dem ganzen Körper durch Anbeugen der Arme unter der
Lenkstange hindurch nach vorn schwingen und auf diese Weise mehr
Körpermuskelpaare zum Einsatz bringen.
Es kann aber auch bei festem Fuß- und Gesäßlager ein
Handantriebswagen bewegt werden, der mit einem Kettenstrang fest
verbunden ist. Bei dieser Anordnung werden Arm- und Körpermuskeln
zur Arbeitsleistung herangezogen. Diese Anordnung ist deshalb
besonders geeignet, um querschnittsgelähmten Fahrern ein zügiges
Fahren mit den verbleibenden Muskelgruppen des Körpers und der Arme
zu ermöglichen.
Zum Antrieb ist es vorteilhaft, jeweils Muskelpaare gleichsinnig und
gleichzeitig einzusetzen. Bei einseitig Körperbehinderten können aber
auch die verbleibenden linken oder rechten Muskelgruppen allein zum
Antrieb verwendet werden, ohne daß weitere Vorrichtungen zu Hilfe
genommen werden müßten.
Die Lenkung wird vorteilhafterweise von dem Körperteil bewirkt, das
am Rahmen fest angreift. Auf diese Weise kann die Erzeugung der
Lenkkräfte ohne Störung durch die Antriebskräfte erfolgen. Bei festem
Lager des Handpaares kann die Handlagerung zum Beispiel in bekannter
Weise als Lenkstange mit annähernd senkrechter Achse ausgeführt
werden und die Lenkkräfte durch Seilzüge oder Stoßstangen auf das
gelenkte Rad oder die Steuerfläche des Fahrzeuge bei Luft- und
Wasserfahrzeugen übertragen werden.
Bei festem Fußpaarlager kann die Winkelstellung des Fußpedales auf die
Lenkachse durch Seilzüge oder direkt übertragen werden.
Bei festem Gesäßlager kann die Winkelstellung des um eine senkrechte
Achse drehbar gelagerten Sitzes auf die Lenkachse übertragen werden.
Die sitzende Position mit den vorgestreckten oder angewinkelten Beinen
ergibt eine geringere Luftwiderstandsfläche als die stehende.
Außerdem kann in einfacher Weise die Antriebskraft durch mehrere
hintereinandergesetzte Fahrer vergrößert werden, ohne daß der bauliche
Aufwand wesentlich größer als beim Einzelantrieb ist. So können bei
mehreren Fahrern die Antriebswagen auf der gleichen Bahn geführt
werden und alle Antriebswagen mit demselben Seilzug verbunden
werden, der die Rollenkette des Antriebsritzels in Arbeitsrichtung zieht
oder alle Antriebswagen werden mit der einzigen Rollenkette fest
verbunden.
Die Antriebsnabe und das rückführende Kettenrad können vertauscht
werden, so daß sowohl die hintere als auch die vordere Achse angetrieben
werden können.
Entsprechend dem Achsabstand der beiden Ritzel können so hin- und
hergehende lineare Bewegungen beliebiger Spannweite in die
Drehbewegung eines Antriebsrades gewandelt werden. Weil die
Spannweite nicht vorgegeben ist, können Fahrer aller Größen einen
Antrieb benutzen, der für die größte Körperlänge konstruiert ist.
Insbesondere können Kinder auch schon Antriebe für Erwachsene ohne
weitere Einstellungen benutzen.
Die maximale Kraftausübung auf den Antrieb wird nur durch die
Muskelkraft und die Festigkeit der Antriebskonstruktion bestimmt und
nicht durch die Schwerkraft wie beim Fahrrad mit stehendem Fahrer über
der Tretkurbel.
Der Fahrer sitzt in Fahrtrichtung.
Der Antrieb wird durch Störkräfte des Tragemediums (Boden, Wasser
oder Luft) nicht in seiner Funktion gestört.
Die Fuß-, Bein-, Rumpf- Arm- und Handmuskeln werden zusammen
und in symmetrischer Weise zur Antriebsleistung eingesetzt. Dadurch
sind entweder höhere Leistungen zu erzielen oder die Antriebsleistung
wird besser auf die einzelnen Muskelgruppen verteilt. Durch die
symmetrische Bewegung der Arme und des Rumpfes wird die Brustkorb-
und Zwerchfellatmung angeregt.
Vorteilhafte Weiterbildungen des Antriebes enthalten die
Unteransprüche.
So wird z. B. nach Anspruch 2 die Bewegung des Körpers nach vorn
durch einen zusätzlichen frei beweglichen Gesäßwagen unterstützt und
geführt. Auf diese Weise werden keine parasitären Kräfte für die Haltung
des Körpers zwischen Fußantrieb und Handlagerpunkt verbraucht.
Weiterhin laufen nach Anspruch 3 Antriebswagen und Gesäßwagen auf
den gleichen Bahnen, so daß der bauliche Aufwand für die
Bahnführungen zweier Wagen nicht wesentlich vergrößert wird. Beim
Mehrfahrerantrieb kann jeder Gesäßwagen gleichzeitig die Fußpedale
des dahinter sitzenden Fahrers aufnehmen, so daß die Anzahl der
Rollwagen bei N-Fahrern nur N+1 beträgt.
Anspruch 5 beschreibt eine Ausführung der Bahnführung des
Pedalwagens und gegebenenfalls des Gesäßwagens durch 4 Bahnen und
jeweils mindestens 6 Rollen für jeden Wagen. Diese Bahnführung
erfordert nicht die Wirkung der Schwerkraft und gewährleistet die
Bahnführung auch dann, wenn Störkräfte wie Zentrifugalkraft in der
Kurve, Beschleunigungskräfte durch Bodenunebenheiten o. ä. auf die
Rollwagen von unten oder von der Seite einwirken.
Im Anspruch 6 wird anstatt der festen Verbindung zwischen
Antriebswagen und Rollenkette eine gefederte Sperrklinke eingeführt.
Damit ist der Freilauf in der Antriebsnabe nicht mehr notwendig und es
können auch Antriebsnaben mit Rücktrittbremse verwendet werden.
Somit sind alle im Handel erhältlichen Ketten- und Nabenschaltungen
einsetzbar. Beim Mehrfahrerantrieb brauchen sich die Fahrer nicht mehr
gleichzeitig in Arbeitsrichtung bewegen, sondern können unabhängig
voneinander ihre Bewegungen ausführen.
Nach Anspruch 7 wird die Bahnführung in etwa horizontal ausgeführt.
Daraus folgt eine hockende bzw. liegende Körperstellung, deren
Luftwiderstandsbeiwert und deren dem Wind entgegengestellte Fläche
kleiner als im Stehen ist. Das Fahrzeug ist deshalb leichter durch ein
Gehäuse in windschnittige Form zu bringen.
Nach Anspruch 8 werden Fuß- und Gesäßwagen auf nach vorn
ansteigender Bahn geführt. Die Arbeitsbewegung nach vorn erfolgt
deshalb zusätzlich zum Antriebswiderstand auch gegen die Schwerkraft.
Die gespeicherte potentielle Energie des Fahrers wird deshalb bei der
zurückgehenden Bewegung gemäß dem Prinzip Actio-Reactio in
Bewegungsenergie des Fahrzeuges umgesetzt und unterstützt die
Rückkehrbewegung. Außerdem kehren die Rollwagen ohne Fahrer von
allein in die Ausgangsposition an hinteren Ende der Bahn zurück.
Nach Anspruch 9 wird die Kraftübertragung zwischen Antriebswagen
und Rollenkette durch ein in die Kette eingreifendes Ritzel bewirkt,
dessen Freilauf oder Blockieren durch die Winkelstellung der Pedale
gesteuert wird. Dadurch kann der Fahrer an jeder Stelle der
Bahnbewegung vom Antrieb in den Freilauf oder sogar in eine
rückwärtige Bewegung mit Betätigung der Rücktrittbremse übergehen.
Bei mehreren Fahrern können die Fahrer unabhängig voneinander
ausruhen ohne die Arbeitsbewegung der anderen Fahrer zu stören.
Nach Anspruch 10 wird die Bahnführung auf einem zentralen
Längsträger ausgeführt. Auf diese Weise kann ein Landfahrzeug als
einspuriges Zweirad in platzsparender Weise ausgeführt werden, weil die
handelsüblichen Laufräder mit Antriebsnaben von etwa 120 mm Breite
in den Raum zwischen dem linken und rechten Pedal des
Antriebswagens passen.
Nach Anspruch 11 greifen sowohl in den oberen hingehenden als auch
in den unteren zurückgehenden Kettenstrang jeweils zwei gesteuerte
Ritzel ein, so daß unabhängig von der Bewegung des Antriebswagens die
Kette immer in der gleichen Richtung bewegt wird. Damit fallen weitere
Einschränkungen in der Benutzung von handelsüblichen Antriebsnaben
weg. Ähnlich wie bei Anspruch 8 kann bei mehreren Fahrern jeder Fahrer
sich unabhängig von den anderen aus der Antriebsleistung ausklinken.
Nach Anspruch 12 wird eine offene Kette verwendet, die mit einer Feder
am Rahmen befestigt ist und mit dem anderen Ende mit dem
Antriebswagen verbunden ist. Ähnlich wie nach Anspruch 5 wird damit
ein Teil der Antriebsenergie gespeichert und unterstützt dann die
zurückgehende Bewegung der Antriebswagen.
Nach Anspruch 13 werden beide Ritzel der geschlossenen Rollenkette
mit Naben versehen, deren Freiläufe gegensinnig zur Wirkung kommen.
Damit kann mit einer festen Verbindung zwischen Kette und
Antriebswagen sowohl die hin- als auch die zurückgehende Bewegung
an den zwei Antriebsnaben zur Fortbewegung genutzt werden.
Gemäß Anspruch 14 können zur Führung auf der Bahn auch vier
Linearkugellager Verwendung finden. Diese führen die Muskelkräfte
nicht nur auf acht beweglichen Punkten wie bei der Rollenführung
sondern auf der ganzen Länge der Kugelbahnen der Linearkugellager.
Störende Momente infolge Unebenheiten des Fahrweges oder infolge der
asymmetrischen Zugmittelanbindung des Antriebswagens werden
dadurch von der Bahnführung verschleißärmer aufgenommen.
In weiterer Vereinfachung der Bahnführung werden die Bahnen so auf
dem Träger angeordnet, daß ein Wagen nur mehr durch vier
V-Nuten-Rollen mit senkrechter Achse gelagert werden kann. Die beiden
Flanken der V-Nuten schon einer Rolle gewährleisten auf diese Weise
einerseits die Führung gegen die Schwerkraft als auch Führung gegen
Störkräfte des Weges die durch Schlaglöcher o. ä. hervorgerufen werden.
Die symmetrische Anordnung der Bahnen oben auf einem kreisförmigen
oder ovalen Rohr mit einem Winkel von etwa 60 Grad zur senkrechten
Symmetrieebene hat die folgenden Vorteile: Das Trägerrohr weist auf
Grund seiner Form die höchste Steifigkeit gegenüber
Biegebeanspruchungen und Torsionen auf. Die Rollwagen können
oberhalb des Trägerrohres frei in Längsrichtung bewegt werden,
nehmen andererseits aber alle Kräfte quer zur Längsachse und alle
Drehmomente auf und leiten sie in das Trägerrohr ein, wo sie
antriebsunwirksam bleiben.
Im Anspruch 16 wird durch die Verwendung von nur mehr zwei
Linearkugellagern die gleiche vorteilhafte Bahnführung wie nach
Anspruch 15 erreicht. Der zusätzliche Vorteil ist wieder wie schon bei
Anspruch 14 die bessere Verteilung der Krafteinleitung zwischen Wagen
und Bahn auf viele Lagerkugeln.
Durch die Erfindung wird somit ein muskelkraftbetriebener Antrieb für
Fahrzeuge aller Art und in allen Medien geschaffen. Durch das
Zusammenwirken der einzelnen Muskelpaargruppen auf einen einzigen
Antrieb ist eine optimale Ausnutzung der vorhandenen Muskelkräfte
möglich. Dadurch kann gegenüber dem Stand der Technik eine
wesentlich höhere Gesamtleistung erbracht werden. Es ist aber auch
möglich, durch Ausnutzung nur einzelner Muskelpaargruppen oder
beliebig kombinierter Muskelpaargruppen die anderen ruhen zu lassen.
Dadurch kann die Fahrdauer wesentlich verlängert werden, wenn zum
Beispiel einzelne Muskelgruppen bereits ermüdet sind, andere aber noch
leistungsfähig sind.
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, daß Körperbehinderte den
Antrieb nutzen können, solange nur eine Muskelgruppe des Körpers oder
der Extremitäten zur Arbeitsleistung herangezogen werden kann.
Der Antrieb kann auch bei Wasserfahrzeugen Anwendung finden, wenn
die Drehbewegung der Antriebsnabe in bekannter Weise durch ein
Wasserrad oder eine Kegelradübersetzung auf einen Propeller übertragen
wird. Damit sind nun Sportboote möglich, die wie jetzt üblich ein, zwei,
vier oder acht Sportler auf einem Fahrzeug zur gemeinsamen
Arbeitsleistung einsetzen. Wegen der höheren Effizienz des Antriebes
sind damit höhere Geschwindigkeiten erzielbar.
Bei Luftfahrzeugen kann der neue Antrieb ebenfalls Anwendung finden,
indem die Drehung der Antriebsnabe durch ein Kegelradgetriebe auf eine
in Längsrichtung verlaufende Achse übertragen wird, auf der ein
Propeller Vortriebskraft in der Luft erzeugt. Die höhere Effizienz des
neuen Antriebes gegenüber dem bis jetzt verwendeten Tretkurbelantrieb
für Luftfahrzeuge führt damit zu längerer Flugdauer beim Einzelfahrer.
Die bis jetzt beschränkte Nutzung des Muskelkraftflugzeuges auf wenige
gut trainierte Hochleistungssportler wird damit einer größeren Zahl von
Sportlern möglich. Die Möglichkeit des Antriebes durch zwei oder mehr
Sportler erhöht einerseits die Sicherheit des Fluges durch die Redundanz
von mehreren Antriebsquellen und erhöht andererseits die Dauer des
Fluges gegenüber einem Einzelflieger.
In bekannter Weise kann der Antrieb auch in einem Trainingsgerät zur
Körperertüchtigung verwendet werden.
Ausführungsbeispiele der Erfindung werden an Hand der Fig. 1 bis
10 im Folgenden beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1: Ansicht des Antriebes von oben,
Fig. 2: Querschnitt auf der Höhe des Pedalwagens,
Fig. 3: Ansicht von der Seite,
Fig. 4: Seitenansicht zu Beginn eines Arbeitshubes,
Fig. 5: Seitenansicht am Ende eines Arbeitshubes,
Fig. 6: gesteuerte Kettenmitnahme durch Reibkupplung,
Fig. 7: Querschnitt durch einen Antrieb mit Zentralträger,
Fig. 8: Querschnitt durch einen Antrieb mit nur zwei Paar Laufrollen,
Fig. 9: Seitenansicht eines Antriebes mit Zentralträger,
Fig. 10. Draufsicht eines Antriebes mit Zentralträger.
In den Figuren ist ein Muskelkraftantrieb für Fahrzeuge mit Sitz und
Rahmen dargestellt, bei welchem Bewegungen des Fahrers mittels hin-
und hergehender Elemente und einem in einer Richtung ziehenden
Ketten- oder Riemenantrieb mit Ritzel über einen Freilauf auf eine
Antriebsachse übertragen werden. Wesentlich ist dabei, daß der Sitz (17)
ortsfest oder beweglich auf dem Rahmen (16) des Fahrzeuges befestigt
ist und daß für ein oder beide Extremitätenpaare (12, 14) des Fahrers je
ein auf einer festen Bahn (1) des Rahmens (16) geführter und durch das
jeweilige Extremitätenpaar (14, 12) aus einer Ausgangsposition (Fig. 4)
gegenüber dem Sitz (10, 17) hin- und herschiebbarer Antriebswagen (4)
vorhanden ist. Weiterhin ist der Antriebswagen (4) mittel- oder
unmittelbar mit der Kette oder dem Riemen (6) verbunden, wobei die
Druckkräfte des oder der Extremitätenpaare (12, 14) durch Bewegen des
Antriebswagens (4) und einer Richtung mittels des Kettentriebes (6) auf
das Ritzel (7) übertragbar sind. Zusätzlich ist der Antriebswagen (4)
zusammen mit der Kette (6) durch den Freilauf (20) wieder in die
Ausgangsposition (4) rückbewegbar.
So wurde in einem ausgeführten Beispiel aus Standardteilen ein
Rechteckrahmen gebaut, an dessen in Fahrtrichtung liegenden inneren
Längsseiten jeweils eine geschliffene Welle 1 (in Fig. 1) befestigt ist,
deren Länge näherungsweise der Körpergröße des Normalmenschen
entspricht. Das Fahrzeug ist in bekannter Weise als Dreirad ausgebildet
mit gesteuertem Vorderrad und zwei spurfesten Hinterrädern.
Auf den Wellen 1 laufen der Antriebswagen 4, auf den die Füße ruhen
und der Gesäßwagen 10. Auf jeder Seite der Wagen befindet sich eine
senkrechte Platte 3 (in Fig. 2) mit insgesamt vier V-Nuten-Rollen 2 deren
Achsen waagerecht liegen und mit der Platte verbunden sind. Jeweils
zwei Rollen befinden sich über der Welle und jeweils zwei darunter und
umfassen so die Längswelle 1 vermittels ihrer V-Nuten. Der
Längsabstand der zwei Rollenpaare ist so gewählt, daß nach den Regeln
des Maschinenbaus alle Kräfte und Momente senkrecht zur Wellenachse
aufgenommen werden. Durch diese vier Rollen ist jede Wagenseite
linear zwangsgeführt und kann nur eine lineare Vor- oder
Rückwärtsbewegung ausführen. Durch die Kombination von zwei
parallelen Wellen in horizontalem Abstand an den inneren Längsseiten
des Rahmens und der festen Verbindung der beiden Rollenplatten durch
den Wagen werden auch noch verbleibende Drehmomente um die
Längsachse aufgenommen (Fig. 3).
Der vordere Pedalwagen besitzt ein großes oder zwei kleine Pedale (5)
deren Achsen aber fest verbunden sind zur Aufnahme der beiden Füße
in einem veränderlichem Winkel bezüglich der Vortriebsrichtung. Der
Fahrer sitzt auf einem festen Sitz oder frei beweglichen Gesäßwagen 10
und ergreift mit den Händen die beiden Enden einer Lenkstange 9 deren
Lager fest mit dem Rahmen, an dem die Bahnführung sitzt, verbunden
ist.
In einer erfindungsgemäßen Ausführung nach Anspruch 1 wird der
Fußantriebswagen durch eine Stange 11 mit einer Rollenkette 6
verbunden, die unterhalb des linken Rahmenteils verläuft. Diese
Rollenkette läuft hinten über das Ritzel 7 einer handelsüblichen
Antriebsnabe mit Freilauf und wird dann in bekannter Weise zu einem
vorderen Kettenrad 8 geführt, daß hier aber nur die Rückführung der
Kette zum Antriebswagen bewirkt. Bei Vorwärtsbewegung der Füße
treibt die Kette das hintere linke Rad in Vorwärtsrichtung an und der
Freilauf ermöglicht eine kraftarme Zurückbewegung der Rollenkette in
die Ausgangsposition.
Der Fahrer kann aus der sitzenden gekrümmten Körperposition mit
gestreckten Armen und angezogenen Beinen durch Anwinkeln der
Arme, Strecken des Körpers und Strecken der Beine mit den Füßen
einen Arbeitshub von etwa 1 Meter und größer erzielen (Fig. 4 und 5).
Zusätzlich zur Erfindung gemäß Anspruch 1 können die vordere und
hintere Nabe mit gegensinnigen Freiläufen versehen werden, so das Hin-
und Zurückbewegung als Arbeitshub wirken und die Antriebsleistung
auf beiden Ritzelachsen ausgekoppelt werden kann. Bei einem
Landfahrzeug muß lediglich ein Umkehrgetriebe die rückwärtsgehende
Drehung des vorderen Ritzels in die vorwärtstreibende Drehung wandeln.
Mit dieser Anordnung wird Arbeit beim Stoßen und Zurückziehen des
Laufwagens geleistet. Damit werden noch mehr Muskeln zur Arbeit
herangezogen oder die Arbeitsleistung noch besser verteilt.
Ein Nachteil dieser Ausführung ist, daß sich der Freilauf in der
Antriebsachse befinden muß, weil die Kette eine hin- und zurückgehende
Bewegung ausführt und die zurückgehende Bewegung an jeweils einer
Nabe antriebsunwirksam bleiben muß. Beim Zurückrollen des
Fahrzeuges zieht so das angetriebene Rad die Kette und damit den
Pedalwagen nach hinten. Beim Anstoßen des Pedalwagens am hinteren
Wellenende blockiert dieser damit das Zurückrollen. Dies ist hinderlich
beim Rangieren des Fahrzeuges.
Die folgende Konstruktion des Freilaufes hat diesen Nachteil nicht:
Am Antriebswagen befindet sich ein drehbares Ritzel, über das der obere
Kettenstrang geführt wird (Fig. 6). Bei der Vorwärtsbewegung des
Antriebswagens wird durch einen von der Winkelstellung des Fußbrettes
gesteuerten Hebel die Ritzeldrehung gesperrt und bei der Rückbewegung
wieder freigegeben. Zum besseren Kraftschluß kann das gesteuerte Ritzel
durch ein zweites freies Ritzel ergänzt werden, daß die Kette über einen
größeren Umfang des gesteuerten Ritzels zwingt und damit besseren
Formschluß bewirkt. Damit können auch Antriebsnaben mit
Rücktrittbremse Verwendung finden und die Rücktrittbremse kann durch
die Fußwinkelstellung beim Zurückziehen betätigt werden.
Werden zwei dieser vom Pedal gesteuerten Ritzel am oberen und unteren
Kettenteil angebracht, so wird die Kette bei der Vorwärts- und
Rückwärtsbewegung des Antriebswagens eine immer gleichsinnige
Drehung des Antriebsritzels bewirken und es ist nur eine Antriebsnabe
nötig, um die hin und hergehende Bewegung des Antriebswagens zum
Vortrieb auszunutzen.
Die beschriebene Ausführung mit den Schienen innerhalb eines
Rechteckrahmens führt zu einer Breite des Antriebes von mindestens 25
cm, weil der Antriebswagen zwischen den beiden außenliegenden
Rollenplatten die Füße aufnehmen muß. Bei einspurigen Zweirädern
kann dieser Antrieb gegebenenfalls die zweckmäßigste Art der
Radanordnung behindern. Eine schmalere Anordnung wird im
Folgenden beschrieben.
Zwei Führungswellen werden auf den gegenüberliegenden Mantellinien
eines Trägerrohres mit Abstandsscheiben so befestigt, daß
V-Nutenrollen oberhalb und unterhalb dieser Wellen frei laufen können
(Fig. 7). Jeweils vier Rollen auf einer senkrechten Platte umfassen die
Wellen von oben und unten in der bereits beschriebenen Weise. Je eine
rechte und linke Platte wird durch eine geeignete horizontale Platte fest
verbunden und bildet einen Antriebswagen an dem seitlich Pedale auf
waagerechte Achsen befestigt werden.
Eine kompaktere Rollwagenbauweise ist in Fig. 8 angegeben. Hier sind
zwei Führungswellen auf einem Rohr so angeordnet, daß nur mehr zwei
Paar Laufrollen die Wellen von links und rechts umfassen und damit alle
Kräfte und Momente bis auf die vor- oder zurückgehende Kräfte
aufnehmen.
Unterhalb des Trägerrohres im seitlichen Abstand der halben
Antriebsnabenbreite von der Trägerrohrmitte verläuft die Rollenkette, die
die Bewegung des Antriebswagens auf die Antriebsnabe überträgt. Die
tragenden Teile des Antriebes sind damit nicht breiter als eine
handelsübliche Mehrgangnabe und behindern die Anordnung der
Laufräder weniger als der oben beschriebene Rahmen.
Der lineare Kettenantrieb in der zuletzt beschriebenen schmalen
Ausführung läßt zwischen den Pedalen unterhalb des Trägerrohres Platz
für ein spurfestes Laufrad. Um ein kurz bauendes Zweirad zu
konstruieren, ist es deshalb zweckmäßig, das Antriebsrad vorn
anzuordnen und das hintere Rad zu lenken (Fig. 9 und 10). Das feste
Lager für die Hände wird in bekannter Weise als Lenkstange auf einer
annähernd senkrechten Achse ausgeführt, an deren beider Enden
Zugstangen oder -Seile befestigt sind, die die Winkelstellung der
Lenkstange auf die Lenkachse des Lenkrades übertragen. Auf diese
Weise können die Hände einerseits lenken und zusammen auch Druck-
oder Zugkräfte in bekannter Weise auf den Rahmen ausüben. Es kann
aber auch ein festes Lager 24 für die Schultern benutzt werden, wenn die
Armmuskeln ermüdet sind.
Bei Landfahrzeugen ist das antreibende Rad gleichzeitig auch Führung
des Fahrzeuges über dem Boden.
Bei Wasser- und Luftfahrzeugen wird der Auftrieb im Medium durch die
Formgebung des Fahrzeuges erzeugt und der Vortrieb durch einen an sich
bekannten dem Medium angepaßten Propeller mit der Achse in
Fahrtrichtung.
Bei Wasserfahrzeugen kann daher die Drehbewegung der Antriebsnabe
in an sich bekannter Weise auf ein treibendes Wasserrad, einen Propeller
oder andere bekannte rotierende Vortriebseinrichtungen übertragen
werden. Die Lenkkräfte werden analog der beim Landfahrzeug
beschriebenen Anordnung auf ein beweglich gelagertes Steuerruder
übertragen.
Bei Luftfahrzeugen kann die Drehbewegung der Antriebsnabe in an sich
bekannter Weise durch ein Übersetzungsgetriebe mit Kegelrad auf einen
Vortriebspropeller mit Achse in Bewegungsrichtung übertragen werden.
Die für ein Luftfahrzeug notwendigen Lenkkräfte um die Hoch- und
Längsachse (Seitensteuer und Querruder) können in an sich bekannter
Weise erzeugt werden.
Bezugszeichenliste
1 Führungswellen
2 Konkave Rollen (V-Nuten-Rollen)
3 Rollenplatte
4 Antriebswagen
5 Pedalbrett
6 Rollenkette
7 Antreibendes Ritzel
8 Freilaufendes Ritzel
9 Handlager
10 Gesäßwagen
11 Kettenmitnehmer
12 Beinmuskeln
13 Körpermuskeln
14 Armmuskeln
15 Hände
16 Rahmen
17 Fahrersitz
18 Mitnehmerritzel
19 Reibkupplung
20 Freilauf
21 angetriebenes Laufrad
22 gelenktes Laufrad
23 Lenkmittel
24 Schulterlager
2 Konkave Rollen (V-Nuten-Rollen)
3 Rollenplatte
4 Antriebswagen
5 Pedalbrett
6 Rollenkette
7 Antreibendes Ritzel
8 Freilaufendes Ritzel
9 Handlager
10 Gesäßwagen
11 Kettenmitnehmer
12 Beinmuskeln
13 Körpermuskeln
14 Armmuskeln
15 Hände
16 Rahmen
17 Fahrersitz
18 Mitnehmerritzel
19 Reibkupplung
20 Freilauf
21 angetriebenes Laufrad
22 gelenktes Laufrad
23 Lenkmittel
24 Schulterlager
Claims (16)
1. Muskelkraftantrieb für Fahrzeuge mit Sitz und Rahmen, bei welchem
Bewegungen des Fahrers mittels hin- und hergehender Elemente und
einem in einer Richtung ziehenden Ketten- oder Riemenantrieb mit Ritzel
über einen Freilauf auf eine Antriebsachse übertragen werden,
gekennzeichnet durch die folgenden Merkmale:
- a) der Sitz (17) ist ortsfest oder axial beweglich auf dem Rahmen (16) befestigt,
- b) für ein oder beide Extremitätenpaare (12, 14) des Fahrers ist je ein auf einer festen Bahn (1) geführter und durch das jeweilige Extremitätenpaar (12 oder 14) aus einer Ausgangsposition (Fig. 4) gegenüber dem Sitz (17) hin- und herschiebbarer Antriebswagen (4) vorhanden,
- c) der Antriebswagen (4) ist mittel- oder unmittelbar mit der Kette oder dem Riemen (6) verbunden,
- d) die Druckkräfte des oder der Extremitätenpaare (12 oder 14) sind durch Bewegen des Antriebswagens (4) in einer Richtung mittels des Kettentriebes (6) auf das Ritzel (7) übertragbar,
- e) der Antriebswagen (4) ist zusammen mit der Kette (6) durch den Freilauf (20) wieder in die Ausgangsposition (Fig. 4) rückbewegbar.
2. Antrieb nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Sitz (10
und 17) beweglich auf derselben Bahn (1) wie der Antriebswagen (4)
angeordnet ist.
3. Antrieb nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß ein
Extremitätenpaar (12 oder 14) an einem festen Lager (9) angreift und
zusätzlich zum bahngeführten Antriebswagen (4) für das andere
bewegliche Extremitätenpaar (14 oder 12) ein weiterer auf einer linearen
Bahn (1) frei laufender Antriebswagen (4) mit Verbindung zum
Kettentrieb (6) vorhanden ist.
4. Antrieb nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß bei mehreren Fahrern eine entsprechende Anzahl
von Sitzen mit jeweils einem oder zwei Antriebswagen für die Kette
vorhanden sind.
5. Antrieb nach Ansprüchen 1, 2 und 3, dadurch gekennzeichnet, daß einer
oder beide Laufwagen je mindestens vier konkave Rollen aufweist, die
auf zwei linearen Bahnen mit konvexen Oberflächen oben laufen und je
mindestens zwei weiteren Rollen, die auf ebensolchen Bahnen mit
konvexen Oberflächen unten laufen.
6. Antrieb nach Ansprüchen 1, 2 und 3, dadurch gekennzeichnet, daß der
Freilauf durch eine gefederte Sperrklinke am Antriebswagen erfolgt, die
nur bei der arbeitsleistenden Bewegung in die Kette oder den Zahnriemen
eingreift.
7. Antrieb nach Ansprüchen 1, 2 und 3, dadurch gekennzeichnet, daß die
Laufbahnen annähernd horizontal verlaufen.
8. Antrieb nach Ansprüchen 1, 2 und 3, dadurch gekennzeichnet, daß die
arbeitsleistende Bewegung auf nach vorn ansteigenden Schienen gegen
die Schwerkraft erfolgt und die zurückgehende Bewegung durch die
Freisetzung der gespeicherten Energie unterstützt wird.
9. Antrieb nach Ansprüchen 1, 2 und 3, dadurch gekennzeichnet, daß die
Kette über ein freilaufendes Ritzel geführt wird, das bei geeigneten
Winkelstellungen der Pedale oder Handgriffe durch einen eingreifenden
Hebel blockiert wird und die Kette durch Formschluß mindestens eines
Zahnes mitzieht.
10. Antrieb nach Ansprüchen 1, 2 und 3, dadurch gekennzeichnet, daß die
Bahnführungen auf beiden Seiten eines einzigen Trägerrohres befestigt
sind.
11. Antrieb nach Ansprüchen 1, 2 und 3, dadurch gekennzeichnet, daß
zwei durch Winkelstellung der antreibenden Extremitäten gesteuerte
Ritzel am oberen und unteren Kettenstrang eingreifen und je nach
Bewegungsrichtung blockiert werden, so daß die Kette bei Vor- und
Rückwärtsbewegung des Antriebswagens in gleicher Richtung
mitgezogen wird.
12. Antrieb nach Ansprüchen 1, 2 und 3, dadurch gekennzeichnet, daß
eine offene Kette verwendet wird, die mit einem Ende fest am
Antriebswagen befestigt ist und am anderen Ende mit einer Zugfeder
gespannt wird, die den Pedalwagen nach dem Arbeitshub in die
Ausgansposition zurückzieht.
13. Antrieb nach Ansprüchen 1, 2 und 3, dadurch gekennzeichnet, daß
eine geschlossene Rollenkette fest mit dem Antriebswagen verbunden ist
und auf zwei Ritzel mit gegensinnigen Freiläufen wirkt.
14. Antrieb nach Ansprüchen 1, 2 und 3, dadurch gekennzeichnet, daß zur
Führung der Laufwagen auf den Bahnen Linearkugellager verwendet
werden.
15. Antrieb nach Ansprüchen 1, 2, 3 und 9, dadurch gekennzeichnet, daß
jeder Wagen nur mit 2 Paar konkaven Rollen mit senkrechter Achse auf
den äußeren konvexen Oberflächen von zwei Bahnen geführt wird, die
in einem geeigneten horizontalem Abstand zueinander auf einem Träger
befestigt sind.
16. Antrieb nach Ansprüchen 1, 2 , 3 und 9, dadurch gekennzeichnet, daß
jeder Wagen nur durch zwei Linearkugellager geführt wird, die auf den
äußeren konvexen Oberflächen zweier Bahnen laufen, die in einem
geeigneten horizontalem Abstand zueinander auf einem Träger befestigt
sind.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19944415611 DE4415611A1 (de) | 1994-05-04 | 1994-05-04 | Muskelkraftantrieb für Land-, Wasser- und Luftfahrzeuge mit integrierter Lenkung |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19944415611 DE4415611A1 (de) | 1994-05-04 | 1994-05-04 | Muskelkraftantrieb für Land-, Wasser- und Luftfahrzeuge mit integrierter Lenkung |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE4415611A1 true DE4415611A1 (de) | 1994-12-08 |
Family
ID=6517198
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19944415611 Withdrawn DE4415611A1 (de) | 1994-05-04 | 1994-05-04 | Muskelkraftantrieb für Land-, Wasser- und Luftfahrzeuge mit integrierter Lenkung |
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